Keiner soll verloren gehen - wie lassen sich Lücken in den Regelungssystemen überwinden?

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»Keiner soll
verloren gehen –
wie lassen sich
Lücken in den
Regelungssystemen
überwinden?«
Impulsvortrag zum Parlamentarischen Abend am 25.03.2020
Rainer Hinzen

Vorwort
Dr. Michael Bartels
Sprecher des Brüsseler Kreises e. V., Vorsteher des Pommerschen Diakonievereins e.V.

Für den Brüsseler Kreis, einen Zusammenschluss von 13 christlichen Sozialunternehmen in Deutschland,
gehört der jährlich im Frühjahr stattfindende Parlamentarische Abend zu den bewährten Traditionen.
2020, im Jahr des 20-jährigen Bestehens des Brüsseler Kreises, war die Veranstaltung coronabedingt
leider nicht durchführbar. So sind wir in der – hoffentlich einmaligen – Situation, Ihnen als von uns
geschätzten Kontaktpersonen, Diskurs- und Kooperationspartnern aus Politik und Verbänden einen
thematischen Impuls zuzusenden, der nicht coram publico gehalten werden konnte.

Stellvertretend für die Mitgliedsunternehmen des Brüs-                  kehren werden. Die Schnittstellen und alles, was sich an
seler Kreises hat Pfarrer Rainer Hinzen, Vorstandsvorsit-               Konfliktpotenzial mit ihnen verbindet, sind nach Corona
zender der Diakonie Stetten, die vielschichtige Proble-                 immer noch da, aber der Diskurs um deren Bewältigung
matik von Schnittstellen der Sozialsysteme aus unteneh-                 wird dann wahrscheinlich aus einer veränderten Perspek-
merischer Sicht aufgegriffen und seine exemplarische                    tive geführt werden.
Darstellung mit grundlegenden Positionierungen des
Brüsseler Kreises verbunden. Mit der Weiterleitung des                  Wenn etwas durch die Corona-Krise deutlich geworden
Impulses wollen wir nicht nur dankbar die konzeptionelle                ist, dann ist es der Wert von persönlichen Kontakten und
Arbeit von Rainer Hinzen würdigen, sondern verbinden                    direkten Begegnungen. Sosehr sich auch durch die Di-
damit zugleich weiterführende Anliegen:                                 gitalisierung veränderte Kommunikationsmöglichkeiten
                                                                        ergeben: Nichts kann die direkte Kommunikation mit
Die speziellen Probleme, die sich durch Abgrenzung oder                 Worten, Gesten, Tönen und Zwischentönen ersetzen.
Überlappung der sozialen Sicherungssysteme ergeben,                     Diese Erfahrung haben unzählige Mitarbeiter*innen, die
begleiten uns zum Teil schon seit vielen Jahren. Und sie                in den Mitgliedsunternehmen des Brüsseler Kreises sozi-
werden immer dann besonders deutlich, wenn Eck-                         ale Dienstleistungen erbringen, in den zurückliegenden
punkte der sozialen Sicherungssysteme weiterentwickelt                  Monaten in ihrer alltäglichen Arbeit gemacht. Und dies
werden, wie zuletzt durch das Bundesteilhabegesetz                      trifft insbesondere auch auf den Austausch zu, der zwi-
(BTHG) geschehen. Die besondere Situation im Jahr 2020                  schen sozialunternehmerischer Praxis und deren Stake-
führt uns nun vor Augen, dass sich das Problempotenzial                 holdern aus Politik und Verbänden stattfindet. Insofern
ungelöster Systemfragen angesichts existenzieller Erfah-                ist der vorliegende Impuls nicht nur ein „Lebenszeichen“
rungen bzw. Bedrohungen deutlich relativieren kann.                     des Brüsseler Kreises im Jahr 2020, sondern zugleich
Andererseits ist aber zu erwarten, dass alle beteiligten                eine Einladung, den seit vielen Jahren erfolgreich prak-
Akteure in der Post-Krisen-Phase mit den spezifischen Er-               tizierten Dialog fortzusetzen. So freuen wir uns bereits
fahrungen dieser Zeit und einer Ahnung um deren Kon-                    heute auf den nächsten Parlamentarischen Abend im
sequenzen in die altbekannten Problemlagen zurück-                      Frühjahr 2021!
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    »Keiner soll verloren gehen – wie lassen sich
    Lücken in den Regelungssystemen überwinden?«
    Pfarrer Rainer Hinzen, Vorstandsvorsitzender Diakonie Stetten e.V.

