Risikomanagement, Empfehlungen und kein Schutzschirm! - CORONA UPDATE - Zahnärztekammer ...
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RHEINISCHES ZAHNÄRZTEBLATT 05 | 06.05.2020 CORONA UPDATE Risikomanagement, Empfehlungen und kein Schutzschirm!
2 KARL-HÄUPL-INSTITUT FORTBILDUNGSZENTRUM DER ZAHNÄRZTEKAMMER NORDRHEIN KHI Thementag 16. Mai 2020 Angriff auf Pulpa und Parodontium – Kontrolliert retten oder konsequent implantieren? Endodontie und Implatologie Möglichkeiten, Vorteil und Grenzen des Zahnerhalts Anerkannte implantologische durch Endodontie Therapieverfahren Prof. Dr. Christian Gernhardt Prof. Dr. Hans-Joachim Nickenig Parodontaltherapie – Möglichkeiten und Grenzen um jeden Preis erhalten der Pulpatherapie oder doch implantieren? Prof. em. Dr. Wolfgang Raab Prof. Dr. Stefan Fickl Moderation und Leitung des abschließenden „Meet the Expert online Online Chat“ Dr. med. habil. Dr. Georg Arentowicz fortbi ldung Kurs-Nr.:20037 Angriff auf Pulpa und Parodontium – Kontrolliert retten oder konsequent implantieren? 16.05.2020 von: 09.00 Uhr bis: 16.00 Uhr 7 Fortbildungspunkte Gebühr für Online-Teilnahme Zahnärztinnen/Zahnärzte: 150.00 € Die technischen Zugangsvoraussetzungen und -daten werden Ihnen zusammen mit der Anmeldebestätigung zur Verfügung gestellt. Jetzt buchen unter: www.khi-direkt.de/#/kurs/20037 RZB 5 | 06.05.2020
Editorial 1 © Neddermeyer, ZÄK/Rolfes „Manche stehen unter dem Schutzschirm, wir nicht.“ Alle Menschen brauchen Planungssicher- organ. Zahnmedizinische Behandlungen, regierung nimmt damit billigend Praxisster- heit! Zahnärzte auch. Aber was ist in die- Vorsorge, Prävention, das Diagnostizieren ben in Kauf – auch von Neugründern. sen Tagen noch planbar, was noch Norma- eines Zungenrandkarzinoms oder einer Ka- Die aktuelle Verordnung, in deren Entwurf lität? Für diese Krise mit COVID-19 gilt: Es ries können nicht allen Ernstes erst wieder Minister Spahn für uns noch echte Zu- gibt kein Handbuch, keine Blaupause und Ende 2021 beginnen. Die zahnmedizini- schüsse vorgesehen hatte, ist von Minister kein erprobtes Rezept! sche Behandlung ist eben nicht auf Mona- Scholz geschrumpft worden auf ein risiko- In einem bemerkenswerten Aufsatz „Wie te und Jahre hinaus elektiv und aufschieb- behaftetes Kurzdarlehen. Während Ärzte systemrelevant ist die Zahnmedizin“ hat bar. und Krankenhäuser im „Krankenhausent- Prof. Frankenberger, Präsident der DGZMK Eine gute Mundgesundheit ist die beste lastungsgesetz“ unwidersprochen unter (S. 12) über die Dynamik der Faktenlage Voraussetzung für einen gesunden Ge- die Sicherheit eines Schutzschirms gestellt und der sich daraus ergebenden Maßnah- samtorganismus, eine gesunde Mundhöhle wurden, will das BMF für die GKV noch men geschrieben, die Bevölkerung, Politi- die Voraussetzung für ein gutes Immunsys- 1,15 Milliarden an der Zahnheilkunde ein- ker, Wissenschaftler und (Zahn-)Ärzte glei- tem. Gerade in einer Pandemielage ist dies sparen. chermaßen verunsichert. Auf wen oder was immens wichtig. Zahnmedizin ist unbe- Manche stehen unter dem Schutzschirm, ist hierbei noch Verlass? Sicher ist, dass streitbar systemrelevant. uns lässt man ungeschützt im Regen ste- uns COVID-19 und seine Folgen im Priva- Unser verantwortungsbewusstes Handeln hen. Wir werden nass bis auf die Haut. ten und in den Praxen noch viele Monate zur Minimierung von Infektionskrankheiten Ob diese „Darlehensverordnung“ hilft, ob begleiten werden. Darauf sollten wir uns einerseits und die Angst der Patienten vor sie akzeptiert werden kann, muss im Sinne einstellen und gut vorbereiten. Infektionen andererseits haben jedoch zu aller niedergelassen Kolleginnen und Kol- Das Hygienemanagement, die MPG- und einem existenzgefährdenden Rückgang legen wohl überlegt und abgewogen wer- RKI-Empfehlungen sowie die Umsetzung der Fallzahlen und zu Kurzarbeit geführt. den. der Regelung des IfSG, all das ist in unse- Kreditverpflichtungen, Personal-, Miet- und ren Praxen über Jahre fest etabliert. Die Materialkosten laufen währenddessen un- Mit freundlichen kollegialen Grüßen Stellungnahmen von DGZMK, DAHZ, KZBV unterbrochen weiter. Insolvenzen drohen! und BZÄK sowie die umfangreichen Infor- Es sollte sich herumgesprochen haben, Ihr mationen und Empfehlungen von Zahnärz- wieviel Einsatz die Zahnärzteschaft für Ihre Andreas Kruschwitz tekammer und KZV Nordrhein ( www.zaek- Patientinnen und Patienten zeigt. Zahnärz- Mitglied des Vorstands nr.de und www.kzvnr.de) zur Behandlung te machen ihren Job – auch in der Krise. der KZV Nordrhein während der Zeit der COVID-19-Pandemie Offenbar sieht das SPD geführte Bundes- sind inzwischen flächendeckend umge- finanzministerium die Rolle der Zahnärzte- Ihr setzt. schaft und die Systemrelevanz der Zahn- Dr. Ralf Hausweiler Wir Zahnärzte sind doch praktisch die medizin dennoch als weniger wichtig an Präsident Fachärzte für die Mundhöhle und das Kau- als unsere Patienten dies tun. Die Bundes- der Zahnärztekammer Nordrhein Zahnmedizin ist systemrelevant RZB 5 | 06.05.2020
2 Inhalt AB 6 Corona Update u.a. mit Stellungnahmen aus der Wissenschaft, von den Körperschaften und Zahnärzteverbänden Corona Zahnärztekammer/VZN COVID-19-Versorgungsstrukturen-Schutzverordnung ........... 6 Neu im Kammervorstand: ZA Lutz Neumann, M.Sc. ........... 26 Stellungnahme des Vorstands der KZV Nordrhein ................ 6 Notfalldienst neu strukturiert ................................................ 28 Kein Schutzschirm für Zahnarztpraxen ................................. 7 Bekanntgaben: VZN vor Ort ......................................................................... 52 Die zahnärztliche Flächenversorgung wird ausbluten ........... 8 Bezirks-/Verwaltungsstellenversammlungen verschoben .... 52 Verspätete Aktualisierung im Strahlenschutz ...................... 52 Corona Update .................................................................... 10 Schreiben der KZV Nordrhein und der ZÄK Nordrhein an das MAGS vom 29.03.2020 ............................................ 14 Kassenzahnärztliche Vereinigung Komprimierte Empfehlungen der DGZMK ........................... 18 Wissenswertes zum Basistarif (Teil 2) .................................. 30 Schwieriger Weg zu einfachen Artikeln ............................... 21 Zulassungsausschuss: Termine 2020 .................................. 33 Stellungnahme des DAHZ ................................................... 22 Aus dem ID – nicht vergessen! ........................................... 34 DGAZ: Risikomanagement bei der zahnärztlichen Behandlung Pflegebedürftiger .............. 24 Bekanntgabe: Absage der Frühjahrs-VV ............................. 52 RZB 5 | 06.05.2020
