ÖPUL 2015-2020 Österreichisches Programm für umweltgerechte Landwirtschaft
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Rubrik 1 BIO AUSTRIA Österreichisches Programm für umweltgerechte Landwirtschaft ÖPUL 2015–2020 aktualisiert auf Basis der ÖPUL-Sonderrichtlinie, ergänzt um Investitionsförderung, Kontrollkostenzuschuss und Düngeaufzeichnungsverpflichtung ergänzt um 1. Programmänderung Eine Sonderinformation von BIO AUSTRIA Stand Mai 2016 März 2015 | BIO AUSTRIA | Sonderinformation ÖPUL 2015–2020
2 ÖPUL ÖPUL 2015–2020 Das überarbeitete Programm für Die Umrechnung der LSE erfolgt nach Maßnahme Begrünung wurde im Ländliche Entwicklung 2015-2020 mit einem spezifischen Schlüssel. ersten Jahr von drei Hektar Ackerland dem Agrar-Umweltprogramm ÖPUL Bei Verstößen im Zusammenhang mit auf zwei Hektar gesenkt. Die Begrü- als Herzstück wurde am 12. Dezem- LSE wird im Falle einer Sanktion der nungsvariante 6 (winterhart ab 15.10.) ber von der EU-Kommission offiziell Anteil der LSE an der Gesamtprämie ist nun auch mit der Mulch- und genehmigt. mitberücksichtigt und sich die Sank- Direktsaat kombinierbar. Der Kreis Die Fachinformationen in diesem Do- tion nicht auf die gesamte Bio-Prämie erlaubter Kulturen, die mit der Mulch- kument beruhen auf dem genehmigten beziehen. und Direktsaat kombinierbar sind, Programmstand. wurde erweitert auf „erosionsgefährde- Zudem wurde der Zuschlag für Blüh- te Kulturen“, d.h. Kulturen mit einem BIO AUSTRIA hat wesentliche Verbes- kulturen sowie Heil- und Gewürzpflan- erhöhten Bodenabtragsrisiko wie z.B. serungen am Programm erreicht, darun- zen von 55 EUR auf 120 EUR erhöht Zuckerrübe, Mais, Hirse, Soja, Kartof- ter die Anhebung der Prämien für die (wird zusätzlich zur Bio-Ackerprämie feln, Kürbis, Sonnenblumen, Acker- biologische Bewirtschaftung bezogen bezahlt). bohnen oder Gemüse und ähnliche auf ursprüngliche Pläne, keine Einfüh- Feldfrüchte. Nicht als „erosionsgefähr- rung neuer GVE-Staffelungen und die Nachbesserungen bei Begrünung dete Kulturen“ gelten jedenfalls Getrei- Vereinfachung der Bio-Maßnahme. Die Mindesteinstiegsgröße in der de, Gräser und Futterleguminosen. Wichtige Änderungen für Bio gegenüber dem Programm- Kombinierbare Maßnahmen entwurf vom April 2014 im ÖPUL 2015-2020 (keine vollständige Auflistung aller Änderungen) Agrarumwelt Artikel 28 Bio Artikel 28 Tierschutz Art. 33 Allgemein Acker Grünland Dauerkulturen Bio-Maßnahme deutlich vereinfacht Vorbeugender Erosions- Naturschutz- Begrünung/ Biologische Die verpflichtende Anlage von Biodiver- Zwischen- Grundwas- Alpung und Silageverzicht schutz Obst, Wirtschafts- Tierschutz- maßnahme frucht serschutz Behirtung Wein und weise Weide sitätsflächen auf Acker- und Grünland- (regional) Hopfen flächen im Ausmaß von fünf Prozent Vorbeugender der Betriebsfläche, die zusätzlich in die Bodennahe Begrünung/ Oberflächenge- Bewirtschaf- Erhaltung Gülleausbrin- System wässerschutz tung von gefährdeter Bio-Maßnahme integriert wurde, wurde gung Bergmäh- Nutztier- Immergrün auf Ackerflächen wiesen rassen (regional) nun ersatzlos gestrichen - ohne dass Bewirtschaftung dadurch die Bio-Prämie weiter gekürzt auswaschungs- Mulch- und gefährdeter wird. Damit wird die Abgeltung für Direktsaat Ackerflächen die Mehraufwände und Mindererträge (regional) durch die biologische Wirtschaftsweise Anbau deutlich erhöht, weil die Prämienhöhe seltener landw. Kultur- nun auf demselben Niveau bleibt, das pflanzen ursprünglich für Bio und die UBB-Maß- Nützlingsein- nahme (Umweltgerechte und Biodi- satz im versitätsfördernde Bewirtschaftung) geschützten Anbau zusammen vorgesehen war. Quelle: bmlfuw, abgeändert BIO AUSTRIA Die Möglichkeit für Bio-Betriebe an der UBB-Maßnahme freiwillig teilzuneh- Das ÖPUL umfasst eine Reihe von Agrarumweltmaßnahmen, die men, hat das Landwirtschaftsministeri- Biologische Wirtschaftsweise und die Tierschutzmaßnahme. um aus budgetären Gründen abgelehnt. Doch der Schutz von Landschaftsele- Impressum: menten bleibt wie schon jetzt verpflicht- BIO AUSTRIA-Sonderinformation; Herausgeber: BIO AUSTRIA, ende Auflage, die Landschaftselemente Auf der Gugl 3/3. OG, 4021 Linz, Tel. 0732/65 48 84; www.bio-austria.at Redaktion: DI Christa Größ, Mag. Thomas Fertl; (LSE) werden in Zukunft jedoch mit Grafik: b17-Büro für Mediengestaltung; finanziell unterstützt durch das BMLFUW 6 EUR pro Prozent LSE-Fläche an der Titelfoto: Alexander Wurdritsch – fotolia.com (Blick von der Burgruine Landsee, Burgenland) landwirtschaftlichen Nutzfläche zu- sätzlich abgegolten (max. 150 EUR/ha). Für die inhaltliche Richtigkeit der Angaben kann keine Gewähr/Haftung übernommen werden. BIO AUSTRIA | Sonderinformation ÖPUL 2015–2020 | Mai 2016
Biologische Wirtschaftsweise 3 Biologische Wirtschaftsweise Die Biologische Wirtschaftsweise ist die höchstwertige Maßnahme, sie ist in Blühkulturen sowie Heil- und einem eigenen Artikel geregelt. Gewürzpflanzen auf Ackerflächen (optional) Auf Ackerflächen würzpflanzen anrechenbar sind: z.B. n Anlage auf Ackerflächen bis spätes- Acker-Stiefmütterchen, Berg- oder Förderungs- tens am 15. Mai Hochlandlinsen, Basilikum, Kamille, voraussetzungen n Umbruch nach der Ernte erlaubt, Ringelblume, Salbei etc. frühestens jedoch am 1. Juli; wenn Die gesamte Liste für hier anrechenbare n Anerkennung als Bio-Betrieb und aufgrund außergewöhnlicher Umstände Kulturen ist im Programm auf Seite 572 Vertrag mit einer Bio-Kontrollstelle keine Ernte erfolgt, dann ist Umbruch, zu finden (http://www.bmlfuw.gv.at/ spätestens ab 1. Jänner des Verpflich- Pflegemahd oder Häckseln frühestens land/laendl_entwicklung/ tungszeitraumes am 1. August erlaubt. Programmanpassung siehe Seite 16. n Einhaltung der EU-Bio-Verordnung n Als Blühkultur und Heil- und Ge- und des österreichischen Codex Kapitel A 8 (Biologische Landwirtschaft) n Erhaltung und naturverträglicher Biodiversitätsflächen auf Acker (optional) Umgang mit flächigen und punktförmi- Programmanpassung siehe Seite 16. gen Landschaftselementen Detaillierte Informationen zu den Landschaftselementen können auf der AMA-Webseite heruntergeladen Sonderbestimmungen