RROP 3.0 KOMMUNALGESPRÄCHE - Regionalverband Großraum Braunschweig

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RROP 3.0 KOMMUNALGESPRÄCHE - Regionalverband Großraum Braunschweig
RROP 3.0
Neuaufstellung des Regionalen Raumordnungsprogrammes
           für den Großraum Braunschweig

         KOMMUNALGESPRÄCHE
    Tischvorlage zu den freiraumbezogenen Inhalten
                   September 2020
RROP 3.0 KOMMUNALGESPRÄCHE - Regionalverband Großraum Braunschweig
Planungsgruppe Umwelt

Vorbemerkung
Diese Tischvorlage bereitet die freiraumbezogenen Entwurfsinhalte des RROP 3.0 für die
Kommunalgespräche auf, die innerhalb des Freiraumentwicklungskonzeptes (FREK) ausge-
arbeitet wurden.

Inhalt
1.        Allgemeine Grundlagen ............................................................................... 1

2.        Regionales Biotopverbundkonzept............................................................ 3

3.        Festlegungsvorschläge des FREK 2019.................................................... 6

3.1       Vorranggebiet für Freiraumfunktion..................................................................... 6

3.2       Natur und Landschaft ............................................................................................ 8

3.3       Erholung und Tourismus ..................................................................................... 10

3.4       Landwirtschaft....................................................................................................... 11

3.5       Forstwirtschaft ...................................................................................................... 12

4.        Abwägung zwischen unterschiedlichen Festlegungen ......................... 12
RROP 3.0 KOMMUNALGESPRÄCHE - Regionalverband Großraum Braunschweig
Planungsgruppe Umwelt

1.       Allgemeine Grundlagen
Rahmenbedingungen für die Überprüfung und Ausarbeitung von Neuvorschlägen:
        Ausgangspunkt: Planzeichen und Festlegungen des RROP 2008
        Überprüfung der Nutzungsentwicklungen im Freiraum
        Erhöhte rechtliche Anforderung an Begründung für Vorranggebiete aufgrund diverser
         Gerichtsentscheide
        LROP / aktuelle Verordnung: gibt den Rahmen, enthält insbes. Handlungsauftrag zur
         Festlegung für den Biotopverbund
        Planzeichen nach NLT 2017

Datengrundlagen:
1. Übernahme der beim Regionalverband Großraum Braunschweig vorhandenen raumbe-
   zogenen Sachdaten insbes.
        Siedlungsflächen (ATKIS Daten)
        Siedlungsbereiche und Siedlungsentwicklung gem. FNP-Kataster des Regionalver-
         bands / Grauflächenlayer zum RROP 3.0
        im informellen Beteiligungsprozess von den Kommunen zur Kenntnis gegebene aktu-
         elle Planungen/Daten)
2. landesweite Datensätze
        Inhalte der Bodenkarte im Maßstab 1:50.000 (LBEG)
        Fachinformationen zum landesweiten Biotopverbund (NLWKN)
        Fachinformationen zum Fließgewässerschutz (NLWKN)
        Weitere Fachdatensätze des NLWKN
3. Fachbeitrag Landwirtschaft mit Aktualisierung 2020
4. Ergebnisse der regionalen Klimaanalyse (Reklibs).
5. Auswertungen zu großräumigen sowie regional relevanten Entwicklungen bezüglich sied-
   lungsstruktureller Trends sowie Trends der Entwicklung der Freiraumnutzungen
6. Unterlagen mit Teilraumbezug:
        Landschaftsrahmenpläne der Verbandsglieder: Die Auswertung der vorliegenden
         Landschaftsrahmenpläne hat gezeigt, dass die bestehenden Planwerke keine hinrei-
         chende Aktualität für eine Berücksichtigung im FREK aufweisen. Aus diesem Grund
         wurden Datenabfragen bei den zuständigen Naturschutzbehörden sowie in Teilen ei-
         gene Erfassungen durchgeführt, um die Datenbasis zu vervollständigen.
        gemeindliche Konzepte zur Freiraumentwicklung, zum Biotopverbund.

