Rümliger Nr. 04/2019 - Gemeinde Rümligen

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Rümliger Nr. 04/2019 - Gemeinde Rümligen
Rümliger

                  Nr. 04/2019

 Beilagen
 -   Kehrichtmerkblatt 2020
 -   Merkblatt Grünabfuhr 2020
 -   Recyclingkalender
Rümliger Nr. 04/2019 - Gemeinde Rümligen
Rümliger             04/2019
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           Foto d.d. 7. November 2019 von Katja Hirt, ehemals in Rümligen wohnhaft

           Impressum

           Die Informationsschrift „Rümliger“ erscheint mehrere Male pro Jahr, mindestens zu den Gemeindever-
           sammlungen.
04/2019

           Auflage:             240 Exemplare
           Empfänger:           jede Haushaltung
                                Interessierte
                                *Nachbargemeinden
                                *Presse
                                (*GV-Ausgaben)
November

           Redaktion und Fotos: Gemeindeverwaltung
                                Schulhausstrasse 23
                                3128 Rümligen
                                Telefon       031 809 02 65
                                Homepage      www.ruemligen.ch
                                E-Mail        info@ruemligen.ch
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           Inhalt
            Vorwort des Gemeindepräsidenten ................................................................................... 4
            Einladung zur ordentlichen Gemeindeversammlung ......................................................... 5
            1.      Strassensanierungen 2020, Verpflichtungskreditgenehmigung über Fr. 50'000.00 ... 6
            2.      Schmittestrasse-Sanierung, Gesamtkreditgenehmigung über Fr. 370'000.00 ........... 6
            3.      Spielplatz Schulhaus, Kreditgenehmigung über Fr. 70'000.00 ................................... 8
            4.      Pumpwerk: Leittechnik Wasserversorgung, Teilerneuerung, Kreditgenehmigung
                    über Fr. 90'000.00 ...................................................................................................... 9
            5.      Budget 2020 und Finanzplan 2019 – 2024
                    5.1 Genehmigung Budget 2020, Festsetzung der Steueranlage
                        und der Liegenschaftssteuer
                    5.2 Kenntnisnahme des Finanzplans 2019 - 2024 ................................................... 11
            6.      Wahl einer/s Gemeinderätin/Gemeinderats ............................................................. 15
            7.      Verschiedenes ......................................................................................................... 15
            Herzlichen Dank an die Gemeindewerkmitarbeitenden ................................................... 16
            Herzliches Willkommen an Stefan Wüthrich .................................................................... 16
            Winterdienst neu organisiert ............................................................................................ 16
            Rümliger Plausch-Jass .................................................................................................... 17
            Diebstähle ........................................................................................................................ 17
            Silvester-Apéro ................................................................................................................ 17
            Informationen aus der Verwaltung ................................................................................... 18
            Gemeindeverwaltung über Weihnachten und Neujahr geschlossen................................ 18
            Entschädigungen 2019 .................................................................................................... 18
            Abfall gehört nicht in die Holzfeuerung oder in das Cheminée ........................................ 18
            Schule Kirchenthurnen – Rümligen ................................................................................. 19
            Seniorennachmittag mit der Schule Kirchenthurnen-Rümligen ....................................... 19
            Internet-Radioauftritt der 4.- 6. Klasse in Rümligen ......................................................... 19
            Gülleanwendung im Winterhalbjahr ................................................................................. 21
            Rückerstattung der Krankheitskosten .............................................................................. 22
04/2019

            Herzlich willkommen in Rümligen .................................................................................... 24
            Herzliche Gratulation zur Geburt ..................................................................................... 24
            Senioren-Treffen 2020 ..................................................................................................... 24
            SPITEX Gantrisch............................................................................................................ 25
November

            Regionale Produkte – was sind zertifizierte Parkprodukte? ............................................. 26
            Naturpark Gantrisch, ein Gewinn für die Region............................................................. 27
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           Vorwort des Gemeindepräsidenten

           Liebe Bürgerinnen, liebe Bürger

           Die Wahlen auf nationaler Ebene sind vorbei. Die Wahlbeteiligung in der
           Gemeinde Rümligen war mit 56.7 % überdurchschnittlich hoch. Dies zeigt, dass
           in Rümligen die Politik noch verfolgt und aktiv mitgestaltet werden will.

           Ich würde mir wünschen, dass dieses Interesse auf der Gemeindeebene ebenso
           vorhanden wäre. Leider ist ein Gemeinderatssitz seit dem Herbst 2019 wieder
           vakant. Trotz unserem Aufruf hat sich noch niemand zur Verfügung gestellt. Wir
           möchten diesen Sitz, unabhängig der laufenden Fusionsabklärungen, wieder
           besetzen.

           Es sind verschiedene Investitionen für das Jahr 2020 vorgesehen, die uns stark
           belasten werden. Mit nur 4 Mitgliedern im Gemeinderat wird die Belastung für die
           Einzelnen sehr hoch.

           Ich möchte Sie ermuntern, sich zu melden und bei der Gestaltung der Gemeinde
           und der Umsetzung der Projekte mitzumachen.

           Ich danke Ihnen allen ganz herzlich, die sich im Jahr 2019 für die Gemeinde
           eingesetzt haben und zum Wohle der Bürgerinnen und Bürger in irgendeiner
           Form beigetragen haben.

           Martin Studer
           Gemeindepräsident
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November
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                   Einladung zur ordentlichen Gemeindeversammlung

                               Montag, 2. Dezember 2019, 20:00 Uhr
                         im Schulhaus, Schulhausstrasse 23, 3128 Rümligen

           Traktanden:
           1. Strassensanierungen 2020, Verpflichtungskreditgenehmigung über
              Fr. 50'000.-
           2. Schmittestrasse-Sanierung, Gesamtkreditgenehmigung über Fr. 370'000.-
           3. Spielplatz Schulhaus, Kreditgenehmigung über Fr. 70'000.-
           4. Pumpwerk: Leittechnik Wasserversorgung, Teilerneuerung,
              Kreditgenehmigung über Fr. 90'000.-
           5. Budget 2020 und Finanzplan 2019 – 2024
              5.1 Genehmigung Budget 2020, Festsetzung der Steueranlage und der
                   Liegenschaftssteuer
              5.2 Kenntnisnahme des Finanzplans 2019 – 2024
           6. Wahl einer/s Gemeinderätin/Gemeinderats
           7. Verschiedenes

           Die Unterlagen zu den Traktanden 2, 3, 4 und 5 liegen bis zur
           beschlussfassenden Gemeindeversammlung auf der Gemeindeverwaltung zur
           Einsichtnahme öffentlich auf.

