Ringana-Partner nun Unternehmer - Melanie Buchmann

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Ringana-Partner nun Unternehmer
                        Handout für Impulse als Ringana-Partner

Gewerbeanmeldung, Formulierungshilfe:
Handelsvermittlung ohne eigenes Warenlager
z.B. Aufsuchen von Bestellungen (nach Termin) für Kosmetika, Nahrungsergänzungsmitteln
und Supplements.
Wir sind Handelsvermittler auf Provisionsbasis! Und im Network-Marketing tätig.

Eine Gewerbeanmeldung kann auch rückwirkend beantragt werden, einige Wochen sind mit
Sicherheit kein Problem, bei Monaten liegt es im Ermessen der Sachbearbeiter.

Genehmigung Nebentätigkeit durch Arbeitgeber:
Es besteht ein Rechtsanspruch auf Erteilung einer Nebentätigkeitserlaubnis
Kann verweigert werden, wenn:
- arbeitsvertragliche Verpflichtungen beeinträchtig werden (Wettbewerbs- und
Konkurrenzverbot
- gegen gesetzliche Vorgaben verstoßen wird (z. B. Höchstarbeitszeiten), ist aber in der
Regel nur für einen abhängigen Zweitjob - ➔ Ringana-Partner sind selbständig☺☺☺

Das Beamtenrecht kann hier ggfs. hemmend sein, es kommt auf den Dienstherrn an. Hier ist
zu überlegen, ob das Gewerbe dann z.B. auf den Lebenspartner angemeldet wird.

Ringana-Provision:
Ringana verprovisioniert immer „netto“, das bedeutet die Provision wird ohne Mehrwertsteuer
ausbezahlt. Es liegt daran, dass Ringana ein ausländisches Unternehmen ist, das die
Mehrwertsteuer in Österreich abführt (Reverse-Charge).

In der Einkommenssteuererklärung ist der Gewinn als Einkunft aus Gewerbebetrieb
anzugeben

Krankenversicherung:
Die Rahmenbedinungen sind so individuell wie die Menschen, es ist der Einzelfall mit der
Krankenkasse abzuklären.

Grundsätzlich ist es so:
   - Personen, die über ihren Lebenspartner oder Eltern über die Familienversicherung
      abgesichert sind, können bis zu einem bestimmten Betrag (ich meine 445 EUR Stand
      Januar 2019) ohne Sozialversicherungspflicht hinzuverdienen.
      Achtung: Dazu zählen aber auch Einnahmen aus Vermietung/Verpachtung,
      Kapitaleinkünfte etc.
   - Wenn die Selbständigkeit als Nebentätigkeit neben einer sozialversicherungs-
      pflichtigen Tätigkeit ausgeübt wird, wird diese in der Regel Sozialversicherungsfrei
      sein. Betonung liegt auf „NEBEN“ und ist somit immer geringer als die Hautptätigkeit.

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Verfasser: Hitzler Richard, als Handout im Rahmen Präsentation Ringana- Selbständig –
Geschäftsgründung - was erwartet mich? Nur zur internen Verwendung, unter Ringana-Partnern zur
Weitergabe erlaubt – ohne Anspruch auf Richtigkeit, es spiegelt die Meinung des Verfassers wieder
                      www.ringana-hitzler.com                   Stand 26.1.2019
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                        Handout für Impulse als Ringana-Partner

   -   Wenn man ausschließlich Selbständig ist, ist ausgehend vom Mindesteinkommen
       1038,33 (Stand Januar 2019) etwa mit 190 EUR/Monat je nach Krankenkasse für
       Kranken- und Pflegeversicherung zu rechnen

Rentenversicherung:
Kann ich nichts sagen, da ich aktuell hier im rechtssicheren Raum mich bewege und mich
somit damit nicht auseinander gesetzt habe.

