Projektplan für den landesweiten Schulentwicklungsplan (Masterplan) der dualen Berufsausbildung in Schleswig-Holstein
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Projektplan für den landesweiten Schulentwicklungsplan (Masterplan) der dualen Berufsausbildung in Schleswig-Holstein Inhalt: 1. Ausgangslage 2. Zielsetzung 3. Ressourcen 4. Stakeholder 5. Risikoanalyse 6. Projektplan 2022-2024 1. Ausgangslage Die Erstellung eines landesweiten Schulentwicklungsplanes – auch Masterplan genannt – für die Ausbildungsgänge der beruflichen Schulen des Landes Schleswig-Holstein in der dualen Berufsausbildung durch das Schleswig-Holsteinische Institut für Berufliche Bildung (SHIBB) ist das Ergebnis eines längeren Diskussions- und Klärungsprozesses und erfolgt auf dieser Grundlage im Auftrag der schleswig-holsteinischen Landesregierung. Folgende Etappen lassen sich grob unterscheiden: 1. In einem Strategiepapier der Schulleitungen der berufsbildenden Schulen des Landes Schleswig-Holstein vom 27.11.2017 („Aktuelle Handlungsfelder zur Zukunft der Beruflichen Bildung in Schleswig-Holstein“, Kapitel 2.1: „Berufsausbildung entsprechend der Wirtschaftsstruktur in der Region sichern“, Z. 79-83) haben diese gefordert: „Es ist ein Gutachten zu erstellen, um die derzeitige Situation in den Regionen zu erfassen und darzustellen sowie mögliche zukünftige Entwicklungen aufzuzeigen. Neben einer grundlegenden Ermittlung und Analyse der regionalen Daten sollen sinnvolle Handlungsoptionen präsentiert werden, die als Basis für eine landesweite Schulentwicklungsplanung dienen.“ Aktualisiert haben die Schulleitungen diese Forderung im Februar (25.02.) 2021: Sie haben sich für eine „Steigerung der Attraktivität der dualen Ausbildung im Rahmen einer dringend erforderlichen landesweiten Schulentwicklungsplanung für alle Bildungsangebote an Beruflichen Schulen und Regionalen Berufsbildungszentren für das Flächenland Schleswig-Holstein“ ausgesprochen. 2. Im November (23.11.) 2021 hat das Wirtschaftsforschungsunternehmen Prognos die im Auftrag des Landes Schleswig-Holstein erstellte Studie „Anforderungen an die berufliche Bildung in Schleswig-Holstein“ vorgelegt. Herausforderungen für die berufliche Bildung seien vor allem die Fachkräftesicherung, der demografische Wandel, die Digitalisierung und der sozialökologische Wandel. Dienstgebäude: Sophienblatt 50a, 24114 Kiel | Telefon 0431 988-9800 | Poststelle@shibb.landsh.de | www.schleswig-holstein.de | E-Mail-Adressen: Kein Zugang für verschlüsselte Dokumente.
-2- Um diesen großen künftigen Herausforderungen zu begegnen, identifizierte die Studie drei Handlungsfelder (S. XII): 1. Die Schulentwicklungsplanung ist gefordert, auf den demografischen Wandel zu reagieren, bei gleichzeitiger Gewährleistung eines bedarfsgerechten Angebots an Bildungsgängen. 2. Die beruflichen Schulen haben die Aufgabe, heterogener werdenden Zielgruppen diejenigen Bildungsangebote zu unterbreiten, die zu ihren Voraussetzungen passen. 3. Die beruflichen Schulen müssen den Erwerb von Kompetenzen fördern, die veränderten Berufsbildern und einer digitalisierten und klimagerechten Arbeitswelt gerecht werden. Zum Handlungsfeld 1 wird näher ausgeführt, dass es zu „Einbrüchen in Bildungsgängen“ kommen werde. Die notwendige „Konsolidierung der Bildungsgänge“ solle in einem „strukturierten Entscheidungsprozess“ aktiv gestaltet werden, der unter Federführung des Schleswig-Holsteinischen Instituts für Berufliche Bildung erfolgen solle. Die Bildungsgänge sollten nicht zentralisiert werden, vielmehr solle in ländlichen Regionen eine „Basisversorgung“ gewährleistet werden und sollten die Schulen „Kompetenzprofile“ entwickeln. So könnten in „Ausgleichsprozessen“, in einem Geben und Nehmen, die Schulstandorte erhalten und landesweit ein bedarfsgerechtes Angebot aufrechterhalten werden. Zudem sollten „flexiblere Modelle der Beschulung erprobt werden“, z. B. durch die Einführung digitaler Unterrichtsformate (S. 79ff.). 