           Beschwerden gegen Versammlungsbeschlüsse sind innert 30 Tagen nach der
           Gemeindeversammlung schriftlich und begründet beim Regierungsstatthalteramt
           Bern-Mittelland, Poststrasse 25, 3071 Ostermundigen, einzureichen (Art. 63ff
           Verwaltungsrechtspflegegesetz VRPG). Die Verletzung von Zuständigkeits- und
           Verfahrensvorschriften ist an der Gemeindeversammlung sofort zu beanstanden
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           (Art. 49a Gemeindegesetz GG; Rügepflicht). Wer rechtzeitig Rügen pflichtwidrig
           unterlassen hat, kann gegen Wahlen und Beschlüsse nachträglich nicht mehr
           Beschwerde führen.
November

           Die Gemeindeversammlung ist öffentlich. Stimmberechtigt sind Bürgerinnen und
           Bürger, die länger als drei Monate in Rümligen angemeldet und in eidge-
           nössischen Angelegenheiten stimmberechtigt sind.
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           1. Strassensanierungen 2020, Verpflichtungskreditgenehmigung
              über Fr. 50'000.00

           In den letzten Jahren wurden regelmässig Fr. 50‘000.00 für die jährlichen Stras-
           sensanierungen gesprochen. Trotz den getätigten Sanierungen hat es immer
           noch und immer wieder verschiedene Strassenabschnitte auf dem Gemeindege-
           biet, welche sanierungsbedürftig sind. Der Gemeinderat möchte mit dem
           Rahmenkredit die nötige Flexibilität haben, um nach dem Winter entscheiden zu
           können, welche Abschnitte prioritär behandelt und saniert werden.

           Mit einem Kredit wird der Tiefbaukommission ermöglicht, ein Projekt vorzuberei-
           ten ohne an Fristen gebunden zu werden, da die Zustimmung der Gemeindever-
           sammlung bereits vorliegt. Wenn die Gemeindeversammlung den Rahmenkredit
           genehmigt, kann der Gemeinderat die entsprechenden Objektkredite freigeben,
           sobald die Tiefbaukommission das Projekt ausgearbeitet hat.

           Finanzielles
           Die Investitionsausgaben können aus eigenen Mitteln finanziert werden. Die
           Sanierung der Gemeindestrassen belastet die Erfolgsrechnung mit Abschrei-
           bungsaufwand. Dieser Aufwand wird in den nächsten 40 Jahren Fr. 1'250.00 pro
           Jahr ausmachen. Diese Folgekosten werden kumuliert mit den Investitionen aus
           Vorjahren. Aktuell Fr. 4‘594.50 pro Rechnungsjahr.

           Antrag des Gemeinderats
           Die Gemeindeversammlung genehmigt für die Strassensanierungen im Jahr
           2020 einen Rahmenkredit von Fr. 50‘000.00 und ermächtigt den Gemeinderat,
           die einzelnen Etappen endgültig zu beschliessen, auch wenn sie die reglementa-
           rische Zuständigkeit des Gemeinderats übersteigen.
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           2. Schmittestrasse-Sanierung, Gesamtkreditgenehmigung über
              Fr. 370'000.00

           Bei der Sanierung der Schmittestrasse, mit einer Gesamtausbaulänge von rund
           85 m, ist aufgrund der Erneuerung der Trinkwasserleitung und der
November

           Bachsanierung sowie der Werkleitungserneuerungen von einem vollständigen
           Neuaufbau auszugehen.
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           Dieses Projekt beinhaltet:
           • die Bach-Umleitung
           • eine neue Trinkwasserleitung
           • die Sanierung der Abwasserleitung (Linersanierung)
           • die Kofferungs- und Belagsarbeiten

           Das Konzept sieht vor, dass der Rümligebach in den öffentlichen Raum verlegt
           wird. Somit kann die bestehende Bachleitung während den Bauarbeiten in
           Betrieb bleiben.

           Gemäss Beobachtungen von Anwohnenden kommt es bei Gewittern oder
           starken Regengüssen relativ oft zu einem Rückstau in der heutigen Leitung. Das
           führt dazu, dass bei den Schachtabdeckungen Wasser austritt und über die
           Schmittestrasse und danach über die Rümligenstrasse abfliesst. Der
           Feuerwehrweiher verfügt aktuell über ein Löschwasservolumen von ca. 35 m3,
           welches zur Brandfallbekämpfung stets zur Verfügung stehen muss. Dieses
           Volumen wird auch künftig beibehalten. Die Begrenzungsmauer des Weihers
           wird um 50 cm angehoben, damit zusätzlich ein Puffervolumen von 16 m3
           eingestaut und der Auslauf gedrosselt werden kann.

           Die Trinkwasserleitung muss im ganzen Projektperimeter ersetzt werden. Die
           Aufnahmen der Mischabwasserleitung haben gezeigt, dass die Betonleitung
           ausgewaschen ist. Die seitlichen Einläufe sind nicht sauber eingebunden. Mittels
           einer Linersanierung können diese Punkte behoben werden. Deshalb wird im
           Rahmen der Sanierungsarbeiten der Schmittestrasse die Sanierung der ganzen
           Mischabwasserleitung mittels Liner eingerechnet.

           Der Baubeginn ist für Frühling/Sommer 2020 geplant.

           Finanzielles
           Dieser Kredit setzt sich wie folgt zusammen:
           Fr. 190‘000.00 Fliessgewässer
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           Fr. 30‘000.00 Wasserversorgung
           Fr. 50‘000.00 Abwasserleitung
           Fr. 100‘000.00 Strassensanierung

           Die Investitionsausgaben können voraussichtlich nicht aus eigenen Mitteln finan-
November

           ziert werden. Dies belastet die Erfolgsrechnung mit Abschreibungsaufwand und
           Zinsaufwand. Die Nutzungsdauer liegt je nach Objekt zwischen 40 und
           80 Jahren oder zwischen 1,25% und 4%. Dies ergibt einen Aufwand von
           Fr. 8‘800.00 pro Rechnungsjahr. Der Zinsaufwand bei einem durchschnittlichen
           Zinssatz von 1% beträgt Fr. 3‘700.00 pro Jahr.
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           Die Folgekosten der Wasserversorgung und der Abwasserleitung müssen über
           die Spezialfinanzierungen finanziert werden. Da wir in beiden Bereichen noch
           andere grosse Projekte umsetzen, kann dies zu Gebührenerhöhungen in den
           Bereichen Wasser und Abwasser führen.

           Antrag des Gemeinderats
           Die Gemeindeversammlung genehmigt für die Sanierung der Schmittestrasse
           einen Gesamtkredit von Fr. 370‘000.00 und ermächtigt den Gemeinderat, die
           entsprechenden Arbeiten von der Theiler Ingenieure AG aus Thun ausführen zu
           lassen.

