Das Trassenpreissystem 2022 der DB Netz AG - Gültig vom 12. Dezember 2021 bis 10. Dezember 2022

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Das Trassenpreissystem 2022 der DB Netz AG - Gültig vom 12. Dezember 2021 bis 10. Dezember 2022
Das
Trassenpreissystem 2022
der DB Netz AG

Gültig vom 12. Dezember 2021
bis 10. Dezember 2022
Das Trassenpreissystem 2022 der DB Netz AG - Gültig vom 12. Dezember 2021 bis 10. Dezember 2022
Vorwort
    Die DB Netz AG betreibt in eigener Verantwortung das mit mehr
    als 33.000 Streckenkilometern größte Schienennetz in Europa.
    Dieses Schienennetz steht jedem Zugangsberechtigten (ZB) bzw.
    Eisenbahnverkehrsunternehmen (EVU) diskriminierungsfrei zur
    Nutzung offen.

    Als Eisenbahninfrastrukturunternehmen (EIU) ist die DB Netz AG
    für die Vorhaltung, Weiterentwicklung und den Betrieb ihres
    Schienennetzes verantwortlich. Ihre Aufgabe ist es, mit einem
    hochwertigen, auf die Bedürfnisse der EVU zugeschnittenen
    Streckennetz die Grundlage für einen sicheren, zuverlässigen
    Bahnbetrieb zu schaffen. Die DB Netz AG erstellt Fahrpläne und
    vermarktet Zugtrassen sowie damit verbundene Dienstleistungen
    an Kunden aus dem In- und Ausland.

    1994 hat die DB Netz AG als erstes EIU in Europa ein Trassen-
    preissystem für die Nutzung der Schieneninfrastruktur einge-
    führt. Dieses wurde in den Folgejahren immer wieder gemäß
    den regulierungsrechtlichen Vorgaben und Marktanforderungen
    weiterentwickelt.

    Die Grundlagen des aktuellen Trassenpreissystems bestehen
    seit der Netzfahrplanperiode 2018 und spiegeln die aktuellen
    Anforderungen an ein Trassenpreissystem wider.

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Das Trassenpreissystem 2022 der DB Netz AG - Gültig vom 12. Dezember 2021 bis 10. Dezember 2022
Das Trassenpreissystem

Das Trassenpreissystem der DB Netz AG
Mit dem aktuellen Trassenpreissystem hat die DB Netz AG eine      Abschläge u. a. Anreize für Mehrverkehre gesetzt oder aber
neue Entgeltlogik etabliert. Stand im vorherigen „TPS 2001“       die durch Verkehre hervorgerufene Umweltbelastung bzw. die
bei der Entgeltbildung noch die Infrastrukturausstattung der      Wirkung überlasteter Schienenwege berück­sichtigt werden.
jeweiligen Strecke im Mittelpunkt, so geht es nun darum,
welcher Zug darauf fährt. Die Ausgangsfrage für die Entgelt­      Somit fand ein Wechsel der Grund­logik bezüglich der
bildung lautet, welchem Marktsegment ein Zug zugeordnet           Entgeltbildung statt – von einer im „TPS 2001“ überwiegend
werden kann. Danach bemisst sich der erste Preis­bestand-         infrastrukturorientierten Entgelt­bildung hin zu einer im
teil – die unmittelbaren Kosten, die eine Zug­fahrt verursacht.   aktuellen TPS überwiegend nachfrage­orientierten Entgelt-
Da diese Kosten aber nur einen kleinen Teil der Vollkosten        bildung, die die relative Markt­tragfähigkeit der jeweiligen
für die Vorhaltung der Schienenwege der DB Netz AG decken,        Verkehrsarten bzw. Marktsegmente berücksichtigt.
berechtigt das Eisenbahnregulierungs­gesetz (ERegG) die
DB Netz AG, Aufschläge zu erheben, um die Lücke zur Voll-         Die Entgelte für die Nutzung der Zugtrassen werden gegen­-
kostendeckung zu schließen. Dabei muss nach Verkehrsarten         über jedem ZB bzw. EVU in gleicher Weise erhoben.
bzw. nach Marktsegmenten innerhalb der Verkehrsarten              Im Folgenden werden die Entgeltgrundsätze des TPS für
differenziert und die Belastbarkeit dieser Einzelmärkte be-       die Pflichtleistungen der Netzfahrplanperiode 2021/2022
rücksichtigt werden. Darüber hinaus können durch Zu- oder         dargestellt.

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Das Trassenpreissystem 2022 der DB Netz AG - Gültig vom 12. Dezember 2021 bis 10. Dezember 2022
Mindestzugangspaket und Entgeltgrundsätze

Mindestzugangspaket und Entgeltgrundsätze
Mit der Entrichtung des Trassenentgelts ist folgendes             Hinweis
Mindestzugangspaket für die Kunden abgedeckt:                     Alle Entgelte verstehen sich zzgl. der gesetzlich gültigen
	Die Bearbeitung von Anträgen auf Zuweisung von Fahr­-           Mehrwertsteuer. Der genaue räumliche und zeitliche
  weg­kapazität der Eisenbahn.                                    Nutzungsumfang ergibt sich aus dem jeweiligen Einzelnut-
	Das Recht zur Nutzung zugewiesener Schienenweg­                 zungsvertrag einer Trasse. Alle Angaben zu Entgelthöhen
  kapazität.                                                      sind für den Zeitraum vom 12.12.2021 bis 10.12.2022 gültig.
	Die Nutzung der Eisenbahnanlagen einschließlich Weichen         Es gelten ausschließlich die „Nutzungsbedingungen Netz
  und Abzweigungen.                                               (NBN) der DB Netz AG 2022“ in Verbindung mit der Liste
	Die Zugsteuerung einschließlich der Signalisierung, Rege­lung   der Entgelte (Anlage 5.3 der NBN 2022). Diese stehen im
  und der Übermittlung und Bereitstellung von Informa­tionen      Internet unter www.dbnetze.com/nbn2022 zur Verfügung.
  über Zugbewegungen. Die Besetzung von Stellwerken im
  Gelegenheitsverkehr außerhalb der Streckenöffnungszeiten        Im Folgenden werden die Marktsegmentierung, die dazu­-
  (gemäß Ziffer 2.5.5. der NBN 2022) unterliegt einer             gehörigen Entgelte sowie weitere Bestandteile des Trassen-
  gesonderten Entgeltregelung (gemäß Ziffer 5.2.6.2 der           preissystems näher erläutert.
  NBN 2022), siehe Seite 15.
	Die Nutzung von Anlagen zur streckenbezogenen Ver­sor­gung
  mit Fahrstrom, sofern vorhanden.
	Alle anderen Informationen, die zur Durchführung oder zum
  Betrieb des Verkehrsdienstes, für den Kapazität zugewiesen
  wurde, erforderlich sind.

Das Entgelt für das Mindestzugangspaket je Marktsegment
setzt sich aus den unmittelbaren Kosten des Zugbetriebs
je Marktsegment und einem Aufschlag bis zur Deckung
der Vollkosten (Vollkostenaufschlag) gemäß der relativen
Tragfähigkeit des jeweiligen Marktsegmentes sowie möglichen
weiteren Elementen zusammen. Die Berechnung des Entgelts
basiert grundsätzlich auf den vertraglich vereinbarten
Trassen­­­kilo­metern.

    Trassenentgelt =
    Entgelt für Mindestzugangspaket × Trassenkilometer

Eine detaillierte Beschreibung der Herleitung der unmittel­
baren Kosten des Zugbetriebs sowie der Bestimmung der
Vollkostenaufschläge gemäß der relativen Tragfähigkeit finden
Sie in Anlage 5.2 der NBN 2022. Die Höhe der unmittelbaren
Kosten des Zugbetriebs sowie der Vollkostenaufschläge je
Marktsegment finden Sie in der Liste der Entgelte (Anlage 5.3
der NBN 2022).

