Rahmenkonzept der Rafaelschule - Zürich, Februar 2018 3. Überarbeitung

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Rahmenkonzept der Rafaelschule - Zürich, Februar 2018 3. Überarbeitung
Rahmenkonzept der
      Rafaelschule

          Zürich, Februar 2018

                 3. Überarbeitung
Rahmenkonzept der Rafaelschule - Zürich, Februar 2018 3. Überarbeitung
Inhaltsverzeichnis

1. Kurzportrait .................................................................................................................................................. 4

2. Hintergrund und allgemeine Ziele................................................................................................................. 4
    2.1. Leit – und Wertvorstellungen ................................................................................................................. 4

3. Standort und Geschichte der Institution ....................................................................................................... 5
    3.1. Regionale und örtliche Lage ................................................................................................................... 5
    3.2. Standort und Umgebungskarte .............................................................................................................. 6
    3.3. Geschichte und Entwicklung ................................................................................................................... 6

4. Zielgruppen .................................................................................................................................................. 7
    4.1. Indikation .............................................................................................................................................. 7
    4.2. Zielgruppe.............................................................................................................................................. 7
    4.3. Ausschluss ............................................................................................................................................. 7

5. Leistungen .................................................................................................................................................... 8
    5.1. Bereich Betreuung (Sozialpädagogik) ..................................................................................................... 8
       5.1.1. Grundhaltung, Auftrag, übergeordnete Ziele................................................................................... 8
       5.1.2. Angebot ......................................................................................................................................... 8
       5.1.3. Organisation................................................................................................................................... 9
       5.1.4. Aufenthalts - und Verlaufsplanung................................................................................................ 10
       5.1.5. Elternmitarbeit ............................................................................................................................. 11
    5.2. Bereich Schule (Heilpädagogik) ............................................................................................................ 11
       5.2.1. Grundhaltung, Auftrag, übergeordnete Ziele................................................................................. 11
       5.2.2. Angebot ....................................................................................................................................... 12
       5.2.3. Organisation................................................................................................................................. 12
       5.2.4. Didaktische Grundsätze für die Planung und Gestaltung des Unterrichts ....................................... 14
    5.3. Diagnostik und Therapie ...................................................................................................................... 15
       5.3.1. Grundhaltungen, Auftrag, übergeordnete Ziele............................................................................. 15
       5.3.2 Angebot ........................................................................................................................................ 15
       5.3.3. Organisation................................................................................................................................. 15
       5.3.4 Voraussetzungen und Zuweisung................................................................................................... 16

6. Aufenthaltsgestaltung ................................................................................................................................ 16
    6.1. Aufnahme ............................................................................................................................................ 16
       6.1.1. Platzierungsgrundlagen, einweisende Stellen................................................................................ 16
       6.1.2. Anmeldevorgang .......................................................................................................................... 17
       6.1.3. Auftrag und Vertrag...................................................................................................................... 17
    6.2. Erziehungsplanung............................................................................................................................... 18
       6.2.1. Grundhaltung ............................................................................................................................... 18
       6.2.2. Individuelle Entwicklungsplanung ................................................................................................. 18
       6.2.3. Standortbestimmungen................................................................................................................ 19
    6.3. Übergeordnete Themen der Aufenthaltsgestaltung .............................................................................. 20
       6.3.1. Beziehungen................................................................................................................................. 20
       6.3.2. Unterstützung für die Schule oder die Lehre ................................................................................. 20
       6.3.3. Gesundheit................................................................................................................................... 20
       6.3.4. Jahresplan, Wochenplan, Tagesplan ............................................................................................. 21
       6.3.5. Freizeit ......................................................................................................................................... 22
       6.3.3. Rechte und Pflichten des Kindes / des, der Jugendlichen............................................................... 22

                                                         Rahmenkonzept Rafaelschule Zürich                                                                       1
Rahmenkonzept der Rafaelschule - Zürich, Februar 2018 3. Überarbeitung
6.3.7. Institutionalisierte Gesprächsmöglichkeiten.................................................................................. 23
        6.3.8. Hausordnung................................................................................................................................ 23
        6.3.9. Intervention ................................................................................................................................. 24
    6.4. Start – und Kernphase .......................................................................................................................... 25
       6.4.1. Chronologische Beschreibung ....................................................................................................... 25
       6.4.2. Beziehungsarbeit.......................................................................................................................... 25
    6.5. Austritt, Reintegration ......................................................................................................................... 25
       6.5.2. Beziehungsarbeit.......................................................................................................................... 26
       6.5.3 Schlussbericht ............................................................................................................................... 26

7. Organisation ............................................................................................................................................... 26
    7.1. Trägerschaft ........................................................................................................................................ 26
       7.1.1. Vorstand und Mitglieder............................................................................................................... 26
       7.1.2. Revisionsstelle.............................................................................................................................. 26
    7.2. Betrieb ................................................................................................................................................. 27
       7.2.1. Organigramm ............................................................................................................................... 27
    7.3. Personal............................................................................................................................................... 27
       7.3.1. Quantitative Ausstattung.............................................................................................................. 27
       7.3.2. Qualitative Ausstattung ................................................................................................................ 28
       7.3.3. Weiterbildung .............................................................................................................................. 28
       7.3.4. Zusammenarbeit interdisziplinär .................................................................................................. 29

8. Qualitätssicherung...................................................................................................................................... 29
    8.1. Grundhaltungen, Auftrag, übergeordnete Ziele .................................................................................... 29
    8.2. Gliederung des Qualitätssystems.......................................................................................................... 29
       8.2.1. Qualitätsbereiche ......................................................................................................................... 29
       8.2.2. Qualitätsebenen ........................................................................................................................... 29
    8.3. Qualitätsüberprüfung .......................................................................................................................... 31
       8.3.1. Intern ........................................................................................................................................... 31
       8.3.2. Extern .......................................................................................................................................... 31
    8.4. Qualitätsinstrumente ........................................................................................................................... 31

9. Gebäude ..................................................................................................................................................... 32
    9.1. Situationsplan ...................................................................................................................................... 32
    9.3. Gebäude und Räume............................................................................................................................ 32

10. Finanzen ................................................................................................................................................... 33
    10.1. Grundhaltung, Auftrag und übergeordnete Ziele................................................................................. 33
    10.1.1. Subventionen .................................................................................................................................. 33
    10.1.2. Versorgertaxen ............................................................................................................................... 33
    10.1.3. Elternbeiträge, Verpflegungsbeiträge .............................................................................................. 33
    10.1.4. Spenden und Legate ........................................................................................................................ 33

11. Entwicklungsabsichten ............................................................................................................................. 33
    11.1. Strategische Ziele des Stiftungsrats der Rafaelschule .......................................................................... 33
    11.2. Ausblick ............................................................................................................................................. 34

12. Erstellungsdatum, Autorinnen, Autoren ................................................................................................... 34
    12.1. Abnahme durch die Trägerschaft........................................................................................................ 34

