Rahmenkonzept der Rafaelschule - Zürich, Februar 2018 3. Überarbeitung
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Inhaltsverzeichnis 1. Kurzportrait .................................................................................................................................................. 4 2. Hintergrund und allgemeine Ziele................................................................................................................. 4 2.1. Leit – und Wertvorstellungen ................................................................................................................. 4 3. Standort und Geschichte der Institution ....................................................................................................... 5 3.1. Regionale und örtliche Lage ................................................................................................................... 5 3.2. Standort und Umgebungskarte .............................................................................................................. 6 3.3. Geschichte und Entwicklung ................................................................................................................... 6 4. Zielgruppen .................................................................................................................................................. 7 4.1. Indikation .............................................................................................................................................. 7 4.2. Zielgruppe.............................................................................................................................................. 7 4.3. Ausschluss ............................................................................................................................................. 7 5. Leistungen .................................................................................................................................................... 8 5.1. Bereich Betreuung (Sozialpädagogik) ..................................................................................................... 8 5.1.1. Grundhaltung, Auftrag, übergeordnete Ziele................................................................................... 8 5.1.2. Angebot ......................................................................................................................................... 8 5.1.3. Organisation................................................................................................................................... 9 5.1.4. Aufenthalts - und Verlaufsplanung................................................................................................ 10 5.1.5. Elternmitarbeit ............................................................................................................................. 11 5.2. Bereich Schule (Heilpädagogik) ............................................................................................................ 11 5.2.1. Grundhaltung, Auftrag, übergeordnete Ziele................................................................................. 11 5.2.2. Angebot ....................................................................................................................................... 12 5.2.3. Organisation................................................................................................................................. 12 5.2.4. Didaktische Grundsätze für die Planung und Gestaltung des Unterrichts ....................................... 14 5.3. Diagnostik und Therapie ...................................................................................................................... 15 5.3.1. Grundhaltungen, Auftrag, übergeordnete Ziele............................................................................. 15 5.3.2 Angebot ........................................................................................................................................ 15 5.3.3. Organisation................................................................................................................................. 15 5.3.4 Voraussetzungen und Zuweisung................................................................................................... 16 6. Aufenthaltsgestaltung ................................................................................................................................ 16 6.1. Aufnahme ............................................................................................................................................ 16 6.1.1. Platzierungsgrundlagen, einweisende Stellen................................................................................ 16 6.1.2. Anmeldevorgang .......................................................................................................................... 17 6.1.3. Auftrag und Vertrag...................................................................................................................... 17 6.2. Erziehungsplanung............................................................................................................................... 18 6.2.1. Grundhaltung ............................................................................................................................... 18 6.2.2. Individuelle Entwicklungsplanung ................................................................................................. 18 6.2.3. Standortbestimmungen................................................................................................................ 19 6.3. Übergeordnete Themen der Aufenthaltsgestaltung .............................................................................. 20 6.3.1. Beziehungen................................................................................................................................. 20 6.3.2. Unterstützung für die Schule oder die Lehre ................................................................................. 20 6.3.3. Gesundheit................................................................................................................................... 20 6.3.4. Jahresplan, Wochenplan, Tagesplan ............................................................................................. 21 6.3.5. Freizeit ......................................................................................................................................... 22 6.3.3. Rechte und Pflichten des Kindes / des, der Jugendlichen............................................................... 22 Rahmenkonzept Rafaelschule Zürich 1