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Das Trassenpreissystem 2022 der DB Netz AG - Gültig vom 12. Dezember 2021 bis 10. Dezember 2022
Grundsätze der Marktsegmentierung

Grundsätze der Marktsegmentierung
Ausgehend von den drei Verkehrsarten Schienengüterverkehr,              Die DB Netz AG ist im Zweifel dazu berechtigt, den Nachweis
Schienenpersonennahverkehr und Schienenpersonenfern-                    der Betrauung mit öffentlichen Personenverkehrsdiensten,
verkehr werden anhand von eindeutigen Segmentierungskri-                die gemeinwirtschaftlichen Verpflichtungen unterliegen, durch
terien Marktsegmente hergeleitet. Die detaillierte Herlei­­tung         einen Aufgabenträger des Schienenpersonennah­verkehrs
der Marktsegmentierung finden Sie in der Anlage 5.2 der                 im Sinne des § 1 Abs. 2 des Regionalisierungs­gesetzes oder
NBN 2022.                                                               die Vorlage einer repräsentativen, anerkannten wissenschaft­
                                                                        lichen Standards genügenden Erhebung der Reiseweiten
Abgrenzung der Verkehrsarten                                            anhand der Fahrkarten bzw. der Reisedauer der Beförderungs­
                                                                        fälle anhand einer Verkehrszählung pro Halteabschnitt auf
Schienengüterverkehr                                                    Kosten des Zugangsberechtigten zu verlangen. Bei Neu­
Schienengüterverkehre im Sinne der NBN sind alle Verkehre,              verkehren kann anstelle der Erhebung der Reiseweiten eine
die ausschließlich der nationalen und/oder grenzüber­                   entsprechende Marktstudie vorgelegt werden.
schreitenden Güterbeförderung dienen. Des Weiteren werden
dem Schienengüterverkehr Güterlokfahrten, Messfahrten                   Schienenpersonenfernverkehr
und Baumaschinenfahrten zugerechnet sowie Militärzüge                   Dem Schienenpersonenfernverkehr im Sinne der NBN sind
mit Personenbeförderung und Züge des begleitenden kombi­-               Zugtrassen zuzuordnen, die der Personenbeförderung dienen
nierten Verkehrs (Rollende Landstraße).                                 und kein Schienenpersonennahverkehr sind. Zusätzlich
                                                                        werden dem Schienenpersonenfernverkehr alle Trassen des
Schienenpersonenverkehr                                                 Marktsegments „Charter-/Nostalgieverkehre“ unabhängig
Schienenpersonenverkehre im Sinne der NBN sind alle                     von der Länge zugeordnet.
Verkehre, die mindestens auch der nationalen und/oder
grenz­überschreitenden Personenbeförderung dienen bzw.                  Zuordnung der Zugtrassen zu Verkehrsarten und Markt-
deren Vorleistung. Schienenpersonenverkehre sind zu                     segmenten
unterscheiden in Schienenpersonenfernverkehr und in                     Maßgeblich für die Zuordnung in die Marktsegmente ist der
Schienenpersonennahverkehr.                                             Sollfahrplan1. Die endgültige Segmentzuordnung unter
                                                                        Berücksichtigung der gesamten Trasse erfolgt erst in der
Schienenpersonennahverkehr                                              Abrechnung. Maßgeblich ist in diesem Fall ausschließlich
Schienenpersonennahverkehr im Sinne der NBN dient über­-                die Zuordnung in der Abrechnung.
wiegend der Beförderung von Personen im Stadt-, Vorort-                 Wenn Merkmale der bestellten Trasse nicht zu den Merk­malen
oder Regionalverkehr. Verkehre, die zwei Metropolbahnhöfe               der bestellten Verkehrsart oder des bestellten Marktsegments
mit einer Durchschnittsgeschwindigkeit von mindestens                   passen, fordert die DB Netz AG die vom anmeldenden ZB oder
130 km/h verbinden, dienen nicht dem Stadt-, Vorort- oder               dem einbezogenen EVU benannten Personen oder Stellen unver­-
Regionalverkehr. Der Verkehr auf allen sonstigen Halte­                 züglich zur Plausibilisierung der Angaben in der Anmeldung
abschnitten dient im Zweifel dann dem Stadt-, Vorort- oder              auf. Für die Vorlage gelten die Fristen nach Ziffern 4.2.1.1
Regionalverkehr, wenn ein Zug mehrheitlich Reisende                     bzw. 4.2.2.2 der NBN 2022 entsprechend, mit der Maßgabe,
befördert, deren Reiseweite 50 km oder deren Reisezeit                  dass die DB Netz AG bei fehlender Plausibilisierung innerhalb
eine Stunde nicht überschreitet. Darüber hinaus zählen auch             der dort genannten Fristen berechtigt ist, die Trasse auf Basis
sonstige Personenverkehrsdienste, die von zuständigen                   der Fahrplandaten einer Verkehrsart oder einem Marktseg-
Behörden im Rahmen öffentlicher Dienstleistungsaufträge                 ment zuzuordnen und dem ZB ein entsprech­endes Angebot
bestellt werden, zum SPNV.                                              unter Berücksichtigung dieser Zuordnung zu unterbreiten.

1    er Sollfahrplan bezeichnet die räumliche und zeitliche Lage der Zugtrasse, wie sie zwischen der DB Netz AG und dem ZB gemäß § 20 Abs. 1
    D
    ERegG vereinbart wurde.
                                                                                                                                          5
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Marktsegmente im SPFV

Marktsegmente im SPFV

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         Metro Tag
          Entgelthöhe                                                          Charter/                 Lok-/               Punkt-zu-
                                   Basic                  Nacht
        geschwindigkeits­                                                      Nostalgie              Leerfahrt              Punkt
            abhängig

         Metro Tag                Basic                  Nacht                                     Lok-/Leerfahrt
          Express                Express                Express                                      Express*

    * Nur als Teil einer Trasse der Marktsegmente „Metro Tag Express“, „Basic Express“ oder „Nacht Express“.

    Segment „Metro Tag“                                                   oder
    Das Marktsegment „Metro Tag“ umfasst alle Lastfahrten
    des SPFV, die zwischen mindestens zwei Metropolbahnhöfen1              	die als Züge des SPFV von Montag bis Sonntag inklusive
    und/oder aufkommensstarken Grenzstellen2 sowie von Montag                bundeseinheitlicher Feiertage im Zeitraum von 20 Uhr
    bis Freitag mit Ausnahme bundeseinheitlicher Feiertage im                bis 23 Uhr sowie an Samstagen und Sonntagen sowie an
    Zeitraum von 6 Uhr bis 20 Uhr sowie von Samstag bis Sonntag              bundeseinheitlichen Feiertagen im Zeitraum von 6 Uhr
    und an bundeseinheitlichen Feiertagen von 9 Uhr bis 20 Uhr               bis 9 Uhr verkehren.
    verkehren.
                                                                          Segment „Nacht“
                                                                          Das Marktsegment „Nacht“ umfasst – mit Ausnahme von
    Segment „Basic“
                                                                          Charter- und Nostalgieverkehren – alle Lastfahrten des SPFV,
    Das Marktsegment „Basic“ umfasst alle Lastfahrten des SPFV,
                                                                          die im Zeitraum von 23 Uhr bis 6 Uhr verkehren.
    die entweder
                                                                          Ebenfalls dem Segment „Nacht“ zuzuordnen sind Verkehre,
    	nicht zwischen zwei Metropolbahnhöfen und/oder                      die den Zeitraum von 23 Uhr bis 6 Uhr einschließlich etwaiger
      aufkommensstarken Grenzstellen sowie von Montag                     außerdeutscher Zuglaufanteile ohne kommerziellen Halt
      bis Sonntag inklusive bundeseinheitlicher Feiertage                 vollständig durchfahren, erweitert um den ersten kommerziel-
      im Zeitraum von 6 Uhr bis 23 Uhr verkehren,                         len Halt vor Beginn und nach Ende der Nachtperiode. Ein
                                                                          solcher Verkehr ist auch dann dem Nachtsegment zuzuordnen
                                                                          (Vorrangkriterium), wenn gleichzeitig die Definition anderer
                                                                          zeitabhängiger Marktsegmente erfüllt ist.

    1   etropolbahnhöfe sind alle Bahnhöfe mit einem täglichen Reisendenaufkommen von mindestens 50.000 Reisenden im öffentlichen SPV im
       M
       Jahr 2015. Diese sind der Anlage 5.1b der NBN 2022 zu entnehmen.
    2 Aufkommensstarke Grenzstellen sind alle Grenzstellen der DB Netz AG zum Ausland, über die mehr als 5.250 Züge des SPFV geführt wurden.
       Diese sind der Anlage 5.1a der NBN 2022 zu entnehmen.

