Das Trassenpreissystem 2018 der DB Netz AG - Die Basis der Zukunft. Gültig vom 10. Dezember 2017 bis 8. Dezember 2018

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Das Trassenpreissystem 2018 der DB Netz AG - Die Basis der Zukunft. Gültig vom 10. Dezember 2017 bis 8. Dezember 2018
Das
			Trassenpreissystem 2018
											der DB Netz AG

                   Gültig vom 10. Dezember 2017
                   bis 8. Dezember 2018
                   Die Basis der Zukunft.
Das Trassenpreissystem 2018 der DB Netz AG - Die Basis der Zukunft. Gültig vom 10. Dezember 2017 bis 8. Dezember 2018
Vorwort
    Die DB Netz AG betreibt in eigener Verantwortung das mit mehr
    als 33.000 Streckenkilometer größte Schienennetz in Europa.
    Dieses Schienennetz steht jedem Zugangsberechtigten (ZB) bzw.
    Eisenbahnverkehrsunternehmen (EVU) diskriminierungsfrei zur
    Nutzung offen.

    Als Eisenbahninfrastrukturunternehmen (EIU) ist die DB Netz AG
    für die Vorhaltung, Weiterentwicklung und den Betrieb ihres
    Schienennetzes verantwortlich. Ihre Aufgabe ist es, mit einem
    hochwertigen, auf die Bedürfnisse der EVU zugeschnittenen
    Streckennetz die Grundlage für einen sicheren, zuverlässigen
    Bahnbetrieb zu schaffen. Die DB Netz AG erstellt Fahrpläne und
    vermarktet Zugtrassen sowie damit verbundene Dienstleistungen
    an Kunden aus dem In- und Ausland.

    1994 hat die DB Netz AG als erstes EIU in Europa ein Trassen-
    preissystem („TPS 94“) für die Nutzung der Schieneninfra­-
    s­truk­­tur eingeführt. Im Jahr 2001 folgte das modulare Trassen­
    preis­system („TPS 2001“), welches sich aufgrund seiner
    ­diskri­mi­nie­rungsfreien und transparenten Entgeltbildung bis
     zum Netzfahrplan 2017 bewährt hat.

    Aufgrund der neuen rechtlichen Vorgaben der EU-Richtlinie
    2012/34 und des im September 2016 in Kraft getretenen
    ­Eisenbahnregulierungsgesetzes (ERegG) hat die DB Netz AG
     ihr Trassenpreissystem (TPS) weiter­entwickelt, welches zum
     Fahrplanwechsel im Dezember 2017 eingeführt wird.

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TPS 2018

TPS 2018
Mit dem neu entwickelten „TPS 2018“ etabliert die DB Netz AG     gesetzt oder aber die durch Verkehre hervorgerufene Umwelt-
eine neue Entgeltlogik. Stand im „TPS 2001“ bei der Entgelt-     belastung bzw. die Wirkung überlasteter Schienenwege berück­-
bildung noch die Infrastrukturausstattung der jeweiligen         sichtigt werden.
Strecke im Mittelpunkt, so geht es im „TPS 2018“ darum,
welcher Zug darauf fährt. Die Ausgangsfrage für die Entgelt-     Somit findet ein Wechsel der Grund­logik bezüglich der Entgelt-
bildung lautet, welchem Marktsegment ein Zug zugeordnet          bildung statt – von einer im „TPS 2001“ überwiegend infrastruk-
werden kann. Danach bemisst sich der erste Preis­bestandteil     turorientierten Entgelt­bildung hin zu einer im „TPS 2018“
– die unmittelbaren Kosten, die eine Zug­fahrt verursacht.       überwiegend nachfrage­orientierten Entgeltbildung, die die
Da diese Kosten aber nur einen kleinen Teil der Vollkosten für   relative Markt­tragfähigkeit der jeweiligen Verkehrsarten bzw.
die Vorhaltung der Schienenwege der DB Netz AG decken,           Marktsegmente berücksichtigt.
berechtigt das Gesetz die DB Netz AG, Aufschläge zu erheben,
um die Lücke zur Vollkostendeckung zu schließen. Dabei muss      Die Entgelte für die Nutzung der Zugtrassen werden gegen­-
nach Verkehrsarten bzw. nach Marktsegmenten innerhalb der        über jedem ZB bzw. EVU in gleicher Weise berechnet.
Verkehrsarten differenziert und die Belastbarkeit dieser         Im Folgenden werden die Entgeltgrundsätze des „TPS 2018“
Einzelmärkte berücksichtigt werden. Darüber hinaus können        für die Pflichtleistungen dargestellt.
durch Zu- oder Abschläge u. a. Anreize für Mehrverkehre

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Mindestzugangspaket und Entgeltgrundsätze

    Mindestzugangspaket und Entgeltgrundsätze
Mit der Entrichtung des Trassenentgelts ist folgendes             Eine detaillierte Beschreibung der Herleitung der unmittel­
Mindestzugangspaket für die Kunden abgedeckt:                     baren Kosten des Zugbetriebs sowie der Bestimmung der
	Die Bearbeitung von Anträgen auf Zuweisung von Fahr­-           Vollkostenaufschläge gemäß der relativen Tragfähigkeit finden
  weg­kapazität der Eisenbahn.                                    Sie in Anlage 6.1 der SNB 2018. Die Höhe der unmittelbaren
	Das Recht zur Nutzung zugewiesener Schienenweg­                 Kosten des Zugbetriebs sowie der Vollkostenaufschläge je
  kapazität.                                                      Marktsegment finden Sie in Anlage 6.2 der SNB 2018 (Liste der
	Die Nutzung der Eisenbahnanlagen einschließlich Weichen         Entgelte 2018).
  und Abzweigungen.
	Die Zugsteuerung einschließlich der Signalisierung, Rege­lung   Hinweis
  und der Übermittlung und Bereitstellung von Informa­tionen      Alle Entgelte verstehen sich zzgl. der gesetzlich gültigen
  über Zugbewegungen. Die Besetzung von Stellwerken im            Mehrwertsteuer. Der genaue räumliche und zeitliche
  Gelegenheitsverkehr außerhalb der Streckenöffnungszeiten        Nutzungsumfang ergibt sich aus dem jeweiligen Einzelnut-
  (gemäß Ziffer 3.5.5 der SNB 2018) unterliegt einer              zungsvertrag einer Trasse. Alle Angaben zu Entgelthöhen
  gesonderten Entgeltregelung (gemäß Ziffer 6.2.1.8.3 der         sind für den Zeitraum vom 10.12.2017 bis 8.12.2018 gültig.
  SNB 2018), siehe Seite 15.                                      Es gelten ausschließlich die „Schienennetz-Benutzungs­-
	Die Nutzung von Anlagen zur streckenbezogenen Ver­sor­gung      be­dingungen (SNB) der DB Netz AG 2018“ in Verbindung
  mit Fahrstrom, sofern vorhanden.                                mit der „Liste der Entgelte“ (Anlage 6.2 der SNB 2018).
	Alle anderen Informationen, die zur Durchführung oder zum       Diese stehen im Internet unter www.dbnetze.com/snb2018
  Betrieb des Verkehrsdienstes, für den Kapazität zugewiesen      zur Verfügung.
  wurde, erforderlich sind.
                                                                  Im Folgenden werden die Marktsegmentierung, die dazu­-
    Das Entgelt für das Mindestzugangspaket je Marktsegment       gehörigen Entgelte sowie weitere Bestandteile des TPS 2018
    setzt sich aus den unmittelbaren Kosten des Zugbetriebes      näher erläutert.
    je Marktsegment und einem Aufschlag bis zur Deckung
    der Vollkosten (Vollkostenaufschlag) gemäß der relativen
    Tragfähigkeit des jeweiligen Marktsegmentes sowie möglichen
    weiteren Elementen zusammen. Die Berechnung des Entgelts
    basiert grundsätzlich auf den vertraglich vereinbarten
    Trassen­­­kilo­metern.

