Sanierung der Gemeindeverbindungsstraße ist erfolgt
←
→
Transkription von Seiteninhalten
Wenn Ihr Browser die Seite nicht korrekt rendert, bitte, lesen Sie den Inhalt der Seite unten
50. Jahrgang Sanierung der Gemeindeverbindungsstraße ist erfolgt Nr. 48 Einzelpreis 0,55 Donnerstag, 2. Dezember 2021 Ende Oktober wurde die Gemeindeverbindungsstraße nach Häringen inner- halb von zwei Wochen saniert. Hierbei wurde durch die Firma Moll aus Gruibingen eine Asphaltarmierung eingelegt und die Asphaltdecke erneuert. Zusätzlich wurden die Wassergräben gesäubert und die Bankette herge- stellt. In den Erhalt der Infrastruktur hat die Stadt rund 220.000 Euro investiert.
Kundenberatung Abfallwirt- schaftsbetrieb Landkreis Esslingen ( 0800 9312-526) Mo – Fr 8.00 – 12 Uhr Mo – Mi 13.30 – 15.30 Uhr Do 13.30 – 18 Uhr Weilheim 1 2- und 4-wöchig 2-wöchig 2-wöchig Weilheim 2 2-wöchig 4-wöchig 4-wöchig Hausmüllabfuhr Donnerstag, 9. Dezember Donnerstag, 9. Dezember Donnerstag, 9. Dezember Weilheim 1 Montag, 6. Dezember Weilheim 2 Montag, 6. Dezember Gelber Sack Hepsisau Dienstag, 7. Dezember Montag, 6. Dezember Montag, 6. Dezember Weilheim 1 Donnerstag, 2. Dezember Donnerstag, 16. Dezember Weilheim 2 Donnerstag, 2. Dezember Biotonne Donnerstag, 16. Dezember Donnerstag, 2. Dezember Donnerstag, 2. Dezember Weilheim 1 Freitag, 17. Dezember Papiertonne Weilheim 2 Freitag, 17. Dezember Alteisensammlung jeden 1. Freitag im Monat von 19.00 bis 21 Uhr Alteisensammlung Schützenhaus Holzmaden DLRG: Schützengilde: DLRG: Altpapiersammlung Samstag, 12. März 2022 Samstag, 11. Dezember Samstag, 12. März 2022 Samstag, 11. Dezember, 9.00 – 13.00 Uhr Parkplatz Tennisanlage, Kirchheimer Samstag, 9.30 – 11.00 Uhr, Altpapieranlieferung Straße, Einfahrt gegenüber Sofienstraße! Wertstoffhof, Kirchheimer Straße Recyclinghof Carl-Benz-Straße, Wertstoffhof Holzmaden, Weilheim Kirchheimer Straße, Kork tonne, Recyclinghof Freitag 16.00 – 18.00 Uhr Ausgabe „Gelbe Säcke“ Mittwoch 15.00 – 17.00 Uhr Wertstoffe Samstag 9.30 – 12.30 Uhr Samstag 9.30 – 11.00 Uhr Samstag 9.00 – 15.00 Uhr Deponie Gründener Wasen (nur Anliefe- Grünabfallsammelplatz Ohmden, Straße Grünabfallsammelplatz Ohmden, Straße rung von verholztem Grünschnitt) nach Zell (nur ver holzter Grünschnitt) nach Zell (nur ver holzter Grünschnitt) Freitag 14.00 – 17.00 Uhr Mittwoch 15.00 – 17.00 Uhr Mittwoch 15.00 – 17.00 Uhr Grünschnitt Samstag 10.30 – 13.30 Uhr Samstag 9.00 – 15.00 Uhr Samstag 9.00 – 15.00 Uhr Apothekendienste Donnerstag, 2. Dezember, Schneider-Apotheke Mache, Rettungsdienst, Notarzt, Kirchheim, Marktstraße 29 07021 2633 Freitag, 3. Dezember, Apotheke Jesingen, Feuerwehr Notruf: 112 Kirchheim-Jesingen, Kirchheimer Straße 21 07021 59251 Polizei Notruf: 110 Samstag, 4. Dezember, Apotheke Horch Pharmacie, Krankentransporte 19222 Nürtingen, Kirchstraße 10 07022 33883 Sonntag, 5. Dezember, Marien-Apotheke, Bissingen, Vordere Straße 53 07023 9576928 Notfallpraxis im Kreiskrankenhaus Nürtingen Montag, 6. Dezember, Rathaus-Apotheke, Wendlingen, 116 117, Auf dem Säer 1 Uracher Straße 4 07024 2230 Werktag: Montag bis Donnerstag 19 bis 7 Uhr des Folgetages Dienstag, 7. Dezember, Grüne Apotheke, Wendlingen, Wochenende: Freitag bis Montag 19 bis 7 Uhr Unterboihinger Straße 23 07024 51311 Feiertag: vor gesetzlichen Feier tagen 19 Uhr Mittwoch, 8. Dezember, Löwen-Apotheke, Wendlingen, bis 7 Uhr am Folgewerktag Albstraße 31 07024 7363 Die Notdienstbereitschaft beginnt um 8.30 Uhr und endet um Notfallpraxis im Kreiskrankenhaus Kirchheim 8.30 Uhr am Folgetag. Außerhalb der Ladenschlusszeiten ist 116 117, Eugenstraße 3 eine gesetzliche Notdienstgebühr von 2,50 zu entrichten. Wochenende: Freitag 19 Uhr bis Montag 8 Uhr Feiertag: vor gesetzlichen Feier tagen 19 Uhr bis 8 Uhr am Folgewerktag Störungsdienste Abwasser Weilheim: 744668 (Kläranlage), Abwasser Holzmaden/ Ohmden: Gruppenklärwerk Wendlingen, 07024 4055-0 In der übrigen Zeit wenden Sie sich bitte in dringenden Not fällen Straßenbeleuchtung Weilheim, 106-161, an Ihren Hausarzt. www.weilheim-teck.de/strassenbeleuchtung-melden Straßenbeleuchtung Holzmaden, 90001-15 Straßenbeleuchtung Ohmden, 9510-13 Wasser Weilheim: EVF (Energieversorgung Filstal), 0800 6101-767 Notfallpraxis Kinder/Jugendliche 116 117 Wasser Holzmaden/Ohmden: Landeswasserversorgung, Hals-Nasen-Ohren-Arzt 116 117 07345 96382120 Strom: Netze BW GmbH, 0800 3629-477 Augenarzt 116 117 Gas: Netze BW GmbH, 0800 3629-447 Zahnarzt 0711 7877755
2. Dezember 2021 Soziale Dienste und Hilfen Seite 3 Gesundheitsamt Esslingen Am Aussichtsturm 5, 73207 Plochingen, 0711 3990-666 – Allgemeine Gesundheitsberatung, 0711 3902-1600 – AIDS-Beratung, anonymer und kostenloser AIDS-Test, 0711 3902-41642 Soziales Netz Raum Weilheim Information – Beratung – Unterstützung Psychosoziale Beratungsstelle Anlaufstelle für hilfe- und pflegebedürftige Menschen und deren Angehörige Suchtberatung – Außenstelle Kirchheim unter Teck, Marktstraße 48, Koordinationsstelle für „Betreutes Wohnen zu Hause“ 07022 93244-19, Fax 07022 93244-28 Kontakt: Rosemarie Bühler, 07023 7433077, Büro: Bürger haus, Marktplatz 4, Sprechzeiten: Montag 10 – 12 Uhr und nach telefonischer Vereinbarung, E-Mail: Sozialpsychiatrischer Dienst Kirchheim info@soziales-netz-weilheim.de. Ambulante Hilfen für seelisch kranke Menschen und ihre Familien, Betreuungsangebote für ältere Menschen: „Der schöne Nachmittag“ am Alleenstraße 74, Kirchheim unter Teck, 07021 92092-17 oder 92092-18 2. Donnerstag im Monat, „Café Lebenslust“ jeden Donnerstag (für Menschen mit Demenz), 14.30 – 17 Uhr, Kontakt: 07023 7433077 Caritas-Verband