Salzburger Wohnbauförderung - Sanierung Solar und ökologisches Heizen Beratung - Land Salzburg

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Salzburger Wohnbauförderung - Sanierung Solar und ökologisches Heizen Beratung - Land Salzburg
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         Salzburger
   Wohnbauförderung
                            Sanierung
                            Solar und
                            ökologisches Heizen
                            Beratung
Salzburger Wohnbauförderung - Sanierung Solar und ökologisches Heizen Beratung - Land Salzburg
Inhalt

Vorwort Landesrätin Dr. Brigitta Pallauf.................................................... 3

Wer kann eine Förderung beantragen?..................................................... 4

Welche energierelevanten Bestimmungen sind zu beachten?......................... 5

    Was ist eine größere Renovierung?........................................................ 5

    Was sind energieeffiziente Bestandbauten?............................................. 5

    Wird ein Energieausweis benötigt?........................................................ 5

Was wird gefördert?............................................................................ 6

Wie wird gefördert?............................................................................ 9

    Wer darf die Maßnahmen durchführen?.................................................10

    Wann dürfen Sie mit den Bauarbeiten beginnen?......................................10

    Wie stellen Sie Ihr Ansuchen?.............................................................11

    Wann stellen Sie Ihr Ansuchen?...........................................................11

    Wann erfolgt die Auszahlung des Zuschusses?..........................................12

    Muss der Zuschuss zurückbezahlt werden?.............................................13

    Welche weiteren Voraussetzungen müssen vorliegen?................................14

Vorwort Energiereferent Landesrat DI Dr. Josef Schwaiger.......................... 15

    Solar- und Heizungsförderung ...........................................................16

Beratung........................................................................................ 18

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Salzburger Wohnbauförderung - Sanierung Solar und ökologisches Heizen Beratung - Land Salzburg
Quelle: Salzburger Volkspartei
                                                                             Vorwort

                                   Wohnen in Salzburg

Mit der Salzburger Wohn-           Grundstücken sollen Ortskerne      Salzburg, soll dazu einen Bei-
bauförderung soll die Schaffung    gestärkt werden, da dies auch      trag leisten. Gerne können Sie
von attraktivem Wohnraum in        ein großes Anliegen der Lan-       auch ein persönliches, kos-
einer gesunden und vielfältig      desregierung ist. Es wird aber     tenloses Beratungsgespräch in
gestalteten Wohnumwelt un-         auch ein erheblicher Anteil der    der Wohnberatung Salzburg in
terstützt werden. Dabei ist es     Wohnbauförderungsmittel für        Anspruch nehmen. Vereinbaren
auch erforderlich, dass sich die   die Wohnbeihilfe verwendet.        Sie dazu einen Termin unter
Wohnbauförderung ständig den       Dabei handelt es sich um einen     der Telefonnummer 0662/8042-
verändernden Bedürfnissen der      Zuschuss, der Mieterinnen          3000. Informationsmaterial
Menschen an Wohnraum und           oder Mietern gewährt werden        zur Wohnbauförderung finden
Wohnformen anpasst und auf         kann, wenn diese durch den         Sie auch auf der Homepage
diese Bedürfnisse entsprechend     Wohnungsaufwand unzumutbar         des Landes Salzburg: www.
eingeht. Ziel der Wohnbauför-      belastet sind. Das Land Salz-      salzburg.gv.at/wohnbaufoer-
derung ist es aber auch, nicht     burg stellt jährlich mehr als      derung.
nur den Neubau von Objekten        140 Mio. € für die Wohnbauför-
zu unterstützen, sondern auch      derung zur Verfügung.              Nehmen Sie das Beratungsan-
die vorhandene Bausubstanz im                                         gebot in Anspruch!
Land Salzburg im Hinblick auf      Eine neue Wohnung zu kaufen,
klimarelevante, ökologische        zu mieten oder bestehenden         Ihre
und energetische Zielsetzun-       Wohnraum zu sanieren, ist eine
gen zu verbessern. Dabei ist       sehr wichtige, oft einmali-
der sparsame Verbrauch von         ge Entscheidung im Leben.
Grund und Boden ein wichtiges      Diese ist mit weitreichenden       Dr. Brigitta Pallauf
Anliegen und bildet daher die      Konsequenzen, auch in finan-       Landesrätin für Verkehr,
Grundlage etlicher Förderungs-     zieller Hinsicht, verbunden.       Infrastruktur und Wohnbau
regelungen. Um den vielfälti-      Informationen im Vorfeld
gen Anforderungen gerecht zu       stellen dabei eine wichtige
werden, sieht die Wohnbauför-      Entscheidungsgrundlage dar.
derung in Salzburg eine Reihe      Die vorliegende Broschüre,
von Förderungsmöglichkeiten        erstellt vom Salzburger Institut
vor. Mit einer eigenen För-        für Raumordnung und Wohnen
derung zur Mobilisierung von       (SIR) für die Wohnberatung

