RATGEBER in Leiharbeit für Beschäftigte - Gute Arbeit für alle
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RATGEBER FÜR BESCHÄFTIGTE IN LEIHARBEIT Inhalt 4 Vorwort 6 Eine Dreiecksbeziehung Dein Ratgeber … 8 ... für gute Arbeitsbedingungen 9 Recht und Gesetz 12 Dein Arbeitsvertrag 16 Checkliste Arbeitsvertrag 18 Dein Tarifvertrag 22 Dein Geld 24 Checkliste Eingruppierung 28 Checkliste Branchenzuschläge 31 Deine Arbeitszeit 33 Unerlaubte Arbeitnehmerüberlassung 35 ... für den Arbeitsalltag 36 Dein Arbeitgeber – die Leiharbeitsfirma 37 Deine Ansprechpartner 39 Checkliste Ansprechpartner 40 Dein Arbeits- und Gesundheitsschutz 41 Deine Entgeltabrechnung 43 Deine Zukunft 2
44 ... in der Arbeitslosigkeit 45 Das Ende des Beschäftigungsverhältnisses 46 Deine Meldepflichten 49 ... für mehr Mitbestimmung 50 Deine Mitbestimmung im Betrieb 50 Deine IG Metall 51 Wir sind da … 52 Checkliste Service 53 ... für sichereres Handeln 54 Im Betrieb ankommen 55 Deine Zukunft im Einsatzbetrieb 56 Mutig sein und profitieren 57 Arbeitskampf im Einsatzbetrieb 58 Anhang 58 Glossar 62 Schlagwortverzeichnis zum schnellen Nachschlagen 64 Wir sind da … 65 Vorteile der IG Metall-Mitgliedschaft 3
Vorwort LIEBE KOLLEGIN, LIEBER KOLLEGE, Leiharbeit ist in den Branchen der IG Metall weit verbreitet. Leihbe- schäftigte werden zwar überwiegend in der Produktion eingesetzt, doch sie sind überall in den Betrieben zu finden. Dabei werden sie wie Beschäftigte zweiter Klasse behandelt. Das ist ungerecht und respektlos. Viele Leiharbeiterinnen und Leiharbeiter wehren sich gegen diese Ungerechtigkeit und finden dabei Unterstützung bei ihrer Gewerk- schaft, der IG Metall. Denn die IG Metall ist die Gewerkschaft für Leihbeschäftigte und wird gemeinsam mit diesen aktiv: Mit über 150 örtlichen Geschäftsstellen, mit IG Metall-Betriebsräten und -Vertrauensleuten sowie mit der Kampagne „Gute Arbeit für alle“. Wir kämpfen gemeinsam dafür, dass Leiharbeit fair und gerecht wird. Wir wollen, dass Du ordentlich und respektvoll im Betrieb behandelt wirst. Deine Arbeit ist wertvoll, Du verdienst mehr! Da- mit Du weißt, worauf es dabei ankommt, haben wir diesen Ratge- ber für Dich geschrieben. Er ist Dein Leitfaden, mit dem Du sicher durch den Arbeitsalltag in der Leiharbeit kommst. In unserem Ratgeber findest Du alle wichtigen Informationen zur Leiharbeit. Dabei ist er nach Anlässen und Situationen gegliedert, wie Abschluss des Arbeitsvertrags oder Überprüfung der Entgelt- abrechnung. Zudem werden viele Aspekte eines Arbeitsverhältnis- 4
ses nicht nur durch Deinen Arbeitsvertrag sondern beispielsweise auch durch Gesetze, Tarifverträge oder Betriebsvereinbarungen geregelt. Aus diesen Gründen tauchen manche Themen an mehre- ren Stellen im Ratgeber auf. Um alle Inhalte gezielt und schnell zu finden, kannst Du die In- haltsverzeichnisse für das ganze Heft und jene für die einzelnen Kapitel nutzen. Zudem kannst Du über das Schlagwortverzeichnis auf Seite 62 bis 63 schnell nach Begriffen suchen und diese nach- schlagen. Aber auch das Durchlesen lohnt sich – der Ratgeber be- gleitet Dich in jeder Situation und gibt Dir wertvolle Tipps für den Arbeitsalltag. Wichtige Begriffe erklären wir in einem Glossar auf Seite 58 bis 61. Wenn diese Begriffe im Ratgeber auftauchen, haben wir sie mit → markiert. Wir wünschen Dir alles Gute für Deine Arbeit. Deine IG Metall Du findest die Checklisten auch zum Ausdrucken unter gute-arbeit-fuer-alle.de/ratgeber-Leiharbeit 5
Leihbeschäftigte, Verleiher, Entleiher – eine Dreiecksbeziehung Im Normalfall ist ein Arbeitsverhältnis Dafür erhebt der Verleiher eine Gebühr, eine Zweierbeziehung zwischen einem er verdient also an jeder geleisteten Arbeitgeber auf der einen und einer Ar- Arbeitsstunde kräftig mit. Dies geht zu beitnehmerin oder einem Arbeitnehmer Lasten der Leihbeschäftigten. Sie wer- auf der anderen Seite. Arbeitnehme- den in Deutschland für die gleiche Ar- rinnen und Arbeitnehmer stellen dem beit häufig deutlich schlechter bezahlt Arbeitgeber ihre Arbeitskraft zur Verfü- als ihre festangestellten Kolleginnen gung. Im Gegenzug zahlt der Arbeitge- und Kollegen. ber dafür → Entgelt (Lohn oder Gehalt). Zusätzlich kann der Entleiher den Ein- Ein Leiharbeitsverhältnis hingegen ist satz von Leihbeschäftigten sofort been- eine Dreiecksbeziehung zwischen einer den, wenn er die Arbeitskraft nicht mehr Arbeitnehmerin oder einem Arbeitneh- benötigt oder beispielsweise Leihbe- mer, einem Verleihunternehmen/Ver- schäftigte länger krank sind. Das macht leiher und einem Entleihunternehmen/ sich auch hübsch in der Bilanz des Ent- Entleiher. Angestellt und entlohnt wer- leihers für Kapitalanleger: Dort werden den Beschäftigte vom Verleiher. Dieser Leihbeschäftigte nicht als fixe Personal- nutzt die Arbeitskraft der Beschäftigten kosten sondern als flexible Sachkosten jedoch nicht selbst, sondern stellt sie abgerechnet. einem anderen Unternehmen, dem Ent- leiher, zur Verfügung. 6
Arbeitnehmer- überlassungsvertrag Verleiher (Arbeitgeber) Entleiher Tatsächliche (Leih-)Arbeitsvertrag Beschäftigung (Ort der Arbeitsleistung) Leiharbeiterin/Leiharbeiter 7
DEIN RATGEBER FÜR GUTE ARBEITSBEDINGUNGEN Auf einer sicheren Basis → Leiharbeit in Deutschland findet Die Informationen in diesem Kapitel nicht in einem rechtlosen Raum statt. können deshalb von entscheidender Die Bedingungen, unter denen Leihbe- Bedeutung für Dich sein: Denn Ar- schäftigte arbeiten, sind durch Gesetze beits- und → Tarifverträge regeln Deine und → Tarifverträge geregelt und in Ar- Arbeitsbedingungen, Deine Entlohnung beitsverträgen festgeschrieben. Dabei und Deine Arbeitszeit. Gerade wenn werden immer mehr feste, sogenannte Du vor der Unterzeichnung eines neu- Dauerarbeitsplätze in Leiharbeit und en Arbeitsvertrages stehst, solltest Du damit in unsichere, prekäre Beschäfti- dieses Kapitel noch einmal zur Hand gung umgewandelt. Zudem werden die nehmen und Dich damit vor Fallstricken bestehenden tariflichen und betrieb- im Arbeitsvertrag schützen. Hier findest lichen Regelungen häufig nicht einge- Du alles, um Dir einen Grundstein für si- halten. Leihbeschäftigte erhalten daher chere und gute Arbeit zu legen. oftmals nicht das, was ihnen zusteht. 9 Recht und Gesetz 12 Dein Arbeitsvertrag 16 Checkliste Arbeitsvertrag 18 Dein Tarifvertrag 22 Dein Geld 24 Checkliste Eingruppierung 28 Checkliste Branchenzuschläge 31 Deine Arbeitszeit 33 Unerlaubte Arbeitnehmerüberlassung 8