6.3.7. Institutionalisierte Gesprächsmöglichkeiten.................................................................................. 23 6.3.8. Hausordnung................................................................................................................................ 23 6.3.9. Intervention ................................................................................................................................. 24 6.4. Start – und Kernphase .......................................................................................................................... 25 6.4.1. Chronologische Beschreibung ....................................................................................................... 25 6.4.2. Beziehungsarbeit.......................................................................................................................... 25 6.5. Austritt, Reintegration ......................................................................................................................... 25 6.5.2. Beziehungsarbeit.......................................................................................................................... 26 6.5.3 Schlussbericht ............................................................................................................................... 26 7. Organisation ............................................................................................................................................... 26 7.1. Trägerschaft ........................................................................................................................................ 26 7.1.1. Vorstand und Mitglieder............................................................................................................... 26 7.1.2. Revisionsstelle.............................................................................................................................. 26 7.2. Betrieb ................................................................................................................................................. 27 7.2.1. Organigramm ............................................................................................................................... 27 7.3. Personal............................................................................................................................................... 27 7.3.1. Quantitative Ausstattung.............................................................................................................. 27 7.3.2. Qualitative Ausstattung ................................................................................................................ 28 7.3.3. Weiterbildung .............................................................................................................................. 28 7.3.4. Zusammenarbeit interdisziplinär .................................................................................................. 29 8. Qualitätssicherung...................................................................................................................................... 29 8.1. Grundhaltungen, Auftrag, übergeordnete Ziele .................................................................................... 29 8.2. Gliederung des Qualitätssystems.......................................................................................................... 29 8.2.1. Qualitätsbereiche ......................................................................................................................... 29 8.2.2. Qualitätsebenen ........................................................................................................................... 29 8.3. Qualitätsüberprüfung .......................................................................................................................... 31 8.3.1. Intern ........................................................................................................................................... 31 8.3.2. Extern .......................................................................................................................................... 31 8.4. Qualitätsinstrumente ........................................................................................................................... 31 9. Gebäude ..................................................................................................................................................... 32 9.1. Situationsplan ...................................................................................................................................... 32 9.3. Gebäude und Räume............................................................................................................................ 32 10. Finanzen ................................................................................................................................................... 33 10.1. Grundhaltung, Auftrag und übergeordnete Ziele................................................................................. 33 10.1.1. Subventionen .................................................................................................................................. 33 10.1.2. Versorgertaxen ............................................................................................................................... 33 10.1.3. Elternbeiträge, Verpflegungsbeiträge .............................................................................................. 33 10.1.4. Spenden und Legate ........................................................................................................................ 33 11. Entwicklungsabsichten ............................................................................................................................. 33 11.1. Strategische Ziele des Stiftungsrats der Rafaelschule .......................................................................... 33 11.2. Ausblick ............................................................................................................................................. 34 12. Erstellungsdatum, Autorinnen, Autoren ................................................................................................... 34 12.1. Abnahme durch die Trägerschaft........................................................................................................ 34 Rahmenkonzept Rafaelschule Zürich 2
