Das Trassenpreissystem 2022 der DB Netz AG - Gültig vom 12. Dezember 2021 bis 10. Dezember 2022
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Vorwort Die DB Netz AG betreibt in eigener Verantwortung das mit mehr als 33.000 Streckenkilometern größte Schienennetz in Europa. Dieses Schienennetz steht jedem Zugangsberechtigten (ZB) bzw. Eisenbahnverkehrsunternehmen (EVU) diskriminierungsfrei zur Nutzung offen. Als Eisenbahninfrastrukturunternehmen (EIU) ist die DB Netz AG für die Vorhaltung, Weiterentwicklung und den Betrieb ihres Schienennetzes verantwortlich. Ihre Aufgabe ist es, mit einem hochwertigen, auf die Bedürfnisse der EVU zugeschnittenen Streckennetz die Grundlage für einen sicheren, zuverlässigen Bahnbetrieb zu schaffen. Die DB Netz AG erstellt Fahrpläne und vermarktet Zugtrassen sowie damit verbundene Dienstleistungen an Kunden aus dem In- und Ausland. 1994 hat die DB Netz AG als erstes EIU in Europa ein Trassen- preissystem für die Nutzung der Schieneninfrastruktur einge- führt. Dieses wurde in den Folgejahren immer wieder gemäß den regulierungsrechtlichen Vorgaben und Marktanforderungen weiterentwickelt. Die Grundlagen des aktuellen Trassenpreissystems bestehen seit der Netzfahrplanperiode 2018 und spiegeln die aktuellen Anforderungen an ein Trassenpreissystem wider. 2
Das Trassenpreissystem Das Trassenpreissystem der DB Netz AG Mit dem aktuellen Trassenpreissystem hat die DB Netz AG eine Abschläge u. a. Anreize für Mehrverkehre gesetzt oder aber neue Entgeltlogik etabliert. Stand im vorherigen „TPS 2001“ die durch Verkehre hervorgerufene Umweltbelastung bzw. die bei der Entgeltbildung noch die Infrastrukturausstattung der Wirkung überlasteter Schienenwege berücksichtigt werden. jeweiligen Strecke im Mittelpunkt, so geht es nun darum, welcher Zug darauf fährt. Die Ausgangsfrage für die Entgelt Somit fand ein Wechsel der Grundlogik bezüglich der bildung lautet, welchem Marktsegment ein Zug zugeordnet Entgeltbildung statt – von einer im „TPS 2001“ überwiegend werden kann. Danach bemisst sich der erste Preisbestand- infrastrukturorientierten Entgeltbildung hin zu einer im teil – die unmittelbaren Kosten, die eine Zugfahrt verursacht. aktuellen TPS überwiegend nachfrageorientierten Entgelt- Da diese Kosten aber nur einen kleinen Teil der Vollkosten bildung, die die relative Markttragfähigkeit der jeweiligen für die Vorhaltung der Schienenwege der DB Netz AG decken, Verkehrsarten bzw. Marktsegmente berücksichtigt. berechtigt das Eisenbahnregulierungsgesetz (ERegG) die DB Netz AG, Aufschläge zu erheben, um die Lücke zur Voll- Die Entgelte für die Nutzung der Zugtrassen werden gegen- kostendeckung zu schließen. Dabei muss nach Verkehrsarten über jedem ZB bzw. EVU in gleicher Weise erhoben. bzw. nach Marktsegmenten innerhalb der Verkehrsarten Im Folgenden werden die Entgeltgrundsätze des TPS für differenziert und die Belastbarkeit dieser Einzelmärkte be- die Pflichtleistungen der Netzfahrplanperiode 2021/2022 rücksichtigt werden. Darüber hinaus können durch Zu- oder dargestellt. 3
Mindestzugangspaket und Entgeltgrundsätze Mindestzugangspaket und Entgeltgrundsätze Mit der Entrichtung des Trassenentgelts ist folgendes Hinweis Mindestzugangspaket für die Kunden abgedeckt: Alle Entgelte verstehen sich zzgl. der gesetzlich gültigen Die Bearbeitung von Anträgen auf Zuweisung von Fahr- Mehrwertsteuer. Der genaue räumliche und zeitliche wegkapazität der Eisenbahn. Nutzungsumfang ergibt sich aus dem jeweiligen Einzelnut- Das Recht zur Nutzung zugewiesener Schienenweg zungsvertrag einer Trasse. Alle Angaben zu Entgelthöhen kapazität. sind für den Zeitraum vom 12.12.2021 bis 10.12.2022 gültig. Die Nutzung der Eisenbahnanlagen einschließlich Weichen Es gelten ausschließlich die „Nutzungsbedingungen Netz und Abzweigungen. (NBN) der DB Netz AG 2022“ in Verbindung mit der Liste Die Zugsteuerung einschließlich der Signalisierung, Regelung der Entgelte (Anlage 5.3 der NBN 2022). Diese stehen im und der Übermittlung und Bereitstellung von Informationen Internet unter www.dbnetze.com/nbn2022 zur Verfügung. über Zugbewegungen. Die Besetzung von Stellwerken im Gelegenheitsverkehr außerhalb der Streckenöffnungszeiten Im Folgenden werden die Marktsegmentierung, die dazu- (gemäß Ziffer 2.5.5. der NBN 2022) unterliegt einer gehörigen Entgelte sowie weitere Bestandteile des Trassen- gesonderten Entgeltregelung (gemäß Ziffer 5.2.6.2 der preissystems näher erläutert. NBN 2022), siehe Seite 15. Die Nutzung von Anlagen zur streckenbezogenen Versorgung mit Fahrstrom, sofern vorhanden. Alle anderen Informationen, die zur Durchführung oder zum Betrieb des Verkehrsdienstes, für den Kapazität zugewiesen wurde, erforderlich sind. Das Entgelt für das Mindestzugangspaket je Marktsegment setzt sich aus den unmittelbaren Kosten des Zugbetriebs je Marktsegment und einem Aufschlag bis zur Deckung der Vollkosten (Vollkostenaufschlag) gemäß der relativen Tragfähigkeit des jeweiligen Marktsegmentes sowie möglichen weiteren Elementen zusammen. Die Berechnung des Entgelts basiert grundsätzlich auf den vertraglich vereinbarten Trassenkilometern. Trassenentgelt = Entgelt für Mindestzugangspaket × Trassenkilometer Eine detaillierte Beschreibung der Herleitung der unmittel baren Kosten des Zugbetriebs sowie der Bestimmung der Vollkostenaufschläge gemäß der relativen Tragfähigkeit finden Sie in Anlage 5.2 der NBN 2022. Die Höhe der unmittelbaren Kosten des Zugbetriebs sowie der Vollkostenaufschläge je Marktsegment finden Sie in der Liste der Entgelte (Anlage 5.3 der NBN 2022). 4
