Sanierung der Gemeindeverbindungsstraße ist erfolgt

 
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Sanierung der Gemeindeverbindungsstraße ist erfolgt
50. Jahrgang

                               Sanierung der Gemeindeverbindungsstraße
                               ist erfolgt
Nr. 48
Einzelpreis 0,55
Donnerstag, 2. Dezember 2021

                               Ende Oktober wurde die Gemeindeverbindungsstraße nach Häringen inner-
                               halb von zwei Wochen saniert. Hierbei wurde durch die Firma Moll aus
                               Gruibingen eine Asphaltarmierung eingelegt und die Asphaltdecke erneuert.
                               Zusätzlich wurden die Wassergräben gesäubert und die Bankette herge-
                               stellt.

                               In den Erhalt der Infrastruktur hat die Stadt rund 220.000 Euro investiert.
Kundenberatung Abfallwirt-
       schaftsbetrieb Landkreis
       Esslingen ( 0800 9312-526)
       Mo – Fr          8.00 – 12 Uhr
       Mo – Mi      13.30 – 15.30 Uhr
       Do              13.30 – 18 Uhr
                                        Weilheim 1 2- und 4-wöchig                    2-wöchig                                    2-wöchig
                                        Weilheim 2 2-wöchig                           4-wöchig                                    4-wöchig

       Hausmüllabfuhr                   Donnerstag, 9. Dezember                    Donnerstag, 9. Dezember                     Donnerstag, 9. Dezember

                                        Weilheim 1 Montag, 6. Dezember
                                        Weilheim 2 Montag, 6. Dezember
       Gelber Sack                      Hepsisau Dienstag, 7. Dezember             Montag, 6. Dezember                         Montag, 6. Dezember
                                        Weilheim 1 Donnerstag, 2. Dezember
                                                   Donnerstag, 16. Dezember
                                        Weilheim 2 Donnerstag, 2. Dezember
       Biotonne                                    Donnerstag, 16. Dezember        Donnerstag, 2. Dezember                     Donnerstag, 2. Dezember

                                        Weilheim 1 Freitag, 17. Dezember
       Papiertonne                      Weilheim 2 Freitag, 17. Dezember

                                                                                   Alteisensammlung jeden 1. Freitag
                                                                                   im Monat von 19.00 bis 21 Uhr
       Alteisensammlung                                                            Schützenhaus Holzmaden

                                        DLRG:                                      Schützengilde:                              DLRG:
       Altpapiersammlung                Samstag, 12. März 2022                     Samstag, 11. Dezember                       Samstag, 12. März 2022
                                        Samstag, 11. Dezember, 9.00 – 13.00 Uhr

                                        Parkplatz Tennisanlage, Kirchheimer        Samstag, 9.30 – 11.00 Uhr,
       Altpapieranlieferung             Straße, Einfahrt gegenüber Sofienstraße!   Wertstoffhof, Kirchheimer Straße
                                        Recyclinghof Carl-Benz-Straße,             Wertstoffhof Holzmaden,
                                        Weilheim                                   Kirchheimer Straße, Kork tonne,        Recyclinghof
                                        Freitag             16.00 – 18.00 Uhr      Ausgabe „Gelbe Säcke“                  Mittwoch                   15.00 – 17.00 Uhr
       Wertstoffe                       Samstag              9.30 – 12.30 Uhr      Samstag               9.30 – 11.00 Uhr Samstag                     9.00 – 15.00 Uhr
                                        Deponie Gründener Wasen (nur Anliefe-      Grünabfallsammelplatz Ohmden, Straße        Grünabfallsammelplatz Ohmden, Straße
                                        rung von verholztem Grünschnitt)           nach Zell (nur ver holzter Grünschnitt)     nach Zell (nur ver holzter Grünschnitt)
                                        Freitag              14.00 – 17.00 Uhr     Mittwoch                15.00 – 17.00 Uhr   Mittwoch                15.00 – 17.00 Uhr
       Grünschnitt                      Samstag             10.30 – 13.30 Uhr      Samstag                  9.00 – 15.00 Uhr   Samstag                  9.00 – 15.00 Uhr

   Apothekendienste
Donnerstag, 2. Dezember, Schneider-Apotheke Mache,                                 Rettungsdienst, Notarzt,
Kirchheim, Marktstraße 29                   07021 2633
Freitag, 3. Dezember, Apotheke Jesingen,                                           Feuerwehr                                                    Notruf:         112
Kirchheim-Jesingen, Kirchheimer Straße 21   07021 59251                            Polizei                                                      Notruf:         110
Samstag, 4. Dezember, Apotheke Horch Pharmacie,                                    Krankentransporte                                                          19222
Nürtingen, Kirchstraße 10                   07022 33883
Sonntag, 5. Dezember, Marien-Apotheke, Bissingen,
Vordere Straße 53                           07023 9576928                          Notfallpraxis im Kreiskrankenhaus Nürtingen
Montag, 6. Dezember, Rathaus-Apotheke, Wendlingen,                                    116 117, Auf dem Säer 1
Uracher Straße 4                            07024 2230                              Werktag: Montag bis Donnerstag 19 bis 7 Uhr des Folgetages
Dienstag, 7. Dezember, Grüne Apotheke, Wendlingen,                                  Wochenende: Freitag bis Montag 19 bis 7 Uhr
Unterboihinger Straße 23                    07024 51311                             Feiertag: vor gesetzlichen Feier tagen 19 Uhr
Mittwoch, 8. Dezember, Löwen-Apotheke, Wendlingen,                                            bis 7 Uhr am Folgewerktag
Albstraße 31                                07024 7363
Die Notdienstbereitschaft beginnt um 8.30 Uhr und endet um                         Notfallpraxis im Kreiskrankenhaus Kirchheim
8.30 Uhr am Folgetag. Außerhalb der Ladenschlusszeiten ist                            116 117, Eugenstraße 3
eine gesetzliche Notdienstgebühr von 2,50 zu entrichten.                            Wochenende: Freitag 19 Uhr bis Montag 8 Uhr
                                                                                    Feiertag: vor gesetzlichen Feier tagen 19 Uhr
                                                                                              bis 8 Uhr am Folgewerktag
Störungsdienste
Abwasser Weilheim: 744668 (Kläranlage), Abwasser Holzmaden/
Ohmden: Gruppenklärwerk Wendlingen, 07024 4055-0                                   In der übrigen Zeit wenden Sie sich bitte in dringenden Not fällen
Straßenbeleuchtung Weilheim, 106-161,                                              an Ihren Hausarzt.
www.weilheim-teck.de/strassenbeleuchtung-melden
Straßenbeleuchtung Holzmaden, 90001-15
Straßenbeleuchtung Ohmden, 9510-13
Wasser Weilheim: EVF (Energieversorgung Filstal), 0800 6101-767
                                                                                   Notfallpraxis Kinder/Jugendliche      116 117
Wasser Holzmaden/Ohmden: Landeswasserversorgung,                                   Hals-Nasen-Ohren-Arzt                 116 117
  07345 96382120
Strom: Netze BW GmbH, 0800 3629-477                                                Augenarzt                             116 117
Gas: Netze BW GmbH, 0800 3629-447                                                  Zahnarzt                        0711 7877755
2. Dezember 2021                                                   Soziale Dienste und Hilfen                                                            Seite 3