    Einleitung
    Immer wieder einmal bekomme ich zu hören, dass das             In vielen Fällen kann eine Person Leistungen aus beiden
    System der Hilfen für Menschen mit Behinderungen und           Systemen beanspruchen.6
    ihre Angehörigen kompliziert und unübersichtlich sei. Ja,
    es könne passieren, dass man mit seinem Anliegen gera-         Fragwürdig und viel diskutiert ist die Sonderregelung für
    dezu verloren gehe und irgendwie durch die Raster falle.1      Menschen mit Behinderungen, die in besonderen Wohn-
    Als Experten sprechen wir dann gerne auch von soge-            formen (früher: stationären Einrichtungen) leben. Für sie
    nannten „Schnittstellenproblemen“. Diesem Themenfeld           zahlt die Pflegeversicherung nur eine Pauschale von ak-
    will ich mich mit diesem Vortrag annähern, will aufzeigen,     tuell 266 € pro Monat, ohne Rücksicht darauf, dass sie
    wo es derartige Probleme geben könnte. Oft, so werde           im Rahmen ihrer Werkstattbeschäftigung Pflegeversiche-
    ich zeigen, liegt es nicht an den Schnittstellen in der Ge-    rungsbeiträge entrichtet haben, und unabhängig davon,
    setzessystematik, denn die Vorschriften zur Koordination       wie hoch der individuelle Leistungsanspruch je nach Pfle-
    und Zusammenarbeit der Reha-Träger sind ausführlich            gegrad gegenüber der Pflegekasse wäre.7
    und eindeutig.2 Aber es gibt eben auch eine Vielfalt von
    Umsetzungssystemen, die jeweils unterschiedliche Zu-           Eingliederungshilfe und Jugendhilfe
    gangswege und Leistungsabgrenzungen haben. Oft auch            Nach dem SGB VIII haben 1.003.117 Kinder, Jugendliche
    gibt es Probleme durch regionale Besonderheiten.               und junge Menschen Leistungen erhalten.8 181.246 Kin-
                                                                   der und Jugendliche mit wesentlicher körperlicher und
    Gleichwohl erleben die Menschen in der Praxis oft eine         geistiger Behinderung erhielten Leistungen der Einglie-
    mühsame Auseinandersetzung mit den Systemen, und es            derungshilfe.9
    bestätigt sich der Satz von Ernst Ferstl, einem österreichi-   Aber ist denn die abgrenzende Unterscheidung durch
    schen Aphoristiker:                                            die beiden Sozialgesetzbücher tatsächlich sachgerecht?
    „Der Unterschied zwischen Theorie und Praxis ist in der        Junge Menschen haben oft ihre Hilfebedarfe in vielfälti-
    Praxis weit höher als in der Theorie.“                         ger Wechselwirkung. Der 13. Kinder- und Jugendbericht
    Ich werde Ihnen heute Abend beispielhaft aufzeigen,            merkte im Jahr 2009 dazu an: „Diese Zuordnungslogik
    • wo solche Unterschiede spürbar sind,                         führt nach Auffassung der Kommission in der Praxis zu er-
    • werde zweitens versuchen, die Ursachen zu benennen           heblichen Definitions- und Abgrenzungsproblemen, aus
    • und zum Schluss skizzieren, wo wir gemeinsam daran           denen letztlich Verschiebebahnhöfe bzw. ‚schwarze Lö-
      arbeiten können, dass niemand verloren geht und mög-         cher‘ in der Hilfegewährung für die Betroffenen resultie-
      liche Lücken überbrückt werden.                              ren.“ (13. Kinder- und Jugendbericht des BMFSJ, 2009).

