Angeln wie einfach ist das ! - DE - Maison Wallonne de la Pêche
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DE Angeln wie einfach ist das ! Praktische Verhaltensregeln In der Broschüre werden einige wertvolle Tipps angeboten, um eine gegenüber Fisch und der Umwelt im Allgemeinen noch respektvollere Angelpraxis zu fördern.
Wann Angeln? Angelperioden Das Angeln ist eine Stunde vor offiziellem Zone Periode 1 Periode 2 Periode 3 Periode 4 Sonnenaufgang bis eine Stunde nach offiziellem Stille Wasser 1 1 1 1 Sonnenuntergang erlaubt. 2 nur Elritze und Gründling 2 nur Elritze und Gründling 2 2 nur in Seen 3 3 3 3 und Teichen 4 4 4 4 Mischwasser 1 1 1 1 nur Elritze nur Elritze 2 und Gründling 2 und Gründling 2 2 Ausnahme, Nachtangeln 3 3 3 3 Karpfenangeln am Ufer kann das ganze Jahr über durchgeführt werden, nur vom Ufer des Gewässers aus 4 4 nur Krebse 4 4 und in der Mitte des Hauptwasserlaufs ab einer Stunde nach Sonnenuntergang bis eine Stunde vor Sonnenauf- Wildwasser gang. Die Fische müssen sofort und frei ins Wasser 1 1 1 1 nur Elritze, gelassen werden 2 2 Gründling und 2 2 Hecht 3 3 3 3 Komplette Regeln für Nachtangeln : 4 4 nur Krebse 4 4 www.maisondelapeche.be erlaubt teilweise zugelassen verboten Angelperioden Periode 1 : 01/01 bis Freitag vor dem 3.. Samstag im März Alle außerhalb ihrer Fangperiode gefangenen Fische Periode 2 : 3. Samstag März bis Freitag oder Krebse müssen sofort freigelassen und an ihrem vor dem 1.Samstag im Juni gleichen Fangort wieder ins Wasser gesetzt werden. Periode 3 : 1. Samstag im Juni bis 30/09 Periode 4 : 01/10 bis 31/12 1 Moderlieschen, Gemeiner Ukelei, Brasse, Gemeine Blicke, Gemeine Beachten Sie die Karausche, Karpfen (einschließlich Leder- und Spiegelkarpfen), Hasel, Flußufer, Kulturen, Flora Rotauge, Aland, Schmerle, Rotfeder, Schleie. und fremdes Eigentum im Allgemeinen; 2 Ukelei, Aspe, Hecht, Flussbarbe, Döbel, Kaulbarsch, Gründling, Nase, Gemeine Äsche, Flussbarsch, Zander, Elritze, Hasel Bitte keine Wildtiere stören; 3 Bodenrenke, Peledmaräne, Saibling, Bachsaibling, Regenbogenfo- Denken Sie zur relle, Bachforelle Sauberhaltung der 4 Donaulachs oder Huchen, Goldkarausche, Silberkarpfen, Graskarpfen, Angelplätze daran, Ihre Marmorkarpfen, Kamberkrebse, Louisiana-Langusten, Signalkrebs, Abfälle mitzunehmen, Türkenkrebse, Weißer Stör, Gelber Stör, Schwarzer Stör, Sibirischer sehen Sie auch nach Stör, Sterlet, Gibele, Schwarzmundgrundel , Halbmond-Kaiserfisch, denen, die Sie vor Ort gefunden haben. Liebesgründling, Katzenwels, Sonnenbarsch. Kleiner Hundsfisch, Blaubandbärbling, Wels, Dickkopfelritze. Alle anderen Arten, die in den Gewässern, die unter die Verordnung vom 27. März 2014 fallen, leben mit Ausnahme der Arten, deren Fang völlig untersagt ist
Für Angeln verbotene Orte Der Fischfang ist zu allen Zeiten verboten: • an Schleusen • in Wasserläufen der Wildwas- ser-Zonen, wo sie einen forstwirtschaf- • an Fischpässen, künstlichen Umlei- tlich genutzten Wald durchqueren tungsgewässern und Hindernissen für die freie Fischzirkulation und Bypässen • in der Maas, unterhalb des Dammes sowie weniger als fünfzig Meter von von Lixhe, am rechten Ufer bis zur diesen infrastrukturellen Anlagen Grenze mit Flandern und am linken Ufer bis zur Höhe der Kreuzung zwischen • auf und weniger als fünfzig Meter hinter der Straße von Halle und dem Quai Dämmen und Wehren im Bereich stil- des Staudammes ler Gewässer • in der Amel, mindestens fünfzig Meter • von der Höhe von Brücken und Stegen, hinter dem Wasserfall von Coo die die Wasserwege