Ringana-Partner nun Unternehmer - Melanie Buchmann
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Ringana-Partner nun Unternehmer Handout für Impulse als Ringana-Partner Gewerbeanmeldung, Formulierungshilfe: Handelsvermittlung ohne eigenes Warenlager z.B. Aufsuchen von Bestellungen (nach Termin) für Kosmetika, Nahrungsergänzungsmitteln und Supplements. Wir sind Handelsvermittler auf Provisionsbasis! Und im Network-Marketing tätig. Eine Gewerbeanmeldung kann auch rückwirkend beantragt werden, einige Wochen sind mit Sicherheit kein Problem, bei Monaten liegt es im Ermessen der Sachbearbeiter. Genehmigung Nebentätigkeit durch Arbeitgeber: Es besteht ein Rechtsanspruch auf Erteilung einer Nebentätigkeitserlaubnis Kann verweigert werden, wenn: - arbeitsvertragliche Verpflichtungen beeinträchtig werden (Wettbewerbs- und Konkurrenzverbot - gegen gesetzliche Vorgaben verstoßen wird (z. B. Höchstarbeitszeiten), ist aber in der Regel nur für einen abhängigen Zweitjob - ➔ Ringana-Partner sind selbständig☺☺☺ Das Beamtenrecht kann hier ggfs. hemmend sein, es kommt auf den Dienstherrn an. Hier ist zu überlegen, ob das Gewerbe dann z.B. auf den Lebenspartner angemeldet wird. Ringana-Provision: Ringana verprovisioniert immer „netto“, das bedeutet die Provision wird ohne Mehrwertsteuer ausbezahlt. Es liegt daran, dass Ringana ein ausländisches Unternehmen ist, das die Mehrwertsteuer in Österreich abführt (Reverse-Charge). In der Einkommenssteuererklärung ist der Gewinn als Einkunft aus Gewerbebetrieb anzugeben Krankenversicherung: Die Rahmenbedinungen sind so individuell wie die Menschen, es ist der Einzelfall mit der Krankenkasse abzuklären. Grundsätzlich ist es so: - Personen, die über ihren Lebenspartner oder Eltern über die Familienversicherung abgesichert sind, können bis zu einem bestimmten Betrag (ich meine 445 EUR Stand Januar 2019) ohne Sozialversicherungspflicht hinzuverdienen. Achtung: Dazu zählen aber auch Einnahmen aus Vermietung/Verpachtung, Kapitaleinkünfte etc. - Wenn die Selbständigkeit als Nebentätigkeit neben einer sozialversicherungs- pflichtigen Tätigkeit ausgeübt wird, wird diese in der Regel Sozialversicherungsfrei sein. Betonung liegt auf „NEBEN“ und ist somit immer geringer als die Hautptätigkeit. 1 Verfasser: Hitzler Richard, als Handout im Rahmen Präsentation Ringana- Selbständig – Geschäftsgründung - was erwartet mich? Nur zur internen Verwendung, unter Ringana-Partnern zur Weitergabe erlaubt – ohne Anspruch auf Richtigkeit, es spiegelt die Meinung des Verfassers wieder www.ringana-hitzler.com Stand 26.1.2019
Ringana-Partner nun Unternehmer Handout für Impulse als Ringana-Partner - Wenn man ausschließlich Selbständig ist, ist ausgehend vom Mindesteinkommen 1038,33 (Stand Januar 2019) etwa mit 190 EUR/Monat je nach Krankenkasse für Kranken- und Pflegeversicherung zu rechnen Rentenversicherung: Kann ich nichts sagen, da ich aktuell hier im rechtssicheren Raum mich bewege und mich somit damit nicht auseinander gesetzt habe. Umsatzsteuer/Kleinunternehmer: Bei Anwendung der Kleinunternehmerregelung ist eine einfache Einnahme- /Überschussrechnung ausreichend (Ich bezeichne es als „Schuhschachtelbuchhaltung). Aufgrund der Besonderheit der „Netto-Verprovisionierung“ ist es grundsätzlich zu prüfen, ob die Regelbesteuerung mit Umsatzsteuer-Identnummer vorteilhafter ist. In der Regel ist ein Vorteil gegeben und gegen den leicht erhöhten Aufwand abzuwägen. In den ersten Jahren ist monatlich eine