Projektplan für den landesweiten Schulentwicklungsplan (Masterplan) der dualen Berufsausbildung in Schleswig-Holstein

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Projektplan für den landesweiten Schulentwicklungsplan
(Masterplan) der dualen Berufsausbildung in Schleswig-Holstein

Inhalt:
   1. Ausgangslage
   2. Zielsetzung
   3. Ressourcen
   4. Stakeholder
   5. Risikoanalyse
   6. Projektplan 2022-2024

1. Ausgangslage
Die Erstellung eines landesweiten Schulentwicklungsplanes – auch Masterplan genannt –
für die Ausbildungsgänge der beruflichen Schulen des Landes Schleswig-Holstein in der
dualen Berufsausbildung durch das Schleswig-Holsteinische Institut für Berufliche Bildung
(SHIBB) ist das Ergebnis eines längeren Diskussions- und Klärungsprozesses und erfolgt
auf dieser Grundlage im Auftrag der schleswig-holsteinischen Landesregierung. Folgende
Etappen lassen sich grob unterscheiden:

1.
In einem Strategiepapier der Schulleitungen der berufsbildenden Schulen des Landes
Schleswig-Holstein vom 27.11.2017 („Aktuelle Handlungsfelder zur Zukunft der
Beruflichen Bildung in Schleswig-Holstein“, Kapitel 2.1: „Berufsausbildung entsprechend
der Wirtschaftsstruktur in der Region sichern“, Z. 79-83) haben diese gefordert: „Es ist ein
Gutachten zu erstellen, um die derzeitige Situation in den Regionen zu erfassen und
darzustellen sowie mögliche zukünftige Entwicklungen aufzuzeigen. Neben einer
grundlegenden Ermittlung und Analyse der regionalen Daten sollen sinnvolle
Handlungsoptionen präsentiert werden, die als Basis für eine landesweite
Schulentwicklungsplanung dienen.“

Aktualisiert haben die Schulleitungen diese Forderung im Februar (25.02.) 2021: Sie
haben sich für eine „Steigerung der Attraktivität der dualen Ausbildung im Rahmen einer
dringend erforderlichen landesweiten Schulentwicklungsplanung für alle Bildungsangebote
an Beruflichen Schulen und Regionalen Berufsbildungszentren für das Flächenland
Schleswig-Holstein“ ausgesprochen.

2.
Im November (23.11.) 2021 hat das Wirtschaftsforschungsunternehmen Prognos die im
Auftrag des Landes Schleswig-Holstein erstellte Studie „Anforderungen an die berufliche
Bildung in Schleswig-Holstein“ vorgelegt.

Herausforderungen für die berufliche Bildung seien vor allem die Fachkräftesicherung, der
demografische Wandel, die Digitalisierung und der sozialökologische Wandel.

Dienstgebäude: Sophienblatt 50a, 24114 Kiel | Telefon 0431 988-9800 | Poststelle@shibb.landsh.de | www.schleswig-holstein.de |
E-Mail-Adressen: Kein Zugang für verschlüsselte Dokumente.
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Um diesen großen künftigen Herausforderungen zu begegnen, identifizierte die Studie drei
Handlungsfelder (S. XII):
1. Die Schulentwicklungsplanung ist gefordert, auf den demografischen Wandel zu
    reagieren, bei gleichzeitiger Gewährleistung eines bedarfsgerechten Angebots an
    Bildungsgängen.
2. Die beruflichen Schulen haben die Aufgabe, heterogener werdenden Zielgruppen
    diejenigen Bildungsangebote zu unterbreiten, die zu ihren Voraussetzungen passen.
3. Die beruflichen Schulen müssen den Erwerb von Kompetenzen fördern, die
    veränderten Berufsbildern und einer digitalisierten und klimagerechten Arbeitswelt
    gerecht werden.
Zum Handlungsfeld 1 wird näher ausgeführt, dass es zu „Einbrüchen in Bildungsgängen“
kommen werde. Die notwendige „Konsolidierung der Bildungsgänge“ solle in einem
„strukturierten Entscheidungsprozess“ aktiv gestaltet werden, der unter Federführung des
Schleswig-Holsteinischen Instituts für Berufliche Bildung erfolgen solle. Die Bildungsgänge
sollten nicht zentralisiert werden, vielmehr solle in ländlichen Regionen eine
„Basisversorgung“ gewährleistet werden und sollten die Schulen „Kompetenzprofile“
entwickeln. So könnten in „Ausgleichsprozessen“, in einem Geben und Nehmen, die
Schulstandorte erhalten und landesweit ein bedarfsgerechtes Angebot aufrechterhalten
werden. Zudem sollten „flexiblere Modelle der Beschulung erprobt werden“, z. B. durch die
Einführung digitaler Unterrichtsformate (S. 79ff.).

