KATALOG 2019 - www.pyro-fox.de - Missel

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KATALOG 2019

www.pyro-fox.de
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VIELFALT
    VIER PRODUKTE
    UNIFOX®                                                  TOPFOX®
    Passt sich an unterschiedlichste Brandschutzsituatio-    Körperschalldämmend und kompakt. Beim Einbau
    nen der Abwasserinstallation in Neubau und S­ anierung   ­bestehen Wahlmöglichkeiten aus Einschieben oder
    an. Für Muffen ebenso einsetzbar wie an Staubsauger-     ­Anschrauben. Die Nullabstand-Montage der R90-­
    leitungen.                                               Abschottung ist nach AbZ möglich.

    UNIFOX® plus                                             X-FOX®
    Brandschutz- und schallschutzsicher ausgestattet mit     Für brennbare Rohrpostanlagenbögen und den
    integrierter Körperschallentkopplung. Zulassung          ­Schrägeinbau konzipiert. Seitenösen ermöglichen die
    ­speziell für schallgedämmte Rohrsysteme. Im Neubau      Schachtelbauweise. Die Brandschutzmanschette ist
    ebenso erfolgreich wie im Sanierungsfall.                zum Einmörteln vorgesehen.

    BEI GESCHLOSSENER DECKE
    Eine Wohnungssanierung soll ohne Öffnung der Decke erfolgen? Das Ganze soll schnell über die Bühne gehen
    und ohne benachbarte Wohnparteien zu beeinträchtigen? Dafür ist nachträglicher Brandschutz geeignet. Mit der
    Montageart zum Anschrauben bleibt die Decke geschlossen und der Aufwand hält sich in Grenzen.

    MONTAGEARTEN
    Auf örtliche Gegebenheiten und bauliche Situationen der Abwasserinstallation hat PYRO-FOX zwei Antworten.
    Die Montage zum Einschieben und Einmörteln oder die Montage zum Anschrauben.

    So funktioniert’s: Entweder wird die Brandschutzmanschette in die Öffnung geschoben und dann eingemörtelt
    bzw. einbetoniert oder sie wird unter der Decke oder an der Wand befestigt und ans Bauteil geschraubt.

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TE 8
    EI
S

              UNIFOX®

      TE 12
    EI
S

              UNIFOX® plus

      TE 16
    EI
S

              TOPFOX®

      TE 20
    EI
S

              X-FOX®
                        3
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PROBLEMLÖSER
    EINTEILIG
    Die einteilige, zusammenhängende Bauform vermeidet ein Auseinanderfallen der Manschette. Sogar
    ­einhändig und auf einer Leiter stehend, ist die Montage ohne große Anstrengung durchzuführen. Der
    ­integrierte Spannverschluss ist schnell und problemlos zu öffnen. Der Stahlblechmantel von PYRO-FOX
    ist insgesamt überaus anwendungsfreundlich und belastbar.

    SCHALLDÄMMUNG
    Mit Ausführung des Brandschutzes ist es in der Abwasserinstallation oftmals nicht getan. Körperschall­
    dämmung fehlt häufig und muss nachgeholt werden. Speziell bei Kunststoffleitungen ist eine akustische
    Entkopplung unerlässlich. UNIFOX plus und TOPFOX enthalten einen PE-Schaumstreifen zur Schall­
    isolierung. Zudem sind sie für schallgedämmte Rohrsysteme zugelassen.

    NULL-ABSTAND
    Im PYRO-FOX System kann der Abstand zwischen den Brandschutzmanschetten UNIFOX, UNIFOX
    plus und TOPFOX auf 0 mm minimiert werden. Diese Lösung ist durch die allgemeine bauaufsichtliche
    Zulassung der Produkte (AbZ) bestätigt. Damit sind platz- und wohnraumsparende Abwasserinstallatio-
    nen plan- und ausführbar.

    MUFFEN
    Die Brandschutzmanschetten UNIFOX, UNIFOX plus und TOPFOX dürfen bei bestimmten Rohrgruppen
    auf Muffen angeordnet werden. Gemäß AbZ sind die jeweils kleinsten passenden Rohrmanschetten zu
    verwenden. Der Innendurchmesser der Manschette (di) ist auf den Außendurchmesser der jeweiligen
    Muffe abgestimmt.

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LASCHEN

INNENLIEGENDER,
AUFSCHÄUMENDER
BAUSTOFF

  SPANNVERSCHLUSS

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AUSSTATTUNG
    DIMENSIONEN
    Die PYRO-FOX Systeme kommen in den unterschiedlichsten Durchführungen zum Einsatz. Daher variieren auch
    die auftretenden Rohrgrößen. UNIFOX und UNIFOX plus: DN 32 bis DN 200, TOPFOX: DN 40 bis DN 200
    und X-FOX: DN 80 bis DN 160.

    2 VERPACKUNGSGRÖSSEN
    Sie haben jeweils pro Produkt die Wahlmöglichkeit, ob Einzelverpackung (EVP) oder Objektverpackung (OVP).
    Das entlastet Ihre Logistik und verringert den Verpackungsmüll.

    EVP                                                       OVP
    Separat in Einzelkartons verpackte Brandschutzman-        Zusammen in Großkartons verpackte Brandschutz­
    schetten. Diese Verpackungsart wird empfohlen, wenn       manschetten. Empfehlenswert, wenn raue Mengen an
    die Brandschutzmanschetten sukzessive bei unter-          Brandschutzmanschetten für Großprojekte benötigt
    schiedlichen Bauvorhaben benötigt werden.                 werden.

    KENNZEICHNUNGSSCHILD
    Das ganze Produktprogramm beinhaltet die Kennzeichnungsschilder ohne Mehrkosten im Lieferumfang. Der
    ­Hinweis ist für Brandschutzlösungen mit AbZ (Allgemeiner bauaufsichtlicher Zulassung) gefordert.

    ZUBEHÖR ZUM A
                ­ N- UND
    DURCHSCHRAUBEN
    PYRO-FOX Manschetten lassen viel Freiraum und Sie können die Montageart fast immer wählen. Bei der
    ­Entscheidung fürs Anschrauben beachten Sie bitte den Hinweis auf Seite 24 zur erforderlichen Anzahl der
    ­Zubehörteile.

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UNIFOX
     ®

             Massivdecke eingemörtelt

              Massivwand eingemörtelt

             Massivdecke angeschraubt

             Massivwand angeschraubt

         Leichte Trennwand d
                           ­ urchgeschraubt
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FÜR SANIERUNG UND
NEUBAU
Bestandsbauten sind aufwändig und kompliziert in der brandschutztechnischen Nachrüstung. Neubauten
sind aufgrund von Vorgaben nicht weniger anspruchsvoll. Mit UNIFOX geht beides s­ icher und einfach: Im
Neubau in die Öffnung einschieben und vermörteln oder im Sanierungsfall an das geschlossene Bauteil
­anschrauben.

VIELZAHL GEPRÜFTER
­ABWASSERLEITUNGEN
Erweitert die Einsatzmöglichkeiten um ein Vielfaches: geprüft und zugelassen mit UNIFOX sind
zahlreiche brennbare Kunststoff-Abwasserleitungen. Dazu gehören auch eine ganze Reihe mineral­
verstärkter ­Schallschutz-Kunststoffrohre.

