Rümliger Nr. 04/2019 - Gemeinde Rümligen
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Rümliger Nr. 04/2019 Beilagen - Kehrichtmerkblatt 2020 - Merkblatt Grünabfuhr 2020 - Recyclingkalender
Rümliger 04/2019 2 Foto d.d. 7. November 2019 von Katja Hirt, ehemals in Rümligen wohnhaft Impressum Die Informationsschrift „Rümliger“ erscheint mehrere Male pro Jahr, mindestens zu den Gemeindever- sammlungen. 04/2019 Auflage: 240 Exemplare Empfänger: jede Haushaltung Interessierte *Nachbargemeinden *Presse (*GV-Ausgaben) November Redaktion und Fotos: Gemeindeverwaltung Schulhausstrasse 23 3128 Rümligen Telefon 031 809 02 65 Homepage www.ruemligen.ch E-Mail info@ruemligen.ch
Rümliger 04/2019 3 Inhalt Vorwort des Gemeindepräsidenten ................................................................................... 4 Einladung zur ordentlichen Gemeindeversammlung ......................................................... 5 1. Strassensanierungen 2020, Verpflichtungskreditgenehmigung über Fr. 50'000.00 ... 6 2. Schmittestrasse-Sanierung, Gesamtkreditgenehmigung über Fr. 370'000.00 ........... 6 3. Spielplatz Schulhaus, Kreditgenehmigung über Fr. 70'000.00 ................................... 8 4. Pumpwerk: Leittechnik Wasserversorgung, Teilerneuerung, Kreditgenehmigung über Fr. 90'000.00 ...................................................................................................... 9 5. Budget 2020 und Finanzplan 2019 – 2024 5.1 Genehmigung Budget 2020, Festsetzung der Steueranlage und der Liegenschaftssteuer 5.2 Kenntnisnahme des Finanzplans 2019 - 2024 ................................................... 11 6. Wahl einer/s Gemeinderätin/Gemeinderats ............................................................. 15 7. Verschiedenes ......................................................................................................... 15 Herzlichen Dank an die Gemeindewerkmitarbeitenden ................................................... 16 Herzliches Willkommen an Stefan Wüthrich .................................................................... 16 Winterdienst neu organisiert ............................................................................................ 16 Rümliger Plausch-Jass .................................................................................................... 17 Diebstähle ........................................................................................................................ 17 Silvester-Apéro ................................................................................................................ 17 Informationen aus der Verwaltung ................................................................................... 18 Gemeindeverwaltung über Weihnachten und Neujahr geschlossen................................ 18 Entschädigungen 2019 .................................................................................................... 18 Abfall gehört nicht in die Holzfeuerung oder in das Cheminée ........................................ 18 Schule Kirchenthurnen – Rümligen ................................................................................. 19 Seniorennachmittag mit der Schule Kirchenthurnen-Rümligen ....................................... 19 Internet-Radioauftritt der 4.- 6. Klasse in Rümligen ......................................................... 19 Gülleanwendung im Winterhalbjahr ................................................................................. 21 Rückerstattung der Krankheitskosten .............................................................................. 22 04/2019 Herzlich willkommen in Rümligen .................................................................................... 24 Herzliche Gratulation zur Geburt ..................................................................................... 24 Senioren-Treffen 2020 ..................................................................................................... 24 SPITEX Gantrisch............................................................................................................ 25 November Regionale Produkte – was sind zertifizierte Parkprodukte? ............................................. 26 Naturpark Gantrisch, ein Gewinn für die Region............................................................. 27
Rümliger 04/2019 4 Vorwort des Gemeindepräsidenten Liebe Bürgerinnen, liebe Bürger Die Wahlen auf nationaler Ebene sind vorbei. Die Wahlbeteiligung in der Gemeinde Rümligen war mit 56.7 % überdurchschnittlich hoch. Dies zeigt, dass in Rümligen die Politik noch verfolgt und aktiv mitgestaltet werden will. Ich würde mir wünschen, dass dieses Interesse auf der Gemeindeebene ebenso vorhanden wäre. Leider ist ein Gemeinderatssitz seit dem Herbst 2019 wieder vakant. Trotz unserem Aufruf hat sich noch niemand zur Verfügung gestellt. Wir möchten diesen Sitz, unabhängig der laufenden Fusionsabklärungen, wieder besetzen. Es sind verschiedene Investitionen für das Jahr 2020 vorgesehen, die uns stark belasten werden. Mit nur 4 Mitgliedern im Gemeinderat wird die Belastung für die Einzelnen sehr hoch. Ich möchte Sie ermuntern, sich zu melden und bei der Gestaltung der Gemeinde und der Umsetzung der Projekte mitzumachen. Ich danke Ihnen allen ganz herzlich, die sich im Jahr 2019 für die Gemeinde eingesetzt haben und zum Wohle der Bürgerinnen und Bürger in irgendeiner Form beigetragen haben. Martin Studer Gemeindepräsident 04/2019 November
Rümliger 04/2019 5 Einladung zur ordentlichen Gemeindeversammlung Montag, 2. Dezember 2019, 20:00 Uhr im Schulhaus, Schulhausstrasse 23, 3128 Rümligen Traktanden: 1. Strassensanierungen 2020, Verpflichtungskreditgenehmigung über Fr. 50'000.- 2. Schmittestrasse-Sanierung, Gesamtkreditgenehmigung über Fr. 370'000.- 3. Spielplatz Schulhaus, Kreditgenehmigung über Fr. 70'000.- 4. Pumpwerk: Leittechnik Wasserversorgung, Teilerneuerung, Kreditgenehmigung über Fr. 90'000.- 5. Budget 2020 und Finanzplan 2019 – 2024 5.1 Genehmigung Budget 2020, Festsetzung der Steueranlage und der Liegenschaftssteuer 5.2 Kenntnisnahme des Finanzplans 2019 – 2024 6. Wahl einer/s Gemeinderätin/Gemeinderats 7. Verschiedenes Die Unterlagen zu den Traktanden 2, 3, 4 und 5 liegen bis zur beschlussfassenden Gemeindeversammlung auf der Gemeindeverwaltung zur Einsichtnahme öffentlich auf. Beschwerden gegen Versammlungsbeschlüsse sind innert 30 Tagen nach der Gemeindeversammlung schriftlich und begründet beim Regierungsstatthalteramt Bern-Mittelland, Poststrasse 25, 3071 Ostermundigen, einzureichen (Art. 63ff Verwaltungsrechtspflegegesetz VRPG). Die Verletzung von Zuständigkeits- und Verfahrensvorschriften ist an der Gemeindeversammlung sofort zu beanstanden 04/2019 (Art. 49a Gemeindegesetz GG; Rügepflicht). Wer rechtzeitig Rügen pflichtwidrig unterlassen hat, kann gegen Wahlen und Beschlüsse nachträglich nicht mehr Beschwerde führen. November Die Gemeindeversammlung ist öffentlich. Stimmberechtigt sind Bürgerinnen und Bürger, die länger als drei Monate in Rümligen angemeldet und in eidge- nössischen Angelegenheiten stimmberechtigt sind.