Inhalt 3 26 38 Neu im Kammervorstand: ZA Lutz Neumann, M.Sc. Karl-Häupl-Kongress: Berichte der Vorträge für Zahnärzte und für ZFA 30 57 Wissenswertes zum Basistarif Florence Nightingale, die erste Pflegewissenschaftlerin Fortbildung Historisches: Florence Nightingale, die erste Pflegewissenschaftlerin ..... 54 Aktueller Hinweis zu den Veranstaltungen im KHI ............... 36 Freizeittipp: Kunst-, Medizin- und Dentalmuseen im Internet ................. 56 Karl-Häupl-Kongress Tagungsprogramm für Zahnärzte/-innen: Humor: Schnappschuss & In den Mund gelegt .................. 60 Patientenfokussierte Behandlung ........................................ 38 Tagungsprogramm für ZFA: Letzte Großveranstaltung vor dem Shutdown ...................... 44 Rubriken Ausblick .............................................................................. 59 Personalien Editorial ................................................................................. 1 Wir gratulieren/Wir trauern ................................................... 50 Impressum .......................................................................... 59 Feuilleton Vorab ..................................................................................... 4 Buchtipp: E. Kocziszky: Der Schlaf in Kunst und Literatur .................. 53 Zahnärzte-Treffs in Nordrhein .............................................. 17 RZB 5 | 06.05.2020
4 Vorab Lapislazuli im Zahnstein Im europäischen Mittelalter wurden in Klöstern reich illustrierte Manuskripte für religiöse Einrichtungen und den Adel erstellt. Einige Handschriften wurden mit luxuriösen Farben verziert, darunter Goldblatt und Ultramarin aus Lapislazuli-Stein. In einer in Science Advances veröffentlichten Studie wirft ein internationales Forschungsteam unter Leitung des Max-Planck- Instituts für Menschheitsgeschichte in Jena und der Universi- tät York mit einer überraschenden Entdeckung neues Licht auf die Rolle der Frauen bei der Erstellung solcher Bilderhand- schriften: Das Team identifizierte Lapis- lazuli-Pigmente im Zahnstein einer Frau, die um 1000 n. Chr. auf dem Gelände ei- nes kleinen Frauen- klosters in Deutsch- Zahnärzte besser land begraben wur- de. Dies lässt vermu- ten, dass sie als Illus- Einer Datenanalyse zufolge schneiden Zahnärzte in der Patien- tratorin an der Erstel- tenzufriedenheit besser ab als Kollegen anderer Fachrichtun- lung wertvoll bebil- gen. Jüngere Patienten werten dabei kritischer als ältere. derter religiöser Tex- © Wikipedia/Palladian Patienten scheinen mit der Behandlung ihrer Ärzte überwiegend te beteiligt war. zufrieden zu sein. Dieser Trend ergibt sich aus dem Patienten- „Basierend auf der barometer 01/2020 des Arztbewertungsportals jameda, für das Verteilung des Pig- mehr als 1,2 Millionen Bewertungen von Nutzern ausgewertet ments in ihrem Mund wurden. Auf einer Schulnotenskala von 1 bis 6, erhalten die Ärz- kamen wir zu dem te und Zahnärzte laut jameda im Durchschnitt die Note 1,69. Schluss, dass es am Je nach Fachgebiet variiert die Behandlungszufriedenheit. Die wahrscheinlichsten ist, dass sie selbst mit dem Pigment malte höchste Bewertung erhalten Zahnärzte (1,27), gefolgt von den und die Pinselspitze beim Arbeiten immer wieder anleckte“, so Urologen (1,54) und Gastroenterologen (1,68). Am schwächs- Monica Tromp vom Max-Planck-Institut für Menschheitsge- ten bewerten Patienten die Behandlung Ihrer Augenärzte (2,09) schichte. und Dermatologen (2,19). Ultramarinpigmente aus Lapislazuli wurden, ebenso wie Gold Die über 50-Jährigen bewerten die Behandlung durchschnitt- und Silber, ausschließlich zur Illustration der luxuriösesten lich mit einer 1,45, während die 30– bis 50-Jährigen eine 1,64 Handschriften verwendet. „Nur wer über herausragende Fähig- vergeben. Am wenigsten zufrieden mit der Behandlung sind die keiten verfügte, wurde mit seiner Verwendung beauftragt“, unter 30-Jährigen (Durchschnittsnote 1,77). erklärte Historikerin Alison Beach von der Ohio State University. Auch regionale Unterschiede sind zu beobachten: In Bayern Die Entdeckung dieses wertvollen Pigments aus einer so frühen (1,58), Hamburg (1,62) und Nordrhein-Westfalen (1,66) ist die Zeit im Mund einer Frau aus einer entlegenen Gegend, das ist Behandlungszufriedenheit nach den eingegangenen Bewertun- beispiellos. Während Deutschland damals ein Zentrum der gen besonders hoch. Buchproduktion war, war es bislang schwierig, den Beitrag von Privatpatienten bewerten ihre Behandlung dabei besser als Frauen zu identifizieren. Als Zeichen der Frömmigkeit signierten gesetzlich Versicherte. Sie vergeben im Durchschnitt die Note viele mittelalterliche Schreiber und Illustratoren ihre Werke nicht. 1,37. Kassenpatienten hingegen die Note 1,61. Die geringste Die geringe Sichtbarkeit des Beitrags von Frauen an der Her- Differenz zwischen Kassen- und Privatpatienten lässt sich bei stellung der Bilderhandschriften hat verbreitet zu der Annahme Zahnärzten feststellen, nur 0,02 Punkte. 䡲 geführt, dass sie hierbei kaum eine Rolle spielten. 䡲 RZB 5 | 06.05.2020
Vorab 5 KIM: Jetzt Feldtests Zahl des Der Kommunikationsdienst KIM (Kommunikation im Medizinwesen) wird künftig den Monats Austausch von sensiblen Informationen im Gesundheitswesen erleichtern. Damit KIM 2012 zum Einsatz kommt, benötigen medizinischen Einrichtungen u. a. einen E-Health- Konnektor. KIM ist ab 1.7.2020 das einzige zulässige Verfahren, um die Übermittlung von E-Arztbriefen vergütet zu bekommen. Bevor der E-Health-Konnektor zur Verfügung stehen kann, wird in einem standardisier- ten Feldtest untersucht, ob Gerät und Prozesse störungsfrei im realen Praxisalltag Das Robert Koch-Institut warnte be- funktionieren. Für den Feldtest hat die gematik dem E-Health-Konnektor der Compu- reits damals vor Pandemie mit mutier- Group Medical Deutschland AG eine Zulassung erteilt. tem SARS-Erreger. (Quelle: zm online) „Mit KIM hält der sichere sektorenübergreifende Datenaustausch Einzug in den Versor- gungsalltag. Neben medizinischen Dokumenten können künftig Verwaltungs- und Meldedaten über KIM zuverlässig und sicher übertragen werden – zum Nutzen aller Beteiligten“, so Thomas Jenzen, Projektleiter der gematik. Über ein Software-Update wird der Konnektor KoCoBox MED+ zum E-Health-Konnek- der Bevölkerung, aber auch als Zahnärzte, tor und kann für KIM genutzt werden. Ist bei allen Testteilnehmern das erforderliche Update eingespielt, beginnt der eigentliche Feldtest. An diesem nehmen die vier Kas- senzahnärztlichen Vereinigungen Berlin, Nordrhein, Baden-Württemberg und Bayern, jeweils vier Zahnärzte aus diesen Regionen, 50 Ärzte aus dem Bereich der Kassenärzt- Die Coronakrise wird uns als Teil lichen Vereinigung Nordrhein sowie ein Krankenhaus in Aachen teil. Neben KIM testen die teilnehmenden Zahnärzte auch Funktionen des elektronischen begleiten und beschäftigen. noch Wochen oder Monate Heilberufsausweises: die Qualifizierte elektronische Signatur sowie die Anmeldung an die Portale der Kassenzahnärztlichen Vereinigungen. Um die bundesweite „Produktivzulassung“ zu erhalten, müssen die Hersteller zusätz- lich nachweisen, dass das Gerät funktional, interoperabel und sicher ist. Die Zulas- sung erfolgt über ein Software-Update für Konnektoren und Praxisverwaltungssyste- Dr. Ralf Hausweiler, ZA Ralf Wagner me. Ein Austausch von Geräten ist nicht notwendig. 