                                                                                 Gesundheitsamt Esslingen
                                                                                 Am Aussichtsturm 5, 73207 Plochingen, 0711 3990-666
                                                                                 – Allgemeine Gesundheitsberatung, 0711 3902-1600
                                                                                 – AIDS-Beratung, anonymer und kostenloser AIDS-Test, 0711 3902-41642
Soziales Netz Raum Weilheim
Information – Beratung – Unterstützung                                           Psychosoziale Beratungsstelle
Anlaufstelle für hilfe- und pflegebedürftige Menschen und deren Angehörige       Suchtberatung – Außenstelle Kirchheim unter Teck, Marktstraße 48,
Koordinationsstelle für „Betreutes Wohnen zu Hause“                                07022 93244-19, Fax 07022 93244-28
Kontakt: Rosemarie Bühler, 07023 7433077, Büro: Bürger haus, Marktplatz 4,
Sprechzeiten: Montag 10 – 12 Uhr und nach telefonischer Vereinbarung, E-Mail:    Sozialpsychiatrischer Dienst Kirchheim
info@soziales-netz-weilheim.de.                                                  Ambulante Hilfen für seelisch kranke Menschen und ihre Familien,
Betreuungsangebote für ältere Menschen: „Der schöne Nachmittag“ am               Alleenstraße 74, Kirchheim unter Teck, 07021 92092-17 oder 92092-18
2. Donnerstag im Monat, „Café Lebenslust“ jeden Donnerstag (für Menschen
mit Demenz), 14.30 – 17 Uhr, Kontakt: 07023 7433077
                                                                                 Caritas-Verband für Württemberg
                                                                                 Psychologische Beratungsstelle für Eltern, Kinder und Jugendliche
Pflegestützpunkt Baden-Württemberg                                               Nürtingen, Werastraße 20, 07022 2158-0
Information, Beratung, Vermittlung bei Hilfe- und Pflegebedürftigkeit
und zur Vorsorge im Alter
Marktplatz 4, 73235 Weilheim an der Teck (Bürgerhaus, Hölderlinstube)            SOFA – Sozialpsychiatrischer Dienst für alte Menschen
Melissa Wolff, 0711 3902-43734, E-Mail: wolff.melissa@LRA-ES.de                  Nürtingen, Sigmaringer Straße 49 (Ecke Mühlstraße), 0711 3902-43330,
Erreichbarkeit: Montag bis Freitag, Termine nach Vereinbarung                    Fax 0711 3902-53330, Montag bis Freitag 9 – 12 Uhr und 13 – 16 Uhr,
                                                                                 außerhalb dieser Zeiten ist ein Anrufbeantworter geschaltet.
Diakoniestation Teck
Häusliche Alten- und Krankenpflege, Palliativversorgung,                         Psychologische Beratungsstelle
hauswirtschaftliche Versorgung, Essen auf Rädern, Hausnotruf                     für Erziehungs-, Familien- und Lebensfragen
24 Stunden erreichbar unter 07021 486220, Fax 07021 4862228                      Stiftung Tragwerk Kirchheim unter Teck
E-Mail: info@ds-teck.de, Homepage: www.ds-teck.de                                Schlierbacher Straße 43, Kirchheim unter Teck
Facebook: diakoniestationteck                                                       07021 48559-0, Fax 07021 48559-20
Pflegestützpunkt Weilheim, Bahnhofstraße 16, 73235 Weilheim an der Teck          c.plachki-pleikies@beratungsstelle-kirchheim.de, www.beratungsstelle-kirchheim.de
Pflegedienstleitung: Herr Michael Bihl, E-Mail: m.bihl@ds-teck.de
Ansprechpartner vor Ort: Bereich Pflege: Teamleitung Frau Sina Scherb, E-Mail:
s.scherb@ds-teck.de, Sprechzeiten: Montag und Freitag 9 – 16 Uhr, Dienstag,      Parkinson-Selbsthilfegruppe
9 – 12 Uhr, Mittwoch und Donnerstag 14 – 16 Uhr; Bereich Hauswirtschaft:         dPV-Regionalgruppe Kirchheim unter Teck-Nürtingen
Teamleitung Frau Nicole Holder, E-Mail: n.holder@ds-teck.de, Sprechzeiten:       Leiterin: Adelheid Epple, Marktplatz 2, 73235 Weilheim an der Teck,
Montag 8 – 10 Uhr, Dienstag 10.30 – 12 Uhr, Donnerstag 10.30 – 12.30 Uhr,           07023 6552, Fax 07023 7492828, Kartographie.epple@t-online.de
Freitag, 10.30 – 13 Uhr

DRK-Seniorenzentrum
Haus Kalixtenberg
– Offener Mittagstisch, Dauerpflege, Kurzzeitpflege, 07023 109-0
– Tageszentrum (Montag bis Freitag 8 – 16 Uhr), 07023 109-18                     Tierschutzverein Kirchheim unter Teck e. V.
                                                                                 Siechenwiesen 22, 73230 Kirchheim unter Teck
Malteser                                                                         Öffnungszeiten: dienstags, donnerstags und samstags jeweils von 15 bis 17 Uhr
Hans-Böckler-Straße 1, Kirchheim unter Teck,    07021 95052-0                       07021 71812, Fax 07023 748227
                                                                                 E-Mail: info@tierschutzverein-kirchheim.de

