Schlussbericht des Vereins XXIV. Olympische Winter-spiele Graubünden 2022 - Kandidatur XXIV. Olympische Winterspiele und Paralympics Graubünden ...

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Schlussbericht des Vereins XXIV. Olympische Winter-spiele Graubünden 2022 - Kandidatur XXIV. Olympische Winterspiele und Paralympics Graubünden ...
Kandidatur XXIV. Olympische Winterspiele und Paralympics Graubünden 2022

Schlussbericht
des Vereins XXIV. Olympische Winter-
spiele Graubünden 2022

Davos, 9. Dezember 2013
Schlussbericht des Vereins XXIV. Olympische Winter-spiele Graubünden 2022 - Kandidatur XXIV. Olympische Winterspiele und Paralympics Graubünden ...
Schlussbericht Olympische Winterspiele Graubünden 2022

                                            INHALTSVERZEICHNIS

1 Ausgangslage ........................................................................................................5

2 Konzept der Kandidatur Graubünden/Schweiz 2022 ..........................................6

   2.1 Der neue Geist ................................................................................................. 6

   2.2 Die Vision ......................................................................................................... 7

   2.3 Grobkonzept für die Durchführung ................................................................... 7

3 Technische Machbarkeit des Projekts .................................................................8

   3.1 Vorgehensweise................................................................................................ 8

   3.2 Infrastruktur Sport ............................................................................................ 9

   3.3 Olympische Dörfer ........................................................................................... 9

   3.4 Beherbergung ................................................................................................ 10

   3.5 Verkehr .......................................................................................................... 11

   3.6 Raum und Umwelt.......................................................................................... 12

   3.7 Sicherheit ....................................................................................................... 13

   3.8 Personal und Voluntari ................................................................................... 15

   3.9 Paralympics ................................................................................................... 15

4 Nachhaltigkeit, Innovation und Vermächtnis (NIV) ...........................................16

   4.1 Nachhaltigkeit als Grundvoraussetzung ......................................................... 16

   4.2 Das Konzept Nachhaltigkeit, Innovation und Vermächtnis ............................. 17

5 Garantien gegenüber dem IOC ...........................................................................18

6 Kosten und Finanzierung der olympischen Winterspiele ................................20
                                                                                                           Seite 2 von 43
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   6.1 Kandidaturbudget ........................................................................................... 20

      6.1.1 Kosten ..................................................................................................... 20

      6.1.2 Finanzierung der Kandidatur ................................................................... 21

   6.2 Organisations- und Durchführungsbudget (OCOG-Budget)........................... 22

      6.2.1 Kosten der Organisation und Durchführung ............................................ 22

      6.2.2 Finanzierung der Organisation und Durchführung ................................... 24

   6.3 Infrastruktur- und Sicherheitsbudget (Non-OCOG-Budget)............................ 24

      6.3.1 Kosten der Organisation und Durchführung ............................................ 24

      6.3.2 Finanzierung der Infrastruktur und der Sicherheit.................................... 26

7 Volkswirtschaftliche Bedeutung ........................................................................27

   7.1 Beurteilung der wichtigsten Chancen und Risiken ......................................... 27

   7.2 Einschätzung des volkswirtschaftlichen Nutzens ........................................... 29

      7.2.1 Ausgangslage, Ziele und Abgrenzung ..................................................... 29

      7.2.2 Methodische Erläuterungen ..................................................................... 29

      7.2.3 Ergebnisse............................................................................................... 30

      7.2.4 Beurteilung der Studienergebnisse.......................................................... 32

8 Botschaft des Bundesrates ................................................................................33

9 Kreditbeschlüsse.................................................................................................34

   9.1 Bund............................................................................................................... 34

   9.2 Kanton Graubünden ....................................................................................... 35

   9.3 Gemeinden St. Moritz und Davos .................................................................. 36

      9.3.1 Gemeinde St. Moritz ................................................................................ 36

      9.3.2 Gemeinde Davos ..................................................................................... 36

10. Volksabstimmung 3. März 2013.......................................................................36

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   10.1 Unterstützungskomitee ................................................................................ 36

   10.3 Ergebnisse Kantonale Abstimmung ............................................................. 37

11. Schlussrechnung Gesamtprojekt ...................................................................37

12. Auflösung Verein OWS GR 2022 .....................................................................38

13. Kritische Würdigung des Projekts ..................................................................38

14. Fazit ...................................................................................................................42

15. Anhang ..............................................................................................................43

   15.1 Organisation ................................................................................................. 43

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1 Ausgangslage
Die Gremien von Swiss Olympic haben im Vorfeld der Kandidatur Olympische Win-
terspiele Graubünden 2022 (OWS GR 2022) versucht, die für eine Kandidatur zentra-
len Erfolgsfaktoren zu identifizieren. Dies aus der Erfahrung verschiedener Olympi-
akandidaturen, die jeweils in einem frühen Stadium scheiterten. Klarheit bestand da-
rin, dass ein frühzeitiger Einbezug aller betroffenen Kreise (Bund, Kantone, Gemein-
den, Swiss Olympic und Wirtschaft) zwingende Voraussetzung für eine erneute
schweizerische Kandidatur darstellen. In einem ersten Schritt lotete daher Swiss
Olympic die Tragfähigkeit einer weiteren Kandidatur mit Vertreterinnen und Vertre-
tern aus Politik, Wirtschaft, Wissenschaft und Sport aus.
Auf eine entsprechende Anfrage von Nationalrat Tarzisius Caviezel im Jahr 2010
hielt der Bundesrat fest, dass Olympische Spiele dem organisierenden Land eine
einmalige Chance bieten, seine Leistungsfähigkeit der Weltöffentlichkeit unter Be-
weis zu stellen. Weitere Vorteile sah er in der Stärkung der nationalen Identität, im
Imagegewinn und in beträchtlichen positiven Effekten im Bereich der Tourismus-,
Freizeit- und Sportindustrie. Für seine allfällige Bereitschaft, die Durchführung Olym-
pischer Winterspiele in der Schweiz zu unterstützen, formulierte der Bundesrat fol-
gende Rahmenbedingungen: «weisse Spiele» und kurze Wege in einer alpinen
Landschaft, ein Wintersportort als Zentrum sowie Nutzung weitgehend vorhandener
Infrastruktur (Verkehr, Sportanlagen und Beherbergung).
Swiss Olympic erklärte sich in der Folge bereit, eine Eingabe für eine erneute Kandi-
datur zu prüfen und machte am 24. Januar 2011 die Rahmenbedingungen für eine
Schweizer Olympia-Kandidatur bekannt. Diese orientierten sich an den Vorgaben
des Bundesrates. Interessierten Regionen wurde die Möglichkeit eingeräumt, sich für
eine Kandidatur zu bewerben. Bis Juni 2011 gingen zwei Kandidaturen ein. Der Exe-
kutivrat von Swiss Olympic entschied sich im August 2011, eine allfällige Schweizer
Olympia-Kandidatur mit den Standorten Davos und St. Moritz zu prüfen. Graubünden
setzte sich damit gegen eine Bewerbung aus Genf/Waadt/Wallis durch.
Im Dezember 2011 wurde der Verein XXIV. Olympische Winterspiele Graubünden
2022 gegründet, in dem der Kanton Graubünden, die Gemeinden St. Moritz und Da-
vos sowie Vertreter und Vertreterinnen des Bundes und von Swiss Olympic als
Gründungsmitglieder zeichneten. Gestützt auf vertiefte Abklärungen des Vereins zur
Machbarkeit entschied das Sportparlament von Swiss Olympic im Mai 2012 einstim-

