Das Tarifergebnis 2018 für die Metall- und Elektroindustrie im Überblick
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Ein langer Weg zum Tarifergebnis Mein Leben – meine Zeit. Tarifbewegung MuE 2017/18 Arbeit neu denken. Gewerkschaftstag 2015 Beschäftigtenbefragung Die Arbeitszeit-Kampagne Einstieg in eine neue 2017 Handlungsfähigkeit Mehr Selbstbestimmung der IG Metall Arbeitszeitpolitik: bei Arbeitszeit stärken! bei der Arbeitszeit Für Arbeitszeiten, die Selbstbestimmung zum Leben passen. Vereinbarkeit Sicher, gerecht und Gesundheit selbstbestimmt 2 VB 01 | FB Tarifpolitik
Arbeitszeiten, die zum Leben passen Unsere Ziele Sicher • Sichere Beschäftigungsverhältnisse • Planbarkeit der Arbeitszeit • Zeit für Qualifizierung und Weiterbildung Gerecht • Vergütung geleisteter Arbeit • Gleiche Teilhabechancen • Angleichung der Arbeitszeiten in Regionen und Branchen Selbstbestimmt • Lebensphasenorientierte Arbeitszeiten • Rückkehrrecht auf Vollzeit • Mehr Zeitsouveränität / bessere Vereinbarkeit 3 VB 01 | FB Tarifpolitik
Arbeitszeiten, die zum Leben passen Übersicht Forderungspaket Erhöhung der Entgelte um 6 Prozent Entgeltforderung Individueller Anspruch auf kurze Vollzeit Entgeltausgleich für Entgeltausgleich für Arbeitszeit- bessere Vereinbarkeit bessere Gesundheit forderung Betreuung von Kindern Bei besonderen oder pflegebedürftigen Belastungen und/oder in Angehörigen Schichtarbeit AZ-Verlängerung im Leistungsdruck Weitere Themen, Rahmen der Quote begrenzen: Rahmen für mobiles begrenzen, Einfluss des Initiativrechte/ MBR Arbeiten schaffen die im Rahmen der BR stärken des BR für Verhandlungen Personalausgleich geregelt werden Freistellung vor Prüfungen Perspektive Angleichung Ost sollten 4 VB 01 | FB Tarifpolitik
Miteinander für Morgen, gemeinsam erreicht 1.500.000 Warnstreikende aus 5.000 Betrieben 500.000 Warnstreikende aus 280 Betrieben bei den ganztägigen Warnstreik 5
Mehr Geld MITEINANDER ERREICHT Ab 2020 jährlich 4,3 % Ab 2019 Tarifliches Zusatzgeld In 2019 400 € Wird zu 12,3 % Tarifliches Zusatzgeld ab April 2018 27,5 % + Festbetrag der Eckentgeltgruppe* als Festbetrag (soziale + 27,5 % + 100 € Einmalzahlung / 70 € Azubis eines 200 € Komponente) tarifdynamisch dauerhaft eines Monatseinkommens Azubis Monatseinkommens 2018 2019 2020 * nach Tarifgebiet unterschiedlich 8 VB 01 | FB Tarifpolitik
Mehr Geld I. Einmalzahlung und Tariferhöhung 100 € Einmalzahlung im März 2018: Anspruch haben Beschäftigte, die zwischen 1. und 31. März 2018 in Vollzeit gearbeitet haben Teilzeitbeschäftigte und Beschäftigte in Altersteilzeit erhalten den Betrag anteilig zu ihrer vertraglichen Arbeitszeit Auszubildende erhalten 70,- Euro Auszahlung erfolgt mit der nächstmöglichen Entgeltabrechnung Tariferhöhung: Die Entgelttabellen erhöhen sich ab dem 1. April 2018 um 4,3 Prozent Die Ausbildungsvergütungen erhöhen sich ebenfalls um 4,3 Prozent, analog der Anbindungsprozente 9 VB 01 | FB Tarifpolitik
Mehr Geld II. Tarifliches Zusatzgeld (T-ZUG mit Zusatzbetrag) Das tarifliche Zusatzgeld ist eine neue, tarifliche Einmalzahlung - vergleichbar mit Urlaubs- oder Weihnachtsgeld. 2019 ab 2020 27,5 % 27,5 % Monats- Monats- einkommen einkommen (inkl. Zulagen) (inkl. Zulagen) Festbetrag in Höhe 400 € Tarifdynamischer Zusatzbetrag (ZUB / T-ZUG (B)) 12,3 % des Grund- Eckentgeltes* * nach Tarifgebiet unterschiedlich 10 VB 01 | FB Tarifpolitik
