RROP 3.0 KOMMUNALGESPRÄCHE - Regionalverband Großraum Braunschweig
←
→
Transkription von Seiteninhalten
Wenn Ihr Browser die Seite nicht korrekt rendert, bitte, lesen Sie den Inhalt der Seite unten
RROP 3.0 Neuaufstellung des Regionalen Raumordnungsprogrammes für den Großraum Braunschweig KOMMUNALGESPRÄCHE Tischvorlage zu den freiraumbezogenen Inhalten September 2020
Planungsgruppe Umwelt Vorbemerkung Diese Tischvorlage bereitet die freiraumbezogenen Entwurfsinhalte des RROP 3.0 für die Kommunalgespräche auf, die innerhalb des Freiraumentwicklungskonzeptes (FREK) ausge- arbeitet wurden. Inhalt 1. Allgemeine Grundlagen ............................................................................... 1 2. Regionales Biotopverbundkonzept............................................................ 3 3. Festlegungsvorschläge des FREK 2019.................................................... 6 3.1 Vorranggebiet für Freiraumfunktion..................................................................... 6 3.2 Natur und Landschaft ............................................................................................ 8 3.3 Erholung und Tourismus ..................................................................................... 10 3.4 Landwirtschaft....................................................................................................... 11 3.5 Forstwirtschaft ...................................................................................................... 12 4. Abwägung zwischen unterschiedlichen Festlegungen ......................... 12
Planungsgruppe Umwelt 1. Allgemeine Grundlagen Rahmenbedingungen für die Überprüfung und Ausarbeitung von Neuvorschlägen: Ausgangspunkt: Planzeichen und Festlegungen des RROP 2008 Überprüfung der Nutzungsentwicklungen im Freiraum Erhöhte rechtliche Anforderung an Begründung für Vorranggebiete aufgrund diverser Gerichtsentscheide LROP / aktuelle Verordnung: gibt den Rahmen, enthält insbes. Handlungsauftrag zur Festlegung für den Biotopverbund Planzeichen nach NLT 2017 Datengrundlagen: 1. Übernahme der beim Regionalverband Großraum Braunschweig vorhandenen raumbe- zogenen Sachdaten insbes. Siedlungsflächen (ATKIS Daten) Siedlungsbereiche und Siedlungsentwicklung gem. FNP-Kataster des Regionalver- bands / Grauflächenlayer zum RROP 3.0 im informellen Beteiligungsprozess von den Kommunen zur Kenntnis gegebene aktu- elle Planungen/Daten) 2. landesweite Datensätze Inhalte der Bodenkarte im Maßstab 1:50.000 (LBEG) Fachinformationen zum landesweiten Biotopverbund (NLWKN) Fachinformationen zum Fließgewässerschutz (NLWKN) Weitere Fachdatensätze des NLWKN 3. Fachbeitrag Landwirtschaft mit Aktualisierung 2020 4. Ergebnisse der regionalen Klimaanalyse (Reklibs). 5. Auswertungen zu großräumigen sowie regional relevanten Entwicklungen bezüglich sied- lungsstruktureller Trends sowie Trends der Entwicklung der Freiraumnutzungen 6. Unterlagen mit Teilraumbezug: Landschaftsrahmenpläne der Verbandsglieder: Die Auswertung der vorliegenden Landschaftsrahmenpläne hat gezeigt, dass die bestehenden Planwerke keine hinrei- chende Aktualität für eine Berücksichtigung im FREK aufweisen. Aus diesem Grund wurden Datenabfragen bei den zuständigen Naturschutzbehörden sowie in Teilen ei- gene Erfassungen durchgeführt, um die Datenbasis zu vervollständigen. gemeindliche Konzepte zur Freiraumentwicklung, zum Biotopverbund. Vorgehensweise Das Vorgehen bei der Entwicklung der Flächenkulissen ist an dem folgenden Ablaufschema orientiert: 1