Umsatzsteuer/Kleinunternehmer:
Bei Anwendung der Kleinunternehmerregelung ist eine einfache Einnahme-
/Überschussrechnung ausreichend (Ich bezeichne es als „Schuhschachtelbuchhaltung).
Aufgrund der Besonderheit der „Netto-Verprovisionierung“ ist es grundsätzlich zu prüfen, ob
die Regelbesteuerung mit Umsatzsteuer-Identnummer vorteilhafter ist. In der Regel ist ein
Vorteil gegeben und gegen den leicht erhöhten Aufwand abzuwägen. In den ersten Jahren
ist monatlich eine Umsatzsteuervoranmeldung abzugeben. Danach entscheidet das
Finanzamt, ob vierteljährlich oder jährliche Abgabe möglich ist. Weiterhin ist die regelmäßig
die Zusammenfassende Meldung für innergemeinschaftliche Leistungen abzugeben.
Achtung: Es muss bei Verzicht auf Kleinunternehmerregelung eine
Umsatzsteueridentnummer beantragt werden und auch in den Partnerdaten hinterlegt
werden.

Bankkonto:
Einrichtung von geschäftlichen Bankkonto zur Trennung von geschäftlichen und privaten
Geldbewegungen.
Wer Familienangehörige gegen Lohn beschäftigt, sollte für diesen ein Einzelkonto einrichten
(keine Lohnzahlung auf ein Gemeinschaftskonto)

Ringana ist anders oder doch ganz gewöhnlich
Der „Buchhalter“ muss die Besonderheit verstehen, dass zum „Kundenverkaufspreis“
eingekauft wird und dann über die Provision der Nachlass gewährt wird.

Üblicherweise werden im Handel Waren zum günstigeren Einstandspreis bezogen und mit
Aufschlag weiterverkauft.
Ansonsten handelt es sich um ganz normale Buchführung eines Unternehmers.

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Verfasser: Hitzler Richard, als Handout im Rahmen Präsentation Ringana- Selbständig –
Geschäftsgründung - was erwartet mich? Nur zur internen Verwendung, unter Ringana-Partnern zur
Weitergabe erlaubt – ohne Anspruch auf Richtigkeit, es spiegelt die Meinung des Verfassers wieder
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Einnahmen:
   o   Provisionszahlungen von Ringana
       Ringana zahlt netto, d. h. ohne Mehrwertsteuer,
       Ringana erstellt Gutschrift (übernimmt sogar Rechnungslegung)
   o   Eigenverbrauch von Ringana-Produkten
       = Entnahme aus dem Betriebsvermögen zum Einkaufspreis (bei Regelbesteuerung
       zzgl. Mehrwertsteuer).
       Der Einstandspreis ist der Listenpreis abzüglich der Provision und Rabatte.
   o   Weiterverrechnung von Lieferungen oder Leistungen
       Beispiele:
       - Gruppenticket Bahn, Anteile für die Beteiligten
       - Produkte im eigenen weiteren Geschäft (z.B. Heilpraktiker „selbständig“)
       - Weiterverrechnung von Anteilen aus Sammelbestellung an andere Partner
…. alles was im Geschäft den Geldbestand (Bank/Kasse) erhöht

Ausgaben
   o   Repräsentationsware für Kundengewinnung (Abgrenzung zu Eigenbedarf)
   o   Alle Merchandise-Artikel
   o   Tickets für Veranstaltungen (FU, SU, Akademien, auch sonstige Seminare und
       Veranstaltungen, die zum Geschäft passen)
   o   Telefon-, Handy- und Internetkosten einschließlich Geräte
       Finanzamt wird einen Privatnutzungsanteil ansetzen, meines Wissens 200 EUR/Jahr
       zzgl. MwSt
   o   Übernachtungskosten, Verpflegungsaufwendungen
   o   Einladungen zu Geschäftsessen mit Partnern, Kunden, Interessenten
   o   Büromaterial im Rahmen der Geschäftstätigkeit
   o   Büroausstattung/-einrichtung, auch PC, Laptop, Tablet,
       auch Software
   o   Fahrtkosten zu allen Veranstaltungen, Kunden und Interessenten (Belege bzw. bei
       Privat-PKW-Nutzung 0,30 EUR je gefahrener Kilometer), Vignetten, Maut

   o   Löhne und daraus resultierende Abgaben an Mitarbeiter (auch Familienangehörige)
   o   Kosten für den Steuerberater und Buchführung
   o   Kosten für Geschäftskonto, geschäftl. Kreditkarte und sonstige Zahlungsmittel
   o   Anteilige Raumkosten für das Arbeitszimmer (Strom, Heizung, Gas,
       Schornsteinfeger, Hausmeister, Mülltonne)
   o   Raummieten für Geschäftsveranstaltungen, wie z.B. Fresh-Dates
… kurz gesagt, alle Aufwendungen, die im Zusammenhang mit der
Geschäftstätigkeit stehen