Grundsätze der Marktsegmentierung Grundsätze der Marktsegmentierung Ausgehend von den drei Verkehrsarten Schienengüterverkehr, Die DB Netz AG ist im Zweifel dazu berechtigt, den Nachweis Schienenpersonennahverkehr und Schienenpersonenfern- der Betrauung mit öffentlichen Personenverkehrsdiensten, verkehr werden anhand von eindeutigen Segmentierungskri- die gemeinwirtschaftlichen Verpflichtungen unterliegen, durch terien Marktsegmente hergeleitet. Die detaillierte Herleitung einen Aufgabenträger des Schienenpersonennahverkehrs der Marktsegmentierung finden Sie in der Anlage 5.2 der im Sinne des § 1 Abs. 2 des Regionalisierungsgesetzes oder NBN 2022. die Vorlage einer repräsentativen, anerkannten wissenschaft lichen Standards genügenden Erhebung der Reiseweiten Abgrenzung der Verkehrsarten anhand der Fahrkarten bzw. der Reisedauer der Beförderungs fälle anhand einer Verkehrszählung pro Halteabschnitt auf Schienengüterverkehr Kosten des Zugangsberechtigten zu verlangen. Bei Neu Schienengüterverkehre im Sinne der NBN sind alle Verkehre, verkehren kann anstelle der Erhebung der Reiseweiten eine die ausschließlich der nationalen und/oder grenzüber entsprechende Marktstudie vorgelegt werden. schreitenden Güterbeförderung dienen. Des Weiteren werden dem Schienengüterverkehr Güterlokfahrten, Messfahrten Schienenpersonenfernverkehr und Baumaschinenfahrten zugerechnet sowie Militärzüge Dem Schienenpersonenfernverkehr im Sinne der NBN sind mit Personenbeförderung und Züge des begleitenden kombi- Zugtrassen zuzuordnen, die der Personenbeförderung dienen nierten Verkehrs (Rollende Landstraße). und kein Schienenpersonennahverkehr sind. Zusätzlich werden dem Schienenpersonenfernverkehr alle Trassen des Schienenpersonenverkehr Marktsegments „Charter-/Nostalgieverkehre“ unabhängig Schienenpersonenverkehre im Sinne der NBN sind alle von der Länge zugeordnet. Verkehre, die mindestens auch der nationalen und/oder grenzüberschreitenden Personenbeförderung dienen bzw. Zuordnung der Zugtrassen zu Verkehrsarten und Markt- deren Vorleistung. Schienenpersonenverkehre sind zu segmenten unterscheiden in Schienenpersonenfernverkehr und in Maßgeblich für die Zuordnung in die Marktsegmente ist der Schienenpersonennahverkehr. Sollfahrplan1. Die endgültige Segmentzuordnung unter Berücksichtigung der gesamten Trasse erfolgt erst in der Schienenpersonennahverkehr Abrechnung. Maßgeblich ist in diesem Fall ausschließlich Schienenpersonennahverkehr im Sinne der NBN dient über- die Zuordnung in der Abrechnung. wiegend der Beförderung von Personen im Stadt-, Vorort- Wenn Merkmale der bestellten Trasse nicht zu den Merkmalen oder Regionalverkehr. Verkehre, die zwei Metropolbahnhöfe der bestellten Verkehrsart oder des bestellten Marktsegments mit einer Durchschnittsgeschwindigkeit von mindestens passen, fordert die DB Netz AG die vom anmeldenden ZB oder 130 km/h verbinden, dienen nicht dem Stadt-, Vorort- oder dem einbezogenen EVU benannten Personen oder Stellen unver- Regionalverkehr. Der Verkehr auf allen sonstigen Halte züglich zur Plausibilisierung der Angaben in der Anmeldung abschnitten dient im Zweifel dann dem Stadt-, Vorort- oder auf. Für die Vorlage gelten die Fristen nach Ziffern 4.2.1.1 Regionalverkehr, wenn ein Zug mehrheitlich Reisende bzw. 4.2.2.2 der NBN 2022 entsprechend, mit der Maßgabe, befördert, deren Reiseweite 50 km oder deren Reisezeit dass die DB Netz AG bei fehlender Plausibilisierung innerhalb eine Stunde nicht überschreitet. Darüber hinaus zählen auch der dort genannten Fristen berechtigt ist, die Trasse auf Basis sonstige Personenverkehrsdienste, die von zuständigen der Fahrplandaten einer Verkehrsart oder einem Marktseg- Behörden im Rahmen öffentlicher Dienstleistungsaufträge ment zuzuordnen und dem ZB ein entsprechendes Angebot bestellt werden, zum SPNV. unter Berücksichtigung dieser Zuordnung zu unterbreiten. 1 er Sollfahrplan bezeichnet die räumliche und zeitliche Lage der Zugtrasse, wie sie zwischen der DB Netz AG und dem ZB gemäß § 20 Abs. 1 D ERegG vereinbart wurde. 5
Marktsegmente im SPFV Marktsegmente im SPFV SPFV Metro Tag Entgelthöhe Charter/ Lok-/ Punkt-zu- Basic Nacht geschwindigkeits Nostalgie Leerfahrt Punkt abhängig Metro Tag Basic Nacht Lok-/Leerfahrt Express Express Express Express* * Nur als Teil einer Trasse der Marktsegmente „Metro Tag Express“, „Basic Express“ oder „Nacht Express“. Segment „Metro Tag“ oder Das Marktsegment „Metro Tag“ umfasst alle Lastfahrten des SPFV, die zwischen mindestens zwei Metropolbahnhöfen1 die als Züge des SPFV von Montag bis Sonntag inklusive und/oder aufkommensstarken Grenzstellen2 sowie von Montag bundeseinheitlicher Feiertage im Zeitraum von 20 Uhr bis Freitag mit Ausnahme bundeseinheitlicher Feiertage im bis 23 Uhr sowie an Samstagen und Sonntagen sowie an Zeitraum von 6 Uhr bis 20 Uhr sowie von Samstag bis Sonntag bundeseinheitlichen Feiertagen im Zeitraum von 6 Uhr und an bundeseinheitlichen Feiertagen von 9 Uhr bis 20 Uhr bis 9 Uhr verkehren. verkehren. Segment „Nacht“ Das Marktsegment „Nacht“ umfasst – mit Ausnahme von Segment „Basic“ Charter- und Nostalgieverkehren – alle Lastfahrten des SPFV, Das Marktsegment „Basic“ umfasst alle Lastfahrten des SPFV, die im Zeitraum von 23 Uhr bis 6 Uhr verkehren. die entweder Ebenfalls dem Segment „Nacht“ zuzuordnen sind Verkehre, nicht zwischen zwei Metropolbahnhöfen und/oder die den Zeitraum von 23 Uhr bis 6 Uhr einschließlich etwaiger aufkommensstarken Grenzstellen sowie von Montag außerdeutscher Zuglaufanteile ohne kommerziellen Halt bis Sonntag inklusive bundeseinheitlicher Feiertage vollständig durchfahren, erweitert um den ersten kommerziel- im Zeitraum von 6 Uhr bis 23 Uhr verkehren, len Halt vor Beginn und nach Ende der Nachtperiode. Ein solcher Verkehr ist auch dann dem Nachtsegment zuzuordnen (Vorrangkriterium), wenn gleichzeitig die Definition anderer zeitabhängiger Marktsegmente erfüllt ist. 1 etropolbahnhöfe sind alle Bahnhöfe mit einem täglichen Reisendenaufkommen von mindestens 50.000 Reisenden im öffentlichen SPV im M Jahr 2015. Diese sind der Anlage 5.1b der NBN 2022 zu entnehmen. 2 Aufkommensstarke Grenzstellen sind alle Grenzstellen der DB Netz AG zum Ausland, über die mehr als 5.250 Züge des SPFV geführt wurden. Diese sind der Anlage 5.1a der NBN 2022 zu entnehmen. 6
