Das Trassenpreissystem 2018 der DB Netz AG - Die Basis der Zukunft. Gültig vom 10. Dezember 2017 bis 8. Dezember 2018
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Das Trassenpreissystem 2018 der DB Netz AG Gültig vom 10. Dezember 2017 bis 8. Dezember 2018 Die Basis der Zukunft.
Vorwort Die DB Netz AG betreibt in eigener Verantwortung das mit mehr als 33.000 Streckenkilometer größte Schienennetz in Europa. Dieses Schienennetz steht jedem Zugangsberechtigten (ZB) bzw. Eisenbahnverkehrsunternehmen (EVU) diskriminierungsfrei zur Nutzung offen. Als Eisenbahninfrastrukturunternehmen (EIU) ist die DB Netz AG für die Vorhaltung, Weiterentwicklung und den Betrieb ihres Schienennetzes verantwortlich. Ihre Aufgabe ist es, mit einem hochwertigen, auf die Bedürfnisse der EVU zugeschnittenen Streckennetz die Grundlage für einen sicheren, zuverlässigen Bahnbetrieb zu schaffen. Die DB Netz AG erstellt Fahrpläne und vermarktet Zugtrassen sowie damit verbundene Dienstleistungen an Kunden aus dem In- und Ausland. 1994 hat die DB Netz AG als erstes EIU in Europa ein Trassen- preissystem („TPS 94“) für die Nutzung der Schieneninfra- struktur eingeführt. Im Jahr 2001 folgte das modulare Trassen preissystem („TPS 2001“), welches sich aufgrund seiner diskriminierungsfreien und transparenten Entgeltbildung bis zum Netzfahrplan 2017 bewährt hat. Aufgrund der neuen rechtlichen Vorgaben der EU-Richtlinie 2012/34 und des im September 2016 in Kraft getretenen Eisenbahnregulierungsgesetzes (ERegG) hat die DB Netz AG ihr Trassenpreissystem (TPS) weiterentwickelt, welches zum Fahrplanwechsel im Dezember 2017 eingeführt wird. 2
TPS 2018 TPS 2018 Mit dem neu entwickelten „TPS 2018“ etabliert die DB Netz AG gesetzt oder aber die durch Verkehre hervorgerufene Umwelt- eine neue Entgeltlogik. Stand im „TPS 2001“ bei der Entgelt- belastung bzw. die Wirkung überlasteter Schienenwege berück- bildung noch die Infrastrukturausstattung der jeweiligen sichtigt werden. Strecke im Mittelpunkt, so geht es im „TPS 2018“ darum, welcher Zug darauf fährt. Die Ausgangsfrage für die Entgelt- Somit findet ein Wechsel der Grundlogik bezüglich der Entgelt- bildung lautet, welchem Marktsegment ein Zug zugeordnet bildung statt – von einer im „TPS 2001“ überwiegend infrastruk- werden kann. Danach bemisst sich der erste Preisbestandteil turorientierten Entgeltbildung hin zu einer im „TPS 2018“ – die unmittelbaren Kosten, die eine Zugfahrt verursacht. überwiegend nachfrageorientierten Entgeltbildung, die die Da diese Kosten aber nur einen kleinen Teil der Vollkosten für relative Markttragfähigkeit der jeweiligen Verkehrsarten bzw. die Vorhaltung der Schienenwege der DB Netz AG decken, Marktsegmente berücksichtigt. berechtigt das Gesetz die DB Netz AG, Aufschläge zu erheben, um die Lücke zur Vollkostendeckung zu schließen. Dabei muss Die Entgelte für die Nutzung der Zugtrassen werden gegen- nach Verkehrsarten bzw. nach Marktsegmenten innerhalb der über jedem ZB bzw. EVU in gleicher Weise berechnet. Verkehrsarten differenziert und die Belastbarkeit dieser Im Folgenden werden die Entgeltgrundsätze des „TPS 2018“ Einzelmärkte berücksichtigt werden. Darüber hinaus können für die Pflichtleistungen dargestellt. durch Zu- oder Abschläge u. a. Anreize für Mehrverkehre 3
Mindestzugangspaket und Entgeltgrundsätze Mindestzugangspaket und Entgeltgrundsätze Mit der Entrichtung des Trassenentgelts ist folgendes Eine detaillierte Beschreibung der Herleitung der unmittel Mindestzugangspaket für die Kunden abgedeckt: baren Kosten des Zugbetriebs sowie der Bestimmung der Die Bearbeitung von Anträgen auf Zuweisung von Fahr- Vollkostenaufschläge gemäß der relativen Tragfähigkeit finden wegkapazität der Eisenbahn. Sie in Anlage 6.1 der SNB 2018. Die Höhe der unmittelbaren Das Recht zur Nutzung zugewiesener Schienenweg Kosten des Zugbetriebs sowie der Vollkostenaufschläge je kapazität. Marktsegment finden Sie in Anlage 6.2 der SNB 2018 (Liste der Die Nutzung der Eisenbahnanlagen einschließlich Weichen Entgelte 2018). und Abzweigungen. Die Zugsteuerung einschließlich der Signalisierung, Regelung Hinweis und der Übermittlung und Bereitstellung von Informationen Alle Entgelte verstehen sich zzgl. der gesetzlich gültigen über Zugbewegungen. Die Besetzung von Stellwerken im Mehrwertsteuer. Der genaue räumliche und zeitliche Gelegenheitsverkehr außerhalb der Streckenöffnungszeiten Nutzungsumfang ergibt sich aus dem jeweiligen Einzelnut- (gemäß Ziffer 3.5.5 der SNB 2018) unterliegt einer zungsvertrag einer Trasse. Alle Angaben zu Entgelthöhen gesonderten Entgeltregelung (gemäß Ziffer 6.2.1.8.3 der sind für den Zeitraum vom 10.12.2017 bis 8.12.2018 gültig. SNB 2018), siehe Seite 15. Es gelten ausschließlich die „Schienennetz-Benutzungs- Die Nutzung von Anlagen zur streckenbezogenen Versorgung bedingungen (SNB) der DB Netz AG 2018“ in Verbindung mit Fahrstrom, sofern vorhanden. mit der „Liste der Entgelte“ (Anlage 6.2 der SNB 2018). Alle anderen Informationen, die zur Durchführung oder zum Diese stehen im Internet unter www.dbnetze.com/snb2018 Betrieb des Verkehrsdienstes, für den Kapazität zugewiesen zur Verfügung. wurde, erforderlich sind. Im Folgenden werden die Marktsegmentierung, die dazu- Das Entgelt für das Mindestzugangspaket je Marktsegment gehörigen Entgelte sowie weitere Bestandteile des TPS 2018 setzt sich aus den unmittelbaren Kosten des Zugbetriebes näher erläutert. je Marktsegment und einem Aufschlag bis zur Deckung der Vollkosten (Vollkostenaufschlag) gemäß der relativen Tragfähigkeit des jeweiligen Marktsegmentes sowie möglichen weiteren Elementen zusammen. Die Berechnung des Entgelts basiert grundsätzlich auf den vertraglich vereinbarten Trassenkilometern. Trassenentgelt = Entgelt für Mindestzugangspaket × Trassenkilometer 4