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mig, dass die Schweiz eine Kandidatur für die Olympischen Winterspiele 2022 einrei-
chen soll. Dieser Entscheid stand unter dem Vorbehalt, dass die noch ausstehenden
politischen Entscheide auf Bundes-, Kantons- und Gemeindeebene positiv ausfallen.
Gestützt auf eine vertiefte Machbarkeitsstudie (vgl. Ziffer 3), waren sowohl der Bun-
desrat wie auch die Regierung des Kantons Graubünden zur Auffassung gelangt, die
Bestrebungen von Swiss Olympic zur Vorbereitung einer schweizerischen Kandidatur
für die Olympischen Winterspiele 2022 zu unterstützen. Entsprechend erarbeiteten in
der Folge die zuständigen Verwaltungsstellen eine Botschaft zu Handen des eidge-
nössischen Parlaments bzw. eine Botschaft der Regierung an den Grossen Rat des
Kantons Graubünden.

2 Konzept der Kandidatur Graubünden/Schweiz 2022

2.1 Der neue Geist
Im Gegensatz zum Trend der vergangenen Jahre sollte die Kandidatur Graubün-
den 2022 neue Akzente setzen: Keine komplett neuen Infrastrukturen ohne Sicher-
stellung einer sinnvollen Nachnutzung und möglichst wenige Eingriffe in die Natur.
Mit der Konzentration auf die Standorte Davos und St. Moritz löste man sich vom
dualen Konzept, Eiswettbewerbe im urbanen Gebiet und Schneesportdisziplinen in
abgelegenen Bergregionen durchzuführen.

Die Olympischen Spiele sollten gemäss dem Konzept der Kandidatur Graubünden
2022 nicht nur einen sportlichen Grossanlass, sondern ein gesellschaftspolitisches
Projekt von nationaler Bedeutung und internationaler Ausstrahlung darstellen. Kern
der Bewerbung war daher die Vision, im Sinne von Nachhaltigkeit und Innovation,
Entwicklungsschwerpunkte für die nächsten 15 bis 20 Jahre zu konkretisieren und
den kommenden Generationen ein Vermächtnis zu hinterlassen. Vergleichbar mit
dem Bau der Rhätischen Bahn, der 1888 begonnen wurde, deren Schienennetz rund
25 Jahre später praktisch vollendet war und durch die heute noch wirtschaftlicher
Nutzen im Kanton generiert wird. Oder vergleichbar mit den Pionieren in der Hotelle-
rie, die im Engadin bereits Mitte des 19. Jahrhunderts Häuser erbaut haben, die noch
heute über internationales Renomée verfügen.

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2.2 Die Vision
Olympische Spiele haben die Kraft zur nachhaltigen Veränderung und schaffen blei-
bende Werte! Die für die Olympischen Winterspiele Graubünden 2022 entwickelte
Vision folgte dieser Überzeugung:

«Wir überzeugen die Welt mit olympischen Spielen inmitten unserer Bergwelt. Da wo
der Winter zu Hause ist. Unsere Berge definieren den Rahmen für olympische Spiele
einer neuen Generation: echt und sorgfältig, mit Respekt vor Mensch und Natur. So
halten wir Gastfreundschaft. Der Wintersport kehrt zu seinen Wurzeln zurück. Hier
kann Zukunft entstehen. Dafür übernehmen wir Verantwortung.»

Die Umsetzung der Vision, ausgerichtet auf die Kernelemente Nachhaltigkeit und
Innovation, sollte in einem geführten Prozess (NIV-Prozess; nachstehend Ziffer 4)
dazu beitragen, mögliche Szenarien zur Bewältigung der anstehenden wirtschaftli-
chen und sozialen Herausforderungen im Berggebiet zu diskutieren und auszuarbei-
ten.

2.3 Grobkonzept für die Durchführung
Die Umsetzung der Vision führte zu einem Grobkonzept, das die durch die Natur und
die Bergwelt begrenzten Platzverhältnisse als Chance wahrnahm. Weg von olympi-
schen Winterspielen als Kopie der Sommerspiele in städtischen Verhältnissen hin zu
Spielen, die in der natürlichen Umgebung der Bergwelt und in winterlichen Verhält-
nissen stattfinden.

Auf dieser Basis und unter Berücksichtigung der Anforderungen des Internationalen
Olympischen Komitees (IOC) erstellte der Verein das Grobkonzept für die Durchfüh-
rung der Winterspiele 2022. Dieses sah St. Moritz als «Host City» und Davos als
zweiten Austragungsort für den Grossteil der Disziplinen vor. Ergänzt wurden diese
beiden Standorte durch Klosters (Curling) und Lantsch/Lenz (Biathlon). Die Sportar-
ten sollten an folgenden Standorten ausgetragen werden:

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St. Moritz                                Davos
   -   Bob, Rodeln, Skeleton                  -   alle Freestyle-Disziplinen Snow-
   -   Ski alpin                                  board und Ski
   -   Skispringen                            -   Langlauf
   -   Nordische Kombination                  -   Eishockey
   -   Shorttrack (Samedan)                   -   Speedskating
   -   Eiskunstlaufen (Samedan)               -   Curling (mit Klosters)

Die Medienzentren (MPC und IBC) wären in Samedan und Davos zu stehen ge-
kommen. Auslagerungen nach Chur wurden in der Weiterentwicklung des Konzepts
geprüft.

Folgende Grundsätze wurden bei der Erstellung des Konzepts verfolgt:
   -   Die geplanten Infrastrukturen mussten in die Zukunftsstrategie der Austra-
       gungsgemeinden passen; es wurden somit keine Bauten spezifisch nur für die
       Spiele und deren Kapazitätsanforderungen fix geplant.
   -   Infrastrukturen ohne nachweisbar nachhaltige und finanzierbare Nutzung be-
       züglich Unterhalt und Betrieb wurden im Konzept temporär geplant.
   -   Für diverse temporäre Infrastrukturen war eine Nachnutzung an anderen
       Standorten vorgesehen.
   -   Zentralisierung auf zwei Hauptaustragungsorte aus logistischen Gründen.

3 Technische Machbarkeit des Projekts

3.1 Vorgehensweise
Im Hinblick auf die politische Entscheidungsfindung zur finanziellen Beteiligung von
Bund und Kanton am Projekt wurden sowohl Ingenieur- und Planungsbüros als auch
Fachpersonen in Fragen der Organisation von Sportgrossveranstaltungen beauftragt,
die technische Machbarkeit zu prüfen. Dabei ging es um die Klärung der Frage, ob
die Spiele unter Berücksichtigung der verschiedenen Vorgaben und Rahmenbedin-
gungen durchführbar sind.

Grundlage der entsprechenden Abklärungen bildeten das Kandidaturkonzept des
Vereins, die geografischen Gegebenheiten des Kantons, die Vorgaben des IOC so-

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wie die Gesetzgebung von Bund und Kanton namentlich im Bereich des Umwelt-
rechts (insbesondere Wald-, Gewässer-, Natur- und Landschaftsschutz). Diese Ex-
pertenabklärungen kamen zum Ergebnis, dass die Machbarkeit von olympischen
Winterspielen in Graubünden im Grundsatz bejaht werden konnte und die geleisteten
Vorarbeiten einen im internationalen Vergleich beachtlichen Konkretisierungsgrad
aufwiesen.