䡲 gematik, Pressemitteilung vom 6.4.2020 Neue publizistische Leitung der zm Sascha Rudat ist neuer Chefredakteur der „Zahnärztlichen Mitteilungen“ (zm). Das teil- ten Bundeszahnärztekammer (BZÄK) und Kassenzahnärztliche Bundesvereinigung (KZBV) als Herausgeber der führenden zahnmedizinischen Fachzeitschrift in Deutsch- land mit. Rudat war Pressesprecher der Ärztekammer Berlin und trat die Position des zm-Chefredakteurs am 16. April an. Sein bisheriger beruflicher Werdegang umfasste unter anderem die Redaktionsleitung der Zeitschrift „Berliner Ärzte“ und die Ressort- leitung Publishing der Nachrichtenagentur ddp. Rudat folgt auf Dr. Uwe A. Richter, der seit Mai 2015 zm-Chefredakteur war und den Posten auf eigenen Wunsch aufgab, um sich anderen beruflichen Herausforderungen zu widmen. „Mit Sascha Rudat haben wir einen erfahrenen Journalisten und Medienprofi gewon- nen, der die erfolgreiche Etablierung der zm als die integrierende Informations- und Kommunikationsplattform für alle Zahnärztinnen und Zahnärzte weiterführen wird. Neben den 14-tägig erscheinenden Print-Ausgaben wird er auch den Online-Auftritt weiterentwickeln. Da Medien heute großenteils online genutzt werden, wird der weitere Ausbau von zm-online.de die „Zahnärztlichen Mitteilungen“ zukunftssicher aufstellen“, betonten der Vorstandsvorsitzende der KZBV, Dr. Wolfgang Eßer und der Präsident der BZÄK, Dr. Peter Engel. 䡲 RZB 5 | 06.05.2020
6 Corona COVID-19-Versorgungsstrukturen- Schutzverordnung Mit Redaktionsschluss trat am 5. Mai 2020 die „VER- (2) Übersteigt die von den Krankenkassen an eine Kas- ORDNUNG ZUM AUSGLEICH COVID-19 BEDINGTER FI- senzahnärztliche Vereinigung gezahlte Gesamtvergütung NANZIELLER BELASTUNGEN“ in Kraft. Sie enthält in § 1 nach Absatz 1 die im Jahr 2020 erbrachten vertragszahn- entscheidende Beschränkungen des sogenannten ärztlichen Leistungen, so hat die Kassenzahnärztliche Ver- „Schutzschirms für Zahnärzte“ (Auszug): einigung die dadurch entstandene Überzahlung gegen- über den Krankenkassen in den Jahren 2021 und 2022 (1) Zur Überbrückung der finanziellen Auswirkungen der vollständig auszugleichen. Das Nähere zu dem Ausgleich infolge der COVID-19-Epidemie verminderten Inan- vereinbaren die Partner der Gesamtverträge nach § 83 spruchnahme zahnärztlicher Leistungen wird die Gesamt- des Fünften Buches Sozialgesetzbuch. vergütung vertragszahnärztlicher Leistungen abweichend von § 85 Absatz 2 Satz 1 des Fünften Buches Sozialge- Die komplette Verordnung: https://www.bundesgesund setzbuch für das Jahr 2020 auf 90 Prozent der gezahlten heitsministerium.de/fileadmin/Dateien/3_Downloads/Ge Gesamtvergütung der vertragszahnärztlichen Leistungen setze_und_Verordnungen/GuV/C/COVID-19-VSt- des Jahres 2019 als Abschlagszahlung festgesetzt, sofern SchutzV.pdf nicht die jeweilige Kassenzahnärztliche Vereinigung ge- genüber den Landesverbänden der Krankenkassen und Im Folgenden lesen Sie erste Reaktionen von KZV Nord- den Ersatzkassen bis zum 2. Juni 2020 dem schriftlich wi- rhein, KZBV und BZÄK. derspricht. Die Krankenkassen haben die nach Satz 1 an- zupassenden Abschlagszahlungen an die jeweilige Kas- senzahnärztliche Vereinigung zu entrichten. STELLUNGNAHME DES VORSTANDS DER KZV NORDRHEIN Heute am 4. Mai 2020 ist durch das BMG die „Verordnung zum Ausgleich COVID-19 bedingter finanzieller Belastungen der Zahnärztinnen und Zahnärzte, Heilmittelerbringer ...“ verkün- det worden. Am 5.5.2020 tritt sie in Kraft. Die gewählte Überschrift der Verordnung enthält noch den die Kassen zurückzuzahlen. Ob mit dieser Regelung auch noch ursprünglichen Ansatz eines geplanten Ausgleiches. der Anspruch der selbstständigen Zahnärzteschaft auf Kurzar- beitergeld ausgeschlossen wird, ist rechtlich bislang NICHT Allerdings regelt die Verordnung nur die Rechtsgrundlage ei- geklärt! nes möglichen Darlehens der GKV an die KZVen bis zu einer Höhe von 90 Prozent des Umsatzes im Jahr 2019, (ausschließ- Nachdem bereits in den Beratungen zu dem am 27. März 2020 lich bezogen auf die Leistungsbereiche KCH, PAR, KG/KB, in Kraft getretenen „Krankenhausentlastungsgesetz“ klar wur- KFO) um evtl. Liquiditätsengpässe in der Vertragszahnärzte- de, dass politisch die Zahnärzteschaft nicht in den Schutz- schaft abzumildern. Das Darlehen ist bis 2022 in voller Höhe an schirm für Ärzte und Krankenhäuser einbezogen werden sollte, RZB 5 | 06.05.2020
Corona 7 hatte sich der Vorstand der KZBV ununterbrochen – praktisch schirm für die Zahnärzteschaft zu einem risikobehafteten Darle- Tag und Nacht – für eine Lösung eingesetzt, die mit einer Kom- hen verkommen. Unter Punkt D./Haushaltsausgaben ohne Erfül- bination von echtem Zuschuss und einem Darlehensanteil für lungsaufwand der Verordnungseinleitung heißt es denn auch in die Zahnärzteschaft hätte beitragen können, die Liquidität in bezeichnender Weise: „Durch die Zahlung von Gesamtvergü- den Praxen zu sichern. Dabei hätte sich die GKV an der Auf- tung an die Kassenzahnärztlichen Vereinigungen in Höhe von rechterhaltung der flächendeckenden zahnärztlichen Versor- 90 Prozent der Gesamtvergütungen des Jahres 2019 sinken die gung durch den Anteil des echten Zuschusses fair beteiligen Ausgaben der gesetzlichen Krankenversicherung für vertrags- sollen. zahnärztliche Behandlungen ohne Zahnersatz im Jahre 2020 gegenüber dem Vorjahr um bis zu 1,15 Milliarden Euro. Soweit Diesbezügliche Verhandlungen mit dem GKV Spitzenverband es zu Überzahlungen der Krankenkassen über die in 2020 zur Umsetzung dieser Pläne, beispielsweise durch Überstel- tatsächlich erbrachten Leistungen hinauskommt, werden diese lungsverträge, sind früh gescheitert. Das BMG zeigte Einsicht in in den Folgejahren 2021 und 2022 durch die Kassenzahnärzt- die Regelungsnotwendigkeit und erarbeitete einen Verord- lichen Vereinigungen vollständig ausgeglichen.