Marktsegmente im SPFV Segmentwechsel Ob es sich bei dem bestellten SPFV um einen „Punkt-zu-Punkt- Bei den vorgenannten Marktsegmenten ist ein Segmentwech- Verkehr“ handelt, ist bei der Trassenanmeldung als Pflicht sel innerhalb einer Zugtrasse möglich. Erfüllt eine Trasse in angabe zu kennzeichnen. Erfolgt dies nicht, wird der Verkehr Teilabschnitten Kriterien unterschiedlicher Marktsegmente, gemäß den räumlichen und zeitlichen Kriterien den Markt so wird die Trasse anteilig gemäß den räumlichen und zeit- segmenten des SPFV zugeordnet. lichen Kriterien den jeweiligen Marktsegmenten zugeordnet, z. B. Wechsel innerhalb der Trasse von dem Segment „Basic“ Segment „Charter-/Nostalgieverkehre“ in das Segment „Metro Tag“, mit Ausnahme der besonderen Das Marktsegment „Charterverkehre“ umfasst alle Lastfahr- Bedingungen für Verkehre im Marktsegment „Nacht“. ten im SPFV, die zu einem bestimmten, für alle Teilnehmer gleichen und gemeinsam verfolgten Zweck angeboten werden. Segment „Punkt-zu-Punkt-Verkehr“ Zwischenhalte dienen nur entweder dem Einstieg oder dem Das Marktsegment „Punkt-zu-Punkt-Verkehr“ umfasst alle Ausstieg von Reisenden oder erfolgen aufgrund von Lok Lastfahrten des SPFV, die zwischen 6 Uhr und 23 Uhr unter führererholungshalt oder Personalwechsel. Die Relation im folgenden Bedingungen verkehren: „Charterverkehr“ darf maximal 30 Mal in der Netzfahrplan Keine bestellten Anschlüsse. periode durch den ZB bedient werden. Wird die Relation Gewährung einer zeitlichen Flexibilität des Fahrplan- tatsächlich mehr als 30 Mal bedient, werden die betroffenen konstruktionsspielraums im Sinne der Ziffer 4.2.1.6 Trassen sowie die zuvor diesem Verkehr zugeschiedenen der NBN 2022 von +/– 30 Minuten in Bezug auf den Trassen im Fahrplanjahr rückwirkend nach den dafür Abfahrts- und Ankunftszeitpunkt, d. h. insgesamt ein geltenden Regelungen den anderen Marktsegmenten des Konstruktionsspielraum von 60 Minuten. SPFV zugeordnet. Das entsprechende Trassenentgelt wird Soweit der Verkehr zwischen zwei Metropolbahnhöfen nachgefordert. verkehrt, darf er in den jeweiligen Abschnitten, in denen zwei benachbarte Metropolbahnhöfe verbunden werden, „Nostalgieverkehre“ sind Lastfahrten im SPFV mit historischen nur mit einer Durchschnittsgeschwindigkeit gemäß Fahrzeugen, z. B. Dampflokomotiven. Sollfahrplan von weniger als 130 km/h fahren. Jeweilige Abschnitte zwischen zwei benachbarten Metropolbahn Das Marktsegment „Charter-/Nostalgieverkehre“ kann nur höfen mit einer Durchschnittsgeschwindigkeit gemäß im Gelegenheitsverkehr unter Beachtung der Fristen als Sollfahrplan von mindestens 130 km/h sind den anderen besonders aufwendige Bearbeitung gemäß Ziffer 4.2.2.4 der Marktsegmenten des SPFV zuzuordnen. NBN 2022 angemeldet werden (siehe Ziffer 5.3.2.7 der NBN). Es dürfen höchstens 4 Fahrten pro Verkehrstag und Erfolgt eine Anmeldung im Netzfahrplan, so wird diese erst Richtung in jedem bestellten Halteabschnitt durchgeführt im Gelegenheitsverkehr bearbeitet. werden. Ob es sich bei dem bestellten Verkehr um einen „Charter-/ Sämtliche Kriterien müssen auf den gesamten Laufweg Nostalgieverkehr“ handelt, ist bei der Trassenanmeldung als zutreffen. Ansonsten ist der Verkehr den anderen Markt Pflichtangabe zu kennzeichnen. Erfolgt dies nicht, wird der segmenten des SPFV zuzuordnen. Eine Bestellung ist Verkehr gemäß den räumlichen und zeitlichen Kriterien den im Netzfahrplan und im Gelegenheitsverkehr möglich. Marktsegmenten des SPFV zugeordnet. 7
Marktsegmente im SPFV Segment „Lok- und Leerfahrt“ Es gelten folgende Entgelthöhen: Das Marktsegment „Lok- und Leerfahrt“ umfasst unabhängig Bei dem Segment „Metro Tag“ steigt das Entgelt ab 101 km/h von Zeit- und Raumkriterien alle Trassennutzungen des SPFV, linear in Abhängigkeit zur Geschwindigkeit bis einschließlich die nicht für die Nutzung durch Fahrgäste freigegeben werden 160 km/h. (keine Lastfahrt). Marktsegmente SPFV Entgelte SPFV in Euro je Trkm Ob es sich bei dem bestellten Schienenpersonenfernverkehr um eine „Lok- und Leerfahrt“ handelt, ist bei der Trassen Metro Tag Min (v ≤ 100 km/h) 5,66 anmeldung als Pflichtangabe zu kennzeichnen. Erfolgt dies Metro Tag Max (v ≥ 160 km/h) 13,01 nicht, wird der Verkehr gemäß den räumlichen und zeitlichen Kriterien den Marktsegmenten des SPFV zugeordnet. Basic 5,02 Nacht 2,69 Marktsegmente mit dem Zusatz „Express“ Lok-/Leerfahrt 2,69 Besteht der Wunsch nach einer besonderen betrieblichen Behandlung im Störungsfall, so kann im SPFV bei den Charter/Nostalgie 2,74 Segmenten „Metro Tag“, „Basic“, „Nacht“ und „Lok- und Punkt-zu-Punkt 3,53 Leerfahrt“ der Zusatz „Express“ gewählt werden. Dies ist bei der Trassenanmeldung zu kennzeichnen. Eine Das jeweilige Entgelt für Marktsegmente mit dem Zusatz Zuordnung kann nur für die gesamte Trasse erfolgen. „Express“ liegt um 2 Euro je Trkm über dem Entgelt für das entsprechende Marktsegment ohne den Zusatz. In den Marktsegmenten mit dem Zusatz „Express“ wird Zügen des SPFV gemäß Richtlinie 420.0201 (vgl. Anlage 3.2.1.2.2 der NBN 2022) grundsätzlich Vorrang in der betrieblichen Durchführung vor allen Zügen gewährt, mit Ausnahme von dringlichen Hilfszügen und anderen Zügen des SPFV mit dem Zusatz „Express“. 8
Marktsegmente im SPNV Marktsegmente im SPNV Für den SPNV erfolgt die Segmentierung gemäß § 37 ERegG Die Leerfahrtsegmente umfassen alle Trassennutzungen des nach Bundesländern. Jedes Bundesland hat ein eigenes Last- SPNV, die nicht für die Nutzung durch Fahrgäste geplant und und Leerfahrtsegment. freigegeben werden (keine Lastfahrten). Ob es sich bei dem bestellten SPNV um eine „Lok- und Leerfahrt“ handelt, ist bei der Trassenanmeldung als Pflichtangabe zu kennzeichnen. Erfolgt dies nicht, wird der Verkehr als Lastfahrt gemäß den räumlichen Kriterien den Marktsegmenten des SPNV zugeordnet. SPNV Baden- Baden- Hessen Sachsen Hessen Sachsen Württemberg Württemberg Lastfahrt Lastfahrt Leerfahrt Leerfahrt Lastfahrt Leerfahrt Mecklenburg- Sachsen- Mecklenburg- Sachsen- Bayern Bayern Vorpommern Anhalt Vorpommern Anhalt Lastfahrt Leerfahrt Lastfahrt Lastfahrt Leerfahrt Leerfahrt Schleswig- Schleswig- Berlin Niedersachsen Berlin Niedersachsen Holstein Holstein Lastfahrt Lastfahrt Leerfahrt Leerfahrt Lastfahrt Leerfahrt Nordrhein- Nordrhein- Brandenburg Thüringen Brandenburg Thüringen Westfalen Westfalen Lastfahrt Lastfahrt Leerfahrt Leerfahrt Lastfahrt Leerfahrt Rheinland- Rheinland- Bremen Bremen Pfalz Pfalz Lastfahrt Leerfahrt Lastfahrt Leerfahrt Hamburg Saarland Hamburg Saarland Lastfahrt Lastfahrt Leerfahrt Leerfahrt 9
Marktsegmente im SPNV Die durchschnittlichen Trassenentgelte je Marktsegment Es gelten folgende Entgelthöhen: wurden gemäß § 37 ERegG so bemessen, dass sie den Entgelte SPNV entsprechend der Entwicklung der Regionalisierungsmittel Marktsegmente SPNV in Euro je Trkm dynamisierten durchschnittlichen Entgelten je Land in der Netzfahrplanperiode 2016/2017 entsprechen. Lastfahrt Leerfahrt Baden-Württemberg 5,492 3,177 Bayern 5,358 3,176 Berlin 5,814 3,279 Brandenburg 5,941 3,457 Bremen 5,846 3,408 Hamburg 5,130 3,139 Hessen 5,244 3,215 Mecklenburg-Vorpommern 5,798 3,322 Niedersachsen 5,570 3,464 Nordrhein-Westfalen 5,343 3,185 Rheinland-Pfalz 5,539 3,156 Saarland 5,668 2,694 Sachsen 5,602 3,203 Sachsen-Anhalt 5,558 3,264 Schleswig-Holstein 5,666 3,226 Thüringen 5,613 3,269 10