Recht und Gesetz Gesetze, Tarifverträge, Betriebsvereinbarungen und Arbeitsverträge – durch sie wird geregelt, unter welchen Bedingungen Du arbeitest. Doch was genau geregelt ist, was wann gilt und auf was Du Dich im Konfliktfall berufen kannst, erfährst Du hier. Leiharbeit im Gesetz Im Jahr 2011 und 2017 wurden auf Druck Die → Leiharbeit in Deutschland wird der → Gewerkschaften einige Änderun- durch das Gesetz zur Arbeitnehmer- gen im AÜG vorgenommen. Diese Än- überlassung geregelt – auch AÜG ge- derungen haben aber insgesamt nicht nannt. Dieses Gesetz wurde im Laufe dazu beigetragen, den Missbrauch der der Zeit auf Kosten der Leihbeschäftig- Leiharbeit zum Lohndumping einzu- ten verschlechtert. Ein Beispiel hierfür dämmen. So muss das → Leiharbeits- ist die Aufhebung des sogenannten verhältnis nun im Vertrag zwischen Synchronisationsverbots, wodurch der Entleiher und Verleiher als solches Arbeitsvertrag von Leihbeschäftigten gekennzeichnet sein. Es gilt für Leih- nicht mit dem Einsatz im Entleihbetrieb beschäftigte eine Höchstüberlassungs- enden durfte. Zudem laufen die Gleich- dauer von 18 Monaten. Daraus folgt stellungsregelungen im Gesetz leer. Ge- jedoch meist keine Übernahme. In der schützt sind Leihbeschäftigte nur durch Praxis werden Leihbeschäftigte nach die → Tarifverträge der → DGB-Gewerk- diesen 18 Monaten oft für drei Monate schaften. woanders beschäftigt, um dann erneut auf dem alten Arbeitsplatz eingesetzt zu werden. Das Arbeitnehmerüberlassungsgesetz (AÜG) im Internet: gesetze-im-internet.de/a_g 9
Auskunftspflicht des Entleihers Die Tarifgemeinschaft Christlicher Ge- Damit Du prüfen kannst, ob Du gleich werkschaften für → Zeitarbeit schloss bezahlt und gleich behandelt wirst, Tarifverträge mit Dumpinglöhnen ab – gibt es die Auskunftspflicht des Ent- und die → DGB-Tarifgemeinschaft war leihers. Er muss Dir unter gewissen gegen diese Unterbietungskonkurrenz Voraussetzungen Auskunft geben über machtlos und musste Kompromisse die Arbeitsbedingungen einer/eines eingehen. Denn die Arbeitgeber hät- zu Dir vergleichbaren Beschäftigten, ten sonst mit den christlichen Gewerk- insbesondere beim Leistungslohn und schaften noch schlechtere Bedingun- bei Gleichstellungsansprüchen, die auf gen ausgehandelt. betrieblichen Regelungen im Einsatz- betrieb beruhen können. Hier lohnt sich Erst Ende 2010 legte das Bundesar- der Kontakt zum → Betriebsrat des Ent- beitsgericht der Christlichen Tarifge- leihers (also des Betriebs, in dem Du meinschaft das Handwerk, indem es ihr gerade eingesetzt bist), um zu klären, die Tariffähigkeit absprach. Durch den ob für die Auskunft tatsächlich ein ver- Rückzug der christlichen Gewerkschaf- gleichbarer Arbeitsplatz herangezogen ten und weil immer mehr Leihbeschäf- wurde (§ 13 AÜG). tigte Gewerkschaftsmitglied werden, haben die → DGB-Gewerkschaften nun Tarifvertrag die Möglichkeit, bessere Bedingungen Die Öffnungsklausel im AÜG hat zu- für Leiharbeitnehmerinnen und Leih- nächst zu einer deutlichen Verschlech- arbeitnehmer auszuhandeln. Deshalb terung der Bedingungen für Leihbe- ist die Mitgliedschaft in einer DGB-Ge- schäftigte beigetragen. Denn sie schuf werkschaft so wichtig. eine Gesetzeslücke für die sogenannten christlichen → Gewerkschaften, die da- Betriebsvereinbarungen raufhin Tarifverträge unterhalb des ge- Die IG Metall und ihre → Betriebsräte setzlichen Standards abschlossen – bis versuchen die Arbeitsbedingungen für das Bundesarbeitsgericht diese → Tarif- Leihbeschäftigte auch über → Betriebs- verträge für unwirksam erklärte. vereinbarungen zu verbessern. In vie- len Betrieben wurde so eine gerechte- re Bezahlung von → Leihbeschäftigten 10
durchgesetzt. Betriebsvereinbarungen Beispiel in der Kontraktlogistik, sofern sind Verträge zwischen Arbeitgeber sie in den Branchen in denen Branchen- und → Betriebsrat. Sie gelten für alle zuschläge bezahlt werden, eingesetzt Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer sind. Während die Arbeitgeber dies eines Betriebes. Betriebsvereinbarun- zunächst verweigerten, gibt es mittler- gen haben immer Vorrang vor Deinem weile eine gerichtliche Klärung. Das Arbeitsvertrag, es sei denn, in Deinem Bundesarbeitsgericht hat in mehreren Arbeitsvertrag sind für Dich günstigere Fällen entschieden, dass auch Leih- Regelungen vereinbart. Dann gilt natür- beschäftigte in „Reparatur-, Zubehör-, lich Dein Arbeitsvertrag. Montage-, Dienstleistungs- und sons- tigen Hilfe- und Nebenbetrieben“ An- Branchenzuschläge spruch auf die Branchenzuschläge ha- Seit 2012 erhalten dank den → IG Me- ben. Dazu zählen auch Leihbeschäftigte tall-Tarifverträgen Leihbeschäftigte, die in der Kontraktlogistik. in der Metall- und Elektroindustrie, in der Holz- und Kunststoffindustrie und Arbeitsvertrag in der Textil- und Bekleidungsindustrie Mit der Unterzeichnung des Arbeitsver- eingesetzt werden, sogenannte Bran- trags verpflichtest Du Dich rechtlich bin- chenzuschläge auf ihren normalen Leih- dend, eine persönliche Dienstleistung arbeitstarif. Das konnte die IG Metall in beziehungsweise Arbeit gegen Entgelt/ den Tarifbewegungen der Branchen der Bezahlung zu erbringen – und gibst zu- Entleihbetriebe durchsetzen. Die Zu- gleich Dein Einverständnis zu allen im schläge sind nach Dauer der Beschäfti- Vertrag aufgeführten Bedingungen. gung gestaffelt. In der Metall- und Elektro- Gegen unfaire Arbeitsbedingungen, industrie erhalten → Leihbeschäftigte die vertraglich festgehalten sind, ist einen Zuschlag von bis zu 65 Prozent. schwer anzukommen – solange sich (Siehe auch die Checkliste Branchenzu- der Arbeitsvertrag im gesetzlichen und schläge auf Seite 28/29.) tariflichen Rahmen bewegt und keine anderweitige → Betriebsvereinbarung Anspruch auf die Branchenzuschläge existiert. Vor der Unterzeichnung sollte haben auch Beschäftigte in Leiharbeit der Arbeitsvertrag deshalb sorgsam ge- bei Industrienahen Dienstleistern, zum prüft werden. Dafür erhältst Du als Mit- glied von Deiner → Gewerkschaft Unter- stützung. 11