Mehr Geld auch für Azubis II. Tarifliches Zusatzgeld (T-ZUG mit Zusatzbetrag für Azubis) Wie wird der Betrag für die Auszubildenden berechnet? 2019 ab 2020 27,5 % 27,5 % Ausbildungs- Ausbildungs- vergütung vergütung Beispiel Tarifgebiet Thüringen 12,3 % x EG 5 x 0,35 = Zusatzbetrag 1. AJ Festbetrag in Höhe von 0,37 = 2. AJ 12,3 % des Grund- Tarifdynamischer 0,39 = 3. AJ 200 € Zusatzbetrag (ZUB / T-ZUG (B) Eckentgeltes* X 0,41 = 4. AJ Anbindungsprozente 11 * nach Tarifgebiet unterschiedlich VB 01 | FB Tarifpolitik
Mehr Geld II. Tarifliches Zusatzgeld (T-ZUG mit Zusatzbetrag) Das tarifliche Zusatzgeld wird in einem neuen Tarifvertrag T-ZUG geregelt: Wer hat Anspruch auf das tarifliche Zusatzgeld? Alle Beschäftigten inklusive der Azubis, die zum Auszahlungstag (31. Juli jeden Jahres) mindestens 6 Monate dem Betrieb angehört haben (Ausbildungszeit zählt voll zur Beschäftigungszeit, BAG vom 02.12.1999 – 2 AZR 139/99) Wann erfolgt die Auszahlung? Die Auszahlung der Beträge erfolgt am 31. Juli eines Kalenderjahres*. Abweichend kann der Termin per Betriebsvereinbarung festgelegt werden, spätestens 30. September eines Kalenderjahres Differenzierungsmöglichkeit Zusatzbetrag (ZUB / T-ZUG (B)): Mit Zustimmung der Tarifvertragsparteien kann in Abhängigkeit der wirtschaftlichen Situation der Betrag bis zu 5 Monate verschoben werden oder ganz oder teilweise nicht zur Auszahlung gebracht. * in einigen Tarifgebieten ist geregelt: Auszahlung mit der Juli-Abrechnung 12 VB 01 | FB Tarifpolitik
Arbeitszeiten, die zum Leben passen 13
Arbeitszeiten, die zum Leben passen Mehr Selbstbestimmung bei der Arbeitszeit: I. II. 14 VB 01 | FB Tarifpolitik
Arbeitszeiten, die zum Leben passen I. Verkürzte Vollzeit Der Anspruch Beschäftigte mit einer vereinbarten Arbeitszeit von 35/38 Std. (normale Vollzeit) oder höher (verlängerte Vollzeit), haben einen Anspruch auf die verkürzte Vollzeit auf bis zu 28 Stunden/Woche für mindestens 6 bis max. 24 Monate Verkürzung muss volle Stunden 35 Std/ betragen, 3,5 Std. bzw. halbe Tage sind möglich Woche Beginn der verkürzten Vollzeit jeweils (oder mehr) auf bis zu zum 1. eines Quartals 28 Std/ Anspruch entsteht nach einer Betriebs- Woche zugehörigkeit von 2 Jahren Kann wiederholt in Anspruch genommen werden 15 VB 01 | FB Tarifpolitik
Arbeitszeiten, die zum Leben passen I. Verkürzte Vollzeit Das Verfahren im Betrieb Spätestens 6 Monate vor Beginn, stellt ein/e Beschäftigte/r einen Antrag auf verkürzte Vollzeit; erstmalig am 30. Juni 2018 für eine Verkürzung zum 01. Januar 2019 Stellt der Arbeitgeber fest, dass das entfallende Arbeitsvolumen voraussichtlich nicht mit der entsprechenden Qualifikation kompensiert werden kann, hat er dies zeitnah dem/der Beschäftigten mitzuteilen; der/die Beschäftigte kann den Betriebsrat hinzuziehen. Arbeitgeber und Betriebsrat prüfen, ob die erwünschte Arbeitszeitabsenkung zu einem späteren Zeitpunkt oder auf einem anderen, vergleichbaren Arbeitsplatz möglich ist. Wird hierbei keine Einigung erzielt, kann der Arbeitgeber spätestens 6 Wochen vor Beginn den Antrag ablehnen. Der Arbeitgeber kann den Antrag auch ablehnen, wenn bereits 10 % der Beschäftigten von der verkürzten Vollzeit Gebrauch machen. 16 VB 01 | FB Tarifpolitik