     Trassenentgelt =
     Entgelt für Mindestzugangspaket × Trassenkilometer

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Grundsätze der Marktsegmentierung

Grundsätze der Marktsegmentierung
Ausgehend von den drei Verkehrsarten Schienengüterverkehr,           Die DB Netz AG ist im Zweifel dazu berechtigt, den Nachweis
Schienenpersonenverkehr und Schienen­personenfernverkehr             der Betrauung mit öffentlichen Personenverkehrsdiensten,
werden anhand von eindeutigen Segmentierungskriterien                die gemeinwirtschaftlichen Verpflichtungen unterliegen, durch
Marktsegmente hergeleitet. Die detaillierte Herlei­­tung der         einen Aufgabenträger des Schienenpersonennah­verkehrs
Marktsegmentierung finden Sie in der Anlage 6.1 der SNB 2018.        im Sinne des § 1 Abs. 2 des Regionalisierungs­gesetzes oder
                                                                     die Vorlage einer repräsentativen, anerkannten wissenschaft­
Abgrenzung der Verkehrsarten                                         lichen Standards genügenden Erhebung der Reiseweiten
                                                                     anhand der Fahrkarten bzw. der Reisedauer der Beförderungs­
Schienengüterverkehr                                                 fälle anhand einer Verkehrszählung pro Halteabschnitt auf
Schienengüterverkehre im Sinne der SNB sind alle Verkehre,           Kosten des Zugangsberechtigten zu verlangen. Bei Neu­
die ausschließlich der nationalen und/oder grenzüber­                verkehren kann an Stelle der Erhebung der Reiseweiten eine
schreitenden Güterbeförderung dienen. Des Weiteren werden            entsprechende Marktstudie vorgelegt werden.
dem Schienengüterverkehr Güterlokfahrten, Messfahrten
und Baumaschinenfahrten zugerechnet sowie Militärzüge                Schienenpersonenfernverkehr
mit Personenbeförderung und Züge des begleitenden kombi­-            Dem Schienenpersonenfernverkehr im Sinne der SNB sind
nierten Verkehrs (Rollende Landstraße).                              Zugtrassen zuzuordnen, die der Personenbeförderung dienen
                                                                     und kein Schienenpersonennahverkehr sind. Zusätzlich
Schienenpersonenverkehr                                              werden dem Schienenpersonenfernverkehr alle Trassen des
Schienenpersonenverkehre im Sinne der SNB sind alle                  Marktsegmentes „Charter-/Nostalgieverkehre“ unabhängig
Verkehre, die mindestens auch der nationalen und/oder                von der Länge zugeordnet.
grenz­überschreitenden Personenbeförderung dienen bzw.
deren Vorleistung. Schienenpersonenverkehre sind zu                  Zuordnung der Zugtrassen zu Verkehrsarten und Markt-
unterscheiden in Schienenpersonenfernverkehr und in                  segmenten
Schienenpersonennahverkehr.                                          Maßgeblich für die Zuordnung in die Marktsegmente ist der
                                                                     Sollfahrplan1. Die endgültige Segmentzuordnung unter
Schienenpersonennahverkehr                                           Berücksichtigung der gesamten Trasse erfolgt erst in der
Schienenpersonennahverkehr im Sinne der SNB dient über­-             Abrechnung. Maßgeblich ist in diesem Fall ausschließlich
wiegend der Beförderung von Personen im Stadt-, Vorort-              die Zuordnung in der Abrechnung.
oder Regionalverkehr. Verkehre, die zwei Metropolbahnhöfe            Wenn Merkmale der bestellten Trasse nicht zu den Merk­malen
mit einer Durchschnittsgeschwindigkeit von mindestens                der bestellten Verkehrsart oder des bestellten Marktsegments
130 km/h verbinden, dienen nicht dem Stadt-, Vorort- oder            passen, fordert die DB Netz AG die vom anmeldenden ZB oder
Regionalverkehr. Der Verkehr auf allen sonstigen Halte­              dem einbezogenen EVU benannten Personen oder Stellen unver­-
abschnitten dient im Zweifel dann dem Stadt-, Vorort- oder           züglich zur Plausibilisierung der Angaben in der Anmeldung
Regionalverkehr, wenn ein Zug mehrheitlich Reisende                  auf. Für die Vorlage gelten die Fristen nach Ziffern 4.2.1.1
befördert, deren Reiseweite 50 km oder deren Reisezeit               bzw. 4.2.2.2 der SNB 2018 entsprechend, mit der Maßgabe,
eine Stunde nicht überschreitet.                                     dass die DB Netz AG bei fehlender Plausibilisierung innerhalb
                                                                     der dort genannten Fristen berechtigt ist, die Trasse auf Basis
                                                                     der Fahrplandaten einer Verkehrsart oder einem Marktseg-
                                                                     ment zuzuordnen und dem ZB ein entsprech­endes Angebot
                                                                     unter Berücksichtigung dieser Zuordnung zu unterbreiten.

1 Der
   Sollfahrplan bezeichnet die räumliche und zeitliche Lage der Zugtrasse, wie sie zwischen der DB Netz AG und dem ZB gemäß § 20 Abs. 1
 ERegG vereinbart wurde.
                                                                                                                                      5
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Marktsegmente im SPFV

    Marktsegmente im SPFV

                                                                      SPFV

        Metro Tag
         Entgelthöhe                                                           Charter/                 Lok-/                 Punkt-zu-
                                   Basic                  Nacht
       Geschwindigkeits­                                                       Nostalgie              Leerfahrt                Punkt
           abhängig

        Metro Tag                 Basic                  Nacht                                     Lok-/Leerfahrt
         Express                 Express                Express                                      Express*

  
* Nur als Teil einer Trasse der Marktsegmente „Metro Tag Express“, „Basic Express“ oder „Nacht Express“.

    Segment „Metro Tag“                                                   oder
    Das Marktsegment „Metro Tag“ umfasst alle Lastfahrten
    des SPFV, die zwischen mindestens zwei Metropolbahnhöfen1              	
                                                                            die als Züge des SPFV von Montag bis Sonntag inklusive
    und/oder aufkommensstarken Grenzstellen2 sowie von Montag               bundeseinheitlicher Feiertage im Zeitraum von 20 Uhr bis
    bis Freitag mit Ausnahme bundeseinheitlicher Feiertage im               23 Uhr sowie an Samstagen und Sonntagen sowie bundes-
    Zeitraum von 6 Uhr bis 20 Uhr sowie von Samstag bis Sonntag             einheitlicher Feiertage im Zeitraum von 6 Uhr bis 9 Uhr
    und an bundeseinheitlichen Feiertagen von 9 Uhr bis 20 Uhr              verkehren.
    verkehren.
                                                                          Segment „Nacht“
                                                                          Das Marktsegment „Nacht“ umfasst – mit Ausnahme von
    Segment „Basic“
                                                                          Charter- und Nostalgieverkehren – alle Lastfahrten des SPFV,
    Das Marktsegment „Basic“ umfasst alle Lastfahrten des SPFV,
                                                                          die im Zeitraum von 23 Uhr bis 6 Uhr verkehren.
    die entweder
                                                                          Segmentwechsel
    	
     nicht zwischen zwei Metropolbahnhöfen und/oder                       Bei den oben genannten Marktsegmenten ist ein Segment-
     aufkommensstarken Grenzstellen sowie von Montag bis                  wechsel innerhalb einer Zugtrasse möglich. Erfüllt eine Trasse
     Sonntag inklusive bundeseinheitlicher Feiertage im                   in Teilabschnitten Kriterien unterschiedlicher Marktsegmente,
     Zeitraum von 6 Uhr bis 23 Uhr verkehren,                             so wird die Trasse anteilig gemäß den räumlichen und zeit­-
                                                                          lichen Kriterien den jeweiligen Marktsegmenten zugeordnet,
                                                                          z. B. Wechsel innerhalb der Trasse von dem Segment „Basic“
                                                                          in das Segment „Nacht“.
    1 Metropolbahnhöfe
                        sind alle Bahnhöfe mit einem täglichen Reisendenaufkommen von mindestens 50.000 Reisenden im öffentlichen SPV im
      Jahr 2015. Diese sind der Anlage 6.0 der SNB 2018 zu entnehmen.
    2 Aufkommensstarke
                         Grenzstellen sind alle Grenzstellen der DB Netz AG zum Ausland, über die mehr als 5.250 Züge des SPFV geführt wurden.
      Diese sind der Anlage 6.0 der SNB 2018 zu entnehmen.