werden unter Mehrfachantrag Flächen/ Digitalisierung von Landschaftselemen- Bodengesundungsfläche Acker erreicht werden und die Fütterungsricht- ten: http://www.ama.at/Portal.Node/ Im Falle von Bodengesundungsflächen linie ist einzuhalten. Es gibt keine geson- public?gentics.am=PCP&p.conten- gilt: derte Ausnahme für Streichelzootiere. tid=10007.147373 A) Es darf keine Nutzung des Aufwuch- Regelung für konventionelle Pferdehaltung n Verpflichtung zur Erhaltung des ses erfolgen (nur Häckseln); „Konventionelle“ Pferde dürfen am Grünlandausmaßes im Verpflichtungs- B) Verzicht auf den Einsatz von Pflan- Bio-Betrieb gehalten werden, da viele zeitraum: Als Referenzfläche gilt die zenschutz- und Düngemitteln; Bio-Betriebe Einstellerpferde halten. Sie Grünlandfläche im ersten Jahr der C) die Neuansaat hat bis spätestens sind für den maximalen Düngeanfall zu Verpflichtung plus die im Jahr davor 15. Mai des Kalenderjahres zu erfolgen, berücksichtigen, bei der Prämiendiffe- umgebrochene Fläche. Umbruch frühestens am renzierung (Berechnung der RGVE/ha) Über den Verpflichtungszeitraum können 15. September des zweiten Jahres jedoch nicht. Am Bio-Betrieb dürfen bis zu 5% der Grünlandfläche in Acker- D) Spätestens im zweiten Jahr nach dem aber nicht gleichzeitig Pferde nach oder Dauer-/Spezialkulturen umgewan- Anlegungsjahr hat eine Flächenrotation Bio-Richtlinien und konventionellen delt werden, jedoch jedenfalls 1 ha und zu erfolgen. Als Anlagejahr gilt das Jahr Anforderungen gehalten werden. Das maximal 3 ha. der erstmaligen Angabe im MFA. gilt auch für die anderen Equiden wie n Bio-Bienenhaltung: Die Förderober- Bodengesundungsflächen sind bis max. Ponys, Esel und Kreuzungen daraus. grenze liegt bei 1000 Bienenstöcken pro 25% der Ackerfläche mit 230 EUR/ha Die konventio- Betrieb und Jahr. förderbar. nelle Pferdehaltung ist an die AMA n Weiterbildungsverpflichtung: Spätes- Haltung von nicht bio-zertifizierten über den MFA zu melden. tens bis 2018 sind fachspezifische Kurse Eigenbedarfstieren im Mindestausmaß von fünf Stunden zu Als Eigenbedarfstiere gelten ausschließ- BIO AUSTRIA hat hier eine weiterge- absolvieren. lich Schweine und Legehühner. Es hende Regelung: BIO AUSTRIA-Betriebe können maximal zwei Mastschweine füttern ihren Pferden Bio-Grundfutter und und zehn Legehennen für den Eigenbe- Bio-Getreide, Misch- und Mineralfutter darf gleichzeitig gehalten werden. Bei sowie Maulgaben können auch konventio- BIO AUSTRIA-Betrieben müssen bei nell sein. Dafür ist eine Ausnahme „Kon- diesen Tieren in der Haltung zumindest ventioneller Teilbetrieb Pferdehaltung“ 24 TGI-Punkte (Tiergerechtheitsindex) bei BIO AUSTRIA zu beantragen. Foto: fotolia.com Mai 2016 | BIO AUSTRIA | Sonderinformation ÖPUL 2015–2020
4 Biologische Wirtsaftsweise Tabelle 1: Bio-Prämie Prämienelement/Kultur Details Euro/ha Grünland Grünland und Ackerfutter >25 % auf Betrieben < 0,5 RGVE/ha Futterfläche 70,– Grünland und Ackerfutter >25 % auf Betrieben ≥ 0,5 RGVE/ha Futterfläche 225,– Ackerland Ackerland (inkl. Bodengesundungsflächen und Feldfutter bis maximal 25 % an LN) 230,– Feldgemüse und Erdbeeren 450,– Blühkulturen Blühkulturen Acker und Heil- und Gewürzpflanzen laut Kulturdefinition auf Acker/ Heil- und Gewürzpflanzen in Maßnahme UBB, für maximal 20 % der Ackerfläche 350,– Dauerkulturen Wein, Obst und Hopfen 700,– Geschützter Anbau Kulturen im geschützten Anbau 700,- Bienenstock max. 1000 Stöcke pro Betrieb pro Stock 25,– Erhaltung von Landschaftselementen (LSE) Je % LSE-Fläche an LN (max. 150 Euro/ha LN) 6,– Tabelle 2: Unterschiede bei Landschaftselementen (LSE) Flächige LSE Punktförmige LSE Elemente z. B. Hecken, Ufergehölz, Feldgehölz, Raine, Frei stehende Bäume und Büsche Böschungen, Trockensteinmauern usw. mit Kronendurchmesser > 2 m Verpflichtung Größe, Lage und Struktur sind nur im Einvernehmen der Erhaltung der Anzahl der LSE bzw. Naturschutzbehörde veränderbar Erhaltung des Charakters von Streuobstbeständen Verbot Einsatz von Dünge- u. Pflanzenschutzmitteln Toleranzen Ordnungsgemäße Pflege Entfernung zulässig, jedoch Ersatzpflanzung notwendig; Toleranzregelung Biologische Landwirtschaft Foto: fotolia.com Fragen und Antworten Mit welchen anderen Maßnahmen fruchtanbau“ und „Immergrün“, (Steilflächenmahd) kombinierbar. Wei- im ÖPUL ist „Bio“ kombinierbar? Mulch- und Direktsaat, Bodennahe ters können Bio-Betriebe an der Tier- „Bio“ ist auf der Einzelfläche mit den Gülleausbringung, Vorbeugender schutzmaßnahme Weide, Tierfreund- Maßnahmen Seltene landwirtschaft- Grundwasserschutz, Erosionsschutz liche Stallhaltung, an der Erhaltung liche Kulturpflanzen, den beiden Obst/Wein/Hopfen, Silageverzicht seltener Nutztierrassen sowie an der Begrünungsprogrammen „Zwischen- und der Maßnahme Bergmähwiesen Alpung und Behirtung teilnehmen. BIO AUSTRIA | Sonderinformation ÖPUL 2015–2020 | Mai 2016
Biologische Wirtschaftsweise 5 Die Maßnahme Nützlingseinsatz im Unabhängig vom ÖPUL gelten seit Thymian etc. stehen beispielsweise geschützten Anbau ist auch mit der 1.1.2015 aufgrund des Aktionspro- auf dieser Liste. Die Bio-Prämie be- Bio-Maßnahme kombinierbar (ausge- gramms Nitrat Düngeaufzeichnungs- trägt für diese Flächen Euro 350,–/ha nommen Topfkulturen). verpflichtungen für den Großteil aller (230 + 120), wird aber für maximal 20 Folgende Maßnahmen sind ebenfalls landwirtschaftlichen Betriebe. Die % der Ackerfläche gewährt. Für Blüh- mit der Bio-Maßnahme kombinierbar, Einhaltung dieser Rechtsvorschriften kulturen, die über das Ausmaß von jedoch nicht auf der Fläche (d.h. die ist jedoch auch im ÖPUL Fördervor- 20 % der Ackerfläche hinausgehen, Bio-Prämie wird auf der spezifischen aussetzung und wird daher auch kont- beträgt die Bio-Prämie Euro 230,–/ha. Maßnahmenfläche nicht ausbezahlt): rolliert. Mehr dazu auf Seite XV. Bergmähwiesen (Bergmähder), Bewirt- Die Erhaltung von Landschaftsele- schaftung von auswaschungsgefähr- Welche Kurse werden für die menten wird in der Maßnahme „Bio“ deten Ackerflächen, Vorbeugender Weiterbildungsverpflichtung bei der abgegolten. Bedeutet das, dass hier Oberflächengewässerschutz auf