Rechnungen/Quittungen
Wer Rechnungen/Quittungen ausstellt, hat die gesetzlichen Mindestangaben zu
berücksichtigen, hier zwei Links, die ich ganz gut finde:
Kleinunternehmer: https://www.kleinunternehmer.de/rechnungsstellung.htm
Umsatzsteuerpflichtig: https://www.ihk-muenchen.de/ihk/documents/Recht-
Steuern/Steuerrecht/Neuer-Ordner/Merkblatt-Rechnungsangaben-04_2018.pdf

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Weitergabe erlaubt – ohne Anspruch auf Richtigkeit, es spiegelt die Meinung des Verfassers wieder
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Fahrtkosten privater Pkw
PrivatPKW kann nur bis 50 % der Gesamtfahrleistung abgerechnet werden, ansonsten muss
dieser in den Betrieb überführt werden –Finanzamt fordert Kilometerstandsnachweise an,
z.B. Werkstattrechnungen, Tüv-Berichte.

Eine einfache Aufschreibung der geschäftlichen Fahrten ist ausreichend. Es muss nach
meiner Kenntnis dokumentiert werden:
Dokumentation des Kilometerstandes des oder der für geschäftliche Fahrten benutzten
Privatfahrzeuge am Anfang und am Ende des Jahres. Ich mache z.B. auch Fotos von den
Kilometerständen und speichere diese ab bzw. drucke diese aus und lege sie zu den
Buchhaltungsbelegen.

Ich führe das in Excel mit folgender Struktur
    - Datum der Fahrt
    - Abfahrtsort/Fahrtziel (ggfs. Zwischenziele) und Fahrtende
        Wenn es mehrtägige Fahrten sind, nehme ich jeden Tag als eine Zeile auf, die km
        nehme ich als Gesamtkilometer dazu
    - Anlass
    - Gefahrene Kilometer
    - Da bei uns mehr als ein Fahrzeug für geschäftliche Fahrten genutzt wird, führe ich
        auch das Kennzeichen (oder eine andere eindeutige Zuweisung) mit
    - In der Spalte P trage ich ein, wann ich diese Fahrten als Buchungsbeleg in meine
        Buchhaltung gegeben habe – ich rechne je nach Umfang der Fahrten Quartalsweise
        oder halbjährlich ab, um die Anzahl der Buchungsbelege zu minimieren.

Belege sammeln

   alle Belege sammeln – ohne Beleg keine Entscheidungsmöglichkeit, ob diese
   Ausgaben in die Buchführung gegeben werden können!
   Und wenn es geht, die Rechnung so ausstellen lassen, dass der Artikel auch als
   betrieblicher Aufwand anzuerkennen ist.
   Klassiker: Businesstasche oder Businessrucksack ist nicht zu beanstanden.
   Falls kein Beleg vorhanden ist, einen Eigenbeleg schreiben – immer besser wie nichts,
   ist dann im Falle einer Steuerprüfung dann zumindest dokumentiert, gibt auch
   Vorlageempfehlungen im Internet.
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Checkliste:
Bei Partnerantrag:
Die meisten Neupartner werden zum Zeitpunkt der Antragsstellung keine
Umsatzsteueridentnummer haben, somit ist „Netto“ anzukreuzen.

Es muss auch nicht zum Zeitpunkt des Partnerantrages entschieden werden –
entspannt rangehen.