3. Das SHIBB hat im Februar (14.02.) / März (03.03.) 2022 einen Konzeptentwurf bzw. Eckpunkte zur landesweiten Schulentwicklungsplanung vorgelegt, in denen erste Datenerhebungen, Bewertungskriterien, Zielsetzungen, Zeitpläne usw. für eine landesweite Schulentwicklungsplanung vorgestellt werden. 4. Im Koalitionsvertrag „Ideen verbinden – Chancen nutzen. Schleswig-Holstein gestalten“ der Regierungsparteien CDU und Die Grünen für die Wahlperiode 2022 bis 2027 (22.06.2022) wird für die berufliche Bildung von einem „Masterplan zur Erstellung einer landesweiten Schulentwicklungsplanung“ gesprochen, der durch das SHIBB erarbeitet werden soll. Dazu wird näher erläutert (S. 26, Z. 873-879): „Zur Sicherung der unterschiedlichen Ausbildungsgänge an berufsbildenden Schulen, auch des Berufsschulunterrichts von Auszubildenden in den Zentren und insbesondere in der Fläche, erstellen wir einen landesweiten Schulentwicklungsplan (Masterplan) durch das SHIBB im Dialog mit allen Beteiligten. Wir prüfen die Chancen der Digitalisierung zum Erhalt und zur Beschulung kleinerer Klassen vor allem in den ländlichen Regionen und in weniger nachgefragten Berufen.“ Hill (SHIBB) 01-2023
-3- 2. Zielsetzungen 2.1. Mission: allgemeine Zielsetzung Ziel des landesweiten Schulentwicklungsplanes (Masterplanes) für die berufliche Bildung in Schleswig-Holstein ist es, allen Schülerinnen bzw. Schülern des Landes Schleswig- Holstein in zumutbarer Erreichbarkeit eine berufliche Qualifizierung – ggf. in Verbindung mit einen allgemeinbildenden Schulabschluss - entsprechend ihren Begabungen, Fähigkeiten, Neigungen und Interessen unter Beachtung eines effizienten und effektiven Ressourceneinsatzes zu ermöglichen. Damit wird zugleich ein wesentlicher Beitrag zur Fachkräftesicherung in Schleswig-Holstein geleistet. 2.2. Leitlinien Aus der allgemeinen Zielsetzung ergeben sich folgende Unterziele bzw. Leitlinien: Sicherung und Verlässlichkeit eines stabilen und auskömmlichen Netzes der Beruflichen Schulen und der Regionalen Berufsbildungszentren, zumutbare Erreichbarkeit für Schülerinnen und Schüler bzw. Berücksichtigung von Unterbringungsmöglichkeiten, Berücksichtigung der regionalen demografischen und wirtschaftlichen Entwicklung, Einbeziehung der betroffenen Personen bzw. relevanten Stakeholder in einem dialogischen und damit transparenten Prozess, landesweit aufeinander abgestimmte Verteilung der Ausbildungsgänge, Erhalt eines qualitativ hochwertigen Netzes der 35 berufsbildenden Schulen, insbesondere Stabilisierung und Stärkung des Berufsschulnetzes im ländlichen Raum, Förderung der Profilierung der Beruflichen Schulen und der Regionalen Berufsbildungszentren, es soll vermieden werden, weitere Berufe als sog. Splitterberufe zu beschulen, aber auch Einhaltung der Verpflichtungen des Landes Schleswig-Holstein im Rahmen der Splitterberufe (Rahmenvereinbarung über die Bildung länderübergreifender Fachklassen für Schüler/Schülerinnen in anerkannten Ausbildungsberufen mit geringer Zahl Auszubildender, Beschluss der Kultusministerkonferenz vom 26.01.1984 in der Fassung vom 09.09.2021). 