Das Trassenpreissystem 2019 der DB Netz AG - Die Basis der Zukunft. Gültig vom 9. Dezember 2018 bis 14. Dezember 2019
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Das Trassenpreissystem 2019 der DB Netz AG Gültig vom 9. Dezember 2018 bis 14. Dezember 2019 Die Basis der Zukunft.
Vorwort Die DB Netz AG betreibt in eigener Verantwortung das mit mehr als 33.000 Streckenkilometern größte Schienennetz in Europa. Dieses Schienennetz steht jedem Zugangsberechtigten (ZB) bzw. Eisenbahnverkehrsunternehmen (EVU) diskriminierungsfrei zur Nutzung offen. Als Eisenbahninfrastrukturunternehmen (EIU) ist die DB Netz AG für die Vorhaltung, Weiterentwicklung und den Betrieb ihres Schienennetzes verantwortlich. Ihre Aufgabe ist es, mit einem hochwertigen, auf die Bedürfnisse der EVU zugeschnittenen Streckennetz die Grundlage für einen sicheren, zuverlässigen Bahnbetrieb zu schaffen. Die DB Netz AG erstellt Fahrpläne und vermarktet Zugtrassen sowie damit verbundene Dienstleistungen an Kunden aus dem In- und Ausland. 1994 hat die DB Netz AG als erstes EIU in Europa ein Trassen- preissystem („TPS 94“) für die Nutzung der Schieneninfra- struktur eingeführt. Im Jahr 2001 folgte das modulare Trassen preissystem („TPS 2001“), welches sich aufgrund seiner diskriminierungsfreien und transparenten Entgeltbildung bis zum Netzfahrplan 2017 bewährt hat. Aufgrund der neuen rechtlichen Vorgaben der EU-Richtlinie 2012/34 und des im September 2016 in Kraft getretenen Eisenbahnregulierungsgesetzes (ERegG) hat die DB Netz AG ihr Trassenpreissystem („TPS 2018“) weiterentwickelt, welches zum Fahrplanwechsel im Dezember 2017 eingeführt wurde. 2
Das Trassenpreissystem Das Trassenpreissystem der DB Netz AG Mit dem weiterentwickelten Trassenpreissystem hat die u. a. Anreize für Mehrverkehre gesetzt oder aber die durch DB Netz AG eine neue Entgeltlogik etabliert. Stand im Verkehre hervorgerufene Umweltbelastung bzw. die Wirkung „TPS 2001“ bei der Entgeltbildung noch die Infrastruktur- überlasteter Schienenwege berücksichtigt werden. ausstattung der jeweiligen Strecke im Mittelpunkt, so geht es nun darum, welcher Zug darauf fährt. Die Ausgangsfrage Somit findet ein Wechsel der Grundlogik bezüglich der für die Entgeltbildung lautet, welchem Marktsegment ein Entgeltbildung statt – von einer im „TPS 2001“ überwiegend Zug zugeordnet werden kann. Danach bemisst sich der erste infrastrukturorientierten Entgeltbildung hin zu einer im Preisbestandteil – die unmittelbaren Kosten, die eine Zug- neuen TPS überwiegend nachfrageorientierten Entgelt- fahrt verursacht. Da diese Kosten aber nur einen kleinen Teil bildung, die die relative Markttragfähigkeit der jeweiligen der Vollkosten für die Vorhaltung der Schienenwege der Verkehrsarten bzw. Marktsegmente berücksichtigt. DB Netz AG decken, berechtigt das Gesetz die DB Netz AG, Aufschläge zu erheben, um die Lücke zur Vollkostendeckung Die Entgelte für die Nutzung der Zugtrassen werden gegen- zu schließen. Dabei muss nach Verkehrsarten bzw. nach über jedem ZB bzw. EVU in gleicher Weise berechnet. Marktsegmenten innerhalb der Verkehrsarten differenziert Im Folgenden werden die Entgeltgrundsätze des TPS für und die Belastbarkeit dieser Einzelmärkte berücksichtigt die Pflichtleistungen der Netzfahrplanperiode 2018/2019 werden. Darüber hinaus können durch Zu- oder Abschläge dargestellt. 3
Mindestzugangspaket und Entgeltgrundsätze Mindestzugangspaket und Entgeltgrundsätze Mit der Entrichtung des Trassenentgelts ist folgendes Eine detaillierte Beschreibung der Herleitung der unmittel Mindestzugangspaket für die Kunden abgedeckt: baren Kosten des Zugbetriebs sowie der Bestimmung der Die Bearbeitung von Anträgen auf Zuweisung von Fahr- Vollkostenaufschläge gemäß der relativen Tragfähigkeit finden wegkapazität der Eisenbahn. Sie in Anlage 6.1 der SNB 2019. Die Höhe der unmittelbaren Das Recht zur Nutzung zugewiesener Schienenweg Kosten des Zugbetriebs sowie der Vollkostenaufschläge je kapazität. Marktsegment finden Sie in Anlage 6.2 der SNB 2019 (Liste der Die Nutzung der Eisenbahnanlagen einschließlich Weichen Entgelte 2019). und Abzweigungen. Die Zugsteuerung einschließlich der Signalisierung, Regelung Hinweis und der Übermittlung und Bereitstellung von Informationen Alle Entgelte verstehen sich zzgl. der gesetzlich gültigen über Zugbewegungen. Die Besetzung von Stellwerken im Mehrwertsteuer. Der genaue räumliche und zeitliche Gelegenheitsverkehr außerhalb der Streckenöffnungszeiten Nutzungsumfang ergibt sich aus dem jeweiligen Einzelnut- (gemäß Ziffer 3.5.5 der SNB 2019) unterliegt einer zungsvertrag einer Trasse. Alle Angaben zu Entgelthöhen gesonderten Entgeltregelung (gemäß Ziffer 6.2.1.8.3 der sind für den Zeitraum vom 9.12.2018 bis 14.12.2019 gültig. SNB 2019), siehe Seite 15. Es gelten ausschließlich die „Schienennetz-Benutzungs- Die Nutzung von Anlagen zur streckenbezogenen Versorgung bedingungen (SNB) der DB Netz AG 2019“ in Verbindung mit Fahrstrom, sofern vorhanden. mit der „Liste der Entgelte“ (Anlage 6.2 der SNB 2019). Alle anderen Informationen, die zur Durchführung oder zum Diese stehen im Internet unter www.dbnetze.com/snb2019 Betrieb des Verkehrsdienstes, für den Kapazität zugewiesen zur Verfügung. wurde, erforderlich sind. Im Folgenden werden die Marktsegmentierung, die dazu- Das Entgelt für das Mindestzugangspaket je Marktsegment gehörigen Entgelte sowie weitere Bestandteile des Trassen- setzt sich aus den unmittelbaren Kosten des Zugbetriebes preissystems näher erläutert. je Marktsegment und einem Aufschlag bis zur Deckung der Vollkosten (Vollkostenaufschlag) gemäß der relativen Tragfähigkeit des jeweiligen Marktsegmentes sowie möglichen weiteren Elementen zusammen. Die Berechnung des Entgelts basiert grundsätzlich auf den vertraglich vereinbarten Trassenkilometern. Trassenentgelt = Entgelt für Mindestzugangspaket × Trassenkilometer 4