                                                         Rahmenkonzept Rafaelschule Zürich                                                                        2
Glossar / Abkürzungen ................................................................................................................................... 35

Anhang ........................................................................................................................................................... 36

                                                          Rahmenkonzept Rafaelschule Zürich                                                                       3
1. Kurzportrait

Die Rafaelschule ist eine öffentliche, von der Bildungsdirektion des Kantons Zürich bewilligte
Heilpädagogische Schule. Sie ist Teil des obligatorischen Bildungswesens und richtet sich nach dem
Volksschulgesetz (VSG) und der Verordnung über die sonderpädagogischen Massnahmen (VSM) des
Kantons Zürich.
Die Rafaelschule hat Beschulungsmöglichkeiten in den Zyklen 1-3 des Zürcher Lehrplan 21 und eine
verlängerte Sonderschulung im Rahmen Sonderschulung 15+. Ein breites Spektrum an
therapeutischen Angeboten fördert die Entwicklung der Kinder und Jugendlichen zusätzlich.
Die Rafaelschule bietet Kindern und Jugendlichen eine Tagesstruktur mit Mittagsbetreuung. Mit dem
Hort, Ferienangeboten und der Schulwohnung stehen zusätzliche, kostenpflichtige
Betreuungsangebote zur Verfügung.

Name            Rafaelschule
Adresse         Rafaelschule:
                Kapfsteig 64
                8032 Zürich
                Schulwohnung:
                Eyhof 30
                8047 Zürich

Telefon         Sekretariat     044 422 69 33
                Schulleitung    043 818 50 25
E- Mail         info@rafaelschule.ch
                schulleitung@rafaelschule.ch
Internet        www.rafaelschule.ch
Leitung         Melanie Meier und Alexander Melliger
Trägerschaft    Stiftung Rafaelschule, Präsidentin: Regula Hug
Angebote        Tagessonderschule mit Mittagstisch für Zyklus 1 – 3 Zürcher Lehrplan 21
                Sonderschulung 15+
                Therapien: Logopädie, Psychomotorik, Psychotherapie, medizinische
                und künstlerische Therapien
Zusatz-         Hort, Schulwohnung
angebote

Platzzahlen     50 Plätze

2. Hintergrund und allgemeine Ziele

2.1. Leit – und Wertvorstellungen
Aktuell befinden wir uns in einem Schulentwicklungsprozess, dessen Ziel es unter anderem ist, unser
Leitbild zu überarbeiten. Das nachfolgend abgedruckte Leitbild entspricht nicht mehr unserem
aktuellen Stand. Wir erwarten eine definitive Überarbeitung auf das Schuljahr 19/20.

Visionen
Im Mittelpunkt steht das Kind, seine persönliche Lebenslage, seine Individualität und der vor ihm
liegende Entwicklungsweg.

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Die Gemeinschaft der Mitarbeitenden schafft die Bedingungen, die den Kindern und Jugendlichen
dazu verhelfen, ihre Persönlichkeit zu entwickeln.

Die Gemeinschaft trägt die Verantwortung für die soziale Form der Schule. Sie tut es aus der
Überzeugung, dass das Soziale einen wesentlichen Faktor für die Kinder und Jugendlichen darstellt.

Grundlagen
Eine Gemeinschaft erhält ihre Berechtigung und Lebendigkeit aus den Impulsen der Einzelnen.

Wahrhaftigkeit, Interesse und Einfühlungsvermögen des Einzelnen sind die Grundpfeiler einer
tragkräftigen und wirkungsvollen Gemeinschaft und Institution.

Das Interesse am anderen Menschen, Weltoffenheit und eine gesunde Selbsteinschätzung sind
wesentliche persönliche Eigenschaften von Menschen, die pädagogisch arbeiten.

Wir arbeiten auf der Grundlage der durch Anthroposophie erweiterten Pädagogik und Heilpädagogik.

Strukturen und Organisationsformen
Die Schulleitung schafft Voraussetzungen für eine lebendige, gut funktionierende Schule. Die
Schulleitung ist Anlaufstelle für Lehrerschaft, Schülerinnen und Schüler, Eltern sowie Schulbehörden.
Sie vertritt die Schule nach innen und aussen. Sie führt die Schule transparent und kommunikativ. Die
Schulleitung initiiert und fördert die stetige Entwicklung der Schule.

Alle Mitarbeitenden sind für ihren Arbeitsbereich verantwortlich. Der Schulleitung und dem
Schulganzen sind sie rechenschaftspflichtig.

Die Zusammenarbeit mit den verschiedenen Gremien und dem Elternrat ist geregelt.

3. Standort und Geschichte der Institution

3.1. Regionale und örtliche Lage
Die Rafaelschule liegt erhöht zwischen Zürich und Witikon an einer sehr schönen, ruhigen Lage. Trotz
dieser Lage ist die Rafaelschule gut mit öffentlichen Verkehrsmitteln erreichbar.

Mit ÖV
Ab HB Zürich:           Bus Nr. 31 Richtung Kienastwies bis zur Station Schlyfi.
Ab Bhf. Stadelhofen:    Tram Nr. 11 oder 8, eine Station bis Kreuzplatz, dort umsteigen auf den Bus
Nr. 31                  Richtung Kienastwies bis zur Station Schlyfi.

Die Schule befindet sich gleich oberhalb der Busstation Schlyfi. Fahrzeiten je ca. 20 Min. ab HB oder
Stadelhofen.

Mit PW
Die Schule verfügt über keine Parkplätze. Es hat in der näheren Umgebung nur sehr wenige Parkplätze
in der blauen Zone zur Verfügung.
Bei Bedarf kann eine Tageskarte für Fr. 15.— in der Rafaelschule bezogen werden.

                                    Rahmenkonzept Rafaelschule Zürich                                   5
Direkt an den Wald angrenzend bietet sie für die Schülerinnen, Schüler und Klassen ideale
Voraussetzungen für Aktivitäten in der Natur und ermöglicht uns, erlebnispädagogische Aktivitäten
durchzuführen.
Der Unterricht im Fachbereich Wirtschaft, Arbeit, Haushalt findet in der Schulwohnung an der
gegenüberliegenden Seeseite, Eyhof 30, ebenfalls in Zürich statt.

Nach längeren Zwischennutzungslösungen seit 2012, konnten wir uns im Sommer 2017 in der
Genossenschaft Schönheim einmieten. Diese Siedlung wurde von Grund auf neu konzipiert und bietet
den Schülerinnen und Schülern die Möglichkeit partizipativ am reichhaltigen Angebot der Siedlung
teilzunehmen. Beim Konzept der Siedlung wurde auf ein breites Angebot geachtet. So findet sich in
der Siedlung ein Kinderhort, eine Alterswohnung und unsere Schulwohnung.

