Gemeinde Rackwitz Grü nordnüngsplan "Wohngebiet Leipziger Straße Ost ehemalige Pension" - Landkreis Nordsachsen zur Ergänzungssatzung / ...
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Gemeinde Rackwitz Landkreis Nordsachsen Grünordnüngsplan zur Ergänzungssatzung / Ortsabrundungssatzung „Wohngebiet Leipziger Straße Ost ehemalige Pension“ 14. Mai 2019
Gemeinde Rackwitz GOP / Grünordnungsplan zum Ergänzungssatzung „Leipziger Str. 59“ Gemeinde Rackwitz Landkreis Nordsachsen Grünordnungsplan zur Ergänzungssatzung / Ortsabrundungssatzung „Wohngebiet Leipziger Straße Ost, ehemalige Pension“ Stand: 14. Mai 2019 Bearbeitung: Dipl. Geogr. Sabine Schlenkermann Büro für Landschaftsplanung Friedrichshöhe 4 04838 Eilenburg Ruf 03423 603098 E-Mail: es.schlenke@t-online.de Dipl.-Ing. Jens Kipping BioCart ökologische Gutachten Albrecht-Dürer-Weg 8 04425 Taucha www.biocart.de Dipl. Geogr. Sabine Schlenkermann 14.05.2019 S.2
Gemeinde Rackwitz GOP / Grünordnungsplan zum Ergänzungssatzung „Leipziger Str. 59“ Inhalt 1 Einleitung...................................................................................................... 4 1.1 Ziele des Umweltschutzes und sonstige fachliche Grundlagen .................... 5 1.2 Historische Entwicklung............................................................................... 6 2 Landschaftsökologische Grundlagen / Bestandsaufnahme .......................... 7 2.1 Abiotik .......................................................................................................... 7 2.2 Wasser........................................................................................................... 7 2.3 Klima und Luft ............................................................................................. 8 2.4 Flora .............................................................................................................. 8 2.5 Fauna........................................................................................................... 11 2.5.1 Methodik ............................................................................................................ 11 2.5.2 Betroffenheit von Arten bzw. Artengruppen gemäß § 44 BNatSchG ................ 11 2.6 Mensch ........................................................................................................ 13 3 Planung ....................................................................................................... 14 3.1 Boden .......................................................................................................... 14 3.2 Geothermie, Ver- und Entsorgung .............................................................. 15 3.3 Regenwasser ............................................................................................... 15 3.4 Klima / Luft ................................................................................................ 16 3.5 Arten und Biotope, Eingriffs-Ausgleichs-Bilanz ....................................... 16 3.6 Fauna........................................................................................................... 17 3.7 Mensch ........................................................................................................ 18 3.8 Landschaftsbild, Erholung und Denkmalschutz ......................................... 18 3.9 Entwicklungsprognose / Auswirkungen der Planungen ............................. 18 4 Grünordnerische Maßnahmen .................................................................... 19 4.1 Textliche Festsetzungen.............................................................................. 19 4.2 Hinweise ..................................................................................................... 21 5 Schlußbemerkungen ................................................................................... 24 6 Literatur & Quellen..................................................................................... 25 7 Tabelle 2 Baumkataster, Stand 2.5.2019 .................................................... 26 8 Pflanzlisten ................................................................................................. 28 Karten, Abbildungen und Tabellen Abbildung 1 Auszug TK25 DDR-Ausgabe Staat 1984 ........................................................... 6 Tabelle 1 Flächenbilanz Bestand Leipziger Str. 59 .................................................... 10 Karte 2 Digitales Orthofoto, allgemeine Liegenschaftskarte und Baumkataster .... 11 Anhang Tabelle 2 Baumkataster Leipziger Str. 59 11 Tabelle 3: Im Untersuchungsgebiet im Jahr 2019 nachgewiesene Brutvogelarten mit Anzahl der Brutpaare und Gefährdungseinstufung. ............................................................................. 12 Karte 3 Reviere der Brutvögel ................................................................................. 13 Tabelle 4 Ver- und Entsiegelungs-Bilanz ................................................................... 15 Tabelle 5 Eingriffs-Ausgleichs-Bilanz, Leipziger Str. 59 in Rackwitz ...................... 16 Dipl. Geogr. Sabine Schlenkermann 14.05.2019 S.3
Gemeinde Rackwitz GOP / Grünordnungsplan zum Ergänzungssatzung „Leipziger Str. 59“ 1 Einleitung Das Plangebiet liegt in der Gemeinde und Gemarkung Rackwitz, Flur 2. Es erstreckt sich über die Flurstücke Nr. 50/25, 50/34 teilweise und 60/70 mit knapp 1 ha. Mit der vorliegenden Er- gänzungssatzung (auch Ortsabrundungssatzung) wird das Ziel verfolgt, das Areal am östlichen Ortsrand von Rackwitz, als Wohnstandort für die Bewohner von Rackwitz zu entwickeln. Das Plangebiet wird von der Leipziger Straße im Süden begrenzt und von dort verkehrsmäßig erschlossen. Östlich grenzt die freie Landschaft mit einem Feldweg und Acker an. Im Westen grenzt die Sackgasse Leipziger Straße und ein Wohngrundstück an. Im Norden grenzt ein ehe- mals als Wohnheim genutztes, 4-stöckiges Gebäude an. Im Gelände stehen zwei 2-stöckige Gebäude, welche als Wohnheim genutzt wurden. Zufahrten und Hofflächen sind betoniert. Nahe der Leipziger Straße und östlich der Gebäude liegen zwei Klärgruben mit 10 m Durchmesser, welche außer Nutzung sind. Im Bestand sind 31% des Plan- gebietes voll versiegelt. Im östlichen Grundstück sind Gehölze aufgewachsen. Nahe dem Feld- weg