Glossar / Abkürzungen ................................................................................................................................... 35 Anhang ........................................................................................................................................................... 36 Rahmenkonzept Rafaelschule Zürich 3
1. Kurzportrait Die Rafaelschule ist eine öffentliche, von der Bildungsdirektion des Kantons Zürich bewilligte Heilpädagogische Schule. Sie ist Teil des obligatorischen Bildungswesens und richtet sich nach dem Volksschulgesetz (VSG) und der Verordnung über die sonderpädagogischen Massnahmen (VSM) des Kantons Zürich. Die Rafaelschule hat Beschulungsmöglichkeiten in den Zyklen 1-3 des Zürcher Lehrplan 21 und eine verlängerte Sonderschulung im Rahmen Sonderschulung 15+. Ein breites Spektrum an therapeutischen Angeboten fördert die Entwicklung der Kinder und Jugendlichen zusätzlich. Die Rafaelschule bietet Kindern und Jugendlichen eine Tagesstruktur mit Mittagsbetreuung. Mit dem Hort, Ferienangeboten und der Schulwohnung stehen zusätzliche, kostenpflichtige Betreuungsangebote zur Verfügung. Name Rafaelschule Adresse Rafaelschule: Kapfsteig 64 8032 Zürich Schulwohnung: Eyhof 30 8047 Zürich Telefon Sekretariat 044 422 69 33 Schulleitung 043 818 50 25 E- Mail info@rafaelschule.ch schulleitung@rafaelschule.ch Internet www.rafaelschule.ch Leitung Melanie Meier und Alexander Melliger Trägerschaft Stiftung Rafaelschule, Präsidentin: Regula Hug Angebote Tagessonderschule mit Mittagstisch für Zyklus 1 – 3 Zürcher Lehrplan 21 Sonderschulung 15+ Therapien: Logopädie, Psychomotorik, Psychotherapie, medizinische und künstlerische Therapien Zusatz- Hort, Schulwohnung angebote Platzzahlen 50 Plätze 2. Hintergrund und allgemeine Ziele 2.1. Leit – und Wertvorstellungen Aktuell befinden wir uns in einem Schulentwicklungsprozess, dessen Ziel es unter anderem ist, unser Leitbild zu überarbeiten. Das nachfolgend abgedruckte Leitbild entspricht nicht mehr unserem aktuellen Stand. Wir erwarten eine definitive Überarbeitung auf das Schuljahr 19/20. Visionen Im Mittelpunkt steht das Kind, seine persönliche Lebenslage, seine Individualität und der vor ihm liegende Entwicklungsweg. Rahmenkonzept Rafaelschule Zürich 4
Die Gemeinschaft der Mitarbeitenden schafft die Bedingungen, die den Kindern und Jugendlichen dazu verhelfen, ihre Persönlichkeit zu entwickeln. Die Gemeinschaft trägt die Verantwortung für die soziale Form der Schule. Sie tut es aus der Überzeugung, dass das Soziale einen wesentlichen Faktor für die Kinder und Jugendlichen darstellt. Grundlagen Eine Gemeinschaft erhält ihre Berechtigung und Lebendigkeit aus den Impulsen der Einzelnen. Wahrhaftigkeit, Interesse und Einfühlungsvermögen des Einzelnen sind die Grundpfeiler einer tragkräftigen und wirkungsvollen Gemeinschaft und Institution. Das Interesse am anderen Menschen, Weltoffenheit und eine gesunde Selbsteinschätzung sind wesentliche persönliche Eigenschaften von Menschen, die pädagogisch arbeiten. Wir arbeiten auf der Grundlage der durch Anthroposophie erweiterten Pädagogik und Heilpädagogik. Strukturen und Organisationsformen Die Schulleitung schafft Voraussetzungen für eine lebendige, gut funktionierende Schule. Die Schulleitung ist Anlaufstelle für Lehrerschaft, Schülerinnen und Schüler, Eltern sowie Schulbehörden. Sie vertritt die Schule nach innen und aussen. Sie führt die Schule transparent und kommunikativ. Die Schulleitung initiiert und fördert die stetige Entwicklung der Schule. Alle Mitarbeitenden sind für ihren Arbeitsbereich verantwortlich. Der Schulleitung und dem Schulganzen sind sie rechenschaftspflichtig. Die Zusammenarbeit mit den verschiedenen Gremien und dem Elternrat ist geregelt. 3. Standort und Geschichte der Institution 3.1. Regionale und örtliche Lage Die Rafaelschule liegt erhöht zwischen Zürich und Witikon an einer sehr schönen, ruhigen Lage. Trotz dieser Lage ist die Rafaelschule gut mit öffentlichen Verkehrsmitteln erreichbar. Mit ÖV Ab HB Zürich: Bus Nr. 31 Richtung Kienastwies bis zur Station Schlyfi. Ab Bhf. Stadelhofen: Tram Nr. 11 oder 8, eine Station bis Kreuzplatz, dort umsteigen auf den Bus Nr. 31 Richtung Kienastwies bis zur Station Schlyfi. Die Schule befindet sich gleich oberhalb der Busstation Schlyfi. Fahrzeiten je ca. 20 Min. ab HB oder Stadelhofen. Mit PW Die Schule verfügt über keine Parkplätze. Es hat in der näheren Umgebung nur sehr wenige Parkplätze in der blauen Zone zur Verfügung. Bei Bedarf kann eine Tageskarte für Fr. 15.— in der Rafaelschule bezogen werden. Rahmenkonzept Rafaelschule Zürich 5
Direkt an den Wald angrenzend bietet sie für die Schülerinnen, Schüler und Klassen ideale Voraussetzungen für Aktivitäten in der Natur und ermöglicht uns, erlebnispädagogische Aktivitäten durchzuführen. Der Unterricht im Fachbereich Wirtschaft, Arbeit, Haushalt findet in der Schulwohnung an der gegenüberliegenden Seeseite, Eyhof 30, ebenfalls in Zürich statt. Nach längeren Zwischennutzungslösungen seit 2012, konnten wir uns im Sommer 2017 in der Genossenschaft Schönheim einmieten. Diese Siedlung wurde von Grund auf neu konzipiert und bietet den Schülerinnen und Schülern die Möglichkeit partizipativ am reichhaltigen Angebot der Siedlung teilzunehmen. Beim Konzept der Siedlung wurde auf ein breites Angebot geachtet. So findet sich in der Siedlung ein Kinderhort, eine Alterswohnung und unsere Schulwohnung. 3.2. Standort und Umgebungskarte Rafaelschule, Kapfsteig 64 Schulwohnung, Eyhof 30 3.3. Geschichte und Entwicklung Gründungsdatum der Rafaelschule ist der 23. April 1951. Die Initiative für die Gründung einer nach anthroposophischen Grundsätzen geführten heilpädagogischen Institution geht auf den Ingenieur und Unternehmer Armin Wirth (1902-1992) zurück. Er suchte eine angemessene Bildung für seine von einer Behinderung betroffenen Tochter. Zusammen mit einer Gruppe von Kindern, die bis dahin privat unterrichtet wurden, startete die Rafaelschule unter der Leitung von Helena und Dr. Walter Dietz- Steinemann in Räumlichkeiten an der Forchstrasse. Bereits von Beginn an verstand sich die Rafaelschule als zugänglich für alle von Behinderungen oder starken Entwicklungsverzögerungen betroffenen Kinder und Jugendlichen im Raum Zürich. Das kontinuierliche Wachstum führte die Rafaelschule zu neuen Räumen an den unteren Zäunen, an der Sonnenbergstrasse 55 und schliesslich zum Erwerb des Hauses am Kapfsteig 64. Der Kauf wurde ermöglicht durch die grosszügige Unterstützung des Kantons Zürich und der Subventionsbehörde. Nun ist das Haus Kapfsteig 64 seit 1977 im Besitz der Rafaelschule und wird kontinuierlich dem sich verändernden Bedarf angepasst. So konnte beispielsweise im Jahr 1992 ein Saal mit 100 Sitzplätzen erbaut und im Jahr 2000 die Umgestaltung des Pausenplatzes realisiert werden. Aktuell wird die Rafaelschule um einen Neubau erweitert. Rahmenkonzept Rafaelschule Zürich 6
