Salzburger Wohnbauförderung - Sanierung Solar und ökologisches Heizen Beratung - Land Salzburg
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www.salzburg.gv.at/wohnen Salzburger Wohnbauförderung Sanierung Solar und ökologisches Heizen Beratung
Inhalt Vorwort Landesrätin Dr. Brigitta Pallauf.................................................... 3 Wer kann eine Förderung beantragen?..................................................... 4 Welche energierelevanten Bestimmungen sind zu beachten?......................... 5 Was ist eine größere Renovierung?........................................................ 5 Was sind energieeffiziente Bestandbauten?............................................. 5 Wird ein Energieausweis benötigt?........................................................ 5 Was wird gefördert?............................................................................ 6 Wie wird gefördert?............................................................................ 9 Wer darf die Maßnahmen durchführen?.................................................10 Wann dürfen Sie mit den Bauarbeiten beginnen?......................................10 Wie stellen Sie Ihr Ansuchen?.............................................................11 Wann stellen Sie Ihr Ansuchen?...........................................................11 Wann erfolgt die Auszahlung des Zuschusses?..........................................12 Muss der Zuschuss zurückbezahlt werden?.............................................13 Welche weiteren Voraussetzungen müssen vorliegen?................................14 Vorwort Energiereferent Landesrat DI Dr. Josef Schwaiger.......................... 15 Solar- und Heizungsförderung ...........................................................16 Beratung........................................................................................ 18 www.salzburg.gv.at/wohnen
Quelle: Salzburger Volkspartei Vorwort Wohnen in Salzburg Mit der Salzburger Wohn- Grundstücken sollen Ortskerne Salzburg, soll dazu einen Bei- bauförderung soll die Schaffung gestärkt werden, da dies auch trag leisten. Gerne können Sie von attraktivem Wohnraum in ein großes Anliegen der Lan- auch ein persönliches, kos- einer gesunden und vielfältig desregierung ist. Es wird aber tenloses Beratungsgespräch in gestalteten Wohnumwelt un- auch ein erheblicher Anteil der der Wohnberatung Salzburg in terstützt werden. Dabei ist es Wohnbauförderungsmittel für Anspruch nehmen. Vereinbaren auch erforderlich, dass sich die die Wohnbeihilfe verwendet. Sie dazu einen Termin unter Wohnbauförderung ständig den Dabei handelt es sich um einen der Telefonnummer 0662/8042- verändernden Bedürfnissen der Zuschuss, der Mieterinnen 3000. Informationsmaterial Menschen an Wohnraum und oder Mietern gewährt werden zur Wohnbauförderung finden Wohnformen anpasst und auf kann, wenn diese durch den Sie auch auf der Homepage diese Bedürfnisse entsprechend Wohnungsaufwand unzumutbar des Landes Salzburg: www. eingeht. Ziel der Wohnbauför- belastet sind. Das Land Salz- salzburg.gv.at/wohnbaufoer- derung ist es aber auch, nicht burg stellt jährlich mehr als derung. nur den Neubau von Objekten 140 Mio. € für die Wohnbauför- zu unterstützen, sondern auch derung zur Verfügung. Nehmen Sie das Beratungsan- die vorhandene Bausubstanz im gebot in Anspruch! Land Salzburg im