Schachmeisterschaft für Ärztinnen und Ärzte - bis 22. August 2021 in Bad Homburg - Aerzteschach

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29. Schachmeisterschaft
              für Ärztinnen und Ärzte
                 20. bis 22. August 2021 in Bad Homburg
                             v.d.H. Kurhaus - Hotel Maritim

       Liebe Kolleginnen und Kollegen, liebe Schachfreunde und -freundinnen,
             herzlich willkommen zu unserem diesjährigen Ärzteturnier!

Leider findet auch dieses Turnier wieder unter Corona-Vorzeichen statt, wobei die
Bedingungen im Vergleich zu letztem Jahr ganz anders und viel besser sind.

Rechtlich haben wir jetzt eine klare Trägerschaft mit dem nun auch offiziell
registrierten und eingetragenen Verein Medchess e.V.

Wir wissen viel mehr über Corona, viele von uns – hoffentlich alle! -sind vollständig
geimpft, und wir wissen, wie wir uns verhalten müssen. Die Gefahr, sich bei diesem
Turnier mit Corona zu infizieren, ist bei dem ausgefeilten Hygieneschutzkonzept, der
hohen Impfrate und der medizinischen Sachkompetenz bei den Teilnehmern sowie
den großzügigen Raumbedingungen – die Spielsäle ermöglichen überall den
Mindestabstand von 1,5 m - praktisch null. Ich kann Ihnen auch berichten, dass wir
eben das Bamberg Open mit rund 200 Schachspielern aus ganz Deutschland und
einigen Nachbarländern über 5 Tage ganz ohne Corona- Infektion oder auch nur
einen Verdachtsfall abwickeln konnten, obwohl die Inzidenzrate in Bamberg mit 20 -30
nicht ganz niedrig war. Die notwendigen Hygienemaßnahmen – analog zu unseren in
Bad Homburg - wie Händedesinfektion und Maske tragen außerhalb der Partie haben
den Spaß nicht beeinträchtigt. Selbstverständlich sind hier wie dort nur Geimpfte,
Genesene oder aktuell negativ Getestete zugelassen (gewesen). Bitte daran denken,
dass Sie Ihren Impf- oder Genesenennachweis oder einen tagesaktuellen
negativen Schnelltest am Freitag vorlegen müssen!

Nachdem wir bisher nur 70 Anmeldungen haben, möchten wir sie ermuntern, noch ein
wenig Werbung zu machen! Sie finden eine Voranmeldeliste anbei, und wenn Sie dort
Bekannte vermissen, sprechen Sie sie/ihn bitte an, damit wir unseren freundschaftlich-
schachlichen Austausch wieder in gewohnter Runde pflegen können!
Die Prowin Akademie mit ihrem Geschäftsführer Steffen Bug wird uns dank der
Vermittlung von Kollegen Berthold wieder unterstützen, was uns auch in die Lage
versetzt, Sie wieder mit einem kleinen literarischen Schmankerl zu erfreuen. Herrn
Bug und seiner Firma gilt unser herzlicher Dank.

Der Ablauf ist wie gewohnt. Wir brauchen wieder zusätzlich die Mitglieder-
versammlung des neuen Vereins „Medchess e.V“ am Samstag 18.30 Uhr im
Spielsaal, die maximal eine Stunde dauern sollte, so dass der Abend frei bleibt.
Neumitglieder bitten wir, Ihre Beitrittserklärung möglichst bis Samstag 12 Uhr bei Frau
Mädler am Schachstand abzugeben, damit der Vorstand sie satzungsgemäß
genehmigen kann (Wir nehmen sie auch noch später)!
Corona hat uns zu guter Letzt doch noch etwas Schwierigkeiten bereitet. Die deutsche
Nr. 1 GM Alexander Donchenko muss vor den Europameisterschaften in Island dort
noch in Quarantäne und musste uns daher für das Simultan mit großem Bedauern
absagen und grüßt Sie herzlich.

Nachdem sich Großmeister Dr. Helmut Pfleger bereit erklärt hat, sein Uhren-
Handicap in ein Simultanspiel für alle Angemeldeten umzuwandeln, würden wir
die beiden Formen in ein Simultanspiel mit bisher 22 Teilnehmern
zusammenfassen. Selbstverständlich können Sie Ihre Anmeldung auch
zurücknehmen und bekommen dann das Startgeld erstattet. Bitte ggf. Herrn
Dammann bis 15.8. Bescheid sagen!