Dein Arbeitsvertrag Dein Arbeitsvertrag regelt die Bedingungen, unter denen Du arbeitest. Beim Unterschreiben des Vertrags ist deshalb Vorsicht geboten: Informiere Dich vorher und kontrolliere den Arbeitsvertrag genau. Zusätzlich zum Arbeits- vertrag muss Dir zudem das Merkblatt für Leiharbeitnehmerinnen und Leih- arbeitnehmer der Agentur für Arbeit ausgehändigt werden. Beschäftigten, die der deutschen Sprache nicht mächtig sind, ist auf Verlangen das Merkblatt der Agentur für Arbeit in ihrer Muttersprache auszuhändigen. Zusatzvereinbarungen Manchmal versuchen Leiharbeitge- Das aktuelle Merkblatt der Agentur für ber, mit Dir Zusatzvereinbarungen im Arbeit findest Du zudem immer auf: Arbeitsvertrag abzuschließen. Diese arbeitsagentur.de/zeitarbeit verstoßen jedoch oft gegen bestehen- de Gesetze oder sollen Dich gezielt um Deine Ansprüche bringen. Dies kann Befristete Arbeitsverträge zum Beispiel ein Verbot der Übernahme Es ist zulässig, Deinen Arbeitsvertrag im Einsatzbetrieb oder eine Verrech- auf die Dauer von zwei Jahren zu be- nung der Branchenzuschläge sein. Un- fristen, ohne dass dafür ein besonde- terschreibe deshalb erst, wenn Du den rer Grund vorliegen muss. Gehst Du ein Vertrag genau gelesen hast und mit den befristetes Arbeitsverhältnis für einen getroffenen Absprachen einverstanden kürzeren Zeitraum ein, kann es eben- bist. falls ohne einen Sachgrund dreimal bis zu einer Gesamtdauer von zwei Jahren Achtung! verlängert werden. Befristungen richten Solltest Du Zweifel haben oder gar zur sich damit ausschließlich nach den Re- Unterschrift gedrängt werden: Unter- gelungen des Teilzeit- und Befristungs- zeichne den Arbeitsvertrag nicht vor gesetzes (TzBfG). Ort und nimm Dir Zeit für eine sorg- fältige Prüfung. Wenn Du Mitglied der Liegt ein Befristungsgrund im Sinne des → IG Metall bist oder wirst, kannst Du Gesetzes vor, können auch Verträge be- Dich jederzeit von Deiner örtlichen fristet werden, die länger als zwei Jahre Geschäftsstelle beraten lassen. laufen. Darüber hinaus kann es sein, 12
dass der Arbeitgeber versucht, Dich le- diglich für die Zeit einzustellen, in der Tipp Du fest für einen Auftrag im Kundenbe- In einem Beratungsgespräch kann trieb vorgesehen bist. Ob er das darf, ist der Arbeitsvertrag darauf geprüft rechtlich umstritten. Auch, ob der unbe- werden, welche tarif- und arbeits- grenzte Einsatz bei ein und demselben vertraglichen Standards für Dich Kundenbetrieb zulässig ist, ist rechtlich gelten. Bei auftretenden Problemen umstritten. Solltest Du über mehrere ist es deshalb zu empfehlen, dass Jahre immer bei demselben Kunden ein- Du Dich als IG Metall-Mitglied an gesetzt werden oder solltest Du nur für Deine örtliche Geschäftsstelle wen- die Dauer eines Einsatzes vom Verleiher dest und dort einen kostenlosen eingestellt werden, dann lässt Du Dich Beratungstermin vereinbarst. als Mitglied am besten bei Deiner örtli- chen IG Metall-Geschäftsstelle beraten. Geltung des Tarifvertrags und Deine örtliche IG Metall-Geschäfts- der Betriebsvereinbarung stelle findest du über: Die Leiharbeitsbranche ist in verschie- igmetall.de/vor-ort denen Arbeitgeberverbänden organi- siert. Deshalb sind auch verschiedene → Tarifverträge abgeschlossen worden. Welcher Tarifvertrag für Dich gilt, ist in der Regel in Deinem Arbeitsvertrag ge- regelt. Zudem haben die im Arbeitsver- trag festgehaltenen Regelungen keine Geltung, wenn in Deinem Betrieb eine → Betriebsvereinbarung gilt, in der für Dich bessere Bedingungen vereinbart wurden. 13
Auslandseinsätze Der Betriebsrat kann Dich auch darüber Die Möglichkeit eines Auslandseinsat- informieren, ob es in Deinem Entleihbe- zes muss im Arbeitsvertrag vermerkt trieb eine Vereinbarung zur Übernahme sein – sonst muss der Verleiher mit Dir von Leihbeschäftigten gibt. Eine solche eine Zusatzvereinbarung schließen. Ab kann der Betriebsrat des Entleihbe- einem Einsatz von über einem Monat triebs mit seinem Arbeitgeber abschlie- müssen folgende Angaben im Arbeits- ßen und darin auch Voraussetzungen vertrag oder in der Einsatzbescheini- für eine Übernahme vereinbaren. gung beziehungsweise Zusatzvereinba- rung zum Arbeitsvertrag für den Einsatz Übernahme enthalten sein: Betriebsräte in der Metall- und Elektro- industrie haben über einen Tarifvertrag – die Dauer der im Ausland auszu- die Möglichkeit, im Einsatzbetrieb bes- übenden Tätigkeit, sere Bedingungen für Leiharbeitneh- – die Währung, in der das Arbeitsent- merinnen und Leiharbeitnehmer aus- gelt ausgezahlt wird, zuhandeln. So erreichen sie oft bessere – ein zusätzliches mit dem Auslands- Bezahlung, zum Beispiel gleiches Geld aufenthalt verbundenes Arbeitsent- ab dem 1. Tag, bessere Arbeitsbedin- gelt und damit verbundene zusätz- gungen oder die feste Übernahme nach liche Sachleistungen, einem Einsatz. Im Gegenzug kann die – die vereinbarten Bedingungen für Verweildauer auf bis zu 48 Monate ver- die Rückkehr der Arbeitnehmerin längert werden. Erkundige Dich bei Dei- oder des Arbeitnehmers. nem Betriebsrat im Entleihbetrieb, ob vor Ort besondere Vereinbarungen auch Freie Arbeitsplätze beim für Dich gelten. Entleiher und Übernahme Damit Du die Chance hast, auch über- nommen zu werden, muss der Entleih- betrieb Dich über freie Arbeitsplätze informieren. Dies kann auch über einen Aushang erfolgen. Der → Betriebsrat des Entleihbetriebes kann Dir ebenfalls wei- terhelfen. 14
Zusätzlich zum Arbeitsvertrag muss das Merkblatt für Leiharbeitnehmerinnen und Leiharbeitnehmer der Agentur für Arbeit ausgehändigt werden. Auf Verlangen auch in der jeweiligen Muttersprache. 15
Checkliste Arbeitsvertrag Diese Inhalte sollten in einem Arbeitsvertrag stehen. Eine Vertiefung der Punkte findest Du im vorherigen oder in den folgenden Kapiteln. Firma und Anschrift des Verleihers, Anschrift der Behörde, welche die Erlaubnis zur Arbeitnehmerüberlassung erteilt hat, sowie Ort und Datum der Erteilung der Verleiherlaubnis. Name und Anschrift der/des Beschäftigten, Tag und Ort der Geburt Der Arbeitsvertrag gilt nur für die in ihm genannte Person. Kommst Du aus einem Land, das nicht zur Europäischen Union gehört, muss eine Arbeits- erlaubnis vorliegen. Art und Merkmale der zu leistenden Tätigkeit Die zu leistende Tätigkeit muss möglichst genau beschrieben werden – auch ob Schicht-, Nacht- oder Wochenendarbeit zu leisten ist. Erforderliche Qualifikation Du solltest keine → Einstufung akzeptieren, die unterhalb der erforderlichen Qualifikation an Deinem Einsatzarbeitsplatz liegt. Achte darauf, dass Du als Facharbeiterin oder Facharbeiter eingestuft und dann genauso eingesetzt wirst. Die wesentlichen Merkmale Deiner → Eingruppierung in eine bestimmte → Entgeltgruppe sind in → Tarifverträgen geregelt. (Siehe dazu: Checkliste Eingruppierung auf Seite 24/25.) Einsatzort, ggf. auch Hinweis auf wechselnde Einsatzorte Wer nur wohnortnah eingesetzt werden will, sollte das im Arbeitsvertrag vermerken lassen. Beginn des Arbeitsverhältnisses, bei befristeten Arbeitsverhältnissen die vorgesehene Dauer der Befristung Die vereinbarte Arbeitszeit Zusammensetzung und Höhe des Arbeitsentgeltes Zusätzlich zum ausreichenden → Grundentgelt sollten Zulagen und Zuschläge, Prämien, Sonderzahlungen, sowie andere Bestandteile des Arbeitsentgeltes gesondert aufgeführt und nicht mit dem Grundentgelt verrechnet werden. 16