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Marktsegmente im SPFV

Segment „Punkt-zu-Punkt-Verkehr“                               Segment „Charter-/Nostalgieverkehre“
Das Marktsegment „Punkt-zu-Punkt-Verkehr“ umfasst alle         Das Marktsegment „Charterverkehre“ umfasst alle Lastfahr-
Lastfahrten des SPFV, die zwischen 6 Uhr und 23 Uhr unter      ten im SPFV, die zu einem bestimmten, für alle Teilnehmer
folgenden Bedingungen verkehren:                               gleichen und gemeinsam verfolgten Zweck angeboten werden.
 	Keine bestellten Anschlüsse.                                Zwischenhalte dienen nur entweder dem Einstieg oder dem
 	Gewährung einer zeitlichen Flexibilität des Fahrplan­-      Ausstieg von Reisenden oder erfolgen aufgrund von Lok­
   kon­struktionsspielraums im Sinne der Ziffer 4.2.1.6        führererholungshalt oder Personalwechsel. Die Relation im
   der SNB von +/– 30 Minuten in Bezug auf den Abfahrts-       „Charter­verkehr“ darf maximal 30 Mal in der Netzfahrplan­
   und Ankunftszeitpunkt, d. h. insgesamt ein Konstruk­-       periode durch den ZB bedient werden. Wird die Relation
   tions­spielraum von 60 Minuten.                             tatsächlich mehr als 30 Mal bedient, werden die betroffenen
 	Soweit der Verkehr zwischen zwei Metropolbahnhöfen          Trassen sowie die zuvor diesem Verkehr zugeschiedenen
   verkehrt, darf er nur mit einer Durchschnittsgeschwindig-   Trassen im Fahrplanjahr rückwirkend nach den dafür
   keit gemäß Sollfahrplan von weniger als 130 km/h fahren.    geltenden Regel­ungen den anderen Marktsegmenten des
 	Es dürfen höchstens 4 Fahrten pro Verkehrstag und           SPFV zugeordnet. Das entsprechende Trassenentgelt wird
   Richtung in jedem bestellten Halteabschnitt angemeldet      nachgefordert.
   werden.
                                                               „Nostalgieverkehre“ sind Lastfahrten im SPFV mit historischen
Sämtliche Kriterien müssen auf dem gesamten Laufweg            Fahrzeugen, z. B. Dampflokomotiven.
zutreffen. Ansonsten ist der Verkehr den anderen Markt­
segmenten des SPFV zuzuordnen. Eine Bestellung ist im          Das Marktsegment „Charter-/Nostalgieverkehre“ kann nur im
Netzfahrplan und Gelegenheitsverkehr möglich.                  Gelegenheitsverkehr unter Beachtung der Fristen als beson­-
                                                               ders aufwendige Bearbeitung gemäß Ziffer 4.2.2.4 der SNB
Ob es sich bei dem bestellten SPFV um einen „Punkt-zu-Punkt-   angemeldet werden. Erfolgt eine Anmeldung im Netzfahrplan,
Verkehr“ handelt, ist bei der Trassenanmeldung als Pflicht­    so wird diese erst im Gelegenheitsverkehr bearbeitet.
angabe zu kennzeichnen. Erfolgt dies nicht, wird der Verkehr
gemäß den räumlichen und zeitlichen Kriterien den Markt­       Ob es sich bei dem bestellten Verkehr um einen „Charter-/
segmenten des SPFV zugeordnet.                                 Nostalgieverkehr“ handelt, ist bei der Trassenanmeldung als
                                                               Pflichtangabe zu kennzeichnen. Erfolgt dies nicht, wird der
                                                               Verkehr gemäß den räumlichen und zeitlichen Kriterien den
                                                               Marktsegmenten des SPFV zugeordnet.

                                                                                                                         7
Das Trassenpreissystem 2018 der DB Netz AG - Die Basis der Zukunft. Gültig vom 10. Dezember 2017 bis 8. Dezember 2018
Marktsegmente im SPFV

    Segment „Lok- und Leerfahrt“                                   Es gelten folgende Entgelthöhen:
    Das Marktsegment „Lok- und Leerfahrt“ umfasst unabhängig       Bei dem Segment „Metro Tag“ steigt das Entgelt ab 101 km/h
    von Zeit- und Raumkriterien alle Trassennutzungen des SPFV,    linear in Abhängigkeit zur Geschwindigkeit bis einschließlich
    die nicht für die Nutzung durch Fahrgäste freigegeben werden   160 km/h.
    (keine Lastfahrt).
                                                                   Marktsegmente SPFV             Entgelte SPFV in Euro je Trkm
    Ob es sich bei dem bestellten Schienenpersonenfernverkehr
    um eine „Lok- und Leerfahrt“ handelt, ist bei der Trassen­     Metro Tag Min (v ≤ 100 km/h)                5,07
    anmeldung als Pflichtangabe zu kennzeichnen. Erfolgt dies      Metro Tag Max (v ≥ 160 km/h)               11,63
    nicht, wird der Verkehr gemäß den räumlichen und zeitlichen
    Kriterien den Marktsegmenten des SPFV zugeordnet.              Basic                                       4,51
                                                                   Nacht                                       2,51
    Marktsegmente mit dem Zusatz „Express“
                                                                   Lok-/Leerfahrt                              2,05
    Besteht seitens des Kunden der Wunsch nach einer besonde-
    ren betrieblichen Behandlung im Störungsfall, so kann er im    Charter/Nostalgie                           2,05
    SPFV bei den Segmenten „Metro Tag“, „Basic“, „Nacht“ und       Punkt-zu-Punkt                              4,08
    „Lok- und Leerfahrt“ den Zusatz „Express“ wählen. Dies ist
    bei der Trassenanmeldung zu kennzeichnen. Eine Zuordnung
    kann nur für die gesamte Trasse erfolgen.                      Das jeweilige Entgelt für Marktsegmente mit dem Zusatz
                                                                   „Express“ liegt um 2 Euro je Trkm über dem Entgelt für das
    In den Marktsegmenten mit dem Zusatz „Express“ wird            entsprechende Marktsegment ohne den Zusatz.
    Zügen des SPFV gemäß Richtlinie 420.0201 (vgl. Anlage 2.4.2
    der SNB 2018) grundsätzlich Vorrang in der betrieblichen
    Durch­führung vor allen Zügen gewährt, mit Ausnahme von
    dringlichen Hilfszügen und anderen Zügen des SPFV mit dem
    Zusatz „Express“.

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Das Trassenpreissystem 2018 der DB Netz AG - Die Basis der Zukunft. Gültig vom 10. Dezember 2017 bis 8. Dezember 2018
Marktsegmente im SPNV

Marktsegmente im SPNV
Für den SPNV erfolgt die Segmentierung gemäß § 37 ERegG       Die Leerfahrtsegmente umfassen alle Trassennutzungen des
und Beschluss BK 10-16-0008 E der BNetzA nach Bundes-         SPNV, die nicht für die Nutzung durch Fahrgäste geplant und
ländern. Jedes Bundesland hat ein eigenes Last- und Leer-     freigegeben werden (keine Lastfahrten). Ob es sich bei dem
fahrtsegment.                                                 bestellten SPNV um eine „Lok- und Leerfahrt“ handelt, ist bei
                                                              der Trassenanmeldung als Pflichtangabe zu kennzeichnen.
                                                              Erfolgt dies nicht, wird der Verkehr als Lastfahrt gemäß den
                                                              räumlichen Kriterien den Marktsegmenten des SPNV
                                                              zugeordnet.