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Das Trassenpreissystem 2022 der DB Netz AG - Gültig vom 12. Dezember 2021 bis 10. Dezember 2022
Marktsegmente im SPFV

Segmentwechsel                                                  Ob es sich bei dem bestellten SPFV um einen „Punkt-zu-Punkt-
Bei den vorgenannten Marktsegmenten ist ein Segmentwech-        Verkehr“ handelt, ist bei der Trassenanmeldung als Pflicht­
sel innerhalb einer Zugtrasse möglich. Erfüllt eine Trasse in   angabe zu kennzeichnen. Erfolgt dies nicht, wird der Verkehr
Teilabschnitten Kriterien unterschiedlicher Marktsegmente,      gemäß den räumlichen und zeitlichen Kriterien den Markt­
so wird die Trasse anteilig gemäß den räumlichen und zeit­-     segmenten des SPFV zugeordnet.
lichen Kriterien den jeweiligen Marktsegmenten zugeordnet,
z. B. Wechsel innerhalb der Trasse von dem Segment „Basic“      Segment „Charter-/Nostalgieverkehre“
in das Segment „Metro Tag“, mit Ausnahme der besonderen         Das Marktsegment „Charterverkehre“ umfasst alle Lastfahr-
Bedingungen für Verkehre im Marktsegment „Nacht“.               ten im SPFV, die zu einem bestimmten, für alle Teilnehmer
                                                                gleichen und gemeinsam verfolgten Zweck angeboten werden.
Segment „Punkt-zu-Punkt-Verkehr“                                Zwischenhalte dienen nur entweder dem Einstieg oder dem
Das Marktsegment „Punkt-zu-Punkt-Verkehr“ umfasst alle          Ausstieg von Reisenden oder erfolgen aufgrund von Lok­
Lastfahrten des SPFV, die zwischen 6 Uhr und 23 Uhr unter       führererholungshalt oder Personalwechsel. Die Relation im
folgenden Bedingungen verkehren:                                „Charter­verkehr“ darf maximal 30 Mal in der Netzfahrplan­
 	Keine bestellten Anschlüsse.                                 periode durch den ZB bedient werden. Wird die Relation
 	Gewährung einer zeitlichen Flexibilität des Fahrplan­-       tatsächlich mehr als 30 Mal bedient, werden die betroffenen
   kon­struktionsspielraums im Sinne der Ziffer 4.2.1.6         Trassen sowie die zuvor diesem Verkehr zugeschiedenen
   der NBN 2022 von +/– 30 Minuten in Bezug auf den             Trassen im Fahrplanjahr rückwirkend nach den dafür
   Abfahrts- und Ankunftszeitpunkt, d. h. insgesamt ein         geltenden Regel­ungen den anderen Marktsegmenten des
   Konstruk­tions­spielraum von 60 Minuten.                     SPFV zugeordnet. Das entsprechende Trassenentgelt wird
 	Soweit der Verkehr zwischen zwei Metropolbahnhöfen           nachgefordert.
   verkehrt, darf er in den jeweiligen Abschnitten, in denen
   zwei benachbarte Metropolbahnhöfe verbunden werden,          „Nostalgieverkehre“ sind Lastfahrten im SPFV mit historischen
   nur mit einer Durchschnittsgeschwindigkeit gemäß             Fahrzeugen, z. B. Dampflokomotiven.
   Sollfahrplan von weniger als 130 km/h fahren. Jeweilige
   Abschnitte zwischen zwei benachbarten Metropolbahn­          Das Marktsegment „Charter-/Nostalgieverkehre“ kann nur
   höfen mit einer Durchschnittsgeschwindigkeit gemäß           im Gelegenheitsverkehr unter Beachtung der Fristen als
   Sollfahrplan von mindestens 130 km/h sind den anderen        besonders aufwendige Bearbeitung gemäß Ziffer 4.2.2.4 der
   Marktsegmenten des SPFV zuzuordnen.                          NBN 2022 angemeldet werden (siehe Ziffer 5.3.2.7 der NBN).
 	Es dürfen höchstens 4 Fahrten pro Verkehrstag und            Erfolgt eine Anmeldung im Netzfahrplan, so wird diese erst
   Richtung in jedem bestellten Halteabschnitt durchgeführt     im Gelegenheitsverkehr bearbeitet.
   werden.
                                                                Ob es sich bei dem bestellten Verkehr um einen „Charter-/
Sämtliche Kriterien müssen auf den gesamten Laufweg             Nostalgieverkehr“ handelt, ist bei der Trassenanmeldung als
zutreffen. Ansonsten ist der Verkehr den anderen Markt­         Pflichtangabe zu kennzeichnen. Erfolgt dies nicht, wird der
segmenten des SPFV zuzuordnen. Eine Bestellung ist              Verkehr gemäß den räumlichen und zeitlichen Kriterien den
im Netzfahrplan und im Gelegenheitsverkehr möglich.             Marktsegmenten des SPFV zugeordnet.

                                                                                                                          7
Das Trassenpreissystem 2022 der DB Netz AG - Gültig vom 12. Dezember 2021 bis 10. Dezember 2022
Marktsegmente im SPFV

    Segment „Lok- und Leerfahrt“                                   Es gelten folgende Entgelthöhen:
    Das Marktsegment „Lok- und Leerfahrt“ umfasst unabhängig       Bei dem Segment „Metro Tag“ steigt das Entgelt ab 101 km/h
    von Zeit- und Raumkriterien alle Trassennutzungen des SPFV,    linear in Abhängigkeit zur Geschwindigkeit bis einschließlich
    die nicht für die Nutzung durch Fahrgäste freigegeben werden   160 km/h.
    (keine Lastfahrt).
                                                                   Marktsegmente SPFV             Entgelte SPFV in Euro je Trkm
    Ob es sich bei dem bestellten Schienenpersonenfernverkehr
    um eine „Lok- und Leerfahrt“ handelt, ist bei der Trassen­     Metro Tag Min (v ≤ 100 km/h)                5,66
    anmeldung als Pflichtangabe zu kennzeichnen. Erfolgt dies      Metro Tag Max (v ≥ 160 km/h)               13,01
    nicht, wird der Verkehr gemäß den räumlichen und zeitlichen
    Kriterien den Marktsegmenten des SPFV zugeordnet.              Basic                                       5,02
                                                                   Nacht                                       2,69
    Marktsegmente mit dem Zusatz „Express“
                                                                   Lok-/Leerfahrt                              2,69
    Besteht der Wunsch nach einer besonderen betrieblichen
    Behandlung im Störungsfall, so kann im SPFV bei den            Charter/Nostalgie                           2,74
    Segmenten „Metro Tag“, „Basic“, „Nacht“ und „Lok- und          Punkt-zu-Punkt                              3,53
    Leerfahrt“ der Zusatz „Express“ gewählt werden. Dies
    ist bei der Trassenanmeldung zu kennzeichnen. Eine
                                                                   Das jeweilige Entgelt für Marktsegmente mit dem Zusatz
    Zuordnung kann nur für die gesamte Trasse erfolgen.
                                                                   „Express“ liegt um 2 Euro je Trkm über dem Entgelt für
                                                                   das entsprechende Marktsegment ohne den Zusatz.
    In den Marktsegmenten mit dem Zusatz „Express“ wird
    Zügen des SPFV gemäß Richtlinie 420.0201 (vgl. Anlage
    3.2.1.2.2 der NBN 2022) grundsätzlich Vorrang in der
    betrieblichen Durch­führung vor allen Zügen gewährt, mit
    Ausnahme von dringlichen Hilfszügen und anderen Zügen
    des SPFV mit dem Zusatz „Express“.

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Das Trassenpreissystem 2022 der DB Netz AG - Gültig vom 12. Dezember 2021 bis 10. Dezember 2022
Marktsegmente im SPNV

Marktsegmente im SPNV
Für den SPNV erfolgt die Segmentierung gemäß § 37 ERegG      Die Leerfahrtsegmente umfassen alle Trassennutzungen des
nach Bundesländern. Jedes Bundesland hat ein eigenes Last-   SPNV, die nicht für die Nutzung durch Fahrgäste geplant und
und Leerfahrtsegment.                                        freigegeben werden (keine Lastfahrten). Ob es sich bei dem
                                                             bestellten SPNV um eine „Lok- und Leerfahrt“ handelt, ist bei
                                                             der Trassenanmeldung als Pflichtangabe zu kennzeichnen.
                                                             Erfolgt dies nicht, wird der Verkehr als Lastfahrt gemäß den
                                                             räumlichen Kriterien den Marktsegmenten des SPNV
                                                             zugeordnet.

                                                          SPNV

     Baden-                                                        Baden-
                          Hessen              Sachsen                                   Hessen              Sachsen
   Württemberg                                                   Württemberg
                         Lastfahrt            Lastfahrt                                Leerfahrt            Leerfahrt
    Lastfahrt                                                     Leerfahrt

                       Mecklenburg-           Sachsen-                               Mecklenburg-           Sachsen-
      Bayern                                                       Bayern
                       Vorpommern              Anhalt                                Vorpommern              Anhalt
     Lastfahrt                                                    Leerfahrt
                         Lastfahrt            Lastfahrt                                Leerfahrt            Leerfahrt

                                             Schleswig-                                                    Schleswig-
      Berlin           Niedersachsen                               Berlin           Niedersachsen
                                              Holstein                                                      Holstein
     Lastfahrt            Lastfahrt                               Leerfahrt            Leerfahrt
                                              Lastfahrt                                                     Leerfahrt

                        Nordrhein-                                                    Nordrhein-
   Brandenburg                               Thüringen           Brandenburg                               Thüringen
                        Westfalen                                                     Westfalen
     Lastfahrt                                Lastfahrt            Leerfahrt                                Leerfahrt
                         Lastfahrt                                                     Leerfahrt

                        Rheinland-                                                    Rheinland-
     Bremen                                                       Bremen
                           Pfalz                                                         Pfalz
     Lastfahrt                                                    Leerfahrt
                         Lastfahrt                                                     Leerfahrt