Zudem sollte die Fälligkeit des Entgelts ausdrücklich angegeben werden. Grundentgelt und Branchenzuschläge Beides sollte vertraglich gesichert sein und nicht durch in Aussicht gestellte andere Zuschläge ersetzt oder verrechnet werden. Leistungen wie Reisekosten, Verpflegungsentgelt und Übernachtungskosten All dies muss geregelt und einzeln aufgeführt sein oder individuell mit der Ein- satzbescheinigung verabredet werden. Diese Posten sollten nicht als Leistungs- zuschlag ausgewiesen werden. Dauer des jährlichen Erholungsurlaubs, das heißt mindestens die im → Tarif- vertrag zugesicherten 24 bis 30 Urlaubstage je nach Beschäftigungsdauer. Leistungen bei Krankheit, Urlaub und vorübergehender Nichtbeschäftigung, wie zum Beispiel Fortzahlung des Entgelts im Krankheitsfall oder auch die Art und Höhe der Leistungen in Zeiten, in denen Du nicht verliehen bist. Achte darauf, dass das ausdrücklich vermerkt ist! Bereitschaft und Einsatzfahrt Beides sollte vertraglich geregelt sein und ausdrücklich nicht als Urlaub angerechnet oder vom Arbeitszeit-Konto abgezogen werden. Fristen für die Kündigung des Arbeitsverhältnisses, gestaffelt nach Beschäftigungsdauer. Die Möglichkeit eines Arbeitseinsatzes im Ausland sowie folgende Angaben, falls der Einsatz länger als einen Monat dauert: – die Dauer der im Ausland auszuübenden Tätigkeit, – die Währung, in der das Arbeitsentgelt ausgezahlt wird, – ein zusätzliches Arbeitsentgelt, – die vereinbarten Bedingungen für die Rückkehr des Arbeitnehmers. Zeitpunkt und Ort des Abschlusses des Arbeitsvertrages Der Zeitpunkt ist immer dann wichtig, wenn es zu Streitigkeiten aus dem Arbeits- verhältnis kommt. Der Ort ist in der Regel der Sitz des Verleihers oder die Nieder- lassung/Geschäftsstelle, bei der Du Dich vorgestellt hast. 17
Dein Tarifvertrag Die Tarifgemeinschaft der DGB-Gewerkschaften hat erstmals 2003 mit den zwei großen Verbänden BZA – heute BAP – und iGZ Tarifverträge abgeschlos- sen. Während es in den Mantel- und Entgeltrahmen-Tarifverträgen noch unter- schiedliche Regelungen gibt, sind die Entgelttabellen mittlerweile identisch. Tarifverträge regeln Mindestbedingungen, die nicht unterschritten werden dürfen. Im Arbeitsvertrag wird üblicherweise festgelegt, welcher Tarifvertrag Anwendung findet. Ost- und West-Tarife Grundentgelt und Leider gibt es in den → Tarifverträgen Eingruppierung immer noch ein Ost-West-Gefälle bei Im Tarifvertrag werden Entgeltgruppen den → Entgelten. In den vergangenen und ihre Bezahlung geregelt. Bei Auf- Tarifrunden haben die → Gewerkschaf- nahme der Beschäftigung wirst Du einer ten immer wieder versucht, diese Lücke Entgeltgruppe zugeordnet, das heißt zu schließen. Nun ist es gelungen: Die eingruppiert. Die in Deinem Arbeits- Ost-West-Angleichung der Tarifverträge vertrag angegebene Eingruppierung ist ist mit den Arbeitgebern für 2021 tarif- damit Dein → Grundentgelt, das Du lich vereinbart. in jedem Fall beziehst. Achtung: Bei Wechsel der Tätigkeit kann sich die Ent- geltgruppe ändern. Übst Du dann eine anspruchsvollere Tätigkeit aus, dann muss eine Zulage bezahlt werden. Zur Eingruppierung gibt es in den DGB-Ta- rifen mit BAP und iGZ unterschiedliche Regelungen: 18
iGZ-Entgeltrahmentarifvertrag § 2.1 Der Arbeitnehmer wird zu Beginn des Beschäftigungsverhältnisses entspre- chend der arbeitsvertraglich geregelten Beschäftigung in die jeweilige Ent- geltgruppe eingruppiert (Stammentgeltgruppe). Für die Eingruppierung ist die tatsächlich notwendige Qualifikation für die im Kundeneinsatz ausge- übte Tätigkeit maßgeblich. § 2.2 Werden dem Arbeitnehmer zeitweise Arbeiten übertragen, die einer hö- heren Entgeltgruppe entsprechen, werden diese durch eine Zulage für die entsprechende Dauer der Tätigkeit abgegolten. Während der Zeit, die der Arbeitnehmer nicht bei einem Entleiher eingesetzt ist, erhält er die Vergü- tung gemäß Stammentgeltgruppe. BAP-Entgeltrahmentarifvertrag § 2.1 Die Mitarbeiter werden aufgrund ihrer überwiegenden Tätigkeit in eine Ent- geltgruppe dieses Tarifvertrages eingruppiert. Für die Eingruppierung ist ausschließlich die tatsächlich ausgeübte Tätigkeit maßgebend. § 2.3 Vorübergehende Tätigkeiten einer höheren Entgeltgruppe rechtfertigen kei- ne neue Eingruppierung. Sofern zeitweise Arbeiten einer höherwertigen Ent- geltgruppe übertragen werden, ist ab der 6. Woche eine Zulage in Höhe der Differenz zwischen dem tariflichen Entgelt der niedrigeren Entgeltgruppe und dem für die Tätigkeit vorgesehenen Entgelt zu zahlen. 19
Mehrarbeit und Nachtarbeits- Tipp zuschläge Deine → Eingruppierung kannst Du In den Manteltarifverträgen sind Zu- auf Seite 24/25 prüfen. Bei Proble- schläge für Mehrarbeit, Nacht-, Sonn- men frage Deinen → Betriebsrat, ob und Feiertagsarbeit vereinbart worden. Ihr die Checkliste gemeinsam durch- Diese liegen jedoch meist unter den Zu- gehen könnt. schlägen für Festangestellte im Kunden- betrieb, weil Mehrarbeit in der → Leih- arbeit und im Kundenbetrieb jeweils Branchenzuschlag anders definiert ist. Über das tarifvertraglich gesicherte Grundentgelt hinaus, haben wir zu- Urlaub (BAP, iGZ) dem Branchenzuschläge für die Leihbe- Folgende Urlaubsansprüche hast Du: schäftigten in verschiedenen Branchen 24 Arbeitstage im ersten Beschäfti- durchgesetzt. Diese sind mit den „Ta- gungsjahr, 25 Arbeitstage im zweiten rifverträgen über Branchenzuschläge Beschäftigungsjahr, 26 Arbeitstage im für Arbeitnehmerüberlassungen“ zum dritten Beschäftigungsjahr, 28 Arbeits- 1. November 2012 in Kraft getreten und tage im vierten Beschäftigungsjahr, 30 2017 angepasst worden. Mehr zu den Arbeitstage ab dem fünften Beschäfti- Branchenzuschlägen erfährst Du in der gungsjahr. Checkliste auf Seite 28/29. Arbeitsbefreiung Arbeitszeit In den → Tarifverträgen der DGB Ge- Es gilt eine wöchentliche Arbeitszeit werkschaften sind bezahlte Freistel- von durchschnittlich 35 Stunden mit lungen für besondere Lebensumstände der Möglichkeit der Einrichtung von Ar- (Geburt, Hochzeit usw.) geregelt. Du beitszeitkonten für die darüber hinaus- findest diese Regelungen im → Mantel- gehenden Arbeitsstunden beim Kunden tarifvertrag. (BAP, iGZ). Die maximale Höhe der Zeit- konten und die Entnahme der Stunden – vorwiegend in Form von Freizeit – ist in den jeweiligen → Manteltarifverträ- gen geregelt. 20
