Realschulabschluss-prüfung 2021 - Ein Leitfaden für Schülerinnen und Schüler und eine Basisinformation für die Eltern - Schickhardt Realschule ...
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Realschulabschluss- prüfung 2021 Ein Leitfaden für Schülerinnen und Schüler und eine Basisinformation für die Eltern Die Teile der Abschlussprüfung Schriftliche Kommunikationsprüfung Prüfungen: EuroKom D, M, E, in E und im Wahlpflichtfach Wahlpflichtfach F Abschlussprüfung Fachpraktische Prüfung im Mündliche Prüfung Wahlpflichtfach Tec, optional in D und/oder M AES Ab 2021 finden schriftliche und mündliche Prüfungen Realschulabschlussprüfungen der zehnten Klassen (= M-Niveau) statt. Die Prüfungsaufgaben beziehen sich auf die Bildungsstandards der Klassen 7 bis 10 sowie das erforderliche Grundlagenwissen. Alle Informationen stammen aus den aktuellen Ausführungsbestimmungen des KM vom 09.09.2020.
Prüfungstermine 2021 - Überblick Prüfungen 2020-2021 Schriftliche Prüfungen: Haupttermin Nachtermin Deutsch 08. Juni 2021 25. Juni 2021 Mathematik 10. Juni 2021 28. Juni 2021 Englisch 15. Juni 2021 29. Juni 2021 Wahlpflichtfach AES Wahlpflichtfach Französisch 18. Juni 2021 30. Juni 2021 Wahlpflichtfach Technik Mündliche und praktische Prüfungen: ► Kommunikationsprüfung in der Pflichtfremdsprache Englisch: Die Kommunikationsprüfung im Fach Englisch findet von Montag, 1. März 2021 bis Freitag, 5. März 2021 statt. ► Kommunikationsprüfung in Französisch (Wahlpflichtfach): Die Kommunikationsprüfung im Fach Französisch (Wahlpflichtfach) findet ab dem 08. März 2021 im zweiten Halbjahr nach der Kommunikationsprüfung in Englisch statt. ► Praktische Prüfung in den Wahlpflichtfächern Technik und AES (Alltagskultur, Ernährung und Soziales) Die praktische Prüfung in den Wahlpflichtfächern Technik und AES findet ab dem 08. März 2021 im zweiten Halbjahr nach der Kommunikationsprüfung in Englisch statt. ► Mündliche Prüfung (nach Wahl in Deutsch oder Mathematik): Der Prüfungszeitraum für die mündliche Prüfung: 12. – 16. Juli 2021 Mündliche Prüfung Der Schüler, die Schülerin kann selbst entscheiden, ob er/sie in den Fächern Deutsch und/oder Mathematik eine mündliche Prüfung ablegen möchte. Die Leistungen der mündlichen und schriftlichen Prüfung zählen dann 1 Teil mündlich zu 3 Teilen schriftlich. Ob sich die Prüfung zusätzlich auf weitere Fächer erstreckt, die Gegenstand der schriftlichen Prüfung waren, entscheidet der Vorsitzende des Prüfungsausschusses. Die Aufgaben beziehen sich auf die Bildungsstandards der Klassen 7 bis 10 sowie das erforderliche Grundlagenwissen und werden von der Fachlehrkraft gestellt. Die Leiterin bzw. der Leiter des Fachausschusses kann die Aufgaben erweitern oder einschränken. Jede Schülerin bzw. jeder Schüler wird je Fach etwa 15 Minuten geprüft.