                                                            SPNV

     Baden-                                                          Baden-
                          Hessen              Sachsen                                    Hessen              Sachsen
   Württemberg                                                     Württemberg
                         Lastfahrt            Lastfahrt                                 Leerfahrt            Leerfahrt
    Lastfahrt                                                       Leerfahrt

                       Mecklenburg-           Sachsen-                                Mecklenburg-           Sachsen-
      Bayern                                                         Bayern
                       Vorpommern              Anhalt                                 Vorpommern              Anhalt
     Lastfahrt                                                      Leerfahrt
                         Lastfahrt            Lastfahrt                                 Leerfahrt            Leerfahrt

                                             Schleswig-                                                     Schleswig-
      Berlin          Niedersachsen                                  Berlin          Niedersachsen
                                              Holstein                                                       Holstein
     Lastfahrt           Lastfahrt                                  Leerfahrt           Leerfahrt
                                              Lastfahrt                                                      Leerfahrt

                        Nordrhein-                                                     Nordrhein-
   Brandenburg                               Thüringen             Brandenburg                              Thüringen
                        Westfalen                                                      Westfalen
     Lastfahrt                                Lastfahrt              Leerfahrt                               Leerfahrt
                         Lastfahrt                                                      Leerfahrt

                        Rheinland-                                                     Rheinland-
     Bremen                                                         Bremen
                           Pfalz                                                          Pfalz
     Lastfahrt                                                      Leerfahrt
                         Lastfahrt                                                      Leerfahrt

     Hamburg             Saarland                                   Hamburg             Saarland
     Lastfahrt           Lastfahrt                                  Leerfahrt           Leerfahrt

                                                                                                                         9
Das Trassenpreissystem 2018 der DB Netz AG - Die Basis der Zukunft. Gültig vom 10. Dezember 2017 bis 8. Dezember 2018
Marktsegmente im SPNV

 Die durchschnittlichen Trassenentgelte je Marktsegment       Es gelten folgende Entgelthöhen:
 wurden gemäß § 37 ERegG so bemessen, dass sie den durch-
                                                                                                     Entgelte SPNV
 schnittlichen Entgelten je Land in der Netzfahrplanperiode
                                                              Marktsegmente SPNV                     in Euro je Trkm
 2016/2017 entsprechen.
                                                                                                 Lastfahrt     Leerfahrt
                                                              Baden-Württemberg                   5,112          2,990
                                                              Bayern                              4,983          3,151
                                                              Berlin                              5,413          3,290
                                                              Brandenburg                         5,531          3,456
                                                              Bremen                              5,439          3,520
                                                              Hamburg                             4,778          2,884
                                                              Hessen                              4,864          2,954
                                                              Mecklenburg-Vorpommern              5,406          3,265
                                                              Niedersachsen                       5,189          3,375
                                                              Nordrhein-Westfalen                 4,970          3,340
                                                              Rheinland-Pfalz                     5,155          3,141
                                                              Saarland                            5,279          3,194
                                                              Sachsen                             5,219          3,199
                                                              Sachsen-Anhalt                      5,187          3,115
                                                              Schleswig-Holstein                  5,285          3,255
                                                              Thüringen                           5,226          3,180

10
Marktsegmente im SGV

Marktsegmente im SGV

                                                              SGV

                                             Gefahrgut-
                        Gefahrgut-                                  Güternah-
  Sehr schwer                                güternah-                                    Lokfahrt             Standard
                         ganzzug                                     verkehr
                                              verkehr

Segment „Sehr schwer“                                           maximal 370 Metern aufweist, das Wagenzuggewicht 3.000
Das Marktsegment „Sehr schwer“ umfasst alle Trassennutz­        Tonnen nicht überschreitet und in dem nicht ausschließlich
ungen des SGV, bei denen das Wagenzuggewicht 3.000 Tonnen       gefährliche Güter transportiert werden.
überschreitet.
                                                                Güternahverkehrstrassen dürfen nicht innerhalb von vier
Segment „Gefahrgutganzzug“                                      Stunden räumlich aneinander anschließend bestellt werden,
Das Marktsegment „Gefahrgutganzzug“ umfasst alle Trassen-       es sei denn, es handelt sich um eine streckenidentische Rück-
nutzungen des SGV mit einem Wagenzuggewicht bis                 fahrt zum ursprünglichen Startpunkt oder eine „vollständige
einschließ­­lich 3.000 Tonnen, die ausschließlich gefährliche   Zugbehandlung“ hat stattgefunden.
Güter nach dem Gefahrgutbeförderungsgesetz und der darauf
basierenden Verordnung GGVSEB (einschließlich dem RID)          Segment „Lokfahrt“
transportieren (vergleiche Richtlinie 402.0202A1, vgl. Anlage   Das Marktsegment „Lokfahrt“ umfasst Trassennutzungen des
2.4.2 der SNB).                                                 SGV mit Lokomotiven sowie Baumaschinen einschließlich
                                                                deren betrieblich nicht kuppelbarer integraler Bestandteile
Segment „Gefahrgutgüternahverkehr“                              (z. B. Gleisstopfmaschinen). Es dürfen keine kuppelbaren
Das Marktsegment „Gefahrgutgüternahverkehr“ umfasst alle        Wagen Bestandteil der Zugkonfiguration sein.
Trassennutzungen, bei denen der jeweilige Zug auf einer
Trasse nicht weiter als 75 km fährt, eine Wagenzuglänge         Ob es sich bei dem bestellten Schienengüterverkehr um eine
von maximal 370 Metern aufweist, das Wagenzuggewicht            Lokfahrt handelt, ist bei der Trassenanmeldung als Pflicht­
3.000 Tonnen nicht überschreitet und in dem ausschließlich      angabe zu kennzeichnen. Erfolgt dies nicht, wird der Verkehr
gefährliche Güter transportiert werden.                         gemäß den Segmentierungskriterien den sonstigen Markt­
                                                                segmenten des Schienengüterverkehrs zugeordnet.
Gefahrgutgüternahverkehrstrassen dürfen nicht innerhalb
von vier Stunden räumlich aneinander anschließend bestellt      Segment „Standard“
werden, es sei denn, es handelt sich um eine streckeniden­      Alle Trassennutzungen des SGV, die nicht den Marktsegmen-
tische Rückfahrt zum ursprünglichen Startpunkt oder eine        ten „Sehr schwer“, „Gefahrgutganzzug“, „Gefahrgutgüter-
„vollständige Zugbehandlung“ hat stattgefunden.                 nahverkehr“, „Güternahverkehr“ oder „Lokfahrt“ zuzuordnen
                                                                sind, werden dem Marktsegment „Standard“ zugeordnet.
Segment „Güternahverkehr“
Das Marktsegment „Güternahverkehr“ umfasst alle Trassen-        Weitere Segmente im SGV ergeben sich aus der Kombination
nutzungen des SGV, bei denen der jeweilige Zug auf einer        der oben dargestellten Segmente mit zusätzlichen planerischen
Trasse nicht weiter als 75 km fährt, eine Wagenzuglänge von     oder betrieblichen Charakteristika.

                                                                                                                             11
Marktsegmente im SGV

  Der Kunde entscheidet selbst, ob er die zusätzlichen plane­-     Ausnahmen gelten bei folgenden Voraussetzungen:
  rischen oder betrieblichen Eigenschaften in Anspruch                Die Trasse überschreitet eine Fahrzeit von vier Stunden;
  nehmen möchte. Dies ist bei der Trassenanmeldung jeweils          	für jeden vollen vier-Stunden-Fahrzeitraum wird maximal
  zu kennzeichnen. Die Eigenschaften können jeweils nur für           ein Verkehrshalt – ohne Angabe einer konkreten Zeit –
  eine gesamte Trasse genutzt und bestellt werden.                    angemeldet und als Haltegrund wird ausschließlich
                                                                      Personalwechsel oder Lokführer-Erholungshalt (vgl. Ril
  Planerische Charakteristika                                         402.0202A01, Anlage 2.4.2 der SNB) angegeben.

