ÖPUL 2015-2020 Österreichisches Programm für umweltgerechte Landwirtschaft

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ÖPUL 2015-2020 Österreichisches Programm für umweltgerechte Landwirtschaft
Rubrik 1

                            BIO AUSTRIA

Österreichisches Programm
für umweltgerechte Landwirtschaft

ÖPUL 2015–2020
aktualisiert auf Basis der ÖPUL-Sonderrichtlinie,
ergänzt um Investitionsförderung, Kontrollkostenzuschuss und
Düngeaufzeichnungsverpflichtung

ergänzt um 1. Programmänderung

Eine Sonderinformation von BIO AUSTRIA
Stand Mai 2016

                 März 2015 | BIO AUSTRIA | Sonderinformation ÖPUL 2015–2020
ÖPUL 2015-2020 Österreichisches Programm für umweltgerechte Landwirtschaft
2 ÖPUL

ÖPUL 2015–2020
Das überarbeitete Programm für              Die Umrechnung der LSE erfolgt nach                                Maßnahme Begrünung wurde im
Ländliche Entwicklung 2015-2020 mit         einem spezifischen Schlüssel.                                      ersten Jahr von drei Hektar Ackerland
dem Agrar-Umweltprogramm ÖPUL               Bei Verstößen im Zusammenhang mit                                  auf zwei Hektar gesenkt. Die Begrü-
als Herzstück wurde am 12. Dezem-           LSE wird im Falle einer Sanktion der                               nungsvariante 6 (winterhart ab 15.10.)
ber von der EU-Kommission offiziell         Anteil der LSE an der Gesamtprämie                                 ist nun auch mit der Mulch- und
genehmigt.                                  mitberücksichtigt und sich die Sank-                               Direktsaat kombinierbar. Der Kreis
Die Fachinformationen in diesem Do-         tion nicht auf die gesamte Bio-Prämie                              erlaubter Kulturen, die mit der Mulch-
kument beruhen auf dem genehmigten          beziehen.                                                          und Direktsaat kombinierbar sind,
Programmstand.                                                                                                 wurde erweitert auf „erosionsgefährde-
                                            Zudem wurde der Zuschlag für Blüh-                                 te Kulturen“, d.h. Kulturen mit einem
BIO AUSTRIA hat wesentliche Verbes-         kulturen sowie Heil- und Gewürzpflan-                              erhöhten Bodenabtragsrisiko wie z.B.
serungen am Programm erreicht, darun-       zen von 55 EUR auf 120 EUR erhöht                                  Zuckerrübe, Mais, Hirse, Soja, Kartof-
ter die Anhebung der Prämien für die        (wird zusätzlich zur Bio-Ackerprämie                               feln, Kürbis, Sonnenblumen, Acker-
biologische Bewirtschaftung bezogen         bezahlt).                                                          bohnen oder Gemüse und ähnliche
auf ursprüngliche Pläne, keine Einfüh-                                                                         Feldfrüchte. Nicht als „erosionsgefähr-
rung neuer GVE-Staffelungen und die         Nachbesserungen bei Begrünung                                      dete Kulturen“ gelten jedenfalls Getrei-
Vereinfachung der Bio-Maßnahme.             Die Mindesteinstiegsgröße in der                                   de, Gräser und Futterleguminosen.

Wichtige Änderungen für Bio
gegenüber dem Programm-                           Kombinierbare Maßnahmen
entwurf vom April 2014                            im ÖPUL 2015-2020
(keine vollständige Auflistung aller
Änderungen)                                                                       Agrarumwelt Artikel 28                                         Bio Artikel 28 Tierschutz Art. 33
                                                   Allgemein      Acker                             Grünland                    Dauerkulturen
Bio-Maßnahme deutlich vereinfacht                                         Vorbeugender                          Erosions-
                                                  Naturschutz- Begrünung/
                                                                                                                                                 Biologische
Die verpflichtende Anlage von Biodiver-                         Zwischen-  Grundwas- Alpung und Silageverzicht schutz Obst,                      Wirtschafts-      Tierschutz-
                                                   maßnahme       frucht    serschutz  Behirtung                Wein und
                                                                                                                                                    weise
                                                                                                                                                                      Weide
sitätsflächen auf Acker- und Grünland-                                      (regional)                           Hopfen
flächen im Ausmaß von fünf Prozent                                                 Vorbeugender
der Betriebsfläche, die zusätzlich in die          Bodennahe Begrünung/ Oberflächenge- Bewirtschaf-                Erhaltung
                                                  Gülleausbrin-   System   wässerschutz
                                                                                            tung von              gefährdeter
Bio-Maßnahme integriert wurde, wurde                  gung                                 Bergmäh-                Nutztier-
                                                                Immergrün auf Ackerflächen   wiesen                 rassen
                                                                              (regional)
nun ersatzlos gestrichen - ohne dass
                                                                                  Bewirtschaftung
dadurch die Bio-Prämie weiter gekürzt                                             auswaschungs-
                                                                  Mulch- und        gefährdeter
wird. Damit wird die Abgeltung für                                Direktsaat       Ackerflächen
die Mehraufwände und Mindererträge                                                   (regional)
durch die biologische Wirtschaftsweise                               Anbau
deutlich erhöht, weil die Prämienhöhe                               seltener
                                                                 landw. Kultur-
nun auf demselben Niveau bleibt, das                                pflanzen
ursprünglich für Bio und die UBB-Maß-
                                                                 Nützlingsein-
nahme (Umweltgerechte und Biodi-                                   satz im
versitätsfördernde Bewirtschaftung)                              geschützten
                                                                    Anbau
zusammen vorgesehen war.
                                                                                                        Quelle: bmlfuw, abgeändert BIO AUSTRIA

Die Möglichkeit für Bio-Betriebe an der
UBB-Maßnahme freiwillig teilzuneh-                Das ÖPUL umfasst eine Reihe von Agrarumweltmaßnahmen, die
men, hat das Landwirtschaftsministeri-            Biologische Wirtschaftsweise und die Tierschutzmaßnahme.
um aus budgetären Gründen abgelehnt.
Doch der Schutz von Landschaftsele-               Impressum:
menten bleibt wie schon jetzt verpflicht-         BIO AUSTRIA-Sonderinformation; Herausgeber: BIO AUSTRIA,
ende Auflage, die Landschaftselemente             Auf der Gugl 3/3. OG, 4021 Linz, Tel. 0732/65 48 84; www.bio-austria.at
                                                  Redaktion: DI Christa Größ, Mag. Thomas Fertl;
(LSE) werden in Zukunft jedoch mit
                                                  Grafik: b17-Büro für Mediengestaltung; finanziell unterstützt durch das BMLFUW
6 EUR pro Prozent LSE-Fläche an der
                                                  Titelfoto: Alexander Wurdritsch – fotolia.com (Blick von der Burgruine Landsee, Burgenland)
landwirtschaftlichen Nutzfläche zu-
sätzlich abgegolten (max. 150 EUR/ha).            Für die inhaltliche Richtigkeit der Angaben kann keine Gewähr/Haftung übernommen werden.

                 BIO AUSTRIA | Sonderinformation ÖPUL 2015–2020 | Mai 2016
ÖPUL 2015-2020 Österreichisches Programm für umweltgerechte Landwirtschaft
Biologische Wirtschaftsweise 3