3.2 Infrastruktur Sport
Das Infrastrukturkonzept Sport sah aus Gründen der Nachhaltigkeit vor, einen mög-
lichst hohen Anteil an permanenten Neu- oder Erweiterungsbauten zu erstellen. Ziel
war es, die einzelnen Bauten auch nach den Spielen zu wirtschaftlich vernünftigen
Bedingungen für Wettkämpfe, Training, Breitensport oder Tourismus zu nutzen. Für
die temporär zu erstellenden Bauten wurde eine nacholympische Nutzung an ande-
ren Standorten im Kanton Graubünden, in der Schweiz oder im Ausland angestrebt.
Die geplanten Infrastrukturbauten standen in Einklang mit der geltenden Raumpla-
nungs-, Umwelt-, Natur- und Heimatschutzgesetzgebung oder hätten mit den ent-
sprechenden gesetzlichen Vorschriften in Übereinstimmung gebracht werden können
(vgl. auch Ziffer 3.6).

Im Nachgang zu den Spielen hätte die Schweiz für den Breiten- und Spitzensport
über eine international wettbewerbsfähige Wintersport-Infrastruktur verfügt. Die gut
erreichbaren Destinationen, die Höhenlage und die Schneesicherheit hätten die An-
lagen attraktiv für Trainingslager sowie nationale und internationale Wettkämpfe ge-
macht und somit dem Tourismus insgesamt gedient. Damit wäre eine nachhaltige
Nutzung der Investitionen möglich gewesen.

3.3 Olympische Dörfer
Geplant waren je ein olympisches Dorf in St. Moritz und in Davos. St. Moritz sollte
rund 2000 Athletinnen und Athleten sowie Funktionäre während der Spiele und rund
800 während der paralympischen Spiele beherbergen. In Davos hätten rund 4000
Athletinnen und Athleten sowie Funktionäre während der Spiele und rund 1600 wäh-
rend der paralympischen Spiele untergebracht werden sollen. Im Gegensatz zu an-

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deren Durchführungsorten mit abgeschirmt gebauten olympischen Dörfern, beruhte
die Kandidatur Graubünden 2022 auf dem Ansatz „Dorf im Dorf“.

Im Sinne einer an den Alpenraum angepassten Kandidatur sollte das Athletendorf in
St. Moritz mit einer zukunftsorientierten, nachhaltigen Weiterentwicklung und Aufwer-
tung des Ortsteils St. Moritz Bad einhergehen. In Davos war in einer ersten Phase
das nördliche Seeufer des Davoser Sees als Zentrum des Athletendorfes geplant.
Sowohl aus Kostenüberlegungen als auch aus Sicht der Nachhaltigkeit wurde dieses
Konzept überarbeitet, so dass auch in Davos ein Konzept „Dorf im Dorf“ hätte reali-
siert werden können. Diese Überarbeitung geschah im Rahmen eines Nachhaltig-
keits- und Innovationsdialogs mit Behörden- und Wirtschaftsvertretern aus Davos.

3.4 Beherbergung
Für die Machbarkeitsstudie wurden die Unterkunftsmöglichkeiten in den Kategorien
gemäss schweizerischer Tourismusstatistik (Februar 2011) erhoben und mit den
Vorgaben des IOC verglichen. Gemäss den Anforderungen des IOC werden
23 000 Zimmer in den Kategorien 2*–5* benötigt. Weiter hätten Sicherheitsleute und
freiwillige Helferinnen und Helfer sowie ein Teil der Besucherinnen und Besucher
eine Unterkunft beansprucht. Im Umkreis von 90 Fahrminuten zu den Austragungsor-
ten St. Moritz und Davos wären – inklusive Stadt und Region Zürich – nominal aus-
reichend Betten in der Hotellerie und Parahotellerie zur Verfügung gestanden.

Gemäss aktuellem Planungsstand hätte die Hotellerie ein hohes Kontingent an Bet-
ten für Gäste zur Verfügung stellen müssen, die im Zusammenhang mit den Olympi-
schen Spielen in die Region gekommen wären. Dies hätte für die fraglichen Hochsai-
sonwochen bei den einzelnen Betrieben eine Interessenabwägung zwischen olympi-
schen Winterspielen und Stammgästen erfordert. Im gleichen Perimeter wären aller-
dings auch mehrere tausend Betten in Hotelbetrieben zur Verfügung gestanden, die
nicht qualifiziert sind. Diese hätten unter Umständen im Hinblick auf den Anlass die
notwendigen Investitionen vorgenommen, um die Klassifizierungsvoraussetzungen
zu erfüllen. Als weitere alternative Unterkunftsmöglichkeiten sah man die aktive Nut-
zung von Ferienwohnungen oder die Unterkunftsform «Voluntari wohnt bei Volunta-
ri».

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Damit konnte nach damaligem Kenntnisstand die Machbarkeit im Bereich der Beher-
bergung bejaht werden. Erst im Verlauf der weiteren Abklärungen wäre vertraglich
sicherzustellen gewesen, dass die Unterkunftsmöglichkeiten im Jahre 2022 auch ef-
fektiv zur Verfügung gestanden hätten.

3.5 Verkehr
Verkehrstechnisch hätte die Durchführung von olympischen Winterspielen aufgrund
der grossen Anzahl von Personenbewegungen und den regionalen Gegebenheiten
mit nur wenigen überörtlichen Zufahrtsmöglichkeiten und mit vergleichsweise gerin-
ger Massenleistungsfähigkeit der Bündner Verkehrsinfrastruktur eine grosse Heraus-
forderung bedeutet. Im Rahmen der Machbarkeitsabklärungen wurde denn auch die-
sem Bereich eine hohe Aufmerksamkeit gewidmet.

Neben dem Personenverkehr wurde im Rahmen der Machbarkeitsstudie auch die
Versorgung mit und die Entsorgung von Gütern untersucht. Weitere Rahmenbedin-
gungen für die Machbarkeitsstudie waren die Vorgaben, dass der Besucherverkehr
ausschliesslich mit öffentlichen Verkehrsmitteln und Bussen bewältigt werden soll
und kein Ausbau der Verkehrsinfrastruktur erfolgen darf, der alleine in der Durchfüh-
rung der olympischen Winterspiele begründet wäre. Zwei voneinander unabhängige
Studien kamen zum Schluss, dass die überörtlichen Transporte von Personen und
Gütern von und nach St. Moritz und Davos während der olympischen Spiele mit dem
öffentlichen Verkehr zu bewältigen gewesen wären. Basiert hätte die Verteilung im
Kanton Graubünden auf einem innovativen Ringzugkonzept zwischen Landquart –
Davos/St. Moritz und Chur sowie auf Bustransporten. Damit hätten sich auch Belas-
tungsspitzen abdecken lassen.

Detailliert wurde aufgelistet, welche Ausbauvorhaben auf Schiene und Strasse sowie
welche Investitionen in Rollmaterial notwendig gewesen wären. Sämtliche Investitio-
nen in die Infrastruktur sowohl von Bahn wie auch Strasse sind in den mittel- bis
langfristigen Planungen enthalten gewesen. Die Rollmaterialbeschaffung bei der RhB
hätte um wenige Jahre vorgezogen werden müssen. Insgesamt wären Mittel im Um-
fang von rund 800 Millionen Franken notwendig gewesen.