3.
Das SHIBB hat im Februar (14.02.) / März (03.03.) 2022 einen Konzeptentwurf bzw.
Eckpunkte zur landesweiten Schulentwicklungsplanung vorgelegt, in denen erste
Datenerhebungen, Bewertungskriterien, Zielsetzungen, Zeitpläne usw. für eine
landesweite Schulentwicklungsplanung vorgestellt werden.

4.
Im Koalitionsvertrag „Ideen verbinden – Chancen nutzen. Schleswig-Holstein gestalten“
der Regierungsparteien CDU und Die Grünen für die Wahlperiode 2022 bis 2027
(22.06.2022) wird für die berufliche Bildung von einem „Masterplan zur Erstellung einer
landesweiten Schulentwicklungsplanung“ gesprochen, der durch das SHIBB erarbeitet
werden soll. Dazu wird näher erläutert (S. 26, Z. 873-879):
„Zur Sicherung der unterschiedlichen Ausbildungsgänge an berufsbildenden Schulen,
auch des Berufsschulunterrichts von Auszubildenden in den Zentren und insbesondere in
der Fläche, erstellen wir einen landesweiten Schulentwicklungsplan (Masterplan) durch
das SHIBB im Dialog mit allen Beteiligten. Wir prüfen die Chancen der Digitalisierung zum
Erhalt und zur Beschulung kleinerer Klassen vor allem in den ländlichen Regionen und in
weniger nachgefragten Berufen.“

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2. Zielsetzungen
2.1. Mission: allgemeine Zielsetzung
Ziel des landesweiten Schulentwicklungsplanes (Masterplanes) für die berufliche Bildung
in Schleswig-Holstein ist es, allen Schülerinnen bzw. Schülern des Landes Schleswig-
Holstein in zumutbarer Erreichbarkeit eine berufliche Qualifizierung – ggf. in Verbindung
mit einen allgemeinbildenden Schulabschluss - entsprechend ihren Begabungen,
Fähigkeiten, Neigungen und Interessen unter Beachtung eines effizienten und effektiven
Ressourceneinsatzes zu ermöglichen. Damit wird zugleich ein wesentlicher Beitrag zur
Fachkräftesicherung in Schleswig-Holstein geleistet.

2.2. Leitlinien
Aus der allgemeinen Zielsetzung ergeben sich folgende Unterziele bzw. Leitlinien:
 Sicherung und Verlässlichkeit eines stabilen und auskömmlichen Netzes der
   Beruflichen Schulen und der Regionalen Berufsbildungszentren,
 zumutbare Erreichbarkeit für Schülerinnen und Schüler bzw. Berücksichtigung von
   Unterbringungsmöglichkeiten,
 Berücksichtigung der regionalen demografischen und wirtschaftlichen Entwicklung,
 Einbeziehung der betroffenen Personen bzw. relevanten Stakeholder in einem
   dialogischen und damit transparenten Prozess,
 landesweit aufeinander abgestimmte Verteilung der Ausbildungsgänge,
 Erhalt eines qualitativ hochwertigen Netzes der 35 berufsbildenden Schulen,
   insbesondere Stabilisierung und Stärkung des Berufsschulnetzes im ländlichen Raum,
 Förderung der Profilierung der Beruflichen Schulen und der Regionalen
   Berufsbildungszentren,
 es soll vermieden werden, weitere Berufe als sog. Splitterberufe zu beschulen, aber
   auch Einhaltung der Verpflichtungen des Landes Schleswig-Holstein im Rahmen der
   Splitterberufe (Rahmenvereinbarung über die Bildung länderübergreifender
   Fachklassen für Schüler/Schülerinnen in anerkannten Ausbildungsberufen mit geringer
   Zahl Auszubildender, Beschluss der Kultusministerkonferenz vom 26.01.1984 in der
   Fassung vom 09.09.2021).

2.3. Konkrete Zielsetzung
Im Rahmen des landesweiten Schulentwicklungsplanes (Masterplanes) für die berufliche
Bildung in Schleswig-Holstein wird das SHIBB bis zum Ende des Schuljahres 2022/23
(31.07.2023) eine Liste der zu erhaltenden Klassen und der Ausschreibung neuer
Bezirksfachklassen (BFK) und Landesberufsschulen (LBS) vorlegen. Im folgenden
Schuljahr (2023/24) werden sich die Schulträger um die ausgeschriebenen BFK und LBS
bewerben. Mittels vorab kommunizierter Kriterien werden die BFK und LBS vergeben.
Diese bilden dann den landesweiten Schulentwicklungsplan. Dessen Umsetzung beginnt
mit dem Schuljahr 2024/25.