Planungsgruppe Umwelt Die nachfolgenden Schritte wurden generell bzw. je nach Bedarf ergänzend durchgeführt: 1) Plausibilitätsprüfung und Prüfung der Aktualität der Grundlagendaten 2) Bildung einer „Rohkulisse“ auf Grundlage der Auswahl-/Eignungskriterien (Zusammen- führung und Verschneidung der Grundlagendaten) 3) Abgleich mit und ggf. Berücksichtigung von kommunalen Entwicklungsabsichten: Frühzeitige Einbeziehung bei der Ermittlung der „Rohkulissen“ Berücksichtigung der Hinweise aus den Kommunalworkshops: Für jede Anmerkung wurde ein Abwägungsvorschlag ausgearbeitet, dokumentiert und eingepflegt. Die überarbeiteten und weiterentwickelten Flächenkulissen wurden den Kommunen zur Prüfung zur Verfügung gestellt und in einer gemeinsamen Informationsveranstal- tung vorgestellt. Darauf folgende Anmerkungen bis Stand Mitte November 2019 wur- den analog dem Vorgehen der ersten Workshoprunde geprüft und eingearbeitet. 4) Plausibilisierung der Abgrenzungen der einzelnen Flächenkulissen (Anpassung an topo- graphische Gegebenheiten, Nutzungsgrenzen) 5) Abwägungsentscheidungen für konkurrierende Zielfestlegungen in Kombination mit Be- reinigung zur Darstellbarkeit (Verwendung linearer Planzeichen, darstellbare Mindestflä- chengröße). 2
Planungsgruppe Umwelt 2. Regionales Biotopverbundkonzept LROP 3.1.2 02 - Ziel: Zur nachhaltigen Sicherung von heimischen Tier- und Pflan- zenarten und deren Populationen einschließlich ihrer Lebensräume und Lebensge- meinschaften sowie zur Bewahrung, Wiederherstellung und Entwicklung funktionsfä- higer ökologischer Wechselbeziehungen ist ein landesweiter Biotopverbund aufzu- bauen. (…) Überregional bedeutsame Kerngebiete des landesweiten Biotopverbun- des sowie Querungshilfen von landesweiter Bedeutung sind als Vorranggebiete Bio- topverbund (…) festgelegt. Sie sind (…) in die Regionalen Raumordnungsprogramme zu übernehmen und dort räumlich näher festzulegen. Aufgabe: Biotopverbund entsprechend der regionalen und überregionalen Erforder- nisse weitergehend auszuformen und qualitativ zu entwickeln. Aufgrund der naturräumlichen Heterogenität des Großraum Braunschweig sowie des Feh- lens einer (einheitlichen) Landschaftsrahmenplanung wurde im Zuge des Freiraumentwick- lungskonzeptes (FREK) ein eigenständiges Konzept für die regionale Ausformung des Bio- topverbunds entwickelt. Für den Biotopverbund unabdingbare Flächen sind als sog. Kernflächen i.d.R. bereits fach- rechtlich gesichert (Schutzgebiete). Besonderer Handlungsbedarf besteht für Verbindungs- flächen (Achsen/Korridore) oder Trittsteine, die für eine Vernetzung notwendig sind. Grundlagen: Vorranggebiete Biotopverbund LROP: Sicherung, Verbesserung und Vergrößerung der international, national und landesweit bedeutsamen Lebensräume als Kernflä- chen des Biotopverbundes (i. W. Schutzgebietskulissen) Biotopverbund NLWKN: Ausgewählte Biotopflächen des Offenlandes, der Wälder und der Fließgewässer mit ihren Auen (Aktionsprogramm Gewässerlandschaften) Biotopverbund BfN: Darstellung der national bedeutsamen Biotopverbundflächen so- wie Biotopverbundachsen, Grünes Band Wildkatzenwegeplan Niedersachsen / Aktionsplan Luchs (BUND): Bundesweite Ver- netzung Bundesprogramm Wiedervernetzung (BMVBS/BMU 2012) Geodaten des NLWKN (Umweltserver des MU, sowie Bereitstellung durch NLWKN) Konzept zum landesweiten Biotopverbund aus dem Entwurf des Landschaftspro- gramms vom September 2018 (Stand 14.12.2018): Trockenlebensräume, Feuchtle- bensräum, Waldlebensräume, Großsäugerkorridore Teilräumliche Informationen zum Biotopverbund (Übergabe 05.05.2018) Landkreis Wolfenbüttel (Stand 2014), Stadt Salzgitter (Stand 2014), Landkreis Goslar (Stand 2015), Stadt Wolfsburg (Stand 2015) Ziel ist es, unter Berücksichtigung der naturräumlichen Heterogenität des Planungsraumes im Großraum Braunschweig Bestehende regional und überregional bedeutsame Verbundachsen bzw. –korridore zu ermitteln und bei Bedarf raumordnerisch zu sichern darüber hinaus für die Entwicklung des Biotopverbundes erforderliche geeignete Be- reiche und Landschaftsteile vor entgegenstehenden Nutzungsentwicklungen zu si- chern. 3
Planungsgruppe Umwelt Folgende Lebensraumkomplexe mit spezifischen standörtlichen Bedingungen werden be- trachtet (vgl. LaPro, Kap. 4.3 und Karte 4 b): Waldlebensräume (inkl. Großsäuger), Leitart: Wildkatze Feuchtlebensräume (Gewässer und Auen), Leitart: Fischotter trockene Lebensräume des Offen- und Halboffenlandes, Leitart: Birkhuhn, Schwal- benschwanz Zwischen den Naturräumen bestehen große Unterschiede im Handlungsbedarf für die Siche- rung oder Entwicklung des regionalen Biotopverbundes: Der Harz mit dem Weser-Leine-Bergland sowie die Heide weisen einen großen Anteil an Kernflächen des Biotopverbunds auf. Hier kann von einem bereits heute leistungs- fähigen Biotopverbund ausgegangen werden, so dass die Hauptaufgabe in diesen Teilräumen in der Sicherung des Verbundes besteht. Die naturräumlichen Einheiten Börden sowie große Teile des Weser-Aller- Flachlandes sind oftmals verarmt an für den Biotopverbund wichtigen Strukturele- menten, so dass der Schwerpunkt der Überlegungen zum regionalen Biotopverbund im FREK auf diesen naturräumlichen Einheiten liegt. Hier sind Kernbestandteile des regionalen Verbundsystems die Verbundachsen entlang von Oker (Nord-Süd- Verbindung) und Aller/Südheide (Ost-West-Richtung) sowie das „Grüne Band“. Um die Verbundelemente und Lebensraumkomplexe, die für den regionalen Biotopverbund erforderlich sind, in Struktur und Lage weitergehend zu konkretisieren und regionalplaneri- sche Festlegungen zu begründen, werden für diese auf regionaler Ebene betrachteten Le- bensräume bzw. Lebensgemeinschaften Leitarten definiert. Die räumliche Grundstruktur des Konzepts zum regionalen Biotopverbund zeigt nachfolgen- de Konzeptgrafik. Farbig angelegt sind die zusammenhängenden Waldgebiete (hellgrün). Auch die Gren- zen der naturräumlichen Einheiten sind angedeutet (gestrichelt). Während das Offenland eine Ockerfärbung hat, sind zusammenhängende Siedlungsflä- chen hellrot dargestellt. Darüber hinaus sind die Autobahnen als bedeutende Störungen des Biotopverbundes dargestellt. Auch die Kanäle sind dargestellt (graue Linie) Zugleich sind Querungsmöglichkeiten an vorhandenen oder geplanten Grünbrücken oder an Fließgewässern dargestellt Das „Grüne Band“ bildet eine wichtige überregionale Biotopverbundachse. 4