Sozialer Dienst
Osianderstraße 6/1, Kirchheim unter Teck, 0711 3902-2963,
Fax 0711 3902-1076, Sprechzeiten: Montag bis Freitag 8 – 12 Uhr,
                                                                                   Impressum:
Montag bis Mittwoch 13.30 – 15 Uhr, Donnerstag 13.30 – 18 Uhr                      Das Mitteilungsblatt für die Stadt Weilheim an der Teck, die Gemeinde
                                                                                   Holzmaden und die Gemeinde Ohmden erscheint einmal wöchent-
Hilfe zur Selbsthilfe für ältere Menschen                                          lich donnerstags. Herausgeber ist die Stadt Weilheim an der
                                                                                   Teck. Verantwortlich für den gemeinsamen, den amtlichen und
Kontaktbörse im Landkreis,    -Service: 07022 75367, mittwochs 9 – 11 Uhr          nichtamtlichen Teil der Stadt Weilheim: Bürgermeister Johannes
                                                                                   Züfle, für den amtlichen und nichtamtlichen Teil der Gemeinde
Arbeitsgemeinschaft Hospiz                                                         Holzmaden: Bürgermeister Florian Schepp, für den amtlichen
                                                                                   und nichtamtlichen Teil der Gemeinde Ohmden: Bürgermeisterin
Begleitung Schwerkranker, Sterbender und ihrer Angehörigen, 0172 7455294           Barbara Born. Verantwortlich für den übrigen Teil: Ulrich Gottlieb,
Büro: Alleenstraße 74, Kirchheim unter Teck, 07021 9209227,                        Druck und Verlag GO Verlag GmbH & Co. KG, Kirchheim unter Teck,
Montag bis Freitag 9 – 11 Uhr                                                          07021 9750-0, Fax 07021 9750-33. Sämtliche Textbeiträge
                                                                                   müssen bei den Bürgermeisterämtern aufgegeben werden.
                                                                                   Anzeigen können bei GO Verlag GmbH & Co. KG, 73230 Kirchheim
Arbeitskreis Leben                                                                 unter Teck, Alleenstraße 158, 07021 9750-19, Fax 07021 9750-33,
Hilfe und Begleitung in Lebenskrisen, 07022 19298                                  E-Mail: anzeigen@teckbote.de, aufgegeben werden. Anzeigen-
Widerholtstraße 4, 73230 Kirchheim unter Teck, 07021 75002                         annahmeschluss: montags 16 Uhr.
                                                                                   Für Anzeigen und Beilagen mit politischem Inhalt gelten besondere
Kompass Kirchheim                                                                  Regelungen. Diese Anzeigen und Beilagen müssen einen örtlichen
                                                                                   Bezug haben und sind grundsätzlich bei den Bürgermeisterämtern
Psychologische Fachberatungsstelle bei sexualisierter Gewalt
                                                                                   aufzugeben. Annahmeschluss freitags.
  07021 6132, E-Mail: mail@kompass-kirchheim.de
Montag, Mittwoch und Donnerstag 9 – 12 Uhr, Montag und Dienstag 14 – 16 Uhr        Bezugspreise: Der Abonnementspreis bei Trägerzustellung beträgt
                                                                                   1,85 € pro Monat, bei Postzustellung 9,35 € (inkl. Portoanteil 7,50 €)
                                                                                   pro Monat, der Einzelverkaufspreis pro Exemplar 0,55 €. Alle
Verein Frauen helfen Frauen Kirchheim e. V.                                        Bezugspreise enthalten 7 % Mehrwertsteuer. Das Bezugsgeld ist
  07021 46553, Fax 07021 978960, Frauenhaus Kirchheim unter Teck,                  bei Barzahlung jährlich, bei Abbuchung halbjährlich im Voraus fällig.
  07021 75524 (bitte unbedingt auf Anrufbeantworter sprechen!)                     Vertrieb: Bei Fragen zur Lieferung, Bezugsgeldberechnung oder
                                                                                   bei Problemen mit der Zustellung wenden Sie sich bitte direkt an
                                                                                   den Vertrieb. Sie erreichen ihn per       07021 9750-37 oder -38,
Tageselternverein                                                                  per Fax 07021 9750-495 oder per E-Mail: vertrieb@go-kirchheim.
Büro Kirchheim:                                                                    de. Abbestellungen sind jeweils schriftlich mit einer Frist von einer
Schülestraße 13, 73230 Kirchheim unter Teck, Frau Nitsch, 07021 807236-2,          Woche zum Monatsende möglich.
E-Mail: p.nitsch@tev-kreis-es.de, Homepage: www.tageselternverein-kreis-es.de
Seite 4                                           Gemeinsame Bekanntmachungen                                                 2. Dezember 2021

   Corona-Impfaktion in Weilheim ab Montag, 6. Dezember 2021, 12 bis 18 Uhr
   Immer montags findet ab 6. Dezember 2021 jeweils von 12 bis 18 Uhr eine Impfaktion in der Limburghalle statt. Durchgeführt
   werden diese Impfungen von den Maltesern in Zusammenarbeit mit der DRK-Bereitschaft Weilheim.
   Am ersten Tag, 6. Dezember 2021, werden keine Termine vergeben. Für die weiteren Impftermine ist eine Online-Anmeldung
   mit Terminvergabe vorgesehen. Über folgenden Link (https://www.impfen-bw.de/#/impfaufklaerung) können die erforder-
   lichen Formulare für die Impfung heruntergeladen und vorbereitet werden. Damit kann das Impfgeschehen beschleunigt
   werden. Machen Sie davon Gebrauch.
   Wir freuen uns, dass wir damit kurzfristig ein Impfangebot vor Ort anbieten können.

                                                                   Frostgefahr für Wasserleitungen
 Corona-Schnelltestzentren                                         und Wasseruhren
 Testzentrum „Weilheim testet“ – Friseur velly Coiffure,
                                                                   Bedroht sind insbesondere wasserführende Leitungen in Außen-
 Untere Grabenstraße 16
                                                                   wänden und in ungeheizten Gebäuden oder Gebäudeteilen,
 Terminbuchung online: www.weilheim-testet.de
                                                                   z. B. in Dach- und Kellerräumen. Schließen Sie Kellerfenster in
 oder telefonisch: 07023 9439309
                                                                   den Wintermonaten. Besondere Beachtung verdienen wasser-
 Covid-Teststelle in Holzmaden                                     führende Anlagen, die während des Winters selten benutzt
 Die Osteopathiepraxis in Holzmaden ist seit Montag,               werden. Dazu zählen Leitungen und Armaturen in Ferien- und
 22. November 2021, offizielle Covid-Teststelle.                   Wochenendhäusern oder in Garagen sowie Gartenleitungen.
 Aufgrund der aktuellen Nachfrage bieten wir                       Die sicherste Vorsorge ist hier das Entleeren aller wasser-
 Antigen-Schnelltests (einmal pro Woche kostenlos)                 führenden Leitungen und Anlagenteilen.
 und PCR-Tests (kostenpflichtig) an.
                                                                   Wo ein Abstellen des Wassers nicht möglich ist, sollten Sie die
 Aufgrund des separaten Eingangs wird der Praxisbetrieb
                                                                   Heizung immer auf kleiner Stufe weiterlaufen lassen. Bei der
 dadurch nicht gestört.
                                                                   Einstellung auf „Frostschutz“ schaltet das Thermostatventil
 Ohne Terminvereinbarung –
                                                                   automatisch die Heizung ein, sobald die Raumtemperatur 5 °C
 Montag bis Freitag von 8 bis 16 Uhr
                                                                   unterschreitet. Das Wasser muss in den Rohren zirkulieren,
 Praxis für Osteopathie Oliver Garn (B.S.c. Ost.)
                                                                   damit es nicht gefriert.
 Hattenhofer Straße 1, 73271 Holzmaden
 Telefon 07023 743592                                              Bei längerer Abwesenheit, z. B. Urlaub, sollten Sie darauf achten,
                                                                   dass
 DRK Weilheim steigt wieder in die Bürgertestungen ein
 Durch die gestiegene Nachfrage nach Antigen-Tests, wird           • die Brennstoffvorräte bis zu Ihrer Rückkehr reichen,
 die DRK-Bereitschaft Weilheim wieder in die Testungen nach        • die Zirkulationspumpen ständig laufen, damit das Heizungs-
 dem SARS-CoV-2-Erreger einsteigen.                                  wasser ausreichend zirkulieren kann,
 Aufgrund der hohen Inzidenzen und den strengen Test-              • einen Bekannten oder Nachbarn darum bitten, dass die
 Vorgaben der Landesregierung, steigt auch der Bedarf an             Heizung täglich kontrolliert wird.
 Antigen-Schnelltests wieder deutlich an.
                                                                   Immer wieder muss die Feuerwehr zu Wasserschäden aus-
 Da es unter der Woche ausreichende Angebote in Weilheim
                                                                   rücken, die bei Beachtung dieser Regeln alle vermeidbar wären.
 und Umgebung gibt, werden die DRK-Helfer bis auf Weiteres
 jeden Samstag von 14 bis 16 Uhr in der Limburghalle Schnell-
 tests im vorderen Nasenbereich anbieten.
 Neu: Um lange Wartezeiten zu vermeiden und die Über-
 mittlung des Testergebnisses auf Luca oder die Corona-                            Mitteilung
                                                                                    Landratsamt Esslingen · Pulverwiesen 11 · 73726 Esslingen am Neckar
 WarnApp gewährleisten zu können, findet die Terminvergabe
 online unter www.drk-weilheim.de/schnelltest statt.
 Grundsätzlich ist eine Testung nur möglich, wenn sich der         Frostschutz für die Biotonne
 Proband gesund fühlt und keine Krankheitssymptome wie             Wenn die Außentemperaturen sinken, ist es Zeit, an den Frost-
 Fieber, Husten, Geschmacksverlust etc. aufweist.                  schutz für die Biotonne zu denken. Bei Minusgraden kann es
                                                                   passieren, dass der feuchte Biomüll in der Tonne festfriert. Bei
                                                                   der Leerung bleibt er dann in der Tonne kleben und lässt sich nur
                                                                   schwer oder gar nicht lösen. Dies lässt sich vermeiden, indem
Geschützte Tage im Dezember                                        der Biomüll möglichst trocken gehalten wird. Vor dem Befüllen
Nach dem Gesetz über Sonn- und Feiertage in der Fassung vom        der Biotonne kann man deren Boden mit Knüllpapier oder
8. Mai 1995 mit den inzwischen ergangenen Änderungen gelten        Eierkartons auslegen. Wenn zusätzlich die Bioabfälle in Papier
für Weihnachten und Silvester folgende Regelungen:                 eingewickelt werden, wird es auch bei klirrender Kälte kaum
                                                                   Probleme mit der Leerung der Tonne geben. Wichtig ist, dass
• Am 24. Dezember (Heiliger Abend) ab 17 Uhr sind in der
                                                                   saugfähiges Papier wie alte Zeitungen oder Küchenpapier ver-
  Nähe von Kirchen und anderen dem Gottesdienst dienenden
                                                                   wendet wird. Hochglanzpapier sollte nicht verwendet werden.
  Gebäuden alle Handlungen zu vermeiden, die geeignet sind,
                                                                   Wer seine Biotonne in Garage oder Schuppen unterstellt und sie
  den Gottesdienst zu stören.
                                                                   erst kurz vor 7 Uhr am Abfuhrtag herausholt, kann auch dadurch
• Am ersten Weihnachtsfeiertag (25. Dezember) sind öffentliche
                                                                   einem Festfrieren des Biomülls vorbeugen.
  Sportveranstaltungen bis 11 Uhr verboten.
• An Silvester (31. Dezember) sind in der Zeit von 18 bis 20 Uhr   Weitere Informationen gibt es bei der Kundenberatung des
  in der Nähe von Kirchen und anderen dem Gottesdienst             Abfallwirtschaftsbetriebs, Info-Telefon 0800 9312526, www.awb-
  dienenden Gebäuden alle Handlungen zu vermeiden, die             es.de
  geeignet sind, den Gottesdienst zu stören.
2. Dezember 2021                                  Gemeinsame Bekanntmachungen                                               Seite 5