Grundsätze der Marktsegmentierung Grundsätze der Marktsegmentierung Ausgehend von den drei Verkehrsarten Schienengüterverkehr, Die DB Netz AG ist im Zweifel dazu berechtigt, den Nachweis Schienenpersonennahverkehr und Schienenpersonenfern- der Betrauung mit öffentlichen Personenverkehrsdiensten, verkehr werden anhand von eindeutigen Segmentierungskri- die gemeinwirtschaftlichen Verpflichtungen unterliegen, durch terien Marktsegmente hergeleitet. Die detaillierte Herleitung einen Aufgabenträger des Schienenpersonennahverkehrs der Marktsegmentierung finden Sie in der Anlage 6.1 der im Sinne des § 1 Abs. 2 des Regionalisierungsgesetzes oder SNB 2019. die Vorlage einer repräsentativen, anerkannten wissenschaft lichen Standards genügenden Erhebung der Reiseweiten Abgrenzung der Verkehrsarten anhand der Fahrkarten bzw. der Reisedauer der Beförderungs fälle anhand einer Verkehrszählung pro Halteabschnitt auf Schienengüterverkehr Kosten des Zugangsberechtigten zu verlangen. Bei Neu Schienengüterverkehre im Sinne der SNB sind alle Verkehre, verkehren kann an Stelle der Erhebung der Reiseweiten eine die ausschließlich der nationalen und/oder grenzüber entsprechende Marktstudie vorgelegt werden. schreitenden Güterbeförderung dienen. Des Weiteren werden dem Schienengüterverkehr Güterlokfahrten, Messfahrten Schienenpersonenfernverkehr und Baumaschinenfahrten zugerechnet sowie Militärzüge Dem Schienenpersonenfernverkehr im Sinne der SNB sind mit Personenbeförderung und Züge des begleitenden kombi- Zugtrassen zuzuordnen, die der Personenbeförderung dienen nierten Verkehrs (Rollende Landstraße). und kein Schienenpersonennahverkehr sind. Zusätzlich werden dem Schienenpersonenfernverkehr alle Trassen des Schienenpersonenverkehr Marktsegmentes „Charter-/Nostalgieverkehre“ unabhängig Schienenpersonenverkehre im Sinne der SNB sind alle von der Länge zugeordnet. Verkehre, die mindestens auch der nationalen und/oder grenzüberschreitenden Personenbeförderung dienen bzw. Zuordnung der Zugtrassen zu Verkehrsarten und Markt- deren Vorleistung. Schienenpersonenverkehre sind zu segmenten unterscheiden in Schienenpersonenfernverkehr und in Maßgeblich für die Zuordnung in die Marktsegmente ist der Schienenpersonennahverkehr. Sollfahrplan1. Die endgültige Segmentzuordnung unter Berücksichtigung der gesamten Trasse erfolgt erst in der Schienenpersonennahverkehr Abrechnung. Maßgeblich ist in diesem Fall ausschließlich Schienenpersonennahverkehr im Sinne der SNB dient über- die Zuordnung in der Abrechnung. wiegend der Beförderung von Personen im Stadt-, Vorort- Wenn Merkmale der bestellten Trasse nicht zu den Merkmalen oder Regionalverkehr. Verkehre, die zwei Metropolbahnhöfe der bestellten Verkehrsart oder des bestellten Marktsegments mit einer Durchschnittsgeschwindigkeit von mindestens passen, fordert die DB Netz AG die vom anmeldenden ZB oder 130 km/h verbinden, dienen nicht dem Stadt-, Vorort- oder dem einbezogenen EVU benannten Personen oder Stellen unver- Regionalverkehr. Der Verkehr auf allen sonstigen Halte züglich zur Plausibilisierung der Angaben in der Anmeldung abschnitten dient im Zweifel dann dem Stadt-, Vorort- oder auf. Für die Vorlage gelten die Fristen nach Ziffern 4.2.1.1 Regionalverkehr, wenn ein Zug mehrheitlich Reisende bzw. 4.2.2.2 der SNB 2019 entsprechend, mit der Maßgabe, befördert, deren Reiseweite 50 km oder deren Reisezeit dass die DB Netz AG bei fehlender Plausibilisierung innerhalb eine Stunde nicht überschreitet. der dort genannten Fristen berechtigt ist, die Trasse auf Basis der Fahrplandaten einer Verkehrsart oder einem Marktseg- ment zuzuordnen und dem ZB ein entsprechendes Angebot unter Berücksichtigung dieser Zuordnung zu unterbreiten. 1 Der Sollfahrplan bezeichnet die räumliche und zeitliche Lage der Zugtrasse, wie sie zwischen der DB Netz AG und dem ZB gemäß § 20 Abs. 1 ERegG vereinbart wurde. 5
Marktsegmente im SPFV Marktsegmente im SPFV SPFV Metro Tag Entgelthöhe Charter/ Lok-/ Punkt-zu- Basic Nacht geschwindigkeits Nostalgie Leerfahrt Punkt abhängig Metro Tag Basic Nacht Lok-/Leerfahrt Express Express Express Express* * Nur als Teil einer Trasse der Marktsegmente „Metro Tag Express“, „Basic Express“ oder „Nacht Express“. Segment „Metro Tag“ oder Das Marktsegment „Metro Tag“ umfasst alle Lastfahrten des SPFV, die zwischen mindestens zwei Metropolbahnhöfen1 die als Züge des SPFV von Montag bis Sonntag inklusive und/oder aufkommensstarken Grenzstellen2 sowie von Montag bundeseinheitlicher Feiertage im Zeitraum von 20 Uhr bis bis Freitag mit Ausnahme bundeseinheitlicher Feiertage im 23 Uhr sowie an Samstagen und Sonntagen sowie bundes- Zeitraum von 6 Uhr bis 20 Uhr sowie von Samstag bis Sonntag einheitlicher Feiertage im Zeitraum von 6 Uhr bis 9 Uhr und an bundeseinheitlichen Feiertagen von 9 Uhr bis 20 Uhr verkehren. verkehren. Segment „Nacht“ Das Marktsegment „Nacht“ umfasst – mit Ausnahme von Segment „Basic“ Charter- und Nostalgieverkehren – alle Lastfahrten des SPFV, Das Marktsegment „Basic“ umfasst alle Lastfahrten des SPFV, die im Zeitraum von 23 Uhr bis 6 Uhr verkehren. die entweder Ebenfalls dem Segment „Nacht“ zuzuordnen sind Verkehre, nicht zwischen zwei Metropolbahnhöfen und/oder die den Zeitraum von 23 Uhr bis 6 Uhr einschließlich etwaiger aufkommensstarken Grenzstellen sowie von Montag bis außerdeutscher Zuglaufanteile ohne kommerziellen Halt Sonntag inklusive bundeseinheitlicher Feiertage im vollständig durchfahren, erweitert um den ersten kommerziel- Zeitraum von 6 Uhr bis 23 Uhr verkehren, len Halt vor Beginn und nach Ende der Nachtperiode. Ein solcher Verkehr ist auch dann dem Nachtsegment zuzuordnen (Vorrangkriterium), wenn gleichzeitig die Definition anderer zeitabhängiger Marktsegmente erfüllt ist. 1 Metropolbahnhöfe sind alle Bahnhöfe mit einem täglichen Reisendenaufkommen von mindestens 50.000 Reisenden im öffentlichen SPV im Jahr 2015. Diese sind der Anlage 6.0 der SNB 2019 zu entnehmen. 2 Aufkommensstarke Grenzstellen sind alle Grenzstellen der DB Netz AG zum Ausland, über die mehr als 5.250 Züge des SPFV geführt wurden. Diese sind der Anlage 6.0 der SNB 2019 zu entnehmen. 6
