Protokoll Gemeinderat - Gemeinde Gottmadingen
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Protokoll Gemeinderat Niederschrift über die 7. öffentliche Sitzung des Gemeinderats der Gemeinde Gottmadingen am 22. September 2020 Die Sitzung fand auf schriftliche Einladung des Bürgermeisters vom 11. September 2020 statt. Beginn: 18:00 Uhr Ende: 19:35 Uhr Anwesende: () - entschuldigt – Vorsitzender: Bürgermeister Dr. Michael Klinger Gemeinderäte: Barth Thomas (Beyl Walter -entschuldigt-) Bruderhofer Markus Brütsch Florian Dreier Markus Fahr Norbert Feißt-Ruh Stephanie Fleischmann Bianca Gassner Bernhard Graf Kirsten - Urkundsperson - Grimm Michael Klopfer Markus Koch Eberhard - Urkundsperson - Meyer Axel Möll Angelika (Rüede Ulrich -entschuldigt-) Sauter Martin Savin Angela Dr. Schöffling Bernd - Urkundsperson - (Schönle Florian -entschuldigt-) Sixta Silvia Stemke Michael bis 19:00 Uhr Thileepan Piratheepa Verwaltung: Haas Marion Hofmann Achim - als Schriftführer - Kopp Alexander Ley Andreas Restle Heinz-Dieter Toepfer Markus Zureich Beatrix bis einschließlich TOP 3 77
Protokoll Gemeinderat Der Vorsitzende begrüßt die Anwesenden, eröffnet die Sitzung und stellt die frist- und formgerechte Einladung sowie die Beschlussfähigkeit des Gemeinderates fest. TAGESORDNUNG 1. Fragestunde Es werden keine Fragen gestellt. 2. Bekanntgabe der Niederschrift über die 6. öffentliche Sitzung des Gemeinderates vom 21. Juli 2020 Die Niederschrift wird ohne Einwendungen zur Kenntnis genommen. 3. Erweiterung Einsatz Vollzugsdienst Der Vorsitzende legt eingangs dar, man habe den Tagesordnungspunkt ursprünglich schon in der Sit- zung des Gemeinderates am 21.07.2020 beraten wollen, was dann aber aufgrund der fortgeschrittenen Beratungszeit nicht mehr möglich gewesen sei. Eine Vorberatung zu dieser Thematik sei bereits in öf- fentlicher Sitzung des Ausschusses für Finanzen und Soziales am 30.06.2020 erfolgt. Gegenüber dieser Vorberatung habe sich zwischenzeitlich noch ein weiterer Punkt außerhalb von Gottmadingen ergeben, den man heute auch mit beraten werde. Der Sachverhalt wird anschließend von Frau Zureich anhand einer PowerPoint-Präsentation, die zum Protokoll genommen wird, aufgezeigt. Sie berichtet zunächst, an welchen neuralgischen Punkten ent- sprechend dem Beschluss des Gemeinderates vom 14.06.2016 zusätzlich zur „Blauen Zone“ kontrolliert wird. Unter anderem zeigt sie hierbei auf, dass bislang auch der Wirtschaftsweg entlang der B34 von der Straße „Auf der Höhe“ bis zum Ortsrand aufgrund der dort durch Parken entstandenen Behinde- rungen kontrolliert worden sei. Dieses Problem sei zwischenzeitlich durch die dort aufgestellten Poller gelöst, allerdings werde jetzt auf den umliegenden Wegen geparkt. Frau Zureich berichtet weiter, die Verwaltung bekomme immer wieder Anrufe von Bürgern, die sich über Parkverstöße verteilt über die gesamte Gemeinde, also auch außerhalb des vom Gemeindevoll- zugdienstes überwachten Bereiches, beklagen würden. Dem nachzugehen, könne die Gemeinde nicht leisten. Die Polizei bemühe sich dem gerecht zu werden, könne aber auch nicht alle Hinweise verfolgen. Die Bürger würden sich dann wieder erneut an die Gemeindeverwaltung wenden und man müsse bis- lang die Auskunft erteilen, dass man in den betroffenen örtlichen Bereichen nicht zuständig sei. An- hand der Präsentation zeigt Frau Zureich anschließend die häufig genannten Punkte auf. Sie nennt unter anderem das Gewerbegebiet Goldbühl, den Einfahrtsbereich von der Hauptstraße in die Linden- straße und den Bereich Im Täschen auf Höhe des Spielplatzes. Sie erläutert, es sei möglich, dass man mit dem bisherigen Personal für den Gemeindevollzugsdienst das bislang kontrollierte Gebiet ausdeh- ne, weil man durch ein neu angeschafftes Programm den Arbeitsablauf technisch erleichtert bzw. be- schleunigt habe. Dadurch habe man etwas Zeit hinzugewonnen, die man für zusätzliche Einsätze ver- wenden könne. Frau Zureich legt weiter dar, nach der Beratung im Ausschuss für Finanzen und Soziales sei in der Zwischenzeit auch noch eine Beschwerde über das Befahren eines gesperrten Feldweges ein- gegangen. Dieser Weg liege außerhalb des Ortskerns und man wolle diesen weiterhin der Zuständigkeit der Polizei überlassen. Der Weg sei wohl während der eingerichteten Baustelle von dem einen oder anderen Fahrzeug befahren worden. 78 7. öffentliche Sitzung am 22. September 2020
Protokoll Gemeinderat Anhand der Präsentation zeigt Frau Zureich den Beschlussvorschlag des Ausschusses für Finanzen und Soziales vom 30.06.2020 auf. Sie unterstreicht, in diesen Bereichen könne der Gemeindevollzugsdienst zusätzlich kontrollieren, diese dies tue man aber nur dann, wenn konkrete Beschwerden vorliegen wür- den, denen man nachgehen könne. Der Vorsitzende bedankt sich bei Frau Zureich für deren Sachvortrag und legt dar, er wolle zum Sach- verhalt noch eine politische Bewertung abgeben. Er könne sich noch gut an die ersten Diskussionen zur Einführung des Gemeindevollzugsdienstes und der Blauen Zone erinnern. Der Gemeinderat sei in die- sem Punkt bislang stets restriktiv gewesen, was er auch so teilen könne. Der Vorsitzende bringt sinn- gemäß zum Ausdruck, man habe nie vor gehabt, es durch den Gemeindevollzugsdienst zu verfolgen, wenn irgend jemand in einer Seitenstraße beim Parken noch den Randstein touchiere, sondern man wolle die Bereiche überprüfen, die besonders kritisch seien. Da man sich als Gemeinde so langsam zu einer kleinen Stadt entwickle, sei die Zahl dieser Punkte auch angestiegen. Wenn es eine Vielzahl von Beschwerden mehrerer Bürger gebe, könne man diese verfolgen. Wenn hingegen so wie im Kabisland nur von einem