für Württemberg Psychologische Beratungsstelle für Eltern, Kinder und Jugendliche Pflegestützpunkt Baden-Württemberg Nürtingen, Werastraße 20, 07022 2158-0 Information, Beratung, Vermittlung bei Hilfe- und Pflegebedürftigkeit und zur Vorsorge im Alter Marktplatz 4, 73235 Weilheim an der Teck (Bürgerhaus, Hölderlinstube) SOFA – Sozialpsychiatrischer Dienst für alte Menschen Melissa Wolff, 0711 3902-43734, E-Mail: wolff.melissa@LRA-ES.de Nürtingen, Sigmaringer Straße 49 (Ecke Mühlstraße), 0711 3902-43330, Erreichbarkeit: Montag bis Freitag, Termine nach Vereinbarung Fax 0711 3902-53330, Montag bis Freitag 9 – 12 Uhr und 13 – 16 Uhr, außerhalb dieser Zeiten ist ein Anrufbeantworter geschaltet. Diakoniestation Teck Häusliche Alten- und Krankenpflege, Palliativversorgung, Psychologische Beratungsstelle hauswirtschaftliche Versorgung, Essen auf Rädern, Hausnotruf für Erziehungs-, Familien- und Lebensfragen 24 Stunden erreichbar unter 07021 486220, Fax 07021 4862228 Stiftung Tragwerk Kirchheim unter Teck E-Mail: info@ds-teck.de, Homepage: www.ds-teck.de Schlierbacher Straße 43, Kirchheim unter Teck Facebook: diakoniestationteck 07021 48559-0, Fax 07021 48559-20 Pflegestützpunkt Weilheim, Bahnhofstraße 16, 73235 Weilheim an der Teck c.plachki-pleikies@beratungsstelle-kirchheim.de, www.beratungsstelle-kirchheim.de Pflegedienstleitung: Herr Michael Bihl, E-Mail: m.bihl@ds-teck.de Ansprechpartner vor Ort: Bereich Pflege: Teamleitung Frau Sina Scherb, E-Mail: s.scherb@ds-teck.de, Sprechzeiten: Montag und Freitag 9 – 16 Uhr, Dienstag, Parkinson-Selbsthilfegruppe 9 – 12 Uhr, Mittwoch und Donnerstag 14 – 16 Uhr; Bereich Hauswirtschaft: dPV-Regionalgruppe Kirchheim unter Teck-Nürtingen Teamleitung Frau Nicole Holder, E-Mail: n.holder@ds-teck.de, Sprechzeiten: Leiterin: Adelheid Epple, Marktplatz 2, 73235 Weilheim an der Teck, Montag 8 – 10 Uhr, Dienstag 10.30 – 12 Uhr, Donnerstag 10.30 – 12.30 Uhr, 07023 6552, Fax 07023 7492828, Kartographie.epple@t-online.de Freitag, 10.30 – 13 Uhr DRK-Seniorenzentrum Haus Kalixtenberg – Offener Mittagstisch, Dauerpflege, Kurzzeitpflege, 07023 109-0 – Tageszentrum (Montag bis Freitag 8 – 16 Uhr), 07023 109-18 Tierschutzverein Kirchheim unter Teck e. V. Siechenwiesen 22, 73230 Kirchheim unter Teck Malteser Öffnungszeiten: dienstags, donnerstags und samstags jeweils von 15 bis 17 Uhr Hans-Böckler-Straße 1, Kirchheim unter Teck, 07021 95052-0 07021 71812, Fax 07023 748227 E-Mail: info@tierschutzverein-kirchheim.de Sozialer Dienst Osianderstraße 6/1, Kirchheim unter Teck, 0711 3902-2963, Fax 0711 3902-1076, Sprechzeiten: Montag bis Freitag 8 – 12 Uhr, Impressum: Montag bis Mittwoch 13.30 – 15 Uhr, Donnerstag 13.30 – 18 Uhr Das Mitteilungsblatt für die Stadt Weilheim an der Teck, die Gemeinde Holzmaden und die Gemeinde Ohmden erscheint einmal wöchent- Hilfe zur Selbsthilfe für ältere Menschen lich donnerstags. Herausgeber ist die Stadt Weilheim an der Teck. Verantwortlich für den gemeinsamen, den amtlichen und Kontaktbörse im Landkreis, -Service: 07022 75367, mittwochs 9 – 11 Uhr nichtamtlichen Teil der Stadt Weilheim: Bürgermeister Johannes Züfle, für den amtlichen und nichtamtlichen Teil der Gemeinde Arbeitsgemeinschaft Hospiz Holzmaden: Bürgermeister Florian Schepp, für den amtlichen und nichtamtlichen Teil der Gemeinde Ohmden: Bürgermeisterin Begleitung Schwerkranker, Sterbender und ihrer Angehörigen, 0172 7455294 Barbara Born. Verantwortlich für den übrigen Teil: Ulrich Gottlieb, Büro: Alleenstraße 74, Kirchheim unter Teck, 07021 9209227, Druck und Verlag GO Verlag GmbH & Co. KG, Kirchheim unter Teck, Montag bis Freitag 9 – 11 Uhr 07021 9750-0, Fax 07021 9750-33. Sämtliche Textbeiträge müssen bei den Bürgermeisterämtern aufgegeben werden. Anzeigen können bei GO Verlag GmbH & Co. KG, 73230 Kirchheim Arbeitskreis Leben unter Teck, Alleenstraße 158, 07021 9750-19, Fax 07021 9750-33, Hilfe und Begleitung in Lebenskrisen, 07022 19298 E-Mail: anzeigen@teckbote.de, aufgegeben werden. Anzeigen- Widerholtstraße 4, 73230 Kirchheim unter Teck, 07021 75002 annahmeschluss: montags 16 Uhr. Für Anzeigen und Beilagen mit politischem Inhalt gelten besondere Kompass Kirchheim Regelungen. Diese Anzeigen und Beilagen müssen einen örtlichen Bezug haben und sind grundsätzlich bei den Bürgermeisterämtern Psychologische Fachberatungsstelle bei sexualisierter Gewalt aufzugeben. Annahmeschluss freitags. 07021 6132, E-Mail: mail@kompass-kirchheim.de Montag, Mittwoch und Donnerstag 9 – 12 Uhr, Montag und Dienstag 14 – 16 Uhr Bezugspreise: Der Abonnementspreis bei Trägerzustellung beträgt 1,85 pro Monat, bei Postzustellung 9,35 (inkl. Portoanteil 7,50 ) pro Monat, der Einzelverkaufspreis pro Exemplar 0,55 . Alle Verein Frauen helfen Frauen Kirchheim e. V. Bezugspreise enthalten 7 % Mehrwertsteuer. Das Bezugsgeld ist 07021 46553, Fax 07021 978960, Frauenhaus Kirchheim unter Teck, bei Barzahlung jährlich, bei Abbuchung halbjährlich im Voraus fällig. 07021 75524 (bitte unbedingt auf Anrufbeantworter sprechen!) Vertrieb: Bei Fragen zur Lieferung, Bezugsgeldberechnung oder bei Problemen mit der Zustellung wenden Sie sich bitte direkt an den Vertrieb. Sie erreichen ihn per 07021 9750-37 oder -38, Tageselternverein per Fax 07021 9750-495 oder per E-Mail: vertrieb@go-kirchheim. Büro Kirchheim: de. Abbestellungen sind jeweils schriftlich mit einer Frist von einer Schülestraße 13, 73230 Kirchheim unter Teck, Frau Nitsch, 07021 807236-2, Woche zum Monatsende möglich. E-Mail: p.nitsch@tev-kreis-es.de, Homepage: www.tageselternverein-kreis-es.de