Umsatzsteuervoranmeldung abzugeben. Danach entscheidet das Finanzamt, ob vierteljährlich oder jährliche Abgabe möglich ist. Weiterhin ist die regelmäßig die Zusammenfassende Meldung für innergemeinschaftliche Leistungen abzugeben. Achtung: Es muss bei Verzicht auf Kleinunternehmerregelung eine Umsatzsteueridentnummer beantragt werden und auch in den Partnerdaten hinterlegt werden. Bankkonto: Einrichtung von geschäftlichen Bankkonto zur Trennung von geschäftlichen und privaten Geldbewegungen. Wer Familienangehörige gegen Lohn beschäftigt, sollte für diesen ein Einzelkonto einrichten (keine Lohnzahlung auf ein Gemeinschaftskonto) Ringana ist anders oder doch ganz gewöhnlich Der „Buchhalter“ muss die Besonderheit verstehen, dass zum „Kundenverkaufspreis“ eingekauft wird und dann über die Provision der Nachlass gewährt wird. Üblicherweise werden im Handel Waren zum günstigeren Einstandspreis bezogen und mit Aufschlag weiterverkauft. Ansonsten handelt es sich um ganz normale Buchführung eines Unternehmers. 2 Verfasser: Hitzler Richard, als Handout im Rahmen Präsentation Ringana- Selbständig – Geschäftsgründung - was erwartet mich? Nur zur internen Verwendung, unter Ringana-Partnern zur Weitergabe erlaubt – ohne Anspruch auf Richtigkeit, es spiegelt die Meinung des Verfassers wieder www.ringana-hitzler.com Stand 26.1.2019
Ringana-Partner nun Unternehmer Handout für Impulse als Ringana-Partner Einnahmen: o Provisionszahlungen von Ringana Ringana zahlt netto, d. h. ohne Mehrwertsteuer, Ringana erstellt Gutschrift (übernimmt sogar Rechnungslegung) o Eigenverbrauch von Ringana-Produkten = Entnahme aus dem Betriebsvermögen zum Einkaufspreis (bei Regelbesteuerung zzgl. Mehrwertsteuer). Der Einstandspreis ist der Listenpreis abzüglich der Provision und Rabatte. o Weiterverrechnung von Lieferungen oder Leistungen Beispiele: - Gruppenticket Bahn, Anteile für die Beteiligten - Produkte im eigenen weiteren Geschäft (z.B. Heilpraktiker „selbständig“) - Weiterverrechnung von Anteilen aus Sammelbestellung an andere Partner …. alles was im Geschäft den Geldbestand (Bank/Kasse) erhöht Ausgaben o Repräsentationsware für Kundengewinnung (Abgrenzung zu Eigenbedarf) o Alle Merchandise-Artikel o Tickets für Veranstaltungen (FU, SU, Akademien, auch sonstige Seminare und Veranstaltungen, die zum Geschäft passen) o Telefon-, Handy- und Internetkosten einschließlich Geräte Finanzamt wird einen Privatnutzungsanteil ansetzen, meines Wissens 200 EUR/Jahr zzgl. MwSt o Übernachtungskosten, Verpflegungsaufwendungen o Einladungen zu Geschäftsessen mit Partnern, Kunden, Interessenten o Büromaterial im Rahmen der Geschäftstätigkeit o Büroausstattung/-einrichtung, auch PC, Laptop, Tablet, auch Software o Fahrtkosten zu allen Veranstaltungen, Kunden und Interessenten (Belege bzw. bei Privat-PKW-Nutzung 0,30 EUR je gefahrener Kilometer), Vignetten, Maut o Löhne und daraus resultierende Abgaben an Mitarbeiter (auch Familienangehörige) o Kosten für den Steuerberater und Buchführung o Kosten für Geschäftskonto, geschäftl. Kreditkarte und sonstige Zahlungsmittel o Anteilige Raumkosten für das Arbeitszimmer (Strom, Heizung, Gas, Schornsteinfeger, Hausmeister, Mülltonne) o Raummieten für Geschäftsveranstaltungen, wie z.B. Fresh-Dates … kurz gesagt, alle Aufwendungen, die im Zusammenhang mit der Geschäftstätigkeit stehen Rechnungen/Quittungen Wer Rechnungen/Quittungen ausstellt, hat die gesetzlichen Mindestangaben zu berücksichtigen, hier zwei Links, die ich ganz