Jahressonderzahlungen Probezeit und Kündigungs- (BAP, iGZ) fristen Hierunter versteht man ein zusätzliches Die Probezeit in den verschiedenen Ta- Urlaubsgeld und Weihnachtsgeld. In der rifverträgen für die Leihbeschäftigten → Leiharbeit sind hierfür Festbeträge beträgt sechs Monate (BAP, iGZ). Die vereinbart worden. Ihre Höhe ist gestaf- Kündigungsfristen sind in der Probe- felt nach der Dauer der Betriebszugehö- zeit kürzer als im Gesetz, die genau- rigkeit im Leiharbeitsunternehmen. en Zeiten findest Du auch in Deinem Arbeitsvertrag. Nach der Probezeit gilt die gesetzliche Kündigungsfrist nach Tipp § 622 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB). Hast Du von Deinem Arbeitgeber den In den ersten zwei Jahren Deiner Be- für Dich gültigen Tarifvertrag nicht er- schäftigung beträgt die Frist beidseitig halten? Als Gewerkschaftsmitglied vier Wochen zum Fünfzehnten oder zum bekommst Du die Tarifverträge der Ende eines Kalendermonats. Sie erhöht DGB Gewerkschaften in Deiner → IG sich, je länger Du in Deinem Betrieb be- Metall-Geschäftsstelle. schäftigt bist. Tarifverträge regeln Mindestbedingungen, die nicht unterschritten werden dürfen. Sie gelten für alle Leihbeschäftigten – egal in welcher Branche. 21
Dein Geld Es gibt also viel zu beachten, damit Du für Deine Arbeit auch angemessen entlohnt wirst: Denn das → Entgelt für Deine Arbeit setzt sich zusammen aus Deinem tariflichen → Grundentgelt beziehungsweise Deinem im Arbeitsver- trag festgeschriebenen Grundentgelt, Zulagen, Aufwandsersatz, Reisekosten und möglichen ergänzenden Sozialleistungen. Dazu können Branchen- zuschläge kommen. Grundentgelt Staffellöhne Beim → Entgelt gibt es den Grundsatz: Einige Firmen versuchen, einen Staffel- Gilt der → Tarifvertrag, dürfen tarifliche lohn zu vereinbaren. Das heißt, mit Dir Mindeststandards nicht unterschritten wird ein höherer Stundenlohn verein- werden. Die → Tarifverträge schließen bart, wenn Du Einsätze innerhalb Dei- jedoch nicht aus, dass im Arbeitsver- nes Berufsbildes vermittelt bekommst. trag einzelvertraglich höhere Entgelte Und ein niedrigerer Stundenlohn, wenn vereinbart werden. Überprüfe deshalb, Du „nur“ als Helferin oder Helfer einge- ob die → Eingruppierung der Tätigkeit setzt wirst. Du bekommst die vereinbar- entspricht, die Du in Deinem Kundenbe- ten Stundensätze also nur dann, wenn trieb ausüben wirst. Hier hilft Dir unsere Du auch Einsätze innerhalb Deines Be- Checkliste, die Du auf den folgenden rufsbildes zugewiesen bekommst. Lei- Seiten findest, beziehungsweise Dein der hast Du jedoch auf die Auswahl der → Betriebsrat im Einsatzbetrieb. Lass Einsätze meistens nur wenig Einfluss. Dir die Tarifverträge, die für Dich gelten, Außerdem ist der Vertragslohn Dein Ga- unbedingt vorlegen. rantielohn für verleihfreie Zeiten. Achtung! Achte auf ein ausreichendes → Grund- Achtung! entgelt, weil davon auch die Höhe Vertraue nicht darauf, dass Du Ein- Deines Branchenzuschlags abhängt. sätze innerhalb Deines Berufsbilds Ändert sich Deine Tätigkeit im Be- bekommst – auch wenn Dir verspro- trieb, kann mit qualifizierterter Tätig- chen wird, dass Du nur ganz selten keit Dein Grundentgelt steigen. Lass als Helferin oder Helfer eingesetzt Dich hierzu vom Betriebsrat im Ein- wirst. Derartige Vereinbarungen soll- satzbetrieb beraten. test Du nicht unterschreiben. 22
Leiharbeit: Neue gesetzliche Mindestlöhne Seit April 2018 gelten neue gesetzliche Mindestlöhne in der → Leiharbeit: 9,27 Euro im Osten und 9,49 Euro im Westen. Grundlage dafür ist die dritte Verord- nung über eine Lohnuntergrenze in der Arbeitnehmerüberlassung des Bundes- arbeitsministeriums. Basis für die Lohn- untergrenze sind die → Tarifverträge des → DGB mit den Zeitarbeitsverbänden BAP und iGZ. Die Lohnuntergrenze steigt gemäß Verordnung im April 2019 dann auf 9,49 Euro im Osten und 9,79 Euro im Westen. Und schließlich im Oktober 2019 auf 9,66 Euro im Osten und 9,96 Euro im Westen. Die Lohnuntergrenze gilt auch für ausländische Leihfirmen, die Leihbeschäftigte nach Deutschland entsenden. Den aktuellen Mindestlohn findest Du immer auf: boeckler.de/pdf/ ta_mindestloehne.pdf 23
Checkliste Eingruppierung Oft stimmt Deine → Eingruppierung und damit Deine Bezahlung nicht mit Deiner ausgeübten Tätigkeit überein. Häufig werden Leihbeschäftigte für eine Helferin- nen-/Helfertätigkeit bezahlt, üben aber eine Facharbeiterinnen-/Facharbeiter- tätigkeit aus. Die Tarifverträge mit BAP und iGZ haben dabei unterschiedliche Regelungen zur Eingruppierung. Mit dieser Checkliste kannst Du jedoch anhand der Beschreibungen und Deiner Entgeltabrechnung erste Hinweise darauf be- kommen, ob Du korrekt eingruppiert bist. Für einen genaueren Blick, wende Dich an den → Betriebsrat Deines Einsatzbetriebes oder Deine → IG Metall-Geschäfts- stelle vor Ort. Eingruppierung Tatsächlich laut Vertrag oder ausgeübte Anforderung und Entgelt Abrechnung Tätigkeit Entgeltgruppe 1 Tätigkeiten, die keine Anlernzeit erfordern oder Tätigkeiten, die eine kurze Anlernzeit erfordern. Entgeltgruppe 2 Ausführung von einfachen Tätigkeiten mit wech- selnden Problemstellungen, die eine Einarbei- tung erfordern oder für die fachbezogene Berufs- erfahrung und fachspezifische Kenntnisse oder eine fachspezifische Qualifikation mit Berufs- erfahrungen erforderlich sind. Entgeltgruppe 3 Ausführung von Tätigkeiten, für die im Regelfall eine abgeschlossene Berufsausbildung oder eine fachspezifische Qualifikation und mehrjähri- ge aktuelle Berufserfahrung erforderlich sind. Entgeltgruppe 4 Ausführung von Tätigkeiten, für die Kenntnisse und Fertigkeiten erforderlich sind, die durch eine mindestens dreijährige Berufsausbildung ver- mittelt werden und die eine mehrjährige Berufs- erfahrung voraussetzen. 24
