Schachmeisterschaft für Ärztinnen und Ärzte - bis 22. August 2021 in Bad Homburg - Aerzteschach
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29. Schachmeisterschaft für Ärztinnen und Ärzte 20. bis 22. August 2021 in Bad Homburg v.d.H. Kurhaus - Hotel Maritim Liebe Kolleginnen und Kollegen, liebe Schachfreunde und -freundinnen, herzlich willkommen zu unserem diesjährigen Ärzteturnier! Leider findet auch dieses Turnier wieder unter Corona-Vorzeichen statt, wobei die Bedingungen im Vergleich zu letztem Jahr ganz anders und viel besser sind. Rechtlich haben wir jetzt eine klare Trägerschaft mit dem nun auch offiziell registrierten und eingetragenen Verein Medchess e.V. Wir wissen viel mehr über Corona, viele von uns – hoffentlich alle! -sind vollständig geimpft, und wir wissen, wie wir uns verhalten müssen. Die Gefahr, sich bei diesem Turnier mit Corona zu infizieren, ist bei dem ausgefeilten Hygieneschutzkonzept, der hohen Impfrate und der medizinischen Sachkompetenz bei den Teilnehmern sowie den großzügigen Raumbedingungen – die Spielsäle ermöglichen überall den Mindestabstand von 1,5 m - praktisch null. Ich kann Ihnen auch berichten, dass wir eben das Bamberg Open mit rund 200 Schachspielern aus ganz Deutschland und einigen Nachbarländern über 5 Tage ganz ohne Corona- Infektion oder auch nur einen Verdachtsfall abwickeln konnten, obwohl die Inzidenzrate in Bamberg mit 20 -30 nicht ganz niedrig war. Die notwendigen Hygienemaßnahmen – analog zu unseren in Bad Homburg - wie Händedesinfektion und Maske tragen außerhalb der Partie haben den Spaß nicht beeinträchtigt. Selbstverständlich sind hier wie dort nur Geimpfte, Genesene oder aktuell negativ Getestete zugelassen (gewesen). Bitte daran denken, dass Sie Ihren Impf- oder Genesenennachweis oder einen tagesaktuellen negativen Schnelltest am Freitag vorlegen müssen! Nachdem wir bisher nur 70 Anmeldungen haben, möchten wir sie ermuntern, noch ein wenig Werbung zu machen! Sie finden eine Voranmeldeliste anbei, und wenn Sie dort Bekannte vermissen, sprechen Sie sie/ihn bitte an, damit wir unseren freundschaftlich- schachlichen Austausch wieder in gewohnter Runde pflegen können!
Die Prowin Akademie mit ihrem Geschäftsführer Steffen Bug wird uns dank der Vermittlung von Kollegen Berthold wieder unterstützen, was uns auch in die Lage versetzt, Sie wieder mit einem kleinen literarischen Schmankerl zu erfreuen. Herrn Bug und seiner Firma gilt unser herzlicher Dank. Der Ablauf ist wie gewohnt. Wir brauchen wieder zusätzlich die Mitglieder- versammlung des neuen Vereins „Medchess e.V“ am Samstag 18.30 Uhr im Spielsaal, die maximal eine Stunde dauern sollte, so dass der Abend frei bleibt. Neumitglieder bitten wir, Ihre Beitrittserklärung möglichst bis Samstag 12 Uhr bei Frau Mädler am Schachstand abzugeben, damit der Vorstand sie satzungsgemäß genehmigen kann (Wir nehmen sie auch noch später)! Corona hat uns zu guter Letzt doch noch etwas Schwierigkeiten bereitet. Die deutsche Nr. 1 GM Alexander Donchenko muss vor den Europameisterschaften in Island dort noch in Quarantäne und musste uns daher für das Simultan mit großem Bedauern absagen und grüßt Sie herzlich. Nachdem sich Großmeister Dr. Helmut Pfleger bereit erklärt hat, sein Uhren- Handicap in ein Simultanspiel für alle Angemeldeten umzuwandeln, würden wir die beiden Formen in ein Simultanspiel mit bisher 22 Teilnehmern zusammenfassen. Selbstverständlich können Sie Ihre Anmeldung auch zurücknehmen und bekommen dann das Startgeld erstattet. Bitte ggf. Herrn Dammann bis 15.8. Bescheid sagen! Freitagabend: 19 Uhr Empfang durch den Oberbürgermeister, 20 Uhr Blitzschach