                                                                   Teilhabe an Arbeit
    Drei Bereiche, in denen                                        Die Zahl der Menschen mit Behinderungen, die im Ar-
                                                                   beitsbereich einer Werkstatt für behinderte Menschen
    Menschen Lücken erleben                                        beschäftigt sind, lag im Jahr 2017 bei 275.000 – mit stei-
    Eingliederungshilfe und Pflege 3                               gender Tendenz.10
    Das Verhältnis von Eingliederungshilfe und Pflege ist ge-      Das ist eine hohe Zahl, die deutlich macht, wie schwierig
    kennzeichnet durch den Nachrang der Sozialhilfe und            es für einen bestimmten Kreis von Menschen mit Behinde-
    die Deckelung der Leistungen der Pflegeversicherung der        rungen ist, einen sozialversicherungspflichtigen Arbeits-
    Höhe nach. Dadurch kommt es zu vielfältigen Schnitt-           platz auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt zu bekleiden.
    stellen und Abgrenzungsfragen in erheblichem Umfang.           Die Wechselquote aus den Werkstätten liegt seit vielen
    Nach Angaben des Statistischen Bundesamtes gab es im           Jahren bei etwa 1%. Die Gründe hierfür sind vielfältig
    Jahr 2017 3.414.378 pflegebedürftige Menschen, die ei-         und hängen mit den hohen Anforderungen von Arbeits-
    nen Anspruch nach dem SGB XI haben4 und 298.857                plätzen ebenso zusammen wie mit der Scheu von vielen
    Menschen mit Behinderungen, die Leistungen zur Pflege          Arbeitgebern, sich auf Menschen mit Behinderungen
    nach dem SGB XII (in Zukunft SGB IX) erhielten.5               einzulassen.
                                                                   Für diesen Vortrag beschränke ich mich aber auf die
                                                                   Frage, ob das Hilfesystem selbst (noch) Hürden und Hin-
                                                                   dernisse bietet, die abzubauen wären.
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Drei Ursachen
Oft wird im Zusammenhang mit diesen Abgrenzungen            In der Josefs-Gesellschaft Köln, beispielsweise, einer der
auch von „Schnittstellen“ gesprochen. Das ist eine et-      Mitgliedseinrichtungen des Brüsseler Kreises, wurde vor
was formale und technische Umschreibung der Tatsache,       zwei Jahren ein außerordentlich gut ausgearbeitetes,
dass sich das reale Leben von Menschen nicht so ein-        kreatives Konzept zur angemessenen Hilfe erarbeitet, in
fach einordnen lässt in gesetzliche Zuordnungsraster und    dem eine ganz klare Orientierung an den Bedarfen der
institutionelle Umsetzungslogiken. Und dann ist da ja       Kinder und Jugendlichen im Vordergrund stand. Um Ih-
immer noch die örtliche Lebenssituation mit regionalem      nen einen Eindruck zu vermitteln, wovon ich rede, zitiere
Wohnungs- und Arbeitsmarkt, individuellen Sachbear-         ich aus diesem Konzept den Personenkreis:
beitern der Sozial- und Grundsicherungsämter, der Ein-      Kinder und Jugendliche mit z. B. atypischem Autismus •
gliederungshilfe, der Gesundheitsämter, der Beratungs-      bipolarer affektiver Störung mit manischer Symptomatik
stellen, der Arbeitsagentur und Heimaufsichten und der      • depressiver Störung • dissozialer Persönlichkeitsentwick-
Datenschutz usw.                                            lungsstörung • frühkindlichem Autismus • generalisierter
In der lebendigen Erfahrung der Menschen, um die es         Angststörung • paranoider Wahrnehmung • posttrau-
dabei geht, handelt es sich oft um handfeste Schwierig-     matischer Belastungsstörung (2 Personen) • psychosexu-
keiten, problematische Unterstützungssituationen und        eller Entwicklung mit unkritisch-distanzlosem Kontakt-
auch Lücken in den Leistungen.                              verhalten • Verdacht auf Traumatisierung • Entwicklung
Die Betroffenen haben in dieser Situation tatsächlich das   einer emotional instabilen Persönlichkeitsstörung und
Gefühl, „verloren zu sein“.                                 möglicherweise dazu noch Lernbeeinträchtigung oder
In der folgenden Grafik zeige ich drei Ursachen auf, die    sog. geistiger Behinderung.
meiner Meinung nach besonders wirkmächtig sind:
                                                            Wie kann man bei einer solchen Symptomatik eindeu-
           Zuordnungslogik der Gesetze:                     tig unterscheiden, was denn nun geistige und seelische
           SGB VIII – SGB IX, SGB IX – SGB XI               Behinderung oder ein erzieherischer Bedarf ist – in der
                                                            Realität hält doch diese Kategorisierung nicht.
           Umsetzungslogik unterschiedlicher Reha-Träger
                                                            Eingliederungshilfe und Pflege
                                                            Gleich oder ähnlich schwierig ist die Abgrenzung von
                                                            Eingliederungshilfe und Pflege durch das SGB XI, das die
                    Heimaufsicht (Ordnungsrecht)
                    im Widerspruch zur Idee des SGB IX      Pflege von Menschen mit Behinderungen nach der Richt-
                                                            linie der GKV-Spitzenverbände durch ein sehr diffiziles
                    Fehlende barrierefreie Wohnungen,
                    fehlendes Personal
                                                            Zuordnungsverfahren bestimmt:

                                                                Gemein-              Ambulante                Ambulante                Eigene
                                                               schaftliche          Wohngemein-              Wohngemein-              Wohnung
Ursache Nr. 1:                                                 Wohnform                schaft                   schaft                  (nicht alle
Gefahr von Lücken durch Zuordnungslogik per Gesetz             (alle Vorausset-   (nicht alle Vorausset-   (nicht alle Vorausset-   Voraussetzungen
                                                                                                                                       liegen vor)
                                                             zungen liegen vor)    zungen liegen vor)       zungen liegen vor)
Für diese „Fallen“ und „Lücken“ im System gibt es ver-
                                                                                                                                        Zweck des
schiedene Ursachen: In zwei Bereichen ist die Zuordnung           Zweck der             Zweck der                Zweck der
                                                                                                                                      Wohnens ist
                                                               Eingliederungs-       Eingliederungs-          Eingliederungs-
der Leistungen seit vielen Jahren höchst umstritten und              hilfe                 hilfe                    hilfe
                                                                                                                                     nicht vorrangig
                                                                                                                                           EGH
führt immer wieder zu Diskussionen und Leistungslücken:
• Eingliederungshilfe und Jugendhilfe                             WBVG                  WBVG                     WBVG                   WBVG
                                                                   wird                wird nicht                 wird                 wird nicht
• Eingliederungshilfe und Pflege                                angewendet            angewendet               angewendet             angewendet

