Das Tarifergebnis 2018 für die Metall- und Elektroindustrie im Überblick

Die Seite wird erstellt Felix Weller
 
WEITER LESEN
Das Tarifergebnis 2018 für die Metall- und Elektroindustrie im Überblick
Das Tarifergebnis 2018
für die Metall- und Elektroindustrie
im Überblick
Das Tarifergebnis 2018 für die Metall- und Elektroindustrie im Überblick
Ein langer Weg zum Tarifergebnis

                                                   Mein Leben – meine Zeit.    Tarifbewegung MuE 2017/18
                                                       Arbeit neu denken.
     Gewerkschaftstag
            2015
                          Beschäftigtenbefragung   Die Arbeitszeit-Kampagne       Einstieg in eine neue
                                   2017
     Handlungsfähigkeit
                          Mehr Selbstbestimmung
                                                          der IG Metall            Arbeitszeitpolitik:
       bei Arbeitszeit
          stärken!          bei der Arbeitszeit       Für Arbeitszeiten, die
                                                                                   Selbstbestimmung
                                                       zum Leben passen.
                                                                                     Vereinbarkeit
                                                      Sicher, gerecht und             Gesundheit
                                                        selbstbestimmt

                                                                                                   2
VB 01 | FB Tarifpolitik
Das Tarifergebnis 2018 für die Metall- und Elektroindustrie im Überblick
Arbeitszeiten, die zum Leben passen
  Unsere Ziele

                          Sicher
                          • Sichere Beschäftigungsverhältnisse
                          • Planbarkeit der Arbeitszeit
                          • Zeit für Qualifizierung und Weiterbildung

                          Gerecht
                          • Vergütung geleisteter Arbeit
                          • Gleiche Teilhabechancen
                          • Angleichung der Arbeitszeiten in Regionen und Branchen

                          Selbstbestimmt
                          • Lebensphasenorientierte Arbeitszeiten
                          • Rückkehrrecht auf Vollzeit
                          • Mehr Zeitsouveränität / bessere Vereinbarkeit

                                                                                     3
VB 01 | FB Tarifpolitik
Das Tarifergebnis 2018 für die Metall- und Elektroindustrie im Überblick
Arbeitszeiten, die zum Leben passen
  Übersicht Forderungspaket

                                      Erhöhung der Entgelte um 6 Prozent
                                                                                                 Entgeltforderung

                                   Individueller Anspruch auf kurze Vollzeit

                              Entgeltausgleich für                 Entgeltausgleich für
                                                                                                 Arbeitszeit-
                            bessere Vereinbarkeit                  bessere Gesundheit            forderung
                            Betreuung von Kindern                    Bei besonderen
                            oder pflegebedürftigen               Belastungen und/oder in
                                 Angehörigen                           Schichtarbeit

                       AZ-Verlängerung im            Leistungsdruck                              Weitere Themen,
                        Rahmen der Quote                begrenzen:          Rahmen für mobiles
                      begrenzen, Einfluss des     Initiativrechte/ MBR       Arbeiten schaffen   die im Rahmen der
                           BR stärken                   des BR für                               Verhandlungen
                                                   Personalausgleich                             geregelt werden
                           Freistellung vor Prüfungen            Perspektive Angleichung Ost
                                                                                                 sollten

                                                                                                                     4
VB 01 | FB Tarifpolitik
Das Tarifergebnis 2018 für die Metall- und Elektroindustrie im Überblick
Miteinander für Morgen, gemeinsam erreicht

              1.500.000 Warnstreikende aus 5.000 Betrieben
   500.000 Warnstreikende aus 280 Betrieben bei den ganztägigen Warnstreik

                                                                        5
Das Tarifergebnis 2018 für die Metall- und Elektroindustrie im Überblick
Der Abschluss im Überblick

                      Einmalzahlung
                       im März 2018

                                      6
VB 01 | FB Tarifpolitik
Das Tarifergebnis 2018 für die Metall- und Elektroindustrie im Überblick
Mehr Geld

            7
Das Tarifergebnis 2018 für die Metall- und Elektroindustrie im Überblick
Mehr Geld

                                      MITEINANDER ERREICHT
                                                                                                           Ab 2020 jährlich
               4,3 %                                 Ab 2019
                                               Tarifliches Zusatzgeld
                                                                         In 2019