Rümliger 04/2019 6 1. Strassensanierungen 2020, Verpflichtungskreditgenehmigung über Fr. 50'000.00 In den letzten Jahren wurden regelmässig Fr. 50‘000.00 für die jährlichen Stras- sensanierungen gesprochen. Trotz den getätigten Sanierungen hat es immer noch und immer wieder verschiedene Strassenabschnitte auf dem Gemeindege- biet, welche sanierungsbedürftig sind. Der Gemeinderat möchte mit dem Rahmenkredit die nötige Flexibilität haben, um nach dem Winter entscheiden zu können, welche Abschnitte prioritär behandelt und saniert werden. Mit einem Kredit wird der Tiefbaukommission ermöglicht, ein Projekt vorzuberei- ten ohne an Fristen gebunden zu werden, da die Zustimmung der Gemeindever- sammlung bereits vorliegt. Wenn die Gemeindeversammlung den Rahmenkredit genehmigt, kann der Gemeinderat die entsprechenden Objektkredite freigeben, sobald die Tiefbaukommission das Projekt ausgearbeitet hat. Finanzielles Die Investitionsausgaben können aus eigenen Mitteln finanziert werden. Die Sanierung der Gemeindestrassen belastet die Erfolgsrechnung mit Abschrei- bungsaufwand. Dieser Aufwand wird in den nächsten 40 Jahren Fr. 1'250.00 pro Jahr ausmachen. Diese Folgekosten werden kumuliert mit den Investitionen aus Vorjahren. Aktuell Fr. 4‘594.50 pro Rechnungsjahr. Antrag des Gemeinderats Die Gemeindeversammlung genehmigt für die Strassensanierungen im Jahr 2020 einen Rahmenkredit von Fr. 50‘000.00 und ermächtigt den Gemeinderat, die einzelnen Etappen endgültig zu beschliessen, auch wenn sie die reglementa- rische Zuständigkeit des Gemeinderats übersteigen. 04/2019 2. Schmittestrasse-Sanierung, Gesamtkreditgenehmigung über Fr. 370'000.00 Bei der Sanierung der Schmittestrasse, mit einer Gesamtausbaulänge von rund 85 m, ist aufgrund der Erneuerung der Trinkwasserleitung und der November Bachsanierung sowie der Werkleitungserneuerungen von einem vollständigen Neuaufbau auszugehen.
Rümliger 04/2019 7 Dieses Projekt beinhaltet: • die Bach-Umleitung • eine neue Trinkwasserleitung • die Sanierung der Abwasserleitung (Linersanierung) • die Kofferungs- und Belagsarbeiten Das Konzept sieht vor, dass der Rümligebach in den öffentlichen Raum verlegt wird. Somit kann die bestehende Bachleitung während den Bauarbeiten in Betrieb bleiben. Gemäss Beobachtungen von Anwohnenden kommt es bei Gewittern oder starken Regengüssen relativ oft zu einem Rückstau in der heutigen Leitung. Das führt dazu, dass bei den Schachtabdeckungen Wasser austritt und über die Schmittestrasse und danach über die Rümligenstrasse abfliesst. Der Feuerwehrweiher verfügt aktuell über ein Löschwasservolumen von ca. 35 m3, welches zur Brandfallbekämpfung stets zur Verfügung stehen muss. Dieses Volumen wird auch künftig beibehalten. Die Begrenzungsmauer des Weihers wird um 50 cm angehoben, damit zusätzlich ein Puffervolumen von 16 m3 eingestaut und der Auslauf gedrosselt werden kann. Die Trinkwasserleitung muss im ganzen Projektperimeter ersetzt werden. Die Aufnahmen der Mischabwasserleitung haben gezeigt, dass die Betonleitung ausgewaschen ist. Die seitlichen Einläufe sind nicht sauber eingebunden. Mittels einer Linersanierung können diese Punkte behoben werden. Deshalb wird im Rahmen der Sanierungsarbeiten der Schmittestrasse die Sanierung der ganzen Mischabwasserleitung mittels Liner eingerechnet. Der Baubeginn ist für Frühling/Sommer 2020 geplant. Finanzielles Dieser Kredit setzt sich wie folgt zusammen: Fr. 190‘000.00 Fliessgewässer 04/2019 Fr. 30‘000.00 Wasserversorgung Fr. 50‘000.00 Abwasserleitung Fr. 100‘000.00 Strassensanierung Die Investitionsausgaben können voraussichtlich nicht aus eigenen Mitteln finan- November ziert werden. Dies belastet die Erfolgsrechnung mit Abschreibungsaufwand und Zinsaufwand. Die Nutzungsdauer liegt je nach Objekt zwischen 40 und 80 Jahren oder zwischen 1,25% und 4%. Dies ergibt einen Aufwand von Fr. 8‘800.00 pro Rechnungsjahr. Der Zinsaufwand bei einem durchschnittlichen Zinssatz von 1% beträgt Fr. 3‘700.00 pro Jahr.