Acker Maßnahme „Bio“ anerkannt? alles gleich bleiben muss und ich und Naturschutz. Alle Kurse, die BIO AUSTRIA und die keine Landschaftselemente – LFi zum Thema Biologische Landwirt- z. B. Bäume, Büsche, Hecken – Was ist anders bei der Maßnahme schaft anbieten, werden akzeptiert. entfernen darf? „Bio“ im Vergleich zum ÖPUL 2007? Das fängt an bei den Grundsätzen der Grundsätzlich muss die Anzahl der Kurz zusammengefasst: die Weiterbil- Bio-Landwirtschaft, Kreislaufwirt- Landschaftselemente pro Betrieb dungsverpflichtung, die zukünftig alle schaft, Bodenbewirtschaftung, geht erhalten bleiben, aber es gibt einen Bio-Betriebe betrifft. Bisher mussten über alle Fragen der pflanzlichen und gewissen Spielraum von 10 %. Wenn nur die Einsteiger und Hofnachfolger tierischen Erzeugung bis hin zu Biodi- Sie beispielsweise zehn Bäume auf einen Kurs besuchen. Änderungen gibt versität. Wichtig ist, die Teilnahmebe- einem Feldstück haben, einen davon es auch bei der Grünlandumbruch- stätigung am Betrieb so aufzubewah- umschneiden und nicht mehr nach- stoleranz und bei den Bodengesun- ren, dass sie jederzeit auffindbar ist. pflanzen, dann liegt das im Toleranz- dungsflächen am Acker. Die Frist für bereich. Aber wenn Sie mehr als einen den Kontrollvertrag ist beim Einstieg in Für welche Blühkulturen am Bio- Baum umschneiden würden, müssten Bio kürzer (bis 01.01. statt wie bisher Acker kann ein Prämienzuschlag Sie bis auf einen alle nachpflanzen, bis 31.01.). Neu ist auch, dass es aus bezogen werden und wie hoch ist die siehe auch Tabelle 2. dem ÖPUL heraus keine Dünge- und Bio-Prämie auf diesen Flächen? Es sind in diesem Zusammenhang GVE-Grenzen mehr gibt. Das heißt die Dazu gibt es eine lange Liste von genaue Bestimmungen zu beachten, Aufzeichnungsverpflichtung und die Pflanzen, darunter sehr viele Heil- in welchen Fällen die Veränderung 2,0 GVE/ha fallen im ÖPUL weg. Wei- und Gewürzpflanzen. Ackerstiefmüt- von Landschaftselementen vorher der terhin gültig bleibt jedoch der N-Anfall terchen, Lein, Gewürzfenchel, Kori- Naturschutzbehörde gemeldet werden aus der Tierhaltung von maximal 170 ander, Kümmel, Kornblume, Kamille, muss. kg/ha auf Basis der EU-Bio-Verordnung. Steinklee, Mohn, Zitronenmelisse, Die Maßnahme „Bio“ ist mit weiteren Agrarumweltmaßnahmen kombinierbar. Bodennahe Ausbringung flüssiger Wirtschaftsdünger und Biogasgülle Förderungsvoraussetzungen n Düngeaufzeichnungen über Art, Prämie n Bodennahe Ausbringung von min- Menge, Ausbringungszeitpunkt und Je m3 Gülle Euro 1,00; maximal jedoch destens 50 % des am Betrieb ausge- schlagbezogene Ausbringung 30 m3/ha düngungswürdiger Fläche brachten flüssigen Wirtschaftsdüngers n Bei Ausbringung durch betriebsfrem- Je m3 Gülle Euro 1,20 für Ausbringung bzw. Biogasgülle auf Acker- und Grün- de Geräte ist ein Nachweis erforder- mit Gülleinjektionsverfahren landflächen mit z. B. Schleppschlauch- lich, z. B. Rechnungen verteiler, Gülleinjektor usw. Mai 2016 | BIO AUSTRIA | Sonderinformation ÖPUL 2015–2020
6 ÖPUL-Maßnahmen Ackerbau ÖPUL-Maßnahmen Ackerbau Der Anbau von Zwischenfrüchten Begrünung von Ackerflächen - ist neben der Fruchtfolge ein wesentlicher Hebel zum nachhaltigen und langfristi- Zwischenfruchtanbau gen Erfolg im Bio-Ackerbau. Sie helfen, den Boden bedeckt zu halten und dem Förderungsvoraussetzungen 10 % der Ackerfläche (Achtung: ohne Bodenleben zusätzliche Nahrung für den n Es sind Begrünungsmischungen zu Ackerflächen, die in die Maßnahmen Aufbau von Humus zur Verfügung zu stel- verwenden – ausgenommen bei der „Naturschutz“, „Weiterführung von len. Außerdem können Schadorganismen Variante 6, hier kann auch eine Rein- K20-Flächen des ÖPUL 2000“ sowie wie zum Beispiel Nematoden reduziert, saat angebaut werden in die Maßnahmen „Bewirtschaftung Bestäuberinsekten wie Schwebfliegen, n Mindestackerfläche: 2 ha im ersten auswaschungsgefährdeter Ackerflä- Wildbienen etc. und räuberisch oder Jahr der Verpflichtung chen“ und „Vorbeugender Oberflä- parasitierend lebende Organismen wie n Flächendeckende Begrünung gemäß chengewässerschutz auf Ackerflächen“ Florfliegen, Marienkäfer, Schlupfwespen der im Herbstantrag beantragten eingebracht sind) etc. gefördert werden. Varianten n Verzicht auf Bodenbearbeitung wäh- Voraussetzung dafür sind artenreiche, n Stichtag für das Ausmaß der Acker- rend des Begrünungszeitraumes (aus- lückenlose und wüchsige Bestände. flächen ist jeweils der 1. Oktober genommen für Strip-Till-Verfahren) n jährliche Mindestbegrünungsfläche: Es gibt zwei Begrünungsmaßnahmen: den „Zwischenfruchtanbau“ und das „System Immergrün“. Tabelle 3: Begrünungsvarianten Variante Anlage Frühester Einzuhaltende Bedingungen Euro/ha spätestens Umbruch begrünt 1 31. Juli 15. Oktober n Ansaat einer Bienenmischung aus mindestens 200,- Bienen- fünf insektenblütigen (d. h. von Insekten bestäubten) weide* Mischungspartnern n Befahrungsverbot bis 30. September (ausgenommen Überqueren der Fläche) n Nachfolgend verpflichtender Anbau von Wintergetreide im Herbst 2* 31. Juli 15. Oktober n Ansaat aus mindestens drei verschiedenen 160,- Mischungspartnern n Nachfolgend verpflichtender Anbau von Foto: fotolia.com Wintergetreide im Herbst 3 20. August 15. November n Ansaat aus mindestens drei verschiedenen 160,- Mischungspartnern 4 31. August 15. Februar n Ansaat aus mindestens drei verschiedenen 170,- Mischungspartnern 5 20. September 1. März n Ansaat aus mindestens zwei verschiedenen 130,- Mischungspartnern 6 15. Oktober 21. März n Verpflichtender Einsatz folgender winterharter 120,- Kulturen: Grünschnittroggen nach Saatgutgesetz, Pannonische Wicke, Zottelwicke, Wintererbse laut Saatgutgesetz oder Winterrübsen * Achtung: im Herbst 2014 nicht angeboten! Termin Antragstellung ber 2014. Ein Einstieg in die Maßnah- „Zwischenfruchtanbau“ me „Begrünung – Zwischenfruchtan- Die Antragstellung erfolgte im Rahmen bau“ ist auch noch mit Herbstantrag des Herbstantrags bis spätestens 15. Okto- 2015 (bis 15. Oktober 2015) möglich. BIO AUSTRIA | Sonderinformation ÖPUL 2015–2020 | Mai 2016