Hinblick auf Eine neue Wohnung zu kaufen, klimarelevante, ökologische zu mieten oder bestehenden Ihre und energetische Zielsetzun- Wohnraum zu sanieren, ist eine gen zu verbessern. Dabei ist sehr wichtige, oft einmali- der sparsame Verbrauch von ge Entscheidung im Leben. Grund und Boden ein wichtiges Diese ist mit weitreichenden Dr. Brigitta Pallauf Anliegen und bildet daher die Konsequenzen, auch in finan- Landesrätin für Verkehr, Grundlage etlicher Förderungs- zieller Hinsicht, verbunden. Infrastruktur und Wohnbau regelungen. Um den vielfälti- Informationen im Vorfeld gen Anforderungen gerecht zu stellen dabei eine wichtige werden, sieht die Wohnbauför- Entscheidungsgrundlage dar. derung in Salzburg eine Reihe Die vorliegende Broschüre, von Förderungsmöglichkeiten erstellt vom Salzburger Institut vor. Mit einer eigenen För- für Raumordnung und Wohnen derung zur Mobilisierung von (SIR) für die Wohnberatung www.salzburg.gv.at/wohnen
Sanierung 4 Wer kann eine Förderung beantragen? Eine Förderung der Sanierung von Wohnungen und Wohnhäusern erhalten Eigentümer des Gebäudes; Bauberechtigte; Wohnungseigentümer von Reihenhäusern, wenn die übrigen Wohnungseigentümer nach den Anforderungen des Wohnungs- eigentumsgesetzes schriftlich zustimmen; Wohnungseigentümer/Wohnungseigentümerinnen, Miteigentü- mer/ Miteigentümerinnen, Mieter/Mieterinnen sowie sonstige Nutzungsberechtigte bei Sanierungsmaßnahmen innerhalb der Wohnung. www.salzburg.gv.at/wohnen
Sanierung Welche energierelevanten 5 Bestimmungen sind zu beachten? Für die Förderung von energetischen Maßnahmen, die die Ge- bäudehülle betreffen müssen folgende Kennwerte eingehalten werden: förderbare Maßnahme höchst- zulässiger U-Wert (W/(m²K)) Austausch der Fenster und/oder der 1,35 Außentüren Außenwände 0,25 oberste Geschoßdecke, Dachschräge, Decken 0,20 über Außenluft Kellerdecke, Fußboden gegen Erdreich 0,35 Als Mindestanforderungen für die Energieeffizienz gilt folgende Richtlinie: Richtlinie „Energieeffizienz“ Was ist eine größere Renovierung? Sanierungsmaßnahmen, die mehr als 25 Prozent der Oberfläche der Gebäudehülle betreffen und zu einer verbesserten Gesamt- energieeffizienz führen. Was sind energieeffiziente Bestandsbauten? Darunter versteht man Bauten mit einem LEKT-Wert von höchstens 28, einem Pi-Wert von höchstens 68. Wird ein Energieausweis benötigt? Für Sanierungsmaßnahmen der Punkte 1 bis 8 der nachfolgenden Tabelle ist ein Energieausweis vorzulegen. Ihr Energieausweisbe- rechner muss bei der Einreichung einen Planungsenergieausweis und nach Abschluss der Arbeiten einen Fertigstellungsenergieaus- weis in das System des Landes hochladen. www.salzburg.gv.at/wohnen
Sanierung 6 Was wird gefördert? Gefördert werden folgende Maßnahmen bis zu den angegebenen höchstens förderbaren Kosten. Zuschussgrundbetrag max. förderbare ohne Zuschläge förderbare Maßnahmen Sanierungskosten 15 % 20 % 1. Verbesserung des baulichen Wärmeschutzes der Gebäudehülle – Außenwände, oberste Geschoß- 130 € 19,5 € 26 € decke oder Dachschräge, je m² saniertem Bauteil – Kellerdecke oder erdberührender Boden und Decken über Außenluft 2. Austausch der Fenster und/oder 400 € 60 € 80 € der Außentüren je m² Fenster- oder Türenfläche 3. Errichtung oder Erneuerung des Wärmebereitstellungssystems, soweit die neue Wärmebereitstellung 25.000 € (0 ≤ 30 kW) 3.750 € 5.000 € erfolgt durch eine 1.000 € je zus. kW (>30 ≤ 50 kW) 150 € 200 € Biomassezentralheizung (Pellets, 360 € je zus. kW (> 50 kW) 54 € 72 € Scheitholz, Hackschnitzel), durch Nah- oder Fernwärme, oder durch eine elektrisch betriebene Heizungswärmepumpe. 