ÖPUL 2015-2020 Österreichisches Programm für umweltgerechte Landwirtschaft
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Rubrik 1
BIO AUSTRIA
Österreichisches Programm
für umweltgerechte Landwirtschaft
ÖPUL 2015–2020
aktualisiert auf Basis der ÖPUL-Sonderrichtlinie,
ergänzt um Investitionsförderung, Kontrollkostenzuschuss und
Düngeaufzeichnungsverpflichtung
ergänzt um 1. Programmänderung
Eine Sonderinformation von BIO AUSTRIA
Stand Mai 2016
März 2015 | BIO AUSTRIA | Sonderinformation ÖPUL 2015–20202 ÖPUL
ÖPUL 2015–2020
Das überarbeitete Programm für Die Umrechnung der LSE erfolgt nach Maßnahme Begrünung wurde im
Ländliche Entwicklung 2015-2020 mit einem spezifischen Schlüssel. ersten Jahr von drei Hektar Ackerland
dem Agrar-Umweltprogramm ÖPUL Bei Verstößen im Zusammenhang mit auf zwei Hektar gesenkt. Die Begrü-
als Herzstück wurde am 12. Dezem- LSE wird im Falle einer Sanktion der nungsvariante 6 (winterhart ab 15.10.)
ber von der EU-Kommission offiziell Anteil der LSE an der Gesamtprämie ist nun auch mit der Mulch- und
genehmigt. mitberücksichtigt und sich die Sank- Direktsaat kombinierbar. Der Kreis
Die Fachinformationen in diesem Do- tion nicht auf die gesamte Bio-Prämie erlaubter Kulturen, die mit der Mulch-
kument beruhen auf dem genehmigten beziehen. und Direktsaat kombinierbar sind,
Programmstand. wurde erweitert auf „erosionsgefährde-
Zudem wurde der Zuschlag für Blüh- te Kulturen“, d.h. Kulturen mit einem
BIO AUSTRIA hat wesentliche Verbes- kulturen sowie Heil- und Gewürzpflan- erhöhten Bodenabtragsrisiko wie z.B.
serungen am Programm erreicht, darun- zen von 55 EUR auf 120 EUR erhöht Zuckerrübe, Mais, Hirse, Soja, Kartof-
ter die Anhebung der Prämien für die (wird zusätzlich zur Bio-Ackerprämie feln, Kürbis, Sonnenblumen, Acker-
biologische Bewirtschaftung bezogen bezahlt). bohnen oder Gemüse und ähnliche
auf ursprüngliche Pläne, keine Einfüh- Feldfrüchte. Nicht als „erosionsgefähr-
rung neuer GVE-Staffelungen und die Nachbesserungen bei Begrünung dete Kulturen“ gelten jedenfalls Getrei-
Vereinfachung der Bio-Maßnahme. Die Mindesteinstiegsgröße in der de, Gräser und Futterleguminosen.
Wichtige Änderungen für Bio
gegenüber dem Programm- Kombinierbare Maßnahmen
entwurf vom April 2014 im ÖPUL 2015-2020
(keine vollständige Auflistung aller
Änderungen) Agrarumwelt Artikel 28 Bio Artikel 28 Tierschutz Art. 33
Allgemein Acker Grünland Dauerkulturen
Bio-Maßnahme deutlich vereinfacht Vorbeugender Erosions-
Naturschutz- Begrünung/
Biologische
Die verpflichtende Anlage von Biodiver- Zwischen- Grundwas- Alpung und Silageverzicht schutz Obst, Wirtschafts- Tierschutz-
maßnahme frucht serschutz Behirtung Wein und
weise
Weide
sitätsflächen auf Acker- und Grünland- (regional) Hopfen
flächen im Ausmaß von fünf Prozent Vorbeugender
der Betriebsfläche, die zusätzlich in die Bodennahe Begrünung/ Oberflächenge- Bewirtschaf- Erhaltung
Gülleausbrin- System wässerschutz
tung von gefährdeter
Bio-Maßnahme integriert wurde, wurde gung Bergmäh- Nutztier-
Immergrün auf Ackerflächen wiesen rassen
(regional)
nun ersatzlos gestrichen - ohne dass
Bewirtschaftung
dadurch die Bio-Prämie weiter gekürzt auswaschungs-
Mulch- und gefährdeter
wird. Damit wird die Abgeltung für Direktsaat Ackerflächen
die Mehraufwände und Mindererträge (regional)
durch die biologische Wirtschaftsweise Anbau
deutlich erhöht, weil die Prämienhöhe seltener
landw. Kultur-
nun auf demselben Niveau bleibt, das pflanzen
ursprünglich für Bio und die UBB-Maß-
Nützlingsein-
nahme (Umweltgerechte und Biodi- satz im
versitätsfördernde Bewirtschaftung) geschützten
Anbau
zusammen vorgesehen war.
Quelle: bmlfuw, abgeändert BIO AUSTRIA
Die Möglichkeit für Bio-Betriebe an der
UBB-Maßnahme freiwillig teilzuneh- Das ÖPUL umfasst eine Reihe von Agrarumweltmaßnahmen, die
men, hat das Landwirtschaftsministeri- Biologische Wirtschaftsweise und die Tierschutzmaßnahme.
um aus budgetären Gründen abgelehnt.
Doch der Schutz von Landschaftsele- Impressum:
menten bleibt wie schon jetzt verpflicht- BIO AUSTRIA-Sonderinformation; Herausgeber: BIO AUSTRIA,
ende Auflage, die Landschaftselemente Auf der Gugl 3/3. OG, 4021 Linz, Tel. 0732/65 48 84; www.bio-austria.at
Redaktion: DI Christa Größ, Mag. Thomas Fertl;
(LSE) werden in Zukunft jedoch mit
Grafik: b17-Büro für Mediengestaltung; finanziell unterstützt durch das BMLFUW
6 EUR pro Prozent LSE-Fläche an der
Titelfoto: Alexander Wurdritsch – fotolia.com (Blick von der Burgruine Landsee, Burgenland)
landwirtschaftlichen Nutzfläche zu-
sätzlich abgegolten (max. 150 EUR/ha). Für die inhaltliche Richtigkeit der Angaben kann keine Gewähr/Haftung übernommen werden.
BIO AUSTRIA | Sonderinformation ÖPUL 2015–2020 | Mai 2016Biologische Wirtschaftsweise 3
Biologische Wirtschaftsweise
Die Biologische Wirtschaftsweise ist
die höchstwertige Maßnahme, sie ist in
Blühkulturen sowie Heil- und
einem eigenen Artikel geregelt. Gewürzpflanzen auf Ackerflächen (optional)
Auf Ackerflächen würzpflanzen anrechenbar sind: z.B.
n Anlage auf Ackerflächen bis spätes- Acker-Stiefmütterchen, Berg- oder
Förderungs- tens am 15. Mai Hochlandlinsen, Basilikum, Kamille,
voraussetzungen n Umbruch nach der Ernte erlaubt, Ringelblume, Salbei etc.
frühestens jedoch am 1. Juli; wenn Die gesamte Liste für hier anrechenbare
n Anerkennung als Bio-Betrieb und aufgrund außergewöhnlicher Umstände Kulturen ist im Programm auf Seite 572
Vertrag mit einer Bio-Kontrollstelle keine Ernte erfolgt, dann ist Umbruch, zu finden (http://www.bmlfuw.gv.at/
spätestens ab 1. Jänner des Verpflich- Pflegemahd oder Häckseln frühestens land/laendl_entwicklung/
tungszeitraumes am 1. August erlaubt. Programmanpassung siehe Seite 16.
n Einhaltung der EU-Bio-Verordnung n Als Blühkultur und Heil- und Ge-
und des österreichischen Codex Kapitel
A 8 (Biologische Landwirtschaft)
n Erhaltung und naturverträglicher Biodiversitätsflächen auf Acker (optional)
Umgang mit flächigen und punktförmi- Programmanpassung siehe Seite 16.