Marktsegmente im SPFV Segmentwechsel Ob es sich bei dem bestellten SPFV um einen „Punkt-zu-Punkt- Bei den vorgenannten Marktsegmenten ist ein Segmentwech- Verkehr“ handelt, ist bei der Trassenanmeldung als Pflicht sel innerhalb einer Zugtrasse möglich. Erfüllt eine Trasse in angabe zu kennzeichnen. Erfolgt dies nicht, wird der Verkehr Teilabschnitten Kriterien unterschiedlicher Marktsegmente, gemäß den räumlichen und zeitlichen Kriterien den Markt so wird die Trasse anteilig gemäß den räumlichen und zeit- segmenten des SPFV zugeordnet. lichen Kriterien den jeweiligen Marktsegmenten zugeordnet, z. B. Wechsel innerhalb der Trasse von dem Segment „Basic“ Segment „Charter-/Nostalgieverkehre“ in das Segment „Metro Tag“, mit Ausnahme der besonderen Das Marktsegment „Charterverkehre“ umfasst alle Lastfahr- Bedingungen für Verkehre im Marktsegment „Nacht“. ten im SPFV, die zu einem bestimmten, für alle Teilnehmer gleichen und gemeinsam verfolgten Zweck angeboten werden. Segment „Punkt-zu-Punkt-Verkehr“ Zwischenhalte dienen nur entweder dem Einstieg oder dem Das Marktsegment „Punkt-zu-Punkt-Verkehr“ umfasst alle Ausstieg von Reisenden oder erfolgen aufgrund von Lok Lastfahrten des SPFV, die zwischen 6 Uhr und 23 Uhr unter führererholungshalt oder Personalwechsel. Die Relation im folgenden Bedingungen verkehren: „Charterverkehr“ darf maximal 30 Mal in der Netzfahrplan Keine bestellten Anschlüsse. periode durch den ZB bedient werden. Wird die Relation Gewährung einer zeitlichen Flexibilität des Fahrplan- tatsächlich mehr als 30 Mal bedient, werden die betroffenen konstruktionsspielraums im Sinne der Ziffer 4.2.1.6 Trassen sowie die zuvor diesem Verkehr zugeschiedenen der SNB von +/– 30 Minuten in Bezug auf den Abfahrts- Trassen im Fahrplanjahr rückwirkend nach den dafür und Ankunftszeitpunkt, d. h. insgesamt ein Konstruk- geltenden Regelungen den anderen Marktsegmenten des tionsspielraum von 60 Minuten. SPFV zugeordnet. Das entsprechende Trassenentgelt wird Soweit der Verkehr zwischen zwei Metropolbahnhöfen nachgefordert. verkehrt, darf er in den jeweiligen Abschnitten, in denen zwei benachbarte Metropolbahnhöfe verbunden werden, „Nostalgieverkehre“ sind Lastfahrten im SPFV mit historischen nur mit einer Durchschnittsgeschwindigkeit gemäß Fahrzeugen, z. B. Dampflokomotiven. Sollfahrplan von weniger als 130 km/h fahren. Jeweilige Abschnitte zwischen zwei benachbarten Metropolbahn Das Marktsegment „Charter-/Nostalgieverkehre“ kann nur im höfen mit einer Durchschnittsgeschwindigkeit gemäß Gelegenheitsverkehr unter Beachtung der Fristen als beson- Sollfahrplan von mindestens 130 km/h sind den anderen ders aufwendige Bearbeitung gemäß Ziffer 4.2.2.4 der SNB Marktsegmenten des SPFV zuzuordnen. angemeldet werden. Erfolgt eine Anmeldung im Netzfahrplan, Es dürfen höchstens 4 Fahrten pro Verkehrstag und so wird diese erst im Gelegenheitsverkehr bearbeitet. Richtung in jedem bestellten Halteabschnitt angemeldet werden. Ob es sich bei dem bestellten Verkehr um einen „Charter-/ Nostalgieverkehr“ handelt, ist bei der Trassenanmeldung als Sämtliche Kriterien müssen auf dem gesamten bestellten Pflichtangabe zu kennzeichnen. Erfolgt dies nicht, wird der Laufweg zutreffen. Ansonsten ist der Verkehr den anderen Verkehr gemäß den räumlichen und zeitlichen Kriterien den Marktsegmenten des SPFV zuzuordnen. Eine Bestellung ist Marktsegmenten des SPFV zugeordnet. im Netzfahrplan und im Gelegenheitsverkehr möglich. 7
Marktsegmente im SPFV Segment „Lok- und Leerfahrt“ Es gelten folgende Entgelthöhen: Das Marktsegment „Lok- und Leerfahrt“ umfasst unabhängig Bei dem Segment „Metro Tag“ steigt das Entgelt ab 101 km/h von Zeit- und Raumkriterien alle Trassennutzungen des SPFV, linear in Abhängigkeit zur Geschwindigkeit bis einschließlich die nicht für die Nutzung durch Fahrgäste freigegeben werden 160 km/h. (keine Lastfahrt). Marktsegmente SPFV Entgelte SPFV in Euro je Trkm Ob es sich bei dem bestellten Schienenpersonenfernverkehr um eine „Lok- und Leerfahrt“ handelt, ist bei der Trassen Metro Tag Min (v ≤ 100 km/h) 5,23 anmeldung als Pflichtangabe zu kennzeichnen. Erfolgt dies Metro Tag Max (v ≥ 160 km/h) 11,90 nicht, wird der Verkehr gemäß den räumlichen und zeitlichen Kriterien den Marktsegmenten des SPFV zugeordnet. Basic 4,66 Nacht 2,62 Marktsegmente mit dem Zusatz „Express“ Lok-/Leerfahrt 2,11 Besteht seitens des Kunden der Wunsch nach einer besonde- ren betrieblichen Behandlung im Störungsfall, so kann er im Charter/Nostalgie 2,11 SPFV bei den Segmenten „Metro Tag“, „Basic“, „Nacht“ und Punkt-zu-Punkt 3,82 „Lok- und Leerfahrt“ den Zusatz „Express“ wählen. Dies ist bei der Trassenanmeldung zu kennzeichnen. Eine Zuordnung kann nur für die gesamte Trasse erfolgen. Das jeweilige Entgelt für Marktsegmente mit dem Zusatz „Express“ liegt um 2 Euro je Trkm über dem Entgelt für das In den Marktsegmenten mit dem Zusatz „Express“ wird entsprechende Marktsegment ohne den Zusatz. Zügen des SPFV gemäß Richtlinie 420.0201 (vgl. Anlage 2.4.2 der SNB 2019) grundsätzlich Vorrang in der betrieblichen Durchführung vor allen Zügen gewährt, mit Ausnahme von dringlichen Hilfszügen und anderen Zügen des SPFV mit dem Zusatz „Express“. 8