Seite 4 Gemeinsame Bekanntmachungen 2. Dezember 2021 Corona-Impfaktion in Weilheim ab Montag, 6. Dezember 2021, 12 bis 18 Uhr Immer montags findet ab 6. Dezember 2021 jeweils von 12 bis 18 Uhr eine Impfaktion in der Limburghalle statt. Durchgeführt werden diese Impfungen von den Maltesern in Zusammenarbeit mit der DRK-Bereitschaft Weilheim. Am ersten Tag, 6. Dezember 2021, werden keine Termine vergeben. Für die weiteren Impftermine ist eine Online-Anmeldung mit Terminvergabe vorgesehen. Über folgenden Link (https://www.impfen-bw.de/#/impfaufklaerung) können die erforder- lichen Formulare für die Impfung heruntergeladen und vorbereitet werden. Damit kann das Impfgeschehen beschleunigt werden. Machen Sie davon Gebrauch. Wir freuen uns, dass wir damit kurzfristig ein Impfangebot vor Ort anbieten können. Frostgefahr für Wasserleitungen Corona-Schnelltestzentren und Wasseruhren Testzentrum „Weilheim testet“ – Friseur velly Coiffure, Bedroht sind insbesondere wasserführende Leitungen in Außen- Untere Grabenstraße 16 wänden und in ungeheizten Gebäuden oder Gebäudeteilen, Terminbuchung online: www.weilheim-testet.de z. B. in Dach- und Kellerräumen. Schließen Sie Kellerfenster in oder telefonisch: 07023 9439309 den Wintermonaten. Besondere Beachtung verdienen wasser- Covid-Teststelle in Holzmaden führende Anlagen, die während des Winters selten benutzt Die Osteopathiepraxis in Holzmaden ist seit Montag, werden. Dazu zählen Leitungen und Armaturen in Ferien- und 22. November 2021, offizielle Covid-Teststelle. Wochenendhäusern oder in Garagen sowie Gartenleitungen. Aufgrund der aktuellen Nachfrage bieten wir Die sicherste Vorsorge ist hier das Entleeren aller wasser- Antigen-Schnelltests (einmal pro Woche kostenlos) führenden Leitungen und Anlagenteilen. und PCR-Tests (kostenpflichtig) an. Wo ein Abstellen des Wassers nicht möglich ist, sollten Sie die Aufgrund des separaten Eingangs wird der Praxisbetrieb Heizung immer auf kleiner Stufe weiterlaufen lassen. Bei der dadurch nicht gestört. Einstellung auf „Frostschutz“ schaltet das Thermostatventil Ohne Terminvereinbarung – automatisch die Heizung ein, sobald die Raumtemperatur 5 °C Montag bis Freitag von 8 bis 16 Uhr unterschreitet. Das Wasser muss in den Rohren zirkulieren, Praxis für Osteopathie Oliver Garn (B.S.c. Ost.) damit es nicht gefriert. Hattenhofer Straße 1, 73271 Holzmaden Telefon 07023 743592 Bei längerer Abwesenheit, z. B. Urlaub, sollten Sie darauf achten, dass DRK Weilheim steigt wieder in die Bürgertestungen ein Durch die gestiegene Nachfrage nach Antigen-Tests, wird • die Brennstoffvorräte bis zu Ihrer Rückkehr reichen, die DRK-Bereitschaft Weilheim wieder in die Testungen nach • die Zirkulationspumpen ständig laufen, damit das Heizungs- dem SARS-CoV-2-Erreger einsteigen. wasser ausreichend zirkulieren kann, Aufgrund der hohen Inzidenzen und den strengen Test- • einen Bekannten oder Nachbarn darum bitten, dass die Vorgaben der Landesregierung, steigt auch der Bedarf an Heizung täglich kontrolliert wird. Antigen-Schnelltests wieder deutlich an. Immer wieder muss die Feuerwehr zu Wasserschäden aus- Da es unter der Woche ausreichende Angebote in Weilheim rücken, die bei Beachtung dieser Regeln alle vermeidbar wären. und Umgebung gibt, werden die DRK-Helfer bis auf Weiteres jeden Samstag von 14 bis 16 Uhr in der Limburghalle Schnell- tests im vorderen Nasenbereich anbieten. Neu: Um lange Wartezeiten zu vermeiden und die Über- mittlung des Testergebnisses auf Luca oder die Corona- Mitteilung Landratsamt Esslingen · Pulverwiesen 11 · 73726 Esslingen am Neckar WarnApp gewährleisten zu können, findet die Terminvergabe online unter www.drk-weilheim.de/schnelltest statt. Grundsätzlich ist eine Testung nur möglich, wenn sich der Frostschutz für die Biotonne Proband gesund fühlt und keine Krankheitssymptome wie Wenn die Außentemperaturen sinken, ist es Zeit, an den Frost- Fieber, Husten, Geschmacksverlust etc. aufweist. schutz für die Biotonne zu denken. Bei Minusgraden kann es passieren, dass der feuchte Biomüll in der Tonne festfriert. Bei der Leerung bleibt er dann in der Tonne kleben und lässt sich nur schwer oder gar nicht lösen. Dies lässt sich vermeiden, indem Geschützte Tage im Dezember der Biomüll möglichst trocken gehalten wird. Vor dem Befüllen Nach dem Gesetz über Sonn- und Feiertage in der Fassung vom der Biotonne kann man deren Boden mit Knüllpapier oder 8. Mai 1995 mit den inzwischen ergangenen Änderungen gelten Eierkartons auslegen. Wenn zusätzlich die Bioabfälle in Papier für Weihnachten und Silvester folgende Regelungen: eingewickelt werden, wird es auch bei klirrender Kälte kaum Probleme mit der Leerung der Tonne geben. Wichtig ist, dass • Am 24. Dezember (Heiliger Abend) ab 17 Uhr sind in der saugfähiges Papier wie alte Zeitungen oder Küchenpapier ver- Nähe von Kirchen und anderen dem Gottesdienst dienenden wendet wird. Hochglanzpapier sollte nicht verwendet werden. Gebäuden alle Handlungen zu vermeiden, die geeignet sind, Wer seine Biotonne in Garage oder Schuppen unterstellt und sie den Gottesdienst zu stören. erst kurz vor 7 Uhr am Abfuhrtag herausholt, kann auch dadurch • Am ersten Weihnachtsfeiertag (25. Dezember) sind öffentliche einem Festfrieren des Biomülls vorbeugen. Sportveranstaltungen bis 11 Uhr verboten. • An Silvester (31. Dezember) sind in der Zeit von 18 bis 20 Uhr Weitere Informationen gibt es bei der Kundenberatung des in der Nähe von Kirchen und anderen dem Gottesdienst Abfallwirtschaftsbetriebs, Info-Telefon 0800 9312526, www.awb- dienenden Gebäuden alle Handlungen zu vermeiden, die es.de geeignet sind, den Gottesdienst zu stören.