gen Landschaftselementen
Detaillierte Informationen zu den
Landschaftselementen können auf
der AMA-Webseite heruntergeladen Sonderbestimmungen
werden unter Mehrfachantrag Flächen/
Digitalisierung von Landschaftselemen- Bodengesundungsfläche Acker erreicht werden und die Fütterungsricht-
ten: http://www.ama.at/Portal.Node/ Im Falle von Bodengesundungsflächen linie ist einzuhalten. Es gibt keine geson-
public?gentics.am=PCP&p.conten- gilt: derte Ausnahme für Streichelzootiere.
tid=10007.147373 A) Es darf keine Nutzung des Aufwuch- Regelung für konventionelle Pferdehaltung
n Verpflichtung zur Erhaltung des ses erfolgen (nur Häckseln); „Konventionelle“ Pferde dürfen am
Grünlandausmaßes im Verpflichtungs- B) Verzicht auf den Einsatz von Pflan- Bio-Betrieb gehalten werden, da viele
zeitraum: Als Referenzfläche gilt die zenschutz- und Düngemitteln; Bio-Betriebe Einstellerpferde halten. Sie
Grünlandfläche im ersten Jahr der C) die Neuansaat hat bis spätestens sind für den maximalen Düngeanfall zu
Verpflichtung plus die im Jahr davor 15. Mai des Kalenderjahres zu erfolgen, berücksichtigen, bei der Prämiendiffe-
umgebrochene Fläche. Umbruch frühestens am renzierung (Berechnung der RGVE/ha)
Über den Verpflichtungszeitraum können 15. September des zweiten Jahres jedoch nicht. Am Bio-Betrieb dürfen
bis zu 5% der Grünlandfläche in Acker- D) Spätestens im zweiten Jahr nach dem aber nicht gleichzeitig Pferde nach
oder Dauer-/Spezialkulturen umgewan- Anlegungsjahr hat eine Flächenrotation Bio-Richtlinien und konventionellen
delt werden, jedoch jedenfalls 1 ha und zu erfolgen. Als Anlagejahr gilt das Jahr Anforderungen gehalten werden. Das
maximal 3 ha. der erstmaligen Angabe im MFA. gilt auch für die anderen Equiden wie
n Bio-Bienenhaltung: Die Förderober- Bodengesundungsflächen sind bis max. Ponys, Esel und Kreuzungen daraus.
grenze liegt bei 1000 Bienenstöcken pro 25% der Ackerfläche mit 230 EUR/ha Die konventio-
Betrieb und Jahr. förderbar. nelle Pferdehaltung ist an die AMA
n Weiterbildungsverpflichtung: Spätes- Haltung von nicht bio-zertifizierten über den MFA zu melden.
tens bis 2018 sind fachspezifische Kurse Eigenbedarfstieren
im Mindestausmaß von fünf Stunden zu Als Eigenbedarfstiere gelten ausschließ- BIO AUSTRIA hat hier eine weiterge-
absolvieren. lich Schweine und Legehühner. Es hende Regelung: BIO AUSTRIA-Betriebe
können maximal zwei Mastschweine füttern ihren Pferden Bio-Grundfutter und
und zehn Legehennen für den Eigenbe- Bio-Getreide, Misch- und Mineralfutter
darf gleichzeitig gehalten werden. Bei sowie Maulgaben können auch konventio-
BIO AUSTRIA-Betrieben müssen bei nell sein. Dafür ist eine Ausnahme „Kon-
diesen Tieren in der Haltung zumindest ventioneller Teilbetrieb Pferdehaltung“
24 TGI-Punkte (Tiergerechtheitsindex) bei BIO AUSTRIA zu beantragen.
Foto: fotolia.com
Mai 2016 | BIO AUSTRIA | Sonderinformation ÖPUL 2015–20204 Biologische Wirtsaftsweise
Tabelle 1: Bio-Prämie
Prämienelement/Kultur Details Euro/ha
Grünland Grünland und Ackerfutter >25 % auf Betrieben < 0,5 RGVE/ha Futterfläche 70,–
Grünland und Ackerfutter >25 % auf Betrieben ≥ 0,5 RGVE/ha Futterfläche 225,–
Ackerland Ackerland (inkl. Bodengesundungsflächen und Feldfutter bis maximal 25 % an LN) 230,–
Feldgemüse und Erdbeeren 450,–
Blühkulturen Blühkulturen Acker und Heil- und Gewürzpflanzen laut Kulturdefinition
auf Acker/ Heil- und Gewürzpflanzen in Maßnahme UBB, für maximal 20 % der Ackerfläche 350,–
Dauerkulturen Wein, Obst und Hopfen 700,–
Geschützter Anbau Kulturen im geschützten Anbau 700,-
Bienenstock max. 1000 Stöcke pro Betrieb pro Stock 25,–
Erhaltung von Landschaftselementen (LSE) Je % LSE-Fläche an LN (max. 150 Euro/ha LN) 6,–
Tabelle 2: Unterschiede bei Landschaftselementen (LSE)
Flächige LSE Punktförmige LSE
Elemente z. B. Hecken, Ufergehölz, Feldgehölz, Raine, Frei stehende Bäume und Büsche
Böschungen, Trockensteinmauern usw. mit Kronendurchmesser > 2 m
Verpflichtung Größe, Lage und Struktur sind nur im Einvernehmen der Erhaltung der Anzahl der LSE bzw.
Naturschutzbehörde veränderbar Erhaltung des Charakters von Streuobstbeständen
Verbot Einsatz von Dünge- u. Pflanzenschutzmitteln
Toleranzen Ordnungsgemäße Pflege Entfernung zulässig, jedoch Ersatzpflanzung notwendig;
Toleranzregelung
Biologische Landwirtschaft
Foto: fotolia.com
Fragen und Antworten
Mit welchen anderen Maßnahmen fruchtanbau“ und „Immergrün“, (Steilflächenmahd) kombinierbar. Wei-
im ÖPUL ist „Bio“ kombinierbar? Mulch- und Direktsaat, Bodennahe ters können Bio-Betriebe an der Tier-
„Bio“ ist auf der Einzelfläche mit den Gülleausbringung, Vorbeugender schutzmaßnahme Weide, Tierfreund-
Maßnahmen Seltene landwirtschaft- Grundwasserschutz, Erosionsschutz liche Stallhaltung, an der Erhaltung
liche Kulturpflanzen, den beiden Obst/Wein/Hopfen, Silageverzicht seltener Nutztierrassen sowie an der
Begrünungsprogrammen „Zwischen- und der Maßnahme Bergmähwiesen Alpung und Behirtung teilnehmen.
BIO AUSTRIA | Sonderinformation ÖPUL 2015–2020 | Mai 2016Biologische Wirtschaftsweise 5
Die Maßnahme Nützlingseinsatz im Unabhängig vom ÖPUL gelten seit Thymian etc. stehen beispielsweise
geschützten Anbau ist auch mit der 1.1.2015 aufgrund des Aktionspro- auf dieser Liste. Die Bio-Prämie be-
Bio-Maßnahme kombinierbar (ausge- gramms Nitrat Düngeaufzeichnungs- trägt für diese Flächen Euro 350,–/ha
nommen Topfkulturen). verpflichtungen für den Großteil aller (230 + 120), wird aber für maximal 20
Folgende Maßnahmen sind ebenfalls landwirtschaftlichen Betriebe. Die % der Ackerfläche gewährt. Für Blüh-
mit der Bio-Maßnahme kombinierbar, Einhaltung dieser Rechtsvorschriften kulturen, die über das Ausmaß von
jedoch nicht auf der Fläche (d.h. die ist jedoch auch im ÖPUL Fördervor- 20 % der Ackerfläche hinausgehen,
Bio-Prämie wird auf der spezifischen aussetzung und wird daher auch kont- beträgt die Bio-Prämie Euro 230,–/ha.
Maßnahmenfläche nicht ausbezahlt): rolliert. Mehr dazu auf Seite XV.