Marktsegmente im SGV Marktsegmente im SGV SGV Gefahrgut- Güternah- Sehr schwer Gefahrgut güternah- Lokfahrt Standard verkehr verkehr Segment „Sehr schwer“ Trasse nicht weiter als 75 km fährt, eine Wagenzuglänge von Das Marktsegment „Sehr schwer“ umfasst alle Trassennutzun- maximal 370 Metern aufweist, das Wagenzuggewicht 3.000 gen des SGV, bei denen das Wagenzuggewicht 3.000 Tonnen Tonnen nicht überschreitet und in dem nicht ausschließlich überschreitet. gefährliche Güter transportiert werden. Segment „Gefahrgut“ Güternahverkehrstrassen dürfen nicht innerhalb von vier Das Marktsegment „Gefahrgut“ umfasst alle Trassennutzungen Stunden räumlich aneinander anschließend bestellt werden, des SGV, bei denen der jeweilige Zug ausschließlich gefährliche es sei denn, es handelt sich um eine streckenidentische Rück- Güter nach dem Gefahrgutbeförderungsgesetz und der darauf fahrt zum ursprünglichen Startpunkt oder eine „vollständige basierenden Verordnung GGVSEB (einschließlich dem RID) Zugbehandlung“ hat stattgefunden. transportiert (vergleiche Richtlinie 402.0202A1, vgl. Anlage 3.2.1.2.2 der NBN) und bei denen der jeweilige Zug auf Segment „Lokfahrt“ einer Trasse weiter als 75 km fährt oder eine Wagenzuglänge Das Marktsegment „Lokfahrt“ umfasst Trassennutzungen des von über 370 Metern aufweist oder das Wagenzuggewicht SGV mit Lokomotiven sowie Baumaschinen einschließlich 3.000 Tonnen nicht überschreitet. deren betrieblich nicht kuppelbarer integraler Bestandteile (z. B. Gleisstopfmaschinen). Es dürfen keine kuppelbaren Segment „Gefahrgutgüternahverkehr“ Wagen Bestandteil der Zugkonfiguration sein. Das Marktsegment „Gefahrgutgüternahverkehr“ umfasst alle Trassennutzungen, bei denen der jeweilige Zug auf einer Ob es sich bei dem bestellten Schienengüterverkehr um eine Trasse nicht weiter als 75 km fährt, eine Wagenzuglänge Lokfahrt handelt, ist bei der Trassenanmeldung als Pflicht von maximal 370 Metern aufweist, das Wagenzuggewicht angabe zu kennzeichnen. Erfolgt dies nicht, wird der Verkehr 3.000 Tonnen nicht überschreitet und in dem ausschließlich gemäß den Segmentierungskriterien den sonstigen Markt gefährliche Güter transportiert werden. segmenten des Schienengüterverkehrs zugeordnet. Gefahrgutgüternahverkehrstrassen dürfen nicht innerhalb Segment „Standard“ von vier Stunden räumlich aneinander anschließend bestellt Alle Trassennutzungen des SGV, die nicht den Marktsegmen- werden, es sei denn, es handelt sich um eine streckeniden ten „Sehr schwer“, „Gefahrgut“, „Gefahrgutgüternahverkehr“, tische Rückfahrt zum ursprünglichen Startpunkt oder eine „Güternahverkehr“ oder „Lokfahrt“ zuzuordnen sind, werden „vollständige Zugbehandlung“ hat stattgefunden. dem Marktsegment „Standard“ zugeordnet. Segment „Güternahverkehr“ Weitere Segmente im SGV ergeben sich aus der Kombination Das Marktsegment „Güternahverkehr“ umfasst alle Trassen- der oben dargestellten Segmente mit zusätzlichen planerischen nutzungen des SGV, bei denen der jeweilige Zug auf einer oder betrieblichen Charakteristika. 11
Marktsegmente im SGV Der Kunde entscheidet selbst, ob er die zusätzlichen plane- Ausnahmen gelten bei folgenden Voraussetzungen: rischen oder betrieblichen Eigenschaften in Anspruch Die Trasse überschreitet eine Fahrzeit von vier Stunden; nehmen möchte. Dies ist bei der Trassenanmeldung jeweils für jeden vollen Vier-Stunden-Fahrzeitraum wird maximal zu kennzeichnen. Die Eigenschaften können jeweils nur für ein Verkehrshalt – ohne Angabe einer konkreten Zeit – eine gesamte Trasse genutzt und bestellt werden. angemeldet und als Haltegrund wird ausschließlich Personalwechsel oder Lokführer-Erholungshalt (vgl. Ril Planerische Charakteristika 402.0202A01, Anlage 3.2.1.2.2 der NBN) angegeben. Betriebliche Charakteristika Z-Flex R-Flex Express Schnell Zu den planerischen Charakteristika zählen die zeitliche Flexibilität „Z-Flex“ und die räumliche Flexibilität „R-Flex“, die allen SGV-Verkehren im Netzfahrplan außer dem Segment Besteht seitens des Kunden der Wunsch nach einer besonde- „Lokfahrt“ zur Verfügung stehen. Trassenanmeldungen mit ren betrieblichen Behandlung im Störungsfall, so kann er im dem Zusatz „Z-Flex“ und „R-Flex“ können nicht unter SGV zwischen den Charakteristika „Express“ oder „Schnell“ Bezugnahme auf eine Rahmenvertragskapazität angemeldet wählen. Diese Charakteristika stehen jedem SGV-Verkehr im werden. Netzfahrplan und Gelegenheitsverkehr außer den Segmenten „Sehr schwer“ und „Lokfahrt“ zur Verfügung. „Z-Flex“ In den Marktsegmenten mit dem Zusatz „Z-Flex“ wird der „Express“ DB Netz AG eine zeitliche Flexibilität hinsichtlich der In Marktsegmenten mit dem Zusatz „Express“ wird Zügen des Fahrplankonstruktion des Sollfahrplans im Sinne der Ziffer SGV gemäß Richtlinie 420.0201 (vgl. Anlage 3.2.1.2.2 der NBN) 4.2.1.6 der NBN von +/– 120 Minuten in Bezug auf den grundsätzlich Vorrang in der betrieblichen Durchführung vor Abfahrts- und Ankunftszeitpunkt und jeden kundenbestellten allen Zügen gewährt, mit Ausnahme von dringlichen Hilfszügen Haltezeitpunkt gewährt, d. h. insgesamt einen Konstruktions- und Zügen des SPFV mit dem Zusatz „Express“ sowie anderen spielraum von 240 Minuten. Zügen des SGV mit dem Zusatz „Express“. Die Durchführung von „Qualifizierten Schätzungen“ (QS) und „Konzeptionellen „R-Flex“ Schätzungen“ (KS) im Baubetriebsmanagement richtet sich In den Marktsegmenten mit dem Zusatz „R-Flex“ wird der nach Richtlinie 402.0305 (vgl. Anlage 3.2.1.2.2 der NBN). DB Netz AG zusätzlich zur zeitlichen Flexibilität analog dem Segment „Z-Flex“ eine räumliche Flexibilität in der Fahr „Schnell“ plankonstruktion hinsichtlich sämtlicher möglicher Laufwege In den Marktsegmenten mit dem Zusatz „Schnell“ wird Zügen bei Beibehaltung des Start- und Zielpunkts eingeräumt. des SGV im Rahmen der Richtlinie 420.0201 (vgl. Anlage Räumlich bindend für die Trassenkonstruktion sind aus- 3.2.1.2.2 der NBN) grundsätzlich Vorrang in der betrieblichen schließlich Start- und Zielpunkt. Durchführung vor allen Zügen der Marktsegmente des SGV gewährt, mit Ausnahme von dringlichen Hilfszügen und Enthält die Trassenanmeldung Verkehrshalte für die anderen Zügen mit dem Zusatz „Express“ bzw. „Schnell“. Trassenkonstruktion, liegt keine räumliche Flexibilität vor. Die Durchführung von „Qualifizierten Schätzungen“ (QS) und „Konzeptionellen Schätzungen“ (KS) im Baubetriebsmanage- ment richtet sich nach Richtlinie 402.0305 (vgl. Anlage 3.2.1.2.2 der NBN). 12