Schriftliche Prüfungen ► Schriftliche Prüfung in Deutsch 2021 In der Deutsch-Abschlussprüfung 2021 bearbeiten die Schülerinnen und Schülern einen Pflichtteil und Aufgaben aus einem Wahlteil. Die Bearbeitungszeit beträgt vier Zeitstunden (240 Minuten). In der schriftlichen Prüfung darf ein Rechtschreibwörterbuch verwendet werden. Teil A1 bezieht sich auf einen Sachtext. Es müssen Aufgaben zum Textverständnis, zur Grammatik, zur Orthographie, zur Interpunktion, zur Syntax, zur Morphologie und zur Semantik bearbeitet werden. Teil A2 bezieht sich auf eine Ganzschrift. Die Ganzschrift für die Prüfung 2021 ist „Der Sonne nach“ von Gabriele Clima. Teil A2 umfasst Aufgaben zum Textverständnis (Inhalt, Sprache, Textzusammenhang) und eine produktive Schreibaufgabe. Der Wahlteil B besteht aus einem Aufsatz. Es werden den Schülerinnen und Schülern drei Aufgaben zur Wahl gestellt, von denen eine zu bearbeiten ist. Die Wahl besteht zwischen einer Textbeschreibung Lyrik, einer Textbeschreibung Prosa oder einer textgebundenen dialektischen Erörterung Realschulabschlussprüfung Deutsch: https://www.schule-bw.de/faecher-und-schularten/sprachen-und- literatur/deutsch/pruefungen/realschulpruefung/abschlusspruefung-2021 ► Schriftliche Prüfung in Englisch 2021 Die Prüfungsaufgaben beziehen sich auf die Bildungsstandards der Klassen 7 bis 10 sowie das erforderliche Grundlagenwissen. Die schriftliche Prüfung in der Pflichtfremdsprache besteht aus fünf Teilen: • Teil A: Hörverstehen; • Teil B: textorientierte Aufgaben; • Teil C: kontextbezogene Aufgaben zu Wortschatz und grammatischen Strukturen; • Teil D: themengebundene Sprachproduktion; • Teil E: Anwendung erworbener Arbeitstechniken und methodischer Fertigkeiten. Die reine Bearbeitungszeit beträgt 150 Minuten. Zusätzlich ist eine 20-minütige Pause zwischen den Teilen A und B vorzusehen. Im Teil D1 und D2 (themengebundene Sprachproduktion) soll die Schülerin bzw. der Schü- ler nachweisen, dass sie bzw. er in der Lage ist, ein Thema in einem vorgegebenen Textumfang darzustellen. Im Teil D2 werden drei Aufgaben zur Verfügung gestellt, von denen die Fachlehrkraft zwei auswählt und den Schülerinnen und Schülern vorlegt. Von den Schülerinnen und Schülern ist eine der beiden ausgewählten Aufgaben zu bearbeiten. https://www.schule-bw.de/faecher-und-schularten/sprachen-und- literatur/englisch/pruefungen-und-lernstandserhebungen/mittlere-reife/prf Tolle Seite zum Fach Englisch Grammatik: https://www.ego4u.de/
► Schriftliche Prüfung in Mathematik 2021 Die Prüfungsaufgaben beziehen sich auf die Bildungsstandards der Klassen 7 bis 10 sowie das erforderliche Grundlagenwissen. Die reine Bearbeitungszeit beträgt 210 Minuten. Zusätzlich ist eine 20-minütige Pause zwischen den Teilen A1 und A2 vorzusehen. Die schriftliche Prüfung im Fach Mathematik besteht aus zwei Pflichtteilen A1 und A2 und einem Wahlteil B. Zunächst ist Teil A1 zu bearbeiten. Diese Aufgaben sind ohne Hilfsmittel (wissenschaftlicher Taschenrechner1 und Formelsammlung) zu lösen. Zeichengeräte wie Geodreieck, Parabelschablone oder Zirkel dürfen in allen Prüfungsteilen verwendet werden. Nach 45 Minuten sind die Aufgaben des Teils A1 abzugeben. Im Anschluss an eine 20- minütige Pause werden die Aufgaben der Teile A2 und B sowie der wissenschaftliche Taschenrechner (s.o.) und die Formelsammlung ausgeteilt. Im Wahlteil B werden vier Aufgaben zur Verfügung gestellt, von denen die Fachlehrkraft