Bergmähwiesen (Bergmähder), Bewirt- Die Erhaltung von Landschaftsele-
schaftung von auswaschungsgefähr- Welche Kurse werden für die menten wird in der Maßnahme „Bio“
deten Ackerflächen, Vorbeugender Weiterbildungsverpflichtung bei der abgegolten. Bedeutet das, dass hier
Oberflächengewässerschutz auf Acker Maßnahme „Bio“ anerkannt? alles gleich bleiben muss und ich
und Naturschutz. Alle Kurse, die BIO AUSTRIA und die keine Landschaftselemente –
LFi zum Thema Biologische Landwirt- z. B. Bäume, Büsche, Hecken –
Was ist anders bei der Maßnahme schaft anbieten, werden akzeptiert. entfernen darf?
„Bio“ im Vergleich zum ÖPUL 2007? Das fängt an bei den Grundsätzen der Grundsätzlich muss die Anzahl der
Kurz zusammengefasst: die Weiterbil- Bio-Landwirtschaft, Kreislaufwirt- Landschaftselemente pro Betrieb
dungsverpflichtung, die zukünftig alle schaft, Bodenbewirtschaftung, geht erhalten bleiben, aber es gibt einen
Bio-Betriebe betrifft. Bisher mussten über alle Fragen der pflanzlichen und gewissen Spielraum von 10 %. Wenn
nur die Einsteiger und Hofnachfolger tierischen Erzeugung bis hin zu Biodi- Sie beispielsweise zehn Bäume auf
einen Kurs besuchen. Änderungen gibt versität. Wichtig ist, die Teilnahmebe- einem Feldstück haben, einen davon
es auch bei der Grünlandumbruch- stätigung am Betrieb so aufzubewah- umschneiden und nicht mehr nach-
stoleranz und bei den Bodengesun- ren, dass sie jederzeit auffindbar ist. pflanzen, dann liegt das im Toleranz-
dungsflächen am Acker. Die Frist für bereich. Aber wenn Sie mehr als einen
den Kontrollvertrag ist beim Einstieg in Für welche Blühkulturen am Bio- Baum umschneiden würden, müssten
Bio kürzer (bis 01.01. statt wie bisher Acker kann ein Prämienzuschlag Sie bis auf einen alle nachpflanzen,
bis 31.01.). Neu ist auch, dass es aus bezogen werden und wie hoch ist die siehe auch Tabelle 2.
dem ÖPUL heraus keine Dünge- und Bio-Prämie auf diesen Flächen? Es sind in diesem Zusammenhang
GVE-Grenzen mehr gibt. Das heißt die Dazu gibt es eine lange Liste von genaue Bestimmungen zu beachten,
Aufzeichnungsverpflichtung und die Pflanzen, darunter sehr viele Heil- in welchen Fällen die Veränderung
2,0 GVE/ha fallen im ÖPUL weg. Wei- und Gewürzpflanzen. Ackerstiefmüt- von Landschaftselementen vorher der
terhin gültig bleibt jedoch der N-Anfall terchen, Lein, Gewürzfenchel, Kori- Naturschutzbehörde gemeldet werden
aus der Tierhaltung von maximal 170 ander, Kümmel, Kornblume, Kamille, muss.
kg/ha auf Basis der EU-Bio-Verordnung. Steinklee, Mohn, Zitronenmelisse,
Die Maßnahme „Bio“ ist mit weiteren Agrarumweltmaßnahmen kombinierbar.
Bodennahe Ausbringung flüssiger Wirtschaftsdünger und Biogasgülle
Förderungsvoraussetzungen n Düngeaufzeichnungen über Art, Prämie
n Bodennahe Ausbringung von min- Menge, Ausbringungszeitpunkt und Je m3 Gülle Euro 1,00; maximal jedoch
destens 50 % des am Betrieb ausge- schlagbezogene Ausbringung 30 m3/ha düngungswürdiger Fläche
brachten flüssigen Wirtschaftsdüngers n Bei Ausbringung durch betriebsfrem- Je m3 Gülle Euro 1,20 für Ausbringung
bzw. Biogasgülle auf Acker- und Grün- de Geräte ist ein Nachweis erforder- mit Gülleinjektionsverfahren
landflächen mit z. B. Schleppschlauch- lich, z. B. Rechnungen
verteiler, Gülleinjektor usw.
Mai 2016 | BIO AUSTRIA | Sonderinformation ÖPUL 2015–20206 ÖPUL-Maßnahmen Ackerbau
ÖPUL-Maßnahmen Ackerbau
Der Anbau von Zwischenfrüchten Begrünung von Ackerflächen -
ist neben der Fruchtfolge ein wesentlicher
Hebel zum nachhaltigen und langfristi-
Zwischenfruchtanbau
gen Erfolg im Bio-Ackerbau. Sie helfen,
den Boden bedeckt zu halten und dem Förderungsvoraussetzungen 10 % der Ackerfläche (Achtung: ohne
Bodenleben zusätzliche Nahrung für den n Es sind Begrünungsmischungen zu Ackerflächen, die in die Maßnahmen
Aufbau von Humus zur Verfügung zu stel- verwenden – ausgenommen bei der „Naturschutz“, „Weiterführung von
len. Außerdem können Schadorganismen Variante 6, hier kann auch eine Rein- K20-Flächen des ÖPUL 2000“ sowie
wie zum Beispiel Nematoden reduziert, saat angebaut werden in die Maßnahmen „Bewirtschaftung
Bestäuberinsekten wie Schwebfliegen, n Mindestackerfläche: 2 ha im ersten auswaschungsgefährdeter Ackerflä-
Wildbienen etc. und räuberisch oder Jahr der Verpflichtung chen“ und „Vorbeugender Oberflä-
parasitierend lebende Organismen wie n Flächendeckende Begrünung gemäß chengewässerschutz auf Ackerflächen“
Florfliegen, Marienkäfer, Schlupfwespen der im Herbstantrag beantragten eingebracht sind)
etc. gefördert werden. Varianten n Verzicht auf Bodenbearbeitung wäh-
Voraussetzung dafür sind artenreiche, n Stichtag für das Ausmaß der Acker- rend des Begrünungszeitraumes (aus-
lückenlose und wüchsige Bestände. flächen ist jeweils der 1. Oktober genommen für Strip-Till-Verfahren)
n jährliche Mindestbegrünungsfläche:
Es gibt zwei Begrünungsmaßnahmen:
den „Zwischenfruchtanbau“ und
das „System Immergrün“. Tabelle 3: Begrünungsvarianten
Variante Anlage Frühester Einzuhaltende Bedingungen Euro/ha
spätestens Umbruch begrünt
1 31. Juli 15. Oktober n Ansaat einer Bienenmischung aus mindestens 200,-
Bienen- fünf insektenblütigen (d. h. von Insekten bestäubten)
weide* Mischungspartnern
n Befahrungsverbot bis 30. September
(ausgenommen Überqueren der Fläche)
n Nachfolgend verpflichtender Anbau von
Wintergetreide im Herbst
2* 31. Juli 15. Oktober n Ansaat aus mindestens drei verschiedenen 160,-
Mischungspartnern
n Nachfolgend verpflichtender Anbau von
Foto: fotolia.com
Wintergetreide im Herbst
3 20. August 15. November n Ansaat aus mindestens drei verschiedenen 160,-
Mischungspartnern
4 31. August 15. Februar n Ansaat aus mindestens drei verschiedenen 170,-
Mischungspartnern
5 20. September 1. März n Ansaat aus mindestens zwei verschiedenen 130,-
Mischungspartnern
6 15. Oktober 21. März n Verpflichtender Einsatz folgender winterharter 120,-
Kulturen: Grünschnittroggen nach Saatgutgesetz,
Pannonische Wicke, Zottelwicke, Wintererbse laut
Saatgutgesetz oder Winterrübsen
* Achtung: im Herbst 2014 nicht angeboten!
Termin Antragstellung ber 2014. Ein Einstieg in die Maßnah-
„Zwischenfruchtanbau“ me „Begrünung – Zwischenfruchtan-
Die Antragstellung erfolgte im Rahmen bau“ ist auch noch mit Herbstantrag
des Herbstantrags bis spätestens 15. Okto- 2015 (bis 15. Oktober 2015) möglich.