Grundsätze der Marktsegmentierung Grundsätze der Marktsegmentierung Ausgehend von den drei Verkehrsarten Schienengüterverkehr, Die DB Netz AG ist im Zweifel dazu berechtigt, den Nachweis Schienenpersonenverkehr und Schienenpersonenfernverkehr der Betrauung mit öffentlichen Personenverkehrsdiensten, werden anhand von eindeutigen Segmentierungskriterien die gemeinwirtschaftlichen Verpflichtungen unterliegen, durch Marktsegmente hergeleitet. Die detaillierte Herleitung der einen Aufgabenträger des Schienenpersonennahverkehrs Marktsegmentierung finden Sie in der Anlage 6.1 der SNB 2018. im Sinne des § 1 Abs. 2 des Regionalisierungsgesetzes oder die Vorlage einer repräsentativen, anerkannten wissenschaft Abgrenzung der Verkehrsarten lichen Standards genügenden Erhebung der Reiseweiten anhand der Fahrkarten bzw. der Reisedauer der Beförderungs Schienengüterverkehr fälle anhand einer Verkehrszählung pro Halteabschnitt auf Schienengüterverkehre im Sinne der SNB sind alle Verkehre, Kosten des Zugangsberechtigten zu verlangen. Bei Neu die ausschließlich der nationalen und/oder grenzüber verkehren kann an Stelle der Erhebung der Reiseweiten eine schreitenden Güterbeförderung dienen. Des Weiteren werden entsprechende Marktstudie vorgelegt werden. dem Schienengüterverkehr Güterlokfahrten, Messfahrten und Baumaschinenfahrten zugerechnet sowie Militärzüge Schienenpersonenfernverkehr mit Personenbeförderung und Züge des begleitenden kombi- Dem Schienenpersonenfernverkehr im Sinne der SNB sind nierten Verkehrs (Rollende Landstraße). Zugtrassen zuzuordnen, die der Personenbeförderung dienen und kein Schienenpersonennahverkehr sind. Zusätzlich Schienenpersonenverkehr werden dem Schienenpersonenfernverkehr alle Trassen des Schienenpersonenverkehre im Sinne der SNB sind alle Marktsegmentes „Charter-/Nostalgieverkehre“ unabhängig Verkehre, die mindestens auch der nationalen und/oder von der Länge zugeordnet. grenzüberschreitenden Personenbeförderung dienen bzw. deren Vorleistung. Schienenpersonenverkehre sind zu Zuordnung der Zugtrassen zu Verkehrsarten und Markt- unterscheiden in Schienenpersonenfernverkehr und in segmenten Schienenpersonennahverkehr. Maßgeblich für die Zuordnung in die Marktsegmente ist der Sollfahrplan1. Die endgültige Segmentzuordnung unter Schienenpersonennahverkehr Berücksichtigung der gesamten Trasse erfolgt erst in der Schienenpersonennahverkehr im Sinne der SNB dient über- Abrechnung. Maßgeblich ist in diesem Fall ausschließlich wiegend der Beförderung von Personen im Stadt-, Vorort- die Zuordnung in der Abrechnung. oder Regionalverkehr. Verkehre, die zwei Metropolbahnhöfe Wenn Merkmale der bestellten Trasse nicht zu den Merkmalen mit einer Durchschnittsgeschwindigkeit von mindestens der bestellten Verkehrsart oder des bestellten Marktsegments 130 km/h verbinden, dienen nicht dem Stadt-, Vorort- oder passen, fordert die DB Netz AG die vom anmeldenden ZB oder Regionalverkehr. Der Verkehr auf allen sonstigen Halte dem einbezogenen EVU benannten Personen oder Stellen unver- abschnitten dient im Zweifel dann dem Stadt-, Vorort- oder züglich zur Plausibilisierung der Angaben in der Anmeldung Regionalverkehr, wenn ein Zug mehrheitlich Reisende auf. Für die Vorlage gelten die Fristen nach Ziffern 4.2.1.1 befördert, deren Reiseweite 50 km oder deren Reisezeit bzw. 4.2.2.2 der SNB 2018 entsprechend, mit der Maßgabe, eine Stunde nicht überschreitet. dass die DB Netz AG bei fehlender Plausibilisierung innerhalb der dort genannten Fristen berechtigt ist, die Trasse auf Basis der Fahrplandaten einer Verkehrsart oder einem Marktseg- ment zuzuordnen und dem ZB ein entsprechendes Angebot unter Berücksichtigung dieser Zuordnung zu unterbreiten. 1 Der Sollfahrplan bezeichnet die räumliche und zeitliche Lage der Zugtrasse, wie sie zwischen der DB Netz AG und dem ZB gemäß § 20 Abs. 1 ERegG vereinbart wurde. 5
Marktsegmente im SPFV Marktsegmente im SPFV SPFV Metro Tag Entgelthöhe Charter/ Lok-/ Punkt-zu- Basic Nacht Geschwindigkeits Nostalgie Leerfahrt Punkt abhängig Metro Tag Basic Nacht Lok-/Leerfahrt Express Express Express Express* * Nur als Teil einer Trasse der Marktsegmente „Metro Tag Express“, „Basic Express“ oder „Nacht Express“. Segment „Metro Tag“ oder Das Marktsegment „Metro Tag“ umfasst alle Lastfahrten des SPFV, die zwischen mindestens zwei Metropolbahnhöfen1 die als Züge des SPFV von Montag bis Sonntag inklusive und/oder aufkommensstarken Grenzstellen2 sowie von Montag bundeseinheitlicher Feiertage im Zeitraum von 20 Uhr bis bis Freitag mit Ausnahme bundeseinheitlicher Feiertage im 23 Uhr sowie an Samstagen und Sonntagen sowie bundes- Zeitraum von 6 Uhr bis 20 Uhr sowie von Samstag bis Sonntag einheitlicher Feiertage im Zeitraum von 6 Uhr bis 9 Uhr und an bundeseinheitlichen Feiertagen von 9 Uhr bis 20 Uhr verkehren. verkehren. Segment „Nacht“ Das Marktsegment „Nacht“ umfasst – mit Ausnahme von Segment „Basic“ Charter- und Nostalgieverkehren – alle Lastfahrten des SPFV, Das Marktsegment „Basic“ umfasst alle Lastfahrten des SPFV, die im Zeitraum von 23 Uhr bis 6 Uhr verkehren. die entweder Segmentwechsel nicht zwischen zwei Metropolbahnhöfen und/oder Bei den oben genannten Marktsegmenten ist ein Segment- aufkommensstarken Grenzstellen sowie von Montag bis wechsel innerhalb einer Zugtrasse möglich. Erfüllt eine Trasse Sonntag inklusive bundeseinheitlicher Feiertage im in Teilabschnitten Kriterien unterschiedlicher Marktsegmente, Zeitraum von 6 Uhr bis 23 Uhr verkehren, so wird die Trasse anteilig gemäß den räumlichen und zeit- lichen Kriterien den jeweiligen Marktsegmenten zugeordnet, z. B. Wechsel innerhalb der Trasse von dem Segment „Basic“ in das Segment „Nacht“. 1 Metropolbahnhöfe sind alle Bahnhöfe mit einem täglichen Reisendenaufkommen von mindestens 50.000 Reisenden im öffentlichen SPV im Jahr 2015. Diese sind der Anlage 6.0 der SNB 2018 zu entnehmen. 2 Aufkommensstarke Grenzstellen sind alle Grenzstellen der DB Netz AG zum Ausland, über die mehr als 5.250 Züge des SPFV geführt wurden. Diese sind der Anlage 6.0 der SNB 2018 zu entnehmen. 6