Rümliger 04/2019 8 Die Folgekosten der Wasserversorgung und der Abwasserleitung müssen über die Spezialfinanzierungen finanziert werden. Da wir in beiden Bereichen noch andere grosse Projekte umsetzen, kann dies zu Gebührenerhöhungen in den Bereichen Wasser und Abwasser führen. Antrag des Gemeinderats Die Gemeindeversammlung genehmigt für die Sanierung der Schmittestrasse einen Gesamtkredit von Fr. 370‘000.00 und ermächtigt den Gemeinderat, die entsprechenden Arbeiten von der Theiler Ingenieure AG aus Thun ausführen zu lassen. 3. Spielplatz Schulhaus, Kreditgenehmigung über Fr. 70'000.00 Das Klettergerüst mit Schaukel und Rutsche musste im Frühling 2019 aus Sicherheitsgründen definitiv abgebrochen werden. Somit fehlt für die Schüler/innen im Moment die Gelegenheit zum Schaukeln, Klettern und Rutschen. Gemäss den heutigen Schülerzahlen gehen wir davon aus, dass ab Sommer 2022 voraussichtlich alle Kinder (Kindergarten bis 6. Klasse) aus Rümligen bei uns im Schulhaus unterrichtet werden. Für die Jüngeren braucht es unbedingt einen Spielplatz. Auch für Familien mit Vorschulkindern fehlt eine Gelegenheit, sich im Dorf zu treffen. Für die Kinder ist der Schulhausplatz ein wichtiger Ort, Erfahrungen zu sammeln. Schüler/innen beteiligen sich gerne an Projekten. Wenn sie miteinbezogen werden beim Planen und Umsetzen, sind sie stolz auf „ihren“ Spielplatz und tragen mehr Sorge dazu. Mit der Firma SpielRaum haben wir einen Partner gefunden, welcher genau dies erfüllt. Geplant ist im Frühjahr 2020 eine Planungsphase mit den Schüler/innen durchzuführen und im Herbst 2020 sollen dann die Bauarbeiten gemeinsam ausgeführt werden. 04/2019 Angedachte Anschaffungen von Spielgeräten sind folgende: • Sandbereich, Klettermikado für die Kleinen, Rutsche, Zaun zur Strasse (am Hügel direkt beim Schulhaus) November • Nestschaukel, evtl. Klettermikado für die Grösseren, Schutznetz zum Rasen- platz (bei der Steinarena) Da die Platzverhältnisse relativ eng sind und wenig flache Ebene zur Verfügung steht, war es gar nicht so einfach, alle Bedürfnisse zu erfüllen. Die BfU-Normen für Spielplätze sind sehr streng. Doch nun haben wir eine optimale Lösung gefunden, welche wir Ihnen an der Gemeindeversammlung gerne aufzeigen.
Rümliger 04/2019 9 Etwa die Hälfte der Kosten machen die Spielgeräte aus. Der Rest ist für die Planung und für die Gartenarbeit. Je nach tatkräftiger Unterstützung der Schüler/innen und evtl. auch der Eltern oder des Gemeindewerks können dort noch Kosten eingespart werden. Die Schule wird auch Geld beim Jugendtag für diesen Spielplatz sammeln. Wir werden dieses Projekt auch beim Kanton einrei- chen und hoffen auf Unterstützung durch die Kulturgutscheine. Finanzielles Diese Investitionsausgaben können voraussichtlich aus eigenen Mitteln finanziert werden. Es belastet somit die Erfolgsrechnung nur mit Abschreibungsbedarf. Wir rechnen mit einer Nutzungsdauer von 10 Jahren oder 10%. Dies ergibt Abschrei- bungen von Fr. 7‘000.00 pro Rechnungsjahr. Im Finanzbereich Mobilien besteht noch kein Abschreibungsbedarf aus Vorjahren. Antrag des Gemeinderats Die Gemeindeversammlung genehmigt für den Spielplatz beim Schulhaus einen Kredit von Fr. 70‘000.00 und ermächtigt den Gemeinderat, die entsprechenden Arbeiten von der Fachstelle SpielRaum aus Bern ausführen zu lassen. 4. Pumpwerk: Leittechnik Wasserversorgung, Teilerneuerung, Kreditgenehmigung über Fr. 90'000.00 Steuer- und Fernwirkanlage für CHF 45´000.00 Die gesamte Überwachungsanlage des Pumpwerks beim Schulhaus ist veraltet (1993). Der Trommelschreiber kann keine Aufzeichnungen mehr machen, da die defekten Teile nicht mehr lieferbar sind. Dadurch fehlen wichtige Informationen, um die Wasserversorgung richtig steuern zu können. Die Leitungsverluste werden zu spät erkannt und deren Auftreten ist nicht mehr nachvollziehbar. Das Ingenieurbüro WATEC AG aus Thun hat eine Richtofferte bei der Rittmayer AG für den Ersatz der defekten Steuerungsanlage eingeholt. Die Offerte 04/2019 beinhaltet folgende Elemente: • Ersatz veraltete elektro-mechanische/teil-elektronische Leittechnik im Pump- werk Schulhaus durch digitale, dem technischen Stand entsprechende Auto- matisierungs-Module • Erneuerung Notstromversorgung (Ladegeräte, Akkus) im Pumpwerk Schul- November haus und Reservoir von 1993 • Erneuerung Wasserstandsmessung im Pumpwerk Schulhaus (aus dem Jahr 1993 stammend) • Einbruchüberwachung im Pumpwerk Schulhaus und neues Reservoir • Software Leittechnik, inkl. Visualisierung über Anlage-/Prozess-Bilder, Aktuali- sierung der Schemas