Marktsegmente im SGV Es gelten folgende Entgelthöhen: Trassenpreisförderung im Schienengüterverkehr (TraFöG) Der Bund fördert seit 01.07.2018 den Schienengüterverkehr Marktsegmente SGV Entgelte SGV in Euro je Trkm (SGV) über eine anteilige Finanzierung der Trassenentgelte. Standard 3,07 Mit dieser Förderung soll ein Anreiz gegeben werden, den bestehenden umwelt- und klimafreundlichen SGV zu sichern Sehr schwer 4,37 und Güterverkehre von der Straße auf die Schiene zu verlagern. Gefahrgut 3,73 Der Bund stellt hierfür jährlich 350 Mio. Euro zur Verfügung. Gefahrgutgüternahverkehr 2,03 Gefördert werden alle Schienengüterverkehre mit Ausnahme Güternahverkehr 1,81 von Baumaschinenfahrten, Bauzügen, Messfahrten und Hilfs- Lokfahrt 1,81 zügen. Die Förderbeträge pro Trassenkilometer werden von der DB Netz AG für jede Netzfahrplanperiode auf Grundlage der Bundesmittel, der genehmigten Trassenentgelte und der Das jeweilige Entgelt für die Zusätze „Z-Flex“ und „R-Flex“ prognostizierten Betriebsleistung ermittelt und einheitlich und liegt um 0,10 Euro je Trkm unter dem Trassenentgelt diskriminierungsfrei auf alle Segmente des SGV angewandt. für das entsprechende Marktsegment ohne Zusatz. Bei Die Förderbeträge pro Marktsegmentkilometer werden auf dem Zusatz „R-Flex“ werden darüber hinaus nur die Strecken www.dbnetze.com/trafoeg veröffentlicht. kilometer des kürzesten Laufwegs für die vereinbarte Relation als Trassenkilometer zugrunde gelegt. Die grundsätzliche Bewilligung der Förderung inklusive der Prüfung, ob die förderrechtlichen Anforderungen erfüllt sind, Das jeweilige Entgelt für den Zusatz „Schnell“ liegt um erfolgt durch das Eisenbahnbundesamt (EBA). Die DB Netz AG 0,50 Euro je Trkm über dem Trassenentgelt für das unterstützt den Bund bei der Umsetzung der Trassenpreis- entsprechende Marktsegment ohne Zusatz. förderung im Güterverkehr (TraFöG). So wird die Förderung von der DB Netz AG für die SGV-Zugangsberechtigten beim Das jeweilige Entgelt für den Zusatz „Express“ liegt um Bund beantragt und abgerufen. Die SGV-Zugangsberechtigten 2 Euro je Trkm über dem Trassenentgelt für das ent als Letztempfänger der Fördermaßnahme müssen lediglich sprechende Marktsegment ohne Zusatz. die DB Netz AG für die jeweilige Fahrplanperiode einmalig mit der Beantragung und Verrechnung der Fördermittel beauftragen. Die Beauftragungen sind über die Internet- anwendung Formula einzureichen. Formula wird im Internet zur Verfügung gestellt: www.dbnetze.com/formula. Alle detaillierten Informationen und Regelungen zur Trassenpreisförderung (TraFöG) finden Sie in der Förderricht- linie (Anlage 5.10 der NBN 2022) sowie in Kapitel 5.10 der NBN 2022 und auf www.dbnetze.com/trafoeg. 13
Maluszahlungen für Nichtnutzung und weitere Entgeltelemente Maluszahlungen für Nichtnutzung und weitere Entgeltelemente Entgelt für Angebotserstellung Neuverkehrsnachlass Die Aufwendungen für die Bearbeitung von Anträgen auf Zur Förderung der Entwicklung neuer Eisenbahnverkehre Zuweisung von Zugtrassen sind im Trassenentgelt enthalten. gewährt die DB Netz AG allen ZB zeitlich begrenzte Nachlässe Aus diesem Grund wird bei Nichtannahme einer angemel in Form eines prozentualen Abschlags in Höhe von 20 Pro- deten Zugtrasse ein Bearbeitungsentgelt für die Angebots zent auf das Trassenentgelt. Der Neuverkehrsnachlass wird erstellung erhoben. Diese Regelung findet keine Anwendung nicht gewährt auf Trassenentgelte, die im Höchstpreisverfah- im Koordinierungsverfahren gemäß Ziffer 4.2.1.7.1 der ren nach Ziffer 4.2.1.11 der NBN zustande gekommen sind. NBN sowie bei berechtigten Beanstandungen des Zugangs- berechtigten gemäß Ziffer 4.2.1.12.3 der NBN. Zur Erlangung des Nachlasses muss der ZB spätestens mit Anmeldung der Zugtrasse einen Antrag bei der DB Netz AG Das Entgelt für die Angebotserstellung errechnet sich aus den für den Rabatt stellen. Damit es sich um einen Neuverkehr Fahrplankosten im Rahmen der unmittelbar zugbedingten handelt, muss der ZB schriftlich darlegen, dass es sich Kosten, multipliziert mit den Trassenkilometern der konstru um einen im intermodalen Wettbewerb für die Schiene neu ierten Trassen, multipliziert mit der Anzahl der beantragten gewonnenen oder vollständig neuen Verkehr handelt, Verkehrstage. der mit einer Mindestanzahl von 10 Zugtrassen innerhalb von 12 Monaten ab Betriebsaufnahme verkehrt. Entgelt für Angebotserstellung = Fahrplankosten × Trkm × Anzahl der Verkehrstage Kein neuer Eisenbahnverkehr zur Erlangung eines Neuver- kehrsnachlasses liegt vor, wenn: Die für das Entgelt für die Angebotserstellung zugrunde der Laufweg verlagert wird; liegenden Fahrplankosten je Marktsegment werden in der eine Verlängerung bestehender Laufwege erfolgt auf das Liste der Entgelte (Anlage 5.3 der NBN 2022) ausgewiesen. Teilstück, das bereits vorher befahren wurde; Das Entgelt für die Angebotserstellung beträgt maximal eine Verkürzung bestehender Laufwege erfolgt; 894 Euro im SPFV, 630 Euro im SPNV und 811 Euro im SGV. ein Mengentausch zwischen Marktsegmenten im Schienen- verkehr erfolgt; 20-Stunden-Regelung Leer- und Lokfahrten durchgeführt werden, die keine Bei einer Zugverspätung von 20 Stunden oder mehr lässt die notwendige Folge einer Zugtrasse sind, für die der Entgelt- DB Netz AG keine Zugfahrt ab einem Zuganfangsbahnhof nachlass zur Förderung von Neuverkehren gewährt wird; oder einem Unterwegsaufenthalt mehr zu. Der ZB benötigt ein Mengentausch zwischen den Zugangsberechtigten für die Weiterfahrt die Zuweisung einer neuen Trasse. Im (intramodale Gewinnung) erfolgt. Falle einer neuen Trassenzuweisung aufgrund der 20 Stunden- Regelung zahlt der ZB das Entgelt für die von der DB Netz AG Der Nachlass wird für die Dauer von 12 Monaten ab Betriebs neu zugewiesenen Trasse. Für die nicht genutzte Trasse aufnahme gewährt. rechnet die DB Netz AG gegenüber dem ZB zusätzlich zu dem zahlenden Trassenentgelt ein Stornierungsentgelt in Höhe des Entgelts für die Stornierung dieser Trasse weniger als 24 Stunden vor Abfahrt (gemäß Ziffer 5.6.4.2 der NBN 2022) ab, es sei denn, die Verspätung von 20 Stunden oder mehr wurde von der DB Netz AG verschuldet. 14