Marktsegmente im SPFV Segment „Punkt-zu-Punkt-Verkehr“ Segment „Charter-/Nostalgieverkehre“ Das Marktsegment „Punkt-zu-Punkt-Verkehr“ umfasst alle Das Marktsegment „Charterverkehre“ umfasst alle Lastfahr- Lastfahrten des SPFV, die zwischen 6 Uhr und 23 Uhr unter ten im SPFV, die zu einem bestimmten, für alle Teilnehmer folgenden Bedingungen verkehren: gleichen und gemeinsam verfolgten Zweck angeboten werden. Keine bestellten Anschlüsse. Zwischenhalte dienen nur entweder dem Einstieg oder dem Gewährung einer zeitlichen Flexibilität des Fahrplan- Ausstieg von Reisenden oder erfolgen aufgrund von Lok konstruktionsspielraums im Sinne der Ziffer 4.2.1.6 führererholungshalt oder Personalwechsel. Die Relation im der SNB von +/– 30 Minuten in Bezug auf den Abfahrts- „Charterverkehr“ darf maximal 30 Mal in der Netzfahrplan und Ankunftszeitpunkt, d. h. insgesamt ein Konstruk- periode durch den ZB bedient werden. Wird die Relation tionsspielraum von 60 Minuten. tatsächlich mehr als 30 Mal bedient, werden die betroffenen Soweit der Verkehr zwischen zwei Metropolbahnhöfen Trassen sowie die zuvor diesem Verkehr zugeschiedenen verkehrt, darf er nur mit einer Durchschnittsgeschwindig- Trassen im Fahrplanjahr rückwirkend nach den dafür keit gemäß Sollfahrplan von weniger als 130 km/h fahren. geltenden Regelungen den anderen Marktsegmenten des Es dürfen höchstens 4 Fahrten pro Verkehrstag und SPFV zugeordnet. Das entsprechende Trassenentgelt wird Richtung in jedem bestellten Halteabschnitt angemeldet nachgefordert. werden. „Nostalgieverkehre“ sind Lastfahrten im SPFV mit historischen Sämtliche Kriterien müssen auf dem gesamten Laufweg Fahrzeugen, z. B. Dampflokomotiven. zutreffen. Ansonsten ist der Verkehr den anderen Markt segmenten des SPFV zuzuordnen. Eine Bestellung ist im Das Marktsegment „Charter-/Nostalgieverkehre“ kann nur im Netzfahrplan und Gelegenheitsverkehr möglich. Gelegenheitsverkehr unter Beachtung der Fristen als beson- ders aufwendige Bearbeitung gemäß Ziffer 4.2.2.4 der SNB Ob es sich bei dem bestellten SPFV um einen „Punkt-zu-Punkt- angemeldet werden. Erfolgt eine Anmeldung im Netzfahrplan, Verkehr“ handelt, ist bei der Trassenanmeldung als Pflicht so wird diese erst im Gelegenheitsverkehr bearbeitet. angabe zu kennzeichnen. Erfolgt dies nicht, wird der Verkehr gemäß den räumlichen und zeitlichen Kriterien den Markt Ob es sich bei dem bestellten Verkehr um einen „Charter-/ segmenten des SPFV zugeordnet. Nostalgieverkehr“ handelt, ist bei der Trassenanmeldung als Pflichtangabe zu kennzeichnen. Erfolgt dies nicht, wird der Verkehr gemäß den räumlichen und zeitlichen Kriterien den Marktsegmenten des SPFV zugeordnet. 7
Marktsegmente im SPFV Segment „Lok- und Leerfahrt“ Es gelten folgende Entgelthöhen: Das Marktsegment „Lok- und Leerfahrt“ umfasst unabhängig Bei dem Segment „Metro Tag“ steigt das Entgelt ab 101 km/h von Zeit- und Raumkriterien alle Trassennutzungen des SPFV, linear in Abhängigkeit zur Geschwindigkeit bis einschließlich die nicht für die Nutzung durch Fahrgäste freigegeben werden 160 km/h. (keine Lastfahrt). Marktsegmente SPFV Entgelte SPFV in Euro je Trkm Ob es sich bei dem bestellten Schienenpersonenfernverkehr um eine „Lok- und Leerfahrt“ handelt, ist bei der Trassen Metro Tag Min (v ≤ 100 km/h) 5,07 anmeldung als Pflichtangabe zu kennzeichnen. Erfolgt dies Metro Tag Max (v ≥ 160 km/h) 11,63 nicht, wird der Verkehr gemäß den räumlichen und zeitlichen Kriterien den Marktsegmenten des SPFV zugeordnet. Basic 4,51 Nacht 2,51 Marktsegmente mit dem Zusatz „Express“ Lok-/Leerfahrt 2,05 Besteht seitens des Kunden der Wunsch nach einer besonde- ren betrieblichen Behandlung im Störungsfall, so kann er im Charter/Nostalgie 2,05 SPFV bei den Segmenten „Metro Tag“, „Basic“, „Nacht“ und Punkt-zu-Punkt 4,08 „Lok- und Leerfahrt“ den Zusatz „Express“ wählen. Dies ist bei der Trassenanmeldung zu kennzeichnen. Eine Zuordnung kann nur für die gesamte Trasse erfolgen. Das jeweilige Entgelt für Marktsegmente mit dem Zusatz „Express“ liegt um 2 Euro je Trkm über dem Entgelt für das In den Marktsegmenten mit dem Zusatz „Express“ wird entsprechende Marktsegment ohne den Zusatz. Zügen des SPFV gemäß Richtlinie 420.0201 (vgl. Anlage 2.4.2 der SNB 2018) grundsätzlich Vorrang in der betrieblichen Durchführung vor allen Zügen gewährt, mit Ausnahme von dringlichen Hilfszügen und anderen Zügen des SPFV mit dem Zusatz „Express“. 8
Marktsegmente im SPNV Marktsegmente im SPNV Für den SPNV erfolgt die Segmentierung gemäß § 37 ERegG Die Leerfahrtsegmente umfassen alle Trassennutzungen des und Beschluss BK 10-16-0008 E der BNetzA nach Bundes- SPNV, die nicht für die Nutzung durch Fahrgäste geplant und ländern. Jedes Bundesland hat ein eigenes Last- und Leer- freigegeben werden (keine Lastfahrten). Ob es sich bei dem fahrtsegment. bestellten SPNV um eine „Lok- und Leerfahrt“ handelt, ist bei der Trassenanmeldung als Pflichtangabe zu kennzeichnen. Erfolgt dies nicht, wird der Verkehr als Lastfahrt gemäß den räumlichen Kriterien den Marktsegmenten des SPNV zugeordnet. SPNV Baden- Baden- Hessen Sachsen Hessen Sachsen Württemberg Württemberg Lastfahrt Lastfahrt Leerfahrt Leerfahrt Lastfahrt Leerfahrt Mecklenburg- Sachsen- Mecklenburg- Sachsen- Bayern Bayern Vorpommern Anhalt Vorpommern Anhalt Lastfahrt Leerfahrt Lastfahrt Lastfahrt Leerfahrt Leerfahrt Schleswig- Schleswig- Berlin Niedersachsen Berlin Niedersachsen Holstein Holstein Lastfahrt Lastfahrt Leerfahrt Leerfahrt Lastfahrt Leerfahrt Nordrhein- Nordrhein- Brandenburg Thüringen Brandenburg Thüringen Westfalen Westfalen Lastfahrt Lastfahrt Leerfahrt Leerfahrt Lastfahrt Leerfahrt Rheinland- Rheinland- Bremen Bremen Pfalz Pfalz Lastfahrt Leerfahrt Lastfahrt Leerfahrt Hamburg Saarland Hamburg Saarland Lastfahrt Lastfahrt Leerfahrt Leerfahrt 9