        Z-Flex                R-Flex                               Betriebliche Charakteristika

  Zu den planerischen Charakteristika zählen die zeitliche
                                                                        Express              Schnell
  Flexibilität „Z-Flex“ und die räumliche Flexibilität „R-Flex“,
  die allen SGV-Verkehren im Netzfahrplan außer dem Segment        Besteht seitens des Kunden der Wunsch nach einer besonde-
  „Lokfahrt“ zur Verfügung stehen. Trassenanmeldungen mit          ren betrieblichen Behandlung im Störungsfall, so kann er im
  dem Zusatz „Z-Flex“ und „R-Flex“ können nicht unter              SGV zwischen den Charakteristika „Express“ oder „Schnell“
  Bezugnahme auf eine Rahmvertragskapazität angemeldet             wählen. Diese Charakteristika stehen jedem SGV-Verkehr im
  werden.                                                          Netzfahrplan und Gelegenheitsverkehr außer den Segmenten
                                                                   „Sehr schwer“ und „Lokfahrt“ zur Verfügung.
  „Z-Flex“
  In den Marktsegmenten mit dem Zusatz „Z-Flex“ wird der           „Express“
  DB Netz AG eine zeitliche Flexibilität hinsichtlich der          In Marktsegmenten mit dem Zusatz „Express“ wird Zügen des
  Fahrplankonstruktion des Sollfahrplans im Sinne der Ziffer       SGV gemäß Richtlinie 420.0201 (vgl. Anlage 2.4.2 der SNB)
  4.2.1.6 der SNB von +/– 120 Minuten in Bezug auf den             grundsätzlich Vorrang in der betrieblichen Durchführung vor
  Abfahrts- und Ankunftszeitpunkt und jeden kundenbestellten       allen Zügen gewährt, mit Ausnahme von dringlichen Hilfs­zügen
  Haltezeitpunkt gewährt, d. h. insgesamt einen Konstruktions-     und Zügen des SPFV mit dem Zusatz „Express“ sowie anderen
  spielraum von 240 Minuten.                                       Zügen des SGV mit dem Zusatz „Express“. Die Durchführung
                                                                   von „Qualifizierten Schätzungen“ (QS) und „Konzeptionellen
  „R-Flex“                                                         Schätzungen“ (KS) im Baubetriebsmanagement richtet sich
  In den Marktsegmenten mit dem Zusatz „R-Flex“ wird der           nach Richtlinie 402.0305 (vgl. Anlage 2.4.2 der SNB).
  DB Netz AG zusätzlich zur zeitlichen Flexibilität analog des
  Segments „Z-Flex“ eine räumliche Flexibilität in der Fahr­       „Schnell“
  plankonstruktion hinsichtlich sämtlicher möglicher Laufwege      In den Marktsegmenten mit dem Zusatz „Schnell“ wird Zügen
  bei Beibehaltung des Start- und Zielpunktes eingeräumt.          des SGV im Rahmen der Richtlinie 420.0201 (vgl. Anlage 2.4.2
  Räumlich bindend für die Trassenkonstruktion sind aus-           der SNB) grundsätzlich Vorrang in der betrieblichen Durch­
  schließlich Start- und Zielpunkt.                                führung vor allen Zügen der Marktsegmente des SGV gewährt,
                                                                   mit Ausnahme von dringlichen Hilfszügen und anderen Zügen
  Enthält die Trassenanmeldung Verkehrshalte für die Trassen-      mit dem Zusatz „Express“ bzw. „Schnell“. Die Durchführung
  konstruktion, liegt keine räumliche Flexibilität vor.            von „Qualifizierten Schätzungen“ (QS) und „Konzeptionellen
                                                                   Schätzungen“ (KS) im Baubetriebsmanagement richtet sich
                                                                   nach Richtlinie 402.0305 (vgl. Anlage 2.4.2 der SNB).

12
Marktsegmente im SGV

Es gelten folgende Entgelthöhen:                            Das jeweilige Entgelt für die Zusätze „Z-Flex“ und „R-Flex“
                                                            liegt um 0,10 Euro je Trkm unter dem Trassenentgelt
Marktsegmente SGV            Entgelte SGV in Euro je Trkm   für das entsprechende Marktsegment ohne Zusatz. Bei
                                                            dem Zusatz „R-Flex“ werden darüber hinaus nur die Strecken­
Standard                                  2,83              kilometer des kürzesten Laufwegs für die vereinbarte Relation
Sehr schwer                               4,05              als Trassenkilometer zugrunde gelegt.

Gefahrgutganzzug                          3,46               Das jeweilige Entgelt für den Zusatz „Schnell“ liegt um
Gefahrgutgüternahverkehr                  1,88              0,50 Euro je Trkm über dem Trassenentgelt für das
                                                            ­entsprechende Marksegment ohne Zusatz.
Güternahverkehr                           1,67
Lokfahrt                                  1,67              Das jeweilige Entgelt für den Zusatz „Express“ liegt um
                                                            2 Euro je Trkm über dem Trassenentgelt für das ent­
                                                            sprechende Marksegment ohne Zusatz.

                                                                                                                       13
Weitere Elemente

     Weitere Elemente
 Neuverkehrsnachlass                                               Entgelt für Angebotserstellung
 Zur Förderung der Entwicklung neuer Eisenbahnverkehre             Die Aufwendungen für die Bearbeitung von Anträgen auf
 gewährt die DB Netz AG allen ZB zeitlich begrenzte Nachlässe      Zuweisung von Zugtrassen sind im Trassenentgelt enthalten.
 in Form eines prozentualen Abschlags in Höhe von 20 Pro­-         Aus diesem Grund wird bei Nichtannahme einer angemel­
 zent auf das Trassenentgelt. Der Neuverkehrsnachlass wird         deten Zugtrasse ein Bearbeitungsentgelt für die Angebots­
 nicht auf die Lärmabhängige Entgeltkomponente angewandt.          erstellung erhoben. Diese Regelung findet keine Anwendung
                                                                   bei berechtigten Beanstandungen des ZB.
 Zur Erlangung des Nachlasses muss der ZB spätestens mit
 Anmeldung der Zugtrasse einen Antrag bei der DB Netz AG           Das Entgelt für die Angebotserstellung errechnet sich aus den
 für den Rabatt stellen. Damit es sich um einen Neuverkehr         Fahrplankosten im Rahmen der unmittelbar zugbedingten
 handelt, muss der ZB schriftlich darlegen, dass es sich           Kosten, multipliziert mit den Trassenkilometern der kon­stru­
 um einen im intermodalen Wettbewerb für die Schiene neu           ierten Trassen, multipliziert mit der Anzahl der beantragten
 gewonnenen oder vollständig neuen Verkehr handelt,                Verkehrstage.
 der mit einer Mindestanzahl von 10 Zugtrassen innerhalb
 von 12 Monaten ab Betriebsaufnahme verkehrt.                       Entgelt für Angebotserstellung =
                                                                    Fahrplankosten × Trkm × Anzahl der Verkehrstage
 Kein neuer Verkehrsdienst zur Erlangung eines Neuverkehrs-
 nachlasses liegt vor, wenn:                                       Die für das Entgelt für die Angebotserstellung zugrunde­
    der Laufweg verlagert wird;                                    liegenden Fahrplankosten je Marktsegment werden in Anlage
  	eine Verlängerung bestehender Laufwege erfolgt, auf das        6.2 der SNB 2018 (Liste der Entgelte) ausgewiesen.
    Teilstück, das bereits vorher befahren wurde;
    eine Verkürzung bestehender Laufwege erfolgt;                  LaTPS
  	ein Mengentausch zwischen Marktsegmenten im Schienen-          Die DB Netz AG hat zum Fahrplanwechsel am 09.12.2012
    verkehr erfolgt;                                               ein lärmabhängiges Trassenpreissystem (LaTPS) für den
  	ein Mengentausch zwischen den Zugangsberechtigen               Schienengüterverkehr eingeführt und steht damit vollum­
    (intramodale Gewinnung) erfolgt.                               fänglich zur nachhaltigen Reduzierung von Schienenver-
                                                                   kehrslärm.
     Der Nachlass wird für die Dauer von 12 Monaten ab Betriebs­
     aufnahme gewährt.                                             Mit der Einführung des LaTPS will die DB Netz AG die Wirkung
                                                                   des an die Wagenhalter gerichteten Förderprogramms des
                                                                   BMVI unterstützen und einen ergänzenden finanziellen Anreiz
                                                                   zur Umrüstung und zum Einsatz leiser Güterwagen bieten.
                                                                   Ziel ist es, den Schienenverkehrslärm bis 2020 deutlich und
                                                                   dauerhaft zu reduzieren.