Eingliederungshilfe und Jugendhilfe                            Umfang der
                                                                Versorgung
                                                                                      Umfang der
                                                                                       Versorgung
                                                                                                                Umfang der
                                                                                                              Versorgung ent-
                                                                                                                                       Umfang der
                                                                                                                                     Versorgung ent-
In meinem Alltag erlebe ich immer wieder die zermürb-         entspricht einer
                                                              vollstationären
                                                                                     entspricht einer
                                                                                     vollstationären
                                                                                                             spricht nicht einer
                                                                                                              vollstationären
                                                                                                                                    spricht nicht einer
                                                                                                                                     vollstationären
ten Eltern, Erzieher*innen und Lehrer*innen, die es nicht       Einrichtung            Einrichtung              Einrichtung            Einrichtung

verstehen können, warum bestimmte Hilfebedarfe der
                                                                  EGH +                  EGH +                     EGH +                  EGH +
Kinder gar nicht bei der Leistungsbemessung berücksich-         §43a SGB XI              SGB XI                    SGB XI                 SGB XI

tigt werden.
4

    Je nach Wohnform besteht die volle Leistungspflicht der        Die folgende Übersicht gibt einen guten Eindruck von
    Pflegekasse oder nur eine pauschale Abgeltung.                 der Vielzahl der Reha-Träger:
    Schon die Antragstellung und Teilhabeplanung ist kom-
    pliziert, die Prüfverfahren aufwendig und die Gefahr von
                                                                     Träger der
    Leistungslücken ist groß.                                        Leistungen zur    Leistungen zur
    Also: warum das Ganze?
                                                                     Teilhabe          medizi-     Teilhabe   Unterhalts-   Teilhabe   sozialen
    In der Präambel der Richtlinien der GKV vom November             (Rehabilita-      nischen     am         sicherung     an         Teilhabe
    2019 kann man lesen: „Es soll sichergestellt werden, dass        tionsträger)      Rehabili-   Arbeits-   und           Bildung
                                                                     nach § 6 SGB IX   tation      platz      Ergänzung
    eine Weiterentwicklung der Versorgungskonzepte für
    Menschen mit Behinderungen unter der Neuausrichtung              Gesetzliche
    der Eingliederungshilfe ermöglicht wird, ohne dass dies          Krankenkassen
    andererseits zu ungewollten Lastenverschiebungen zwi-
                                                                     Bundesagentur
    schen Pflegeversicherung und der Eingliederungshilfe             für Arbeit
    führt.“11
    Immer wenn im Blick auf Menschen mit Behinderungen               Gesetzliche
                                                                     Unfall-
    von Lasten gesprochen wird, werde ich hellhörig und un-          versicherung
    willig.
                                                                     Gesetzliche
                                                                     Renten-
    Ursache Nr. 2:                                                   versicherung
    Gefahr von Lücken durch Vielfalt der Reha-Träger
    Beispiel Hilfen zur Teilhabe am Arbeitsleben: SGB IX             Träger der
                                                                     Kriegsopfer-
                                                                     versorgung und
    Warum gibt es so wenige Übergänge von Menschen mit               Kriegsopfer-
                                                                     fürsorge
    Behinderungen aus den Berufsbildungsbereichen und der
    Werkstatt auf den ersten Arbeitsmarkt? Gibt es da Hür-           Träger der
    den oder Lücken im System?                                       Jugendhilfe
    Ich zitiere dazu aus einer internen Stellungnahme der zu-
                                                                     Träger der
    ständigen Mitarbeiterin in der Diakonie Stetten:                 Eingliederungs-
    In einem internen Entwurf eines Arbeitspapiers des               hilfe