Vorgehensweise
Das Vorgehen bei der Entwicklung der Flächenkulissen ist an dem folgenden Ablaufschema
orientiert:

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RROP 3.0 KOMMUNALGESPRÄCHE - Regionalverband Großraum Braunschweig
Planungsgruppe Umwelt

Die nachfolgenden Schritte wurden generell bzw. je nach Bedarf ergänzend durchgeführt:
1) Plausibilitätsprüfung und Prüfung der Aktualität der Grundlagendaten
2) Bildung einer „Rohkulisse“ auf Grundlage der Auswahl-/Eignungskriterien (Zusammen-
   führung und Verschneidung der Grundlagendaten)
3) Abgleich mit und ggf. Berücksichtigung von kommunalen Entwicklungsabsichten:
    Frühzeitige Einbeziehung bei der Ermittlung der „Rohkulissen“
    Berücksichtigung der Hinweise aus den Kommunalworkshops: Für jede Anmerkung
      wurde ein Abwägungsvorschlag ausgearbeitet, dokumentiert und eingepflegt.
    Die überarbeiteten und weiterentwickelten Flächenkulissen wurden den Kommunen
      zur Prüfung zur Verfügung gestellt und in einer gemeinsamen Informationsveranstal-
      tung vorgestellt. Darauf folgende Anmerkungen bis Stand Mitte November 2019 wur-
      den analog dem Vorgehen der ersten Workshoprunde geprüft und eingearbeitet.
4) Plausibilisierung der Abgrenzungen der einzelnen Flächenkulissen (Anpassung an topo-
   graphische Gegebenheiten, Nutzungsgrenzen)
5) Abwägungsentscheidungen für konkurrierende Zielfestlegungen in Kombination mit Be-
   reinigung zur Darstellbarkeit (Verwendung linearer Planzeichen, darstellbare Mindestflä-
   chengröße).

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Planungsgruppe Umwelt

2.       Regionales Biotopverbundkonzept
         LROP 3.1.2 02 - Ziel: Zur nachhaltigen Sicherung von heimischen Tier- und Pflan-
         zenarten und deren Populationen einschließlich ihrer Lebensräume und Lebensge-
         meinschaften sowie zur Bewahrung, Wiederherstellung und Entwicklung funktionsfä-
         higer ökologischer Wechselbeziehungen ist ein landesweiter Biotopverbund aufzu-
         bauen. (…) Überregional bedeutsame Kerngebiete des landesweiten Biotopverbun-
         des sowie Querungshilfen von landesweiter Bedeutung sind als Vorranggebiete Bio-
         topverbund (…) festgelegt. Sie sind (…) in die Regionalen Raumordnungsprogramme
         zu übernehmen und dort räumlich näher festzulegen.
Aufgabe: Biotopverbund entsprechend der regionalen und überregionalen Erforder-
nisse weitergehend auszuformen und qualitativ zu entwickeln.