liegt Müll im Gehölz. Parallel zum Feldweg und zur Leipziger Straße verlief eine Leitung, von der noch die massiven Stützsockel stehen. Rackwitz liegt zwischen Leipzig und Delitzsch im Landkreis Nordsachsen. In der Gemeinde Rackwitz liegen Versorgungseinrichtungen des täglichen Bedarfs, Kindergarten, Grundschule, Gemeindeverwaltung, die Kirche in Podelwitz und Haltestellen des ÖPNV. Etwa 1 km westlich des Plangebietes liegt der S-Bahnhof Rackwitz, mit Anbindungen nach Leipzig im Süden, De- litzsch, Bitterfeld und Dessau im Norden. Gymnasien und Mittelschulen in Delitzsch und Leipzig sind mit der S-Bahn im halbstündlichen Rhythmus gut erreichbar. Die Bundesstraße B184 Leipzig - Delitzsch verläuft westlich der Bahnlinie. Die B2 Leipzig - Bad Düben verläuft etwa 2 km östlich des Plangebietes. Ein Radweg führt von Rackwitz zum 3 km westlich liegen- den Badestrand im Naherholungsgebiet Schladitzer See. Die Gemeinde Rackwitz hatte im Jahr 2017 4.962 Einwohner. Dipl. Geogr. Sabine Schlenkermann 14.05.2019 S.4
Gemeinde Rackwitz GOP / Grünordnungsplan zum Ergänzungssatzung „Leipziger Str. 59“ 1.1 Ziele des Umweltschutzes und sonstige fachliche Grundlagen Die Ziele des Naturschutzes und der Landschaftspflege im besiedelten Bereich sind in § 1 BNatSchG festgeschrieben. Die Grundsätze des Naturschutzes und der Landschaftspflege werden in § 2 BNatSchG benannt. Die Sicherung gesunder Wohn- und Arbeitsverhältnisse ist in §1 BauGB geregelt, §1a BauGB regelt die Abwägung umweltschützender Belange. Grünordnerische Belange werden insbeson- dere durch § 9 (1) BauGB Nr. 10, 15, 18, 20 und 25 festgesetzt und erlangen durch Festsetzung im Bebauungsplan Rechtsverbindlichkeit. Gebiete von gemeinschaftlicher Bedeutung nach §31 und §32 BNatSchG, entsprechend den Zielstellungen im europäischen Netzes Natura 2000 nach der Richtlinie 92/43/EWG und Vo- gelschutzgebiete nach der Richtlinie 2009/147/EG werden durch den Geltungsbereich des Be- bauungsplanes Nr. 54 nicht berührt. Südlich der Leipziger Straße grenzt das Landschaftsschutzgebiet Loberaue an, welches mit Verordnung des Landratsamtes Delitzsch vom 04.12.1996 (Amtsblatt des Landkreises Delitz- sch) und Verordnung des Landkreises Nordsachsen zur Änderung der Verordnung vom 28.12.2009 (SächGVBl 02/10, S. 34) festgesetzt ist. Im Plangebiet liegen keine Wasserschutzgebiete. Der Boden ist als Naturkörper und Lebensgrundlage für Menschen, Tiere und Pflanzen in sei- nen Funktionen zu erhalten und zu schützen (§§ 7-9 sächsisches Abfallwirtschafts- und Boden- schutzgesetz). Die Erschließung vorhandener Potentiale, im Versorgungs- und Siedlungskern der Gemeinde Rackwitz, durch Revitalisierung geeigneter Brachflächen, entspricht den landes- und regio- nalplanerischen Zielen. Rackwitz zählt zum verdichteten Bereich im ländlichen Raum. Die Loberaue südlich des Plangebietes ist als regionaler Grünzug und Vorranggebiet Natur und Landschaft ausgewiesen. Der Geltungsbereich des Bebauungsplans Nr. 54 „Leipziger Str. 59“ tangiert weder Vorranggebiete noch Vorbehaltsgebiete des Regionalplans Westsachsen. Im Flächennutzungsplan Entwurf der Gemeinde Rackwitz, vom 28.1.2011, ist das Plangebiet als gemischte Baufläche gekennzeichnet. Für das Plangebiet liegt kein rechtsverbindlicher Be- bauungsplan vor. Dipl. Geogr. Sabine Schlenkermann 14.05.2019 S.5
Gemeinde Rackwitz GOP / Grünordnungsplan zum Ergänzungssatzung „Leipziger Str. 59“ 1.2 Historische Entwicklung Podelwitz wird 1250, Rackwitz 1350, Güntheritz 1378 erstmals urkundlich erwähnt. Die Kirche in Podelwitz wird 1450 im spätgotischen Stil umgebaut. Der Bahnhof in Rackwitz besteht seit 1832. Durch den Bau der Bahnlinie wird Güntheritz 1857 zweigeteilt. Güntheritz erhält 1866 eine Schule. Das Leichtmetallwerk in Rackwitz (nördlich des Plangebietes) wird 1925 errichtet. 1981 ist der Beginn der Feldentwässerung des Tagebaus Breitenfeld, Schladitz wird devastiert, ab 1986 wird Braunkohle gefördert. Ab 1998 werden die ehemaligen Tagebaugebiete Breiten- feld und Delitzsch Süd-West geflutet. Seit 2003 wird der, aus dem Tagebau Breitenfeld ent- standene, Schladitzer See als Badesee und Wassersportzentrum genutzt. HTTPS://WWW.GEMEINDE-RACKWITZ.DE/HISTORISCHER-UEBERBLICK.HTML, 25.3.2019 Um 1800 wurde das Plangebiet landwirtschaftlich genutzt. Ragwitz, Güntheritz und Podelwitz lagen als benachbarte Dörfer am Lober. (MEILENBLÄTTER VON SACHSEN, BERLINER EXEMPLAR 1780 - 1806). Um 1926 wurde Flurstück 50/34 landwirtschaftlich genutzt. Flurstück 60/70 war Teil der Bahn- linie von Schkeuditz nach Krensitz. Flurstück 50/25 lag als Restfläche zwischen der Leipziger Straße und der Bahntrasse. (MESSTISCHBLATT 11, Leipzig-Ost 1926) Um 1984 war die Bahntrasse bereits zurück gebaut. Das mehrgeschossige Wohnheim und die Halle nördlich des Plangebietes standen schon. (TK25 DDR-Ausgabe Staat von 1984) Abbildung 1 Auszug TK25 DDR-Ausgabe Staat 1984 Dipl. Geogr. Sabine Schlenkermann 14.05.2019 S.6
Gemeinde Rackwitz GOP / Grünordnungsplan zum Ergänzungssatzung „Leipziger Str. 59“ 2 Landschaftsökologische Grundlagen / Bestandsaufnahme 2.1 Abiotik Naturraum: Rackwitz liegt in den sächsischen Lößgefilden im Leipziger Land. Das Relief ist eben und liegt bei 120 m üNN (DTK10, GeoSn). Das Gelände steigt sanft von 119,22 m ü. NN an der Leipziger Straße nach Nordwesten an auf 120,7 m ü NN (Lageplan AZV Oberer Lober). Geologie: Rackwitz liegt in der Leipziger Tieflandsbucht, der Untergrund besteht aus tertiären Sedimenten, welche von eiszeitlichen, quartären Sedimenten überdeckt werden. Der geologi- sche Untergrund besteht aus Geschiebemergel und -lehm der saalezeitlichen Grundmoräne. (GEOL. KARTE DER EISZEITLICH BEDECKTEN GEBIETE VON SACHSEN, BLATT GK50-2565 LEIPZIG, LFUG 1996) HTTPS://WWW.UMWELT.SACHSEN.DE/UMWELT/INFOSYSTEME/IDA/PAGES/MAP/DEFAULT/IN- DEX.XHTML;JSESSIONID=789C5D8337E1E80F1213F5D7BE84970B, 25.3.2019 Die Böden im Plangebiet sind anthropogen überformt und werden als Lockersyrosem aus ge- kipptem, Kies führendem Sand angesprochen. Es bestehen keine Beschränkungen hinsichtlich des Bodenschutzes. (DIGITALE BODENKARTE DES FREISTAATES SACHSEN, LfULG) HTTPS://WWW.UMWELT.SACHSEN.DE/UMWELT/INFOSYSTEME/IDA/PAGES/MAP/DEFAULT/IN- DEX.XHTML;JSESSIONID=789C5D8337E1E80F1213F5D7BE84970B, 25.3.2019 2.2 Wasser Die Gemeinde Rackwitz wird vom Lober entwässert, welcher