Planungsgruppe Umwelt Räumliche Grundstruktur des regionalen Biotopverbundes im Großraum Braunschweig Weitere bereits bestehende überregionale Verbundachsen sind als breite durchgezoge- ne Linien dargestellt. Der bestehende Entwicklungsbedarf wird als gestichelte Linie angedeutet. Zusätzlich sind modellhaft die regionalen Verbundachsen, differenziert zwischen Wald-, und Gewässerlebensräumen sowie Handlungsschwerpunkte für Trockenlebensräumen enthalten. Schließlich ist nachrichtlich die Lage der Verbundachsen des Wildkatzenwegeplans auf- genommen. Deren Lage wird mit dem erarbeiteten Biotopverbundkonzept entsprechend der regionalen räumlichen Gegebenheiten modifiziert. 5
Planungsgruppe Umwelt Diese überregional und regional bedeutsamen Verbundstrukturen sind im Zuge der Ausar- beitung zu den Planzeichen des Teilabschnitts Natur und Landschaft räumlich ausgestaltet worden. Die Umsetzung ist durch Vorschläge für unterschiedliche Festlegungen erfolgt. 3. Festlegungsvorschläge des FREK 2019 3.1 Vorranggebiet für Freiraumfunktion Siedlungsbezogene Daten Siedlungskörper der Mittel- und Oberzentren, Siedlungsachsen (Entwurf April 2019) Klimatische Belange (REKLIBS) Einzugsgebiete regional bedeutsamer Kalt-/Frischluftleitbahnen Regional bedeutsame Kalt-/Frischluftleitbahnen Siedlungsbereiche mit regional bedeutsamer Überwärmung RROP 2008 Vorranggebiete für Freiraumfunktionen (Bestandsflächen und Funktionen), ausge- nommen die großräumige ökologische Vernetzung Vorschlagskulissen des Freiraumentwicklungskonzeptes Vorrang / Vorbehaltsgebiete für Natur und Landschaft Vorbehaltsgebiete Wald Vorranggebiete Biotopverbund Vorranggebiete zur Verbesserung der Landschaftsstruktur Vorbehaltsgebiete Landwirtschaft mit besonderer Bedeutung Festlegungsvorschläge: In der nachfolgenden Abbildung ist die vorgeschlagene Flächenkulisse im Vergleich mit den im geltenden RROP 2008 enthaltenen Festlegungen dargestellt. Die Abbildung enthält zu- dem eine Darstellung der maßgeblichen Siedlungskörper und eine Übersicht zum Suchraum für die Festlegung von Vorranggebieten Freiraumfunktion als Siedlungszäsur. Die Flächen sind wesentlich stärker am Siedlungsraum orientiert. Der Gesamtumfang der Flächen, die über das Planzeichen Vorranggebiet Freiraumfunktion gesichert werden soll, nimmt gegenüber dem RROP 2008 deutlich ab. VR Freiraumfunktion FREK 2020 RROP 2008 Stadt Wolfsburg 2.193 ha 1.871 ha Stadt Braunschweig 1.795 ha 1.323 ha Stadt Salzgitter 653 ha 849 ha LK Peine 720 ha 6.344 ha LK Gifhorn 466 ha 3.699 ha LK Helmstedt 176 ha 1.858 ha LK Wolfenbüttel 1.928 ha 5.208 ha LK Goslar 145 ha 429 ha Gesamt 8.076 ha 21.572 ha Neuvorschläge ergeben sich aufgrund von Veränderungen bei den Siedlungszäsuren sowie für die Oberzentren Wolfsburg und Braunschweig aus den Ergebnissen von REKLIBS. So- weit die dort ermittelten Frischluftschneisen in den Bereich der Siedlungskörper hineinrei- 6