Eingruppierung Tatsächlich laut Vertrag oder ausgeübte Abrechnung Tätigkeit Entgeltgruppe 5 Selbstständige Ausführung von Tätigkeiten, für die eine abgeschlossene, mindestens dreijährige Berufsausbildung, entsprechende aktuelle Arbeits- kenntnisse und Fertigkeiten und mehrjährige fach- spezifische Berufserfahrung sowie Spezialkennt- nisse erforderlich sind. Entgeltgruppe 6 Selbstständige Ausführung von Tätigkeiten, für die eine abgeschlossene, mindestens dreijährige Berufsausbildung, entsprechende aktuelle Arbeits- kenntnisse und Fertigkeiten sowie zusätzliche spezielle Qualifikationsmaßnahmen wie Meister- oder Technikerausbildung erforderlich sind. Entgeltgruppe 7 Ausführung von speziellen Tätigkeiten, für die eine Meister-, Techniker- oder Fachschulausbildung erforderlich ist, bei denen die Arbeitnehmer Ver- antwortung für Personal und Sachwerte zu tragen haben oder selbstständig komplexe Aufgabenstel- lungen bewältigen müssen. Entgeltgruppe 8 Ausführung von speziellen Tätigkeiten, für die ein abgeschlossenes Fachhochschulstudium erforder- lich ist, bei denen selbstständig komplexe Aufga- benstellungen zu bewältigen sind. Entgeltgruppe 9 Selbstständige Ausführung von Tätigkeiten, für die ein abgeschlossenes Fachhochschulstudium mit mehrjähriger Berufserfahrung oder ein Hochschul- studium erforderlich ist. Du findest die Checkliste auch zum Ausdrucken unter gute-arbeit-fuer-alle.de/ratgeber-leiharbeit 25
Ergänzendes ALG II steuerrechtlich ein Problem. Denn die Je nachdem, wie Deine familiären Ver- Auslöse ist steuerfrei und der Verpfle- hältnisse sind (mehrköpfige Familie gungsmehraufwand gilt, zumindest was und Alleinverdienerin oder Alleinverdie- die Sozialbeiträge betrifft, als Einkom- ner), hast Du gegebenenfalls Anspruch men. auf ergänzendes Arbeitslosengeld II (ALG II). Dies lässt sich oft erst durch ei- Mit der Auslöse sind mehrere Nachtei- nen entsprechenden Antrag klären. In le beziehungsweise Unsicherheiten für Deiner IG Metall-Geschäftsstelle berät Dich verbunden: Die Auslöse erhöht man Dich als Mitglied gerne dazu. weder das Arbeitslosengeld noch die Rente. Die Auslöse ist auch kein siche- Aufwandsersatz und Reisekos- res Einkommen, sie kann von Einsatz ten – Auslöseregelungen zu Einsatz unterschiedlich hoch sein, je Die Leiharbeitsfirma ist nach § 670 nach Entfernung des Einsatzortes. Und Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) ver- bei Nichteinsatzzeiten bekommst Du pflichtet, Dir die Aufwendungen zu gar keine Auslöse. Es gibt keine klare ersetzen, die Dir bei der Ausführung gesetzliche Regelung über die Höhe der Deiner Arbeit entstehen. In der → Leih- Auslöse. Der Arbeitgeber kann sie weit- arbeit ist es üblich, für diese Aufwen- gehend selbst bestimmen beziehungs- dungen eine monatliche Pauschale zu weise Du müsstest Deine Aufwendun- zahlen – unabhängig von den wirklich gen belegen können. anfallenden Kosten. Diese Pauschale nennt man auch „Auslöse“. Wichtig ist, Freiwillige Zulagen dass Fahrtkostenersatz und Verpfle- In der Leiharbeitsbranche wird gerne gungsmehraufwand sauber getrennt mit freiwilligen Zulagen gearbeitet. Die- aufgeführt werden. Auf Verpflegungs- se werden benutzt, um das → Entgelt zu mehraufwand gibt es leider keinen An- erhöhen (zum Beispiel bei Facharbei- spruch. Auf Fahrtkosten oder auf Über- terinnen oder Facharbeitern) oder um nachtungskosten sehr wohl. Alles in vom Kundenbetrieb vorgegebene Min- einer Pauschale zu verstecken, ist auch destentlohnungen zu erreichen. Wie die 26
Bezeichnung „freiwillige Zulage“ schon sagt, ist diese freiwillig und kann meist jederzeit vom Unternehmen widerrufen werden. Bei Tariferhöhungen wird die Erhöhung häufig mit der Zulage verrech- net, so dass sich trotz Tariferhöhung an Deinem Entgelt erst mal nichts ändert. Branchenzuschläge Für die Betriebe in der Metall- und Elektroindustrie, der Holz- und Kunst- stoffindustrie sowie der Textil- und Bekleidungsindustrie haben wir 2012 →Tarifverträge über Branchenzuschlä- ge durchgesetzt. Das bedeutet: Leih- Achtung! beschäftigte werden besser bezahlt, Dein Anspruch auf den Branchen- da sie auf ihr → Entgelt einen Zuschlag zuschlag besteht auch, wenn der erhalten – für die Zeit, in der sie in Be- Einsatzbetrieb nicht tarifgebunden trieben dieser Branchen eingesetzt ist. Es zählt einzig und allein die Zu- werden. Du hast davon einen großen gehörigkeit des Betriebs zu einer der Vorteil: Es gibt mehr Geld für Dich – ab- drei Branchen. Auch hierzu findest hängig von Deiner Einsatzdauer und Du detaillierte Informationen in der Deiner → Eingruppierung. Denn Leihbe- folgenden Checkliste. schäftigten steht durch diesen Tarifer- folg langfristig mehr Geld im Monat zu. Auf den folgenden Seiten findest Du die Checkliste „Branchenzuschläge“. 27
Checkliste Branchenzuschläge Für die Branchenzuschläge gilt: Die Einsatzzeiten zählen ab dem Beginn Deiner Beschäftigung im Einsatzbetrieb. Wenn der Einsatz unterbrochen werden muss, verfallen die ersten Einsatzmonate für die Anrechnung nicht, sofern die Unter- brechung weniger als drei Monate gedauert hat. Mehr Geld mit Branchenzuschlägen Nur Branchenzuschläge garantieren Dir bereits nach sechs der Wochen einen An- stieg Deiner Bezahlung. Erst nach neun Monaten muss laut Gesetz ein Entgelt wie für „vergleichbare“ Stammbeschäftigte gezahlt werden. In der Realität werden aber viele Leihbeschäftigte nach spätestens neun Monaten wieder abgemeldet. Sie haben folglich nichts von der gesetzlichen Regelung. Unsere → Tarifverträge dagegen nutzen allen Leihbeschäftigten. In den ersten neun Monaten verdienen sie mehr Geld als ohne Branchenzuschläge. Branchenzuschläge auch ohne → Tarifbindung Ein Anspruch auf den Branchenzuschlag besteht für alle Einsätze in Betrieben, die zu zuschlagspflichtigen Branchen gehören. Entscheidend ist einzig die Zu- gehörigkeit des Betriebs zur entsprechenden Branche. Zur Metall- und Elektro- industrie zählen unter anderem alle Betriebe der Automobil- und Zulieferindus- trie, des Maschinenbaus, Betriebe der Elektrotechnik oder Hardwareproduktion und zugehörige Reparatur-, Zubehör-, Dienstleistungs- und sonstigen Hilfs- und Nebenbetriebe in dieser Branche. Dazu gehört zum Beispiel auch die Kontrakt- logistik. Branchenzuschläge und andere Leistungen Der Tarifvertrag regelt ausdrücklich, dass der Branchenzuschlag nicht mit an- deren Leistungen verrechnet werden darf – Ausnahme ist die Anrechnung über- tariflicher Leistungen. Übertarifliche Leistungen sind Entgeltleistungen, die die tariflichen Entgeltansprüche übersteigen, typischerweise ein höheres Stunden- entgelt. 28