                                                                        www.salzburg.gv.at/wohnen
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                                Wer kann eine Förderung
                                beantragen?
                                Eine Förderung der Sanierung von Wohnungen und Wohnhäusern
                                erhalten

                                ƒƒ Eigentümer des Gebäudes;
                                ƒƒ Bauberechtigte;
                                ƒƒ Wohnungseigentümer von Reihenhäusern, wenn die übrigen
                                   Wohnungseigentümer nach den Anforderungen des Wohnungs-
                                   eigentumsgesetzes schriftlich zustimmen;
                                ƒƒ Wohnungseigentümer/Wohnungseigentümerinnen, Miteigentü-
                                   mer/ Miteigentümerinnen, Mieter/Mieterinnen sowie sonstige
                                   Nutzungsberechtigte bei Sanierungsmaßnahmen innerhalb der
                                   Wohnung.

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Welche energierelevanten                                                                       5

Bestimmungen sind zu
beachten?
Für die Förderung von energetischen Maßnahmen, die die Ge-
bäudehülle betreffen müssen folgende Kennwerte eingehalten
werden:

 förderbare Maßnahme                            höchst-
                                                zulässiger
                                                U-Wert (W/(m²K))
 Austausch der Fenster und/oder der
                                                       1,35
 Außentüren
 Außenwände                                            0,25
 oberste Geschoßdecke, Dachschräge, Decken
                                                       0,20
 über Außenluft
 Kellerdecke, Fußboden gegen Erdreich                  0,35
Als Mindestanforderungen für die Energieeffizienz gilt folgende
Richtlinie:
ƒƒ Richtlinie „Energieeffizienz“

Was ist eine größere Renovierung?
Sanierungsmaßnahmen, die mehr als 25 Prozent der Oberfläche
der Gebäudehülle betreffen und zu einer verbesserten Gesamt-
energieeffizienz führen.

Was sind energieeffiziente Bestandsbauten?
Darunter versteht man Bauten mit einem LEKT-Wert von höchstens
28, einem Pi-Wert von höchstens 68.

Wird ein Energieausweis benötigt?
Für Sanierungsmaßnahmen der Punkte 1 bis 8 der nachfolgenden
Tabelle ist ein Energieausweis vorzulegen. Ihr Energieausweisbe-
rechner muss bei der Einreichung einen Planungsenergieausweis
und nach Abschluss der Arbeiten einen Fertigstellungsenergieaus-
weis in das System des Landes hochladen.

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    Was wird gefördert?
    Gefördert werden folgende Maßnahmen bis zu den angegebenen höchstens förderbaren Kosten.