SPEZIALANWENDUNGEN
Auch für einige Sondersituationen ist die Stahlblechmanschette ausgelegt: die Abschottung von
­Staubsaugleitungen, von Rohrpostanlagen und die brandschutztechnische Ertüchtigung innenliegender
­Regenwasserleitungen.

                                                                                                          9
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Rabatt-
                                             gruppe     B

UNIFOX                                     ®

                                           Zubehör (siehe Seite 24)

                                           Zum Anschrauben:         Zum Anschrauben:      Zum Durchschrauben:

                                              EINBAU
 Viele konforme
­Abwasserrohrsysteme                      Zulässig in
                                          yy Massivbauwände ≥ 100 mm          yy Massivdecken ≥ 150 mm
Geprüfte R90-Lösung mit                   yy Leichtbauwände ≥ 100 mm
Null-Abstand

Fünf Montagemöglichkeiten                     MONTAGE

Für Muffen zulässig                       yy Schnelle und problemlose Montage durch den S­ pannverschluss
                                          yy Zum Einmörteln: Die Manschette wird in die Öffnung geschoben
                                              und eingemörtelt/einbetoniert
                                          yy Anschrauben: An den seitlichen Befestigungslaschen und mit Stahl-
AbZ-konforme Rohrsysteme                      spreizdübeln werden die Manschetten ans Bauteil geschraubt.
Für brennbare Abwasserleitungen aus den
Rohrwerkstoffen
yy PE                                         ANWENDUNGSBEREICHE
yy PP (HT)
yy PVC                                    yy Abwasserinstallation             yy Staubsaugerleitungen
yy ABS                                    yy Innenliegende Regenwasser-       yy Rohrpostleitungen
yy PB                                         leitungen
yy mineralverstärkter Kunststoff
     – Friatec Friaphon
     – Geberit Silent db20                    TECHNISCHE DATEN
     – Geberit Silent-Pro (auf Anfrage)
     – POLO-KAL NG                        Starttemperatur Blähvorgang         ab 180 °C
     – POLO-KAL XS                        Ausführung Manschette	Stahlblechmantel mit innenliegen-
     – POLO-KAL 3S                                                            dem aufschäumendem Baustoff
     – Ostendorf Skolan db                DIBt Zulassung                      Nr. Z-19.17-1191
     – Ostendorf Skolan Safe
     – Ostendorf HT Safe
     – Rehau Raupiano Plus
10   – Wavin AS
Rabatt-
                                                                    gruppe    B

UNIFOX Brandschutzmanschette
DIBt Zulassung Nr. Z-19.17-1191, R90 nach DIN 4102-11
Einzelverpackung (EVP)
                                                             * Hinweis siehe Seite 24
 Artikel-Nr.    1)
                     Bezeichnung              Rohr                   UNIFOX                 Rohr AD        Rohr AD        KB***     Preis
                                                                                                                                  pro Stück
                                           da    DN          da     di   h1 LA* MÜ**          von bis       von bis
                                           mm                mm    mm    mm St mm         (eingemörtelt) (angeschraubt)              Euro
     260-2132        UNIFOX 32 - EVP        32    32         48     37   50   3   35            0 – 37         0 – 37      80        18,60

     260-2140        UNIFOX 40 - EVP        40    40          53    42   50   3   35           38 – 42         0 – 42      80        21,35

     260-2150        UNIFOX 50 - EVP        50    50          62    51   50   3   35           43 – 51         0 – 51      90        24,75

     260-2158        UNIFOX 58 - EVP        58    56         72     61   50   3   35           52 – 61        38 – 61     100        26,60

     260-2163        UNIFOX 63 - EVP        63    63         77     66   50   3   35           62 – 66        43 – 66      110       28,70

     260-2178        UNIFOX 78 - EVP        78    70         102    81   80   4   55           67 – 81        52 – 81     130        36,95

     260-2190        UNIFOX 90 - EVP        90    90         115    94   80   4   55           82 – 94        62 – 94     140        41,50

     260-2111        UNIFOX 110 - EVP      110   100         134   113   80   4   55          95 – 113       67 – 113     160        44,80

     260-2112        UNIFOX 125 - EVP      125   125         160   128   80   5   60         114 – 125      114 – 125     200        54,30

     260-2113        UNIFOX 135 - EVP      135   125         167   135   80   5   60        126 – 135       114 – 135     210        58,15

     260-2116        UNIFOX 160 - EVP      160   150         191   160   80   6   60        136 – 160      136 – 160      225        64,45

     260-2118        UNIFOX 180 - EVP      180   180         216   185   80   6   60        161 – 180      161 – 180      250        72,95

     260-2120        UNIFOX 200 - EVP      200   200         237   205   80   7   60        181 – 200      161 – 200      270        84,65

Objektverpackung (OVP)
                                                             * Hinweis siehe Seite 24
 Artikel-Nr.    1)
                     Bezeichnung              Rohr                   UNIFOX                 Rohr AD        Rohr AD        KB***     Preis
                                                                                                                                  pro Stück
                                           da    DN          da     di   h1 LA* MÜ**          von bis       von bis
                                           mm                mm    mm    mm St mm         (eingemörtelt) (angeschraubt)              Euro
     260-2232        UNIFOX 32 - OVP        32    32         48     37   50   3   35            0 – 37         0 – 37      80        18,60

     260-2240        UNIFOX 40 - OVP        40    40          53    42   50   3   35           38 – 42         0 – 42      80        21,35

     260-2250        UNIFOX 50 - OVP        50    50          62    51   50   3   35           43 – 51         0 – 51      90        24,75

     260-2258        UNIFOX 58 - OVP        58    56         72     61   50   3   35           52 – 61        38 – 61     100        26,60

     260-2263        UNIFOX 63 - OVP        63    63         77     66   50   3   35           62 – 66        43 – 66      110       28,70

     260-2278        UNIFOX 78 - OVP        78    70         102    81   80   4   55           67 – 81        52 – 81     130        36,95

     260-2290        UNIFOX 90 - OVP        90    90         115    94   80   4   55           82 – 94        62 – 94     140        41,50

     260-2211        UNIFOX 110 - OVP      110   100         134   113   80   4   55          95 – 113       67 – 113     160        44,80

     260-2212        UNIFOX 125 - OVP      125   125         160   128   80   5   60         114 – 125      114 – 125     200        54,30

     260-2213        UNIFOX 135 - OVP      135   125         167   135   80   5   60        126 – 135       114 – 135     210        58,15

     260-2216        UNIFOX 160 - OVP      160   150         191   160   80   6   60        136 – 160      136 – 160      225        64,45

     260-2218        UNIFOX 180 - OVP      180   180         216   185   80   6   60        161 – 180      161 – 180      250        72,95

     260-2220        UNIFOX 200 - OVP      200   200         237   205   80   7   60        181 – 200      161 – 200      270        84,65

1)
        Bitte bei Bestellungen und Anfragen immer angeben.

*       LA = Anzahl der Befestigungslaschen: Benötigte Anzahl der Schrauben-/Gewindestangensätze bei aufgesetzter bzw. angeschraubter Montage
**      MÜ = zulässiger Überstand           *** KB = empfohlener Durchmesser für Kernbohrungen

Bitte beachten: Die Typen UNIFOX 180 und 200 dürfen z. Zt. nur in Wände eingebaut werden.