Weitere Entgeltelemente Schienenlärmschutzgesetz Fahrten außerhalb der Streckenöffnungszeiten (Gesetz zum Verbot des Betriebs lauter Güterwagen) Die Besetzung der Stellwerke ist mit dem Trassenentgelt Zum 12.12.2020 ist das lärmabhängige Trassenpreissystem abgegolten, wenn es sich um eine Bestellung im Rahmen des (LaTPS) planmäßig nach einer Laufzeit von 8 Jahren aus- Netzfahrplans handelt oder das Stellwerk im Gelegenheits gelaufen. Seit dem 13.12.2020 verbietet das Schienenlärm- verkehr bereits besetzt ist. Ein zusätzliches Entgelt wird schutzgesetz das Fahren oder Fahrenlassen lauter Güterzüge erhoben, wenn die Besetzungen von Stellwerken im Gelegen- auf dem deutschen Schienennetz. heitsverkehr zusätzlich erfolgen. Ein Güterzug gilt im Sinne des Gesetzes als „laut“, wenn Ein Anspruch auf die Leistung besteht nur, wenn mindestens mindestens ein Wagen im Zugverband mit Graugussbremsen 2 Wochen vor der beabsichtigten Zugfahrt die Leistung durch ausgerüstet ist. Für Personenzüge gilt das Gesetz gleicher- den ZB angemeldet wird. maßen, wenn sich mindestens ein lauter Güterwagen im Zugverband befindet. Das Entgelt beträgt 30 Euro je Mitarbeiter und angefangene 30 Minuten. Detaillierte Informationen zur Umsetzung des Schienen- lärmschutzgesetzes bei der DB Netz AG – insbesondere Je angefangene Schicht werden mindestens drei Besetzungs- zur Trassenanmeldung, zur Trassenkonstruktion bei stunden gerechnet. Dies betrifft diejenigen Fälle, in denen Zuweisung von Zügen mit lauten Güterwagen und zur eine außerplanmäßige Streckenöffnung nicht durch eine Überprüfung von Wagenlisten im Anschluss an die Zug- arbeitsrechtlich zulässige Verlängerung einer bereits andauern- fahrt finden Sie in den NBN unter Ziffer 3.4.7 oder unter den Schicht erzielt werden kann. Sofern mehrere Zugangs www.dbnetze.com/schienenlaermschutzgesetz. berechtigten eine Strecke zur gleichen Zeit außerhalb der regulären Streckenöffnungszeiten nutzen, werden die zusätz- lichen Entgelte für die Besetzung der Betriebsstellen auf die beteiligten Zugangsberechtigten gleichmäßig aufgeteilt. Ist eine Verlängerung der Streckenöffnungszeit bei beste henden Einzelnutzungsverträgen aufgrund einer Umleitung infolge von Baumaßnahmen notwendig, wird für diese Verlängerung kein gesondertes Entgelt erhoben. Ebenfalls wird kein gesondertes Entgelt erhoben, wenn eine Fahrt außerhalb der Streckenöffnungszeiten stattfindet und die DB Netz AG dies zu vertreten hat. 15
Maluszahlungen und Anreize Maluszahlungen und Anreize Kompensation von Trassenmehrkosten wegen Anreizsystem zur Minimierung von Störungen und baubedingter Umleitung im SGV im Netzfahrplan Erhöhung der Leistungsfähigkeit des Schienennetzes Im Netzfahrplan angemeldete Trassen des SGV (mit Ausnahme Seit dem Fahrplanwechsel 2020/2021 gilt bei der DB Netz AG von Lokfahrten) werden unter folgenden Voraussetzungen in sowohl für den Schienenpersonenverkehr als auch für den Bezug auf die Berechnung des Trassenentgelts für die hiervon Schienengüterverkehr ein neu entwickeltes Anreizsystem. Mit betroffenen Verkehrstage behandelt wie Trassen, die dem dem Anreizsystem sollen positive Effekte zur Reduzierung Marktsegment „Räumliche Flexibilität“ („R-Flex“) zuge- von Störungen und zur Erhöhung der Leistungsfähigkeit des ordnet sind: Schienennetzes erzielt werden. Die leistungsabhängigen Ent- Die Bestellung der Trasse erfolgte zum Netzfahrplan. geltregelungen gelten für alle Zugbewegungen im Geltungs- Aufgrund einer Baumaßnahme, die in den Planungspara- bereich der NBN der DB Netz AG, mit Ausnahme von Trassen, metern (gemäß Richtlinie 402.0305) veröffentlicht und im die von bzw. im Auftrag der DB Netz AG genutzt werden. Netzfahrplan berücksichtigt wurde, kann mindestens ein angemeldeter Laufwegpunkt (Betriebsstelle) im Einzel- Das Anreizsystem beruht auf anreizrelevanten Kodierungen Infrastrukturnutzungsvertrag nicht umgesetzt werden oder von Zusatzverspätungen gemäß Richtlinienmodul 420.9001, es wurde aufgrund einer solchen Baumaßnahme im Vorfeld Anlage 5.7.2.1 der NBN. Folgende Kodierungen werden im der Netzfahrplanerstellung eine Anmeldung durch den ZB Anreizsystem berücksichtigt: über einen Umleitungsweg zwischen ZB und DB Netz AG vereinbart oder der ZB hat aufgrund einer Totalsperrung infolge einer solchen Baumaßnahme die Trasse über einen Umleitungsweg angemeldet. 16
Maluszahlungen und Anreize Zuständigkeit DB Netz AG: Zuständigkeit EVU: VU-Nr. Verspätungskodierung VU-Nr. Verspätungskodierung 10 Fahrplanerstellung (Vertrieb DB Netz AG) 50 Haltezeitüberschreitung Fahrzeiten für im Netzfahrplan 51 Antrag EVU 10 ausgeregelte Bauarbeiten falsch 52 Ladearbeiten 12 Fehldisposition 53 Unregelmäßigkeiten an der Ladung 13 Vorbereitung (Betrieb) 54 Verkehrliche Zugvorbereitung 18 Betriebliches Personal DB 57 Keine Meldung durch EVU 19 Sonstige Betriebsführung DB Netz 58 Verkehrliches Personal EVU 20 Stromversorgungsanlagen (Fahrstrom) 59 Sonstige verkehrliche Gründe EVU 21 Telekommunikationsanlagen 60 Umlauf-/Einsatzplanung 22 Bauwerke 61 Zugbildung durch EVU 23 Fahrbahn 62 Reisezugwagen 24 Bahnübergangssicherungsanlagen 63 Güterwagen 25 Anlagen Leit- und Sicherungstechnik 64 Triebfahrzeuge 26 Weichen 68 Technisches Personal EVU 27 Netzfahrzeuge 69 Sonstige Fahrzeuge EVU 28 Technisches Personal Netz 29 Sonstige Technik Netz Alle sonstigen Kodierungen, die nicht in vorstehender Tabelle aufgelistet sind, bleiben bei der Ermittlung der Anreizentgelte 30 Mängellangsamfahrstellen unberücksichtigt. 31 Bauarbeiten/Arbeiten Die Erfassung der dem Anreizsystem zugrunde liegenden Daten 32 Unregelmäßigkeiten bei Bauarbeiten/Arbeiten erfolgt entsprechend den Regelungen des Richtlinienmoduls 420.9001, Anlage 5.7.2.1 der NBN. Regelungen zum Korrektur- verfahren von Kodierungen sind in den NBN unter Ziffer 5.7.4.1 zu finden. 17