Betriebsvereinbarungen ergänzen den Tarifvertrag In vielen Betrieben gibt es → Betriebsvereinbarungen für → Leihbeschäftigte, die in der Regel über die tariflichen Ansprüche hinausreichen. Informiere Dich in Dei- nem Einsatzbetrieb, ob es solche Regelungen gibt. Überlassungsverträge übernehmen Verbesserungen Gelten im Einsatzbetrieb betriebliche oder tarifliche Regelungen für bessere Be- dingungen, muss das Leiharbeitsunternehmen diese Regelungen in den Über- lassungsvertrag (siehe S. 6-7) aufnehmen – denn Du hast einen Anspruch auf diese Leistungen. Mehr Geld durch Branchenzuschläge. Zuschlag auf das → Grundentgelt nach Einsatzzeit: 15 Monate 65% 44% 27% 9 Monate 50% 3 1% 23% 7 Monate 45% 22% 1 9% 5 Monate 30 % 15 % 15% 3 Monate 20 % 10 % 1 0% 6 Wochen 15% 7% 5% Metall- und Holz- und Kunststoff- Textil- und Elektroindustrie industrie Bekleidungsindustrie 29
In den meisten Firmen ist es gängige Praxis, Mehrstunden auf ein Arbeitszeitkonto fließen zu lassen. Tarifverträge regeln die maximale Höhe wie auch die Freizeitentnahme. 30
Deine Arbeitszeit Da Du als Leihbeschäftigte oder Leihbeschäftigter in den Ablauf Deines Einsatzbetriebes eingegliedert wirst, richten sich Beginn und Ende Deines Arbeitstages im Grundsatz nach den dortigen Arbeitszeitregelungen. Gleich- zeitig hast Du jedoch mit Deiner Leiharbeitsfirma einen Vertrag über die zu er- bringende Arbeitszeit. Dieses Kapitel hilft Dir, die Übersicht über die Arbeits- zeit-, Urlaubs- und Krankheits-Regelungen zu behalten. Tarifverträge Nichteinsatzzeiten In den mit den → DGB-Gewerkschaften Wenn Dein Arbeitgeber Dir vorüberge- verhandelten → Tarifverträgen beträgt hend keinen neuen Einsatz geben kann, die durchschnittliche wöchentliche Ar- ist er trotzdem verpflichtet, Dir diese beitszeit 35 Stunden. Dort ist auch gere- Zeiten zu vergüten. Allerdings hast Du gelt, dass Teilzeitarbeit (weniger als 35 nicht „frei“, sondern musst zur Verfü- Stunden pro Woche) möglich ist. gung stehen. Frage unbedingt nach, ob Du Dich melden sollst oder ob die → Leih- Arbeitszeitkonten arbeitsfirma sich bei Dir meldet. Tarifverträge regeln die Höhe von Ar- beitszeitkonten. In den meisten Firmen ist es inzwischen gängige Praxis, Mehr- Achtung! stunden (Stunden oberhalb der verein- Häufig werden Nichteinsatzzeiten barten 35 Stunden/Woche) auf ein so- mit dem Arbeitszeitkonto verrechnet. genanntes „Arbeitszeitkonto“ fließen Die → IG Metall hält diese Praxis für zu lassen. Damit hast Du bei Deinem unzulässig, es sei denn, dass Du für Arbeitgeber eine Art „Sparkonto“ für diese Zeiten Freizeitentnahme bean- Arbeitszeiten, das Plus- und Minusstun- tragst. Eine weitere Ausnahme kön- den enthalten kann. Die „Auszahlung“ nen Betriebsferien sein. der Stunden erfolgt in der Regel in Frei- zeit. Die Tarifverträge in der Leiharbeits- branche regeln die maximale Höhe der Arbeitszeitkonten und die Freizeitent- nahme. 31
Gemeinschaftseinrichtungen Urlaub oder Gemeinschaftsdienste Urlaubswünsche oder freie Tage aus Im Betrieb des Entleihers darfst Du die dem Arbeitszeitkonto regelst Du auch Kantine oder die Sozialräume grundsätz- mit Deinem Disponenten. Der Urlaubs- lich unter den gleichen Bedingungen anspruch ist gesetzlich und tariflich benutzen wie die Stammbelegschaft. geregelt. In den → Tarifverträgen des Dies gilt auch für Kinderbetreuungsein- → DGB orientiert sich der Urlaubsan- richtungen oder Beförderungsmittel. spruch an der Beschäftigungsdauer im Anders darf es nur sein, wenn dies sach- Leiharbeitsunternehmen. Er beträgt im lich gerechtfertigt ist. Bei Unklarheiten ersten Beschäftigungsjahr 24 Arbeits- kann Dir der → Betriebsrat des Entleih- tage und steigert sich mit den Jahren betriebs oder auch Deine örtliche → IG schrittweise auf 30 Arbeitstage. Tritt nur Metall-Geschäftsstelle weiterhelfen. Urlaub an, der Dir schriftlich genehmigt worden ist! Krankheit Dein Ansprechpartner bei Deiner Ver- leihfirma (Disponent) ist zuständig für alle Fragen an Deinen Arbeitgeber. Wie bei jedem anderen Arbeitgeber auch, musst Du eine Krankheit oder Arbeits- verhinderung sofort – per Telefon oder E-Mail – melden. Wir raten dazu, auch Deine Einsatzfirma zu informieren und möglichst schnell zum Arzt zu gehen. In der Regel musst Du vom ersten Tag an eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung vorweisen können. 32
Unerlaubte Arbeitnehmerüberlassung Dein Verleiher und Dein Entleiher können bei der → Leiharbeit (absichtlich oder unabsichtlich) einige Dinge falsch machen. Dann kann es sich um un- erlaubte Arbeitnehmerüberlassung handeln. Das kann Dir zu Gute kommen. Ähnliches gilt im Rahmen von Werkverträgen auch für einen Industrienahen Dienstleister (Werkvertragsunternehmen), bei dem Du gegebenenfalls an- gestellt bist oder an den Du möglicherweise verliehen wurdest, sowie für den Kundenbetrieb, bei dem Du eingesetzt bist. Unwirksame Arbeitnehmerüber- musst Du innerhalb eines Monats eine lassung schriftliche „Festhaltenserklärung“ ab- Sofern Dein Verleiher keine behördliche geben, die von der Agentur für Arbeit Erlaubnis zur Arbeitnehmerüberlassung bestätigt wird. Das kann in einigen we- besitzt, kann er auch keine Beschäf- nigen Fällen vorteilhaft für Dich sein, in tigten verleihen. Dein Entleiher muss der Regel solltest Du aber das zustan- prüfen, ob eine solche Erlaubnis vor- de gekommene feste Arbeitsverhältnis liegt. Wenn Du trotz fehlender Erlaub- weiterführen. Lasse Dich von Deinem nis verliehen wurdest, wird Dein Leih- Verleiher oder Entleiher nicht unter arbeitsvertrag unwirksam und es kann Druck setzen, eine solche Festhalten- automatisch ein festes Arbeitsverhält- serklärung zu unterzeichnen. Du soll- nis zwischen dem Entleiher und Dir als test Dich stattdessen sofort in Deiner „Leihbeschäftigter“ und „Leihbeschäf- örtlichen → IG Metall-Geschäftsstelle tigtem“ zustande kommen („Fiktion beraten lassen. eines Arbeitsverhältnisses“). Das heißt, Du wärst sofort unbefristet bei Deinem Entleiher angestellt. Du kannst jedoch auch das Leiharbeitsverhältnis fort- setzen, wenn Du das möchtest. Dafür 33