    Deutschen Vereins12 heißt es: „Trotz der vielfältigen beruf-
    lichen Rehabilitationsleistungen ist der Zugang zum Ar-
    beitsmarkt und zu einer Beschäftigungssituation immer          Versuche und Projekte einzelner Mitglieder des Brüsseler
    noch durch hohe Hürden gekennzeichnet. Das Reha-               Kreises, die hier eine stärkere Verzahnung vorsehen, sto-
    bilitationssystem weist insbesondere dann Lücken auf,          ßen auf Vorbehalte der Bundesagentur für Arbeit13 und
    wenn nacheinander verschiedene Leistungsträger zustän-         wegen der Zweckbindung von Förderungen sowie steu-
    dig sind. Zudem wird der Schritt auf den allgemeinen Ar-       errechtlicher Bestimmungen gibt es auch Vorbehalte der
    beitsmarkt teilweise noch immer durch zu beobachtende          Eingliederungshilfeträger.
    Kooperationsmängel in der Zusammenarbeit der betei-            Das SGB IX betont, wie wichtig es ist, dass der Antrag-
    ligten Akteure der Teilhabe an Arbeit vor dem Hinter-          steller Leistungen „wie aus einer Hand“ bekommt und
    grund des gegliederten Systems der sozialen Sicherung          die Zusammenarbeit der beteiligten Rehabilitationsträger
    erschwert.“                                                    nahtlos im Hintergrund zu passieren habe.
                                                                   In der Verbesserung des Zusammenwirkens und der Ver-
                                                                   einfachung könnte ein Baustein für eine Verbesserung
                                                                   der Übergangszahlen liegen, um Hürden, die durch die
                                                                   Akteure des Hilfesystems aufgerichtet werden, abzubau-
                                                                   en.14 Auch dann bleibt es angesichts der Komplexität,
                                                                   Dynamik und der Regularien des Arbeitsmarktes immer
                                                                   noch eine große Herausforderung, Menschen mit schwe-
                                                                   ren und mehrfachen Behinderungen eine Teilhabe am
                                                                   Arbeitsleben zu ermöglichen, die es ihnen erlaubt, ihren
                                                                   Lebensunterhalt selbst zu bestreiten.
5

Ursache Nr. 3:                                                Aber auch in anderen Bereichen in unseren Einrichtungen
Gefahr von Lücken durch Rahmenbedingungen                     erleben wir zunehmend, wie schwer es ist, Mitarbeiten-
und regionale Besonderheiten                                  de zu finden, insbesondere dann, wenn sie körperliche
Damit komme ich nach den Abgrenzungen durch unter-            Angriffe zu erwarten haben oder in Situationen kom-
schiedliche Gesetze und den befürchteten und erlebten         men, die sie psychisch in große Problematiken bringen.
Vollzugsdefiziten zur dritten Ursache, den Rahmenbedin-
gungen und regionalen Besonderheiten.
                                                              Drei Ansätze zur Überbrückung
3.1 Ordnungsrecht, regionale und individuelle Auslegung       Regelungsbereiche der Sozialgesetzbücher
Drei Beispiele aus der Praxis:                                VIII – IX – XI konsequent zusammenführen
• In einem Haus, in dem überwiegend Menschen mit Be-          Ein notwendiger Schritt zur Vermeidung von Leistungs-
  hinderungen wohnen, die im Rahmen der Eingliede-            lücken, Definitionsproblemen, „Verschiebebahnhöfen“
  rungshilfe unterstützt werden, haben wir eine Nacht-        und Antragsfrust wäre aus meiner Sicht die konsequente
  wache im Einsatz. Ein Gebäudetrakt ist im Zuständig-        gesetzliche Anerkenntnis, dass Menschen mit Behinde-
  keitsbereich des SGB XI, unterliegt also den Pflegericht-   rungen die gleichen Rechte und Ansprüche haben wie