                                                                                                                                             11
UNIFOX plus
      ®

              Massivdecke eingemörtelt

               Massivwand eingemörtelt

              Massivdecke angeschraubt

              Massivwand angeschraubt

          Leichte Trennwand d
                            ­ urchgeschraubt
12
PLUS KÖRPERSCHALL­
DÄMMUNG
Der mitgelieferte PE-Schaumstreifen isoliert das Rohr vom Baukörper: ideal gegen Körperschallübertragungen.
­Direkt unter der UNIFOX plus ums Rohr befestigt, sind die schalltechnischen Anforderungen damit einfach erfüllt.

 ZULASSUNG FÜR
­SCHALLGEDÄMMTE ROHRE
Im Abwasserbereich steigt der Anteil akustisch optimierter Rohrleitungen. UNIFOX plus ist speziell für schall­
gedämmte Rohrsysteme konzipiert und zugelassen. Diese erweiterte Variante der UNIFOX ist im Innendurchmesser
ca. 8 mm größer als das abzuschottende Rohr.

FÜR SANIERUNG UND
­NEUBAU
Bestandsbauten sind aufwändig und kompliziert in der brandschutztechnischen Nachrüstung. Neubauten sind auf-
grund von Vorgaben nicht weniger anspruchsvoll. Mit UNIFOX plus geht beides s­ icher und einfach: Im Neubau in die
Öffnung einschieben und vermörteln oder im Sanierungsfall an das geschlossene Bauteil a­ nschrauben.

                                                                                                                    13
Rabatt-
                                             gruppe     B

UNIFOX plus                                ®

                                           Zubehör (siehe Seite 24)

                                           Zum Anschrauben:       Zum Anschrauben:           Zum Durchschrauben:

                                              EINBAU
 Viele konforme
­Abwasserrohrsysteme                      Zulässig in
                                          yy Massivbauwände ≥ 100 mm             yy Massivdecken ≥ 150 mm
Geprüfte R90-Lösung mit                   yy Leichtbauwände ≥ 100 mm
Null-Abstand

Fünf Montagemöglichkeiten                     MONTAGE

Für Muffen zulässig                       yy Schnelle, problemlose Montage durch den Spannverschluss
                                          yy Vorweg: Rohrisolierung mit 4 mm PE-Schaumstreifen zur Körper-
                                              schallentkoppelung im Durchführungsbereich. Danach erfolgt die
                                              Manschettenmontage. Je nach dem:
AbZ-konforme Rohrsysteme                      –– Zum Einmörteln: Die Manschette wird in die Öffnung geschoben
Für brennbare Abwasserleitungen aus den          und eingemörtelt/einbetoniert
Rohrwerkstoffen                               –– Anschrauben: An den seitlichen Befestigungslaschen und mit Stahl-
yy PE                                            spreizdübeln werden die Manschetten ans Bauteil geschraubt.
yy PP (HT)
yy PVC
yy ABS                                        ANWENDUNGSBEREICHE
yy PB
yy mineralverstärkter Kunststoff          yy Brennbare Abwasserrohre und Muffen
     – Friatec Friaphon
     – Geberit Silent db20
     – Geberit Silent-Pro (auf Anfrage)       TECHNISCHE DATEN
     – POLO-KAL NG
     – POLO-KAL XS                        Starttemperatur Blähvorgang            ab 180 °C
     – POLO-KAL 3S                        Ausführung Manschette	Stahlblechmantel mit innenliegen-
     – Ostendorf Skolan db                                                       dem aufschäumendem Baustoff
     – Ostendorf Skolan Safe                                                     und 4 mm PE-Schaumstreifen
     – Ostendorf HT Safe                  Innendurchmesser	8 mm größer als das abzu­
     – Rehau Raupiano Plus                                                       schottende Rohr
14   – Wavin AS                           DIBt Zulassung                         Nr. Z-19.17-1191
Rabatt-
                                                                   gruppe    B

UNIFOX plus Brandschutzmanschette
DIBt Zulassung Nr. Z-19.17-1191, R90 nach DIN 4102-11
Einzelverpackung (EVP)
                                                             * Hinweis siehe Seite 24
 Artikel-Nr.    1)
                     Bezeichnung                  Rohr              UNIFOX plus              Rohr AD        Rohr AD        KB***     Preis
                                                                                                                                   pro Stück
                                                da    DN     da  di h1 LA* MÜ**                von bis       von bis
                                                mm           mm mm mm St mm                (eingemörtelt) (angeschraubt)             Euro
     260-3132        UNIFOX 32 plus - EVP        32   32      53     42      50   3   35        0 – 37         0 – 37        80      20,00

     260-3140        UNIFOX 40 plus - EVP        40   40      62     51      50   3   35       38 – 42         0 – 42        80      22,85

     260-3150        UNIFOX 50 plus - EVP        50   50      72     61      50   3   35       43 – 51         0 – 51        90      27,00

     260-3158        UNIFOX 58 plus - EVP        58   56      77     66      50   3   35       52 – 61        38 – 61       100      28,70

     260-3163        UNIFOX 63 plus - EVP        63   63      83     72      50   3   35       62 – 66        43 – 66       110      30,75

     260-3178        UNIFOX 78 plus - EVP        78   70     109     87      80   4   55       67 – 81        52 – 81       130      38,60

     260-3190        UNIFOX 90 plus - EVP        90   90     121 100         80   4   55       82 – 94        62 – 94       140      43,15

     260-3111        UNIFOX 110 plus - EVP      110 100      140    119      80   4   55      95 – 113       67 – 113       160      46,85

     260-3112        UNIFOX 125 plus - EVP      125   125    166    136      80   5   60     114 – 125      114 – 125       200      56,65

     260-3113        UNIFOX 135 plus - EVP      135   125    175 144         80   5   60     126 – 135      114 – 135       210      61,45

     260-3116        UNIFOX 160 plus - EVP      160 150      198    167      80   6   60     136 – 160     136 – 160        225      69,40

     260-3118        UNIFOX 180 plus - EVP      180 180      223    192      80   6   60     161 – 180     161 – 180        250      76,25

     260-3120        UNIFOX 200 plus - EVP      200 200      242    210      80   7   60     181 – 200     161 – 200        270      88,10

Objektverpackung (OVP)
                                                             * Hinweis siehe Seite 24
 Artikel-Nr.    1)
                     Bezeichnung                  Rohr              UNIFOX plus              Rohr AD        Rohr AD        KB***     Preis
                                                                                                                                   pro Stück
                                                da    DN     da  di h1 LA* MÜ**                von bis       von bis
                                                mm           mm mm mm St mm                (eingemörtelt) (angeschraubt)             Euro
     260-3232        UNIFOX 32 plus - OVP        32   32      53     42      50   3   35        0 – 37         0 – 37        80      20,00

     260-3240        UNIFOX 40 plus - OVP        40   40      62     51      50   3   35       38 – 42         0 – 42        80      22,85

     260-3250        UNIFOX 50 plus - OVP        50   50      72     61      50   3   35       43 – 51         0 – 51        90      27,00

     260-3258        UNIFOX 58 plus - OVP        58   56      77     66      50   3   35       52 – 61        38 – 61       100      28,70

     260-3263        UNIFOX 63 plus - OVP        63   63      83     72      50   3   35       62 – 66        43 – 66       110      30,75

     260-3278        UNIFOX 78 plus - OVP        78   70     109     87      80   4   55       67 – 81        52 – 81       130      38,60

     260-3290        UNIFOX 90 plus - OVP        90   90     121 100         80   4   55       82 – 94        62 – 94       140      43,15

     260-3211        UNIFOX 110 plus - OVP      110 100      140    119      80   4   55      95 – 113       67 – 113       160      46,85

     260-3212        UNIFOX 125 plus - OVP      125   125    166    136      80   5   60     114 – 125      114 – 125       200      56,65

     260-3213        UNIFOX 135 plus - OVP      135   125    175 144         80   5   60     126 – 135      114 – 135       210      61,45

     260-3216        UNIFOX 160 plus - OVP      160 150      198    167      80   6   60     136 – 160     136 – 160        225      69,40

     260-3218        UNIFOX 180 plus - OVP      180 180      223    192      80   6   60     161 – 180     161 – 180        250      76,25

     260-3220        UNIFOX 200 plus - OVP      200 200      242    210      80   7   60     181 – 200     161 – 200        270      88,10

1)
        Bitte bei Bestellungen und Anfragen immer angeben.