und Simultan Am Freitagabend um 19 Uhr lädt der Oberbürgermeister der Stadt Bad Homburg, Alexander Hetjes, zu einem kleinen Empfang mit regionalem Buffet und Getränken ein. Oberbürgermeister Hetjes ist auch Schirmherr der Schachmeisterschaft. Gegen 20 Uhr schließt sich das traditionelle Blitzschachturnier an. Alternativ und parallel dazu: Simultanschach gegen GM Dr. med. Helmut Pfleger Samstag: 14 -18.15 Uhr Ausflug für Begleitpersonen nach Oestrich- Winkel - s. Beiblatt Sonntag: Siegerehrung planen wir baldmöglichst, seien Sie bitte ab 13.20 Uhr wieder im Spielsaal
Sie finden die Hoteldaten nochmals anbei. Ihr Organisationsteam: Prof. P. Krauseneck, Josef Maus für „Medchess e.V.“ J. Dammann (Bad. Schachverband), Hauptschiedsrichter, Turnierleitung Alexander Krauth (Dt. Ärzteblatt), Reinhold Faißt, Turnierleitung Irene Steimbach (Bad. Schachverband) Organisation, Damenprogramm Helga Krauseneck Damenprogramm, Organisation
29. Schachmeisterschaft für Ärztinnen und Ärzte 20. bis 22. August 2021 in Bad Homburg v.d.H. Kurhaus - Hotel Maritim Zeitplan Es werden insgesamt neun Runden an zwei Tagen gespielt. Die Bedenkzeit beträgt pro Spieler und Partie 25 Minuten plus 5 sec pro Zug. Daraus ergibt sich folgender Zeitplan für die Meisterschaft (Änderungen an den Turniertagen vorbehalten): Samstag, 21. August 2021 09.00 Uhr - 09.20 Uhr ...................... Begrüßung und Auslosung 09.30 Uhr - 10.30 Uhr .................................................. 1. Runde 10.45 Uhr - 11.45 Uhr .................................................. 2. Runde 12.00 Uhr - 13.00 Uhr .................................................. 3. Runde Mittagspause 14.30 Uhr - 15.30 Uhr .................................................. 4. Runde 15.45 Uhr - 16.45 Uhr .................................................. 5. Runde 17.00 Uhr - 18.00 Uhr .................................................. 6. Runde 18.30 Uhr Mitgliederversammlung „Medchess e.V.“ Sonntag, 22. August 2021 09.30 Uhr - 10.30 Uhr .................................................. 7. Runde 10.45 Uhr - 11.45 Uhr .................................................. 8. Runde 12.00 Uhr - 13.00 Uhr .................................................. 9. Runde
29. Schachmeisterschaft für Ärztinnen und Ärzte 20. bis 22. August 2021 in Bad Homburg v.d.H. Kurhaus - Hotel Maritim Rahmenprogramm Samstag 21.8.2021 14 Uhr Abfahrt Hotel Maritim nach Oestrich-Winkel 15 Uhr Führung und kurze Lesung im Brentano-Haus: Das Domizil gilt als eines der geistig-kulturellen Zentren der Rheinromantik. Zu den zahlreichen Gästen aus Politik und Kultur zählen Johann Wolfgang von Goethe, die Brüder Grimm und der Freiherr vom und zum Stein. Original erhaltene Räume geben einen einzigartigen Eindruck von der Wohnkultur und dem Lebensgefühl der Zeit. Vor allem die im Obergeschoss befindlichen Zimmer – darunter jene beiden Räume, in denen Goethe 1814 während seines Besuchs bei der Familie Brentano gewohnt hat, haben über 200 Jahre hinweg ihre einzigartige Atmosphäre bewahrt. Fachkundige Führung durch die ehemalige Hausherrin Baronin Angela von Brentano. 16.30 Uhr Kaffee / Oestricher Wein im Cafe am Dom - Patisserie, Oestrich-Winkel 17.30 Uhr Rückfahrt 18.15 Uhr Rückkunft Hotel Maritim Durch die notwendige Busfahrt ist die Zahl der Plätze begrenzt, und wir bitten um verbindliche Anmeldung durch Überweisung des Unkostenbeitrags von 30 € unter dem Stichwort „Ärzteschach 2021- Rahmenprogramm“ auf das Konto des Badischen Schachverbandes bei der Volksbank Rhein Neckar eG: IBAN DE62 6709 0000 0088 9599 06 bis 18.08.21 Anmeldungen vor Ort nur bei Restplätzen möglich!