  linien. Es ist nicht erlaubt, dass die Nachtwachen bei-     alle anderen Bürger. Ein Kind ist ein Kind und Anspruch
  der Bereiche sich gegenseitig vertreten können.             auf Pflegeleistungen hat jeder. Punkt.
• Ein junger Mensch mit Behinderung, der 18 wird, aber        Das SGB IX bestimmt im § 2: „Menschen mit Behinde-
  noch in die Schule geht, gilt – zumindest in Baden-         rungen sind Menschen, die körperliche, seelische, geis-
  Württemberg – als volljährig. Für das Wohnangebot           tige oder Sinnesbeeinträchtigungen haben, die sie in
  heißt das: Er muss aus dem Kinder- und Jugendbereich        Wechselwirkung mit einstellungs- und umweltbedingten
  ausziehen, weil Volljährige und Minderjährige nicht in      Barrieren an der gleichberechtigten Teilhabe an der Ge-
  einer Wohngruppe zusammenleben dürfen. Da er aber           sellschaft mit hoher Wahrscheinlichkeit länger als sechs
  noch Schüler ist, gelten für ihn ordnungsrechtlich wei-     Monate hindern können. Eine Beeinträchtigung (…) liegt
  terhin die Vorgaben des Jugendbereiches – also durch-       vor, wenn der Körper und Gesundheitszustand von dem
  gängige Präsenz einer Fachkraft, 24 Stunden, 7 Tage         für das Lebensalter typischen Zustand abweicht.“
  die Woche.                                                  Konsequent angewendet müsste demnach zunächst die
• Eine Wohngemeinschaft von Menschen mit hohem                typische Leistung, in diesem Fall Jugendhilfeleistung oder
  und weniger hohem Unterstützungsaufwand will eine           Pflegeleistung, erbracht werden, um dann zusätzlich die
  Mietwohnung beziehen. Die örtliche Feuerwehr ver-           behinderungsbedingten Nachteilsausgleiche und Teilha-
  langt, dass ein zweiter Fluchtweg ausgewiesen werden        beleistungen zu erbringen.
  muss und das Mietshaus den Brandschutzvorschriften          Die Sorge besteht, dass fehlende Konsequenz an die-
  einer Behindertenwohneirichtung gemäß ausgestattet          ser Stelle zu Leistungslücken führt und zu dem von mir
  wird.                                                       schon mehrfach benannten Gefühl der Verlorenheit der
                                                              Menschen, die sich in diesem „Dschungel“ zurechtfin-
3.2 Wohnungsmangel                                            den müssen.
Das Angebot, insbesondere von Wohnungen, die barrie-          Die Mitgliedseinrichtungen des Brüsseler Kreises setzen
refrei sind, gut vom öffentlichen Nahverkehr erschlossen,     sich darum dafür ein, dass die ausschließlich fiskalisch
zentral und teilhabeorientiert gelegen und bezahlbar          bedingten Abgrenzungen und Leistungsausschlüsse zwi-
durch das Wohngeld der Sozialhilfe, ist sehr überschaubar.    schen SGB VIII und SGB IX sowie zwischen SGB IX und
                                                              SGB XI aufgehoben werden. Das ist im Sinne der Men-
3.3 Personalknappheit                                         schen, führt zu erheblicher Verwaltungsvereinfachung
Das schon mehrfach zitierte Konzept der Josefs-Gesell-        und entspricht der UN-BRK, dem Diskriminierungsverbot
schaft15 kann seit zwei Jahren nicht umgesetzt werden,        des Grundgesetzes sowie dem Impetus des SGB IX.
weil sich keine Mitarbeiter*innen finden, die mit diesen
sog. „Systemsprengern“ arbeiten wollen oder können.           Umsetzung der gesetzlichen
Der im Jahr 2020 mit dem Deutschen Filmpreis ausge-           Koordinationsforderungen nachhalten
zeichnete Film „Systemsprenger“ mit der unglaublich           Richtig gut finde ich im SGB IX, dass dort die Nachhaltig-
eindrucksvollen Darstellerin Helena Zengel lässt erahnen,     keit der Regelungen überprüfbar gemacht wird.16
warum dies so ist.                                            So müssen die Rehabilitationsträger in Zukunft Angaben
                                                              zu Anzahl der Anträge, Verfahrensdauer, Weiterleitung,
6