4. Erstmalige Errichtung eines Wärmeverteilsystems einschließlich der Heizkörper 90 € 13,5 € 18 € – nur in Kombination mit einer je m² Bruttogeschoßfläche Maßnahme gemäß der Z 3 1.000 € je m² Apertur Fläche 5. Errichtung, Erneuerung oder (0 ≤ 10 m²) 150 € 200 € Erweiterung einer thermischen 800 € je zus. m² Apertur Fläche 120 € 160 € Solaranlage (> 10 m²) 3.000 € je kWp (0 ≤ 5kWp) 6. Errichtung, Erneuerung oder Erwei- 2.000 € je zus. kWp (> 5kWp) terung einer Photovoltaik-Solaran- Bei Nichterreichen eines 450 € 600 € lage Mindestertrags von 800 kWh je 300 € 400 € kWp pro Jahr ist der Fördersatz im Verhältnis der Unterschreitung zu kürzen. www.salzburg.gv.at/wohnen
Sanierung 7 Zuschussgrundbetrag max. förderbare ohne Zuschläge förderbare Maßnahmen Sanierungskosten 15 % 20 % 7. Errichtung oder Erneuerung einer mechanischen Be- 80 € 12 € 16 € und Entlüftungsanlage mit je m² Bruttogeschoßfläche Wärmerückgewinnung 130 € 8. Dachsanierung 19,5 € 26 € je m² saniertem Bauteil 9. Maßnahmen zur alten- und/oder 15.000 € je Wohnung 2.250 € 3.000 € behindertengerechten Ausstattung 10. erstmaliger Einbau/Sanierung eines Bades einschließlich 5.000 € je Wohnung 750 € 1.000 € Erneuerung der Wasserleitungen 11. Sanierung der Elektro- 5.000 € je Wohnung 750 € 1.000 € installationen 12. baulicher Feuchtigkeitsschutz 5.000 € je Wohnung 750 € 1.000 € 13. sonstige Sanierungsmaßnahmen 7.000 € je Wohnung 1.050 € 1.400 € 14. nachträgliche Errichtung eines Personenaufzuges in Wohnhäusern 50.000 € mit drei oberirdischen Geschoßen je Aufzugsanlage 7.500 € 10.000 € zuzüglich je weiterem 6.000 € 900 € 1.200 € erschlossenen Keller- oder je zusätzlichem Geschoß Wohngeschoß 15. Umbau eines Personenaufzuges in Wohnhäusern mit drei 20.000 € oberirdischen Geschoßen je Aufzugsanlage 3.000 € 4.000 € zuzüglich je weiterem 2.000 € 300 € 400 € erschlossenen Keller- oder je zusätzlichem Geschoß Wohngeschoß Die förderbaren Sanierungskosten sind ebenso begrenzt mit den tatsächlich abgerechneten Kosten und dem Betrag von 100.000 Euro je Wohnung. www.salzburg.gv.at/wohnen
Sanierung 8 zu förderbaren Maßnahmen Punkt 9: Was sind altersgerechte Maßnahmen? Schaffung eines barrierefreien Zugangs Errichtung eines Treppenliftes Handläufe Schwellenentfernung Türenverbreiterung altersgerechte Gestaltung des Sanitärbereichs siehe dazu eigenen Folder zu förderbaren Maßnahmen Punkt 13: Was sind sonstige Sanierungsmaßnahmen? Wasserleitungen (Errichtung, Umgestaltung, Erneuerung) und allfälliger damit zusammenhängender Einbau einer Regen- bzw. Grauwassernutzungsanlage für WC Brandschutzmaßnahmen (z.B. Feuerwände, -türen) Sicherheitsbezogene Maßnahmen (siehe dazu eigenen Folder) Errichtung einer Blitzschutzanlage Sanierung des Stiegengeländers (sofern dieses aufgrund bau- rechtlicher Vorgaben öNormengerecht zu sanieren ist Sicherheitsbezogene Maßnahmen auf dem Dach (sofern diese aufgrund baurechtlicher Vorgaben öNormengerecht zu sanie- ren sind) www.salzburg.gv.at/wohnen