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3.6 Raum und Umwelt
Olympische Winterspiele wären raumwirksam gewesen und hätten auch die Umwelt
beeinflusst. Bereits im Rahmen der Machbarkeitsstudie wurde Wert darauf gelegt,
die Auswirkungen auf Raum und Umwelt möglichst gering zu halten. Bei der Planung
der notwendigen Infrastrukturvorhaben bestand Einigkeit darüber, dass die Anforde-
rungen der relevanten Gesetzgebung (Wald- und Gewässerschutz, Natur- und Land-
schaftsschutz, Raumplanung) hätten erfüllt werden müssen.

Für die Sportanlagen und Infrastrukturbauten hatte das Amt für Natur und Umwelt
des Kantons Graubünden eine summarische Vorprüfung durchgeführt. Die kantonale
Fachstelle kam zum Schluss, dass die einzelnen Anlagen so ausgestaltet werden
können, dass sie den planungs- und umweltrechtlichen Anforderungen von Bund und
Kanton entsprechen. Wo die kantonale Vorprüfung punktuelle Konflikte mit den
Schutzinteressen ergab, entwickelte der Verein XXIV. Olympische Winterspiele
Graubünden 2022 in Abstimmung mit den kantonalen Behörden Alternativen, sei es
durch örtliche Verschiebungen oder durch temporäre Lösungen.

So gingen zum Beispiel die Bestrebungen dahin, das BLN-Objekt Nr. 1908 «Oberen-
gadiner Seenlandschaft und Berninagruppe» grösstmöglichst zu schonen. Zwar wäre
mit der temporären Grossschanze in St. Moritz eine Beeinträchtigung nicht zu ver-
meiden gewesen. Ein Gutachten der Eidgenössischen Natur- und Heimatschutz-
kommission (ENHK) kam aber letztlich zum Schluss, dass dieser Eingriff aus über-
geordneten Interessen hätte bewilligt werden können.

Bei einzelnen Anlagen in St. Moritz und Davos wurden mögliche Konflikte mit den
Vorschriften des Wald- und Moorschutzes festgestellt. Im Rahmen der weiteren Ar-
beiten hätten daher vertiefte Abklärungen und gegebenenfalls planerische Anpas-
sungen vorgenommen werden müssen. Diese Anpassungen hätten aber noch vor
Einreichung des Bid Book geklärt werden können.

Auch die Themen Klimaschutz und Anpassung an den Klimawandel wurden bereits
angedacht und wären bis zur Einreichung des Bid Book vertieft bearbeitet worden.
Zentrales Anliegen wäre es gewesen, alle im Zusammenhang mit den Winterspielen
stehenden Treibhausgasemissionen so weit wie möglich zu vermeiden und die nicht
vermeidbaren Emissionen zu kompensieren. Insbesondere Emissionen aus dem
Verkehr, aber auch aus der Errichtung, dem Umbau und Betrieb der technischen An-

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lagen, aus Veranstaltungen von Sponsoren, aus Hotellerie und Gastronomie sowie
aus allfälligen Landnutzungsänderungen (z.B. Rodungen für neue Bauten) wären
davon betroffen gewesen. Alle Steuerungsmassnahmen (z.B. Verkehrskonzept) hät-
ten eine Minimierung der Emissionen zum Ziel gehabt.

Bei der Anpassung an den Klimawandel wäre es um die Berücksichtigung der Ziele
der Anpassungsstrategie des Bundesrates gegangen, insbesondere in den Berei-
chen Naturgefahren, Raumentwicklung und Tourismus. Es hätte zudem sichergestellt
werden müssen, dass von Naturgefahren potenziell betroffene Gebiete identifiziert
und bei allfälligen Baumassnahmen die Schutzfunktion des Waldes nicht beeinträch-
tigt worden wären.

3.7 Sicherheit
Die Entwicklung der Sicherheitslage bis ins Jahr 2022 konnte im Vorfeld nicht ab-
schliessend beurteilt werden. Deshalb wurde bei der Beurteilung von der aktuellen
nationalen und internationalen Sicherheitslage ausgegangen. In Bezug auf die
Machbarkeit liess sich klar festhalten, dass die Sicherheit anlässlich der Durchfüh-
rung der Winterspiele 2022 hätte gewährleistet werden können. Dies hätte jedoch ein
hohes Engagement aller kantonaler Polizeikorps unter Einbezug von Polizeikräften
aus dem benachbarten Ausland, der Armee sowie anderer Partnerorganisationen
erfordert. Die Planung ging von insgesamt 2500 Polizisten, 5000 Angehörige der Ar-
mee und 800 Angehörige des Zivilschutzes aus. Dazu wären weitere Vertreter der
Sicherheitsorganisationen des Bundes, des Grenzwachtkorps und von Blaulichtorga-
nisationen gekommen. Zudem hätten weitere Aufgaben von privaten Sicherheits-
diensten oder Freiwilligen übernommen werden müssen.

Probleme boten insbesondere die Grösse des zu sichernden alpinen Raumes, die
Vielzahl gleichzeitig stattfindender Wettkämpfe, die lange Zeitdauer (rund 50 Tage
inkl. Paralympics), die grosse Anzahl völkerrechtlich geschützter Personen, Athleten
und Zuschauer sowie das hohe mediale Interesse. Zudem galt es dem Umstand Be-
achtung zu schenken, dass olympische Winterspiele für Gewalttäter, Störer und an-
dere Delinquenten ein besonders lohnendes Ziel darstellen, um mit geringem Auf-
wand international eine hohe Aufmerksamkeit zu erzielen. Geografisch betrachtet
stellten die Olympischen Dörfer mit den Mannschaftsunterkünften, die Hotels mit der

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olympischen Familie und den völkerrechtlich geschützten Personen, die Wettkampf-
und Trainingsstätten, die Orte für die Eröffnungs-, Sieger-, und Schlussfeierlichkeiten
sowie die Medienzentren die sicherheitsrelevanten Schwerpunkte dar. Dazu kamen
aus polizeilicher Sicht allfällige Public Viewing Zonen (bei olympischen Winterspielen
bisher wenig verbreitet), die Austragungsorte, die Zufahrtswege zu diesen und zu
den Wettkampf- bzw. Trainingsstätten sowie der gesamte öffentliche Verkehr.

Grundsätzlich wäre die Verantwortung für die Planung und Durchführung der Sicher-
heitsmassnahmen im öffentlichen Raum beim Kanton Graubünden gelegen. Die Kan-
tonspolizei Graubünden hätte für den gesamten polizeilichen Einsatz (Sicherheits-,
Verkehrs- und Kriminalpolizei) verantwortlich gezeichnet. Innerhalb der zu definie-
renden Sicherheitszonen (insbesondere für die olympischen Dörfer, die Hotelunter-
künfte, die Wettkampfstätten und Trainingsorte) wäre der Veranstalter zuständig ge-
wesen. Das Sicherheitskonzept Olympische Winterspiele 2022 basierte auf den Er-
fahrungen und den Grundpfeilern der EURO 2008, des World Economic Forum
(WEF) in Davos und anderen sportlichen Anlässen, wie beispielsweise die Ski Welt-
meisterschaften 2003 in St. Moritz.