südlich der Leipziger Straße nach Westen fließt. Der Lober wurde durch den Braunkohletagebau im heutigen Schladitzer See und in der Goitzsche unterbrochen und umverlegt. Im Plangebiet befinden sich keine Oberflächengewässer, es besteht keine Überschwemmungs- gefahr. Das Plangebiet liegt außerhalb von Trinkwasserschutzgebieten. Grundwassermeßstellen stehen in Zschölkau, Hohenossig, Kletzen und Kreuma. Die Grund- wasserfließrichtung geht nach Nordwesten. Der Hauptgrundwasserkörper ist Lober und Leine zugeordnet und liegt zwischen 112 bis 113 m ü NN, etwa 10 m unter Gelände. HTTPS://WWW.UMWELT.SACHSEN.DE/UMWELT/INFOSYSTEME/IDA/PAGES/MAP/DEFAULT/IN- DEX.XHTML, 23.3.2019 Rackwitz gehört zum Abwasserzweckverband Oberer Lober. Die beiden Klärgruben an der Leipziger Straße und östlich der Gebäude sind außer Nutzung. Das Grundstück ist an den Re- genwasserkanal und an den Schmutzwasserkanal in der Leipziger Straße angeschlossen Dipl. Geogr. Sabine Schlenkermann 14.05.2019 S.7
Gemeinde Rackwitz GOP / Grünordnungsplan zum Ergänzungssatzung „Leipziger Str. 59“ 2.3 Klima und Luft Das Subkontinentale Binnenlandklima in der Leipziger Tieflandbucht ist durch den Wechsel von maritim und kontinental geprägten Witterungsabschnitten bestimmt. Von 1961-1990 lag der Vegetationsbeginn (Beginn der Apfelblüte) um den 25. März, die Dauer der Vegetations- periode bei 212 Tagen. Die mittlere Jahrestemperatur liegt bei 8,5°C, die mittlere Sommertem- peratur bei 16°, im Winter bei 2°C. Die mittlere Niederschlagsmenge liegt bei 656 mm. Die klimatische Jahres-Wasserbilanz ist mit 100 mm insgesamt positiv, im Sommer entsteht ein Wasserdefizit. (AUS: KLIMAATLAS SACHSEN LfULG 2009) Von 1981-2010 lag die mittlere Jahrestemperatur bei 9,6°C, die mittlere Sommertemperatur bei 16°, im Winter bei 3°C. Die mittlere Jahres-Niederschlagsmenge liegt bei 800 mm. Die mittlere Jahres-Sonnenscheindauer liegt bei 36%, in der Vegetationsperiode bei 44%, im Winter bei 24%. Die klimatische Jahres-Wasserbilanz ist ausgeglichen, in der Vegetationsperiode entsteht ein Wasserdefizit. Meteorologische Meßstationen des Deutschen Wetterdienstes zur Messung des Niederschlags stehen in Kletzen, Zschortau und an der Autobahn A14 in Leipzig-Mockau beim Messegelände. Eine Klimastation des Deutschen Wetterdienstes steht in Leipzig-Holzhausen. HTTPS://WWW.UMWELT.SACHSEN.DE/UMWELT/INFOSYSTEME/IDA/PAGES/MAP/DEFAULT/IN- DEX.XHTML, 23.3.2019 Die nächsten Luftmeßstellen stehen in Leipzig, eine Luftreinmeßstelle auf dem Collm. Für Rackwitz lagen 2014 die Jahresmittelwerte für die Ozonkonzentration bei 45-50 µg/m³, NO2 um 15-20 µg/m³, die Feinstaubbelastung PM10 bei 20-24 µg/m³. (LfULG 2014) Durch die Ortsrandlage ist für das Plangebiet insgesamt ein bioklimatisch günstiges Kleinklima anzunehmen. Lärmbelastungen durch den Flughafen liegen nachts bei 45 bis 50 dB. HTTPS://WWW.UMWELT.SACHSEN.DE/UMWELT/INFOSYSTEME/IDA/PAGES/MAP/DEFAULT/IN- DEX.XHTML, 23.3.2019 2.4 Flora Bei Aufgabe menschlicher Nutzung würde sich Mitteleuropa, außerhalb der Gewässer und Moore, mit Wald bedecken. Entsprechend den örtlichen Boden-Wasser-Klima Bedingungen wäre die potentielle, natürliche Vegetation im Plangebiet ein Zittergrasseggen-Hainbuchen- Stieleichenwald. Neben den namengebenden Hauptbaumarten Stiel-Eiche Quercus robur, Trauben-Eiche Q. petraea, Hainbuche Carpinus betulus, sind Winter-Linde Tilia cordata, Ha- sel Corylus avellana, roter Hartriegel Cornus sanguinea und Weißdorn Crataegus spp. stand- ortgerechte, heimische Gehölze. HTTPS://WWW.UMWELT.SACHSEN.DE/UMWELT/INFOSYSTEME/IDA/PAGES/MAP/DEFAULT/IN- DEX.XHTML;JSESSIONID=B995873BAD71F8251914240000410671, 23.3.2019 Das Plangebiet der Ergänzungssatzung „Leipziger Straße Ost, ehemalige Pension“, in der Ge- meinde und Gemarkung Rackwitz, wurde am 14.3.2019 und 30.4.2019 durch Dipl. Geogr. Sa- bine Schlenkermann begangen. Dabei wurde die Vegetation nicht systematisch im Sinne einer Vegetationsaufnahme aufgenommen, sondern stichprobenhaft geprüft und Notizen angefertigt. Dipl. Geogr. Sabine Schlenkermann 14.05.2019 S.8
Gemeinde Rackwitz GOP / Grünordnungsplan zum Ergänzungssatzung „Leipziger Str. 59“ Im Gelände stehen zwei, etwa 11 m tiefe und 48 m lange, 2-stöckige Gebäude, welche als Wohnheim für das Leitmetallwerk in Rackwitz erbaut wurden (Foto unten). Im nordwestlichen Grundstück befindet sich ein Nebengebäude mit drei Garagen. Zufahrten und Hofflächen sind betoniert. Nahe der Leipziger Straße und östlich der Gebäude liegen zwei Klärgruben mit 10 m Durchmesser, welche nicht mehr in Nutzung sind. Um die Gebäude liegt artenreicher Kurzrasen mit typischen Wiesenarten wie Spitzwegerich Plantago lanceolata, Gänseblümchen Bellis perennis, Schafgarbe Achillea millefolium, Wie- sen-Labkraut Galium mollugo, Vogelmiere Stellaria media, kleiner Sauerampfer Rumex aceto- sella, kriechendes Fingerkraut Potentilla reptans, weißes Leimkraut Silene alba. In Randberei- chen stehen Traubenhyazinthen Muscari botryoides als Gartenart. Stöhrzeiger wie Barbarea, kanadische Goldrute Solidago canadensis und Rainfarn Tanacetum vulgare sind im östlichen Grundstück vertreten. In den Gartenbereichen wurden Blau-Fichte Picea pungens, Kiefer Pinus sylvestris und zwei kleine Korkenzieher-Weiden Salix spec. angepflanzt. Als Abgrenzung zum nördlich gelegenen Grundstück steht eine Hecke mit Weißdorn Crataegus, Schneebeere Symphoricarpos albus, Rose, Kreuzdorn Rhamnus, welche sich nach Osten mit Essigbaum Rhus, Brombeere Rubus fruticosus fortsetzt. Im östlichen Grundstück sind Gehölze aufgewachsen (Foto oben). An der Leipziger Straße hat sich Erbsenstrauch Caragana arborescens und Indigostrauch Indigofera heterantha stark Dipl. Geogr. Sabine Schlenkermann 14.05.2019 S.9