Maluszahlungen und Anreize Voraussetzungen für anreizrelevante Verspätungen Endpünktlichkeit im Schienengüterverkehr (SGV) Damit Zusatzverspätungsminuten anreizrelevant werden, Damit Zusatzverspätungsminuten im SGV anreizrelevant müssen folgende Voraussetzungen erfüllt sein: werden, müssen die Verkehre eine bestimmte Endpünktlich- Der verkehrsartabhängige Schwellenwert wurde erreicht keit überschreiten. Die Endpünktlichkeit bemisst sich nach oder überschritten, der Abweichung zwischen Soll-Zeit und Ist-Zeit an der es handelt sich um eine anreizrelevante Kodierung letzten Betriebsstelle der Zugfahrt. (siehe Tabelle), im Schienengüterverkehr (SGV) wurde die jeweils rele- Die Zugangsberechtigten teilen der DB Netz AG anhand vante Endpünktlichkeit überschritten. der Trassenanmeldung mit, ob die jeweils bestellten Zug- fahrten des SGV pünktlichkeitssensibel sind oder nicht. Verkehrsartspezifische Schwellenwerte Erfolgt keine Mitteilung, stuft die DB Netz AG die entspre- Es gelten folgende verkehrsartspezifischen Schwellenwerte: chenden Zugfahrten automatisch als nicht pünktlichkeits- sensibel ein. Die Mitteilung ist bindend und kann nicht mehr Verkehrsart Schwellenwerte in Minuten verändert werden. Bei der Bestellung des Zusatzes „Express“ Lastfahrten SPNV/SPFV 3:30 oder „Schnell“ wird die Zugfahrt zwingend als pünktlich- keitssensibel eingestuft. Lok-/Leerfahrten SPNV/SPFV 30:30 SGV Pünktlichkeitssensibel 5:30 Die Schwellenwerte der relevanten Endpünktlichkeiten unter- scheiden sich nach der Einstufung einer Zugfahrt als pünktlich- SGV Nicht-Pünktlichkeitssensibel 30:30 keitssensibel oder nicht pünktlichkeitssensibel. Wird der Schwellenwert erreicht oder überschritten, wird Es gelten folgende Schwellenwerte bezüglich der Endpünkt- die Gesamtzahl der Zusatzverspätungsminuten an der be- lichkeit im SGV: treffenden Betriebsstelle bei der Abrechnung berücksichtigt. Für die Abrechnung der Anreizentgelte werden Zusatzver- Verkehrsart Schwellenwerte in Minuten spätungsminuten kaufmännisch auf volle Minuten gerundet. SGV Pünktlichkeitssensibel 30:59 An der ersten Betriebsstelle, an der eine kodierpflichtige SGV Nicht-Pünktlichkeitssensibel 120:59 Zusatzverspätung auftritt, werden die Zusatzverspätungs minuten erfasst, die sich aus der Abweichung zwischen Soll-Zeit gemäß Fahrplan und der tatsächlichen Ist-Zeit ergeben. Weitere Zusatzverspätungen im Zuglauf entstehen, wenn ein Zug zwischen zwei Betriebsstellen seine Verspätung weiter erhöht. Auch diese Zusatzverspätungsminuten werden nur berück- sichtigt, wenn sie für sich genommen den Schwellenwert überschreiten. Wird eine Verspätung abgebaut oder bleibt sie unverändert, entstehen keine neuen Zusatzverspätungen. 18
Maluszahlungen und Anreize Die Höhe der von der DB Netz AG und vom jeweiligen EVU zu zahlenden Anreizentgelte berechnet sich wie folgt: Anreizentgelt = Anreizrelevante Zusatzverspätungsminuten × monetäre Bewertung je Zusatzverspätungsminute Die – nach Verkehrsarten und Verspätungsursachen differen- zierte – Höhe der monetären Bewertung (in EUR je Zusatz verspätungsminute) ergibt sich aus der folgenden Tabelle: Kodierung Verspätungsursache SPNV SPFV SPV SGV SGV (Last) (Last) (Lok-/ pünktlichkeits- nicht pünktlichkeits- Leerfahrt) sensibel sensibel 10 Fahrzeiten für im Netz- 16,00 51,00 5,00 5,00 1,00 fahrplan ausgeregelte Bauarbeiten falsch 31 Bauarbeiten/Arbeiten 16,00 51,00 5,00 5,00 1,00 32 Unregelmäßigkeiten bei 16,00 51,00 5,00 5,00 1,00 Bauarbeiten/Arbeiten Alle übrigen anreizrelevanten Kodierungen 1,00 1,00 0,20 0,50 0,10 Die Abrechnung der Anreizentgelte erfolgt monatlich. Die von der DB Netz AG und vom jeweiligen EVU zu zahlenden Anreizentgelte werden dabei miteinander verrechnet. 19
Maluszahlungen und Anreize Entgeltminderung bei nicht vertragsgemäßem Zustand/ Eine automatische Entgeltminderung erfolgt, wenn die Minderung auf Verlangen Zusatzverspätungsminuten aufgrund einer Störung einen Bei nicht vertragsgemäßem Zustand des Schienenweges, verkehrsartspezifischen Schwellenwert überschreiten. der zugehörigen Steuerungs- und Sicherungssysteme sowie Der Schwellenwert liegt in den Verkehrsarten Schienenper- der zugehörigen Anlagen zur streckenbezogenen Versorgung sonenfern- und Schienenpersonennahverkehr sowie bei den mit Fahrstrom mindert die DB Netz AG das Trassenentgelt. Marktsegmenten „Schnell“ und „Express“ der Verkehrsart Schienengüterverkehr bei 6 Minuten, bei allen anderen Gemäß den NBN 2022 reduziert die DB Netz AG unaufge- Schienengüterverkehrsmarktsegmenten bei 31 Minuten. fordert das geschuldete Nutzungsentgelt im Falle der nach- folgend genannten Mängel, wenn diese dazu geführt haben, Die nach den NBN 2022 gewährte automatische Entgeltminde- dass aufgrund einer Störung Zusatzverspätungsminuten rung beträgt: gemäß dem Richtlinienmodul 420.9001 (Anlage 5.7.2.1 der im SPFV 3 Euro je Zusatzverspätungsminute NBN) mindestens in nachfolgend genannter Höhe kodiert im SPNV 2 Euro je Zusatzverspätungsminute wurden. Unter einer Störung im Sinne des Verfahrens ist hier- im SGV 1 Euro je Zusatzverspätungsminute bei die Summe der Zusatzverspätungen an den Messpunkten gemeint, die einer Störung bzw. einem Ereignis zugeordnet Der Minderungsbetrag wird bis zur vollen Höhe des jeweiligen werden. Die Minderung erfolgt unabhängig davon, ob die Trassenentgelts gewährt. DB Netz AG diesen Mangel zu vertreten hat. Mängel, die nicht unter Ziffer 5.6.5.1.1 der NBN aufgeführt Kodierungen der Verspätungsursachen sind, können nach den allgemeinen zivilrechtlichen Regeln a) Mängel bezüglich der Schienenwege: geltend gemacht werden. Gleiches gilt auch für oben genannte VU 22 (Bauwerke) Mängel, sofern ein Mängelbegehren über den genannten VU 23 (Fahrbahn) Werten geltend gemacht wird. VU 30 (Mängellangsamfahrstelle) VU 31 (Bauarbeiten) Entgeltregelung bei Umleitung aufgrund von Baumaß VU 32 (Unregelmäßigkeiten bei Bauarbeiten) nahmen nach Zustandekommen des Einzelnutzungs VU 83 (Schmierfilm) vertrags (ENV) b) Mängel bezüglich der Steuerungs- und Sicherungssysteme: Ergibt sich für eine vertraglich vereinbarte Zugtrasse aufgrund VU 21 (Fernmeldeanlagen) von Baumaßnahmen, die nicht im ENV für die betreffende VU 24 (Bahnübergangsicherungsanlagen) Zugtrasse berücksichtigt wurden, ein vom ENV abweichender VU 25 (Anlagen Leit- und Sicherungstechnik) Laufweg (Umleitung), so wird nur das Trassenentgelt für den VU 26 (Weichen) Laufweg in Rechnung gestellt, der dem ENV zugrunde liegt. c) Mängel bezüglich der streckenbezogenen Versorgung mit Ergibt sich aufgrund der Umleitung ein geringeres Trassenent- Fahrstrom: gelt, dann gilt dieses. VU 20 (Oberleitungsanlagen) d) Personalbedingte Mängel: Diese Regelung gilt nicht für Zugtrassen, bei denen dem ZB VU 12 (Fehldisposition) oder dem einbezogenen EVU zum Zeitpunkt der Annahme VU 18 (Betriebliches Personal Netz) des Trassenangebots der veränderte Laufweg bereits bekannt VU 28 (Technisches Personal Netz) war. In diesem Fall wird das Trassenentgelt für den tatsäch- lich genutzten Laufweg berechnet. 20