2.3. Konkrete Zielsetzung Im Rahmen des landesweiten Schulentwicklungsplanes (Masterplanes) für die berufliche Bildung in Schleswig-Holstein wird das SHIBB bis zum Ende des Schuljahres 2022/23 (31.07.2023) eine Liste der zu erhaltenden Klassen und der Ausschreibung neuer Bezirksfachklassen (BFK) und Landesberufsschulen (LBS) vorlegen. Im folgenden Schuljahr (2023/24) werden sich die Schulträger um die ausgeschriebenen BFK und LBS bewerben. Mittels vorab kommunizierter Kriterien werden die BFK und LBS vergeben. Diese bilden dann den landesweiten Schulentwicklungsplan. Dessen Umsetzung beginnt mit dem Schuljahr 2024/25. Hill (SHIBB) 01-2023
-4- 3. Ressourcen 3.1. Projektteam Kernteam: Leitung: Jörn Krüger (Direktor SHIBB) Steuerkreis: Jörn Krüger, Michael Gülck (Leiter Dezernat 3 SHIBB), Enrico Frei (Stabsstelle I SHIBB), Dr. Thomas Hill (Stabsstelle II SHIBB) Projektmanagement und -steuerung: Dr. Thomas Hill Erweitertes Projektteam: Marco Dick (Dezernat 3 SHIBB), Petra Priesterjahn-Behre (Dezernat 3 SHIBB), Jan Stollberg (Dezernat 3 SHIBB), Annette Varlemann (Dezernat 3 SHIBB) Projektbeirat: SHIBB-Kuratorium: Ministerien: Ministerium für Allgemeine und Berufliche Bildung, Wissenschaft, Forschung und Kultur, Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Arbeit, Technologie und Tourismus, Ministerium für Justiz und Gesundheit, Ministerium für Soziales, Jugend, Familie, Senioren, Integration und Gleichstellung, Ministerium für Landwirtschaft, ländliche Räume, Europa und Verbraucherschutz; Arbeitnehmer*innen: IG Metall, GEW, Ver.di, DGB Nord, VLBS SH; Arbeitgeber*innen: Unternehmensverband Nord, IHK, Handwerkskammer, Landwirtschaftskammer Schleswig-Holstein, Ärztekammer Schleswig-Holstein; Schulträger: Der Schleswig-Holsteinische Landkreistag, Städteverband Schleswig- Holstein, Arbeitsgemeinschaft der kommunalen Landesverbände Schleswig-Holsteins, Berufliche Schulen (ein Schulleiter/eine Schulleiterin), Regionale Berufsbildungszentren (ein Schulleiter/eine Schulleiterin); Bundesagentur für Arbeit (beratend). 4. Stakeholder 4.1. Einzubeziehende Stakeholder Landesausschuss für Berufliche Bildung: Malte Brinkmann (Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Arbeit, Technologie und Tourismus), Christian Buske (Ministerium für Allgemeine und Berufliche Bildung, Wissenschaft, Forschung und Kultur), Corinna Byner (Ministerium für Justiz und Gesundheit), Enno de Vries (Fachverband Sanitär, Heizung, Klima), Franziska Diekmann (GEW), Kerstin Ehlers (Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Arbeit, Technologie und Tourismus), Thore Hansen (IHK Kiel), Gudrun Harries (GEW), Astrid Henke (GEW), Ulrich Hoffmeister (IHK Lübeck), Alexander Kraft (Ministerium für Allgemeine und Berufliche Bildung, Wissenschaft, Forschung und Kultur), Thomas Küll (Nordmetall), Christian Maack (HWK Lübeck), Robert Peter (IG Metall), Ingo Schlüter ((DGB Nord), Sebastian Schulze (UV-Nord), Holger Wege (Ministerium für Landwirtschaft, ländliche Räume, Europa und Verbraucherschutz), Katharina Wilke (NGG) Hill (SHIBB) 01-2023