Hotelreservierung Zimmerkontingente zu Sonderkonditionen stehen in folgenden Hotels zur Verfügung: Maritim Hotel Bad Homburg Ludwigstraße 3 61348 Bad Homburg v.d.Höhe Telefon: 06172 660-138 Telefax: 06172 660-100 Mail: reservierung.hom@maritim.de Einzelzimmer mit Bad/WC zum Tagespreis von 97 Euro pro Zimmer Doppelzimmer mit Bad/WC zum Tagespreis von 140 Euro pro Zimmer Parkhotel Bad Homburg Kaiser-Friedrich-Promenade 53-55 61348 Bad Homburg v.d.Höhe Telefon: 06172 / 801-0 Telefax: 06172 / 801-400 Mail: info@parkhotel-bad-homburg.de ➮L1Einzelzimmer mit Bad/WC zum Tagespreis von 85 Euro pro Zimmer ➮L1Doppelzimmer mit Bad/WC zum Tagespreis von 125 Euro pro Zimmer Die aufgeführten Zimmerpreise verstehen sich jeweils einschließlich Mehrwertsteuer und Frühstück, zuzüglich einer Kurabgabe im Einzelzimmer von 3,10 Euro und im Doppelzimmer von 5,40 Euro pro Nacht. Bitte beziehen Sie sich bei der Reservierung auf die Schachmeisterschaft, da Sie nur dann den günstigen Sonderpreis in Anspruch nehmen können. Außerdem bitten wir Sie, die Zimmerreservierungen so früh wie möglich vorzunehmen.
Satzung „MedChess e.V.“ Verein zur Förderung von Schach und Kultur in der Medizin § 1 Name, Sitz, Geschäftsjahr (1) Der am 13.10.2019 gegründete Verein führt den Namen: MedChess e.V. und hat seinen Sitz in Bamberg. Er ist in das Vereinsregister eingetragen und trägt den Zusatz "e.V." (2) Das Geschäftsjahr ist das Kalenderjahr. § 2 Vereinszweck (1) Der Verein verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnitts „Steuerbegünstigte Zwecke“ der Abgabenordnung. Zweck des Vereins ist die Förderung des Sports und der Kultur, insbesondere des Schachsports in Deutschland. Der Satzungszweck wird insbesondere verwirklicht durch: - die Organisation und Durchführung von Sportveranstaltungen, Turnieren und Wettbewerben, sowie kulturellen Veranstaltungen im Bereich der Medizin. - eine wirksame Öffentlichkeitsarbeit, insbesondere für eine bessere Bekanntheit und zur Förderung des Frauenschachsports, sowie Pflege der traditionellen Verbundenheit von Medizin und Schach, auch auf internationaler Ebene. (2) Der Verein ist selbstlos tätig; er verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke. (3) Die Organe des Vereins (§ 6) üben ihre Tätigkeit ehrenamtlich aus. (4) Mittel, die dem Verein zufließen, dürfen nur für satzungsmäßige Zwecke verwendet werden. (5) Die Mitglieder erhalten keine Gewinnanteile und in ihrer Eigenschaft als Mitglieder auch keine sonstigen Zuwendungen aus Mitteln des Vereins. Es darf keine Person durch Ausgaben, die den Zwecken des Vereins fremd sind, oder durch unverhältnismäßig hohe Vergütungen begünstigt werden. (6) Der Verein wahrt parteipolitische Neutralität. Er räumt den Angehörigen aller Völker und Rassen gleiche Rechte ein und vertritt den Grundsatz religiöser und weltanschaulicher Toleranz. § 3 Erwerb der Mitgliedschaft (1) Mitglied des Vereins können natürliche Personen werden. Eine aktive Beteiligung an der Umsetzung der Vereinsziele ist gewünscht. (2) Fördermitglieder können natürliche und juristische Personen werden, die einen Jahresbeitrag von mindestens 100 € entrichten. Sie erhalten für je 100 € einen kostenfreien, nur auf Ärzte übertragbaren Startplatz bei der jährlich stattfindenden Deutschen Ärztemeisterschaft im Schnellschach. Sie erhalten die Vereinsnachrichten kostenlos. Fördermitglieder sind nicht stimmberechtigt. (3) Über den Aufnahmeantrag entscheidet der Vorstand. Der Aufnahmeantrag Minderjähriger bedarf der Unterschrift des gesetzlichen Vertreters.