Arbeitszeiten, die zum Leben passen II. T-ZUG Wahloption Tarifliche Freistellungszeit in besonderen Fällen in Zeit nehmen 17 VB 01 | FB Tarifpolitik
Arbeitszeiten, die zum Leben passen II. Wahloption: tarifliche Freistellungszeit für Schichtbeschäftigte 3-Schicht / Nachtschicht Wahloption 8 freie Tage statt T-ZUG 3-Schicht und Nachtschicht Anspruch haben Beschäftigte: mit vereinbarter Arbeitszeit von mindestens 35/38 Stunden, mit einer mindestens 5-jährigen ununterbrochenen Betriebszugehörigkeit mindestens 3 Jahre üblicherweise in Schicht gearbeitet voraussichtlich im nächsten Jahr in entsprechender Schicht beschäftigt Anspruch wiederholbar, solange voraussichtlich im Folgejahr in Schicht gearbeitet wird Antrag bis zum 31. Oktober eines Jahres für das Folgejahr 18 VB 01 | FB Tarifpolitik
Arbeitszeiten, die zum Leben passen II. Wahloption: tarifliche Freistellungszeit für Schichtbeschäftigte Wechselschicht Wahloption 8 freie Tage statt T-ZUG Wechsel- schicht Anspruch haben Beschäftigte: mit vereinbarter Arbeitszeit von mindestens 35/38 Stunden, in 2019: mit 15-jähriger Betriebszugehörigkeit und mindestens 10 Jahre in Schicht ab 2020: mit 7-jähriger Betriebszugehörigkeit und mindestens 5 Jahre in Schicht voraussichtlich im nächsten Jahr in entsprechender Schicht beschäftigt Anspruch wiederholbar, solange voraussichtlich im Folgejahr in Schicht gearbeitet wird Antrag bis zum 31. Oktober eines Jahres für das Folgejahr 19 VB 01 | FB Tarifpolitik
Arbeitszeiten, die zum Leben passen II. Wahloption: tarifliche Freistellungszeit in besonderen Fällen Kind Wahloption 8 freie Tage statt T-ZUG Kind Anspruch haben Beschäftigte: mit vereinbarter Arbeitszeit von mindestens 35/38 Stunden und/oder Vollzeitbeschäftigte, die nach dem 01.01.2019 ihre Arbeitszeit reduzieren oder in verkürzte Vollzeit wechseln erstmalig mit einer mindestens 2-jährigen ununterbrochenen Betriebszugehörigkeit zum Zeitpunkt der Antragsstellung (Elternzeit zählt als Betriebszugehörigkeit) Zweimaliger Anspruch pro Kind zur Betreuung von Kindern bis zum vollendeten 8. Lebensjahr im eigenen Haushalt lebend Antrag bis zum 31. Oktober eines Jahres für das Folgejahr 20 VB 01 | FB Tarifpolitik
Arbeitszeiten, die zum Leben passen: II. Wahloption: tarifliche Freistellungszeit in besonderen Fällen Pflege Wahloption 8 freie Tage statt T-ZUG Pflege Anspruch haben Beschäftigte: mit vereinbarter Arbeitszeit von mindestens 35/38 Stunden und/oder Vollzeitbeschäftigte, die nach dem 01.01.2019 ihre Arbeitszeit reduzieren oder in verkürzte Vollzeit wechseln erstmalig mit einer mindestens 2-jährigen ununterbrochenen Betriebszugehörigkeit zum Zeitpunkt der Antragsstellung Zweimaliger Anspruch pro zu pflegendem Angehörigen Angehörige ersten Grades (Eltern/Kind), Ehe-/Lebenspartner, Schwiegereltern Ab Pflegegrad 1 (früher Pflegestufe 0) Antrag bis zum 31. Oktober eines Jahres für das Folgejahr 21 VB 01 | FB Tarifpolitik