Freitagabend: 19 Uhr Empfang durch den Oberbürgermeister,
20 Uhr Blitzschach und Simultan
Am Freitagabend um 19 Uhr lädt der Oberbürgermeister der Stadt Bad Homburg,
Alexander Hetjes, zu einem kleinen Empfang mit regionalem Buffet und Getränken
ein. Oberbürgermeister Hetjes ist auch Schirmherr der Schachmeisterschaft.
Gegen 20 Uhr schließt sich das traditionelle Blitzschachturnier an.
Alternativ und parallel dazu: Simultanschach gegen GM Dr. med. Helmut Pfleger

Samstag: 14 -18.15 Uhr Ausflug für Begleitpersonen nach Oestrich-
                        Winkel - s. Beiblatt

Sonntag: Siegerehrung planen wir baldmöglichst, seien Sie bitte ab
                  13.20 Uhr wieder im Spielsaal
Sie finden die Hoteldaten nochmals anbei.

                      Ihr Organisationsteam:

         Prof. P. Krauseneck, Josef Maus für „Medchess e.V.“
J. Dammann (Bad. Schachverband), Hauptschiedsrichter, Turnierleitung
    Alexander Krauth (Dt. Ärzteblatt), Reinhold Faißt, Turnierleitung
Irene Steimbach (Bad. Schachverband) Organisation, Damenprogramm
          Helga Krauseneck Damenprogramm, Organisation
29. Schachmeisterschaft
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                                             Zeitplan
Es werden insgesamt neun Runden an zwei Tagen gespielt. Die Bedenkzeit beträgt
pro Spieler und Partie 25 Minuten plus 5 sec pro Zug. Daraus ergibt sich folgender
Zeitplan für die Meisterschaft (Änderungen an den Turniertagen vorbehalten):

      Samstag, 21. August 2021

      09.00 Uhr - 09.20 Uhr ...................... Begrüßung und Auslosung
      09.30 Uhr - 10.30 Uhr .................................................. 1. Runde
      10.45 Uhr - 11.45 Uhr .................................................. 2. Runde
      12.00 Uhr - 13.00 Uhr .................................................. 3. Runde

                                                Mittagspause

      14.30 Uhr - 15.30 Uhr .................................................. 4. Runde
      15.45 Uhr - 16.45 Uhr .................................................. 5. Runde
      17.00 Uhr - 18.00 Uhr .................................................. 6. Runde

      18.30 Uhr Mitgliederversammlung „Medchess e.V.“

      Sonntag, 22. August 2021

      09.30 Uhr - 10.30 Uhr .................................................. 7. Runde
      10.45 Uhr - 11.45 Uhr .................................................. 8. Runde
      12.00 Uhr - 13.00 Uhr .................................................. 9. Runde
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                        v.d.H. Kurhaus - Hotel Maritim

            Rahmenprogramm Samstag 21.8.2021
14 Uhr Abfahrt Hotel Maritim nach Oestrich-Winkel

15 Uhr Führung und kurze Lesung im Brentano-Haus:
Das Domizil gilt als eines der geistig-kulturellen Zentren der
Rheinromantik. Zu den zahlreichen Gästen aus Politik und
Kultur zählen Johann Wolfgang von Goethe, die Brüder Grimm
und der Freiherr vom und zum Stein. Original erhaltene
Räume geben einen einzigartigen Eindruck von der
Wohnkultur und dem Lebensgefühl der Zeit. Vor allem die im
Obergeschoss befindlichen Zimmer – darunter jene beiden
Räume, in denen Goethe 1814 während seines Besuchs bei
der Familie Brentano gewohnt hat, haben über 200 Jahre
hinweg ihre einzigartige Atmosphäre bewahrt. Fachkundige
Führung durch die ehemalige Hausherrin Baronin Angela von
Brentano.