           3. Spielplatz Schulhaus, Kreditgenehmigung über Fr. 70'000.00

           Das Klettergerüst mit Schaukel und Rutsche musste im Frühling 2019 aus
           Sicherheitsgründen definitiv abgebrochen werden. Somit fehlt für die
           Schüler/innen im Moment die Gelegenheit zum Schaukeln, Klettern und
           Rutschen. Gemäss den heutigen Schülerzahlen gehen wir davon aus, dass ab
           Sommer 2022 voraussichtlich alle Kinder (Kindergarten bis 6. Klasse) aus
           Rümligen bei uns im Schulhaus unterrichtet werden. Für die Jüngeren braucht es
           unbedingt einen Spielplatz. Auch für Familien mit Vorschulkindern fehlt eine
           Gelegenheit, sich im Dorf zu treffen. Für die Kinder ist der Schulhausplatz ein
           wichtiger Ort, Erfahrungen zu sammeln.

           Schüler/innen beteiligen sich gerne an Projekten. Wenn sie miteinbezogen
           werden beim Planen und Umsetzen, sind sie stolz auf „ihren“ Spielplatz und
           tragen mehr Sorge dazu. Mit der Firma SpielRaum haben wir einen Partner
           gefunden, welcher genau dies erfüllt. Geplant ist im Frühjahr 2020 eine
           Planungsphase mit den Schüler/innen durchzuführen und im Herbst 2020 sollen
           dann die Bauarbeiten gemeinsam ausgeführt werden.
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           Angedachte Anschaffungen von Spielgeräten sind folgende:
           • Sandbereich, Klettermikado für die Kleinen, Rutsche, Zaun zur Strasse (am
             Hügel direkt beim Schulhaus)
November

           • Nestschaukel, evtl. Klettermikado für die Grösseren, Schutznetz zum Rasen-
             platz (bei der Steinarena)
           Da die Platzverhältnisse relativ eng sind und wenig flache Ebene zur Verfügung
           steht, war es gar nicht so einfach, alle Bedürfnisse zu erfüllen. Die BfU-Normen
           für Spielplätze sind sehr streng. Doch nun haben wir eine optimale Lösung
           gefunden, welche wir Ihnen an der Gemeindeversammlung gerne aufzeigen.
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           Etwa die Hälfte der Kosten machen die Spielgeräte aus. Der Rest ist für die
           Planung und für die Gartenarbeit. Je nach tatkräftiger Unterstützung der
           Schüler/innen und evtl. auch der Eltern oder des Gemeindewerks können dort
           noch Kosten eingespart werden. Die Schule wird auch Geld beim Jugendtag für
           diesen Spielplatz sammeln. Wir werden dieses Projekt auch beim Kanton einrei-
           chen und hoffen auf Unterstützung durch die Kulturgutscheine.

           Finanzielles
           Diese Investitionsausgaben können voraussichtlich aus eigenen Mitteln finanziert
           werden. Es belastet somit die Erfolgsrechnung nur mit Abschreibungsbedarf. Wir
           rechnen mit einer Nutzungsdauer von 10 Jahren oder 10%. Dies ergibt Abschrei-
           bungen von Fr. 7‘000.00 pro Rechnungsjahr. Im Finanzbereich Mobilien besteht
           noch kein Abschreibungsbedarf aus Vorjahren.

           Antrag des Gemeinderats
           Die Gemeindeversammlung genehmigt für den Spielplatz beim Schulhaus einen
           Kredit von Fr. 70‘000.00 und ermächtigt den Gemeinderat, die entsprechenden
           Arbeiten von der Fachstelle SpielRaum aus Bern ausführen zu lassen.

           4. Pumpwerk: Leittechnik Wasserversorgung, Teilerneuerung,
              Kreditgenehmigung über Fr. 90'000.00
           Steuer- und Fernwirkanlage für CHF 45´000.00
           Die gesamte Überwachungsanlage des Pumpwerks beim Schulhaus ist veraltet
           (1993). Der Trommelschreiber kann keine Aufzeichnungen mehr machen, da die
           defekten Teile nicht mehr lieferbar sind. Dadurch fehlen wichtige Informationen,
           um die Wasserversorgung richtig steuern zu können. Die Leitungsverluste
           werden zu spät erkannt und deren Auftreten ist nicht mehr nachvollziehbar.
           Das Ingenieurbüro WATEC AG aus Thun hat eine Richtofferte bei der Rittmayer
           AG für den Ersatz der defekten Steuerungsanlage eingeholt. Die Offerte
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           beinhaltet folgende Elemente:
           • Ersatz veraltete elektro-mechanische/teil-elektronische Leittechnik im Pump-
              werk Schulhaus durch digitale, dem technischen Stand entsprechende Auto-
              matisierungs-Module
           • Erneuerung Notstromversorgung (Ladegeräte, Akkus) im Pumpwerk Schul-
November

              haus und Reservoir von 1993
           • Erneuerung Wasserstandsmessung im Pumpwerk Schulhaus (aus dem Jahr
              1993 stammend)
           • Einbruchüberwachung im Pumpwerk Schulhaus und neues Reservoir
           • Software Leittechnik, inkl. Visualisierung über Anlage-/Prozess-Bilder, Aktuali-
              sierung der Schemas
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            Gemäss der Regionalplanung der Wasserversorgung Gürbetal sollen die
            Anlagen von Thurnen und Rümligen zu einem Verband zusammengeschlossen
            werden. Somit sollten die Investitionen in diese Anlage minimiert werden. Aus
            heutiger Sicht soll daher nur der Ersatz der nicht mehr funktionierenden Kompo-
            nenten erfolgen (Notstromversorgung, Wasserstandsmessung, min. Leittechnik
            für Schaltung und Fernzugriff über Internet). Auf die Zutrittsüberwachung und
            den Ersatz der bestehenden Durchflussmessungen im Pumpwerk kann
            verzichtet werden.

            Ersatz Pumpen im Pumpwerk Schulhaus für CHF 45´000.00
            Die beiden grossen Pumpen im Pumpwerk Schulhaus weisen eine Laufleistung
            von über 35´000 Stunden aus. Die Pumpen sind jedoch für einen Betrieb von
            30´000 Stunden ausgelegt. Es besteht noch kein akuter Handlungsbedarf, aber
            die Wahrscheinlichkeit eines Ausfalls steigt erheblich. Damit wir die Sicherheit
            der Wasserversorgung der Gemeinde gewährleisten können, möchten wir die
            Pumpen im Jahr 2020 auswechseln.

            Finanzielles
            Die Wasserversorgung wird als Spezialfinanzierung (Gebührenfinanzierung)
            geführt. Da diese Investition voraussichtlich nicht mit eigenen Mitteln finanziert
            werden kann, entstehen Zinskosten. Mit einem gerechneten Zinssatz von 1%
            betragen die Kosten Fr. 900.00 pro Jahr.

            Abschreibungsbedarf: Der Kanton schlägt als Nutzungsdauer für die Leittechnik
            und die Pumpen 20 Jahre vor. Dies ergibt einen Abschreibungsaufwand von
            Fr. 4‘500.00 pro Rechnungsjahr. Da die Spezialfinanzierung Wasserversorgung
            im Budget 2020 mit einem Aufwandüberschuss abschliesst, müssen spätestens
            für das Budget 2021 die Gebühren überprüft werden.