     Hamburg             Saarland                                 Hamburg              Saarland
     Lastfahrt           Lastfahrt                                Leerfahrt            Leerfahrt

                                                                                                                        9
Das Trassenpreissystem 2022 der DB Netz AG - Gültig vom 12. Dezember 2021 bis 10. Dezember 2022
Marktsegmente im SPNV

 Die durchschnittlichen Trassenentgelte je Marktsegment      Es gelten folgende Entgelthöhen:
 wurden gemäß § 37 ERegG so bemessen, dass sie den
                                                                                                    Entgelte SPNV
 entsprechend der Entwicklung der Regionalisierungsmittel
                                                             Marktsegmente SPNV                     in Euro je Trkm
 dynamisierten durchschnittlichen Entgelten je Land in der
 Netzfahrplanperiode 2016/2017 entsprechen.                                                     Lastfahrt     Leerfahrt
                                                             Baden-Württemberg                   5,492          3,177
                                                             Bayern                              5,358          3,176
                                                             Berlin                              5,814          3,279
                                                             Brandenburg                         5,941          3,457
                                                             Bremen                              5,846          3,408
                                                             Hamburg                             5,130          3,139
                                                             Hessen                              5,244          3,215
                                                             Mecklenburg-Vorpommern              5,798          3,322
                                                             Niedersachsen                       5,570          3,464
                                                             Nordrhein-Westfalen                 5,343          3,185
                                                             Rheinland-Pfalz                     5,539          3,156
                                                             Saarland                            5,668          2,694
                                                             Sachsen                             5,602          3,203
                                                             Sachsen-Anhalt                      5,558          3,264
                                                             Schleswig-Holstein                  5,666          3,226
                                                             Thüringen                           5,613          3,269

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Marktsegmente im SGV

Marktsegmente im SGV

                                                             SGV

                                               Gefahrgut-
                                                                     Güternah-
   Sehr schwer           Gefahrgut             güternah-                                   Lokfahrt             Standard
                                                                      verkehr
                                                verkehr
Segment „Sehr schwer“                                             Trasse nicht weiter als 75 km fährt, eine Wagenzuglänge von
Das Marktsegment „Sehr schwer“ umfasst alle Trassennutzun-        maximal 370 Metern aufweist, das Wagenzuggewicht 3.000
gen des SGV, bei denen das Wagenzuggewicht 3.000 Tonnen           Tonnen nicht überschreitet und in dem nicht ausschließlich
überschreitet.                                                    gefährliche Güter transportiert werden.

Segment „Gefahrgut“                                               Güternahverkehrstrassen dürfen nicht innerhalb von vier
Das Marktsegment „Gefahrgut“ umfasst alle Trassennutzungen        Stunden räumlich aneinander anschließend bestellt werden,
des SGV, bei denen der jeweilige Zug ausschließlich gefährliche   es sei denn, es handelt sich um eine streckenidentische Rück-
Güter nach dem Gefahrgutbeförderungsgesetz und der darauf         fahrt zum ursprünglichen Startpunkt oder eine „vollständige
basierenden Verordnung GGVSEB (einschließlich dem RID)            Zugbehandlung“ hat stattgefunden.
transportiert (vergleiche Richtlinie 402.0202A1, vgl. Anlage
3.2.1.2.2 der NBN) und bei denen der jeweilige Zug auf            Segment „Lokfahrt“
einer Trasse weiter als 75 km fährt oder eine Wagenzuglänge       Das Marktsegment „Lokfahrt“ umfasst Trassennutzungen des
von über 370 Metern aufweist oder das Wagenzuggewicht             SGV mit Lokomotiven sowie Baumaschinen einschließlich
3.000 Tonnen nicht überschreitet.                                 deren betrieblich nicht kuppelbarer integraler Bestandteile
                                                                  (z. B. Gleisstopfmaschinen). Es dürfen keine kuppelbaren
Segment „Gefahrgutgüternahverkehr“                                Wagen Bestandteil der Zugkonfiguration sein.
Das Marktsegment „Gefahrgutgüternahverkehr“ umfasst alle
Trassennutzungen, bei denen der jeweilige Zug auf einer           Ob es sich bei dem bestellten Schienengüterverkehr um eine
Trasse nicht weiter als 75 km fährt, eine Wagenzuglänge           Lokfahrt handelt, ist bei der Trassenanmeldung als Pflicht­
von maximal 370 Metern aufweist, das Wagenzuggewicht              angabe zu kennzeichnen. Erfolgt dies nicht, wird der Verkehr
3.000 Tonnen nicht überschreitet und in dem ausschließlich        gemäß den Segmentierungskriterien den sonstigen Markt­
gefährliche Güter transportiert werden.                           segmenten des Schienengüterverkehrs zugeordnet.

Gefahrgutgüternahverkehrstrassen dürfen nicht innerhalb           Segment „Standard“
von vier Stunden räumlich aneinander anschließend bestellt        Alle Trassennutzungen des SGV, die nicht den Marktsegmen-
werden, es sei denn, es handelt sich um eine streckeniden­        ten „Sehr schwer“, „Gefahrgut“, „Gefahrgutgüternahverkehr“,
tische Rückfahrt zum ursprünglichen Startpunkt oder eine          „Güternahverkehr“ oder „Lokfahrt“ zuzuordnen sind, werden
„vollständige Zugbehandlung“ hat stattgefunden.                   dem Marktsegment „Standard“ zugeordnet.

Segment „Güternahverkehr“                                         Weitere Segmente im SGV ergeben sich aus der Kombination
Das Marktsegment „Güternahverkehr“ umfasst alle Trassen-          der oben dargestellten Segmente mit zusätzlichen planerischen
nutzungen des SGV, bei denen der jeweilige Zug auf einer          oder betrieblichen Charakteristika.

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Marktsegmente im SGV

  Der Kunde entscheidet selbst, ob er die zusätzlichen plane­-     Ausnahmen gelten bei folgenden Voraussetzungen:
  rischen oder betrieblichen Eigenschaften in Anspruch                Die Trasse überschreitet eine Fahrzeit von vier Stunden;
  nehmen möchte. Dies ist bei der Trassenanmeldung jeweils          	für jeden vollen Vier-Stunden-Fahrzeitraum wird maximal
  zu kennzeichnen. Die Eigenschaften können jeweils nur für           ein Verkehrshalt – ohne Angabe einer konkreten Zeit –
  eine gesamte Trasse genutzt und bestellt werden.                    angemeldet und als Haltegrund wird ausschließlich
                                                                      Personalwechsel oder Lokführer-Erholungshalt (vgl. Ril
  Planerische Charakteristika                                         402.0202A01, Anlage 3.2.1.2.2 der NBN) angegeben.

                                                                   Betriebliche Charakteristika
        Z-Flex                R-Flex

                                                                        Express               Schnell
  Zu den planerischen Charakteristika zählen die zeitliche
  Flexibilität „Z-Flex“ und die räumliche Flexibilität „R-Flex“,
  die allen SGV-Verkehren im Netzfahrplan außer dem Segment        Besteht seitens des Kunden der Wunsch nach einer besonde-
  „Lokfahrt“ zur Verfügung stehen. Trassenanmeldungen mit          ren betrieblichen Behandlung im Störungsfall, so kann er im
  dem Zusatz „Z-Flex“ und „R-Flex“ können nicht unter              SGV zwischen den Charakteristika „Express“ oder „Schnell“
  Bezugnahme auf eine Rahmenvertragskapazität angemeldet           wählen. Diese Charakteristika stehen jedem SGV-Verkehr im
  werden.                                                          Netzfahrplan und Gelegenheitsverkehr außer den Segmenten
                                                                   „Sehr schwer“ und „Lokfahrt“ zur Verfügung.
  „Z-Flex“
  In den Marktsegmenten mit dem Zusatz „Z-Flex“ wird der           „Express“
  DB Netz AG eine zeitliche Flexibilität hinsichtlich der          In Marktsegmenten mit dem Zusatz „Express“ wird Zügen des
  Fahrplankonstruktion des Sollfahrplans im Sinne der Ziffer       SGV gemäß Richtlinie 420.0201 (vgl. Anlage 3.2.1.2.2 der NBN)
  4.2.1.6 der NBN von +/– 120 Minuten in Bezug auf den             grundsätzlich Vorrang in der betrieblichen Durchführung vor
  Abfahrts- und Ankunftszeitpunkt und jeden kundenbestellten       allen Zügen gewährt, mit Ausnahme von dringlichen Hilfs­zügen
  Haltezeitpunkt gewährt, d. h. insgesamt einen Konstruktions-     und Zügen des SPFV mit dem Zusatz „Express“ sowie anderen
  spielraum von 240 Minuten.                                       Zügen des SGV mit dem Zusatz „Express“. Die Durchführung
                                                                   von „Qualifizierten Schätzungen“ (QS) und „Konzeptionellen
  „R-Flex“                                                         Schätzungen“ (KS) im Baubetriebsmanagement richtet sich
  In den Marktsegmenten mit dem Zusatz „R-Flex“ wird der           nach Richtlinie 402.0305 (vgl. Anlage 3.2.1.2.2 der NBN).
  DB Netz AG zusätzlich zur zeitlichen Flexibilität analog dem
  Segment „Z-Flex“ eine räumliche Flexibilität in der Fahr­        „Schnell“
  plankonstruktion hinsichtlich sämtlicher möglicher Laufwege      In den Marktsegmenten mit dem Zusatz „Schnell“ wird Zügen
  bei Beibehaltung des Start- und Zielpunkts eingeräumt.           des SGV im Rahmen der Richtlinie 420.0201 (vgl. Anlage
  Räumlich bindend für die Trassenkonstruktion sind aus-           3.2.1.2.2 der NBN) grundsätzlich Vorrang in der betrieblichen
  schließlich Start- und Zielpunkt.                                Durch­führung vor allen Zügen der Marktsegmente des SGV
                                                                   gewährt, mit Ausnahme von dringlichen Hilfszügen und
  Enthält die Trassenanmeldung Verkehrshalte für die               anderen Zügen mit dem Zusatz „Express“ bzw. „Schnell“.
  Trassenkonstruktion, liegt keine räumliche Flexibilität vor.     Die Durchführung von „Qualifizierten Schätzungen“ (QS) und
                                                                   „Konzeptionellen Schätzungen“ (KS) im Baubetriebsmanage-
                                                                   ment richtet sich nach Richtlinie 402.0305 (vgl. Anlage
                                                                   3.2.1.2.2 der NBN).