BIO AUSTRIA | Sonderinformation ÖPUL 2015–2020 | Mai 2016ÖPUL-Maßnahmen Ackerbau 7
Begrünung von Ackerflächen - System Immergrün
Förderungsvoraussetzungen Zwischenfrucht: 30 Tage rend des Begrünungszeitraumes
n Mindestackerfläche für die Teilnah- n Umbruch Zwischenfrucht (ausgenommen für Strip-Till-Verfahren)
me: 2 ha im ersten Jahr der Verpflich- bis Anbau Hauptfrucht: 30 Tage Prämie
tung n Ernte Hauptfrucht bis Anbau € 80,–/ha Ackerfläche
n Ganzjährige, flächendeckende Hauptfrucht: 50 Tage Die Prämie in der Höhe von 80 €/ha
Begrünung von mindestens 85 % der n Zwischenfrüchte sind aktiv wird auf 100% der Ackerfläche bezahlt,
Ackerflächen laut Mehrfachantrag. Für anzulegen bis spätestens: auch wenn gemäß Förderungsvoraus-
stillgelegte Flächen wird keine Prämie n 1. Oktober setzung nur (mindestens) 85% der
gewährt, jedoch sind diese für die n Schlagbezogene Aufzeichnungen Ackerfläche begrünt wird.
Erfüllung der 85% anrechenbar. über folgende Termine: Da es sich beim „System Immergrün“
n Mindestanlagedauer von Zwischen- n Ernte Hauptkultur um die höherwertige Begrünungsmaß-
fruchtkulturen: 35 Tage n Anlage und Umbruch Zwischen- nahme handelt, kann von der Maßnah-
n Folgende Zeiträume dürfen nicht frucht me „Zwischenfruchtanbau“ bis Herbst
überschritten werden: n Anlage Nachfolgekultur 2018 in das „System Immergrün“
n Ernte Hauptfrucht bis Anlage n Verzicht auf Bodenbearbeitung wäh- gewechselt werden.
Mulch- und Direktsaat
Förderungsvoraussetzungen be, Mais, Hirse, Soja, Kartoffeln, Kür- n Maximaler Zeitraum zwischen der
n Teilnahme an der Maßnahme bis, Sonnenblumen, Ackerbohnen oder ersten Bodenbearbeitung und dem An-
„Begrünung von Ackerflächen – Gemüse und ähnliche Feldfrüchte. bau der Folgekultur: vier Wochen.
Zwischenfruchtanbau“. Nicht als erosionsgefährdete Kulturen n Wendende Bodenbearbeitung und
n Jährliche Mulchsaat, Direktsaat gelten jedenfalls Getreide, Gräser und Tiefenlockerung unzulässig.
oder Saat im Strip-Till-Verfahren im Futterleguminosen. Prämie
Anschluss an die Begrünungsvarianten Die Liste der prämienfähigen Kulturen € 60,–/ha für zulässige Kulturen
4, 5 oder 6 zum Anbau von erosionsge- ist auf der AMA-Webseite im aktuellen
fährdeten Kulturen wie z.B. Zuckerrü- ÖPUL-Merkblatt ersichtlich.
Im Vergleich zum ÖPUL 2007 ändert sich
Folgendes bei der Begrünung von Ackerflächen
n Es gibt zwei Maßnahmen zur Begrü- n In der Maßnahme „Begrünung – angerechnet werden.
nung von Ackerflächen: „Begrünung Zwischenfruchtanbau“ können Haupt- Die Begrünungsvariante H gibt es
– Zwischenfruchtanbau“ und „Begrü- früchte wie z. B. Luzerne, Kleegras, nicht mehr.
nung – System Immergrün“. usw. nicht mehr als Begrünungskultur
Auf einen Blick: Unterschiede zwischen den BegrünungsmaSSnahmen
Merkmal „Zwischenfruchtanbau“ „System Immergrün“
Mindestbegrünung 10 % der Ackerfläche zum Stichtag 1. Oktober 85 % der Ackerfläche laut Mehrfachantrag
Anrechenbare Kulturen nur Zwischenfrüchte, keine Hauptfrüchte wie Klee, Luzerne Hauptfrüchte, Zwischenfrüchte und Untersaaten
Reinsaat oder Mischungen Mischungen sind erforderlich, außer bei Variante 6 Reinsaaten sind möglich
Aufzeichnungen nicht erforderlich Ja, ab 1. Jänner, siehe Förderungsvoraussetzungen
Verpflichtungsbeginn ab Herbst je nach Variante 1. Jänner
Prämie pro ha begrünte Fläche pro ha Ackerfläche
Maßnahme „Mulch- und Direktsaat“ Teilnahme möglich Teilnahme nicht möglich
Mai 2016 | BIO AUSTRIA | Sonderinformation ÖPUL 2015–20208 ÖPUL-Maßnahmen Ackerbau
Anbau seltener Vorbeugender Die folgenden zwei Gewässerschutzmaß-
landwirtschaftlicher Grundwasserschutz nahmen sind auf der Einzelfläche nicht mit
„Bio“ zu kombinieren, Biobauern in den
Kulturpflanzen Acker betroffenen Regionen können ihre Flächen
Förderungsvoraussetzungen In ausgewählten Gebieten mit belaste- einbringen, bekommen jedoch für diese
n Sortenreiner Anbau von Kulturpflan- tem/gefährdetem Grundwasserkörper Flächen keine Bio-Prämie.
zen gemäß Sortenliste im Burgenland, Niederösterreich,
n Aufzeichnung von Sorte und Saat- Oberösterreich, Steiermark und Kärn-
gutmenge ten.
n Mindestanbaufläche: 0,1 ha/Jahr Förderungsvoraussetzungen Bewirtschaftung von
Kulturarten Euro/ha
n Mindestteilnahmefläche: 2 ha Acker- auswaschungsgefährdeten
land in definiertem Gebiet
Prämienstufe A
n Teilnahme an einer Begrünungsmaß-
Ackerflächen
(Getreide, Buchweizen, Klee, Ölpflanzen) 120,–
Prämienstufe B
nahme Wird in denselben Gebieten angebo-
(Mais, Erdäpfel, Gemüse) 200,–
n reduzierte Stickstoffdüngung und ten wie die Maßnahme „Vorbeugender
Verkürzung des Düngerausbringungs- Gewässerschutz Acker“.
Prämie zeitraumes. Programmänderung siehe Förderungsvoraussetzungen
Maximal für 10 ha/Sorte, in Summe Seite 17. n Schläge mit einer durchschnittli-
über alle Sorten für maximal 20 % der n Düngeaufzeichnung, schlagbezogene chen Ackerzahl unter 40
Ackerfläche, jedoch jedenfalls für Düngeplanung und Nährstoffbilanzie- n Einsaat einer winterharten Be-
10 ha gewährt. rung grünungsmischung oder Belassen
n Teilnahme an einer Bildungs- und eines Begrünungsbestandes – keine
Beispiele für förderbare seltene Beratungsveranstaltung im Ausmaß Leguminosen einsäen; Nutzung und
Kulturpflanzen sind alle Herkünfte von zwölf Stunden im Verpflichtungs- Pflege der Flächen ist erlaubt (Mahd,
von Johannisroggen/Waldstaudekorn, zeitraum Häckseln, Ernten)
Loosdorfer Austro Bankut, Ebners Rot- n Bodenproben zur Stickstoffmes- n keine Düngung im gesamten Ver-
korn, Nackthafer, Emmer und Einkorn, sung – bis 5 ha mindestens eine Probe, pflichtungszeitraum
Steirerklee, der Buchweizen Billy, der zwischen 5 bis 10 ha zwei Proben n Verzicht auf Umbruch (Der Status
Waldviertler Graumohn etc. Prämie als Ackerfläche bleibt aber auch dann
Die gesamte Sortenliste für förderbare € 85,–/ha Ackerfläche plus € 10,–/ha erhalten, wenn die Flächen mehr als
seltene Kulturpflanzen ist unter http:// für die ersten 10 ha für Bildung und fünf Jahre nicht in die Fruchtfolge
www.bmlfuw.gv.at/land/laendl_ent- Beratung einbezogen wurden.)
wicklung/leprogramm.html herunter- Prämie
zuladen (Anhang 8.10.4a). An der Maßnahme „Vorbeugender Für maximal 20 % der Ackerfläche
Grundwasserschutz Grünland“ können des Betriebes € 450,–/ha
nur Betriebe mit Flächen in der ent-
sprechenden Gebietskulisse in Salz-
burg teilnehmen.