Aufgrund der naturräumlichen Heterogenität des Großraum Braunschweig sowie des Feh-
lens einer (einheitlichen) Landschaftsrahmenplanung wurde im Zuge des Freiraumentwick-
lungskonzeptes (FREK) ein eigenständiges Konzept für die regionale Ausformung des Bio-
topverbunds entwickelt.
Für den Biotopverbund unabdingbare Flächen sind als sog. Kernflächen i.d.R. bereits fach-
rechtlich gesichert (Schutzgebiete). Besonderer Handlungsbedarf besteht für Verbindungs-
flächen (Achsen/Korridore) oder Trittsteine, die für eine Vernetzung notwendig sind.
Grundlagen:
        Vorranggebiete Biotopverbund LROP: Sicherung, Verbesserung und Vergrößerung
         der international, national und landesweit bedeutsamen Lebensräume als Kernflä-
         chen des Biotopverbundes (i. W. Schutzgebietskulissen)
        Biotopverbund NLWKN: Ausgewählte Biotopflächen des Offenlandes, der Wälder und
         der Fließgewässer mit ihren Auen (Aktionsprogramm Gewässerlandschaften)
        Biotopverbund BfN: Darstellung der national bedeutsamen Biotopverbundflächen so-
         wie Biotopverbundachsen, Grünes Band
        Wildkatzenwegeplan Niedersachsen / Aktionsplan Luchs (BUND): Bundesweite Ver-
         netzung
        Bundesprogramm Wiedervernetzung (BMVBS/BMU 2012)
        Geodaten des NLWKN (Umweltserver des MU, sowie Bereitstellung durch NLWKN)
        Konzept zum landesweiten Biotopverbund aus dem Entwurf des Landschaftspro-
         gramms vom September 2018 (Stand 14.12.2018): Trockenlebensräume, Feuchtle-
         bensräum, Waldlebensräume, Großsäugerkorridore
        Teilräumliche Informationen zum Biotopverbund (Übergabe 05.05.2018) Landkreis
         Wolfenbüttel (Stand 2014), Stadt Salzgitter (Stand 2014), Landkreis Goslar (Stand
         2015), Stadt Wolfsburg (Stand 2015)
Ziel ist es, unter Berücksichtigung der naturräumlichen Heterogenität des Planungsraumes
im Großraum Braunschweig
        Bestehende regional und überregional bedeutsame Verbundachsen bzw. –korridore
         zu ermitteln und bei Bedarf raumordnerisch zu sichern
        darüber hinaus für die Entwicklung des Biotopverbundes erforderliche geeignete Be-
         reiche und Landschaftsteile vor entgegenstehenden Nutzungsentwicklungen zu si-
         chern.

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Folgende Lebensraumkomplexe mit spezifischen standörtlichen Bedingungen werden be-
trachtet (vgl. LaPro, Kap. 4.3 und Karte 4 b):
      Waldlebensräume (inkl. Großsäuger), Leitart: Wildkatze
      Feuchtlebensräume (Gewässer und Auen), Leitart: Fischotter
      trockene Lebensräume des Offen- und Halboffenlandes, Leitart: Birkhuhn, Schwal-
       benschwanz
Zwischen den Naturräumen bestehen große Unterschiede im Handlungsbedarf für die Siche-
rung oder Entwicklung des regionalen Biotopverbundes:
      Der Harz mit dem Weser-Leine-Bergland sowie die Heide weisen einen großen Anteil
       an Kernflächen des Biotopverbunds auf. Hier kann von einem bereits heute leistungs-
       fähigen Biotopverbund ausgegangen werden, so dass die Hauptaufgabe in diesen
       Teilräumen in der Sicherung des Verbundes besteht.
      Die naturräumlichen Einheiten Börden sowie große Teile des Weser-Aller-
       Flachlandes sind oftmals verarmt an für den Biotopverbund wichtigen Strukturele-
       menten, so dass der Schwerpunkt der Überlegungen zum regionalen Biotopverbund
       im FREK auf diesen naturräumlichen Einheiten liegt. Hier sind Kernbestandteile des
       regionalen Verbundsystems die Verbundachsen entlang von Oker (Nord-Süd-
       Verbindung) und Aller/Südheide (Ost-West-Richtung) sowie das „Grüne Band“.
Um die Verbundelemente und Lebensraumkomplexe, die für den regionalen Biotopverbund
erforderlich sind, in Struktur und Lage weitergehend zu konkretisieren und regionalplaneri-
sche Festlegungen zu begründen, werden für diese auf regionaler Ebene betrachteten Le-
bensräume bzw. Lebensgemeinschaften Leitarten definiert.
Die räumliche Grundstruktur des Konzepts zum regionalen Biotopverbund zeigt nachfolgen-
de Konzeptgrafik.

            Farbig angelegt sind die zusammenhängenden Waldgebiete (hellgrün). Auch die Gren-
            zen der naturräumlichen Einheiten sind angedeutet (gestrichelt).
            Während das Offenland eine Ockerfärbung hat, sind zusammenhängende Siedlungsflä-
            chen hellrot dargestellt.
            Darüber hinaus sind die Autobahnen als bedeutende Störungen des Biotopverbundes
            dargestellt. Auch die Kanäle sind dargestellt (graue Linie)

            Zugleich sind Querungsmöglichkeiten an vorhandenen oder geplanten Grünbrücken
            oder an Fließgewässern dargestellt

            Das „Grüne Band“ bildet eine wichtige überregionale Biotopverbundachse.