Rümliger 04/2019 10 Gemäss der Regionalplanung der Wasserversorgung Gürbetal sollen die Anlagen von Thurnen und Rümligen zu einem Verband zusammengeschlossen werden. Somit sollten die Investitionen in diese Anlage minimiert werden. Aus heutiger Sicht soll daher nur der Ersatz der nicht mehr funktionierenden Kompo- nenten erfolgen (Notstromversorgung, Wasserstandsmessung, min. Leittechnik für Schaltung und Fernzugriff über Internet). Auf die Zutrittsüberwachung und den Ersatz der bestehenden Durchflussmessungen im Pumpwerk kann verzichtet werden. Ersatz Pumpen im Pumpwerk Schulhaus für CHF 45´000.00 Die beiden grossen Pumpen im Pumpwerk Schulhaus weisen eine Laufleistung von über 35´000 Stunden aus. Die Pumpen sind jedoch für einen Betrieb von 30´000 Stunden ausgelegt. Es besteht noch kein akuter Handlungsbedarf, aber die Wahrscheinlichkeit eines Ausfalls steigt erheblich. Damit wir die Sicherheit der Wasserversorgung der Gemeinde gewährleisten können, möchten wir die Pumpen im Jahr 2020 auswechseln. Finanzielles Die Wasserversorgung wird als Spezialfinanzierung (Gebührenfinanzierung) geführt. Da diese Investition voraussichtlich nicht mit eigenen Mitteln finanziert werden kann, entstehen Zinskosten. Mit einem gerechneten Zinssatz von 1% betragen die Kosten Fr. 900.00 pro Jahr. Abschreibungsbedarf: Der Kanton schlägt als Nutzungsdauer für die Leittechnik und die Pumpen 20 Jahre vor. Dies ergibt einen Abschreibungsaufwand von Fr. 4‘500.00 pro Rechnungsjahr. Da die Spezialfinanzierung Wasserversorgung im Budget 2020 mit einem Aufwandüberschuss abschliesst, müssen spätestens für das Budget 2021 die Gebühren überprüft werden. Antrag des Gemeinderats Die Gemeindeversammlung genehmigt für das Pumpwerk beim Schulhaus für die Leittechnik der Wasserversorgung einen Kredit von Fr. 90‘000.00 und 04/2019 ermächtigt den Gemeinderat, die entsprechenden Arbeiten ausführen zu lassen. November
Rümliger 04/2019 11 5. Budget 2020 und Finanzplan 2019 – 2024 5.1 Genehmigung Budget 2020, Festsetzung der Steueranlage und der Liegenschaftssteuer 5.2 Kenntnisnahme des Finanzplans 2019 - 2024 Gesamthaushalt Fr. 1‘777‘002.00 Fr. 1‘646‘168.00 Aufwandüberschuss Fr. 130‘834.00 Allgemeiner Haushalt Fr. 1‘783‘377.00 Fr. 1‘657‘238.00 Aufwandüberschuss Fr. 126‘139.00 SF Wasserversorgung Fr. 103‘270.00 Fr. 92‘200.00 Aufwandüberschuss Fr. 11‘070.00 SF Abwasserentsorgung Fr. 89‘800.00 Fr. 95‘600.00 Ertragsüberschuss Fr. 5‘800.00 SF Abfall Fr. 37‘625.00 Fr. 38‘200.00 Ertragsüberschuss Fr. 575.00 Gesamtbeurteilung Steueranlage Der Gemeinderat hat an der Sitzung vom 14. Oktober 2019 beschlossen, die Steuern um einen halben Zehntel vom 1.75 auf 1.70 Einheiten zu senken. Dies führt zu Mindereinnahmen von Fr. 27‘000.-. Das Eigenkapital per 1. Januar 2019 beträgt Fr. 769‘775.-, dies sind umgerechnet 14 bis 15 Steueranlagezehntel. Aus diesem Grund erachtet der Gemeinderat eine moderate Senkung der Steuern als vertretbar. 04/2019 Rechnung 2018 Bei gleichbleibender Steueranlage von 1,75 wurde ein Defizit von Fr. 69‘358.- budgetiert. Die Rechnung 2018 schloss besser ab, als das Budget vorgesehen hatte. Anstelle eines Aufwandüberschusses Fr. 69‘358.- resultierte ein November Ertragsüberschuss von Fr. 361‘942.32. Die wichtigsten Gründe für das bessere Ergebnis waren auf der Aufwand- wie auf der Ertragsseite zu finden. Der Hauptgrund für das sehr gute Resultat lag bei den ausserordentlichen Steuern.
Rümliger 04/2019 12 Budget 2019 Das Budget 2019 sieht im Gesamthaushalt ein Defizit von Fr. 99‘451.75 vor und ist die Vergleichsbasis mit dem neuen Jahr. Die Vergangenheit hat gezeigt, dass die Rechnungen durchwegs besser abschlossen, als die Budgets es vorgesehen haben. Wir gehen deshalb auch im Rechnungsjahr 2019 davon aus. Budget 2020 Das Budget 2020 sieht bei der neuen Steueranlage von 1.70 Einheiten einen Gesamtaufwandüberschuss von Fr. 130‘834.00 vor. Der mit Steuergeldern finan- zierte allgemeine Haushalt ist mit Fr. 126‘139.00 defizitär, was rund 2½ Steuer- anlagezehnteln entspricht. Aufgefangen werden soll das prognostizierte Defizit mit dem bestehenden Eigenkapital. Eine Neubeurteilung der Höhe der Steueran- lage stellt sich dann wieder mit dem Budget 2021, unabhängig des noch ausste- henden Entscheids zur Fusion mit Riggisberg. Die Spezialfinanzierungen Wasser, Abwasser und Abfall entwickelten sich bis ins Jahr 2017 defizitär. Im Rechnungsjahr 2018 schlossen alle Spezialfinan- zierungen mit einem kleinen Ertragsüberschuss ab (Wasser: Fr. +3'900.00 / Abwasser: Fr. +8'700.00 / Kehricht: Fr. +1'100.00). Um allfällige Aufwandüber- schüsse aufzufangen, stehen per 1. Januar 2019 folgende Reserven in den Spezialfinanzierungen zur Verfügung: Die Bestände (Spezialfinanzierung Rechnungsausgleich) per Ende 2018: Wasserversorgung Fr. 58'981.95 Abwasserentsorgung Fr. 54'789.40 Abfall Fr. 35'551.53 Unser aktueller Finanzplan basiert auf der Grundlage der Investitionsplanung 04/2019 sowie auf Entwicklungsgrössen, die vom Kanton vorgegeben sind und die vom Gemeinderat und der Verwaltung auf unsere Verhältnisse umgesetzt worden sind. November Der Investitionsplan beruht auf den alljährlich überarbeiteten Angaben des Gemeinderats oder der zuständigen Kommissionen.