gut finde: Kleinunternehmer: https://www.kleinunternehmer.de/rechnungsstellung.htm Umsatzsteuerpflichtig: https://www.ihk-muenchen.de/ihk/documents/Recht- Steuern/Steuerrecht/Neuer-Ordner/Merkblatt-Rechnungsangaben-04_2018.pdf 3 Verfasser: Hitzler Richard, als Handout im Rahmen Präsentation Ringana- Selbständig – Geschäftsgründung - was erwartet mich? Nur zur internen Verwendung, unter Ringana-Partnern zur Weitergabe erlaubt – ohne Anspruch auf Richtigkeit, es spiegelt die Meinung des Verfassers wieder www.ringana-hitzler.com Stand 26.1.2019
Ringana-Partner nun Unternehmer Handout für Impulse als Ringana-Partner Fahrtkosten privater Pkw PrivatPKW kann nur bis 50 % der Gesamtfahrleistung abgerechnet werden, ansonsten muss dieser in den Betrieb überführt werden –Finanzamt fordert Kilometerstandsnachweise an, z.B. Werkstattrechnungen, Tüv-Berichte. Eine einfache Aufschreibung der geschäftlichen Fahrten ist ausreichend. Es muss nach meiner Kenntnis dokumentiert werden: Dokumentation des Kilometerstandes des oder der für geschäftliche Fahrten benutzten Privatfahrzeuge am Anfang und am Ende des Jahres. Ich mache z.B. auch Fotos von den Kilometerständen und speichere diese ab bzw. drucke diese aus und lege sie zu den Buchhaltungsbelegen. Ich führe das in Excel mit folgender Struktur - Datum der Fahrt - Abfahrtsort/Fahrtziel (ggfs. Zwischenziele) und Fahrtende Wenn es mehrtägige Fahrten sind, nehme ich jeden Tag als eine Zeile auf, die km nehme ich als Gesamtkilometer dazu - Anlass - Gefahrene Kilometer - Da bei uns mehr als ein Fahrzeug für geschäftliche Fahrten genutzt wird, führe ich auch das Kennzeichen (oder eine andere eindeutige Zuweisung) mit - In der Spalte P trage ich ein, wann ich diese Fahrten als Buchungsbeleg in meine Buchhaltung gegeben habe – ich rechne je nach Umfang der Fahrten Quartalsweise oder halbjährlich ab, um die Anzahl der Buchungsbelege zu minimieren. Belege sammeln alle Belege sammeln – ohne Beleg keine Entscheidungsmöglichkeit, ob diese Ausgaben in die Buchführung gegeben werden können! Und wenn es geht, die Rechnung so ausstellen lassen, dass der Artikel auch als betrieblicher Aufwand anzuerkennen ist. Klassiker: Businesstasche oder Businessrucksack ist nicht zu beanstanden. Falls kein Beleg vorhanden ist, einen Eigenbeleg schreiben – immer besser wie nichts, ist dann im Falle einer Steuerprüfung dann zumindest dokumentiert, gibt auch Vorlageempfehlungen im Internet. 4 Verfasser: Hitzler Richard, als Handout im Rahmen Präsentation Ringana- Selbständig – Geschäftsgründung - was erwartet mich? Nur zur internen Verwendung, unter Ringana-Partnern zur Weitergabe erlaubt – ohne Anspruch auf Richtigkeit, es spiegelt die Meinung des Verfassers wieder www.ringana-hitzler.com Stand 26.1.2019
Ringana-Partner nun Unternehmer Handout für Impulse als Ringana-Partner Checkliste: Bei Partnerantrag: Die meisten Neupartner werden zum Zeitpunkt der Antragsstellung keine Umsatzsteueridentnummer haben, somit ist „Netto“ anzukreuzen. Es muss auch nicht zum Zeitpunkt des Partnerantrages entschieden werden – entspannt rangehen. Nach Partnerantrag: - wenn angestellt, Zustimmung vom Arbeitgeber eingeholt? - Gewerbeanmeldung bei der zuständigen Gemeinde Nach Gewerbeanmeldung kommt zeitnah vom zuständigen Finanzamt ein „Fragebogen zur steuerlichen Erfassung“. Hier wird auch gefragt, ob Kleinunternehmerregelung oder auf Kleinunternehmerregelung verzichtet wird -> Buchhaltung mit Umsatzsteuerausweis und