einzelnen Bürger sehr viele Beschwerden gemeldet würden, gelte dies nicht. In der anschließenden Aussprache legt Herr Gemeinderat Dr. Schöffling dar, er halte es für sinnvoll, den Gemeindevollzugsdienst auszudehnen, wo dies möglich sein, aber ohne dass man hierbei die Kapa- zitäten hierfür erhöhe. Frau Gemeinderätin Graf bemerkt, sie sehe dies auch so. Sie stellt die Frage, was ein einzelner Bürger tun könne, der sich beispielsweise über auf Schotterwegen fahrende Autos beschweren wolle. Der Vorsitzende antwortet, dieser könne zum Beispiel ein Foto machen und sich damit an die Bußgeld- stelle des Landratsamtes Konstanz wenden. Frau Zureich ergänzt, wenn man als Verwaltung bislang eine Autonummer bekommen habe, habe man diese auch nur nach Konstanz weitergeben können. Der Gemeinderat fasst entsprechend dem Empfehlungsbeschluss des Ausschusses für Finanzen und Soziales vom 30.06.2020 einstimmig folgenden Beschluss: Der Gemeindevollzugsdienst wird im Rahmen dessen Möglichkeiten und bei konkreten Beschwer- den zusätzlich in den als häufig genannten Bereichen eingesetzt. Die häufig genannten Bereiche sind: Gewerbegebiet Goldbühl, Grafenweg (Wendeplatte), Lindenstraße (Einfahrtsbereich von Haupt- straße), Kornblumenweg, Im Täschen (Höhe Spielplatz), Feldweg „Im Löhnen“ 4. Jahresabschlüsse 2019 der Kommunalen Energienetze Rielasingen-Worblingen Gottmadin- gen GmbH & Co. KG und der Kommunalen Energienetze Rielasingen-Worblingen Gottmadin- gen Verwaltungs GmbH a) Zustimmung zu den Jahresabschlüssen 2019 b) Entlastung des Aufsichtsrats Der Sachverhalt wird von Herrn Ley entsprechend der Gemeinderatsvorlage vorgetragen. Der Vorsit- zende bemerkt, nach der Beschlussfassung zum Punkt a „Zustimmung zu den Jahresabschlüssen 2019“ bitte er Herrn Gemeinderat Martin Sauter darum als Bürgermeisterstellvertreter den Vorsitz zu über- nehmen. Herr Gemeinderat Dr. Schöffling, Herr Ley und er würden zu diesem Punkt dann den Bera- tungstisch verlassen. Eine Aussprache wird nicht gewünscht. Der Gemeinderat fasst einstimmig folgenden 7. öffentliche Sitzung am 22. September 2020 79
Protokoll Gemeinderat Beschluss: a) Zustimmung zu den Jahresabschlüssen 2019 aa) Der Feststellung der Jahresabschlüsse 2019 der Kommunalen Energienetze Rielasingen- Worblingen Gottmadingen GmbH & Co. KG und der Kommunalen Energienetze Rielasingen- Worblingen Gottmadingen Verwaltungs GmbH durch den Aufsichtsrat wird nachträglich zu- gestimmt. bb) Der Ausschüttung des Bilanzgewinns der Kommunalen Energienetze Rielasingen- Worblingen Gottmadingen GmbH & Co. KG an die Gesellschafter entsprechend ihrer Ge- schäftsanteile wird nachträglich zugestimmt. cc) Dem Vortrag des Jahresgewinns de Kommunalen Energienetze Rielasingen-Worblingen Gottmadingen Verwaltungs GmbH auf neue Rechnung wird nachträglich zugestimmt. dd) Der Entlastung der Geschäftsführungen der Kommunalen Energienetze Rielasingen- Worblingen Gottmadingen GmbH & Co. KG und der Kommunalen Energienetze Rielasingen- Worblingen Gottmadingen Verwaltungs GmbH für das Geschäftsjahr 2019 durch den Auf- sichtsrat wird nachträglich zugestimmt. Herr Gemeinderat Martin Sauter übernimmt wie eingangs abgestimmt den Vorsitz bzw. die Sitzungslei- tung. Herr Bürgermeister Dr. Klinger, Herr Gemeinderat Dr. Schöffling und Herr Ley erklären sich für befangen und verlassen den Beratungstisch. Herr Sauter verweist auf den vorliegenden Beschlussvor- schlag laut Gemeinderatsvorlage und bittet um Beschlussfassung, falls keine weitere Aussprache hierzu gewünscht werde. Der Gemeinderat fasst einstimmig folgenden Beschluss: b) Entlastung des Aufsichtsrats Den in den Gesellschafterversammlungen der Kommunalen Energienetze Rielasingen-Worblingen Gottmadingen GmbH & Co. KG und der Kommunalen Energienetze Rielasingen-Worblingen Gottmadingen Verwaltungs GmbH erteilten Entlastungen des Aufsichtsrats der Kommunalen Energienetze Rielasingen-Worblingen Gottmadingen GmbH & Co. KG für das Geschäftsjahr 2019 wird nachträglich zugestimmt. 5. Mietreduzierungen für Dauermieter in öffentlichen Gebäuden aufgrund Nichtnutzung durch die Corona-Pandemie Herr Ley berichtet, der Gemeinderat habe schon einmal einen Beschluss zu dieser Thematik gefasst. Die Anträge an die Verwaltung hätten zugenommen und zum Teil gehe es auch um Erlassforderungen. Die Verwaltung habe an Vereine Räume vermietet, wie etwa zum Beispiel in der Eichendorff-Halle. Die Vereine hätten dort auch Einnahmen generiert was in Corona-Zeiten nicht möglich gewesen sei oder auch nach wie vor nicht gehe. Es gehe hierbei zum Teil um Räume in der Fahr-Kantine oder auch die der Ringer in der Eichendorff-Halle. Entsprechend schwer falle es den Vereinen aufgrund dieser Ein- nahmeausfälle jetzt die Miete aufzubringen. Die Verwaltung bitte deshalb darum, durch Beschluss des Gemeinderates ermächtigt zu werden, eine entsprechende Vereinbarung mit den Vereinen treffen zu dürfen bzw. ein Signal geben zu können, dass man dies großzügig handhaben werde. Die Verwaltung werde dann auch irgendwann wieder anhand von Zahlen im Gremium berichten. Der Vorsitzende ergänzt, mit dem ersten Beschluss des Gemeinderates habe man eine entsprechende Regelung für die Hallen getroffen und es sei konsequent dies hier fortzusetzen. Die Verwaltung wolle hierbei eine Untergrenze von 50 € festlegen. Mietbeträge bis zu dieser Untergrenze von 50 € würden 80 7. öffentliche Sitzung am 22. September 2020