Planungsgruppe Umwelt chen. Da diese Fälle sich auf größere zusammenhängende innerörtliche Freiflächen bezie- hen, besteht zugleich eine besondere Bedeutung für den Freiraumverbund zwischen in- nerörtlichen Freiräumen und dem landschaftlichen Freiraum um Umfeld der Siedlungskörper. 7
Planungsgruppe Umwelt 3.2 Natur und Landschaft Im Abschnitt Natur und Landschaft ist eine mehrfache Rückkopplung mit den Unteren Naturschutzbehörden zu den verwendeten Datengrundlagen sowie den Festlegungs- vorschlägen erfolgt. Zu den einzelnen Flächenkulisse wurden folgende Grundlagen verwendet: Vorranggebiete für Natur und Landschaft RROP 2008: Vorranggebiete für Natur und Landschaft Aktuelle Geodaten des NLWKN (ergänzt durch Daten des Regionalverbands) Nationalpark Naturschutzgebiete Naturdenkmal (flächenhaft) Europäische Vogelschutzgebiete, FFH-Gebiete Gebiete gesamtstaatlicher repräsentativer Bedeutung (Kerngebiet) Landschaftsschutzgebiete mit Bauverbot nach Einzelfallprüfung (an Stelle von Vor- behaltsgebiet f. Natur u. Landschaft). Dies hat teils größere Veränderungen der Vor- schlagskulisse zur Folge Waldfunktionenkarte: Waldschutzgebiete Plausibilitätsprüfung der aufgrund der Landschaftsrahmenpläne im RROP 2008 festgelegten VR Natur und Landschaft durch die Unteren Naturschutzbehörden der Landkreise Gifhorn, Goslar und Helmstedt, Peine Wolfenbüttel sowie der Städte Wolfsburg, Braunschweig und Salzgitter (z. T.) sowie den Gutachter; aktuelle Informationen der Unteren Naturschutzbehör- den (soweit verfügbar). Konnte die bisherige Bedeutung nicht belegt werden, erfolgte Vor- schlag als Vorbehaltsgebiet. Landkreis Gifhorn: Kartierung und Überprüfung der VR Natur und Landschaft RROP 2008 durch den Gutachter (Stand 2018) Landkreis Helmstedt: Informationen aus dem in Aufstellung begriffenen Landschaftsrahmenplan (Untere Naturschutzbehörde (Stand 20189 Einzelfallprüfung fraglicher VR Natur und Landschaft RROP 2008 durch den Gutach- ter Landkreis Peine: GIS-Daten einer Biotopkartierung der Schwarzwasserniederung (Blumenhagener Moor), sowie der Erseaue Untere Naturschutzbehörde, Stand 2016 bzw. 2014) Einzelfallprüfung fraglicher VR Natur und Landschaft RROP 2008 durch den Gutach- ter Landkreis Wolfenbüttel: Einzelfallprüfung fraglicher VR Natur und Landschaft RROP 2008 durch den Gutach- ter Stadt Wolfsburg Gesetzlich geschützte Biotope, lokaler Biotopverbund 8
Planungsgruppe Umwelt Städte Braunschweig und Salzgitter Einzelfallprüfung fraglicher VR Natur und Landschaft RROP 2008 durch den Gutach- ter Vorbehaltsgebiete für Natur und Landschaft RROP 2008: Vorbehaltsgebiete für Natur und Landschaft, VR Grünlandschutz Aktuelle Geodaten des NLWKN Landschaftsschutzgebiete ohne Bauverbot (nach Einzelfallprüfung) (ergänzt und ak- tualisiert durch Daten des Regionalverbands) Gebiete gesamtstaatlicher repräsentativer Bedeutung (Projektgebiet) International Bird Areas (IBA-Gebiete) Gastvogellebensräume (Abfrage NLWKN, Stand 12.03.2018) Geschützte