Marktsegmente im SPNV Die durchschnittlichen Trassenentgelte je Marktsegment Es gelten folgende Entgelthöhen: wurden gemäß § 37 ERegG so bemessen, dass sie den durch- Entgelte SPNV schnittlichen Entgelten je Land in der Netzfahrplanperiode Marktsegmente SPNV in Euro je Trkm 2016/2017 entsprechen. Lastfahrt Leerfahrt Baden-Württemberg 5,112 2,990 Bayern 4,983 3,151 Berlin 5,413 3,290 Brandenburg 5,531 3,456 Bremen 5,439 3,520 Hamburg 4,778 2,884 Hessen 4,864 2,954 Mecklenburg-Vorpommern 5,406 3,265 Niedersachsen 5,189 3,375 Nordrhein-Westfalen 4,970 3,340 Rheinland-Pfalz 5,155 3,141 Saarland 5,279 3,194 Sachsen 5,219 3,199 Sachsen-Anhalt 5,187 3,115 Schleswig-Holstein 5,285 3,255 Thüringen 5,226 3,180 10
Marktsegmente im SGV Marktsegmente im SGV SGV Gefahrgut- Gefahrgut- Güternah- Sehr schwer güternah- Lokfahrt Standard ganzzug verkehr verkehr Segment „Sehr schwer“ maximal 370 Metern aufweist, das Wagenzuggewicht 3.000 Das Marktsegment „Sehr schwer“ umfasst alle Trassennutz Tonnen nicht überschreitet und in dem nicht ausschließlich ungen des SGV, bei denen das Wagenzuggewicht 3.000 Tonnen gefährliche Güter transportiert werden. überschreitet. Güternahverkehrstrassen dürfen nicht innerhalb von vier Segment „Gefahrgutganzzug“ Stunden räumlich aneinander anschließend bestellt werden, Das Marktsegment „Gefahrgutganzzug“ umfasst alle Trassen- es sei denn, es handelt sich um eine streckenidentische Rück- nutzungen des SGV mit einem Wagenzuggewicht bis fahrt zum ursprünglichen Startpunkt oder eine „vollständige einschließlich 3.000 Tonnen, die ausschließlich gefährliche Zugbehandlung“ hat stattgefunden. Güter nach dem Gefahrgutbeförderungsgesetz und der darauf basierenden Verordnung GGVSEB (einschließlich dem RID) Segment „Lokfahrt“ transportieren (vergleiche Richtlinie 402.0202A1, vgl. Anlage Das Marktsegment „Lokfahrt“ umfasst Trassennutzungen des 2.4.2 der SNB). SGV mit Lokomotiven sowie Baumaschinen einschließlich deren betrieblich nicht kuppelbarer integraler Bestandteile Segment „Gefahrgutgüternahverkehr“ (z. B. Gleisstopfmaschinen). Es dürfen keine kuppelbaren Das Marktsegment „Gefahrgutgüternahverkehr“ umfasst alle Wagen Bestandteil der Zugkonfiguration sein. Trassennutzungen, bei denen der jeweilige Zug auf einer Trasse nicht weiter als 75 km fährt, eine Wagenzuglänge Ob es sich bei dem bestellten Schienengüterverkehr um eine von maximal 370 Metern aufweist, das Wagenzuggewicht Lokfahrt handelt, ist bei der Trassenanmeldung als Pflicht 3.000 Tonnen nicht überschreitet und in dem ausschließlich angabe zu kennzeichnen. Erfolgt dies nicht, wird der Verkehr gefährliche Güter transportiert werden. gemäß den Segmentierungskriterien den sonstigen Markt segmenten des Schienengüterverkehrs zugeordnet. Gefahrgutgüternahverkehrstrassen dürfen nicht innerhalb von vier Stunden räumlich aneinander anschließend bestellt Segment „Standard“ werden, es sei denn, es handelt sich um eine streckeniden Alle Trassennutzungen des SGV, die nicht den Marktsegmen- tische Rückfahrt zum ursprünglichen Startpunkt oder eine ten „Sehr schwer“, „Gefahrgutganzzug“, „Gefahrgutgüter- „vollständige Zugbehandlung“ hat stattgefunden. nahverkehr“, „Güternahverkehr“ oder „Lokfahrt“ zuzuordnen sind, werden dem Marktsegment „Standard“ zugeordnet. Segment „Güternahverkehr“ Das Marktsegment „Güternahverkehr“ umfasst alle Trassen- Weitere Segmente im SGV ergeben sich aus der Kombination nutzungen des SGV, bei denen der jeweilige Zug auf einer der oben dargestellten Segmente mit zusätzlichen planerischen Trasse nicht weiter als 75 km fährt, eine Wagenzuglänge von oder betrieblichen Charakteristika. 11
Marktsegmente im SGV Der Kunde entscheidet selbst, ob er die zusätzlichen plane- Ausnahmen gelten bei folgenden Voraussetzungen: rischen oder betrieblichen Eigenschaften in Anspruch Die Trasse überschreitet eine Fahrzeit von vier Stunden; nehmen möchte. Dies ist bei der Trassenanmeldung jeweils für jeden vollen vier-Stunden-Fahrzeitraum wird maximal zu kennzeichnen. Die Eigenschaften können jeweils nur für ein Verkehrshalt – ohne Angabe einer konkreten Zeit – eine gesamte Trasse genutzt und bestellt werden. angemeldet und als Haltegrund wird ausschließlich Personalwechsel oder Lokführer-Erholungshalt (vgl. Ril Planerische Charakteristika 402.0202A01, Anlage 2.4.2 der SNB) angegeben. Z-Flex R-Flex Betriebliche Charakteristika Zu den planerischen Charakteristika zählen die zeitliche Express Schnell Flexibilität „Z-Flex“ und die räumliche Flexibilität „R-Flex“, die allen SGV-Verkehren im Netzfahrplan außer dem Segment Besteht seitens des Kunden der Wunsch nach einer besonde- „Lokfahrt“ zur Verfügung stehen. Trassenanmeldungen mit ren betrieblichen Behandlung im Störungsfall, so kann er im dem Zusatz „Z-Flex“ und „R-Flex“ können nicht unter SGV zwischen den Charakteristika „Express“ oder „Schnell“ Bezugnahme auf eine Rahmvertragskapazität angemeldet wählen. Diese Charakteristika stehen jedem SGV-Verkehr im werden. Netzfahrplan und Gelegenheitsverkehr