                                                                        400 €
                                                                                     Wird zu

                                                                                                  12,3 %                    Tarifliches Zusatzgeld

            ab April 2018                      27,5 % +                 Festbetrag             der Eckentgeltgruppe* als
                                                                                                   Festbetrag (soziale
                                                                                                                           + 27,5           %
            + 100 € Einmalzahlung /
                  70 € Azubis                        eines              200 €                        Komponente)
                                                                                               tarifdynamisch dauerhaft
                                                                                                                                  eines
                                               Monatseinkommens           Azubis                                            Monatseinkommens

       2018                             2019                                          2020

          * nach Tarifgebiet unterschiedlich

                                                                                                                                               8
VB 01 | FB Tarifpolitik
Das Tarifergebnis 2018 für die Metall- und Elektroindustrie im Überblick
Mehr Geld
  I. Einmalzahlung und Tariferhöhung
 100 € Einmalzahlung im März 2018:
  Anspruch haben Beschäftigte, die zwischen 1. und 31. März 2018 in
   Vollzeit gearbeitet haben
  Teilzeitbeschäftigte und Beschäftigte in Altersteilzeit erhalten den Betrag
   anteilig zu ihrer vertraglichen Arbeitszeit
  Auszubildende erhalten 70,- Euro
  Auszahlung erfolgt mit der nächstmöglichen Entgeltabrechnung
 Tariferhöhung:
  Die Entgelttabellen erhöhen sich ab dem 1. April 2018 um 4,3 Prozent
  Die Ausbildungsvergütungen erhöhen sich ebenfalls um 4,3 Prozent,
   analog der Anbindungsprozente

                                                                            9
VB 01 | FB Tarifpolitik
Das Tarifergebnis 2018 für die Metall- und Elektroindustrie im Überblick
Mehr Geld
  II. Tarifliches Zusatzgeld (T-ZUG mit Zusatzbetrag)
 Das tarifliche Zusatzgeld ist eine neue, tarifliche Einmalzahlung - vergleichbar mit
 Urlaubs- oder Weihnachtsgeld.

                              2019                                                ab 2020

                             27,5 %                                            27,5 %
                            Monats-                                           Monats-
                          einkommen                                         einkommen
                          (inkl. Zulagen)                                    (inkl. Zulagen)

                                                                              Festbetrag in Höhe
                             400 €          Tarifdynamischer Zusatzbetrag
                                                  (ZUB / T-ZUG (B))
                                                                              12,3 % des Grund-
                                                                                Eckentgeltes*

                                                                            * nach Tarifgebiet unterschiedlich
                                                                                                                 10
VB 01 | FB Tarifpolitik
Mehr Geld auch für Azubis
  II. Tarifliches Zusatzgeld (T-ZUG mit Zusatzbetrag für Azubis)
 Wie wird der Betrag für die Auszubildenden berechnet?

             2019                               ab 2020

          27,5 %                                27,5 %
       Ausbildungs-                          Ausbildungs-
        vergütung                             vergütung

                                                                                  Beispiel Tarifgebiet Thüringen

                                                                                  12,3 % x EG 5 x 0,35 = Zusatzbetrag 1. AJ
                                             Festbetrag in Höhe von                               0,37 = 2. AJ
                                                12,3 % des Grund-
                          Tarifdynamischer                                                        0,39 = 3. AJ
            200 €           Zusatzbetrag
                          (ZUB / T-ZUG (B)
                                                  Eckentgeltes*
                                                            X                                     0,41 = 4. AJ
                                              Anbindungsprozente

                                                                                                                     11
                                             * nach Tarifgebiet unterschiedlich
VB 01 | FB Tarifpolitik
Mehr Geld
  II. Tarifliches Zusatzgeld (T-ZUG mit Zusatzbetrag)