Gemeinde Rackwitz GOP / Grünordnungsplan zum Ergänzungssatzung „Leipziger Str. 59“ ausgebreitet. Aufgewachsen sind Esche Fraxinus excelsior, untergeordnet Spitz-Ahorn Acer platanoides, Berg-Ahorn Acer pseudoplatanus, eine Linde Tilia, eine Mehlbeere Sorbus. In der Strauchschicht stehen zudem Schwarzer Holunder Sambucus nigra, Weißdorn, Pflaume Prunus domestica, Rose. Nahe dem Feldweg entsorgen Anwohner ihren Müll im Gehölz. Parallel zum Feldweg und zur Leipziger Straße verlief eine Leitung, die Beton-Stützsockel stehen noch (Foto oben). Die Flächenbilanzierung erfolgt in Tabelle 1 Tabelle 1 Flächenbilanz Bestand Leipziger Str. 59 Ausgleichbarkeit Biotopwert Ergänzungssatzung Bestand Code Biotoptyp vor Eingriff Fläche m² Wertpunkte 02.02.200 Feldgehölz B 22 2.537 55.814 02.02.400 Baumgruppe B 23 429 9.867 02.02.430 Einzelbaum, Solitär Rasen 413 4.130 11.03.07 A 10 Garten mit Gehölzen 3.369 33.690 11.04.000 Schotter A 3 21 63 Beton und Gebäude 2.832 11.01.000 2 Klärgruben A 0 153 0 33 Stützsockel Leitung 20 Summe Bestand 9.774 103.564 m² = Fläche in m² Faktor = Biotopwert laut „Handlungsempfehlung zur Bewertung und Bilanzierung von Eingriffen im Freistaat Sachsen“ (SMUL 2009) Bestand Wertzahl = Biotopwert * Fläche Es ergaben sich kein Hinweise auf das Vorkommen von europarechtlich geschützten Pflanzenarten im Plangebiet. Die bestehenden Vegetationsstrukturen lassen Vorkommen europarechtlich geschützter Pflanzenarten im Gebiet nicht erwarten. Dipl. Geogr. Sabine Schlenkermann 14.05.2019 S.10
Gemeinde Rackwitz GOP / Grünordnungsplan zum Ergänzungssatzung „Leipziger Str. 59“ Im Plangebiet wurden die Standorte der Bäume anhand von Orientierungspunkten im Gelände von Dipl. Geogr. Sabine Schlenkermann eingeschritten oder grob über das Luftbild bestimmt, sind also nicht lagegenau eingemessen. Das Baumkataster ist in Tabelle 2 und Karte 2 abgebil- det. Karte 2 Digitales Orthofoto, allgemeine Liegenschaftskarte und Baumkataster Anhang Tabelle 2 Baumkataster Leipziger Str. 59 2.5 Fauna 2.5.1 Methodik Für die faunistische Untersuchung des Plangebietes wurde das Gelände am 15. und 25.4.2019 und am 7.5.2019 durch Dipl.-Ing. Jens Kipping begangen. Die Begehungen wurden vormittags oder abends bei günstigen Witterungsbedingungen mit Sonnenschein, Temperaturen um 20 °C und geringen Windgeschwindigkeiten durchgeführt. Dabei konnte das Grundstück vollständig abgegangen und auf das Vorhandensein von geschützten Tieren untersucht werden. Besonderes Augenmerk wurde auf Vorkommen von artenschutzrelevanten Tieren gelegt. Als Hilfsmittel wurde ein Fernglas benutzt. Zur Begutachtung von eventuell vorhandenen Baumhöhlen standen eine Leiter, eine Inspektionskamera sowie diverse Lampen und Inspektionsspiegel zur Verfügung. Es wurde eine Fotodokumentation des Plangebietes angefertigt. Am Abend des 25.4.2019 und 7.5.2019 fand an beiden Gebäuden im Grundstück eine Ausflugskontrolle von Fledermäusen statt. Als Hilfsmittel diente ein Feldermausdetektor Typ Batlogger M. 2.5.2 Betroffenheit von Arten bzw. Artengruppen gemäß § 44 BNatSchG Fledermäuse: Aufgrund der räumlichen Lage und Naturausstattung der Umgebung ist das Auftreten von Fledermäusen im Plangebiet durchaus möglich, beschränkt sich jedoch auf die Nutzung als Nahrungshabitat und als Transferraum. Das Vorhandensein von Quartieren im Plangebiet kann wegen des Fehlens geeigneter Bäume mit Baumhöhlen und vielen Spaltenquartieren ausgeschlossen werden. Die Gebäude wurden von außen geprüft. Bei zwei Abendbegehungen mit Detektor wurden keine Ausflüge von Fledermäusen aus dem Gebäude registriert. Über und nahe dem Grundstück wurden wenige Große Abendsegler (Nyctalus noctula) bei Transferflügen festgestellt. Weitere Säugetiere: Weitere europarechtlich und national geschützte Säugetierarten finden im Plangebiet keine geeigneten Strukturen und Lebensräume vor. Reptilien und Amphibien Im Plangebiet ist aufgrund der Lebensraumausstattung und der bestehenden Nutzung kein dauerhafter Aufenthalt relevanter Reptilienarten wie der Zauneidechse anzunehmen. Die in BLANKE (2004) angegebenen notwendigen Habitateigenschaften für die Zauneidechse werden im Plangebiet nicht erfüllt. Bei den Begehungen im April/Mai 2019 wurden keine Reptilien auf dem Grundstück festgestellt. Dipl. Geogr. Sabine Schlenkermann 14.05.2019 S.11
Gemeinde Rackwitz GOP / Grünordnungsplan zum Ergänzungssatzung „Leipziger Str. 59“ Die strukturelle Ausstattung und Nutzung der Fläche lassen ebenso nicht erwarten, dass europarechtlich geschützte Amphibienarten vorkommen, es fehlen potenzielle Laichgewässer im Plangebiet und in der Nähe. Insekten Das potenzielle Arteninventar des Plangebiets ist durch dessen Nutzung und die innerörtliche Lage geprägt. Daher ist das Biotoppotenzial für Schmetterlinge stark eingeschränkt. Hinweise auf artenschutzrechtlich relevante Falterarten bestehen nicht. Auch weitere wirbellose Arten des Anhang IV der FFH-Richtlinie sind nicht zu erwarten, da diese ausgesprochene Biotopspezialisten sind, die im Plangebiet keine geeigneten Lebensräume vorfinden. Vögel: Alle europäischen Vogelarten sind durch Anhang 1 der Vogelschutzrichtlinie europarechtlich geschützt und hinsichtlich der artenschutzrechtlichen Verbote des § 44 BNatSchG untersuchungsrelevant. Tabelle 3: Im Untersuchungsgebiet im Jahr 2019 nachgewiesene Brutvogelarten mit An- zahl der Brutpaare und Gefährdungseinstufung. Vogelschutz-RL Rote Liste D BNatSchG Brutpaare Rote Liste Anhang I Sachsen Anzahl Art Art wissenschaftlich Amsel Turdus merula 3 * * § - Blaumeise Parus caeruleus 1 * * § - Gartenrotschwanz Phoenicurus phoenicurus 1 3 V § - Girlitz Serinus serinus 1 * * § - Grünfink Carduelis chloris 1 * * § - Hausrotschwanz Phoenicurus ochruros 1 * * § - Haussperling Passer domesticus 5 V V § - Klappergrasmücke Sylvia curruca 1 V * § - Mönchsgrasmücke Sylvia atricapilla 2 * * § - Nachtigall Luscinia megarhynchos 1 * * § - Ringeltaube Columba palumbus 1 * * § - Star Sturnus vulgaris 1 * 3 § - Zilpzalp Phylloscopus collybita 1 * * § - Rote-Liste –Status: 0 – Bestand erloschen; 1 – vom Aussterben bedroht; 2 – stark gefährdet; 3 – gefährdet; R – Arten mit lokaler Restriktion; V – Arten der Vorwarnliste; * - ungefährdet; § - geschützt gemäß BNatSchG Dipl. Geogr. Sabine Schlenkermann 14.05.2019 S.12