Mit dem Wachstum der Schule veränderten sich die Organisationsstrukturen. Nach der Gründung im Jahr 1951 konstituierte sich 1955 die «Rafael-Vereinigung». Sie verstand sich als «Helferkreis» und unterstützte die Schulleitung insbesondere auch bei der Beschaffung der finanziellen Mittel. Mit dem Entstehen der Eidgenössischen Invalidenversicherung 1960 erhielt die Rafaelschule finanzielle Unterstützung von staatlicher Seite. Dieser Schritt war mit intensiven schulinternen Auseinandersetzungen verbunden. Im Zentrum der Auseinandersetzungen stand das Bestreben eine Balance zu finden zwischen internem Gestaltungswillen, wie z.B. der Methodenwahl oder Umsetzung der Lehrplaninhalte und externen Steuerungsmöglichkeiten durch Rahmenvorgaben. Diese Balance gelang jedoch seit damals durch den Aufbau eines tragfähigen Vertrauensverhältnisses. War die Schule ursprünglich juristisch eine einfache Gesellschaft der Lehrkräfte, musste 1963 auf Anordnung der Subventionsbehörden, eine stärker strukturierte Trägerschaft gebildet werden. Es entstand der „Mitarbeiterverein Rafaelschule Zürich“, Verbandsmitglieder waren die Lehrpersonen der Rafaelschule. Im Jahr 1968 wurde der Verein abgelöst durch den Verein Rafaelschule, dessen Vorstand sich durch nahestehende Personen der Schule konstituierte. Das Präsidentenamt musste von einer nicht dem Lehrerkollegium angehörenden Person ausgeübt werden. Seit 2006 ist die Rafaelschule eine geleitete Schule. Im Jahr 2009 wurde der Verein der Rafaelschule umstrukturiert und schliesslich im Jahr 2011 in die privatrechtliche Trägerschaft „Stiftung Rafaelschule“ überführt. Zusätzlich musste die Organisation interner Prozesse angepasst und der Prozess der Integration unserer Jugendlichen konzeptuell verankert werden. Im Zug dieser Umstrukturierungen wurde es notwendig das Qualitätsverfahren „Wege zur Qualität“ einzuführen.1 Wir blicken heute Dank der Kontinuität innerhalb der Lehrerschaft, der Stiftung und der Schulleitung, der guten Zusammenarbeit aller Akteure aber auch der äusseren Verhältnisse zuversichtlich in die Zukunft. 4. Zielgruppen 4.1. Indikation Indiziert ist die Beschulung von Kindern und Jugendlichen dann, wenn diese von einer geistigen Behinderung betroffen sind. 4.2. Zielgruppe Zielgruppe der Rafaelschule sind Kinder und Jugendliche im Alter von 4 – 20 Jahren, die von einer geistigen Behinderung betroffen sind und nicht integrativ in einer Regelklasse beschult werden können. Geografisches Einzugsgebiet ist die Region Zürich. Schuleintrittsalter, Geschlecht, Religionszugehörigkeit und Ethnie sind nicht massgebend. Der Eintritt kann nach Rück- und Absprache mit der vorgängigen Schule und der einweisenden Stelle während des ganzen Schuljahres stattfinden. 4.3. Ausschluss Die Rafaelschule kann Kinder und Jugendliche nicht aufnehmen, wenn • die besonderen Bedürfnisse des Kindes oder der / des Jugendlichen eine spezialisierte oder umfassende medizinisch – therapeutische Betreuung verlangen • die räumlich – örtlichen Bedingungen den Bedürfnissen des Kindes, der / des Jugendlichen nicht entsprechen 1 Stiftung Wege zur Qualität 2008 www.wegezurqualitaet.info Rahmenkonzept Rafaelschule Zürich 7
5. Leistungen 5.1. Bereich Betreuung (Sozialpädagogik) 5.1.1. Grundhaltung, Auftrag, übergeordnete Ziele Unser Unser Ziel ist es, Kindern und Jugendlichen zu grösstmöglicher Selbstständigkeit in der Bewältigung der alltäglichen Tätigkeiten und zu bestmöglicher Partizipation an der Gesellschaft hinzuführen. Unsere sozialpädagogischen Angebote ermöglichen Kindern und Jugendlichen ihre Persönlichkeit zu entwickeln und sich als Teil der Schulgemeinschaft zu erleben. Sie unterstützen ebenso den Aufbau von angemessenen Kompetenzen zur Alltagsgestaltung und zur gesellschaftlichen Teilhabe. Erlebnispädagogik und Theaterpädagogik sind bei uns wichtige Methoden für das Erreichen der Ziele. Wir haben für diese Angebote entsprechend spezifisch ausgebildete Sozialpädagoginnen und Sozialpädagogen. 5.1.2. Angebot Unser Angebot umfasst zum einen den Schulweg, den Mittagstisch, eine Hortbetreuung, Lagerwochen und im Rahmen der Sonderschulung 15+ 2 die Wohn – und Freizeitgestaltung. Schulweg Schülerinnen und Schüler, die den Schulweg mit öffentlichen Verkehrsmitteln zurücklegen, können wir nach Absprache mit den Erziehungsberechtigten zeitlich begrenzt und zu Trainingszwecken eine Begleitung durch Sozialpädagoginnen / Sozialpädagogen in Ausbildung (SpiA) oder eine Praktikantin, einen Praktikanten anbieten. Mittagstisch Wir bieten für alle Kinder einen Mittagstisch an. Im Sinn der lebenspraktischen Förderung beziehen wir die Schülerinnen und Schüler in die Zubereitung des Essens und in die weiter anfallenden Arbeiten mit ein. Wir kochen wenn möglich vollwertig und mit biologischen Zutaten. Selbstverständlich berücksichtigen wir Diäten und Ernährungsvorschriften der Kinder und Jugendlichen. Die Verrechnung des Mittagstisches wird den Eltern, je nachdem ob der Mittagstisch einem Schul- oder Hortnachmittag vorangeht, als schulisches oder ausserschulisches Angebot verrechnet. Hortbetreuung An den schulfreien Nachmittagen können die Schülerinnen und Schüler von unserem Hortangebot Gebrauch machen, insbesondere dann, wenn die Herkunftsgemeinde kein dem Kind entsprechendes Angebot zur Verfügung stellen kann. Erlebnispädagogische Aktivitäten stehen in der Gestaltung der Hortnachmittage im Zentrum. Die Hortbetreuung findet in altersdurchmischten Gruppen statt. Die Finanzierung der Hortbetreuung geschieht durch die jeweiligen Herkunftsgemeinden der Kinder und Jugendlichen, welche den Eltern den entsprechenden Betrag gemäss den Ansätzen der Gemeinde weiterverrechnet. Lagerwochen Bis zu dreimal jährlich führen wir Klassenlager durch. In diesen Lagern lernen die Kinder und Jugendlichen möglichst früh, sich neben dem Familiensystem in einem anderen System zurecht zu finden. Die gesellschaftliche Freizeitgestaltung, die erlebnispädagogischen Aktivitäten und die lebenspraktischen Fähigkeiten rund um die lebenspraktische Tagesgestaltung inklusive Übernachtung sind ein Teil der ganzheitlichen Sonderschulung. 2 Konzept Sonderschulung 15+ https://www.rafaelschule.ch/index.php?id=260, abgerufen am 02.02.2018 Rahmenkonzept Rafaelschule Zürich 8