-5- Schleswig-Holsteinischer Landtag: Bildungsausschuss Ministerien: Ministerium für Allgemeine und Berufliche Bildung, Wissenschaft, Forschung und Kultur, Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Arbeit, Technologie und Tourismus, Ministerium für Justiz und Gesundheit, Ministerium für Soziales, Jugend, Familie, Senioren, Integration und Gleichstellung, Ministerium für Landwirtschaft, ländliche Räume, Europa und Verbraucherschutz Schulträger: 11 Landkreise (Dithmarschen, Herzogtum Lauenburg, Nordfriesland, Ostholstein, Pinneberg, Plön, Rensburg-Eckernförde, Schleswig-Flensburg, Segeberg, Steinburg und Stormarn) und vier kreisfreie Städte (Flensburg, Kiel, Lübeck und Neumünster) Der Schleswig-Holsteinische Landkreistag, Städteverband Schleswig-Holstein, Arbeitsgemeinschaft der kommunalen Landesverbände Schleswig-Holsteins Schulleitungen: 16 Berufliche Schulen und 19 Regionale Berufsbildungszentren Kammern: Ärztekammer Schleswig-Holstein Apothekerkammer Schleswig-Holstein, Architekten- und Ingenieurkammer Schleswig-Holstein, Handwerkskammern: HWK Flensburg, HWK Lübeck, Industrie- und Handelskammern: IHK Flensburg, IHK Kiel, IHK Lübeck, Landwirtschaftskammer Schleswig-Holstein, Rechtsanwalts- und Notarkammer Schleswig-Holstein, Steuerberaterkammer Schleswig-Holstein, Tierärztekammer Schleswig-Holstein, Zahnärztekammer Schleswig-Holstein. Arbeitnehmer*innen-Vertretungen: DGB Nord, IG Metall, GEW, Ver.di, VLBS SH Arbeitgeber*innen: Unternehmensverband Nord Bundesagentur für Arbeit 4.2. Zu informierende und ggf. einzubeziehende Stakeholder Landesinnungen – bzw. Fachverbände: Baugewerbeverband Schleswig-Holstein, Bestatter-Innung Schleswig-Holstein Buchbinder-Innung für Hamburg und Schleswig-Holstein, Bundesinnung der Hörgeräteakustiker, Hill (SHIBB) 01-2023
-6- Fachinnung für Kälte- und Klimatechnik Schleswig-Holstein, Fachverband für Orthopädie-Schuhtechnik Schleswig-Holstein e.V., Fachverband Sanitär-Heizung-Klima Schleswig-Holstein, Fachverband Tischler Nord, Fleischer-Verband Schleswig-Holstein, Fotografen-Innung Schleswig-Holstein Glaser-Innung Schleswig-Holstein, Innung de Gold- und Silberschmiede-Handwerks Schleswig-Holstein, Innung für Orthopädie-Technik Nord, Kälteanlagenbauer-Innung Schleswig-Holstein, Landesinnung der Augenoptiker und Optometristen Schleswig-Holstein, Landesinnung der Konditoren, Landesinnung der Kürschner, Landesinnung der Segelmacher Schleswig-Holstein, Landesinnung des Boots- und Schiffbauer-Handwerks Schleswig-Holstein, Landesinnung des Brunnenbauerhandwerks Schleswig-Holstein, Landesinnung des Gebäudereiniger-Handwerks Nord, Landesinnung des Mode schaffenden Handwerks Schleswig-Holstein, Landungsinnungsveerband des Schornsteinfegerhandwerks für Schleswig-Holstein, Landesinnung des Steinmetz- und Steinbildhauer-Handwerks Schleswig-Holstein, Landesinnung für Karosserie- und Fahrzeugbautechnik Schleswig-Holstein, Landesinnung für Textilreinigergewerbe Schleswig-Holstein, Landesinnung Parkett- und Fußbodentechnik Schleswig-Holstein, Landesinnung Rollladen und Sonnenschutz Schleswig-Holstein / Hamburg, Landesinnung Schneid-, Schleiftechnik und Büchsenmacher Hamburg / Schleswig- Holstein, Landesinnungsverband der Elektro- und Informationstechnik Schleswig-Holstein, Landesinnungsverband der Friseure und Kosmetiker in Schleswig-Holstein e.V., Landesinnungsverband des Bäckerhandwerks Schleswig-Holstein, Landesinnungsverband des Dachdecker-Handwerks Schleswig-Holstein, Landesinnungsverband des Konditoren-Handwerks, Landesinnungsverband des Maler- und Lackiererhandwerks Schleswig-Holstein, Landesinnungsverband des Raumausstatter- und Sattlerhandwerks Schleswig- Holstein, Landesinnungsverband LandBauTechnik Nord, Mechaniker- und Zweiradmechaniker-Innung Nord, Metallgewerbeverband Nord, Modellbauer-Innung Hamburg, Schleswig-Holstein und Mecklenburg-Vorpommern, Musikinstrumentenbauer-Innung Hamburg / Schleswig-Holstein, Ofen- und Luftheizungsbauer-Innung Nord, Raumausstatter- und Sattler-Innung Schleswig-Holstein, Reetdachdecker-Innung Schleswig-Holstein, Schuhmacher-Innung Nord, Textilgestalter Nord, Uhrmacher-Innung Schleswig-Holstein, Hill (SHIBB) 01-2023