Vorbeugender
Oberflächengewässerschutz
Gebietskulisse Vorbeugender Grundwasserschutz Acker auf Ackerflächen
In ausgewählten Maßnahmengebieten
entlang von gefährdeten Oberfächen-
gewässern in Burgenland, Niederös-
terreich, Oberösterreich, Steiermark
Hohe Ertragslage und Salzburg.
Mittlere Ertragslage Förderungsvoraussetzungen
n Feldstück darf maximal 50 m ent-
fernt zu Gewässer sein
n Anlage eines durchschnittlich min-
destens 12 m breiten Gewässerrand-
streifens bis spätestens 15. Mai. Die
Gründecke soll dauerhaft, winterhart
sein und nicht nur aus Leguminosen
bestehen. Es kann auch ein beste-
hender Begrünungsbestand belassen
Visualisierung: BMLFUW, März 2014 werden
BIO AUSTRIA | Sonderinformation ÖPUL 2015–2020 | Mai 2016ÖPUL-Maßnahmen Grünland 9
n Verzicht auf Düngemittel und Einsatz von Nützlingen im die einen Pflanzenschutzmitteleinsatz
Umbruch der Flächen. (Der Status als geschützten Anbau ersetzen;
Ackerfläche bleibt aber auch dann n schlagbezogene Aufzeichnung über
erhalten, wenn die Flächen mehr als Förderungsvoraussetzungen Nützlingseinsatz
fünf Jahre nicht in die Fruchtfolge n Es gelten die allgemeinen Prämie: € 1.000,–/ha mit Einsatz von
einbezogen wurden.) ÖPUL-Mindestbetriebsgrößen, es gibt Nützlingen unter Folie oder im Ge-
n Einhaltung der Verpflichtung über keine spezifische Maßnahmenmindest- wächshaus.
die gesamte ÖPUL-Periode größe.
n förderbar ist maximal 0,5 ha/Schlag n jährlicher flächendeckender Einsatz
n maximal 20 % der Ackerfläche wird von Nützlingen in zumindest einem
gefördert Gewächshaus oder Folientunnel;
Prämie € 450,–/ha n anrechenbar sind Nützlingseinsätze,
ÖPUL-Maßnahmen Grünland
Silageverzicht gen können, die Gebietskulisse weg- Was ist neu?
fällt, und somit alle österreichischen Erleichtert wird die Abwicklung
Klarstellung des BMLFUW zum Betriebe die Förderung beziehen durch die Nutzung der Rinderdaten-
Silageverzicht können, welche die Voraussetzungen bank; Warmblutpferde und Lipizzaner
Betriebe, die im Antragsjahr 2014 noch erfüllen. sind von der Liste der gefährdeten
nicht an der Maßnahme „Silageverzicht“ Prämie Rassen gestrichen.
des ÖPUL 2007 teilgenommen haben, € 150,–/ha für Milchviehhalter mit Prämie
dürfen die betriebseigenen Silagevorräte zumindest 2.000 kg Milchproduktion/
Tierart G* GG** HG***
bis spätestens 31.Mai 2015 verbrauchen. ha förderbare Grünlandfläche und
Kuh, Stute 180,– 210,– 280,–
Die Futtergewinnung und -bereitung des Ackerfutter.
Mutterschaf/-ziege 40,– 50,– 60,–
Jahres 2015 muss jedoch ausschließlich € 80,–/ha für Rinder, Schafe oder Zie-
Zuchtsau – – 150,–
silagefrei erfolgen, auch darf keine Sila- gen haltende Betriebe mit zumindest
Zuchtstier/-hengst 360,– 420,– 560,–
ge zugekauft werden. 0,5 RGVE/ha förderbare Grünlandflä-
Zuchtwidder/-bock 80,– 100,– 120,–
che und Ackerfutter.
Zuchteber – – 100,–
*G Gefährdete Rasse
Förderungsvoraussetzungen
**GG Gefährdete Rasse mit besonderem Generhaltungsprogramm
n Viehbesatz mindestens 0,5 RGVE/ha
förderbare Grünlandfläche und Acker-
Erhaltung gefährdeter ***HG Hochgefährdete Rassen
futter aus der Summe der Rinder-, Nutztierrassen
Schafe- und Ziegen-GVE und mindes-
Förderungsvoraussetzungen
tens 2 ha gemähte Grünlandfläche
n Verzicht auf Silagebereitung und n Zucht und Haltung von Tieren, die
Bewirtschaftung von
Silageeinsatz sowie auf die Lagerung auf der Liste gefährdeter und hochge- Bergmähwiesen
von Silage am Betrieb; Abgabe von fährdeter Nutztierrassen stehen
Mähgut an Dritte nur in Form von n Haltedauer mindestens vom 1. April Die Maßnahme „Bewirtschaftung
Heu bis 31. Dezember des Förderjahres von Bergmähwiesen“ besteht aus den
n keine Prämie für Betriebe mit n Mindestteilnahme pro Jahr: ein beiden Submaßnahmen „Bergmähder“
weniger als 0,5 Rinder-, Schafe- und förderbares Tier und „Steilflächen“.
Ziegen-RGVE/ha n Eine Bestätigung von Zuchtorgani-
Neu beim Silageverzicht ist, dass ihn sation und Eintragung in Herdebuch
auch Schaf- und Ziegenhalter beantra- ist notwendig
Mai 2016 | BIO AUSTRIA | Sonderinformation ÖPUL 2015–202010 ÖPUL-Maßnahmen Grünland
Bergmähder
flächen >= 50% Hangneigung im fremder Gülle und Jauche
Förderungsvoraussetzungen 1. Verpflichtungsjahr) n Stickstoffdüngung und Pflanzen-
n mindestens 0,1 ha Bergmähwie- n jährlich mindestens eine vollfächige schutzmittel gemäß EU-Bio-Verord-
sen (=Summe von Bergmähdern und Mahd und Verbringung des Mähgutes nung
Steilflächen >= 50% Hangneigung im n Neu: Hangneigungsstufe von min- n Option Behirtungszuschlag:
1. Verpflichtungsjahr) destens 50 % und höher n Behirtung für die Tierarten Rin-
n Fläche liegt über der örtlichen Dau- Die Mahd von Steilflächen mit einer der, Pferde, Schafe oder Ziegen
ersiedlungsgrenze, ein Teil der Fläche Hangneigungsstufe von weniger als n tägliche Versorgung der Tiere,
über 1.200 m Seehöhe. 50 % wird nun im Rahmen der AZ eventuell auch in der Nacht
n jedes zweite Jahr mindestens einmal abgegolten. n Pflege der Weideflächen
mähen und Verbringung des Mähgutes Prämie € 370,–/ha n Unterkunftsmöglichkeiten müs-
– maximal eine Mahd pro Jahr sen vorhanden sein
n Verzicht auf Beweidung, jedoch n Mindestweiterbildung: 4 Stunden
Nachweide nach 15. August ist erlaubt
n Verzicht auf Pflanzenschutz und
Alpung und Behirtung im Verpflichtungszeitraum
Düngemittel (außer Festmist) Für Almflächen können keine anderen Prämie Alpung
Für Bergmähder gibt es keine zusätzli- Förderungen aus dem ÖPUL bezogen Gewährung für maximal 1 ha Almfut-
che Bio-Prämie. werden. terfläche je RGVE, maximal jedoch im
Prämie Ausmaß der Almfutterfläche; Abstu-
Mahd mit Traktor: € 350,–/ha Förderungsvoraussetzungen fung nach Almerschließung (Allrad-
Mahd mit Motormäher: € 500,–/ha n Mindestbestoßung 3 RGVE im ersten traktor – Seilbahn – Fußweg/Viehtrieb-
Mahd mit Sense: € 800,–/ha Verpflichtungsjahr weg) zwischen € 40,– bis 60,–/ha
Die Prämie wird nur im Jahr der Mahd n mindestens 60 Tage Bestoßung der
gewährt. im Almkataster eingetragenen Alm Prämie Behirtung
n Auftrieb von maximal 2,0 RGVE/ha Für die ersten 10 RGVE: € 90,–/RGVE,
Mahd von Steilflächen Almfutterfläche für die 11. bis 70. RGVE € 20,–/RGVE
n Verzicht auf die Verfütterung von Zuschlag für auf der Alm gemolkene
Förderungsvoraussetzungen almfremder Silage und almfremdem Milchkühe, Milchschafe oder Milch-
n mindestens 0,1 ha Bergmähwiesen Grünfutter ziegen: € 100,–/RGVE
(=Summe von Bergmähdern und Steil- n Verzicht auf die Ausbringung alm-
Tierschutzmaßnahme –
Weide von Rindern, Schafen und Ziegen
Förderungsvoraussetzungen Jahre, Kühe und Kalbinnen 120 Tage Mindestweidedauer nicht
n Teilnahme mit mindestens 2 RGVE/ n weibliche Rinder zwischen ½ Jahr einzuhalten sind.