Protokoll Gemeinderat nicht von einer Mietreduzierung erfasst, weil man davon ausgehe, dass die Aufbringung eines solch geringen Betrages nicht an den Auswirkungen der Corona-Pandemie scheitern werde. Der Gemeinderat fasst einstimmig folgenden Beschluss: Die Verwaltung wird beauftragt den Vereinen als Dauermieter in öffentlichen Gebäuden auf- grund der Nichtnutzung durch die Corona-Pandemie das Signal zu geben, dass der Punkt Miet- reduzierungen großzügig gehandhabt wird und es sind von der Verwaltung entsprechende Ver- einbarungen mit den Vereinen zu treffen. 6. Übernahme Einnahmeausfälle Elternbeiträge Kindergärten der konfessionellen und freien Träger für die Monate April, Mai und Juni 2020 Der Sachverhalt wird von Herrn Ley entsprechend der Gemeinderatsvorlage sowie anhand einer Power- Point-Präsentation, die zum Protokoll genommen wird, vorgetragen. Herr Ley zeigt insbesondere auf, dass für die Monate April bis Juni 2020 von den konfessionellen und freien Kindergartenträgern insge- samt ein Beitragsausfall von rund 95.000 € gemeldet worden sei, der sich so auch im heutigen Haus- haltszwischenbericht niedergeschlagen habe. Der Vorsitzende ergänzt, der Streitwert sei äußerst gering, da es bei der Entscheidung eigentlich nur um den Betrag gehe, der von der Gemeinde nicht ohnehin schon über den Abmangel der Kindergärten aufgrund von vertraglichen Verpflichtungen übernommen werde. Eine Aussprache hierzu wird nicht gewünscht. Der Gemeinderat fasst einstimmig folgenden Beschluss: Die Beitragsausfälle der konfessionellen und freien Träger der Gottmadinger Kinderbetreuungs- einrichtungen werden zu 100 % von der Gemeinde kompensiert. 7. Umsetzung DigitalPakt an der Hebelschule Gottmadingen einschließlich Außenstellen Der Sachverhalt wird von Herrn Ley entsprechend der Gemeinderatsvorlage sowie anhand einer Power- Point-Präsentation, die zum Protokoll genommen wird, vorgetragen. Er berichtet unter anderem, dass die beantragten Mittel für Maßnahmen in Höhe von 337.100 € inzwischen für die IT-Ausstattung im Rahmen des Neubaus der Realschule zugesagt worden seien. Die Eichendorff-Realschule habe auch die Zuweisungen für den digitalen Fernunterricht projektiert und ein Auftrag sei zwischenzeitlich erteilt worden. Auch für die Hebelschule werde dies im Laufe der Woche noch zur Umsetzung kommen. Die Erstellung des Medienentwicklungsplans sei für die Hebelschule derzeit noch in Arbeit. Der Vorsitzende ergänzt, die Hebelschule brauche heute ein klares Signal. Die Schule habe sich auf den Weg gemacht und wenn der Medienentwicklungsplan aufgestellt sei, müsse man diesen auch umsetzen. Frau Gemeinderätin Graf stellt die Frage, wie viele der in der Präsentation aufgelisteten Beträge bislang schon ausgegeben seien. Außerdem spricht sie an, ob bei den Medienentwicklungsplänen für die Ei- chendorffschule und Hebelschule an Synergieeffekte sowie die Anschaffung ähnlicher Geräte gedacht worden sei, was die Wartung erleichtere und den Übergang von der einen auf die anderen Schule. Wei- terer Punkt sei, ob eine Differenz entstehe, bei dem was man für die Schulen erhalte und auszahle. 7. öffentliche Sitzung am 22. September 2020 81
Protokoll Gemeinderat Herr Ley erläutert, die Hebelschule benötige nach einem ersten Grobkonzept 170.000 € für eine Erst- ausstattung und damit könne auch der digitale Fernunterricht durchgeführt werden. Man müsse hier die 135.000 € aus dem Sofortprogramm und die rund 33.000 € für den digitalen Fernunterricht zu- sammen addieren und liege dann knapp bei den genannten 170.000 €. Damit könne man umsetzen was sich die Hebelschule vorstelle. Die pauschalierten Mittel müsse man nicht in voller Höhe so ausge- ben. Die in der Vorlage genannten Mittel für Maßnahmen in Höhe von 337.100 € gebe man für die Eichendorff-Realschule aus. Der Vorsitzende fährt fort, es gehe immer zuerst einmal mit der Frage los, wie man die technischen Mittel im Unterricht einsetzen wolle und daraus ergebe sich letztendlich was man anschaffe. Dadurch habe man auch unterschiedliche Anforderungen für eine weiterführende Schule und eine Grundschule. Deshalb würden auch die Ausschreibungen für die Schulen auseinandergehen und er glaube es sei da- her nicht sinnvoll, dies unter einen Hut bringen zu wollen. Eine Wartung der technischen Einrichtung werde man für die Schulen vertraglich vereinbaren müssen. Der Vorsitzende berichtet unter anderem weiter, bei der Abstimmung mit dem Kreismedienzentrum habe sich auch gezeigt, dass man in Gott- madingen in Sachen Verkabelung schon weiter sei als zum Teil andere Schulen. Man habe als Gemeinde also auch schon Gelder ausgegeben bzw. auch für den Neubau der Eichendorff-Realschule berücksich- tigt, die bei anderen Gemeinden erst noch anfallen würden. Herr Gemeinderat Dr. Schöffling spricht an, die Ausstattung der Schulen mit Hard- und Software sei das eine, ein anderer Punkt sei die Schulung der Lehrer. Er stellt die Frage, ob in dem Budget von 170.000 € auch etwas für die Fortbildung der Lehrer berücksichtig sei. Der Vorsitzende verneint dies und legt dar, als Schulträger sei man für die technische Ausstattung zu- ständig. Das Thema Schulung laufe über die Fortbildung der Schule bzw. auch über das Schulbudget. Als Schulträger mische man sich auch sonst nicht in die Fortbildung der Lehrer ein. Herr Dr. Schöffling bemerkt, eine Aussage zu diesem Thema sei aber im Medienentwicklungsplan zu treffen. Frau Haas bestätigt, die Aufnahme dieses Punktes in den Medienentwicklungsplan sei Pflicht und die Schulen würden dies auch berücksichtigen. Der Vorsitzende ergänzt, außer, dass dies im Medienentwicklungsplan verankert werde, wolle man sich ansonsten beim Thema Fortbildung heraushalten, da man ansonsten als Schulträger ganz tief mitmi- schen würde in schulischen und pädagogischen Angelegenheiten. In der weiteren Beratung spricht unter anderem Herr Gemeinderat Barth an, dass man Geräte im Wert von rund 500.000 € anschaffe, welche nach fünf bis zehn Jahren wieder veraltet und neu beschafft werden müssten. Der Vorsitzende bringt zum Ausdruck, diese Problematik habe man auch in der Vergangenheit wieder- holt in der Kommunalpolitik erlebt. Sinnvolle Dinge wie etwa die Schulsozialarbeit würden zuerst ein- mal durch Zuschüsse gefördert und wenn diese Einrichtungen dann nicht mehr verzichtbar und weg- zudenken seien, müsse dies irgendwann auf kommunaler Ebene weiter finanziert werden. Die gleiche Problematik habe man hier. Als Gemeinde bzw. Schulträger müsse es einem jedenfalls klar sein, dass man die jetzt beschafften Geräte künftig circa alle fünf Jahre austauschen müsse, um einen aktuellen und einheitlichen technischen Standard zu erhalten. Wahrheit sei, dass dies viel Geld kosten werde. Herr Barth spricht an, ob es Überlegungen gebe, dass sich Gemeinden in der Region beispielsweise zur Nutzung von Leasingprogrammen, die einer einzelnen Kommune nicht offen stünden, zusammen- schließen könnten. Der Vorsitzende antwortet, dies sei nicht der Fall. Es habe schon einmal Überlegungen gegeben bei- spielsweise im IT-Bereich der Gemeindeverwaltungen enger zusammenzuarbeiten. Die personelle Aus- stattung im IT-Bereich der Verwaltungen reiche auf lange Sicht nicht aus. Wie Frau Gemeinderätin Graf schon gesagt habe, sei es auch hier ein wichtiges Thema, dass man die eingesetzten Programme standardisiere. In diesem Bereich könne man etwas bewegen, müsse aber dicke Bretter bohren. Herr Gemeinderat Dr. Schöffling stellt die Frage, ob es richtig sei, dass man jetzt relativ schnell den in der Vorlage genannten Betrag von 522.000 € aktivieren werde und dieser dann innerhalb von drei Jahren abgeschrieben werden müsse. 82 7. öffentliche Sitzung am 22. September 2020
Protokoll Gemeinderat Herr Ley antwortet, die Abschreibung werde hauptsächlich die 337.000 € betreffen, die man als Mittel für Maßnahmen einsetze. Beim digitalen Fernunterricht seien auch iPads mit einem Wert unterhalb der Grenze von 800 € mit dabei, die gleich im ersten Jahr betroffen seien. Der Vorsitzende ergänzt, bei der Verkabelung habe man keine dreijährige Abschreibungsdauer. Herr Gemeinderat Barth stellt die Frage, ob die Verwaltung diese Aufteilung einmal näher aufzeigen könne, damit man wisse was auf die Gemeinde alle paar Jahre zukommen werde. Herr Ley antwortet, man könne dies darstellen. Frage sei, ob man dies auch finanzieren könne. Man probiere dies im Straßenbau seit Jahren, aber immer funktioniere dies nicht. Wenn man alle Rechnun- gen habe, könne man jedenfalls einmal auf fünf Jahre hochrechnen. Der Vorsitzende hält fest, mit der Anschaffung der technischen Ausstattung werde man auch deren Wartung ausschreiben müssen. Bei der vorhandenen Komplexität könne dies nicht mehr so nebenher durch einzelne Lehrer geleistet werden. Anhand der PowerPoint-Präsentation nimmt der Vorsitzende anschließend Bezug auf die von der Verwaltung vorgeschlagene Vorgehensweise zur Hebelschule und den Beschlussvorschlag der Verwaltung. Frau Gemeinderätin Graf legt dar, sie sehe hierzu keine Alternative. Man könne nicht nur Geld in die Eichendorff-Realschule investieren und dann nichts mehr für die Hebelschule übrig haben. Der Vorsitzende antwortet, es sei das Königsrecht des Gemeinderates die vorgeschlagenen notwendigen Finanzmittel für die Digitalisierung der Hebelschule dann letztendlich über den zu beschließenden Haushalt so zu verabschieden. Der Vorsitzende bitte um Abstimmung zum vorliegenden Beschlussvorschlag. Der Gemeinderat fasst einstimmig folgenden Beschluss: Das weitere Vorgehen zur Digitalisierung der Hebelschule wird grundsätzlich gut geheißen. Die notwendigen Finanzmittel in Höhe von 135.000 € sollen im Haushaltsplan 2021 zur Verfügung gestellt werden. 8. Haushalt 2020 a) 3. Haushaltszwischenbericht b) Genehmigung von überplanmäßigen Aufwendungen und Auszahlungen Der dritte Haushaltszwischenbericht wird von Herrn Ley entsprechend der Gemeinderatsvorlage sowie anhand einer zum Protokoll genommenen PowerPoint-Präsentation vorgetragen. Er weist zu Anfang darauf hin, dass gegenüber der mit der Sitzungseinladung verteilten Vorlage zwischenzeitlich noch Änderungen hinzugekommen seien, die er in seiner Präsentation berücksichtigt habe. Anhand der Prä- sentation geht Herr Ley zunächst insbesondere auf die aufgrund der Corona-Pandemie im September ergangene Sonder-Steuerschätzung des Bundes ein. Er fasst hierzu zusammen, die Schätzung zeige zwar für die kommenden Jahre wieder nach oben, aber mit Abstand zur ursprünglichen Schätzung des Jahres 2019. Herr Gemeinderat Dr. Schöffling trägt hierzu vor, die aufgezeigt Steuerschätzung erfasse das gesamte Bundesgebiet. Das Land Baden-Württemberg werde aufgrund seiner wirtschaftlichen Strukturen wie etwa mit Automobilindustrie und Maschinenbau wohl noch stärker getroffen sein. Der ganze produzie- rende Teil der Wirtschaft befinde sich noch in einem Tal und der Verlauf sei hier kein nach oben zei- gendes „V“. Er habe daher die Befürchtung, dass der Steuerrückgang Baden-Württemberg noch etwas stärker betreffen werde. Herr Ley zeigt anhand der Präsentation weiter auf, welche Änderungen gegenüber denen im Haushalt 2020 veranschlagten Ansätzen bzw. seit dem letzten Haushaltszwischenbericht eingetreten sind. Nach kurzer weiterer Aussprache wird der dritte Haushaltszwischenbericht vom Gremium wie vorgetragen zur Kenntnis genommen. 7. öffentliche Sitzung am 22. September 2020 83