Wohn -und Freizeitgestaltung Sonderschulung 15+ Um das Ziel der konkreten Auseinandersetzung mit dem Erwachsenenleben mit den Jugendlichen zu erreichen3, gehört zu unserer Sonderschulung 15+, im Sinn eines erweiterten Lernraumes, eine Schulwohnung. Diese soll den Jugendlichen ganz konkret Gelegenheit bieten, grösstmögliche Selbstbestimmung und Selbstständigkeit in den Lebensbereichen «Häusliches Leben», «Gemeinschafts-, soziales und staatsbürgerliches Leben», «Mobilität» und «Selbstversorgung» zu entwickeln. Ebenso trägt sie zur Klärung der passenden künftigen Wohnform bei. Angaben zu diesem Angebot finden sich in unserem Konzept «Konzept Sonderschulung 15+ der Rafaelschule». Die Schulwohnung und die damit verbundenen Aktivitäten finanzieren wir über zweckgebundene Spenden unserer Stiftung. Ausnahme dazu ist der Unterricht im Fachbereich Wirtschaft, Arbeit, Haushalt. 5.1.3. Organisation Betreuungszeiten Kindergarten Unterstufe Mittelstufe Oberstufe Sek. 15+ Eingangszeit vor dem 08.00 – 08.30 08.00 – 08.30 08.00 – 08.30 08.00 – 08.00 – 08.30 Unterricht durch 08.30 Lehrpersonen Mittagsbetreuung an 12.00 – 13.45 12.00 – 13.45 12.00 – 13.45 12.00 – 12.00 – 13.00 den jeweiligen 13.00 Schultagen mit Nachmittagsunterricht Hort 12.00 – 16.00 12.00 – 16.00 12.00 – 16.00 12.00 – Montag, Mittwoch Montag, Mittwoch, Freitag 16.00 Donnerstag, Mittwoch, Freitag Mittwoch Freitag Schulwohnung 16.00 – 08.00 Montag - Dienstag Dienstag - Mittwoch Tagesstruktur Die Kinder und Jugendlichen treffen je nach Verkehrssituation zwischen 08.00 und 08.30 Uhr ein. Sie werden von den Lehrpersonen, PraktikantInnen und SozialpädagogInnen empfangen und bis zum gemeinsamen Morgenritual um 08.30 Uhr betreut oder individuell gefördert. Am Morgenritual nehmen alle Kinder, Jugendlichen und Mitarbeitenden statt. Es hat für unsere Institution einen stark gemeinschaftsbildenden Charakter. Im Anschluss verteilen sich die Kinder und Jugendlichen in die Klassen oder Therapieangebote, wo sie bis zum Mittagessen betreut werden. Am Nachmittag findet mit Ausnahme der unterrichtsfreien Nachmittage ebenfalls Unterricht statt. Kinder und Jugendliche, die an unterrichtsfreien Nachmittagen an der Rafaelschule bleiben, verbringen diese im Hort. Nach Unterrichts- oder Hortende um 16.00 Uhr werden die Schülerinnen und Schüler abgeholt, gehen selbstständig oder wenn notwendig in unserer Begleitung zu den öffentlichen Verkehrsmitteln. 3Stadt Zürich, Unterricht 15+, Ziele und Aufgaben der Sonderschulung 15+ , https://www.stadt- zuerich.ch/schulen/de/hps/separierte_sonderschulung/unterricht/15plus.html, abgerufen am 02.02.2018 Rahmenkonzept Rafaelschule Zürich 9
Organisation der Betreuungsangebote Der Hort wird von einer Hortleiterin, Sozialpädagogik-Auszubildenden (SpiAs) und PraktikantInnen geführt. Das Personal richtet sich nach der Anzahl der teilnehmenden SuS. Zusammenarbeit mit externen PartnerInnen Unser Hort steht in begründeten Fällen auch Schülerinnen und Schülern aus anderen Institutionen zur Verfügung. Sicherheitsdispositive • Im Bereich Lebensmittel werden wir vom kantonalen Lebensmittelinspektorat kontrolliert. • Für den Brandfall haben wir ein Evakuierungskonzept und Löschanlagen. • Im Fall von Missbrauch oder Gewalt steht die interne Gewaltpräventionsstelle zur Verfügung. Deren Mitglieder sind namentlich auf unserer Website4 aufgeführt. Sie besuchen regelmässig entsprechende Weiterbildungen und ziehen bei Bedarf weitere Fachstellen bei. • Die Ombudsstelle steht für alle intern nicht lösbaren Konflikte zur Verfügung. Sie besteht aus zwei externen Personen, die auf unserer Homepage namentlich erwähnt sind. Bei Bedarf ziehen sie weitere Fachstellen bei. 5.1.4. Aufenthalts - und Verlaufsplanung Meilensteine in der Aufenthalts- und Verlaufsplanung sind der Eintritt in unsere Institution, die jährlich stattfindenden Schulischen Standortgespräche, die Stufenübergänge und der Austritt, bzw. die Berufsintegration. Es ist uns wichtig, diese Meilensteine sorgfältig zu begleiten. Die Aufnahme gestaltet sich wie folgt: 1. Die Schulleitung der Regelschule teilt der Kreisschulpflege (KSP) die vermutete Sonderschulbedürftigkeit mit. 2. Die KSP erteilt dem Schulpsychologischen Dienst (SPD) einen Abklärungsauftrag: 3. falls Sonderschulbedürftigkeit gegeben ist: 4. SPD nimmt mit der Leitung der Rafaelschule Kontakt auf, um zu klären ob es einen freien Platz gibt. 5. Die Eltern besuchen uns. Die Schulleitung und die Klassenlehrperson entscheiden, zusammen mit den Eltern, ob eine Einschulung bei uns möglich, sinnvoll und wünschenswert ist. Wenn ja, schnuppert das Kind oder der Jugendliche während mindestens 3 Tagen in der zukünftigen Klasse. 6. Wenn die Integration in die Klasse als sinnvoll erachtet wird und das Kind oder der Jugendliche bei uns für seine weitere Entwicklung, den richtigen Platz gefunden hat folgen die nächsten Schritte. 7. Der SPD oder eine andere Fachperson lädt zum Orientierungsgespräch ein: Schüler/Schülerin, Eltern, Klassenlehrperson, Schulleitung der Rafaelschule, Schulpsychologinnen und Schulpsychologen, weitere Fachleute bei Bedarf. 8. SPD stellt Antrag an die KSP für Sonderschulung an der Rafaelschule 9. Verfügung durch die KSP 10. Aufnahme an die Rafaelschule Die Zuweisung zu einer Klasse ist abhängig vom Alter des Kindes, der Kapazität und Zusammensetzung der bestehenden Klassen. Die Schulischen Standortgespräche dienen den Bezugspersonen, den Kindern und Jugendlichen und den an der Förderung beteiligten Personen als Standortbestimmung. Dazu gehört auch das Abwägen, ob eine integrative Beschulung in der Herkunftsgemeinde (wieder) möglich wäre. Falls dies in Betracht kommt, findet ein begleitetes „Schnuppern“ statt. 4 https://www.rafaelschule.ch/index.php?id=26, abgerufen am 02.02.2018 Rahmenkonzept Rafaelschule Zürich 10