Arbeitszeiten, die zum Leben passen: II. Wahloption: tarifliche Freistellungszeit in besonderen Fällen Sonderfall akuter Pflegefall Wahloption 8 freie Tage statt T-ZUG Ankündigungsfrist 10 Tage, freie Tage ab Folgemonat möglich Akutpflege Im Anschluss an die 10 Tage Pflegezeit nach§2 Abs. 1 Pflegezeitgesetz Ärztliches Attest, das bescheinigt, dass Pflegegrad 1 voraussichtlich erreicht wird Pflegefall tritt auf 10 Tage PflegeZG bis zu 8 freie Tage Monat Monat 22 VB 01 | FB Tarifpolitik
Arbeitszeiten, die zum Leben passen II. Wahloption: tarifliche Freistellungszeit Wie funktioniert die Inanspruchnahme? Inanspruchnahme in Form von ganzen Tagen, vergleichbar dem Verfahren bei der Urlaubsnahme. Arbeitgeber und Beschäftigte können sich einvernehmlich auch auf eine hiervon abweichende Inanspruchnahme verständigen (z.B. Stunden). Bei der zeitlichen Festlegung der Freistellung sind die Wünsche der Beschäftigten im Rahmen der betrieblichen Möglichkeiten zu berücksichtigen (analog Urlaub). Der Freistellungsanspruch beträgt 8 Tage für Beschäftigte, bei denen sich die Arbeitszeit regelmäßig auf 5 Tage pro Woche verteilt (analog Urlaub). Die Ausübung einer Nebenbeschäftigung ist während der Freistellungszeit unzulässig. 23 VB 01 | FB Tarifpolitik
Arbeitszeiten, die zum Leben passen II. Wahloption: tarifliche Freistellungszeit Störfälle / Besonderheiten Keine Übertragbarkeit – dafür Auszahlung: Kann der Freistellungsanspruch aus personenbedingten Gründen nicht oder nicht vollständig im Kalenderjahr genommen werden (z.B. Krankheit), verfällt der Freistellungsanspruch. Die nicht realisierten Freistellungstage werden anteilig als tarifliches Zusatzgeld gemäß §2 TV T-ZUG ausgezahlt. Akuter Pflegefall tritt erst nach Auszahlung des T-ZUG auf In diesem Fall kann die betriebliche Sonderzahlung (Weihnachtsgeld) entsprechend um den Wert der tariflichen Freistellungszeit verringert werden. Bei Ende des Arbeitsverhältnisses Endet das Arbeitsverhältnis nach Entnahme der Freistellungstage und vor dem Auszahlungstag des T-ZUG, ist die Differenz mit dem Arbeitsentgelt zu verrechnen. 24 VB 01 | FB Tarifpolitik
Arbeitszeiten die zum Leben passen II. Wahloption: tarifliche Freistellungszeit Wahloption im Betrieb möglich machen Antrags-Verfahren: Antragschluss für die Wahloption T-ZUG für das Folgejahr ist jeweils der 31. Oktober. Betrieblich sollte das Antrags-Verfahren entsprechend geregelt werden. Ausgleich für entfallendes Arbeitsvolumen: BR und Arbeitgeber haben bis zum 31. Dezember anhand der vorliegenden Anträge zu erörtern, wie das entfallende Arbeitsvolumen ausgeglichen werden kann. Laut Tarifvertrag sind dazu insbesondere folgende Darüber hinaus sollten weitere/andere Instrumente zu berücksichtigen: betriebliche/tarifliche Instrumente genutzt werden, z. B: Vereinbarung von Mehrarbeit Rückkehr aus Teilzeit in Vollzeit Anwendung des Volumenmodells Unbefristete Übernahme der Ausgebildeten Nutzung von Arbeitszeitkonten Personalbemessung / Einstellungen Auszahlung von Zeitguthaben bis zu 50 Std. laut Qualifizierung Mantel-TV 25 VB 01 | FB Tarifpolitik
Tarifvertrag Mobiles Arbeiten (TV-MobA) 26