Protokoll Gemeinderat Von Herrn Ley werden anschließend anhand der zum Protokoll genommenen PowerPoint-Präsentation die zu genehmigenden überplanmäßigen Aufwendungen und Auszahlungen vorgetragen. Er weist un- ter anderem anhand der Präsentation darauf hin, dass gegenüber der Vorlage noch die überplanmäßige Aufwendung von 33.000 € für die Hebelschule im Rahmen des Digitalpakts hinzugekommen sei. Der Gemeinderat fasst einstimmig folgenden Beschluss: Mehraufwand Briefwahl für Bürgermeisterwahl Den überplanmäßigen Aufwendungen im Haushaltsjahr 2020 im Ergebnisbudget Nr. 121000 (Statistik und Wahlen) Produktsachkonto 44310250 (Geschäftsaufwendungen für Wahlen) in Höhe von 12.000 Euro wird gem. § 84 Abs. 1 Gemeindeordnung Baden-Württemberg zugestimmt. Soforthilfeprogramm DigitalPakt Eichendorff-Realschule Den überplanmäßigen Aufwendungen im Haushaltsjahr 2020 im Querschnittsbudget Nr. 13 (Bewegliche Vermögensgegenstände bis 800 Euro netto) Produkt Nr. 21100400 (Eichendorff-Realschule) Produktsachkonto 42220000 (Erwerb von geringwertigen Vermögensgegenständen) in Höhe von 42.000 Euro wird gem. § 84 Abs. 1 Gemeindeordnung Baden-Württemberg zugestimmt. Sachverständigenkosten Begleitung Schulprozess Eichendorff-Realschule Den überplanmäßigen Aufwendungen im Haushaltsjahr 2020 im Ergebnisbudget Nr. 211004 (Eichendorff-Realschule) Produktsachkonto 44310100 (Sachverständigen- und Beratungskosten, Gutachten) in Höhe von 8.000 Euro wird gem. § 84 Abs. 1 Gemeindeordnung Baden-Württemberg zugestimmt. Beitragsausfälle konfessionelle und freie Kindergartenträger Den überplanmäßigen Aufwendungen im Haushaltsjahr 2020 im Ergebnisbudget Nr. 365003 (Förderung von Betreuungseinrichtungen) Produktsachkonto 43180010 (Zuweisungen und Zuschüsse im Bereich Kinderbetreuung) in Höhe von 95.000 Euro wird gem. § 84 Abs. 1 Gemeindeordnung Baden-Württemberg zugestimmt. Umgestaltung Klassenzimmer zu Kindergartenraum Den überplanmäßigen Auszahlungen im Haushaltsjahr 2020 im Querschnittsbudget Nr. 13 (Bewegliche Vermögensgegenstände bis 800 Euro netto) Produkt Nr. 36500101 (Kindergarten Biberburg) Produktsachkonto 42220000 (Erwerb von geringwertigen Vermögensgegenständen) in Höhe von 10.000 Euro wird gem. § 84 Abs. 1 Gemeindeordnung Baden-Württemberg zugestimmt. Aufwand Online-Ticketing Höhenfreibad Den überplanmäßigen Aufwendungen im Haushaltsjahr 2020 im Ergebnisbudget Nr. 424000 (Höhenfreibad) Produktsachkonto 45930200 (Aufwand für Online-Ticketing) in Höhe von 9.000 Euro wird gem. § 84 Abs. 1 Gemeindeordnung Baden-Württemberg zugestimmt. 84 7. öffentliche Sitzung am 22. September 2020
Protokoll Gemeinderat Gewerbesteuerverzinsung Den überplanmäßigen Aufwendungen im Haushaltsjahr 2020 im Ergebnisbudget Nr. 611000 (Allgemeine Finanzwirtschaft) Produktsachkonto 43910000 (Verzinsung der Gewerbesteuer) in Höhe von 20.000 Euro wird gem. § 84 Abs. 1 Gemeindeordnung Baden-Württemberg zugestimmt. Fahrzeug Bauhof Den außerplanmäßigen Auszahlungen im Haushaltsjahr 2020 im Investitionsbudget Nr. 9112500 (Grünanlagen, Werkstätten und Fahrzeuge) Maßnahme 001 (Grünanlagen, Werkstätten und Fahrzeuge) Produktsachkonto 78312010 (Auszahlungen für den Erwerb von Fahrzeugen) in Höhe von 28.000 Euro wird gem. § 84 Abs. 1 Gemeindeordnung Baden-Württemberg zugestimmt. Soforthilfeprogramm DigitalPakt Eichendorff-Realschule Den außerplanmäßigen Auszahlungen im Haushaltsjahr 2020 im Investitionsbudget Nr. 9211004 (Eichendorff-Realschule) Maßnahme 001 (Eichendorff-Realschule) Produktsachkonto 78312000 (Auszahlungen f. d. Erwerb von bewegl. Vermögensgegen- ständen) in Höhe von 8.0000 Euro wird gem. § 84 Abs. 1 Gemeindeordnung Baden-Württemberg zugestimmt. Spielplatz Thurgauer Platz Den überplanmäßigen Auszahlungen im Haushaltsjahr 2020 im Investitionsbudget Nr. 9551001 (Freizeitanlagen und Spielflächen) Maßnahme 010 (Spielplatz Thurgauer Platz) Produktsachkonto 78720001 (Außen- und Freianlagen) in Höhe von 6.100 Euro wird gem. § 84 Abs. 1 Gemeindeordnung Baden-Württemberg zugestimmt. Spielplatz Löhnen Den außerplanmäßigen Auszahlungen im Haushaltsjahr 2020 im Investitionsbudget Nr. 9551001 (Freizeitanlagen und Spielflächen) Maßnahme 008 (Spielplatz Löhnen) Produktsachkonto 78720001 (Außen- und Freianlagen) in Höhe von 6.000 Euro wird gem. § 84 Abs. 1 Gemeindeordnung Baden-Württemberg zugestimmt. Soforthilfeprogramm DigitalPakt Grundschule Hebelschule Den überplanmäßigen Aufwendungen im Haushaltsjahr 2020 im Querschnittsbudget Nr. 13 (Bewegliche Vermögensgegenstände Produkt Nr. 21100100 (Grundschule) Produktsachkonto 42220000 (Erwerb von geringwertigen Vermögensgegenständen) in Höhe von 33.000 Euro wird gem. § 84 Abs. 1 Gemeindeordnung Baden-Württemberg zugestimmt. 7. öffentliche Sitzung am 22. September 2020 85
Protokoll Gemeinderat 9. Annahme von Spenden Der Sachverhalt wird von Herrn Ley entsprechend der Gemeinderatsvorlage sowie anhand einer zum Protokoll genommenen PowerPoint-Präsentation vorgetragen. Der Gemeinderat fasst einstimmig folgenden Beschluss: Die in der Anlage zur Gemeinderatsvorlage (siehe Anlage 1 zum Protokoll) aufgeführten Spenden werden angenommen. 10. Bebauungsplan Siebler 2. Änderung a) Aufstellungsbeschluss b) Beschluss des Entwurfes c) Beteiligung der Öffentlichkeit Der Sachverhalt wird von Herrn Toepfer entsprechend der Gemeinderatsvorlage sowie anhand einer PowerPoint-Präsentation, die zum Protokoll genommen wird, vorgetragen. Eine Aussprache hierzu wird nicht gewünscht. Der Vorsitzende bittet um Beschlussfassung und zitiert hierzu entsprechend der Gemeinderatsvorlage den Beschlussvorschlag. Der Gemeinderat fasst einstimmig folgenden Beschluss: Der Bebauungsplan „Siebler – 2. Änderung“ wird für den im Plan vom 4. September 2020 darge- stellten Geltungsbereich nach § 13 a Baugesetzbuch (BauGB) aufgestellt. Die Öffentlichkeit ist über die Planung nach § 13 a Abs. 3 BauGB zu unterrichten. Der Gemeinderat fasst einstimmig folgenden Beschluss: Der Entwurf des Bebauungsplans mit Begründung vom 4. September 2020 wird in der vorliegen- den Form (siehe Anlage 2 zum Protokoll) festgestellt. Der Gemeinderat fasst einstimmig folgenden Beschluss: Der Bebauungsplanentwurf wird nach § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) öffentlich ausgelegt. Gleich- zeitig werden die Stellungnahmen der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 eingeholt. 86 7. öffentliche Sitzung am 22. September 2020