Umsatzsteuervoranmeldungen. Hinweise: ❖ Man kann sich innerhalb des Kalenderjahres auch rückwirkend für den Verzicht auf die Kleinunternehmerregelung entscheiden. ❖ Bei der Schätzung des Gewinnes (kleiner als die Provision) eher pessimistisch rangehen, um eventuelle Einkommenssteuervorauszahlungen zu minimieren. ❖ Falls die „Müllabfuhr“ sich meldet wegen Gewerbe und vermutetem höheren Müllaufkommen, da kein eigenes Warenlager und papierloses Büro -> kein höherers Müllaufkommen (kein Gewerbemüll) Von der zuständigen IHK kommt ein Begrüssungsschreiben (Es besteht Mitgliedschaftspflicht bei der IHK). Kleingewerbetreibende unter 5200 EUR Ertrag sind befreit und für erstmalige Existenzgründer gelten auch noch Vorteile. Rechtzeitig sich auch informieren über o Krankenversicherung (Familienversicherung etc.) o Rentenversicherungspflicht als Selbständiger, auch ggfs, wenn man angestellt ist und der Verdienst unterhalb der Beitragsbemessungsgrenze zur Rentenversicherung lieg 5 Verfasser: Hitzler Richard, als Handout im Rahmen Präsentation Ringana- Selbständig – Geschäftsgründung - was erwartet mich? Nur zur internen Verwendung, unter Ringana-Partnern zur Weitergabe erlaubt – ohne Anspruch auf Richtigkeit, es spiegelt die Meinung des Verfassers wieder www.ringana-hitzler.com Stand 26.1.2019
Ringana-Partner nun Unternehmer Handout für Impulse als Ringana-Partner Nicht vergessen: Buchhaltungsbelege sind 10 Jahre aufbewahrungspflichtig, also sauber aufbewahren, auch wenn die Einkommenssteuererklärung durch ist. Und wenn es dann mal wirklich läuft Gewerbesteuer wird erhoben, wenn der Ertrag über dem Freibetrag von 24.500 EUR liegt. Die kann gegen die Einkommenssteuer gegengerechnet werden. Begriffserläuterungen Kleinunternehmer: keine separate Betrachtung von Umsatzsteuer = vereinfachte Buchhaltung „Schuhschachtelbuchhaltung“ – dagegen steht Regelbesteuerung mit Umsatzsteuerausweis. Kleingewerbetreibende: Hier gelten vereinfachte Regeln für die Buchführung = Einnahme-/Überschussrechnung ohne Bilanzen etc, was sonst Unternehmen vorlegen müssen. Ringana-Partner werden den Kleingewerbetreibenden zugeordnet. Buchhaltung – selber machen? Man könnte es auch selbst machen. Dazu gibt es neben Steuerberatern, die die Buchhaltung mit übernehmen können, auch Dienstleister, die dies übernehmen, diese sind ggfs. günstiger, können aber nicht die gesamte Situation beurteilen. Persönliche Anmerkung: Eine zusätzliche Selbständigkeit bietet mehr Möglichkeiten zur steuerlichen Optimierung als eine abhängige Beschäftigung. Fachkundigen Rat bitte einholen und lernbereit sein. Hier gilt wie überall, es gibt viele Menschen, die damit ihr Geld verdienen, aber wirklich gute SteuerBERATER sind dünn gesät. Literaturlinks: Steuertipps zur Existenzgründung, bitte mit Suchmaschine suchen oder hier der „Bayerische Link“, gibt es auch bei den FA-Seiten anderer Bundesländer etc.: https://www.finanzamt.bayern.de/Informationen/Steuerinfos/Zielgruppen/Existenzgruender/default.php ?f=LfSt&d=x Und ansonsten im Internet suchen, da findet sich einiges an vernünftigen Seiten mit gutem Informationsgehalt. 6 Verfasser: Hitzler Richard, als Handout im Rahmen Präsentation Ringana- Selbständig – Geschäftsgründung - was erwartet mich? Nur zur internen Verwendung, unter Ringana-Partnern zur Weitergabe erlaubt – ohne Anspruch auf Richtigkeit, es spiegelt die Meinung des Verfassers wieder www.ringana-hitzler.com Stand 26.1.2019
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