*       LA = Anzahl der Befestigungslaschen: Benötigte Anzahl der Schrauben-/Gewindestangensätze bei aufgesetzter bzw. angeschraubter Montage
**      MÜ = zulässiger Überstand           *** KB = empfohlener Durchmesser für Kernbohrungen

Bitte beachten: Die Typen UNIFOX 180 und 200 dürfen z. Zt. nur in Wände eingebaut werden.

                                                                                                                                             15
TOPFOX
     ®

             Massivdecke eingemörtelt

              Massivwand eingemörtelt

             Massivdecke angeschraubt

             Massivwand angeschraubt

         Leichte Trennwand d
                           ­ urchgeschraubt
16
KOMPAKTE BAUFORM
Die TOPFOX ist aufgebaut wie die UNIFOX plus. Nur kürzer, leichter und kompakter. Schaumstoffisolierung
­inklusive. Beim Einschieben in den Baukörper steht sie kaum außen vor. Optional möglich: Richtungsänderungen
­direkt nach der Wand.

ROHRSYSTEME
Im Abwasserbereich steigt der Anteil akustisch optimierter Rohrleitungen. Sie stellen besondere Anforderungen an
den mit installierten Brandschutz. TOPFOX ist speziell für eine bestimmte Gruppe schallgedämmter Rohr­systeme
konzipiert und zugelassen.

ELEKTROSCHWEISSMUFFEN
Neben der Anwendung auf Rohrmuffen kann die TOPFOX in der Decke auch an Elektroschweißmuffen eingesetzt
werden. Ebenso geprüft ist der Einsatz bei Abzweigen unter der Decke. Hier wird die Muffe mit TOPFOX in die
­Decke eingeschoben.

                                                                                                                17
Rabatt-
                                             gruppe     B

TOPFOX                                       ®

                                           Zubehör (siehe Seite 24)

                                           Zum Anschrauben:       Zum Anschrauben:           Zum Durchschrauben:

                                              EINBAU
Für bestimmte schall­
gedämmte Rohrsysteme                      Zulässig in
                                          yy Massivbauwände ≥ 100 mm             yy Massivdecken ≥ 150 mm
Geprüfte R90-Lösung mit                   yy Leichtbauwände ≥ 100 mm
Null-Abstand

Für Muffen und Elektroschweiß-                MONTAGE
muffen
                                          yy Schnelle, problemlose Montage durch den Spannverschluss
11 verschiedenen Dimensionen              yy Vorweg: Rohrisolierung mit 4 mm PE-Schaumstreifen zur Körper-
                                              schallentkoppelung im Durchführungsbereich. Danach erfolgt die
                                              Manschettenmontage. Je nach dem:
AbZ-konforme Rohrsysteme                      –– Zum Einmörteln: Die Manschette wird in die Öffnung geschoben
Für brennbare Abwasserleitungen aus den          und eingemörtelt/einbetoniert
Rohrwerkstoffen                               –– Anschrauben: An den seitlichen Befestigungslaschen und mit Stahl-
yy PE                                            spreizdübeln werden die Manschetten ans Bauteil geschraubt.
yy PB
yy mineralverstärkter Kunststoff
     – Geberit Silent db20                    ANWENDUNGSBEREICHE
     – POLO-KAL NG
     – POLO-KAL XS                        yy Brennbare Abwasserrohre             yy Elektroschweißmuffen
     – POLO-KAL 3S                        yy Muffen
     – Ostendorf Skolan db
     – Ostendorf Skolan Safe
     – Wavin AS                               TECHNISCHE DATEN

                                          Starttemperatur Blähvorgang            ab 180 °C
                                          Ausführung Manschette	Stahlblechmantel mit innenliegen-
                                                                                 dem aufschäumendem Baustoff
                                                                                 und 4 mm PE-Schaumstreifen
                                          DIBt Zulassung	Nr. Z-19.17-1364, R90 nach
18                                                                               DIN 4102-11
Rabatt-
                                                                 gruppe    B

TOPFOX Brandschutzmanschette
DIBt Zulassung Nr. Z-19.17-1364, R90 nach DIN 4102-11
Einzelverpackung (EVP)
                                                                           * Hinweis siehe Seite 24
 Artikel-Nr.    1)
                     Bezeichnung                  Rohr                            TOPFOX                             KB***         Preis
                                                                                                                                 pro Stück
                                                da     DN          da       di       h1       LA*      MÜ**
                                                mm                 mm      mm        mm        St       mm                          Euro
     260-1140        TOPFOX 40 - EVP             40      40        62       51       35        3      10 – 20            90         19,10

     260-1150        TOPFOX 50 - EVP             50      50        72       59       35        3      10 – 20          100          21,30

     260-1156        TOPFOX 56/58 - EVP          58      56        77       66       35        3      10 – 20           110         24,55

     260-1163        TOPFOX 63 - EVP             63      63        83       71       35        3      10 – 20           110         26,70

     260-1178        TOPFOX 75/78 - EVP          78      70       108       86       50        4      20 – 40           140         32,35

     260-1190        TOPFOX 90 - EVP             90      90       121       99       50        4      20 – 40           150         37,05

     260-1110        TOPFOX 110 - EVP           110    100        140      118       50        4      20 – 40           170         41,45

     260-1112        TOPFOX 125 - EVP           125    125        166      134       60        5          50            210         48,95

     260-1113        TOPFOX 135 - EVP           135    125        175      143       60        5          50           220          52,35

     260-1116        TOPFOX 160 - EVP           160    150        199      167       60        6          50           250          58,10

     260-1120        TOPFOX 200 - EVP           200    200        237      205       80        7          60           280          79,90

Objektverpackung (OVP)
                                                                           * Hinweis siehe Seite 24
 Artikel-Nr.    1)
                     Bezeichnung                  Rohr                            TOPFOX                             KB***         Preis
                                                                                                                                 pro Stück
                                                da     DN          da       di       h1       LA*      MÜ**
                                                mm                 mm      mm        mm        St       mm                          Euro
     260-1240        TOPFOX 40 - OVP             40      40        62       51       35        3      10 – 20            90         19,10

     260-1250        TOPFOX 50 - OVP             50      50        72       59       35        3      10 – 20          100          21,30

     260-1256        TOPFOX 56/58 - OVP          58      56        77       66       35        3      10 – 20           110         24,55

     260-1263        TOPFOX 63 - OVP             63      63        83       71       35        3      10 – 20           110         26,70

     260-1275        TOPFOX 75/78 - OVP          78      70       108       86       50        4      20 – 40           140         32,35

     260-1290        TOPFOX 90 - OVP             90      90       121       99       50        4      20 – 40           150         37,05

     260-1211        TOPFOX 110 - OVP           110    100        140      118       50        4      20 – 40           170         41,45

     260-1212        TOPFOX 125 - OVP           125    125        166      134       60        5          50            210         48,95

     260-1213        TOPFOX 135 - OVP           135    125        175      143       60        5          50           220          52,35

     260-1216        TOPFOX 160 - OVP           160    150        199      167       60        6          50           250          58,10

     260-1220        TOPFOX 200 - OVP           200    200        237      205       80        7          60           280          79,90

1)
        Bitte bei Bestellungen und Anfragen immer angeben.