“ nungsentwurf (21. April 2020), der zum Teil die praktikablen Lö- sungsvorschläge der KZBV aufgriff. Das Vorhaben von Bundes- Ein Schutzschirm für Zahnärzte? Doch wohl eher einer für die gesundheitsminister Spahn – „Wir lassen die Zahnärzte nicht im gesetzliche Krankenversicherung! Den anderen Leistungsträ- Regen stehen“ – nahm Gestalt an. gern im Gesundheitswesen wurde ein Zuschuss im unterschied- lichen, teils erheblichen Umfang gewährt. Das SPD geführte Bundesfinanzministerium unter Leitung von Olaf Scholz machte nun allerdings letzte Woche von seinem Ob dieses Risikodarlehen in Anspruch genommen werden soll- Kabinettsvorbehalt Gebrauch und unterband komplett den Zu- te, will wohl abgewogen sein. schussanteil der GKV zugunsten der Vertragszahnärzteschaft aus der geplanten Verordnung. So ist der zugesagte Schutz- Vorstand der KZV Nordrhein, 4. Mai 2020 Kein Schutzschirm für Zahnarztpraxen Politik verweigert dringend benötigte Hilfe in der Coronakrise Das Bundesministerium für Gesundheit hat am heutigen Mon- tag die COVID-19-Versorgungsstrukturen-Schutzverordnung (COVID-19-VSt-SchutzV) erlassen. Die Kassenzahnärztliche Bundesvereinigung (KZBV) kritisiert, dass damit die massiven negativen Auswirkungen der Corona-Krise für die vertrags- zahnärztliche Versorgung in Deutschland nicht abgefedert Der Erhalt einer hervorragend funktionierenden flächendecken- werden und die Verordnung nicht zur Sicherstellung einer flä- den und wohnortnahen zahnärztlichen Versorgung scheint für chendeckenden zahnärztlichen Versorgung beiträgt. Die Re- die Politik offensichtlich ohne Bedeutung zu sein. gelung sieht – im Gegensatz zum ursprünglichen Entwurf – nur noch kurzfristige Liquiditätshilfen vor, die vollständig zurück- Ich befürchte, dass es zu erheblichen Substanzverlusten in der gezahlt werden müssen. vertragszahnärztlichen Versorgung kommen wird. Eine hundert- prozentige Rückzahlungsverpflichtung trifft insbesondere junge Dr. Wolfgang Eßer, Vorsitzender des Vorstandes der KZBV: „Von Praxen und Praxen in strukturschwachen, ländlichen Regionen. einem Schutzschirm kann keine Rede sein, wenn uns lediglich Unser verantwortungsbewusstes Handeln zur Minimierung von ein Kredit gewährt wird, der in den nächsten zwei Jahren mit viel Infektionsrisiken einerseits und die Angst vor Infektionen auf Pa- Bürokratieaufwand vollständig zurückgezahlt werden muss. Da- tientenseite andererseits führen zu stark gesunkenen Patienten- mit wird die Krise für die zahnärztlichen Praxen nur verlängert. zahlen und finanziellen Schwierigkeiten und Existenznöten bei Hingegen wird die Mitverantwortung der Krankenkassen für die den Praxen. Die Praxiskosten laufen permanent weiter. Sicherstellung funktionierender, zahnärztlicher Versorgungs- strukturen durch die Verordnung negiert. Krankenkassen profi- Neben den negativen Auswirkungen auf die Patientenversor- tieren gleich in doppelter Weise: Zum einen durch die krisenbe- gung droht der Verlust von Arbeitsplätzen vor Ort. Zusammen dingten Einsparungen im Jahr 2020, zum anderen können sie in mit den Praxisinhabern sind deutschlandweit etwa 365.000 Mit- den Folgejahren die vorgegebenen Rückerstattungen auf der arbeiterinnen und Mitarbeiter in Zahnarztpraxen tätig, davon Haben-Seite verbuchen. rund 32.000 Auszubildende. Berücksichtigt man zusätzlich Ar- RZB 5 | 06.05.2020
8 Corona beitsplätze in gewerblichen Laboren, im Dentalhandel und in Verdachtsfall unter Quarantäne gestellt wurden. Daneben ge- der Industrie, so geht es um knapp eine halbe Million Arbeits- währleisten wir mit besonders hohen Hygienestandards in den plätze in Deutschland. Praxen maximalen Schutz vor Ansteckungen. Die Zahnärztinnen und Zahnärzte und ihre Praxisteams haben Die weltweit als beispielhaft anerkannte zahnärztliche Versor- vom ersten Tag der Epidemie an die Versorgung der Menschen gung in Deutschland mit einem flächendeckenden und wohnort- aufrechterhalten. Wir haben – praktisch aus dem Stand – ein nahen Praxisnetz sowie herausragenden Ergebnissen bei der bundesweit flächendeckendes Netz von Behandlungszentren in Mundgesundheit wird durch die Verweigerung echter Unterstüt- 30 Kliniken und 170 zahnärztlichen Schwerpunktpraxen für die zung akut gefährdet.“ Akut- und Notfallversorgung von Patientinnen und Patienten auf- gebaut, die mit dem SARS-CoV-2-Virus infiziert sind oder als Pressemitteilung der KZBV, 4. Mai 2020 Die zahnärztliche Flächenversorgung wird ausbluten Immense Fixkosten, hohe Einnahmeausfälle, aber keine Unterstützungsangebote Die Bundeszahnärztekammer (BZÄK) fordert die Bundesre- gierung auf, auch die Zahnarztpraxen in der Corona-Krise zu schützen sowie umgehend klare Regelungen beim Kurzarbei- tergeld zu definieren. Denn die erheblichen Einnahmeverluste bei hohen weiterlaufenden Betriebsausgaben und immensen Investitionskosten können viele Praxen nicht länger schultern. Insbesondere für junge Praxen mit hohen Krediten wird diese Laufende Kosten wie Miete, Raten für Geräte, Hygienekosten, Situation mittlerweile existenzbedrohend. Materialien und Ausstattung belaufen sich oft auf Fixkosten von 10.000 bis 20.000 Euro pro Monat, je nach Lage und Größe. Die „Bislang waren finanzielle Hilfen im Gesundheitsbereich nur für Neugründung einer Einzelpraxis kostet zudem durchschnittlich Vertragsärzte, Psychotherapeuten, Krankenhäuser, Rehabilitati- 598.000 Euro, die überwiegend kreditfinanziert ist. Zahnarztpra- ons- und Pflegeeinrichtungen verankert, die Zahnmedizin wur- xen haben außerdem durchschnittlich vier bis fünf Mitarbeiter de hier vergessen. Alle Hoffnungen ruhten auf der lange disku- mit entsprechenden Lohnkosten. Der nun beschlossene weitere tierten SARS-CoV-2-Versorgungsstrukturen-Schutzverordnung, Kredit hilft nicht weiter. die die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit von Zahnärzten und Heilmittelerbringern sichern wollte. Mit der nun von der Bundes- „Der Rückgang des Arbeitsaufkommens in den Zahnarztpraxen regierung beschlossenen endgültigen Fassung werden aber liegt laut einer repräsentativen Befragung von 950 Zahnarztpra- auch diese Hoffnungen zerschlagen“, so BZÄK-Präsident xen bei über 50 Prozent, zwischen 48 und 86 Prozent der befrag- Dr. Peter Engel. „Statt echter Hilfen wird den Zahnärzten ledig- ten Praxen mussten Kurzarbeit beantragen. Wird nicht endlich lich ein Kredit zugedacht – verbunden mit der fast schon zyni- gegengesteuert, droht etlichen Praxen die Insolvenz bzw. früh- schen Begründung, Zahnärzte könnten ihre Verluste doch im zeitige Aufgabe. Dann stehen neben den Arbeitsplätzen in den Laufe des Jahres durch Mehrarbeit wieder ausgleichen. Das ist Praxen selbst auch etliche Arbeitsplätze im Zahntechnikerhand- eine Wette auf die Zukunft zu Lasten der Kollegenschaft, die werk, in Dentalhandel und Industrie auf dem Spiel. Es besteht auch in der Krise bereit ist, ihren Patienten zur Seite zu stehen. die Gefahr, dass ein irreparabler Schaden für die Versorgung der Bevölkerung entsteht“, so Engel. Absurderweise verwehren die Agenturen für Arbeit nun zudem Anträge auf Kurzarbeitergeld für die zahnärztlichen Praxismitar- Pressemitteilung der BZÄK, 4. Mai 2020 beiter mit der Begründung, Ärzte bekämen bei einem Honorar- ausfall von mehr als zehn Prozent ja Ausgleichszahlungen. Dies Weitere Informationen und ein Muster zum Widerspruch unter ist falsch, denn ein Anspruch für Vertragszahnärzte existierte und www.zaek-nr.de. existiert nicht. Die Praxen benötigen eine zeitnahe und klare Re- gelung, denn sie spüren die hohe Umsatzminderung besonders, weil die Zahnmedizin ausstattungs- und personalintensiv ist.“ RZB 5 | 06.05.2020