Landschaftsbestandteile Faunakartierung Aktionsprogramm Gewässerlandschaften Auen, Moore und Grünland (Abfrage NLWKN, Stand 2019) Waldfunktionenkarte: Alte Waldstandorte Informationen und Daten für die Landkreise Gifhorn, Goslar, Helmstedt und Peine sowie der Stadt Wolfsburg: Landkreis Gifhorn Kartierung zur Überprüfung der VR Natur und Landschaft aus dem RROP 2008 (Au- gust 2018) Plausibilitätsprüfung der VB Natur und Landschaft RROP 2008 durch die Untere Na- turschutzbehörde (Stand 2019) Landkreis Goslar Plausibilitätsprüfung der VB Natur und Landschaft RROP 2008 durch die Untere Na- turschutzbehörde (Stand 2019) Daten zu Tierartenvorkommen Landkreis Helmstedt Plausibilitätsprüfung der VB Natur und Landschaft RROP 2008 durch die Untere Na- turschutzbehörde (2019) Einzelfallprüfung VB Natur und Landschaft RROP 2008 durch den Gutachter Landkreis Peine Einzelfallprüfung VB Natur und Landschaft RROP 2008 durch den Gutachter Landkreis Wolfenbüttel Einzelfallprüfung VB Natur und Landschaft RROP 2008 durch den Gutachter Stadt Wolfsburg Einzelfallprüfung der VB Natur und Landschaft RROP 2008 durch die Untere Natur- schutzbehörde Grünlandschutz Verzicht auf Planzeichen Grünlandschutz, da keine aktuellen Anforderungen an Anwendung von den UNB oder der LWK vorlagen, Verwendung anderer Planzeichen. 9
Planungsgruppe Umwelt Vorranggebiete für den Biotopverbund Zusätzlich zu den oben genannten Informationen folgende Vorschlagskulissen des Frei- raumentwicklungskonzeptes: Vorranggebiete für Natur und Landschaft Vorbehaltsgebiete für Natur und Landschaft Vorbehaltsgebiete Wald Vorranggebiet Freiraumfunktion Vorranggebiete für den Biotopverbund wurden anhand der Zusammenschau der dargestell- ten Datengrundlagen anhand der Konzeptkarte für die regionale Umsetzung ausgestaltet. Sie werden in Bereichen mit erforderlicher Flächensicherung vorgeschlagen, soweit nicht bereits Vorranggebiet f. Natur und Landschaft oder Verbesserung der Landschaftsstruktur vorgesehen sind. Vorranggebiet zur Verbesserung der Landschaftsstruktur Das Vorranggebiet zur Verbesserung der Landschaftsstruktur basiert auf den Datengrundla- gen zum Vorranggebiet für den Biotopverbund und ergänzt diese Festlegung. Es ist Be- standteil des regionalen Verbundkonzeptes und wird in Bereichen vorgeschlagen, in dem neben einer Flächensicherung ein vorrangiger Entwicklungsbedarf identifiziert wurde. Eine Umsetzung kann z.B. durch naturschutzfachliche Konzepte oder kommunale Kompensati- onsflächenpools erfolgen. 3.3 Erholung und Tourismus Für die Darstellung von Festlegungsvorschlägen im Abschnitt Erholung wurde auf die Er- gebnisse des Fachbeitrags Tourismus und Erholung (BTE/PGU 20151) zurückgegriffen. Vorbehaltsgebiet für landschaftsbezogene Erholung Ursprüngliche Datenbasis: RROP 2008: Vorbehaltsgebiete für Natur und Landschaft, die basierend auf den fachlichen Bewertungen der Landschaftsrahmenpläne der Landkreise Gifhorn, Peine, Helmstedt, Wolfenbüttel und Goslar, sowie entsprechenden Informationen der Kreisfreien Städte Wolfsburg, Braunschweig und Salzgitter festgelegt worden waren. Plausibilitätsprüfung unter Verwendung folgender Informationen: Atkis