*       LA = Anzahl der Befestigungslaschen: Benötigte Anzahl der Schrauben-/Gewindestangensätze bei aufgesetzter bzw. angeschraubter Montage
**      MÜ = zulässiger Überstand           *** KB = empfohlener Durchmesser für Kernbohrungen

                                                                                                                                             19
X-FOX®

         Deckenabschottung, Bogen flach

         Deckenabschottung, Bogen steil

               Wandabschottung

20
FÜR ROHRPOSTANLAGEN
Die X-FOX ist eine nach MLAR/R90 geprüfte Spezial-Lösung für brennbare PVC-Rohrpostleitungen. Sie ist mehrfach
hintereinander schachtelbar und auf die Anwendung in Kliniken und mehrstöckigen Bürobauten abgestimmt.

ZUM SCHRÄGEINBAU
Mit der Schrägmontage ist die X-FOX an Bögen verschiedener Radien mithilfe der Seitenösen zum Einrasten schnell
und einfach eingesetzt. Es sind Dimensionen von DN 80 bis DN 160 verfügbar. Die Rohrradien reichen von 500 bis
1200 mm.

RICHTIG EINGEMÖRTELT
Die Manschetten werden entlang des Bogens in Schrägmontage installiert und anschließend eingemörtelt oder
­einbetoniert. Bei Deckenabschottungen funktioniert das sowohl in flachen als auch in steilen Bögen.

                                                                                                                 21
Rabatt-
                                                 gruppe     B

X-FOX                                     ®

                                               Anwendungsbeispiele

                                               Deckenabschottung,     Deckenabschottung,        Wandabschottung
                                               Bogen flach            Bogen steil

                                                  EINBAU
Geprüfte R90-Lösung mit
Null-Abstand                                  Zulässig in
                                              yy Massivbauwände ≥ 150 mm
Drei Montagemöglichkeiten                     yy Massivdecken ≥ 150 mm

9 verschiedenen Dimensionen
                                                  MONTAGE

                                              yy Schnelle, problemlose Montage durch den Spannverschluss
                                              yy Schrägeinbau mehrerer Manschetten durch ovale Bauform und
                                                 ­Seitenlängenunterschiede
                                              yy Seitenösen zum praktischen Einrasten weiterer Manschetten in
AbZ-konforme Rohrsysteme                          Schachtelbauweise
Für brennbare Rohrpostleitungen aus PVC       yy Zum Einmörteln in die die Decken-/Wandabschottung für flache
                                                  und steile Bögen

                                                  ANWENDUNGSBEREICHE

                                              yy Brennbare Rohrpostanlagenbögen durch Wand und Decke

                                                  TECHNISCHE DATEN

                                              Starttemperatur Blähvorgang           ab 180 °C
                                              Ausführung Manschette	Stahlblechmantel mit innenliegen-
                                                                                    dem aufschäumendem Baustoff
                                                                                    und Seitenösen
                                              DIBt Zulassung	Nr. Z-19.17-1191, R90 nach
                                                                                    DIN 4102-11

22
Rabatt-
                                                                     gruppe    B

X-FOX Brandschutzmanschette
DIBt Zulassung Nr. Z-19.17-1191, R90 nach DIN 4102-11
Einzelverpackung (EVP)
                                                                                      * Hinweis siehe Seite 24
 Artikel-Nr.    1)
                     Bezeichnung                                    Rohr                         X-FOX                 Preis
                                                                                                                     pro Stück
                                                             da            Radius   da      di       h1    LA+SB*
                                                             mm             mm      mm     mm        mm      St        Euro
     260-4185        X-FOX 80 / 500 - EVP                     80           500      111     91       125         3     41,70

     260-4188        X-FOX 80 / 800 - EVP                     80           800      111     91       116         3     40,20

     260-4196        X-FOX 90 / 650 - EVP                     90            650     121    101       122         3     43,10

     260-4116        X-FOX 110 / 650 - EVP              108 – 110           650     141    121       125         3     49,50

     260-4118        X-FOX 110 / 800 - EVP              108 – 110          800      141    121       120         3     48,20

     260-4117        X-FOX 132 / 650 - EVP                   132            650     163    143       129         3     54,05

     260-4111        X-FOX 132 / 1000 - EVP                  132           1000     163    143       118         3     51,95

     260-4119        X-FOX 160 / 800 - EVP                   160           800      191    171       127         3     61,50

     260-4112        X-FOX 160 / 1200 - EVP                  160           1200     191    171       118         3     59,55

Objektverpackung (OVP)
                                                                                      * Hinweis siehe Seite 24
 Artikel-Nr.    1)
                     Bezeichnung                                    Rohr                         X-FOX                 Preis
                                                                                                                     pro Stück
                                                             da            Radius   da      di       h1    LA+SB*
                                                             mm             mm      mm     mm        mm      St        Euro
     260-4285        X-FOX 80 / 500 - OVP                     80           500      111     91       125         3     41,70

     260-4288        X-FOX 80 / 800 - OVP                     80           800      111     91       116         3     40,20

     260-4296        X-FOX 90 / 650 - OVP                     90            650     121    101       122         3     43,10

     260-4216        X-FOX 110 / 650 - OVP              108 – 110           650     141    121       125         3     49,50

     260-4218        X-FOX 110 / 800 - OVP              108 – 110          800      141    121       120         3     48,20

     260-4217        X-FOX 132 / 650 - OVP                   132            650     163    143       129         3     54,05

     260-4211        X-FOX 132 / 1000 - OVP                  132           1000     163    143       118         3     51,95

     260-4219        X-FOX 160 / 800 - OVP                   160           800      191    171       127         3     61,50

     260-4212        X-FOX 160 / 1200 - OVP                  160           1200     191    171       118         3     59,55

1)
        Bitte bei Bestellungen und Anfragen immer angeben.

*       LA+SB = Anzahl der Befestigungslaschen / Anzahl der Schweißbolzen

                                                                                                                               23
Rabatt-
                                                              gruppe    Z

ZUBEHÖR
     ANSCHRAUBEN

Die Brandschutzmanschette mit abgewinkelten Laschen an die vorgebohrten Dübellöcher anschrauben. Details siehe Montage­
anleitung.

 1

 2                                          3

Schraubensatz*
Schraubensatz für Beton und Mauerwerk

Artikel-Nr.1)   Bezeichnung               Inhalt                                                      Preis pro Stück
                                                                                                            Euro

                                          1 x 6kt Schraube 6,3 x 50
267-0838        Schraubensatz             1 x Scheibe 6,3 x 15                                              4,25
                                          1 x Stahlspreizdübel 8 x 38

 * Hinweis: Schraubensätze/Gewindestangensätze
   werden mit der Anzahl der Laschen multipliziert.