2. Dezember 2021 Gemeinsame Bekanntmachungen Seite 5 Wenn trockene Bäume an Straße und Schiene zur Gefahrenquelle werden Waldeigentümer haben Verkehrssicherungspflicht Der aktuelle Waldzustandsbericht spricht eine deutliche Sprache: Hitze und Trockenheit der vergangenen Jahre haben Servicezentren für Altersvorsorge: den Bäumen stark zugesetzt und können im Ganzen oder in Riester-Zulage für 2019 noch bis Ende des Jahres sichern Teilen zu Gefahrenquellen werden. Daher weist das Kreisforst- Wer die staatliche Riester-Zulage für 2019 noch erhalten will, amt Esslingen Waldeigentümer darauf hin, dass nicht nur für muss diese spätestens bis Ende 2021 über den Anbieter Bäume im eigenen Garten, sondern auch für Bäume an Wald- seines Riester-Vertrages beantragen. Den dafür erforderlichen rändern auf dem eigenen Waldgrundgrundstück eine Verkehrs- Zulagenantrag erhält man beim Vertragsanbieter. Wer die sicherungspflicht des Eigentümers besteht. Diese Regelung Zulage nicht jedes Jahr gesondert beantragen will, kann dort gilt auch für den Privatwald. Gefahrenquellen wie lose Äste, auch einen Dauerzulagenantrag stellen. Der Antrag auf Zahlung bruchgefährdete Kronenteile sowie standunsichere Bäume ent- der Zulage wird dann automatisch von Jahr zu Jahr direkt durch lang angrenzender öffentlicher Wege und Straßen, Kleingärten, den Anbieter gestellt. Die Angaben im Dauerzulagenantrag Bebauungen und entlang von Bahnlinien müssen vom Wald- sollten allerdings regelmäßig überprüft werden. Ändern sich die eigentümer beseitigt werden. persönlichen Lebensverhältnisse, wie zum Beispiel bei einer Entlang von Bahnlinien wurde die Verkehrssicherungspflicht Heirat, der Geburt eines Kindes oder auch dem Kindergeldweg- verschärft. Galt bisher die Regel, dass eine Überwachung fall, müssen die Angaben im Antrag und gegebenenfalls auch der Waldränder auf einer Tiefe von 30 Metern geboten ist, so die Eigenbeiträge zur Riester-Rente angepasst werden. wurde die Tiefe des zu kontrollierenden Grundstücksstreifens Die volle staatliche Riester-Grundzulage für das Jahr 2019 im Juli 2021 vom Gesetzgeber auf 50 Meter erweitert. Umsturz- beträgt 175,00 pro Jahr. Zusätzlich wird eine Kinderzulage gefährdete Bäume, herausbrechende oder herabstürzende Äste von bis zu 300,00 jährlich je Kind gezahlt. Einen sogenannten sowie sonstige Vegetation sind zu beseitigen. „Berufseinsteigerbonus“ von zusätzlich einmalig 200,00 Auch an öffentlichen Straßen gilt die Verkehrssicherungspflicht erhalten alle Personen, die zu Beginn des ersten Beitragsjahres für die angrenzenden Waldeigentümer. Bei Unfällen durch das 25. Lebensjahr noch nicht vollendet haben. Der Bonus wird umstürzende Bäume oder herabfallende Äste kann der Grund- gezahlt, damit bereits junge Menschen frühzeitig mit der Alters- stückseigentümer schnell für entstandene Schäden in Haftung vorsorge beginnen. Mehr Informationen nicht nur zur gesetz- genommen werden. lichen Rente, sondern auch zur privaten und betrieblichen Altersvorsorge erhalten Interessierte in den Servicezentren für Grundsätzlich ist beim Umgang mit abgebrochenen Starkästen, Altersvorsorge der Deutschen Rentenversicherung Baden-Würt- bruchgefährdeten Kronen und standunsicheren Bäumen Vor- temberg. An 19 Standorten landesweit gibt es dort produkt- und sicht geboten, denn es kann leicht zu Unfällen kommen. „Bei anbieterneutrale individuelle Intensivgespräche zur Altersvor- geschädigten Bäumen lässt man am besten Profis ran“, betont sorge. Kreisforstamtsleiterin Cordula Samuleit. Das Forstamt empfiehlt, für solche Arbeiten eine qualifizierte Fachfirma zu beauftragen. Adressen der Servicezentren für Altersvorsorge: www.prosa-bw.de Moderner Staat und digitaler Aufbruch Bundesvertreterversammlung der Deutschen Rentenversicherung Bund tagt in Berlin Am 2. Dezember 2021 tagt die Bundesvertreterversammlung der Deutschen Rentenversicherung Bund. Die Mitglieder des Selbstverwaltungsgremiums kommen wegen der andauernden Corona-Situation virtuell zusammen. Die Sitzung ist öffent- lich und beginnt um 11.30 Uhr. Auf www.deutsche-renten- versicherung.de wird sie per Livestream übertragen. Zu Beginn richten der geschäftsführende Bundesarbeitsminister Hubertus Heil und der Bundesbeauftragte für die Sozialwahlen Peter Weiß Grußbotschaften an die Bundesvertreterversamm- lung. Über die Entwicklung der Finanzlage und den Fort- schritt der Digitalisierung bei der Rentenversicherung berichtet Alexander Gunkel, Vorsitzender des Bundesvorstandes. Anschließend werden sich Gundula Roßbach, Präsidentin der Deutschen Rentenversicherung Bund, Marc Reinhardt, Experte für den Public Sector und Digital Government bei Capgemini, und Prof. Dr. Wilhelm Bauer, Leiter des Fraunhofer Instituts für Arbeitswirtschaft und Organisation, mit dem Thema „Moderner Staat und digitaler Aufbruch“ befassen. Im Rahmen der Bundesvertreterversammlung wird Alexander Gunkel den Forschungspreis 2021 des Forschungsnetzwerks Alterssicherung (FNA) verleihen. Die Bundesvertreterversammlung besteht aus 30 Versicherten- und 30 Arbeitgebervertretern aller 16 Rentenversicherungs- träger. Sie werden bei der Sozialwahl gewählt und sind ehren- amtlich tätig. Die nächste Sozialwahl findet am 31. Mai 2023 statt.