Betrieb und zwei Jahren Neu ist, dass Auslaufhaltung nicht mehr
n mindestens 120 Tage Weidehaltung n männliche Rinder ab einem ½ Jahr, förderungsrelevant ist.
der Tiere – zwischen 1. April und ausgenommen Zuchtstiere Prämie
15. November n weibliche Schafe und Ziegen ab Weidehaltung: € 55,–/RGVE
n Verfügbarkeit von Ställen im Winter einem Jahr. Weidehaltung von Tieren, die an der
n Teilnahme mit jeweils allen Tieren n Zugangsmöglichkeit der Tiere zu Trän- Maßnahme Alpung und Behirtung
einer oder mehrerer Kategorien. Für ke und Unterstellmöglichkeit teilnehmen: € 27,50/RGVE
folgende Tierkategorien wird n Aufzeichnungen zur Weidehaltung, Förderfähig sind max. 4 RGVE/ha Wei-
die Fördermaßnahme angeboten: Zeiträume, Unterbrechungsgründe usw. defläche
n weibliche Rinder älter als zwei n Meldepflicht an die AMA, wenn die
BIO AUSTRIA | Sonderinformation ÖPUL 2015–2020 | Mai 2016ÖPUL-Maßnahmen Dauerkulturen 11
ÖPUL-Maßnahmen Dauerkulturen
Erosionsschutz Obst, Wein, Hopfen
Förderungsvoraussetzungen n Obst ganzjährige, flächendecken- Variante B ganzjährige Begrünung
n Mindestteilnahmefläche 0,5 ha Obst, de Begrünung in allen Fahrgassen, von 1. Jänner bis 31. Dezember
Wein oder Hopfen im ersten Verpflich- ein maximal 100 cm breiter Streifen Hangneigung ≥ 25 %:
tungsjahr um die Stämme kann Variante B ganzjährige Begrünung
n Eine Bodenbearbeitung im Begrü- offengehalten werden von 1. Jänner bis 31. Dezember
nungszeitraum ist erlaubt, wenn die n Wein ganzjährige, flächendecken- n Hopfen flächendeckende Begrü-
Begrünung nicht zerstört wird (z. B. de Begrünung in allen Fahrgassen, nung in allen Fahrgassen von
mit Untergrundlockerer usw.) ein maximal 80 cm breiter Streifen 15. Oktober bis 15. April; der un-
n Keine Nutzung der Begrünung, außer um die Stämme muss nicht begrünt mittelbare Bereich um die Pflanzen
Beweidung werdenHangneigung < 25 %: kann offengehalten werden
n Der Begrünungszeitraum ist abhängig Variante A Mindestbegrünungszeit-
von Kultur und Hangneigung: raum von 1. November bis 30. April
Das vollständige Programm für
Prämie Ländliche Entwicklung kann auf
der Webseite des Landwirtschafts-
Fläche Details Euro/ha
ministeriums unter
Obst 200,‑
http://www.bmlfuw.gv.at/land/
Zuschlag bei Hangneigung des Schlages ≥ 25 % 140,‑
laendl_entwicklung/leprogramm.
Wein Bei Hangneigung des Schlages < 25 % Variante A 100,‑
html heruntergeladen werden.
Variante B 200,‑
Die Bio-BeraterInnen
Bei Hangneigung des Schlages ≥ 25 % bis < 40 % 300,‑
www.bio-austria.at/berater unter-
Bei Hangneigung des Schlages ≥40 % bis < 50 % 500,‑
stützen Sie gerne bei allen Ihren
Bei Hangneigung des Schlages ≥ 50 % 800,‑
Fragen zum neuen ÖPUL und
Hopfen 200,‑
freuen sich auf Ihren Anruf.
Bodengesundung 0,‑
Foto: fotolia.com
Mai 2016 | BIO AUSTRIA | Sonderinformation ÖPUL 2015–202012 Investitionsförderung
Investitionsförderung
Was wird gefördert?
n Bauliche Investitionen im Bereich n Erwerb von Maschinen, Geräten und rungen betreffend effiziente Wassernut-
landwirtschaftlicher Wirtschaftsgebäu- technischen Anlagen für die Innenwirt- zung und Wassereinsparung genügen.
de, Funktions- und Wirtschaftsräume, schaft.
in der Verarbeitung und Direktver- n Gartenbau: Bauliche Investitionen in
marktung landwirtschaftlicher Produk- n Erwerb von selbstfahrenden Gewächshäuser einschließlich der für
te einschließlich der funktionell not- Bergbauernspezialmaschinen, ge- Produktion, Lagerung und Vermarktung
wendigen technischen Einrichtungen. meinschaftlicher Erwerb von selbst- erforderlichen Räumlichkeiten und
fahrenden Erntemaschinen sowie technischen Einrichtungen; Errichtung
n Errichtung und Erweiterung von von gezogenen Erntemaschinen für von Folientunneln inklusive Feldge-
Anlagen zur Lagerung von Jauche, bestimmte Kulturen; von Geräten zur müsebau; Investitionen zur Energie-
Gülle und Gärresten mit deren fester bodennahen Gülleausbringung inklusi- einsparung, zur Heizungsverbesserung
Abdeckung zur Vermeidung von Emis- ve Gülleverschlauchung, von Güllese- und -umstellung, zur Beregnung und
sionen; Errichtung und Erweiterung paratoren, von Pflanzenschutzgeräten Bewässerung inklusive geschlossener
von Anlagen zur Lagerung von festem und Direktsaatanbaugeräten. Systeme; Einrichtungen für die Spei-
Wirtschaftsdünger und von Kompost. sepilzproduktion.
n Verbesserung der Umweltwirkung
n Bauliche und technische Investitio- (Bodenschutz, Emissionsvermeidung, n Obst- und Weinbau (Dauerkulturen):
nen für Biomasseheizanlagen. Ressourcenschonung, Energieeffizienz, Anlage von Erwerbsobstkulturen und
Wasserschutz) von landwirtschaftli- Maßnahmen zum Schutz von Obst-
n Bauliche Investitionen im Bereich chen Fahrzeugen, Maschinen, Geräten und Weinbaukulturen.
