Schienennetz-Benutzungsbedingungen Osthannoversche Eisenbahnen AG - Besonderer Teil (SNB-BT)

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Schienennetz-Benutzungsbedingungen
    Osthannoversche Eisenbahnen AG –
         Besonderer Teil (SNB-BT)

Stand: 23.11.202003.09.2021

Gültig ab: 12.12.202111.12.2022

 Version zur Stellungnahme gemäß ERegG. Zugangsberechtigte haben die Möglichkeit bis
        zum 10.10.2021 Stellung zu nehmen. Stellungnahmen bitte per Mail an den
                  Eisenbahnbetriebsleiter: sebastian.schuelke@ohe-ag.de

                                        -1-
VERZEICHNIS DER ABKÜRZUNGEN .................................................................. 333

1     ERGÄNZUNGEN/ABWEICHUNGEN ZU/VON DEN SNB-AT....................... 444

2     INFRASTRUKTURBESCHREIBUNG NEBST ZUGANGSBEDINGUNGEN . 555
2.1   Allgemein ................................................................................................................................................ 555

2.2   Strecken .................................................................................................................................................. 666

2.3   Vorschriften .......................................................................................................................................121111

2.4   Störungen und Unregelmäßigkeiten................................................................................................131313

2.5   Notfallmanagement...........................................................................................................................131313

2.6   Wagenlisten .......................................................................................................................................131313

3     ENTGELTGRUNDSÄTZE.........................................................................131313

4     KAPAZITÄTSZUWEISUNG............................................................................. 18

5     SONSTIGES .................................................................................................... 18

                                                                            -2-
Verzeichnis der Abkürzungen

Abs.     Absatz
AEG      Allgemeines Eisenbahngesetz
AT       Allgemeiner Teil
BGB      Bürgerliches Gesetzbuch
BGBl.    Bundesgesetzblatt
BOA      Verordnung(en) über den Bau und Betrieb von Anschlussbahnen
BT       Besonderer Teil
bzw.     beziehungsweise
e.V.     eingetragener Verein
EBO      Eisenbahn- Bau- und Betriebsordnung
EBOA     Verordnung(en) über den Bau und Betrieb von Anschlussbahnen
EIBV     Eisenbahninfrastruktur-Benutzungsverordnung
ESBO     Eisenbahn-Bau- und Betriebsordnung für Schmalspurbahnen
EVU      Eisenbahnverkehrsunternehmen
Fdl.     Fahrdienstleiter
ff.      folgende
GGVSEB   Gefahrgutverordnung Straße, Eisenbahn und Binnenschifffahrt
OHE      Osthannoversche Eisenbahnen AG
HPflG    Haftpflichtgesetz
Nr.      Nummer
RID      Ordnung für die internationale Eisenbahnbeförderung gefährlicher
         Güter
S.       Seite
SbV      Sammlung betrieblicher Vorschriften
SNB-AT   Schienennetz-Benutzungsbedingungen der Betreiber der
         Schienenwege – Allgemeiner Teil
SPNV     Schienenpersonennahverkehr
TEIV     Transeuropäische-Eisenbahn-Interoperabilitätsverordnung
usw.     und so weiter
VDV      Verband Deutscher Verkehrsunternehmen e. V.
z.B.     zum Beispiel
Zl       Zugleiter

                                   -3-
1     Ergänzungen/Abweichungen zu/von den SNB-AT

1.1   Zu Punkt 2.3.1. SNB – AT

      Es gilt die EBO.

1.2   Ergänzend zu Punkt 2.3.3 SNB – AT

      Die OHE nutzt für die Vermittlung der Orts- und Streckenkenntnis häufig das Personal
      anderer EVU. Der Stundensatz ist in den Entgeltgrundsätzen festgelegt. Die
      Mindestbestellzeit beträgt 8 Stunden. Beginn und Ende der Schichten für das Personal
      ist in Celle Nord. Die Fahrzeiten zu anderen Startpunkten im OHE-Netz muss vergütet
      werden. Zusatzkosten für z.B. Taxifahrten bei Einrichtungsverkehr zur Rückkehr des
      Lotsen oder bei zu langen Schichtzeiten werden ohne Aufschlag weitergegeben.

1.3   Zu Punkt 2.4.2 SNB – AT

      Für die Kommunikation zwischen dem Zug und dem FDL/Zugleiter muss der Tf mit
      einem GSM-Mobiltelefon ausgerüstet sein.

      Für die Befahrung der Strecken muss der Tf sich bei der Einfahrt ins OHE-Netz ein
      Zugführerschlüsselbund beim Zentralfahrdienstleiter in Celle Nord abholen. Dies kann
      auch von dem Lotsen erledigt werden. Für regelmäßige Züge, bei denen Personal
      bereits streckenkundig ist, die aber nicht in Celle in das OHE-Netz einfahren, kann ggf.
      ein festes Schlüsselbund an des EVU gegeben werden, wenn der sonstige
      Mehraufwand für das EVU unverhältnismäßig ist und eine sichere Verwahrung des
      Schlüsselbundes durch das EVU gewährleistet werden kann.

1.4   Ergänzend zu Punkt 3.1.2 SNB – AT

      Die zugangsrelevanten Vorschriften sind in der SbV Teil A aufgelistet. Die OHE
      spezifischen Vorschriften (z.B. SbV) sind im Internet unter www.ohe-ag.de
      veröffentlicht oder können von Zugangsberechtigten (gem. Punkt 2 SNB-AT) beim
      Netzzugangskoordinator angefordert werden. Vorschriften in elektronischer Form (per
      E-Mail) sind kostenlos, eine schriftliche Zusendung erfolgt nicht.

1.5   Ergänzend zu Punkt 3.4.2, 3.4.4, 3.4.5 SNB – AT

      Arbeitstage sind die Wochentage Montag bis Freitag, ausschließlich der gesetzlichen
      Feiertage Niedersachsens. Werktage sind die Wochentage Montag bis Samstag,
      ausschließlich der gesetzlichen Feiertage Niedersachsens.

1.6   Ergänzend zu Punkt 4.4 SNB – AT

      Die Bankverbindung für die Entgeltzahlungen sind der jeweiligen Rechnung zu
      entnehmen.
      Mahngebühren betragen 15,00 €.

                                            -4-
1.7   Zu Punkt 5.1.3

      Der Zentralfahrdienstleiter Celle Nord ist befugt, betriebliche Entscheidungen zu
      treffen.