3.2. Standort und Umgebungskarte
Rafaelschule, Kapfsteig 64                                  Schulwohnung, Eyhof 30

3.3. Geschichte und Entwicklung
Gründungsdatum der Rafaelschule ist der 23. April 1951. Die Initiative für die Gründung einer nach
anthroposophischen Grundsätzen geführten heilpädagogischen Institution geht auf den Ingenieur und
Unternehmer Armin Wirth (1902-1992) zurück. Er suchte eine angemessene Bildung für seine von
einer Behinderung betroffenen Tochter. Zusammen mit einer Gruppe von Kindern, die bis dahin privat
unterrichtet wurden, startete die Rafaelschule unter der Leitung von Helena und Dr. Walter Dietz-
Steinemann in Räumlichkeiten an der Forchstrasse.
Bereits von Beginn an verstand sich die Rafaelschule als zugänglich für alle von Behinderungen oder
starken Entwicklungsverzögerungen betroffenen Kinder und Jugendlichen im Raum Zürich. Das
kontinuierliche Wachstum führte die Rafaelschule zu neuen Räumen an den unteren Zäunen, an der
Sonnenbergstrasse 55 und schliesslich zum Erwerb des Hauses am Kapfsteig 64. Der Kauf wurde
ermöglicht durch die grosszügige Unterstützung des Kantons Zürich und der Subventionsbehörde. Nun
ist das Haus Kapfsteig 64 seit 1977 im Besitz der Rafaelschule und wird kontinuierlich dem sich
verändernden Bedarf angepasst. So konnte beispielsweise im Jahr 1992 ein Saal mit 100 Sitzplätzen
erbaut und im Jahr 2000 die Umgestaltung des Pausenplatzes realisiert werden. Aktuell wird die
Rafaelschule um einen Neubau erweitert.

                                   Rahmenkonzept Rafaelschule Zürich                                6
Mit dem Wachstum der Schule veränderten sich die Organisationsstrukturen. Nach der Gründung im
Jahr 1951 konstituierte sich 1955 die «Rafael-Vereinigung». Sie verstand sich als «Helferkreis» und
unterstützte die Schulleitung insbesondere auch bei der Beschaffung der finanziellen Mittel.
Mit dem Entstehen der Eidgenössischen Invalidenversicherung 1960 erhielt die Rafaelschule
finanzielle Unterstützung von staatlicher Seite. Dieser Schritt war mit intensiven schulinternen
Auseinandersetzungen verbunden. Im Zentrum der Auseinandersetzungen stand das Bestreben eine
Balance zu finden zwischen internem Gestaltungswillen, wie z.B. der Methodenwahl oder Umsetzung
der Lehrplaninhalte und externen Steuerungsmöglichkeiten durch Rahmenvorgaben. Diese Balance
gelang jedoch seit damals durch den Aufbau eines tragfähigen Vertrauensverhältnisses.
War die Schule ursprünglich juristisch eine einfache Gesellschaft der Lehrkräfte, musste 1963 auf
Anordnung der Subventionsbehörden, eine stärker strukturierte Trägerschaft gebildet werden. Es
entstand der „Mitarbeiterverein Rafaelschule Zürich“, Verbandsmitglieder waren die Lehrpersonen
der Rafaelschule. Im Jahr 1968 wurde der Verein abgelöst durch den Verein Rafaelschule, dessen
Vorstand sich durch nahestehende Personen der Schule konstituierte. Das Präsidentenamt musste von
einer nicht dem Lehrerkollegium angehörenden Person ausgeübt werden.
Seit 2006 ist die Rafaelschule eine geleitete Schule. Im Jahr 2009 wurde der Verein der Rafaelschule
umstrukturiert und schliesslich im Jahr 2011 in die privatrechtliche Trägerschaft „Stiftung
Rafaelschule“ überführt. Zusätzlich musste die Organisation interner Prozesse angepasst und der
Prozess der Integration unserer Jugendlichen konzeptuell verankert werden. Im Zug dieser
Umstrukturierungen wurde es notwendig das Qualitätsverfahren „Wege zur Qualität“ einzuführen.1

Wir blicken heute Dank der Kontinuität innerhalb der Lehrerschaft, der Stiftung und der Schulleitung,
der guten Zusammenarbeit aller Akteure aber auch der äusseren Verhältnisse zuversichtlich in die
Zukunft.

4. Zielgruppen

4.1. Indikation
Indiziert ist die Beschulung von Kindern und Jugendlichen dann, wenn diese von einer geistigen
Behinderung betroffen sind.

4.2. Zielgruppe
Zielgruppe der Rafaelschule sind Kinder und Jugendliche im Alter von 4 – 20 Jahren, die von einer
geistigen Behinderung betroffen sind und nicht integrativ in einer Regelklasse beschult werden
können. Geografisches Einzugsgebiet ist die Region Zürich.
Schuleintrittsalter, Geschlecht, Religionszugehörigkeit und Ethnie sind nicht massgebend.
Der Eintritt kann nach Rück- und Absprache mit der vorgängigen Schule und der einweisenden Stelle
während des ganzen Schuljahres stattfinden.

4.3. Ausschluss
Die Rafaelschule kann Kinder und Jugendliche nicht aufnehmen, wenn
    • die besonderen Bedürfnisse des Kindes oder der / des Jugendlichen eine spezialisierte oder
        umfassende medizinisch – therapeutische Betreuung verlangen
    • die räumlich – örtlichen Bedingungen den Bedürfnissen des Kindes, der / des Jugendlichen
        nicht entsprechen

1   Stiftung Wege zur Qualität 2008 www.wegezurqualitaet.info

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5. Leistungen

5.1. Bereich Betreuung (Sozialpädagogik)

5.1.1. Grundhaltung, Auftrag, übergeordnete Ziele
Unser Unser Ziel ist es, Kindern und Jugendlichen zu grösstmöglicher Selbstständigkeit in der
Bewältigung der alltäglichen Tätigkeiten und zu bestmöglicher Partizipation an der Gesellschaft
hinzuführen. Unsere sozialpädagogischen Angebote ermöglichen Kindern und Jugendlichen ihre
Persönlichkeit zu entwickeln und sich als Teil der Schulgemeinschaft zu erleben. Sie unterstützen
ebenso den Aufbau von angemessenen Kompetenzen zur Alltagsgestaltung und zur gesellschaftlichen
Teilhabe. Erlebnispädagogik und Theaterpädagogik sind bei uns wichtige Methoden für das Erreichen
der Ziele. Wir haben für diese Angebote entsprechend spezifisch ausgebildete Sozialpädagoginnen
und Sozialpädagogen.

5.1.2. Angebot
Unser Angebot umfasst zum einen den Schulweg, den Mittagstisch, eine Hortbetreuung, Lagerwochen
und im Rahmen der Sonderschulung 15+ 2 die Wohn – und Freizeitgestaltung.