Daten zur Landnutzung: Wald, Heide, Moor Überprüfung der Zugänglichkeit (Sperrgebiete) Berücksichtigung von Vorbelastungen durch Verkehrswege / andere infrastrukturelle Einrichtungen im Freiraum, Einbeziehung der Nutzungsintensität (Zentrale Orte, Er- holungseinrichtungen, Wegeerschließung, Angaben der Gemeinden aus der Beteili- gung zum Fachbeitrag Erholung) Vorranggebiet für landschaftsbezogene Erholung Aktualisierungen und Abgleich zu Planzeichen VR Natur und Landschaft. Weitere Informati- onen: Bewertung der Landschaftsbildqualität (LRP) Vorhandensein von Erholungsinfrastruktur (z.B. Wanderparkplätzte, Schutzhütten) 1 FACHBEITRAG ERHOLUNG UND TOURISMUS FÜR DIE FORTSCHREIBUNG RROP GROSSRAUM BRAUNSCHWEIG 10
Planungsgruppe Umwelt Regional bedeutsames Wegenetz in Verbindung mit insgesamt guter Wegeerschlie- ßung Angaben der Gemeinden aus der Beteiligung zum Fachbeitrag Erholung Vorranggebiet für infrastrukturbezogene Erholung Aktualisierungen: In einigen Fällen wurde die Zuordnung von Gebieten für landschaftsbezo- gene Erholung geändert zu VR für infrastrukturbezogene Erholung Standort mit der besonderen Entwicklungsaufgabe Erholung Die Vorschläge wurden aus dem Fachbeitrag übernommen. Vorranggebiet regional bedeutsame Sportanlage Eine Prüfung der Standorte hat keinen Änderungsbedarf ggü. dem Fachbeitrag ergeben. Vorranggebiet Regional bedeutsamer Wanderweg Aktualisierungen von neu entwickelten Wanderwegen regionaler Bedeutsamkeit (neue Pre- miumwege entsprechend Qualitätskriterien seit 2013). Ergebnis: 5 neue Vorschläge für VR Regional bedeutsame Wanderwege: Luchstour, Kästeklippentour, Braunschweiger Jakobs- weg, Radweg AllerHoheit, eBike-Routen Landkreis Goslar. Standort mit der besonderen Entwicklungsaufgabe Tourismus Überprüfung der Kriterien:staatliche Anerkennung als Kur- und Erholungsort sowie Über- nachtungszahlen (Sonderkriterium): Der Abgleich führt nicht zu Änderungen. Vorranggebiet Tourismusschwerpunkt Recherche von neuen touristischen Entwicklungen / Erweiterungen von Standorten und Prü- fung der regionalen Bedeutsamkeit. Ergebnis: Neuvorschlag: Baumwipfelpfad/Burgberg in Bad Harzburg Neuvorschlag/Änderung: (zukünftiges) VR Tourismusschwerpunkt „Lappwaldsee“ und „Paläon und Elmsee“, Paläon allein erfüllt Kriterien nicht mehr weitere touristische Entwicklungen geprüft (Ausbau Salzgittersee, Erweiterung Wurmberg), ohne Änderungsbedarf für Festlegungen 3.4 Landwirtschaft Grundlage: Landwirtschaftlicher Fachbeitrag (2015, aktualisiert 2020) Vorbehaltsgebiet für die Landwirtschaft Flächen des landwirtschaftlichen Fachbeitrags, generalisiert Vorbehaltsgebiet mit besonderer Bedeutung für die Landwirtschaft Flächen des landwirtschaftlichen Fachbeitrags, generalisiert (besondere wirtschaftl. Bedeutung) Vorbehaltsgebiet mit besonderer Funktion der Landwirtschaft Flächen für die Kulturlandschaftspflege Flächen für den Bodenschutz Beregnungsflächen 11