                    Biologische Wirtschaftsweise

Die Biologische Wirtschaftsweise ist
die höchstwertige Maßnahme, sie ist in
                                            Blühkulturen sowie Heil- und
einem eigenen Artikel geregelt.             Gewürzpflanzen auf Ackerflächen (optional)
                                            Auf Ackerflächen                            würzpflanzen anrechenbar sind: z.B.
                                            n Anlage auf Ackerflächen bis spätes-       Acker-Stiefmütterchen, Berg- oder
Förderungs-                                 tens am 15. Mai                             Hochlandlinsen, Basilikum, Kamille,
voraussetzungen                             n Umbruch nach der Ernte erlaubt,           Ringelblume, Salbei etc.
                                            frühestens jedoch am 1. Juli; wenn          Die gesamte Liste für hier anrechenbare
n Anerkennung als Bio-Betrieb und           aufgrund außergewöhnlicher Umstände         Kulturen ist im Programm auf Seite 572
Vertrag mit einer Bio-Kontrollstelle        keine Ernte erfolgt, dann ist Umbruch,      zu finden (http://www.bmlfuw.gv.at/
spätestens ab 1. Jänner des Verpflich-      Pflegemahd oder Häckseln frühestens         land/laendl_entwicklung/
tungszeitraumes                             am 1. August erlaubt.                       Programmanpassung siehe Seite 16.
n Einhaltung der EU-Bio-Verordnung          n Als Blühkultur und Heil- und Ge-
und des österreichischen Codex Kapitel
A 8 (Biologische Landwirtschaft)
n Erhaltung und naturverträglicher          Biodiversitätsflächen auf Acker (optional)
Umgang mit flächigen und punktförmi-        Programmanpassung siehe Seite 16.
gen Landschaftselementen
Detaillierte Informationen zu den
Landschaftselementen können auf
der AMA-Webseite heruntergeladen            Sonderbestimmungen
werden unter Mehrfachantrag Flächen/
Digitalisierung von Landschaftselemen-      Bodengesundungsfläche Acker                 erreicht werden und die Fütterungsricht-
ten: http://www.ama.at/Portal.Node/         Im Falle von Bodengesundungsflächen         linie ist einzuhalten. Es gibt keine geson-
public?gentics.am=PCP&p.conten-             gilt:                                       derte Ausnahme für Streichelzootiere.
tid=10007.147373                            A) Es darf keine Nutzung des Aufwuch-       Regelung für konventionelle Pferdehaltung
n Verpflichtung zur Erhaltung des           ses erfolgen (nur Häckseln);                „Konventionelle“ Pferde dürfen am
Grünlandausmaßes im Verpflichtungs-         B) Verzicht auf den Einsatz von Pflan-      Bio-Betrieb gehalten werden, da viele
zeitraum: Als Referenzfläche gilt die       zenschutz- und Düngemitteln;                Bio-Betriebe Einstellerpferde halten. Sie
Grünlandfläche im ersten Jahr der           C) die Neuansaat hat bis spätestens         sind für den maximalen Düngeanfall zu
Verpflichtung plus die im Jahr davor        15. Mai des Kalenderjahres zu erfolgen,     berücksichtigen, bei der Prämiendiffe-
umgebrochene Fläche.                        Umbruch frühestens am                       renzierung (Berechnung der RGVE/ha)
Über den Verpflichtungszeitraum können      15. September des zweiten Jahres            jedoch nicht. Am Bio-Betrieb dürfen
bis zu 5% der Grünlandfläche in Acker-      D) Spätestens im zweiten Jahr nach dem      aber nicht gleichzeitig Pferde nach
oder Dauer-/Spezialkulturen umgewan-        Anlegungsjahr hat eine Flächenrotation      Bio-Richtlinien und konventionellen
delt werden, jedoch jedenfalls 1 ha und     zu erfolgen. Als Anlagejahr gilt das Jahr   Anforderungen gehalten werden. Das
maximal 3 ha.                               der erstmaligen Angabe im MFA.              gilt auch für die anderen Equiden wie
n Bio-Bienenhaltung: Die Förderober-        Bodengesundungsflächen sind bis max.        Ponys, Esel und Kreuzungen daraus.
grenze liegt bei 1000 Bienenstöcken pro     25% der Ackerfläche mit 230 EUR/ha          Die konventio-
Betrieb und Jahr.                           förderbar.                                  nelle Pferdehaltung ist an die AMA
n Weiterbildungsverpflichtung: Spätes-      Haltung von nicht bio-zertifizierten        über den MFA zu melden.
tens bis 2018 sind fachspezifische Kurse    Eigenbedarfstieren
im Mindestausmaß von fünf Stunden zu        Als Eigenbedarfstiere gelten ausschließ-    BIO AUSTRIA hat hier eine weiterge-
absolvieren.                                lich Schweine und Legehühner. Es            hende Regelung: BIO AUSTRIA-Betriebe
                                            können maximal zwei Mastschweine            füttern ihren Pferden Bio-Grundfutter und
                                            und zehn Legehennen für den Eigenbe-        Bio-Getreide, Misch- und Mineralfutter
                                            darf gleichzeitig gehalten werden. Bei      sowie Maulgaben können auch konventio-
                                            BIO AUSTRIA-Betrieben müssen bei            nell sein. Dafür ist eine Ausnahme „Kon-
                                            diesen Tieren in der Haltung zumindest      ventioneller Teilbetrieb Pferdehaltung“
                                            24 TGI-Punkte (Tiergerechtheitsindex)       bei BIO AUSTRIA zu beantragen.
Foto: fotolia.com

                                           Mai 2016 | BIO AUSTRIA | Sonderinformation ÖPUL 2015–2020
ÖPUL 2015-2020 Österreichisches Programm für umweltgerechte Landwirtschaft
4 Biologische Wirtsaftsweise

Tabelle 1: Bio-Prämie
Prämienelement/Kultur                           Details                                                                                        Euro/ha
Grünland                                        Grünland und Ackerfutter >25 % auf Betrieben < 0,5 RGVE/ha Futterfläche                              70,–
                                                Grünland und Ackerfutter >25 % auf Betrieben ≥ 0,5 RGVE/ha Futterfläche                          225,–
Ackerland                                       Ackerland (inkl. Bodengesundungsflächen und Feldfutter bis maximal 25 % an LN)                   230,–
                                                Feldgemüse und Erdbeeren                                                                         450,–
Blühkulturen                                    Blühkulturen Acker und Heil- und Gewürzpflanzen laut Kulturdefinition
auf Acker/ Heil- und Gewürzpflanzen             in Maßnahme UBB, für maximal 20 % der Ackerfläche                                                350,–
Dauerkulturen                                   Wein, Obst und Hopfen                                                                            700,–
Geschützter Anbau                               Kulturen im geschützten Anbau                                                                    700,-
Bienenstock                                     max. 1000 Stöcke pro Betrieb                                                           pro Stock 25,–
Erhaltung von Landschaftselementen (LSE)        Je % LSE-Fläche an LN (max. 150 Euro/ha LN)                                                           6,–

Tabelle 2: Unterschiede bei Landschaftselementen (LSE)
                    Flächige LSE                                                            Punktförmige LSE
Elemente            z. B. Hecken, Ufergehölz, Feldgehölz, Raine,                            Frei stehende Bäume und Büsche
                    Böschungen, Trockensteinmauern usw.                                     mit Kronendurchmesser > 2 m
Verpflichtung       Größe, Lage und Struktur sind nur im Einvernehmen der                   Erhaltung der Anzahl der LSE bzw.
                    Naturschutzbehörde veränderbar                                          Erhaltung des Charakters von Streuobstbeständen
                    Verbot Einsatz von Dünge- u. Pflanzenschutzmitteln
Toleranzen          Ordnungsgemäße Pflege                                                   Entfernung zulässig, jedoch Ersatzpflanzung notwendig;
		                                                                                          Toleranzregelung

    Biologische Landwirtschaft
                                                                                                                                                            Foto: fotolia.com

    Fragen und Antworten

   Mit welchen anderen Maßnahmen                      fruchtanbau“ und „Immergrün“,                            (Steilflächenmahd) kombinierbar. Wei-
   im ÖPUL ist „Bio“ kombinierbar?                    Mulch- und Direktsaat, Bodennahe                         ters können Bio-Betriebe an der Tier-
„Bio“ ist auf der Einzelfläche mit den                Gülleausbringung, Vorbeugender                           schutzmaßnahme Weide, Tierfreund-
Maßnahmen Seltene landwirtschaft-                     Grundwasserschutz, Erosionsschutz                        liche Stallhaltung, an der Erhaltung
liche Kulturpflanzen, den beiden                      Obst/Wein/Hopfen, Silageverzicht                         seltener Nutztierrassen sowie an der
Begrünungsprogrammen „Zwischen-                       und der Maßnahme Bergmähwiesen                           Alpung und Behirtung teilnehmen.

                    BIO AUSTRIA | Sonderinformation ÖPUL 2015–2020 | Mai 2016
ÖPUL 2015-2020 Österreichisches Programm für umweltgerechte Landwirtschaft
Biologische Wirtschaftsweise 5