§ 4 Beendigung der Mitgliedschaft (1) Die Mitgliedschaft endet durch Austritt, Ausschluss oder Tod. Mit der Beendigung der Mitgliedschaft enden automatisch von dem Betroffenen ausgeübte Vereinsämter. (2) Der dem Vorstand gegenüber schriftlich zu erklärende Austritt ist jederzeit zum Ende des Geschäftsjahres unter Einhaltung einer Frist von einem Monat möglich (2) Ein Mitglied kann aus dem Verein ausgeschlossen werden, wenn sein Verhalten in grober Weise gegen die Satzung oder die Interessen des Vereins verstößt. (3) Über den Ausschluss entscheidet der Vorstand einstimmig. Sofern Einstimmigkeit nicht besteht, entscheidet auf Antrag des Vorstandes die Mitgliederversammlung mit einfacher Mehrheit der abgegebenen gültigen Stimmen. (4) Vor dem Beschluss über den Ausschluss ist dem Betroffenen Gelegenheit zur Äußerung zu geben. Der Beschluss des Ausschlusses ist dem Betroffenen durch den Vorstand bekannt zu geben. (5) Eine Streichung der Mitgliedschaft ist zulässig, wenn das Mitglied trotz zweimaliger schriftlicher Mahnung durch den Vorstand mit der Zahlung der Beiträge im Rückstand ist. Die Streichung kann durch den Vorstand erst beschlossen werden, wenn seit Absendung des zweiten Mahnschreibens, das den Hinweis auf die Streichung zu enthalten hat, drei Monate vergangen sind. § 5 Beiträge Von den Mitgliedern werden Beitrage erhoben. Die Höhe des Beitrages, sowie dessen Fälligkeit werden von der Mitgliederversammlung bestimmt § 6 Organe des Vereins Organe des Vereins sind der Vorstand und die Mitgliederversammlung. § 7 Vorstand (1) Der Vorstand besteht aus dem Vorsitzenden, dem 2. Vorsitzenden als Vertreter des Vorsitzenden, dem Schatzmeister, sowie dem Schriftführer und dem Pressewart (2) Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich durch den ersten Vorsitzenden oder durch den zweiten Vorsitzenden jeweils allein vertreten (Vorstand im Sinne des § 26 BGB). (3) Der Vorstand wird von der Mitgliederversammlung auf die Dauer von 3 Jahren gewählt. Er bleibt jedoch bis zur satzungsgemäßen Neuwahl des Vorstandes im Amt. Wählbar sind nur Mitglieder des Vereins, die das 18. Lebensjahr vollendet haben. Verschiedene Vorstandsämter sollten nicht in einer Person vereinigt werden. Unzulässig ist eine Doppelfunktion als 1. oder 2. Vorsitzender und als Schatzmeister. (4) Dem Vorstand obliegt neben der Vertretung des Vereins und der Umsetzung der Vereinsziele die Wahrnehmung der Vereinsgemeinschaft nach Maßgabe der Satzung und der Beschlüsse der Mitgliederversammlung.