drei auswählt und den Schülerinnen und Schülern vorlegt. Von den Schülerinnen und Schülern sind zwei der drei ausgewählten Aufgaben zu bearbeiten. https://www.walterbauer.org/pruefungrealschule.html ► Schriftliche Prüfung in Französisch 2021 Die schriftliche Prüfung in der Wahlpflichtfremdsprache besteht aus fünf Teilen: • Teil A: Hörverstehen; • Teil B: textorientierte Aufgaben; • Teil C: kontextbezogene Aufgaben zu Wortschatz und grammatischen Strukturen; • Teil D: themengebundene Sprachproduktion; • Teil E: Anwendung erworbener Arbeitstechniken und methodischer Fertigkeiten. Die reine Bearbeitungszeit beträgt 90 Minuten. Zusätzlich ist eine 20-minütige Pause zwischen den Teilen A und B vorzusehen. Im Teil D (themengebundene Sprachproduktion) soll die Schülerin bzw. der Schüler nachweisen, dass sie bzw. er in der Lage ist, ein Thema in einem vorgegebenen Textumfang darzustellen. Es werden drei Aufgaben zur Verfügung gestellt, von denen die Fachlehrkräfte zwei auswählen und den Schülerinnen und Schülern vorlegen. Von den Schülerinnen und Schülern ist eine der beiden ausgewählten Aufgaben zu bearbeiten. https://francais.lingolia.com/de/
► Schriftliche Prüfung in Technik 2021 Die schriftliche Prüfung besteht aus einem Pflichtteil A und einem Wahlteil B. Die Bearbeitungszeit beträgt 90 Minuten. Als Hilfsmittel sind Zeichengeräte, wissenschaftlicher Taschenrechner (s. Mathematik) und die beigefügte Liste der Schaltzeichen erlaubt. Der Pflichtteil gliedert sich in die Teile A1 „Werkstoffe und Produkte“ und „Produktionstechnik“ sowie A2 „Systeme und Prozesse“. Im Pflichtteil A2 werden vier Teilbereiche zur Verfügung gestellt, von denen die Fachlehrkraft drei auswählt und den Schülerinnen und Schülern vorlegt. Von den Schülerinnen und Schülern sind alle drei ausgewählten Teilbereiche zu bearbeiten. Der Wahlteil B bezieht sich auf „Mensch und Technik“. ► Schriftliche Prüfung in AES (Alltagskultur, Ernährung und Soziales) 2021 Die schriftliche Prüfung besteht aus einem Pflichtteil A und einem Wahlteil B. Die Bearbeitungszeit beträgt 90 Minuten. Der Pflichtteil A bezieht sich überwiegend auf die Bildungsstandards der Klasse 10. Es werden fünf Aufgaben zur Verfügung gestellt, von denen die Fachlehrkraft vier auswählt und den Schülerinnen und Schülern vorlegt. Von den Schülerinnen und Schülern sind alle vier ausgewählten Aufgaben zu bearbeiten. Der Wahlteil B bezieht sich überwiegend auf die Bildungsstandards der Klassen 7 bis 9. Er umfasst zwei Aufgaben mit je einem Schwerpunktthema. Von den zwei Wahlaufgaben bearbeiten die Schülerinnen und Schüler eine Wahlaufgabe. Kommunikationsprüfung 2021 in Englisch (Hauptfach) und Französisch (Wahlpflichtfach als Hauptfach) In dieser Kommunikationsprüfung sollen die Schülerinnen und Schüler ihre kommunikative Kompetenz situations-, anwendungs- und partnerbezogen nachweisen. Sie zeigen, dass sie in der Lage sind, persönliche Begegnungen sprachlich zu gestalten, auf Sprache zu reagieren, Inhalte weiterzugeben, Ergebnisse zu präsentieren, Sachverhalte und Standpunkte zu diskutieren. • Die Kommunikationsprüfung im Fach Englisch findet von Montag, 1. März 2021 bis Freitag, 5. März 2021 statt. Dauer: 15 Minuten. • Die Kommunikationsprüfung im Wahlpflichtfach Französisch findet ab dem 08. März 2020 im zweiten Halbjahr nach der Kommunikationsprüfung in der Pflichtfremdsprache Englisch statt. Dauer: 10 Minuten. Der genaue Zeitpunkt folgt.