Die Maßnahme Nützlingseinsatz im            Unabhängig vom ÖPUL gelten seit           Thymian etc. stehen beispielsweise
geschützten Anbau ist auch mit der          1.1.2015 aufgrund des Aktionspro-         auf dieser Liste. Die Bio-Prämie be-
Bio-Maßnahme kombinierbar (ausge-           gramms Nitrat Düngeaufzeichnungs-         trägt für diese Flächen Euro 350,–/ha
nommen Topfkulturen).                       verpflichtungen für den Großteil aller    (230 + 120), wird aber für maximal 20
Folgende Maßnahmen sind ebenfalls           landwirtschaftlichen Betriebe. Die        % der Ackerfläche gewährt. Für Blüh-
mit der Bio-Maßnahme kombinierbar,          Einhaltung dieser Rechtsvorschriften      kulturen, die über das Ausmaß von
jedoch nicht auf der Fläche (d.h. die       ist jedoch auch im ÖPUL Fördervor-        20 % der Ackerfläche hinausgehen,
Bio-Prämie wird auf der spezifischen        aussetzung und wird daher auch kont-      beträgt die Bio-Prämie Euro 230,–/ha.
Maßnahmenfläche nicht ausbezahlt):          rolliert. Mehr dazu auf Seite XV.
Bergmähwiesen (Bergmähder), Bewirt-                                                      Die Erhaltung von Landschaftsele-
schaftung von auswaschungsgefähr-              Welche Kurse werden für die               menten wird in der Maßnahme „Bio“
deten Ackerflächen, Vorbeugender               Weiterbildungsverpflichtung bei der       abgegolten. Bedeutet das, dass hier
Oberflächengewässerschutz auf Acker            Maßnahme „Bio“ anerkannt?                 alles gleich bleiben muss und ich
und Naturschutz.                            Alle Kurse, die BIO AUSTRIA und die          keine Landschaftselemente –
                                            LFi zum Thema Biologische Landwirt-          z. B. Bäume, Büsche, Hecken –
   Was ist anders bei der Maßnahme          schaft anbieten, werden akzeptiert.          entfernen darf?
   „Bio“ im Vergleich zum ÖPUL 2007?        Das fängt an bei den Grundsätzen der      Grundsätzlich muss die Anzahl der
Kurz zusammengefasst: die Weiterbil-        Bio-Landwirtschaft, Kreislaufwirt-        Landschaftselemente pro Betrieb
dungsverpflichtung, die zukünftig alle      schaft, Bodenbewirtschaftung, geht        erhalten bleiben, aber es gibt einen
Bio-Betriebe betrifft. Bisher mussten       über alle Fragen der pflanzlichen und     gewissen Spielraum von 10 %. Wenn
nur die Einsteiger und Hofnachfolger        tierischen Erzeugung bis hin zu Biodi-    Sie beispielsweise zehn Bäume auf
einen Kurs besuchen. Änderungen gibt        versität. Wichtig ist, die Teilnahmebe-   einem Feldstück haben, einen davon
es auch bei der Grünlandumbruch-            stätigung am Betrieb so aufzubewah-       umschneiden und nicht mehr nach-
stoleranz und bei den Bodengesun-           ren, dass sie jederzeit auffindbar ist.   pflanzen, dann liegt das im Toleranz-
dungsflächen am Acker. Die Frist für                                                  bereich. Aber wenn Sie mehr als einen
den Kontrollvertrag ist beim Einstieg in       Für welche Blühkulturen am Bio-        Baum umschneiden würden, müssten
Bio kürzer (bis 01.01. statt wie bisher        Acker kann ein Prämienzuschlag         Sie bis auf einen alle nachpflanzen,
bis 31.01.). Neu ist auch, dass es aus         bezogen werden und wie hoch ist die    siehe auch Tabelle 2.
dem ÖPUL heraus keine Dünge- und               Bio-Prämie auf diesen Flächen?         Es sind in diesem Zusammenhang
GVE-Grenzen mehr gibt. Das heißt die        Dazu gibt es eine lange Liste von         genaue Bestimmungen zu beachten,
Aufzeichnungsverpflichtung und die          Pflanzen, darunter sehr viele Heil-       in welchen Fällen die Veränderung
2,0 GVE/ha fallen im ÖPUL weg. Wei-         und Gewürzpflanzen. Ackerstiefmüt-        von Landschaftselementen vorher der
terhin gültig bleibt jedoch der N-Anfall    terchen, Lein, Gewürzfenchel, Kori-       Naturschutzbehörde gemeldet werden
aus der Tierhaltung von maximal 170         ander, Kümmel, Kornblume, Kamille,        muss.
kg/ha auf Basis der EU-Bio-Verordnung.      Steinklee, Mohn, Zitronenmelisse,

Die Maßnahme „Bio“ ist mit weiteren Agrarumweltmaßnahmen kombinierbar.

Bodennahe Ausbringung flüssiger Wirtschaftsdünger und Biogasgülle
Förderungsvoraussetzungen                   n Düngeaufzeichnungen über Art,           Prämie
n Bodennahe Ausbringung von min-            Menge, Ausbringungszeitpunkt und          Je m3 Gülle Euro 1,00; maximal jedoch
destens 50 % des am Betrieb ausge-          schlagbezogene Ausbringung                30 m3/ha düngungswürdiger Fläche
brachten flüssigen Wirtschaftsdüngers       n Bei Ausbringung durch betriebsfrem-     Je m3 Gülle Euro 1,20 für Ausbringung
bzw. Biogasgülle auf Acker- und Grün-       de Geräte ist ein Nachweis erforder-      mit Gülleinjektionsverfahren
landflächen mit z. B. Schleppschlauch-      lich, z. B. Rechnungen
verteiler, Gülleinjektor usw.

                                           Mai 2016 | BIO AUSTRIA | Sonderinformation ÖPUL 2015–2020
ÖPUL 2015-2020 Österreichisches Programm für umweltgerechte Landwirtschaft
6 ÖPUL-Maßnahmen Ackerbau

                     ÖPUL-Maßnahmen Ackerbau

  Der Anbau von Zwischenfrüchten               Begrünung von Ackerflächen -
  ist neben der Fruchtfolge ein wesentlicher
  Hebel zum nachhaltigen und langfristi-
                                               Zwischenfruchtanbau
  gen Erfolg im Bio-Ackerbau. Sie helfen,
  den Boden bedeckt zu halten und dem          Förderungsvoraussetzungen                          10 % der Ackerfläche (Achtung: ohne
  Bodenleben zusätzliche Nahrung für den       n Es sind Begrünungsmischungen zu                  Ackerflächen, die in die Maßnahmen
  Aufbau von Humus zur Verfügung zu stel-      verwenden – ausgenommen bei der                    „Naturschutz“, „Weiterführung von
  len. Außerdem können Schadorganismen         Variante 6, hier kann auch eine Rein-              K20-Flächen des ÖPUL 2000“ sowie
  wie zum Beispiel Nematoden reduziert,        saat angebaut werden                               in die Maßnahmen „Bewirtschaftung
  Bestäuberinsekten wie Schwebfliegen,         n Mindestackerfläche: 2 ha im ersten               auswaschungsgefährdeter Ackerflä-
  Wildbienen etc. und räuberisch oder          Jahr der Verpflichtung                             chen“ und „Vorbeugender Oberflä-
  parasitierend lebende Organismen wie         n Flächendeckende Begrünung gemäß                  chengewässerschutz auf Ackerflächen“
  Florfliegen, Marienkäfer, Schlupfwespen      der im Herbstantrag beantragten                    eingebracht sind)
  etc. gefördert werden.                       Varianten                                          n Verzicht auf Bodenbearbeitung wäh-
  Voraussetzung dafür sind artenreiche,        n Stichtag für das Ausmaß der Acker-               rend des Begrünungszeitraumes (aus-
  lückenlose und wüchsige Bestände.            flächen ist jeweils der 1. Oktober                 genommen für Strip-Till-Verfahren)
                                               n jährliche Mindestbegrünungsfläche:
  Es gibt zwei Begrünungsmaßnahmen:
  den „Zwischenfruchtanbau“ und
  das „System Immergrün“.                      Tabelle 3: Begrünungsvarianten
                                               Variante   Anlage          Frühester Einzuhaltende Bedingungen                                   Euro/ha
                                                          spätestens      Umbruch		                                                             begrünt
                                               1          31. Juli        15. Oktober    n Ansaat einer Bienenmischung aus mindestens                200,-
                                               Bienen-			                                fünf insektenblütigen (d. h. von Insekten bestäubten)
                                               weide*			                                 Mischungspartnern
                                               			                                       n Befahrungsverbot bis 30. September
                                               			                                       (ausgenommen Überqueren der Fläche)
                                               			                                       n Nachfolgend verpflichtender Anbau von
                                               			                                       Wintergetreide im Herbst
                                               2*         31. Juli        15. Oktober    n Ansaat aus mindestens drei verschiedenen                  160,-
                                               			                                       Mischungspartnern
                                               			                                       n Nachfolgend verpflichtender Anbau von
Foto: fotolia.com

                                               			                                       Wintergetreide im Herbst
                                               3          20. August      15. November   n Ansaat aus mindestens drei verschiedenen                  160,-
                                               			                                       Mischungspartnern
                                               4          31. August      15. Februar    n Ansaat aus mindestens drei verschiedenen                  170,-
                                               			                                       Mischungspartnern
                                               5          20. September   1. März        n Ansaat aus mindestens zwei verschiedenen                  130,-
                                               			                                       Mischungspartnern
                                               6          15. Oktober     21. März       n Verpflichtender Einsatz folgender winterharter            120,-
                                               			                                       Kulturen: Grünschnittroggen nach Saatgutgesetz,
                                               			                                       Pannonische Wicke, Zottelwicke, Wintererbse laut
                                               			                                       Saatgutgesetz oder Winterrübsen
                                                                                                                    * Achtung: im Herbst 2014 nicht angeboten!