12
Marktsegmente im SGV

Es gelten folgende Entgelthöhen:                                Trassenpreisförderung im Schienengüterverkehr (TraFöG)
                                                                Der Bund fördert seit 01.07.2018 den Schienengüterverkehr
Marktsegmente SGV               Entgelte SGV in Euro je Trkm    (SGV) über eine anteilige Finanzierung der Trassenentgelte.
Standard                                     3,07               Mit dieser Förderung soll ein Anreiz gegeben werden, den
                                                                bestehenden umwelt- und klimafreundlichen SGV zu sichern
Sehr schwer                                  4,37
                                                                und Güterverkehre von der Straße auf die Schiene zu verlagern.
Gefahrgut                                    3,73
                                                                Der Bund stellt hierfür jährlich 350 Mio. Euro zur Verfügung.
Gefahrgutgüternahverkehr                     2,03
                                                                Gefördert werden alle Schienengüterverkehre mit Ausnahme
Güternahverkehr                              1,81               von Baumaschinenfahrten, Bauzügen, Messfahrten und Hilfs-
Lokfahrt                                     1,81               zügen. Die Förderbeträge pro Trassenkilometer werden von
                                                                der DB Netz AG für jede Netzfahrplanperiode auf Grundlage
                                                                der Bundesmittel, der genehmigten Trassenentgelte und der
Das jeweilige Entgelt für die Zusätze „Z-Flex“ und „R-Flex“
                                                                prog­nostizierten Betriebsleistung ermittelt und einheitlich und
liegt um 0,10 Euro je Trkm unter dem Trassenentgelt
                                                                diskriminierungsfrei auf alle Segmente des SGV angewandt.
für das entsprechende Marktsegment ohne Zusatz. Bei
                                                                Die Förderbeträge pro Marktsegmentkilometer werden auf
dem Zusatz „R-Flex“ werden darüber hinaus nur die Strecken­
                                                                www.dbnetze.com/trafoeg veröffentlicht.
kilometer des kürzesten Laufwegs für die vereinbarte Relation
als Trassenkilometer zugrunde gelegt.
                                                                Die grundsätzliche Bewilligung der Förderung inklusive der
                                                                Prüfung, ob die förderrechtlichen Anforderungen erfüllt sind,
 Das jeweilige Entgelt für den Zusatz „Schnell“ liegt um
                                                                erfolgt durch das Eisenbahnbundesamt (EBA). Die DB Netz AG
0,50 Euro je Trkm über dem Trassenentgelt für das
                                                                unterstützt den Bund bei der Umsetzung der Trassenpreis-
­entsprechende Marktsegment ohne Zusatz.
                                                                förderung im Güterverkehr (TraFöG). So wird die Förderung
                                                                von der DB Netz AG für die SGV-Zugangsberechtigten beim
Das jeweilige Entgelt für den Zusatz „Express“ liegt um
                                                                Bund beantragt und abgerufen. Die SGV-Zugangsberechtigten
2 Euro je Trkm über dem Trassenentgelt für das ent­
                                                                als Letztempfänger der Fördermaßnahme müssen lediglich
sprechende Marktsegment ohne Zusatz.
                                                                die DB Netz AG für die jeweilige Fahrplanperiode einmalig
                                                                mit der Beantragung und Verrechnung der Fördermittel
                                                                beauftragen. Die Beauftragungen sind über die Internet-
                                                                anwendung Formula einzureichen. Formula wird im Internet
                                                                zur Verfügung gestellt: www.dbnetze.com/formula.

                                                                Alle detaillierten Informationen und Regelungen zur
                                                                Trassenpreisförderung (TraFöG) finden Sie in der Förderricht-
                                                                linie (Anlage 5.10 der NBN 2022) sowie in Kapitel 5.10
                                                                der NBN 2022 und auf www.dbnetze.com/trafoeg.

                                                                                                                              13
Maluszahlungen für Nichtnutzung und weitere Entgeltelemente

 Maluszahlungen für Nichtnutzung
 und weitere Entgeltelemente
 Entgelt für Angebotserstellung                                  Neuverkehrsnachlass
 Die Aufwendungen für die Bearbeitung von Anträgen auf           Zur Förderung der Entwicklung neuer Eisenbahnverkehre
 Zuweisung von Zugtrassen sind im Trassenentgelt enthalten.      gewährt die DB Netz AG allen ZB zeitlich begrenzte Nachlässe
 Aus diesem Grund wird bei Nichtannahme einer angemel­           in Form eines prozentualen Abschlags in Höhe von 20 Pro­-
 deten Zugtrasse ein Bearbeitungsentgelt für die Angebots­       zent auf das Trassenentgelt. Der Neuverkehrsnachlass wird
 erstellung erhoben. Diese Regelung findet keine Anwendung       nicht gewährt auf Trassenentgelte, die im Höchstpreisverfah-
 im Koordinierungsverfahren gemäß Ziffer 4.2.1.7.1 der           ren nach Ziffer 4.2.1.11 der NBN zustande gekommen sind.
 NBN sowie bei berechtigten Beanstandungen des Zugangs-
 berechtigten gemäß Ziffer 4.2.1.12.3 der NBN.                   Zur Erlangung des Nachlasses muss der ZB spätestens mit
                                                                 Anmeldung der Zugtrasse einen Antrag bei der DB Netz AG
 Das Entgelt für die Angebotserstellung errechnet sich aus den   für den Rabatt stellen. Damit es sich um einen Neuverkehr
 Fahrplankosten im Rahmen der unmittelbar zugbedingten           handelt, muss der ZB schriftlich darlegen, dass es sich
 Kosten, multipliziert mit den Trassenkilometern der kon­stru­   um einen im intermodalen Wettbewerb für die Schiene neu
 ierten Trassen, multipliziert mit der Anzahl der beantragten    gewonnenen oder vollständig neuen Verkehr handelt,
 Verkehrstage.                                                   der mit einer Mindestanzahl von 10 Zugtrassen innerhalb
                                                                 von 12 Monaten ab Betriebsaufnahme verkehrt.
     Entgelt für Angebotserstellung =
     Fahrplankosten × Trkm × Anzahl der Verkehrstage             Kein neuer Eisenbahnverkehr zur Erlangung eines Neuver-
                                                                 kehrsnachlasses liegt vor, wenn:
 Die für das Entgelt für die Angebotserstellung zugrunde            der Laufweg verlagert wird;
 ­liegenden Fahrplankosten je Marktsegment werden in der          	eine Verlängerung bestehender Laufwege erfolgt auf das
  Liste der Entgelte (Anlage 5.3 der NBN 2022) ausgewiesen.         Teilstück, das bereits vorher befahren wurde;
  Das Entgelt für die Angebotserstellung beträgt maximal            eine Verkürzung bestehender Laufwege erfolgt;
  894 Euro im SPFV, 630 Euro im SPNV und 811 Euro im SGV.         	ein Mengentausch zwischen Marktsegmenten im Schienen-
                                                                    verkehr erfolgt;
 20-Stunden-Regelung                                              	Leer- und Lokfahrten durchgeführt werden, die keine
 Bei einer Zugverspätung von 20 Stunden oder mehr lässt die         notwendige Folge einer Zugtrasse sind, für die der Entgelt­-
 DB Netz AG keine Zugfahrt ab einem Zuganfangsbahnhof               nachlass zur Förderung von Neuverkehren gewährt wird;
 oder einem Unterwegsaufenthalt mehr zu. Der ZB benötigt          	ein Mengentausch zwischen den Zugangsberechtigten
 für die Weiterfahrt die Zuweisung einer neuen Trasse. Im           (intramodale Gewinnung) erfolgt.
 Falle einer neuen Trassenzuweisung aufgrund der 20 Stunden-
 Regelung zahlt der ZB das Entgelt für die von der DB Netz AG    Der Nachlass wird für die Dauer von 12 Monaten ab Betriebs­
 neu zugewiesenen Trasse. Für die nicht genutzte Trasse          aufnahme gewährt.
 rechnet die DB Netz AG gegenüber dem ZB zusätzlich zu dem
 zahlenden Trassenentgelt ein Stornierungsentgelt in Höhe
 des Entgelts für die Stornierung dieser Trasse weniger als
 24 Stunden vor Abfahrt (gemäß Ziffer 5.6.4.2 der NBN 2022)
 ab, es sei denn, die Verspätung von 20 Stunden oder mehr
 wurde von der DB Netz AG verschuldet.