Almgebäude einschließlich der für die und Anlagen durch technische Adap-
Almbewirtschaftung funktionell not- tierung oder durch Geltendmachung
wendigen technischen Einrichtungen von Mehrkosten für besonders umwelt-
und Anlagen. schonende Neuanschaffungen.
n Investitionen in Baulichkeiten und n Bauliche und technische Einrichtun-
technische Einrichtungen zur Bienen- gen zur Beregnung und Bewässerung
haltung und Honigerzeugung. (einzelbetrieblich), die Mindestanforde-
BIO AUSTRIA | Sonderinformation ÖPUL 2015–2020 | Mai 2016Investitionsförderung 13
Investitionszuschüsse und Zuschläge
Bei bestimmten Investitionsvorhaben n 30% Zuschuss für Investitionen im n 20% Zuschuss für alle übrigen
gibt es zusätzlich zum Investitions- Gartenbau, Obst- und Weinbau Investitionen
zuschuss einen Zuschlag für Bio-Be- Bei Bio-Betrieben wird dieser Zuschuss Für folgende Investitionsbereiche
triebe, Junglandwirte oder Bergbau- um 5% auf 35% erhöht. wird bei Bio-Betrieben der Zuschuss
ernbetriebe in der BHK-Gruppe 3 oder um 5% auf 25% erhöht: für Stallbau
4. Die Zuschläge für Bio-Betriebe, n 25% Zuschuss für besonders tier- inklusive Fütterungs-, Entmistungsan-
Junglandwirte oder Bergbauernbetrie- freundliche Investitionen im Stallbau, lagen, milchtechnische Einrichtung,
be können nicht miteinander kombi- für Investitionen in Düngersammel- Milch- und Futterkammern, Siloanla-
niert werden. anlagen mit einer Lagerkapazität von gen, Programmänderungen siehe Seite
Programmänderungen siehe Seite 17. mindestens 10 Monaten, für Investitio- 17), Aufbereitungsanlagen für Kräuter
nen in die Be- und Verarbeitung sowie und Gewürze und für Bienenhaltung/
n 40% Zuschuss für Investitionen bei Vermarktung am landwirtschaftlichen Honigerzeugung.
Almen sowie bei der Verbesserung der Betrieb - Bei Bio-Betrieben wird dieser
Umweltwirkung Zuschuss um 5% auf 30% erhöht.
Antragstellung und Vergabe
Alle eingereichten Projekte unterliegen erreichen. Bei der Projektvergabe Bei Interesse an einer Investitionsför-
einem Projektbewertungs- und Verga- werden gegebenenfalls die Projekte derung empfehlen wir unbedingt die
beschema. Für die Investförderung ist nach der Punktezahl gereiht. Für die Fördervoraussetzungen etc. im Detail
eine laufende Antragstellung möglich. Teilnahme an der ÖPUL-Maßnahme durchzulesen (Sonderrichtlinie für Pro-
Die Anträge werden von der bewilli- „Biologische Wirtschaftsweise“ wird jektmaßnahmen, http://www.bmlfuw.
genden Stelle gesammelt und in einem ein Punkt gewährt, bei zusätzlicher gv.at/land/laendl_entwicklung/SRL.
geblockten Verfahren nach Auswahlkri- Teilnahme an mindestens einer an- html)
terien bewertet. Es werden nur Projekte deren ÖPUL-Maßnahme ein weiterer
gefördert, die eine Mindestpunktezahl Punkt.
Mai 2016 | BIO AUSTRIA | Sonderinformation ÖPUL 2015–202014 Kontrollkostenzuschuss
Kontrollkostenzuschuss
Förderwerber C) Der Bio-Kontrollvertrag darf erst- Formulare
malig frühestens ab dem 01.01.2014
n Umsteller auf biologische Wirt- abgeschlossen worden sein. Wurde der Das Formular für den Förderungsantrag
schaftsweise oder Bio-Kontrollvertrag vor dem 01.01.2014 kann auf der Webseite der AMA unter
n Hofübernehmer von einem Bio-Be- abgeschlossen, besteht kein Anspruch. fachliche Informationen/ LE-Projekt-
trieb förderung/ Vorhabensart 3.1.1. herun-
tergeladen werden: http://www.ama.
Der Bio-Kontrollkostenzuschuss kann Förderungsabwicklung/ at/Portal.Node/ama/public?gentics.
in der Programmperiode 2014-2020 am=PCP&p.contentid=10007.158864
Antragstellung
nur über die Vorhabensart 3.1.1.
(Teilnahme an Lebensmittel-Qualitäts- A) Förderungsantrag: Der Förderungs- Die Antragstellung kann schriftlich per
regelungen) gefördert werden und ist antrag für die gesamte Programmlauf- Post bzw. Fax erfolgen:
nur für Bewirtschafter landwirtschaft- zeit muss vor der ersten Kontrolle, Agrarmarkt Austria, LE-Projektförde-
licher Betriebe möglich, die neu an der für die ein Zuschuss beantragt wird, rung,
Lebensmittelqualitätsregelung „Bio“ gestellt werden. Dresdner Straße 70
teilnehmen. n Am Förderungsantrag sind die vor- 1200 Wien
Eine Förderung bestehender Bio-Be- aussichtlichen Kosten in Euro (netto) Fax: 01/33 151 6608
triebe ist aus EU-rechtlichen Gründen für alle 5 Jahre summiert anzuführen.
leider ausgeschlossen. n Als Datum der erstmaligen Teilnah-
me an der Lebensmittelqualitätsrege- Empfehlung
lung gilt das Datum des Kontrollver-
Fördersatz und Auszahlungen trages bzw. bei Bewirtschafterwechsel Die Antragstellung für den Kontroll-
(wenn kein neuer Kontrollvertrag kostenzuschuss ist bereits möglich.
n Der Fördersatz beträgt 80 Prozent der unterschrieben wird) gilt das Datum BIO AUSTRIA empfiehlt, den För-
bezahlten „netto“ Bio-Kontrollkosten des Bewirtschafterwechsels. derungsantrag so rasch wie möglich
(ohne jährliche Degression). n Beim Förderungsantrag ist die Kont- zu stellen, um den Kontrollkosten-
n Es sind in der Programmlaufzeit rollstelle anzuführen. zuschuss bereits ab dem Jahr 2015
max. 5 Anträge bzw. Auszahlungen des zu erhalten.
Kontrollkostenzuschusses zulässig, d.h. B) Jährlicher Zahlungsantrag bzw.
im Zeitraum von 2015 bis 2019 oder Zahlungsnachweis
von 2016 bis 2020. Die genaue Abwicklung des jährlichen
Zahlungsantrags bzw. Zahlungsnach-
weises nach der erfolgten Bio-Kontrolle
Fördervoraussetzungen ist noch offen.
A) Der Förderwerber muss aktiver Be- Sollte es 2015 verabsäumt worden sein
wirtschafter eines landwirtschaftlichen vor der Bio-Vorort-Kontrolle den Förde-
Betriebes sein. rungsantrag zu stellen, so können – bei
B) Der Bewirtschafter darf in der Pro- rechtzeitiger Antragstellung – auch von
grammperiode 2007-2013 inkl. Über- 2016 bis 2020 die maximal möglichen
gangsjahr 2014 keinen Bio-Kontrollkos- fünf Jahre Kontrollkostenzuschuss in
tenzuschuss erhalten haben. Anspruch genommen werden.
BIO AUSTRIA | Sonderinformation ÖPUL 2015–2020 | Mai 2016Allgemeine Bestimmungen 15
Allgemeine Bestimmungen zum ÖPUL
Betriebsmindestgröße gang von 12 ha, 2018 pachtet er 10 ha zu, ÖPUL-prä- prozentuellen Obergrenze; so ist es beispielswei-
2 ha landwirtschaftliche Nutzfläche (LN); 1 ha bei mienfähig sind davon jedoch nur 6 ha, da 50 % von se möglich, dass ein Betrieb mit 4 ha LN einen
Dauerkulturen und 0,5 ha im geschützten Anbau 12 ha. Flächenabgang von 0,5 ha hat
(Glashäuser und Folientunnel), mind. 3 ha Almfutter- n Flächen, die 2020 hinzukommen, sind nicht Maßnahmenwechsel im Verpflichtungszeitraum
fläche. prämienfähig. Während des Verpflichtungszeitraumes kann bis
Modulation Flächenabgänge im Verpflichtungszeitraum einschließlich Herbstantrag 2018 von einer bean-
ab 100 ha LN, die Auszahlung beträgt zwischen 101 Wird die gesamte Fläche oder ein Teil der Fläche, auf tragten Maßnahme in eine höherwertige Maßnahme
bis 300 ha 90 % und zwischen 300 und 1000 ha 85 % die sich die Verpflichtung bezieht, oder der gesamte umgestiegen werden, z. B. von der Maßnahme UBB,
der Prämie Betrieb während des Zeitraums, für den die Verpflich- Fungizidverzicht bei Getreide usw. in die Maßnahme
Verpflichtungsdauer tung eingegangen wurde, an eine andere Person „Biologische Wirtschaftsweise“.