Bei der Berufsintegration wird die Möglichkeit eines Arbeitsplatzes im 1. Arbeitsmarkt mit zuständigen Fachpersonen oder Entscheidungsträgern, Entscheidungsträgerinnen diskutiert und anhand von Multicheck, Basic-Check oder dem Interessenskompass evaluiert. 5.1.5. Elternmitarbeit Wir legen grossen Wert auf die Elternmitarbeit. Diese ist auf verschiedenen Ebenen geregelt und mit einem Elternrat institutionalisiert. Ziel der Elternarbeit ist es einerseits, ein möglichst tragfähiges Beziehungsnetz für die Kinder und Jugendlichen zwischen ihrer Familie und der Rafaelschule aufzubauen, andererseits aber auch, die Elternperspektive im Sinn der Qualitätsentwicklung in die Schule miteinzubinden. Zur Elternmitarbeit gehören Elternabende (1 - 2 je Klasse und Jahr), regelmässige Elternbesuche im Unterricht, Tür- und Angelgespräche, Standortgespräche, Elternratssitzungen und gemeinsame Veranstaltungen zur Entwicklung der Schule und zu pädagogischen Themen. 5.2. Bereich Schule (Heilpädagogik) 5.2.1. Grundhaltung, Auftrag, übergeordnete Ziele Grundhaltung Wir möchten allen Kindern und Jugendlichen eine ganzheitlich ausgerichtete, individuell angemessene Bildung und Erziehung bieten. In einer unterstützenden, respektvollen Lernatmosphäre möchten wir den Schülerinnen und Schülern eine möglichst optimale Entwicklung in den Bereichen Wahrnehmung, Kommunikation, Kognition, Bewegung und Motorik, Sozialverhalten und der Selbstverantwortung ermöglichen. Teamkultur, Ressourcennutzung, Organisationsstrukturen und -prozesse sind integraler Bestandteil des Qualitätsverständnisses unserer heilpädagogischen Schule. Die Lehrpersonen tragen mit ihren individuellen als auch kooperativen Leistungen aktiv zur Qualitätssicherung der heilpädagogischen Bildung bei. Sie definieren auf Basis des Rahmenkonzeptes, der Lehrpläne und unter Berücksichtigung der Rahmenbedingungen die Qualitätsstandards für ihren Unterricht und steuern Schulentwicklungen aktiv mit. Qualitätsstandards und andere Themen der Schulentwicklung werden in den wöchentlichen pädagogischen Sitzungen ausgetauscht und reflektiert. Die Qualität der individuellen Förderung der Kinder und Jugendlichen der heilpädagogischen Schulung bildet sich in der professionellen Vernetzung mit Erziehungsberechtigten, mit internen und externen therapeutischen Fachpersonen und externen Fachstellen ab. Auftrag Die Rafaelschule ist eine von der Bildungsdirektion des Kantons Zürich anerkannte und durch die Bildungsdirektion beaufsichtigte Sonderschule. Wir richten uns nach der kantonalen Sonderschulgesetzgebung (VSG) sowie den Richtlinien der Bildungsdirektion (VSM). Unser Auftrag ist es, Kinder und Jugendliche durch die stattfindende Bildung zu grösstmöglicher Selbstständigkeit bei der Bewältigung der alltäglichen Tätigkeiten und zu bestmöglicher Partizipation an der Gesellschaft hinzuführen. Um diese bereits früh anzubahnen oder bereits bestehende Partizipation aufrechtzuerhalten, pflegen wir zusätzlich zur jährlichen Überprüfung einer Integration in die Regelklasse der Herkunftsschule auch die projektbezogene Kooperation mit Regelklassen. Dies geschieht beispielsweise bei gemeinsamen Sporttagen, Erkundungen, Projekten oder Schülerpartnerschaften mit Regelklassenschülerinnen und -schülern. In der Umsetzung unseres Auftrages richten wir uns nach dem Zürcher Lehrplan 21 Zürich und orientieren uns zusätzlich an den pädagogischen, insbesondere heilpädagogischen Grundlagen von Rahmenkonzept Rafaelschule Zürich 11
Rudolf Steiner. Im Zentrum der Umsetzung stehen die individuellen Voraussetzungen, Ressourcen, Entwicklungsmöglichkeiten und Bedürfnisse der Kinder und Jugendlichen. Übergeordnete Ziele Wir versuchen die Kinder und Jugendlichen nach ihren Möglichkeiten zu fördern. Im Zentrum stehen dabei die Persönlichkeit des Kindes, seine Ressourcen, seine Talente, seine Interessen, seine Lebenswelt und seine Partizipationsmöglichkeiten. Unsere Förderung soll die Kinder und Jugendlichen darin unterstützen, sich als fähige Person mit Möglichkeiten zur Weiterentwicklung zu erleben. Ausgehend von diesem übergeordneten Ziel stehen im Zentrum unserer Förderung die überfachlichen Kompetenzen des Zürcher Lehrplan 21 und das Erlernen von Kulturtechniken. 5.2.2. Angebot Die Rafaelschule ist eine geleitete Tagessonderschule mit Tagesstrukturen für 50 Schülerinnen und Schüler mit einer geistigen Behinderung oder einer ausgeprägten Entwicklungsverzögerung. Nebst der Beschulung in den drei ersten Zyklen des Zürcher Lehrplans 21 haben unsere Schülerinnen und Schüler die Möglichkeit, sich im Rahmen der Sonderschulung 15+ auf eine adäquate Teilhabe am beruflichen und sozialen Leben vorzubereiten. Wir unterrichten unsere Lernenden in Gruppen von 7-8 Kindern / Jugendlichen in folgenden Klassenstufen: • Basisstufe (Kindergarten und Einschulungsklasse) • Unterstufe • Mittelstufe • Sekundarstufe, Oberstufe • Sekundarstufe, Sonderschulung 15plus Ausschlaggebend für die Klassenzusammensetzung sind das Alter und die Lernvoraussetzungen der Kinder. In der Regel umfasst eine Klassenstufe zwei Jahrgänge. 5.2.3. Organisation Die Sonderschulung an der Rafaelschule dauert vom Zeitpunkt des Eintritts, frühestens in die Basisstufe/Kindergarten (4. Altersjahr), bis zum Abschluss der Schule, längstens jedoch bis zur Vollendung des 20. Altersjahres. Die Schülerinnen und Schüler werden in den fünf Stufen von Fachpersonen in schulischer Heilpädagogik und Fachlehrkräften unterrichtet. Sie werden von Praktikanten und Praktikantinnen, Pädagogischen Mitarbeitenden (Fachpersonen Betreuung), SPiA’s und selten auch von Zivildienstleistenden unterstützt. Je nach Bedarf und Möglichkeit wird die heilpädagogische Förderung in der Klasse durch pädagogisch – therapeutische Massnahmen ergänzt. Für medizinisch – therapeutische Massnahmen arbeiten wir mit externen Stellen zusammen. Eine sehr wichtige Schnittstelle der Tagesgestaltung ist das Morgenritual. Es bildet den Übergang von der Freizeit in den Schulalltag und wird von allen Klassen und möglichst allen anwesenden Mitarbeitenden gemeinsam durchgeführt. Unterrichtsorganisation Die Unterrichtsorganisation (Unterrichtszeiten, Ferienzeiten) richtet sich mit wenigen Anpassungen nach den Vorgaben der Stadt Zürich. Rahmenkonzept Rafaelschule Zürich 12