14
Weitere Elemente

Das LaTPS adressiert ausschließlich Eisenbahnverkehrsunter-      Fahrten außerhalb der Streckenöffnungszeiten
nehmen und sieht ab Netzfahrplanwechsel 2017/2018 einen          Die Besetzung der Stellwerke ist mit dem Trassenentgelt
Zuschlag in Höhe von 4,0 % auf das Trassenentgelt für laute      ­abgegolten, wenn es sich um eine Bestellung im Rahmen des
Güterzüge sowie einen laufleistungsabhängigen Bonus               Netzfahrplans handelt oder das Stellwerk im Gelegenheits­
in Höhe von 0,5 Cent pro Achskilometer (max. 211 Euro             verkehr bereits besetzt ist. Ein zusätzliches Entgelt wird
je Achse) für den Einsatz leiser umgerüsteter Wagen vor.          erhoben, wenn die Besetzungen von Stellwerken im Gelegen-
Leise Güterzüge zahlen keinen Zuschlag, wenn sie je Ver­kehrs­    heitsverkehr zusätzlich erfolgen.
tag und Zugnummer einen entsprechenden Nachweis –
nach Formatvorlage der DB Netz AG (Download-Version unter        Ein Anspruch auf die Leistung besteht nur, wenn mindestens
www.dbnetze.com/latps) – bis zum ersten Werktag des              2 Wochen vor der beabsichtigten Zugfahrt die Leistung durch
Folgemonats per Selbstdeklaration erbringen. Ein Zug gilt        den ZB angemeldet wird.
per Definition als leise, wenn er zu mindestens 90 % aus
leisen Güterwagen besteht.                                        Das Entgelt beträgt 30 Euro je Mitarbeiter und
                                                                  ­angefangene 30 Minuten.
Die Einnahmen aus dem LaTPS werden ausschließlich zur
Finanzierung des Bonus verwendet. Die Voraussetzung zur          Je angefangene Schicht werden mindestens drei Besetzungs-
Erlangung des Bonus ist die mittels Umrüstung auf LL- oder       stunden gerechnet. Dies betrifft diejenigen Fälle, in denen
K-Sohle dauerhafte Einhaltung der Grenzwerte nach der            eine außerplanmäßige Streckenöffnung nicht durch arbeits-
„Technischen Spezifikation für die Interoperabilität (TSI)       rechtlich zulässige Verlängerung einer bereits andauernden
Lärm“.                                                           Schicht erzielt werden kann. Sofern mehrere Zugangsberech-
                                                                 tigten eine Strecke zur gleichen Zeit außerhalb der regulären
Die Laufzeit des LaTPS ist auf 8 Jahre begrenzt. Der Bonus       Streckenöffnungszeiten nutzen, werden die zusätzlichen
wird letztmals 2021 ausgezahlt für Sachverhalte, die in der      Entgelte für die Besetzung der Betriebsstellen auf die
Fahrplanperiode 2019/2020 begründet wurden. Wenn bis             beteiligten Zugangsberechtigten gleichmäßig aufgeteilt.
Dezember 2020 keine ordnungspolitischen Maßnahmen
Dritter zum Tragen kommen, wird die DB Netz AG eine ­            Ist eine Verlängerung der Streckenöffnungszeit bei beste­
Folgeregelung zum Dezember 2020 treffen, die entweder            henden Einzelnutzungsverträgen aufgrund einer Umleitung
zu einer weiteren Verteuerung des Einsatzes nicht umgerüs­       in Folge von Baumaßnahmen notwendig, wird für diese
teter Güterwagen führt oder deren Einsatzmöglichkeiten           Verlängerung kein gesondertes Entgelt erhoben. Ebenfalls
einschränkt.                                                     wird kein gesondertes Entgelt erhoben, wenn eine Fahrt
                                                                 außerhalb der Streckenöffnungszeiten stattfindet und die
Weitere Informationen wie u.a. die Broschüre „Leise Güter­       DB Netz AG dies zu vertreten hat.
wagen – Fördersysteme zur Lärmminderung im Schienen­
güterverkehr“ der DB Netz AG finden Sie im Internet unter
www.dbnetze.com/latps.

                                                                                                                             15
Anreize und Maluszahlungen

     Anreize und Maluszahlungen
 Kompensation von Trassenmehrkosten wegen                            Kodierungen der Verspätungsursachen
 baubedingter Umleitung im SGV im Netzfahrplan                       a) Mängel bezüglich der Schienenwege:
 Im Netzfahrplan angemeldete Trassen des SGV (mit Ausnahme               VU 22 (Bauwerke)
 von Lokfahrten) werden unter folgenden Voraussetzungen in               VU 23 (Fahrbahn)
 Bezug auf die Berechnung des Trassenentgelts für die hiervon            VU 30 (Mängellangsamfahrstelle)
 betroffenen Verkehrstage behandelt wie Trassen, die dem                 VU 31 (Bauarbeiten)
 Marktsegment „Räumliche Flexibilität“ („R-Flex“) zuge­-                 VU 32 (Unregelmäßigkeiten bei Bauarbeiten)
 ordnet sind:                                                            VU 83 (Schmierfilm)
  	Die Bestellung der Trasse erfolgte zum Netzfahrplan.             b)	Mängel bezüglich der Steuerungs- und Sicherungs­systeme:
    Spätere Änderungen sind dann unschädlich, wenn diese die             VU 21 (Fernmeldeanlagen)
    ursprünglich vereinbarte zeitliche und räumliche Lage nicht          VU 24 (Bahnübergangsicherungsanlagen)
    berühren. Ebenfalls unschädlich sind bloße Veränderungen             VU 25 (Anlagen Leit- und Sicherungstechnik)
    der Anzahl der Verkehrstage.                                     c)	Mängel bezüglich der streckenbezogenen Versorgung mit
  	Aufgrund einer Baumaßnahme, die in den Planungspara­-                Fahrstrom:
    metern (gemäß Richtlinie 402.0305) veröffentlicht und im             VU 20 (Oberleitungsanlagen)
    Netzfahrplan berücksichtigt wurde, kann mindestens ein           d)	Personalbedingte Mängel:
    angemeldeter Laufwegpunkt (Betriebsstellen) im Einzel-               VU 12 (Fehldisposition)
    Infrastruktur­nutzungsvertrag nicht umgesetzt werden oder            VU 18 (Betriebliches Personal Netz)
    es wurde aufgrund einer solchen Baumaßnahme im Vorfeld               VU 28 (Technisches Personal Netz)
    der Netzfahrplanerstellung eine Anmeldung durch den ZB
    über einen Umleitungsweg zwischen ZB und DB Netz AG              Eine automatische Entgeltminderung erfolgt, wenn die
    vereinbart oder der ZB hat aufgrund einer Totalsperrung in       Zusatzverspätungsminuten aufgrund einer Störung einen
    Folge einer solchen Baumaßnahme die Trasse über einen            verkehrsartspezifischen Schwellwert überschreiten. Der
    Umleitungsweg angemeldet.                                        Schwellwert liegt in den Verkehrsarten Schienenpersonen-
                                                                     fern- und Schienenpersonennahverkehr sowie bei den
       Entgeltminderung bei nicht vertragsgemäßem Zustand/           Marktsegmenten „Schnell“ und „Express“ der Verkehrsart
       Minderung auf Verlangen                                       Schienengüterverkehr bei 6 Minuten, bei allen anderen
       Bei nicht vertragsgemäßem Zustand des Schienenweges, der      Schienengüterverkehrsmarktsegmenten bei 31 Minuten.
       zugehörigen Steuerungs- und Sicherungssysteme sowie der
       zugehörigen Anlagen zur streckenbezogenen Versorgung mit      Die nach den SNB 2018 der DB Netz AG gewährte automatische
       Fahrstrom, mindert die DB Netz AG das Trassenentgelt. Gemäß   Entgeltminderung beträgt
       den SNB 2018 der DB Netz AG reduziert die DB Netz AG unauf-     im SPFV 3 Euro je Zusatzverspätungsminute
     ­gefordert das geschuldete Nutzungsentgelt im Falle der nach-     im SPNV 2 Euro je Zusatzverspätungsminute
      ­folgend genannten Mängel, wenn diese dazu geführt haben,        im SGV 1 Euro je Zusatzverspätungsminute
       dass aufgrund einer Störung Zusatzverspätungsminuten gemäß
       des Richtlinienmoduls 420.9001 (Anlage 6.5.1 der SNB) min-    Mängel, die nicht unter Ziffer 6.4.3.1 der SNB 2018 auf­
       destens in nachfolgend genannter Höhe kodiert wurden.         geführt sind, können nur unter folgenden von dem ZB
       Die Minderung erfolgt unabhängig davon, ob die DB Netz AG     darzulegenden Voraussetzungen geltend gemacht werden:
       diesen Mangel zu vertreten hat.                                 Der Mangel liegt nicht im Risikobereich des ZB;