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10 Corona Corona-Update Übersicht über die Entwicklungen (Stand 30.April 2020) Behandlung während der Pandemie Schutzkleidung und Schutzmasken Handout von IDZ und KZBV Begrenztes Kontingent der KZV Nordrhein für Notfälle Die KZV Nordrhein hält weiterhin ein äußerst begrenztes Kontin- gent an Schutzausrüstungen für Notfälle bereit, welche die Pra- xen zum Selbstkostenpreis abrufen können unter https://www. kzvnr.de/medien/PDFs/Zahn%C3%A4rzteseite/Corona/Formu lar_zur_Bestellung_von_Schutzmaterialien_mit_KZV_Lo- go_und_Sendebutton.pdf. Die Beschaffung von Schutzkleidung und insbesondere von Schutzmasken ist nach wie vor schwierig. Gerade deshalb wei- sen wir darauf hin, dass die Zahnarztpraxen für ausreichende Schutzmaterialien und Schutzkleidung Sorge zu tragen haben. In diesem Zusammenhang empfehlen wir Ihnen die Beschaf- fung von ausreichenden Mengen an Mund- und Nasenschutz, da dieser möglicherweise verpflichtend getragen werden muss und kurz- bis mittelfristig Lieferengpässe zu erwarten sind. Das Institut der Deutschen Zahnärzte (IDZ) und die Kassen- zahnärztliche Bundesvereinigung (KZBV) haben ein wissen- Wiederverwendung von schaftlich abgesichertes Handout für Zahnarztpraxen erstellt, medizinischen Schutzmasken welches den empfohlenen Ablauf einer Behandlung von Patien- RKI stellt Verfahren für MNS, FFP2– und FFP3-Masken vor tinnen und Patienten während Coronavirus-Pandemie allge- meinverständlich beschreibt (https://www.kzbv.de/coronavirus- Auf Vorschlag des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales handout-fuer-zahnarztpraxen.1384.de.html). (BMAS) und des Bundesministeriums für Gesundheit (BMG) wurde dem Krisenstab der Bundesregierung ein neuartiges IDZ und KZBV empfehlen allen Zahnärztinnen und Zahnärzten, Wiederverwendungsverfahren von Medizinischen Gesichts- die Inhalte des Dokuments einschließlich der dargestellten Fall- masken sowie Atemschutzmasken vorgestellt. Fortan gibt es die konstellationen gemeinsam mit dem gesamten Praxisteam ein- Möglichkeit, im Rahmen des Verfahrens eine begrenzte Wieder- gehend zu besprechen und die vorgeschlagenen Maßnahmen aufbereitung – insbesondere von Atemschutzmasken mit Filter- dann nach Möglichkeit direkt und vollständig umzusetzen. funktion (FFP2 und FFP3) – durchzuführen. RZB 5 | 06.05.2020
Corona 11 © Adobe Stock/Thaut Images Dazu sind besondere Sicherheitsauflagen einzuhalten: Das Bei der allgemeinen Behandlung und Pflege von Erkrankten mit neue Verfahren erfolgt durch das ordnungsgemäße Personifizie- unspezifischen akuten respiratorischen Infektionen wird in die- ren, Sammeln und Dekontaminieren der Masken durch Erhitzen. ser ausgerufenen Notfallsituation ein MNS als Hygienemaßnah- Es kann in Ausnahmefällen, wenn nicht ausreichend persönli- me für ausreichend gehalten, sofern sowohl die erkrankte als che Schutzausrüstung vorhanden ist, in den Einrichtungen des auch die behandelnde bzw. pflegende Person einen MNS tra- Gesundheitswesens mit vorhandenen Mitteln kurzfristig umge- gen. Mindestens FFP2-Masken sind für die behandelnde Person setzt werden, ohne das Schutzniveau zu senken. (https://www. bei Maßnahmen erforderlich, die mit einer Aerosolexposition rki.de/DE/Content/InfAZ/N/Neuartiges_Coronavirus/Ressour einhergehen. cen_schonen_Masken.pdf?__blob=publicationFile) Empfehlung bei Lieferengpässen Wiederverwendung von MNS sowie von MNS und FFP- Masken FFP2– und FFP3-Masken Die Maßnahmen zur Wiederverwendung von Schutzmasken, die Mögliche Maßnahmen zum Ressourcen-schonenden Einsatz gemäß Anhang 7 Ziffer 2 der TRBA250 und dem ABAS Be- von Mund-Nasen-Schutz (MNS) und FFP-Masken in Einrichtun- schluss 609 für den Fall einer Pandemie beschrieben sind, kön- gen des Gesundheitswesens bei Lieferengpässen nen auch bei den aktuellen Lieferengpässen hilfreich sein. Die Möglichkeit der Wiederverwendung von FFP-Masken unter be- Da es aktuell zu einer Knappheit von Mund-Nasen-Schutz stimmten Voraussetzungen während einer Schicht ist gleicher- (MNS)1 und FFP2-Masken kommt, ist es für die Aufrechterhal- maßen beim MNS gegeben. tung der Regelversorgung/Abläufe in Einrichtungen des Ge- sundheitswesens notwendig, Strategien für einen Ressourcen- Die Wiederverwendung von FFP-Masken bzw. von MNS erfor- schonenderen Einsatz dieser Masken bzw. weiterer persönli- dert eine sichere Handhabung. Bei Nichteinhaltung steigt das cher Schutzausrüstung zu entwickeln. Infektionsrisiko für Beschäftigte. Bitte beachten Sie, dass die fol- gend beschriebenen Maßnahmen zur Wiederverwendung da- Nachfolgend finden sich entsprechende Orientierungshilfen. her nur auf ausgerufene Notfallsituationen anzuwenden sind, Die konkrete Umsetzung der Maßnahmen sollte nach einer fach- wenn FFP-Masken und/oder MNS nicht in ausreichender Anzahl kundigen Gefährdungsbeurteilung bzw. Risikobewertung durch zur Verfügung stehen. den Arbeitgeber vor Ort unter Berücksichtigung der lokalen Ge- gebenheiten unter Einbeziehung des Hygienefachpersonals, Diese Empfehlung ist auf Anfrage des Bundesministeriums für des betriebsärztlichen Dienstes und ggf. in Rücksprache mit Gesundheit vom Robert Koch-Institut (RKI) in Abstimmung mit dem zuständigen Gesundheitsamt erfolgen. dem Ad-Hoc-Arbeitskreis zum SARS-CoV2 des Ausschusses RZB 5 | 06.05.2020