2     Infrastrukturbeschreibung nebst Zugangsbedingungen

2.1   Allgemein

      Die OHE ist eine nichtbundeseigene Eisenbahn des öffentlichen Verkehrs.

      Das Streckennetz umfasst ca. 260 km, ist eingleisig und nicht elektrifiziert.

      Ein Mobiltelefon zur Kommunikation mit dem FDL/ZL auf der Lokomotive ist für alle
      Strecken Zugangsvoraussetzung.

      Für die Benutzung der Strecken, die im Zugmeldebetrieb betrieben werden, ist ein
      Zugschlussmagnet erforderlich. Dieser wird leihweise von der OHE zur Verfügung
      gestellt. Einzelheiten sind in den Entgeltgrundsätzen geklärt.

      Für die Benutzung aller Strecken ist ein passendes Schlüsselbund erforderlich.
      Einzelheiten sind in der SbV und den Entgeltgrundsätzen beschrieben

      Die Strecken sind im Allgemeinen nicht mit Zugsicherungssystemen ausgestattet,
      ausgenommen davon ist die Strecke Wunstorf West – Mesmerode. Hier wurde ein
      technisch unterstützter Zugleitbetrieb eingerichtet, welcher die Ausrüstung der
      Fahrzeuge mit PZB notwendig macht.
      Auf den übrigen Strecken ist die Ausrüstung mit PZB empfohlen, jedoch nicht
      verpflichtend. Die OHE errichtet dort jedoch zunehmend Bahnübergangsanlagen,
      welche mit PZB ausgestattet werden.
      Ist ein Fahrzeug mit PZB ausgerüstet, muss sie - auch für die Speicherung des
      Fahrverlaufes - immer eingeschaltet werden.

      Es ist sicherzustellen, dass die Zugkraft für die Bewältigung der größten vorhandenen
      Steigung (16,9 ‰) mit mindestens 20 km/h bzw. nach dem Anhalten für das Anfahren
      aus dem Stand ausreichend dimensioniert ist. Radien, Steigungen und
      Profileinschränkungen etc., sind im Einzelnen in der SbV genannt. Wird der OHE
      bekannt, dass ein Zug nachweislich mehrfach die Mindestgeschwindigkeit nicht halten
      konnte, ist die OHE berechtigt, maximale Zuggewichte vorzuschreiben, die auch bei
      widrigen Schienenverhältnissen eine ausreichende Traktion garantieren.

      Das Schienennetz ist mit einer Vielzahl von Bahnübergängen mit technischen
      Sicherungsanlagen und streckenseitigen Überwachungssignalen ausgerüstet.
      Einzelheiten sind in der SbV beschrieben.

      Im Schienennetz gibt es eine große Anzahl technisch nicht gesicherter
      Bahnübergänge, für die teilweise Geschwindigkeitseinschränkungen gelten bzw. bei
      denen Pfeifsignale gegeben werden müssen. Einzelheiten sind in der SbV

                                            -5-
beschrieben. Im Sommer muss regelmäßig mit zusätzlich angeordneten Pfeifsignalen
      und Geschwindigkeitseinschränkungen aufgrund von Maisfeldern gerechnet werden.
      Behinderungen aufgrund dieser Langsamfahrstellen sind aus dem Anreizsystem
      ausgenommen, da die Sichtdreiecke vom Straßenbaulastträger zu verantworten sind.

      2.1.1 Storno von Trassen

      Die Stornierung einer von der OHE bestätigten Fahrplantrasse kostet ab 10 Tage vor
      dem Termin pauschal 10% der Trassenkosten, um die Verwaltungskosten in dem
      Zusammenhang mit der Bestellung zu decken. Handelt es sich lediglich um eine
      Verschiebung des Transportes (z.B. weil der Endkunde die Ware erst zu einem
      späteren Termin benötigt) wird kein Stornierungsentgelt fällig.
      Ein Stornierungsentgelt entfällt auch dann, wenn die Strecken z.B. durch
      Strrurmereignisse (Bäume im Gleis) vorübergehend nicht zur Verfügung stehen.

      2.1.2 Haftungsbeschränkung
      Grundsätze der Haftung regelt der Infrastrukturnutzungsvertrag in der jeweils gültigen
      Fassung.

      2.1.3 Datenschutz
      Die Osthannoversche Eisenbahnen AG ist berechtigt, im erforderlichen Umfang Daten,
      die sich aus den Antragsunterlagen oder Vertragsdurchführung ergeben, an
      Versicherer zur Beurteilung des Risikos und zur Abwicklung von Versicherungsfällen
      zu übermitteln. Sie ist ferner berechtigt, allgemeine Vertrags-, Abrechnungs- und
      Leistungsdaten in gemeinsamen Datensammlungen zu führen und an ihre Vertreter
      weiterzugeben. Hiervon unberührt sind Angaben zu Zwecken der Eisenbahnstatistik
      (§24 AEG), die zur Beurteilung der Struktur und Entwicklung des Eisenbahnverkehrs
      an das Statistische Bundesamt übermittelt werden.

2.2   Strecken

      Folgende Strecken werden von der OHE betrieben, Einzelheiten zu den
      entsprechenden Serviceeinrichtungen sind in den NBS – BT geregelt (www.ohe-
      ag,de).

      Die Besetzung der Fahrdienstleitung ist durchgehend gewährleistet.

2.2.1 Celle Nord – Wittingen West 51,0 km

      Celle Nord bis Celle Vorstadt im Zugmeldebetrieb, ab Celle Vorstadt im Zugleitbetrieb.
      Vmax = 50 km/h.

      Die Strecke hat auf der gesamten Länge die Streckenklasse D4. Aufgrund einer sehr
      geringen Nachfrage an Trassen zwischen Beedenbostel und Wittingen Hafen befindet
      sich diese Strecke im Auslaufbetrieb. Es muss damit gerechnet werden, das kurzfristig
      Schäden an Oberbau oder Brücken eine Herabstufung der Streckenklasse und

                                            -6-
Langsamfahrstellen größeren Ausmaßes notwendig machen, dies wird allen Nutzern
       rechtzeitig bekannt gegeben. Ebenfalls ist auch mit der Einleitung des
       Stilllegungsverfahrens gemäß §11 AEG zu rechnen.