                                               Termin Antragstellung                              ber 2014. Ein Einstieg in die Maßnah-
                                               „Zwischenfruchtanbau“                              me „Begrünung – Zwischenfruchtan-
                                               Die Antragstellung erfolgte im Rahmen              bau“ ist auch noch mit Herbstantrag
                                               des Herbstantrags bis spätestens 15. Okto-         2015 (bis 15. Oktober 2015) möglich.

                     BIO AUSTRIA | Sonderinformation ÖPUL 2015–2020 | Mai 2016
ÖPUL 2015-2020 Österreichisches Programm für umweltgerechte Landwirtschaft
ÖPUL-Maßnahmen Ackerbau 7

Begrünung von Ackerflächen - System Immergrün
Förderungsvoraussetzungen                       Zwischenfrucht: 30 Tage                           rend des Begrünungszeitraumes
n Mindestackerfläche für die Teilnah-           n Umbruch Zwischenfrucht                          (ausgenommen für Strip-Till-Verfahren)
me: 2 ha im ersten Jahr der Verpflich-          bis Anbau Hauptfrucht: 30 Tage                    Prämie
tung                                            n Ernte Hauptfrucht bis Anbau                     € 80,–/ha Ackerfläche
n Ganzjährige, flächendeckende                  Hauptfrucht: 50 Tage                              Die Prämie in der Höhe von 80 €/ha
Begrünung von mindestens 85 % der             n Zwischenfrüchte sind aktiv                        wird auf 100% der Ackerfläche bezahlt,
Ackerflächen laut Mehrfachantrag. Für         anzulegen bis spätestens:                           auch wenn gemäß Förderungsvoraus-
stillgelegte Flächen wird keine Prämie          n 1. Oktober                                      setzung nur (mindestens) 85% der
gewährt, jedoch sind diese für die            n Schlagbezogene Aufzeichnungen                     Ackerfläche begrünt wird.
Erfüllung der 85% anrechenbar.                über folgende Termine:                              Da es sich beim „System Immergrün“
n Mindestanlagedauer von Zwischen-              n Ernte Hauptkultur                               um die höherwertige Begrünungsmaß-
fruchtkulturen: 35 Tage                         n Anlage und Umbruch Zwischen-                    nahme handelt, kann von der Maßnah-
n Folgende Zeiträume dürfen nicht               frucht                                            me „Zwischenfruchtanbau“ bis Herbst
überschritten werden:                           n Anlage Nachfolgekultur                          2018 in das „System Immergrün“
    n Ernte Hauptfrucht bis Anlage            n Verzicht auf Bodenbearbeitung wäh-                gewechselt werden.

Mulch- und Direktsaat
Förderungsvoraussetzungen                     be, Mais, Hirse, Soja, Kartoffeln, Kür-             n Maximaler Zeitraum zwischen der
n Teilnahme an der Maßnahme                   bis, Sonnenblumen, Ackerbohnen oder                 ersten Bodenbearbeitung und dem An-
„Begrünung von Ackerflächen –                 Gemüse und ähnliche Feldfrüchte.                    bau der Folgekultur: vier Wochen.
Zwischenfruchtanbau“.                         Nicht als erosionsgefährdete Kulturen               n Wendende Bodenbearbeitung und
n Jährliche Mulchsaat, Direktsaat             gelten jedenfalls Getreide, Gräser und              Tiefenlockerung unzulässig.
oder Saat im Strip-Till-Verfahren im          Futterleguminosen.                                  Prämie
Anschluss an die Begrünungsvarianten          Die Liste der prämienfähigen Kulturen               € 60,–/ha für zulässige Kulturen
4, 5 oder 6 zum Anbau von erosionsge-         ist auf der AMA-Webseite im aktuellen
fährdeten Kulturen wie z.B. Zuckerrü-         ÖPUL-Merkblatt ersichtlich.

Im Vergleich zum ÖPUL 2007 ändert sich
Folgendes bei der Begrünung von Ackerflächen
n Es gibt zwei Maßnahmen zur Begrü-           n In der Maßnahme „Begrünung –                      angerechnet werden.
nung von Ackerflächen: „Begrünung             Zwischenfruchtanbau“ können Haupt-                  Die Begrünungsvariante H gibt es
– Zwischenfruchtanbau“ und „Begrü-            früchte wie z. B. Luzerne, Kleegras,                nicht mehr.
nung – System Immergrün“.                     usw. nicht mehr als Begrünungskultur

Auf einen Blick: Unterschiede zwischen den BegrünungsmaSSnahmen
Merkmal                            „Zwischenfruchtanbau“                                       „System Immergrün“
Mindestbegrünung                   10 % der Ackerfläche zum Stichtag 1. Oktober                85 % der Ackerfläche laut Mehrfachantrag
Anrechenbare Kulturen              nur Zwischenfrüchte, keine Hauptfrüchte wie Klee, Luzerne   Hauptfrüchte, Zwischenfrüchte und Untersaaten
Reinsaat oder Mischungen           Mischungen sind erforderlich, außer bei Variante 6          Reinsaaten sind möglich
Aufzeichnungen                     nicht erforderlich                                          Ja, ab 1. Jänner, siehe Förderungsvoraussetzungen
Verpflichtungsbeginn               ab Herbst je nach Variante                                  1. Jänner
Prämie                             pro ha begrünte Fläche                                      pro ha Ackerfläche
Maßnahme „Mulch- und Direktsaat“   Teilnahme möglich                                           Teilnahme nicht möglich

                                           Mai 2016 | BIO AUSTRIA | Sonderinformation ÖPUL 2015–2020
ÖPUL 2015-2020 Österreichisches Programm für umweltgerechte Landwirtschaft
8 ÖPUL-Maßnahmen Ackerbau

Anbau seltener                                     Vorbeugender                                       Die folgenden zwei Gewässerschutzmaß-
landwirtschaftlicher                               Grundwasserschutz                                  nahmen sind auf der Einzelfläche nicht mit
                                                                                                      „Bio“ zu kombinieren, Biobauern in den
Kulturpflanzen                                     Acker                                              betroffenen Regionen können ihre Flächen
Förderungsvoraussetzungen                          In ausgewählten Gebieten mit belaste-              einbringen, bekommen jedoch für diese
n Sortenreiner Anbau von Kulturpflan-              tem/gefährdetem Grundwasserkörper                  Flächen keine Bio-Prämie.
zen gemäß Sortenliste                              im Burgenland, Niederösterreich,
n Aufzeichnung von Sorte und Saat-                 Oberösterreich, Steiermark und Kärn-
gutmenge                                           ten.
n Mindestanbaufläche: 0,1 ha/Jahr                  Förderungsvoraussetzungen                          Bewirtschaftung von
Kulturarten                            Euro/ha
                                                   n Mindestteilnahmefläche: 2 ha Acker-              auswaschungsgefährdeten
                                                   land in definiertem Gebiet
Prämienstufe A
                                                   n Teilnahme an einer Begrünungsmaß-
                                                                                                      Ackerflächen
(Getreide, Buchweizen, Klee, Ölpflanzen)   120,–
Prämienstufe B
                                                   nahme                                              Wird in denselben Gebieten angebo-
(Mais, Erdäpfel, Gemüse)                   200,–
                                                   n reduzierte Stickstoffdüngung und                 ten wie die Maßnahme „Vorbeugender
                                                   Verkürzung des Düngerausbringungs-                 Gewässerschutz Acker“.
Prämie                                             zeitraumes. Programmänderung siehe                 Förderungsvoraussetzungen
Maximal für 10 ha/Sorte, in Summe                  Seite 17.                                          n Schläge mit einer durchschnittli-
über alle Sorten für maximal 20 % der              n Düngeaufzeichnung, schlagbezogene                chen Ackerzahl unter 40
Ackerfläche, jedoch jedenfalls für                 Düngeplanung und Nährstoffbilanzie-                n Einsaat einer winterharten Be-
10 ha gewährt.                                     rung                                               grünungsmischung oder Belassen
                                                   n Teilnahme an einer Bildungs- und                 eines Begrünungsbestandes – keine
Beispiele für förderbare seltene                   Beratungsveranstaltung im Ausmaß                   Leguminosen einsäen; Nutzung und
Kulturpflanzen sind alle Herkünfte                 von zwölf Stunden im Verpflichtungs-               Pflege der Flächen ist erlaubt (Mahd,
von Johannisroggen/Waldstaudekorn,                 zeitraum                                           Häckseln, Ernten)
Loosdorfer Austro Bankut, Ebners Rot-              n Bodenproben zur Stickstoffmes-                   n keine Düngung im gesamten Ver-
korn, Nackthafer, Emmer und Einkorn,               sung – bis 5 ha mindestens eine Probe,             pflichtungszeitraum
Steirerklee, der Buchweizen Billy, der             zwischen 5 bis 10 ha zwei Proben                   n Verzicht auf Umbruch (Der Status
Waldviertler Graumohn etc.                         Prämie                                             als Ackerfläche bleibt aber auch dann
Die gesamte Sortenliste für förderbare             € 85,–/ha Ackerfläche plus € 10,–/ha               erhalten, wenn die Flächen mehr als
seltene Kulturpflanzen ist unter http://           für die ersten 10 ha für Bildung und               fünf Jahre nicht in die Fruchtfolge
www.bmlfuw.gv.at/land/laendl_ent-                  Beratung                                           einbezogen wurden.)
wicklung/leprogramm.html herunter-                                                                    Prämie
zuladen (Anhang 8.10.4a).                          An der Maßnahme „Vorbeugender                      Für maximal 20 % der Ackerfläche
                                                   Grundwasserschutz Grünland“ können                 des Betriebes € 450,–/ha
                                                   nur Betriebe mit Flächen in der ent-
                                                   sprechenden Gebietskulisse in Salz-
                                                   burg teilnehmen.
                                                                                                      Vorbeugender
                                                                                                      Oberflächengewässerschutz
Gebietskulisse Vorbeugender Grundwasserschutz Acker                                                   auf Ackerflächen
                                                                                                      In ausgewählten Maßnahmengebieten
                                                                                                      entlang von gefährdeten Oberfächen-
                                                                                                      gewässern in Burgenland, Niederös-
                                                                                                      terreich, Oberösterreich, Steiermark
              Hohe Ertragslage                                                                        und Salzburg.
              Mittlere Ertragslage                                                                    Förderungsvoraussetzungen
                                                                                                      n Feldstück darf maximal 50 m ent-
                                                                                                      fernt zu Gewässer sein
                                                                                                      n Anlage eines durchschnittlich min-
                                                                                                      destens 12 m breiten Gewässerrand-
                                                                                                      streifens bis spätestens 15. Mai. Die
                                                                                                      Gründecke soll dauerhaft, winterhart
                                                                                                      sein und nicht nur aus Leguminosen
                                                                                                      bestehen. Es kann auch ein beste-
                                                                                                      hender Begrünungsbestand belassen
                                                                  Visualisierung: BMLFUW, März 2014   werden