    Ablehnung und Rechtsbehelfen wie Widerspruch und              meinschaften könnten die jeweiligen lokalen Rahmenbe-
    Klage nach einheitlichen Vorgaben erheben. Das ist eine       dingungen positiv, konstruktiv und kooperativ bearbeitet
    neue Regelung und sie ermöglicht allen am Verfahren           werden.
    Beteiligten, eine transparente, gemeinsame Information        In diesen regionalen Arbeitsgemeinschaften wäre auch
    darüber zu erhalten, wie wirksam das Gesetz ist.              die Mitwirkung der jeweiligen Bundestagsabgeordneten
    Tatsächlich liegt der erste derartige Teilhabeverfahrens-     hilfreich.
    bericht für 2019 vor.17                                       Ich bin sicher, dass viele Mitglieder des Brüsseler Kreises
    Auch wenn die Daten noch nicht vollständig sind und           in ihren jeweiligen Regionen solche regionalen Arbeits-
    damit für 2019 einen begrenzten Aussagewert haben,            gemeinschaften unterstützen würden. Das könnte ja
    so haben wir nun eine gemeinsame Datengrundlage zur           nachher in den Gesprächen zumindest unter den Anwe-
    Diskussion der Wirksamkeit des Gesetzes. Insbesondere         senden verabredet werden, an diesem Punkt in ihren je-
    können wir z. B. erkennen, ob die Kooperation der Reha-       weiligen Regionen initiativ zu werden. Eine Unterstüt-
    bilitationsträger funktioniert, ob Anträge zügig bearbei-     zung durch unsere jeweiligen Bundestagsabgeordneten
    tet werden und wie viel Klärungsbedarf durch Gerichte         würde das Anliegen, „die volle, wirksame und gleich-
    besteht. Allerdings: Es muss natürlich auch angeschaut        berechtigte Teilhabe am Leben in der Gesellschaft“ von
    und ausgewertet werden, und da sehe ich uns gemein-           Menschen mit Behinderungen, deutlich bestärken.
    sam in der Verantwortung.
    Zusätzlich schlägt der Brüsseler Kreis vor, diesen Teilha-
    bebericht noch durch eine regelmäßige „Kundenbe-
                                                                  Schluss
    fragung“ zu ergänzen, denn es ist eine Sache, wenn            Die Bewältigung der Corona-Pandemie zeigt, wie hand-
    Behörden und Institutionen sich selbst beurteilen und         lungsfähig Politiker sind, wenn die Herausforderung sehr
    statistische Daten weitergeben, eine andere Sache aber        groß ist.
    ist, wie denn diese Verfahren erlebt werden.                  Die Fragen, mit denen ich mich in diesem Vortrag be-
                                                                  schäftigt habe, sind daneben weit weniger dramatisch.
    Regionale Arbeitsgemeinschaften initiieren                    Dennoch können wir als Akteure im Rahmen des Föde-
    und wirksam machen                                            ralismus und des gegliederten Rehabilitationssystems es
    Für den Menschen, der eine Unterstützungsleistung             schaffen, die Rahmenbedingungen für benachteiligte
    braucht, ist es vor allem wichtig, dass diese Leistung ihn    und beeinträchtigte Menschen in unserem Einflussbe-
    wirksam unterstützt. Welches Gesetzbuch ihm Ansprü-           reich zu verbessern.
    che zuspricht, welche Rehabilitationsträger sich dazu ko-     Nicht immer müssen wir die Welt retten, aber immer
    ordinieren müssen und welche Vorarbeiten dazu nötig           können wir sie ein Stück besser machen.
    sind, interessiert ihn genauso wenig, wie es ihn interes-     Wir sind keine Nörgler und Meckerer, keine Idealisten
    sieren muss, welche Produktions- und Lieferketten hinter      und Traumtänzer, sondern wir sind diejenigen, die ver-
    dem Handy stecken, das er sich kauft.                         antwortlich und nachhaltig die Angebote auch tatsäch-
    Gleichwohl braucht es diese Koordination und Produkt-         lich konzeptionieren und umsetzen können.
    ion bis zur Leistung. Im schlechtesten Fall wird er von ei-
    ner Institution zur nächsten geschickt, mehrfach begut-       Drei konkrete Vorschläge stehen im Raum und
    achtet und kann sich am Ende noch vor Gericht darüber         wir könnten alle, morgen früh mit der Umsetzung
    auseinandersetzen, ob das, was er bekommt, auch das           beginnen:
    ist, was er braucht.                                          1. Die Ausrichtung der Sozialgesetzbücher VIII, IX und XI
    Darum begrüßt der Brüsseler Kreis, dass in § 96 Abs. 3        an den tatsächlichen Menschen mit ihren Bedarfen und
    SGB IX geregelt wird: „Ist die Beratung und Sicherung         nicht an finanziellen Ängsten und Sorgen der Rehabilita-
    der gleichmäßigen, gemeinsamen oder ergänzenden               tionsträger.
    Erbringung von Leistungen geboten, sollen zu diesem           2. Die Nutzung des Teilhabeverfahrensberichtes zur re-
    Zweck Arbeitsgemeinschaften gebildet werden.“ Und             gionalen Evaluation und Steuerung und seine Ergän-
    zwar gilt das für alle „Stellen, deren Aufgabe die Lebens-    zung durch Klientenbefragungen.
    situation von Menschen mit Behinderungen betrifft“            3. Die Bildung von regionalen Arbeitsgemeinschaften
    (§ 96 Abs. 1 SGB IX).                                         aller derjenigen, deren Anliegen die Verbesserung der
    Der Brüsseler Kreis hält die Bildung von regionalen Ar-       Lebenssituation von Menschen mit Behinderungen ist,
    beitsgemeinschaften für ein Instrument, dessen Einfüh-        damit Lücken gemeinsam überbrückt werden.
    rung sich lohnen würde. In diesen regionalen Arbeitsge-
7