Km       Bahnhof                 Bemerkungen
0,0      Celle Nord              Anschluss an die DB Netz AG
                                 Eisenbahnbetriebswerk der OHE
                                 Freiladegleis
2,0      Celle Vorstadt          Abstellgleise
                                 Anschluss Wasa
4,0      Altenhagen              Abstellgleise
13,6     Lachendorf              Anschluss Drewsen
                                 Freiladegleis
                                 Abstellgleise
16,0     Beedenbostel            Anschluss Transgas
23,4     Eldingen                Abstellgleise
32,0     Groß Oesingen           Anschluss Thyssen Krupp
                                 Freiladegleise
34,8     Dedelstorf              Anschluss Bundeswehr (z. Zt. Außer Betrieb)
39,9     Hankensbüttel Öl        Abstellgleise
42,6     Hankensbüttel           Abstellgleise
                                 Laderampe
47,1     Wittingen Hafen         Hafengleise Elbeseitenkanal
                                 Freiladegleis des Hafens
                                 Freiladegleis der OHE
                                 Anschluss Transgas
51,0     Wittingen West          Anschluss an die DB Netz AG
                                 Abstellgleise

                                         -7-
2.2.2 Celle Nord – Beckedorf 26,7 km

        Die Strecke wird im Zugmeldebetrieb betrieben. Vmax = 50 km/h. Die Strecke ist
        signalisiert, der Vorsignalabstand beträgt 400 m.

 Km       Bahnhof                 Bemerkungen
 0,0      Celle Nord              Anschluss an die DB Netz AG
                                  Eisenbahnbetriebswerk der OHE
                                  Freiladegleis
 2,0      Celle Vorstadt          Abstellgleise
 8,8      Scheuen                 Anschluss Landesfeuerwehrschule
                                  Freiladegleis
 16,5     Altensalzkoth           Abstellgleise
 18,5     Eversen                 Abstellgleise
 20,7     Sülze                   Freiladegleis
 26,7     Beckedorf               Übergang auf OHE-Strecke in Richtung Munster (Örtze)
                                  Freiladegleis
                                  Abstellgleise
                                  Laderampe

2.2.3 Beckedorf – Soltau (Han) Süd 32,3 km

        Die Strecke wird im Zugmeldebetrieb betrieben. Vmax = 50 km/h. Die Strecke ist
        signalisiert, der Vorsignalabstand beträgt 400 m.

 Km       Bahnhof                 Bemerkungen
 26,7     Beckedorf               Übergang auf OHE-Strecke in Richtung Munster (Örtze)
                                  Freiladegleis
                                  Abstellgleise
                                  Laderampe
 32,5     Bergen Ost              Anschluss Bundeswehr (Bergen Lagerbahnhof)
 38,6     Wardböhmen              Freiladegleis
 47,3     Wietzendorf             Abstellgleise
 52,1     Lührsbockel             Laderampe
                                  Abstellgleise
                                  Freiladegleis
 59,0     Soltau (Han) Süd        Anschluss an die DB Netz AG
                                  Abstellgleise

                                          -8-
2.2.4 Beckedorf – Munster Örtze (Süd) 23,9 km

        Die Strecke wird im Zugleitbetrieb betrieben. Der Bahnhof Beckedorf im
        Zugmeldebetrieb. Vmax = 50 km/h.

 Km       Bahnhof                 Bemerkungen
 0,0      Beckedorf               Übergang auf OHE-Strecke in Richtung Celle bzw.
                                  Soltau
                                  Freiladegleis
                                  Abstellgleise
                                  Laderampe
 2,8      Hermannsburg            Abstellgleise
 8,9      Müden (Örtze)           Freiladegleis
 11,4     Poitzen                 Abstellgleise
 14,6     Trauen                  Anschluss Bundeswehr
                                  Freiladegleis
 17,9     Dethlingen              Freiladegleis
 20,6     Kohlenbissen            Anschluss Bundeswehr
 23,9     Munster (Örtze) Süd     Anschluss an die DB Netz AG

2.2.5 Lüneburg Süd – Hützel 36,2 km

        Die Strecke wird im Zugleitbetrieb betrieben. Der Bahnhof Soltau Süd im
        Zugmeldebetrieb. Vmax = 50 km/h.

 Km       Bahnhof                 Bemerkungen
 0,0      Lüneburg Süd            Anschluss an die DB Netz AG
                                  Abstellgleise
                                  Freiladegleis
 5,0      Rettmer                 Freiladegleis
                                  Laderampe
 9,4      Melbeck-Embsen          Anschluss Transgas
                                  Abstellgleise
 15,9     Drögennindorf           Freiladegleis
 22,3     Amelinghausen-Sottorf   Freiladegleis
 27,3     Soderstorf              Freiladegleis
 36,2     Hützel                  Übergang auf die OHE-Strecke in Richtung Winsen
                                  (Luhe)
                                  Freiladegleis
                                  Abstellgleis

                                          -9-
2.2.6 Hützel – Soltau Süd 20,9 km

        Die Strecke wird im Zugleitbetrieb betrieben. Der Bahnhof Soltau Süd im
        Zugmeldebetrieb. Vmax = 50 km/h.

 Km       Bahnhof                   Bemerkungen
 36,2     Hützel                    Übergang auf die OHE-Strecke in Richtung Winsen
                                    (Luhe)
                                    Freiladegleis
                                    Abstellgleis
 39,5     Bispingen                 Freiladegleis
 48,8     Hambostel                 Anschluss Mischwerk
 53,2     Harber                    Freiladegleise
 57,1     Soltau (Han) Süd          Anschluss an die DB Netz AG
                                    Abstellgleise

2.2.7 Winsen (Luhe) Süd – Hützel 41,1 km

        Die Strecke wird im Zugleitbetrieb betrieben. Vmax = 50 km/h.
        Aufgrund einer sehr geringen Nachfrage an Trassen befindet sich diese Strecke im
        Auslaufbetrieb. Es muss damit gerechnet werden, dass kurzfristig Schäden an
        Oberbau oder Brücken eine Herabstufung der Streckenklasse und Langsamfahrstellen
        größeren Ausmaßes notwendig machen, dies wird allen Nutzern rechtzeitig bekannt
        gegeben. Ebenfalls ist auch mit der Einleitung des Stilllegungsverfahrens gemäß §11
        AEG zu rechnen.

 Km       Bahnhof                   Bemerkungen
 0,0      Winsen (Luhe) Süd         Übergang auf die OHE-Strecke in Richtung
                                    Niedermarsch.
                                    Abstellgleise
                                    Freiladegleis
 3,6      Luhdorf                   Freiladegleis
 18,8     Gödenstorf                Freiladegleis
 21,4     Salzhausen                -
 31,0     Egestorf                  Freiladegleis
 41,1     Hützel                    Übergang auf die OHE-Strecke in Richtung Soltau bzw.
                                    Lüneburg

                                           - 10 -
2.2.8 Winsen (Luhe) Süd – Niedermarschacht 17,1 km

        Die Strecke wird im Zugleitbetrieb betrieben. Vmax = 40 km/h.