12 Corona © adobe stock/leandralacuerva für Biologische Arbeitsstoffe (ABAS) in Zusammenarbeit mit dert wird, z. B. durch eine vorherige Handschuhdesinfektion dem Bundesministerium für Arbeit und Soziales erstellt worden. oder ein entsprechendes Handschuhmanagement (z. B. Mehr- fachhandschuhe) • Der Einsatz von MNS bei operativen Eingriffen erfolgt unverän- dert. • nach dem Absetzen der Maske/des MNS sollte diese trocken an der Luft aufbewahrt (nicht in geschlossenen Behältern!) • Ebenfalls unbenommen ist der sofortige Wechsel des MNS und zwischengelagert werden, sodass Kontaminationen der bzw. der FFP-Masken bei (vermuteter) Kontamination bzw. Innenseite der Maske/des MNS aber auch Verschleppungen Durchfeuchtung. auf andere Oberflächen vermieden werden • Bei MNS und FFP-Masken erfolgt die patientenbezogene oder • ein abgegrenzter Bereich festzulegen ist, um eine sichere, für patientenübergreifende Wiederverwendung während einer Publikumsverkehr nicht zugängliche Ablagemöglichkeit für die Schicht nur durch dieselbe Person. Maske/des MNS zu schaffen, so dass diese wiederverwendet werden kann • Bei FFP-Atemschutzmasken erfolgt KEINE Wiederverwendung bzw. Weiterverwendung nach Tätigkeiten an infektiösen Pa- • die Handschuhe nach der Aufbewahrung der Masken fach- tienten mit ausgeprägter Exposition zu Aerosolen, z. B. Bron- gerecht zu entsorgen und die Hände zu desinfizieren sind choskopie. • die gebrauchte Maske/der gebrauchte MNS eindeutig einer Die Außenseite der gebrauchten Maske ist potenziell erreger- Person zuzuordnen ist, um ein Tragen durch andere Personen haltig und beim erneuten Aufsetzen muss eine Kontamination auszuschließen (z. B. Markieren der Masken am Halteband) des Trägers insbesondere im Gesicht (Nase, Mund, Augen) ver- mieden werden. Daher ist der Träger in die besonderen Maßnah- • benutzte Einweg-FFP-Masken/MNS nicht mit Desinfektionsmit- men zur Wiederverwendung gebrauchter Masken zu unterwei- tel zu reinigen oder zu desinfizieren sind, da dies die Funktio- sen. nalität der Maske negativ beeinflussen kann Bei der Wiederverwendung ist zu beachten, dass • beim erneuten Anziehen des MNS/der Maske darauf zu ach- ten ist, dass eine Verschleppung der Erreger von der kontami- • das Absetzen der Maske/des MNS so zu erfolgen hat, dass nierten Außenfläche auf die Innenfläche verhindert wird. Das hierdurch eine Kontamination der Maske/des MNS (vor allem Berühren der Innenseite des Filtervlieses ist daher zu vermei- der Innenseite) bzw. eine Kontamination des Gesichtes verhin- den RZB 5 | 06.05.2020
Corona 13 • beim erneuten Aufsetzen hygienisch einwandfreie, unbenutzte Handschuhe zu tragen sind und die Handschuhe vor erneutem Patientenkontakt zu entsorgen sind • Masken/MNS, deren Innenfläche durch Fehler bei der Handha- bung möglicherweise kontaminiert wurden, nicht verwendet werden dürfen • der Ort, an dem die Zwischenlagerung erfolgte, unmittelbar nach Entnahme der Maske/des MNS sachgerecht zu desinfi- © AdobeStock/rcfotostock zieren ist • der Einsatz von wiederverwendbaren Atemschutzmasken mit austauschbaren Partikelfiltern eine weitere Alternative zum Ressourcenschutz ist Empfehlungen des RKI vom 14. April 2020 Befristete Anpassung der Heilmittel- und der kentransportrichtlinie durch den Gemeinsamen Bundesaus- Krankentransportrichtlinie schuss zum 5. März 2020 in Kraft getreten ist. Die Krankenbeför- Sonderregelung bis zum 31. Mai 2020 derung für mobilitätseingeschränkte Versicherte wurde damit Änderung erheblich erleichtert. Die aktuelle Fassung können Sie Zur Bewältigung der Covid-19-Krise hat der Gemeinsame Bun- über die Internetseite der KZV Nordrhein abrufen: https://www. desausschuss am 27. März 2020 vorübergehend eine Sonder- kzvnr.de/fuer-die-praxis/downloads/leitfaden-verordnung. regelung für die Heilmittelrichtlinie-Zahnärzte und die Kranken- transportrichtlinie für einen befristeten Zeitraum bis zum 31. Mai Notfallambulanzen 2020 beschlossen. Von der KZBV konnte durchgesetzt werden, Seit etlichen Wochen sind wir in ständigen Bemühungen, ein dass die Verordnung von Heilmitteln und die Verordnung einer System von Notfallambulanzen zu installieren, welches die Krankenbeförderung für die Akutbehandlung von Covid-19-po- Schmerzbehandlung von an Covid-19 erkrankten und unter sitiven Patienten, die unter Quarantäne stehen, flexibilisiert wird. Quarantäne stehenden Patienten übernehmen soll. Das Rundschreiben der KZBV mit den Sonderregelungen finden Obwohl einige Vereinbarungen noch nicht schriftlich geschlos- Sie im Informationsdienst ID 3/2020. sen werden konnten, sind wir zuversichtlich Ende der Woche zum Ziel zu gelangen. Über das genaue erforderliche Vorgehen Unabhängig von dieser Sonderregelung ist die durch das Pfle- hierzu werden wird Sie dann unverzüglich und detailliert infor- gepersonal-Stärkungsgesetz erforderliche Anpassung der Kran- mieren. . 䡲 © AdobeStock/T. Arhelger RZB 5 | 06.05.2020
14 Corona SARS-CoV-2/COVID-19 Schreiben der KZV Nordrhein und der ZÄK Nordrhein an das MAGS vom 29.03.2020 Dr. Ralf Hausweiler, Präsident der ZÄK Nordrhein, © Dr. Matthies © ZÄK/Rolfes und ZA Ralf Wagner, Vorstandsvorsitzender KZV Nordrhein, wendeten sich am 29. April 2020 mit einem Schreiben direkt an das Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen. Die Zahnärztinnen und Zahnärzte in Nordrhein sind sich ihrer Man kann es auch so formulieren: Zahnmedizinisch muss alles gesellschaftlichen Verantwortung zur Sicherstellung der ver- getan werden, bevor der Patient mit „dicker Backe“ und ver- tragszahnärztlichen Versorgung auch bzw. gerade in Krisenzei- meintlicherweise mit COVID-19 infiziert als Notfall behandelt ten bewusst und nehmen ihre Verantwortung gegenüber den werden muss. Hierbei gilt: Eine gesunde Mundhöhle ist auch Patientinnen und Patienten in Nordrhein sehr ernst. und gerade in COVID-19-Zeiten eine gute Immunbarriere (Prof. Frankenberger, DGZMK, 16.4.2020). Dabei geht es vor allem um die zahnmedizinische Versorgung der Patienten: Notwendige Behandlungen können nicht bis zur Nicht zuletzt können orale Erkrankungen andere Erkrankungen möglichen Entwicklung eines Impfstoffs warten. Unabhängig begünstigen oder beeinflussen. Dazu zählen unter anderem von akuten Schmerzzuständen, die behoben werden müssen, Diabetes, Herz-Kreislauferkrankungen und Schlaganfälle. Ge- müssen auch andere Behandlungen durchgeführt werden. rade Vorsorgetermine sollten wie gewohnt durchgeführt wer- Denn die Mundgesundheit steht in enger Wechselwirkung mit den, um eine Karies frühzeitig behandeln, eine neuerliche Paro- der Gesundheit des gesamten Körpers. Eine gute Mundgesund- dontitis vermeiden oder z. B. frühzeitig ein Karzinom in der heit ist die beste Voraussetzung für einen gesunden Gesamt- Mundhöhle entdecken zu können. organismus mit natürlichen Abwehrkräften, der für alle Patientin- nen und Patienten bei einer Pandemielage vorteilhaft ist. Gleichzeitig tragen Praxisinhaber die Verantwortung für ihre Mit- arbeiter und sich selbst. Die zahnärztliche Arbeit findet naturge- Es handelt sich bei zahnmedizinischen Behandlungen um medi- mäß am und im Mundraum der Patienten statt – also dort, wo zinisch notwendige, erforderliche Maßnahmen im Interesse der sich Viren, die für eine Erkrankung der Atemwege sorgen, wohl- Krankheitsvermeidung. Es geht darum, dass in der Praxis alle fühlen und verbreiten. Einen Mindestabstand bei diesen Arbei- notwendigen Behandlungen weiterhin durchgeführt werden (die ten einzuhalten, ist nicht möglich. Aber Kollegen und auch Karies entfernt wird, die Wurzelbehandlung durchgeführt wird, Patienten sollen geschützt sein. Nicht zuletzt können auch die defekte Krone ausgetauscht wird), bevor es zu ernsthaften Zahnärztinnen und Zahnärzte und Zahnmedizinische Fachan- Beschwerden (Schmerzen, Vereiterungen mit allgemeinmedizi- gestellte (ZFA) zu Risikogruppen gehören oder mit Menschen nischer Symptomatik wie Fieber) kommt. zusammenleben, die diesen angehören. RZB 5 | 06.05.2020
