Rückschau zum ÖREB Kadaster des Kantons JURA - Orientierungssitzung Kadaster ÖREB: Einführung 1. Etappe 06.10.2013

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Rückschau zum ÖREB Kadaster des Kantons JURA - Orientierungssitzung Kadaster ÖREB: Einführung 1. Etappe 06.10.2013
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Rückschau zum ÖREB Kadaster
     des Kantons JURA

                                                      Marc Iskandar
                                                      Pierre André Crausaz
                                                      Christian Schaller

   Orientierungssitzung Kadaster ÖREB: Einführung 1. Etappe – 06.10.2013
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  1- Ziel des Katasters

- Ein
  Ei BBenutzer
            t
- Ein Rechner
- Ein Internetanschluss
- Webanfrage an ÖREB
  Kataster
- Erhält Daten zu einer
  bestimmten Parzelle.

Erhält eine
öffentliche
Beschei-
nigung dazu.
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1- Ziel des Katasters

Beispiel
    p eines statischen Auszugs
                            g des ÖREB Katasters
                              Seite   Restriktionen                                                 Disp.jur.   Renvois

                              2       Nutzungsplan (kantonal/kommunal)

                              3       Kataster der belasteten Standorte

                              4       Gewässerschutzzonen

                              5       Lärmempfindlichkeitsstufe (Nutzungsplanungszonen)
                              Die folgenden Restriktionen betreffen nicht die Gebäude:
                              Sicherheitszonen der Flugplätze
                              Die folgenden
                                      g       Restriktionen sind nicht verfügbar:
                                                                              g
                              Reservezonen für Nationalstrassen
                              Baulinien der Nationalstrassen
                              Reservezonen der Bahnanlagen
                              Baulinien der Bahnanlagen
                              Reservezonen der Flughafeneinrichtungen
                              Baulinien der Flughafeneinrichtungen
                              Kataster der belasteten Standorte – im militärischen Bereich
                              Kataster der belasteten Standorte – im Bereich der Zivilflughäfen
                              Kataster der belasteten Standorte – im Bereich des öffentlichen Verkehrs
                              Schutzzonen des Grundwassers
                              Waldgrenzen (in den Bauzonen)
                              Waldabstand

                              Rechtsgrundlagen:
                              RS 700 Bundesgesetz über die territorialen Baulinien (art.14, 26)
                              RSN 701.0
                                  701 0 K
                                        Kantonales
                                           t    l GGesetz
                                                        t üb
                                                           über di
                                                                 die tterritorialen
                                                                          it i l B  Baulinien
                                                                                       li i
                              Rechtsvorschriften:
                              RCC, Zone HA (art.HA1 affectation du sol, 2 al.2)
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     2- Konsolidierung und Validierung der vorhandenen Daten

                                     Aktuelles
                                     Geoportal
   Unsaubere Daten
 (Ausrichtungsprobleme)                                 Daten ohne Beglaubigung

        KONSOLIDIERUNG                                      VALIDIERUNG
  Cf. Präsentation vom letzten Jahr                      dringliche Verordnung
http://www.cadastre.ch/internet/oerebk/fr
/home/topics/timetable/docus.parsys
         p                    p   y              http://www.blog.oerebk.admin.ch/uploads
                                                    p          g                  p
.77550.downloadList.56569.                       /2013/06/RSJU215.341.1-Ordonnance-
DownloadFile.tmp/9bfr.pdf                        Cadastre-RDPPF.pdf