 Km       Bahnhof                    Bemerkungen
 0,0      Winsen (Luhe) Süd          Übergang auf die OHE-Strecke in Richtung Hützel
                                     Abstellgleise
                                     Freiladegleis
 3,3      Anschlussstelle            Anschluss Furnierwerk
 3,8      Tönnhausen                 Anschluss Kalihalle
                                     Abstellgleise
                                     Anschluss Ruhl
 17,1     Niedermarschacht           Anschluss Bruno Bock

2.2.9 Lüneburg Nord – Lüneburg Meisterweg

        Die Strecke wird nur noch auf den ersten 1.300 m betrieben. Es schließt dort an die
        öffentliche Infrastruktur Richtung Bleckede (Bleckeder Kleinbahn UG) und das
        Anschlussgleis in den Hafen Lüneburg / TK Kaserne an.

 Km       Bahnhof                    Bemerkungen
 0,0      Lüneburg Nord              Anschluss an die DB Netz AG
                                     Abstellgleise

 1,3      Lüneburg Meisterweg        Anschluss Theodor Körner Kaserne / Hafen Lüneburg
                                     Weiterfahrt auf Infrastruktur der BLKB ab km 1,3

2.2.10 Wunstorf West - Mesmerode 6,6 km

        Die Strecke wird im technisch unterstützten Zugleitbetrieb betrieben. Vmax = 30 km/h.
        Zugangsvoraussetzung für diese Strecke ist daher eine fahrzeugseitige Ausrüstung mit
        PZB, vgl. dazu Abschnitt 2.1

 Km       Bahnhof                    Bemerkungen
 0,0      Wunstorf West              Anschluss an die DB Netz AG
                                     Abstellgleise

 6,6      Mesmerode                  Anschluss Kali und Salz
                                     Abstellgleis

                                             - 11 -
2.3     Vorschriften

2.3.1   In der SbV sind auch die einschlägigen Betriebsvorschriften, die ebenfalls bei der OHE
        gelten, aufgeführt. Notwendige Unterlagen (z.B. Fahrplanunterlagen, Unfallmeldetafeln
        sowie Lagepläne/Lageskizzen) stellt die OHE dem EVU oder dem
        Zugangsberechtigten gegen Empfangsbestätigung bzw. per Fax oder E-Mail zur
        Verfügung. Für die Verteilung an das eigene Personal sorgt das EVU bzw. der
        Zugangsberechtigte. Die OHE wird nur insoweit gesonderten Ersatz ihrer Kosten
        verlangen, als Leistungen nicht Teil der Pflichtleistungen der OHE sind. Ein Auszug
        aus der SbV ist im Internet unter www.ohe-ag.de veröffentlicht.

        Die Regelwerke sind Bestandteil der SNB. Das EVU kann die zur Verfügung gestellten
        Unterlagen selbst vollständig und unverändert zum Eigengebrauch vervielfältigen.

2.3.2 Das netzzugangsrelevante betriebliche-technische Regelwerk wird grundsätzlich nur
      noch einmal jährlich im Rahmen des SNB-Prozesses aktualisiert. Eine Ausnahme
      bilden die unterjährigen Änderungen, die in den SNB selbst angekündigt werden. Bei
      den Ankündigungen handelt es sich um konkrete Hinweise, beispielsweise auf die
      unterjährige Einführung neuer Betriebssysteme oder sonstiger Änderungen an der
      Infrastruktur, die dazu geeignet sind, den Wettbewerb zu beeinträchtigen. Vier Monate
      vor Inkrafttreten der jeweiligen Änderung wird das entsprechende Regelwerk der OHE
      geändert und im Internet mit dem Hinweis auf diese Änderung veröffentlicht.

2.3.3 Sicherheitsrelevante Regelungen werden weiterhin fortlaufend aktualisiert,
      insbesondere soweit sie aufgrund von Verpflichtungen nach Maßgabe des
      Eisenbahnrechts, insbesondere in Form von Entscheidungen des Eisenbahn-
      Bundesamtes oder der zuständigen Landesbehörde als Aufsichtsbehörde zu diesem
      Zeitpunkt erforderlich werden. Bei Änderung dieser Regelungen erfolgt unverzüglich
      ab Kenntnis der Erforderlichkeit der Änderung eine Veröffentlichung im
      Internet/Bundesanzeiger mit dem Hinweis auf diese Änderung. Gleichzeitig werden
      sämtliche von der Änderung betroffenen Kunden per Kundeninformationsschreiben
      benachrichtigt.

                                            - 12 -
2.4   Störungen und Unregelmäßigkeiten

      Gemäß den Unfallmeldetafeln sind Störungen bzw. Unregelmäßigkeiten vom EVU
      unverzüglich dem Zentralfahrdienstleiter der OHE über Telefon mitzuteilen. Für die
      Meldung von Unfällen ist die Telefonnummer 05141 276 444 zu benutzen. Alle dort
      getätigten Gespräche werden auf Sprachspeicher aufgezeichnet.

      Das EVU wird seitens der OHE über Störungen bzw. Unregelmäßigkeiten, die das EVU
      berühren, von der Netzleitzentrale oder dem zuständigen Fdl unterrichtet.

2.5   Notfallmanagement

      Bei gefährlichen Ereignissen, Krisen und Katastrophen übernimmt die OHE die Melde-
      und Alarmierungsaufgaben. Dies beinhaltet auch die Anforderung von Hilfe bzw.
      Koordination der Maßnahmen mit den zuständigen örtlichen Rettungsleitstellen. Die
      Koordination am Ereignisort obliegt dem Notfallmanager der OHE. Der Notfallmanager
      der OHE ist im Bedarfsfall durch den Notdienst des EVU zu unterstützen. Die Buvo-NE
      mit den Unfallmeldetafeln der OHE gelten auch für das EVU. Änderungen in den
      Unfallmeldetafeln teilt die OHE dem EVU zudem schriftlich mit.

2.6   Wagenlisten

      Wagenlisten – aktuell nach Ko Ril 408 – mit allen relevanten Daten sind rechtzeitig vor
      der Abfahrt des Zuges dem Zentralfahrdienstleiter per Fax (05141 / 276 289) oder per
      E-Mail (fahrdienstleitung@ohe-ag.de) zu übermitteln. Bei Gefahrguttransporten sind
      darüber hinaus die Bestimmungen der GGVSEB/RID zu beachten und einzuhalten.