Sanierung Wie wird gefördert? 9 Das Land Salzburg gewährt einen Zuschuss, den Sie – bei förde- rungskonformer Nutzung des Objektes – nicht zurückbezahlen müssen. Der Zuschuss beträgt bei ▪ größeren Renovierungen und Erfüllung der Standards für energieeffiziente Bestandsbauten 20 % ▪ bei sonstigen Sanierungskosten 15 % von den förderbaren Sanierungskosten. Für erhöhte Gesamtenergieeffizienz und ökologische Baustoffwahl bei Verbesserung des baulichen Wärmeschutzes sowie für den Denkmalschutz erhöht sich der Prozentsatz um 0,5 % je Punkt nach dem Zuschlagspunktesystem. www.salzburg.gv.at/wohnen
Sanierung 10 Wer darf die Maßnahmen durchführen? Eine Sanierungsförderung kann nur gewährt werden, wenn die zu fördernden Maßnahmen von befugten Unternehmen durchgeführt werden. Material- und Arbeitskosten müssen ausgewiesen sein. Davon ausgenommen ist die Verbesserung des baulichen Wärme- schutzes der obersten Geschoßdecke. Für diese Maßnahme genügt die Vorlage einer Materialrechnung. Wann dürfen Sie mit den Bauarbeiten beginnen? Vor Abschluss des Fördervertrages dürfen Sie nicht mit den geförderten Sanierungsmaßnahmen beginnen. www.salzburg.gv.at/wohnen
Sanierung Wie stellen Sie Ihr Ansuchen? 11 Die Ansuchen werden im Internet über den online-Förderassisten- ten (Einstieg über die Homepage des Landes) gestellt. Ist für Ihre Sanierungsmaßnahme ein Energieausweis erforderlich, Förderstelle können Sie Ihren Förderantrag erst starten, wenn der Planungs- energieausweis durch Ihren Energieausweis-Berechner in die ZEUS-Datenbank hochgeladen und dieser vom Land Salzburg posi- Land Salzburg tiv geprüft wurde. Der Förderantrag wird mit allen erforderlichen Beilagen online versendet. Sie können sich diesen als pdf für den Abteilung 10 Eigengebrauch ausdrucken. Wohnen und Raumplanung Wohnberatung Salzburg Alles was bei der Förderungseinreichung zu beachten ist und welche Unterlagen erforderlich sind finden Sie im „Leitfaden zur Fanny-von–Lehnert-Straße 1 Antragstellung“. Postfach 527 5010 Salzburg Tel. 0662 8042 3000 Wann stellen Sie Ihr Ansuchen? e-mail: wohnbaufoerderung@ salzburg.gv.at Pro Jahr gibt es eine quartalsmäßige Kontingentierung an Förder- zusicherungen. Förderansuchen können jeweils ab dem 1. Werktag www.salzburg.gv.at/wohnen eines Quartals (außer Samstag) ab 9.00 Uhr gestellt werden bis das Kontingent ausgeschöpft ist. www.salzburg.gv.at/wohnen
Sanierung 12 Wann erfolgt die Auszahlung des Zuschusses? Der Zuschuss wird generell erst nach der Fertigstellung der Sanierungsarbeiten ausbezahlt. Folgende Voraussetzungen/Unterlagen müssen vorliegen: geprüfter Fertigstellungsenergieausweis (vom Energieausweis- Berechner hochgeladen) sofern für die Maßnahme(n) ein Pla- nungsenergieausweis erforderlich war Vorlage der saldierten Rechnungen und Feststellung der end- gültigen Sanierungskosten Die Auszahlung des Zuschusses unterbleibt, wenn dieser weniger als € 250,– beträgt. www.salzburg.gv.at/wohnen
Sanierung Muss der Zuschuss zurückbezahlt werden? 13 Der vom Land Salzburg gewährte Zuschuss muss bei förderungs- konformer Nutzung nicht zurückbezahlt werden. Eine Wohnung für die eine Sanierungsförderung gewährt wurde, gilt auf die Dauer von 5 Jahren als gefördert. Die Eintragung eines Pfandrechts oder eines Veräußerungsverbots im Grundbuch ist NICHT notwendig. www.salzburg.gv.at/wohnen