Wenn trockene Bäume an Straße und Schiene
zur Gefahrenquelle werden
Waldeigentümer haben Verkehrssicherungspflicht
Der aktuelle Waldzustandsbericht spricht eine deutliche
Sprache: Hitze und Trockenheit der vergangenen Jahre haben
                                                                   Servicezentren für Altersvorsorge:
den Bäumen stark zugesetzt und können im Ganzen oder in
                                                                   Riester-Zulage für 2019 noch bis Ende des Jahres sichern
Teilen zu Gefahrenquellen werden. Daher weist das Kreisforst-
                                                                   Wer die staatliche Riester-Zulage für 2019 noch erhalten will,
amt Esslingen Waldeigentümer darauf hin, dass nicht nur für        muss diese spätestens bis Ende 2021 über den Anbieter
Bäume im eigenen Garten, sondern auch für Bäume an Wald-           seines Riester-Vertrages beantragen. Den dafür erforderlichen
rändern auf dem eigenen Waldgrundgrundstück eine Verkehrs-         Zulagenantrag erhält man beim Vertragsanbieter. Wer die
sicherungspflicht des Eigentümers besteht. Diese Regelung          Zulage nicht jedes Jahr gesondert beantragen will, kann dort
gilt auch für den Privatwald. Gefahrenquellen wie lose Äste,       auch einen Dauerzulagenantrag stellen. Der Antrag auf Zahlung
bruchgefährdete Kronenteile sowie standunsichere Bäume ent-        der Zulage wird dann automatisch von Jahr zu Jahr direkt durch
lang angrenzender öffentlicher Wege und Straßen, Kleingärten,      den Anbieter gestellt. Die Angaben im Dauerzulagenantrag
Bebauungen und entlang von Bahnlinien müssen vom Wald-             sollten allerdings regelmäßig überprüft werden. Ändern sich die
eigentümer beseitigt werden.                                       persönlichen Lebensverhältnisse, wie zum Beispiel bei einer
Entlang von Bahnlinien wurde die Verkehrssicherungspflicht         Heirat, der Geburt eines Kindes oder auch dem Kindergeldweg-
verschärft. Galt bisher die Regel, dass eine Überwachung           fall, müssen die Angaben im Antrag und gegebenenfalls auch
der Waldränder auf einer Tiefe von 30 Metern geboten ist, so       die Eigenbeiträge zur Riester-Rente angepasst werden.
wurde die Tiefe des zu kontrollierenden Grundstücksstreifens       Die volle staatliche Riester-Grundzulage für das Jahr 2019
im Juli 2021 vom Gesetzgeber auf 50 Meter erweitert. Umsturz-      beträgt 175,00 € pro Jahr. Zusätzlich wird eine Kinderzulage
gefährdete Bäume, herausbrechende oder herabstürzende Äste         von bis zu 300,00 € jährlich je Kind gezahlt. Einen sogenannten
sowie sonstige Vegetation sind zu beseitigen.                      „Berufseinsteigerbonus“ von zusätzlich einmalig 200,00 €
Auch an öffentlichen Straßen gilt die Verkehrssicherungspflicht    erhalten alle Personen, die zu Beginn des ersten Beitragsjahres
für die angrenzenden Waldeigentümer. Bei Unfällen durch            das 25. Lebensjahr noch nicht vollendet haben. Der Bonus wird
umstürzende Bäume oder herabfallende Äste kann der Grund-          gezahlt, damit bereits junge Menschen frühzeitig mit der Alters-
stückseigentümer schnell für entstandene Schäden in Haftung        vorsorge beginnen. Mehr Informationen nicht nur zur gesetz-
genommen werden.                                                   lichen Rente, sondern auch zur privaten und betrieblichen
                                                                   Altersvorsorge erhalten Interessierte in den Servicezentren für
Grundsätzlich ist beim Umgang mit abgebrochenen Starkästen,        Altersvorsorge der Deutschen Rentenversicherung Baden-Würt-
bruchgefährdeten Kronen und standunsicheren Bäumen Vor-            temberg. An 19 Standorten landesweit gibt es dort produkt- und
sicht geboten, denn es kann leicht zu Unfällen kommen. „Bei        anbieterneutrale individuelle Intensivgespräche zur Altersvor-
geschädigten Bäumen lässt man am besten Profis ran“, betont        sorge.
Kreisforstamtsleiterin Cordula Samuleit. Das Forstamt empfiehlt,
für solche Arbeiten eine qualifizierte Fachfirma zu beauftragen.   Adressen der Servicezentren für Altersvorsorge:
                                                                   www.prosa-bw.de