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Planungsgruppe Umwelt

Räumliche Grundstruktur des regionalen Biotopverbundes im Großraum Braunschweig

           Weitere bereits bestehende überregionale Verbundachsen sind als breite durchgezoge-
           ne Linien dargestellt.
           Der bestehende Entwicklungsbedarf wird als gestichelte Linie angedeutet.
           Zusätzlich sind modellhaft die regionalen Verbundachsen, differenziert zwischen Wald-,
           und Gewässerlebensräumen sowie Handlungsschwerpunkte für Trockenlebensräumen
           enthalten.
           Schließlich ist nachrichtlich die Lage der Verbundachsen des Wildkatzenwegeplans auf-
           genommen. Deren Lage wird mit dem erarbeiteten Biotopverbundkonzept entsprechend
           der regionalen räumlichen Gegebenheiten modifiziert.

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Planungsgruppe Umwelt

Diese überregional und regional bedeutsamen Verbundstrukturen sind im Zuge der Ausar-
beitung zu den Planzeichen des Teilabschnitts Natur und Landschaft räumlich ausgestaltet
worden. Die Umsetzung ist durch Vorschläge für unterschiedliche Festlegungen erfolgt.

3.      Festlegungsvorschläge des FREK 2019
3.1        Vorranggebiet für Freiraumfunktion

Siedlungsbezogene Daten
    Siedlungskörper der Mittel- und Oberzentren,
    Siedlungsachsen (Entwurf April 2019)
Klimatische Belange (REKLIBS)
     Einzugsgebiete regional bedeutsamer Kalt-/Frischluftleitbahnen
     Regional bedeutsame Kalt-/Frischluftleitbahnen
     Siedlungsbereiche mit regional bedeutsamer Überwärmung
RROP 2008
   Vorranggebiete für Freiraumfunktionen (Bestandsflächen und Funktionen), ausge-
     nommen die großräumige ökologische Vernetzung
Vorschlagskulissen des Freiraumentwicklungskonzeptes
    Vorrang / Vorbehaltsgebiete für Natur und Landschaft
    Vorbehaltsgebiete Wald
    Vorranggebiete Biotopverbund
    Vorranggebiete zur Verbesserung der Landschaftsstruktur
    Vorbehaltsgebiete Landwirtschaft mit besonderer Bedeutung
Festlegungsvorschläge:
In der nachfolgenden Abbildung ist die vorgeschlagene Flächenkulisse im Vergleich mit den
im geltenden RROP 2008 enthaltenen Festlegungen dargestellt. Die Abbildung enthält zu-
dem eine Darstellung der maßgeblichen Siedlungskörper und eine Übersicht zum Suchraum
für die Festlegung von Vorranggebieten Freiraumfunktion als Siedlungszäsur. Die Flächen
sind wesentlich stärker am Siedlungsraum orientiert.
Der Gesamtumfang der Flächen, die über das Planzeichen Vorranggebiet Freiraumfunktion
gesichert werden soll, nimmt gegenüber dem RROP 2008 deutlich ab.
VR Freiraumfunktion                           FREK 2020                 RROP 2008
Stadt Wolfsburg                                2.193 ha                   1.871 ha
Stadt Braunschweig                             1.795 ha                   1.323 ha
Stadt Salzgitter                                653 ha                     849 ha
LK Peine                                        720 ha                    6.344 ha
LK Gifhorn                                      466 ha                    3.699 ha
LK Helmstedt                                    176 ha                    1.858 ha
LK Wolfenbüttel                                1.928 ha                   5.208 ha
LK Goslar                                       145 ha                     429 ha
Gesamt                                         8.076 ha                  21.572 ha

Neuvorschläge ergeben sich aufgrund von Veränderungen bei den Siedlungszäsuren sowie
für die Oberzentren Wolfsburg und Braunschweig aus den Ergebnissen von REKLIBS. So-
weit die dort ermittelten Frischluftschneisen in den Bereich der Siedlungskörper hineinrei-
                                                                                           6
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chen. Da diese Fälle sich auf größere zusammenhängende innerörtliche Freiflächen bezie-
hen, besteht zugleich eine besondere Bedeutung für den Freiraumverbund zwischen in-
nerörtlichen Freiräumen und dem landschaftlichen Freiraum um Umfeld der Siedlungskörper.