Protokoll Gemeinderat 11. Bebauungsplan „Bei der Erlenwies“ der Gemeinde Gailingen - Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange Der Sachverhalt wird von Herrn Toepfer anhand einer PowerPoint-Folie, die zum Protokoll genommen wird, vorgetragen. Er fasst zusammen, die Verwaltung sehe durch den Bebauungsplan keine Beein- trächtigung der Belange der Gemeinde Gottmadingen und schlage daher vor, hierzu keine Stellung- nahme abzugeben bzw. keine Einwendungen oder Anregungen vorzutragen. Eine Aussprache hierzu wird nicht gewünscht. Der Gemeinderat fasst einstimmig folgenden Beschluss: Der Bebauungsplan „Bei der Erlenwies“ der Gemeinde Gailingen wird im Rahmen der Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange ohne Einwendungen zur Kenntnis ge- nommen. 12. Bebauungsplan „Kriechwies – Hinter Hofen / 3. Änderung“ der Gemeinde Hilzingen - Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange Der Sachverhalt wird von Herrn Toepfer anhand einer PowerPoint-Folie, die zum Protokoll genommen wird, vorgetragen. Er berichtet unter anderem, es gehe hier um das älteste vorhandene Gewerbegebiet der Gemeinde Hilzingen. Die Verwaltung sehe keine Auswirkungen auf die Gemeinde Gottmadingen. Empfehlung der Verwaltung sei daher, keine Stellungnahme abzugeben bzw. keine Einwendungen oder Anregungen vorzutragen. Eine Aussprache hierzu wird nicht gewünscht. Der Gemeinderat fasst einstimmig folgenden Beschluss: Der Bebauungsplan „Kriechwies – Hinter Hofen / 3. Änderung“ der Gemeinde Hilzingen wird im Rahmen der Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange ohne Einwen- dungen zur Kenntnis genommen. 13. Bebauungsplan „Beim Steppbachwiesle / 1. Änderung“ der Gemeinde Hilzingen - Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange Der Sachverhalt wird von Herrn Toepfer anhand einer PowerPoint-Folie, die zum Protokoll genommen wird, vorgetragen. Er fasst zusammen, die Verwaltung sehe durch den Bebauungsplan keine Beein- trächtigung der Belange der Gemeinde Gottmadingen und schlage daher vor, hierzu keine Stellung- nahme abzugeben bzw. keine Einwendungen oder Anregungen vorzutragen. Eine Aussprache hierzu wird nicht gewünscht. Der Gemeinderat fasst einstimmig folgenden 7. öffentliche Sitzung am 22. September 2020 87
Protokoll Gemeinderat Beschluss: Der Bebauungsplan „Beim Steppbachwiesle / 1. Änderung“ der Gemeinde Hilzingen wird im Rahmen der Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange ohne Einwen- dungen zur Kenntnis genommen. 14. Bebauungsplan „Neues Feuerwehrhaus“ in Schlatt am Randen der Gemeinde Hilzingen, 7. Änderung des Flächennutzungsplanes - Frühzeitige Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange Der Sachverhalt wird von Herrn Toepfer anhand einer PowerPoint-Folie, die zum Protokoll genommen wird, vorgetragen. Er zeigt insbesondere auf, es handle sich um ein neues Feuerwehrhaus, welches am Ortsrand entstehen solle. Auswirkungen auf die Gemeinde Gottmadingen sehe man nicht. Empfehlung der Verwaltung sei daher, keine Stellungnahme abzugeben bzw. keine Einwendungen oder Anregun- gen vorzutragen. Eine Aussprache hierzu wird nicht gewünscht. Der Gemeinderat fasst einstimmig folgenden Beschluss: Der Bebauungsplan „Neues Feuerwehrhaus“ in Schlatt am Randen der Gemeinde Hilzingen, 7. Änderung des Flächennutzungsplanes wird im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung der Behör- den und sonstiger Träger öffentlicher Belange ohne Einwendungen zur Kenntnis genommen. 15. Anberaumung einer öffentlichen Kandidatenvorstellung für die Bürgermeisterwahl am 11. Oktober 2020 Der Vorsitzende, Herr Bürgermeister Dr. Klinger, bittet Herrn Gemeinderat Martin Sauter darum als Bürgermeisterstellvertreter den Vorsitz der Sitzung bei diesem Tagesordnungspunkt zu übernehmen und begibt sich selbst in den Zuhörerbereich. Herr Sauter übernimmt den Vorsitz und legt insbesondere dar, er habe sich letzte Woche mit den Frak- tionssprechern und Frau Haas getroffen, um die Thematik im Vorfeld der heutigen Sitzung schon ein- mal zu besprechen. Anregung bzw. Wunsch sei, dass man von Seiten der Gemeinde aus eine öffentliche Kandidatenvorstellung für die Bürgermeisterwahl durchführen solle und er stelle diesen Vorschlag zur Diskussion. Frau Haas verweist auf die verteilte Tischvorlage, in der die Verwaltung den möglichen Ablauf einer Bewerbervorstellung auch unter den besonderen durch die Corona-Pandemie hervorgerufenen Bedin- gungen aufgezeigt habe. Zur Durchführung der Veranstaltung habe man sich auch den externen fach- lichen Rat der Firma translake eingeholt.. Weiter zeigt Frau Haas auf, dass die Durchführung einer Be- werbervorstellung in der Gemeindeordnung geregelt sei. Es handle sich um eine Kann-Regelung und es sei das Hoheitsrecht des Gemeinderates zu entscheiden, ob eine solche Bewerbervorstellung durchge- führt werde. Entsprechend der Tischvorlage berichtet Frau Haas insbesondere weiter, vorgeschlagener Termin für die Bewerbervorstellung sei Dienstag, 29.09.2020. Der Südkurier werde zudem am 07.10.2020 eine öffentliche Podiumsdiskussion durchführen. Der Gemeindewahlausschuss habe in gestriger Sitzung zwei Bewerber zugelassen. Angedacht sei, bei der Bewerbervorstellung jedem Bewer- ber 20 Minuten Redezeit einzuräumen. Bei der Vorstellung des einen Bewerbers solle sich der andere Kandidat jeweils nicht in der Halle befinden. Anschließend gebe es eine gemeinsame Fragerunde. Auf- grund Corona sei die Anzahl der Besucher in der Halle beschränkt und deshalb seien Voranmeldungen 88 7. öffentliche Sitzung am 22. September 2020