Schulweg
Schülerinnen und Schüler, die den Schulweg mit öffentlichen Verkehrsmitteln zurücklegen, können wir
nach Absprache mit den Erziehungsberechtigten zeitlich begrenzt und zu Trainingszwecken eine
Begleitung durch Sozialpädagoginnen / Sozialpädagogen in Ausbildung (SpiA) oder eine Praktikantin,
einen Praktikanten anbieten.

Mittagstisch
Wir bieten für alle Kinder einen Mittagstisch an. Im Sinn der lebenspraktischen Förderung beziehen
wir die Schülerinnen und Schüler in die Zubereitung des Essens und in die weiter anfallenden Arbeiten
mit ein. Wir kochen wenn möglich vollwertig und mit biologischen Zutaten. Selbstverständlich
berücksichtigen wir Diäten und Ernährungsvorschriften der Kinder und Jugendlichen.
Die Verrechnung des Mittagstisches wird den Eltern, je nachdem ob der Mittagstisch einem Schul-
oder Hortnachmittag vorangeht, als schulisches oder ausserschulisches Angebot verrechnet.

Hortbetreuung
An den schulfreien Nachmittagen können die Schülerinnen und Schüler von unserem Hortangebot
Gebrauch machen, insbesondere dann, wenn die Herkunftsgemeinde kein dem Kind entsprechendes
Angebot zur Verfügung stellen kann. Erlebnispädagogische Aktivitäten stehen in der Gestaltung der
Hortnachmittage im Zentrum. Die Hortbetreuung findet in altersdurchmischten Gruppen statt.
Die Finanzierung der Hortbetreuung geschieht durch die jeweiligen Herkunftsgemeinden der Kinder
und Jugendlichen, welche den Eltern den entsprechenden Betrag gemäss den Ansätzen der Gemeinde
weiterverrechnet.

Lagerwochen
Bis zu dreimal jährlich führen wir Klassenlager durch. In diesen Lagern lernen die Kinder und
Jugendlichen möglichst früh, sich neben dem Familiensystem in einem anderen System zurecht zu
finden. Die gesellschaftliche Freizeitgestaltung, die erlebnispädagogischen Aktivitäten und die
lebenspraktischen Fähigkeiten rund um die lebenspraktische Tagesgestaltung inklusive Übernachtung
sind ein Teil der ganzheitlichen Sonderschulung.

2
    Konzept Sonderschulung 15+ https://www.rafaelschule.ch/index.php?id=260, abgerufen am 02.02.2018

                                          Rahmenkonzept Rafaelschule Zürich                            8
Wohn -und Freizeitgestaltung Sonderschulung 15+
Um das Ziel der konkreten Auseinandersetzung mit dem Erwachsenenleben mit den Jugendlichen zu
erreichen3, gehört zu unserer Sonderschulung 15+, im Sinn eines erweiterten Lernraumes, eine
Schulwohnung. Diese soll den Jugendlichen ganz konkret Gelegenheit bieten, grösstmögliche
Selbstbestimmung und Selbstständigkeit in den Lebensbereichen «Häusliches Leben»,
«Gemeinschafts-, soziales und staatsbürgerliches Leben», «Mobilität» und «Selbstversorgung» zu
entwickeln. Ebenso trägt sie zur Klärung der passenden künftigen Wohnform bei.
Angaben zu diesem Angebot finden sich in unserem Konzept «Konzept Sonderschulung 15+ der
Rafaelschule».
Die Schulwohnung und die damit verbundenen Aktivitäten finanzieren wir über zweckgebundene
Spenden unserer Stiftung. Ausnahme dazu ist der Unterricht im Fachbereich Wirtschaft, Arbeit,
Haushalt.

5.1.3. Organisation

Betreuungszeiten

                            Kindergarten       Unterstufe          Mittelstufe         Oberstufe      Sek. 15+
    Eingangszeit vor dem    08.00 – 08.30      08.00 – 08.30       08.00 – 08.30       08.00 –        08.00 – 08.30
    Unterricht durch                                                                   08.30
    Lehrpersonen
    Mittagsbetreuung an     12.00 – 13.45      12.00 – 13.45       12.00 – 13.45       12.00 –        12.00 – 13.00
    den jeweiligen                                                                     13.00
    Schultagen mit
    Nachmittagsunterricht
    Hort                    12.00 – 16.00      12.00 – 16.00       12.00 – 16.00       12.00 –
                            Montag, Mittwoch   Montag,             Mittwoch, Freitag   16.00
                            Donnerstag,        Mittwoch, Freitag                       Mittwoch
                            Freitag
    Schulwohnung                                                                                      16.00 – 08.00
                                                                                                      Montag - Dienstag
                                                                                                      Dienstag -
                                                                                                      Mittwoch

Tagesstruktur
Die Kinder und Jugendlichen treffen je nach Verkehrssituation zwischen 08.00 und 08.30 Uhr ein. Sie
werden von den Lehrpersonen, PraktikantInnen und SozialpädagogInnen empfangen und bis zum
gemeinsamen Morgenritual um 08.30 Uhr betreut oder individuell gefördert. Am Morgenritual
nehmen alle Kinder, Jugendlichen und Mitarbeitenden statt. Es hat für unsere Institution einen stark
gemeinschaftsbildenden Charakter.
Im Anschluss verteilen sich die Kinder und Jugendlichen in die Klassen oder Therapieangebote, wo sie
bis zum Mittagessen betreut werden. Am Nachmittag findet mit Ausnahme der unterrichtsfreien
Nachmittage ebenfalls Unterricht statt. Kinder und Jugendliche, die an unterrichtsfreien Nachmittagen
an der Rafaelschule bleiben, verbringen diese im Hort. Nach Unterrichts- oder Hortende um 16.00 Uhr
werden die Schülerinnen und Schüler abgeholt, gehen selbstständig oder wenn notwendig in unserer
Begleitung zu den öffentlichen Verkehrsmitteln.

3Stadt Zürich, Unterricht 15+, Ziele und Aufgaben der Sonderschulung 15+ , https://www.stadt-
zuerich.ch/schulen/de/hps/separierte_sonderschulung/unterricht/15plus.html, abgerufen am 02.02.2018

                                         Rahmenkonzept Rafaelschule Zürich                                                9
Organisation der Betreuungsangebote
Der Hort wird von einer Hortleiterin, Sozialpädagogik-Auszubildenden (SpiAs) und PraktikantInnen
geführt. Das Personal richtet sich nach der Anzahl der teilnehmenden SuS.

Zusammenarbeit mit externen PartnerInnen
Unser Hort steht in begründeten Fällen auch Schülerinnen und Schülern aus anderen Institutionen zur
Verfügung.