24
Rabatt-
                                                                   gruppe    Z

          DURCHSCHRAUBEN

Bei Wanddurchführungen sind zwei Brandschutzmanschetten erforderlich. Zur Montage in Leichtbauwänden sind die Gewinde­
stangen M6 zu verwenden. Details siehe Montageanleitung.

      1

      2                                                3

Gewindestangensatz*
Gewindestangensatz für leichte Trennwand

 Artikel-Nr.1)        Bezeichnung                     Inhalt                                         Preis pro Stück
                                                                                                           Euro

                                                      1 x Gewindestange M6 x 130
     267-6130         Gewindestangensatz              2 x Scheibe 6,5 x 30                                 4,99
                                                      2 x Mutter M6

Hinweisschilder
Hinweisschilder für TOPFOX, UNIFOX, UNIFOX plus, X-FOX

 Artikel-Nr.1)        Bezeichnung                                                                    Preis pro Stück
                                                                                                           Euro

     267-1000         Kennzeichnungsschild TOPFOX, UNIFOX, UNIFOX plus, X-FOX                              2,50

1)
          Bitte bei Bestellungen und Anfragen immer angeben.

                                                                                                                         25
Allgemeine Verkaufsbedingungen
Zur Verwendung gegenüber 1. einer Person, die bei Abschluss des Vertrags in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbst­
ständigen beruflichen Tätigkeit handelt (Unternehmer); 2. juristischen Personen des öffentlichen Rechts oder einem
öffentlich­-rechtlichen Sondervermögen.

I. Geltung                                                                 V. Lieferzeit
(1) Wir liefern ausschließlich zu den nachstehenden Allgemeinen            (1) Liefertermine und Lieferfristen gelten stets nur annähernd. In
    Verkaufsbedingungen. Entgegenstehende oder von unseren                      Verzug kommen wir in jedem Fall erst durch eine nach Fälligkeit
    Verkaufsbedingungen abweichende Bedingungen des Kunden                      erfolgte Mahnung des Bestellers.
    erkennen wir nicht an, es sei denn, wir hätten ausdrücklich            (2) Lieferfristtage sind stets Arbeitstage.
    schriftlich ihrer Geltung zugestimmt.                                  (3) Unsere Lieferpflicht ruht, solange der Besteller mit der rechtzei­
(2) Geschäftsbedingungen des Bestellers gelten nur dann, wenn                   tigen und ordnungsgemäßen Erfüllung seiner Verpflichtungen
    ihre Geltung ausdrücklich vereinbart worden ist. Die Bezugnah­              aus dem Vertrag in Rückstand ist. Die Einrede des nicht erfüll­
    me des Bestellers auf seine Geschäftsbedingungen führt nicht                ten Vertrages bleibt vorbehalten.
    zu deren Geltung, auch wenn wir den Geschäftsbedingungen               (4) Kommt der Besteller in Annahmeverzug oder verletzt er schuld­
    nicht widersprechen oder in Kenntnis von unseren Verkaufs­                  haft sonstige Mitwirkungspflichten, so sind wir berechtigt, den
    bedingungen abweichender Bedingungen des Bestellers die                     uns insoweit entstehenden Schaden, einschließlich etwaiger
    Lieferung an den Besteller vorbehaltlos ausführen.                          Mehraufwendungen ersetzt zu verlangen. Weiter­gehende An­
(3) Unsere Allgemeinen Verkaufsbedingungen gelten auch für etwa                 sprüche oder Rechte bleiben vorbehalten. Solange die Voraus­
    später abgeschlossene Geschäfte zwischen uns und dem Be­                    setzungen des vorstehenden Satzes vorliegen, geht die Gefahr
    steller, selbst wenn im Einzelfall auf unsere Allgemeinen Ver­kaufs­        eines zufälligen Untergangs oder einer zufälligen Verschlechte­
    bedingungen nicht ausdrücklich Bezug genommen worden ist.                   rung der Sache in dem Zeitpunkt auf den Besteller über, in dem
                                                                                dieser in Annahme­- oder Schuldnerverzug geraten ist.
II. Vertragsschluss                                                        (5) Höhere Gewalt, Betriebsstörungen, Lieferfristüberschreitungen
(1) Unsere Angebote sind stets freibleibend.                                    von Vorlieferanten, Rohstoff-, Energie- oder Arbeitskräfte­
(2) Bestellungen gelten erst dann als angenommen, wenn wir sie                  mangel, Streiks, Aussperrungen, Schwierigkeiten bei der
    schriftlich, durch Datenfernübertragung oder Telefax bestätigt              Transportmittelbeschaffung, Verkehrsstörungen, Verfügungen
    haben, oder wenn wir ihnen durch Übersendung der Ware und                   staat­licher Stellen oder das Fehlen behördlicher oder sonstiger
    Rechnung entsprechen. Als Bestätigung gilt auch der Zugang                  für die Ausführung der Lieferung erforderlicher Genehmigun­
    des Lieferscheins beim Besteller.                                           gen befreien uns für die Dauer der Störung und im Umfang ihrer
(3) Mündliche Vereinbarungen vor oder bei Vertragsabschluss be­                 Wirkung von der Verpflichtung zur Leistung, soweit die Störung
    dürfen zu ihrer Wirksamkeit unserer schriftlichen Bestätigung.              nicht durch uns vorsätzlich oder grob fahrlässig herbeigeführt
    Mündliche Vereinbarungen nach Vertragsschluss, i­ nsbesondere               worden ist. Dies gilt auch dann, wenn die Störung während
    nachträgliche Änderungen und Ergänzungen unserer Ver­                       eines bereits vorliegenden Verzugs eintritt. Der Vertrags­
                                                                                ­
    kaufsbedingungen – einschließlich dieser Schriftformklausel –               schluss erfolgt unter dem Vorbehalt der richtigen und recht­
    sowie Nebenabreden jeder Art, bedürfen zu ­ihrer Wirksamkeit                zeitigen Selbstbelieferung durch unsere Zulieferer. Dies gilt
    ebenfalls der schriftlichen Bestätigung.                                    ­jedoch nur für den Fall, dass die Nichtlieferung nicht von uns zu
                                                                                 vertreten ist und wir ein kongruentes Deckungs­geschäft mit
III. Preise                                                                      unserem Zulieferer abgeschlossen haben.
(1) Die Preise verstehen sich netto ab Lieferwerk. Sie enthalten die       (6) Sofern Störungen im Sinne der vorstehenden Ziffer (5) die
     gesetzliche Mehrwertsteuer nur, wenn diese gesondert aus­                   wirtschaftliche Bedeutung oder den Inhalt unserer Leistung
                                                                                 ­
     gewiesen ist.                                                               ­erheblich verändern oder auf unseren Betrieb erheblich ein­
(2) Nebenkosten wie Verpackung, Transport- und Versicherungs­                     wirken, steht uns das Recht zu, vom Vertrag zurückzutreten,
     kosten sind in den Preisen nicht enthalten.                                  wenn wir die Störung nicht vorsätzlich oder grob fahrlässig
                                                                               ­herbeigeführt haben.
IV. Zahlungsbedingungen                                                    (7) Wir sind zu Teilleistungen berechtigt, die wir jeweils gesondert
(1) Sofern keine abweichende schriftliche Vereinbarung zwischen                   in Rechnung stellen können, sofern die Annahme der Teil­
     den Vertragsparteien getroffen wurde, ist unsere Rechnung in­                leistung für den Besteller nicht unzumutbar ist.
     nerhalb von 30 Kalendertagen ab Lieferung der Ware und Rech­          (8) Ansprüche des Bestellers auf Ersatz eines Verzugsschadens
     nungs­erhalt ohne Abzug zur Zahlung fällig. Bei Zahlung innerhalb            sind auf die bei Vertragsabschluss für uns vorhersehbaren
     von 8 Tagen ab Rechnungsdatum gewähren wir 2 % Skonto,                       t ypischen Schäden beschränkt und der Höhe nach auf das
                                                                                  ­
     ­voraus­gesetzt, dass keine sonstigen Zahlungen überfällig sind.             ­Dreifache des Warenwerts begrenzt. Dies gilt nicht, soweit in
      Unsere Rechnungen sind kostenfrei und in EURO zu bezahlen.                   ­Fällen des Vorsatzes, der groben Fahrlässigkeit oder für Körper­
(2) Kommt der Besteller in Zahlungsverzug, sind wir berechtigt,                     schäden zwingend gehaftet wird; eine Änderung der Beweislast
     Verzugszinsen in Höhe von 9 Prozentpunkten über dem jewei­                     zum Nachteil des Bestellers ist hiermit nicht verbunden. Das ge­
      ligen Basiszinssatz zu fordern. § 288 BGB findet Anwendung.                   setzliche Rücktrittsrecht des Bestellers bleibt unberührt.
(3) Voraus- oder Akontozahlungen werden nicht verzinst.
(4) Die Annahme von Wechseln und Schecks behalten wir uns vor.             VI. Versand
      In jedem Fall erfolgt die Annahme nur zahlungshalber. Wechsel        (1) Sofern keine anderslautende schriftliche Vereinbarung ge­troffen
      müssen jeweils sofort nach Rechnungserhalt gegeben werden.                wurde, ist Lieferung „ab Werk“ vereinbart und eine Transport­
      Die Kosten der Diskontierung und der Einziehung trägt der                 versicherung wird nicht abgeschlossen. Dies gilt auch dann,
      ­Besteller. Wir übernehmen keine Gewähr für recht­zeitige Vor­            wenn Teillieferungen erfolgen, wir die Versendungskosten
      legung und Protesterhebung.                                               ­tragen, oder wenn wir die Versendung der Ware übernehmen.
(5) Ist der Besteller mit einer Zahlung aus einem der bestehenden                Gefahrübergang bei Rücksendungen ist der Eingang bei uns.
      Verträge länger als 14 Tage in Verzug geraten, oder hat er ­seine    (2) Die Gefahr geht spätestens mit der Absendung der Ware vom
      Zahlungen eingestellt, oder ist nach Vertragsabschluss eine              Werk auf den Besteller über. Dies gilt auch dann, wenn
      wesentliche Verschlechterung seiner Vermögensver­hältnisse               Teillieferungen erfolgen, wenn wir die Versendungskosten
                                                                               ­
      ein­getreten, so werden unsere Forderungen aus sämtlichen be­            ­tragen, oder wenn wir die Beförderung der Ware übernehmen.
      stehenden Verträgen mit dem Besteller sofort zur Zahlung fällig;     (3) Verzögert sich der Versand in Folge von Umständen, die der
      Stundungen oder sonstige Zahlungs­aufschübe – auch durch                  Besteller zu vertreten hat, so geht die Gefahr vom Tage der Ver­
    Annahme von Akzepten – enden; für nicht ausgelieferte Ware                   sandbereitschaft an auf den Besteller über.
    können wir Vorauszahlung oder S    ­ icherheitsleistung verlangen;     (4) Die Ware ist, auch wenn sie Mängel aufweist, vom Besteller
    durch uns bereits ausgelieferte, noch in unserem Eigentum                    ­unbeschadet seiner Rechte aus Ziffer VIII. entgegenzunehmen.
    ­stehende Ware, ist auf Verlangen sofort herauszugeben.