Grundsätzlich wären die Massnahmen mit dem vorhandenen Personal der Sicher-
heitsbehörden umgesetzt worden. Es war aber klar, dass der Kanton Graubünden
nicht über ausreichend Ressourcen verfügt hätte, um die polizeiliche wie nichtpolizei-
liche Gefahrenabwehr alleine zu gewährleisten. Ein interkantonaler Polizeieinsatz
(IKAPOL), die Unterstützung durch die Armee und den Bevölkerungsschutz, auslän-
dische Polizeikräfte sowie private Sicherheitsdienste wäre deshalb zwingend not-
wendig gewesen. Die Grundlagen für die Unterstützung durch Polizeikräfte aus dem
benachbarten Ausland hätten sich in den bilateralen Polizeikooperationsabkommen
gefunden, die die Schweiz mit einigen Nachbarländern abgeschlossen hat.

Gestützt auf das Szenario „Normallage“ wurden erste Kostenschätzungen erstellt.
Dabei handelt es sich um finanzwirksame Mehraufwände, welche den Sicherheitsbe-
hörden gegenüber dem Normalbetrieb entstanden wären. Insgesamt wurden die
budgetrelevanten Mehraufwände für die Planung, Vorbereitung und Durchführung
der Sicherheitsmassnahmen der Olympischen Winterspiele 2022 auf 406 Millionen
Franken geschätzt. Davon hätten rund 250 Mio. Franken von der öffentlichen Hand

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Schlussbericht Olympische Winterspiele Graubünden 2022

(Bund und Kantone, insbesondere Graubünden) getragen werden müssen. Die übri-
gen Kosten hätten das Veranstaltungsbudgets belastet.

3.8 Personal und Voluntari
Im Laufe der Planung, Organisation und Durchführung olympischer Spiele wäre die
Zahl der Mitarbeitenden stetig angewachsen, vergleichbar mit der Entwicklung eines
Kleinstunternehmens zu einem Grossbetrieb. Während der Dauer der Kandidatur
hätten zirka 40 Mitarbeitende eine Arbeit gefunden. Zum Zeitpunkt der Spiele wären
rund 1‘250 Mitarbeitende angestellt gewesen. Damit hätte über die gesamte Zeitdau-
er ein Lohnvolumen von knapp 180 Mio. Franken generiert werden können, ein
Grossteil davon in Graubünden. Die meisten Stellen wären nach den Spielen wieder
weggefallen. Erfahrungen mit der Durchführung bisheriger Spiele zeigen allerdings,
dass insbesondere junge Berufsleute während mehrerer Jahre die Möglichkeit ge-
habt hätten, wertvolle Berufserfahrung zu sammeln und sich weiterzuentwickeln.

Olympische Spiele lassen sich nur durchführen, wenn neben Festangestellten auch
freiwillige Helferinnen und Helfer im Einsatz sind. Die erste grundlegende Personal-
planung ging von einem Bedarf an 12 000 Voluntari aus, eine detailliertere Planung
ging von einem Bedarf bis zu 23 000 freiwilligen Helfern aus. Erfahrungsgemäss hät-
ten sich weit mehr Personen als nötig um Freiwilligeneinsätze beworben. Dies wäre
neben den wertvollen Arbeitsleistungen auch eine Möglichkeit gewesen, um Freund-
schaften zu schliessen, welche den Anlass überdauert und im Kleinen viel zur Völ-
kerverbindung und –verständigung beitragen hätten.

3.9 Paralympics
Die Paralympics sind der grösste Sportanlass für Athletinnen und Athleten mit einer
Körper- oder Sehbehinderung. Die ersten offiziellen Paralympics fanden 1960 in Rom
statt. Seit 1988 besteht eine Vereinbarung zwischen dem IOC und dem International
Paralympic Committee (IPC), dass die Host City im Anschluss an die Olympischen
Spiele auch die Paralympics beherbergt. So haben beispielsweise rund zwei Wochen
nach den Olympischen Spielen im März 2010 in Vancouver die Paralympics stattge-
funden. In den Sportarten Biathlon, Curling, Schlitteneishockey, Ski alpin und Ski
nordisch haben sich 44 Nationen mit rund 1350 Athletinnen und Athleten, Guides,

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Schlussbericht Olympische Winterspiele Graubünden 2022

Trainerinnen und Trainern und Offiziellen an zehn Tagen im sportlichen Wettkampf
gemessen. Rund 1500 Medienvertreterinnen und -vertreter aus aller Welt haben über
die Paralympics 2010 berichtet, die von 230 000 Zuschauerinnen und Zuschauern
vor Ort und von rund 1,6 Milliarden Zuschauerinnen und Zuschauern am Fernsehen
verfolgt wurden. 6100 Freiwillige haben bei der Durchführung der Paralympics in
Vancouver mitgeholfen.

Anlässlich der Olympischen Sommerspiele London 2012 setzten die Paralympics
sowohl zuschauermässig wie auch im Hinblick auf die Stimmung anlässlich der Wett-
kämpfe neue Massstäbe. Mit einer geeigneten Inszenierung können die Spiele für
Menschen mit einer Körper- oder Sehbehinderung zu einem grossen Fest werden
und gleichzeitig zu einer besseren Sensibilisierung des Themas Gleichstellung von
Menschen mit Behinderungen beitragen.

Im Vergleich zu olympischen Winterspielen wäre der Aufwand für deren Durchfüh-
rung bedeutend kleiner gewesen. Aus der Perspektive der Machbarkeit hätten sie
daher nur eine unwesentliche Mehrbelastung dargestellt. Die Abklärungen, welche im
Rahmen der Machbarkeitsabklärungen durchgeführt wurden, umfassten auch die
notwendigen Erkenntnisse für die Paralympics. Erst im Rahmen der weiteren Arbei-
ten wäre geprüft worden, ob aus Gründen der Nachhaltigkeit und aus Kostenüberle-
gungen alle Sportarten und Disziplinen der Paralympics an einem Austragungsort
hätten durchgeführt werden können. Organisatorisch wäre vermutlich eine solche
Lösung auch aus Sicht des paralympischen Komitees sowohl für die Teilnehmer als
auch für die Organisatoren bevorzugt worden.

4 Nachhaltigkeit, Innovation und Vermächtnis (NIV)

4.1 Nachhaltigkeit als Grundvoraussetzung
Die Kandidatur der Schweiz für die Austragung der Olympischen Winterspiele 2022
war ein Bekenntnis zur Nachhaltigkeit. Grundlage bildete ein umfassendes Nachhal-
tigkeitskonzept. Die Durchführung der Spiele sollte höchsten Standards entsprechen.
Dem entsprach das Ziel, unerwünschte ökologische Auswirkungen möglichst tief zu
halten und wenn möglich zu kompensieren, insbesondere im Klimabereich, sowie
einen optimalen wirtschaftlichen und gesellschaftlichen Nutzen zu realisieren. Dazu

                                                                      Seite 16 von 43
Schlussbericht Olympische Winterspiele Graubünden 2022

hätte auch die Anwendung zeitgemässer Management- und Reportinginstrumente
(z.B. Nachhaltigkeitsberichterstattung) gezählt.