Seite 6 Stadt Weilheim an der Teck 2. Dezember 2021 Stadt Weilheim an der Teck Rathaus Weilheim (Telefon 0 70 23 / 1 06 - 0, E-Mail: stadt@weilheim-teck.de): Bürgerbüro: Montag 7.30 – 16 Uhr, Dienstag 8 – 18 Uhr, Mittwoch 8 – 13 Uhr, Donnerstag 8 – 18 Uhr, Freitag 8 – 12.30 Uhr Andere Ämter: Montag 7.30 – 12.30 Uhr, Dienstag – Freitag 9 – 12 Uhr, Dienstag 15 – 18 Uhr Amtliche Bekanntmachungen Gebiet Rosenloh – Durch die Gewässerschau soll ein Beitrag zur Verringerung und Vermeidung von Hochwasserrisiken geleistet werden. Gleich- Teilnehmer/innen der ersten Bürgerwerkstatt zeitig sollen Beeinträchtigungen der ökologischen Funktionen beleuchten Chancen und Risiken des Gewässers beseitigt werden. 20 Bürgerinnen und Bürger Weilheims fanden sich am ver- Zur ordnungsgemäßen Durchführung der Gewässerschau kann gangenen Freitag zur ersten Bürgerwerkstatt anlässlich es notwendig sein, Privatgrundstücke zu betreten. der Gewerbeflächenentwicklung im Gebiet Rosenloh in der Limburghalle ein. Sie wurden nach dem Zufallsprinzip aus 2.000 Die Stadt Weilheim bittet die Anwohner bzw. Anlieger um ihr Ver- angeschriebenen Weilheimern/innen ausgewählt. Wie er wartet ständnis. Für Rückfragen wenden Sie sich bitte an die Abteilung sorgte die Zufallsauswahl für eine heterogene Zusammen- Tiefbau, Telefon 07023 106-660. setzung der Gruppe: eine etwa gleich große Anzahl von Frauen und Männern, verteilt über alle Altersgruppen sowohl aus dem Stadtgebiet Weilheim, als auch aus Hepsisau sowie mit und ohne Migrationshintergrund. Stadtarchiv Weilheim Im Rahmen von insgesamt drei Bürgerwerkstätten wird die Im Stadtarchiv Weilheim werden die in der Stadt verwaltung Gruppe die Chancen und Risiken der geplanten Gewerbe- seit 1506 entstandenen Unterlagen verwahrt. Aus dem entwicklung im Gebiet Rosenloh diskutieren. In einem ersten Archivgut kann eine Fülle von Fragen zur Geschichte Schritt wurden am vergangenen Freitag unter der Moderation der Stadt Weilheim, aber auch zur Geschichte einzelner von Ute Kinn vom Büro GRiPS Fragen für die anstehende Gebäude oder einzelner Personen in der Stadt, beant wortet Expertenanhörung am 8. Dezember 2021 zusammengetragen. werden. Jeder, der ein berechtigtes Interesse an stadt- Durchaus kritisch, aber sehr konstruktiv haben die Teilnehmer/ geschichtlichen Fragen hat, kann das Stadtarchiv an den -innen die Themenfelder Natur- und Umweltschutz, Stadtent- Öffnungstagen benutzen. Zwei Mitarbeiter des Kreisarchivs wicklung, Verkehr, Landwirtschaft, Arbeitsplätze, Technik und Esslingen, Frau Mühlnickel-Heybach oder Herr Fuchs vom Entscheidungsprozess beleuchtet. Basis waren die Argumente Kreisarchiv Esslingen, stehen zweimal im Monat dienstags und Fragen, die in den beiden vorangegangenen Runden von 9 bis 13 Uhr und von 14 bis 17 Uhr für Anliegen und Aus- Tischen mit Interessenvertretern/innen sowie bei der öffentlichen künfte zur Verfügung. Informations- und Dialogveranstaltung festgehalten wurden. Um die geltenden Hygiene- und Abstandsregelungen einzu- Die Motivation der Teilnehmer/innen, sich in den Bürgerwerk- halten, weisen wir Sie darauf hin, dass stätten zu engagieren, reicht unter anderem vom Interesse an • eine Anmeldung im Kreisarchiv Esslingen unter Telefon der neuen Technik, über den Wunsch, die Anliegen von Natur- 0711 3902-42340 erforderlich ist, und Umweltschutz in die Entscheidungsfindung einzubringen • nur ein Benutzer innerhalb eines bestimmten Zeitraums bis hin zu Verbesserungen für die Verkehrssituation in Weilheim zugelassen ist, zu erreichen. Auch die Fragestellung, welche Arbeitsplatz- und • eine medizinische Maske zu tragen ist, Ausbildungsangebote das Vorhaben mit sich bringt, ist von • die Abstandsregeln einzuhalten sind. Bedeutung. Fragen an die Stadtgeschichte können auch per E-Mail an Stadtarchiv@weilheim-teck.de oder Kreisarchiv@lra-es.de Als Ergebnis der Bürgerwerkstatt wird nach dem dritten gestellt werden. Zusammentreffen ein sogenanntes Bürgergutachten stehen, das dem Gemeinderat für dessen Beschlussfassung voraus- Die nächsten Termine finden statt am: sichtlich Ende Januar 2022 übergeben wird. 7. Dezember 21. Dezember Link zur Expertenanhörung am 8. Dezember 2021 – Live-Über- tragung ab 17 Uhr: www.weilheim-teck.de/stream Nach den Vorschriften der Corona-Verordnung des Landes Baden-Württemberg gelten ab 1. Dezember 2021 folgende Regeln für den persönlichen Besuch im Stadtarchiv Weil- Gewässerschau an der Lindach heim: Das Wassergesetz Baden-Württemberg (WG § 32 Abs. 6) ver- • maximal zwei Benutzer an einem Tag pflichtet die Träger der Unterhaltungslast, in regelmäßigen • Terminvereinbarung unter 0711 3902-42340 zwingend Abständen eine Gewässerschau an den in ihrer Verant wortung erforderlich liegenden Gewässern durchzuführen. Aus diesem Grund führt • Zutritt nur mit Impf- oder Genesenen-Nachweis oder die Stadt Weilheim am 7. und 14. Dezember 2021 gemein- negativem Corona-Testnachweis (ausschließlich PCR- sam mit dem Landratsamt Esslingen entlang der Lindach eine Test, maximal 48 Stunden alt) Gewässerschau durch. • Pflicht zum Tragen einer medizinischen Schutzmaske (FFP2, KN95/N95, OP-Maske) Eine Gewässerschau ist die Besichtigung eines Gewässers • Personen, die in Kontakt zu einer mit dem Coronavirus und bezieht die Ufer sowie das für den Hochwasserschutz und infizierten Person stehen oder standen, wenn seit dem für die ökologische Funktion notwendige Umfeld mit ein. Sie letzten Kontakt noch nicht 14 Tage vergangen sind, oder dient dazu, Probleme und Gefahren festzustellen und deren die typischen Symptome einer Infektion mit dem Corona- Beseitigung einzuleiten. Gefahrenquellen können u. a. Ablage- virus, namentlich Geruchs- und Geschmacksstörungen, rungen wie beispielsweise Komposthaufen und Holzstapel oder Fieber, Husten sowie Halsschmerzen, aufweisen, ist der die Lagerung von wassergefährdeten Stoffen in der Nähe eines Archivbesuch nicht gestattet. Gewässers sein.