  Das tarifliche Zusatzgeld wird in einem neuen Tarifvertrag T-ZUG geregelt:
   Wer hat Anspruch auf das tarifliche Zusatzgeld?
    Alle Beschäftigten inklusive der Azubis, die zum Auszahlungstag (31. Juli jeden
    Jahres) mindestens 6 Monate dem Betrieb angehört haben (Ausbildungszeit
    zählt voll zur Beschäftigungszeit, BAG vom 02.12.1999 – 2 AZR 139/99)
   Wann erfolgt die Auszahlung?
    Die Auszahlung der Beträge erfolgt am 31. Juli eines Kalenderjahres*.
    Abweichend kann der Termin per Betriebsvereinbarung festgelegt werden,
    spätestens 30. September eines Kalenderjahres
   Differenzierungsmöglichkeit Zusatzbetrag (ZUB / T-ZUG (B)):
    Mit Zustimmung der Tarifvertragsparteien kann in Abhängigkeit der
    wirtschaftlichen Situation der Betrag bis zu 5 Monate verschoben werden oder
    ganz oder teilweise nicht zur Auszahlung gebracht.

     * in einigen Tarifgebieten ist geregelt: Auszahlung mit der Juli-Abrechnung
                                                                                   12
VB 01 | FB Tarifpolitik
Arbeitszeiten, die
zum Leben passen

                     13
Arbeitszeiten, die zum Leben passen
 Mehr Selbstbestimmung bei der Arbeitszeit:

       I.                          II.

                                              14
VB 01 | FB Tarifpolitik
Arbeitszeiten, die zum Leben passen
  I. Verkürzte Vollzeit
 Der Anspruch
 Beschäftigte mit einer vereinbarten Arbeitszeit von 35/38 Std. (normale Vollzeit) oder
 höher (verlängerte Vollzeit), haben einen Anspruch auf die verkürzte Vollzeit

       auf bis zu 28 Stunden/Woche
       für mindestens 6 bis max. 24 Monate
       Verkürzung muss volle Stunden
                                                          35 Std/
        betragen, 3,5 Std. bzw. halbe Tage sind möglich
                                                          Woche
       Beginn der verkürzten Vollzeit jeweils            (oder mehr)      auf bis zu
        zum 1. eines Quartals                                               28 Std/
       Anspruch entsteht nach einer Betriebs-                              Woche
        zugehörigkeit von 2 Jahren
       Kann wiederholt in Anspruch genommen
        werden

                                                                                     15
VB 01 | FB Tarifpolitik
Arbeitszeiten, die zum Leben passen
  I. Verkürzte Vollzeit
 Das Verfahren im Betrieb

      Spätestens 6 Monate vor Beginn, stellt ein/e Beschäftigte/r einen Antrag auf verkürzte Vollzeit;
       erstmalig am 30. Juni 2018 für eine Verkürzung zum 01. Januar 2019

      Stellt der Arbeitgeber fest, dass das entfallende Arbeitsvolumen voraussichtlich nicht mit der
       entsprechenden Qualifikation kompensiert werden kann, hat er dies zeitnah dem/der
       Beschäftigten mitzuteilen; der/die Beschäftigte kann den Betriebsrat hinzuziehen.

      Arbeitgeber und Betriebsrat prüfen, ob die erwünschte Arbeitszeitabsenkung zu einem
       späteren Zeitpunkt oder auf einem anderen, vergleichbaren Arbeitsplatz möglich ist.

      Wird hierbei keine Einigung erzielt, kann der Arbeitgeber spätestens 6 Wochen vor Beginn den
       Antrag ablehnen.

      Der Arbeitgeber kann den Antrag auch ablehnen, wenn bereits 10 % der Beschäftigten
       von der verkürzten Vollzeit Gebrauch machen.

                                                                                                16
VB 01 | FB Tarifpolitik
Arbeitszeiten, die zum Leben passen
  II. T-ZUG Wahloption
 Tarifliche Freistellungszeit in besonderen Fällen

                                in Zeit
                               nehmen

                                                     17
VB 01 | FB Tarifpolitik
Arbeitszeiten, die zum Leben passen
  II. Wahloption: tarifliche Freistellungszeit für Schichtbeschäftigte
 3-Schicht / Nachtschicht

                               Wahloption                       8 freie Tage statt T-ZUG
               3-Schicht und
               Nachtschicht

   Anspruch haben Beschäftigte:
      mit vereinbarter Arbeitszeit von mindestens 35/38 Stunden,
      mit einer mindestens 5-jährigen ununterbrochenen Betriebszugehörigkeit
      mindestens 3 Jahre üblicherweise in Schicht gearbeitet
      voraussichtlich im nächsten Jahr in entsprechender Schicht beschäftigt