Protokoll Gemeinderat erforderlich. Mit Unterstützung von translake werde man die Veranstaltung in der Eichendorff-Halle auch als virtuelle öffentliche Bewerbervorstellung über einen Livestream zugänglich machen. Frau Haas fasst zusammen, Vorschlag sei, die Bewerbervorstellung so wie in der Tischvorlage aufgezeigt am 29.09.2020 durchzuführen. Wenn der Gemeinderat dies so beschließe, werde man im kommenden Amtsblatt am 24.09.2020 darauf aufmerksam machen. Frau Gemeinderätin Graf legt dar, in der Vorbesprechung unter den Fraktionssprechern sei der Vor- schlag einer solchen öffentlichen Bewerbervorstellung schon befürwortet worden und auch in ihrer Fraktion habe er Zustimmung gefunden. Wenn man so wie jetzt zwei Bewerber für die Wahl habe, sollten auch beide Kandidaten die gleiche Chance bekommen, sich öffentlich vorzustellen. Hierbei solle man sich auch nicht auf die Veranstaltung eines Presseorgans verlassen, sondern eine solche Bewerber- vorstellung als Gemeinde selbst durchführen. Der Gemeinderat fasst einstimmig folgenden Beschluss: Für die Wahl des Bürgermeisters/der Bürgermeisterin der Gemeinde Gottmadingen ist wie in heutiger Beratungsvorlage dargestellt am 29.09.2020 eine öffentliche Bewerbervorstellung durch die Gemeinde durchzuführen. Frau Haas ergänzt, die Verwaltung habe den Ablauf mit der Firma translake vorsorglich schon einmal vorbesprochen und man sei zuversichtlich, dass man gemeinsam für ein gutes Gelingen der Veranstal- tung sorgen könne. 16. Seniorenbeirat - Änderung der Amtszeit Der Sachverhalt wird von Frau Haas entsprechend der Gemeinderatsvorlage vorgetragen. Sie berichtet insbesondere, nachdem man im kommenden Jahr 2021 auch Bundes- und Landtagswahlen habe, sei die Verwaltung auf den Seniorenbeirat zugegangen und habe gefragt, ob sich dieser einmal Gedanken machen wolle über eine Verlängerung der Amtszeit von drei auf vier Jahre und damit eine Neuwahl im Jahr 2022. Diskutiert habe man mit dem Seniorenbeirat, bzw. dessen Vertreter Herrn Konrad, zudem, ob man für die Zukunft vielleicht auch die Anzahl der Mitglieder des Seniorenbeirates reduzieren wolle, der aus acht zu wählenden Beiräten bestehe, da es nicht ganz so einfach sei Kandidaten zu finden. Der Seniorenbeirat habe sich zu diesen beiden Punkten so entschieden, dass man die Amtszeit von drei auf vier Jahre verlängern wolle und es bei der bisherigen Mitgliederzahl von acht Beiräten belasse. Wenn der Gemeinderat zu dieser Entscheidung ein positives Signal erteile, werde der Seniorenbeirat seine Statuten entsprechend ändern. Der Ablauf der Wahl werde weiterhin so sein, dass man allen Wahlbe- rechtigten ab dem 60. Lebensjahr die Wahlunterlagen zusende. So habe man bei der letzten Wahl eine Beteiligung von rund 45 % erzielt. Der Gemeinderat fasst einstimmig folgenden Beschluss: Die vom Seniorenbeirat vorgesehene Verlängerung der Amtszeit von drei auf vier Jahre ab sofort und somit eine Neuwahl im Jahr 2022 wird befürwortet. 7. öffentliche Sitzung am 22. September 2020 89
Protokoll Gemeinderat 17. Ruhewald Gottmadingen a) Dritte Satzung zur Änderung der Satzung für den Ruhewald der Gemeinde Gottmadingen b) Entgeltanpassungen a) Dritte Satzung zur Änderung der Satzung für den Ruhewald der Gemeinde Gottmadingen Herr Gemeinderat Koch trägt vor, er wolle die Beratung dieses Tagesordnungspunktes gerne verschie- ben. Die Mitglieder des Gemeinderates hätten über die Verwaltung eine juristische Stellungnahme er- halten, die sich damit befasse, inwieweit die Nutzung des Ruhewaldes Gottmadinger Einwohnern vor- behalten werden könne. Er wolle diesen Punkt gerne gemeinsam behandeln mit heutiger Satzungsän- derung bzw. zunächst einmal nichtöffentlich vorberaten. Der Vorsitzende antwortet, es gehe bei der heutigen Satzungsänderung, um eine Erweiterung des be- stehenden Ruhewald um einen dritten Abschnitt und nicht um einen gänzlich neuen Standort. Herr Ley ergänzt, wenn die vorgeschlagene Satzungsänderung heute so beschlossen und ab 01.11.2020 in Kraft trete, wolle man damit beginnen, Plätze in diesem dritten Abschnitt zu vergeben. Herr Gemeinderat Koch trägt vor, dann wolle er zur Thematik wie vorgetragen zuerst nichtöffentlich beraten. Der Vorsitzende hält fest, Herr Gemeinderat Koch habe hiermit einen Geschäftsordnungsantrag ge- stellt. Frau Gemeinderätin Graf legt dar, für das jetzige Ruhewaldgebiet sei man sich einig gewesen und der dritte Abschnitt habe nichts mit den Überlegungen zu tun, mit welchem sich das Gutachten beschäfti- ge. Sie meine, man könne die vorgeschlagene Satzungsänderung heute so beschließen und über die andere Thematik könne man gerne zunächst nichtöffentlich beraten. Herr Gemeinderat Bruderhofer bemerkt, man habe es laut Gutachten mit 80 bis 90 % auswärtiger Nut- zer zu tun. Der Vorsitzende antwortet, es gehe zunächst nur um den Geschäftsordnungsantrag von Herrn Gemein- derat Koch und er bitte darum, an dieser Stelle keine weitergehende inhaltliche Diskussion zu führen. Der Vorsitzende fasst zusammen, Herr Gemeinderat Koch habe beantragt, den heutigen Tagesord- nungspunkt zu verschieben, um zunächst die juristische Stellungnahme zum Ruhewald nichtöffentlich zu beraten bzw. dann beide Themen gemeinsam betrachten zu können. Er bitte um