► Fachpraktische Prüfung in AES (Alltagskultur, Ernährung und Soziales) 2021 Die praktische Prüfung im Wahlpflichtfach Alltagskultur, Ernährung, Soziales (AES) besteht aus einem praktischen Teil und einem Prüfungsgespräch. Der praktische Teil wird im Unterricht durchgeführt und umfasst sechs bis neun Unterrichtsstunden. Das Prüfungs- gespräch wird von der Fachlehrkraft der Klasse und einer weiteren von der Schulleitung bestimmten Fachlehrkraft abgenommen. Es dauert je Prüfling etwa 15 Minuten und bezieht sich im Wesentlichen auf den praktischen Teil; die Schülerinnen und Schüler werden im Prüfungsgespräch einzeln oder zu zweit geprüft. ► Fachpraktische Prüfung in Technik 2021 Die praktische Prüfung im Wahlpflichtfach Technik besteht aus einem praktischen Teil und einem Prüfungsgespräch. Der praktische Teil wird im Unterricht durchgeführt und umfasst sechs bis neun Unterrichtsstunden. Das Prüfungsgespräch wird von der Fachlehrkraft der Klasse und einer weiteren von der Schulleitung bestimmten Fachlehrkraft abgenommen. Es dauert je Prüfling etwa 15 Minuten und bezieht sich im Wesentlichen auf den praktischen Teil; die Schülerinnen und Schüler werden im Prüfungsgespräch einzeln oder zu zweit geprüft. Weitere Hinweise zur Berechnung der Englisch- und Französischnoten (s. auch Tabelle) .... • Die Kommunikationsprüfung zählt 20% der Englisch- bzw. Französischnote • Die schriftliche Abschlussprüfung zählt zu 30 %. • Die weiteren 50 % resultieren aus den Jahresleistungen im Fach Englisch bzw. Französisch. • Es wird keine weitere mündliche Prüfung im Fach Englisch mehr abgelegt (im Gegensatz zu den vergangenen Jahren). • Die letztendliche Englisch- bzw. Französischnote (hier als Wahlpflichtfach) ergibt sich somit aus der Jahresleistung (4 Klassenarbeiten, mündliche Noten, Vokabeltestnoten, etc.), welche 50% zählt und der gesamten Prüfungsleistung, welche ebenfalls 50% zählt.
Notenbildung Die Jahresleistungen in den Prüfungsfächern sowie die Leistungen in sämtlichen Prüfungsteilen werden mit Zehntelnoten bewertet und gehen ungerundet in die Berechnung der Endergebnisse in den Prüfungsfächern ein. Auch die Endnoten werden auf Zehntel genau berechnet. Die Endergebnisse in den Prüfungsfächern („Zeugnisnoten“) errechnen sich jeweils aus dem Durchschnitt der Jahres- und der Prüfungsleistung. Der Durchschnitt wird bis zu einem Zehntel berechnet, wobei in der üblichen Weise gerundet wird (Beispiel: 2,5 bis 3,4 befriedigend). Berechnung des Durchschnittes für Belobigungen und Preise Alle Fächer zählen einfach. Der Notendurchschnitt wird berechnet: alle Fächer geteilt durch die Anzahl der Fächer. Beschluss der GLK vom 11.09.2020. Preis: Schnitt von 1,0 – 1,9 Belobigung: Schnitt 2,0 – 2,4 Entlassfeier oder feierliche Zeugnisübergabe im Bürgerhaus Backnang ► Entlassfeier der Schülerinnen und Schüler: Die Entlassfeier findet am Freitag, 23. Juli 2021, ab 18 Uhr statt.
Pflichtinformationen vor der Prüfung Ist ein Schüler krank, wird die Schule unverzüglich telefonisch informiert und ein ärztliches Attest wird noch am selben Tag möglichst zeitnah vorgelegt. §8 Nichtteilnahme, Rücktritt (1) Die Teile der Prüfung, an denen der Schüler ohne wichtigen Grund nicht teilnimmt, werden jeweils mit „ungenügend“ bewertet. Über das Vorliegen eines wichtigen Grundes entscheidet bei der schriftlichen Prüfung der Leiter, bei der mündlichen Prüfung und der Kompetenzprüfung der Vorsitzende des Prüfungsausschusses. Der wichtige Grund ist der Schule unverzüglich mitzuteilen. (2) Als wichtiger Grund gilt insbesondere Krankheit. Ist eine prüfungsrelevante gesundheitliche Beeinträchtigung nicht offenkundig, kann der Vorsitzende des Prüfungsausschusses die Vorlage eines ärztlichen Zeugnisses verlangen, das eine konkrete Beschreibung dieser Beeinträchtigung beinhaltet. Lassen sich Zweifel am Vorliegen einer prüfungsrelevanten gesundheitlichen Beeinträchtigung auf andere Weise nicht ausräumen, kann der