Sanierung 14 Welche weiteren Voraussetzungen müssen vorliegen? Das Gebäude muss mindestens fünf Jahre alt sein. Abgestellt wird dabei auf die ursprüngliche Bauvollendungsanzeige. Diese Frist gilt nicht, wenn Maßnahmen gefördert werden, die den Wohnbedürfnissen von Menschen mit Behinderung oder älteren Menschen dienen. Der Bestand des Gebäudes muss mit den raumordnungsrechtli- chen Vorschriften übereinstimmen (kein Schwarzbau). Die Wohnung muss nach Beendigung der Sanierungsmaßnah- men als Hauptwohnsitz verwendet werden. Dieselbe Sanierungsmaßnahme darf in den vergangenen fünf Jahren nicht gefördert worden sein. Die gleichzeitige Inanspruchnahme weiterer Förderungen anderer Gebietskörperschaften (z.B. Sanierungsscheck des Bundes) ist möglich. Nicht möglich ist eine Doppelförderung durch das Land Salzburg. www.salzburg.gv.at/wohnen
Vorwort 15 Schwerpunktaktion Solar und ökologisches Heizen Lieber Salzburgerinnen, zend zur Wohnbauförderung dieser hochwertigen fachlichen liebe Salzburger! habe ich mich entschlossen, Beratung können Sie sicherstel- energetische Einzelmaßnahmen len, eine richtige Entscheidung Salzburg ist ein Vorreiter- im Solar- und ökologischen im Sinne der Ökonomie und land in Sachen Ökologie und Heizungsbereich besonders zu Ökologie zu treffen. erneuerbare Energie. Mehr als forcieren. 45% des Gesamtenergiebedarfs Ich hoffe, Sie mit dieser stammen bereits aus erneuer- Nachstehend finden Sie die Initiative wesentlich dabei baren Quellen. Das Bestreben Details zu dieser Initiative. unterstützen zu können, einen der Salzburger Landesregierung Wichtig ist mir dabei, eine Beitrag für ein nachhaltiges ist es, im Jahr 2020 50% des hohe Qualität der Maßnahmen Salzburg zu leisten. Energiebedarfs erneuerbar zu gewährleisten und die Bür- aufzubringen. Um dieses sehr ger bestmöglich zu unterstüt- ehrgeizige Ziel zu erreichen, zen. Nehmen Sie deswegen vor Ihr müssen wir viele Hebel in Antragstellung das kostenlose Bewegung setzen. Die neue Beratungsangebot der Energie- Wohnbauförderung wird hier beratung Salzburg in Anspruch einen wichtigen Beitrag leis- und sichern Sie sich zusätzlich DI Dr. Josef Schwaiger ten. Ergänzend und unterstüt- € 100,-- an Förderung. Mit Landesrat www.energieaktiv.at
Sanierung 16 Solar- und Heizungsförderung Zur Umsetzung der Ziele in der Leitstrategie Salzburg 2050 im Bereich Energieeffizienz und erneuerbare Energien begleitet das Energieressort die Wohnbauförderung mit einer Aktion zur Errich- tung von Solaranlagen und Holzheizungen. Wer kann eine Förderung beantragen? Privatpersonen, die ihren Hauptwohnsitz in Salzburg haben und Eigentümer eines Gebäudes mit höchstens 5 Wohnungen sind. Was wird gefördert: Förderbare Maßnahmen Förderung in € 1. - 7. m 2 300,- pro m2 Errichtung und Erweiterung von thermischen Solaranlagen 8. - 14. m2 150,- pro m2 15. - 21. m2 75,- pro m2 Errichtung von PV-Anlagen am Gebäude bis max. 3 kWp 600,- pro kWp Errichtung von PV-Anlagen nachgeführt bis max. 2 kWp 900,- pro kWp Errichtung von Pelletsheizungen 3.000,- Errichtung von Hackgutheizungen 4.500,- Errichtung v. Scheitholzheizungen m. Pufferspeicher 2.600,- Errichtung Fernwärmeanschluss Bioenergie 3.000,- Errichtung von Mikronetzen ohne Fremdverkauf 3.000,- pro Anschluss Errichtung von Wärmepumpen 2.000,- Pufferspeicher-Bonus 500,- Die Förderung beträgt maximal 30 % der Investitionskosten. www.energieaktiv.at