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VII. Eigentumsvorbehalt                                                    IX.	Beratung des Bestellers bei Verwendung
(1) Wir behalten uns das Eigentum an den von uns gelieferten                     unserer Erzeugnisse
     ­Sachen bis zur vollständigen Bezahlung sämtlicher Forderungen        (1) Angaben über technische Daten und Abmessungen unserer
       aus dem Liefervertrag einschließlich aller Nebenforderungen              Erzeugnisse sind nur als ungefähre Mittelwerte anzusehen. Ab­
       vor. Im Falle von Forderungen aus anderen Verträgen gegen                weichungen innerhalb der in jedem Einzelfall möglichen Fehler­
       den Besteller gilt der Eigentumsvorbehalt auch bis zur Erfüllung         grenzen, wie sie trotz aller Sorgfalt bei der Herstellung der Ware
       der Forderungen aus den anderen Verträgen und bis zur Ein­               und der Bestimmung der Werte unvermeidlich sind, bleiben
       lösung etwa hergegebener Schecks und Wechsel.                            ausdrücklich vorbehalten. Auskünfte über Verarbeitungs- und
(2) Alle Forderungen aus dem Verkauf unserer Ware tritt der                     Anwendungsmöglichkeiten unserer Erzeugnisse, technische
       ­Besteller einschließlich aller Nebenrechte an uns ab.                   Beratungen und sonstige Angaben erfolgen nach bestem
(3) Solange der Besteller in der Lage ist, seinen Verpflichtungen               ­Wissen, jedoch unverbindlich.
        uns gegenüber nachzukommen, ist er berechtigt, über unser          (2) Unsere Haftung wird – soweit gesetzlich zulässig – aus­
        Vorbehaltseigentum und über unsere Forderungen im ordent­                geschlossen.
        lichen Geschäftsgang zu verfügen; außergewöhnliche Ver­
        fügungen, wie Verpfändungen, Sicherungsübereignungen und           X. Sonstige Schadensersatzansprüche
        Abtretungen sind unzulässig. Zugriffe Dritter auf die uns gehö­    (1) Schadensersatzansprüche des Bestellers, gleich aus welchem
      renden Sachen und Forderungen, insbesondere Pfändungen,                  Grund, insbesondere wegen Verletzung von Pflichten aus dem
      sind uns vom Besteller unverzüglich schriftlich anzuzeigen.              Schuldverhältnis und aus unerlaubter Handlung, sind aus­
(4) Bei Pflichtverletzung des Bestellers, insbesondere bei                     geschlossen.
      ­Zahlungsverzug, sind wir zum Rücktritt und zur Rücknahme be­        (2) Dies gilt nicht, soweit zwingend gehaftet wird, z. B. nach dem
       rechtigt; der Besteller ist zur Herausgabe verpflichtet. Die            Produkthaftungsgesetz, in Fällen des Vorsatzes, der groben
       Rücknahme bzw. Geltendmachung des Eigentumsvorbehaltes                  Fahrlässigkeit, für Körperschäden, wegen der Übernahme e      ­ iner
       erfordert keinen Rücktritt von uns; in diesen Handlungen oder           Garantie für das Vorhandensein einer Eigenschaft oder der
       der Pfändung der Vorbehaltsware durch uns liegt kein Rücktritt          Verletzung wesentlicher Vertragspflichten. Der Schadenser­
       vom Vertrag, es sei denn, wir hätten dies ausdrücklich erklärt.         satz für die Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist j­edoch
(5) Wir verpflichten uns, Sicherungen auf Verlangen des Bestellers             auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt,
       unter Vorbehalt der Auswahl insoweit freizugeben, als der Wert          soweit nicht Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit vorliegt oder für
       der Sicherung die zu sichernden Forderungen um mehr als                 Körperschäden oder wegen der Übernahme e      ­ iner Garantie für
       20 % übersteigt.                                                        das Vorhandensein einer Eigenschaft gehaftet wird. Eine Ände­
                                                                               rung der Beweislast zum Nachteil des Be­stellers ist mit den
VIII. Gewährleistung für Sachmangel                                            vorstehenden Regelungen nicht verbunden.
(1) Jede Sachmängelhaftung setzt voraus, dass der Besteller
     seinen nach § 377 HGB geschuldeten Untersuchungs- und
     ­                                                                     XI. Übertragbarkeit der Rechte
     ­Rügepflichten ordnungsgemäß nachgekommen ist.                             Der Besteller darf seine Rechte aus diesem Vertrag ganz oder
(2) Alle diejenigen Erzeugnisse oder Leistungen sind nach u    ­ nserer         teilweise auf Dritte nur mit unserer vorherigen schriftlichen
      Wahl unentgeltlich nachzubessern, neu zu liefern oder neu zu             ­Zu­stimmung übertragen.
      erbringen, die innerhalb der Verjährungsfrist einen Sachmangel
      aufweisen, sofern dessen Ursache bereits im Zeitpunkt des            XII. Aufrechnung, Zurückbehaltungsrecht
      Gefahrübergangs vorlag.                                                   Die Aufrechnung gegen unsere Forderungen ist nur zulässig,
(3) Sachmängelansprüche verjähren in 12 Monaten. Hiervon                        wenn die Gegenforderung unbestritten oder rechtskräftig fest­
      ausgenommen sind Schadensersatzansprüche wegen der
      ­                                                                         gestellt ist. Ein Zurückbehaltungsrecht gegen unsere Forderun­
      Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit und/oder
      ­                                                                         gen besteht nicht, es sei denn, dass die Gegenforderung auf
      ­Schadensersatzansprüche aufgrund von grob fahrlässig oder                demselben Vertragsverhältnis beruht wie unsere Forderung,
       vorsätzlich verursachten Schäden durch uns sowie bei arg­                und dass wir unsere vertraglichen Verpflichtungen grob verletzt
       listigem Verschweigen eines Mangels oder der Übernahme einer             haben oder die Gegenforderung unbestritten oder rechtskräftig
          Garantie. Insoweit gelten die gesetzlichen Verjährungsfristen.        festgestellt ist.
          Die 12-monatige Verjährungsfrist beginnt mit dem Gefahrüber­
       gang. Vorstehende Bestimmungen gelten nicht, soweit das             XIII. Warenrücklieferungen
       Gesetz gemäß §§ 438 Abs. 1 Nr. 2b (Sachen für Bauwerke), 478             Warenrücksendungen außerhalb der Erfüllung von Mängel­
       i.V.m. 445b (Rückgriffsanspruch beim Verbrauchsgüterkauf)                ansprüchen des Bestellers bedürfen unserer vorherigen
       und 634a (Baumängel) BGB längere Fristen vorschreibt.                    schrift­lichen Zustimmung. Die Kosten der Rücksendung trägt
(4) Zunächst ist uns stets Gelegenheit zur Nacherfüllung innerhalb              der B­ esteller. Warenrücksendungen ohne unsere vorherige
       angemessener Frist zu gewähren. Die Nacherfüllung beinhaltet             schriftliche Zustimmung oder unfreie Warenrücksendungen
       dabei weder den Ausbau der mangelhaften Sache, noch den                  werden von uns nicht angenommen. Von uns akzeptierte
       erneuten Einbau der mangelfreien oder reparierten Sache oder             ­Warenrücksendungen werden dem Besteller unter Abzug einer
       die Erstattung der damit zusammenhängenden Kosten, wenn                   Bearbeitungspauschale von 30 % des Netto-Kaufpreises gut­
       wir nicht ursprünglich zum Einbau verpflichtet waren.                     geschrieben.
(5) Schlägt die Nacherfüllung fehl, kann der Besteller – unbescha­
       det etwaiger Schadensersatzansprüche – vom Vertrag zurück­          XIV. Schlussbestimmungen
       treten oder die Vergütung mindern. Ersatz für vergebliche           (1)	Erfüllungsort für alle Lieferungen, Leistungen und Zahlungen
       ­Aufwendungen kann der Besteller nicht verlangen.                        ist Stuttgart.
(6) Mängelansprüche bestehen nicht bei nur unerheblicher Ab­               (2) Soweit gesetzlich zulässig, ist Stuttgart als Gerichtsstand
        weichung von der vereinbarten Beschaffenheit oder bei nur               ­vereinbart. Wir sind berechtigt, auch am Sitz des Bestellers zu
        ­unerheblicher Beeinträchtigung der Brauchbarkeit.                       klagen.
(7) Rückgriffsansprüche des Bestellers gegen uns bestehen nur              (3) Es gilt ausschließlich deutsches Recht, soweit nicht zwingende
         insoweit, als der Letztkäufer ein Verbraucher ist.                      gesetzliche Vorschriften entgegenstehen. Die Anwendung des
(8) Für Schadensersatzansprüche gilt im Übrigen Ziffer X. (Sonstige              UN­-Übereinkommens über Verträge über den internationalen
         Schadensersatzansprüche). Weitergehende oder andere als                 Warenkauf wird ausgeschlossen.
         die in dieser Ziffer X. geregelten Ansprüche des Bestellers       (4) Sollte eine Bestimmung dieser Allgemeinen Verkaufsbedin­
         ­gegen uns und unsere Erfüllungsgehilfen wegen eines Sach­              gungen nichtig sein oder werden, so wird die Wirksamkeit der
          mangels sind ausgeschlossen.                                           übrigen Bestimmungen hierdurch nicht berührt.