      Saubere Daten                                      Daten mit Beglaubigung

                                      ÖREB-K
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2- Konsolidierung und Validierung von bestehenden Daten
Der folgende Ablauf zeigt kurz die verschiedenen Bearbeitungsschritte auf:
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     2- Konsolidierung und Validierung von bestehenden Daten
     Dringliche Regelung
1. Gesetzestext.
2. Sie ist dringlich.
3. Ziel ist, das Verfahren der Digitalisierung der grafischen Pläne welches Re-
   striktionen beinhaltet zu regeln um sie in den Kataster ÖREB zu überführen.
4. Sie gibt dem spezialisierten Dienst die Kompetenz das Verfahren zu wählen:
   a) Vereinfacht
   - dauerhafte
     d    h ft Gülti
                Gültigkeit
                      k it d
                           des P
                               Papierplans.
                                  i l
   - direkte Einbringung des digitalisierten Plans in den Kataster ÖREB.
   b) Ordentlichkeit
   - Nochmaliges Aufzeigen durch eine Veröffentlichung + Genehmigungs-
     verfahren, welches dem bereits existierenden Gesetz entspricht.
   - Der nachgedruckte, digitalisierte Plan ersetzt den alten grafischen Plan.
                        http://www.blog.oerebk.admin.ch/2013/06/
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3- Auswirkung des Projekts auf die Verwaltungstätigkeit
Prezise Informationen zum Revisionsprozess:
Die Daten des ÖREB-K
               Ö       erfordern eine laufende präzise Überwachung
                                                       Ü            der
Modifikationen um sie anschliessend vorausschauend zu aktualisieren.
Zwei Excel Tabellen wurden in den Dienst ggenommen «Tabelle zur Verfolgung
                                                                      g g
der OP» und Tabelle zur Verfolgung der SP-MPI»:
 • Unterstützung, um eine ganzheitliche Sicht zur lokalen Entwicklung
   der jurassischen Lokalitäten zu erhalten
                                    erhalten.
 • Präzisen Projektfortschritt der Revision der Ortsplanung (OP)
   dokumentieren oder der Sonderpläne (SP).
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   3- Auswirkungen des Projekts auf den Verwaltungsbetrieb
   Qualität der digitalen Information (Norm):
• Eine Norm OP existiert bereits, sie wurde aktualisiert um den
  Anforderungen des ÖREB-K besser zu folgen.
http://www.jura.ch/Htdocs/Files/v/14275.pdf/Departements/DEE/SDT/SIT/Normes/PAL/PALDir
http://www jura ch/Htdocs/Files/v/14275 pdf/Departements/DEE/SDT/SIT/Normes/PAL/PALDir
ectiveStructurationechangedonneesnumeriques.pdf?download=1
• Diese Norm festigt eindeutig die Genehmigung des OP mit dem Auftrag
d G
der Gemeinde
         i d

 • Der Eindruck des genehmigten Dokuments wird erreicht durch unsere
   Sorgfaltspflicht um die Übereinstimmung der digitalen Daten genau mit
   den genehmigten Daten zu garantieren.
• Andere Normen wie Restriktionen werden für die belasteten Standorte
  und die Gewässerschutzzonen erarbeitet .
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    3- Auswirkungen des Projekts auf den Verwaltungsbetrieb
    Geometerinformationen:
Für die Übereinstimmung des
                                   HA
ÖREB-Katasters, Die
                                        ZA
Mutationsgrenze muss klar
der Zonengrenze folgen (oder
nicht). Sie darf nicht über die
  o e ZA (LFR)
 Zone      (    ) übergreifen.
                  übe g e e

           HA                 ZA             HA           ZA
11

   3- Auswirkungen des Projekts auf den Verwaltungsbetrieb
   Geometerinformationen :

• Die
    ed digitalisierten
         g ta s e te Daten
                       ate de
                           der O
                               OP ssind
                                      d de
                                        den Geo
                                            Geometern
                                                ete zuru Verfügung
                                                          e ügu g zu u
  stellen um zu gewährleisten, dass die neuen Mutationen mit den bereits
  vorhandenen Zonengrenzen übereinstimmen.

• Wenn die Grenzen zwischen den Bauzonen und den
  L d i t h ft
  Landwirtschaftszonen     nicht
                            i ht genau mit
                                         it einer
                                             i     natürlichen
                                                     tü li h G Grenze
  übereinstimmen (z.B.: Umrandung, Trennmauer,…), wird vorgeschlagen
  eine Versetzung der Grenzzone zu akzeptieren, wenn der Abstand
  kleiner ist als die Toleranz der AV (10cm für die Bauzone). Falls der
  Abstand grösser ist als 10cm, ist es nötig eine Verfahrensänderung zu
  veranlassen von g   geringer
                           g Bedeutung  g ((VGB).)
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 4- Perspektiven
 Unmittelbarar Beitrag des Projekts:

Der Kataster ÖREB erlaubt
 - Die digitalen Geodaten über den ganzen Kanton zu erhalten
                                                    erhalten.
 - Ein klares, präzises und aktuelles Verfahren einzuführen.
 - Die
   Di Arbeit
       A b it für
              fü die
                  di Sektion
                     S kti B Baugenehmigungsverfahren
                                    h i        f h    zu vereinfachen
                                                             i f h .
 - Die Arbeit der Gemeinden im Sinn der kleinen Schritte zu vereinfachen.
 - Die digitalen Geodaten mit der offiziellen Vermessung kompatibel zu
  machen.
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4- Perspektiven
Zukünftiger Beitrag:

• Elektronische Plattform zur Übermittlung der Baugenehmigungen

• Statistik
  St ti tik über
            üb d den B
                     Baulandverbrauch
                        l d b       h
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Besten Dank für Ihre Aufmerksamkeit
                     Aufmerksamkeit..
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