2. Dezember 2021 Stadt Weilheim an der Teck Seite 7 Aufhebung des Bebauungsplanes Halde III Der Gemeinderat der Stadt Weilheim an der Teck hat am beantragen ist, und des § 44 Abs. 4 BauGB über das Erlöschen 23. November 2021 in öffentlicher Sitzung beschlossen, den von Entschädigungsansprüchen, wenn der Antrag nicht inner- Beschluss über die Aufstellung des Bebauungsplans „Halde III“ halb der Frist von drei Jahren gestellt ist, wird hingewiesen. vom 10. Dezember 2019 aufzuheben. Es wird darauf hingewiesen, dass eine Verletzung der im § 214 Der Beschluss zur Aufhebung des Bebauungsplans wird hier- Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 – 3 des BauGB bezeichneten Verfahrens- mit gemäß § 10 (3) BauGB öffentlich bekannt gemacht. Mit und Formvorschriften, eine unter Berücksichtigung des § 214 dieser Bekanntmachung tritt der Aufstellungsbeschluss für den Abs. 2 beachtliche Verletzung der Vorschriften über das Verhält- Bereich „Halde III“ außer Kraft. nis des Bebauungsplans und des Flächennutzungsplans oder aber nach § 214 Abs. 3 Satz 2 BauGB beachtlicher Mangel des Im Zuge des neuen Baulandmobilisierungsgesetzes und zur Abwägungsvorgangs nur beachtlich werden, wenn sie innerhalb Sicherung des Verfahrens wird der Aufstellungsbeschluss vom eines Jahres seit dieser Bekanntmachung schriftlich gegenüber 10. Dezember 2019 des Bebauungsplans „Halde III“ aufge- der Gemeinde geltend gemacht worden sind. Der Sachverhalt, hoben. der die Verletzung von Rechtsvorschriften oder den Mangel des Die Abgrenzung des räumlichen Geltungsbereiches kann der Abwägungsvorgangs begründen soll, ist darzulegen. Übersichtskarte entnommen werden. Weilheim an der Teck, 25. November 2021 Auf die Vorschriften des § 44 Abs. 3 Satz 1 und 2 BauGB über die Fälligkeit etwaiger Entschädigungsansprüche, im Falle der Johannes Züfle in den §§ 39 – 42 BauGB bezeichneten Vermögensnachteilen, Bürgermeister deren Leistung schriftlich beim Entschädigungspflichtigen zu Öffentliche Bekanntmachung Bebauungsplan und örtliche Bauvorschriften „Halde III“ Aufstellung des Bebauungsplans Öffentliche Auslegung gem. § 3 (2) BauGB i.V.m § 13b BauGB Der Gemeinderat der Stadt Weilheim an der Teck hat am Gleichzeitig hat der Gemeinderat der Stadt Weilheim an der Teck 23. November 2021 in öffentlicher Sitzung aufgrund von § 2 am 23. November 2021 in öffentlicher Sitzung den Bebauungs- Abs. 1 BauGB beschlossen, für den Bereich „Halde III“ einen planentwurf und die örtlichen Bauvorschriften „Halde III“ Bebauungsplan im beschleunigten Verfahren nach § 13b BauGB gebilligt und beschlossen, diese nach § 3 Abs. 2 BauGB öffent- aufzustellen. lich auszulegen.