außer den Segmenten „Sehr schwer“ und „Lokfahrt“ zur Verfügung. „Z-Flex“ In den Marktsegmenten mit dem Zusatz „Z-Flex“ wird der „Express“ DB Netz AG eine zeitliche Flexibilität hinsichtlich der In Marktsegmenten mit dem Zusatz „Express“ wird Zügen des Fahrplankonstruktion des Sollfahrplans im Sinne der Ziffer SGV gemäß Richtlinie 420.0201 (vgl. Anlage 2.4.2 der SNB) 4.2.1.6 der SNB von +/– 120 Minuten in Bezug auf den grundsätzlich Vorrang in der betrieblichen Durchführung vor Abfahrts- und Ankunftszeitpunkt und jeden kundenbestellten allen Zügen gewährt, mit Ausnahme von dringlichen Hilfszügen Haltezeitpunkt gewährt, d. h. insgesamt einen Konstruktions- und Zügen des SPFV mit dem Zusatz „Express“ sowie anderen spielraum von 240 Minuten. Zügen des SGV mit dem Zusatz „Express“. Die Durchführung von „Qualifizierten Schätzungen“ (QS) und „Konzeptionellen „R-Flex“ Schätzungen“ (KS) im Baubetriebsmanagement richtet sich In den Marktsegmenten mit dem Zusatz „R-Flex“ wird der nach Richtlinie 402.0305 (vgl. Anlage 2.4.2 der SNB). DB Netz AG zusätzlich zur zeitlichen Flexibilität analog des Segments „Z-Flex“ eine räumliche Flexibilität in der Fahr „Schnell“ plankonstruktion hinsichtlich sämtlicher möglicher Laufwege In den Marktsegmenten mit dem Zusatz „Schnell“ wird Zügen bei Beibehaltung des Start- und Zielpunktes eingeräumt. des SGV im Rahmen der Richtlinie 420.0201 (vgl. Anlage 2.4.2 Räumlich bindend für die Trassenkonstruktion sind aus- der SNB) grundsätzlich Vorrang in der betrieblichen Durch schließlich Start- und Zielpunkt. führung vor allen Zügen der Marktsegmente des SGV gewährt, mit Ausnahme von dringlichen Hilfszügen und anderen Zügen Enthält die Trassenanmeldung Verkehrshalte für die Trassen- mit dem Zusatz „Express“ bzw. „Schnell“. Die Durchführung konstruktion, liegt keine räumliche Flexibilität vor. von „Qualifizierten Schätzungen“ (QS) und „Konzeptionellen Schätzungen“ (KS) im Baubetriebsmanagement richtet sich nach Richtlinie 402.0305 (vgl. Anlage 2.4.2 der SNB). 12
Marktsegmente im SGV Es gelten folgende Entgelthöhen: Das jeweilige Entgelt für die Zusätze „Z-Flex“ und „R-Flex“ liegt um 0,10 Euro je Trkm unter dem Trassenentgelt Marktsegmente SGV Entgelte SGV in Euro je Trkm für das entsprechende Marktsegment ohne Zusatz. Bei dem Zusatz „R-Flex“ werden darüber hinaus nur die Strecken Standard 2,83 kilometer des kürzesten Laufwegs für die vereinbarte Relation Sehr schwer 4,05 als Trassenkilometer zugrunde gelegt. Gefahrgutganzzug 3,46 Das jeweilige Entgelt für den Zusatz „Schnell“ liegt um Gefahrgutgüternahverkehr 1,88 0,50 Euro je Trkm über dem Trassenentgelt für das entsprechende Marksegment ohne Zusatz. Güternahverkehr 1,67 Lokfahrt 1,67 Das jeweilige Entgelt für den Zusatz „Express“ liegt um 2 Euro je Trkm über dem Trassenentgelt für das ent sprechende Marksegment ohne Zusatz. 13
Weitere Elemente Weitere Elemente Neuverkehrsnachlass Entgelt für Angebotserstellung Zur Förderung der Entwicklung neuer Eisenbahnverkehre Die Aufwendungen für die Bearbeitung von Anträgen auf gewährt die DB Netz AG allen ZB zeitlich begrenzte Nachlässe Zuweisung von Zugtrassen sind im Trassenentgelt enthalten. in Form eines prozentualen Abschlags in Höhe von 20 Pro- Aus diesem Grund wird bei Nichtannahme einer angemel zent auf das Trassenentgelt. Der Neuverkehrsnachlass wird deten Zugtrasse ein Bearbeitungsentgelt für die Angebots nicht auf die Lärmabhängige Entgeltkomponente angewandt. erstellung erhoben. Diese Regelung findet keine Anwendung bei berechtigten Beanstandungen des ZB. Zur Erlangung des Nachlasses muss der ZB spätestens mit Anmeldung der Zugtrasse einen Antrag bei der DB Netz AG Das Entgelt für die Angebotserstellung errechnet sich aus den für den Rabatt stellen. Damit es sich um einen Neuverkehr Fahrplankosten im Rahmen der unmittelbar zugbedingten handelt, muss der ZB schriftlich darlegen, dass es sich Kosten, multipliziert mit den Trassenkilometern der konstru um einen im intermodalen Wettbewerb für die Schiene neu ierten Trassen, multipliziert mit der Anzahl der beantragten gewonnenen oder vollständig neuen Verkehr handelt, Verkehrstage. der mit einer Mindestanzahl von 10 Zugtrassen innerhalb von 12 Monaten ab Betriebsaufnahme verkehrt. Entgelt für Angebotserstellung = Fahrplankosten × Trkm × Anzahl der Verkehrstage Kein neuer Verkehrsdienst zur Erlangung eines Neuverkehrs- nachlasses liegt vor, wenn: Die für das Entgelt für die Angebotserstellung zugrunde der Laufweg verlagert wird; liegenden Fahrplankosten je Marktsegment werden in Anlage eine Verlängerung bestehender Laufwege erfolgt, auf das 6.2 der SNB 2018 (Liste der Entgelte) ausgewiesen. Teilstück, das bereits vorher befahren wurde; eine Verkürzung bestehender Laufwege erfolgt; LaTPS ein Mengentausch zwischen Marktsegmenten im Schienen- Die DB Netz AG hat zum Fahrplanwechsel am 09.12.2012 verkehr erfolgt; ein lärmabhängiges Trassenpreissystem (LaTPS) für den ein Mengentausch zwischen den Zugangsberechtigen Schienengüterverkehr eingeführt und steht damit vollum (intramodale Gewinnung) erfolgt. fänglich zur nachhaltigen Reduzierung von Schienenver- kehrslärm. Der Nachlass wird für die Dauer von 12 Monaten ab Betriebs aufnahme gewährt. Mit der Einführung des LaTPS will die DB Netz AG die Wirkung des an die Wagenhalter gerichteten Förderprogramms des BMVI unterstützen und einen ergänzenden finanziellen Anreiz zur Umrüstung und zum Einsatz leiser Güterwagen bieten. Ziel ist es, den Schienenverkehrslärm bis 2020 deutlich und dauerhaft zu reduzieren. 14