      Liegt die Wagenliste nicht beim Zentralfahrdienstleiter vor und ist Gefahrgut im Zug, ist
      der Fahrdienstleiter berechtigt, die Annahme des Zuges zu verweigern bis die
      Wagenliste vorliegt, bzw. die relevanten Daten telefonisch bekanntgegeben worden
      sind. Da die Daten für die richtige Abrechnung benötigt werden, muss der
      Fahrdienstleiter ohne vorliegende Wagenliste die Zugkonfigurationen bei der Einfahrt
      des Zuges nachfragen. Reklamationen der Trassenpreisrechnung, sind generell nur
      unter Vorlage der Wagenliste möglich.

3     Entgeltgrundsätze

3.1   Die OHE ist eine Privatbahn, die sich ausschließlich aus den Einnahmen der
      Trassenpreise der vergleichsweise wenigen Zugfahrten refinanzieren muss. Es bleibt
      vorerst bei dem komplizierten Trassenpreissystem, welches seit Ende 2018 gilt, es
      werden die Trassenpreise um im Schnitt 2,5 % erhöht um die Inflation und die stark
      steigenden Baupreise auszugleichen. Wir waren .u.A. durch das ERegG gezwungen
      ein vergleichsweise kompliziertes Trassenpreissystem einzuführen. U.A. dürfen keine
      zug- oder waggonabhängigen Grundgebühren genommen werden, so musste das
      Preissystem komplett neu erstellt werden. Die Vorgabe alle Trassenkosten
      kilometerabhängig zu berechnen entspricht nicht der Kostenstruktur der OHE-
      Infrastruktur.

                                           - 13 -
Aufgrund der Diskussion zur Reaktivierung von Streckenteilen der OHE für den SPNV
      wird es weiterhin einen Preis für regelmäßigen SPNV geben, auch wenn konkret noch
      keiner in Sicht ist. SPFV, gelegentlicher Museums- oder Personenverkehr bezahlt die
      unmittelbaren Kosten des Zugbetriebes.

      Das Trassenpreissystem der OHE unterscheidet bei den Güterverkehrsdiensten 5
      Marktsegmente. Diese werden zusätzlich teilweise in Untersegmente nach der Anzahl
      der Achsen eingeteilt. Aufschläge auf den Trassenpreis werden für Gefahrgutwagen
      erhoben. In fast allen Segmenten wird für die ersten 10 Trassenkm ein deutlich höherer
      Trassenpreis genommen als für die weiteren Kilometer auf dem Netz der OHE. Der
      Trassenpreis für die weiteren Kilometer deckt mindestens die Kosten des unmittelbaren
      Zugbetriebes, der Aufschlag auf die ersten 10 Km und die Gefahrgüter decken die
      Vollkosten des Netzbetriebes und belasten die Segmente entsprechen ihrer relativen
      Preisreagibilität.

      Nur durch den Aufschlag ist es gewährleistet einerseits die hohen Kosten für den Erhalt
      des OHE Netzes zu erwirtschaften und andererseits bei einem langen Laufweg auf
      dem OHE-Netz nicht einen exorbitant hohen Gesamtpreis für einen Zug zu erhalten,
      der die Endkunden zu Einbußen bei der Bedienungshäufigkeit oder zu Umwegen über
      das teilweise bereits ausgelastete und hochsubventionierte Netz der DB zwingt.
      Sehr hohe Kilometerpreise ergeben sich so nur auf kurzen Distanzen im OHE Netz,
      so dass die Belastung für den Endkunden in Grenzen gehalten wird.
      Das System gilt nicht für die Strecke Wunstorf – Mesmerode, welches abseits des
      eigentlichen OHE Netzes liegt und lediglich eine Streckenlänge von 6,6 km aufweist..

      Bei der Anmietung einer Trasse sind folgende Leistungen mit abgegolten:

      - Die Nutzung der für die Zugfahrten bereitgestellten Strecken-, Bahnhofs-,
         Überholungs- und Kreuzungsgleise.

      -   Betriebsführung     während     der       planmäßigen   Besetzungszeit     unserer
          Betriebsstellen.

      -   Erstellung   eines   Fahrplanes    einschließlich der         Übersendung      der
          betriebsnotwendigen Fahrplanunterlagen an den Besteller.

      Für die Nutzung der Anlagen fallen zusätzliche Entgelte (Entgeltverzeichnis) an.

      Im Folgenden werden die einzelnen, den Preis bestimmenden Komponenten
      näher erläutert:

3.3   Die Trassenpreise

      Für die Trassenpreise und Aufschläge gemäß §36 ERegG werden die Verkehrsdienste
      und Marktsegmente so belastet, dass sie gemäß ihren Ansprüchen an die Sicherheit
      und Leistungsfähigkeit des Netzes, aber auch der Leistungsfähigkeit ihres
      Marktsegmentes an den Kosten des Netzes beteiligt werden. Besonders die
      Konkurrenzsituation zum LKW ist ausschlaggebend für die Höhe des Trassenpreises.
      Für die Berechnung werden für die Marktsegmente Kilometerpreise angegeben, die
      nach Transportgut (Marktsegment) und nach der im OHE-Netz zurückgelegten
      Entfernung festgelegt werden. Aufschläge werden für Gefahrgutwagen genommen.

                                           - 14 -
Die Summe des Trassenpreises und der Aufschläge ergibt den Trassenpreis in €/km
für den Zug.

Die ersten 10 km im Netz der OHE haben einen höheren Trassenpreis als alle weiteren
Kilometer. Die gefahrenen Zugkilometer werden von der Einfahrt bis zur Ausfahrt aus
dem OHE-Netz ermittelt, d.h. es werden in der Regel mehrere Zugnummern (Hin- und
Rückfahrt) zu einer Summe addiert, die teureren, ersten zehn Kilometer werden somit
für ein Zugpaar nur einmal fällig. Bei Binnenverkehren gilt ersatzweise der Hauptlauf
für die Einteilung der Zugkategorie, z.B. beim Wechsel der Traktion im OHE Netz.
Wagen, die weder Ziel noch Quelle im Netz der OHE haben, und sich nicht in einem
Durchgangszug befinden, werden bei der Ermittlung der Achszahl nicht berücksichtigt
und entsprechend nicht berechnet. Durch die Methodik wird sichergestellt, dass der
Nutzer des OHE-Netzes nicht über die Tragfähigkeit ihrer Verkehre belastet werden,
wenn sie längere Strecken auf dem OHE–Netz fahren müssen. Dieses Prinzip ist der
Konkurrenzsituation zu den anderen Strecken der DB Netz geschuldet. Nur wenn das
Fahren längerer Strecken auf dem Netz der OHE keine höheren Kosten verursacht als
auf dem Netz der DB Netz, wird das EVU nicht unnötiger Weise auf bereits
ausgelastete und durch den SPNV unflexible Strecken gedrängt. Für den Endkunden
kann so eine flexiblere und zuverlässige Bedienung gewährleistet werden.