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3. Ressourcen
3.1. Projektteam
Kernteam:
Leitung: Jörn Krüger (Direktor SHIBB)
Steuerkreis: Jörn Krüger, Michael Gülck (Leiter Dezernat 3 SHIBB), Enrico Frei
(Stabsstelle I SHIBB), Dr. Thomas Hill (Stabsstelle II SHIBB)
Projektmanagement und -steuerung: Dr. Thomas Hill

Erweitertes Projektteam:
Marco Dick (Dezernat 3 SHIBB), Petra Priesterjahn-Behre (Dezernat 3 SHIBB), Jan
Stollberg (Dezernat 3 SHIBB), Annette Varlemann (Dezernat 3 SHIBB)

Projektbeirat:
SHIBB-Kuratorium:
 Ministerien: Ministerium für Allgemeine und Berufliche Bildung, Wissenschaft,
   Forschung und Kultur, Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Arbeit, Technologie und
   Tourismus, Ministerium für Justiz und Gesundheit, Ministerium für Soziales, Jugend,
   Familie, Senioren, Integration und Gleichstellung, Ministerium für Landwirtschaft,
   ländliche Räume, Europa und Verbraucherschutz;
 Arbeitnehmer*innen: IG Metall, GEW, Ver.di, DGB Nord, VLBS SH;
 Arbeitgeber*innen: Unternehmensverband Nord, IHK, Handwerkskammer,
   Landwirtschaftskammer Schleswig-Holstein, Ärztekammer Schleswig-Holstein;
 Schulträger: Der Schleswig-Holsteinische Landkreistag, Städteverband Schleswig-
   Holstein, Arbeitsgemeinschaft der kommunalen Landesverbände Schleswig-Holsteins,
   Berufliche Schulen (ein Schulleiter/eine Schulleiterin), Regionale
   Berufsbildungszentren (ein Schulleiter/eine Schulleiterin);
 Bundesagentur für Arbeit (beratend).

4. Stakeholder
4.1. Einzubeziehende Stakeholder
Landesausschuss für Berufliche Bildung: Malte Brinkmann (Ministerium für Wirtschaft,
Verkehr, Arbeit, Technologie und Tourismus), Christian Buske (Ministerium für Allgemeine
und Berufliche Bildung, Wissenschaft, Forschung und Kultur), Corinna Byner (Ministerium
für Justiz und Gesundheit), Enno de Vries (Fachverband Sanitär, Heizung, Klima),
Franziska Diekmann (GEW), Kerstin Ehlers (Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Arbeit,
Technologie und Tourismus), Thore Hansen (IHK Kiel), Gudrun Harries (GEW), Astrid
Henke (GEW), Ulrich Hoffmeister (IHK Lübeck), Alexander Kraft (Ministerium für
Allgemeine und Berufliche Bildung, Wissenschaft, Forschung und Kultur), Thomas Küll
(Nordmetall), Christian Maack (HWK Lübeck), Robert Peter (IG Metall), Ingo Schlüter
((DGB Nord), Sebastian Schulze (UV-Nord), Holger Wege (Ministerium für Landwirtschaft,
ländliche Räume, Europa und Verbraucherschutz), Katharina Wilke (NGG)

Hill (SHIBB) 01-2023
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Schleswig-Holsteinischer Landtag:
Bildungsausschuss

Ministerien:
Ministerium für Allgemeine und Berufliche Bildung, Wissenschaft, Forschung und Kultur,
Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Arbeit, Technologie und Tourismus, Ministerium für
Justiz und Gesundheit, Ministerium für Soziales, Jugend, Familie, Senioren, Integration
und Gleichstellung, Ministerium für Landwirtschaft, ländliche Räume, Europa und
Verbraucherschutz

Schulträger:
11 Landkreise (Dithmarschen, Herzogtum Lauenburg, Nordfriesland, Ostholstein,
Pinneberg, Plön, Rensburg-Eckernförde, Schleswig-Flensburg, Segeberg, Steinburg und
Stormarn) und vier kreisfreie Städte (Flensburg, Kiel, Lübeck und Neumünster)