Gemeinde Rackwitz GOP / Grünordnungsplan zum Ergänzungssatzung „Leipziger Str. 59“ Im Plangebiet wurden im Frühjahr 2019, die in Tabelle 2 genannten, 13 Brutvogelarten angetroffen. Die Reviere der Brutvögel sind in Karte 3 im Anhang räumlich dargestellt. Karte 3 Reviere der Brutvögel Das Vorkommen von Greifvogel- und Eulenarten im Gebiet kann ausgeschlossen werden. Es fehlen geeignete Brutbäume oder geeignete Gebäude. Eine gelegentliche Nutzung als Nahrungshabitat kann nicht ausgeschlossen werden, ist aber planungsrechtlich ohne Belang. Spechtarten finden aufgrund des Fehlens von geeigneten älteren Gehölzen keinen geeigneten Lebensraum vor. Gleiches gilt für alle Arten von Wasservögeln oder Röhrichtbewohner, welche im Gebiet keine geeigneten Lebensräume vorfinden. Das Vorkommen der gefährdeten gebäudebrütenden Vogelarten Mauersegler (Apus apus), Rauchschwalbe (Hirundo rustica) und Mehlschwalbe (Delichon urbicum) konnte nicht festgestellt werden. 2.6 Mensch Betrachtet werden die Gesundheit und das Wohlbefinden der Menschen im Plangebiet. Das Plangebiet liegt am östlichen Ortsrand der Gemeinde Rackwitz. Die Leipziger Straße ist wenig befahren, sodaß wenig Vorbelastung durch Verkehrslärm besteht. Lärmbelastungen durch den Flughafen werden an der Hauptstraße 11 in Rackwitz (51°26'19,68"N, 12°22'19,34"E) seit 22.11.2011 gemessen. Die Lärmbelastung durch Flugge- räusche lag im März 2019 bei 52,4 dB am Tag (6 bis 22 Uhr) und bei 45,7 dB in der Nacht (22 bis 6 Uhr). Im März 2019 wurden in zwei Nächten 52,2 dB und 52,9 dB als Gesamtgeräusch erreicht, der Durchschnitt lag bei 49,5 dB. In einer Nacht wurden 51,1 dB durch Fluggeräusche erreicht, alle übrigen Werte lagen unter 50 dB. Der nächtliche Schwellenwert liegt bei 59dB pro Tag für Gesamtgeräusche und 52 dB für Fluggeräusche. Beide Werte wurden im März 2019 eingehalten. Von Oktober 2018 bis März 2019 lag die durchschnittliche Lärmbelastung bei 51,0 dB am Tag und 46,9 dB in der Nacht. (Fluglärmbericht März 2019, FIRMA TOPSONIC / LEIPZIG-HALLE AIRPORT, 10.4.2019) Lärmbelastungen durch Flugzeuge sind bei Tag nicht relevant, können aber in der Nacht auf- treten. Passive Lärmschutzmaßnahmen wie Schallschutzfenster werden empfohlen. Sinneseindrücke durch Vogelgezwitscher oder Schmetterlinge werden erholungswirksam wahrgenommen. Wertmindernd sind die wilden Müllablagerungen am Feldweg. Das Plange- biet hat im Bestand eine mittlere Wertigkeit für Naturerleben, Ortsbild, Erholung und Spiel. Durch die Einzäunung ist es nur für Besucher des Wohnheims begehbar. Dipl. Geogr. Sabine Schlenkermann 14.05.2019 S.13
Gemeinde Rackwitz GOP / Grünordnungsplan zum Ergänzungssatzung „Leipziger Str. 59“ 3 Planung Aus der in Kap. 2 behandelten Bestandserhebung und –Bewertung der landschaftsökologischen Grundlagen werden aus Sicht der Umweltvorsorge, des Naturschutzes und der Landschafts- pflege allgemeine Ziele abgeleitet. Leitziel für die Naturraumpotentiale ist die Funktionsfähig- keit natürlicher Abläufe und Wirkungszusammenhänge in ihrer ungestörten, naturraumspezifi- schen Vielfalt und Ausprägung. Ergänzt werden Ziele, welche bei Verwirklichung des Bauvor- habens notwendig werden. Der Mensch wird als Gegenstand ökologischer Betrachtung, neben Belangen des Naturhaushalts, gleichrangig berücksichtigt. Kurzfristige Belastungen für den Naturhaushalt gehen von Baustellenverkehr und -einrich- tungen aus, mit Lärm- und Schadstoffemission, Abschieben von Oberboden und Beseitigung von Vegetation auf Teilflächen. Besonders wichtig ist der Grundwasserschutz vor wasserge- fährdenden Stoffen, z.B. durch lecke Baumaschinen. Der erhöhte Verbrauch von Strom und Trinkwasser, Lärm- und Schadstoffemission durch ver- mehrten Autoverkehr und Hausbrand sind betriebsbedingte Auswirkungen der geplanten Be- bauung. Erhebliche und nachhaltige Beeinträchtigungen des Naturhaushaltes sind vor allem Flä- cheninanspruchnahme durch die Erschließungsstraße, Baukörper und Nebenanlagen, verbun- den mit dem dauerhaften Verlust von gewachsenem Boden, Grundwasserneubildungsfunktion und Vegetation. Schutzgegenstand der Eingriffsregelung ist die Leistungs- und Funktionsfähigkeit des Natur- haushaltes und das Landschaftsbild (§ 8 SächsNatSchG). Entsprechend §2 NatSchAVO sind bei der Ermittlung von Ausgleichsmaßnahmen der Zustand vor Beginn des Eingriffs mit dem geplanten Endzustand zu beurteilen. Die Leistungsfähigkeit des Naturhaushalts wird über die Schutzgüter Arten- und Biotope, Boden, Grund- und Oberflächenwasser sowie Klima/Luft und ihre spezifischen Funktionen im Naturhaushalt abgebildet. Das Landschaftsbild resultiert aus der Eigenart, Vielfalt und Schönheit der Landschaft. Eingriff und Ausgleich werden für die einzelnen Schutzgüter entsprechend der „Handlungs- empfehlung zur Bewertung und Bilanzierung von Eingriffen im Freistaat Sachsen“ (SMUL 2009) bewertet. Die Versiegelungsbilanz wird berechnet, die abiotischen Faktoren des Natur- haushaltes werden verbal argumentativ behandelt. Flächenbilanzierung, Konfliktanalyse, Er- mittlung des Eingriffs und Festlegung des Maßnahmenbedarfs erfolgen in den nachfolgenden Tabellen. Mit der vorliegenden Ergänzungssatzung in der Gemeinde Rackwitz, „Leipziger Str. 59“ soll ein allgemeines Wohngebiet errichtet werden. 3.1 Boden Im Bebauungsplan werden Bauvorhaben ermöglicht, durch die es zu einer Neuversiegelung von Boden kommt. Gewachsener Boden ist im östlichen Plangebiet zu erwarten. Es sind Böden betroffen, die anthropogen überformt wurden. Die bestehende Versiegelung umfaßt 3.068 m². Flurstück 60/70 der Gemarkung Rackwitz um- faßt die ehemalige Bahntrasse. Hier ist im Garten auf 584 m² ein geköpftes Profil zu erwarten. Gestörte Bodenverhältnisse sind auf mehr als 3.652 m² gegeben. Die maximal erlaubt Versie- gelung im geplanten Wohngebiet wird mit 4.244 m² etwas höher. Dipl. Geogr. Sabine Schlenkermann 14.05.2019 S.14
Gemeinde Rackwitz GOP / Grünordnungsplan zum Ergänzungssatzung „Leipziger Str. 59“ Tabelle 4 Ver- und Entsiegelungs-Bilanz Versiegelte Flächen m² teilversiegelt 63 vollversiegelt 3.005 Bestand 3.068 ehemalige Bahntrasse 584 Überbaubare Fläche WA GRZ 0,4 3.686 Erschließung 558 Planung 4.244 Die Funktion des Bodens als Wasserspeicher kann durch Versickerung und Rückhaltung ge- faßter Niederschläge kompensiert werden. Einschränkungen hinsichtlich des Bodenschutzes sind durch die anthropogenen Überformungen nicht zu besorgen. 3.2 Geothermie, Ver- und Entsorgung Die Nutzung von Geothermie ist in Sachsen genehmigungspflichtig. Auskünfte zum Erlaubnis- verfahren erteilt das Landratsamt Nordsachsen, zuständig ist die untere Wasserbehörde. Die Verlegung sämtlicher Leitungen von Trinkwasser, Gas, Strom und Telekommunikation, als auch die Entsorgung von Regen- und Schmutzwasser erfolgt über die Leipziger Straße. Weitere Ausführungen können der Begründung des Bebauungsplans (Dipl.-Ing. Dreizehner) und der Erschließungsplanung entnommen werden. 