Rümliger 04/2019 13 In den nächsten Jahren stehen folgende Investitionen an: • Strassensanierungen • Schmittestrasse: Wasser, Abwasser, Bach- und Strassensanierung • Steuerung und Pumpen Wasserversorgung • Erschliessung Wasserversorgung Hermiswil • Massnahmen GEP Hermiswil • Spielplatz Schulhaus • Sanierung Schulgebäude GEAK Plus Die nachstehende Tabelle zeigt die Entwicklung der Rechnungsergebnisse der letzten 6 Jahre: 2018 2017 2016 2015 2014 2013 Ausgewiesenes Ergebnis 361'942.32 0.00 -13'615.00 -69'323.05 6'046.03 5'398.83 Nettoinvestitionen 130'314.70 108'619.70 75'207.60 99'065.80 128'008.45 99'548.55 Eigenkapital 769'775.19 407'832.87 407'832.87 421'447.87 490'770.92 484'724.89 Antrag des Gemeinderats Die Gemeindeversammlung 1. genehmigt die Steueranlage von 1,70 für die Gemeindesteuern. 2. genehmigt die Steueranlage von 1,5‰ des amtlichen Werts für die Liegen- schaftssteuern. 3. genehmigt das Budget 2020 bestehend aus: Gesamthaushalt Fr. 1‘777‘002.00 Fr. 1‘646‘168.00 Aufwandüberschuss Fr. 130‘834.00 Allgemeiner Haushalt Fr. 1‘783‘377.00 Fr. 1‘657‘238.00 Aufwandüberschuss Fr. 126‘139.00 04/2019 SF Wasserversorgung Fr. 103‘270.00 Fr. 92‘200.00 Aufwandüberschuss Fr. 11‘070.00 SF Abwasserentsorgung Fr. 89‘800.00 Fr. 95‘600.00 November Ertragsüberschuss Fr. 5‘800.00 SF Abfall Fr. 37‘625.00 Fr. 38‘200.00 Ertragsüberschuss Fr. 575.00 4. nimmt Kenntnis vom Finanzplan 2019 – 2024
Rümliger 04/2019 14 Gebühren 2020 Der Gemeinderat hat die in seiner Kompetenz liegenden Gebühren wie folgt fest- gelegt, resp. sämtliche Ansätze gegenüber dem Vorjahr unverändert belassen: Ersatzabgabe Feuerwehr (in % der einfachen Steuer) 14 % (unverändert) mind. Fr. 20.00 (unverändert) max. Fr. 450.00 Abwassergebühren Grundgebühr pro Wohnung (unverändert) Fr. 250.00 pro Gewerbe (unverändert) Fr. 300.00 Verbrauchsgebühr (je m3 Frischwasser) (unverändert) Fr. 2.50 Wassergebühren Grundgebühr pro Wohnung (unverändert) Fr. 180.00 pro Gewerbe (unverändert) Fr. 180.00 Wiederkehrende pro Wohnung (unverändert) Fr. 30.00 Löschgebühr pro Gewerbe (unverändert) Fr. 30.00 Verbrauchsgebühr (je m3 Frischwasser) (unverändert) Fr. 2.00 Abfallgebühren Grundgebühren für Einpersonenhaushalte (unverändert) Fr. 60.00 für Mehrpersonenhaushalte (unverändert) Fr. 80.00 für Einpersonenbetriebe (unverändert) Fr. 30.00 (bis 100 Stellenprozente und Landwirtschaft) für kleine Betriebe (unverändert) Fr. 90.00 (mit Beschäftigten von 101 bis 399 Stellenprozente) für grosse Betriebe (unverändert) Fr. 120.00 (mit Beschäftigten über 400 Stellenprozente) Abfallvignetten 17 Liter (unverändert) Fr. 1.40 04/2019 35 Liter (unverändert) Fr. 1.90 60 Liter (unverändert) Fr. 3.20 110 Liter (unverändert) Fr. 5.80 Sperrgut (unverändert) Fr. 7.80 November Container (unverändert) Fr. 38.00 Grünabfuhr (unverändert) Fr. 6.00 Hundetaxe (unverändert) Fr. 50.00
Rümliger 04/2019 15 6. Wahl einer/s Gemeinderätin/Gemeinderats Wir freuen uns auf Wahlvorschläge und hoffen, dass wir an der Gemeindever- sammlung den vakanten Gemeinderatssitz besetzen können. Herzlichen Dank für Ihre Mithilfe, damit wir in Rümligen auch nächstes Jahr die nötigen Aufgaben erfüllen können. 7. Verschiedenes Informationen des Gemeinderats und Wortbegehren aus der Bevölkerung. Wir hoffen, Sie mit dieser Botschaft umfassend zu informieren und freuen uns auf zahlreiches Erscheinen. ******************************************************************************************** Wir danken allen Behördenmitgliedern, Gemeinde- angestellten, Funktionären und allen weiteren Personen, die sich im 2019 in irgendeiner Art und Weise für die Gemeinde engagiert haben. Ganz herzlichen Dank! 04/2019 ******************************************************************************************** November
Rümliger 04/2019 16 Herzlichen Dank an die Gemeindewerkmitarbeitenden Hanspeter Schmutz hat per 31. Dezember 2019 sowie Albrecht Guggisberg und Simon Hofer haben per 29. Februar 2020 ihren Dienst als Gemeindewerk- mitarbeitende und den Winterdienst gekündigt. Für ihren jahrelangen unermüdlichen Einsatz für eine saubere und gut funktio- nierende Infrastruktur in Rümligen – besonders auch während den Winter- monaten mit Früh- und Spätdiensten – danken wir ihnen ganz herzlich! In diesen Dank eingeschlossen sind selbstverständlich alle sechs Mitarbeiten- den! Die drei vorgenannt austretenden und die drei aktiven, Ueli Berger, Adrian Hänni und Alfred Hänni, auf deren Dienste wir weiterhin zählen dürfen. Wir wünschen Ihnen allen vor allem Gesundheit und viel Freude! Herzliches Willkommen an Stefan Wüthrich Als neuen Gemeindeangestellten für den Strassenunterhaltsdienst konnte der Gemeinderat Stefan Wüthrich aus Mühlethurnen per 1. März 2020 anstellen. Er ist in Rümligen aufgewachsen und kennt die Wege und Strassen unseres Gemeindegebietes bestens. Wir freuen uns auf eine gute Zusammenarbeit und wünschen ihm bei der neuen Aufgabe in Rümligen viel Gfreuts! Winterdienst neu organisiert 04/2019 Zufolge vorgenannter Wechsel wird der Winterdienst ab 1. März 2020 teilweise neu organisiert: Wo Wer Stellvertretung November Hasli, Hermiswil, Rümligen Adrian Hänni Alfred Hänni Schwanen – Weid Gemeinde Kaufdorf Kaufdorf intern Bernstrasse – Einschlag Trottoir Riggisbergstrasse Markus Prankl Stefan Wüthrich Kirchenthurnen bis und mit Wüthrich Stefan vakant Feuerwehrmagazin
Rümliger 04/2019 17 Rümliger Plausch-Jass Zufolge mangelnder Teilnehmerzahl von Jassfreudigen konnte dieses Jahr der Jassanlass nicht durchgeführt werden. ******************************************************************************************** Diebstähle In Rümligen, vorwiegend im Quartier Schindelacker, wurde aus nicht abge- schlossenen Wagen öfters Geld (Reserve Parkuhren-Münzgeld) entwendet. Bitte seien Sie wachsam und schliessen Sie die Autos immer ab, egal ob es auf der Strasse, in Unterständen oder in unverschlossenen Garagen steht. Beobach- tungen über Verdächtiges melden Sie bitte der Kantonspolizei Bern, Polizeiwache Riggisberg, Tel.Nr. 031 368 74 61. ******************************************************************************************** Silvester-Apéro Wiederum lädt der Gemeinderat die Bevölkerung zu einem gemeinsamen Jahresausklang ein. Datum Dienstag, 31. Dezember 2019 Zeit 11:00 Uhr 04/2019 Ort Gemeindeverwaltung Der Gemeinderat und das Verwaltungspersonal hoffen auf zahlreiches November Erscheinen und freuen sich, mit Ihnen auf das neue Jahr anzustossen. *************************************************************************************************