Corona Patientinnen und Patienten können sich sicher sein: Hygiene hat Auch die KZV NR informiert seit Mitte März 2020 auf einer um- in den Zahnarztpraxen in Deutschland einen hohen Stellenwert. fangreichen Sonderseite (www.kzvnr.de/coronavirus/informatio Die Basishygiene, die als täglicher Standard praktiziert wird, nen-fuer-die-zahnarztpraxis) über die Themen: schützt zuverlässig vor Infektionen. Darüber hinaus sind ange- sichts der Pandemielage zusätzliche Hygienemaßnahmen ein- • Praxisbetrieb (darunter Heil- und Kostenpläne, Zahnersatz geführt worden, die den bestmöglichen Schutz in den Zahnarzt- aus dem Ausland) praxen anstreben. Diese Maßnahmen beruhen auf wissen- • Risikomanagement (darunter Behandlung von Patienten oh- schaftlichen Erkenntnissen und werden laufend aktualisiert und ne/mit Symptome/n und unaufschiebbare Behandlungen von angepasst. Patienten mit SARS-CoV-2-Problematik) Die Zahnärztekammer Nordrhein (ZÄK NR) und die Kassen- Die Sonderseiten von ZÄK NR und KZV NR sind seit ihrer Veröf- zahnärztliche Vereinigung Nordrhein (KZV NR) unterstützen ihre fentlichung ca. 350.000 Mal aufgerufen worden (Stand: Mitglieder dabei mit konkreten Informationen und Handlungs- 24.4.2020). empfehlungen. Für Patienten wurde Ende März 2020 die Patienteninformation Information für Zahnärztinnen/Zahnärzte „Coronavirus-Gefahr: Kann ich noch zum Zahnarzt gehen?“ und Patientinnen/Patienten erstellt und auf der Patientenseite der ZÄK NR veröffentlicht Die ZÄK NR hat seit Beginn des Jahres 2020 auf eine umfassen- (www.zaek-nr.de.de/fuer-patienten-beratung-service/). Diese de und sachliche Aufklärung ihrer Mitglieder über die Webseite Patienteninformation erfreut sich großer Beliebtheit. der ZÄK NR gesetzt. Bereits Ende Januar 2020, als das Virus Europa noch nicht erreicht hatte, wurden auf der Webseite der ZÄK NR und KZV NR haben sich in gemeinsamen Anschreiben Zahnärztekammer im Bereich „Hygiene“ erweiterte Informatio- mit Informationen und konkreten Handlungsempfehlungen nen zum Infektionsschutz bei fieberhaften Erkrankungen veröf- am 5., 19., 24. und 29. März 2020 an alle Zahnärztinnen und fentlicht und auf die Entwicklung und die damals noch nur in Chi- Zahnärzte in Nordrhein gewandt und darin auch deutlich die Re- na verorteten Risikogebiete hingewiesen. levanz und Notwendigkeit der zahnärztlichen Versorgung betont. Seit dem 12. März 2020 gibt es eine eigene Sonderseite (www. zaek-nr.de/corona) mit einer umfangreichen Informations- und Handlungsempfehlungen für die Praxis Linksammlung zur aktuellen Situation. Diese wird werktäglich Um den Zahnarztpraxen in Nordrhein konkrete Handlungsemp- aktualisiert und umfasst die übergeordneten Themen: fehlungen an die Hand zu geben, hat die ZÄK NR zusammen mit einem nordrheinischen Vorstandsmitglied im Deutschen Ar- • Behandlung (darunter Risikomanagement) beitskreis für Hygiene in der Zahnmedizin (DAHZ) die Informati- • Praxisbetrieb on „COVID-19 konkret“ erstellt und im Rheinischen Zahnärzte- • Schutzausrüstung blatt (RZB) 04/2020 sowie auf der o.g. Internetseite veröffent- • Informationen zum Virus und zum Infektionsschutz licht. Zusätzlich wurde der Text auf dem Blog www.dentists4den • weitere Informationen (u.a. Verlinkungen zu den relevanten tists.de von ZÄK NR, KZV NR und anderen Institutionen aus NRW-Ministerien). Nordrhein veröffentlicht. Die Informationen und Verlinkungen werden vor der Veröffent- An erster Stelle steht für die Zahnärztinnen und Zahnärzte eine lichung durch den wissenschaftlichen Dienst und das Ressort vertrauensvolle Zusammenarbeit mit ihren Patientinnen und Pa- Presse- und Öffentlichkeitsarbeit der ZÄK NR sorgfältig über- tienten. prüft. Über die sozialen Netzwerke wurde auf die Sonderseite aufmerksam gemacht. RZB 5 | 06.05.2020
16 Corona „COVID-19 konkret“ nennt klare Empfehlungen für den Umgang Ein ausführlicher Abschnitt auf der Sonderwebseite der ZÄK NR mit der Bedrohung durch das Virus in der Zahnarztpraxis, die widmet sich dem Thema Schutzausrüstung. Hier erhalten Zahn- über den ohnehin sehr hohen Standard in den Zahnarztpraxen ärztinnen und Zahnärzte belastbare Informationen zum Mund- noch hinausgehen und Patienten sowie das Praxisteam schüt- Nasen-Schutz (MNS), filtrierenden Halbmasken (FFP), Schutz- zen sollen. Im Mittelpunkt steht das Hygiene- und Patienten- masken ohne Zertifizierung sowie dem richtigen Einsatz und management, unter anderem folgende Punkte: Umgang mit der Schutzausrüstung. • vor jeder zahnärztlichen Behandlung zunächst telefonischer Momentan sind die Zahnärztinnen und Zahnärzte dank der er- Kontakt: Abfrage von Kontakten zu COVID-19-Patienten und folgreichen Anstrengungen von KZV und ZÄK insbesondere mit Abfrage von COVID-19-Symptomen (respiratorischer Symp- MNS, FFP2-Masken, Schutzvisieren, also der sogenannten per- tomatik: Husten, Fieber, Schnupfen, Halsschmerzen, Atem- sönlichen Schutzausrüstung (PSA), einigermaßen gut ausge- not oder Durchfall sowie akuten Problemen beim Schmecken stattet. Ob dies bei genereller Maskenpflicht der Bevölkerung oder Riechen) zukünftig noch zutrifft, bleibt abzuwarten. • Hinweisschild an der Praxistür zu COVID-19 • strikte Einhaltung der Abstandsregeln: sowohl am Empfang Die KZV Nordrhein verfügt seit dem 23. März über begrenzte als auch im Wartezimmer Mindestabstand 1,5 m Kontingente von • Plexiglas-Schutzwände am Empfang • Maßnahmen der Händehygiene für alle Patienten, die in die • Schutzoveralls (Einheitsgröße) Praxis kommen (z. B. Händewaschung mit Seife und/oder • unsterilen Nitrilhandschuhen (Größen M und L) Händedesinfektion) • FFP2/3-Schutzmasken • das zahnärztliche Personal trägt bei allen Patientenkontakten • Schutzbrillen/Schutzschilden einen Mund-Nase-Schutz, auch außerhalb der Behandlung • Entfernung von Zeitschriften und Spielzeug aus dem Warte- Die Abgabe dieser sehr begrenzt verfügbaren Artikel erfolgt zimmer ausschließlich für akute Notsituationen und im äußerst begrenz- • vermehrtes Lüften der Praxisräume ten Umfang. • häufige Reinigung und Desinfektion von Türklinken, Aufzug- knöpfe, Haltegriffe, Wartezimmerstuhllehnen o. Ä. Die ZÄK-NR Service GmbH sammelt und vermittelt Angebote • häufigerer Wechsel der Praxisbekleidung für persönliche Schutzausrüstung für die Mitglieder der ZÄK • antiseptische Mundspülungen vor der Behandlung bei allen NR. Patienten • bei allen