                                                                           Stand Dezember 2017

                                                                                                                                                27
Kolektor Missel Insulations GmbH
Max-Planck-Straße 23               Bei den Preisangaben handelt es sich um unver-
                                   bindliche Preisempfehlungen. Alle Preise zuzüglich
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                                   Die Angaben in diesem Katalog entsprechen dem neuesten Stand
Telefax +49 711 5308128            und ­informieren über alle Produkte der Marke PYRO-FOX und
                                   ­deren Anwendungsmöglichkeiten. Alle Angaben erfolgen ohne
info@missel.de                      ­G ewähr nach bestem Wissen und unter Berücksichtigung ein­
                                     schlägiger G­ esetze und Regelwerke. Technische Änderungen, die
                                     dem Fortschritt dienen, behält sich Kolektor Missel Insulations
Anwendungstechnische Beratung        GmbH vor. Eine stets einwandfreie Qualität gewährleistet ­Kolektor
                                     Missel Insulations GmbH im Rahmen der allgemeinen Verkaufs­­-
                                                                                                          03/2019

Telefon     +49 711 5308111          be­dingungen. Zeichnungen und Bilder dienen lediglich der Erläute-
                                     rung. Alle Rechte vor­behalten. Nachdruck – auch auszugsweise –
WhatsApp +49 172 3667768             nur mit ­G enehmigung der ­Kolektor Missel Insulations GmbH.
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