TV Mobiles Arbeiten Ziel und Begriffsbestimmung im Tarifvertrag Mobiles Arbeiten soll dazu beitragen, die Vereinbarkeit der Arbeitstätigkeit und der persönlichen Lebensführung zu verbessern und eine flexible Gestaltung von Arbeitszeit und -ort im privaten sowie betrieblichen Interesse zu ermöglichen. Mobiles Arbeiten umfasst alle arbeitsvertraglichen Tätigkeiten, die zeitweise (flexibel) oder regelmäßig (an fest vereinbarten Tagen) außerhalb der Betriebsstätten durchgeführt werden. Es ist nicht auf Arbeiten mit mobilen Endgeräten beschränkt. Mobiles Arbeiten umfasst nicht Tätigkeiten oder Arbeitsformen, die aufgrund ihrer Eigenart außerhalb des Betriebs zu erbringen sind, z.B. Bereitschaftsdienst, Rufbereitschaft, Telearbeit (regelm. Home-Office), Vertriebs-, Service- und Montagetätigkeiten oder vergleichbare Tätigkeiten. 27 VB 01 | FB Tarifpolitik
TV Mobiles Arbeiten (Wenn…Dann…) Tarifliche Rahmenbedingungen Die Betriebsparteien können mobiles Arbeiten durch freiwillige Betriebsvereinbarung vereinbaren. Dabei sind folgende Grundsätze zu beachten: Keine Nachteile durch Mobiles Arbeiten für Beschäftigte Einhaltung der gesetzlichen und tariflichen Arbeitszeitregelungen Recht auf Nicht- Erreichbarkeit Teilnahme an Abteilungs-, oder Betriebsversammlungen Geltung gesetzliche Unfallversicherung Arbeit an Urlaubstagen ist unzulässig Qualifizierung zu den technischen Anwendungen der mobilen Arbeit, soweit erforderlich 28 VB 01 | FB Tarifpolitik
TV Mobiles Arbeiten (Wenn…Dann…) Inhalte der freiwilligen Betriebsvereinbarung In der Betriebsvereinbarung ist zu regeln, unter welchen Voraussetzungen mobiles Arbeiten durchgeführt und in Anspruch genommen werden kann: Verständigung über Lage, Zeitraum und Häufigkeit des Mobilen Arbeitens Die Interessen des Beschäftigten sind zu berücksichtigen Dokumentation der geleisteten Arbeitszeit Folgendes kann geregelt werden: Lage der Arbeitszeit, betriebliche Präsenz Arbeitsmittel, Datenschutz Leistungs- und Verhaltenskontrolle, Konfliktlösungsmechanismus 29 VB 01 | FB Tarifpolitik
TV Mobiles Arbeiten (Wenn…Dann…) Ausnahmeregelungen Die regelmäßige Arbeitszeit gemäß der entsprechenden Ziffern des Manteltarifvertrags verteilt sich für Beschäftigte in mobiler Arbeit auf Werktage von Montag bis Freitag. Zur Vor- und Nachbereitung dürfen Beschäftigte auf freiwilliger Basis auch am Samstag mobil arbeiten. Mehrarbeit während mobiler Arbeit ist nur zuschlagspflichtig, wenn diese vom Vorgesetzten beantragt und nach Genehmigung durch den Betriebsrat angeordnet wurde. Die Zuschlagshöhe richtet sich nach der entsprechenden Ziffer des Manteltarifvertrags. Beschäftigte in mobiler Arbeit haben keinen Anspruch auf Spätschicht- und Nachtzuschläge, es sei denn, die Spät- bzw. Nachtarbeit ist ausdrücklich durch den Vorgesetzten angeordnet oder es wurde für entsprechende Zeiten auf Veranlassung des Vorgesetzten ausdrücklich Erreichbarkeit vereinbart und der Beschäftigte erbringt in diesen Zeiten Arbeitsleistungen. Bei Abschluss einer BV zu mobiler Arbeit verkürzt sich die Ruhezeit der Beschäftigten in mobiler Arbeit auf bis zu neun Stunden, wenn sie Arbeitsende oder Arbeitsbeginn selber festlegen können (Öffnungsklausel Arbeitszeitgesetz). In diesem Fall ist innerhalb von sechs Monaten eine entsprechende Verlängerung der Ruhezeit einzuhalten. 30 VB 01 | FB Tarifpolitik
Hier könnte man den (kurzen) Film zum Abschluss einbinden http://intranet.bo- it.de/cps/rde/xchg/intranet/style.xsl/v iew_71334.htm 31
Danke für die Aufmerksamkeit! 32
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