Marktsegmente im SPNV Marktsegmente im SPNV Für den SPNV erfolgt die Segmentierung gemäß § 37 ERegG Die Leerfahrtsegmente umfassen alle Trassennutzungen des und Beschluss BK 10-16-0008 E der BNetzA nach Bundes- SPNV, die nicht für die Nutzung durch Fahrgäste geplant und ländern. Jedes Bundesland hat ein eigenes Last- und Leer- freigegeben werden (keine Lastfahrten). Ob es sich bei dem fahrtsegment. bestellten SPNV um eine „Lok- und Leerfahrt“ handelt, ist bei der Trassenanmeldung als Pflichtangabe zu kennzeichnen. Erfolgt dies nicht, wird der Verkehr als Lastfahrt gemäß den räumlichen Kriterien den Marktsegmenten des SPNV zugeordnet. SPNV Baden- Baden- Hessen Sachsen Hessen Sachsen Württemberg Württemberg Lastfahrt Lastfahrt Leerfahrt Leerfahrt Lastfahrt Leerfahrt Mecklenburg- Sachsen- Mecklenburg- Sachsen- Bayern Bayern Vorpommern Anhalt Vorpommern Anhalt Lastfahrt Leerfahrt Lastfahrt Lastfahrt Leerfahrt Leerfahrt Schleswig- Schleswig- Berlin Niedersachsen Berlin Niedersachsen Holstein Holstein Lastfahrt Lastfahrt Leerfahrt Leerfahrt Lastfahrt Leerfahrt Nordrhein- Nordrhein- Brandenburg Thüringen Brandenburg Thüringen Westfalen Westfalen Lastfahrt Lastfahrt Leerfahrt Leerfahrt Lastfahrt Leerfahrt Rheinland- Rheinland- Bremen Bremen Pfalz Pfalz Lastfahrt Leerfahrt Lastfahrt Leerfahrt Hamburg Saarland Hamburg Saarland Lastfahrt Lastfahrt Leerfahrt Leerfahrt 9
Marktsegmente im SPNV Die durchschnittlichen Trassenentgelte je Marktsegment Es gelten folgende Entgelthöhen: wurden gemäß § 37 ERegG so bemessen, dass sie den Entgelte SPNV entsprechend der Entwicklung der Regionalisierungsmittel Marktsegmente SPNV in Euro je Trkm dynamisierten durchschnittlichen Entgelten je Land in der Netzfahrplanperiode 2016/2017 entsprechen. Lastfahrt Leerfahrt Baden-Württemberg 5,208 2,986 Bayern 5,079 3,029 Berlin 5,509 3,156 Brandenburg 5,629 3,372 Bremen 5,539 3,111 Hamburg 4,864 2,973 Hessen 4,970 3,080 Mecklenburg-Vorpommern 5,492 3,256 Niedersachsen 5,278 3,328 Nordrhein-Westfalen 5,063 3,004 Rheinland-Pfalz 5,250 2,905 Saarland 5,373 2,629 Sachsen 5,312 3,103 Sachsen-Anhalt 5,268 3,126 Schleswig-Holstein 5,377 2,986 Thüringen 5,321 3,165 10
Marktsegmente im SGV Marktsegmente im SGV SGV Gefahrgut- Gefahrgut- Güternah- Sehr schwer güternah- Lokfahrt Standard ganzzug verkehr verkehr Segment „Sehr schwer“ maximal 370 Metern aufweist, das Wagenzuggewicht 3.000 Das Marktsegment „Sehr schwer“ umfasst alle Trassennutz Tonnen nicht überschreitet und in dem nicht ausschließlich ungen des SGV, bei denen das Wagenzuggewicht 3.000 Tonnen gefährliche Güter transportiert werden. überschreitet. Güternahverkehrstrassen dürfen nicht innerhalb von vier Segment „Gefahrgutganzzug“ Stunden räumlich aneinander anschließend bestellt werden, Das Marktsegment „Gefahrgutganzzug“ umfasst alle Trassen- es sei denn, es handelt sich um eine streckenidentische Rück- nutzungen des SGV mit einem Wagenzuggewicht bis fahrt zum ursprünglichen Startpunkt oder eine „vollständige einschließlich 3.000 Tonnen, die ausschließlich gefährliche Zugbehandlung“ hat stattgefunden. Güter nach dem Gefahrgutbeförderungsgesetz und der darauf basierenden Verordnung GGVSEB (einschließlich dem RID) Segment „Lokfahrt“ transportieren (vergleiche Richtlinie 402.0202A1, vgl. Anlage Das Marktsegment „Lokfahrt“ umfasst Trassennutzungen des 2.4.2 der SNB). SGV mit Lokomotiven sowie Baumaschinen einschließlich deren betrieblich nicht kuppelbarer integraler Bestandteile Segment „Gefahrgutgüternahverkehr“ (z. B. Gleisstopfmaschinen). Es dürfen keine kuppelbaren Das Marktsegment „Gefahrgutgüternahverkehr“ umfasst alle Wagen Bestandteil der Zugkonfiguration sein. Trassennutzungen, bei denen der jeweilige Zug auf einer Trasse nicht weiter als 75 km fährt, eine Wagenzuglänge Ob es sich bei dem bestellten Schienengüterverkehr um eine von maximal 370 Metern aufweist, das Wagenzuggewicht Lokfahrt handelt, ist bei der Trassenanmeldung als Pflicht 3.000 Tonnen nicht überschreitet und in dem ausschließlich angabe zu kennzeichnen. Erfolgt dies nicht, wird der Verkehr gefährliche Güter transportiert werden. gemäß den Segmentierungskriterien den sonstigen Markt segmenten des Schienengüterverkehrs zugeordnet. Gefahrgutgüternahverkehrstrassen dürfen nicht innerhalb von vier Stunden räumlich aneinander anschließend bestellt Segment „Standard“ werden, es sei denn, es handelt sich um eine streckeniden Alle Trassennutzungen des SGV, die nicht den Marktsegmen- tische Rückfahrt zum ursprünglichen Startpunkt oder eine ten „Sehr schwer“, „Gefahrgutganzzug“, „Gefahrgutgüter- „vollständige Zugbehandlung“ hat stattgefunden. nahverkehr“, „Güternahverkehr“ oder „Lokfahrt“ zuzuordnen sind, werden dem Marktsegment „Standard“ zugeordnet. Segment „Güternahverkehr“ Das Marktsegment „Güternahverkehr“ umfasst alle Trassen- Weitere Segmente im SGV ergeben sich aus der Kombination nutzungen des SGV, bei denen der jeweilige Zug auf einer der oben dargestellten Segmente mit zusätzlichen planerischen Trasse nicht weiter als 75 km fährt, eine Wagenzuglänge von oder betrieblichen Charakteristika. 11