Nach Partnerantrag:
   - wenn angestellt, Zustimmung vom Arbeitgeber eingeholt?
   - Gewerbeanmeldung bei der zuständigen Gemeinde
Nach Gewerbeanmeldung kommt zeitnah vom zuständigen Finanzamt ein
„Fragebogen zur steuerlichen Erfassung“.
Hier wird auch gefragt, ob Kleinunternehmerregelung oder auf Kleinunternehmerregelung verzichtet
wird -> Buchhaltung mit Umsatzsteuerausweis und Umsatzsteuervoranmeldungen.

Hinweise:
   ❖ Man kann sich innerhalb des Kalenderjahres auch rückwirkend für den
       Verzicht auf die Kleinunternehmerregelung entscheiden.
   ❖ Bei der Schätzung des Gewinnes (kleiner als die Provision) eher pessimistisch
       rangehen, um eventuelle Einkommenssteuervorauszahlungen zu minimieren.
   ❖ Falls die „Müllabfuhr“ sich meldet wegen Gewerbe und vermutetem höheren
       Müllaufkommen, da kein eigenes Warenlager und papierloses Büro -> kein
       höherers Müllaufkommen (kein Gewerbemüll)
Von der zuständigen IHK kommt ein Begrüssungsschreiben (Es besteht
Mitgliedschaftspflicht bei der IHK). Kleingewerbetreibende unter 5200 EUR Ertrag
sind befreit und für erstmalige Existenzgründer gelten auch noch Vorteile.

Rechtzeitig sich auch informieren über
   o Krankenversicherung (Familienversicherung etc.)
   o Rentenversicherungspflicht als Selbständiger, auch ggfs, wenn man angestellt
     ist und der Verdienst unterhalb der Beitragsbemessungsgrenze zur
     Rentenversicherung lieg
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Nicht vergessen:
Buchhaltungsbelege sind 10 Jahre aufbewahrungspflichtig, also sauber
aufbewahren, auch wenn die Einkommenssteuererklärung durch ist.

Und wenn es dann mal wirklich läuft
Gewerbesteuer wird erhoben, wenn der Ertrag über dem Freibetrag von 24.500 EUR
liegt. Die kann gegen die Einkommenssteuer gegengerechnet werden.

Begriffserläuterungen
Kleinunternehmer: keine separate Betrachtung von Umsatzsteuer = vereinfachte
Buchhaltung „Schuhschachtelbuchhaltung“ – dagegen steht Regelbesteuerung mit
Umsatzsteuerausweis.
Kleingewerbetreibende: Hier gelten vereinfachte Regeln für die Buchführung =
Einnahme-/Überschussrechnung ohne Bilanzen etc, was sonst Unternehmen
vorlegen müssen. Ringana-Partner werden den Kleingewerbetreibenden zugeordnet.

Buchhaltung – selber machen?
Man könnte es auch selbst machen. Dazu gibt es neben Steuerberatern, die die
Buchhaltung mit übernehmen können, auch Dienstleister, die dies übernehmen,
diese sind ggfs. günstiger, können aber nicht die gesamte Situation beurteilen.

Persönliche Anmerkung:
Eine zusätzliche Selbständigkeit bietet mehr Möglichkeiten zur steuerlichen
Optimierung als eine abhängige Beschäftigung.
Fachkundigen Rat bitte einholen und lernbereit sein.
Hier gilt wie überall, es gibt viele Menschen, die damit ihr Geld verdienen, aber
wirklich gute SteuerBERATER sind dünn gesät.

Literaturlinks:
Steuertipps zur Existenzgründung, bitte mit Suchmaschine suchen oder hier der
„Bayerische Link“, gibt es auch bei den FA-Seiten anderer Bundesländer etc.:
https://www.finanzamt.bayern.de/Informationen/Steuerinfos/Zielgruppen/Existenzgruender/default.php
?f=LfSt&d=x

Und ansonsten im Internet suchen, da findet sich einiges an vernünftigen Seiten mit
gutem Informationsgehalt.

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Verfasser: Hitzler Richard, als Handout im Rahmen Präsentation Ringana- Selbständig –
Geschäftsgründung - was erwartet mich? Nur zur internen Verwendung, unter Ringana-Partnern zur
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                      www.ringana-hitzler.com                   Stand 26.1.2019
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