                                                                                  Zuschussgrundbetrag
                                                    max. förderbare                  ohne Zuschläge
            förderbare Maßnahmen
                                                    Sanierungskosten
                                                                                   15 %        20 %
     1. Verbesserung des baulichen
        Wärmeschutzes der Gebäudehülle
     – Außenwände, oberste Geschoß-                       130 €
                                                                                   19,5 €         26 €
        decke oder Dachschräge,                  je m² saniertem Bauteil
     – Kellerdecke oder erdberührender
        Boden und Decken über Außenluft

     2. Austausch der Fenster und/oder                     400 €
                                                                                     60 €         80 €
        der Außentüren                       je m² Fenster- oder Türenfläche

     3. Errichtung oder Erneuerung des
        Wärmebereitstellungssystems,
        soweit die neue
        Wärmebereitstellung
                                                     25.000 € (0 ≤ 30 kW)         3.750 €      5.000 €
        erfolgt durch eine
                                              1.000 € je zus. kW (>30 ≤ 50 kW)      150 €        200 €
        Biomassezentralheizung (Pellets,
                                                360 € je zus. kW (> 50 kW)           54 €         72 €
        Scheitholz, Hackschnitzel), durch
        Nah- oder Fernwärme, oder
        durch eine elektrisch betriebene
        Heizungswärmepumpe.

      4. Erstmalige Errichtung eines
         Wärmeverteilsystems
         einschließlich der Heizkörper                     90 €
                                                                                   13,5 €         18 €
         – nur in Kombination mit einer         je m² Bruttogeschoßfläche
         Maßnahme gemäß der Z 3

                                               1.000 € je m² Apertur Fläche
     5. Errichtung, Erneuerung oder
                                                          (0 ≤ 10 m²)              150 €         200 €
        Erweiterung einer thermischen
                                             800 € je zus. m² Apertur Fläche       120 €         160 €
        Solaranlage
                                                          (> 10 m²)

                                              3.000 € je kWp (0 ≤ 5kWp)
     6. Errichtung, Erneuerung oder Erwei-    2.000 € je zus. kWp (> 5kWp)
        terung einer Photovoltaik-Solaran-    Bei Nichterreichen eines             450 €         600 €
        lage                                  Mindestertrags von 800 kWh je        300 €         400 €
                                              kWp pro Jahr ist der Fördersatz
                                              im Verhältnis der Unterschreitung
                                              zu kürzen.

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                                                                       Zuschussgrundbetrag
                                              max. förderbare             ohne Zuschläge
        förderbare Maßnahmen
                                              Sanierungskosten
                                                                        15 %         20 %
 7. Errichtung oder Erneuerung
    einer mechanischen Be-                         80 €
                                                                           12 €         16 €
    und Entlüftungsanlage mit           je m² Bruttogeschoßfläche
    Wärmerückgewinnung

                                                  130 €
 8. Dachsanierung                                                        19,5 €         26 €
                                         je m² saniertem Bauteil

 9. Maßnahmen zur alten- und/oder
                                              15.000 € je Wohnung       2.250 €      3.000 €
    behindertengerechten Ausstattung

 10. erstmaliger Einbau/Sanierung
     eines Bades einschließlich                5.000 € je Wohnung         750 €      1.000 €
     Erneuerung der Wasserleitungen

 11. Sanierung der Elektro-
                                               5.000 € je Wohnung         750 €      1.000 €
     installationen

 12. baulicher Feuchtigkeitsschutz             5.000 € je Wohnung         750 €      1.000 €

 13. sonstige Sanierungsmaßnahmen
                                               7.000 € je Wohnung       1.050 €      1.400 €

 14. nachträgliche Errichtung eines
     Personenaufzuges in Wohnhäusern             50.000 €
     mit drei oberirdischen Geschoßen        je Aufzugsanlage           7.500 €     10.000 €
     zuzüglich je weiterem                        6.000 €                 900 €      1.200 €
     erschlossenen Keller- oder          je zusätzlichem Geschoß
     Wohngeschoß
 15. Umbau eines Personenaufzuges
     in Wohnhäusern mit drei                     20.000 €
     oberirdischen Geschoßen                 je Aufzugsanlage           3.000 €      4.000 €
     zuzüglich je weiterem                        2.000 €                 300 €        400 €
     erschlossenen Keller- oder          je zusätzlichem Geschoß
     Wohngeschoß

Die förderbaren Sanierungskosten sind ebenso begrenzt mit
ƒƒ den tatsächlich abgerechneten Kosten und
ƒƒ dem Betrag von 100.000 Euro je Wohnung.