Sicherheitsdispositive
    • Im Bereich Lebensmittel werden wir vom kantonalen Lebensmittelinspektorat kontrolliert.
    • Für den Brandfall haben wir ein Evakuierungskonzept und Löschanlagen.
    • Im Fall von Missbrauch oder Gewalt steht die interne Gewaltpräventionsstelle zur Verfügung.
        Deren Mitglieder sind namentlich auf unserer Website4 aufgeführt. Sie besuchen regelmässig
        entsprechende Weiterbildungen und ziehen bei Bedarf weitere Fachstellen bei.
    • Die Ombudsstelle steht für alle intern nicht lösbaren Konflikte zur Verfügung. Sie besteht aus
        zwei externen Personen, die auf unserer Homepage namentlich erwähnt sind. Bei Bedarf
        ziehen sie weitere Fachstellen bei.

5.1.4. Aufenthalts - und Verlaufsplanung
Meilensteine in der Aufenthalts- und Verlaufsplanung sind der Eintritt in unsere Institution, die jährlich
stattfindenden Schulischen Standortgespräche, die Stufenübergänge und der Austritt, bzw. die
Berufsintegration. Es ist uns wichtig, diese Meilensteine sorgfältig zu begleiten.

Die Aufnahme gestaltet sich wie folgt:

1. Die Schulleitung der Regelschule teilt der Kreisschulpflege (KSP) die vermutete
    Sonderschulbedürftigkeit mit.
2. Die KSP erteilt dem Schulpsychologischen Dienst (SPD) einen Abklärungsauftrag:
3. falls Sonderschulbedürftigkeit gegeben ist:
4. SPD nimmt mit der Leitung der Rafaelschule Kontakt auf, um zu klären ob es einen freien Platz gibt.
5. Die Eltern besuchen uns. Die Schulleitung und die Klassenlehrperson entscheiden, zusammen mit den
    Eltern, ob eine Einschulung bei uns möglich, sinnvoll und wünschenswert ist. Wenn ja, schnuppert das
    Kind oder der Jugendliche während mindestens 3 Tagen in der zukünftigen Klasse.
6. Wenn die Integration in die Klasse als sinnvoll erachtet wird und das Kind oder der Jugendliche bei uns
    für seine weitere Entwicklung, den richtigen Platz gefunden hat folgen die nächsten Schritte.
7. Der SPD oder eine andere Fachperson lädt zum Orientierungsgespräch ein: Schüler/Schülerin, Eltern,
    Klassenlehrperson, Schulleitung der Rafaelschule, Schulpsychologinnen und Schulpsychologen, weitere
    Fachleute bei Bedarf.
8. SPD stellt Antrag an die KSP für Sonderschulung an der Rafaelschule
9. Verfügung durch die KSP
10. Aufnahme an die Rafaelschule

Die Zuweisung zu einer Klasse ist abhängig vom Alter des Kindes, der Kapazität und Zusammensetzung
der bestehenden Klassen.
Die Schulischen Standortgespräche dienen den Bezugspersonen, den Kindern und Jugendlichen und
den an der Förderung beteiligten Personen als Standortbestimmung. Dazu gehört auch das Abwägen,
ob eine integrative Beschulung in der Herkunftsgemeinde (wieder) möglich wäre. Falls dies in Betracht
kommt, findet ein begleitetes „Schnuppern“ statt.

4   https://www.rafaelschule.ch/index.php?id=26, abgerufen am 02.02.2018

                                           Rahmenkonzept Rafaelschule Zürich                           10
Bei der Berufsintegration wird die Möglichkeit eines Arbeitsplatzes im 1. Arbeitsmarkt mit zuständigen
Fachpersonen oder Entscheidungsträgern, Entscheidungsträgerinnen diskutiert und anhand von
Multicheck, Basic-Check oder dem Interessenskompass evaluiert.

5.1.5. Elternmitarbeit
Wir legen grossen Wert auf die Elternmitarbeit. Diese ist auf verschiedenen Ebenen geregelt und mit
einem Elternrat institutionalisiert. Ziel der Elternarbeit ist es einerseits, ein möglichst tragfähiges
Beziehungsnetz für die Kinder und Jugendlichen zwischen ihrer Familie und der Rafaelschule
aufzubauen, andererseits aber auch, die Elternperspektive im Sinn der Qualitätsentwicklung in die
Schule miteinzubinden.
Zur Elternmitarbeit gehören Elternabende (1 - 2 je Klasse und Jahr), regelmässige Elternbesuche im
Unterricht, Tür- und Angelgespräche, Standortgespräche, Elternratssitzungen und gemeinsame
Veranstaltungen zur Entwicklung der Schule und zu pädagogischen Themen.

5.2. Bereich Schule (Heilpädagogik)

5.2.1. Grundhaltung, Auftrag, übergeordnete Ziele
Grundhaltung
Wir möchten allen Kindern und Jugendlichen eine ganzheitlich ausgerichtete, individuell angemessene
Bildung und Erziehung bieten.
In einer unterstützenden, respektvollen Lernatmosphäre möchten wir den Schülerinnen und Schülern
eine möglichst optimale Entwicklung in den Bereichen Wahrnehmung, Kommunikation, Kognition,
Bewegung und Motorik, Sozialverhalten und der Selbstverantwortung ermöglichen.
Teamkultur, Ressourcennutzung, Organisationsstrukturen und -prozesse sind integraler Bestandteil
des Qualitätsverständnisses unserer heilpädagogischen Schule. Die Lehrpersonen tragen mit ihren
individuellen als auch kooperativen Leistungen aktiv zur Qualitätssicherung der heilpädagogischen
Bildung bei.
Sie definieren auf Basis des Rahmenkonzeptes, der Lehrpläne und unter Berücksichtigung der
Rahmenbedingungen die Qualitätsstandards für ihren Unterricht und steuern Schulentwicklungen
aktiv mit. Qualitätsstandards und andere Themen der Schulentwicklung werden in den wöchentlichen
pädagogischen Sitzungen ausgetauscht und reflektiert.
Die Qualität der individuellen Förderung der Kinder und Jugendlichen der heilpädagogischen Schulung
bildet sich in der professionellen Vernetzung mit Erziehungsberechtigten, mit internen und externen
therapeutischen Fachpersonen und externen Fachstellen ab.

Auftrag
Die Rafaelschule ist eine von der Bildungsdirektion des Kantons Zürich anerkannte und durch die
Bildungsdirektion beaufsichtigte Sonderschule. Wir richten uns nach der kantonalen
Sonderschulgesetzgebung (VSG) sowie den Richtlinien der Bildungsdirektion (VSM).
Unser Auftrag ist es, Kinder und Jugendliche durch die stattfindende Bildung zu grösstmöglicher
Selbstständigkeit bei der Bewältigung der alltäglichen Tätigkeiten und zu bestmöglicher Partizipation
an der Gesellschaft hinzuführen. Um diese bereits früh anzubahnen oder bereits bestehende
Partizipation aufrechtzuerhalten, pflegen wir zusätzlich zur jährlichen Überprüfung einer Integration in
die Regelklasse der Herkunftsschule auch die projektbezogene Kooperation mit Regelklassen. Dies
geschieht beispielsweise bei gemeinsamen Sporttagen, Erkundungen, Projekten oder
Schülerpartnerschaften mit Regelklassenschülerinnen und -schülern.