16.30 Uhr Kaffee / Oestricher Wein im Cafe am Dom -
           Patisserie, Oestrich-Winkel
17.30 Uhr Rückfahrt
18.15 Uhr Rückkunft Hotel Maritim

Durch die notwendige Busfahrt ist die Zahl der Plätze begrenzt, und
wir bitten um verbindliche Anmeldung durch Überweisung des
Unkostenbeitrags von 30 € unter dem Stichwort „Ärzteschach 2021-
Rahmenprogramm“ auf das Konto des Badischen Schachverbandes bei der
Volksbank Rhein Neckar eG: IBAN DE62 6709 0000 0088 9599 06 bis 18.08.21
Anmeldungen vor Ort nur bei Restplätzen möglich!
Hotelreservierung
Zimmerkontingente zu Sonderkonditionen stehen in folgenden Hotels zur Verfügung:

           Maritim Hotel Bad Homburg
           Ludwigstraße 3
           61348 Bad Homburg v.d.Höhe

           Telefon: 06172 660-138
           Telefax: 06172 660-100
           Mail: reservierung.hom@maritim.de

              Einzelzimmer mit Bad/WC zum Tagespreis von 97 Euro pro Zimmer
              Doppelzimmer mit Bad/WC zum Tagespreis von 140 Euro pro Zimmer

           Parkhotel Bad Homburg
           Kaiser-Friedrich-Promenade 53-55
           61348 Bad Homburg v.d.Höhe

           Telefon: 06172 / 801-0
           Telefax: 06172 / 801-400
           Mail: info@parkhotel-bad-homburg.de

           ➮L1Einzelzimmer   mit Bad/WC zum Tagespreis von 85 Euro pro Zimmer
           ➮L1Doppelzimmer   mit Bad/WC zum Tagespreis von 125 Euro pro Zimmer

Die aufgeführten Zimmerpreise verstehen sich jeweils einschließlich Mehrwertsteuer und
Frühstück, zuzüglich einer Kurabgabe im Einzelzimmer von 3,10 Euro und im Doppelzimmer
von 5,40 Euro pro Nacht.

Bitte beziehen Sie sich bei der Reservierung auf die Schachmeisterschaft, da Sie nur
dann den günstigen Sonderpreis in Anspruch nehmen können. Außerdem bitten wir
Sie, die Zimmerreservierungen so früh wie möglich vorzunehmen.
Satzung
„MedChess e.V.“
Verein zur Förderung von Schach und Kultur in der Medizin

§ 1 Name, Sitz, Geschäftsjahr
(1) Der am 13.10.2019 gegründete Verein führt den Namen: MedChess e.V. und
hat seinen Sitz in Bamberg. Er ist in das Vereinsregister eingetragen und trägt den
Zusatz "e.V."
(2) Das Geschäftsjahr ist das Kalenderjahr.

§ 2 Vereinszweck
(1) Der Verein verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im
Sinne des Abschnitts „Steuerbegünstigte Zwecke“ der Abgabenordnung. Zweck des
Vereins ist die Förderung des Sports und der Kultur, insbesondere des Schachsports
in Deutschland. Der Satzungszweck wird insbesondere verwirklicht durch: - die
Organisation und Durchführung von Sportveranstaltungen, Turnieren und
Wettbewerben, sowie kulturellen Veranstaltungen im Bereich der Medizin. - eine
wirksame Öffentlichkeitsarbeit, insbesondere für eine bessere Bekanntheit und zur
Förderung des Frauenschachsports, sowie Pflege der traditionellen Verbundenheit
von Medizin und Schach, auch auf internationaler Ebene.
(2) Der Verein ist selbstlos tätig; er verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche
Zwecke.
(3) Die Organe des Vereins (§ 6) üben ihre Tätigkeit ehrenamtlich aus.
(4) Mittel, die dem Verein zufließen, dürfen nur für satzungsmäßige Zwecke
verwendet werden.
(5) Die Mitglieder erhalten keine Gewinnanteile und in ihrer Eigenschaft als Mitglieder
auch keine sonstigen Zuwendungen aus Mitteln des Vereins. Es darf keine Person
durch Ausgaben, die den Zwecken des Vereins fremd sind, oder durch
unverhältnismäßig hohe Vergütungen begünstigt werden.
(6) Der Verein wahrt parteipolitische Neutralität. Er räumt den Angehörigen aller
Völker und Rassen gleiche Rechte ein und vertritt den Grundsatz religiöser und
weltanschaulicher Toleranz.