ÖPUL-Maßnahmen Ackerbau 7 Begrünung von Ackerflächen - System Immergrün Förderungsvoraussetzungen Zwischenfrucht: 30 Tage rend des Begrünungszeitraumes n Mindestackerfläche für die Teilnah- n Umbruch Zwischenfrucht (ausgenommen für Strip-Till-Verfahren) me: 2 ha im ersten Jahr der Verpflich- bis Anbau Hauptfrucht: 30 Tage Prämie tung n Ernte Hauptfrucht bis Anbau € 80,–/ha Ackerfläche n Ganzjährige, flächendeckende Hauptfrucht: 50 Tage Die Prämie in der Höhe von 80 €/ha Begrünung von mindestens 85 % der n Zwischenfrüchte sind aktiv wird auf 100% der Ackerfläche bezahlt, Ackerflächen laut Mehrfachantrag. Für anzulegen bis spätestens: auch wenn gemäß Förderungsvoraus- stillgelegte Flächen wird keine Prämie n 1. Oktober setzung nur (mindestens) 85% der gewährt, jedoch sind diese für die n Schlagbezogene Aufzeichnungen Ackerfläche begrünt wird. Erfüllung der 85% anrechenbar. über folgende Termine: Da es sich beim „System Immergrün“ n Mindestanlagedauer von Zwischen- n Ernte Hauptkultur um die höherwertige Begrünungsmaß- fruchtkulturen: 35 Tage n Anlage und Umbruch Zwischen- nahme handelt, kann von der Maßnah- n Folgende Zeiträume dürfen nicht frucht me „Zwischenfruchtanbau“ bis Herbst überschritten werden: n Anlage Nachfolgekultur 2018 in das „System Immergrün“ n Ernte Hauptfrucht bis Anlage n Verzicht auf Bodenbearbeitung wäh- gewechselt werden. Mulch- und Direktsaat Förderungsvoraussetzungen be, Mais, Hirse, Soja, Kartoffeln, Kür- n Maximaler Zeitraum zwischen der n Teilnahme an der Maßnahme bis, Sonnenblumen, Ackerbohnen oder ersten Bodenbearbeitung und dem An- „Begrünung von Ackerflächen – Gemüse und ähnliche Feldfrüchte. bau der Folgekultur: vier Wochen. Zwischenfruchtanbau“. Nicht als erosionsgefährdete Kulturen n Wendende Bodenbearbeitung und n Jährliche Mulchsaat, Direktsaat gelten jedenfalls Getreide, Gräser und Tiefenlockerung unzulässig. oder Saat im Strip-Till-Verfahren im Futterleguminosen. Prämie Anschluss an die Begrünungsvarianten Die Liste der prämienfähigen Kulturen € 60,–/ha für zulässige Kulturen 4, 5 oder 6 zum Anbau von erosionsge- ist auf der AMA-Webseite im aktuellen fährdeten Kulturen wie z.B. Zuckerrü- ÖPUL-Merkblatt ersichtlich. Im Vergleich zum ÖPUL 2007 ändert sich Folgendes bei der Begrünung von Ackerflächen n Es gibt zwei Maßnahmen zur Begrü- n In der Maßnahme „Begrünung – angerechnet werden. nung von Ackerflächen: „Begrünung Zwischenfruchtanbau“ können Haupt- Die Begrünungsvariante H gibt es – Zwischenfruchtanbau“ und „Begrü- früchte wie z. B. Luzerne, Kleegras, nicht mehr. nung – System Immergrün“. usw. nicht mehr als Begrünungskultur Auf einen Blick: Unterschiede zwischen den BegrünungsmaSSnahmen Merkmal „Zwischenfruchtanbau“ „System Immergrün“ Mindestbegrünung 10 % der Ackerfläche zum Stichtag 1. Oktober 85 % der Ackerfläche laut Mehrfachantrag Anrechenbare Kulturen nur Zwischenfrüchte, keine Hauptfrüchte wie Klee, Luzerne Hauptfrüchte, Zwischenfrüchte und Untersaaten Reinsaat oder Mischungen Mischungen sind erforderlich, außer bei Variante 6 Reinsaaten sind möglich Aufzeichnungen nicht erforderlich Ja, ab 1. Jänner, siehe Förderungsvoraussetzungen Verpflichtungsbeginn ab Herbst je nach Variante 1. Jänner Prämie pro ha begrünte Fläche pro ha Ackerfläche Maßnahme „Mulch- und Direktsaat“ Teilnahme möglich Teilnahme nicht möglich Mai 2016 | BIO AUSTRIA | Sonderinformation ÖPUL 2015–2020
8 ÖPUL-Maßnahmen Ackerbau Anbau seltener Vorbeugender Die folgenden zwei Gewässerschutzmaß- landwirtschaftlicher Grundwasserschutz nahmen sind auf der Einzelfläche nicht mit „Bio“ zu kombinieren, Biobauern in den Kulturpflanzen Acker betroffenen Regionen können ihre Flächen Förderungsvoraussetzungen In ausgewählten Gebieten mit belaste- einbringen, bekommen jedoch für diese n Sortenreiner Anbau von Kulturpflan- tem/gefährdetem Grundwasserkörper Flächen keine Bio-Prämie. zen gemäß Sortenliste im Burgenland, Niederösterreich, n Aufzeichnung von Sorte und Saat- Oberösterreich, Steiermark und Kärn- gutmenge ten. n Mindestanbaufläche: 0,1 ha/Jahr Förderungsvoraussetzungen Bewirtschaftung von Kulturarten Euro/ha n Mindestteilnahmefläche: 2 ha Acker- auswaschungsgefährdeten land in definiertem Gebiet Prämienstufe A n Teilnahme an einer Begrünungsmaß- Ackerflächen (Getreide, Buchweizen, Klee, Ölpflanzen) 120,– Prämienstufe B nahme Wird in denselben Gebieten angebo- (Mais, Erdäpfel, Gemüse) 200,– n reduzierte Stickstoffdüngung und ten wie die Maßnahme „Vorbeugender Verkürzung des Düngerausbringungs- Gewässerschutz Acker“. Prämie zeitraumes. Programmänderung siehe Förderungsvoraussetzungen Maximal für 10 ha/Sorte, in Summe Seite 17. n Schläge mit einer durchschnittli- über alle Sorten für maximal 20 % der n Düngeaufzeichnung, schlagbezogene chen Ackerzahl unter 40 Ackerfläche, jedoch jedenfalls für Düngeplanung und Nährstoffbilanzie- n Einsaat einer winterharten Be- 10 ha gewährt. rung grünungsmischung oder Belassen n Teilnahme an einer Bildungs- und eines Begrünungsbestandes – keine Beispiele für förderbare seltene Beratungsveranstaltung im Ausmaß Leguminosen einsäen; Nutzung und Kulturpflanzen sind alle Herkünfte von zwölf Stunden im Verpflichtungs- Pflege der Flächen ist erlaubt (Mahd, von Johannisroggen/Waldstaudekorn, zeitraum Häckseln, Ernten) Loosdorfer Austro Bankut, Ebners Rot- n Bodenproben zur Stickstoffmes- n keine Düngung im gesamten Ver- korn, Nackthafer, Emmer und Einkorn, sung – bis 5 ha mindestens eine Probe, pflichtungszeitraum Steirerklee, der Buchweizen Billy, der zwischen 5 bis 10 ha zwei Proben n Verzicht auf Umbruch (Der Status Waldviertler Graumohn etc. Prämie als Ackerfläche bleibt aber auch dann Die gesamte Sortenliste für förderbare € 85,–/ha Ackerfläche plus € 10,–/ha erhalten, wenn die Flächen mehr als seltene Kulturpflanzen ist unter http:// für die ersten 10 ha für Bildung und fünf Jahre nicht in die Fruchtfolge www.bmlfuw.gv.at/land/laendl_ent- Beratung einbezogen wurden.) wicklung/leprogramm.html herunter- Prämie zuladen (Anhang 8.10.4a). An der Maßnahme „Vorbeugender Für maximal 20 % der Ackerfläche Grundwasserschutz Grünland“ können des Betriebes € 450,–/ha nur Betriebe mit Flächen in der ent- sprechenden Gebietskulisse in Salz- burg teilnehmen. Vorbeugender Oberflächengewässerschutz Gebietskulisse Vorbeugender Grundwasserschutz Acker auf Ackerflächen In ausgewählten Maßnahmengebieten entlang von gefährdeten Oberfächen- gewässern in Burgenland, Niederös- terreich, Oberösterreich, Steiermark Hohe Ertragslage und Salzburg. Mittlere Ertragslage Förderungsvoraussetzungen n Feldstück darf maximal 50 m ent- fernt zu Gewässer sein n Anlage eines durchschnittlich min- destens 12 m breiten Gewässerrand- streifens bis spätestens 15. Mai. Die Gründecke soll dauerhaft, winterhart sein und nicht nur aus Leguminosen bestehen. Es kann auch ein beste- hender Begrünungsbestand belassen Visualisierung: BMLFUW, März 2014 werden BIO AUSTRIA | Sonderinformation ÖPUL 2015–2020 | Mai 2016