            Antrag des Gemeinderats
            Die Gemeindeversammlung genehmigt für das Pumpwerk beim Schulhaus für
            die Leittechnik der Wasserversorgung einen Kredit von Fr. 90‘000.00 und
04/2019

            ermächtigt den Gemeinderat, die entsprechenden Arbeiten ausführen zu lassen.
November
Rümliger           04/2019                       11

           5. Budget 2020 und Finanzplan 2019 – 2024
              5.1 Genehmigung Budget 2020, Festsetzung der Steueranlage
                  und der Liegenschaftssteuer
              5.2 Kenntnisnahme des Finanzplans 2019 - 2024

              Gesamthaushalt                      Fr.   1‘777‘002.00   Fr.   1‘646‘168.00
              Aufwandüberschuss                                        Fr.     130‘834.00

              Allgemeiner Haushalt                Fr.   1‘783‘377.00   Fr.   1‘657‘238.00
              Aufwandüberschuss                                        Fr.     126‘139.00

              SF Wasserversorgung                 Fr.    103‘270.00    Fr.     92‘200.00
              Aufwandüberschuss                                        Fr.     11‘070.00

              SF Abwasserentsorgung               Fr.     89‘800.00    Fr.     95‘600.00
              Ertragsüberschuss                   Fr.      5‘800.00

              SF Abfall                           Fr.     37‘625.00    Fr.     38‘200.00
              Ertragsüberschuss                   Fr.        575.00

           Gesamtbeurteilung

           Steueranlage
           Der Gemeinderat hat an der Sitzung vom 14. Oktober 2019 beschlossen, die
           Steuern um einen halben Zehntel vom 1.75 auf 1.70 Einheiten zu senken. Dies
           führt zu Mindereinnahmen von Fr. 27‘000.-. Das Eigenkapital per 1. Januar 2019
           beträgt Fr. 769‘775.-, dies sind umgerechnet 14 bis 15 Steueranlagezehntel. Aus
           diesem Grund erachtet der Gemeinderat eine moderate Senkung der Steuern als
           vertretbar.
04/2019

           Rechnung 2018
           Bei gleichbleibender Steueranlage von 1,75 wurde ein Defizit von Fr. 69‘358.-
           budgetiert. Die Rechnung 2018 schloss besser ab, als das Budget vorgesehen
           hatte. Anstelle eines Aufwandüberschusses Fr. 69‘358.- resultierte ein
November

           Ertragsüberschuss von Fr. 361‘942.32. Die wichtigsten Gründe für das bessere
           Ergebnis waren auf der Aufwand- wie auf der Ertragsseite zu finden. Der
           Hauptgrund für das sehr gute Resultat lag bei den ausserordentlichen Steuern.
Rümliger         04/2019
           12

            Budget 2019
            Das Budget 2019 sieht im Gesamthaushalt ein Defizit von Fr. 99‘451.75 vor und
            ist die Vergleichsbasis mit dem neuen Jahr. Die Vergangenheit hat gezeigt, dass
            die Rechnungen durchwegs besser abschlossen, als die Budgets es vorgesehen
            haben. Wir gehen deshalb auch im Rechnungsjahr 2019 davon aus.

            Budget 2020
            Das Budget 2020 sieht bei der neuen Steueranlage von 1.70 Einheiten einen
            Gesamtaufwandüberschuss von Fr. 130‘834.00 vor. Der mit Steuergeldern finan-
            zierte allgemeine Haushalt ist mit Fr. 126‘139.00 defizitär, was rund 2½ Steuer-
            anlagezehnteln entspricht. Aufgefangen werden soll das prognostizierte Defizit
            mit dem bestehenden Eigenkapital. Eine Neubeurteilung der Höhe der Steueran-
            lage stellt sich dann wieder mit dem Budget 2021, unabhängig des noch ausste-
            henden Entscheids zur Fusion mit Riggisberg.

            Die Spezialfinanzierungen Wasser, Abwasser und Abfall entwickelten sich bis ins
            Jahr 2017 defizitär. Im Rechnungsjahr 2018 schlossen alle Spezialfinan-
            zierungen mit einem kleinen Ertragsüberschuss ab (Wasser: Fr. +3'900.00 /
            Abwasser: Fr. +8'700.00 / Kehricht: Fr. +1'100.00). Um allfällige Aufwandüber-
            schüsse aufzufangen, stehen per 1. Januar 2019 folgende Reserven in den
            Spezialfinanzierungen zur Verfügung:

            Die Bestände (Spezialfinanzierung Rechnungsausgleich) per Ende 2018:
                Wasserversorgung                    Fr.   58'981.95
                Abwasserentsorgung                  Fr.   54'789.40
                Abfall                              Fr.   35'551.53

            Unser aktueller Finanzplan basiert auf der Grundlage der Investitionsplanung
04/2019

            sowie auf Entwicklungsgrössen, die vom Kanton vorgegeben sind und die vom
            Gemeinderat und der Verwaltung auf unsere Verhältnisse umgesetzt worden
            sind.
November

            Der Investitionsplan beruht auf den alljährlich überarbeiteten Angaben des
            Gemeinderats oder der zuständigen Kommissionen.
Rümliger               04/2019                                    13

           In den nächsten Jahren stehen folgende Investitionen an:
           • Strassensanierungen
           • Schmittestrasse: Wasser, Abwasser, Bach- und Strassensanierung
           • Steuerung und Pumpen Wasserversorgung
           • Erschliessung Wasserversorgung Hermiswil
           • Massnahmen GEP Hermiswil
           • Spielplatz Schulhaus
           • Sanierung Schulgebäude GEAK Plus

           Die nachstehende Tabelle zeigt die Entwicklung der Rechnungsergebnisse der
           letzten 6 Jahre:
                                      2018       2017        2016          2015             2014        2013
           Ausgewiesenes Ergebnis   361'942.32       0.00 -13'615.00     -69'323.05         6'046.03    5'398.83

           Nettoinvestitionen       130'314.70 108'619.70    75'207.60   99'065.80     128'008.45      99'548.55

           Eigenkapital             769'775.19 407'832.87 407'832.87 421'447.87        490'770.92      484'724.89

           Antrag des Gemeinderats
           Die Gemeindeversammlung
           1. genehmigt die Steueranlage von 1,70 für die Gemeindesteuern.
           2. genehmigt die Steueranlage von 1,5‰ des amtlichen Werts für die Liegen-
               schaftssteuern.
           3. genehmigt das Budget 2020 bestehend aus:

           Gesamthaushalt                              Fr.     1‘777‘002.00           Fr.      1‘646‘168.00
           Aufwandüberschuss                                                          Fr.        130‘834.00

           Allgemeiner Haushalt                        Fr.     1‘783‘377.00           Fr.      1‘657‘238.00
           Aufwandüberschuss                                                          Fr.        126‘139.00
04/2019

           SF Wasserversorgung                         Fr.       103‘270.00           Fr.         92‘200.00
           Aufwandüberschuss                                                          Fr.         11‘070.00