   Anspruch wiederholbar, solange voraussichtlich im Folgejahr in Schicht gearbeitet wird
   Antrag bis zum 31. Oktober eines Jahres für das Folgejahr

                                                                                             18
VB 01 | FB Tarifpolitik
Arbeitszeiten, die zum Leben passen
  II. Wahloption: tarifliche Freistellungszeit für Schichtbeschäftigte
 Wechselschicht

                             Wahloption                          8 freie Tage statt T-ZUG
                Wechsel-
                 schicht

   Anspruch haben Beschäftigte:
      mit vereinbarter Arbeitszeit von mindestens 35/38 Stunden,
      in 2019: mit 15-jähriger Betriebszugehörigkeit und mindestens 10 Jahre in Schicht
      ab 2020: mit 7-jähriger Betriebszugehörigkeit und mindestens 5 Jahre in Schicht
      voraussichtlich im nächsten Jahr in entsprechender Schicht beschäftigt

   Anspruch wiederholbar, solange voraussichtlich im Folgejahr in Schicht gearbeitet wird
   Antrag bis zum 31. Oktober eines Jahres für das Folgejahr
                                                                                             19
VB 01 | FB Tarifpolitik
Arbeitszeiten, die zum Leben passen
  II. Wahloption: tarifliche Freistellungszeit in besonderen Fällen
 Kind

                               Wahloption                      8 freie Tage statt T-ZUG
                Kind

   Anspruch haben Beschäftigte:
         mit vereinbarter Arbeitszeit von mindestens 35/38 Stunden und/oder Vollzeitbeschäftigte, die nach
          dem 01.01.2019 ihre Arbeitszeit reduzieren oder in verkürzte Vollzeit wechseln
         erstmalig mit einer mindestens 2-jährigen ununterbrochenen Betriebszugehörigkeit zum Zeitpunkt
          der Antragsstellung (Elternzeit zählt als Betriebszugehörigkeit)

   Zweimaliger Anspruch pro Kind zur Betreuung von Kindern
         bis zum vollendeten 8. Lebensjahr
         im eigenen Haushalt lebend

   Antrag bis zum 31. Oktober eines Jahres für das Folgejahr

                                                                                                              20
VB 01 | FB Tarifpolitik
Arbeitszeiten, die zum Leben passen:
  II. Wahloption: tarifliche Freistellungszeit in besonderen Fällen
 Pflege

                              Wahloption                        8 freie Tage statt T-ZUG
                Pflege

   Anspruch haben Beschäftigte:
         mit vereinbarter Arbeitszeit von mindestens 35/38 Stunden und/oder Vollzeitbeschäftigte, die nach
          dem 01.01.2019 ihre Arbeitszeit reduzieren oder in verkürzte Vollzeit wechseln
         erstmalig mit einer mindestens 2-jährigen ununterbrochenen Betriebszugehörigkeit zum Zeitpunkt
          der Antragsstellung

   Zweimaliger Anspruch pro zu pflegendem Angehörigen
         Angehörige ersten Grades (Eltern/Kind), Ehe-/Lebenspartner, Schwiegereltern
         Ab Pflegegrad 1 (früher Pflegestufe 0)

   Antrag bis zum 31. Oktober eines Jahres für das Folgejahr

                                                                                                              21
VB 01 | FB Tarifpolitik
Arbeitszeiten, die zum Leben passen:
 II. Wahloption: tarifliche Freistellungszeit in besonderen Fällen
 Sonderfall akuter Pflegefall

                                       Wahloption                     8 freie Tage statt T-ZUG

                                                             Ankündigungsfrist 10 Tage, freie Tage ab
                                                              Folgemonat möglich
                 Akutpflege
                                                             Im Anschluss an die 10 Tage Pflegezeit nach§2
                                                              Abs. 1 Pflegezeitgesetz

                                                             Ärztliches Attest, das bescheinigt, dass Pflegegrad 1
                                                              voraussichtlich erreicht wird