1    Eine Erfahrung, die mir persönlich immer wieder von Angehörigen         13   Beispiele: Josefs-Gesellschaft Köln, Konzept Arbeitsförderungs-
		 berichtet wird. So auch Florian Jänicke in: DIE ZEIT MAGAZIN,             		 zentrum mit Verknüpfung von BBB und BvB; Diakonie Stetten,
		 1/2020: „Florian Jaenicke: Ein glücklicher Mensch“: „Was aber             		 Konzept „Campus“. Die Bundesagentur für Arbeit beharrt auf der
		 alle Menschen, die sich um behinderte Menschen kümmern,                   		 „unvermischten“ Nutzung von Räumen und der eindeutigen Zu-
		 kritisieren, ist die Bürokratie. Jede Woche müssen Anträge gestellt,      		 ordnung von Fachkräften, also trennscharfen Abgrenzungen.
		 Formulare ausgefüllt, Rezepte angefordert, Termine mit Reha-Aus-          14   Mein Kollege Michael Bartels hat dies im letzten Jahr im Blick dar-
		 stattern, Ärzten und Therapeuten koordiniert werden. Das ist              		 auf analysiert, dass dies ein Glaubwürdigkeitsthema der Politik und
		 kräftezehrend. Manchmal führt es dazu, dass Familien auf Hilfen           		 der Institutionen ist: „Die Zukunft der Demokratie und der in ihr
		 verzichten, weil sie zu erschöpft sind, um den Aufwand auf sich           		 wirkenden Institutionen und Organisationen wird wesentlich da-
		 zu nehmen. Oder schlimmer noch, dass Krankheiten erst entste-             		 von abhängen, ob und wie für die Bürgerinnen und Bürger die
		 hen, weil die Genehmigungsverfahren so lange dauern.“                     		 Wirkungszusammenhänge zwischen Deklaration und Realisation
2    Vor allem § 25 SGB IX.                                                  		 erkennbar sind. … Das Entscheidende ist und bleibt jedoch die Wirk-
3    Sehr gut und knapp formuliert eine Handreichung der Diakonie            		 samkeit der Werte, der ‚Sitz im Leben‘ – und nicht die Theorie!“
		 Mitteldeutschland den inhaltlichen und sachbedingten Unterschied:         15   Konzeption für junge Menschen mit stark ausgeprägten Verhal-
		 „Eingliederungshilfe und Pflege haben grundsätzlich unterschiedliche      		 tensauffälligkeiten. Ein Gemeinschaftsvorhaben des Evangelischen
		 Aufgaben. Die Aufgabe der Eingliederungshilfe ist die Förderung           		 Johannesstifts Behindertenhilfe und Jugendhilfe,
		 der vollen, wirksamen und gleichberechtigten Teilhabe am Leben            		 Berlin, August 2017.
		 in der Gesellschaft. Die Aufgabe der Pflege hingegen ist die perso-       16   § 41 SGB IX.
		 nelle (pflegerische) Hilfe im Umgang mit den Folgen von Krankheit         17   https://www.bar-frankfurt.de/fileadmin/dateiliste/THVB/1_
		 und Behinderung zur Stärkung der Selbstständigkeit des Pflegebe-          		 Teilhabeverfahrensbericht_2019.pdf, Aufruf am 14.05.2020.
		 dürftigen“ (vgl. Handreichung der Diakonie Mitteldeutschland, S. 6).
4    https://www-genesis.destatis.de/genesis/online?operation=
		 previous&levelindex=3&step=3&titel=Ergebnis&levelid=15890328
		 48315&acceptscookies=false, Aufruf am 09.05.2020.
		 Davon werden 2.594.862 Personen zu Hause versorgt!
5    https://www.destatis.de/DE/Themen/Gesellschaft-Umwelt/Soziales/
		 Sozialhilfe/Tabellen/liste-insg-altersgruppen.html,
		 Aufruf am 09.05.2020.
6    Beispiele dafür sind: Selbstbeteiligung des mittellosen Pflegebedürf-
		 tigen über die Leistungen der Pflegeversicherung hinaus, Leistungen
		 zur Pflegevermeidung, Aufwendungen für Pflegepersonen, das sog.
		 Rest-Pflegegeld oder die Kosten für eine selbst eingestellte Pflege-
		 kraft. Siehe dazu die Ausarbeitung der Wissenschaftlichen Dienste
		 des Bundestages: „Das Verhältnis von Leistungen zur Pflege nach
		 dem SGB XI gegenüber Leistungen nach dem SGB XII und dem
		 SGB IX“, 30.08.2011, https://www.bundestag.de/resource/blob/
		 410844/4b4c2398f2a40827664ac7608c2a1523/ WD-9-083-11-
		 pdf-data.pdf, Aufruf am 09.05.2020.                                       Impressum
7    § 43a SGB XI.                                                           Herausgeber:
8    https://www.destatis.de/DE/Themen/Gesellschaft-Umwelt/Soziales/         Brüsseler Kreis e. V.
		 Sozialhilfe/Tabellen/liste-insg-altersgruppen.html,                       Geschäftsstelle Alsterdorfer Markt 11, 22297 Hamburg
		 Aufruf am 09.05.2020.                                                     www.bruesseler-kreis.de
9    https://www.destatis.de/DE/Themen/Gesellschaft-Umwelt/Soziales/
		 Sozialhilfe/Tabellen/liste-insg-altersgruppen.html,                       Text und Redaktion:
		 Aufruf am 09.05.2020.                                                     Dr. Michael Bartels
10 BAGüS:    Kennzahlenvergleich Eingliederungshilfe der überörtlichen       Vorsteher Pommerscher Diakonieverein e.V.
		 Träger der Sozialhilfe 2017.                                              Rainer Hinzen
11   Richtlinie der GKV-Spitzenverbände vom November 2019, Seite 2.          Vorstandsvorsitzender Diakonie Stetten e.V.
12   Fachausschuss Rehabilitation und Teilhabe, Arbeitsentwurf aus der
		 65. Sitzung am 24. Oktober 2019, Berlin.                                  Stand: August 2020
Brüsseler Kreis e.V
Geschäftsstelle
Alsterdorfer Markt 11
22297 Hamburg
www.bruesseler-kreis.de
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