                    BIO AUSTRIA | Sonderinformation ÖPUL 2015–2020 | Mai 2016
ÖPUL 2015-2020 Österreichisches Programm für umweltgerechte Landwirtschaft
ÖPUL-Maßnahmen Grünland 9

n Verzicht auf Düngemittel und                Einsatz von Nützlingen im                die einen Pflanzenschutzmitteleinsatz
Umbruch der Flächen. (Der Status als          geschützten Anbau                        ersetzen;
Ackerfläche bleibt aber auch dann                                                      n schlagbezogene Aufzeichnung über
erhalten, wenn die Flächen mehr als           Förderungsvoraussetzungen                Nützlingseinsatz
fünf Jahre nicht in die Fruchtfolge           n Es gelten die allgemeinen              Prämie: € 1.000,–/ha mit Einsatz von
einbezogen wurden.)                           ÖPUL-Mindestbetriebsgrößen, es gibt      Nützlingen unter Folie oder im Ge-
n Einhaltung der Verpflichtung über           keine spezifische Maßnahmenmindest-      wächshaus.
die gesamte ÖPUL-Periode                      größe.
n förderbar ist maximal 0,5 ha/Schlag         n jährlicher flächendeckender Einsatz
n maximal 20 % der Ackerfläche wird           von Nützlingen in zumindest einem
gefördert                                     Gewächshaus oder Folientunnel;
Prämie € 450,–/ha                             n anrechenbar sind Nützlingseinsätze,

                     ÖPUL-Maßnahmen Grünland
Silageverzicht                                gen können, die Gebietskulisse weg-      Was ist neu?
                                              fällt, und somit alle österreichischen   Erleichtert wird die Abwicklung
Klarstellung des BMLFUW zum                   Betriebe die Förderung beziehen          durch die Nutzung der Rinderdaten-
Silageverzicht                                können, welche die Voraussetzungen       bank; Warmblutpferde und Lipizzaner
Betriebe, die im Antragsjahr 2014 noch        erfüllen.                                sind von der Liste der gefährdeten
nicht an der Maßnahme „Silageverzicht“        Prämie                                   Rassen gestrichen.
des ÖPUL 2007 teilgenommen haben,             € 150,–/ha für Milchviehhalter mit       Prämie
dürfen die betriebseigenen Silagevorräte      zumindest 2.000 kg Milchproduktion/
                                                                                       Tierart                     G*             GG**      HG***
bis spätestens 31.Mai 2015 verbrauchen.       ha förderbare Grünlandfläche und
                                                                                       Kuh, Stute                 180,–          210,–      280,–
Die Futtergewinnung und -bereitung des        Ackerfutter.
                                                                                       Mutterschaf/-ziege          40,–           50,–       60,–
Jahres 2015 muss jedoch ausschließlich        € 80,–/ha für Rinder, Schafe oder Zie-
                                                                                       Zuchtsau                      –             –        150,–
silagefrei erfolgen, auch darf keine Sila-    gen haltende Betriebe mit zumindest
                                                                                       Zuchtstier/-hengst         360,–          420,–      560,–
ge zugekauft werden.                          0,5 RGVE/ha förderbare Grünlandflä-
                                                                                       Zuchtwidder/-bock           80,–          100,–      120,–
                                              che und Ackerfutter.
                                                                                       Zuchteber                     –             –        100,–
                                                                                                                                 *G Gefährdete Rasse
Förderungsvoraussetzungen
                                                                                        **GG Gefährdete Rasse mit besonderem Generhaltungsprogramm
n Viehbesatz mindestens 0,5 RGVE/ha
förderbare Grünlandfläche und Acker-
                                              Erhaltung gefährdeter                                                      ***HG Hochgefährdete Rassen

futter aus der Summe der Rinder-,             Nutztierrassen
Schafe- und Ziegen-GVE und mindes-
                                              Förderungsvoraussetzungen
tens 2 ha gemähte Grünlandfläche
n Verzicht auf Silagebereitung und            n Zucht und Haltung von Tieren, die
                                                                                       Bewirtschaftung von
Silageeinsatz sowie auf die Lagerung          auf der Liste gefährdeter und hochge-    Bergmähwiesen
von Silage am Betrieb; Abgabe von             fährdeter Nutztierrassen stehen
Mähgut an Dritte nur in Form von              n Haltedauer mindestens vom 1. April     Die Maßnahme „Bewirtschaftung
Heu                                           bis 31. Dezember des Förderjahres        von Bergmähwiesen“ besteht aus den
n keine Prämie für Betriebe mit               n Mindestteilnahme pro Jahr: ein         beiden Submaßnahmen „Bergmähder“
weniger als 0,5 Rinder-, Schafe- und          förderbares Tier                         und „Steilflächen“.
Ziegen-RGVE/ha                                n Eine Bestätigung von Zuchtorgani-
Neu beim Silageverzicht ist, dass ihn         sation und Eintragung in Herdebuch
auch Schaf- und Ziegenhalter beantra-         ist notwendig

                                             Mai 2016 | BIO AUSTRIA | Sonderinformation ÖPUL 2015–2020
10 ÖPUL-Maßnahmen Grünland

Bergmähder
                                         flächen >= 50% Hangneigung im             fremder Gülle und Jauche
Förderungsvoraussetzungen                1. Verpflichtungsjahr)                    n Stickstoffdüngung und Pflanzen-
n mindestens 0,1 ha Bergmähwie-          n jährlich mindestens eine vollfächige    schutzmittel gemäß EU-Bio-Verord-
sen (=Summe von Bergmähdern und          Mahd und Verbringung des Mähgutes         nung
Steilflächen >= 50% Hangneigung im       n Neu: Hangneigungsstufe von min-         n Option Behirtungszuschlag:
1. Verpflichtungsjahr)                   destens 50 % und höher                       n Behirtung für die Tierarten Rin-
n Fläche liegt über der örtlichen Dau-   Die Mahd von Steilflächen mit einer          der, Pferde, Schafe oder Ziegen
ersiedlungsgrenze, ein Teil der Fläche   Hangneigungsstufe von weniger als            n tägliche Versorgung der Tiere,
über 1.200 m Seehöhe.                    50 % wird nun im Rahmen der AZ               eventuell auch in der Nacht
n jedes zweite Jahr mindestens einmal    abgegolten.                                  n Pflege der Weideflächen
mähen und Verbringung des Mähgutes       Prämie € 370,–/ha                            n Unterkunftsmöglichkeiten müs-
– maximal eine Mahd pro Jahr                                                          sen vorhanden sein
n Verzicht auf Beweidung, jedoch                                                      n Mindestweiterbildung: 4 Stunden
Nachweide nach 15. August ist erlaubt
n Verzicht auf Pflanzenschutz und
                                         Alpung und Behirtung                         im Verpflichtungszeitraum