Die Trassenpreise der Marktsegmente werden nach der Anzahl der Achsen ermittelt,
die die Anschlussweiche in das OHE Netz passieren (Celle, Wittingen, Munster, Soltau,
Lüneburg, Winsen, Wunstorf). Ausschlaggebend ist somit die Zugkonfiguration beim
Passieren der Anschlussweiche. Konfigurationsänderungen innerhalb des Netzes sind
nicht relevant. Da die Einteilung in die Achskategorie mit der Einfahrt vorgenommen
wird ist es unerheblich ob die Waggons beladen oder unbeladen sind. Wagen welche
weder Quelle noch Ziel im Netz der OHE haben bleiben bei der Ermittlung der
Achskategorie unberücksichtigt, solange sie nicht in einem reinen Durchgangszug
eingereiht sind (vgl. 3.1.2).
Eine Ausnahme bildet hier der Militärverkehr. Beim Militärverkehr werden regelmäßig
Wagen transportiert, die voll rein und raus fahren, eigene Leerwagen werden nur zur
Abstellung in die eigenen Bahnhöfe gefahren, etc. Zur gerechteren Abrechnung
werden beladene und unbeladenen Züge als unterschiedliche Marktsegmente
abgerechnet, die jeweils nach der einfachen Wegstrecke berechnet werden.

                                    - 15 -
Für jede Zugfahrt wird ein Trassenpreis wie folgt gebildet:

(km 0 – 10):
                   Trassenpreis des Marktsegmentes (Nach Achsen [€/km]
       +           ggf. Aufschlag für Gefahrgut (nach Achsen) [€/km]
       ___________________________________________________
                   Trassenpreis Summe           [€/km]

Zugpreis km 0-10 : Trassenpreis Summe [€/km] x gefahrene Trassenkm in der
      Kilometerkategorie

(km 10,001 – XXX):

Trassenpreis des Marktsegmentes (Nach Achsen [€/km]
      +             ggf. Aufschlag für Gefahrgut (nach Achsen) [€/km]
      ___________________________________________________
                    Trassenpreis Summe           [€/km]

Zugpreis km 10-XXX : Trassenpreis Summe [€/km] x gefahrene Trassenkm in der
      Kilometerkategorie

Der gesamte Zugpreis ergibt sich aus der Summe der beiden
Kilometerpreiskategorien.

Die gefahrenen Kilometer werden entsprechend den mathematischen Regeln auf 0,1
km genau gerundet. Die Mindestabrechnungssumme bei der Einfahrt eines
Zuges/Rangiereinheit in unser Netz ist 1 km. Dies gilt auch zwischen den
Bahnhofsteilen der OHE/DB. Die Abrechnung erfolgt monatlich, sofern in dem Monat
ein Mindestumsatz von 50,00€ erzielt wurde. Ansonsten erfolgt die Abrechnung,
wenn die summierten Umsätze mehrerer Monate 50,00€ oder mehr entsprechen.

Die OHE bietet eine Excel-Tabelle zur Trassenpreisberechnung an, diese kann bei
uns von den Zugangsberechtigten angefordert werden.Wenn sie unsicher bei der
Kalkulation ihrer Zugfahrt sind, melden Ssie sich telefonisch oder per Mail, Ssie
erhalten kurzfristig eine verbindliches Trassenpreisangebot.

Für die Strecke Wunstorf – Mesmerode gilt die Systematik nicht, da sie abseits des
eigentlichen Netzes liegt und nur die Länge von 6,0 km gefahren werden kann.

Folgende Marktsegmente §36 ERegG werden gebildet:

                                     - 16 -
3.3.1. Musealer / Sporadischer Personenverkehr / SPFV

        Untersegmente werden in dem Marktsegment nicht gebildet.

                                              Km 0 – 10                  Km 10,001 - XX
                     Zug                   2,662,73 €/km                 2,732,66 €/km

        Musealer Personenverkehr bzw. sporadischer Personenverkehr (kein regelmäßiger
        SPNV) ist eigenfinanziert und meistens durch ein hohes Engagement von
        ehrenamtlichen Mitarbeitern ermöglicht. Diese Verkehre können in der Regel keine
        höheren Aufschläge tragen.

3.3.2. SPNV

         Untersegmente werden in dem Marktsegment nicht gebildet. Regelmäßiger SPNV
        definieren wir gegenüber dem sporadischen Personenverkehr, das mind. an 52 Tagen
        pro Jahr mehrere Fahrten täglich auf einer Relation angeboten werden.

                                      Km 0 – 10                    Km 10,001 - XX
         Lastfahrt                    5,505,64 €/km                5,645,50 €/km
         Leerfahrt                    2,732,66 €/km                2,662,73 €/km

3.3.3   Durchgangsverkehr

        Durchgangsverkehr wird in Anlehnung an die vergleichbaren Relationen als fester
        Relationspreis angegeben und nur der Länge nach in 2 Kategorien eingeteilt. Die
        Zuglänge für Standardtrassen geht bis 100 Achsen, ab 101 Achsen gilt der Preis für
        die „lang“ Trasse.

         Relation                                             Relationspreis   Kilometerpreis
         Celle – Lüneburg (Standard)                          384 394 €        ~3,20 30 €/km
         Celle – Lüneburg (Lang)                              504 516 €        ~4,20 30 €/km
         Celle – Soltau (Standard)                            248 254 €        ~4,20 30 €/km
         Celle – Soltau (Lang)                                307 314 €        ~5,20 30 €/km
         Celle – Munster (Örtze) (Standard)                   262 269 €        ~5,25 40 €/km
         Celle – Munster (Örtze) (Lang)                       414 424 €        ~8,530 €/km
         Soltau –Lüneburg (Standard)                          257 263 €        ~4,650 €/km
         Soltau – Lüneburg (Lang)                             314 322 €        ~5,50 70 €/km
         Celle – Wittingen (Standard)                         163 167 €        ~3,320 €/km
         Celle – Wittingen (Lang)                             215 220 €        ~4,320 €/km
        Die Preise gelten jeweils für die einfache Fahrt auf der Relation.