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3.2        Natur und Landschaft

Im Abschnitt Natur und Landschaft ist eine mehrfache Rückkopplung mit den Unteren
Naturschutzbehörden zu den verwendeten Datengrundlagen sowie den Festlegungs-
vorschlägen erfolgt. Zu den einzelnen Flächenkulisse wurden folgende Grundlagen
verwendet:
Vorranggebiete für Natur und Landschaft
RROP 2008: Vorranggebiete für Natur und Landschaft
Aktuelle Geodaten des NLWKN (ergänzt durch Daten des Regionalverbands)
    Nationalpark
    Naturschutzgebiete
    Naturdenkmal (flächenhaft)
    Europäische Vogelschutzgebiete, FFH-Gebiete
    Gebiete gesamtstaatlicher repräsentativer Bedeutung (Kerngebiet)
    Landschaftsschutzgebiete mit Bauverbot nach Einzelfallprüfung (an Stelle von Vor-
       behaltsgebiet f. Natur u. Landschaft). Dies hat teils größere Veränderungen der Vor-
       schlagskulisse zur Folge
Waldfunktionenkarte: Waldschutzgebiete
Plausibilitätsprüfung der aufgrund der Landschaftsrahmenpläne im RROP 2008 festgelegten
VR Natur und Landschaft durch die Unteren Naturschutzbehörden der Landkreise Gifhorn,
Goslar und Helmstedt, Peine Wolfenbüttel sowie der Städte Wolfsburg, Braunschweig und
Salzgitter (z. T.) sowie den Gutachter; aktuelle Informationen der Unteren Naturschutzbehör-
den (soweit verfügbar). Konnte die bisherige Bedeutung nicht belegt werden, erfolgte Vor-
schlag als Vorbehaltsgebiet.
Landkreis Gifhorn:
    Kartierung und Überprüfung der VR Natur und Landschaft RROP 2008 durch den
      Gutachter (Stand 2018)
Landkreis Helmstedt:
    Informationen aus dem in Aufstellung begriffenen Landschaftsrahmenplan (Untere
      Naturschutzbehörde (Stand 20189
      Einzelfallprüfung fraglicher VR Natur und Landschaft RROP 2008 durch den Gutach-
      ter
Landkreis Peine:
    GIS-Daten einer Biotopkartierung der Schwarzwasserniederung (Blumenhagener
      Moor), sowie der Erseaue Untere Naturschutzbehörde, Stand 2016 bzw. 2014)
      Einzelfallprüfung fraglicher VR Natur und Landschaft RROP 2008 durch den Gutach-
      ter
Landkreis Wolfenbüttel:
    Einzelfallprüfung fraglicher VR Natur und Landschaft RROP 2008 durch den Gutach-
      ter
Stadt Wolfsburg
    Gesetzlich geschützte Biotope, lokaler Biotopverbund

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Städte Braunschweig und Salzgitter
    Einzelfallprüfung fraglicher VR Natur und Landschaft RROP 2008 durch den Gutach-
       ter