Rümliger 04/2019 18 Informationen aus der Verwaltung Gemeindeverwaltung bleibt über Weihnachten und Neujahr geschlossen Der Schalter der Gemeindeverwaltung bleibt von Montag, 23. Dezember 2019 bis und mit Freitag, 3. Januar 2020, geschlossen. Ab Montag, 6. Januar 2020, sind wir gerne wieder zu den gewohnten Öffnungs- zeiten für Sie da. Kehrichtmarken können in jener Zeit bezogen werden bei: • Gasser-Balsiger AG, Recycling und Entsorgung, Gelterfingen • Chäsi Toffen, Fam. Bräuchi, Toffen Entschädigungen 2019 Wir bitten die Kommissionsmitglieder, Funktionäre und Delegierten, ihre Spesen- abrechnungen fürs Jahr 2019 bis spätestens am Freitag, 6. Dezember 2019, bei der Gemeindeverwaltung Rümligen einzureichen. Die Gemeinderats- und Kom- missionssitzungen sowie die Einsätze des Wahl- und Abstimmungsausschusses werden direkt durch die Sekretariate gemeldet und müssen nicht aufgeführt werden. Die offiziellen Formulare können bei Bedarf bei der Gemeindeverwaltung, Tel. 031 809 02 65, E-Mail info@ruemligen.ch, bezogen werden. Abfall gehört nicht in die Holzfeuerung oder in das Cheminée Seit dem 1. Januar 2009 kontrollieren die Kaminfegerinnen und Kaminfeger die Asche sämtlicher Cheminées und Holzfeuerungen. Wer illegal Abfall verbrennt, muss mit einer Verwarnung und im Wiederholungsfall mit einer kostenpflichtigen Ermahnung oder Anzeige durch die Gemeinde rechnen. 04/2019 Verbrennen von Abfall ist verboten. Das gilt vor allem auch für Papier, Karton, Verpackungen, Kunststoff, Restholz und behandeltem Holz, weil sie mit dem Rauch grosse Mengen giftiger Schadstoffe in unsere Atemluft einbringen. Damit belasten sie die Umwelt und schaden unserer Gesundheit. Erlaubt ist das Ver- November brennen von naturbelassenem, trockenem und stückigem Holz (Scheiter). Im Namen Ihrer Nachbarn und der Umwelt danken wir Ihnen, dass Sie die Holz- feuerung und das Cheminée korrekt betreiben. Sie leisten damit einen wichtigen Beitrag zur Luftreinhaltung. Weitere Auskünfte erteilen die Kreiskaminfegermeisterinnen und Kreiskamin- fegermeister.
Rümliger 04/2019 19 Internet-Radioauftritt der 4.- 6. Klasse in Rümligen Donnerstag, 21. November 2019, 9.30 – 11.30 Uhr Die Stiftung Kinderdorf Pestalozzi ist mit ihrem Radioaufnahmebus auf dem Schulhausplatz Rümligen stationiert. Die Schulkinder senden live zum Thema Kinderrechte. Wählen Sie powerup.ch/powerup-live und hören Sie zu oder besuchen Sie uns während der Arbeit auf dem Schulhausplatz! Susanne Veress und die Klasse ************************************************************************************************* Seniorennachmittag mit der Schule Kirchenthurnen-Rümligen Am Dienstag, 10. Dezember 2019, 14:00 Uhr findet die Weihnachtsfeier für Senioren und Seniorinnen in der Kirche Thurnen statt. Die Schüler und Schülerinnen führen das Programm der Schulweihnachten auf. Es sind alle herzlich eingeladen! Das Kollegium Rümligen – Kirchenthurnen *********************************************************************************** Schule Kirchenthurnen – Rümligen Weihnachtsfeier der Schule 04/2019 Donnerstag, 12. Dezember 2019, 19:00 Uhr in der Kirche Kirchenthurnen Schüler und Schülerinnen vom Kindergarten bis zur 6. Klasse singen, musizieren und November spielen zum Thema Weihnachten in aller Welt. ***********************************************************************************
Rümliger 04/2019 20 Bäume fällen nützt Natur und Mensch 04/2019 November
Rümliger 04/2019 21 Gülleanwendung im Winterhalbjahr Dünger, insbesondere flüssige Hofdünger (Gülle, Gärgülle, Silosaft usw.), kön- nen ober- und unterirdische Gewässer (Bäche, Flüsse, Seen, Grundwasser) bei unsachgemässer Anwendung gefährden. Sie dürfen deshalb nur mit Vorsicht und unter Berücksichtigung von strikten Anforderungen ausgebracht werden. Die Chemikalien-Risikoreduktions-Verordnung vom 18. Mai 2005 (ChemRRV, SR 814.81) schreibt vor, dass bei der Verwendung von Düngern die im Boden vorhandenen Nährstoffe und der Nährstoffbedarf der Pflanzen, der Standort, die Witterung und Beschränkungen nach dem Umweltrecht zu berücksichtigen sind. Konkret verbietet sie insbesondere das Ausbringen von stickstoffhaltigen Düngern (d.h. auch Gülle und Mist), wenn die Pflanzen den Stickstoff nicht auf- nehmen können. Erfordern besondere Bedürfnisse des Pflanzenbaus ausserhalb dieser Zeiten dennoch eine Düngung, so dürfen solche Dünger nur ausgebracht werden, wenn keine Beeinträchtigung der Gewässer zu befürchten ist. Das Aus- bringen von flüssigen Düngern ist untersagt, wenn der Boden nicht saug- und aufnahmefähig ist, insbesondere wenn er wassergesättigt, gefroren, schneebe- deckt oder ausgetrocknet ist (Anh. 2.6 Ziff. 3.2.1 ChemRRV). Ausnahmebewilligungen für die Gülle- oder Mistaustragung (sogenannter Notaustrag) zur Unzeit kann die Gemeinde nicht erteilen. Falls die Gülle- grube während des Winters gleichwohl voll werden sollte, muss in erster Priorität anderweitig Lagerraum für die Gülle gesucht werden, z. B. in einer Güllegrube in der Nachbarschaft. Wer Massnahmen ergreifen muss, soll sich bitte vorgängig bei der Gemeindeverwaltung melden. Ein Gülleaustrag im Winter ist strafbar. 04/2019 November
Rümliger 04/2019 22 Rückerstattung der Krankheitskosten Anspruchsvoraussetzungen Für die Rückerstattung der ausgewiesenen Krankheits- und Behinderungskosten muss eine Berechnung der jährlichen Ergänzungsleistung vorliegen. Bei einem Anspruch auf eine jährliche EL werden die vergütbaren Krankheits- und Behinde- rungskosten zurückgezahlt. Bei einer Ablehnung der jährlichen EL, aufgrund eines Einnahmenüberschusses, werden die vergütbaren Krankheits- und Behin- derungskosten nach Abzug des Einnahmenüberschusses zurückgezahlt. Die Behandlung bzw. der Kauf muss in einem Zeitpunkt erfolgt sein, als ein Anspruch auf eine AHV/IV-Rente, eine Hilflosenentschädigung der IV oder ein Taggeld der IV während mindestens 6 Monaten bestand und bei Ausländern, Flüchtlingen und Staatenlosen die Karenzfrist erfüllt war. Die Kosten müssen der EL-beziehenden Person oder den in die Berechnung der jährlichen EL einbezogenen Versicherten grundsätzlich selber erwachsen sein. Ein Anspruch auf die Vergütung besteht nur, soweit nicht andere Versicherungen (Krankenkasse / Unfall-, Haftpflicht- oder Invaliditätsversicherung, usw.) für die Kosten aufkommen. Vergütbar sind nur in der Schweiz entstandene Kosten. Im Ausland entstandene Kosten können ausnahmsweise berücksichtigt werden, wenn sie während eines Auslandaufenthaltes notwendig wurden oder wenn die medizinisch indizierten Massnahmen nur im Ausland durchgeführt werden konnten. Einreichung / Frist Die vollständigen Unterlagen reichen Sie bitte bei der zuständigen AHV-Zweig- 04/2019 stelle ein. Die Rückvergütung der Kosten muss innert 15 Monaten seit der Rechnungsstellung beantragt werden. November Rechnungsdatum Die ausgewiesenen Krankheits- und Behinderungskosten werden für das Kalen- derjahr vergütet, in dem die Rechnungsstellung erfolgt ist.