Unterrichtszeiten Die wöchentliche Lektionenzahl orientiert sich an den Pflichtstundenzahlen des Kantons Zürich und den Richtlinien des Pensenpools für Tagessonderschulen Kanton Zürich. Die Lektionen werden während folgenden Zeiten erteilt: Kindergarten und Unterstufe, 20 – 24 Lektionen Dienstag 08.30 – 12.00 Uhr, 13.45 – 16.00 Uhr Montag, Mittwoch, Donnerstag,Freitag 08.30 – 12.00 Uhr Unterstufe, 22 – 26 Lektionen Dienstag, Donnerstag 08.30 – 12.00 Uhr, 13.45 – 16.00 Uhr Montag, Mittwoch, Freitag 08.30 – 12.00 Uhr Mittelstufe, 28 – 30 Lektionen Montag, Dienstag, Donnerstag 08.30 – 12.00 Uhr, 13.45 – 16.00 Uhr Mittwoch, Freitag 08.30 – 12.00 Uhr Oberstufe, Sekundarstufe l, 28 – 36 Lektionen Montag, Dienstag, Donnerstag, Freitag 08.30 – 12.00 Uhr, 13.45 – 16.00 Uhr Mittwoch 08.30 – 12.00 Uhr Sonderschulung 15+, 28 – 36 Lektionen Montag, Dienstag, Donnerstag, Freitag 08.30 – 12.00 Uhr, 13.45 – 16.00 Uhr Mittwoch 08.30 – 12.00 Uhr Unterrichtsbereiche nach Zürcher Lehrplan 21 Wir unterrichten die Kinder und Jugendlichen auf Basis des Zürcher Lehrplan 21. Diese bilden sich in den aktuellen Stundenplänen noch nicht in Zürcher Lehrplan 21 Terminologie ab. Dieser Prozess steht uns als nächstes bevor. Fachbereiche Deutsch, Mathematik, Natur, Mensch, Gesellschaft (NMG), Gestalten Bildnerisches Gestalten, Textiles und Technisches Gestalten Musik Bewegung und Sport Zusätzlich Eurythmie und Erlebnispädagogische Aktivitäten Bildung für nachhaltige Entwicklung Überfachliche Kompetenzen Medien und Informatik Grundlage der Sonderschulung 15+ ist das Rahmenkonzept der Bildungsdirektion „Berufswahl und Lebensvorbereitung von Jugendlichen in der Sonderschulung (2013).“5 Rahmenkonzept Rafaelschule Zürich 13
Lehrkörper Unsere Lehrpersonen erfüllen die Ausbildungsanforderungen der Bildungsdirektion Zürich5: Die Klassenführung obliegt einer ausgebildeten Schulischen Heilpädagogin. Sie wird von Pädagogischen Mitarbeitenden, Praktikanten oder Sozialpädagogen in Ausbildung unterstützt. Fachunterricht und Therapien werden von entsprechend ausgebildeten Personen durchgeführt. Spezifisch ausgebildete Sozialpädagoginnen sind zuständig für die Bereiche Hort, Berufscoaching und in Betreuungsaufgaben. 5.2.4. Didaktische Grundsätze für die Planung und Gestaltung des Unterrichts Als kantonale Tagessonderschule ist der Zürcher Lehrplan 21 für uns verbindlich. In unserem bevorstehenden Schulentwicklungsprozess ist die Umsetzung des Zürcher Lehrplan 21 an der Rafaelschule bereits mit bedacht. In der Umsetzung des Zürcher Lehrplan 21 sehen wir die noch bestehenden Lücken für Lernende mit besonderem Bildungsbedarf, jedoch auch die Chancen durch die neuen Unterrichtsfächer, die differenzierte Beschreibung der Kompetenzentwicklung und die Kompetenzorientierung. Zusätzlich orientieren wir uns an Lehrplanangaben aus der Anthroposophischen Pädagogik. Sie erweitern das heilpädagogische Verständnis für die Kinder und Jugendlichen ebenso wie die möglichen Unterstützungsformen für ihren Lern – und Entwicklungsprozess. Der Unterricht an der Rafaelschule findet in klaren, für die Kinder und Jugendlichen durch- und überschaubaren Strukturen und Abläufen (Tages-, Wochen-, Monats- und Jahresabläufe) statt. Dies ermöglicht es den Schülerinnen und Schülern Sicherheit und Vertrauen zu entwickeln. Innerhalb dieser Strukturen stehen für uns der individuelle Entwicklungsstand, die persönlichen Potentiale und Ressourcen des jeweiligen Kindes / Jugendlichen in sämtlichen Bereichen im Zentrum. Sie sind auch in der Förderplanung festgehalten. Auf diese ausgerichtet setzen wir ebenso differenzierende, wie auch gemeinschaftsbildende Unterrichtsformen ein. Abgebildet sind diese im Klassenunterricht durch Lernen am gemeinsamen Gegenstand, Einzelunterricht, in klassenübergreifenden Sequenzen, Projektunterricht und im Setting des „Bewegten Klassenzimmers“. Wir orientieren uns primär an den kantonalen Lehrmitteln und den dazu vorhandenen Hilfestellungen, Materialien für den Heilpädagogischen Klassenunterricht. Um Kindern und Jugendlichen in ihren Lernprozessen zu unterstützen, ergänzen wir Vorhandenes durch entsprechende Zusatzmaterialien. Einen klaren Akzent setzen wir in erlebnispädagogischen Aktivitäten auf allen Stufen. Beurteilungsformen Unsere Lernenden werden summativ und formativ beurteilt. Die summative Beurteilung geschieht in Form von Zeugnissen und Lernberichten. Formative Evaluationen sind Teil der Unterrichtskultur in Form von regelmässigem Austausch zwischen Lehrperson und Kindern / Jugendlichen und Eltern. Förderplanung Förderung wird an der Rafaelschule als kooperativer Prozess entlang den Schritten Erfassen, Planen, Umsetzen und Evaluieren auf der Basis der ICF verstanden. Richtungsentscheidungen für Förderschwerpunkte werden am Schulischen Standortgespräch SSG gefällt. Verantwortlich für die Prozessführung ist die Klassenlehrperson. Der Förderprozess wird von ihr im Webbasierten Förderplaner (WFP) dokumentiert und ist für alle an der Förderung beteiligten Personen und die Schulleitung einsehbar. Die Lehrperson erfasst den Entwicklungsstand der Lernenden anhand von förderdiagnostischen Methoden wie der Beobachtung oder spezifischen Tests und orientiert sich in der Beschreibung an der ICF. Sie reflektiert den Entwicklungsstand zusätzlich entsprechend unserer pädagogischen Ausrichtung vor dem Hintergrund anthroposophischer Grundlagen. 5https://vsa.zh.ch/internet/bildungsdirektion/vsa/de/personelles/anstellungsbedingungen0/kommunales_sonderpaedagogis chespersonal.html., abgerufen am 02.02.2018 Rahmenkonzept Rafaelschule Zürich 14
Für die Klasse und die einzelnen Schülerinnen und Schüler erstellt die Lehrperson zusammen mit den Fach- und Förderlehrpersonen und den Therapeutinnen und Therapeuten eine Förderplanung. Diese wird regelmässig mit dem Klassenteam und den Eltern besprochen und ausgewertet. Zusammenarbeit Eine intensive Zusammenarbeit des ganzen Schulteams ist Grundvoraussetzung, um die Kinder und Jugendlichen ganzheitlich zu sehen und zu fördern. Trotz unserer „familiären Grösse“ und der dadurch spontanen gegenseitigen Hilfestellungen ist zusätzlich eine klare Regelung der Zusammenarbeit notwendig. Das wichtigste Zusammenarbeitsgefäss ist die wöchentlich stattfindende pädagogische Konferenz, an der Lehrpersonen, therapeutische und sozialpädagogische Fachpersonen teilnehmen. Der erste Teil der Konferenz wird für die Bearbeitung allgemeiner (heil-)pädagogischer Fragen genutzt und von im Vorfeld bestimmten Personen gestaltet. Der zweite Teil, ebenfalls rund 1.5 h steht für individuelle Absprachen und Planungen, aber auch zur Unterrichtsvorbereitung im Team zur Verfügung. Auf die Elternmitarbeit legen wir auch im Schulbereich grossen Wert. Sie ist auf verschiedenen Ebenen geregelt und mit einem Elternrat institutionalisiert. Ziel der Elternarbeit ist es einerseits, ein möglichst tragfähiges Beziehungsnetz für die Kinder und Jugendlichen zwischen ihrer Familie und der Rafaelschule aufzubauen, andererseits aber auch, die Elternperspektive im Sinn der Qualitätsentwicklung in die Schule miteinzubinden. Zur Elternmitarbeit gehören Elternabende (2 - 4 je Klasse und Jahr), regelmässige Elternbesuche im Unterricht, Tür- und Angelgespräche, Standortgespräche, Elternratssitzungen und gemeinsame Veranstaltungen zur Entwicklung der Schule und zu pädagogischen Themen. Die kontinuierliche Weiterbildung unserer Lehrpersonen im Bereich der Gesprächsführung ist uns wichtig. 