14
Weitere Entgeltelemente

Schienenlärmschutzgesetz                                      Fahrten außerhalb der Streckenöffnungszeiten
(Gesetz zum Verbot des Betriebs lauter Güterwagen)            Die Besetzung der Stellwerke ist mit dem Trassenentgelt
Zum 12.12.2020 ist das lärmabhängige Trassenpreissystem       ­abgegolten, wenn es sich um eine Bestellung im Rahmen des
(LaTPS) planmäßig nach einer Laufzeit von 8 Jahren aus-        Netzfahrplans handelt oder das Stellwerk im Gelegenheits­
gelaufen. Seit dem 13.12.2020 verbietet das Schienenlärm-      verkehr bereits besetzt ist. Ein zusätzliches Entgelt wird
schutzgesetz das Fahren oder Fahrenlassen lauter Güterzüge     erhoben, wenn die Besetzungen von Stellwerken im Gelegen-
auf dem deutschen Schienennetz.                                heitsverkehr zusätzlich erfolgen.

Ein Güterzug gilt im Sinne des Gesetzes als „laut“, wenn      Ein Anspruch auf die Leistung besteht nur, wenn mindestens
mindestens ein Wagen im Zugverband mit Graugussbremsen        2 Wochen vor der beabsichtigten Zugfahrt die Leistung durch
ausgerüstet ist. Für Personenzüge gilt das Gesetz gleicher-   den ZB angemeldet wird.
maßen, wenn sich mindestens ein lauter Güterwagen im
Zugverband befindet.                                           Das Entgelt beträgt 30 Euro je Mitarbeiter und
                                                               ­angefangene 30 Minuten.
Detaillierte Informationen zur Umsetzung des Schienen-
lärmschutzgesetzes bei der DB Netz AG – insbesondere          Je angefangene Schicht werden mindestens drei Besetzungs-
zur Trassenanmeldung, zur Trassenkonstruktion bei             stunden gerechnet. Dies betrifft diejenigen Fälle, in denen
Zuweisung von Zügen mit lauten Güterwagen und zur             eine außerplanmäßige Streckenöffnung nicht durch eine
Überprüfung von Wagenlisten im Anschluss an die Zug-          arbeitsrechtlich zulässige Verlängerung einer bereits andauern-
fahrt finden Sie in den NBN unter Ziffer 3.4.7 oder unter     den Schicht erzielt werden kann. Sofern mehrere Zugangs­
www.dbnetze.com/schienenlaermschutzgesetz.                    berechtigten eine Strecke zur gleichen Zeit außerhalb der
                                                              regulären Streckenöffnungszeiten nutzen, werden die zusätz­-
                                                              lichen Entgelte für die Besetzung der Betriebsstellen auf die
                                                              beteiligten Zugangsberechtigten gleichmäßig aufgeteilt.

                                                              Ist eine Verlängerung der Streckenöffnungszeit bei beste­
                                                              henden Einzelnutzungsverträgen aufgrund einer Umleitung
                                                              infolge von Baumaßnahmen notwendig, wird für diese
                                                              Verlängerung kein gesondertes Entgelt erhoben. Ebenfalls
                                                              wird kein gesondertes Entgelt erhoben, wenn eine Fahrt
                                                              außerhalb der Streckenöffnungszeiten stattfindet und die
                                                              DB Netz AG dies zu vertreten hat.

                                                                                                                           15
Maluszahlungen und Anreize

 Maluszahlungen und Anreize
 Kompensation von Trassenmehrkosten wegen                       Anreizsystem zur Minimierung von Störungen und
 baubedingter Umleitung im SGV im Netzfahrplan                  Erhöhung der Leistungsfähigkeit des Schienennetzes
 Im Netzfahrplan angemeldete Trassen des SGV (mit Ausnahme      Seit dem Fahrplanwechsel 2020/2021 gilt bei der DB Netz AG
 von Lokfahrten) werden unter folgenden Voraussetzungen in      sowohl für den Schienenpersonenverkehr als auch für den
 Bezug auf die Berechnung des Trassenentgelts für die hiervon   Schienengüterverkehr ein neu entwickeltes Anreizsystem. Mit
 betroffenen Verkehrstage behandelt wie Trassen, die dem        dem Anreizsystem sollen positive Effekte zur Reduzierung
 Marktsegment „Räumliche Flexibilität“ („R-Flex“) zuge­-        von Störungen und zur Erhöhung der Leistungsfähigkeit des
 ordnet sind:                                                   Schienennetzes erzielt werden. Die leistungsabhängigen Ent-
  	Die Bestellung der Trasse erfolgte zum Netzfahrplan.        geltregelungen gelten für alle Zugbewegungen im Geltungs-
  	Aufgrund einer Baumaßnahme, die in den Planungspara­-       bereich der NBN der DB Netz AG, mit Ausnahme von Trassen,
    metern (gemäß Richtlinie 402.0305) veröffentlicht und im    die von bzw. im Auftrag der DB Netz AG genutzt werden.
    Netzfahrplan berücksichtigt wurde, kann mindestens ein
    angemeldeter Laufwegpunkt (Betriebsstelle) im Einzel-       Das Anreizsystem beruht auf anreizrelevanten Kodierungen
    Infrastruktur­nutzungsvertrag nicht umgesetzt werden oder   von Zusatzverspätungen gemäß Richtlinienmodul 420.9001,
    es wurde aufgrund einer solchen Baumaßnahme im Vorfeld      Anlage 5.7.2.1 der NBN. Folgende Kodierungen werden im
    der Netzfahrplanerstellung eine Anmeldung durch den ZB      Anreizsystem berücksichtigt:
    über einen Umleitungsweg zwischen ZB und DB Netz AG
    vereinbart oder der ZB hat aufgrund einer Totalsperrung
    infolge einer solchen Baumaßnahme die Trasse über einen
    Umleitungsweg angemeldet.

16
Maluszahlungen und Anreize

Zuständigkeit DB Netz AG:                               Zuständigkeit EVU:

 VU-Nr.   Verspätungskodierung                            VU-Nr.   Verspätungskodierung
   10     Fahrplanerstellung (Vertrieb DB Netz AG)          50     Haltezeitüberschreitung
          Fahrzeiten für im Netzfahrplan                    51     Antrag EVU
   10
          ausgeregelte Bauarbeiten falsch
                                                            52     Ladearbeiten
   12     Fehldisposition
                                                            53     Unregelmäßigkeiten an der Ladung
   13     Vorbereitung (Betrieb)
                                                            54     Verkehrliche Zugvorbereitung
   18     Betriebliches Personal DB
                                                            57     Keine Meldung durch EVU
   19     Sonstige Betriebsführung DB Netz
                                                            58     Verkehrliches Personal EVU
   20     Stromversorgungsanlagen (Fahrstrom)
                                                            59     Sonstige verkehrliche Gründe EVU
   21     Telekommunikationsanlagen
                                                            60     Umlauf-/Einsatzplanung
   22     Bauwerke
                                                            61     Zugbildung durch EVU
   23     Fahrbahn
                                                            62     Reisezugwagen
   24     Bahnübergangssicherungsanlagen
                                                            63     Güterwagen
   25     Anlagen Leit- und Sicherungstechnik
                                                            64     Triebfahrzeuge
   26     Weichen
                                                            68     Technisches Personal EVU
   27     Netzfahrzeuge
                                                            69     Sonstige Fahrzeuge EVU
   28     Technisches Personal Netz
   29     Sonstige Technik Netz                         Alle sonstigen Kodierungen, die nicht in vorstehender Tabelle
                                                        aufgelistet sind, bleiben bei der Ermittlung der Anreizentgelte
   30     Mängellangsamfahrstellen
                                                        unberücksichtigt.
   31     Bauarbeiten/Arbeiten
                                                        Die Erfassung der dem Anreizsystem zugrunde liegenden Daten
   32     Unregelmäßigkeiten bei Bauarbeiten/Arbeiten
                                                        erfolgt entsprechend den Regelungen des Richtlinienmoduls
                                                        420.9001, Anlage 5.7.2.1 der NBN. Regelungen zum Korrektur-
                                                        verfahren von Kodierungen sind in den NBN unter Ziffer 5.7.4.1
                                                        zu finden.