§ 3 Erwerb der Mitgliedschaft
(1) Mitglied des Vereins können natürliche Personen werden. Eine aktive Beteiligung
an der Umsetzung der Vereinsziele ist gewünscht.
(2) Fördermitglieder können natürliche und juristische Personen werden, die einen
Jahresbeitrag von mindestens 100 € entrichten. Sie erhalten für je 100 € einen
kostenfreien, nur auf Ärzte übertragbaren Startplatz bei der jährlich stattfindenden
Deutschen Ärztemeisterschaft im Schnellschach. Sie erhalten die Vereinsnachrichten
kostenlos. Fördermitglieder sind nicht stimmberechtigt.
(3) Über den Aufnahmeantrag entscheidet der Vorstand. Der Aufnahmeantrag
Minderjähriger bedarf der Unterschrift des gesetzlichen Vertreters.
§ 4 Beendigung der Mitgliedschaft
 (1) Die Mitgliedschaft endet durch Austritt, Ausschluss oder Tod. Mit der
Beendigung der Mitgliedschaft enden automatisch von dem Betroffenen ausgeübte
Vereinsämter.

(2) Der dem Vorstand gegenüber schriftlich zu erklärende Austritt ist jederzeit zum
Ende des Geschäftsjahres unter Einhaltung einer Frist von einem Monat möglich

(2) Ein Mitglied kann aus dem Verein ausgeschlossen werden, wenn sein Verhalten
in grober Weise gegen die Satzung oder die Interessen des Vereins verstößt.

(3) Über den Ausschluss entscheidet der Vorstand einstimmig. Sofern
Einstimmigkeit nicht besteht, entscheidet auf Antrag des Vorstandes die
Mitgliederversammlung mit einfacher Mehrheit der abgegebenen gültigen Stimmen.

(4) Vor dem Beschluss über den Ausschluss ist dem Betroffenen Gelegenheit zur
Äußerung zu geben. Der Beschluss des Ausschlusses ist dem Betroffenen durch
den Vorstand bekannt zu geben.

(5) Eine Streichung der Mitgliedschaft ist zulässig, wenn das Mitglied trotz
zweimaliger schriftlicher Mahnung durch den Vorstand mit der Zahlung der Beiträge
im Rückstand ist. Die Streichung kann durch den Vorstand erst beschlossen
werden, wenn seit Absendung des zweiten Mahnschreibens, das den Hinweis auf
die Streichung zu enthalten hat, drei Monate vergangen sind.

§ 5 Beiträge
Von den Mitgliedern werden Beitrage erhoben. Die Höhe des Beitrages, sowie
dessen Fälligkeit werden von der Mitgliederversammlung bestimmt

§ 6 Organe des Vereins
Organe des Vereins sind der Vorstand und die Mitgliederversammlung.

§ 7 Vorstand
(1) Der Vorstand besteht aus dem Vorsitzenden, dem 2. Vorsitzenden als Vertreter
des Vorsitzenden, dem Schatzmeister, sowie dem Schriftführer und dem
Pressewart

(2) Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich durch den ersten Vorsitzenden
oder durch den zweiten Vorsitzenden jeweils allein vertreten (Vorstand im Sinne
des § 26 BGB).

(3) Der Vorstand wird von der Mitgliederversammlung auf die Dauer von 3 Jahren
gewählt. Er bleibt jedoch bis zur satzungsgemäßen Neuwahl des Vorstandes im
Amt. Wählbar sind nur Mitglieder des Vereins, die das 18. Lebensjahr vollendet
haben. Verschiedene Vorstandsämter sollten nicht in einer Person vereinigt
werden. Unzulässig ist eine Doppelfunktion als 1. oder 2. Vorsitzender und als
Schatzmeister.