        Durchgangsverkehr steht in direkter Konkurrenz zu dem Netz der DB, auch wenn bei
        der aktuellen Trassenpreisförderung nur für die Trassen auf dem Netz der DB für unser
        Netz kein fairer Wettbewerb möglich ist. Ein deutlich höherer Preis als bei der DB Netz
        würde zu einer Nichtnutzung der OHE-Infrastruktur führen. Durchgangsverkehre
        zeichnen sich dadurch aus, dass der Zug das Netz der OHE in derselben Konfiguration
        wieder verlässt, wie er eingefahren ist und keine Be- oder Entladung zwischendurch
        vorgenommen wurde. Es gelten nur die Infrastrukturgrenzen zur DB Netz als Start und
                                             - 17 -
Ziel der Durchgangstrassen. Anschlussgleise und andere EIU gelten nicht für die
        Einsortierung des Zuges als Durchgangstrasse. Jede weitere Nutzung der OHE-
        Infrastruktur, und sei es zur Zwischenabstellung, führt zu einer Abrechnung gemäß den
        Aufschlägen 3.3.2 bis 3.3.5
        Das Marktsegment ist dem Güterverkehr vorbehalten, Personenzüge werden gemäß
        der für sie vorgesehenen Abschnitte 3.3.1 bzw. 3.3.2 berechnet.

3.3.4   Baustoffe

        Da das Marktsegment nur von schweren und langen Zügen bedient wird, wird auf
        Untersegmente verzichtet:

             1. BS Schwer            Baustoffzüge aller Längen

                                              Km 0 – 10               Km 10,001 – XX
                 BS Schwer                53,3354,66 €/km              4,80 90 €/km

        Das Marktsegment ist für sämtliche Baustoffe sowie Material im Baubereich welches
        in großen Mengen in Ganzzügen transportiert wird (Böden, Mineralische Abfälle zur
        Abdeckung von Deponien oder zum Recycling, Kalilauge zur Bergwerksverfüllung).
        Baustoffe sind einem besonderen Kostendruck gegenüber dem LKW ausgesetzt. In
        der Regel sind die Transportentfernungen kurz und somit in direkter Konkurrenz zum
        LKW.

3.3.5 Sonstige Waggon incl. Abstellwagen

        Das Marktsegment wird abhängig von der Achsanzahl in 5 Untersegmente unterteilt:

        1.   Leerfahrten       Alleinfahrende Triebfahrzeuge und Triebwagen Leerfahrten
        2.   Kurz 30           Züge bis 30 Achsen (ohne Tfz)
        3.   Mittel 60         Züge bis 60 Achsen (ohne Tfz)
        4.   Lang 100          Züge bis 100 Achsen (ohne Tfz)
        5.   Lang 100+         Züge mit mehr als 100 Achsen (ohne Tfz)

                                              Km 0 – 10               Km 10,001 – XX
                 Leerfahrten               2,66 2,73 €/km              2,66 2,73 €/km
                   Kurz 30                34,1735,00 €/km              2,662,73 €/km
                  Mittel 60               68,2470,00 €/km              3,193,30 €/km
                  Lang 100               102,00104,50 €/km             3,733,80 €/km
                 Lang 100+               132,60136,00 €/km             4,804,90 €/km

        Alle Marktsegmente/Güterwaggons die nicht in einer der anderen Gruppen enthalten
        sind, werden hier einsortiert (Montan, Dünger, landwirtschaftliche Produkte, Holz,
        Abstellwagen, etc.).

                                            - 18 -
3.3.6 Gefahrgut

      Der Gefahrgutzuschlag wird abhängig von der Anzahl der beförderten Achsen im Zug
      auf den Preis des Marktsegmentes „sonstige Wagen“ aufgeschlagen. Gefahrgut in
      Militärzügen wird ohne diesen Aufschlag befördert. Die Achsen der Gefahrgutwagen
      werden dann nicht mehr zur Untersegmentbildung der Marktkategorie herangezogen.
      Insgesamt werden 10 Untersegmente gebildet. Bei reinen Gefahrgutzügen ist das
      Marktsegment „LOK“ zu dem jeweiligen Aufschlag zu addieren:

      1. +4GG        Gefahrgutwagen bis 4 Achsen im Zug
      2. +8GG        Gefahrgutwagen bis 8 Achsen im Zug
      3. +12GG       Gefahrgutwagen bis 12 Achsen im Zug
      4. +16GG       Gefahrgutwagen bis 16 Achsen im Zug
      5. +20GG       Gefahrgutwagen bis 20 Achsen im Zug
      6. +24GG       Gefahrgutwagen bis 24 Achsen im Zug
      7. +32GG       Gefahrgutwagen bis 32 Achsen im Zug
      8. +40GG       Gefahrgutwagen bis 40 Achsen im Zug
      9. +48GG       Gefahrgutwagen bis 48 Achsen im Zug
      10. +48GG+     Mehr als 48 Achsen mit Gefahrgut im Zug

                                             Km 0 – 10                 Km 10,001 – XX
                 +4GG                    26,2026,80 €/km                 0,53 54 €/km
                 +8GG                    49,0050,20 €/km                 0,64 66 €/km
                 +12GG                   72,5074,30 €/km                 0,74 76 €/km
                 +16GG                   96,0098,40 €/km                 0,84 86 €/km             hat formatiert: Schriftart: (Standard) +Textkörper (Calibri),
                                                                                                  12 Pt.
                 +20GG                  117,30120,20 €/km                0,95 97 €/km
                 +24GG                  138,60142,00 €/km                1,07 10 €/km
                 +32GG                  159,90163,90 €/km                1,58 62 €/km
                 +40GG                  202,60207,60 €/km                2,11 16 €/km
                 +48GG                  244,80250,90 €/km                2,63 70 €/km
                +48GG+                  288,00295,20 €/km                3,16 24 €/km

      Gefahrgut wird bei der OHE meistens im Einzelwagenladungsverkehr befördert und
      gehört zu einem Marktsegment, welches maximal Anforderungen an den Zustand der
      Infrastruktur stellt. Zudem ist der Wert der transportierten Stoffe meistens hoch und das
      Marktsegment besonders tragfähig. Auch Auflagen auf der Straße zum Transport von
      Gefahrgut sind hoch, so dass der Konkurrenzdruck gegenüber der Straße hier
      vergleichsweise gering ist.