Vorbehaltsgebiete für Natur und Landschaft
RROP 2008: Vorbehaltsgebiete für Natur und Landschaft, VR Grünlandschutz
Aktuelle Geodaten des NLWKN
    Landschaftsschutzgebiete ohne Bauverbot (nach Einzelfallprüfung) (ergänzt und ak-
       tualisiert durch Daten des Regionalverbands)
    Gebiete gesamtstaatlicher repräsentativer Bedeutung (Projektgebiet)
    International Bird Areas (IBA-Gebiete)
    Gastvogellebensräume (Abfrage NLWKN, Stand 12.03.2018)
    Geschützte Landschaftsbestandteile
    Faunakartierung
    Aktionsprogramm Gewässerlandschaften Auen, Moore und Grünland (Abfrage
       NLWKN, Stand 2019)
Waldfunktionenkarte: Alte Waldstandorte
Informationen und Daten für die Landkreise Gifhorn, Goslar, Helmstedt und Peine sowie der
Stadt Wolfsburg:
Landkreis Gifhorn
    Kartierung zur Überprüfung der VR Natur und Landschaft aus dem RROP 2008 (Au-
      gust 2018)
    Plausibilitätsprüfung der VB Natur und Landschaft RROP 2008 durch die Untere Na-
      turschutzbehörde (Stand 2019)
Landkreis Goslar
    Plausibilitätsprüfung der VB Natur und Landschaft RROP 2008 durch die Untere Na-
      turschutzbehörde (Stand 2019)
    Daten zu Tierartenvorkommen
Landkreis Helmstedt
    Plausibilitätsprüfung der VB Natur und Landschaft RROP 2008 durch die Untere Na-
      turschutzbehörde (2019)
    Einzelfallprüfung VB Natur und Landschaft RROP 2008 durch den Gutachter
Landkreis Peine
    Einzelfallprüfung VB Natur und Landschaft RROP 2008 durch den Gutachter
Landkreis Wolfenbüttel
    Einzelfallprüfung VB Natur und Landschaft RROP 2008 durch den Gutachter
Stadt Wolfsburg
    Einzelfallprüfung der VB Natur und Landschaft RROP 2008 durch die Untere Natur-
       schutzbehörde

Grünlandschutz
Verzicht auf Planzeichen Grünlandschutz, da keine aktuellen Anforderungen an Anwendung
von den UNB oder der LWK vorlagen, Verwendung anderer Planzeichen.
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Planungsgruppe Umwelt

Vorranggebiete für den Biotopverbund
Zusätzlich zu den oben genannten Informationen folgende Vorschlagskulissen des Frei-
raumentwicklungskonzeptes:
    Vorranggebiete für Natur und Landschaft
    Vorbehaltsgebiete für Natur und Landschaft
    Vorbehaltsgebiete Wald
    Vorranggebiet Freiraumfunktion
Vorranggebiete für den Biotopverbund wurden anhand der Zusammenschau der dargestell-
ten Datengrundlagen anhand der Konzeptkarte für die regionale Umsetzung ausgestaltet.
Sie werden in Bereichen mit erforderlicher Flächensicherung vorgeschlagen, soweit nicht
bereits Vorranggebiet f. Natur und Landschaft oder Verbesserung der Landschaftsstruktur
vorgesehen sind.
Vorranggebiet zur Verbesserung der Landschaftsstruktur
Das Vorranggebiet zur Verbesserung der Landschaftsstruktur basiert auf den Datengrundla-
gen zum Vorranggebiet für den Biotopverbund und ergänzt diese Festlegung. Es ist Be-
standteil des regionalen Verbundkonzeptes und wird in Bereichen vorgeschlagen, in dem
neben einer Flächensicherung ein vorrangiger Entwicklungsbedarf identifiziert wurde. Eine
Umsetzung kann z.B. durch naturschutzfachliche Konzepte oder kommunale Kompensati-
onsflächenpools erfolgen.

3.3           Erholung und Tourismus

Für die Darstellung von Festlegungsvorschlägen im Abschnitt Erholung wurde auf die Er-
gebnisse des Fachbeitrags Tourismus und Erholung (BTE/PGU 20151) zurückgegriffen.
Vorbehaltsgebiet für landschaftsbezogene Erholung
Ursprüngliche Datenbasis: RROP 2008: Vorbehaltsgebiete für Natur und Landschaft, die
basierend auf den fachlichen Bewertungen der Landschaftsrahmenpläne der Landkreise
Gifhorn, Peine, Helmstedt, Wolfenbüttel und Goslar, sowie entsprechenden Informationen
der Kreisfreien Städte Wolfsburg, Braunschweig und Salzgitter festgelegt worden waren.
Plausibilitätsprüfung unter Verwendung folgender Informationen:
    Atkis Daten zur Landnutzung: Wald, Heide, Moor
    Überprüfung der Zugänglichkeit (Sperrgebiete)
    Berücksichtigung von Vorbelastungen durch Verkehrswege / andere infrastrukturelle
       Einrichtungen im Freiraum, Einbeziehung der Nutzungsintensität (Zentrale Orte, Er-
       holungseinrichtungen, Wegeerschließung, Angaben der Gemeinden aus der Beteili-
       gung zum Fachbeitrag Erholung)
Vorranggebiet für landschaftsbezogene Erholung
Aktualisierungen und Abgleich zu Planzeichen VR Natur und Landschaft. Weitere Informati-
onen:
         Bewertung der Landschaftsbildqualität (LRP)
         Vorhandensein von Erholungsinfrastruktur (z.B. Wanderparkplätzte, Schutzhütten)