3.3 Regenwasser Anschlüsse für Regenwasser als auch für Schmutzwasser sind für Flurstück Nr. 50/25 der Ge- markung Rackwitz vorhanden und werden über die Leipziger Straße abgeführt. Somit ist das Grundstück abwassertechnisch erschlossen. Da das Flurstück parzelliert werden soll, müssen Anschlüsse neu gelegt werden. Die abwassertechnische Erschließung und Kostenübernahme ist mit dem Abwasserzweckverband Oberer Lober abzustimmen. (STELLUNGNAHME ABWASSER- ZWECKVERBAND OBERER LOBER, 27.3.2019) Gefasste Dachflächenwasser sind im Grundstück zu versickern. Falls dies aus geologischen Gründen nicht möglich ist, können gefasste Niederschlagswasser in den Regenwasserkanal in der Leipziger Straße abgeleitet werden. Dazu müssen die Hausanschlüsse neu gelegt werden. Dies ist mit dem Abwasserzweckverband Oberer Lober abzustimmen und finanziell zu regeln. Gefasste Niederschläge können als Brauchwasser und zur Gartenbewässerung genutzt werden. Dies spart die Ressource Trinkwasser und entlastet die Vorfluter. Dipl. Geogr. Sabine Schlenkermann 14.05.2019 S.15
Gemeinde Rackwitz GOP / Grünordnungsplan zum Ergänzungssatzung „Leipziger Str. 59“ 3.4 Klima / Luft Im Plangebiet herrscht ein ausgeglichenes Lokalklima der Ortsrandlage, wobei vom umgeben- den Gewerbe eine mäßige Staubbelastung ausgeht. Durch Bebauung und Neuversiegelung hei- zen sich Flächen auf. Auf dem Grundstück wird die Pflanzung von Laubgehölzen festgesetzt. Im Plangebiet werden Gehölze zum Erhalt festgesetzt. Laubgehölze haben durch ihre große Oberfläche die Fähigkeit zur Staubfilterung, tauschen CO2 gegen Sauerstoff und wirken aus- gleichend auf das Lokalklima. Bei der angestrebten Nutzung als Wohngebiet werden zusätzliche Emissionen von Schadstof- fen durch Kfz-Verkehr und Hausbrand entstehen. Die Dächer können mit Solaranlagen nachgerüstet werden. Das relevante Ziel des Umwelt- schutzes zur Verminderung der Luftverschmutzung wird durch Begrünungsmaßnahmen zur Staubfilterung und emissionsarmen Heizsystemen erreicht. Durch die Ortsrandlage ist für das Plangebiet insgesamt ein bioklimatisch günstiges Kleinklima anzunehmen. 3.5 Arten und Biotope, Eingriffs-Ausgleichs-Bilanz Es ergaben sich kein Hinweise auf das Vorkommen von europarechtlich geschützten Pflanzenarten im Plangebiet. Die bestehenden Vegetationsstrukturen lassen Vorkommen europarechtlich geschützter Pflanzenarten im Gebiet nicht erwarten. Eine Bilanzierung von Eingriff und Ausgleich entsprechend der „Handlungsempfehlung zur Bewertung und Bilanzierung von Eingriffen im Freistaat Sachsen“ (SMUL 2009) erfolgt in Ta- belle 4. Tabelle 5 Eingriffs-Ausgleichs-Bilanz, Leipziger Str. 59 in Rackwitz Ausgleichbarkeit Biotopwert Ergänzungssatzung ehemalige Pension Leipziger Str. 59 Bestand Code Biotoptyp vor Eingriff Fläche m² Wertpunkte 02.02.200 Feldgehölz B 22 2.537 55.814 02.02.400 Baumgruppe B 23 429 9.867 02.02.430 Einzelbaum, Solitär Rasen 413 4.130 11.03.07 A 10 Garten mit Gehölzen 3.369 33.690 11.04.000 Schotter A 3 21 63 Beton und Gebäude 2.832 11.01.000 2 Klärgruben A 0 153 0 33 Stützsockel Leitung 20 Summe Bestand 9.774 103.564 m² = Fläche in m² Faktor = Biotopwert laut „Handlungsempfehlung zur Bewertung und Bilanzierung von Eingriffen im Freistaat Sachsen“ (SMUL 2009) Bestand Wertzahl = Biotopwert * Fläche Dipl. Geogr. Sabine Schlenkermann 14.05.2019 S.16
Gemeinde Rackwitz GOP / Grünordnungsplan zum Ergänzungssatzung „Leipziger Str. 59“ Zur Gliederung des Baugebietes, zur Abgrenzung zu den benachbarten Nutzungen, sowie zur Schaffung von Trittsteinen und verbindenden Strukturen im städtischen Umfeld sollen entlang der Grundstücksgrenzen Laubhecken gepflanzt werden. Entlang der östlichen Grundstücks- grenze sind bestehende Gehölze in die Laubhecke einzubinden und dauerhaft zu erhalten. Im Kronentraufbereich ist die gärtnerische Nutzung möglich. Ergänzungssatzung Biotopwert Wohngebiet Leipziger Straße Ost Ausgang- Code Biotoptyp Planung Fläche m² Wertzahl 11.04.000 Bürgersteig 3 310 930 11.04.000 Stichstraße 3 248 744 11.04.400 überbaubare Fläche 0 3.686 0 11.03.700 Garten 9 5.290 47.610 02.02.200 Laubhecke pflanzen 21 240 5.040 02.02.200 30 Bäume pflanzen 21 17.804 9.774 72.128 m² = Fläche in m² Faktor = Biotopwert laut „Handlungsempfehlung zur Bewertung und Bilanzierung von Eingriffen im Freistaat Sachsen“, Wertzahl = Biotopwert * Fläche (SMUL 2009) Die Pflanzlisten im Anhang sind Empfehlungen standortgerechter, heimischer Gehölze. Die nicht überbauten Grundstücksflächen sind gärtnerisch anzulegen, zu pflegen und dauerhaft zu erhalten. 3.6 Fauna Um bodengebundenen Kleintieren (z. B. Igel) das ungehinderte Queren der Grundstücksgren- zen zwischen den Gärten zu ermöglichen, müssen bauliche Einfriedungen, abseits der Leipziger Straße, eine Bodenfreiheit von mindestens 12 cm aufweisen. Zum Schutz der Fauna werden im Außenbereich Maßnahmen zur Minimierung der Lichtbelas- tung empfohlen. Da die Gebäude potenziell als Quartier für Fledermäuse geeignet erscheinen und auch verschiedene Zuflugsmöglichkeiten bestehen, sollte vor Abbruch der Gebäude eine Ökologische Baubegleitung das Vorhandensein von Quartieren und Fledermäusen überprüfen, um das Eintreten der Tötungstatbestände gemäß § 44 BNatSchG auszuschließen. Gebüschrodungen und Baumfällungen dürfen nur außerhalb der Brutzeit der Vögel in der Zeit von Ende September bis Anfang März durchgeführt werden. Dipl. Geogr. Sabine Schlenkermann 14.05.2019 S.17