ÖPUL-Maßnahmen Grünland 9 n Verzicht auf Düngemittel und Einsatz von Nützlingen im die einen Pflanzenschutzmitteleinsatz Umbruch der Flächen. (Der Status als geschützten Anbau ersetzen; Ackerfläche bleibt aber auch dann n schlagbezogene Aufzeichnung über erhalten, wenn die Flächen mehr als Förderungsvoraussetzungen Nützlingseinsatz fünf Jahre nicht in die Fruchtfolge n Es gelten die allgemeinen Prämie: € 1.000,–/ha mit Einsatz von einbezogen wurden.) ÖPUL-Mindestbetriebsgrößen, es gibt Nützlingen unter Folie oder im Ge- n Einhaltung der Verpflichtung über keine spezifische Maßnahmenmindest- wächshaus. die gesamte ÖPUL-Periode größe. n förderbar ist maximal 0,5 ha/Schlag n jährlicher flächendeckender Einsatz n maximal 20 % der Ackerfläche wird von Nützlingen in zumindest einem gefördert Gewächshaus oder Folientunnel; Prämie € 450,–/ha n anrechenbar sind Nützlingseinsätze, ÖPUL-Maßnahmen Grünland Silageverzicht gen können, die Gebietskulisse weg- Was ist neu? fällt, und somit alle österreichischen Erleichtert wird die Abwicklung Klarstellung des BMLFUW zum Betriebe die Förderung beziehen durch die Nutzung der Rinderdaten- Silageverzicht können, welche die Voraussetzungen bank; Warmblutpferde und Lipizzaner Betriebe, die im Antragsjahr 2014 noch erfüllen. sind von der Liste der gefährdeten nicht an der Maßnahme „Silageverzicht“ Prämie Rassen gestrichen. des ÖPUL 2007 teilgenommen haben, € 150,–/ha für Milchviehhalter mit Prämie dürfen die betriebseigenen Silagevorräte zumindest 2.000 kg Milchproduktion/ Tierart G* GG** HG*** bis spätestens 31.Mai 2015 verbrauchen. ha förderbare Grünlandfläche und Kuh, Stute 180,– 210,– 280,– Die Futtergewinnung und -bereitung des Ackerfutter. Mutterschaf/-ziege 40,– 50,– 60,– Jahres 2015 muss jedoch ausschließlich € 80,–/ha für Rinder, Schafe oder Zie- Zuchtsau – – 150,– silagefrei erfolgen, auch darf keine Sila- gen haltende Betriebe mit zumindest Zuchtstier/-hengst 360,– 420,– 560,– ge zugekauft werden. 0,5 RGVE/ha förderbare Grünlandflä- Zuchtwidder/-bock 80,– 100,– 120,– che und Ackerfutter. Zuchteber – – 100,– *G Gefährdete Rasse Förderungsvoraussetzungen **GG Gefährdete Rasse mit besonderem Generhaltungsprogramm n Viehbesatz mindestens 0,5 RGVE/ha förderbare Grünlandfläche und Acker- Erhaltung gefährdeter ***HG Hochgefährdete Rassen futter aus der Summe der Rinder-, Nutztierrassen Schafe- und Ziegen-GVE und mindes- Förderungsvoraussetzungen tens 2 ha gemähte Grünlandfläche n Verzicht auf Silagebereitung und n Zucht und Haltung von Tieren, die Bewirtschaftung von Silageeinsatz sowie auf die Lagerung auf der Liste gefährdeter und hochge- Bergmähwiesen von Silage am Betrieb; Abgabe von fährdeter Nutztierrassen stehen Mähgut an Dritte nur in Form von n Haltedauer mindestens vom 1. April Die Maßnahme „Bewirtschaftung Heu bis 31. Dezember des Förderjahres von Bergmähwiesen“ besteht aus den n keine Prämie für Betriebe mit n Mindestteilnahme pro Jahr: ein beiden Submaßnahmen „Bergmähder“ weniger als 0,5 Rinder-, Schafe- und förderbares Tier und „Steilflächen“. Ziegen-RGVE/ha n Eine Bestätigung von Zuchtorgani- Neu beim Silageverzicht ist, dass ihn sation und Eintragung in Herdebuch auch Schaf- und Ziegenhalter beantra- ist notwendig Mai 2016 | BIO AUSTRIA | Sonderinformation ÖPUL 2015–2020
10 ÖPUL-Maßnahmen Grünland Bergmähder flächen >= 50% Hangneigung im fremder Gülle und Jauche Förderungsvoraussetzungen 1. Verpflichtungsjahr) n Stickstoffdüngung und Pflanzen- n mindestens 0,1 ha Bergmähwie- n jährlich mindestens eine vollfächige schutzmittel gemäß EU-Bio-Verord- sen (=Summe von Bergmähdern und Mahd und Verbringung des Mähgutes nung Steilflächen >= 50% Hangneigung im n Neu: Hangneigungsstufe von min- n Option Behirtungszuschlag: 1. Verpflichtungsjahr) destens 50 % und höher n Behirtung für die Tierarten Rin- n Fläche liegt über der örtlichen Dau- Die Mahd von Steilflächen mit einer der, Pferde, Schafe oder Ziegen ersiedlungsgrenze, ein Teil der Fläche Hangneigungsstufe von weniger als n tägliche Versorgung der Tiere, über 1.200 m Seehöhe. 50 % wird nun im Rahmen der AZ eventuell auch in der Nacht n jedes zweite Jahr mindestens einmal abgegolten. n Pflege der Weideflächen mähen und Verbringung des Mähgutes Prämie € 370,–/ha n Unterkunftsmöglichkeiten müs- – maximal eine Mahd pro Jahr sen vorhanden sein n Verzicht auf Beweidung, jedoch n Mindestweiterbildung: 4 Stunden Nachweide nach 15. August ist erlaubt n Verzicht auf Pflanzenschutz und Alpung und Behirtung im Verpflichtungszeitraum Düngemittel (außer Festmist) Für Almflächen können keine anderen Prämie Alpung Für Bergmähder gibt es keine zusätzli- Förderungen aus dem ÖPUL bezogen Gewährung für maximal 1 ha Almfut- che Bio-Prämie. werden. terfläche je RGVE, maximal jedoch im Prämie Ausmaß der Almfutterfläche; Abstu- Mahd mit Traktor: € 350,–/ha Förderungsvoraussetzungen fung nach Almerschließung (Allrad- Mahd mit Motormäher: € 500,–/ha n Mindestbestoßung 3 RGVE im ersten traktor – Seilbahn – Fußweg/Viehtrieb- Mahd mit Sense: € 800,–/ha Verpflichtungsjahr weg) zwischen € 40,– bis 60,–/ha Die Prämie wird nur im Jahr der Mahd n mindestens 60 Tage Bestoßung der gewährt. im Almkataster eingetragenen Alm Prämie Behirtung n Auftrieb von maximal 2,0 RGVE/ha Für die ersten 10 RGVE: € 90,–/RGVE, Mahd von Steilflächen Almfutterfläche für die 