                                                                    www.salzburg.gv.at/wohnen
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                                zu förderbaren Maßnahmen Punkt 9:
                                Was sind altersgerechte Maßnahmen?

                                ƒƒ Schaffung eines barrierefreien Zugangs
                                ƒƒ Errichtung eines Treppenliftes
                                ƒƒ Handläufe
                                ƒƒ Schwellenentfernung
                                ƒƒ Türenverbreiterung
                                ƒƒ altersgerechte Gestaltung des Sanitärbereichs
                                siehe dazu eigenen Folder

                                zu förderbaren Maßnahmen Punkt 13:
                                Was sind sonstige Sanierungsmaßnahmen?

                                ƒƒ Wasserleitungen (Errichtung, Umgestaltung, Erneuerung) und
                                   allfälliger damit zusammenhängender Einbau einer Regen-
                                   bzw. Grauwassernutzungsanlage für WC
                                ƒƒ Brandschutzmaßnahmen (z.B. Feuerwände, -türen)
                                ƒƒ Sicherheitsbezogene Maßnahmen (siehe dazu eigenen Folder)
                                ƒƒ Errichtung einer Blitzschutzanlage
                                ƒƒ Sanierung des Stiegengeländers (sofern dieses aufgrund bau-
                                   rechtlicher Vorgaben öNormengerecht zu sanieren ist
                                ƒƒ Sicherheitsbezogene Maßnahmen auf dem Dach (sofern diese
                                   aufgrund baurechtlicher Vorgaben öNormengerecht zu sanie-
                                   ren sind)

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Sanierung

Wie wird gefördert?                                                                           9

Das Land Salzburg gewährt einen Zuschuss, den Sie – bei förde-
rungskonformer Nutzung des Objektes – nicht zurückbezahlen
müssen.

Der Zuschuss beträgt bei

▪ größeren Renovierungen und Erfüllung der
   Standards für energieeffiziente Bestandsbauten   20 %

▪ bei sonstigen Sanierungskosten                   15 %
von den förderbaren Sanierungskosten.

Für erhöhte Gesamtenergieeffizienz und ökologische Baustoffwahl
bei Verbesserung des baulichen Wärmeschutzes sowie für den
Denkmalschutz erhöht sich der Prozentsatz um 0,5 % je Punkt
nach dem Zuschlagspunktesystem.

                                                                  www.salzburg.gv.at/wohnen
Sanierung

10

                                 Wer darf die Maßnahmen durchführen?
                                 Eine Sanierungsförderung kann nur gewährt werden, wenn die zu
                                 fördernden Maßnahmen von befugten Unternehmen durchgeführt
                                 werden. Material- und Arbeitskosten müssen ausgewiesen sein.
                                 Davon ausgenommen ist die Verbesserung des baulichen Wärme-
                                 schutzes der obersten Geschoßdecke. Für diese Maßnahme genügt
                                 die Vorlage einer Materialrechnung.

                                 Wann dürfen Sie mit den Bauarbeiten
                                 beginnen?
                                 Vor Abschluss des Fördervertrages dürfen Sie nicht mit den
                                 ge­förderten Sanierungsmaßnahmen beginnen.

     www.salzburg.gv.at/wohnen
Sanierung

Wie stellen Sie Ihr Ansuchen?                                                                     11

Die Ansuchen werden im Internet über den online-Förderassisten-
ten (Einstieg über die Homepage des Landes) gestellt.