In der Umsetzung unseres Auftrages richten wir uns nach dem Zürcher Lehrplan 21 Zürich und
orientieren uns zusätzlich an den pädagogischen, insbesondere heilpädagogischen Grundlagen von

                                    Rahmenkonzept Rafaelschule Zürich                                 11
Rudolf Steiner. Im Zentrum der Umsetzung stehen die individuellen Voraussetzungen, Ressourcen,
Entwicklungsmöglichkeiten und Bedürfnisse der Kinder und Jugendlichen.

Übergeordnete Ziele
Wir versuchen die Kinder und Jugendlichen nach ihren Möglichkeiten zu fördern. Im Zentrum stehen
dabei die Persönlichkeit des Kindes, seine Ressourcen, seine Talente, seine Interessen, seine
Lebenswelt und seine Partizipationsmöglichkeiten. Unsere Förderung soll die Kinder und Jugendlichen
darin unterstützen, sich als fähige Person mit Möglichkeiten zur Weiterentwicklung zu erleben.
Ausgehend von diesem übergeordneten Ziel stehen im Zentrum unserer Förderung die überfachlichen
Kompetenzen des Zürcher Lehrplan 21 und das Erlernen von Kulturtechniken.

5.2.2. Angebot

Die Rafaelschule ist eine geleitete Tagessonderschule mit Tagesstrukturen für 50 Schülerinnen und
Schüler mit einer geistigen Behinderung oder einer ausgeprägten Entwicklungsverzögerung. Nebst der
Beschulung in den drei ersten Zyklen des Zürcher Lehrplans 21 haben unsere Schülerinnen und
Schüler die Möglichkeit, sich im Rahmen der Sonderschulung 15+ auf eine adäquate Teilhabe am
beruflichen und sozialen Leben vorzubereiten.

Wir unterrichten unsere Lernenden in Gruppen von 7-8 Kindern / Jugendlichen in folgenden
Klassenstufen:

    •   Basisstufe (Kindergarten und Einschulungsklasse)
    •   Unterstufe
    •   Mittelstufe
    •   Sekundarstufe, Oberstufe
    •   Sekundarstufe, Sonderschulung 15plus

Ausschlaggebend für die Klassenzusammensetzung sind das Alter und die Lernvoraussetzungen der
Kinder. In der Regel umfasst eine Klassenstufe zwei Jahrgänge.

5.2.3. Organisation
Die Sonderschulung an der Rafaelschule dauert vom Zeitpunkt des Eintritts, frühestens in die
Basisstufe/Kindergarten (4. Altersjahr), bis zum Abschluss der Schule, längstens jedoch bis zur
Vollendung des 20. Altersjahres. Die Schülerinnen und Schüler werden in den fünf Stufen von
Fachpersonen in schulischer Heilpädagogik und Fachlehrkräften unterrichtet. Sie werden von
Praktikanten und Praktikantinnen, Pädagogischen Mitarbeitenden (Fachpersonen Betreuung), SPiA’s
und selten auch von Zivildienstleistenden unterstützt.
Je nach Bedarf und Möglichkeit wird die heilpädagogische Förderung in der Klasse durch pädagogisch
– therapeutische Massnahmen ergänzt. Für medizinisch – therapeutische Massnahmen arbeiten wir
mit externen Stellen zusammen.
Eine sehr wichtige Schnittstelle der Tagesgestaltung ist das Morgenritual. Es bildet den Übergang von
der Freizeit in den Schulalltag und wird von allen Klassen und möglichst allen anwesenden
Mitarbeitenden gemeinsam durchgeführt.

Unterrichtsorganisation
Die Unterrichtsorganisation (Unterrichtszeiten, Ferienzeiten) richtet sich mit wenigen Anpassungen
nach den Vorgaben der Stadt Zürich.

                                    Rahmenkonzept Rafaelschule Zürich                                12
Unterrichtszeiten
Die wöchentliche Lektionenzahl orientiert sich an den Pflichtstundenzahlen des Kantons Zürich und
den Richtlinien des Pensenpools für Tagessonderschulen Kanton Zürich. Die Lektionen werden
während folgenden Zeiten erteilt:

 Kindergarten und Unterstufe, 20 – 24 Lektionen
 Dienstag                                                 08.30 – 12.00 Uhr, 13.45 – 16.00 Uhr
 Montag, Mittwoch, Donnerstag,Freitag                     08.30 – 12.00 Uhr

 Unterstufe, 22 – 26 Lektionen
 Dienstag, Donnerstag                                     08.30 – 12.00 Uhr, 13.45 – 16.00 Uhr
 Montag, Mittwoch, Freitag                                08.30 – 12.00 Uhr

 Mittelstufe, 28 – 30 Lektionen
 Montag, Dienstag, Donnerstag                             08.30 – 12.00 Uhr, 13.45 – 16.00 Uhr
 Mittwoch, Freitag                                        08.30 – 12.00 Uhr

 Oberstufe, Sekundarstufe l, 28 – 36 Lektionen
 Montag, Dienstag, Donnerstag, Freitag                    08.30 – 12.00 Uhr, 13.45 – 16.00 Uhr
 Mittwoch                                                 08.30 – 12.00 Uhr

 Sonderschulung 15+, 28 – 36 Lektionen
 Montag, Dienstag, Donnerstag, Freitag                    08.30 – 12.00 Uhr, 13.45 – 16.00 Uhr
 Mittwoch                                                 08.30 – 12.00 Uhr

Unterrichtsbereiche nach Zürcher Lehrplan 21
Wir unterrichten die Kinder und Jugendlichen auf Basis des Zürcher Lehrplan 21. Diese bilden sich in
den aktuellen Stundenplänen noch nicht in Zürcher Lehrplan 21 Terminologie ab. Dieser Prozess steht
uns als nächstes bevor.

Fachbereiche
       Deutsch, Mathematik, Natur, Mensch, Gesellschaft (NMG),

Gestalten
        Bildnerisches Gestalten, Textiles und Technisches Gestalten

Musik
Bewegung und Sport
      Zusätzlich Eurythmie und Erlebnispädagogische Aktivitäten

Bildung für nachhaltige Entwicklung

Überfachliche Kompetenzen

Medien und Informatik

Grundlage der Sonderschulung 15+ ist das Rahmenkonzept der Bildungsdirektion „Berufswahl und
Lebensvorbereitung von Jugendlichen in der Sonderschulung (2013).“5

                                      Rahmenkonzept Rafaelschule Zürich                             13
Lehrkörper

Unsere Lehrpersonen erfüllen die Ausbildungsanforderungen der Bildungsdirektion Zürich5:
Die Klassenführung obliegt einer ausgebildeten Schulischen Heilpädagogin. Sie wird von
Pädagogischen Mitarbeitenden, Praktikanten oder Sozialpädagogen in Ausbildung unterstützt.
Fachunterricht und Therapien werden von entsprechend ausgebildeten Personen durchgeführt.
Spezifisch ausgebildete Sozialpädagoginnen sind zuständig für die Bereiche Hort, Berufscoaching und
in Betreuungsaufgaben.