(4) Dem Vorstand obliegt neben der Vertretung des Vereins und der Umsetzung der
Vereinsziele die Wahrnehmung der Vereinsgemeinschaft nach Maßgabe der
Satzung und der Beschlüsse der Mitgliederversammlung.
§ 8 Mitgliederversammlung
 (1) Die Mitgliederversammlung findet jährlich, in der Regel im Rahmen der
Deutschen Ärztemeisterschaft im Schnellschach statt. Sie ist ferner einzuberufen,
wenn es das Vereinsinteresse gebietet oder ein Fünftel der Vereinsmitglieder dies
schriftlich und unter Angabe der Gründe und des Zwecks vom Vorstand verlangt.
(2) Mitgliederversammlungen sind vom Vorstand mindestens zwei Wochen vor dem
Versammlungstermin schriftlich einzuberufen. Mit der Einberufung ist gleichzeitig die
Tagesordnung mitzuteilen.
(3) Soweit die Satzung nichts anderes bestimmt, ist jede ordnungsgemäß
einberufene Mitgliederversammlung beschlussfähig.
(4) Bei Beschlüssen und Wahlen entscheidet, soweit die Satzung nichts anderes
vorschreibt, die einfache Mehrheit der abgegebenen gültigen Stimmen. Zu einem
Beschluss, der eine Änderung der Satzung enthält, ist eine Mehrheit von drei Viertel
der abgegebenen gültigen Stimmen erforderlich. Die Änderung des Vereinszwecks
bedarf der Zustimmung von neun Zehntel der stimmberechtigten Vereinsmitglieder.
(5) Die Art der Abstimmung wird durch den Versammlungsleiter festgelegt. Eine
schriftliche Abstimmung hat jedoch zu erfolgen, wenn ein Drittel der erschienenen
Mitglieder dies beantragt.
(6) Über die Beschlüsse der Mitgliederversammlung ist ein Protokoll anzufertigen,
das vom Versammlungsleiter oder Schriftführer und dem Vorsitzenden zu
unterschreiben ist.

§ 9 Auflösung des Vereins
(1) Der Verein kann durch Beschluss der Mitgliederversammlung aufgelöst werden,
soweit diese Mitgliederversammlung eigens zu diesem Zweck einberufen worden ist.

(2) Zur Auflösung des Vereins ist die Mehrheit von neun Zehnteln der abgegebenen
gültigen Stimmen erforderlich.

(3) Die Liquidation erfolgt durch die zum Zeitpunkt der Auflösung amtierenden
Vorstandsmitglieder.

(4) Bei Auflösung des Vereins oder Wegfall des steuerbegünstigten Zweckes gemäß
§ 2 dieser Satzung fällt das Vermögen des Vereins, soweit es bestehende
Verbindlichkeiten übersteigt, an den Unterfränkischen Schachverband, der es
unmittelbar und ausschließlich zur Förderung des Schachsports im Sinne dieser
Satzung zu verwenden hat.
§ 10 Inkrafttreten
 Die Satzung ist in der vorliegenden Form am 13.10.2019 von der
Mitgliederversammlung des Vereins beschlossen worden und tritt nach Eintragung in
das Vereinsregister in Kraft. Sollte sich aufgrund von Anmerkungen des
Registergerichtes oder des Finanzamtes die Notwendigkeit für Satzungsänderungen
ergeben, wird der Vorstand ermächtigt, diese Änderungen zu beschließen. Der
Vorstand teilt in der Einladung zur nächsten Mitgliederversammlung den
Vereinsmitgliedern die Änderungen mit.
„MedChess e.V.“
Verein zur Förderung von Schach und Kultur in der Medizin
Dr.-Remeis-Str. 10, 96049 Bamberg

Einladung zur 2. Ordentlichen Mitgliederversammlung am Samstag den
21.8.2021 um 18.30 Uhr im Großen Saal des Kurhauses, Louisenstr. 58,
61348 Bad Homburg v.d.H.

Tagesordnung
  1. Feststellung der ordnungsgemäßen Einladung und der
     Beschlussfähigkeit
  2. Bericht des 1. Vorsitzenden Prof. Peter Krauseneck
  3. Bericht des 2. Vorsitzenden Dr. Joachim Hofstetter
  4. Bericht des Schatzmeisters Jürgen Dammann
  5. Bericht der Schriftführerin Monika Mädler
  6. Bericht Pressewart und Webmaster Dr. Jan Wähner
  7. Laudatio Dr. Helmut Pfleger für Ehrenmitglied Josef Maus
  8. Verschiedenes -Anregungen – nächster Austragungsort

Bamberg, den 04.August 2021

1.Vorsitzender

Prof. Dr.med. Dipl.-Psych. Peter Krauseneck
Beitrittserklärung
Ich erkläre hiermit meinen Beitritt zu Medchess e.V., Verein zur Förderung von Schach und
Kultur in der Medizin

Zuname ........................................................ Vorname ....................................................

PLZ .............. Wohnort ..................................... Straße/Haus-Nr. ...................................

Geburtsdatum ...................... Geburtsort......................

Beruf ........................................Tel. ............................... E-Mail ....................................

Ich bin damit einverstanden, Vereinspost ausschließlich per E-Mail zu erhalten. Ja / Nein

Datum .............................................. Unterschrift.......................................................