1     FACHBEITRAG ERHOLUNG UND TOURISMUS FÜR DIE FORTSCHREIBUNG RROP GROSSRAUM BRAUNSCHWEIG

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Planungsgruppe Umwelt

         Regional bedeutsames Wegenetz in Verbindung mit insgesamt guter Wegeerschlie-
          ßung
         Angaben der Gemeinden aus der Beteiligung zum Fachbeitrag Erholung
Vorranggebiet für infrastrukturbezogene Erholung
Aktualisierungen: In einigen Fällen wurde die Zuordnung von Gebieten für landschaftsbezo-
gene Erholung geändert zu VR für infrastrukturbezogene Erholung

Standort mit der besonderen Entwicklungsaufgabe Erholung
Die Vorschläge wurden aus dem Fachbeitrag übernommen.

Vorranggebiet regional bedeutsame Sportanlage
Eine Prüfung der Standorte hat keinen Änderungsbedarf ggü. dem Fachbeitrag ergeben.

Vorranggebiet Regional bedeutsamer Wanderweg
Aktualisierungen von neu entwickelten Wanderwegen regionaler Bedeutsamkeit (neue Pre-
miumwege entsprechend Qualitätskriterien seit 2013). Ergebnis: 5 neue Vorschläge für VR
Regional bedeutsame Wanderwege: Luchstour, Kästeklippentour, Braunschweiger Jakobs-
weg, Radweg AllerHoheit, eBike-Routen Landkreis Goslar.

Standort mit der besonderen Entwicklungsaufgabe Tourismus
Überprüfung der Kriterien:staatliche Anerkennung als Kur- und Erholungsort sowie Über-
nachtungszahlen (Sonderkriterium): Der Abgleich führt nicht zu Änderungen.

Vorranggebiet Tourismusschwerpunkt
Recherche von neuen touristischen Entwicklungen / Erweiterungen von Standorten und Prü-
fung der regionalen Bedeutsamkeit. Ergebnis:
    Neuvorschlag: Baumwipfelpfad/Burgberg in Bad Harzburg
    Neuvorschlag/Änderung: (zukünftiges) VR Tourismusschwerpunkt „Lappwaldsee“
       und „Paläon und Elmsee“, Paläon allein erfüllt Kriterien nicht mehr
    weitere touristische Entwicklungen geprüft (Ausbau Salzgittersee, Erweiterung
       Wurmberg), ohne Änderungsbedarf für Festlegungen

3.4           Landwirtschaft

Grundlage: Landwirtschaftlicher Fachbeitrag (2015, aktualisiert 2020)
Vorbehaltsgebiet für die Landwirtschaft
         Flächen des landwirtschaftlichen Fachbeitrags, generalisiert
Vorbehaltsgebiet mit besonderer Bedeutung für die Landwirtschaft
         Flächen des landwirtschaftlichen Fachbeitrags, generalisiert (besondere wirtschaftl.
          Bedeutung)
Vorbehaltsgebiet mit besonderer Funktion der Landwirtschaft
         Flächen für die Kulturlandschaftspflege
         Flächen für den Bodenschutz
         Beregnungsflächen

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Planungsgruppe Umwelt

         Flächen für die Direktvermarktung
         Naturschutzfachliche Bedeutung: Rotmilan Verbreitungsschwerpunkt, Traditionelle
          Brutgebiete der Wiesenweihe (NLWKN, UNB Gifhorn), Gastvogellebensräume lan-
          desweiter Bedeutung (NLWKN), Weißstorch Verbreitungsgebiet (NLWKN 2014)