Moderner Staat und digitaler Aufbruch
Bundesvertreterversammlung der Deutschen
Rentenversicherung Bund tagt in Berlin
Am 2. Dezember 2021 tagt die Bundesvertreterversammlung
der Deutschen Rentenversicherung Bund. Die Mitglieder des
Selbstverwaltungsgremiums kommen wegen der andauernden
Corona-Situation virtuell zusammen. Die Sitzung ist öffent-
lich und beginnt um 11.30 Uhr. Auf www.deutsche-renten-
versicherung.de wird sie per Livestream übertragen.
Zu Beginn richten der geschäftsführende Bundesarbeitsminister
Hubertus Heil und der Bundesbeauftragte für die Sozialwahlen
Peter Weiß Grußbotschaften an die Bundesvertreterversamm-
lung. Über die Entwicklung der Finanzlage und den Fort-
schritt der Digitalisierung bei der Rentenversicherung berichtet
Alexander Gunkel, Vorsitzender des Bundesvorstandes.
Anschließend werden sich Gundula Roßbach, Präsidentin der
Deutschen Rentenversicherung Bund, Marc Reinhardt, Experte
für den Public Sector und Digital Government bei Capgemini,
und Prof. Dr. Wilhelm Bauer, Leiter des Fraunhofer Instituts für
Arbeitswirtschaft und Organisation, mit dem Thema „Moderner
Staat und digitaler Aufbruch“ befassen.
Im Rahmen der Bundesvertreterversammlung wird Alexander
Gunkel den Forschungspreis 2021 des Forschungsnetzwerks
Alterssicherung (FNA) verleihen.
Die Bundesvertreterversammlung besteht aus 30 Versicherten-
und 30 Arbeitgebervertretern aller 16 Rentenversicherungs-
träger. Sie werden bei der Sozialwahl gewählt und sind ehren-
amtlich tätig. Die nächste Sozialwahl findet am 31. Mai 2023
statt.
Seite 6                                                  Stadt Weilheim an der Teck                                       2. Dezember 2021

                  Stadt Weilheim an der Teck
                  Rathaus Weilheim (Telefon 0 70 23 / 1 06 - 0, E-Mail: stadt@weilheim-teck.de):
                  Bürgerbüro: Montag 7.30 – 16 Uhr, Dienstag 8 – 18 Uhr, Mittwoch 8 – 13 Uhr, Donnerstag 8 – 18 Uhr, Freitag 8 – 12.30 Uhr
                  Andere Ämter: Montag 7.30 – 12.30 Uhr, Dienstag – Freitag 9 – 12 Uhr, Dienstag 15 – 18 Uhr

  Amtliche Bekanntmachungen
Gebiet Rosenloh –                                                       Durch die Gewässerschau soll ein Beitrag zur Verringerung und
                                                                        Vermeidung von Hochwasserrisiken geleistet werden. Gleich-
Teilnehmer/innen der ersten Bürgerwerkstatt                             zeitig sollen Beeinträchtigungen der ökologischen Funktionen
beleuchten Chancen und Risiken                                          des Gewässers beseitigt werden.
20 Bürgerinnen und Bürger Weilheims fanden sich am ver-                 Zur ordnungsgemäßen Durchführung der Gewässerschau kann
gangenen Freitag zur ersten Bürgerwerkstatt anlässlich                  es notwendig sein, Privatgrundstücke zu betreten.
der Gewerbeflächenentwicklung im Gebiet Rosenloh in der
Limburghalle ein. Sie wurden nach dem Zufallsprinzip aus 2.000          Die Stadt Weilheim bittet die Anwohner bzw. Anlieger um ihr Ver-
angeschriebenen Weilheimern/innen ausgewählt. Wie er wartet             ständnis. Für Rückfragen wenden Sie sich bitte an die Abteilung
sorgte die Zufallsauswahl für eine heterogene Zusammen-                 Tiefbau, Telefon 07023 106-660.
setzung der Gruppe: eine etwa gleich große Anzahl von Frauen
und Männern, verteilt über alle Altersgruppen sowohl aus dem
Stadtgebiet Weilheim, als auch aus Hepsisau sowie mit und
ohne Migrationshintergrund.
                                                                          Stadtarchiv Weilheim
Im Rahmen von insgesamt drei Bürgerwerkstätten wird die                   Im Stadtarchiv Weilheim werden die in der Stadt verwaltung
Gruppe die Chancen und Risiken der geplanten Gewerbe-                     seit 1506 entstandenen Unterlagen verwahrt. Aus dem
entwicklung im Gebiet Rosenloh diskutieren. In einem ersten               Archivgut kann eine Fülle von Fragen zur Geschichte
Schritt wurden am vergangenen Freitag unter der Moderation                der Stadt Weilheim, aber auch zur Geschichte einzelner
von Ute Kinn vom Büro GRiPS Fragen für die anstehende                     Gebäude oder einzelner Personen in der Stadt, beant wortet
Expertenanhörung am 8. Dezember 2021 zusammengetragen.                    werden. Jeder, der ein berechtigtes Interesse an stadt-
Durchaus kritisch, aber sehr konstruktiv haben die Teilnehmer/            geschichtlichen Fragen hat, kann das Stadtarchiv an den
-innen die Themenfelder Natur- und Umweltschutz, Stadtent-                Öffnungstagen benutzen. Zwei Mitarbeiter des Kreisarchivs
wicklung, Verkehr, Landwirtschaft, Arbeitsplätze, Technik und             Esslingen, Frau Mühlnickel-Heybach oder Herr Fuchs vom
Entscheidungsprozess beleuchtet. Basis waren die Argumente                Kreisarchiv Esslingen, stehen zweimal im Monat dienstags
und Fragen, die in den beiden vorangegangenen Runden                      von 9 bis 13 Uhr und von 14 bis 17 Uhr für Anliegen und Aus-
Tischen mit Interessenvertretern/innen sowie bei der öffentlichen         künfte zur Verfügung.
Informations- und Dialogveranstaltung festgehalten wurden.                Um die geltenden Hygiene- und Abstandsregelungen einzu-
Die Motivation der Teilnehmer/innen, sich in den Bürgerwerk-              halten, weisen wir Sie darauf hin, dass
stätten zu engagieren, reicht unter anderem vom Interesse an              • eine Anmeldung im Kreisarchiv Esslingen unter Telefon
der neuen Technik, über den Wunsch, die Anliegen von Natur-                 0711 3902-42340 erforderlich ist,
und Umweltschutz in die Entscheidungsfindung einzubringen                 • nur ein Benutzer innerhalb eines bestimmten Zeitraums
bis hin zu Verbesserungen für die Verkehrssituation in Weilheim             zugelassen ist,
zu erreichen. Auch die Fragestellung, welche Arbeitsplatz- und            • eine medizinische Maske zu tragen ist,
Ausbildungsangebote das Vorhaben mit sich bringt, ist von                 • die Abstandsregeln einzuhalten sind.
Bedeutung.                                                                Fragen an die Stadtgeschichte können auch per E-Mail an
                                                                          Stadtarchiv@weilheim-teck.de oder Kreisarchiv@lra-es.de
Als Ergebnis der Bürgerwerkstatt wird nach dem dritten                    gestellt werden.
Zusammentreffen ein sogenanntes Bürgergutachten stehen,
das dem Gemeinderat für dessen Beschlussfassung voraus-                   Die nächsten Termine finden statt am:
sichtlich Ende Januar 2022 übergeben wird.                                 7. Dezember
                                                                          21. Dezember
Link zur Expertenanhörung am 8. Dezember 2021 – Live-Über-
tragung ab 17 Uhr: www.weilheim-teck.de/stream                            Nach den Vorschriften der Corona-Verordnung des Landes
                                                                          Baden-Württemberg gelten ab 1. Dezember 2021 folgende
                                                                          Regeln für den persönlichen Besuch im Stadtarchiv Weil-
Gewässerschau an der Lindach                                              heim:
Das Wassergesetz Baden-Württemberg (WG § 32 Abs. 6) ver-                  • maximal zwei Benutzer an einem Tag
pflichtet die Träger der Unterhaltungslast, in regelmäßigen               • Terminvereinbarung unter 0711 3902-42340 zwingend
Abständen eine Gewässerschau an den in ihrer Verant wortung                 erforderlich
liegenden Gewässern durchzuführen. Aus diesem Grund führt                 • Zutritt nur mit Impf- oder Genesenen-Nachweis oder
die Stadt Weilheim am 7. und 14. Dezember 2021 gemein-                      negativem Corona-Testnachweis (ausschließlich PCR-
sam mit dem Landratsamt Esslingen entlang der Lindach eine                  Test, maximal 48 Stunden alt)
Gewässerschau durch.                                                      • Pflicht zum Tragen einer medizinischen Schutzmaske
                                                                            (FFP2, KN95/N95, OP-Maske)
Eine Gewässerschau ist die Besichtigung eines Gewässers                   • Personen, die in Kontakt zu einer mit dem Coronavirus
und bezieht die Ufer sowie das für den Hochwasserschutz und                 infizierten Person stehen oder standen, wenn seit dem
für die ökologische Funktion notwendige Umfeld mit ein. Sie                 letzten Kontakt noch nicht 14 Tage vergangen sind, oder
dient dazu, Probleme und Gefahren festzustellen und deren                   die typischen Symptome einer Infektion mit dem Corona-
Beseitigung einzuleiten. Gefahrenquellen können u. a. Ablage-               virus, namentlich Geruchs- und Geschmacksstörungen,
rungen wie beispielsweise Komposthaufen und Holzstapel oder                 Fieber, Husten sowie Halsschmerzen, aufweisen, ist der
die Lagerung von wassergefährdeten Stoffen in der Nähe eines                Archivbesuch nicht gestattet.
Gewässers sein.
2. Dezember 2021                                   Stadt Weilheim an der Teck                                            Seite 7