Ist für Ihre Sanierungsmaßnahme ein Energieausweis erforderlich,    Förderstelle
können Sie Ihren Förderantrag erst starten, wenn der Planungs-
energieausweis durch Ihren Energieausweis-Berechner in die
ZEUS-Datenbank hochgeladen und dieser vom Land Salzburg posi-
                                                                     Land Salzburg
tiv geprüft wurde. Der Förderantrag wird mit allen erforderlichen
Beilagen online versendet. Sie können sich diesen als pdf für den    Abteilung 10
Eigengebrauch ausdrucken.                                            Wohnen und Raumplanung
                                                                     Wohnberatung Salzburg
Alles was bei der Förderungseinreichung zu beachten ist und
welche Unterlagen erforderlich sind finden Sie im „Leitfaden zur     Fanny-von–Lehnert-Straße 1
Antragstellung“.                                                     Postfach 527
                                                                     5010 Salzburg
                                                                     Tel. 0662 8042 3000
Wann stellen Sie Ihr Ansuchen?
                                                                     e-mail: wohnbaufoerderung@
                                                                     salzburg.gv.at
Pro Jahr gibt es eine quartalsmäßige Kontingentierung an Förder-
zusicherungen. Förderansuchen können jeweils ab dem 1. Werktag       www.salzburg.gv.at/wohnen
eines Quartals (außer Samstag) ab 9.00 Uhr gestellt werden bis
das Kontingent ausgeschöpft ist.

                                                                      www.salzburg.gv.at/wohnen
Sanierung

12                               Wann erfolgt die Auszahlung des Zuschusses?
                                 Der Zuschuss wird generell erst nach der Fertigstellung der
                                 Sanierungsarbeiten ausbezahlt.

                                 Folgende Voraussetzungen/Unterlagen müssen vorliegen:

                                 ƒƒ geprüfter Fertigstellungsenergieausweis (vom Energieausweis-
                                    Berechner hochgeladen) sofern für die Maßnahme(n) ein Pla-
                                    nungsenergieausweis erforderlich war
                                 ƒƒ Vorlage der saldierten Rechnungen und Feststellung der end-
                                    gültigen Sanierungskosten

                                 Die Auszahlung des Zuschusses unterbleibt, wenn dieser weniger
                                 als € 250,– beträgt.

     www.salzburg.gv.at/wohnen
Sanierung

Muss der Zuschuss zurückbezahlt werden?                                                       13

Der vom Land Salzburg gewährte Zuschuss muss bei förderungs-
konformer Nutzung nicht zurückbezahlt werden. Eine Wohnung
für die eine Sanierungsförderung gewährt wurde, gilt auf die
Dauer von 5 Jahren als gefördert.

Die Eintragung eines Pfandrechts oder eines Veräußerungsverbots
im Grundbuch ist NICHT notwendig.

                                                                  www.salzburg.gv.at/wohnen
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14                               Welche weiteren Voraussetzungen müssen
                                 vorliegen?
                                 ƒƒ Das Gebäude muss mindestens fünf Jahre alt sein. Abgestellt
                                    wird dabei auf die ursprüngliche Bauvollendungsanzeige. Diese
                                    Frist gilt nicht, wenn Maßnahmen gefördert werden, die den
                                    Wohnbedürfnissen von Menschen mit Behinderung oder älteren
                                    Menschen dienen.
                                 ƒƒ Der Bestand des Gebäudes muss mit den raumordnungsrechtli-
                                    chen Vorschriften übereinstimmen (kein Schwarzbau).
                                 ƒƒ Die Wohnung muss nach Beendigung der Sanierungsmaßnah-
                                    men als Hauptwohnsitz verwendet werden.
                                 ƒƒ Dieselbe Sanierungsmaßnahme darf in den vergangenen fünf
                                    Jahren nicht gefördert worden sein.

                                 Die gleichzeitige Inanspruchnahme weiterer Förderungen anderer
                                 Gebietskörperschaften (z.B. Sanierungsscheck des Bundes) ist
                                 möglich. Nicht möglich ist eine Doppelförderung durch das Land
                                 Salzburg.