Einzugsermächtigung
Hiermit ermächtige ich Sie widerruflich, bei Fälligkeit den satzungsgemäßen Jahresbeitrag
zu Lasten meines Kontos einzuziehen:

IBAN .........................................................................................................................

Bank

Name, Vorname und Anschrift des Kontoinhabers (falls abweichend)
Wenn mein Konto nicht die erforderliche Deckung aufweist, besteht für das kontoführende
Kreditinstitut keine Pflicht zur Einlösung.

Jahresbeiträge ab 2021
Erwachsene                                                        30 €
Familien / Ehepaare                                               1 Erwachsener zahlt den vollen Beitrag,
                                                                  alle anderen jeweils nur die Hälfte.

Publikation von Fotos in der Presse oder im Internet:
Ich bin damit einverstanden, dass mein Foto veröffentlicht wird:
Ja / Nein
EU-Datenschutzgrundverordnung (DSGVO):
Mit der Erhebung, Speicherung, Verarbeitung, Nutzung, Weitergabe der o. g. Daten nur zur
den satzungsgemäßen Vereinszwecken bin ich einverstanden. Ich kann diese Einwilligung
jederzeit widerrufen.
Beitrittserklärung als Fördermitglied
Ich/Wir erkläre(n) hiermit meinen/unseren Beitritt zu Medchess e.V., Verein zur Förderung von
Schach und Kultur in der Medizin als nicht stimmberechtigtes Fördermitglied

O Als Organisation: ..........
Vertreten durch (Funktion):
oder
O als Privatperson:
Zuname ....................................................... Vorname.....................................................

PLZ ............. Wohnort ..................................... Straße/Haus-Nr. ........................................

Geburtsdatum ..................... Geburtsort.....................................................

Beruf ........................................ Tel. .............................. E-Mail ...........................................

Ich bin damit einverstanden, Vereinspost ausschließlich per E-Mail zu erhalten. Ja / Nein

Datum ............................................. Unterschrift.........................................................

Einzugsermächtigung
Hiermit ermächtige ich Sie widerruflich, bei Fälligkeit den unten genannten Jahresbeitrag zu
Lasten meines/unseres Kontos einzuziehen:

IBAN ........................................................................................................................

Bank

Name, Vorname und Anschrift des Kontoinhabers (falls abweichend)
Wenn mein Konto nicht die erforderliche Deckung aufweist, besteht für das kontoführende
Kreditinstitut keine Pflicht zur Einlösung.

Jahresbeiträge ab 2021
Ich leiste folgenden Förderbeitrag (mindestens 100 €): ...............................
Und erhalte pro 100€ einen – nur auf Ärzte übertragbaren -Freiplatz bei den jährlich
stattfindenden Deutschen Ärztemeisterschaften und kostenlose Vereinsnachrichten

Publikation von Fotos in der Presse oder im Internet:
Ich bin damit einverstanden, dass mein Foto veröffentlicht wird:
Ja / Nein
EU-Datenschutzgrundverordnung (DSGVO):
Mit der Erhebung, Speicherung, Verarbeitung, Nutzung, Weitergabe der o. g. Daten nur zur
den satzungsgemäßen Vereinszwecken bin ich einverstanden. Ich kann diese Einwilligung
jederzeit widerrufen.
ANHÄNGE

A. Schnellschach

   A.1     Eine Schnellschachpartie ist eine Partie, in der entweder alle Züge innerhalb einer
           festgesetzten Zeit von mehr als 10, aber weniger als 60 Minuten je Spieler
           abgeschlossen werden müssen; oder die vorgegebene Zeit zuzüglich der Zeitgutschrift
           für 60 Züge beträgt mehr als 10, aber weniger als 60 Minuten pro Spieler.

   A.2     Die Spieler müssen die Züge nicht aufzeichnen, verlieren aber nicht das Recht, einen
           Anspruch geltend zu machen, der üblicherweise auf die Notation gestützt wird. Ein
           Spieler kann zu jeder Zeit den Schiedsrichter um Überlassung eines Partieformulars
           bitten, um die Züge zu notieren.

   A.3.1 Die Turnierschachregeln gelten, wenn
   A.3.1.1 ein Schiedsrichter höchstens drei Partien überwacht und
   A.3.1.2 jede Partie durch den Schiedsrichter oder dessen Assistenten und, wenn möglich, durch
            elektronische Mittel aufgezeichnet wird.