5.2.4. Didaktische Grundsätze für die Planung und Gestaltung des Unterrichts
Als kantonale Tagessonderschule ist der Zürcher Lehrplan 21 für uns verbindlich. In unserem
bevorstehenden Schulentwicklungsprozess ist die Umsetzung des Zürcher Lehrplan 21 an der
Rafaelschule bereits mit bedacht. In der Umsetzung des Zürcher Lehrplan 21 sehen wir die noch
bestehenden Lücken für Lernende mit besonderem Bildungsbedarf, jedoch auch die Chancen durch
die neuen Unterrichtsfächer, die differenzierte Beschreibung der Kompetenzentwicklung und die
Kompetenzorientierung. Zusätzlich orientieren wir uns an Lehrplanangaben aus der
Anthroposophischen Pädagogik. Sie erweitern das heilpädagogische Verständnis für die Kinder und
Jugendlichen ebenso wie die möglichen Unterstützungsformen für ihren Lern – und
Entwicklungsprozess.
Der Unterricht an der Rafaelschule findet in klaren, für die Kinder und Jugendlichen durch- und
überschaubaren Strukturen und Abläufen (Tages-, Wochen-, Monats- und Jahresabläufe) statt. Dies
ermöglicht es den Schülerinnen und Schülern Sicherheit und Vertrauen zu entwickeln.
Innerhalb dieser Strukturen stehen für uns der individuelle Entwicklungsstand, die persönlichen
Potentiale und Ressourcen des jeweiligen Kindes / Jugendlichen in sämtlichen Bereichen im Zentrum.
Sie sind auch in der Förderplanung festgehalten. Auf diese ausgerichtet setzen wir ebenso
differenzierende, wie auch gemeinschaftsbildende Unterrichtsformen ein. Abgebildet sind diese im
Klassenunterricht durch Lernen am gemeinsamen Gegenstand, Einzelunterricht, in
klassenübergreifenden Sequenzen, Projektunterricht und im Setting des „Bewegten Klassenzimmers“.
Wir orientieren uns primär an den kantonalen Lehrmitteln und den dazu vorhandenen Hilfestellungen,
Materialien für den Heilpädagogischen Klassenunterricht. Um Kindern und Jugendlichen in ihren
Lernprozessen zu unterstützen, ergänzen wir Vorhandenes durch entsprechende Zusatzmaterialien.
Einen klaren Akzent setzen wir in erlebnispädagogischen Aktivitäten auf allen Stufen.

Beurteilungsformen
Unsere Lernenden werden summativ und formativ beurteilt. Die summative Beurteilung geschieht in
Form von Zeugnissen und Lernberichten. Formative Evaluationen sind Teil der Unterrichtskultur in
Form von regelmässigem Austausch zwischen Lehrperson und Kindern / Jugendlichen und Eltern.

Förderplanung
Förderung wird an der Rafaelschule als kooperativer Prozess entlang den Schritten Erfassen, Planen,
Umsetzen und Evaluieren auf der Basis der ICF verstanden. Richtungsentscheidungen für
Förderschwerpunkte werden am Schulischen Standortgespräch SSG gefällt.
Verantwortlich für die Prozessführung ist die Klassenlehrperson. Der Förderprozess wird von ihr im
Webbasierten Förderplaner (WFP) dokumentiert und ist für alle an der Förderung beteiligten
Personen und die Schulleitung einsehbar.
Die Lehrperson erfasst den Entwicklungsstand der Lernenden anhand von förderdiagnostischen
Methoden wie der Beobachtung oder spezifischen Tests und orientiert sich in der Beschreibung an der
ICF. Sie reflektiert den Entwicklungsstand zusätzlich entsprechend unserer pädagogischen Ausrichtung
vor dem Hintergrund anthroposophischer Grundlagen.

5https://vsa.zh.ch/internet/bildungsdirektion/vsa/de/personelles/anstellungsbedingungen0/kommunales_sonderpaedagogis

chespersonal.html., abgerufen am 02.02.2018

                                         Rahmenkonzept Rafaelschule Zürich                                       14
Für die Klasse und die einzelnen Schülerinnen und Schüler erstellt die Lehrperson zusammen mit den
Fach- und Förderlehrpersonen und den Therapeutinnen und Therapeuten eine Förderplanung. Diese
wird regelmässig mit dem Klassenteam und den Eltern besprochen und ausgewertet.

Zusammenarbeit
Eine intensive Zusammenarbeit des ganzen Schulteams ist Grundvoraussetzung, um die Kinder und
Jugendlichen ganzheitlich zu sehen und zu fördern. Trotz unserer „familiären Grösse“ und der dadurch
spontanen gegenseitigen Hilfestellungen ist zusätzlich eine klare Regelung der Zusammenarbeit
notwendig. Das wichtigste Zusammenarbeitsgefäss ist die wöchentlich stattfindende pädagogische
Konferenz, an der Lehrpersonen, therapeutische und sozialpädagogische Fachpersonen teilnehmen.
Der erste Teil der Konferenz wird für die Bearbeitung allgemeiner (heil-)pädagogischer Fragen genutzt
und von im Vorfeld bestimmten Personen gestaltet. Der zweite Teil, ebenfalls rund 1.5 h steht für
individuelle Absprachen und Planungen, aber auch zur Unterrichtsvorbereitung im Team zur
Verfügung.
Auf die Elternmitarbeit legen wir auch im Schulbereich grossen Wert. Sie ist auf verschiedenen Ebenen
geregelt und mit einem Elternrat institutionalisiert. Ziel der Elternarbeit ist es einerseits, ein möglichst
tragfähiges Beziehungsnetz für die Kinder und Jugendlichen zwischen ihrer Familie und der
Rafaelschule aufzubauen, andererseits aber auch, die Elternperspektive im Sinn der
Qualitätsentwicklung in die Schule miteinzubinden.
Zur Elternmitarbeit gehören Elternabende (2 - 4 je Klasse und Jahr), regelmässige Elternbesuche im
Unterricht, Tür- und Angelgespräche, Standortgespräche, Elternratssitzungen und gemeinsame
Veranstaltungen zur Entwicklung der Schule und zu pädagogischen Themen.
Die kontinuierliche Weiterbildung unserer Lehrpersonen im Bereich der Gesprächsführung ist uns
wichtig.

5.3. Diagnostik und Therapie

5.3.1. Grundhaltungen, Auftrag, übergeordnete Ziele
Die Grundhaltung der internen Therapeuten und Therapeutinnen korrespondieren grundsätzlich mit
den Grundhaltungen der Sozialpädagogik (5.1.1.) und der Heilpädagogik (5.2.1.). Therapeutische
Verfahren sind Teil einer ganzheitlichen Förderung und Unterstützung zur Erlangung einer möglichst
gesunden Entwicklung, respektive Bewahrung und Festigung des aktuellen Status.