Rümliger 04/2019 23 Vergütbare Krankheits- und Behinderungskosten • Kostenbeteiligung der Krankenkasse aus der obligatorischen Krankenpfle- geversicherung (Franchise und 10% Selbstbehalt) bis zum Betrag von jähr- lich CHF 1'000.00 / Kinder CHF 350.00 • Zahnbehandlungen: wirtschaftliche und zweckmässige Versorgung • Pflege und Betreuung zu Hause oder in Tagesstätten • Hilfe im Haushalt (Spitex / private Institutionen / Personen, die nicht im glei- chen Haushalt leben) • Entlastungsaufenthalte in einem Heim oder Spital • Ärztlich angeordnete Bade- und Erholungskuren • Ausgewiesene Mehrkosten für eine medizinisch erforderliche Diät zu Hause • Transporte zu einer nächstgelegenen Behandlungsstelle • Kosten für Pflegehilfsgeräte: Aufzugständer, Badelift, Elektrobett, Kranken- heber, Nachtstuhl • Kosten für Hilfsmittel, die durch die AHV teilfinanziert werden (Gesichts- epithesen, Hörgeräte, Lupenbrillen, Perücken, Rollstühle, orthopädische Mass-Schuhe und Serien-Schuhe, Sprechhilfe-Geräte) • Kosten für Starbrillen oder Kontaktlinsen nach Staroperation, kostspielige orthopädische Änderungen von Konfektionsschuhen, Notrufsystem etc. Bei finanziellen Schwierigkeiten steht Ihnen Pro Infirmis oder Pro Senectute auf Anfrage hin beratend zur Verfügung. Höchstbeträge für die Vergütung Für ausgewiesene Krankheits- und Behinderungskosten können pro Kalender- jahr zusätzlich zu den jährlichen Ergänzungsleistungen höchstens folgende Beträge vergütet werden: Alleinstehende CHF 25'000.00 04/2019 Ehepaare CHF 50'000.00 Heimbewohner CHF 6'000.00 Für zu Hause wohnende Personen mit einem Anspruch auf eine Hilflosenent- schädigung der IV oder der Unfallversicherung erhöht sich der Betrag, soweit die November Kosten für Pflege und Betreuung durch die Hilflosenentschädigung nicht gedeckt sind. Weitere Informationen finden Sie in den Merkblättern auf der Website www.akbern.ch oder wenden Sie sich an die AHV-Zweigstelle.
Rümliger 04/2019 24 Herzlich willkommen in Rümligen • Kevin Lücke, Rümligenstrasse 7 • Manuela Glauser und Bruno Mägerli, Mannenbühlweg 1 Herzliche Gratulation zur Geburt • Susanne Mischler zu Leandro ******************************************************************************************** Senioren-Treffen 2020 Die Senioren-Treffen finden an folgenden Daten jeweils um 14.00 Uhr statt: Restaurant Schwanen, Rümligen 6. Dezember 2019 sowie im 2020 am 6. März 3. April 5. Juni 7. August 2. Oktober 4. Dezember Restaurant Rössli, Hasli 10. Januar 7. Februar 1. Mai 3. Juli 4. September 6. November 04/2019 Für Mitfahrgelegenheiten melden Sie sich bitte bei Margrit Kumli, Tel. 079 686 46 59 Heidi Lüthi, Tel. 031 371 67 20 Margrit Trachsel, Tel. 031 809 03 66. November Wir schätzen es sehr, dass Margrit Kumli und Heidi Lüthi diese gemütlichen Senioren-Treffen organisieren und danken ihnen und allen Helferinnen herzlich! ********************************************************************************************
Rümliger 04/2019 25 SPITEX Gantrisch – wir kommen Brauchen Sie Pflege und Unterstützung zu Hause? Nach einem Unfall, einer Operation, bei chronischer Krankheit, psychischen Erkrankungen oder Altersgebrechen? Brauchen Sie als Angehörige Entlastung? Wir sind die Profis für eine Pflege und Betreuung mit Herz und Verstand. Wir sind Fachleute, speziell auch für: Wunden, Diabetes, palliative Pflege und Sterbebegleitung, Demenz, psychische Erkrankung, Fusspflege, Inkontinenz... Wir bieten Hauswirtschaft und Mahlzeitendienst. Wir kommen auch für hauswirtschaftliche Tätigkeiten, die Sie nicht mehr selber ausführen können und übernehmen sozialbetreuerische Aufgaben. Unsere freiwilligen Fahrerinnen und Fahrer liefern täglich am Mittag eine Mahlzeit, welche im Schlossgarten gekocht wird. Wir pflegen Sie täglich von früh bis spät. Rufen Sie uns an und besprechen Sie Ihre Bedürfnisse mit uns. Wir helfen weiter und beraten Sie gerne. Falls Sie eine Fusspflege bei Ihnen zu Hause wünschen, melden Sie sich bei uns. Wir haben dieses Angebot neu strukturiert und ausgebaut. Unsere ausgebildeten Fusspflegerinnen kommen nach Absprache zu Ihnen heim. Kosten und Finanzierung Unsere Pflege-Leistungen werden von der Krankenkasse übernommen. Falls Sie Ergänzungsleistungen beziehen, werden Kosten zu Ihren Lasten (z.B. Patientenbeteiligung, Anteil an Hauswirtschaft und Mahlzeitenlieferkosten) rückerstattet. Adresse 04/2019 SPITEX Gantrisch Längenbergstrasse 30 3132 Riggisberg Telefon: 031 808 80 10 (Mo-Fr 8.00-12.00 und 14.00-17.00Uhr) Fax: 031 808 80 11 E-Mail: info@spitex-gantrisch.ch Internet: www.spitex-gantrisch.ch November Wir sind die Non-Profit Spitex mit einem Leistungsvertrag des Kantons zur Versorgungspflicht, zuständig für Rümligen, Niedermuhlern, Kaufdorf, Kirchen- thurnen, Mühlethurnen, Lohnstorf, Riggisberg, Rüeggisberg, Wald.