Scheinwerkverträge Bis zur Überarbeitung des AÜG war es In bestimmten Fällen wollen Arbeit- übliche Praxis der Arbeitgeber, durch geber und Einsatzbetrieb zwar einen eine sogenannte Vorratserlaubnis die Arbeitnehmerüberlassungsvertrag, das Beschäftigten zwischen → Leiharbeit heißt einen Leihvertrag abschließen. und (Schein-)Werkvertrag wechseln Tatsächlich vereinbaren sie aber aus zu lassen. Diese Möglichkeit besteht den unterschiedlichsten Gründen zum seit dem 1. April 2017 nicht mehr. Ver- Schein einen Werkvertrag. Ein solcher leiher und Entleiher müssen nun die Vertrag wäre nichtig, mit der Folge, dass Überlassung von Leihbeschäftigten die Beschäftigten einen festen Arbeits- ausdrücklich und vertraglich als Ar- vertrag mit dem Einsatzbetrieb haben beitnehmerüberlassung kennzeich- könnten. Wenn Du die Vermutung hast, nen (Kennzeichnungspflicht). Zudem dass ein solcher Sachverhalt vorliegt, muss die Person des Leihbeschäftig- wende Dich an Deine → IG Metall-Ge- ten vor der Überlassung unter Bezug- schäftsstelle vor Ort. nahme auf diesen Vertrag benannt werden (Konkretisierungspflicht). Mehr Infos zu Industrienahen Dienstleistungen: gute-arbeit-fuer-alle.de/indl 34
DEIN RATGEBER FÜR DEN ARBEITSLLTAG Hindernisse in der täglichen Arbeit überwinden Ansprechpartner finden, Arbeitsschutz- Dies können Fragen des Arbeits- und kleidung organisieren, Entgeltabrech- Gesundheitsschutzes sein. Aber auch nung kontrollieren oder die → Eingrup- Abrechnungen richtig zu lesen ist eine pierung prüfen – viele Aufgaben warten Kunst. Abrechnungen von Leihbeschäf- in der ersten Zeit im neuen Einsatzge- tigten sind häufig noch schwieriger zu biet auf Dich. Und gerade Leihbeschäf- verstehen, da ihr Einsatzort und damit tigte müssen diese Hürden im Arbeits- häufig die Bezahlung wechseln kann. alltag immer wieder neu nehmen. Da Deshalb ist es wichtig, informiert zu hilft es, die Herausforderungen im Vor- sein, um Fallstricke möglichst zu ver- hinein zu kennen und gleich in der ers- meiden. Wir haben einige Themen auf- ten Zeit im Einsatz anzugehen. gegriffen und versuchen, sie Dir kurz zu erklären. Im Zweifel hilft Dir hier als Mit- glied Deine IG Metall-Geschäftsstelle mit Rat und Tat. 36 Dein Arbeitgeber – die Leiharbeitsfirma 37 Deine Ansprechpartner 39 Checkliste Ansprechpartner 40 Dein Arbeits- und Gesundheitsschutz 41 Deine Entgeltabrechnung 43 Deine Zukunft 35
Dein Arbeitgeber – die Leiharbeitsfirma Ein Arbeitgeber will sorgfältig ausgewählt sein. Dies gilt umso mehr, da dieser auch Deinen späteren Einsatzbetrieb bestimmt. Die richtige Leiharbeitsfirma finden Gerade in der Leiharbeitsbranche gibt es nach wie vor einige schwarze Schafe. Firmen, die ihren Verpflichtungen aus dem Arbeitsvertrag nicht nachkommen oder gegen gesetzliche oder sozialver- sicherungsrechtliche Bestimmungen verstoßen. Insofern ist die Auswahl des richtigen Unternehmens, dem man sei- ne Arbeitskraft „anvertraut“, genauso wichtig wie in jeder anderen Branche, selbst wenn Du dort keinen Dauerar- beitsplatz haben willst. Den nächsten Einsatz angehen Dein Arbeitgeber, die Leiharbeitsfirma, muss Dir jeden neuen Einsatz in einem anderen Betrieb rechtzeitig mitteilen. Entsprechend § 12 Teilzeit- und Befris- tungsgesetz sollen dies 4 Tage im Vor- aus sein. Sprich daher mit Deinem Dis- ponenten, wenn der neue Einsatz nicht rechtzeitig mitgeteilt wurde. Bei Un- klarheiten hilft die IG Metall-Geschäfts- stelle. Die Einweisung am Arbeitsplatz erfolgt durch den jeweiligen Einsatz- betrieb und Deine Ansprechpartner im neuen Betrieb. 36
Deine Ansprechpartner Sie sind für Dich immer von besonderer Bedeutung: Betriebsräte, IG Metall- Vertrauensleute, Kolleginnen und Kollegen sowie die Personalabteilung – Deine Ansprechpartner im neuen Einsatzbetrieb. Sie unterstützen Dich, wenn Du Probleme und Fragen hast. Dabei wirst Du die Erfahrung machen, dass Du von IG Metall-Betriebsräten volle Unterstützung erhältst. Und auch die Stel- lung von Leihbeschäftigten im Betrieb ist umso stärker, je mehr Beschäftigte Mitglied der IG Metall sind. Achtung! Fragen hast. Der Betriebsrat im Einsatz- Auch der → Betriebsrat im Einsatz- betrieb ist Dein Ansprechpartner für betrieb ist für Dich Ansprechpartner alle Fragen, die Deinen Arbeitseinsatz – denn Du hast das Recht, während im Kundenbetrieb betreffen. Er hilft Dir Deiner Arbeitszeit das Betriebsrats- sicher auch bei anderen Fragen gerne büro vor Ort aufzusuchen. Wenn Du weiter! nicht weißt, welche Betriebsräte für Dich zuständig sind und wie Du sie Deine IG Metall-Vertrauensleute erreichen kannst, dann frage Deine Die IG Metall-Vertrauensleute sind das Arbeitskolleginnen und Arbeitskolle- Bindeglied zwischen Belegschaft und gen aus dem Einsatzbertrieb. Betriebsrat. Wende Dich gerade bei all- täglichen Problemen rund um die Arbeit an sie – denn sie sind nah dran an der Dein Betriebsrat im Einsatz- täglichen Arbeit und damit an den Sor- betrieb gen und Anliegen der Beschäftigten. In vielen Verleihfirmen gibt es bisher Die → Vertrauensleute sind die Interes- keine → Betriebsräte. Daher sind Dei- senvertretung der IG Metall-Mitglieder. ne → Gewerkschaft und der Betriebsrat im Einsatzbetrieb für Dich wichtige An- sprechpartner, wenn Du Probleme oder 37
Deine Kolleginnen und Kollegen Deine Personalabteilung Bei Fragen rund um den Arbeitsalltag Deine Personalabteilung im Einsatzbe- sind alle Deine Kolleginnen und Kol- trieb ist vor Arbeitsbeginn der Anlauf- legen Ansprechpartner Nummer Eins. punkt für Dich, um grundsätzliche Fra- Die Stammbeschäftigten wissen am gen zu klären: Wo arbeite ich? Wer gibt besten über den Einsatzbetrieb Be- mir meine Einweisung? Sie ist verpflich- scheid und können Dir wertvolle Infor- tet, Dir Auskunft zu geben. mationen geben. Sprich natürlich auch mit Deinen Leiharbeitskolleginnen und Natürlich müssen sich manche Deiner Leiharbeitskollegen: Haben diese ähnli- Ansprechpartner bei speziellen Fragen chen Fragen oder Probleme? In Kontakt und Problemen erst selbst schlau ma- kommen ist gut: Gehe freundlich auf die chen, zum Beispiel bei der → IG Metall. Menschen zu, dann werden Sie Dir auch Wirf deshalb die Flinte nicht gleich ins freundlich begegnen. Korn, wenn Deine Fragen nicht sofort geklärt oder zurückhaltend behandelt Die → Betriebsräte im Verleihunterneh- werden. Denn gemeinsam mit Deinen men können Dir sagen, wer zurzeit als Ansprechpartnern lassen sich Probleme Leihbeschäftigte oder Leihbeschäftigter lösen und die Arbeit fair gestalten. (eventuell von demselben Verleiher) im Kundenbetrieb arbeitet. Der Erfahrungs- In der anschließenden Checkliste An- austausch ist wichtig! sprechpartner siehst Du, mit welchen Fragen und Problemen Du Dich an wel- che Ansprechpartner wenden kannst. 38
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