Vorsitzende des Prüfungsausschusses auch die Vorlage eines Satz 2 entsprechenden amtsärztlichen Zeugnisses verlangen. Der Kenntnis steht die fahrlässige Unkenntnis gleich; fahrlässige Unkenntnis liegt insbesondere dann vor, wenn bei Vorliegen einer gesundheitlichen Beeinträchtigung nicht unverzüglich eine Klärung herbeigeführt wurde. (3) Sofern und soweit ein wichtiger Grund vorliegt,gilt die Prüfung als nicht unternommen. Die nicht abgelegten Prüfungsteile können in einem Nachtermin nachgeholt werden. Kann an der Nachprüfung aus wichtigem Grund ganz oder teilweise nicht teilgenommen werden, gilt die Prüfung als nicht unternommen; Absatz 1 Sätze 2 und 3 sowie Absatz 2 gelten entsprechend. (4) Vor Beginn der Abschlussprüfung ist auf diese Bestimmungen hinzuweisen. §9 Täuschungshandlungen, Ordnungsverstöße (1) Wer es unternimmt, das Prüfungsergebnis durch Täuschung oder Benutzung nicht zugelassener Hilfsmittel zu beeinflussen, oder wer nicht zugelassene Hilfsmittel nach Bekanntgabe der Prüfungsaufgaben mit sich führt oder Beihilfe zu einer Täuschung oder einem Täuschungsversuch leistet, begeht eine Täuschungshandlung. (2) Wird während der Prüfung festgestellt, dass eine Täuschungshandlung vorliegt, oder entsteht ein entsprechender Verdacht, ist der Sachverhalt von einem aufsichtsführenden Lehrer festzustellen und zu protokollieren. Der Schüler setzt die Prüfung bis zur Entscheidung über die Täuschungshandlung vorläufig fort. (3) Wer eine Täuschungshandlung begeht, wird von der weiteren Teilnahme an der Prüfung ausgeschlossen; dies gilt als Nichtbestehen der Abschlussprüfung. In leichten Fällen kann stattdessen die Prüfungsleistung mit der Note „ungenügend“ bewertet werden. Die Entscheidung trifft bei der schriftlichen Prüfung der Leiter, bei der mündlichen Prüfung und der Kompetenzprüfung der Vorsitzende des Prüfungsausschusses. (4) Stellt sich eine Täuschungshandlung erst nach Aushändigung des Zeugnisses heraus, kann die untere Schulaufsichtsbehörde das Zeugnis einziehen und entweder ein anderes Zeugnis erteilen oder die Prüfung für nicht bestanden erklären, wenn seit der Ausstellung des Zeugnisses nicht mehr als zwei Jahre vergangen sind. (5) Wer durch sein Verhalten die Prüfung so schwer stört, dass es nicht möglich ist, die Prüfung ordnungsgemäß durchzuführen, wird von der Prüfung ausgeschlossen; dies gilt als Nichtbestehen der Abschlussprüfung. Absatz 3 Satz 3 gilt entsprechend. (6) Vor Beginn der Abschlussprüfung ist auf diese Bestimmungen hinzuweisen.
Täuschungshandlungen: Wer es unternimmt, das Prüfungsergebnis durch Täuschung oder Benutzung nicht zugelassener Hilfsmittel zu beeinflussen oder wer nicht zugelassene Hilfsmittel nach Bekanntgabe der Prüfungsaufgaben mit sich führt oder Beihilfe zu einer Täuschung oder einem Täuschungsversuch leistet, begeht eine Täuschungshandlung. Das Mitführen von Mobiltelefonen, Armbanduhren mit der Funktionalität eines Computers und Zugang zum Internet (sog. Smartwatches) und anderen kommunikationselektronischen Medien in der Prüfung ist verboten und gilt als Täuschungshandlung im Sinne von § 9 Abs. 1 der Verordnung über die Abschlussprüfung an Realschulen. Die Schüler müssen hierüber und über die nach der Prüfungsordnung vorgesehenen Folgen nochmals eindeutig vor dem Prüfungsbeginn informiert werden => Informationsblatt mit Bestätigung durch Unterschrift direkt vor der Prüfung. Dieser Schülerleitfaden wurde nach bestem Wissen und Gewissen zusammengestellt. Falls sich Veränderungen ergeben, wird der Schülerleitfaden aktualisiert. Die Ausführungsbestimmungen finden Sie auf der Homepage des KM: https://km-bw.de/site/pbs-bw-km- root/get/documents_E1283157954/KULTUS.Dachmandant/KULTUS/KM- Homepage/Artikelseiten%20KP- KM/Schulart%C3%BCbergreifend/2020%20Novellierte%20AS/Ausf%C3%BChrungsbestim mungen%20Realschulabschlusspr%C3%BCfung%202021_.pdf Gez. T. Maier (Schulleiter)
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