   A.3.2 Ein Spieler, der am Zug ist, kann zu jeder Zeit den Schiedsrichter oder dessen
            Assistenten bitten, ihm das Partieformular zu zeigen. Hierum kann er höchstens
            fünfmal während einer Partie bitten. Weitere Bitten gelten als Störung des Gegners.

   A.4     Anderenfalls gilt folgendes:
   A.4.1 Sobald beide Spieler ab der Anfangsstellung 10 Züge vollständig abgeschlossen haben,
       A.4.1.1 dürfen keine Änderungen an den Einstellungen der Schachuhr vorgenommen
       werden, es sei denn, der Zeitplan der Veranstaltung würde gestört.
   A.4.1.2 kann eine fehlerhafte Figurenaufstellung oder Brettausrichtung nicht mehr beanstandet
            werden.
            Im Fall einer fehlerhaften Ausgangsstellung des Königs ist die Rochade unzulässig.
            Im Fall einer fehlerhaften Ausgangsstellung eines Turms ist die Rochade mit diesem
            Turm unzulässig.

   A.4.2 Wenn der Schiedsrichter einen Fall gemäß Art. 7.5.1, 7.5.2, 7.5.3 oder 7.5.4 beobachtet,
          muss er nach Art. 7.5.5 verfahren, vorausgesetzt der Gegner hat seinen nächsten Zug
          noch nicht ausgeführt. Wenn der Schiedsrichter nicht eingreift, darf der Gegner
          reklamieren, vorausgesetzt der Reklamierende hat seinen nächsten Zug noch nicht
          ausgeführt. Wenn der Gegner nicht reklamiert und der Schiedsrichter nicht eingreift,
          bleibt der regelwidrige Zug bestehen und die Partie wird fortgesetzt. Hat der Gegner
          seinen nächsten Zug ausgeführt, kann der regelwidrige Zug nicht mehr korrigiert
          werden, es sei denn, die Spieler einigen sich hierauf ohne Anrufung des
          Schiedsrichters.
A.4.3 Um einen Gewinn durch Zeitüberschreitung zu beanspruchen, muss der Antragsteller
       die Schachuhr anhalten und den Schiedsrichter benachrichtigen. Das
       Ergebnis ist jedoch Remis, wenn der Gegner aus dieser Stellung heraus mit
       einer Folge regelgemäßer Züge den gegnerischen König nicht matt setzen
       kann.

A.4.4   Beobachtet der Schiedsrichter, dass beide Könige im Schach stehen oder ein Bauer
        auf der gegnerischen Grundreihe steht, wartet er den Abschluss des nächsten Zuges
        ab. Steht die regelwidrige Stellung dann noch auf dem Brett, erklärt er die Partie
        remis.

A.4.5   Der Schiedsrichter muss auf ein gefallenes Blättchen hinweisen, wenn er dies
        beobachtet.

A.5     Das Turnierreglement bestimmt, ob Artikel A.3 oder A.4 für das gesamte Turnier gilt.

B. Blitzschach

B.1     Eine Blitzschachpartie ist eine Partie, in der alle Züge innerhalb einer festgesetzten
        Zeit von 10 Minuten oder weniger abgeschlossen werden müssen, oder die
        vorgegebene Zeit zuzüglich der Zeitgutschrift für 60 Züge 10 Minuten oder weniger
        beträgt.

B.2     Die in den Artikeln 7 und 9 erwähnten Zeitstrafen betragen eine Minute statt
        zwei Minuten.

B.3.1 Die Turnierschachregeln gelten, wenn
B.3.1.1 ein Schiedsrichter eine Partie überwacht und
B.3.1.2 jede Partie durch den Schiedsrichter oder, dessen Assistenten und, wenn möglich, durch
         elektronische Mittel aufgezeichnet wird.

B.3.2 Ein Spieler, der am Zug ist, kann zu jeder Zeit den Schiedsrichter oder dessen
        Assistenten bitten, ihm das Partieformular zu zeigen. Hierum kann er höchstens
        fünfmal während einer Partie bitten. Weitere Bitten gelten als Störung des
        Gegners.

B.4     Anderenfalls gelten für die Partie die Schnellschachregeln gemäß Artikel A.2 und A.4.

B.5     Das Turnierreglement bestimmt, ob Artikel B.3 oder B.4 für das gesamte Turnier gilt.
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