Marktsegmente im SGV Der Kunde entscheidet selbst, ob er die zusätzlichen plane- Ausnahmen gelten bei folgenden Voraussetzungen: rischen oder betrieblichen Eigenschaften in Anspruch Die Trasse überschreitet eine Fahrzeit von vier Stunden; nehmen möchte. Dies ist bei der Trassenanmeldung jeweils für jeden vollen vier-Stunden-Fahrzeitraum wird maximal zu kennzeichnen. Die Eigenschaften können jeweils nur für ein Verkehrshalt – ohne Angabe einer konkreten Zeit – eine gesamte Trasse genutzt und bestellt werden. angemeldet und als Haltegrund wird ausschließlich Personalwechsel oder Lokführer-Erholungshalt (vgl. Ril Planerische Charakteristika 402.0202A01, Anlage 2.4.2 der SNB) angegeben. Z-Flex R-Flex Betriebliche Charakteristika Zu den planerischen Charakteristika zählen die zeitliche Express Schnell Flexibilität „Z-Flex“ und die räumliche Flexibilität „R-Flex“, die allen SGV-Verkehren im Netzfahrplan außer dem Segment Besteht seitens des Kunden der Wunsch nach einer besonde- „Lokfahrt“ zur Verfügung stehen. Trassenanmeldungen mit ren betrieblichen Behandlung im Störungsfall, so kann er im dem Zusatz „Z-Flex“ und „R-Flex“ können nicht unter SGV zwischen den Charakteristika „Express“ oder „Schnell“ Bezugnahme auf eine Rahmenvertragskapazität angemeldet wählen. Diese Charakteristika stehen jedem SGV-Verkehr im werden. Netzfahrplan und Gelegenheitsverkehr außer den Segmenten „Sehr schwer“ und „Lokfahrt“ zur Verfügung. „Z-Flex“ In den Marktsegmenten mit dem Zusatz „Z-Flex“ wird der „Express“ DB Netz AG eine zeitliche Flexibilität hinsichtlich der In Marktsegmenten mit dem Zusatz „Express“ wird Zügen des Fahrplankonstruktion des Sollfahrplans im Sinne der Ziffer SGV gemäß Richtlinie 420.0201 (vgl. Anlage 2.4.2 der SNB) 4.2.1.6 der SNB von +/– 120 Minuten in Bezug auf den grundsätzlich Vorrang in der betrieblichen Durchführung vor Abfahrts- und Ankunftszeitpunkt und jeden kundenbestellten allen Zügen gewährt, mit Ausnahme von dringlichen Hilfszügen Haltezeitpunkt gewährt, d. h. insgesamt einen Konstruktions- und Zügen des SPFV mit dem Zusatz „Express“ sowie anderen spielraum von 240 Minuten. Zügen des SGV mit dem Zusatz „Express“. Die Durchführung von „Qualifizierten Schätzungen“ (QS) und „Konzeptionellen „R-Flex“ Schätzungen“ (KS) im Baubetriebsmanagement richtet sich In den Marktsegmenten mit dem Zusatz „R-Flex“ wird der nach Richtlinie 402.0305 (vgl. Anlage 2.4.2 der SNB). DB Netz AG zusätzlich zur zeitlichen Flexibilität analog des Segments „Z-Flex“ eine räumliche Flexibilität in der Fahr „Schnell“ plankonstruktion hinsichtlich sämtlicher möglicher Laufwege In den Marktsegmenten mit dem Zusatz „Schnell“ wird Zügen bei Beibehaltung des Start- und Zielpunktes eingeräumt. des SGV im Rahmen der Richtlinie 420.0201 (vgl. Anlage 2.4.2 Räumlich bindend für die Trassenkonstruktion sind aus- der SNB) grundsätzlich Vorrang in der betrieblichen Durch schließlich Start- und Zielpunkt. führung vor allen Zügen der Marktsegmente des SGV gewährt, mit Ausnahme von dringlichen Hilfszügen und anderen Zügen Enthält die Trassenanmeldung Verkehrshalte für die Trassen- mit dem Zusatz „Express“ bzw. „Schnell“. Die Durchführung konstruktion, liegt keine räumliche Flexibilität vor. von „Qualifizierten Schätzungen“ (QS) und „Konzeptionellen Schätzungen“ (KS) im Baubetriebsmanagement richtet sich nach Richtlinie 402.0305 (vgl. Anlage 2.4.2 der SNB). 12
Marktsegmente im SGV Es gelten folgende Entgelthöhen: Das jeweilige Entgelt für die Zusätze „Z-Flex“ und „R-Flex“ liegt um 0,10 Euro je Trkm unter dem Trassenentgelt Marktsegmente SGV Entgelte SGV in Euro je Trkm für das entsprechende Marktsegment ohne Zusatz. Bei Standard 2,91 dem Zusatz „R-Flex“ werden darüber hinaus nur die Strecken kilometer des kürzesten Laufwegs für die vereinbarte Relation Sehr schwer 4,16 als Trassenkilometer zugrunde gelegt. Gefahrgutganzzug 3,56 Das jeweilige Entgelt für den Zusatz „Schnell“ liegt um Gefahrgutgüternahverkehr 1,94 0,50 Euro je Trkm über dem Trassenentgelt für das Güternahverkehr 1,73 entsprechende Marksegment ohne Zusatz. Lokfahrt 1,73 Das jeweilige Entgelt für den Zusatz „Express“ liegt um 2 Euro je Trkm über dem Trassenentgelt für das ent sprechende Marksegment ohne Zusatz. 13
Weitere Elemente Weitere Elemente Neuverkehrsnachlass Entgelt für Angebotserstellung Zur Förderung der Entwicklung neuer Eisenbahnverkehre Die Aufwendungen für die Bearbeitung von Anträgen auf gewährt die DB Netz AG allen ZB zeitlich begrenzte Nachlässe Zuweisung von Zugtrassen sind im Trassenentgelt enthalten. in Form eines prozentualen Abschlags in Höhe von 20 Pro- Aus diesem Grund wird bei Nichtannahme einer angemel zent auf das Trassenentgelt. Der Neuverkehrsnachlass wird deten Zugtrasse ein Bearbeitungsentgelt für die Angebots nicht auf die Lärmabhängige Entgeltkomponente angewandt. erstellung erhoben. Diese Regelung findet keine Anwendung bei berechtigten Beanstandungen des ZB. Zur Erlangung des Nachlasses muss der ZB spätestens mit Anmeldung der Zugtrasse einen Antrag bei der DB Netz AG Das Entgelt für die Angebotserstellung errechnet sich aus den für den Rabatt stellen. Damit es sich um einen Neuverkehr Fahrplankosten im Rahmen der unmittelbar zugbedingten handelt, muss der ZB schriftlich darlegen, dass es sich Kosten, multipliziert mit den Trassenkilometern der konstru um einen im intermodalen Wettbewerb für die Schiene neu ierten Trassen, multipliziert mit der Anzahl der beantragten gewonnenen oder vollständig neuen Verkehr handelt, Verkehrstage. der mit einer Mindestanzahl von 10 Zugtrassen innerhalb von 12 Monaten ab Betriebsaufnahme verkehrt. Entgelt für Angebotserstellung = Fahrplankosten × Trkm × Anzahl der Verkehrstage Kein neuer Verkehrsdienst zur Erlangung eines Neuverkehrs- nachlasses liegt vor, wenn: Die für das Entgelt für die Angebotserstellung zugrunde der Laufweg verlagert wird; liegenden Fahrplankosten je Marktsegment werden in Anlage eine Verlängerung bestehender Laufwege erfolgt, auf das 6.2 der SNB 2019 (Liste der Entgelte) ausgewiesen. Teilstück, das bereits vorher befahren wurde; eine Verkürzung bestehender Laufwege erfolgt; LaTPS ein Mengentausch zwischen Marktsegmenten im Schienen- Die DB Netz AG hat zum Fahrplanwechsel am 09.12.2012 verkehr erfolgt; ein lärmabhängiges Trassenpreissystem (LaTPS) für den ein Mengentausch zwischen den Zugangsberechtigen Schienengüterverkehr eingeführt und steht damit vollum (intramodale Gewinnung) erfolgt. fänglich zur nachhaltigen Reduzierung von Schienenver- kehrslärm. Der Nachlass wird für die Dauer von 12 Monaten ab Betriebs aufnahme gewährt. Mit der Einführung des LaTPS will die DB Netz AG die Wirkung des an die Wagenhalter gerichteten Förderprogramms des BMVI unterstützen und einen ergänzenden finanziellen Anreiz zur Umrüstung und zum Einsatz leiser Güterwagen bieten. Ziel ist es, den Schienenverkehrslärm bis 2020 deutlich und dauerhaft zu reduzieren. 14