aerosolbildenden Behandlungen Einsatz von Darüber hinaus verweist die ZÄK NR auf ihrer Sonderseite auf Schutzkleidung (FFP2-Masken, Schutzbrillen, Schutzvisier, die Handlungsempfehlungen des Robert Koch-Instituts (RKI), etc.) des Instituts der Deutschen Zahnärzte (IDZ), des Deutschen • Vermeidung von Pulverstrahlgeräten während der Pandemie Arbeitskreises Hygiene in der Zahnmedizin (DAHZ) und der • bei Entstehung von Aerosolen, insbesondere bei unbedingt Arbeitsgemeinschaft der Wissenschaftlichen Medizinischen notwendiger Behandlung mit Ultraschall ist dringend Schutz- Fachgesellschaften (AWMF). In Bezug auf Handlungsempfeh- ausrüstung zu tragen lungen zum Arbeitsschutz verweist die ZÄK NR auf die zustän- • räumlich/organisatorische Trennung von fraglich symptoma- dige Berufsgenossenschaft für Gesundheitsdienst und Wohl- tischen Patienten fahrtspflege (BGW). • Bildung von unabhängigen Behandlungsteams • bei Entstehung von Aerosolen beispielsweise bei Einsatz Hygiene in den Zahnarztpraxen wassergekühlter Übertragungsinstrumente trägt das Team Unabhängig von der aktuellen Situation hat die Hygiene in den anstelle des chirurgischen Mund-Nasen-Schutzes Zahnarztpraxen einen hohen Stellenwert. Der Hygieneplan einer FFP2/3-Masken Praxis ist nicht nur eine gesetzliche Verpflichtung, sondern bil- • wenn möglich Anwendung von Kofferdam, das ist eine Ab- det vor allem inhaltlich das Kernstück der Praxishygiene. schirmung des zu behandelnden Zahns vom restlichen Mundraum In den Zahnarztpraxen werden der Sterilisator und das Reini- • verstärkte Beachtung der Gesundheit der Praxismitarbeiter: gungs- und Desinfektionsgerät (RDG) regelmäßig nach den Vor- Bei Auftreten respiratorischer Symptomatik (Husten, Fieber, gaben Empfehlung der Kommission für Krankenhaushygiene Schnupfen, Halsschmerzen, Atemnot) oder Durchfall sowie und Infektionsprävention (KRINKO) beim Robert Koch-Institut akuten Problemen beim Schmecken oder Riechen sollte das (RKI) und des Bundesinstitutes für Arzneimittel und Medizinpro- Gesundheitsamt kontaktiert werden und ein Abstrich zum dukte (BfArM) einer Validierung unterzogen. Dies wird in den Ausschluss von SARS-CoV-2 erfolgen Praxen auch umfangreich dokumentiert. RZB 5 | 06.05.2020
Corona 17 Die folgenden Maßnahmen sind seit vielen Jahren Standard und amt der Landeshauptstadt Düsseldorf und die ZÄK NR bereits im Praxisbetrieb etabliert. im Jahr 2011 das „Düsseldorfer Modell“ gestartet. Nach den ersten gemeinsamen Schulungen zur Infektionsprävention in Qualitätsmanagement Düsseldorf im Jahr 2014 gibt es inzwischen Kooperationen mit Sämtliche Maßnahmen der Hygiene und des Infektionsschutzes weiteren Gesundheitsämtern (Kreis Mettmann, Köln, Rhein- sind bedeutsame Bausteine im Qualitätsmanagementsystem Sieg-Kreis). (QMS) einer Zahnarztpraxis. Die Anforderungen für die Durch- führung der Hygienemaßnahmen und -organisation sind insbe- Ziel der gemeinsamen Vereinbarung ist eine enge Absprache sondere definiert mit den Partnern zur Bündelung des Wissens zum Infektions- schutz in den nordrheinischen Zahnarztpraxen und damit der • im Infektionsschutzgesetz (IfSG) Förderung des Gesundheitsschutzes sowohl der Patienten als • in der Medizinprodukte-Betreiberverordnung (MPBetreibV) auch der Mitarbeiter. • in den Empfehlungen des Robert Koch-Institutes (RKI) Die ZÄK NR bietet ihren Mitgliedern seit Sommer 2017 die Nut- zung eines digitalen QMS an. Das Zahnärztliche Qualitätsmana- Fortbildungen gement-System ZQMS ist ein offenes Programm, das durch die Um das Wissen im Praxisteam über die doch zum Teil recht kom- regelmäßige Zusammenarbeit von mittlerweile zwölf beteiligten plexen Arbeitsabläufe frisch zu halten bzw. zu ergänzen und ei- Zahnärztekammern jederzeit erweitert und verbessert wird. Bei nen hohen Hygienestandard zu gewährleisten, führt jeder Pra- der ZÄK NR wird ZQMS allen Kammermitgliedern auf der Portal- xisinhaber regelmäßig interne Schulungen zum Thema durch. seite (https://portal.zaek-nr.de) kostenlos zur Verfügung gestellt. Außerhalb dieser Routine erfolgt dies natürlich auch beim Ein- satz neuer Arbeitsmittel, Geräte oder Verfahren sowie für neu Die von den zahnärztlichen Praxen bereits seit Jahren durchge- eingestellte Mitarbeiter/innen. führten qualitätssichernden Arbeiten werden damit systema- tisch in Beziehung gesetzt und als System dokumentiert. Darüber hinaus bieten die ZÄK NR ein umfangreiches Fortbil- dungsprogramm für Zahnärzte und Zahnmedizinische Fachan- Praxisbegehungen gestellte (ZFA) an, wobei die Kurse und praktischen Übungen Die Einhaltung der hygienerechtlichen Vorgaben wird im Rah- regelmäßig gut besucht und häufig lange im Voraus ausgebucht men von Praxisbegehungen kontrolliert. Derartige Praxisbege- sind. hungen können sowohl nach dem Infektionsschutzgesetz durch die Gesundheitsämter als auch durch die Bezirksregierungen Ausbildung nach dem Medizinproduktegesetz ((MPG) durchgeführt wer- Schon von Anbeginn ihrer dreijährigen Ausbildung erfährt je- den. de/r ZFA sowohl in der Berufsschule als auch am Arbeitsplatz eine intensive Schulung speziell im Bereich der Praxishygiene. In Nordrhein-Westfalen ist die ZÄK NR aufgrund von entspre- Das theoretische Fachwissen über den Infektionsschutz wird in chenden mit dem Landesministerium für Gesundheit unter- separaten Klausuren und Prüfungen kontrolliert und Arbeits- zeichneten Vereinbarungen an der Durchführung von Praxisbe- abläufe werden nach exakten Vorgaben (Hygieneplan, Arbeits- gehungen nach dem MPG beteiligt. Sie stellt die Sachverständi- anweisungen und Checklisten) unter Aufsicht eingeübt. Dabei gen hierzu und schult in den letzten zehn Jahren regelmäßig die geht es natürlich nicht nur um die zahlreichen unterschiedli- berufstätigen Zahnärztinnen und Zahnärzte flächendeckend chen zahnärztlichen Instrumente, sondern auch um weitere (drei große Schulungsreihen 2011, 2014/15 und 2018/19). wichtige Themen wie beispielsweise hygienische und chirurgi- sche Händedesinfektion, Reinigung und Desinfektion von Ge- Die Vereinbarung wurde 2010 zwischen dem damaligen Ge- genständen und von Flächen und Geräten in den Behandlungs- sundheitsminister Karl-Josef Laumann, der ZÄK NR und der räumen. Zahnärztekammer Westfalen-Lippe (ZÄK WL) geschlossen. Dr. Ralf Hausweiler, Präsident der ZÄK Nordrhein Zur Unterstützung der Zahnarztpraxen wird neben den Großver- ZA Ralf Wagner, Vorstandsvorsitzender KZV Nordrhein anstaltungen zur Umsetzung des MPG monatlich die Schu- lungsreihe „Update MPG konkret“ durchgeführt. Modellprojekt zum Infektionsschutz Zur Umsetzung des Infektionsschutzgesetzes (IfSG) in den Zahnarztpraxen im Bereich Nordrhein haben das Gesundheits- RZB 5 | 06.05.2020
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