-7- Verband des Kraftfahrzeuggewerbes Schleswig-Holstein e.V., Zahntechniker-Innung Nord. Jugendberufsagenturen Tourismusverband Schleswig-Holstein e.V. Arbeitnehmer*innen-Vertretungen: Eisenbahn- und Verkehrsgewerkschaft EVG, IG Bauen-Agrar-Umwelt, IG Bergbau, Chemie, Energie, Gewerkschaft Nahrung-Genuss- Gaststätten 5. Risikoanalyse Beachte: Eintrittswahrscheinlichkeit: 1 (sehr niedrig) -10 (sehr hoch) Auswirkung: 1-10 Risikokennzahl: Produkt der beiden Zahlen, kritisch ab Kennzahl 36 Auswirkung auf Termine, Kosten und Punkte Eintrittswahr- Punkte Ergebnisse scheinlichkeit Keine Auswirkung, wird nicht bemerkt 1 alle 1-2 Jahre 1 Unbedeutende Auswirkung, wird nicht bemerkt 2 jährlich 2 Kleine Auswirkung, wird als lästig empfunden, 3 halbjährlich 3 kann ohne Eskalation bewältigt werden Kleine Auswirkung, macht Arbeit, kann ohne 4 quartalsweise 4 Eskalation bewältigt werden Leistungseinbußen, Eskalation an Projektleitung 5 monatlich 5 notwendig. Leistungseinbußen, großer zusätzlicher 6 alle zwei Wochen 6 Arbeitseinsatz. Leistungseinbußen, Ergebnis nicht mehr 7 wöchentlich 7 uneingeschränkt verwendbar und Termine gefährdet. Leistungseinbußen, Ergebnis kaum mehr 8 mehrmals pro Woche 8 verwendbar oder Termine signifikant gefährdet. Ergebnis unbrauchbar. 9 täglich 9 Ergebnis unbrauchbar. Verstoß gegen Gesetze. 10 mehrmals täglich 10 Nach: https://www.projektmanagementhandbuch.de/pm-vorlagen-links/download-templates/ Hill (SHIBB) 01-2023
-8- 5.1. Zeitplan kann nicht eingehalten werden Ursache: fehlende Daten (siehe 5.3.) Eintrittswahrscheinlichkeit: 6 Auswirkung: 6 Risikokennzahl: 36 Maßnahme: Zeitpuffer einplanen, paralleles Arbeiten ermöglichen 5.2. Unvorhergesehene Akteure schalten sich ein Ursache: Komplexität des Projekts, viele Betroffene Eintrittswahrscheinlichkeit: 8 Auswirkung: 3 / 4 Risikokennzahl: 24 / 32 Maßnahme: rechtzeitig die beteiligten Stakeholder kommunizieren und einbeziehen 5.3. Wenig Kooperation der Stakeholder Ursache: Arbeitsüberlastung z.B. der Schulen Eintrittswahrscheinlichkeit: 7 Auswirkung: 7 Risikokennzahl: 49 Maßnahme: rechtzeitige Kommunikation der Anforderungen 5.4. Widerstand gegen Vorhaben / Pläne Ursache: z.B. Verlust von Bildungsgängen (Schulen, Schulträger) Eintrittswahrscheinlichkeit: 6 Auswirkung: 7 Risikokennzahl: 42 Maßnahme: Transparenz, Nachvollziehbarkeit und Kommunikation der Kriterien für die Pläne und Entscheidungen, 6. Projektplan: Projektphasen und Meilensteine 2022-24 Vorbemerkung Das Projekt ist grundsätzlich als ein klassisches Wasserfall-Modell angelegt, die Phasen laufen nacheinander ab. Dabei gibt es einen Wechsel zwischen Phasen, in denen vor allem im SHIBB eher intern gearbeitet wird, und Phasen, in denen es wichtig ist, die Schulträger, Schulleitungen und weitere Stakeholder einzubeziehen. Auch ist während der Arbeit im Projekt ist mit kurzfristigen Anpassungen und Änderungen zu rechnen und in einem agilen Projektmanagement darauf zu reagieren. Beachte: Aktualisierter Projektplan: Siehe 2022-12-08 Masterplan-Zeitplan (Anhang). Kiel, Januar 2023 Hill (SHIBB) 01-2023
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