Rümliger 04/2019 26 Regionale Produkte sind im Trend – was sind zertifizierte Parkprodukte? In den Spezialitäten, die mit dem Produktelabel des Naturparks Gantrisch aus- gezeichnet sind, steckt viel Park drin. Die Herstellung der Produkte und die Er- bringung der Dienstleistungen erfolgen im Sinne des Nachhaltigkeitsprinzips und tragen zur Stärkung der regionalen Wirtschaft bei. Die strengen Anforderungen garantieren Regionalität: So müssen bei zusammengesetzten Produkten min- destens 80 % aus dem Parkgebiet stammen, die Hauptzutat sogar zu 100 %. Auch die Verarbeitung muss zu mindestens 2/3 im Parkgebiet stattfinden, was die Wertschöpfung stärkt. Die Produkte werden von einer unabhängigen Zertifi- zierungsstelle kontrolliert und zertifiziert und garantieren ein echt regionales Produkt. Im Naturpark Gantrisch sind bereits 290 Köstlichkeiten von über 24 Betrieben zertifiziert. Mit dem Kauf regionaler zertifizierter Produkte gönnt sich der Konsu- ment nicht nur eine Gaumenfreude, sondern unterstützt zudem die regionale Wirtschaft im Naturpark Gantrisch. Ziel ist es, den Absatz regionaler Lebensmit- telspezialitäten zu steigern, das regionale Handwerk zu unterstützen und die Wertschöpfung im Naturpark Gantrisch zu fördern. Durch den Kauf von regio- nalen zertifizierten Produkten wird auch zum Erhalt und zur Aufwertung der wunderschönen Landschaft mit einer reichen Flora und Fauna beigetragen. Zudem werden auch die vitale Regionalwirtschaft und wichtige Kulturgüter gefördert. Feines aus der Region erhalten Sie in den gut sichtbaren Gantrischhüsli: • Albligen: Dorfladen (Hüsli) • Belp: Chäs Glauser (Hüsli), Landi und Volg (Regal) • Bern: Metzgerei Kauffmann AG (Hüsli), Globus Delicatessa und Loeb (Regal) • Guggisberg: Guggershörndli-Laden (Hüsli) • Gurnigel: Berghaus (Hüsli) • Mühlethurnen: Volg (Regal) 04/2019 • Oberbalm: Volg (Hüsli) • Riggisberg: Käserei (Hüsli), Café Längenberg (Regal) • Rüschegg: Christiania Sport (Regal) • Rüeggisberg: Landi und «üse Dorfmärit» (Regal) November • Schwarzenburg: Landi (Regal) • Plaffeien/Schwarzsee: Fontana Lebensmittel (Hüsli) • Toffen: Käserei und Metzgerei (Regal) Denner Satellit (Hüsli) • Zimmerwald: Dorfladen (Regal)
Rümliger 04/2019 27 Naturpark Gantrisch, ein Gewinn für die Region Der Naturpark Gantrisch ist eine Modellregion für nachhaltige Entwicklung und gemeinsam wurde in den vergangenen Jahren viel erreicht. Der Naturpark Gantrisch ist Sternenpark-Kandidat – der bisher einzige schweizweit. Quelle: Jahresbericht 2018, Bereich Natur & Landschaft Der Naturpark führt jedes Jahr Landschaftspflegeeinsätze im Umfang von 600 Personentagen durch. Quelle: Jahresbericht 2018, Bereich Natur & Landschaft Seit 2012 haben 17‘255 Personen die Naturschätze der Region auf Exkursionen kennengelernt. Quelle: Evaluation Charta 2012-2021 Im Jahr 2018 haben 200 Schulklassen beim Adventskalender des Natur- parks mitgemacht. Quelle: Jahresbericht 2018, Bereich Gesellschaft Dank dem Naturpark fliessen jedes Jahr 1.5 Mio. Franken an Fördergeldern in die Region. Das entspricht Fr. 40.- pro Einwohner/in. Quelle: Jahresbericht 2018, Bereich Parkbetrieb Der Tourismus bringt jedes Jahr 7 Mio. Franken an Wertschöpfung in die Region. Quelle: Jahresbericht 2018, Bereich Wirtschaft Die zertifizierten Produkte bringen jährlich mehr als 9 Mio. Franken Umsatz in die Region. Quelle: Jahresbericht 2018, Bereich Wirtschaft Wir sind Park! Ohne das Engagement der Bevölkerung gibt es keinen Park. Sie gibt die ersten Impulse zu dessen Errichtung. Bei der Projektierung, der Errichtung und beim 04/2019 Betrieb eines Parks wirkt sie in den verschiedenen Interessengruppen mit. Die Gemeinden bilden das zentrale Element der Parkträgerschaft. Wir leben und lieben unsere Region Gantrisch! November Wertschätzung und Wertschöpfung Ein Park bewahrt seine kostbaren Natur- und Kulturgüter und wertet sie auf. Er gibt wichtige Impulse für die Stärkung der regionalen Wirtschaft. Den Besuchern bietet ein Park echte Naturerlebnisse, faszinierende Geschichten, Kontakte zur lokalen Bevölkerung und den Genuss regionaler Spezialitäten.
Rümliger 04/2019 28 04/2019 November
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