Düngemittel (außer Festmist)             Für Almflächen können keine anderen       Prämie Alpung
Für Bergmähder gibt es keine zusätzli-   Förderungen aus dem ÖPUL bezogen          Gewährung für maximal 1 ha Almfut-
che Bio-Prämie.                          werden.                                   terfläche je RGVE, maximal jedoch im
Prämie                                                                             Ausmaß der Almfutterfläche; Abstu-
Mahd mit Traktor: € 350,–/ha             Förderungsvoraussetzungen                 fung nach Almerschließung (Allrad-
Mahd mit Motormäher: € 500,–/ha          n Mindestbestoßung 3 RGVE im ersten       traktor – Seilbahn – Fußweg/Viehtrieb-
Mahd mit Sense: € 800,–/ha               Verpflichtungsjahr                        weg) zwischen € 40,– bis 60,–/ha
Die Prämie wird nur im Jahr der Mahd     n mindestens 60 Tage Bestoßung der
gewährt.                                 im Almkataster eingetragenen Alm          Prämie Behirtung
                                         n Auftrieb von maximal 2,0 RGVE/ha        Für die ersten 10 RGVE: € 90,–/RGVE,
Mahd von Steilflächen                    Almfutterfläche                           für die 11. bis 70. RGVE € 20,–/RGVE
                                         n Verzicht auf die Verfütterung von       Zuschlag für auf der Alm gemolkene
Förderungsvoraussetzungen                almfremder Silage und almfremdem          Milchkühe, Milchschafe oder Milch-
n mindestens 0,1 ha Bergmähwiesen        Grünfutter                                ziegen: € 100,–/RGVE
(=Summe von Bergmähdern und Steil-       n Verzicht auf die Ausbringung alm-

Tierschutzmaßnahme –
Weide von Rindern, Schafen und Ziegen
Förderungsvoraussetzungen                   Jahre, Kühe und Kalbinnen              120 Tage Mindestweidedauer nicht
n Teilnahme mit mindestens 2 RGVE/          n weibliche Rinder zwischen ½ Jahr     einzuhalten sind.
Betrieb                                     und zwei Jahren                        Neu ist, dass Auslaufhaltung nicht mehr
n mindestens 120 Tage Weidehaltung          n männliche Rinder ab einem ½ Jahr,    förderungsrelevant ist.
der Tiere – zwischen 1. April und           ausgenommen Zuchtstiere                Prämie
15. November                                n weibliche Schafe und Ziegen ab       Weidehaltung: € 55,–/RGVE
n Verfügbarkeit von Ställen im Winter       einem Jahr.                            Weidehaltung von Tieren, die an der
n Teilnahme mit jeweils allen Tieren     n Zugangsmöglichkeit der Tiere zu Trän-   Maßnahme Alpung und Behirtung
einer oder mehrerer Kategorien. Für      ke und Unterstellmöglichkeit              teilnehmen: € 27,50/RGVE
folgende Tierkategorien wird             n Aufzeichnungen zur Weidehaltung,        Förderfähig sind max. 4 RGVE/ha Wei-
die Fördermaßnahme angeboten:            Zeiträume, Unterbrechungsgründe usw.      defläche
   n weibliche Rinder älter als zwei     n Meldepflicht an die AMA, wenn die

                 BIO AUSTRIA | Sonderinformation ÖPUL 2015–2020 | Mai 2016
ÖPUL-Maßnahmen Dauerkulturen 11

                                    ÖPUL-Maßnahmen Dauerkulturen

                    Erosionsschutz Obst, Wein, Hopfen
                    Förderungsvoraussetzungen                         n Obst ganzjährige, flächendecken-       Variante B ganzjährige Begrünung
                    n Mindestteilnahmefläche 0,5 ha Obst,             de Begrünung in allen Fahrgassen,        von 1. Jänner bis 31. Dezember
                    Wein oder Hopfen im ersten Verpflich-             ein maximal 100 cm breiter Streifen      Hangneigung ≥ 25 %:
                    tungsjahr                                         um die Stämme kann                       Variante B ganzjährige Begrünung
                    n Eine Bodenbearbeitung im Begrü-                 offengehalten werden                     von 1. Jänner bis 31. Dezember
                    nungszeitraum ist erlaubt, wenn die               n Wein ganzjährige, flächendecken-       n Hopfen flächendeckende Begrü-
                    Begrünung nicht zerstört wird (z. B.              de Begrünung in allen Fahrgassen,        nung in allen Fahrgassen von
                    mit Untergrundlockerer usw.)                      ein maximal 80 cm breiter Streifen       15. Oktober bis 15. April; der un-
                    n Keine Nutzung der Begrünung, außer              um die Stämme muss nicht begrünt         mittelbare Bereich um die Pflanzen
                    Beweidung                                         werdenHangneigung < 25 %:                kann offengehalten werden
                    n Der Begrünungszeitraum ist abhängig             Variante A Mindestbegrünungszeit-
                    von Kultur und Hangneigung:                       raum von 1. November bis 30. April
                                                                                                              Das vollständige Programm für
                    Prämie                                                                                    Ländliche Entwicklung kann auf
                                                                                                              der Webseite des Landwirtschafts-
                    Fläche          Details                                                         Euro/ha
                                                                                                              ministeriums unter
                    Obst		                                                                            200,‑
                                                                                                              http://www.bmlfuw.gv.at/land/
                                    Zuschlag bei Hangneigung des Schlages ≥ 25 %                      140,‑
                                                                                                              laendl_entwicklung/leprogramm.
                    Wein            Bei Hangneigung des Schlages < 25 %             Variante A        100,‑
                                                                                                              html heruntergeladen werden.
                                                                                    Variante B        200,‑
                                                                                                              Die Bio-BeraterInnen
                                    Bei Hangneigung des Schlages ≥ 25 % bis < 40 %                    300,‑
                                                                                                              www.bio-austria.at/berater unter-
                                    Bei Hangneigung des Schlages ≥40 % bis < 50 %                     500,‑
                                                                                                              stützen Sie gerne bei allen Ihren
                                    Bei Hangneigung des Schlages ≥ 50 %                               800,‑
                                                                                                              Fragen zum neuen ÖPUL und
                    Hopfen		                                                                          200,‑
                                                                                                              freuen sich auf Ihren Anruf.
                    Bodengesundung		                                                                    0,‑
Foto: fotolia.com

                                                                Mai 2016 | BIO AUSTRIA | Sonderinformation ÖPUL 2015–2020
12 Investitionsförderung

                 Investitionsförderung

Was wird gefördert?
n Bauliche Investitionen im Bereich      n Erwerb von Maschinen, Geräten und        rungen betreffend effiziente Wassernut-
landwirtschaftlicher Wirtschaftsgebäu-   technischen Anlagen für die Innenwirt-     zung und Wassereinsparung genügen.
de, Funktions- und Wirtschaftsräume,     schaft.
in der Verarbeitung und Direktver-                                                  n Gartenbau: Bauliche Investitionen in
marktung landwirtschaftlicher Produk-    n Erwerb von selbstfahrenden               Gewächshäuser einschließlich der für
te einschließlich der funktionell not-   Bergbauernspezialmaschinen, ge-            Produktion, Lagerung und Vermarktung
wendigen technischen Einrichtungen.      meinschaftlicher Erwerb von selbst-        erforderlichen Räumlichkeiten und
                                         fahrenden Erntemaschinen sowie             technischen Einrichtungen; Errichtung
n Errichtung und Erweiterung von         von gezogenen Erntemaschinen für           von Folientunneln inklusive Feldge-
Anlagen zur Lagerung von Jauche,         bestimmte Kulturen; von Geräten zur        müsebau; Investitionen zur Energie-
Gülle und Gärresten mit deren fester     bodennahen Gülleausbringung inklusi-       einsparung, zur Heizungsverbesserung
Abdeckung zur Vermeidung von Emis-       ve Gülleverschlauchung, von Güllese-       und -umstellung, zur Beregnung und
sionen; Errichtung und Erweiterung       paratoren, von Pflanzenschutzgeräten       Bewässerung inklusive geschlossener
von Anlagen zur Lagerung von festem      und Direktsaatanbaugeräten.                Systeme; Einrichtungen für die Spei-
Wirtschaftsdünger und von Kompost.                                                  sepilzproduktion.
                                         n Verbesserung der Umweltwirkung
n Bauliche und technische Investitio-    (Bodenschutz, Emissionsvermeidung,         n Obst- und Weinbau (Dauerkulturen):
nen für Biomasseheizanlagen.             Ressourcenschonung, Energieeffizienz,      Anlage von Erwerbsobstkulturen und
                                         Wasserschutz) von landwirtschaftli-        Maßnahmen zum Schutz von Obst-
n Bauliche Investitionen im Bereich      chen Fahrzeugen, Maschinen, Geräten        und Weinbaukulturen.
Almgebäude einschließlich der für die    und Anlagen durch technische Adap-
Almbewirtschaftung funktionell not-      tierung oder durch Geltendmachung
wendigen technischen Einrichtungen       von Mehrkosten für besonders umwelt-
und Anlagen.                             schonende Neuanschaffungen.