Weitere Elemente Das LaTPS adressiert ausschließlich Eisenbahnverkehrs- Fahrten außerhalb der Streckenöffnungszeiten unternehmen und sieht ab Netzfahrplanwechsel 2018/2019 Die Besetzung der Stellwerke ist mit dem Trassenentgelt einen Zuschlag in Höhe von 5,5 % auf das Trassenentgelt abgegolten, wenn es sich um eine Bestellung im Rahmen des für laute Güterzüge sowie einen laufleistungsabhängigen Netzfahrplans handelt oder das Stellwerk im Gelegenheits Bonus in Höhe von 0,5 Cent pro Achskilometer für den verkehr bereits besetzt ist. Ein zusätzliches Entgelt wird Einsatz leiser umgerüsteter Wagen vor. Leise Güterzüge erhoben, wenn die Besetzungen von Stellwerken im Gelegen- zahlen keinen Zuschlag, wenn sie je Verkehrstag und heitsverkehr zusätzlich erfolgen. Zugnummer einen entsprechenden Nachweis – nach Formatvorlage der DB Netz AG (Download-Version unter Ein Anspruch auf die Leistung besteht nur, wenn mindestens www.dbnetze.com/latps) – bis zum ersten Werktag des 2 Wochen vor der beabsichtigten Zugfahrt die Leistung durch Folgemonats per Selbstdeklaration erbringen. Ein Zug gilt den ZB angemeldet wird. per Definition als leise, wenn er zu mindestens 90 % aus leisen Güterwagen besteht. Das Entgelt beträgt 30 Euro je Mitarbeiter und angefangene 30 Minuten. Die Einnahmen aus dem LaTPS werden ausschließlich zur Finanzierung des Bonus verwendet. Die Voraussetzung zur Je angefangene Schicht werden mindestens drei Besetzungs- Erlangung des Bonus ist die mittels Umrüstung auf LL- oder stunden gerechnet. Dies betrifft diejenigen Fälle, in denen K-Sohle dauerhafte Einhaltung der Grenzwerte nach der eine außerplanmäßige Streckenöffnung nicht durch eine „Technischen Spezifikation für die Interoperabilität (TSI) arbeitsrechtlich zulässige Verlängerung einer bereits andauern- Lärm“. den Schicht erzielt werden kann. Sofern mehrere Zugangs berechtigten eine Strecke zur gleichen Zeit außerhalb der Die Laufzeit des LaTPS ist auf 8 Jahre begrenzt. Der Bonus regulären Streckenöffnungszeiten nutzen, werden die zusätz- wird letztmals 2021 ausgezahlt für Sachverhalte, die in lichen Entgelte für die Besetzung der Betriebsstellen auf die der Fahrplanperiode 2019/2020 begründet wurden. Im beteiligten Zugangsberechtigten gleichmäßig aufgeteilt. Anschluss an die Förderlaufzeit des LaTPS wird das „Gesetz zum Verbot des Betriebs lauter Güterwagen (Schienenlärm- Ist eine Verlängerung der Streckenöffnungszeit bei beste schutzgesetz)“ ab dem 13. Dezember 2020 Anwendung henden Einzelnutzungsverträgen aufgrund einer Umleitung finden. Durch das Gesetz wird die Einsatzmöglichkeit nicht in Folge von Baumaßnahmen notwendig, wird für diese umgerüsteter Güterwagen auf dem deutschen Schienennetz Verlängerung kein gesondertes Entgelt erhoben. Ebenfalls deutlich eingeschränkt werden. wird kein gesondertes Entgelt erhoben, wenn eine Fahrt außerhalb der Streckenöffnungszeiten stattfindet und die Weitere Informationen wie u.a. die Broschüre „Leise Güter DB Netz AG dies zu vertreten hat. wagen – Fördersysteme zur Lärmminderung im Schienen güterverkehr“ der DB Netz AG finden Sie im Internet unter www.dbnetze.com/latps. 15
Anreize und Maluszahlungen Anreize und Maluszahlungen Kompensation von Trassenmehrkosten wegen Kodierungen der Verspätungsursachen baubedingter Umleitung im SGV im Netzfahrplan a) Mängel bezüglich der Schienenwege: Im Netzfahrplan angemeldete Trassen des SGV (mit Ausnahme VU 22 (Bauwerke) von Lokfahrten) werden unter folgenden Voraussetzungen in VU 23 (Fahrbahn) Bezug auf die Berechnung des Trassenentgelts für die hiervon VU 30 (Mängellangsamfahrstelle) betroffenen Verkehrstage behandelt wie Trassen, die dem VU 31 (Bauarbeiten) Marktsegment „Räumliche Flexibilität“ („R-Flex“) zuge- VU 32 (Unregelmäßigkeiten bei Bauarbeiten) ordnet sind: VU 83 (Schmierfilm) Die Bestellung der Trasse erfolgte zum Netzfahrplan. b) Mängel bezüglich der Steuerungs- und Sicherungssysteme: Aufgrund einer Baumaßnahme, die in den Planungspara- VU 21 (Fernmeldeanlagen) metern (gemäß Richtlinie 402.0305) veröffentlicht und im VU 24 (Bahnübergangsicherungsanlagen) Netzfahrplan berücksichtigt wurde, kann mindestens ein VU 25 (Anlagen Leit- und Sicherungstechnik) angemeldeter Laufwegpunkt (Betriebsstelle) im Einzel- c) Mängel bezüglich der streckenbezogenen Versorgung mit Infrastrukturnutzungsvertrag nicht umgesetzt werden oder Fahrstrom: es wurde aufgrund einer solchen Baumaßnahme im Vorfeld VU 20 (Oberleitungsanlagen) der Netzfahrplanerstellung eine Anmeldung durch den ZB d) Personalbedingte Mängel: über einen Umleitungsweg zwischen ZB und DB Netz AG VU 12 (Fehldisposition) vereinbart oder der ZB hat aufgrund einer Totalsperrung in VU 18 (Betriebliches Personal Netz) Folge einer solchen Baumaßnahme die Trasse über einen VU 28 (Technisches Personal Netz) Umleitungsweg angemeldet. Eine automatische Entgeltminderung erfolgt, wenn die Entgeltminderung bei nicht vertragsgemäßem Zustand/ Zusatzverspätungsminuten aufgrund einer Störung einen Minderung auf Verlangen verkehrsartspezifischen Schwellwert überschreiten. Der