Gemeinde Rackwitz GOP / Grünordnungsplan zum Ergänzungssatzung „Leipziger Str. 59“ 3.7 Mensch Lärmbelastungen durch den Flughafen werden an der Hauptstraße 11 in Rackwitz (51°26'19,68"N, 12°22'19,34"E) seit 22.11.2011 gemessen. (Fluglärmbericht März 2019, FIRMA TOPSONIC / LEIPZIG-HALLE AIRPORT, 10.4.2019) Tagsüber sind keine relevanten Einschränkungen der Nutzung von Gärten und Freiflächen durch Fluglärm zu erwarten. Passive Lärmschutzmaßnahmen werden empfohlen: Fenster- Schalldämmungs-Werte gemäß DIN 4109, die der Schallschutzklasse 2 entsprechen. Diese sind bereits aus Wärmschutzgründen beim gegenwärtigen Stand der Technik zu berücksichtigen. 3.8 Landschaftsbild, Erholung und Denkmalschutz Bei der Betrachtung des Landschaftsbildes werden zwei Leichtbau-Wohnheime mit betonier- tem Hof, Rasen mit Gehölzen in ein Wohngebiet mit großen Gärten umgewandelt. Die An- pflanzung und der Erhalt von Gehölzen, die Einfriedung mit lebenden Laubhecken, weitere Begrünungsmaßnahmen und die Festsetzung zur Pflanzung heimischer Laubgehölze binden das Wohngebiet in den Ortsrand der Gemeinde Rackwitz ein. Bei Nichtdurchführung der Planung bleiben die Belastungen der umliegenden Wohnungen kon- stant. Das Gelände ist eingezäunt und nicht begehbar. Durch die vorliegende Planung wird das Plangebiet zu einem allgemeinen Wohngebiet mit gro- ßen Gärten umgebaut. Das relevante Ziel des Umweltschutzes, das Wohlbefinden und die Ge- sundheit der Menschen im Plangebiet und der Umgebung zu erhalten, wird eingehalten. 3.9 Entwicklungsprognose / Auswirkungen der Planungen Maßnahmen zur Entsiegelung, Begrenzung der Neuversiegelung und Begrünung fördern die ökologischen Bodenfunktionen, die Grundwasserneubildung und haben einen positiven Ein- fluss auf das Kleinklima. Bei Realisierung der genannten Kompensationsmaßnahmen im Plan- gebiet sind keine erheblichen, negativen Umweltauswirkungen auf die Schutzgüter Wasser, Klima oder Luft zu erwarten. Das Plangebiet hat eine mittlere Bedeutung für Ortsbild, Erholung und Spiel. Bei Nichtdurch- führung der Planung könnten die Gehölze durch Nutzungsauflassung weiter verbuschen und sich zum Wald entwickeln. Bei Durchführung der Planung wird gewachsener Boden durch Zuwege und Baukörper versie- gelt, während eine Entsiegelung der Betonflächen und Gebäude erfolgt. Das Ortsbild verändert sich zum Wohngebiet mit großen Gärten und Feldgehölzen zur Abrun- dung der Siedlungsstruktur. Mit der Anlage strukturreicher Gärten, dem Erhalt von Gehölzen, der Einfriedung mit lebenden Laubhecken und Anpflanzung von Bäumen und Gehölzen werden Eingriffe durch die Anlage von Bebauung im Gebiet ausgeglichen. Soweit möglich sollen gefaßte Niederschläge vor Ort versickern. Die Regenentwässerung er- folgt im Trennsystem in die Leipziger Straße. Die Brauchwassernutzung gefaßter Nieder- schläge wird empfohlen. Die relevanten Ziele des Umweltschutzes können bei Plandurchführung eingehalten werden. Dipl. Geogr. Sabine Schlenkermann 14.05.2019 S.18
Gemeinde Rackwitz GOP / Grünordnungsplan zum Ergänzungssatzung „Leipziger Str. 59“ 4 Grünordnerische Maßnahmen In den vorangegangenen Kapiteln wurden, für die einzelnen Naturraumpotentiale, der Bestand mit Vorbelastungen dem Konflikt durch die geplante Baumaßnahme gegenüber gestellten, Maßnahmen abgeleitet und begründet. Die Maßnahmen sind plangrafisch dargestellt und wer- den durch die folgenden textlichen Festsetzungen ergänzt. 4.1 Textliche Festsetzungen Maß der baulichen Nutzung § 9 Abs. 1 Nr. 1 BauGB i. V. m. den §§ 19 und 20 BauNVO Die Grundflächenzahl (GRZ) und Geschossflächenzahl (GFZ) sowie die Anzahl der Geschosse sind im gesamten Geltungsbereich des Bebauungsplanes als Höchstgrenzen festgesetzt. Die zulässige GRZ darf durch Garagen und Stellplätze mit deren Zufahrten, durch Nebenanla- gen im Sinne des § 14 BauNVO und durch bauliche Anlagen unterhalb der Geländeoberfläche, durch die das Baugrundstück lediglich unterbaut wird, nicht überschritten werden. Maßnahmen zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung von Boden, Natur und Land- schaft (§ 9 (1) Nr. 20 BauGB) Bodenschutz, Begrenzung der Versiegelung Im Zuge von Baumaßnahmen ist der Oberboden nach DIN 18915 zu sichern und zur Herstel- lung von Vegetationsflächen wiederzuverwenden. Vorhandene und nicht mehr erforderliche Bodenversiegelungen sind unter Beachtung der ört- lichen (Boden-) Verhältnisse zurückzubauen und zu entsiegeln. Der Anteil befestigter Flächen ist auf das unbedingte Mindestmaß zu beschränken. Stellplätze und Abstellflächen sind - soweit nicht andere Vorschriften entgegenstehen – vornehmlich mit wasserdurchlässigen Belägen auszuführen. Wasserschutz Dachdeckungen aus Blei, Kupfer und andere Materialien, bei denen durch Auswaschungen Schadstoffe in den Untergrund gelangen können, sind nicht zulässig. Fauna Bauliche Einfriedungen sind so zu gestalten, daß eine Durchlässigkeit gewährleistet ist. Hierfür müssen bauliche Einfriedungen, abseits der Leipziger Straße, eine Bodenfreiheit von mindes- tens 12 cm aufweisen. Gebüschrodungen und Baumfällungen dürfen nur außerhalb der Brutzeit der Vögel in der Zeit von Ende September bis Anfang März durchgeführt werden. Vor Abbruch der Gebäude ist eine ökologische Baubegleitung zu binden, welche die Gebäude auf das Vorhandensein von gebäudebrütenden Vögeln, von Fledermäusen und Fledermausquartieren kontrolliert. Dipl. Geogr. Sabine Schlenkermann 14.05.2019 S.19
Gemeinde Rackwitz GOP / Grünordnungsplan zum Ergänzungssatzung „Leipziger Str. 59“ Vorkehrungen zum Schutz vor schädlichen Umwelteinwirkungen (§9 Abs. 1 Nr. 24 BauGB) Lärm Als passive Lärmschutzmaßnahmen werden Fenster-Schalldämmungs-Werte gemäß DIN 4109, die der Schallschutzklasse 2 entsprechen, festgesetzt. Diese sind bereits aus Wärmschutz- gründen beim gegenwärtigen Stand der Technik zu berücksichtigen. Wasser Gefaßte Niederschläge/Dachflächenwasser sind im Grundstück zu versickern. Sollte eine Ver- sickerung gefaßter Niederschläge aus geologischen Gründen nicht möglich sein, sind über- schüssige Regenwasser im Trennsystem in den Regenwasserkanal des Abwasserzweckverban- des Oberer Lober abzuleiten. Dazu ist eine Vereinbarung zum Bau der Anschlußstellen und Kostenübernahme mit dem Abwasserzweckverband Oberer Lober erforderlich. Sonstiges Die Oberflächen von Solarkollektoren sind nicht reflektierend zu gestalten. Anpflanzen und Erhalt von Bäumen, Sträuchern und sonstige (§9 Abs.1 Nr.25 BauGB) Bei der Bepflanzung und Gestaltung der Gärten sind heimische und standortgerechte Laub- und Obstgehölze zu verwenden. Die Pflanzlisten im Anhang des Grünordnungsplanes sind Emp- fehlungen standortgerechter, heimischer Bäume und Sträucher und haben keinen abschließen- den Charakter. Entlang der östlichen Plangebietsgrenze, sowie zwischen den Grundstücken, sind standortge- rechte Laubhecken aus heimischen Gehölzen anzupflanzen. Der Erhalt bestehender Gehölze ersetzt die Pflanzpflicht auf dem betreffenden Grundstück. Pro Grundstück werden mindestens sechs standortgerechte, heimische Laubbäume oder Mittel- und Hochstamm-Obstbäume regionaler Sorten gepflanzt. Bei der Anpflanzung von Bäumen ist ein Abstand zur Grundstücksgrenze von mindestens 2 m einzuhalten. Die Pflanzungen sind dauerhaft zu erhalten, zu pflegen und bei Abgang zu ersetzen. Gestaltung der nicht überbaubaren Grundstücksflächen Die nicht überbauten Grundstücksbereiche sind, soweit sie nicht als Zufahrt, Stellplatz, Abstell- fläche oder Spielbereiche befestigt wird, der Nutzung als Wohngebiet entsprechend gärtnerisch anzulegen und zu bepflanzen. Gestaltung der Aufstellplätze für bewegliche Abfallbehälter Abfallbehälter müssen so untergebracht werden, daß sie vom öffentlichen Straßenraum aus nicht sichtbar sind. Standplätze derartiger Behälter zur Leipziger Straße hin sind Dipl. Geogr. Sabine Schlenkermann 14.05.2019 S.20