           SF Abwasserentsorgung                       Fr.        89‘800.00           Fr.         95‘600.00
November

           Ertragsüberschuss                           Fr.         5‘800.00

           SF Abfall                                   Fr.        37‘625.00           Fr.         38‘200.00
           Ertragsüberschuss                           Fr.           575.00

           4.   nimmt Kenntnis vom Finanzplan 2019 – 2024
Rümliger        04/2019
           14

            Gebühren 2020
            Der Gemeinderat hat die in seiner Kompetenz liegenden Gebühren wie folgt fest-
            gelegt, resp. sämtliche Ansätze gegenüber dem Vorjahr unverändert belassen:

            Ersatzabgabe Feuerwehr (in % der einfachen Steuer)                    14 %
                                                          (unverändert) mind. Fr. 20.00
                                                          (unverändert) max. Fr. 450.00
            Abwassergebühren
            Grundgebühr     pro Wohnung                     (unverändert)   Fr. 250.00
                            pro Gewerbe                     (unverändert)   Fr. 300.00
            Verbrauchsgebühr (je m3 Frischwasser)           (unverändert)   Fr.   2.50

            Wassergebühren
            Grundgebühr    pro Wohnung                      (unverändert)   Fr. 180.00
                           pro Gewerbe                      (unverändert)   Fr. 180.00
            Wiederkehrende     pro Wohnung                  (unverändert)   Fr. 30.00
            Löschgebühr        pro Gewerbe                  (unverändert)   Fr. 30.00
            Verbrauchsgebühr (je m3 Frischwasser)           (unverändert)   Fr.   2.00

            Abfallgebühren
            Grundgebühren      für Einpersonenhaushalte      (unverändert)  Fr. 60.00
                               für Mehrpersonenhaushalte (unverändert)      Fr. 80.00
                               für Einpersonenbetriebe       (unverändert)  Fr. 30.00
                               (bis 100 Stellenprozente und Landwirtschaft)
                               für kleine Betriebe           (unverändert)  Fr. 90.00
                               (mit Beschäftigten von 101 bis 399 Stellenprozente)
                               für grosse Betriebe           (unverändert)  Fr. 120.00
                               (mit Beschäftigten über 400 Stellenprozente)

            Abfallvignetten    17 Liter                     (unverändert)   Fr. 1.40
04/2019

                               35 Liter                     (unverändert)   Fr. 1.90
                               60 Liter                     (unverändert)   Fr. 3.20
                               110 Liter                    (unverändert)   Fr. 5.80
                               Sperrgut                     (unverändert)   Fr. 7.80
November

                               Container                    (unverändert)   Fr. 38.00
                               Grünabfuhr                   (unverändert)   Fr. 6.00

            Hundetaxe                                       (unverändert)   Fr. 50.00
Rümliger           04/2019                            15

           6. Wahl einer/s Gemeinderätin/Gemeinderats

           Wir freuen uns auf Wahlvorschläge und hoffen, dass wir an der Gemeindever-
           sammlung den vakanten Gemeinderatssitz besetzen können.

           Herzlichen Dank für Ihre Mithilfe, damit wir in Rümligen auch nächstes Jahr die
           nötigen Aufgaben erfüllen können.

           7. Verschiedenes

           Informationen des Gemeinderats und Wortbegehren aus der Bevölkerung.

           Wir hoffen, Sie mit dieser Botschaft umfassend zu informieren und freuen uns
           auf zahlreiches Erscheinen.

           ********************************************************************************************

                                           Wir danken allen Behördenmitgliedern, Gemeinde-
                                           angestellten, Funktionären und allen weiteren
                                           Personen, die sich im 2019 in irgendeiner Art und
                                           Weise für die Gemeinde engagiert haben. Ganz
                                           herzlichen Dank!
04/2019

           ********************************************************************************************
November
Rümliger            04/2019
           16

            Herzlichen Dank an die Gemeindewerkmitarbeitenden

            Hanspeter Schmutz hat per 31. Dezember 2019 sowie Albrecht Guggisberg
            und Simon Hofer haben per 29. Februar 2020 ihren Dienst als Gemeindewerk-
            mitarbeitende und den Winterdienst gekündigt.

            Für ihren jahrelangen unermüdlichen Einsatz für eine saubere und gut funktio-
            nierende Infrastruktur in Rümligen – besonders auch während den Winter-
            monaten mit Früh- und Spätdiensten – danken wir ihnen ganz herzlich!

            In diesen Dank eingeschlossen sind selbstverständlich alle sechs Mitarbeiten-
            den! Die drei vorgenannt austretenden und die drei aktiven, Ueli Berger, Adrian
            Hänni und Alfred Hänni, auf deren Dienste wir weiterhin zählen dürfen.

            Wir wünschen Ihnen allen vor allem Gesundheit und viel Freude!

            Herzliches Willkommen an Stefan Wüthrich

            Als neuen Gemeindeangestellten für den Strassenunterhaltsdienst konnte der
            Gemeinderat Stefan Wüthrich aus Mühlethurnen per 1. März 2020 anstellen. Er
            ist in Rümligen aufgewachsen und kennt die Wege und Strassen unseres
            Gemeindegebietes bestens. Wir freuen uns auf eine gute Zusammenarbeit und
            wünschen ihm bei der neuen Aufgabe in Rümligen viel Gfreuts!

            Winterdienst neu organisiert
04/2019

            Zufolge vorgenannter Wechsel wird der Winterdienst ab 1. März 2020 teilweise
            neu organisiert:

            Wo                             Wer                         Stellvertretung
November

            Hasli, Hermiswil, Rümligen     Adrian Hänni                Alfred Hänni
            Schwanen – Weid                Gemeinde Kaufdorf           Kaufdorf intern
            Bernstrasse – Einschlag
            Trottoir Riggisbergstrasse     Markus Prankl               Stefan Wüthrich
            Kirchenthurnen bis und mit     Wüthrich Stefan             vakant
            Feuerwehrmagazin
Rümliger            04/2019                              17

           Rümliger Plausch-Jass

           Zufolge mangelnder Teilnehmerzahl von Jassfreudigen konnte dieses Jahr der
           Jassanlass nicht durchgeführt werden.

           ********************************************************************************************

           Diebstähle

           In Rümligen, vorwiegend im Quartier Schindelacker, wurde aus nicht abge-
           schlossenen Wagen öfters Geld (Reserve Parkuhren-Münzgeld) entwendet.
           Bitte seien Sie wachsam und schliessen Sie die Autos immer ab, egal ob es auf
           der Strasse, in Unterständen oder in unverschlossenen Garagen steht. Beobach-
           tungen über Verdächtiges melden Sie bitte der Kantonspolizei Bern,
           Polizeiwache Riggisberg, Tel.Nr. 031 368 74 61.

           ********************************************************************************************

           Silvester-Apéro

           Wiederum lädt der Gemeinderat die Bevölkerung zu
           einem gemeinsamen Jahresausklang ein.