§ 8 Mitgliederversammlung (1) Die Mitgliederversammlung findet jährlich, in der Regel im Rahmen der Deutschen Ärztemeisterschaft im Schnellschach statt. Sie ist ferner einzuberufen, wenn es das Vereinsinteresse gebietet oder ein Fünftel der Vereinsmitglieder dies schriftlich und unter Angabe der Gründe und des Zwecks vom Vorstand verlangt. (2) Mitgliederversammlungen sind vom Vorstand mindestens zwei Wochen vor dem Versammlungstermin schriftlich einzuberufen. Mit der Einberufung ist gleichzeitig die Tagesordnung mitzuteilen. (3) Soweit die Satzung nichts anderes bestimmt, ist jede ordnungsgemäß einberufene Mitgliederversammlung beschlussfähig. (4) Bei Beschlüssen und Wahlen entscheidet, soweit die Satzung nichts anderes vorschreibt, die einfache Mehrheit der abgegebenen gültigen Stimmen. Zu einem Beschluss, der eine Änderung der Satzung enthält, ist eine Mehrheit von drei Viertel der abgegebenen gültigen Stimmen erforderlich. Die Änderung des Vereinszwecks bedarf der Zustimmung von neun Zehntel der stimmberechtigten Vereinsmitglieder. (5) Die Art der Abstimmung wird durch den Versammlungsleiter festgelegt. Eine schriftliche Abstimmung hat jedoch zu erfolgen, wenn ein Drittel der erschienenen Mitglieder dies beantragt. (6) Über die Beschlüsse der Mitgliederversammlung ist ein Protokoll anzufertigen, das vom Versammlungsleiter oder Schriftführer und dem Vorsitzenden zu unterschreiben ist. § 9 Auflösung des Vereins (1) Der Verein kann durch Beschluss der Mitgliederversammlung aufgelöst werden, soweit diese Mitgliederversammlung eigens zu diesem Zweck einberufen worden ist. (2) Zur Auflösung des Vereins ist die Mehrheit von neun Zehnteln der abgegebenen gültigen Stimmen erforderlich. (3) Die Liquidation erfolgt durch die zum Zeitpunkt der Auflösung amtierenden Vorstandsmitglieder. (4) Bei Auflösung des Vereins oder Wegfall des steuerbegünstigten Zweckes gemäß § 2 dieser Satzung fällt das Vermögen des Vereins, soweit es bestehende Verbindlichkeiten übersteigt, an den Unterfränkischen Schachverband, der es unmittelbar und ausschließlich zur Förderung des Schachsports im Sinne dieser Satzung zu verwenden hat.
§ 10 Inkrafttreten Die Satzung ist in der vorliegenden Form am 13.10.2019 von der Mitgliederversammlung des Vereins beschlossen worden und tritt nach Eintragung in das Vereinsregister in Kraft. Sollte sich aufgrund von Anmerkungen des Registergerichtes oder des Finanzamtes die Notwendigkeit für Satzungsänderungen ergeben, wird der Vorstand ermächtigt, diese Änderungen zu beschließen. Der Vorstand teilt in der Einladung zur nächsten Mitgliederversammlung den Vereinsmitgliedern die Änderungen mit.
„MedChess e.V.“ Verein zur Förderung von Schach und Kultur in der Medizin Dr.-Remeis-Str. 10, 96049 Bamberg Einladung zur 2. Ordentlichen Mitgliederversammlung am Samstag den 21.8.2021 um 18.30 Uhr im Großen Saal des Kurhauses, Louisenstr. 58, 61348 Bad Homburg v.d.H. Tagesordnung 1. Feststellung der ordnungsgemäßen Einladung und der Beschlussfähigkeit 2. Bericht des 1. Vorsitzenden Prof. Peter Krauseneck 3. Bericht des 2. Vorsitzenden Dr. Joachim Hofstetter 4. Bericht des Schatzmeisters Jürgen Dammann 5. Bericht der Schriftführerin Monika Mädler 6. Bericht Pressewart und Webmaster Dr. Jan Wähner 7. Laudatio Dr. Helmut Pfleger für Ehrenmitglied Josef Maus 8. Verschiedenes -Anregungen – nächster Austragungsort Bamberg, den 04.August 2021 1.Vorsitzender Prof. Dr.med. Dipl.-Psych. Peter Krauseneck
Beitrittserklärung Ich erkläre hiermit meinen Beitritt zu Medchess e.V., Verein zur Förderung von Schach und Kultur in der Medizin Zuname ........................................................ Vorname .................................................... PLZ .............. Wohnort ..................................... Straße/Haus-Nr. ................................... Geburtsdatum ...................... Geburtsort...................... Beruf ........................................Tel. ............................... E-Mail .................................... Ich bin damit einverstanden, Vereinspost ausschließlich per E-Mail zu erhalten. Ja / Nein Datum .............................................. Unterschrift....................................................... Einzugsermächtigung Hiermit ermächtige ich Sie widerruflich, bei Fälligkeit den satzungsgemäßen Jahresbeitrag zu Lasten meines Kontos einzuziehen: IBAN ......................................................................................................................... Bank Name, Vorname und Anschrift des Kontoinhabers (falls abweichend) Wenn mein Konto nicht die erforderliche Deckung aufweist, besteht für das kontoführende Kreditinstitut keine Pflicht zur Einlösung. Jahresbeiträge ab 2021 Erwachsene 30 € Familien / Ehepaare 1 Erwachsener zahlt den vollen Beitrag, alle anderen jeweils nur die Hälfte. Publikation von Fotos in der Presse oder im Internet: Ich bin damit einverstanden, dass mein Foto veröffentlicht wird: Ja / Nein EU-Datenschutzgrundverordnung (DSGVO): Mit der Erhebung, Speicherung, Verarbeitung, Nutzung, Weitergabe der o. g. Daten nur zur den satzungsgemäßen Vereinszwecken bin ich einverstanden. Ich kann diese Einwilligung jederzeit widerrufen.