Seite 8 Stadt Weilheim an der Teck 2. Dezember 2021 Durch die Aufstellung des Bebauungsplans und der Satzung Das Bebauungsplanverfahren wird nach den Vorschriften der über die örtlichen Bauvorschriften „Halde III“ soll die Entwick- §§ 13a und 13b BauGB (Bebauungsplan unter Einbeziehung von lung eines Baugebietes mit Baugrundstücken für Ein- und Zwei- Außenbereichsflächen in das beschleunigte Verfahren) ohne Familien-Häuser im Anschluss an das Baugebiet „Halde II“ in Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB Weilheim-Hepsisau ermöglicht werden. durchgeführt. Für den Planbereich ist der Bebauungsplanentwurf der SI Beratende Ingenieure GmbH & Co. KG vom 27. Oktober 2021 maßgebend. Er ist nachfolgend unmaßstäblich dargestellt. Der Entwurf des Bebauungsplans „Halde III“ mit planungsrecht- lichen Festsetzungen, örtlichen Bauvorschriften und Begründung vom 27. Oktober 2021, die spezielle artenschutz- rechtliche Prüfung für das Gebiet „Halde III“ vom 24. Oktober 2021 sowie das Formblatt zur Natura-2000-Vorprüfung in Baden-Württemberg vom 30. März 2021 werden von Donners- Während der Auslegungsfrist können Stellungnahmen bei der tag, 2. Dezember 2021, bis einschließlich Mittwoch, 5. Januar Stadtverwaltung Weilheim an der Teck, Marktplatz 6, 73235 2022, bei der Stadtverwaltung Weilheim an der Teck im Rathaus- Weilheim an der Teck, abgegeben werden. Da das Ergebnis der foyer, Erdgeschoss, Marktplatz 6, während der Dienststunden Behandlung der Stellungnahmen mitgeteilt wird, ist die Angabe öffentlich ausgelegt. der Anschrift des Verfassers zweckmäßig. Es wird darauf hinge- wiesen, dass verspätet eingegangene Stellungnahmen bei der Zusätzlich können die oben genannten Bebauungsplanunter- Beschlussfassung über den Bebauungsplan gemäß § 4a Abs. 6 lagen ab 2. Dezember 2021 auch auf der Homepage der Stadt BauGB unberücksichtigt bleiben können. Weilheim an der Teck unter der Rubrik „Familien & Senioren/ Weilheim an der Teck, 25. November 2021 Bauen & Wohnen/Bebauungspläne im Verfahren“ eingesehen werden. Über diesen QR-Code gelangen Sie ebenfalls bequem Johannes Züfle zu den Unterlagen: Bürgermeister
2. Dezember 2021 Stadt Weilheim an der Teck Seite 9 Wir suchen Wir bilden aus! zum nächstmöglichen Zeitpunkt einen Zum 01. September 2022 Mitarbeiter (m/w/d) in der Ausbildungsplatz Verwaltungs- Schulkindbetreuung fachangestellte (m/w/d) – Fachrichtung Kommunalverwaltung unbefristet in Teilzeit (50 %), Mo – Fr 7:30 Uhr bis 9.30 Uhr und von 12.00 Uhr bis 14.00 Uhr Die Stadt Weilheim an der Teck mit dem Ortsteil Hepsisau hat rund Die Stadt Weilheim ist Trägerin der Limburggrundschule. Dort 10.300 Einwohner und ist zentraler Ort des Verwaltungsraums Weil- besuchen rund 350 Schülerinnen und Schüler die Klassen 1-4. heim an der Teck mit rund 19.000 Einwohnern. Die Stadtverwaltung unterteilt sich in die drei Bereiche Hauptamt, Stadtkämmerei und das Stadtbauamt und beschäftigt rund 220 Mitarbeiterinnen und Ihre Aufgaben bei uns: Mitarbeiter. · Betreuung der Kinder in den Gruppen der Ganztagesbetreuung an der Limburggrundschule Während der dreijährigen Dauer der abwechslungsreichen und viel- · Übernahme der Aufsicht vor Unterrichtsbeginn und nach seitigen Ausbildung, werden alle Bereiche der städtischen Kommu- Unterrichtsende nalverwaltung durchlaufen. Begleitend zur praktischen Ausbildung, · Einsatz in der Ferienbetreuung erfolgt die fachtheoretische Ausbildung an der kaufmännischen Berufsschule im Blockunterricht. Ihr persönliches Profil: Eine 4-monatige Vorbereitungsphase auf die Abschlussprüfung an · Pädagogische Kenntnisse und/oder Erfahrung in der Arbeit der Verwaltungsfachschule rundet die Ausbildung ab. mit Kindern · Aufgeschlossenheit und Kommunikationskompetenz · Freude an der Arbeit mit Kindern im sozialen Umfeld einer Voraussetzungen: Grundschule · Mittlerer Bildungsabschluß · Zuverlässigkeit · Interesse an der Mitarbeit in der Verwaltung · Gute Kommunikationsfähigkeit und Freude am Umgang Unser Angebot: mit Bürgern · Verantwortungsvolle Tätigkeit im Team der Ganztagesbetreuung · Zuverlässigkeit, Motivation und Teamfähigkeit · Eine tarifgerechte Bezahlung in SuE-TvöD in Abhängigkeit der Vor- qualifikation Jetzt online bewerben unter www.weilheim-teck.de/jobs · Interne und externe Weiterbildungsangebote Für weitere Auskünfte steht Ihnen gerne zur Verfügung: · Sport- und gesundheitsfördernde Angebote Lilian Keulen, Tel. 07023/106-184 · Zuschuß zum Jobrad Jetzt online bewerben unter www.weilheim-teck.de/jobs Für weitere Auskünfte steht Ihnen gerne zur Verfügung: Personalamt, Weilheim im Überblick: Lilian Keulen, Tel. 07023/106-151 www.weilheim-teck.de Schreiben Sie Ihre Texte im Online- Redaktionssystem! http://weilheim.go-kirchheim.info
Seite 10 Stadt Weilheim an der Teck 2. Dezember 2021 Gemeinderat besichtigt Neubau der Festool GmbH Gemeinsam mit interessierten Mitgliedern des Gemeinderats nahmen Bürgermeister Johannes Züfle und Volker Sigel, Leiter der Bauverwaltung, an einem Betriebs- rundgang der Firma Festool GmbH teil. Der Führung, die bereits vor einigen Wochen stattfand, ging ein herzlicher Empfang durch Stefanie Luik, Mitglied der Gründer familie, und Vorstand Oliver Neu- brand sowie Michael Beck (Abteilungs- leiter Gebäudemanagement) und Lutz Heimann (projektleitender Architekt) vor- aus. Es folgte eine kurze Vorstellung des Familienunternehmens und der stetig weiterentwickelten Technologien und ein- gesetzten Systeme im Bereich der Elektro- werkzeugentwicklung und Herstellung. Bei der Führung durch das automatische Kleinteilelager konnten sich die Besucher ein Bild machen von den führerlosen Transportsystemen. Die lichtdurchflutete Produktionshalle, die den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern ein helles und modernes Verschafften sich einen Überblick in der neuen Montagehalle: Arbeitsumfeld bietet, war dabei das High- Bürgermeister Johannes Züfle und der Leiter der Bauverwaltung, Volker Sigel, light. Interessant im Hinblick auf den mit interessierten Gemeinderatsmitgliedern Energiehaushalt und den Nachhaltig- keitsaspekt: Der Strom für eine Wärme- pumpenanlage, die mit einer sehr geringen Vorlauftemperatur große Flächen heizt bzw. in den Sommermonaten kühlt, wird von der Photovoltaikanlage auf dem Dach der Montagehalle gewonnen. Ein Rundgang durch die Büroräume rundeten die Führung ab. Erst Anfang Mai dieses Jahres konnte Festool die neue nachhaltige Montagehalle mit angeschlossenem Bürogebäude nach nur 