           Datum                   Dienstag, 31. Dezember 2019
           Zeit                    11:00 Uhr
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           Ort                     Gemeindeverwaltung

           Der Gemeinderat und das Verwaltungspersonal hoffen auf zahlreiches
November

           Erscheinen und freuen sich, mit Ihnen auf das neue Jahr anzustossen.

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Rümliger         04/2019
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            Informationen aus der Verwaltung
            Gemeindeverwaltung bleibt über Weihnachten und Neujahr geschlossen
            Der Schalter der Gemeindeverwaltung bleibt von Montag, 23. Dezember 2019
            bis und mit Freitag, 3. Januar 2020, geschlossen.
            Ab Montag, 6. Januar 2020, sind wir gerne wieder zu den gewohnten Öffnungs-
            zeiten für Sie da.

            Kehrichtmarken können in jener Zeit bezogen werden bei:
            • Gasser-Balsiger AG, Recycling und Entsorgung, Gelterfingen
            • Chäsi Toffen, Fam. Bräuchi, Toffen

            Entschädigungen 2019
            Wir bitten die Kommissionsmitglieder, Funktionäre und Delegierten, ihre Spesen-
            abrechnungen fürs Jahr 2019 bis spätestens am Freitag, 6. Dezember 2019, bei
            der Gemeindeverwaltung Rümligen einzureichen. Die Gemeinderats- und Kom-
            missionssitzungen sowie die Einsätze des Wahl- und Abstimmungsausschusses
            werden direkt durch die Sekretariate gemeldet und müssen nicht aufgeführt
            werden.
            Die offiziellen Formulare können bei Bedarf bei der Gemeindeverwaltung,
            Tel. 031 809 02 65, E-Mail info@ruemligen.ch, bezogen werden.

            Abfall gehört nicht in die Holzfeuerung oder in das Cheminée
            Seit dem 1. Januar 2009 kontrollieren die Kaminfegerinnen und Kaminfeger die
            Asche sämtlicher Cheminées und Holzfeuerungen. Wer illegal Abfall verbrennt,
            muss mit einer Verwarnung und im Wiederholungsfall mit einer kostenpflichtigen
            Ermahnung oder Anzeige durch die Gemeinde rechnen.
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            Verbrennen von Abfall ist verboten. Das gilt vor allem auch für Papier, Karton,
            Verpackungen, Kunststoff, Restholz und behandeltem Holz, weil sie mit dem
            Rauch grosse Mengen giftiger Schadstoffe in unsere Atemluft einbringen. Damit
            belasten sie die Umwelt und schaden unserer Gesundheit. Erlaubt ist das Ver-
November

            brennen von naturbelassenem, trockenem und stückigem Holz (Scheiter). Im
            Namen Ihrer Nachbarn und der Umwelt danken wir Ihnen, dass Sie die Holz-
            feuerung und das Cheminée korrekt betreiben. Sie leisten damit einen wichtigen
            Beitrag zur Luftreinhaltung.

            Weitere Auskünfte erteilen die Kreiskaminfegermeisterinnen und Kreiskamin-
            fegermeister.
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           Internet-Radioauftritt der 4.- 6. Klasse in Rümligen
           Donnerstag, 21. November 2019, 9.30 – 11.30 Uhr
           Die Stiftung Kinderdorf Pestalozzi ist mit ihrem Radioaufnahmebus auf dem
           Schulhausplatz Rümligen stationiert. Die Schulkinder senden live zum Thema
           Kinderrechte.
           Wählen Sie powerup.ch/powerup-live und hören Sie zu oder besuchen Sie uns
           während der Arbeit auf dem Schulhausplatz!
           Susanne Veress und die Klasse

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           Seniorennachmittag mit der Schule Kirchenthurnen-Rümligen
           Am Dienstag, 10. Dezember 2019, 14:00 Uhr findet die Weihnachtsfeier für
           Senioren und Seniorinnen in der Kirche Thurnen statt. Die Schüler und
           Schülerinnen führen das Programm der Schulweihnachten auf.
           Es sind alle herzlich eingeladen!

           Das Kollegium Rümligen – Kirchenthurnen

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           Schule Kirchenthurnen – Rümligen

                                                   Weihnachtsfeier der Schule
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                                                   Donnerstag, 12. Dezember 2019, 19:00 Uhr
                                                   in der Kirche Kirchenthurnen

                                                   Schüler und Schülerinnen vom Kindergarten
                                                   bis zur 6. Klasse singen, musizieren und
November

                                                   spielen zum Thema Weihnachten in aller Welt.

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            Bäume fällen nützt Natur und Mensch
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November
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           Gülleanwendung im Winterhalbjahr

           Dünger, insbesondere flüssige Hofdünger (Gülle, Gärgülle, Silosaft usw.), kön-
           nen ober- und unterirdische Gewässer (Bäche, Flüsse, Seen, Grundwasser) bei
           unsachgemässer Anwendung gefährden. Sie dürfen deshalb nur mit Vorsicht
           und unter Berücksichtigung von strikten Anforderungen ausgebracht werden.

           Die Chemikalien-Risikoreduktions-Verordnung vom 18. Mai 2005 (ChemRRV,
           SR 814.81) schreibt vor, dass bei der Verwendung von Düngern die im Boden
           vorhandenen Nährstoffe und der Nährstoffbedarf der Pflanzen, der Standort, die
           Witterung und Beschränkungen nach dem Umweltrecht zu berücksichtigen sind.
           Konkret verbietet sie insbesondere das Ausbringen von stickstoffhaltigen
           Düngern (d.h. auch Gülle und Mist), wenn die Pflanzen den Stickstoff nicht auf-
           nehmen können. Erfordern besondere Bedürfnisse des Pflanzenbaus ausserhalb
           dieser Zeiten dennoch eine Düngung, so dürfen solche Dünger nur ausgebracht
           werden, wenn keine Beeinträchtigung der Gewässer zu befürchten ist. Das Aus-
           bringen von flüssigen Düngern ist untersagt, wenn der Boden nicht saug- und
           aufnahmefähig ist, insbesondere wenn er wassergesättigt, gefroren, schneebe-
           deckt oder ausgetrocknet ist (Anh. 2.6 Ziff. 3.2.1 ChemRRV).

           Ausnahmebewilligungen für die Gülle- oder Mistaustragung (sogenannter
           Notaustrag) zur Unzeit kann die Gemeinde nicht erteilen. Falls die Gülle-
           grube während des Winters gleichwohl voll werden sollte, muss in erster Priorität
           anderweitig Lagerraum für die Gülle gesucht werden, z. B. in einer Güllegrube in
           der Nachbarschaft. Wer Massnahmen ergreifen muss, soll sich bitte vorgängig
           bei der Gemeindeverwaltung melden.