Der Schleswig-Holsteinische Landkreistag, Städteverband Schleswig-Holstein,
Arbeitsgemeinschaft der kommunalen Landesverbände Schleswig-Holsteins

Schulleitungen:
16 Berufliche Schulen und 19 Regionale Berufsbildungszentren

Kammern:
 Ärztekammer Schleswig-Holstein
 Apothekerkammer Schleswig-Holstein,
 Architekten- und Ingenieurkammer Schleswig-Holstein,
 Handwerkskammern: HWK Flensburg, HWK Lübeck,
 Industrie- und Handelskammern: IHK Flensburg, IHK Kiel, IHK Lübeck,
 Landwirtschaftskammer Schleswig-Holstein,
 Rechtsanwalts- und Notarkammer Schleswig-Holstein,
 Steuerberaterkammer Schleswig-Holstein,
 Tierärztekammer Schleswig-Holstein,
 Zahnärztekammer Schleswig-Holstein.

Arbeitnehmer*innen-Vertretungen: DGB Nord, IG Metall, GEW, Ver.di, VLBS SH

Arbeitgeber*innen: Unternehmensverband Nord

Bundesagentur für Arbeit

4.2. Zu informierende und ggf. einzubeziehende Stakeholder
Landesinnungen – bzw. Fachverbände:
 Baugewerbeverband Schleswig-Holstein,
 Bestatter-Innung Schleswig-Holstein
 Buchbinder-Innung für Hamburg und Schleswig-Holstein,
 Bundesinnung der Hörgeräteakustiker,

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   Fachinnung für Kälte- und Klimatechnik Schleswig-Holstein,
   Fachverband für Orthopädie-Schuhtechnik Schleswig-Holstein e.V.,
   Fachverband Sanitär-Heizung-Klima Schleswig-Holstein,
   Fachverband Tischler Nord,
   Fleischer-Verband Schleswig-Holstein,
   Fotografen-Innung Schleswig-Holstein
   Glaser-Innung Schleswig-Holstein,
   Innung de Gold- und Silberschmiede-Handwerks Schleswig-Holstein,
   Innung für Orthopädie-Technik Nord,
   Kälteanlagenbauer-Innung Schleswig-Holstein,
   Landesinnung der Augenoptiker und Optometristen Schleswig-Holstein,
   Landesinnung der Konditoren,
   Landesinnung der Kürschner,
   Landesinnung der Segelmacher Schleswig-Holstein,
   Landesinnung des Boots- und Schiffbauer-Handwerks Schleswig-Holstein,
   Landesinnung des Brunnenbauerhandwerks Schleswig-Holstein,
   Landesinnung des Gebäudereiniger-Handwerks Nord,
   Landesinnung des Mode schaffenden Handwerks Schleswig-Holstein,
   Landungsinnungsveerband des Schornsteinfegerhandwerks für Schleswig-Holstein,
   Landesinnung des Steinmetz- und Steinbildhauer-Handwerks Schleswig-Holstein,
   Landesinnung für Karosserie- und Fahrzeugbautechnik Schleswig-Holstein,
   Landesinnung für Textilreinigergewerbe Schleswig-Holstein,
   Landesinnung Parkett- und Fußbodentechnik Schleswig-Holstein,
   Landesinnung Rollladen und Sonnenschutz Schleswig-Holstein / Hamburg,
   Landesinnung Schneid-, Schleiftechnik und Büchsenmacher Hamburg / Schleswig-
    Holstein,
   Landesinnungsverband der Elektro- und Informationstechnik Schleswig-Holstein,
   Landesinnungsverband der Friseure und Kosmetiker in Schleswig-Holstein e.V.,
   Landesinnungsverband des Bäckerhandwerks Schleswig-Holstein,
   Landesinnungsverband des Dachdecker-Handwerks Schleswig-Holstein,
   Landesinnungsverband des Konditoren-Handwerks,
   Landesinnungsverband des Maler- und Lackiererhandwerks Schleswig-Holstein,
   Landesinnungsverband des Raumausstatter- und Sattlerhandwerks Schleswig-
    Holstein,
   Landesinnungsverband LandBauTechnik Nord,
   Mechaniker- und Zweiradmechaniker-Innung Nord,
   Metallgewerbeverband Nord,
   Modellbauer-Innung Hamburg, Schleswig-Holstein und Mecklenburg-Vorpommern,
   Musikinstrumentenbauer-Innung Hamburg / Schleswig-Holstein,
   Ofen- und Luftheizungsbauer-Innung Nord,
   Raumausstatter- und Sattler-Innung Schleswig-Holstein,
   Reetdachdecker-Innung Schleswig-Holstein,
   Schuhmacher-Innung Nord,
   Textilgestalter Nord,
   Uhrmacher-Innung Schleswig-Holstein,

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     Verband des Kraftfahrzeuggewerbes Schleswig-Holstein e.V.,
     Zahntechniker-Innung Nord.