Maluszahlungen und Anreize Für Zugtrassen, die aufgrund nicht im ENV enthaltener Bau- Die Einrichtung und Organisation von Busnotverkehr (BNV) maßnahmen zusätzlich notwendig werden, ist kein Trassen- obliegt dem jeweiligen EVU. Die Kosten des BNV werden entgelt zu entrichten. Zu diesen Zugtrassen zählen u. a. von der Partei getragen, deren Verantwortungsbereich die Zu- und Abführungsfahrten zu einem Schienenersatzverkehr, vorübergehende Nichtverfügbarkeit zuzurechnen ist. Drehfahrten aufgrund baubedingter Einschränkungen, Zu- und Abführungsfahrten zu einer anderen als der gewöhn Ist die Ursache der vorübergehenden Nichtverfügbarkeit dem lichen Abstell- oder Tankanlage, Zu- und Abführungsfahrten Verantwortungsbereich der DB Netz AG zuzurechnen, erfolgt von Triebfahrzeugen oder zusätzliche Verkehre aufgrund einer eine Übernahme der Kosten des BNV durch die DB Netz AG Änderung der Zugcharakteristik (z. B. Ablasten aufgrund ausschließlich auf Basis marktüblicher Verrechnungssätze. geringerer Grenzlast einer Umleitungsstrecke). Des Weiteren verzichtet die DB Netz AG auf die Erhebung der Trassenentgelte für den Abschnitt, der nicht befahren werden Das Formular zur Trassenanmeldung baubedingter zusätz kann. Die Anrechnung von Verspätungsminuten gemäß Anreiz- licher Leistungen sowie einen Leitfaden zum Ausfüllen finden system zur Reduzierung von Störungen (vgl. Ziffer 5.7 der NBN Sie unter www.dbnetze.com/formulare. 2022) sowie der Anspruch auf Entgeltminderung bei nicht vertragsgemäßem Zustand (vgl. Ziffer 5.6.5.1 der NBN 2022) Entgeltregelung bei Schienenersatz- bzw. Busnotverkehr sind ausgeschlossen. Ist die Schieneninfrastruktur aufgrund geplanter Maßnahmen (z. B. Baumaßnahmen), unvorhergesehener Störungen oder Ist die Ursache der vorübergehenden Nichtverfügbarkeit aus Gründen, die das EVU fahrzeug- und/oder personalbedingt dem Verantwortungsbereich des ZB oder des einbezogenen zu vertreten hat, für einen vorübergehenden Zeitraum nicht EVU zuzurechnen, hat dieser die Kosten des BNV zu tragen. verfügbar, greifen die Regelungen zum Schienenersatzverkehr (vgl. Ziffer 2.5.6.1 der NBN) bzw. Busnotverkehr (vgl. Ziffer Gleiches gilt für den Fall, dass die Ursache der Nichtverfüg- 2.5.6.2 der NBN). barkeit weder dem Verantwortungsbereich der DB Netz AG noch dem eines ZB oder des einbezogenen EVU zugeordnet Ist aufgrund geplanter Maßnahmen die Einrichtung von werden kann. Schienenersatzverkehr (SEV) notwendig, so obliegt die Orga- nisation des SEV dem jeweiligen EVU. Während der Dauer der Maßnahme entfallen die Nutzungsentgelte für die Zugtrasse. Die Kosten für den SEV werden vollständig vom ZB bzw. dem EVU getragen. 21
Maluszahlungen für Trassenänderung (durch den ZB) und Stornierung Maluszahlungen für Trassenänderung (durch den ZB) und Stornierung Maluszahlungen für Trassenänderung (durch den ZB) Änderungen der Verkehrsarten sind ausgeschlossen. Zudem Eine Änderung nach Vertragsschluss durch den ZB ist nur bis ausgeschlossen ist die Änderung der gesamten Zugtrasse von zur geplanten Abfahrtszeit möglich. Für jede Änderung wird Last- auf Leerfahrten, d. h., zulässig ist die Änderung von Last- ein Änderungsentgelt in Abhängigkeit vom Fahrplankonstruk- auf Leerfahrten nur für Teile einer Zugtrasse. tionsaufwand erhoben. Folgende Tatbestände stellen Änderungen dar, für die ein Änderungsentgelt erhoben wird: Soweit ein Marktsegmentwechsel durch den ZB unter Beibe- Änderung der Geschwindigkeit ohne Änderung des haltung der Trasse möglich ist, d. h. keiner der vorgenannten Verkehrstages Änderungstatbestände vorliegt, erhebt die DB Netz AG für Änderung der zeitlichen Lage ohne Änderung des diese Marktsegmentänderung kein gesondertes Änderungs- Verkehrstages entgelt. Laufwegsänderung bei gleichem Start- und Zielpunkt Maluszahlungen für Stornierung Das Änderungsentgelt entspricht dem Anteil der Kosten, die Mit den Stornierungsregelungen soll ein Anreiz für eine früh- unmittelbar aufgrund des Zugbetriebs für die Bearbeitung zeitige Stornierung von zugewiesener Kapazität und somit ein von Anträgen auf Zuweisung von Zugtrassen anfallen Anreiz für eine effiziente Nutzung der Schienenwegkapazität (Fahrplankosten). erzielt werden. Das Änderungsentgelt errechnet sich aus den Fahrplankosten Eine Stornierung nach Vertragsschluss durch den ZB ist nur im Netzfahrplan, multipliziert mit den von der Änderung bis zur geplanten Abfahrtszeit möglich. Die Erhebung von betroffenen Trassenkilometern, multipliziert mit der Anzahl Stornierungsentgelten ist abhängig vom Stornierungssach der geänderten Verkehrstage linear bis zu einer Obergrenze verhalt und vom Zeitpunkt der Stornierung. je Verkehrsart. Folgende Tatbestände stellen Stornierungen dar, für die ein Änderungsentgelt je Verkehrstag = Mindeststornierungsentgelt bzw. ein erhöhtes Stornierungs- Fahrplankosten × betroffene Trkm ≤ Obergrenze entgelt erhoben wird: Änderung Start- und/oder Zielpunkt, Verkehrsart Obergrenze Änderungsentgelt in Euro Laufwegeinkürzungen, Änderung der Geschwindigkeit, wenn durch die Änderung SPFV 894 auch der Verkehrstag geändert wird, SPNV 630 Änderung der zeitlichen Lage, wenn durch die Änderung auch der Verkehrstag geändert wird, SGV 811 Abbestellung einer Zugtrasse oder eines Teils einer Zugtrasse an einem oder an mehreren Verkehrstagen und/oder Die für das Änderungsentgelt zugrunde liegenden Fahrplan- Änderung des Verkehrstags kosten je Marktsegment werden in der Liste der Entgelte (Anlage 5.3 der NBN 2022) ausgewiesen. 22
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