           Ein Gülleaustrag im Winter ist strafbar.
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November
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            Rückerstattung der Krankheitskosten

            Anspruchsvoraussetzungen
            Für die Rückerstattung der ausgewiesenen Krankheits- und Behinderungskosten
            muss eine Berechnung der jährlichen Ergänzungsleistung vorliegen. Bei einem
            Anspruch auf eine jährliche EL werden die vergütbaren Krankheits- und Behinde-
            rungskosten zurückgezahlt. Bei einer Ablehnung der jährlichen EL, aufgrund
            eines Einnahmenüberschusses, werden die vergütbaren Krankheits- und Behin-
            derungskosten nach Abzug des Einnahmenüberschusses zurückgezahlt.

            Die Behandlung bzw. der Kauf muss in einem Zeitpunkt erfolgt sein, als ein
            Anspruch auf eine AHV/IV-Rente, eine Hilflosenentschädigung der IV oder ein
            Taggeld der IV während mindestens 6 Monaten bestand und bei Ausländern,
            Flüchtlingen und Staatenlosen die Karenzfrist erfüllt war.

            Die Kosten müssen der EL-beziehenden Person oder den in die Berechnung der
            jährlichen EL einbezogenen Versicherten grundsätzlich selber erwachsen sein.

            Ein Anspruch auf die Vergütung besteht nur, soweit nicht andere Versicherungen
            (Krankenkasse / Unfall-, Haftpflicht- oder Invaliditätsversicherung, usw.) für die
            Kosten aufkommen.

            Vergütbar sind nur in der Schweiz entstandene Kosten. Im Ausland entstandene
            Kosten können ausnahmsweise berücksichtigt werden, wenn sie während eines
            Auslandaufenthaltes notwendig wurden oder wenn die medizinisch indizierten
            Massnahmen nur im Ausland durchgeführt werden konnten.

            Einreichung / Frist
            Die vollständigen Unterlagen reichen Sie bitte bei der zuständigen AHV-Zweig-
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            stelle ein. Die Rückvergütung der Kosten muss innert 15 Monaten seit der
            Rechnungsstellung beantragt werden.
November

            Rechnungsdatum
            Die ausgewiesenen Krankheits- und Behinderungskosten werden für das Kalen-
            derjahr vergütet, in dem die Rechnungsstellung erfolgt ist.
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           Vergütbare Krankheits- und Behinderungskosten
           •   Kostenbeteiligung der Krankenkasse aus der obligatorischen Krankenpfle-
               geversicherung (Franchise und 10% Selbstbehalt) bis zum Betrag von jähr-
               lich CHF 1'000.00 / Kinder CHF 350.00
           •   Zahnbehandlungen: wirtschaftliche und zweckmässige Versorgung
           •   Pflege und Betreuung zu Hause oder in Tagesstätten
           •   Hilfe im Haushalt (Spitex / private Institutionen / Personen, die nicht im glei-
               chen Haushalt leben)
           •   Entlastungsaufenthalte in einem Heim oder Spital
           •   Ärztlich angeordnete Bade- und Erholungskuren
           •   Ausgewiesene Mehrkosten für eine medizinisch erforderliche Diät zu Hause
           •   Transporte zu einer nächstgelegenen Behandlungsstelle
           •   Kosten für Pflegehilfsgeräte: Aufzugständer, Badelift, Elektrobett, Kranken-
               heber, Nachtstuhl
           •   Kosten für Hilfsmittel, die durch die AHV teilfinanziert werden (Gesichts-
               epithesen, Hörgeräte, Lupenbrillen, Perücken, Rollstühle, orthopädische
               Mass-Schuhe und Serien-Schuhe, Sprechhilfe-Geräte)
           •   Kosten für Starbrillen oder Kontaktlinsen nach Staroperation, kostspielige
               orthopädische Änderungen von Konfektionsschuhen, Notrufsystem etc.
           Bei finanziellen Schwierigkeiten steht Ihnen Pro Infirmis oder Pro Senectute auf
           Anfrage hin beratend zur Verfügung.

           Höchstbeträge für die Vergütung
           Für ausgewiesene Krankheits- und Behinderungskosten können pro Kalender-
           jahr zusätzlich zu den jährlichen Ergänzungsleistungen höchstens folgende
           Beträge vergütet werden:
           Alleinstehende   CHF 25'000.00
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           Ehepaare         CHF 50'000.00
           Heimbewohner     CHF 6'000.00
           Für zu Hause wohnende Personen mit einem Anspruch auf eine Hilflosenent-
           schädigung der IV oder der Unfallversicherung erhöht sich der Betrag, soweit die
November

           Kosten für Pflege und Betreuung durch die Hilflosenentschädigung nicht gedeckt
           sind.
           Weitere Informationen finden Sie in den Merkblättern auf der Website
           www.akbern.ch oder wenden Sie sich an die AHV-Zweigstelle.
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            Herzlich willkommen in Rümligen
                • Kevin Lücke, Rümligenstrasse 7
                • Manuela Glauser und Bruno Mägerli, Mannenbühlweg 1

            Herzliche Gratulation zur Geburt
                • Susanne Mischler zu Leandro

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            Senioren-Treffen 2020
            Die Senioren-Treffen finden an folgenden Daten jeweils um 14.00 Uhr statt:

            Restaurant Schwanen, Rümligen
                6. Dezember 2019 sowie im 2020 am
                6. März
                3. April
                5. Juni
                7. August
                2. Oktober
                4. Dezember

            Restaurant Rössli, Hasli
            10. Januar
             7. Februar
             1. Mai
             3. Juli
             4. September
             6. November
04/2019

            Für Mitfahrgelegenheiten melden Sie sich bitte bei
            Margrit Kumli, Tel. 079 686 46 59
            Heidi Lüthi, Tel. 031 371 67 20
            Margrit Trachsel, Tel. 031 809 03 66.
November

            Wir schätzen es sehr, dass Margrit Kumli und Heidi Lüthi diese gemütlichen
            Senioren-Treffen organisieren und danken ihnen und allen Helferinnen herzlich!

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           SPITEX Gantrisch – wir kommen

           Brauchen Sie Pflege und Unterstützung zu Hause?
           Nach einem Unfall, einer Operation, bei chronischer Krankheit, psychischen
           Erkrankungen oder Altersgebrechen? Brauchen Sie als Angehörige Entlastung?

           Wir sind die Profis für eine Pflege und Betreuung mit Herz und Verstand.
           Wir sind Fachleute, speziell auch für: Wunden, Diabetes, palliative Pflege und
           Sterbebegleitung, Demenz, psychische Erkrankung, Fusspflege, Inkontinenz...

           Wir bieten Hauswirtschaft und Mahlzeitendienst.
           Wir kommen auch für hauswirtschaftliche Tätigkeiten, die Sie nicht mehr selber
           ausführen können und übernehmen sozialbetreuerische Aufgaben. Unsere
           freiwilligen Fahrerinnen und Fahrer liefern täglich am Mittag eine Mahlzeit,
           welche im Schlossgarten gekocht wird.