11. bis 70. RGVE € 20,–/RGVE n Verzicht auf die Verfütterung von Zuschlag für auf der Alm gemolkene Förderungsvoraussetzungen almfremder Silage und almfremdem Milchkühe, Milchschafe oder Milch- n mindestens 0,1 ha Bergmähwiesen Grünfutter ziegen: € 100,–/RGVE (=Summe von Bergmähdern und Steil- n Verzicht auf die Ausbringung alm- Tierschutzmaßnahme – Weide von Rindern, Schafen und Ziegen Förderungsvoraussetzungen Jahre, Kühe und Kalbinnen 120 Tage Mindestweidedauer nicht n Teilnahme mit mindestens 2 RGVE/ n weibliche Rinder zwischen ½ Jahr einzuhalten sind. Betrieb und zwei Jahren Neu ist, dass Auslaufhaltung nicht mehr n mindestens 120 Tage Weidehaltung n männliche Rinder ab einem ½ Jahr, förderungsrelevant ist. der Tiere – zwischen 1. April und ausgenommen Zuchtstiere Prämie 15. November n weibliche Schafe und Ziegen ab Weidehaltung: € 55,–/RGVE n Verfügbarkeit von Ställen im Winter einem Jahr. Weidehaltung von Tieren, die an der n Teilnahme mit jeweils allen Tieren n Zugangsmöglichkeit der Tiere zu Trän- Maßnahme Alpung und Behirtung einer oder mehrerer Kategorien. Für ke und Unterstellmöglichkeit teilnehmen: € 27,50/RGVE folgende Tierkategorien wird n Aufzeichnungen zur Weidehaltung, Förderfähig sind max. 4 RGVE/ha Wei- die Fördermaßnahme angeboten: Zeiträume, Unterbrechungsgründe usw. defläche n weibliche Rinder älter als zwei n Meldepflicht an die AMA, wenn die BIO AUSTRIA | Sonderinformation ÖPUL 2015–2020 | Mai 2016
ÖPUL-Maßnahmen Dauerkulturen 11 ÖPUL-Maßnahmen Dauerkulturen Erosionsschutz Obst, Wein, Hopfen Förderungsvoraussetzungen n Obst ganzjährige, flächendecken- Variante B ganzjährige Begrünung n Mindestteilnahmefläche 0,5 ha Obst, de Begrünung in allen Fahrgassen, von 1. Jänner bis 31. Dezember Wein oder Hopfen im ersten Verpflich- ein maximal 100 cm breiter Streifen Hangneigung ≥ 25 %: tungsjahr um die Stämme kann Variante B ganzjährige Begrünung n Eine Bodenbearbeitung im Begrü- offengehalten werden von 1. Jänner bis 31. Dezember nungszeitraum ist erlaubt, wenn die n Wein ganzjährige, flächendecken- n Hopfen flächendeckende Begrü- Begrünung nicht zerstört wird (z. B. de Begrünung in allen Fahrgassen, nung in allen Fahrgassen von mit Untergrundlockerer usw.) ein maximal 80 cm breiter Streifen 15. Oktober bis 15. April; der un- n Keine Nutzung der Begrünung, außer um die Stämme muss nicht begrünt mittelbare Bereich um die Pflanzen Beweidung werdenHangneigung < 25 %: kann offengehalten werden n Der Begrünungszeitraum ist abhängig Variante A Mindestbegrünungszeit- von Kultur und Hangneigung: raum von 1. November bis 30. April Das vollständige Programm für Prämie Ländliche Entwicklung kann auf der Webseite des Landwirtschafts- Fläche Details Euro/ha ministeriums unter Obst 200,‑ http://www.bmlfuw.gv.at/land/ Zuschlag bei Hangneigung des Schlages ≥ 25 % 140,‑ laendl_entwicklung/leprogramm. Wein Bei Hangneigung des Schlages < 25 % Variante A 100,‑ html heruntergeladen werden. Variante B 200,‑ Die Bio-BeraterInnen Bei Hangneigung des Schlages ≥ 25 % bis < 40 % 300,‑ www.bio-austria.at/berater unter- Bei Hangneigung des Schlages ≥40 % bis < 50 % 500,‑ stützen Sie gerne bei allen Ihren Bei Hangneigung des Schlages ≥ 50 % 800,‑ Fragen zum neuen ÖPUL und Hopfen 200,‑ freuen sich auf Ihren Anruf. Bodengesundung 0,‑ Foto: fotolia.com Mai 2016 | BIO AUSTRIA | Sonderinformation ÖPUL 2015–2020
12 Investitionsförderung Investitionsförderung Was wird gefördert? n Bauliche Investitionen im Bereich n Erwerb von Maschinen, Geräten und rungen betreffend effiziente Wassernut- landwirtschaftlicher Wirtschaftsgebäu- technischen Anlagen für die Innenwirt- zung und Wassereinsparung genügen. de, Funktions- und Wirtschaftsräume, schaft. in der Verarbeitung und Direktver- n Gartenbau: Bauliche Investitionen in marktung landwirtschaftlicher Produk- n Erwerb von selbstfahrenden Gewächshäuser einschließlich der für te einschließlich der funktionell not- Bergbauernspezialmaschinen, ge- Produktion, Lagerung und Vermarktung wendigen technischen Einrichtungen. meinschaftlicher Erwerb von selbst- erforderlichen Räumlichkeiten und fahrenden Erntemaschinen sowie technischen Einrichtungen; Errichtung n Errichtung und Erweiterung von von gezogenen Erntemaschinen für von Folientunneln inklusive Feldge- Anlagen zur Lagerung von Jauche, bestimmte Kulturen; von Geräten zur müsebau; Investitionen zur Energie- Gülle und Gärresten mit deren fester bodennahen Gülleausbringung inklusi- einsparung, zur Heizungsverbesserung Abdeckung zur Vermeidung von Emis- ve Gülleverschlauchung, von Güllese- und -umstellung, zur Beregnung und sionen; Errichtung und Erweiterung paratoren, von Pflanzenschutzgeräten Bewässerung inklusive geschlossener von Anlagen zur Lagerung von festem und Direktsaatanbaugeräten. Systeme; Einrichtungen für die Spei- Wirtschaftsdünger und von Kompost. sepilzproduktion. n Verbesserung der Umweltwirkung n Bauliche und technische Investitio- (Bodenschutz, Emissionsvermeidung, n Obst- und Weinbau (Dauerkulturen): nen für Biomasseheizanlagen. Ressourcenschonung, Energieeffizienz, Anlage von Erwerbsobstkulturen und Wasserschutz) von landwirtschaftli- Maßnahmen zum Schutz von Obst- n Bauliche Investitionen im Bereich chen Fahrzeugen, Maschinen, Geräten und Weinbaukulturen. Almgebäude einschließlich der für die und Anlagen durch technische Adap- Almbewirtschaftung funktionell not- tierung oder durch Geltendmachung wendigen technischen Einrichtungen von Mehrkosten für besonders umwelt- und Anlagen. schonende Neuanschaffungen. n Investitionen in Baulichkeiten und n Bauliche und technische Einrichtun- technische Einrichtungen zur Bienen- gen zur Beregnung und Bewässerung haltung und Honigerzeugung. (einzelbetrieblich), die Mindestanforde- BIO AUSTRIA | Sonderinformation ÖPUL 2015–2020 | Mai 2016