Weitere Elemente Das LaTPS adressiert ausschließlich Eisenbahnverkehrsunter- Fahrten außerhalb der Streckenöffnungszeiten nehmen und sieht ab Netzfahrplanwechsel 2017/2018 einen Die Besetzung der Stellwerke ist mit dem Trassenentgelt Zuschlag in Höhe von 4,0 % auf das Trassenentgelt für laute abgegolten, wenn es sich um eine Bestellung im Rahmen des Güterzüge sowie einen laufleistungsabhängigen Bonus Netzfahrplans handelt oder das Stellwerk im Gelegenheits in Höhe von 0,5 Cent pro Achskilometer (max. 211 Euro verkehr bereits besetzt ist. Ein zusätzliches Entgelt wird je Achse) für den Einsatz leiser umgerüsteter Wagen vor. erhoben, wenn die Besetzungen von Stellwerken im Gelegen- Leise Güterzüge zahlen keinen Zuschlag, wenn sie je Verkehrs heitsverkehr zusätzlich erfolgen. tag und Zugnummer einen entsprechenden Nachweis – nach Formatvorlage der DB Netz AG (Download-Version unter Ein Anspruch auf die Leistung besteht nur, wenn mindestens www.dbnetze.com/latps) – bis zum ersten Werktag des 2 Wochen vor der beabsichtigten Zugfahrt die Leistung durch Folgemonats per Selbstdeklaration erbringen. Ein Zug gilt den ZB angemeldet wird. per Definition als leise, wenn er zu mindestens 90 % aus leisen Güterwagen besteht. Das Entgelt beträgt 30 Euro je Mitarbeiter und angefangene 30 Minuten. Die Einnahmen aus dem LaTPS werden ausschließlich zur Finanzierung des Bonus verwendet. Die Voraussetzung zur Je angefangene Schicht werden mindestens drei Besetzungs- Erlangung des Bonus ist die mittels Umrüstung auf LL- oder stunden gerechnet. Dies betrifft diejenigen Fälle, in denen K-Sohle dauerhafte Einhaltung der Grenzwerte nach der eine außerplanmäßige Streckenöffnung nicht durch arbeits- „Technischen Spezifikation für die Interoperabilität (TSI) rechtlich zulässige Verlängerung einer bereits andauernden Lärm“. Schicht erzielt werden kann. Sofern mehrere Zugangsberech- tigten eine Strecke zur gleichen Zeit außerhalb der regulären Die Laufzeit des LaTPS ist auf 8 Jahre begrenzt. Der Bonus Streckenöffnungszeiten nutzen, werden die zusätzlichen wird letztmals 2021 ausgezahlt für Sachverhalte, die in der Entgelte für die Besetzung der Betriebsstellen auf die Fahrplanperiode 2019/2020 begründet wurden. Wenn bis beteiligten Zugangsberechtigten gleichmäßig aufgeteilt. Dezember 2020 keine ordnungspolitischen Maßnahmen Dritter zum Tragen kommen, wird die DB Netz AG eine Ist eine Verlängerung der Streckenöffnungszeit bei beste Folgeregelung zum Dezember 2020 treffen, die entweder henden Einzelnutzungsverträgen aufgrund einer Umleitung zu einer weiteren Verteuerung des Einsatzes nicht umgerüs in Folge von Baumaßnahmen notwendig, wird für diese teter Güterwagen führt oder deren Einsatzmöglichkeiten Verlängerung kein gesondertes Entgelt erhoben. Ebenfalls einschränkt. wird kein gesondertes Entgelt erhoben, wenn eine Fahrt außerhalb der Streckenöffnungszeiten stattfindet und die Weitere Informationen wie u.a. die Broschüre „Leise Güter DB Netz AG dies zu vertreten hat. wagen – Fördersysteme zur Lärmminderung im Schienen güterverkehr“ der DB Netz AG finden Sie im Internet unter www.dbnetze.com/latps. 15
Anreize und Maluszahlungen Anreize und Maluszahlungen Kompensation von Trassenmehrkosten wegen Kodierungen der Verspätungsursachen baubedingter Umleitung im SGV im Netzfahrplan a) Mängel bezüglich der Schienenwege: Im Netzfahrplan angemeldete Trassen des SGV (mit Ausnahme VU 22 (Bauwerke) von Lokfahrten) werden unter folgenden Voraussetzungen in VU 23 (Fahrbahn) Bezug auf die Berechnung des Trassenentgelts für die hiervon VU 30 (Mängellangsamfahrstelle) betroffenen Verkehrstage behandelt wie Trassen, die dem VU 31 (Bauarbeiten) Marktsegment „Räumliche Flexibilität“ („R-Flex“) zuge- VU 32 (Unregelmäßigkeiten bei Bauarbeiten) ordnet sind: VU 83 (Schmierfilm) Die Bestellung der Trasse erfolgte zum Netzfahrplan. b) Mängel bezüglich der Steuerungs- und Sicherungssysteme: Spätere Änderungen sind dann unschädlich, wenn diese die VU 21 (Fernmeldeanlagen) ursprünglich vereinbarte zeitliche und räumliche Lage nicht VU 24 (Bahnübergangsicherungsanlagen) berühren. Ebenfalls unschädlich sind bloße Veränderungen VU 25 (Anlagen Leit- und Sicherungstechnik) der Anzahl der Verkehrstage. c) Mängel bezüglich der streckenbezogenen Versorgung mit Aufgrund einer Baumaßnahme, die in den Planungspara- Fahrstrom: metern (gemäß Richtlinie 402.0305) veröffentlicht und im VU 20 (Oberleitungsanlagen) Netzfahrplan berücksichtigt wurde, kann mindestens ein d) Personalbedingte Mängel: angemeldeter Laufwegpunkt (Betriebsstellen) im Einzel- VU 12 (Fehldisposition) Infrastrukturnutzungsvertrag nicht umgesetzt werden oder VU 18 (Betriebliches Personal Netz) es wurde aufgrund einer solchen Baumaßnahme im Vorfeld VU 28 (Technisches Personal Netz) der Netzfahrplanerstellung eine Anmeldung durch den ZB über einen Umleitungsweg zwischen ZB und DB Netz AG Eine automatische Entgeltminderung erfolgt, wenn die vereinbart oder der ZB hat aufgrund einer Totalsperrung in Zusatzverspätungsminuten aufgrund einer Störung einen Folge einer solchen Baumaßnahme die Trasse über einen verkehrsartspezifischen Schwellwert überschreiten. Der Umleitungsweg angemeldet. Schwellwert liegt in den Verkehrsarten Schienenpersonen- fern- und Schienenpersonennahverkehr sowie bei den Entgeltminderung bei nicht vertragsgemäßem Zustand/ Marktsegmenten „Schnell“ und „Express“ der Verkehrsart Minderung auf Verlangen Schienengüterverkehr bei 6 Minuten, bei allen anderen Bei nicht vertragsgemäßem Zustand des Schienenweges, der Schienengüterverkehrsmarktsegmenten bei 31 Minuten. zugehörigen Steuerungs- und Sicherungssysteme sowie der zugehörigen Anlagen zur streckenbezogenen Versorgung mit Die nach den SNB 2018 der DB Netz AG gewährte automatische Fahrstrom, mindert die DB Netz AG das Trassenentgelt. Gemäß Entgeltminderung beträgt den SNB 2018 der DB Netz AG reduziert die DB Netz AG unauf- im SPFV 3 Euro je Zusatzverspätungsminute gefordert das geschuldete Nutzungsentgelt im Falle der nach- im SPNV 2 Euro je Zusatzverspätungsminute folgend genannten Mängel, wenn diese dazu geführt haben, im SGV 1 Euro je Zusatzverspätungsminute dass aufgrund einer Störung Zusatzverspätungsminuten gemäß des Richtlinienmoduls 420.9001 (Anlage 6.5.1 der SNB) min- Mängel, die nicht unter Ziffer 6.4.3.1 der SNB 2018 auf destens in nachfolgend genannter Höhe kodiert wurden. geführt sind, können nur unter folgenden von dem ZB Die Minderung erfolgt unabhängig davon, ob die DB Netz AG darzulegenden Voraussetzungen geltend gemacht werden: diesen Mangel zu vertreten hat. Der Mangel liegt nicht im Risikobereich des ZB; 16