           Wir pflegen Sie täglich von früh bis spät.
           Rufen Sie uns an und besprechen Sie Ihre Bedürfnisse mit uns. Wir helfen weiter
           und beraten Sie gerne.

            Falls Sie eine Fusspflege bei Ihnen zu Hause wünschen, melden Sie sich
            bei uns. Wir haben dieses Angebot neu strukturiert und ausgebaut. Unsere
            ausgebildeten Fusspflegerinnen kommen nach Absprache zu Ihnen heim.

           Kosten und Finanzierung
           Unsere Pflege-Leistungen werden von der Krankenkasse übernommen. Falls
           Sie Ergänzungsleistungen beziehen, werden Kosten zu Ihren Lasten (z.B.
           Patientenbeteiligung, Anteil an Hauswirtschaft und Mahlzeitenlieferkosten)
           rückerstattet.

           Adresse
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           SPITEX Gantrisch       Längenbergstrasse 30     3132 Riggisberg
           Telefon:               031 808 80 10 (Mo-Fr 8.00-12.00 und 14.00-17.00Uhr)
           Fax:                   031 808 80 11
           E-Mail:                info@spitex-gantrisch.ch
           Internet:              www.spitex-gantrisch.ch
November

           Wir sind die Non-Profit Spitex mit einem Leistungsvertrag des Kantons zur
           Versorgungspflicht, zuständig für Rümligen, Niedermuhlern, Kaufdorf, Kirchen-
           thurnen, Mühlethurnen, Lohnstorf, Riggisberg, Rüeggisberg, Wald.
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            Regionale Produkte sind im Trend – was sind
            zertifizierte Parkprodukte?

            In den Spezialitäten, die mit dem Produktelabel des Naturparks Gantrisch aus-
            gezeichnet sind, steckt viel Park drin. Die Herstellung der Produkte und die Er-
            bringung der Dienstleistungen erfolgen im Sinne des Nachhaltigkeitsprinzips und
            tragen zur Stärkung der regionalen Wirtschaft bei. Die strengen Anforderungen
            garantieren Regionalität: So müssen bei zusammengesetzten Produkten min-
            destens 80 % aus dem Parkgebiet stammen, die Hauptzutat sogar zu 100 %.
            Auch die Verarbeitung muss zu mindestens 2/3 im Parkgebiet stattfinden, was
            die Wertschöpfung stärkt. Die Produkte werden von einer unabhängigen Zertifi-
            zierungsstelle kontrolliert und zertifiziert und garantieren ein echt regionales
            Produkt.

            Im Naturpark Gantrisch sind bereits 290 Köstlichkeiten von über 24 Betrieben
            zertifiziert. Mit dem Kauf regionaler zertifizierter Produkte gönnt sich der Konsu-
            ment nicht nur eine Gaumenfreude, sondern unterstützt zudem die regionale
            Wirtschaft im Naturpark Gantrisch. Ziel ist es, den Absatz regionaler Lebensmit-
            telspezialitäten zu steigern, das regionale Handwerk zu unterstützen und die
            Wertschöpfung im Naturpark Gantrisch zu fördern. Durch den Kauf von regio-
            nalen zertifizierten Produkten wird auch zum Erhalt und zur Aufwertung der
            wunderschönen Landschaft mit einer reichen Flora und Fauna beigetragen.
            Zudem werden auch die vitale Regionalwirtschaft und wichtige Kulturgüter
            gefördert.

            Feines aus der Region erhalten Sie in den gut sichtbaren Gantrischhüsli:
            • Albligen: Dorfladen (Hüsli)
            • Belp: Chäs Glauser (Hüsli), Landi und Volg (Regal)
            • Bern: Metzgerei Kauffmann AG (Hüsli), Globus Delicatessa und Loeb (Regal)
            • Guggisberg: Guggershörndli-Laden (Hüsli)
            • Gurnigel: Berghaus (Hüsli)
            • Mühlethurnen: Volg (Regal)
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            • Oberbalm: Volg (Hüsli)
            • Riggisberg: Käserei (Hüsli), Café Längenberg (Regal)
            • Rüschegg: Christiania Sport (Regal)
            • Rüeggisberg: Landi und «üse Dorfmärit» (Regal)
November

            • Schwarzenburg: Landi (Regal)
            • Plaffeien/Schwarzsee: Fontana Lebensmittel (Hüsli)
            • Toffen: Käserei und Metzgerei (Regal) Denner Satellit (Hüsli)
            • Zimmerwald: Dorfladen (Regal)
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           Naturpark Gantrisch,
           ein Gewinn für die Region

           Der Naturpark Gantrisch ist eine Modellregion
           für nachhaltige Entwicklung
           und gemeinsam wurde in den vergangenen Jahren viel erreicht.

                Der Naturpark Gantrisch ist Sternenpark-Kandidat – der bisher einzige
                schweizweit. Quelle: Jahresbericht 2018, Bereich Natur & Landschaft

                Der Naturpark führt jedes Jahr Landschaftspflegeeinsätze im Umfang von
                600 Personentagen durch. Quelle: Jahresbericht 2018, Bereich Natur & Landschaft

               Seit 2012 haben 17‘255 Personen die Naturschätze der Region auf
               Exkursionen kennengelernt. Quelle: Evaluation Charta 2012-2021

                Im Jahr 2018 haben 200 Schulklassen beim Adventskalender des Natur-
                parks mitgemacht. Quelle: Jahresbericht 2018, Bereich Gesellschaft

                Dank dem Naturpark fliessen jedes Jahr 1.5 Mio. Franken an
                Fördergeldern in die Region. Das entspricht Fr. 40.- pro Einwohner/in.
                Quelle: Jahresbericht 2018, Bereich Parkbetrieb

                Der Tourismus bringt jedes Jahr 7 Mio. Franken an Wertschöpfung in die
                Region. Quelle: Jahresbericht 2018, Bereich Wirtschaft

                Die zertifizierten Produkte bringen jährlich mehr als 9 Mio. Franken
                Umsatz in die Region. Quelle: Jahresbericht 2018, Bereich Wirtschaft

           Wir sind Park!
           Ohne das Engagement der Bevölkerung gibt es keinen Park. Sie gibt die ersten
           Impulse zu dessen Errichtung. Bei der Projektierung, der Errichtung und beim
04/2019

           Betrieb eines Parks wirkt sie in den verschiedenen Interessengruppen mit. Die
           Gemeinden bilden das zentrale Element der Parkträgerschaft. Wir leben und
           lieben unsere Region Gantrisch!
November

           Wertschätzung und Wertschöpfung
           Ein Park bewahrt seine kostbaren Natur- und Kulturgüter und wertet sie auf. Er
           gibt wichtige Impulse für die Stärkung der regionalen Wirtschaft. Den Besuchern
           bietet ein Park echte Naturerlebnisse, faszinierende Geschichten, Kontakte zur
           lokalen Bevölkerung und den Genuss regionaler Spezialitäten.
Rümliger   04/2019
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04/2019
November
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