Investitionsförderung 13 Investitionszuschüsse und Zuschläge Bei bestimmten Investitionsvorhaben n 30% Zuschuss für Investitionen im n 20% Zuschuss für alle übrigen gibt es zusätzlich zum Investitions- Gartenbau, Obst- und Weinbau Investitionen zuschuss einen Zuschlag für Bio-Be- Bei Bio-Betrieben wird dieser Zuschuss Für folgende Investitionsbereiche triebe, Junglandwirte oder Bergbau- um 5% auf 35% erhöht. wird bei Bio-Betrieben der Zuschuss ernbetriebe in der BHK-Gruppe 3 oder um 5% auf 25% erhöht: für Stallbau 4. Die Zuschläge für Bio-Betriebe, n 25% Zuschuss für besonders tier- inklusive Fütterungs-, Entmistungsan- Junglandwirte oder Bergbauernbetrie- freundliche Investitionen im Stallbau, lagen, milchtechnische Einrichtung, be können nicht miteinander kombi- für Investitionen in Düngersammel- Milch- und Futterkammern, Siloanla- niert werden. anlagen mit einer Lagerkapazität von gen, Programmänderungen siehe Seite Programmänderungen siehe Seite 17. mindestens 10 Monaten, für Investitio- 17), Aufbereitungsanlagen für Kräuter nen in die Be- und Verarbeitung sowie und Gewürze und für Bienenhaltung/ n 40% Zuschuss für Investitionen bei Vermarktung am landwirtschaftlichen Honigerzeugung. Almen sowie bei der Verbesserung der Betrieb - Bei Bio-Betrieben wird dieser Umweltwirkung Zuschuss um 5% auf 30% erhöht. Antragstellung und Vergabe Alle eingereichten Projekte unterliegen erreichen. Bei der Projektvergabe Bei Interesse an einer Investitionsför- einem Projektbewertungs- und Verga- werden gegebenenfalls die Projekte derung empfehlen wir unbedingt die beschema. Für die Investförderung ist nach der Punktezahl gereiht. Für die Fördervoraussetzungen etc. im Detail eine laufende Antragstellung möglich. Teilnahme an der ÖPUL-Maßnahme durchzulesen (Sonderrichtlinie für Pro- Die Anträge werden von der bewilli- „Biologische Wirtschaftsweise“ wird jektmaßnahmen, http://www.bmlfuw. genden Stelle gesammelt und in einem ein Punkt gewährt, bei zusätzlicher gv.at/land/laendl_entwicklung/SRL. geblockten Verfahren nach Auswahlkri- Teilnahme an mindestens einer an- html) terien bewertet. Es werden nur Projekte deren ÖPUL-Maßnahme ein weiterer gefördert, die eine Mindestpunktezahl Punkt. Mai 2016 | BIO AUSTRIA | Sonderinformation ÖPUL 2015–2020
14 Kontrollkostenzuschuss Kontrollkostenzuschuss Förderwerber C) Der Bio-Kontrollvertrag darf erst- Formulare malig frühestens ab dem 01.01.2014 n Umsteller auf biologische Wirt- abgeschlossen worden sein. Wurde der Das Formular für den Förderungsantrag schaftsweise oder Bio-Kontrollvertrag vor dem 01.01.2014 kann auf der Webseite der AMA unter n Hofübernehmer von einem Bio-Be- abgeschlossen, besteht kein Anspruch. fachliche Informationen/ LE-Projekt- trieb förderung/ Vorhabensart 3.1.1. herun- tergeladen werden: http://www.ama. Der Bio-Kontrollkostenzuschuss kann Förderungsabwicklung/ at/Portal.Node/ama/public?gentics. in der Programmperiode 2014-2020 am=PCP&p.contentid=10007.158864 Antragstellung nur über die Vorhabensart 3.1.1. (Teilnahme an Lebensmittel-Qualitäts- A) Förderungsantrag: Der Förderungs- Die Antragstellung kann schriftlich per regelungen) gefördert werden und ist antrag für die gesamte Programmlauf- Post bzw. Fax erfolgen: nur für Bewirtschafter landwirtschaft- zeit muss vor der ersten Kontrolle, Agrarmarkt Austria, LE-Projektförde- licher Betriebe möglich, die neu an der für die ein Zuschuss beantragt wird, rung, Lebensmittelqualitätsregelung „Bio“ gestellt werden. Dresdner Straße 70 teilnehmen. n Am Förderungsantrag sind die vor- 1200 Wien Eine Förderung bestehender Bio-Be- aussichtlichen Kosten in Euro (netto) Fax: 01/33 151 6608 triebe ist aus EU-rechtlichen Gründen für alle 5 Jahre summiert anzuführen. leider ausgeschlossen. n Als Datum der erstmaligen Teilnah- me an der Lebensmittelqualitätsrege- Empfehlung lung gilt das Datum des Kontrollver- Fördersatz und Auszahlungen trages bzw. bei Bewirtschafterwechsel Die Antragstellung für den Kontroll- (wenn kein neuer Kontrollvertrag kostenzuschuss ist bereits möglich. n Der Fördersatz beträgt 80 Prozent der unterschrieben wird) gilt das Datum BIO AUSTRIA empfiehlt, den För- bezahlten „netto“ Bio-Kontrollkosten des Bewirtschafterwechsels. derungsantrag so rasch wie möglich (ohne jährliche Degression). n Beim Förderungsantrag ist die Kont- zu stellen, um den Kontrollkosten- n Es sind in der Programmlaufzeit rollstelle anzuführen. zuschuss bereits ab dem Jahr 2015 max. 5 Anträge bzw. Auszahlungen des zu erhalten. Kontrollkostenzuschusses zulässig, d.h. B) Jährlicher Zahlungsantrag bzw. im Zeitraum von 2015 bis 2019 oder Zahlungsnachweis von 2016 bis 2020. Die genaue Abwicklung des jährlichen Zahlungsantrags bzw. Zahlungsnach- weises nach der erfolgten Bio-Kontrolle Fördervoraussetzungen ist noch offen. A) Der Förderwerber muss aktiver Be- Sollte es 2015 verabsäumt worden sein wirtschafter eines landwirtschaftlichen vor der Bio-Vorort-Kontrolle den Förde- Betriebes sein. rungsantrag zu stellen, so können – bei B) Der Bewirtschafter darf in der Pro- rechtzeitiger Antragstellung – auch von grammperiode 2007-2013 inkl. Über- 2016 bis 2020 die maximal möglichen gangsjahr 2014 keinen Bio-Kontrollkos- fünf Jahre Kontrollkostenzuschuss in tenzuschuss erhalten haben. Anspruch genommen werden. BIO AUSTRIA | Sonderinformation ÖPUL 2015–2020 | Mai 2016
Allgemeine Bestimmungen 15 Allgemeine Bestimmungen zum ÖPUL Betriebsmindestgröße gang von 12 ha, 2018 pachtet er 10 ha zu, ÖPUL-prä- prozentuellen Obergrenze; so ist es beispielswei- 2 ha landwirtschaftliche Nutzfläche (LN); 1 ha bei mienfähig sind davon jedoch nur 6 ha, da 50 % von se möglich, dass ein Betrieb mit 4 ha LN einen Dauerkulturen und 0,5 ha im geschützten Anbau 12 ha. Flächenabgang von 0,5 ha hat (Glashäuser und Folientunnel), mind. 3 ha Almfutter- n Flächen, die 2020 hinzukommen, sind nicht Maßnahmenwechsel im Verpflichtungszeitraum fläche. prämienfähig. Während des Verpflichtungszeitraumes kann bis Modulation Flächenabgänge im Verpflichtungszeitraum einschließlich Herbstantrag 2018 von einer bean- ab 100 ha LN, die Auszahlung beträgt zwischen 101 Wird die gesamte Fläche oder ein Teil der Fläche, auf tragten Maßnahme in eine höherwertige Maßnahme bis 300 ha 90 % und zwischen 300 und 1000 ha 85 % die sich die Verpflichtung bezieht, oder der gesamte umgestiegen werden, z. B. von der Maßnahme UBB, der Prämie Betrieb während des Zeitraums, für den