Handzeichen, wer diesem Antrag zustimme. Auf den von Herrn Gemeinderat Koch vorgetragenen Geschäftsordnungsantrag entfallen 8 Ja- Stimmen bei 9 Gegenstimmen und 3 Enthaltungen. Der Vorsitzende hält fest, der Antrag auf Vertagung des Tagesordnungspunktes sei somit mehr- heitlich abgelehnt und man könne in die Beratung zu Tagesordnungspunkt 17 eintreten. Die vorgesehene dritte Satzung zur Änderung der Satzung für den Ruhewald der Gemeinde Gottma- dingen wird von Herrn Ley entsprechend der Gemeinderatsvorlage sowie anhand einer PowerPoint- Präsentation, die zum Protokoll genommen wird, erläutert. Er zeigt insbesondere auf, es gehe bei der vorgeschlagenen Satzungsänderung ausschließlich darum, den räumlichen Geltungsbereich der Sat- zung auf den Abschnitt III zu erweitern. Nachdem keine Wortmeldungen vorliegen, bittet der Vorsitzende um Beschlussfassung. Der Gemeinderat fasst mit 11 Ja-Stimmen bei 2 Gegenstimmen und 7 Enthaltungen folgenden 90 7. öffentliche Sitzung am 22. September 2020
Protokoll Gemeinderat Beschluss: Die Satzung zur dritten Änderung der Satzung für den Ruhewald der Gemeinde Gottmadingen wird in der vorliegenden Fassung (siehe Anlage 3 zum Protokoll) erlassen. b) Entgeltanpassungen Der Sachverhalt wird von Herrn Ley entsprechend der Gemeinderatsvorlage sowie anhand einer Power- Point-Präsentation, die zum Protokoll genommen wird, vorgetragen. Er zeigt auf, dass die Gemeinde seit 2019 doppisch buche, was auch den Bereich des Ruhewaldes betreffe. Aufgrund dieser Umstellung seien die Erträge anders zu verbuchen bzw. abzugrenzen. Da die Verträge im Bereich des Ruhewaldes eine Laufzeit von 100 Jahren hätten sei dies mit den derzeit geltenden Entgelten teilweise nicht mög- lich bzw. es würden Rundungsdifferenzen entstehen, die man wieder korrigieren müsse. Die Verwal- tung schlage deshalb vor, die Entgelte geringfügig anzupassen, um solche Rundungsdifferenzen zu vermeiden. Eine Aussprache hierzu wird nicht gewünscht. Der Gemeinderat fasst einstimmig folgenden Beschluss: Die Entgelte für Urnengrabstellen an Gemeinschaftsbäumen und für ganze Ruhebäume im Ruhewald Gottmadingen werden ab 1. Oktober 2020 wie von der Verwaltung vorgeschlagen (siehe Gemeinderatsvorlage vom 11.09.2020) geändert. 18. Fragestunde Es werden keine Fragen gestellt. 19. Verschiedenes, Wünsche, Anträge a) Erweiterung Katholischer Kindergarten Bietingen Herr Ley trägt vor, die Verwaltung wolle das Abrechnungsergebnis für die Erweiterung des Katholi- schen Kindergartens Bietingen um den Raum für eine U-3-Gruppe bekannt geben, welche bezuschusst worden sei. Die Abrechnung für diese Maßnahme belaufe sich auf rund 106.000 €. Die Kirche trage 10.600 €, der Zuschuss des Regierungspräsidiums belaufe sich auf 44.800 € und 50.500 € zahle die Gemeinde. Ursprünglich sei man von einem Gemeindeanteil von 75.000 € ausgegangen und es sei jetzt durch den Zuschuss einiges abgefangen worden. b) Neubau Eichendorff-Realschule, Vergabe der Landschaftsbauarbeiten Bekanntgabe Eilentscheidung des Bürgermeisters Der Vorsitzende berichtet, die Vergabe der Landschafsbauarbeiten für den Neubau der Eichendorff- Realschule sei wie schon in der Sitzung des Gemeinderates am 21.07.2020 abgestimmt, letztendlich durch eine Eilentscheidung des Bürgermeisters getroffen worden. Er verweist hierzu auf die heute an die Mitglieder des Gemeinderates verteilte schriftliche Vorlage. Er legt dar, die Vergabe sei an den 7. öffentliche Sitzung am 22. September 2020 91
Protokoll Gemeinderat preisgünstigsten Anbieter die Firma Freiraum erfolgt. Die Bekanntgabe der Eilentscheidung sei hiermit erfolgt. c) Schülerbeförderung Deutsche Bahn Frau Gemeinderätin Thileepan spricht an, sie müsse auf das leidige Thema Deutsche Bahn und Schüler- beförderung zurückkommen. Sie frage sich, wie viel Druck man noch ausüben müsse, damit hier end- lich etwas geschehe. Die Kinder blieben teilweise am Bahnsteig stehen und Züge würden ausfallen. Dies dürfe einfach nicht sein. Zudem komme noch die jetzige Situation mit Corona hinzu. Wenn nur ein Kind krank werde bzw. sich in einem der vollen Züge anstecke könne dies Auswirkungen auf die ganze Gemeinde habe. Der Vorsitzende berichtet, er habe schon an den Konzernbeauftragten der Deutschen Bahn geschrieben und er lasse sich dabei auch am gewählten Ton anmerken, dass er immer ungehaltener werde. Er wolle auch nicht mehr solche Entschuldigungen hören, wie etwa, es seien Mitarbeiter erkrankt oder Wagen- material in der Wartung. Ein Konzern dieser Größe müsse einfach Personal und Material entsprechend vorhalten. Er habe seinem Ärger jedenfalls deutlich Luft verschafft. Der Vorsitzende ergänzt, dass das Land für diesen Vertrag bezahle und ggfs. reagieren müsse. Falls in dem Vertrag keine ausreichenden Sanktionen für den Fall von Verstößen bei der Leistungserbringung vorgesehen seien, handle es sich um einen schlechten Vertrag. Der Vorsitzende berichtet weiter, Herr Kossmann vom Amt für öffentliche Ordnung der Gemeinde habe die Bedenken hinsichtlich Corona im Hinblick auf die Situation am Bahn- hof und in den Zügen sehr ernst genommen. Die Bundespolizei habe inzwischen auf dem Bahnhof kon- trolliert und einen Bericht geschrieben zu den Vorgängen auf den Bahnsteigen und auch in den Zügen. Diesen habe man auch an die Bahn gerichtet und an die Abgeordneten. Nach weiteren Ausführungen hält der Vorsitzende abschließend fest, man warte jetzt zunächst ab, welche Antwort man bekomme und informiere den Gemeinderat wieder. Gottmadingen, 5. Oktober 2020 Hn Der Vorsitzende: Die Urkundspersonen: Der Schriftführer: 92 7. öffentliche Sitzung am 22. September 2020
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