n Investitionen in Baulichkeiten und     n Bauliche und technische Einrichtun-
technische Einrichtungen zur Bienen-     gen zur Beregnung und Bewässerung
haltung und Honigerzeugung.              (einzelbetrieblich), die Mindestanforde-

                 BIO AUSTRIA | Sonderinformation ÖPUL 2015–2020 | Mai 2016
Investitionsförderung 13

Investitionszuschüsse und Zuschläge
Bei bestimmten Investitionsvorhaben        n 30% Zuschuss für Investitionen im       n 20% Zuschuss für alle übrigen
gibt es zusätzlich zum Investitions-       Gartenbau, Obst- und Weinbau              Investitionen
zuschuss einen Zuschlag für Bio-Be-        Bei Bio-Betrieben wird dieser Zuschuss    Für folgende Investitionsbereiche
triebe, Junglandwirte oder Bergbau-        um 5% auf 35% erhöht.                     wird bei Bio-Betrieben der Zuschuss
ernbetriebe in der BHK-Gruppe 3 oder                                                 um 5% auf 25% erhöht: für Stallbau
4. Die Zuschläge für Bio-Betriebe,         n 25% Zuschuss für besonders tier-        inklusive Fütterungs-, Entmistungsan-
Junglandwirte oder Bergbauernbetrie-       freundliche Investitionen im Stallbau,    lagen, milchtechnische Einrichtung,
be können nicht miteinander kombi-         für Investitionen in Düngersammel-        Milch- und Futterkammern, Siloanla-
niert werden.                              anlagen mit einer Lagerkapazität von      gen, Programmänderungen siehe Seite
Programmänderungen siehe Seite 17.         mindestens 10 Monaten, für Investitio-    17), Aufbereitungsanlagen für Kräuter
                                           nen in die Be- und Verarbeitung sowie     und Gewürze und für Bienenhaltung/
n 40% Zuschuss für Investitionen bei       Vermarktung am landwirtschaftlichen       Honigerzeugung.
Almen sowie bei der Verbesserung der       Betrieb - Bei Bio-Betrieben wird dieser
Umweltwirkung                              Zuschuss um 5% auf 30% erhöht.

Antragstellung und Vergabe
Alle eingereichten Projekte unterliegen    erreichen. Bei der Projektvergabe         Bei Interesse an einer Investitionsför-
einem Projektbewertungs- und Verga-        werden gegebenenfalls die Projekte        derung empfehlen wir unbedingt die
beschema. Für die Investförderung ist      nach der Punktezahl gereiht. Für die      Fördervoraussetzungen etc. im Detail
eine laufende Antragstellung möglich.      Teilnahme an der ÖPUL-Maßnahme            durchzulesen (Sonderrichtlinie für Pro-
Die Anträge werden von der bewilli-        „Biologische Wirtschaftsweise“ wird       jektmaßnahmen, http://www.bmlfuw.
genden Stelle gesammelt und in einem       ein Punkt gewährt, bei zusätzlicher       gv.at/land/laendl_entwicklung/SRL.
geblockten Verfahren nach Auswahlkri-      Teilnahme an mindestens einer an-         html)
terien bewertet. Es werden nur Projekte    deren ÖPUL-Maßnahme ein weiterer
gefördert, die eine Mindestpunktezahl      Punkt.

                                          Mai 2016 | BIO AUSTRIA | Sonderinformation ÖPUL 2015–2020
14 Kontrollkostenzuschuss

                 Kontrollkostenzuschuss

Förderwerber                              C) Der Bio-Kontrollvertrag darf erst-     Formulare
                                          malig frühestens ab dem 01.01.2014
n Umsteller auf biologische Wirt-         abgeschlossen worden sein. Wurde der      Das Formular für den Förderungsantrag
schaftsweise oder                         Bio-Kontrollvertrag vor dem 01.01.2014    kann auf der Webseite der AMA unter
n Hofübernehmer von einem Bio-Be-         abgeschlossen, besteht kein Anspruch.     fachliche Informationen/ LE-Projekt-
trieb                                                                               förderung/ Vorhabensart 3.1.1. herun-
                                                                                    tergeladen werden: http://www.ama.
Der Bio-Kontrollkostenzuschuss kann       Förderungsabwicklung/                     at/Portal.Node/ama/public?gentics.
in der Programmperiode 2014-2020                                                    am=PCP&p.contentid=10007.158864
                                          Antragstellung
nur über die Vorhabensart 3.1.1.
(Teilnahme an Lebensmittel-Qualitäts-     A) Förderungsantrag: Der Förderungs-      Die Antragstellung kann schriftlich per
regelungen) gefördert werden und ist      antrag für die gesamte Programmlauf-      Post bzw. Fax erfolgen:
nur für Bewirtschafter landwirtschaft-    zeit muss vor der ersten Kontrolle,       Agrarmarkt Austria, LE-Projektförde-
licher Betriebe möglich, die neu an der   für die ein Zuschuss beantragt wird,      rung,
Lebensmittelqualitätsregelung „Bio“       gestellt werden.                          Dresdner Straße 70
teilnehmen.                               n Am Förderungsantrag sind die vor-       1200 Wien
Eine Förderung bestehender Bio-Be-        aussichtlichen Kosten in Euro (netto)     Fax: 01/33 151 6608
triebe ist aus EU-rechtlichen Gründen     für alle 5 Jahre summiert anzuführen.
leider ausgeschlossen.                    n Als Datum der erstmaligen Teilnah-
                                          me an der Lebensmittelqualitätsrege-        Empfehlung
                                          lung gilt das Datum des Kontrollver-
Fördersatz und Auszahlungen               trages bzw. bei Bewirtschafterwechsel       Die Antragstellung für den Kontroll-
                                          (wenn kein neuer Kontrollvertrag            kostenzuschuss ist bereits möglich.
n Der Fördersatz beträgt 80 Prozent der   unterschrieben wird) gilt das Datum         BIO AUSTRIA empfiehlt, den För-
bezahlten „netto“ Bio-Kontrollkosten      des Bewirtschafterwechsels.                 derungsantrag so rasch wie möglich
(ohne jährliche Degression).              n Beim Förderungsantrag ist die Kont-       zu stellen, um den Kontrollkosten-
n Es sind in der Programmlaufzeit         rollstelle anzuführen.                      zuschuss bereits ab dem Jahr 2015
max. 5 Anträge bzw. Auszahlungen des                                                  zu erhalten.
Kontrollkostenzuschusses zulässig, d.h.   B) Jährlicher Zahlungsantrag bzw.
im Zeitraum von 2015 bis 2019 oder        Zahlungsnachweis
von 2016 bis 2020.                        Die genaue Abwicklung des jährlichen
                                          Zahlungsantrags bzw. Zahlungsnach-
                                          weises nach der erfolgten Bio-Kontrolle
Fördervoraussetzungen                     ist noch offen.

A) Der Förderwerber muss aktiver Be-      Sollte es 2015 verabsäumt worden sein
wirtschafter eines landwirtschaftlichen   vor der Bio-Vorort-Kontrolle den Förde-
Betriebes sein.                           rungsantrag zu stellen, so können – bei
B) Der Bewirtschafter darf in der Pro-    rechtzeitiger Antragstellung – auch von
grammperiode 2007-2013 inkl. Über-        2016 bis 2020 die maximal möglichen
gangsjahr 2014 keinen Bio-Kontrollkos-    fünf Jahre Kontrollkostenzuschuss in
tenzuschuss erhalten haben.               Anspruch genommen werden.