die Verpflich- Fungizidverzicht bei Getreide usw. in die Maßnahme Verpflichtungsdauer tung eingegangen wurde, an eine andere Person „Biologische Wirtschaftsweise“. Sechs Jahre bei Einstieg 2015, d. h. von übertragen, so kann die Verpflichtung oder ein Teil Mindestanforderung Phosphordüngung 1. Jänner 2015 bis 31. Dezember 2020; fünf Jahre bei dieser, der der übertragenen Fläche entspricht, für Sollten im Bio-Landbau zugelassene Phosphordün- Einstieg 2016, d. h. von 1. Jänner 2016 bis 31. Dezem- die verbleibende Laufzeit von dieser anderen Person ger eingesetzt werden (z. B. Hyperkorn, Hyper- ber 2020. Ein vorzeitiger Ausstieg ist nicht möglich. entweder übernommen werden oder auslaufen, ohne phosphat), sind die Empfehlungen für sachgerechte Programmänderungen siehe Seite 17. dass für den tatsächlichen Verpflichtungszeitraum Düngung einzuhalten. Obwohl erst ab einem Einsatz Flächenzugänge im Verpflichtungszeitraum eine Rückzahlung gefordert wird. von mehr als 100 kg P2O5/ha eine Dokumentati- n Flächen, die bis einschließlich 2016 zugehen, Die Verringerung von mit einer Verpflichtung belegten onsverpflichtung gilt, wird bei einem Zukauf von sind zur Gänze prämienfähig. Fläche ohne Übertragung an eine andere Person oder Phosphordüngern eine freiwillige Berechnung der n Zugänge von 2017 bis 2019 maximal 50 % auf Basis infolge einer Nutzungsaufgabe ist zulässig: Phosphorgaben im Düngerrechner empfohlen. des Jahres 2016, jedoch jedenfalls 5 ha. n jährlich bis zu 5 %, jedoch höchstens 5 ha Ein Beispiel: Der Betrieb hat 2016 einen Flächenzu- n jedenfalls jedoch bis 0,5 ha, unabhängig von der Düngeaufzeichnungsverpflichtungen Seit 1.1.2015 gelten folgende Düngeaufzeichnungs- lend) in jahreswirksamer Menge herangezogen. Die Aufzeichnungen können mittels Rech- verpflichtungen für den Großteil aller landwirt- n Zusätzlich darzustellen ist der Stickstoff-Anfall ab ner (z.B. LK-Düngerrechner https://www.lko. schaftlichen Betriebe. Diese gelten aufgrund des Lager aus der eigenen Tierhaltung, sowie abgege- at/?id=2500,1652583,, , ÖDüplan), handschriftlich auf Aktionsprogramms Nitrat, unabhängig vom ÖPUL. bener oder von anderen Betrieben übernommener Papier oder mit einem entsprechenden EDV-Pro- Die Einhaltung dieser Rechtsvorschriften ist auch Wirtschaftsdünger. gramm erstellt werden. im ÖPUL Fördervoraussetzung und wird daher auch n Weiters soll die Stickstoffmenge aus Wirtschafts- kontrolliert. dünger und organischem Dünger in feldfallender Ausgenommen von oben genannten Düngeaufzeich- Jährlich muss eine betriebsbezogene Stickstoffbi- Wirkung sowie die Summe der bewirtschafteten und nungen sind Betriebe bis 5 Hektar landwirtschaftli- lanzierung erstellt werden. gedüngten Flächen aufgezeichnet werden. cher Nutzfläche, soferne Wein- und Gemüseflächen n Schlagbezogene N-Dokumentationen sind nicht unter 2 ha liegen, sowie Grünlandbetriebe bis 15 Was ist zu dokumentieren? erforderlich. Hektar (ohne Almflächen), wenn über 90% der n Die tatsächlich gedüngten Stickstoffmengen landwirtschaftlichen Nutzfläche Dauergrünland und müssen dem (höchstzulässigen) Stickstoffbedarf der Diese Stickstoffbilanz ist bis spätestens 31. März des Wechselwiesen darstellen. angebauten Kulturen gegenübergestellt werden. Folgejahres zu erstellen (für das Jahr 2015 also bis n Bei den tatsächlich gedüngten Stickstoffmengen spätestens 31. März 2016) und ist für sieben Jahre wird die ausgebrachte Stickstoffmenge aus Wirt- am Betrieb aufzubewahren. schaftsdüngern und organischem Dünger (feldfal- Mai 2016 | BIO AUSTRIA | Sonderinformation ÖPUL 2015–2020
16 Anpassung ÖPUL und Investitionsförderung Anhang Anpassungen im Programm für Ländliche Entwicklung – ÖPUL und Investitionsförderung (1. Programmänderung) (Genehmigung durch die EU-Kommis- ÖPUL neten Saatgutmischung mit mind. 4 sion im Mai 2016) insektenblütigen Mischungspartnern; Verlängerte Einstiegsmöglichkeit: II. die Neuansaat hat bis spätestens Mit Herbstantrag 2016 besteht noch- 15.05. des Kalenderjahres zu erfolgen, BIO AUSTRIA hat sich auch für Pro- mals die Möglichkeit, in sämtliche Umbruch frühestens am 15. September grammänderungen eingesetzt. Darunter ÖPUL-Maßnahmen neu einzusteigen: des 2. Jahres; sind u.a. die Maßnahmen des Schwer- n in die Bio-Maßnahme (Verpflichtung III. Mahd/Häckseln mindestens 1x, punktprogramms Bio, die Bundesminister dauert dann bis 2021). maximal 2x pro Jahr, auf 50% der Rupprechter bereits im Herbst im Rahmen n in kombinierbare ÖPUL-Maßnah- Biodiversitätsflächen frühestens am des Bio-Aktionsprogramms angekündigt men wie z.B. Begrünungsmaßnahmen, 01.08. auf den anderen 50% ohne zeit- hat. Silageverzicht, Alpung und Behir- liche Einschränkungen; Verbringung tung, Anbau seltener landwirtschaftl. des Mähgutes erlaubt; Beweidung und Die bio-relevanten Anpassungen im Kulturpflanzen, Erhaltung gefährdeter Drusch sind nicht erlaubt; ÖPUL und in der Investitionsförderung Nutztierrassen, Vorbeugender Grund- IV. Keine Düngung vom 1. Jänner des zusammengefasst: wasserschutz, Naturschutz, Erosions- Jahres der ersten Angabe des Schlages schutz etc. der Biodiversitätsfläche im MFA bis Bio-Maßnahme: zum Umbruch oder anderweitigen n Anpassung des frühest möglichen Deklaration der Flächen. Umbruchtermins von Bodengesun- n Anpassungen bei Kulturbezeichnun- dungsflächen: gen der Blühkulturen und Heil- und Der Umbruch ist künftig bereits am 15. Gewürzpflanzen: „Linsen“ und „Melis- August des 2. Jahres möglich (bis jetzt: se“ anstelle der bisherigen Einschrän- frühestens 15. September). kung auf „Berg- und Hochlandlinsen“ n Freiwillige Anlage von maximal und „Zitronenmelisse“, Neuaufnahme 15% Biodiversitätsflächen auf Acker- der Kultur Saflor. flächen mit Prämienhöhe von insge- samt 230 EUR/ha, Auflagen wie in Vorbeugender Grundwasserschutz: Maßnahme Umweltgerechte und Bio- n Anpassung der Düngeverbotszeiträu- diversitätsfördernde Bewirtschaftung: me für Feldfutter I. Neuansaat oder Einsaat einer geeig- Derzeit ist der 20. September der Dün- BIO AUSTRIA | Sonderinformation ÖPUL 2015–2020 | Mai 2016
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