16
Anreize und Maluszahlungen

	der ZB hatte bei Abschluss des Einzelnutzungsvertrags           Das Formular zur Trassenanmeldung baubedingter zusätz­
  keine Kenntnis oder grob fahrlässige Unkenntnis vom             licher Leistungen sowie ein Leitfaden zum Ausfüllen finden
  Mangel, es sei denn, die DB Netz AG hätte den Mangel            Sie unter www.dbnetze.com/formulare.
  arglistig verschwiegen; und
	der ZB hat den Mangel unverzüglich nach Kenntnis der            Entgeltregelung bei Schienenersatz- bzw. Busnotverkehr
  DB Netz AG angezeigt.                                           Ist die Schieneninfrastruktur aufgrund geplanter Maßnahmen
                                                                  (z. B. Baumaßnahmen), unvorhergesehener Störungen oder
Die Minderung auf Verlangen wird aufgrund einer konkreten         aus Gründen, die das EVU fahrzeug- und/oder personal­
schriftlichen Mängelanzeige vorgenommen. Eine Minderung           bedingt zu vertreten hat, für einen vorübergehenden Zeit­-
für Mängel, die nicht auf dem Zustand des Schienenwegs,           raum nicht verfügbar, greifen die Regelungen zum Schienen­
der zugehörigen Steuerungs- und Sicherungssysteme sowie           ersatzverkehr (vgl. SNB 2018 Ziffer 3.5.6.1) bzw. Busnot­
der zugehörigen Anlagen zur streckenbezogenen Versorgung          verkehr (vgl. SNB 2018 Ziffer 3.5.6.2).
mit Fahrstrom beruhen oder nicht den Netzzugang nach
§ 10 ERegG beeinträchtigen, ist ausgeschlossen.                   Ist aufgrund geplanter Maßnahmen die Einrichtung von
                                                                  Schienenersatzverkehr (SEV) notwendig, so obliegt die Orga-
Entgeltregelung bei Umleitung aufgrund von Baumaß­                nisation des SEV dem jeweiligen EVU. Während der Dauer der
nahmen nach Zustandekommen des Einzelnutzungs­                    Maßnahme entfallen die Nutzungsentgelte für die Zugtrasse.
vertrags (ENV)                                                    Die Kosten für den SEV werden vollständig vom ZB bzw. dem
Ergibt sich für eine vertraglich vereinbarte Zugtrasse aufgrund   EVU getragen.
von Baumaßnahmen, die nicht im ENV für die betreffende
Zugtrasse berücksichtigt wurden, ein vom ENV abweichender         Die Einrichtung und Organisation von Busnotverkehr (BNV)
Laufweg (Umleitung), so wird nur das Trassen­entgelt für den      obliegt dem jeweiligen EVU. Die Kosten des BNV werden
Laufweg in Rechnung gestellt, der dem ENV zugrunde liegt.         von der Partei getragen, deren Verantwortungsbereich die
                                                                  vorübergehende Nichtverfügbarkeit zuzurechnen ist.
Diese Regelung gilt nicht für Zugtrassen, bei denen dem ZB
oder dem einbezogenen EVU zum Zeitpunkt der Annahme               Ist die Ursache der vorübergehenden Nichtverfügbarkeit dem
des Trassenangebots der veränderte Laufweg bereits bekannt        Verantwortungsbereich der DB Netz AG zuzurechnen, erfolgt
war. In diesem Fall wird das Trassenentgelt für den tatsäch-      eine Übernahme der Kosten des BNV durch die DB Netz AG
lich genutzten Laufweg berechnet.                                 ausschließlich auf Basis marktüblicher Verrechnungssätze. Der
                                                                  Anspruch auf Entgeltminderung bei nicht vertrags­ge­mäßem
Für Zugtrassen, die aufgrund nicht im ENV enthaltener Bau­-       Zustand gem. Ziffer 6.4.3 der SNB ist ausge­schlossen.
maßnahmen zusätzlich notwendig werden, ist kein Trassen-
entgelt zu entrichten. Zu diesen Zugtrassen zählen u. a. ­        Ist die Ursache der vorübergehenden Nichtverfügbarkeit
Zu- und Abführungsfahrten zu einem Schienenersatzverkehr,         dem Verantwortungsbereich des ZB oder des einbezogenen
Drehfahrten aufgrund baubedingter Einschränkungen, Zu-            EVU zuzurechnen, hat dieses die Kosten des BNV zu tragen.
und Abführungsfahrten zu einer anderen als der gewöhn­
lichen Abstell- oder Tankanlage, Zu- und Abführungsfahrten        Gleiches gilt für den Fall, dass die Ursache der Nichtverfüg-
von Triebfahrzeugen oder zusätzliche Verkehre aufgrund einer      barkeit weder dem Verantwortungsbereich der DB Netz AG
Änderung der Zugcharakteristik (z. B. Ablasten aufgrund           noch dem eines ZB oder des einbezogenen EVU zugeordnet
geringerer Grenzlast einer Umleitungsstrecke).                    werden kann.