Gemeinde Rackwitz GOP / Grünordnungsplan zum Ergänzungssatzung „Leipziger Str. 59“ baugestalterisch zu integrieren oder so ab zu pflanzen, daß sie vom öffentlichen Straßenraum aus nicht einsehbar sind. 4.2 Hinweise Schutz vor Lichtemissionen Zur Minimierung der Störwirkung durch Straßenbeleuchtung sind Zahl und Höhe der Lampen möglichst gering zu halten. Um nur dort auszuleuchten wo es unbedingt notwendig ist, ist der Abstrahlwinkel durch Blenden oder Ähnliches zu minimieren. Um den „Staubsaugereffekt“ der Lichteinwirkung für Insekten zu minimieren, sind als Lam- pentypen vorzugsweise Natriumdampf-Niederdrucklampen oder LED-Technik, wie beispiels- weise ASL 2010 LED der Leipziger Leuchten, im Außenbereich zu verwenden. Nicht verwen- det werden sollten Quecksilber-Dampflampen und Kompaktleuchtstofflampen. Denkmalschutz Die ausführenden Firmen werden auf die Melde- und Sicherungspflicht von Bodenfunden ge- mäß § 20 SächsDSchG hingewiesen. Baugrund Die Durchführung einer Baugrunduntersuchung wird empfohlen. Kampfmittel / Munitionsfunde Sollten bei der Bauausführung Kampfmittel oder andere Gegenstände militärischer Herkunft gefunden werden, so wird auf die Anzeigepflicht entsprechend der Kampfmittelverordnung vom 02.03.2009 verwiesen. Es erfolgt in diesem Fall eine umgehende Beräumung. Anzeigen über Kampfmittelfunde nimmt jede Polizeidienststelle oder der Kampfmittelbeseitigungsdienst Sachsen direkt entgegen. Altlasten Ergeben sich im Zuge der weiteren Planung, Bauvorbereitung und -ausführung Hinweise auf schädliche Bodenveränderungen oder Altlasten i.S. des § 9 Abs. 1 i.V.m. § 2 Abs. 3 bis 5 BBodSchG (z.B. altlastenrelevante Sachverhalte wie organoleptische Auffälligkeiten; Abfall) besteht für den Grundstückseigentümer und Inhaber der tatsächlichen Gewalt nach § 10 Abs. 2 SächsABG vom 31. Mai 1999 die Pflicht, diese unverzüglich der nach § 13 Abs. 1 SächsABG zuständigen Behörde (hier: LRA Nordsachsen, Umweltamt) mitzuteilen. Der zuständigen Behörde sind auf Verlangen alle Auskünfte zu erteilen und die Unterlagen vorzulegen, die diese zur Erfüllung der Aufgaben nach BBodSchG und SächsABG benötigt. Gemäß § 4 Abs. 2 BBodSchG haben die Grundstückseigentümer Inhaber der tatsächlichen Ge- walt die Pflicht, Maßnahmen zur Abwehr der von ihrem Grundstück drohenden schädlichen Bodenveränderungen zu ergreifen. Dipl. Geogr. Sabine Schlenkermann 14.05.2019 S.21
Gemeinde Rackwitz GOP / Grünordnungsplan zum Ergänzungssatzung „Leipziger Str. 59“ Bodenschutz Gemäß § 1 BBodSchG sollen bei Einwirkung auf den Boden Beeinträchtigungen so weit mög- lich vermieden werden. Jeder der auf den Boden einwirkt, hat sich entsprechend § 4 BBodSchG so zu verhalten, daß schädliche Bodenveränderungen ausgeschlossen werden. Zur Erfüllung der oben genannten Zielstellung sowie zur Minimierung der Bodeninanspruchnahme und -be- einträchtigung ist Folgendes umzusetzen: Die DIN – Vorschriften 18300 „Erdarbeiten“, 18915 „Bodenarbeiten“ sowie 18920 „Schutz von Bäumen, Pflanzbeständen und Vegetationsflächen bei Baumaßnahmen“ sind einzuhalten. Bodenbelastungen durch die Lagerung von Bau- und Betriebsstoffen sind über geeignete Schutzvorkehrungen auszuschließen. Durch den Baubetrieb bedingte Bodenbelastungen (Verdichtung, Durchmischung von Böden mit Fremdstoffen...) sind auf das den Umständen entsprechend notwendige Maß zu beschrän- ken und nach Abschluss der Baumaßnahmen zu beseitigen (§1 Satz 3 in Verbindung mit §7 BBodSchG). Zur Förderung der Grundwasserneubildung und zur Entlastung der Vorfluter sind gefasste Nie- derschlagswasser zur Bewässerung von Grünanlagen und Gartenflächen zu nutzen. Bei der Durchführung der Maßnahme sind insbesondere die DIN-Vorschriften 18320 ”Land- schaftsbau” und 19731 „Verwertung von Bodenmaterial“ anzuwenden. Bodenarbeiten sind auf- grund der bei Nässe zunehmenden Verdichtungsgefahr nach Möglichkeit bei trockener Witte- rung und mit Fahrzeugen geringsten Bodendrucks durchzuführen. Abfälle Die bei den Baumaßnahmen anfallenden Abfälle sind gemäß § 7 Abs. 3 KrWG ordnungsgemäß und schadlos zu verwerten. Bodenaushub ist vorrangig am Entstehungsort entsprechend dem natürlichen Bodenprofil wieder einzubauen bzw. soweit das nicht möglich oder zumutbar ist, nach § 15 KrWG gemeinwohlverträglich zu beseitigen. Zur ordnungsgemäßen, schadlosen sowie möglichst hochwertigen Verwertung, sind anfallende Abfälle separat zu erfassen, grundsätzlich getrennt zu halten, zu lagern, einzusammeln, zu be- fördern und entsprechend ihres Schadstoffpotentials geeigneten Entsorgungswegen der Ver- wertung oder Beseitigung zuzuführen. Nichtverwertbare Abfälle (Abfälle zur Beseitigung) dür- fen nach § 28 Abs. 1 KrWG nur in dafür zugelassene Anlagen verbracht, nur dort behandelt, gelagert oder abgelagert werden. Die Abfälle sind – in Abhängigkeit von deren Art, Menge und Zusammensetzung – nach Abfall-Schlüsselnummern gem. Verordnung über das Europäische Abfallverzeichnis zu deklarieren. Dabei must eine Unterscheidung in „gefährliche“ und „nicht gefährliche“ Abfälle (gem. § 3 Abs. 2 AVV) erfolgen. Die Schadstoffbelastung der Abfälle muß bei der Festlegung des Entsorgungsweges berücksichtigt werden. Zur Sicherung der Schadlosigkeit der Verwertung mineralischer Abfälle, wie Bodenaushub, enthält weder das KrWG noch sein untergesetzliches Regelwerk konkrete schutzgutbezogene Normen. In Sachsen steht jedoch mit den „Anforderungen an die stoffliche Verwertung von mineralischen Abfällen“ (LAGA M 20) eine Regelung zur Verwertung von mineralischen Ab- fällen zur Verfügung. Die Verwertungseignung mineralischer Abfälle richtet sich im Regelfall Dipl. Geogr. Sabine Schlenkermann 14.05.2019 S.22
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