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Vorwort

                                                                                                     15

Schwerpunktaktion Solar und ökologisches Heizen
Lieber Salzburgerinnen,          zend zur Wohnbauförderung         dieser hochwertigen fachlichen
liebe Salzburger!                habe ich mich entschlossen,       Beratung können Sie sicherstel-
                                 energetische Einzelmaßnahmen      len, eine richtige Entscheidung
Salzburg ist ein Vorreiter-      im Solar- und ökologischen        im Sinne der Ökonomie und
land in Sachen Ökologie und      Heizungsbereich besonders zu      Ökologie zu treffen.
erneuerbare Energie. Mehr als    forcieren.
45% des Gesamtenergiebedarfs                                       Ich hoffe, Sie mit dieser
stammen bereits aus erneuer-     Nachstehend finden Sie die        Initiative wesentlich dabei
baren Quellen. Das Bestreben     Details zu dieser Initiative.     unterstützen zu können, einen
der Salzburger Landesregierung   Wichtig ist mir dabei, eine       Beitrag für ein nachhaltiges
ist es, im Jahr 2020 50% des     hohe Qualität der Maßnahmen       Salzburg zu leisten.
Energiebedarfs erneuerbar        zu gewährleisten und die Bür-
aufzubringen. Um dieses sehr     ger bestmöglich zu unterstüt-
ehrgeizige Ziel zu erreichen,    zen. Nehmen Sie deswegen vor      Ihr
müssen wir viele Hebel in        Antragstellung das kostenlose
Bewegung setzen. Die neue        Beratungsangebot der Energie-
Wohnbauförderung wird hier       beratung Salzburg in Anspruch
einen wichtigen Beitrag leis-    und sichern Sie sich zusätzlich   DI Dr. Josef Schwaiger
ten. Ergänzend und unterstüt-    € 100,-- an Förderung. Mit        Landesrat

                                                                             www.energieaktiv.at
Sanierung

16
                                      Solar- und Heizungsförderung
                                      Zur Umsetzung der Ziele in der Leitstrategie Salzburg 2050 im
                                      Bereich Energieeffizienz und erneuerbare Energien begleitet das
                                      Energieressort die Wohnbauförderung mit einer Aktion zur Errich-
                                      tung von Solaranlagen und Holzheizungen.

                                      Wer kann eine Förderung beantragen?
                                      Privatpersonen, die ihren Hauptwohnsitz in Salzburg haben und
                                      Eigentümer eines Gebäudes mit höchstens 5 Wohnungen sind.

                                      Was wird gefördert:

                   Förderbare Maßnahmen                                             Förderung in €
                                                                1. - 7. m   2
                                                                                     300,- pro m2
                Errichtung und Erweiterung von
                   thermischen Solaranlagen                     8. - 14. m2          150,- pro m2
                                                               15. - 21. m2           75,- pro m2
            Errichtung von PV-Anlagen am Gebäude             bis max. 3 kWp         600,- pro kWp
            Errichtung von PV-Anlagen nachgeführt            bis max. 2 kWp         900,- pro kWp
               Errichtung von Pelletsheizungen                                          3.000,-
               Errichtung von Hackgutheizungen                                          4.500,-
      Errichtung v. Scheitholzheizungen m. Pufferspeicher                               2.600,-
          Errichtung Fernwärmeanschluss Bioenergie                                      3.000,-
        Errichtung von Mikronetzen ohne Fremdverkauf                             3.000,- pro Anschluss
                Errichtung von Wärmepumpen                                              2.000,-
                     Pufferspeicher-Bonus                                                500,-

                                      Die Förderung beträgt maximal 30 % der Investitionskosten.

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Sanierung

Folgende Förderkombinationen sind möglich:                                                   17
ƒƒ Thermische Solaranlagen mit PV-Anlagen
ƒƒ Solaranlagen mit Biomasseheizungen
ƒƒ Solaranlagen mit Wärmepumpen

Die Förderung ist auch für Neubauten möglich, wenn diese nicht
im Rahmen der Wohnbauförderung gefördert werden.

Bei thermischen Solaranlagen, Hackgut-, Pellets- und
Scheitholzanlagen erhöht sich die Förderung um € 100,-, wenn
vor Antragstellung eine (kostenlose) Energieberatung in Anspruch
genommen wird. Bei Wärmepumpen ist eine kostenlose,
verpflichtende Energieberatung erforderlich. Durch diese
Maßnahme soll die Effizienz der Anlagen gesichert und gesteigert
werden.

Welche Bestimmungen sind zu beachten?