Planungsgruppe Umwelt Flächen für die Direktvermarktung Naturschutzfachliche Bedeutung: Rotmilan Verbreitungsschwerpunkt, Traditionelle Brutgebiete der Wiesenweihe (NLWKN, UNB Gifhorn), Gastvogellebensräume lan- desweiter Bedeutung (NLWKN), Weißstorch Verbreitungsgebiet (NLWKN 2014) 3.5 Forstwirtschaft Vorbehaltsgebiet Wald Aktueller Waldbestand im Regionalverband Großraum Braunschweig, Waldflächen gem. ATKIS-DLM (2018); Abgleich mit Siedlungsflächen: keine Übernahme innerorts gelegener Waldflächen Vorbehaltsgebiet von Wald freizuhalten Grundlage der Festlegungsvorschläge ist die Flächenkulisse des RROP 2008. Überprüfung und ggf. Herausnahme anhand der aktualisierte Kulisse der Waldflächen gem. ATKIS der aktualisierten Siedlungs- und Verkehrsflächen Vorbehaltsgebiet zur Vergrößerung des Waldanteils Grundlage der Festlegungsvorschläge ist die Flächenkulisse des RROP 2008. Überprüfung anhand entwickelter bzw. vorgesehener Siedlungsflächen oder Überschwemmungsgebiete: Herausnahme anderer Festlegungsvorschläge aus dem FREK / Einzelfallprüfung: VR NuL, VR Bio- topverbund, VR Freiraumfunktionen anderer Festlegungsvorschläge / entfällt: VR infrastrukturbezogene Erholung, VB Landwirtschaft aufgrund Ertrag oder VB Landwirtschaft mit besonderer Bedeutung, im Umkreis bis 200 m zu VR Windenergie 4. Abwägung zwischen unterschiedlichen Festlegungen Bereits innerhalb des Fachgutachtens ist eine fachplanerische Abwägung zwischen unter- schiedlichen Gebietskulissen die einen Vorrang begründen, erfolgt, um unverträgliche Nut- zungskonkurrenzen oder unnötige Mehrfachfestlegungen auszuschließen. Vorranggebiete Natur und Landschaft – Vorranggebiete landschaftsbezogene Erholung In der Entwurfskulisse des FREK kommt es zu Überlagerungen der Festlegungsvorschläge VR landschaftsbezogene Erholung und VR Natur und Landschaft. Hier muss abgewogen werden, welche Vorrangfestlegung angemessen ist. Diese Abwägung erfolgt folgenderma- ßen. Herauslösen von Natura-2000 Gebieten und Naturschutzgebieten aus der Kulisse der VR landschaftsbezogene Erholung zugunsten VR Natur und Landschaft und Festle- gung als VB Erholung. Prüfung der verbleibenden VR landschaftsbezogene Erholung auf Erfüllung der Krite- rien des FREK, ansonsten Festlegung als VB Erholung. 12
Planungsgruppe Umwelt Prüfung verbleibender Überlagerungen mit VR Natur und Landschaft. Dabei Einzel- fallabwägung vor dem Hintergrund der Aktualität der Datengrundlage für VR Natur und Landschaft. Vorranggebiete Biotopverbund – Natur und Landschaft – Verbesserung der Landschafts- struktur Bei der Erstellung der Flächenkulisse wurden Festlegungsvorschläge für VR Natur und Landschaft bereits berücksichtigt, damit es nicht zu Überlagerungen der Vorrangfestlegun- gen kommt, denn VR Natur und Landschaft sind Bestandteile des regionalen Biotopverbun- des. Grundlage bildeten die Konzeptachsen, anhand derer Flächen für den Biotopverbund ermittelt wurden. Für Bereiche ohne Festlegungsvorschläge VR Natur und Landschaft, be- steht entsprechender Handlungsbedarf. Festlegungen sind nötig, um den regionalen Bio- topverbund zu sichern: Soweit VB Natur und Landschaft vorgesehen sind, kann ergänzend ein VR Bio- topverbund vorgesehen werden. In Bereichen ohne Festlegungsvorschläge für Natur und Landschaft besteht Entwick- lungsbedarf. Hier kommt das VR zur Verbesserung der Landschaftsstruktur zur An- wendung. 13
Sie können auch lesen