Darüber hinaus war geplant, im Kontext der Spiele neue Ideen zu entwickeln und
innovative zukunftsfähige Projekte umzusetzen, die Modellcharakter für die wirt-
schaftliche und gesellschaftliche Entwicklung der Schweiz gehabt hätten. Dieser In-
novationsschub im Rahmen des NIV-Prozesses hätte zum Vermächtnis der Spiele
werden sollen. Um den Erfolg zu gewährleisten, wäre der NIV-Prozess in der Projekt-
organisation der Olympischen Winterspiele auf höchster Ebene angesiedelt und mit
den notwendigen Ressourcen ausgestattet worden.

Der NIV-Prozess wäre auf der Linie der Perspektiven 2025, der «Strategie Nachhal-
tige Entwicklung 2012-2015» des Bundesrates sowie den Beschlüssen des Nachhal-
tigkeitsgipfels der UNO von Rio de Janeiro vom 22. Juni 2012 zur Grünen Wirtschaft
(Rio+20) entwickelt worden. Der Kontext der Olympischen Winterspiele hätte dabei
eine einmalige Gelegenheit geboten, die begonnenen Arbeiten der Schweiz auf dem
Weg zu einer Grünen Wirtschaft voranzutreiben. Mithin wollte man Zukunftsverant-
wortung wahrnehmen und die drei Zieldimensionen der nachhaltigen Entwicklung auf
nationaler Ebene ausgewogen berücksichtigen, nämlich wirtschaftliche Leistungsfä-
higkeit, ökologische Verantwortung und gesellschaftliche Solidarität.

4.2 Das Konzept Nachhaltigkeit, Innovation und Vermächtnis
Auf der Grundlage der Vision für olympische Winterspiele wäre das Konzept Nach-
haltigkeit, Innovation und Vermächtnis in die Tat umgesetzt worden. Nicht nur nach-
haltige Lösungen für die Durchführung der Olympischen Spiele im Alpenraum, son-
dern auch die Nutzung der Spiele als Katalysator für soziale, wirtschaftliche, techno-
logische und ökologische Entwicklungen in den Bereichen «Leben in den Bergen»
und «Jugend, Sport und olympische Werte» wären im Zentrum gestanden. Auf diese
Weise hätte für zukünftige Generationen ein Vermächtnis geschaffen werden sollen.

Ausgerichtet auf die Phasen vor, während und nach den Spielen waren folgende
strategischen Ziele geplant:

          – Nachhaltigkeit; Die Spiele stärken das Image der Schweiz und hinter-
             lassen eine intakte Bergwelt sowie sozial verträgliche und wirtschaftlich
             leistungsfähige Strukturen.
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Schlussbericht Olympische Winterspiele Graubünden 2022

          – Leben in den Bergen; Die Bevölkerung in den Bergen erhält nachhalti-
             ge Antworten auf das künftige Leben in den Bergen, insbesondere in
             den Bereichen Tourismus, Wintersport, Business im Sport (und Sport
             im Business) sowie gesellschaftliche Identität und Kohäsion im Bergge-
             biet.
          – Jugend, Sport und olympische Werte; Die Jugend erhält einen verbes-
             serten Zugang zum Sport auf der Grundlage der olympischen Werte
             «Excellence, Friendship and Respect». Dies insbesondere durch ver-
             besserte Bildungsangebote, geeignete Sportinfrastruktur und Aus-
             tauschprogramme. Die Schweiz entwickelt sich zum international füh-
             renden Wissens- und Innovationsstandort im Bereich Wintersport.

Auf der Grundlage dieses Konzepts hätte sich die Schweiz als modernes, innovatives
und leistungsfähiges Staatswesen darstellen können. Die Umsetzung hätte künftigen
Generationen ein Vermächtnis hinterlassen, das den Bergregionen, der Jugend und
dem Sport von Nutzen gewesen wäre. Bereits im Rahmen der Kandidatur wären Pro-
jekte mit Vermächtnischarakter lanciert worden, so etwa im Bereich der Sportstätten
und im Bereich der Förderung des Breiten- und Spitzensports, namentlich des
Nachwuchsleistungssports.

Ein solcher Prozess hätte Chancen geboten, etwa für die Forschung im Bereich von
Sport und Tourismus, für die Entwicklung neuer Konzepte in Dienstleistung und Pro-
duktion oder für die Gründung neuer Unternehmen im Kontext des Olympia-
Umfeldes. Der NIV-Prozess war nicht darauf angelegt, laufende Projekte oder beste-
hende Organisationen zu konkurrenzieren. Vielmehr hätte die Dynamik der Kandida-
tur und der Spiele genutzt werden sollen, um Entwicklungen rasch und zielgerichtet
mit besonderen Ambitionen zu realisieren.

5 Garantien gegenüber dem IOC
Das IOC verlangt von den kandidierenden Austragungsorten verschiedene Garan-
tien. Das Ziel dieser Garantien besteht in erster Linie darin, das Organisationskomi-
tee der Olympischen Spiele und das IOC vor Risiken zu schützen. Weiter soll das

                                                                       Seite 18 von 43
Schlussbericht Olympische Winterspiele Graubünden 2022

Organisationskomitee die bestmöglichen Rahmenbedingungen für die Organisation
der Olympischen Spiele vorfinden.

Das Kandidaturdossier mit den entsprechenden Garantien ist das Hauptinstrument
des IOC, um anlässlich des Evaluationsprozesses eine Kandidatur und deren techni-
schen Konzepte zu analysieren. Die vom IOC für die olympischen Winterspiele ein-
geforderten Garantien umfassen in erster Linie folgende Bereiche:

         – finanzielle und andere Garantien der nationalen, regionalen und lokalen
             Behörden für die Unterstützung des Projekts, unter anderem ein Be-
             kenntnis zur Programmatik der Olympischen Winterspiele;
         – Garantien betreffend den Schutz von diversen kommerziellen Rechten
             des IOC, insbesondere den Schutz vor Ambush-Marketing sowie die
             Garantie der bedingungslosen Teilnahme an IOC-Marketingpro-
             grammen;
         – Zollerleichterungen, insbesondere Befreiung von Zollabgaben für Wa-
             ren, die für die olympischen Winterspiele gebraucht werden;
         – Garantie für die Erteilung von Visa und Arbeitsbewilligungen;
         – Garantien der nationalen, der regionalen und lokalen Regierungen für
             die Gewährleistung von Sicherheit und friedlichen Feierlichkeiten an-
             lässlich der olympischen und der paralympischen Winterspiele;
         – Garantie für die Einhaltung von lokalen, regionalen und nationalen Vor-
             schriften sowie von internationalen Abkommen zum Thema Planung,
             Bau und Umweltschutz;
         – Garantien für die Berechtigung zur Nutzung der benötigten Austra-
             gungsorte und für die Übereinstimmung mit den sporttechnischen Vor-
             schriften und Anforderungen sowie die Garantie, dass der Begehbarkeit
             der Austragungsorte volle Beachtung geschenkt wird;
         – Garantien im Bereich Beherbergung (u.a. betreffend Hotelkapazitäten,
             Zimmerverfügbarkeit, Zimmerpreise, Mindestaufenthalte sowie Baube-
             willigungen und Arbeitszeitpläne für Bauprojekte);
         – Garantien im Bereich Transport und Verkehr (z.B. für ausreichende
             Transportmöglichkeiten und für die rechtzeitige Fertigstellung von benö-
             tigten Infrastruktur-Projekten);

                                                                       Seite 19 von 43
Schlussbericht Olympische Winterspiele Graubünden 2022

         – Garantien für die Unterstützung des Anlasses durch verschiedene flan-
               kierende Massnahmen im Bereich der Koordination und Kommunikati-
               on.