                 BIO AUSTRIA | Sonderinformation ÖPUL 2015–2020 | Mai 2016
Allgemeine Bestimmungen 15

Allgemeine Bestimmungen zum ÖPUL
Betriebsmindestgröße                                      gang von 12 ha, 2018 pachtet er 10 ha zu, ÖPUL-prä-        prozentuellen Obergrenze; so ist es beispielswei-
2 ha landwirtschaftliche Nutzfläche (LN); 1 ha bei        mienfähig sind davon jedoch nur 6 ha, da 50 % von          se möglich, dass ein Betrieb mit 4 ha LN einen
Dauerkulturen und 0,5 ha im geschützten Anbau             12 ha.                                                     Flächenabgang von 0,5 ha hat
(Glashäuser und Folientunnel), mind. 3 ha Almfutter-      n Flächen, die 2020 hinzukommen, sind nicht              Maßnahmenwechsel im Verpflichtungszeitraum
fläche.                                                   prämienfähig.                                            Während des Verpflichtungszeitraumes kann bis
Modulation                                                Flächenabgänge im Verpflichtungszeitraum                 einschließlich Herbstantrag 2018 von einer bean-
ab 100 ha LN, die Auszahlung beträgt zwischen 101         Wird die gesamte Fläche oder ein Teil der Fläche, auf    tragten Maßnahme in eine höherwertige Maßnahme
bis 300 ha 90 % und zwischen 300 und 1000 ha 85 %         die sich die Verpflichtung bezieht, oder der gesamte     umgestiegen werden, z. B. von der Maßnahme UBB,
der Prämie                                                Betrieb während des Zeitraums, für den die Verpflich-    Fungizidverzicht bei Getreide usw. in die Maßnahme
Verpflichtungsdauer                                       tung eingegangen wurde, an eine andere Person            „Biologische Wirtschaftsweise“.
Sechs Jahre bei Einstieg 2015, d. h. von                  übertragen, so kann die Verpflichtung oder ein Teil      Mindestanforderung Phosphordüngung
1. Jänner 2015 bis 31. Dezember 2020; fünf Jahre bei      dieser, der der übertragenen Fläche entspricht, für      Sollten im Bio-Landbau zugelassene Phosphordün-
Einstieg 2016, d. h. von 1. Jänner 2016 bis 31. Dezem-    die verbleibende Laufzeit von dieser anderen Person      ger eingesetzt werden (z. B. Hyperkorn, Hyper-
ber 2020. Ein vorzeitiger Ausstieg ist nicht möglich.     entweder übernommen werden oder auslaufen, ohne          phosphat), sind die Empfehlungen für sachgerechte
Programmänderungen siehe Seite 17.                        dass für den tatsächlichen Verpflichtungszeitraum        Düngung einzuhalten. Obwohl erst ab einem Einsatz
Flächenzugänge im Verpflichtungszeitraum                  eine Rückzahlung gefordert wird.                         von mehr als 100 kg P2O5/ha eine Dokumentati-
n Flächen, die bis einschließlich 2016 zugehen,           Die Verringerung von mit einer Verpflichtung belegten    onsverpflichtung gilt, wird bei einem Zukauf von
sind zur Gänze prämienfähig.                              Fläche ohne Übertragung an eine andere Person oder       Phosphordüngern eine freiwillige Berechnung der
n Zugänge von 2017 bis 2019 maximal 50 % auf Basis        infolge einer Nutzungsaufgabe ist zulässig:              Phosphorgaben im Düngerrechner empfohlen.
des Jahres 2016, jedoch jedenfalls 5 ha.                    n jährlich bis zu 5 %, jedoch höchstens 5 ha
Ein Beispiel: Der Betrieb hat 2016 einen Flächenzu-         n jedenfalls jedoch bis 0,5 ha, unabhängig von der

Düngeaufzeichnungsverpflichtungen
Seit 1.1.2015 gelten folgende Düngeaufzeichnungs-         lend) in jahreswirksamer Menge herangezogen.             Die Aufzeichnungen können mittels Rech-
verpflichtungen für den Großteil aller landwirt-          n Zusätzlich darzustellen ist der Stickstoff-Anfall ab   ner (z.B. LK-Düngerrechner https://www.lko.
schaftlichen Betriebe. Diese gelten aufgrund des          Lager aus der eigenen Tierhaltung, sowie abgege-         at/?id=2500,1652583,, , ÖDüplan), handschriftlich auf
Aktionsprogramms Nitrat, unabhängig vom ÖPUL.             bener oder von anderen Betrieben übernommener            Papier oder mit einem entsprechenden EDV-Pro-
Die Einhaltung dieser Rechtsvorschriften ist auch         Wirtschaftsdünger.                                       gramm erstellt werden.
im ÖPUL Fördervoraussetzung und wird daher auch           n Weiters soll die Stickstoffmenge aus Wirtschafts-
kontrolliert.                                             dünger und organischem Dünger in feldfallender           Ausgenommen von oben genannten Düngeaufzeich-
Jährlich muss eine betriebsbezogene Stickstoffbi-         Wirkung sowie die Summe der bewirtschafteten und         nungen sind Betriebe bis 5 Hektar landwirtschaftli-
lanzierung erstellt werden.                               gedüngten Flächen aufgezeichnet werden.                  cher Nutzfläche, soferne Wein- und Gemüseflächen
                                                          n Schlagbezogene N-Dokumentationen sind nicht            unter 2 ha liegen, sowie Grünlandbetriebe bis 15
Was ist zu dokumentieren?                                 erforderlich.                                            Hektar (ohne Almflächen), wenn über 90% der
n Die tatsächlich gedüngten Stickstoffmengen                                                                       landwirtschaftlichen Nutzfläche Dauergrünland und
müssen dem (höchstzulässigen) Stickstoffbedarf der        Diese Stickstoffbilanz ist bis spätestens 31. März des   Wechselwiesen darstellen.
angebauten Kulturen gegenübergestellt werden.             Folgejahres zu erstellen (für das Jahr 2015 also bis
n Bei den tatsächlich gedüngten Stickstoffmengen          spätestens 31. März 2016) und ist für sieben Jahre
wird die ausgebrachte Stickstoffmenge aus Wirt-           am Betrieb aufzubewahren.
schaftsdüngern und organischem Dünger (feldfal-

                                                         Mai 2016 | BIO AUSTRIA | Sonderinformation ÖPUL 2015–2020
16 Anpassung ÖPUL und Investitionsförderung

                   Anhang

Anpassungen im Programm für Ländliche Entwicklung –
ÖPUL und Investitionsförderung (1. Programmänderung)
(Genehmigung durch die EU-Kommis-         ÖPUL                                       neten Saatgutmischung mit mind. 4
sion im Mai 2016)                                                                    insektenblütigen Mischungspartnern;
                                          Verlängerte Einstiegsmöglichkeit:          II. die Neuansaat hat bis spätestens
                                          Mit Herbstantrag 2016 besteht noch-        15.05. des Kalenderjahres zu erfolgen,
BIO AUSTRIA hat sich auch für Pro-        mals die Möglichkeit, in sämtliche         Umbruch frühestens am 15. September
grammänderungen eingesetzt. Darunter      ÖPUL-Maßnahmen neu einzusteigen:           des 2. Jahres;
sind u.a. die Maßnahmen des Schwer-       n in die Bio-Maßnahme (Verpflichtung       III. Mahd/Häckseln mindestens 1x,
punktprogramms Bio, die Bundesminister    dauert dann bis 2021).                     maximal 2x pro Jahr, auf 50% der
Rupprechter bereits im Herbst im Rahmen   n in kombinierbare ÖPUL-Maßnah-            Biodiversitätsflächen frühestens am
des Bio-Aktionsprogramms angekündigt      men wie z.B. Begrünungsmaßnahmen,          01.08. auf den anderen 50% ohne zeit-
hat.                                      Silageverzicht, Alpung und Behir-          liche Einschränkungen; Verbringung
                                          tung, Anbau seltener landwirtschaftl.      des Mähgutes erlaubt; Beweidung und
Die bio-relevanten Anpassungen im         Kulturpflanzen, Erhaltung gefährdeter      Drusch sind nicht erlaubt;
ÖPUL und in der Investitionsförderung     Nutztierrassen, Vorbeugender Grund-        IV. Keine Düngung vom 1. Jänner des
zusammengefasst:                          wasserschutz, Naturschutz, Erosions-       Jahres der ersten Angabe des Schlages
                                          schutz etc.                                der Biodiversitätsfläche im MFA bis
                                          Bio-Maßnahme:                              zum Umbruch oder anderweitigen
                                          n Anpassung des frühest möglichen          Deklaration der Flächen.
                                          Umbruchtermins von Bodengesun-             n Anpassungen bei Kulturbezeichnun-
                                          dungsflächen:                              gen der Blühkulturen und Heil- und
                                          Der Umbruch ist künftig bereits am 15.     Gewürzpflanzen: „Linsen“ und „Melis-
                                          August des 2. Jahres möglich (bis jetzt:   se“ anstelle der bisherigen Einschrän-
                                          frühestens 15. September).                 kung auf „Berg- und Hochlandlinsen“
                                          n Freiwillige Anlage von maximal           und „Zitronenmelisse“, Neuaufnahme
                                          15% Biodiversitätsflächen auf Acker-       der Kultur Saflor.
                                          flächen mit Prämienhöhe von insge-
                                          samt 230 EUR/ha, Auflagen wie in           Vorbeugender Grundwasserschutz:
                                          Maßnahme Umweltgerechte und Bio-           n Anpassung der Düngeverbotszeiträu-
                                          diversitätsfördernde Bewirtschaftung:      me für Feldfutter
                                          I. Neuansaat oder Einsaat einer geeig-     Derzeit ist der 20. September der Dün-

                   BIO AUSTRIA | Sonderinformation ÖPUL 2015–2020 | Mai 2016
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