Aufhebung des Bebauungsplanes Halde III
Der Gemeinderat der Stadt Weilheim an der Teck hat am           beantragen ist, und des § 44 Abs. 4 BauGB über das Erlöschen
23. November 2021 in öffentlicher Sitzung beschlossen, den      von Entschädigungsansprüchen, wenn der Antrag nicht inner-
Beschluss über die Aufstellung des Bebauungsplans „Halde III“   halb der Frist von drei Jahren gestellt ist, wird hingewiesen.
vom 10. Dezember 2019 aufzuheben.
                                                                Es wird darauf hingewiesen, dass eine Verletzung der im § 214
Der Beschluss zur Aufhebung des Bebauungsplans wird hier-       Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 – 3 des BauGB bezeichneten Verfahrens-
mit gemäß § 10 (3) BauGB öffentlich bekannt gemacht. Mit        und Formvorschriften, eine unter Berücksichtigung des § 214
dieser Bekanntmachung tritt der Aufstellungsbeschluss für den   Abs. 2 beachtliche Verletzung der Vorschriften über das Verhält-
Bereich „Halde III“ außer Kraft.                                nis des Bebauungsplans und des Flächennutzungsplans oder
                                                                aber nach § 214 Abs. 3 Satz 2 BauGB beachtlicher Mangel des
Im Zuge des neuen Baulandmobilisierungsgesetzes und zur
                                                                Abwägungsvorgangs nur beachtlich werden, wenn sie innerhalb
Sicherung des Verfahrens wird der Aufstellungsbeschluss vom
                                                                eines Jahres seit dieser Bekanntmachung schriftlich gegenüber
10. Dezember 2019 des Bebauungsplans „Halde III“ aufge-
                                                                der Gemeinde geltend gemacht worden sind. Der Sachverhalt,
hoben.
                                                                der die Verletzung von Rechtsvorschriften oder den Mangel des
Die Abgrenzung des räumlichen Geltungsbereiches kann der        Abwägungsvorgangs begründen soll, ist darzulegen.
Übersichtskarte entnommen werden.
                                                                Weilheim an der Teck, 25. November 2021
Auf die Vorschriften des § 44 Abs. 3 Satz 1 und 2 BauGB über
die Fälligkeit etwaiger Entschädigungsansprüche, im Falle der   Johannes Züfle
in den §§ 39 – 42 BauGB bezeichneten Vermögensnachteilen,       Bürgermeister
deren Leistung schriftlich beim Entschädigungspflichtigen zu

Öffentliche Bekanntmachung Bebauungsplan und örtliche Bauvorschriften „Halde III“
Aufstellung des Bebauungsplans
Öffentliche Auslegung gem. § 3 (2) BauGB i.V.m § 13b BauGB
Der Gemeinderat der Stadt Weilheim an der Teck hat am           Gleichzeitig hat der Gemeinderat der Stadt Weilheim an der Teck
23. November 2021 in öffentlicher Sitzung aufgrund von § 2      am 23. November 2021 in öffentlicher Sitzung den Bebauungs-
Abs. 1 BauGB beschlossen, für den Bereich „Halde III“ einen     planentwurf und die örtlichen Bauvorschriften „Halde III“
Bebauungsplan im beschleunigten Verfahren nach § 13b BauGB      gebilligt und beschlossen, diese nach § 3 Abs. 2 BauGB öffent-
aufzustellen.                                                   lich auszulegen.
Seite 8                                              Stadt Weilheim an der Teck                                2. Dezember 2021

Durch die Aufstellung des Bebauungsplans und der Satzung           Das Bebauungsplanverfahren wird nach den Vorschriften der
über die örtlichen Bauvorschriften „Halde III“ soll die Entwick-   §§ 13a und 13b BauGB (Bebauungsplan unter Einbeziehung von
lung eines Baugebietes mit Baugrundstücken für Ein- und Zwei-      Außenbereichsflächen in das beschleunigte Verfahren) ohne
Familien-Häuser im Anschluss an das Baugebiet „Halde II“ in        Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB
Weilheim-Hepsisau ermöglicht werden.                               durchgeführt.

Für den Planbereich ist der Bebauungsplanentwurf der SI Beratende Ingenieure GmbH & Co. KG vom 27. Oktober 2021 maßgebend.
Er ist nachfolgend unmaßstäblich dargestellt.