Beitrittserklärung als Fördermitglied Ich/Wir erkläre(n) hiermit meinen/unseren Beitritt zu Medchess e.V., Verein zur Förderung von Schach und Kultur in der Medizin als nicht stimmberechtigtes Fördermitglied O Als Organisation: .......... Vertreten durch (Funktion): oder O als Privatperson: Zuname ....................................................... Vorname..................................................... PLZ ............. Wohnort ..................................... Straße/Haus-Nr. ........................................ Geburtsdatum ..................... Geburtsort..................................................... Beruf ........................................ Tel. .............................. E-Mail ........................................... Ich bin damit einverstanden, Vereinspost ausschließlich per E-Mail zu erhalten. Ja / Nein Datum ............................................. Unterschrift......................................................... Einzugsermächtigung Hiermit ermächtige ich Sie widerruflich, bei Fälligkeit den unten genannten Jahresbeitrag zu Lasten meines/unseres Kontos einzuziehen: IBAN ........................................................................................................................ Bank Name, Vorname und Anschrift des Kontoinhabers (falls abweichend) Wenn mein Konto nicht die erforderliche Deckung aufweist, besteht für das kontoführende Kreditinstitut keine Pflicht zur Einlösung. Jahresbeiträge ab 2021 Ich leiste folgenden Förderbeitrag (mindestens 100 €): ............................... Und erhalte pro 100€ einen – nur auf Ärzte übertragbaren -Freiplatz bei den jährlich stattfindenden Deutschen Ärztemeisterschaften und kostenlose Vereinsnachrichten Publikation von Fotos in der Presse oder im Internet: Ich bin damit einverstanden, dass mein Foto veröffentlicht wird: Ja / Nein EU-Datenschutzgrundverordnung (DSGVO): Mit der Erhebung, Speicherung, Verarbeitung, Nutzung, Weitergabe der o. g. Daten nur zur den satzungsgemäßen Vereinszwecken bin ich einverstanden. Ich kann diese Einwilligung jederzeit widerrufen.