Jugendberufsagenturen

Tourismusverband Schleswig-Holstein e.V.

Arbeitnehmer*innen-Vertretungen: Eisenbahn- und Verkehrsgewerkschaft EVG, IG
Bauen-Agrar-Umwelt, IG Bergbau, Chemie, Energie, Gewerkschaft Nahrung-Genuss-
Gaststätten

5. Risikoanalyse
Beachte:
Eintrittswahrscheinlichkeit: 1 (sehr niedrig) -10 (sehr hoch)
Auswirkung: 1-10
Risikokennzahl: Produkt der beiden Zahlen, kritisch ab Kennzahl 36

    Auswirkung auf Termine, Kosten und                      Punkte   Eintrittswahr-       Punkte
    Ergebnisse                                                       scheinlichkeit
    Keine Auswirkung, wird nicht bemerkt                    1        alle 1-2 Jahre       1

    Unbedeutende Auswirkung, wird nicht bemerkt             2        jährlich             2

    Kleine Auswirkung, wird als lästig empfunden,           3        halbjährlich         3
    kann ohne Eskalation bewältigt werden

    Kleine Auswirkung, macht Arbeit, kann ohne              4        quartalsweise        4
    Eskalation bewältigt werden
    Leistungseinbußen, Eskalation an Projektleitung         5        monatlich            5
    notwendig.
    Leistungseinbußen, großer zusätzlicher                  6        alle zwei Wochen     6
    Arbeitseinsatz.

    Leistungseinbußen, Ergebnis nicht mehr                  7        wöchentlich          7
    uneingeschränkt verwendbar und Termine gefährdet.
    Leistungseinbußen, Ergebnis kaum mehr                   8        mehrmals pro Woche   8
    verwendbar oder Termine signifikant gefährdet.
    Ergebnis unbrauchbar.                                   9        täglich              9

    Ergebnis unbrauchbar. Verstoß gegen Gesetze.            10       mehrmals täglich     10

Nach: https://www.projektmanagementhandbuch.de/pm-vorlagen-links/download-templates/

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5.1.
Zeitplan kann nicht eingehalten werden
Ursache: fehlende Daten (siehe 5.3.)
Eintrittswahrscheinlichkeit: 6
Auswirkung: 6
Risikokennzahl: 36
Maßnahme: Zeitpuffer einplanen, paralleles Arbeiten ermöglichen

5.2.
Unvorhergesehene Akteure schalten sich ein
Ursache: Komplexität des Projekts, viele Betroffene
Eintrittswahrscheinlichkeit: 8
Auswirkung: 3 / 4
Risikokennzahl: 24 / 32
Maßnahme: rechtzeitig die beteiligten Stakeholder kommunizieren und einbeziehen

5.3.
Wenig Kooperation der Stakeholder
Ursache: Arbeitsüberlastung z.B. der Schulen
Eintrittswahrscheinlichkeit: 7
Auswirkung: 7
Risikokennzahl: 49
Maßnahme: rechtzeitige Kommunikation der Anforderungen

5.4.
Widerstand gegen Vorhaben / Pläne
Ursache: z.B. Verlust von Bildungsgängen (Schulen, Schulträger)
Eintrittswahrscheinlichkeit: 6
Auswirkung: 7
Risikokennzahl: 42
Maßnahme: Transparenz, Nachvollziehbarkeit und Kommunikation der Kriterien für die
Pläne und Entscheidungen,

6. Projektplan: Projektphasen und Meilensteine 2022-24
Vorbemerkung
Das Projekt ist grundsätzlich als ein klassisches Wasserfall-Modell angelegt, die Phasen
laufen nacheinander ab. Dabei gibt es einen Wechsel zwischen Phasen, in denen vor
allem im SHIBB eher intern gearbeitet wird, und Phasen, in denen es wichtig ist, die
Schulträger, Schulleitungen und weitere Stakeholder einzubeziehen. Auch ist während der
Arbeit im Projekt ist mit kurzfristigen Anpassungen und Änderungen zu rechnen und in
einem agilen Projektmanagement darauf zu reagieren.
Beachte: Aktualisierter Projektplan: Siehe 2022-12-08 Masterplan-Zeitplan (Anhang).

Kiel, Januar 2023

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