                          Pflegefall tritt auf

                                                 10 Tage PflegeZG      bis zu 8 freie Tage

                                            Monat                              Monat
                                                                                                                22
VB 01 | FB Tarifpolitik
Arbeitszeiten, die zum Leben passen
  II. Wahloption: tarifliche Freistellungszeit
 Wie funktioniert die Inanspruchnahme?
  Inanspruchnahme in Form von ganzen Tagen, vergleichbar dem Verfahren bei der
    Urlaubsnahme.
  Arbeitgeber und Beschäftigte können sich einvernehmlich auch auf eine hiervon
    abweichende Inanspruchnahme verständigen (z.B. Stunden).
  Bei der zeitlichen Festlegung der Freistellung sind die Wünsche der Beschäftigten im
    Rahmen der betrieblichen Möglichkeiten zu berücksichtigen (analog Urlaub).
  Der Freistellungsanspruch beträgt 8 Tage für Beschäftigte, bei denen sich die Arbeitszeit
    regelmäßig auf 5 Tage pro Woche verteilt (analog Urlaub).
  Die Ausübung einer Nebenbeschäftigung ist während der Freistellungszeit unzulässig.

                                                                                               23
VB 01 | FB Tarifpolitik
Arbeitszeiten, die zum Leben passen
  II. Wahloption: tarifliche Freistellungszeit
 Störfälle / Besonderheiten
  Keine Übertragbarkeit – dafür Auszahlung:
     Kann der Freistellungsanspruch aus personenbedingten Gründen nicht oder nicht
      vollständig im Kalenderjahr genommen werden (z.B. Krankheit), verfällt der
      Freistellungsanspruch.
     Die nicht realisierten Freistellungstage werden anteilig als tarifliches Zusatzgeld gemäß
      §2 TV T-ZUG ausgezahlt.
  Akuter Pflegefall tritt erst nach Auszahlung des T-ZUG auf
    In diesem Fall kann die betriebliche Sonderzahlung (Weihnachtsgeld) entsprechend um
    den Wert der tariflichen Freistellungszeit verringert werden.
  Bei Ende des Arbeitsverhältnisses
    Endet das Arbeitsverhältnis nach Entnahme der Freistellungstage und vor dem
    Auszahlungstag des T-ZUG, ist die Differenz mit dem Arbeitsentgelt zu verrechnen.

                                                                                                  24
VB 01 | FB Tarifpolitik
Arbeitszeiten die zum Leben passen
  II. Wahloption: tarifliche Freistellungszeit
 Wahloption im Betrieb möglich machen
  Antrags-Verfahren:
    Antragschluss für die Wahloption T-ZUG für das Folgejahr ist jeweils der 31. Oktober.
    Betrieblich sollte das Antrags-Verfahren entsprechend geregelt werden.
  Ausgleich für entfallendes Arbeitsvolumen:
    BR und Arbeitgeber haben bis zum 31. Dezember anhand der vorliegenden Anträge zu erörtern, wie das
    entfallende Arbeitsvolumen ausgeglichen werden kann.

     Laut Tarifvertrag sind dazu insbesondere folgende     Darüber hinaus sollten weitere/andere
     Instrumente zu berücksichtigen:                       betriebliche/tarifliche Instrumente genutzt werden, z. B:
      Vereinbarung von Mehrarbeit                          Rückkehr aus Teilzeit in Vollzeit
      Anwendung des Volumenmodells                         Unbefristete Übernahme der Ausgebildeten
      Nutzung von Arbeitszeitkonten                        Personalbemessung / Einstellungen
      Auszahlung von Zeitguthaben bis zu 50 Std. laut      Qualifizierung
        Mantel-TV

                                                                                                                       25
VB 01 | FB Tarifpolitik
Tarifvertrag
Mobiles Arbeiten
(TV-MobA)

                   26
TV Mobiles Arbeiten
  Ziel und Begriffsbestimmung im Tarifvertrag

   Mobiles Arbeiten soll dazu beitragen, die Vereinbarkeit der Arbeitstätigkeit und der
       persönlichen Lebensführung zu verbessern und eine flexible Gestaltung von
       Arbeitszeit und -ort im privaten sowie betrieblichen Interesse zu ermöglichen.

   Mobiles Arbeiten umfasst alle arbeitsvertraglichen Tätigkeiten, die zeitweise (flexibel)
       oder regelmäßig (an fest vereinbarten Tagen) außerhalb der Betriebsstätten
       durchgeführt werden. Es ist nicht auf Arbeiten mit mobilen Endgeräten beschränkt.