überqueren, herab. • in der Ourthe, zwischen dem Damm und der Brücke Nisramont, sowie unte- • ab der Insel Monsin mit Ausnahme des rhalb des Dammes Grosses Battes in Ufers der Esplanade Albert I. Angleur bis zur Brücke Grosses-Battes • in den Talauen, mit Ausnahme der in Angleur Auen der Sambre und des Hemlot, in • in der Semois ab Vanne des Bains bis denen Angeln erlaubt bleibt. zur Pont de France in Bouillon, sowie • an den folgenden Laichplätzen der über die volle Breite der Semois zwan- Maas : Laichplätze von Colébi, Dave, zig Meter stromaufwärts von der Mün- Jambes, Maizeret, Namêche, Lanaye dung des Illions-Tales bis zur Brücke und der Inseln Ossay und Bouries der N832 in Cugnon • an den Zusammenflüssen der Sambre • in den Seen Gileppe-See, Eupen-See mit: Thure, Hantes, Biesmelle, Eau und Ry de Rome-See d’Heure, Biesme und dem Fosses- Bach • an den Zusammenflüssen der Maas Die Grenzen der für Angeln verbotenen Zonen mit: Hermeton, Molignée, Bocq, Burnot, sind für jeden Fluss mit folgendem Samson und Mehaigne Piktogramm angezeigt: Angelplätze entdecken Die Abschnitte der Fischereiunter- nehmensind auf der Website verfügbar www.parcoursdepeche.be
Welche Ausrüstung ist zu benutzen? Genehmigte Ausrüstung Verbotene Köder und Lockmittel Es ist verboten, ein Fanggerät oder ein anderes • blut, Mark, Gehirn oder Innereien (Innereien sind für Angelgerät als das Angeln von Krebsen mit Hilfe von Körben erlaubt) • die Handangel (max. 2 je Angler) zu benutzen. Der • fischeier, frisch oder aus der Dose, allein oder gemischt Angler muss sich in deren unmittelbarer Nähe befin- in Köder oder Lockmittel den und in der Lage sein, diese ständig zu überwachen. • lebende Fische Die Anzahl von einzelnen oder mehreren Haken ist auf • jedoch ist Angeln mit Lebendködern aus Arten der drei für die gleiche Handangel begrenzt. Gruppe 1 erlaubt sowie mit Ukelei, Döbel, Gründling Kaulbarsch , Flussbarsch und Elritze, mit Ausnahme In der Wildwasserzone ist nur die Verwendung von der farbigen Sorten dieser Arten falls vorhanden. In Haken ohne Widerhaken oder mit eingedrückten oder diesem Fall kann die Angel nur mittels einer Rute aus- abgekniffenen Widerhaken erlaubt. gelegt werden • krebskorb (max. 5 pro Angler). Der Krebskorb darf in Stampfen seiner größten Abmessung 60 cm nicht überschreiten. Stampfen (Aufrühren des Wassergrundes des Flusses mit • kescher nur zum Entnehmen des mit der Angel den Füßen, um den Fisch während des Angelns anzulocken), gefangenen Fisches oder Krebses. ausgeführt durch den Angler selbst, ist vom1. Samstag im Jeder Fisch, der anders als durch das Maul gefangen Juni bis zum 30. September gestattet. wurde, muss sofort freigelassen und am gleichen Fan- gort wieder ins Wasser gesetzt werden. Verbotene Praktiken Untersagt ist • eisangeln. • fisch mit der Hand oder jeder anderen Suchtechnik an von den Fischen oder Krebsen häufig aufgesuchten Rückzugsorten zu angeln. • angeln mit Zinn- oder Bleifisch und mit jedem diesen ähnlichen oder diesen imitierenden Köder oder was auch das imitierte Tier sein kann, Während der Schonzeit des Hechtes ist die Verwendung untersagt von: • fischköder • künstlichem Köder, ausgenommen künstliche Köder, die weder rotieren, vibrieren oder flattern und mit einem einfachen Haken ausgestattet sind, dessen größte Abmessung unter 2 cm liegt. Verwenden Sie vorzugsweise einen tiefen Korb, dessen Netz aus einem weichen Material und frei von Knoten ist Vergessen Sie nicht, alle überschüssigen Köder und Lockmittel sowie Materialien (Nylon, Gewichte ...) wieder mitzunehmen.