Sechs Jahre bei Einstieg 2015, d. h. von übertragen, so kann die Verpflichtung oder ein Teil Mindestanforderung Phosphordüngung
1. Jänner 2015 bis 31. Dezember 2020; fünf Jahre bei dieser, der der übertragenen Fläche entspricht, für Sollten im Bio-Landbau zugelassene Phosphordün-
Einstieg 2016, d. h. von 1. Jänner 2016 bis 31. Dezem- die verbleibende Laufzeit von dieser anderen Person ger eingesetzt werden (z. B. Hyperkorn, Hyper-
ber 2020. Ein vorzeitiger Ausstieg ist nicht möglich. entweder übernommen werden oder auslaufen, ohne phosphat), sind die Empfehlungen für sachgerechte
Programmänderungen siehe Seite 17. dass für den tatsächlichen Verpflichtungszeitraum Düngung einzuhalten. Obwohl erst ab einem Einsatz
Flächenzugänge im Verpflichtungszeitraum eine Rückzahlung gefordert wird. von mehr als 100 kg P2O5/ha eine Dokumentati-
n Flächen, die bis einschließlich 2016 zugehen, Die Verringerung von mit einer Verpflichtung belegten onsverpflichtung gilt, wird bei einem Zukauf von
sind zur Gänze prämienfähig. Fläche ohne Übertragung an eine andere Person oder Phosphordüngern eine freiwillige Berechnung der
n Zugänge von 2017 bis 2019 maximal 50 % auf Basis infolge einer Nutzungsaufgabe ist zulässig: Phosphorgaben im Düngerrechner empfohlen.
des Jahres 2016, jedoch jedenfalls 5 ha. n jährlich bis zu 5 %, jedoch höchstens 5 ha
Ein Beispiel: Der Betrieb hat 2016 einen Flächenzu- n jedenfalls jedoch bis 0,5 ha, unabhängig von der
Düngeaufzeichnungsverpflichtungen
Seit 1.1.2015 gelten folgende Düngeaufzeichnungs- lend) in jahreswirksamer Menge herangezogen. Die Aufzeichnungen können mittels Rech-
verpflichtungen für den Großteil aller landwirt- n Zusätzlich darzustellen ist der Stickstoff-Anfall ab ner (z.B. LK-Düngerrechner https://www.lko.
schaftlichen Betriebe. Diese gelten aufgrund des Lager aus der eigenen Tierhaltung, sowie abgege- at/?id=2500,1652583,, , ÖDüplan), handschriftlich auf
Aktionsprogramms Nitrat, unabhängig vom ÖPUL. bener oder von anderen Betrieben übernommener Papier oder mit einem entsprechenden EDV-Pro-
Die Einhaltung dieser Rechtsvorschriften ist auch Wirtschaftsdünger. gramm erstellt werden.
im ÖPUL Fördervoraussetzung und wird daher auch n Weiters soll die Stickstoffmenge aus Wirtschafts-
kontrolliert. dünger und organischem Dünger in feldfallender Ausgenommen von oben genannten Düngeaufzeich-
Jährlich muss eine betriebsbezogene Stickstoffbi- Wirkung sowie die Summe der bewirtschafteten und nungen sind Betriebe bis 5 Hektar landwirtschaftli-
lanzierung erstellt werden. gedüngten Flächen aufgezeichnet werden. cher Nutzfläche, soferne Wein- und Gemüseflächen
n Schlagbezogene N-Dokumentationen sind nicht unter 2 ha liegen, sowie Grünlandbetriebe bis 15
Was ist zu dokumentieren? erforderlich. Hektar (ohne Almflächen), wenn über 90% der
n Die tatsächlich gedüngten Stickstoffmengen landwirtschaftlichen Nutzfläche Dauergrünland und
müssen dem (höchstzulässigen) Stickstoffbedarf der Diese Stickstoffbilanz ist bis spätestens 31. März des Wechselwiesen darstellen.
angebauten Kulturen gegenübergestellt werden. Folgejahres zu erstellen (für das Jahr 2015 also bis
n Bei den tatsächlich gedüngten Stickstoffmengen spätestens 31. März 2016) und ist für sieben Jahre
wird die ausgebrachte Stickstoffmenge aus Wirt- am Betrieb aufzubewahren.
schaftsdüngern und organischem Dünger (feldfal-
Mai 2016 | BIO AUSTRIA | Sonderinformation ÖPUL 2015–202016 Anpassung ÖPUL und Investitionsförderung
Anhang
Anpassungen im Programm für Ländliche Entwicklung –
ÖPUL und Investitionsförderung (1. Programmänderung)
(Genehmigung durch die EU-Kommis- ÖPUL neten Saatgutmischung mit mind. 4
sion im Mai 2016) insektenblütigen Mischungspartnern;
Verlängerte Einstiegsmöglichkeit: II. die Neuansaat hat bis spätestens
Mit Herbstantrag 2016 besteht noch- 15.05. des Kalenderjahres zu erfolgen,
BIO AUSTRIA hat sich auch für Pro- mals die Möglichkeit, in sämtliche Umbruch frühestens am 15. September
grammänderungen eingesetzt. Darunter ÖPUL-Maßnahmen neu einzusteigen: des 2. Jahres;
sind u.a. die Maßnahmen des Schwer- n in die Bio-Maßnahme (Verpflichtung III. Mahd/Häckseln mindestens 1x,
punktprogramms Bio, die Bundesminister dauert dann bis 2021). maximal 2x pro Jahr, auf 50% der
Rupprechter bereits im Herbst im Rahmen n in kombinierbare ÖPUL-Maßnah- Biodiversitätsflächen frühestens am
des Bio-Aktionsprogramms angekündigt men wie z.B. Begrünungsmaßnahmen, 01.08. auf den anderen 50% ohne zeit-
hat. Silageverzicht, Alpung und Behir- liche Einschränkungen; Verbringung
tung, Anbau seltener landwirtschaftl. des Mähgutes erlaubt; Beweidung und
Die bio-relevanten Anpassungen im Kulturpflanzen, Erhaltung gefährdeter Drusch sind nicht erlaubt;
ÖPUL und in der Investitionsförderung Nutztierrassen, Vorbeugender Grund- IV. Keine Düngung vom 1. Jänner des
zusammengefasst: wasserschutz, Naturschutz, Erosions- Jahres der ersten Angabe des Schlages
schutz etc. der Biodiversitätsfläche im MFA bis
Bio-Maßnahme: zum Umbruch oder anderweitigen
n Anpassung des frühest möglichen Deklaration der Flächen.
Umbruchtermins von Bodengesun- n Anpassungen bei Kulturbezeichnun-
dungsflächen: gen der Blühkulturen und Heil- und
Der Umbruch ist künftig bereits am 15. Gewürzpflanzen: „Linsen“ und „Melis-
August des 2. Jahres möglich (bis jetzt: se“ anstelle der bisherigen Einschrän-
frühestens 15. September). kung auf „Berg- und Hochlandlinsen“
n Freiwillige Anlage von maximal und „Zitronenmelisse“, Neuaufnahme
15% Biodiversitätsflächen auf Acker- der Kultur Saflor.
flächen mit Prämienhöhe von insge-
samt 230 EUR/ha, Auflagen wie in Vorbeugender Grundwasserschutz:
Maßnahme Umweltgerechte und Bio- n Anpassung der Düngeverbotszeiträu-
diversitätsfördernde Bewirtschaftung: me für Feldfutter
I. Neuansaat oder Einsaat einer geeig- Derzeit ist der 20. September der Dün-
BIO AUSTRIA | Sonderinformation ÖPUL 2015–2020 | Mai 2016Sie können auch lesen