                                                                                                                     17
Maluszahlungen und Anreize

 Voraussetzungen für anreizrelevante Verspätungen                   Endpünktlichkeit im Schienengüterverkehr (SGV)
 Damit Zusatzverspätungsminuten anreizrelevant werden,              Damit Zusatzverspätungsminuten im SGV anreizrelevant
 müssen folgende Voraussetzungen erfüllt sein:                      werden, müssen die Verkehre eine bestimmte Endpünktlich-
  	Der verkehrsartabhängige Schwellenwert wurde erreicht           keit überschreiten. Die Endpünktlichkeit bemisst sich nach
    oder überschritten,                                             der Abweichung zwischen Soll-Zeit und Ist-Zeit an der
  	es handelt sich um eine anreizrelevante Kodierung               letzten Betriebsstelle der Zugfahrt.
    (siehe Tabelle),
  	im Schienengüterverkehr (SGV) wurde die jeweils rele-           Die Zugangsberechtigten teilen der DB Netz AG anhand
    vante Endpünktlichkeit überschritten.                           der Trassenanmeldung mit, ob die jeweils bestellten Zug-
                                                                    fahrten des SGV pünktlichkeitssensibel sind oder nicht.
     Verkehrsartspezifische Schwellenwerte                          Erfolgt keine Mitteilung, stuft die DB Netz AG die entspre-
     Es gelten folgende verkehrsartspezifischen Schwellenwerte:     chenden Zugfahrten automatisch als nicht pünktlichkeits-
                                                                    sensibel ein. Die Mitteilung ist bindend und kann nicht mehr
     Verkehrsart                        Schwellenwerte in Minuten   verändert werden. Bei der Bestellung des Zusatzes „Express“
     Lastfahrten SPNV/SPFV                         3:30             oder „Schnell“ wird die Zugfahrt zwingend als pünktlich-
                                                                    keitssensibel eingestuft.
     Lok-/Leerfahrten SPNV/SPFV                  30:30
     SGV Pünktlichkeitssensibel                    5:30             Die Schwellenwerte der relevanten Endpünktlichkeiten unter-
                                                                    scheiden sich nach der Einstufung einer Zugfahrt als pünktlich-
     SGV Nicht-Pünktlichkeitssensibel            30:30
                                                                    keitssensibel oder nicht pünktlichkeitssensibel.

 Wird der Schwellenwert erreicht oder überschritten, wird
                                                                    Es gelten folgende Schwellenwerte bezüglich der Endpünkt-
 die Gesamtzahl der Zusatzverspätungsminuten an der be-
                                                                    lichkeit im SGV:
 treffenden Betriebsstelle bei der Abrechnung berücksichtigt.
 Für die Abrechnung der Anreizentgelte werden Zusatzver-            Verkehrsart                         Schwellenwerte in Minuten
 spätungs­minuten kaufmännisch auf volle Minuten gerundet.
                                                                    SGV Pünktlichkeitssensibel                     30:59
 An der ersten Betriebsstelle, an der eine kodierpflichtige         SGV Nicht-Pünktlichkeitssensibel              120:59
 Zusatzverspätung auftritt, werden die Zusatzverspätungs­
 minuten erfasst, die sich aus der Abweichung zwischen
 Soll-Zeit gemäß Fahrplan und der tatsächlichen Ist-Zeit
 ergeben. Weitere Zusatzverspätungen im Zuglauf entstehen,
 wenn ein Zug zwischen zwei Betriebsstellen seine Verspätung
 weiter erhöht.

 Auch diese Zusatzverspätungsminuten werden nur berück-
 sichtigt, wenn sie für sich genommen den Schwellen­wert
 überschreiten. Wird eine Verspätung abgebaut oder bleibt
 sie unverändert, entstehen keine neuen Zusatzverspätungen.

18
Maluszahlungen und Anreize

Die Höhe der von der DB Netz AG und vom jeweiligen EVU
zu zahlenden Anreizentgelte berechnet sich wie folgt:

 Anreizentgelt =
 Anreizrelevante Zusatzverspätungsminuten ×
 monetäre Bewertung je Zusatzverspätungsminute

Die – nach Verkehrsarten und Verspätungsursachen differen-
zierte – Höhe der monetären Bewertung (in EUR je Zusatz­
verspätungsminute) ergibt sich aus der folgenden Tabelle:

   Kodierung       Verspätungsursache        SPNV          SPFV        SPV            SGV                   SGV
                                             (Last)        (Last)     (Lok-/     pünktlichkeits-   nicht pünktlichkeits-
                                                                    Leerfahrt)      sensibel              sensibel
       10          Fahrzeiten für im Netz-   16,00         51,00      5,00            5,00                 1,00
                   fahrplan ausgeregelte
                   Bauarbeiten falsch
       31          Bauarbeiten/Arbeiten      16,00         51,00      5,00            5,00                 1,00
       32          Unregelmäßigkeiten bei    16,00         51,00      5,00            5,00                 1,00
                   Bauarbeiten/Arbeiten
 Alle übrigen anreizrelevanten Kodierungen    1,00           1,00     0,20            0,50                 0,10

Die Abrechnung der Anreizentgelte erfolgt monatlich. Die
von der DB Netz AG und vom jeweiligen EVU zu zahlenden
Anreizentgelte werden dabei miteinander verrechnet.

                                                                                                                       19
Maluszahlungen und Anreize

 Entgeltminderung bei nicht vertragsgemäßem Zustand/             Eine automatische Entgeltminderung erfolgt, wenn die
 Minderung auf Verlangen                                         Zusatzverspätungsminuten aufgrund einer Störung einen
 Bei nicht vertragsgemäßem Zustand des Schienenweges,            verkehrsartspezifischen Schwellenwert überschreiten.
 der zugehörigen Steuerungs- und Sicherungssysteme sowie         Der Schwellenwert liegt in den Verkehrsarten Schienenper-
 der zugehörigen Anlagen zur streckenbezogenen Versorgung        sonenfern- und Schienenpersonennahverkehr sowie bei den
 mit Fahrstrom mindert die DB Netz AG das Trassenentgelt.        Marktsegmenten „Schnell“ und „Express“ der Verkehrsart
                                                                 Schienengüterverkehr bei 6 Minuten, bei allen anderen
 Gemäß den NBN 2022 reduziert die DB Netz AG unaufge-            Schienengüterverkehrsmarktsegmenten bei 31 Minuten.
 fordert das geschuldete Nutzungsentgelt im Falle der nach-
 folgend genannten Mängel, wenn diese dazu geführt haben,        Die nach den NBN 2022 gewährte automatische Entgeltminde-
 dass aufgrund einer Störung Zusatzverspätungsminuten            rung beträgt:
 gemäß dem Richtlinienmodul 420.9001 (Anlage 5.7.2.1 der           im SPFV 3 Euro je Zusatzverspätungsminute
 NBN) mindestens in nachfolgend genannter Höhe kodiert             im SPNV 2 Euro je Zusatzverspätungsminute
 wurden. Unter einer Störung im Sinne des Verfahrens ist hier-     im SGV 1 Euro je Zusatzverspätungsminute
 bei die Summe der Zusatzverspätungen an den Messpunkten
 gemeint, die einer Störung bzw. einem Ereignis zugeordnet       Der Minderungsbetrag wird bis zur vollen Höhe des jeweiligen
 werden. Die Minderung erfolgt unabhängig davon, ob die          Trassenentgelts gewährt.
 DB Netz AG diesen Mangel zu vertreten hat.
                                                                 Mängel, die nicht unter Ziffer 5.6.5.1.1 der NBN aufgeführt
 Kodierungen der Verspätungsursachen                             sind, können nach den allgemeinen zivilrechtlichen Regeln
 a) Mängel bezüglich der Schienenwege:                           geltend gemacht werden. Gleiches gilt auch für oben genannte
     VU 22 (Bauwerke)                                            Mängel, sofern ein Mängelbegehren über den genannten
     VU 23 (Fahrbahn)                                            Werten geltend gemacht wird.
     VU 30 (Mängellangsamfahrstelle)
     VU 31 (Bauarbeiten)                                         Entgeltregelung bei Umleitung aufgrund von Baumaß­
     VU 32 (Unregelmäßigkeiten bei Bauarbeiten)                  nahmen nach Zustandekommen des Einzelnutzungs­
     VU 83 (Schmierfilm)                                         vertrags (ENV)
 b)	Mängel bezüglich der Steuerungs- und Sicherungs­systeme:    Ergibt sich für eine vertraglich vereinbarte Zugtrasse aufgrund
     VU 21 (Fernmeldeanlagen)                                    von Baumaßnahmen, die nicht im ENV für die betreffende
     VU 24 (Bahnübergangsicherungsanlagen)                       Zugtrasse berücksichtigt wurden, ein vom ENV abweichender
     VU 25 (Anlagen Leit- und Sicherungstechnik)                 Laufweg (Umleitung), so wird nur das Trassen­entgelt für den
     VU 26 (Weichen)                                             Laufweg in Rechnung gestellt, der dem ENV zugrunde liegt.
 c)	Mängel bezüglich der streckenbezogenen Versorgung mit       Ergibt sich aufgrund der Umleitung ein geringeres Trassenent-
     Fahrstrom:                                                  gelt, dann gilt dieses.
     VU 20 (Oberleitungsanlagen)
 d)	Personalbedingte Mängel:                                    Diese Regelung gilt nicht für Zugtrassen, bei denen dem ZB
     VU 12 (Fehldisposition)                                     oder dem einbezogenen EVU zum Zeitpunkt der Annahme
     VU 18 (Betriebliches Personal Netz)                         des Trassenangebots der veränderte Laufweg bereits bekannt
     VU 28 (Technisches Personal Netz)                           war. In diesem Fall wird das Trassenentgelt für den tatsäch-
                                                                 lich genutzten Laufweg berechnet.