Sanierung Folgende Förderkombinationen sind möglich: 17 Thermische Solaranlagen mit PV-Anlagen Solaranlagen mit Biomasseheizungen Solaranlagen mit Wärmepumpen Die Förderung ist auch für Neubauten möglich, wenn diese nicht im Rahmen der Wohnbauförderung gefördert werden. Bei thermischen Solaranlagen, Hackgut-, Pellets- und Scheitholzanlagen erhöht sich die Förderung um € 100,-, wenn vor Antragstellung eine (kostenlose) Energieberatung in Anspruch genommen wird. Bei Wärmepumpen ist eine kostenlose, verpflichtende Energieberatung erforderlich. Durch diese Maßnahme soll die Effizienz der Anlagen gesichert und gesteigert werden. Welche Bestimmungen sind zu beachten? Wird für mehrere Maßnahmen ein Förderantrag gestellt (z.B. Kombination Heizungstausch mit thermischer Sanierung) ist ausschließlich die Beantragung im Rahmen der Wohnbauförderung möglich. Für weitere Informationen und Rückfragen informiert Sie kostenlos und produktneutral die Energieberatung des Landes gerne unter: www.salzburg.gv.at/energieberatung telefonisch unter 0662 8042-3151. www.energieaktiv.at
Sanierung 18 Sie haben Fragen zur Salzburger Wohnbauförderung? www.salzburg.gv.at/wohnen Tel. 0662 8042 3000 Wohnberatung Salzburg, Fanny-von-Lehnert-Straße 1, 5020 Salzburg Beratung zur ▪ Aktuelle Förderungsrichtlinien Salzburger Wohnbauförderung ▪ Förderungsvoraussetzungen ▪ Finanzierungsberechnung unter Berücksichtigung der Wohnbauförderung Rechtsberatung ▪ Detaillierte Besprechung von Kauf- und Mietverträgen ▪ Allgemeine Anfragen zu Wohn- und Baurecht Allgemeine ▪ Beratungstipps technisch-planerische Beratung ▪ Baubiologie – gesundes Wohnen ▪ Material- und Energiefragen ▪ Tipps zu Bau- und Ausstattungsbeschreibungen Informationsbroschüren ▪ im Webshop des Landes als Druckversion bestellbar http://landversand.salzburg.gv.at/ oder als Download erhältlich. Jedes Monat finden nach tel. Terminvereinbarung Beratungen in den Bezirkshauptmannschaf- ten Zell am See, St. Johann und Tamsweg statt. Darüber hinaus bieten wir auch den Gemeinden und der Wohnungswirtschaft unsere Dienste (z.B. Seminare) an. Sie haben Fragen zur Energieförderung? www.energieaktiv.at, Tel. 0662 8042 3791 Sie möchten eine kostenlose und produktneutrale Energieberatung? Der Schwerpunkt der Beratung wird individuell mit Ihnen abgestimmt und umfasst alle wesentlichen Bereiche in Neubau- oder Sanierungsfragen. Anmeldung online unter www.salzburg.gv.at/energieberatung oder telefonisch unter 0662 8042 3151. www.energieaktiv.at
Impressum Medieninhaber: Land Salzburg Herausgeber: Mag. Walter Aigner, Abt. 10 Wohnen und Raumplanung Redaktion, Mitarbeit, Koordination: Dr. Herbert Rinner, Mag. Ursula Empl, Andrea Singer, SIR – Salzburger Institut für Raumordnung und Wohnen Satz und Grafik: SIR Druck, Herstellung: Hausdruckerei Land Salzburg Postfach 527, 5010 Salzburg Bildnachweis: © fotolia.com, SIR Erscheinungstermin: Februar 2018 (4. Auflage) © Alle Rechte, insbesondere das Recht der Vervielfältigung bleiben vorbehalten. Bitte beachten Sie, dass diese Broschüre nur einen Überblick zu den Bestimmungen der Salzburger Wohnbauförderung enthält. Trotz sorgfäliger Bearbeitung übernehmen wir keine Haftung für Richtigkeit und Vollständigkeit.
Wohnberatung Salzburg Fanny-v.-Lehnert Straße 1 | 5020 Salzburg Mo–Do 7.30–18.00 Uhr | Fr 7.30–15.00 Uhr www.salzburg.gv.at/wohnen Für eine persönliche Beratung ersuchen wir um telefonische Terminvereinbarung. Beratung in den Bezirken In den Bezirkshauptmannschaften Zell am See, St. Johann und Tamsweg nach telefonischer Vereinbarung Tel. 0662 8042 3000
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