ANHÄNGE A. Schnellschach A.1 Eine Schnellschachpartie ist eine Partie, in der entweder alle Züge innerhalb einer festgesetzten Zeit von mehr als 10, aber weniger als 60 Minuten je Spieler abgeschlossen werden müssen; oder die vorgegebene Zeit zuzüglich der Zeitgutschrift für 60 Züge beträgt mehr als 10, aber weniger als 60 Minuten pro Spieler. A.2 Die Spieler müssen die Züge nicht aufzeichnen, verlieren aber nicht das Recht, einen Anspruch geltend zu machen, der üblicherweise auf die Notation gestützt wird. Ein Spieler kann zu jeder Zeit den Schiedsrichter um Überlassung eines Partieformulars bitten, um die Züge zu notieren. A.3.1 Die Turnierschachregeln gelten, wenn A.3.1.1 ein Schiedsrichter höchstens drei Partien überwacht und A.3.1.2 jede Partie durch den Schiedsrichter oder dessen Assistenten und, wenn möglich, durch elektronische Mittel aufgezeichnet wird. A.3.2 Ein Spieler, der am Zug ist, kann zu jeder Zeit den Schiedsrichter oder dessen Assistenten bitten, ihm das Partieformular zu zeigen. Hierum kann er höchstens fünfmal während einer Partie bitten. Weitere Bitten gelten als Störung des Gegners. A.4 Anderenfalls gilt folgendes: A.4.1 Sobald beide Spieler ab der Anfangsstellung 10 Züge vollständig abgeschlossen haben, A.4.1.1 dürfen keine Änderungen an den Einstellungen der Schachuhr vorgenommen werden, es sei denn, der Zeitplan der Veranstaltung würde gestört. A.4.1.2 kann eine fehlerhafte Figurenaufstellung oder Brettausrichtung nicht mehr beanstandet werden. Im Fall einer fehlerhaften Ausgangsstellung des Königs ist die Rochade unzulässig. Im Fall einer fehlerhaften Ausgangsstellung eines Turms ist die Rochade mit diesem Turm unzulässig. A.4.2 Wenn der Schiedsrichter einen Fall gemäß Art. 7.5.1, 7.5.2, 7.5.3 oder 7.5.4 beobachtet, muss er nach Art. 7.5.5 verfahren, vorausgesetzt der Gegner hat seinen nächsten Zug noch nicht ausgeführt. Wenn der Schiedsrichter nicht eingreift, darf der Gegner reklamieren, vorausgesetzt der Reklamierende hat seinen nächsten Zug noch nicht ausgeführt. Wenn der Gegner nicht reklamiert und der Schiedsrichter nicht eingreift, bleibt der regelwidrige Zug bestehen und die Partie wird fortgesetzt. Hat der Gegner seinen nächsten Zug ausgeführt, kann der regelwidrige Zug nicht mehr korrigiert werden, es sei denn, die Spieler einigen sich hierauf ohne Anrufung des Schiedsrichters.
A.4.3 Um einen Gewinn durch Zeitüberschreitung zu beanspruchen, muss der Antragsteller die Schachuhr anhalten und den Schiedsrichter benachrichtigen. Das Ergebnis ist jedoch Remis, wenn der Gegner aus dieser Stellung heraus mit einer Folge regelgemäßer Züge den gegnerischen König nicht matt setzen kann. A.4.4 Beobachtet der Schiedsrichter, dass beide Könige im Schach stehen oder ein Bauer auf der gegnerischen Grundreihe steht, wartet er den Abschluss des nächsten Zuges ab. Steht die regelwidrige Stellung dann noch auf dem Brett, erklärt er die Partie remis. A.4.5 Der Schiedsrichter muss auf ein gefallenes Blättchen hinweisen, wenn er dies beobachtet. A.5 Das Turnierreglement bestimmt, ob Artikel A.3 oder A.4 für das gesamte Turnier gilt. B. Blitzschach B.1 Eine Blitzschachpartie ist eine Partie, in der alle Züge innerhalb einer festgesetzten Zeit von 10 Minuten oder weniger abgeschlossen werden müssen, oder die vorgegebene Zeit zuzüglich der Zeitgutschrift für 60 Züge 10 Minuten oder weniger beträgt. B.2 Die in den Artikeln 7 und 9 erwähnten Zeitstrafen betragen eine Minute statt zwei Minuten. B.3.1 Die Turnierschachregeln gelten, wenn B.3.1.1 ein Schiedsrichter eine Partie überwacht und B.3.1.2 jede Partie durch den Schiedsrichter oder, dessen Assistenten und, wenn möglich, durch elektronische Mittel aufgezeichnet wird. B.3.2 Ein Spieler, der am Zug ist, kann zu jeder Zeit den Schiedsrichter oder dessen Assistenten bitten, ihm das Partieformular zu zeigen. Hierum kann er höchstens fünfmal während einer Partie bitten. Weitere Bitten gelten als Störung des Gegners. B.4 Anderenfalls gelten für die Partie die Schnellschachregeln gemäß Artikel A.2 und A.4. B.5 Das Turnierreglement bestimmt, ob Artikel B.3 oder B.4 für das gesamte Turnier gilt.
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