Wo kann man in Wallonien angeln? Aufteilung der Wasserläufe in Zonen Stille Gewässer Maas, Sambre und seine Altgewässer, die Schelde und ihre Einschnitte, die Lys, der Geer ; Die folgenden Kanäle und deren Anhänge, wie Einschnitte und Becken: Canal Albert, Hainaut- Kanäle, alter Kanal Brüssel-Charleroi, Ourthe- Kanal (Chanxhe-Poulseur und Angleur), die kanalisierte Dender hinter Ath ; Die anderen Kanäle oder Teile von Kanälen in Anhang 1 des Königlichen Erlasses vom 2. Februar 1993 zum Verzeichnis der Wasserstraßen und ihrer vom Staat auf die Region Wallonien übertragenen Nebenanlagen; Die folgenden Seen: See Bütgenbach, Seengebiet Eau d’Heure, Eupen-See, Gileppe-See, See Neufchâteau, See Nisramont, See Roberville, See Ry de Rom, Suxy-See, Warfaaz-See ; Mischgewässer Die Amel unterhalb der Brücke von Sougné, die Chiers, die Die folgenden Teiche: Forges Basses in Mellier, Bocq in Dender in ihrem nicht in die Wasserstraßen aufgenommenen Scy, Bologna-Teiche in Habay, Chatelet-Teich Habay, See Abschnitt und ihre Zuflüsse, die Dyle unterhalb des Zusammen- der Doyards in Vielsalm, Fabrikteich in Habay, Mühlenteich flusses mit dem Gala (oder Cala), der Eau d’Heure, die Hantes, Habay, Teich von Nismes, Poix-Teich in Poix-Saint-Hubert, unterhalb der französischen Grenze in Montignies Saint Chris- Teich der Brücke von Oyes in Habay, Trapperie-Teich Habay, tophe; der Hemlot, die Lesse unterhalb der Einmündung in die Serinchamps-Teich. Lhomme, die Mehaigne und ihrem Nebenfluss Soile, der Neuf- château-Bach unterhalb vom See Neufchâteau, der Orneau Wildwasser hinter Onoz, die Ourthe unterhalb der Brücke Jupille in Hodister, Die Amel stromaufwärts über der Sougné-Brücke, die Ourthe die Rulles hinter dem Trapperie-Teich, die Semois, die Senne, oberhalb der Jupille-Brücke in Hodister, die Weser vor der die Weser unterhalb des Zusammenflusses mit der Hoëgne, Einmündung in die Hoëgne ; die Vierre unterhalb des Zusammenflusses mit dem Alle anderen nicht in dem oben genannten Anhang Neufchâteau-Bach, der Viroin, die Vire von der Einmündung des aufgeführten Wasserwege. Ru du Fond von Haza bis zum Zusammenfluss mit dem Ton.
Fang- und Entnahmebegrenzung Völliges Angelverbot Entnahmeverbot Die Entnahme ist verboten : • in der Maas, der Sambre und der Schelde, für alle Fische, die nicht im Hauptbett des Flusses gefangen worden sind. • in der Maas unterhalb von Lixhe. • bachforellen im Lac de la Plate Taille bis 1. Januar 2021. • für alle geangelten Renken. Europäischer Aal Bitterling • für alle Bachforellen über 50 cm in den Zonen Stille Wasser und Mischwasser mit Ausnahme von Seen und Teichen. Entnahmegrenzen Die Entnahme ist nur zulässig, wenn der gefangene Fisch Neunauge Kaulkopf die festgelegte Mindestgröße erreicht: Mindestentnahmegröße 60 cm : Stilles Wasser - Mischwasser Meerforelle Atlantischen Lachs Hecht 1 ABER AUCH: Maifisch, Schnäpel, Stichling, Rotfuß- Krebs, Europäische Stör, Flunder, Groß Alse, Fluss- und Meerneunauge, Fluss- und Teichschmerle und Mindestentnahmegröße 50 cm : Flussquappe Wildwasser Die Fischlänge wird von der Maulspitze bis zum Ende der Schwanzflosse gemessen. Hecht Stille Wasser Ist für eine Art eine Mindestlänge für die Entnahme Zander 2 Aspe vorgeschrieben, sind alle Fische dieser Art, deren Kopf oder Schwanz abgerissen wurde, als die Mindestentnah- Stilles Wasser - Mischwasser melänge nicht erreichend anzusehen. - Wildwasser Flussbarbe
Mindestentnahmegröße 30 cm : Maximale tägliche Entnahmemenge pro Angler: Nase Äsche 2 Gemeiner Karpfen 2. (über 30 cm) Döbel Aland 30 Exemplare von jeder Art Hasel Schleie Gemeiner Ukelei Ukelei Mindestentnahmegröße 24 cm : Gründling Elritze Bachforelle 5 Flussbarsch 5 (der Gruppe 3) Behandeln Sie Ihren Fang sorgsam, indem sie Ihre Hände vorher anfeuchten; Mindestentnahmegröße 15 cm : Hat der Fisch den Köder zu tief geschluckt, schneiden Sie die Nur 15 cm in der Maas Schnur durch Rotauge und Rotfeder 30 30 insgesamt für beide Arten Jeder Fisch, der unter das Entnahmeverbot fällt oder zuviel gefangen wurde, ist sofort wieder frei zu lassen und an seinem Fangort ins Wasser zu setzen.