Der Entwurf des Bebauungsplans „Halde III“ mit planungsrecht-
lichen    Festsetzungen,    örtlichen   Bauvorschriften   und
Begründung vom 27. Oktober 2021, die spezielle artenschutz-
rechtliche Prüfung für das Gebiet „Halde III“ vom 24. Oktober
2021 sowie das Formblatt zur Natura-2000-Vorprüfung in
Baden-Württemberg vom 30. März 2021 werden von Donners-            Während der Auslegungsfrist können Stellungnahmen bei der
tag, 2. Dezember 2021, bis einschließlich Mittwoch, 5. Januar      Stadtverwaltung Weilheim an der Teck, Marktplatz 6, 73235
2022, bei der Stadtverwaltung Weilheim an der Teck im Rathaus-     Weilheim an der Teck, abgegeben werden. Da das Ergebnis der
foyer, Erdgeschoss, Marktplatz 6, während der Dienststunden        Behandlung der Stellungnahmen mitgeteilt wird, ist die Angabe
öffentlich ausgelegt.                                              der Anschrift des Verfassers zweckmäßig. Es wird darauf hinge-
                                                                   wiesen, dass verspätet eingegangene Stellungnahmen bei der
Zusätzlich können die oben genannten Bebauungsplanunter-           Beschlussfassung über den Bebauungsplan gemäß § 4a Abs. 6
lagen ab 2. Dezember 2021 auch auf der Homepage der Stadt          BauGB unberücksichtigt bleiben können.
Weilheim an der Teck unter der Rubrik „Familien & Senioren/
                                                                   Weilheim an der Teck, 25. November 2021
Bauen & Wohnen/Bebauungspläne im Verfahren“ eingesehen
werden. Über diesen QR-Code gelangen Sie ebenfalls bequem          Johannes Züfle
zu den Unterlagen:                                                 Bürgermeister
2. Dezember 2021                                               Stadt Weilheim an der Teck                                                          Seite 9

                                                                               Wir suchen
   Wir bilden aus!                                                             zum nächstmöglichen Zeitpunkt einen
   Zum 01. September 2022

                                                                               Mitarbeiter (m/w/d) in der
   Ausbildungsplatz Verwaltungs-
                                                                               Schulkindbetreuung
   fachangestellte (m/w/d) –
   Fachrichtung Kommunalverwaltung                                             unbefristet in Teilzeit (50 %), Mo – Fr 7:30 Uhr bis 9.30 Uhr und
                                                                               von 12.00 Uhr bis 14.00 Uhr

   Die Stadt Weilheim an der Teck mit dem Ortsteil Hepsisau hat rund           Die Stadt Weilheim ist Trägerin der Limburggrundschule. Dort
   10.300 Einwohner und ist zentraler Ort des Verwaltungsraums Weil-
                                                                               besuchen rund 350 Schülerinnen und Schüler die Klassen 1-4.
   heim an der Teck mit rund 19.000 Einwohnern. Die Stadtverwaltung
   unterteilt sich in die drei Bereiche Hauptamt, Stadtkämmerei und
   das Stadtbauamt und beschäftigt rund 220 Mitarbeiterinnen und               Ihre Aufgaben bei uns:
   Mitarbeiter.                                                                   · Betreuung der Kinder in den Gruppen der Ganztagesbetreuung
                                                                                    an der Limburggrundschule
   Während der dreijährigen Dauer der abwechslungsreichen und viel-               · Übernahme der Aufsicht vor Unterrichtsbeginn und nach
   seitigen Ausbildung, werden alle Bereiche der städtischen Kommu-                 Unterrichtsende
   nalverwaltung durchlaufen. Begleitend zur praktischen Ausbildung,
                                                                                  · Einsatz in der Ferienbetreuung
   erfolgt die fachtheoretische Ausbildung an der kaufmännischen
   Berufsschule im Blockunterricht.
                                                                               Ihr persönliches Profil:
   Eine 4-monatige Vorbereitungsphase auf die Abschlussprüfung an                 · Pädagogische Kenntnisse und/oder Erfahrung in der Arbeit
   der Verwaltungsfachschule rundet die Ausbildung ab.                              mit Kindern
                                                                                  · Aufgeschlossenheit und Kommunikationskompetenz
                                                                                  · Freude an der Arbeit mit Kindern im sozialen Umfeld einer
   Voraussetzungen:
                                                                                    Grundschule
      · Mittlerer Bildungsabschluß
                                                                                  · Zuverlässigkeit
      · Interesse an der Mitarbeit in der Verwaltung
      · Gute Kommunikationsfähigkeit und Freude am Umgang
                                                                               Unser Angebot:
        mit Bürgern
                                                                                 · Verantwortungsvolle Tätigkeit im Team der Ganztagesbetreuung
      · Zuverlässigkeit, Motivation und Teamfähigkeit
                                                                                 · Eine tarifgerechte Bezahlung in SuE-TvöD in Abhängigkeit der Vor-
                                                                                   qualifikation
   Jetzt online bewerben unter www.weilheim-teck.de/jobs
                                                                                 · Interne und externe Weiterbildungsangebote
   Für weitere Auskünfte steht Ihnen gerne zur Verfügung:                        · Sport- und gesundheitsfördernde Angebote
   Lilian Keulen, Tel. 07023/106-184                                             · Zuschuß zum Jobrad

                                                                               Jetzt online bewerben unter www.weilheim-teck.de/jobs

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Seite 10                                              Stadt Weilheim an der Teck                                2. Dezember 2021

Gemeinderat besichtigt Neubau der Festool GmbH
                                                                                   Gemeinsam mit interessierten Mitgliedern
                                                                                   des Gemeinderats nahmen Bürgermeister
                                                                                   Johannes Züfle und Volker Sigel, Leiter
                                                                                   der Bauverwaltung, an einem Betriebs-
                                                                                   rundgang der Firma Festool GmbH teil.
                                                                                   Der Führung, die bereits vor einigen
                                                                                   Wochen stattfand, ging ein herzlicher
                                                                                   Empfang durch Stefanie Luik, Mitglied der
                                                                                   Gründer familie, und Vorstand Oliver Neu-
                                                                                   brand sowie Michael Beck (Abteilungs-
                                                                                   leiter Gebäudemanagement) und Lutz
                                                                                   Heimann (projektleitender Architekt) vor-
                                                                                   aus. Es folgte eine kurze Vorstellung des
                                                                                   Familienunternehmens und der stetig
                                                                                   weiterentwickelten Technologien und ein-
                                                                                   gesetzten Systeme im Bereich der Elektro-
                                                                                   werkzeugentwicklung und Herstellung.
                                                                                   Bei der Führung durch das automatische
                                                                                   Kleinteilelager konnten sich die Besucher
                                                                                   ein Bild machen von den führerlosen
                                                                                   Transportsystemen. Die lichtdurchflutete
                                                                                   Produktionshalle, die den Mitarbeiterinnen
                                                                                   und Mitarbeitern ein helles und modernes
Verschafften sich einen Überblick in der neuen Montagehalle:                       Arbeitsumfeld bietet, war dabei das High-
Bürgermeister Johannes Züfle und der Leiter der Bauverwaltung, Volker Sigel,       light. Interessant im Hinblick auf den
mit interessierten Gemeinderatsmitgliedern                                         Energiehaushalt und den Nachhaltig-
                                                                                   keitsaspekt: Der Strom für eine Wärme-
pumpenanlage, die mit einer sehr geringen Vorlauftemperatur große Flächen heizt bzw. in den Sommermonaten kühlt, wird von
der Photovoltaikanlage auf dem Dach der Montagehalle gewonnen. Ein Rundgang durch die Büroräume rundeten die Führung ab.
Erst Anfang Mai dieses Jahres konnte Festool die neue nachhaltige Montagehalle mit angeschlossenem Bürogebäude nach nur
16 Monaten Bauzeit fertigstellen. Damit verstärkt die Festool GmbH als Teil der TTS-Gruppe ihren Fertigungsstandort Deutschland
um rund 10.000 Quadratmeter Gesamtfläche in Weilheim. Der 12 Meter hohe und knapp 100 Meter lange Neubau besteht aus
einem vierstöckigen Bürogebäude mit Besprechungsräumen und einer Kantine sowie aus einer großen Montagehalle. Der Neubau
entspricht modernsten energetischen Gebäudestandards. Auf dem Dach der Montagehalle wurde eine Photovoltaik-Anlage mit
einer Leistung von 600 kWp den benötigten Strom selbst produzieren – eine wesentliche Maßnahme für eine nachweisbar positive
Energiebilanz des Neubaus. Ende August/Anfang September sind rund 300 der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter von Neidlingen ins
neue Gebäude nach Weilheim umgezogen. Der bisherige Produktionsstandort in Neidlingen bleibt bestehen. Er wird umfassend
modernisiert und bietet der zerspanenden Fertigung, dem Motoren- und Werkzeugbau dringend benötigte Erweiterungsflächen.
Auch das Ausbildungszentrum für alle technischen und kaufmännischen Stellen bleibt weiterhin in Neidlingen.
Mit dem noch erweiterungsfähigen Standort der TTS gewinnt die Stadt Weilheim ein weit über die Region hinaus bekanntes mittel-
ständisches Familienunternehmen und somit einen zuverlässigen Arbeitgeber für rund 300 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter.