Anreize und Maluszahlungen der ZB hatte bei Abschluss des Einzelnutzungsvertrags Das Formular zur Trassenanmeldung baubedingter zusätz keine Kenntnis oder grob fahrlässige Unkenntnis vom licher Leistungen sowie ein Leitfaden zum Ausfüllen finden Mangel, es sei denn, die DB Netz AG hätte den Mangel Sie unter www.dbnetze.com/formulare. arglistig verschwiegen; und der ZB hat den Mangel unverzüglich nach Kenntnis der Entgeltregelung bei Schienenersatz- bzw. Busnotverkehr DB Netz AG angezeigt. Ist die Schieneninfrastruktur aufgrund geplanter Maßnahmen (z. B. Baumaßnahmen), unvorhergesehener Störungen oder Die Minderung auf Verlangen wird aufgrund einer konkreten aus Gründen, die das EVU fahrzeug- und/oder personal schriftlichen Mängelanzeige vorgenommen. Eine Minderung bedingt zu vertreten hat, für einen vorübergehenden Zeit- für Mängel, die nicht auf dem Zustand des Schienenwegs, raum nicht verfügbar, greifen die Regelungen zum Schienen der zugehörigen Steuerungs- und Sicherungssysteme sowie ersatzverkehr (vgl. SNB 2018 Ziffer 3.5.6.1) bzw. Busnot der zugehörigen Anlagen zur streckenbezogenen Versorgung verkehr (vgl. SNB 2018 Ziffer 3.5.6.2). mit Fahrstrom beruhen oder nicht den Netzzugang nach § 10 ERegG beeinträchtigen, ist ausgeschlossen. Ist aufgrund geplanter Maßnahmen die Einrichtung von Schienenersatzverkehr (SEV) notwendig, so obliegt die Orga- Entgeltregelung bei Umleitung aufgrund von Baumaß nisation des SEV dem jeweiligen EVU. Während der Dauer der nahmen nach Zustandekommen des Einzelnutzungs Maßnahme entfallen die Nutzungsentgelte für die Zugtrasse. vertrags (ENV) Die Kosten für den SEV werden vollständig vom ZB bzw. dem Ergibt sich für eine vertraglich vereinbarte Zugtrasse aufgrund EVU getragen. von Baumaßnahmen, die nicht im ENV für die betreffende Zugtrasse berücksichtigt wurden, ein vom ENV abweichender Die Einrichtung und Organisation von Busnotverkehr (BNV) Laufweg (Umleitung), so wird nur das Trassenentgelt für den obliegt dem jeweiligen EVU. Die Kosten des BNV werden Laufweg in Rechnung gestellt, der dem ENV zugrunde liegt. von der Partei getragen, deren Verantwortungsbereich die vorübergehende Nichtverfügbarkeit zuzurechnen ist. Diese Regelung gilt nicht für Zugtrassen, bei denen dem ZB oder dem einbezogenen EVU zum Zeitpunkt der Annahme Ist die Ursache der vorübergehenden Nichtverfügbarkeit dem des Trassenangebots der veränderte Laufweg bereits bekannt Verantwortungsbereich der DB Netz AG zuzurechnen, erfolgt war. In diesem Fall wird das Trassenentgelt für den tatsäch- eine Übernahme der Kosten des BNV durch die DB Netz AG lich genutzten Laufweg berechnet. ausschließlich auf Basis marktüblicher Verrechnungssätze. Der Anspruch auf Entgeltminderung bei nicht vertragsgemäßem Für Zugtrassen, die aufgrund nicht im ENV enthaltener Bau- Zustand gem. Ziffer 6.4.3 der SNB ist ausgeschlossen. maßnahmen zusätzlich notwendig werden, ist kein Trassen- entgelt zu entrichten. Zu diesen Zugtrassen zählen u. a. Ist die Ursache der vorübergehenden Nichtverfügbarkeit Zu- und Abführungsfahrten zu einem Schienenersatzverkehr, dem Verantwortungsbereich des ZB oder des einbezogenen Drehfahrten aufgrund baubedingter Einschränkungen, Zu- EVU zuzurechnen, hat dieses die Kosten des BNV zu tragen. und Abführungsfahrten zu einer anderen als der gewöhn lichen Abstell- oder Tankanlage, Zu- und Abführungsfahrten Gleiches gilt für den Fall, dass die Ursache der Nichtverfüg- von Triebfahrzeugen oder zusätzliche Verkehre aufgrund einer barkeit weder dem Verantwortungsbereich der DB Netz AG Änderung der Zugcharakteristik (z. B. Ablasten aufgrund noch dem eines ZB oder des einbezogenen EVU zugeordnet geringerer Grenzlast einer Umleitungsstrecke). werden kann. 17
Änderungen und Stornierung Änderungen und Stornierung Änderungen Stornierungsregelungen Eine Änderung nach Vertragsschluss durch den ZB ist nur bis Die DB Netz AG hat zum TPS 2018 ihre bestehenden Stor- zur geplanten Abfahrtszeit möglich. Für jede Änderung wird nierungsregelungen überarbeitet. Die Notwendigkeit der ein Änderungsentgelt in Abhängigkeit vom Fahrplankonstruk- Anpassung ergibt sich aus der hohen Nachfrage nach tionsaufwand erhoben. Folgende Tatbestände stellen Fahrwegkapazitäten im Gelegenheitsverkehr bzw. unter Änderungen dar, für die ein Änderungsentgelt erhoben wird: 24 Stunden. Mit der Anpassung der Staffelung und der Änderung der Geschwindigkeit ohne Änderung des prozentualen Entgelthöhen soll ein Anreiz für eine frühzeitige Verkehrstages Stornierung von zugewiesener Kapazität und somit ein Anreiz Änderung zeitliche Lage ohne Änderung des Verkehrstages für eine effiziente Nutzung der Schienenwegkapazität erzielt werden. Das Änderungsentgelt entspricht dem Anteil der Kosten, die unmittelbar aufgrund des Zugbetriebs anfallen, für die Bear- Eine Stornierung nach Vertragsschluss