Der Angelschein ist Pflicht Nützliche Informationen und Kontakte Wallonisches Haus des Fischereiwesens ASBL. Der Angler muss Inhaber seines Angelscheins für die rue Lucien Namêche, 10 - 5000 Namur Region Wallonien sein. 0032 (0) 81 41 15 70 Die Genehmigung ist für alle unabhängig vom Alter erteilbar. info@maisondelapeche.be | www.maisondelapeche.be Angelscheinarten Direktion Jagen & Fischfang • Genehmigung A für € 12,39: Angeln nur mit ein oder zwei Avenue Prince de Liège, 15 - 5100 Jambes Handangeln vom Wasserufer aus sowie die Nutzung des Netzes. 0032 (0) 81 33 58 50 http://environnement.wallonie.be • Genehmigung B für 37,18 €: wie Genehmigung A + alle Angeln, ein oder zwei Handangeln nicht nur vom Wasserufer aus (Waten, Boot, Steg). Diese Genehmigung gestattet auch die Abteilung Fischereiwesen Verwendung von Krebskörben. Avenue Prince de Liège, 15 - 5100 Jambes Die Genehmigung ist personengebunden und für das 0032 (0) 81 33 59 00 laufende Jahr gültig. Sie kann nicht gegen eine anderswertige Genehmigung ausgetauscht werden. Grüne Nummer des Öffentlichen Dienstes Wallonien Die Genehmigung der Region Wallonien bezieht sich auf das Angeln an Wasserstraßen. An den anderen Flussläufen hat der Angler seine Genehmigung beizubringen und die Mitgliedskarte 1719 Appel gr atuit des Fischereiunternehmens oder in Ermangelung eines Unternehmens, die Genehmigung des Flusseigentümers. SOS Umwelt - Natur (Wildereischutz) 0800/20 026 (gebührenfrei) Verkaufsstandorte Angelscheine sind online verfügbar auf der Website Fischerboot www.permisdepeche.be. Die Genehmigung kann sofort Die Informationen über die erforderliche am Ende der Bestellung heruntergeladen werden. Zulassungsbescheinigung zum Befahren Genehmigungen werden auch an bpost-Schaltern in von Wasserläufen sind erhältlich bei: Wallonien ausgestellt. Föderaler Öffentlicher Dienst Mobilität und Verkehr Rue du Progrès, 56 - 1210 Bruxelles info.mar@mobilit.fgov.be | www.mobilit.belgium.be Fischerboote können nur an der durch eine entsprechende Boje angezeigten Stelle ankern. Mehr Infos: Operative Generaldirektion Mobilität und Wasserstraßen Boulevard North, 8 - 5000 Namur Angelsteg Die Genehmigung zur Installation eines Steges entlang eines Wasserweges muss beantragt werden bei: Operative Generaldirektion Mobilität und Wasserstraßen Boulevard North, 8 - 5000 Namur
Wallonisches Haus des Fischereiwesens ASBL. Rue Lucien Namêche, 10 - 5000 NAMUR 0032 (0) 81 41 15 70 info@maisondelapeche.be www.maisondelapeche.be www.maisondelapeche.be Mit der Unterstützung von : Fonds Piscicole et Halieutique de Wallonie Diese Broschüre bietet eine vereinfachte Version der geltenden Vorschriften. Die Informationen umfassen die allgemeinen regionalen Bestimmungen. Besondere Übergangsbestimmungen können diese ergänzen. Besuchen Sie wallex.wallonie.be um offizielle und umfassende Bestimmungen einzuholen.
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