Über das Unternehmen TTS
Die TTS-Gruppe ist ein mittelständisches Familienunternehmen in der dritten Generation mit mehr als 3.000 Mitarbeitern, das seine
Produkte international in 58 Ländern vertreibt. Mit mehreren Tochtergesellschaften unter dem gemeinsamen Dach hat sich die Unter-
nehmensgruppe vor allem mit der Marke Festool als Spezialist für Schreiner, Maler, Autolackierer und den Bereich Renovieren und
Sanieren erfolgreich im internationalen Elektrowerkzeuge-Markt etabliert. Mit den US-Töchtern SawStop und Shaper werden die
Kompetenzen im Bereich Sicherheitstechnologie und Digitalisierung verstärkt. Im Jahr 2020 erzielte die TTS-Gruppe einen Konzern-
umsatz von 739 Millionen Euro. Das Unternehmen zählt zu den größten Arbeitgebern in der Region Esslingen und wurde aktuell mit
den Titeln „Deutschlands beste Arbeitgeber“ und „Best Digital Champion“ ausgezeichnet.

Räum- und Streupflicht bei Schnee und Eis
Entsprechend der Jahreszeit weist das Ordnungsamt hiermit              tümer und Besitzer solcher Grundstücke, die von der Straße
auf die Bestimmungen der Satzung über die Verpflichtung der            durch eine im Eigentum der Gemeinde oder des Trägers
Straßenanlieger zum Reinigen, Schneeräumen und Bestreuen               der Straßenbaulast stehende nicht genutzte, unbebaute
der Gehwege (Streupflichtsatzung) hin:                                 Fläche getrennt sind, wenn der Abstand zwischen Grund-
1. Innerhalb der geschlossenen Ortslage sind die Gehwege               stücksgrenze und Straße nicht mehr als 10 m, bei besonders
    oder – falls solche nicht vorhanden sind – entsprechende           breiten Straßen nicht mehr als die Hälfte der Straßenbreite
    Flächen am Rande der Fahrbahn zu reinigen, von Schnee zu           beträgt.
    räumen und zu bestreuen.                                        3. Die Räum- und Streupflicht der Anlieger erstreckt sich auf
    Als Gehwege gelten auch Fußwege oder entsprechende                 die ganze Länge der Straßengrenze ihrer Grundstücke. Geh-
    Flächen am Rande von Fußgängerzonen und verkehrs-                  wege sind in ihrer ganzen Breite, mindestens aber auf die
    beruhigten Bereichen.                                              Breite von 1,50 m von Schnee zu räumen und zu bestreuen.
2. Das Reinigen, Räumen und Bestreuen obliegt den Eigen-               Die von Schnee oder auftauendem Eis geräumten Flächen
    tümern und Besitzern der Grundstücke, die an öffentlichen          vor den Grundstücken müssen so aufeinander abgestimmt
    Straßen (Straßen, Wege, Plätze) grenzen. Besitzer sind insbe-      sein, dass eine durchgehende Benutzbarkeit der Gehweg-
    sondere Mieter und Pächter, die das Grundstück ganz oder           fläche gewährleistet ist. Vor jedem Hausgrundstück ist ein
    teilweise gebrauchen. Als Anlieger gelten auch die Eigen-          Zugang zur Fahrbahn zu räumen.
2. Dezember 2021                                      Stadt Weilheim an der Teck   Seite 11

   In Straßen mit einseitigem Gehweg trifft die Verpflichtung nur
   die Anlieger, deren Grundstücke an den Gehweg grenzen.
   Sind keine Gehwege vorhanden, so erstreckt sich die Ver-
   pflichtung auf eine für den Fußgänger verkehr erforderliche
   Breite, mindestens aber auf die Breite von etwa 1,50 m. Bei
   Gehwegen an Fahrbahnen ist der Schnee auf dem restlichen
   Teil des Gehweges und – nur soweit der Platz dafür nicht
   ausreicht – am Rande der Fahrbahn anzuhäufeln. Dabei
   ist darauf zu achten, dass Straßenrinnen und -einläufe frei
   bleiben.
4. Die Gehwege müssen werktags bis 7 Uhr, sonn- und feier-
   tags bis 8 Uhr geräumt sein. Wenn nach diesem Zeitpunkt
   Schnee fällt oder Eisglätte auftritt, ist unverzüglich, bei
   Bedarf auch wiederholt, zu räumen und zu streuen. Diese
   Pflicht endet um 21 Uhr.
5. Bei Schnee- oder Eisglätte sind abstumpfende Materialien
   wie Sand, Splitt oder Asche zu verwenden. Die Verwendung
   von auftauenden Streumitteln ist verboten. Splitt kann in
   haushaltsüblichen Mengen an den im Stadtgebiet aufge-
   stellten Streugutbehältern Limburghalle P 3, Georg-Kanden-
   wein-Straße, Kornbergstraße, Hohenstaufenstraße, Kirch-
   heimer Straße/Langer Morgen, Friedhof Hepsisau, Kirche
   Hepsisau, Rathaus Hepsisau entnommen werden.
6. Hinweise: Oftmals ist es dem städtischen Winterdienst
   nicht möglich, Wohnstraßen entsprechend zu räumen, da
   diese durch parkende Fahrzeuge zugestellt sind. Wir bitten
   deshalb, darauf zu achten, dass die gesetzliche Durch-
   fahrtsbreite von 3,00 m, die im Prinzip schon als Rettungs-
   gasse freigehalten werden muss, auch für Räum- und Streu-
   fahrzeuge freigehalten wird. Des Weiteren bitten wir um
   Beachtung, dass der geräumte Schnee immer am Rand der
   Fahrbahn anzuhäufeln ist und nicht wieder auf die geräumte
   Fahrbahn gebracht werden darf (Unfallgefahr!).
   Der städtische Winterdienst wird die Straßen der Verkehrs-
   bedeutung entsprechend räumen. Hauptverkehrsstraßen
   werden grundsätzlich bei Schneefall und einer Schneehöhe
   ab 3 cm geräumt. Wohnsammelstraßen und die Straßen in
   den Gewerbegebieten werden in der Regel ab einer Schnee-
   höhe von 11 cm geräumt. Wohnwege werden erst ab einer
   Schneehöhe von 15 cm geräumt.
   Auch beim städtischen Winterdienst wird weitgehend auf die
   Verwendung von Auftausalzen verzichtet. Lediglich bei den
   örtlichen Hauptstraßen, an besonderen Gefahrenstellen und
   bei Glatteis wird ein Salz/Splittgemisch verwendet.

Um Beachtung wird gebeten!
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