16 Monaten Bauzeit fertigstellen. Damit verstärkt die Festool GmbH als Teil der TTS-Gruppe ihren Fertigungsstandort Deutschland um rund 10.000 Quadratmeter Gesamtfläche in Weilheim. Der 12 Meter hohe und knapp 100 Meter lange Neubau besteht aus einem vierstöckigen Bürogebäude mit Besprechungsräumen und einer Kantine sowie aus einer großen Montagehalle. Der Neubau entspricht modernsten energetischen Gebäudestandards. Auf dem Dach der Montagehalle wurde eine Photovoltaik-Anlage mit einer Leistung von 600 kWp den benötigten Strom selbst produzieren – eine wesentliche Maßnahme für eine nachweisbar positive Energiebilanz des Neubaus. Ende August/Anfang September sind rund 300 der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter von Neidlingen ins neue Gebäude nach Weilheim umgezogen. Der bisherige Produktionsstandort in Neidlingen bleibt bestehen. Er wird umfassend modernisiert und bietet der zerspanenden Fertigung, dem Motoren- und Werkzeugbau dringend benötigte Erweiterungsflächen. Auch das Ausbildungszentrum für alle technischen und kaufmännischen Stellen bleibt weiterhin in Neidlingen. Mit dem noch erweiterungsfähigen Standort der TTS gewinnt die Stadt Weilheim ein weit über die Region hinaus bekanntes mittel- ständisches Familienunternehmen und somit einen zuverlässigen Arbeitgeber für rund 300 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter. Über das Unternehmen TTS Die TTS-Gruppe ist ein mittelständisches Familienunternehmen in der dritten Generation mit mehr als 3.000 Mitarbeitern, das seine Produkte international in 58 Ländern vertreibt. Mit mehreren Tochtergesellschaften unter dem gemeinsamen Dach hat sich die Unter- nehmensgruppe vor allem mit der Marke Festool als Spezialist für Schreiner, Maler, Autolackierer und den Bereich Renovieren und Sanieren erfolgreich im internationalen Elektrowerkzeuge-Markt etabliert. Mit den US-Töchtern SawStop und Shaper werden die Kompetenzen im Bereich Sicherheitstechnologie und Digitalisierung verstärkt. Im Jahr 2020 erzielte die TTS-Gruppe einen Konzern- umsatz von 739 Millionen Euro. Das Unternehmen zählt zu den größten Arbeitgebern in der Region Esslingen und wurde aktuell mit den Titeln „Deutschlands beste Arbeitgeber“ und „Best Digital Champion“ ausgezeichnet. Räum- und Streupflicht bei Schnee und Eis Entsprechend der Jahreszeit weist das Ordnungsamt hiermit tümer und Besitzer solcher Grundstücke, die von der Straße auf die Bestimmungen der Satzung über die Verpflichtung der durch eine im Eigentum der Gemeinde oder des Trägers Straßenanlieger zum Reinigen, Schneeräumen und Bestreuen der Straßenbaulast stehende nicht genutzte, unbebaute der Gehwege (Streupflichtsatzung) hin: Fläche getrennt sind, wenn der Abstand zwischen Grund- 1. Innerhalb der geschlossenen Ortslage sind die Gehwege stücksgrenze und Straße nicht mehr als 10 m, bei besonders oder – falls solche nicht vorhanden sind – entsprechende breiten Straßen nicht mehr als die Hälfte der Straßenbreite Flächen am Rande der Fahrbahn zu reinigen, von Schnee zu beträgt. räumen und zu bestreuen. 3. Die Räum- und Streupflicht der Anlieger erstreckt sich auf Als Gehwege gelten auch Fußwege oder entsprechende die ganze Länge der Straßengrenze ihrer Grundstücke. Geh- Flächen am Rande von Fußgängerzonen und verkehrs- wege sind in ihrer ganzen Breite, mindestens aber auf die beruhigten Bereichen. Breite von 1,50 m von Schnee zu räumen und zu bestreuen. 2. Das Reinigen, Räumen und Bestreuen obliegt den Eigen- Die von Schnee oder auftauendem Eis geräumten Flächen tümern und Besitzern der Grundstücke, die an öffentlichen vor den Grundstücken müssen so aufeinander abgestimmt Straßen (Straßen, Wege, Plätze) grenzen. Besitzer sind insbe- sein, dass eine durchgehende Benutzbarkeit der Gehweg- sondere Mieter und Pächter, die das Grundstück ganz oder fläche gewährleistet ist. Vor jedem Hausgrundstück ist ein teilweise gebrauchen. Als Anlieger gelten auch die Eigen- Zugang zur Fahrbahn zu räumen.
2. Dezember 2021 Stadt Weilheim an der Teck Seite 11 In Straßen mit einseitigem Gehweg trifft die Verpflichtung nur die Anlieger, deren Grundstücke an den Gehweg grenzen. Sind keine Gehwege vorhanden, so erstreckt sich die Ver- pflichtung auf eine für den Fußgänger verkehr erforderliche Breite, mindestens aber auf die Breite von etwa 1,50 m. Bei Gehwegen an Fahrbahnen ist der Schnee auf dem restlichen Teil des Gehweges und – nur soweit der Platz dafür nicht ausreicht – am Rande der Fahrbahn anzuhäufeln. Dabei ist darauf zu achten, dass Straßenrinnen und -einläufe frei bleiben. 4. Die Gehwege müssen werktags bis 7 Uhr, sonn- und feier- tags bis 8 Uhr geräumt sein. Wenn nach diesem Zeitpunkt Schnee fällt oder Eisglätte auftritt, ist unverzüglich, bei Bedarf auch wiederholt, zu räumen und zu streuen. Diese Pflicht endet um 21 Uhr. 5. Bei Schnee- oder Eisglätte sind abstumpfende Materialien wie Sand, Splitt oder Asche zu verwenden. Die Verwendung von auftauenden Streumitteln ist verboten. Splitt kann in haushaltsüblichen Mengen an den im Stadtgebiet aufge- stellten Streugutbehältern Limburghalle P 3, Georg-Kanden- wein-Straße, Kornbergstraße, Hohenstaufenstraße, Kirch- heimer Straße/Langer Morgen, Friedhof Hepsisau, Kirche Hepsisau, Rathaus Hepsisau entnommen werden. 6. Hinweise: Oftmals ist es dem städtischen Winterdienst nicht möglich, Wohnstraßen entsprechend zu räumen, da diese durch parkende Fahrzeuge zugestellt sind. Wir bitten deshalb, darauf zu achten, dass die gesetzliche Durch- fahrtsbreite von 3,00 m, die im Prinzip schon als Rettungs- gasse freigehalten werden muss, auch für Räum- und Streu- fahrzeuge freigehalten wird. Des Weiteren bitten wir um Beachtung, dass der geräumte Schnee immer am Rand der Fahrbahn anzuhäufeln ist und nicht wieder auf die geräumte Fahrbahn gebracht werden darf (Unfallgefahr!). Der städtische Winterdienst wird die Straßen der Verkehrs- bedeutung entsprechend räumen. Hauptverkehrsstraßen werden grundsätzlich bei Schneefall und einer Schneehöhe ab 3 cm geräumt. Wohnsammelstraßen und die Straßen in den Gewerbegebieten werden in der Regel ab einer Schnee- höhe von 11 cm geräumt. Wohnwege werden erst ab einer Schneehöhe von 15 cm geräumt. Auch beim städtischen Winterdienst wird weitgehend auf die Verwendung von Auftausalzen verzichtet. Lediglich bei den örtlichen Hauptstraßen, an besonderen Gefahrenstellen und bei Glatteis wird ein Salz/Splittgemisch verwendet. Um Beachtung wird gebeten!
Sie können auch lesen