5.3. Diagnostik und Therapie 5.3.1. Grundhaltungen, Auftrag, übergeordnete Ziele Die Grundhaltung der internen Therapeuten und Therapeutinnen korrespondieren grundsätzlich mit den Grundhaltungen der Sozialpädagogik (5.1.1.) und der Heilpädagogik (5.2.1.). Therapeutische Verfahren sind Teil einer ganzheitlichen Förderung und Unterstützung zur Erlangung einer möglichst gesunden Entwicklung, respektive Bewahrung und Festigung des aktuellen Status. Zusammenarbeit Die interdisziplinäre Zusammenarbeit und die Zusammenarbeit mit den Bezugspersonen des Kindes / Jugendlichen werden entsprechend der Zusammenarbeit der Heilpädagogik (5.2.4.) gehandhabt. Wenn Therapien durch externe Therapeutinnen / Therapeuten durchgeführt werden ist uns eine sorgfältige Zusammenarbeit wichtig. Zusätzlich zu den pädagogischen Konferenzen haben die internen Therapeutinnen und Therapeuten halbjährlich eine Besprechung ausschliesslich zu Themen rund um die Therapien. 5.3.2 Angebot Schulintern stehen unseren Kindern und Jugendlichen Logopädie, Psychomotorik und künstlerische Therapien (Kunsttherapie, Eurythmie, Sprachgestaltung) zur Verfügung. Medizinisch therapeutische Massnahmen wie Physio – oder Ergotherapie und Psychotherapie werden extern angeboten. 5.3.3. Organisation Die internen Therapien finden während der Unterrichtszeiten statt. Informationen zu der Beschreibung der Therapien befinden sich im Glossar. Rahmenkonzept Rafaelschule Zürich 15
Die Organisation der Therapien ist intern in einem Plan geregelt: Die Versorgung mit medizinisch-therapeutischen oder pädagogischen Hilfsmitteln ist Sache der Therapeutinnen oder Therapeuten. Werden neue medizinisch-therapeutische Hilfsmittel für die Kinder benötigt, müssen die Vorschläge der TherapeutInnen und HeilpädagogInnen mit der zuständigen Ärztin, dem zuständigen Arzt, besprochen und von ihr / ihm verordnet werden. Für pädagogische Hilfsmittel (z.B. Kommunikationshilfen) erstellen die Therapeutinnen / Therapeuten die notwendigen Gutachten selbst oder holen sie bei externen Fachpersonen ein. Nach Eingang der Offerte stellen die therapeutischen Fachpersonen Antrag auf Kostengutsprache bei der Invalidenversicherung (IV). Für besondere Hilfsmittel, die weder von der IV noch von der Krankenversicherung finanziert werden, steht im Budget ein begrenzter Betrag zur Verfügung. In diesem Fall entscheidet die Schulleitung über die Anschaffung. 5.3.4 Voraussetzungen und Zuweisung Intern stattfindende Therapien finden einzeln oder in kleinen Gruppen statt. Schulleitung, Klassenlehrpersonen, SozialpädagogInnen und TherapeutInnen entscheiden auf Grund von Abklärungen oder Beobachtungen im Schulalltag bzw. Betreuungsalltag über die Durchführung einer internen Therapie. Die letztendliche Entscheidungskompetenz liegt bei der Schulleitung. Externen Therapien liegt eine ärztliche Verordnung, bzw. eine entsprechende Verfügung der Invalidenversicherung oder der Krankenkasse im Rahmen der Verordnung vor. In der Regel werden Therapien im Rahmen von Schulischen Standortgesprächen beschlossen. 6. Aufenthaltsgestaltung 6.1. Aufnahme 6.1.1. Platzierungsgrundlagen, einweisende Stellen Schülerinnen und Schüler werden der Rafaelschule durch die Herkunftsgemeinden zugewiesen. Der besondere pädagogische Förderbedarf im hochschwelligen Bereich der Sonderschulung muss durch Rahmenkonzept Rafaelschule Zürich 16
den Schulpsychologischen Dienst bestätigt und abgeklärt sein (SAV). Falls notwendig werden weitere Fachpersonen wie z.B. Fachpersonen in Heilpädagogischer Früherziehung einbezogen. Zusätzliche Voraussetzung für eine Platzierung ist ein schriftlicher Zuweisungsbeschluss und die vorliegende Kostengutsprache der zuständigen Schulgemeinde. 6.1.2. Anmeldevorgang Die Aufnahme findet in folgenden Schritten statt: • Anmeldung auf Empfehlung des SPD durch die Schulpflege an die Rafaelschule • Erstgespräch mit der Schulleitung und den Eltern (evtl. im Beisein des Kindes): In diesem Gespräch erhalten die Eltern eine Infomappe über die Schule, das Eltern-Reglement und das Anmeldeformular. • Anmeldung zu einem Schnuppertermin für das Kind in der potenziellen Klasse durch die Eltern • Aufnahmeentscheid durch die Schulleitung mit den involvierten Lehrpersonen • Antrag durch den SPD an die Schulgemeinde und an die Kreisschulpflege zur Kostengutsprache • Erteilung der Kostengutsprache durch die Schulgemeinde • Abschluss eines Schulvertrages zwischen der Rafaelschule und der Schulgemeinde • Kontaktaufnahme der Rafaelschule mit den Eltern sobald der Termin für den Schuleintritt feststeht • Vorbereitung und Gestaltung des Eintritts in Zusammenarbeit mit Eltern • Drei Monate nach Eintritt des Kindes führen Eltern und Schule ein umfangreiches Elterngespräch durch. Bei Schwierigkeiten muss der SPD zur Lösungsfindung beigezogen werden. 6.1.3. Auftrag und Vertrag Die Gestaltung von Auftrag und Vertrag teilt sich in einen pädagogischen und einen administrativen Teil. Administration Die Schule regelt die Formalitäten mit der zuständigen Schulpflege in einem Vertrag. Die Eltern werden über den Schulvertrag und die „Allgemeinen Regelungen zum Schulbesuch an der Rafaelschule“ informiert. Der Schulvertrag und die „Allgemeinen Regelungen“ enthalten folgende Themen: • Grundsätzliches (Beschulung nach dem Volksschulgesetz, realistische Erwartungen) • Aufnahmebestimmungen • Mitwirkung der Eltern (Elternrat) • Informationsaustausch (Elternabende, SSG, Kinderbesprechungen, Arztberichte) • Präsenzzeiten der Schülerinnen und Schüler • Transport • Absenzen und Jokertag • Krankheiten • Medizinische Notfälle • Ernährung • Entlastungsangebote • Hinweis auf mögliche Entlastungen durch die verschiedenen Stellen (separates Merkblatt) • Schullager und Exkursionen • Fotoregelung • Feste feiern und Rituale • Förderansätze und Förderplanung Rahmenkonzept Rafaelschule Zürich 17
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