Wird für mehrere Maßnahmen ein Förderantrag gestellt (z.B.
Kombination Heizungstausch mit thermischer Sanierung) ist
ausschließlich die Beantragung im Rahmen der Wohnbauförderung
möglich.

Für weitere Informationen und Rückfragen informiert Sie
kostenlos und produktneutral die Energieberatung des Landes
gerne unter:

www.salzburg.gv.at/energieberatung

telefonisch unter 0662 8042-3151.

                                                                       www.energieaktiv.at
Sanierung

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        Sie haben Fragen zur Salzburger Wohnbauförderung?
        www.salzburg.gv.at/wohnen          Tel. 0662 8042 3000
        Wohnberatung Salzburg, Fanny-von-Lehnert-Straße 1, 5020 Salzburg

        Beratung zur		                ▪ Aktuelle Förderungsrichtlinien
        Salzburger Wohnbauförderung		 ▪ Förderungsvoraussetzungen
        		                            ▪ Finanzierungsberechnung unter
        		                              Berücksichtigung der Wohnbauförderung

        Rechtsberatung
                       ▪ Detaillierte Besprechung von Kauf- und
        		               Mietverträgen
        		             ▪ Allgemeine Anfragen zu Wohn- und Baurecht

        Allgemeine 		 ▪ Beratungstipps
        technisch-planerische Beratung ▪ Baubiologie – gesundes Wohnen
        		                             ▪ Material- und Energiefragen
        		                             ▪ Tipps zu Bau- und Ausstattungsbeschreibungen

        Informationsbroschüren             ▪ im Webshop des Landes als Druckversion bestellbar
        		                                   http://landversand.salzburg.gv.at/ oder als Download
        		                                   erhältlich.
        Jedes Monat finden nach tel. Terminvereinbarung Beratungen in den Bezirkshauptmannschaf-
        ten Zell am See, St. Johann und Tamsweg statt.
        Darüber hinaus bieten wir auch den Gemeinden und der Wohnungswirtschaft
        unsere Dienste (z.B. Seminare) an.

        Sie haben Fragen zur Energieförderung?
        www.energieaktiv.at, Tel. 0662 8042 3791

        Sie möchten eine kostenlose und produktneutrale
        Energieberatung?
        Der Schwerpunkt der Beratung wird individuell mit Ihnen abgestimmt und umfasst alle
        wesentlichen Bereiche in Neubau- oder Sanierungsfragen.
        Anmeldung online unter www.salzburg.gv.at/energieberatung oder telefonisch unter
        0662 8042 3151.

     www.energieaktiv.at
Impressum
Medieninhaber: Land Salzburg
Herausgeber: Mag. Walter Aigner, Abt. 10 Wohnen und Raumplanung
Redaktion, Mitarbeit, Koordination: Dr. Herbert Rinner, Mag. Ursula Empl, Andrea Singer,
SIR – Salzburger Institut für Raumordnung und Wohnen
Satz und Grafik: SIR
Druck, Herstellung: Hausdruckerei Land Salzburg
Postfach 527, 5010 Salzburg
Bildnachweis: © fotolia.com, SIR
Erscheinungstermin: Februar 2018 (4. Auflage)
© Alle Rechte, insbesondere das Recht der Vervielfältigung bleiben vorbehalten.

Bitte beachten Sie, dass diese Broschüre nur einen Überblick zu den Bestimmungen der Salzburger Wohnbauförderung
enthält.
Trotz sorgfäliger Bearbeitung übernehmen wir keine Haftung für Richtigkeit und Vollständigkeit.
Wohnberatung
Salzburg
Fanny-v.-Lehnert Straße 1 | 5020 Salzburg
Mo–Do 7.30–18.00 Uhr | Fr 7.30–15.00 Uhr
www.salzburg.gv.at/wohnen
Für eine persönliche Beratung ersuchen
wir um telefonische Terminvereinbarung.

Beratung in den Bezirken
In den Bezirkshauptmannschaften
Zell am See, St. Johann und Tamsweg
nach telefonischer Vereinbarung

Tel. 0662 8042 3000
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