                                                                                                                                  17
Änderungen und Stornierung

     Änderungen und Stornierung
 Änderungen                                                             Stornierungsregelungen
 Eine Änderung nach Vertragsschluss durch den ZB ist nur bis            Die DB Netz AG hat zum TPS 2018 ihre bestehenden Stor­-
 zur geplanten Abfahrtszeit möglich. Für jede Änderung wird             nie­rungsregelungen überarbeitet. Die Notwendigkeit der
 ein Änderungsentgelt in Abhängigkeit vom Fahrplankonstruk-             Anpassung ergibt sich aus der hohen Nachfrage nach
 tionsaufwand erhoben. Folgende Tatbestände stellen                     Fahrweg­kapa­zitäten im Gelegenheitsverkehr bzw. unter
 Änderungen dar, für die ein Änderungsentgelt erhoben wird:             24 Stunden. Mit der Anpassung der Staffelung und der
  	Änderung der Geschwindigkeit ohne Änderung des                      prozentualen Ent­gelthöhen soll ein Anreiz für eine frühzeitige
    Verkehrstages                                                       Stornierung von zugewie­sener Kapazität und somit ein Anreiz
    Änderung zeitliche Lage ohne Änderung des Verkehrstages             für eine effiziente Nutzung der Schienenwegkapazität erzielt
                                                                        werden.
     Das Änderungsentgelt entspricht dem Anteil der Kosten, die
     unmittelbar aufgrund des Zugbetriebs anfallen, für die Bear­-      Eine Stornierung nach Vertragsschluss durch den ZB ist nur
     beitung von Anträgen auf Zuweisung von Zugtrassen.                 bis zur geplanten Abfahrtszeit möglich. Die Erhebung von
                                                                        Stornierungsentgelten ist abhängig vom Stornierungssach­
     Das Änderungsentgelt errechnet sich aus den Fahrplankosten         verhalt und vom Zeitpunkt der Stornierung.
     im Netzfahrplan, multipliziert mit den von der Änderung
     betroffe­nen Trassenkilometern, multipliziert mit der Anzahl       Folgende Tatbestände stellen Stornierungen dar, für die ein
     der geänderten Verkehrstage.                                       Mindeststornierungsentgelt bzw. ein erhöhtes Stornierungs-
                                                                        entgelt erhoben wird:
      Änderungsentgelt je Verkehrstag =                                    Änderung Start- und/oder Zielpunkt,
      Fahrplankosten × betroffene Trkm                                     Laufwegeinkürzungen,
                                                                         	Änderung der Geschwindigkeit, wenn durch die Änderung
     Die für das Änderungsentgelt zugrundeliegenden Fahrplan-              auch der Verkehrstag geändert wird,
     kosten je Marktsegment werden in der Liste der Entgelte             	Änderung der zeitlichen Lage, wenn durch die Änderung
     2018 (Anlage 6.2 der SNB 2018) ausgewiesen.                           auch der Verkehrstag geändert wird,
                                                                         	Abbestellung einer Zugtrasse oder eines Teils einer Zugtrasse
     Änderungen der Verkehrsarten sind ausgeschlossen. Zudem               an einem oder an mehreren Verkehrstagen, und/oder
     ausgeschlossen ist die Änderung der gesamten Zugtrasse von            Änderung des Verkehrstags
     Last- auf Leerfahrten, d. h. zulässig ist die Änderung von Last-
     auf Leerfahrten nur für Teile einer Zugtrasse.

     Soweit ein Marktsegmentwechsel durch den ZB unter Beibe­-
     haltung der Trasse möglich ist, d. h. keiner der vorgenannten
     Änderungs­tatbestände vorliegt, erhebt die DB Netz AG für
     diese Marktsegmentänderung kein gesondertes Änderungs-
     entgelt.

18
Änderungen und Stornierung

Mindeststornierungsentgelt                                      Der aufgrund der Stornierung ersparte Anteil der unmittel­
Für Stornierungen bis zum 31. Tag vor Abfahrt des Zuges         baren Kosten des Zugbetriebs wird bei der Ermittlung des
wird grundsätzlich ein Mindeststornierungsentgelt für den       erhöhten Stornierungsentgelts abgezogen. Hierfür werden
stornierten Verkehrstag in Abhängigkeit vom Fahrplankon­        vom Entgelt der stornierten Trasse die ersparten unmittel­
struktionsaufwand erhoben.                                      baren Kosten des Zugbetriebs für die Instandhaltung und
                                                                für die Abschreibungen abgezogen.
Das Mindeststornierungsentgelt entspricht dem Anteil der
Kosten, die unmittelbar aufgrund des Zugbetriebs für die        Daraus ergibt sich die Berechnungsbasis für das Stornierungs-
Bearbeitung von Anträgen auf Zuweisung von Zugtrassen           entgelt. Das Stornierungsentgelt ergibt sich als gestaffelter
anfallen.                                                       prozentualer Anteil dieser Berechnungsbasis. Folgende
                                                                Prozentsätze hat die DB Netz AG für die Schaffung von Anreizen
Das Mindeststornierungsentgelt errechnet sich aus den           für die effiziente Nutzung der Schienenwegkapazität zugrunde
Fahrplankosten im Netzfahrplan multipliziert mit den von        gelegt:
der Änderung betroffenen Trassenkilometern multipliziert
mit der Anzahl der geänderten Verkehrstage linear bis zu
                                                                Zeitpunkt der                                    Prozentsatz von
einer Obergrenze je Verkehrsart.
                                                                Stornierung                                     Berechnungsbasis
 Mindeststornierungsentgelt je Verkehrstag =                    30 Tage bis einschließlich 5 Tage vor Abfahrt        15 %
 Fahrplankosten × betroffene Trkm ≤ Obergrenze
                                                                4 Tage bis 24 Stunden vor Abfahrt                    30 %
                                                                Ab 24 Stunden vor Abfahrt bis Abfahrt                80 %
Verkehrsart     Obergrenze Mindeststornierungsentgelt in Euro
                                                                Daraus ergeben sich die jeweiligen in der Liste der Entgelte
SPFV                                 241
                                                                2018 (Anlage 6.2 der SNB 2018) ausgewiesenen Stornierungs-
SPNV                                 422                        entgelte je storniertem Trassenkilometer.
SGV                                  416
                                                                Das erhöhte Stornierungsentgelt je Verkehrstag und je Markt-
                                                                segment berechnet sich wie folgt:
Die für das Mindeststornierungsentgelt zugrundeliegenden
Fahrplankosten je Marktsegment werden in Anlage 6.2 der          Erhöhtes Stornierungsentgelt je Verkehrstag =
SNB 2018 ausgewiesen.                                            Trkm × maßgeblicher Stornierungsentgeltsatz

Erhöhtes Stornierungsentgelt                                    Werden mehrere Verkehrstage durch den ZB storniert, wird
Für Stornierungen innerhalb von 30 Tagen vor Abfahrt des        das jeweilige erhöhte Stornierungsentgelt je Verkehrstag
Zuges wird ein erhöhtes Stornierungsentgelt für jeden           ermittelt und für die betroffenen Verkehrstage addiert. Wird
stornierten Verkehrstag abgeleitet vom Entgelt der stornier-    eine Trasse an verschiedenen Verkehrstagen storniert und/
ten Trasse und dem Zeitpunkt der Stornierung erhoben.           oder geändert, werden das jeweilige erhöhte Stornierungs­ent­
Bei Verkehrstagen für die ein erhöhtes Stornierungsentgelt      gelt je Verkehrstag und das jeweilige Mindeststornierungs­
erhoben wird, fällt kein Mindeststornierungsentgelt an.         entgelt je Verkehrstag addiert.

                                                                                                                               19
Impressum                   Herausgeber                                      Bildnachweis:
                                                               Titelseite: Deutsche Bahn AG/Christian Schmid
                  DB Netz AG                    DB Netz AG         Seite 2: Deutsche Bahn AG/Frank Kniestedt
        Theodor-Heuss-Allee 7           Preise und Produkte            Seite 3: Deutsche Bahn AG/Uwe Miethe
    D-60486 Frankfurt am Main   Mainzer Landstraße 201–203             Seite 4: Deutsche Bahn AG/Uwe Miethe
                                 D-60326 Frankfurt am Main           Seite 5: Deutsche Bahn AG/Holger Peters
www.deutschebahn.com/fahrweg                                  Seite 6: Deutsche Bahn AG/Max Lautenschläger
                                   Änderungen vorbehalten.       Seite 7: Deutsche Bahn AG/Pablo Castagnola
                                Einzelangaben ohne Gewähr.             Seite 8: Deutsche Bahn AG/Uwe Miethe
                                           Stand: Mai 2017             Seite 9: Deutsche Bahn AG/Uwe Miethe
                                                                      Seite 10: Deutsche Bahn AG/Uwe Miethe
                                                                       Seite 11: Deutsche Ban AG/Uwe Miethe
                                                                Seite 12: Deutsche Bahn AG/Michael Neuhaus
                                                                      Seite 13: Deutsche Bahn AG/Uwe Miethe
                                                              Seite 14: Deutsche Bahn AG/Volker Emersleben
                                                                Seite 15: Deutsche Bahn AG/Michael Neuhaus
                                                                      Seite 16: Deutsche Bahn AG/Uwe Miethe
                                                                     Seite 17: Deutsche Bahn AG/Claus Weber
                                                                      Seite 18: Deutsche Bahn AG/Uwe Miethe
                                                                      Seite 19: Deutsche Bahn AG/Uwe Miethe
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