Die Abklärungen im Rahmen der Vorbereitung der politischen Entscheide über die
Einreichung einer Kandidatur haben ergeben, dass keine Gesetzesänderungen not-
wendig gewesen wären, um diese Garantien abgeben zu können.

6 Kosten und Finanzierung der olympischen Winterspiele

6.1 Kandidaturbudget

6.1.1 Kosten
Dieses Budget beinhaltete sämtliche Ausgaben und Einnahmen, die in den Phasen
Vorbereitung, Bewerbung und Kandidatur bis zum Vergabeentscheid des IOC im Ju-
ni 2015 entstanden wären. Die Berechnungen orientierten sich an Erfahrungswerten
anderer Kandidaturen. Mit diesen Mitteln und den damit eingeplanten Massnahmen
hätte eine realistische Chance bestanden, den Zuschlag für die Durchführung der
Olympischen Winterspiele im Jahr 2022 zu erhalten.

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Schlussbericht Olympische Winterspiele Graubünden 2022

 Ausgaben          Phase I        Phase II Ap-    Phase III       Total Budget
 in Fr. 1‘000      Vorbereitung   plicant         Candidate
 Personal          1‘115          6‘430           7‘582           15‘128
 Kongresse,        -              1‘522           3‘023           4‘545
 Seminare,
 Reisen
 Betriebs-         1‘198          1‘623           1‘039           3‘860
 ausgaben
 Sport, Spiele &   1‘340          2‘800           1‘361           5‘500
 Technik
 Kandidatur-       -              -               1‘470           1‘470
 unterlagen
 IOC               -              143             475             618
 NIV Prozess       273            1‘827           800             2‘900
 Politische Füh-   -              272             318             590
 rung
 Marketing,        1‘162          5‘930           3‘960           11‘052
 Kommu-
 nikation
 Kampagne          339            3‘911           5‘588           9‘838
 In-/Ausland
 Reserve           -              2‘250           2‘250           4‘500
 Total Budget      5‘427          26‘707          27‘866          60‘000

6.1.2 Finanzierung der Kandidatur
Der von den beteiligten Partnern vereinbarte Verteilschlüssel sah vor, dass sich der
Bund zu 50% an den Kosten der Kandidatur beteiligen würde. Je 25% verblieben so
für Swiss Olympic und den Kanton Graubünden zusammen mit den Standortgemein-
den. Swiss Olympic hätte selber nicht über ausreichend Mittel verfügt, um diesen
Anteil an den Kandidaturkosten zu finanzieren und hatte sich daher verpflichtet, Mit-
tel in der Höhe von 15 Mio. Franken in Form von Sponsoring und Beiträgen Dritter zu

                                                                        Seite 21 von 43
Schlussbericht Olympische Winterspiele Graubünden 2022

akquirieren. Für den Kanton Graubünden und die Standortgemeinden war unter Be-
rücksichtigung derer wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit und der sich ergebenden
Präsentationsmöglichkeiten der nachfolgende Verteilschlüssel vorgesehen:

Gemeinde St. Moritz (Host City)   5 000 000        Franken
Gemeinde Davos                    2 000 000        Franken
Kanton Graubünden                 8 000 000        Franken

6.2 Organisations- und Durchführungsbudget (OCOG-Budget)
Dieses Budget hätte alle Ausgaben und Einnahmen enthalten, für die das Organisa-
tionskomitee der Olympischen Spiele (OCOG) verantwortlich ist.

6.2.1 Kosten der Organisation und Durchführung
Basierend auf den Analysen, Herleitungen und Ergebnissen der Machbarkeitsstudien
sowie aufgrund der Kenntnisse aus anderen Projekten (Vancouver 2010, Kandidatur
München 2018, Sotschi 2013) erstellte der Verein mit Hilfe von Pricewaterhouse-
Coopers ein Budget zur Organisation und Durchführung der olympischen Winterspie-
le 2022. Zur Plausibilisierung der Ergebnisse wurde ein Zweitgutachter beauftragt,
gestützt auf dieselben Grundlagen eine eigenständige Berechnung anzustellen. Die
Berechnungen differierten ausgabenseitig nur um rund 10 Mio. Franken. Bei den
Einnahmen lagen die Berechnungen des Zweitgutachters aufgrund einer sehr kon-
servativen Schätzung um rund 300 Mio. Franken tiefer. Für die weitere Projektarbeit
wurde von der konservativen Variante des Zweitgutachters ausgegangen.

OCOG-Budget                       in Mio. CHF
Gesamtausgaben                     2‘843
Gesamteinnahmen                    1‘510
Finanzierungslücke                 1‘333

Mit 1‘020 Mio. Franken beliefen sich die Ausgaben für die Sportstätten und die
Olympischen Dörfer auf über ein Drittel der Gesamtausgaben. Der Anteil an Kosten
für temporäre Infrastrukturen war sowohl aus Kostenüberlegungen als auch im Sinne

                                                                      Seite 22 von 43
Schlussbericht Olympische Winterspiele Graubünden 2022

der angestrebten Nachhaltigkeit zu hoch. Es wäre im weiteren Verlauf der Arbeiten
unabdingbar gewesen, konzeptionelle Änderungen (z.B. Planung des olympischen
Dorfes in Davos mit weniger Temporärbauten, Optimierungspotenzial für das Haupt-
pressezentrum oder das Internationale Rundfunkzentrum IBC) vorzunehmen, um die
Finanzierungslücke zu verringern. Bei der Planung des olympischen Dorfes in Davos
wurde bereits vor der kantonalen Abstimmung aufgezeigt, dass mit einer innovativen
Weiterentwicklung des Konzepts „Dorf im Dorf“ erhebliche Einsparungen zu realisie-
ren gewesen wären. Auch mit einem Bau eines permanenten IBC beispielsweise in
Lausanne am Sitz des IOC oder in der Nähe der Fernsehstudios in Zürich, hätten
Kosten gespart werden können. Zudem hätte dies erlaubt, auch künftige Grossan-
lässe über das Zentrum in der Schweiz medial in alle Welt zu verbreiten. Das OCOG-
Budget beinhaltete daneben Kosten für die Eröffnungs- und Abschlussfeier, die
höchste mediale Aufmerksamkeit geniessen und eine wichtige Präsentationsplatt-
form darstellen. Zudem waren Ausgaben für die Sicherstellung der medizinischen
Versorgung, für Verpflegungsleistungen, Transportkosten sowie administrative Aus-
gaben und Lizenzgebühren enthalten.