3.5           Forstwirtschaft

Vorbehaltsgebiet Wald
Aktueller Waldbestand im Regionalverband Großraum Braunschweig, Waldflächen gem.
ATKIS-DLM (2018); Abgleich mit Siedlungsflächen:
    keine Übernahme innerorts gelegener Waldflächen
Vorbehaltsgebiet von Wald freizuhalten
Grundlage der Festlegungsvorschläge ist die Flächenkulisse des RROP 2008. Überprüfung
und ggf. Herausnahme anhand
    der aktualisierte Kulisse der Waldflächen gem. ATKIS
    der aktualisierten Siedlungs- und Verkehrsflächen
Vorbehaltsgebiet zur Vergrößerung des Waldanteils
Grundlage der Festlegungsvorschläge ist die Flächenkulisse des RROP 2008. Überprüfung
anhand
    entwickelter bzw. vorgesehener Siedlungsflächen oder Überschwemmungsgebiete:
      Herausnahme
    anderer Festlegungsvorschläge aus dem FREK / Einzelfallprüfung: VR NuL, VR Bio-
      topverbund, VR Freiraumfunktionen
    anderer Festlegungsvorschläge / entfällt: VR infrastrukturbezogene Erholung, VB
      Landwirtschaft aufgrund Ertrag oder VB Landwirtschaft mit besonderer Bedeutung,
      im Umkreis bis 200 m zu VR Windenergie

4.            Abwägung zwischen unterschiedlichen Festlegungen
Bereits innerhalb des Fachgutachtens ist eine fachplanerische Abwägung zwischen unter-
schiedlichen Gebietskulissen die einen Vorrang begründen, erfolgt, um unverträgliche Nut-
zungskonkurrenzen oder unnötige Mehrfachfestlegungen auszuschließen.
Vorranggebiete Natur und Landschaft – Vorranggebiete landschaftsbezogene Erholung
In der Entwurfskulisse des FREK kommt es zu Überlagerungen der Festlegungsvorschläge
VR landschaftsbezogene Erholung und VR Natur und Landschaft. Hier muss abgewogen
werden, welche Vorrangfestlegung angemessen ist. Diese Abwägung erfolgt folgenderma-
ßen.
         Herauslösen von Natura-2000 Gebieten und Naturschutzgebieten aus der Kulisse der
          VR landschaftsbezogene Erholung zugunsten VR Natur und Landschaft und Festle-
          gung als VB Erholung.
         Prüfung der verbleibenden VR landschaftsbezogene Erholung auf Erfüllung der Krite-
          rien des FREK, ansonsten Festlegung als VB Erholung.

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Planungsgruppe Umwelt

      Prüfung verbleibender Überlagerungen mit VR Natur und Landschaft. Dabei Einzel-
       fallabwägung vor dem Hintergrund der Aktualität der Datengrundlage für VR Natur
       und Landschaft.
Vorranggebiete Biotopverbund – Natur und Landschaft – Verbesserung der Landschafts-
struktur
Bei der Erstellung der Flächenkulisse wurden Festlegungsvorschläge für VR Natur und
Landschaft bereits berücksichtigt, damit es nicht zu Überlagerungen der Vorrangfestlegun-
gen kommt, denn VR Natur und Landschaft sind Bestandteile des regionalen Biotopverbun-
des. Grundlage bildeten die Konzeptachsen, anhand derer Flächen für den Biotopverbund
ermittelt wurden. Für Bereiche ohne Festlegungsvorschläge VR Natur und Landschaft, be-
steht entsprechender Handlungsbedarf. Festlegungen sind nötig, um den regionalen Bio-
topverbund zu sichern:
      Soweit VB Natur und Landschaft vorgesehen sind, kann ergänzend ein VR Bio-
       topverbund vorgesehen werden.
      In Bereichen ohne Festlegungsvorschläge für Natur und Landschaft besteht Entwick-
       lungsbedarf. Hier kommt das VR zur Verbesserung der Landschaftsstruktur zur An-
       wendung.

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