Zusammenarbeit
Die interdisziplinäre Zusammenarbeit und die Zusammenarbeit mit den Bezugspersonen des Kindes /
Jugendlichen werden entsprechend der Zusammenarbeit der Heilpädagogik (5.2.4.) gehandhabt.
Wenn Therapien durch externe Therapeutinnen / Therapeuten durchgeführt werden ist uns eine
sorgfältige Zusammenarbeit wichtig.
Zusätzlich zu den pädagogischen Konferenzen haben die internen Therapeutinnen und Therapeuten
halbjährlich eine Besprechung ausschliesslich zu Themen rund um die Therapien.

5.3.2 Angebot
Schulintern stehen unseren Kindern und Jugendlichen Logopädie, Psychomotorik und künstlerische
Therapien (Kunsttherapie, Eurythmie, Sprachgestaltung) zur Verfügung.
Medizinisch therapeutische Massnahmen wie Physio – oder Ergotherapie und Psychotherapie werden
extern angeboten.

5.3.3. Organisation
Die internen Therapien finden während der Unterrichtszeiten statt. Informationen zu der
Beschreibung der Therapien befinden sich im Glossar.

                                     Rahmenkonzept Rafaelschule Zürich                                   15
Die Organisation der Therapien ist intern in einem Plan geregelt:

Die Versorgung mit medizinisch-therapeutischen oder pädagogischen Hilfsmitteln ist Sache der
Therapeutinnen oder Therapeuten.

Werden neue medizinisch-therapeutische Hilfsmittel für die Kinder benötigt, müssen die Vorschläge
der TherapeutInnen und HeilpädagogInnen mit der zuständigen Ärztin, dem zuständigen Arzt,
besprochen und von ihr / ihm verordnet werden.
Für pädagogische Hilfsmittel (z.B. Kommunikationshilfen) erstellen die Therapeutinnen / Therapeuten
die notwendigen Gutachten selbst oder holen sie bei externen Fachpersonen ein. Nach Eingang der
Offerte stellen die therapeutischen Fachpersonen Antrag auf Kostengutsprache bei der
Invalidenversicherung (IV). Für besondere Hilfsmittel, die weder von der IV noch von der
Krankenversicherung finanziert werden, steht im Budget ein begrenzter Betrag zur Verfügung. In
diesem Fall entscheidet die Schulleitung über die Anschaffung.

5.3.4 Voraussetzungen und Zuweisung
Intern stattfindende Therapien finden einzeln oder in kleinen Gruppen statt. Schulleitung,
Klassenlehrpersonen, SozialpädagogInnen und TherapeutInnen entscheiden auf Grund von
Abklärungen oder Beobachtungen im Schulalltag bzw. Betreuungsalltag über die Durchführung einer
internen Therapie. Die letztendliche Entscheidungskompetenz liegt bei der Schulleitung. Externen
Therapien liegt eine ärztliche Verordnung, bzw. eine entsprechende Verfügung der
Invalidenversicherung oder der Krankenkasse im Rahmen der Verordnung vor.
In der Regel werden Therapien im Rahmen von Schulischen Standortgesprächen beschlossen.

6. Aufenthaltsgestaltung

6.1. Aufnahme

6.1.1. Platzierungsgrundlagen, einweisende Stellen
Schülerinnen und Schüler werden der Rafaelschule durch die Herkunftsgemeinden zugewiesen. Der
besondere pädagogische Förderbedarf im hochschwelligen Bereich der Sonderschulung muss durch

                                    Rahmenkonzept Rafaelschule Zürich                            16
den Schulpsychologischen Dienst bestätigt und abgeklärt sein (SAV). Falls notwendig werden weitere
Fachpersonen wie z.B. Fachpersonen in Heilpädagogischer Früherziehung einbezogen.
Zusätzliche Voraussetzung für eine Platzierung ist ein schriftlicher Zuweisungsbeschluss und die
vorliegende Kostengutsprache der zuständigen Schulgemeinde.

6.1.2. Anmeldevorgang
Die Aufnahme findet in folgenden Schritten statt:
     • Anmeldung auf Empfehlung des SPD durch die Schulpflege an die Rafaelschule
     • Erstgespräch mit der Schulleitung und den Eltern (evtl. im Beisein des Kindes): In diesem
         Gespräch erhalten die Eltern eine Infomappe über die Schule, das Eltern-Reglement und das
         Anmeldeformular.
     • Anmeldung zu einem Schnuppertermin für das Kind in der potenziellen Klasse durch die
         Eltern
     • Aufnahmeentscheid durch die Schulleitung mit den involvierten Lehrpersonen
     • Antrag durch den SPD an die Schulgemeinde und an die Kreisschulpflege zur
         Kostengutsprache
     • Erteilung der Kostengutsprache durch die Schulgemeinde
     • Abschluss eines Schulvertrages zwischen der Rafaelschule und der Schulgemeinde
     • Kontaktaufnahme der Rafaelschule mit den Eltern sobald der Termin für den Schuleintritt
         feststeht
     • Vorbereitung und Gestaltung des Eintritts in Zusammenarbeit mit Eltern
     • Drei Monate nach Eintritt des Kindes führen Eltern und Schule ein umfangreiches
         Elterngespräch durch. Bei Schwierigkeiten muss der SPD zur Lösungsfindung beigezogen
         werden.

6.1.3. Auftrag und Vertrag
Die Gestaltung von Auftrag und Vertrag teilt sich in einen pädagogischen und einen administrativen
Teil.

Administration
Die Schule regelt die Formalitäten mit der zuständigen Schulpflege in einem Vertrag. Die Eltern
werden über den Schulvertrag und die „Allgemeinen Regelungen zum Schulbesuch an der
Rafaelschule“ informiert. Der Schulvertrag und die „Allgemeinen Regelungen“ enthalten folgende
Themen:
      • Grundsätzliches (Beschulung nach dem Volksschulgesetz, realistische Erwartungen)
      • Aufnahmebestimmungen
      • Mitwirkung der Eltern (Elternrat)
      • Informationsaustausch (Elternabende, SSG, Kinderbesprechungen, Arztberichte)
      • Präsenzzeiten der Schülerinnen und Schüler
      • Transport
      • Absenzen und Jokertag
      • Krankheiten
      • Medizinische Notfälle
      • Ernährung
      • Entlastungsangebote
      • Hinweis auf mögliche Entlastungen durch die verschiedenen Stellen (separates Merkblatt)
      • Schullager und Exkursionen
      • Fotoregelung
      • Feste feiern und Rituale
      • Förderansätze und Förderplanung

                                   Rahmenkonzept Rafaelschule Zürich                                 17
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