                                           - 19 -
3.3.7 Militärverkehr

        Achtung: Im Militärverkehr (Beladen oder unbeladen) werden die Trassenpreis
        nach einfachen Entfernungen ermittelt (Anschlussweiche DB Netz – Ziel oder Ziel
        – Anschlussweiche DB Netz).

        Da die Militärzüge immer mit etwa gleichen längen Unterwegs sind werden keine
        Zuglängen unterschieden, lediglich nach beladen und unbeladen.

                                              Km 0 – 10                 Km 10,001 – XX
              Militär beladen            214,20219,60 €/km               4,704,80 €/km
             Militär unbeladen            71,4073,20 €/km                3,153,20 €/km

        Militärverkehr sind alle Waggons, die ihr Ziel in den Militärstützpunkten im OHE Netz
        haben (Bahnhöfe Hankensbüttel, Bergen Lagerbahnhof, Trauen, Kohlenbissen,
        Munster und Lührsbockel), bzw. zum Transport von militärischem Material und
        Soldaten genutzt werden, bzw. gedacht sind. Militärverkehr belastet die Infrastruktur
        durch hohe Achslasten stärker, zudem müssen mehr Überholungsgleise sowie die
        Sicherungstechnik vorgehalten werden, da für die Manöver der Streitkräfte die
        Auslastung der Infrastruktur sehr unregelmäßig ist (viele Züge in kurzer Zeit, dann
        lange Zeit wieder keine Züge) und Teile der Überholungsgleise und Sicherungstechnik
        nur für die Militärzüge vorgehalten werden. Das Marktsegment ist damit deutlich stärker
        zu belasten als die anderen Marktsegmente.

        Züge die überwiegend Leerwagen (90%) zu den o.g. Militärzielen fahren gelten als
        Abstellwagen und werden nach dem Segment „unbeladen“ abgerechnet, Züge mit
        weniger als 90% Leerwagen sind beladene Militärzüge.

3.3.8   Nachlass für die Strecke Wunstorf – Mesmerode

        Aufgrund geringer Auslastung wird ein zeitlich begrenzter Nachlass für die Strecke
        Wunstorf – Mesmerode von 75% (§38 ERegG) auf alle Marktsegmente eingeführt,
        soweit die unmittelbaren Kosten des Zugbetriebes (UKZ) nicht unterschritten werden.
        Die UKZ liegen bei 2,662,73 €/km und sind damit der Mindestpreis für das Befahren
        der Strecke. Der Nachlass wird bis einschließlich 2023 gewährt.

3.3.9 Abschlag für geringere Streckenleistungsfähigkeit bei der OHE

        Bei der OHE gibt es teilweise ungünstige Streckentrassierungen bzgl. der
        Neigungsverhältnisse, Kurvenradien und Gleislängen bei notwendigem Kopfmachen.
        Dies führt dazu, dass schwere Züge, die die Infrastruktur der DB Netz AG noch
        problemlos befahren können, teilweise nur in 2 Teilen die OHE passieren können.
        Dieser Nachteil soll ausgeglichen werden:
        Ist ein EVU gezwungen aufgrund der Neigungsverhältnisse, Gleislängen oder sonstiger
        Hindernisse auf der Infrastruktur der OHE AG seinen Zug, mit dem er die Infrastruktur
        der DB befahren konnte, bei der OHE in der Länge zu teilen, so wird für die LZ Fahrt
        zurück zum zweiten Zugteil und die Überführung des zweiten Zugteils keine
        Trassenentgelte bei der OHE berechnet.

                                             - 20 -
Voraussetzung:
       - Die Zugbildung mit der der Bereich der DB befahren wurde (Start des Zuges bis zur
         Anschlussweiche der OHE AG), wurde nicht vor Befahrung der OHE Infrastruktur
         geändert (z.B. Wechsel der Traktion).
       - Alle Wagen des Zuges haben denselben Zielbahnhof.
       - Der Zielbahnhof ist in der Lage die Zuglänge aufzunehmen.

       Die Erfüllung der Kriterien ist ggf. durch Vorlage des Fahrplanes für die DB Netz
       Infrastruktur nachzuweisen.

4.   Zusatzleistungen

 Art der Zusatzleistung                            Einheit       Preis in Euro
 Lotse                                             Pro Stunde    53,1054,50 ,
                                                                 mindestens 8h
 Zuschlag für Feiertag                             Pro Stunde    53,1054,
                                                                 50 bzw. 100%
 Zuschlag für Sonntag                              Pro Stunde    15,0315,40 bzw. 30%
 Zuschlag für Überstunden innerhalb der            Pro Stunde    15,0315,40 bzw. 30%
 Woche
 Zuschlag für Überstunden am Sonntag               Pro Stunde    30,0630,80 bzw. 60%
 Zuschlag für Überstunden in der Nacht (22-6       Pro Stunde    30,0630,80 bzw. 60%
 Uhr)
 Kosten für Fahrten mit Dienst-PKW                 Pro km        0,70
 Kosten für Taxifahrt                              Pro km        Nach Rechnung
                                                                 Taxiunternehmen,
                                                                 ohne Aufschlag

4      Kapazitätszuweisung
       Die Osthannoversche Eisenbahnen AG versucht so flexibel wie möglich auf alle
       Kundenwünsche zu reagieren. Unter dem Vorbehalt der Verfügbarkeit und der
       Besetzung unseres Kundencenters können Trassen auch kurzfristig bestellt werden.
       Bei Konflikten mit anderen Trassen hat die früher bestellte Trasse Vorrang.

       Verbindliche Bestellvordrucke für die Trassen- bzw. die Anlagennutzung sind auf der
       Homepage veröffentlicht.

                                          - 21 -
5     Sonstiges
5.1   Die Schienennetz-Benutzungsbedingungen (SNB) und Änderungen der SNB werden
      im Internet unter www.ohe-ag.de veröffentlicht.

5.2   Für die Veröffentlichung und das Wirksamwerden der SNB gilt §19 ERegG. EVU/ZB
      die zum Zeitpunkt von Neufassungen oder Änderungen Partner eines laufenden
      Infrastrukturnutzungsvertrages sind, haben das Recht, diesen Vertrag mit einer Frist
      von einem Monat ab Wirksamwerden der Neufassung oder Änderung zum Ende
      desjenigen Monats zu kündigen, der auf den Monat des Wirksamwerdens folgt. Die
      OHE weist diese EVU/ZB in dem Mitteilungsschreiben auf dieses Kündigungsrecht
      besonders hin.

                                         - 22 -
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