Die Einnahmen hätten sich aus nationalen und internationalen Sponsoringeinnah-
men, dem Erlös aus dem Ticketverkauf, Fernsehrechten und Lizenzen sowie aus
Wiederveräusserungseinnahmen aus dem Verkauf temporärer Infrastruktur zusam-
mengesetzt. Erfahrungsgemäss hätten sich rund 20% der Einnahmen aus dem
Sponsoring erzielen lassen. Das IOC ist Inhaber der Markenrechte an den Olympi-
schen Winterspielen und vermarktet diese eigenständig. Im Weiteren vergibt das IOC
jeweils für die Dauer von vier Jahren Markenrechte an eine limitierte Anzahl von Top
Sponsoren (bspw. Coca Cola, Acer, Omega, McDonalds, VISA). Die jeweiligen nati-
onalen OCOG partizipieren an diesen Einnahmen.
Weitere Einnahmen hätten durch ein nationales Sponsoringprogramm generiert wer-
den müssen. Da aufgrund des Top Sponsoring Programmes des IOC für die nationa-
len Sponsoren enge Restriktionen bestehen, wurden diese Einnahmen konservativ
geschätzt. Allerdings sind IOC und olympische Spiele starke Marken. Neben den
olympischen Sommerspielen und der FIFA Fussballweltmeisterschaft sind die olym-
pischen Winterspiele die attraktivste und beliebteste Sponsoring Plattform.
Den Einnahmen aus dem Ticketverkauf wurde zugrunde gelegt, dass durch die be-
schränkten Transportkapazitäten in Graubünden keine übergrossen Stadien reali-

                                                                        Seite 23 von 43
Schlussbericht Olympische Winterspiele Graubünden 2022

sierbar sind, dass gleichzeitig aber ein möglichst hoher Auslastungsgrad der verfüg-
baren Zuschauerkapazitäten unter Einhaltung eines fairen Preisniveaus erreicht wer-
den sollte.

6.2.2 Finanzierung der Organisation und Durchführung
Auf Grund der internationalen Dimension des Projektes und dessen Vergleichbarkeit
mit der Durchführung einer Landesausstellung hat sich der Bundesrat bereit erklärt,
eine Milliarde Franken der Finanzierungslücke zu übernehmen. Er hat den eidgenös-
sischen Räten eine entsprechende Botschaft unterbreitet. Diese Bereitschaft verband
er allerdings mit dem Auftrag, substantielle Ausgabenreduktionen vorzunehmen. Der
Bundesrat hatte auch unmissverständlich darauf bestanden, dass vor der Einrei-
chung des Bid Books ein Budget vorliegen müsste, das diesen Rahmenbedingungen
gerecht geworden wäre.

Der Bund hätte somit letztlich das Risiko für die Organisation und Durchführung der
Spiele ohne kantonale oder kommunale Beteiligung übernommen und gegenüber
dem IOC die entsprechenden Garantien abgeben. Für den Kanton Graubünden hät-
ten sich keine langfristigen finanziellen Verpflichtungen und Risiken ergeben.

6.3 Infrastruktur- und Sicherheitsbudget (Non-OCOG-Budget)
Das Infrastruktur- und Sicherheitsbudget (Non-OCOG-Budget) beinhaltet die Investi-
tionen in Infrastrukturen und die operativen Kosten, namentlich Kosten für die Si-
cherheit, die gemäss Vorgaben des IOC transparent und separat ausgewiesen wer-
den müssen. Die Berechnungen basierten auf dem Kenntnisstand von Juni 2012.

6.3.1 Kosten der Organisation und Durchführung
Auf der Basis der vorläufigen Kostenschätzung sah das NON-OCOG-Budget Ausga-
ben in der Höhe von 1,5 Milliarden Franken vor:

                                                                       Seite 24 von 43
Schlussbericht Olympische Winterspiele Graubünden 2022

 Non-OCOG-Budget                   in Mio. CHF
 Investitionen im Strassen- und     791,0
 Schienenverkehr
 Sonstige Investitionen             500,0
 Sicherheit                         252,3
 Total                             1543,3

Bei den geplanten Investitionen wären vor allem die Kosten im Bereich des Verkehrs
(Investitionen in Bauten und Rollmaterialbeschaffungen) ins Gewicht gefallen. Bei
sämtlichen Investitionen wurden Projekte berücksichtigt, die in den mittel- bis lang-
fristigen Planungen des Bundes enthalten waren und deren Realisierungschancen
unabhängig von der Durchführung von olympischen Winterspielen als hoch einzu-
schätzen sind. Letztlich verblieben so einzig Zusatzprojekte im Umfang von 113 Milli-
onen Franken (v.a. Ausbauprojekte im Bereich Bahnhof Landquart, Doppelspur
Rheinbrücke – Reichenau – Tamins und diverse neuen Blockstellen im Vereinatun-
nel), da diese noch nicht in genehmigten Programmen des Bundes enthalten gewe-
sen wären.

Die sonstigen Investitionen in Bauten und Anlagen im Umfang von rund 500 Mil-
lionen Franken waren teilweise bereits geplante Projekte und wären entweder von
Privaten oder von den Gemeinden St. Moritz oder Davos zu finanzieren gewesen
und von diesen nach den Spielen auch genutzt worden. Zum Beispiel Ausgaben für
die Errichtung der olympischen Dörfer, die nach den Olympischen Spielen in definiti-
ven Wohnraum oder in Hotelnutzung umgewandelt worden wären. Aber auch Kos-
ten, die im Zusammenhang mit der Erschliessung der Gebäude, der Errichtung von
Parkplätzen oder der Gestaltung von Umgebungsplätzen angefallen wären. Zudem
hätten einige bestehende Sportstätten erneuert (z.B. Eishockeyarena Davos; geplan-
tes Projekt) oder neu gebaut werden müssen (z.B. Curlinganlage in Klosters, bereits
geplant). Auch in diesen Fällen hätten grundsätzlich die Standortgemeinden oder –
wie bei der Eishockeyarena – private Investoren die Kosten tragen müssen.

Die operativen Sicherheitskosten enthielten rund 130 Millionen Franken für den IKA-
POL-Einsatz und den Einsatz von ausländischen Polizeikräften. Die weiteren Kosten
verteilten sich auf den Einsatz der Kantonspolizei Graubünden, das Engagement der

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Schlussbericht Olympische Winterspiele Graubünden 2022

Armee, des Zivilschutzes, des Nachrichtendienstes des Bundes und des Bundessi-
cherheitsdienstes, des Grenzwachtkorps und der Zollverwaltung sowie der Feuer-
wehr. Rund 7 Millionen Franken waren für die Einrichtung und den Betrieb des poli-
zeilichen Informations- und Koordinationszentrums geplant.

 Operative Kosten Sicherheit          in Mio. CHF
 IKAPOL-Einsatz, inkl. ausländi-      130,0
 sche Polizisten
 Kapo Graubünden                       42,7
 Armee                                 53,1
 Zivilschutz                            5,4
 Grenzwachtkorps / Zoll                 3,0
 Feuerwehr                              2,8
 Nachrichtendienst des Bundes           4,3
 Bundessicherheitsdienst                4,0
 Police Information and Coordina-       7,0
 tion Centre (PICC)
 Total                                252,3

6.3.2 Finanzierung der Infrastruktur und der Sicherheit
Die Kosten für den Einsatz der notwendigen Polizeikräfte (IKAPOL, ausländische
Polizisten) und der Blaulichtorganisationen hätten im Rahmen der bundesstaatlichen
Zuständigkeitsordnung vom Kanton Graubünden getragen werden müssen. Aller-
dings wäre durchaus denkbar gewesen, dass die Kantone auf eine Geltendmachung
der IKAPOL-Ansätze verzichtet hätten (analog zur UEFA EURO 2008). Entspre-
chende Verhandlungen wurden zwischen dem Kanton Graubünden und den beteilig-
ten Kantonen noch keine geführt. Der Bund wäre für die Einsatzkosten der Armee,
des Grenzwachtkorps und die punktuell notwendige Verstärkung des Bundessicher-
heitsdienstes und des Nachrichtendienstes des Bundes aufgekommen.

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