   Mobiles Arbeiten umfasst nicht Tätigkeiten oder Arbeitsformen, die aufgrund ihrer
       Eigenart außerhalb des Betriebs zu erbringen sind, z.B. Bereitschaftsdienst,
       Rufbereitschaft, Telearbeit (regelm. Home-Office), Vertriebs-, Service- und
       Montagetätigkeiten oder vergleichbare Tätigkeiten.

                                                                                               27
VB 01 | FB Tarifpolitik
TV Mobiles Arbeiten (Wenn…Dann…)
  Tarifliche Rahmenbedingungen

  Die Betriebsparteien können mobiles Arbeiten durch freiwillige Betriebsvereinbarung
  vereinbaren. Dabei sind folgende Grundsätze zu beachten:

   Keine Nachteile durch Mobiles Arbeiten für Beschäftigte
   Einhaltung der gesetzlichen und tariflichen Arbeitszeitregelungen
   Recht auf Nicht- Erreichbarkeit
   Teilnahme an Abteilungs-, oder Betriebsversammlungen
   Geltung gesetzliche Unfallversicherung
   Arbeit an Urlaubstagen ist unzulässig
   Qualifizierung zu den technischen Anwendungen der mobilen Arbeit, soweit erforderlich

                                                                                        28
VB 01 | FB Tarifpolitik
TV Mobiles Arbeiten (Wenn…Dann…)
  Inhalte der freiwilligen Betriebsvereinbarung

 In der Betriebsvereinbarung ist zu regeln, unter welchen Voraussetzungen mobiles
 Arbeiten durchgeführt und in Anspruch genommen werden kann:

  Verständigung über Lage, Zeitraum und Häufigkeit des Mobilen Arbeitens
  Die Interessen des Beschäftigten sind zu berücksichtigen
  Dokumentation der geleisteten Arbeitszeit

 Folgendes kann geregelt werden:

  Lage der Arbeitszeit, betriebliche Präsenz
  Arbeitsmittel, Datenschutz
  Leistungs- und Verhaltenskontrolle, Konfliktlösungsmechanismus

                                                                                    29
VB 01 | FB Tarifpolitik
TV Mobiles Arbeiten (Wenn…Dann…)
  Ausnahmeregelungen
      Die regelmäßige Arbeitszeit gemäß der entsprechenden Ziffern des
       Manteltarifvertrags verteilt sich für Beschäftigte in mobiler Arbeit auf Werktage von
       Montag bis Freitag. Zur Vor- und Nachbereitung dürfen Beschäftigte auf freiwilliger
       Basis auch am Samstag mobil arbeiten.
      Mehrarbeit während mobiler Arbeit ist nur zuschlagspflichtig, wenn diese vom
       Vorgesetzten beantragt und nach Genehmigung durch den Betriebsrat angeordnet
       wurde. Die Zuschlagshöhe richtet sich nach der entsprechenden Ziffer des
       Manteltarifvertrags.
      Beschäftigte in mobiler Arbeit haben keinen Anspruch auf Spätschicht- und
       Nachtzuschläge, es sei denn, die Spät- bzw. Nachtarbeit ist ausdrücklich durch den
       Vorgesetzten angeordnet oder es wurde für entsprechende Zeiten auf Veranlassung
       des Vorgesetzten ausdrücklich Erreichbarkeit vereinbart und der Beschäftigte
       erbringt in diesen Zeiten Arbeitsleistungen.
      Bei Abschluss einer BV zu mobiler Arbeit verkürzt sich die Ruhezeit der Beschäftigten
       in mobiler Arbeit auf bis zu neun Stunden, wenn sie Arbeitsende oder Arbeitsbeginn
       selber festlegen können (Öffnungsklausel Arbeitszeitgesetz). In diesem Fall ist
       innerhalb von sechs Monaten eine entsprechende Verlängerung der Ruhezeit
       einzuhalten.
                                                                                               30
VB 01 | FB Tarifpolitik
Hier könnte man den (kurzen) Film
      zum Abschluss einbinden
           http://intranet.bo-
it.de/cps/rde/xchg/intranet/style.xsl/v
            iew_71334.htm

                                          31
Danke für die Aufmerksamkeit!

                                32
Sie können auch lesen