Bei nicht vertragsgemäßem Zustand des Schienenweges, der Schwellwert liegt in den Verkehrsarten Schienenpersonen- zugehörigen Steuerungs- und Sicherungssysteme sowie der fern- und Schienenpersonennahverkehr sowie bei den zugehörigen Anlagen zur streckenbezogenen Versorgung mit Marktsegmenten „Schnell“ und „Express“ der Verkehrsart Fahrstrom, mindert die DB Netz AG das Trassenentgelt. Gemäß Schienengüterverkehr bei 6 Minuten, bei allen anderen den SNB 2019 der DB Netz AG reduziert die DB Netz AG unauf- Schienengüterverkehrsmarktsegmenten bei 31 Minuten. gefordert das geschuldete Nutzungsentgelt im Falle der nach- folgend genannten Mängel, wenn diese dazu geführt haben, Die nach den SNB 2019 der DB Netz AG gewährte automatische dass aufgrund einer Störung Zusatzverspätungsminuten gemäß Entgeltminderung beträgt des Richtlinienmoduls 420.9001 (Anlage 6.5.1 der SNB) min- im SPFV 3 Euro je Zusatzverspätungsminute destens in nachfolgend genannter Höhe kodiert wurden. im SPNV 2 Euro je Zusatzverspätungsminute Die Minderung erfolgt unabhängig davon, ob die DB Netz AG im SGV 1 Euro je Zusatzverspätungsminute diesen Mangel zu vertreten hat. Der Minderungsbetrag wird bis zur vollen Höhe des jeweiligen Trassenentgelts gewährt. Mängel, die nicht unter Ziffer 6.4.3.1 der SNB 2019 auf geführt sind, können nach den allgemeinen zivilrechtlichen Regeln geltend gemacht werden. 16
Anreize und Maluszahlungen Entgeltregelung bei Umleitung aufgrund von Baumaß Entgeltregelung bei Schienenersatz- bzw. Busnotverkehr nahmen nach Zustandekommen des Einzelnutzungs Ist die Schieneninfrastruktur aufgrund geplanter Maßnahmen vertrags (ENV) (z. B. Baumaßnahmen), unvorhergesehener Störungen oder Ergibt sich für eine vertraglich vereinbarte Zugtrasse aufgrund aus Gründen, die das EVU fahrzeug- und/oder personal von Baumaßnahmen, die nicht im ENV für die betreffende bedingt zu vertreten hat, für einen vorübergehenden Zeit- Zugtrasse berücksichtigt wurden, ein vom ENV abweichender raum nicht verfügbar, greifen die Regelungen zum Schienen Laufweg (Umleitung), so wird nur das Trassenentgelt für den ersatzverkehr (vgl. SNB 2019 Ziffer 3.5.6.1) bzw. Busnot Laufweg in Rechnung gestellt, der dem ENV zugrunde liegt. verkehr (vgl. SNB 2019 Ziffer 3.5.6.2). Diese Regelung gilt nicht für Zugtrassen, bei denen dem ZB Ist aufgrund geplanter Maßnahmen die Einrichtung von oder dem einbezogenen EVU zum Zeitpunkt der Annahme Schienenersatzverkehr (SEV) notwendig, so obliegt die Orga- des Trassenangebots der veränderte Laufweg bereits bekannt nisation des SEV dem jeweiligen EVU. Während der Dauer der war. In diesem Fall wird das Trassenentgelt für den tatsäch- Maßnahme entfallen die Nutzungsentgelte für die Zugtrasse. lich genutzten Laufweg berechnet. Die Kosten für den SEV werden vollständig vom ZB bzw. dem EVU getragen. Für Zugtrassen, die aufgrund nicht im ENV enthaltener Bau- maßnahmen zusätzlich notwendig werden, ist kein Trassen- Die Einrichtung und Organisation von Busnotverkehr (BNV) entgelt zu entrichten. Zu diesen Zugtrassen zählen u. a. obliegt dem jeweiligen EVU. Die Kosten des BNV werden Zu- und Abführungsfahrten zu einem Schienenersatzverkehr, von der Partei getragen, deren Verantwortungsbereich die Drehfahrten aufgrund baubedingter Einschränkungen, Zu- vorübergehende Nichtverfügbarkeit zuzurechnen ist. und Abführungsfahrten zu einer anderen als der gewöhn lichen Abstell- oder Tankanlage, Zu- und Abführungsfahrten Ist die Ursache der vorübergehenden Nichtverfügbarkeit dem von Triebfahrzeugen oder zusätzliche Verkehre aufgrund einer Verantwortungsbereich der DB Netz AG zuzurechnen, erfolgt Änderung der Zugcharakteristik (z. B. Ablasten aufgrund eine Übernahme der Kosten des BNV durch die DB Netz AG geringerer Grenzlast einer Umleitungsstrecke). ausschließlich auf Basis marktüblicher Verrechnungssätze. Der Anspruch auf Entgeltminderung bei nicht vertragsgemäßem Das Formular zur Trassenanmeldung baubedingter zusätz Zustand gem. Ziffer 6.4.3 der SNB ist ausgeschlossen. licher Leistungen sowie einen Leitfaden zum Ausfüllen finden Sie unter www.dbnetze.com/formulare. Ist die Ursache der vorübergehenden Nichtverfügbarkeit dem Verantwortungsbereich des ZB oder des einbezogenen EVU zuzurechnen, hat dieses die Kosten des BNV zu tragen. Gleiches gilt für den Fall, dass die Ursache der Nichtverfüg- barkeit weder dem Verantwortungsbereich der DB Netz AG noch dem eines ZB oder des einbezogenen EVU zugeordnet werden kann. 17
Änderungen und Stornierung Änderungen und Stornierung Änderungen Änderungen der Verkehrsarten sind ausgeschlossen. Zudem Eine Änderung nach Vertragsschluss durch den ZB ist nur bis ausgeschlossen ist die Änderung der gesamten Zugtrasse von zur geplanten Abfahrtszeit möglich. Für jede Änderung wird Last- auf Leerfahrten, d. h. zulässig ist die Änderung von Last- ein Änderungsentgelt in Abhängigkeit vom Fahrplankonstruk- auf Leerfahrten nur für Teile einer Zugtrasse. tionsaufwand erhoben. Folgende Tatbestände stellen Änderungen dar, für die ein Änderungsentgelt erhoben wird: Soweit ein Marktsegmentwechsel durch den ZB unter Beibe- Änderung der Geschwindigkeit ohne Änderung des haltung der Trasse möglich ist, d. h. keiner der vorgenannten Verkehrstages Änderungstatbestände vorliegt, erhebt die DB Netz AG für Änderung der zeitlichen Lage ohne Änderung des diese Marktsegmentänderung kein gesondertes Änderungs- Verkehrstages entgelt. Das Änderungsentgelt entspricht dem Anteil der Kosten, die Stornierungsregelungen unmittelbar aufgrund des Zugbetriebs für die Bearbeitung Die DB Netz AG hat zum TPS 2019 ihre bestehenden Stor- von Anträgen auf Zuweisung von Zugtrassen anfallen nierungsregelungen überarbeitet. Die Notwendigkeit der (Fahrplankosten). Anpassung ergibt sich aus der hohen Nachfrage nach Fahrwegkapazitäten im Gelegenheitsverkehr bzw. unter Das Änderungsentgelt errechnet sich aus den Fahrplankosten 24 Stunden. Mit der Anpassung der Staffelung und der im Netzfahrplan, multipliziert mit den von der Änderung prozentualen Entgelthöhen soll ein Anreiz für eine frühzeitige betroffenen Trassenkilometern, multipliziert mit der Anzahl Stornierung von zugewiesener Kapazität und somit ein Anreiz der geänderten Verkehrstage linear bis zu einer Obergrenze für eine effiziente Nutzung der Schienenwegkapazität erzielt je Verkehrsart. werden. Änderungsentgelt je Verkehrstag = Eine Stornierung nach Vertragsschluss durch den ZB ist nur Fahrplankosten × betroffene Trkm ≤ Obergrenze bis zur geplanten Abfahrtszeit möglich. Die Erhebung von Stornierungsentgelten ist abhängig vom Stornierungssach verhalt und vom Zeitpunkt der Stornierung. Verkehrsart Obergrenze Änderungsentgelt in Euro Folgende Tatbestände stellen Stornierungen dar, für die ein SPFV 498 Mindeststornierungsentgelt bzw. ein erhöhtes Stornierungs- SPNV 472 entgelt erhoben wird: Änderung Start- und/oder Zielpunkt, SGV 483 Laufwegeinkürzungen, Änderung der Geschwindigkeit, wenn durch die Änderung Die für das Änderungsentgelt zugrundeliegenden Fahrplan- auch der Verkehrstag geändert wird, kosten je Marktsegment werden in der Liste der Entgelte Änderung der zeitlichen Lage, wenn durch die Änderung 2019 (Anlage 6.2 der SNB 2019) ausgewiesen. auch der Verkehrstag geändert wird, Abbestellung einer Zugtrasse oder eines Teils einer Zugtrasse an einem oder an mehreren Verkehrstagen, und/oder Änderung des Verkehrstags 18
Änderungen und Stornierung Mindeststornierungsentgelt Der aufgrund der Stornierung ersparte Anteil der unmittel Für Stornierungen bis zum 31. Tag vor Abfahrt des Zuges baren Kosten des Zugbetriebs wird bei der Ermittlung des wird grundsätzlich ein Mindeststornierungsentgelt für den erhöhten Stornierungsentgelts abgezogen. Hierfür werden stornierten Verkehrstag in Abhängigkeit vom Fahrplankon vom Entgelt der stornierten Trasse die ersparten unmittel struktionsaufwand erhoben. baren Kosten des Zugbetriebs für die Instandhaltung und für die Abschreibungen abgezogen. Das Mindeststornierungsentgelt entspricht dem Anteil der Kosten, die unmittelbar aufgrund des Zugbetriebs für die Daraus ergibt sich die Berechnungsbasis für das Stornierungs- Bearbeitung von Anträgen auf Zuweisung von Zugtrassen entgelt. Das Stornierungsentgelt ergibt sich als gestaffelter anfallen (Fahrplankosten). prozentualer Anteil dieser Berechnungsbasis. Folgende Prozentsätze hat die DB Netz AG für die Schaffung von Anreizen Das Mindeststornierungsentgelt errechnet sich aus den für die effiziente Nutzung der Schienenwegkapazität zugrunde Fahrplankosten im Netzfahrplan multipliziert mit den von gelegt: der Änderung betroffenen Trassenkilometern multipliziert mit der Anzahl der geänderten Verkehrstage linear bis zu Zeitpunkt der Prozentsatz von einer Obergrenze je Verkehrsart. Stornierung Berechnungsbasis Mindeststornierungsentgelt je Verkehrstag = 30 Tage bis einschließlich 5 Tage vor Abfahrt 15 % Fahrplankosten × betroffene Trkm ≤ Obergrenze 4 Tage bis 24 Stunden vor Abfahrt 30 % Ab 24 Stunden vor Abfahrt bis Abfahrt 80 % Verkehrsart Obergrenze Mindeststornierungsentgelt in Euro Daraus ergeben sich die jeweiligen in der Liste der Entgelte SPFV 498 2019 (Anlage 6.2 der SNB 2019) ausgewiesenen Stornierungs- SPNV 472 entgelte je storniertem Trassenkilometer. SGV 483 Das erhöhte Stornierungsentgelt je Verkehrstag und je Markt- segment berechnet sich wie folgt: Die für das Mindeststornierungsentgelt zugrundeliegenden Fahrplankosten je Marktsegment werden in Anlage 6.2 der Erhöhtes Stornierungsentgelt je Verkehrstag = SNB 2019 ausgewiesen. Trkm × maßgeblicher Stornierungsentgeltsatz Erhöhtes Stornierungsentgelt Werden mehrere Verkehrstage durch den ZB storniert, wird Für Stornierungen innerhalb von 30 Tagen vor Abfahrt des das jeweilige erhöhte Stornierungsentgelt je Verkehrstag Zuges wird ein erhöhtes Stornierungsentgelt für jeden ermittelt und für die betroffenen Verkehrstage addiert. Wird stornierten Verkehrstag abgeleitet vom Entgelt der stornier- eine Trasse an verschiedenen Verkehrstagen storniert und/ ten Trasse und dem Zeitpunkt der Stornierung erhoben. oder geändert, werden das jeweilige erhöhte Stornierungsent Bei Verkehrstagen, für die ein erhöhtes Stornierungsentgelt gelt je Verkehrstag und das jeweilige Mindeststornierungs erhoben wird, fällt kein Mindeststornierungsentgelt an. entgelt je Verkehrstag addiert. 19
Impressum Herausgeber Bildnachweis: Titelseite: Deutsche Bahn AG/Christian Schmid DB Netz AG DB Netz AG Seite 2: Deutsche Bahn AG/Frank Kniestedt Theodor-Heuss-Allee 7 Preise und Produkte Seite 3: Deutsche Bahn AG/Uwe Miethe D-60486 Frankfurt am Main Mainzer Landstraße 201–203 Seite 4: Deutsche Bahn AG/Uwe Miethe D-60326 Frankfurt am Main Seite 5: Deutsche Bahn AG/Holger Peters www.deutschebahn.com/fahrweg Seite 6: Deutsche Bahn AG/Max Lautenschläger Änderungen vorbehalten. Seite 7: Deutsche Bahn AG/Pablo Castagnola Einzelangaben ohne Gewähr. Seite 8: Deutsche Bahn AG/Uwe Miethe Stand: Juni 2018 Seite 9: Deutsche Bahn AG/Uwe Miethe Seite 10: Deutsche Bahn AG/Uwe Miethe Seite 11: Deutsche Bahn AG/Uwe Miethe Seite 12: Deutsche Bahn AG/Michael Neuhaus Seite 13: Deutsche Bahn AG/Uwe Miethe Seite 14: Deutsche Bahn AG/Volker Emersleben Seite 15: Deutsche Bahn AG/Michael Neuhaus Seite 16: Deutsche Bahn AG/Uwe Miethe Seite 17: Deutsche Bahn AG/Claus Weber Seite 18: Deutsche Bahn AG/Uwe Miethe Seite 19: Deutsche Bahn AG/Uwe Miethe
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