durch den ZB ist nur beitung von Anträgen auf Zuweisung von Zugtrassen. bis zur geplanten Abfahrtszeit möglich. Die Erhebung von Stornierungsentgelten ist abhängig vom Stornierungssach Das Änderungsentgelt errechnet sich aus den Fahrplankosten verhalt und vom Zeitpunkt der Stornierung. im Netzfahrplan, multipliziert mit den von der Änderung betroffenen Trassenkilometern, multipliziert mit der Anzahl Folgende Tatbestände stellen Stornierungen dar, für die ein der geänderten Verkehrstage. Mindeststornierungsentgelt bzw. ein erhöhtes Stornierungs- entgelt erhoben wird: Änderungsentgelt je Verkehrstag = Änderung Start- und/oder Zielpunkt, Fahrplankosten × betroffene Trkm Laufwegeinkürzungen, Änderung der Geschwindigkeit, wenn durch die Änderung Die für das Änderungsentgelt zugrundeliegenden Fahrplan- auch der Verkehrstag geändert wird, kosten je Marktsegment werden in der Liste der Entgelte Änderung der zeitlichen Lage, wenn durch die Änderung 2018 (Anlage 6.2 der SNB 2018) ausgewiesen. auch der Verkehrstag geändert wird, Abbestellung einer Zugtrasse oder eines Teils einer Zugtrasse Änderungen der Verkehrsarten sind ausgeschlossen. Zudem an einem oder an mehreren Verkehrstagen, und/oder ausgeschlossen ist die Änderung der gesamten Zugtrasse von Änderung des Verkehrstags Last- auf Leerfahrten, d. h. zulässig ist die Änderung von Last- auf Leerfahrten nur für Teile einer Zugtrasse. Soweit ein Marktsegmentwechsel durch den ZB unter Beibe- haltung der Trasse möglich ist, d. h. keiner der vorgenannten Änderungstatbestände vorliegt, erhebt die DB Netz AG für diese Marktsegmentänderung kein gesondertes Änderungs- entgelt. 18
Änderungen und Stornierung Mindeststornierungsentgelt Der aufgrund der Stornierung ersparte Anteil der unmittel Für Stornierungen bis zum 31. Tag vor Abfahrt des Zuges baren Kosten des Zugbetriebs wird bei der Ermittlung des wird grundsätzlich ein Mindeststornierungsentgelt für den erhöhten Stornierungsentgelts abgezogen. Hierfür werden stornierten Verkehrstag in Abhängigkeit vom Fahrplankon vom Entgelt der stornierten Trasse die ersparten unmittel struktionsaufwand erhoben. baren Kosten des Zugbetriebs für die Instandhaltung und für die Abschreibungen abgezogen. Das Mindeststornierungsentgelt entspricht dem Anteil der Kosten, die unmittelbar aufgrund des Zugbetriebs für die Daraus ergibt sich die Berechnungsbasis für das Stornierungs- Bearbeitung von Anträgen auf Zuweisung von Zugtrassen entgelt. Das Stornierungsentgelt ergibt sich als gestaffelter anfallen. prozentualer Anteil dieser Berechnungsbasis. Folgende Prozentsätze hat die DB Netz AG für die Schaffung von Anreizen Das Mindeststornierungsentgelt errechnet sich aus den für die effiziente Nutzung der Schienenwegkapazität zugrunde Fahrplankosten im Netzfahrplan multipliziert mit den von gelegt: der Änderung betroffenen Trassenkilometern multipliziert mit der Anzahl der geänderten Verkehrstage linear bis zu Zeitpunkt der Prozentsatz von einer Obergrenze je Verkehrsart. Stornierung Berechnungsbasis Mindeststornierungsentgelt je Verkehrstag = 30 Tage bis einschließlich 5 Tage vor Abfahrt 15 % Fahrplankosten × betroffene Trkm ≤ Obergrenze 4 Tage bis 24 Stunden vor Abfahrt 30 % Ab 24 Stunden vor Abfahrt bis Abfahrt 80 % Verkehrsart Obergrenze Mindeststornierungsentgelt in Euro Daraus ergeben sich die jeweiligen in der Liste der Entgelte SPFV 241 2018 (Anlage 6.2 der SNB 2018) ausgewiesenen Stornierungs- SPNV 422 entgelte je storniertem Trassenkilometer. SGV 416 Das erhöhte Stornierungsentgelt je Verkehrstag und je Markt- segment berechnet sich wie folgt: Die für das Mindeststornierungsentgelt zugrundeliegenden Fahrplankosten je Marktsegment werden in Anlage 6.2 der Erhöhtes Stornierungsentgelt je Verkehrstag = SNB 2018 ausgewiesen. Trkm × maßgeblicher Stornierungsentgeltsatz Erhöhtes Stornierungsentgelt Werden mehrere Verkehrstage durch den ZB storniert, wird Für Stornierungen innerhalb von 30 Tagen vor Abfahrt des das jeweilige erhöhte Stornierungsentgelt je Verkehrstag Zuges wird ein erhöhtes Stornierungsentgelt für jeden ermittelt und für die betroffenen Verkehrstage addiert. Wird stornierten Verkehrstag abgeleitet vom Entgelt der stornier- eine Trasse an verschiedenen Verkehrstagen storniert und/ ten Trasse und dem Zeitpunkt der Stornierung erhoben. oder geändert, werden das jeweilige erhöhte Stornierungsent Bei Verkehrstagen für die ein erhöhtes Stornierungsentgelt gelt je Verkehrstag und das jeweilige Mindeststornierungs erhoben wird, fällt kein Mindeststornierungsentgelt an. entgelt je Verkehrstag addiert. 19
Impressum Herausgeber Bildnachweis: Titelseite: Deutsche Bahn AG/Christian Schmid DB Netz AG DB Netz AG Seite 2: Deutsche Bahn AG/Frank Kniestedt Theodor-Heuss-Allee 7 Preise und Produkte Seite 3: Deutsche Bahn AG/Uwe Miethe D-60486 Frankfurt am Main Mainzer Landstraße 201–203 Seite 4: Deutsche Bahn AG/Uwe Miethe D-60326 Frankfurt am Main Seite 5: Deutsche Bahn AG/Holger Peters www.deutschebahn.com/fahrweg Seite 6: Deutsche Bahn AG/Max Lautenschläger Änderungen vorbehalten. Seite 7: Deutsche Bahn AG/Pablo Castagnola Einzelangaben ohne Gewähr. Seite 8: Deutsche Bahn AG/Uwe Miethe Stand: Mai 2017 Seite 9: Deutsche Bahn AG/Uwe Miethe Seite 10: Deutsche Bahn AG/Uwe Miethe Seite 11: Deutsche Ban AG/Uwe Miethe Seite 12: Deutsche Bahn AG/Michael Neuhaus Seite 13: Deutsche Bahn AG/Uwe Miethe Seite 14: Deutsche Bahn AG/Volker Emersleben Seite 15: Deutsche Bahn AG/Michael Neuhaus Seite 16: Deutsche Bahn AG/Uwe Miethe Seite 17: Deutsche Bahn AG/Claus Weber Seite 18: Deutsche Bahn AG/Uwe Miethe Seite 19: Deutsche Bahn AG/Uwe Miethe
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