20
Maluszahlungen und Anreize

Für Zugtrassen, die aufgrund nicht im ENV enthaltener Bau­-      Die Einrichtung und Organisation von Busnotverkehr (BNV)
maßnahmen zusätzlich notwendig werden, ist kein Trassen-         obliegt dem jeweiligen EVU. Die Kosten des BNV werden
entgelt zu entrichten. Zu diesen Zugtrassen zählen u. a.         von der Partei getragen, deren Verantwortungsbereich die
Zu- und Abführungsfahrten zu einem Schienenersatzverkehr,        vorübergehende Nichtverfügbarkeit zuzurechnen ist.
Drehfahrten aufgrund baubedingter Einschränkungen, Zu-
und Abführungsfahrten zu einer anderen als der gewöhn­           Ist die Ursache der vorübergehenden Nichtverfügbarkeit dem
lichen Abstell- oder Tankanlage, Zu- und Abführungsfahrten       Verantwortungsbereich der DB Netz AG zuzurechnen, erfolgt
von Triebfahrzeugen oder zusätzliche Verkehre aufgrund einer     eine Übernahme der Kosten des BNV durch die DB Netz AG
Änderung der Zugcharakteristik (z. B. Ablasten aufgrund          ausschließlich auf Basis marktüblicher Verrechnungssätze.
geringerer Grenzlast einer Umleitungsstrecke).                   Des Weiteren verzichtet die DB Netz AG auf die Erhebung der
                                                                 Trassenentgelte für den Abschnitt, der nicht befahren werden
Das Formular zur Trassenanmeldung baubedingter zusätz­           kann. Die Anrechnung von Verspätungsminuten gemäß Anreiz-
licher Leistungen sowie einen Leitfaden zum Ausfüllen finden     system zur Reduzierung von Störungen (vgl. Ziffer 5.7 der NBN
Sie unter www.dbnetze.com/formulare.                             2022) sowie der Anspruch auf Entgeltminderung bei nicht
                                                                 vertragsgemäßem Zustand (vgl. Ziffer 5.6.5.1 der NBN 2022)
Entgeltregelung bei Schienenersatz- bzw. Busnotverkehr           sind ausgeschlossen.
Ist die Schieneninfrastruktur aufgrund geplanter Maßnahmen
(z. B. Baumaßnahmen), unvorhergesehener Störungen oder           Ist die Ursache der vorübergehenden Nichtverfügbarkeit
aus Gründen, die das EVU fahrzeug- und/oder personal­bedingt     dem Verantwortungsbereich des ZB oder des einbezogenen
zu vertreten hat, für einen vorübergehenden Zeit­raum nicht      EVU zuzurechnen, hat dieser die Kosten des BNV zu tragen.
verfügbar, greifen die Regelungen zum Schienen­ersatzverkehr
(vgl. Ziffer 2.5.6.1 der NBN) bzw. Busnot­verkehr (vgl. Ziffer   Gleiches gilt für den Fall, dass die Ursache der Nichtverfüg-
2.5.6.2 der NBN).                                                barkeit weder dem Verantwortungsbereich der DB Netz AG
                                                                 noch dem eines ZB oder des einbezogenen EVU zugeordnet
Ist aufgrund geplanter Maßnahmen die Einrichtung von             werden kann.
Schienenersatzverkehr (SEV) notwendig, so obliegt die Orga-
nisation des SEV dem jeweiligen EVU. Während der Dauer der
Maßnahme entfallen die Nutzungsentgelte für die Zugtrasse.
Die Kosten für den SEV werden vollständig vom ZB bzw. dem
EVU getragen.

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Maluszahlungen für Trassenänderung (durch den ZB) und Stornierung

 Maluszahlungen für Trassenänderung (durch den ZB)
 und Stornierung
 Maluszahlungen für Trassenänderung (durch den ZB)                 Änderungen der Verkehrsarten sind ausgeschlossen. Zudem
 Eine Änderung nach Vertragsschluss durch den ZB ist nur bis       ausgeschlossen ist die Änderung der gesamten Zugtrasse von
 zur geplanten Abfahrtszeit möglich. Für jede Änderung wird        Last- auf Leerfahrten, d. h., zulässig ist die Änderung von Last-
 ein Änderungsentgelt in Abhängigkeit vom Fahrplankonstruk-        auf Leerfahrten nur für Teile einer Zugtrasse.
 tionsaufwand erhoben. Folgende Tatbestände stellen
 Änderungen dar, für die ein Änderungsentgelt erhoben wird:        Soweit ein Marktsegmentwechsel durch den ZB unter Beibe­-
  	Änderung der Geschwindigkeit ohne Änderung des                 haltung der Trasse möglich ist, d. h. keiner der vorgenannten
    Verkehrstages                                                  Änderungs­tatbestände vorliegt, erhebt die DB Netz AG für
  	Änderung der zeitlichen Lage ohne Änderung des                 diese Marktsegmentänderung kein gesondertes Änderungs-
    Verkehrstages                                                  entgelt.
  	Laufwegsänderung bei gleichem Start- und Zielpunkt
                                                                   Maluszahlungen für Stornierung
     Das Änderungsentgelt entspricht dem Anteil der Kosten, die    Mit den Stornierungsregelungen soll ein Anreiz für eine früh-
     unmittelbar aufgrund des Zugbetriebs für die Bearbeitung      zeitige Stornierung von zugewiesener Kapazität und somit ein
     von Anträgen auf Zuweisung von Zugtrassen anfallen            Anreiz für eine effiziente Nutzung der Schienenwegkapazität
     (Fahrplankosten).                                             erzielt werden.

     Das Änderungsentgelt errechnet sich aus den Fahrplankosten    Eine Stornierung nach Vertragsschluss durch den ZB ist nur
     im Netzfahrplan, multipliziert mit den von der Änderung       bis zur geplanten Abfahrtszeit möglich. Die Erhebung von
     betroffenen Trassenkilometern, multipliziert mit der Anzahl   Stornierungsentgelten ist abhängig vom Stornierungssach­
     der geänderten Verkehrstage linear bis zu einer Obergrenze    verhalt und vom Zeitpunkt der Stornierung.
     je Verkehrsart.
                                                                   Folgende Tatbestände stellen Stornierungen dar, für die ein
      Änderungsentgelt je Verkehrstag =                            Mindeststornierungsentgelt bzw. ein erhöhtes Stornierungs-
      Fahrplankosten × betroffene Trkm ≤ Obergrenze                entgelt erhoben wird:
                                                                      Änderung Start- und/oder Zielpunkt,
     Verkehrsart        Obergrenze Änderungsentgelt in Euro           Laufwegeinkürzungen,
                                                                    	Änderung der Geschwindigkeit, wenn durch die Änderung
     SPFV                              894                            auch der Verkehrstag geändert wird,
     SPNV                              630                          	Änderung der zeitlichen Lage, wenn durch die Änderung
                                                                      auch der Verkehrstag geändert wird,
     SGV                               811                          	Abbestellung einer Zugtrasse oder eines Teils einer Zugtrasse
                                                                      an einem oder an mehreren Verkehrstagen und/oder
     Die für das Änderungsentgelt zugrunde liegenden Fahrplan-        Änderung des Verkehrstags
     kosten je Marktsegment werden in der Liste der Entgelte
     (Anlage 5.3 der NBN 2022) ausgewiesen.

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