Schriftliche Kleine Anfrage - Polit-X
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BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 22/2848 22. Wahlperiode 22.01.21 Schriftliche Kleine Anfrage des Abgeordneten Dirk Nockemann (AfD) vom 14.01.21 und Antwort des Senats Betr.: Illegale Aktivitäten von Wettbüros und privaten Wettannahmestellen in Hamburg – Abfrage für 2020 Einleitung für die Fragen: Gemäß der gegenwärtigen Gesetzeslage, der zufolge die Bundesländer ein Monopol für Sportwetten geschaffen haben, hat nur der Staat das Recht, Sportwetten im Inland anzubieten. Ferner sind auch Wetten im Internet verbo ten. Davon ausgenommen waren private Anbieter, die über eine in der ehe maligen DDR vergebene Lizenz verfügten, wobei zuletzt auch für sie erhebli che juristische Hürden bestanden, obwohl das Bundesverwaltungsgericht am 22. Juni 2006 die Gültigkeit ihrer Lizenz in den neuen Bundesländern bekräf tigte (ein illustratives Beispiel dafür ist die „Sportwetten Gera GmbH“, welche nach 19 Jahren Geschäftstätigkeit sämtliche Aktivitäten im Internet einstellen musste, obwohl sie über eine staatliche Lizenz verfügte. Ihr Fall ist Gegen stand mehrerer Verfassungsklagen). Im Gegensatz dazu können die meisten, in Deutschland tätigen Wettbüros oder Annahmestellen keine beziehungs weise keine ausreichende Lizenz vorweisen, um Sportwetten anzubieten beziehungsweise ins Ausland zu vermitteln. Faktisch entbehrt ihre geschäftli che Aktivität damit jedweder Rechtsgrundlage. Vor diesem Hintergrund frage ich den Senat: Einleitung für die Antworten: Der Senat weist darauf hin, dass es kein Sportwettmonopol in Deutschland gibt. Der Erste Staatsvertrag zur Änderung des Staatsvertrags zum Glücksspielwesen in Deutschland vom 15. Dezember 2011 (GlüStV, HmbGVBl. 2012, S. 240) sah zunächst vor, dass insgesamt 20 Konzessionen zum Veranstalten von Sportwetten vergeben werden. Für das Vergabeverfahren ist gemäß § 9a Absatz 2 Nummer 3 GlüStV das Land Hessen zentral für alle Länder zuständig. Dieses Konzessionsverfahren wurde durch den Dritten Glücksspieländerungsstaatsvertrag, der am 1. Januar 2020 in Kraft getreten ist (HmbGVBl. 2019, S. 565), in ein qualifiziertes Erlaubnismodell umgewan delt. Danach kann jede private Anbieterin beziehungsweise jeder private Anbieter eine Erlaubnis für das Veranstalten von Sportwetten erhalten, der die materiellen Vorausset zungen der §§ 4a fortfolgende GlüStV erfüllt. Dies vorausgeschickt, beantwortet der Senat die Fragen wie folgt: Frage 1: Wie viele Wettbüros und Annahmestellen waren 2020 in Hamburg aktiv? Antwort zu Frage 1: Der Senat geht davon aus, dass mit „Wettbüros“ Wettvermittlungsstellen im Sinne von § 8 des Hamburgischen Gesetzes zur Ausführung des Ersten Glücksspieländerungs staatsvertrags vom 29. Juni 2012 (Hamburgisches Glücksspieländerungsstaatsver trags-Ausführungsgesetz – HmbGlüÄndStVAG, HmbGVBl. S. 235, zuletzt geändert am
Drucksache 22/2848 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 22. Wahlperiode 19. November2020 HmbGVBl S. 585) gemeint sind und mit „Annahmestellen“ die Ver mittlerstellen der LOTTO Hamburg GmbH gemäß § 3 Absatz 5 GlüStV, § 5 Hmb GlüÄndStVAG. Wie in Drs. 21/9282 ausgeführt, gibt es bezüglich der Anzahl der Wettvermittlungsstel len keine Gewähr auf Vollständigkeit. Nach den derzeitigen behördlichen Erkenntnissen befanden sich in 2020 284 Wettvermittlungsstellen in Hamburg. Die LOTTO Hamburg GmbH betrieb in 2020 im Schnitt 430 Annahmestellen in Hamburg. Frage 2: Wie viele Wettbüros und Annahmestellen in Hamburg boten 2020 Sportwetten im Inland an? Bitte die einzelnen Unternehmen jeweils gesondert nennen. Frage 3: Gegen wie viele von ihnen wurde 2020 gerichtlich vorgegangen? Bitte für jeden Einzelfall das zugrunde liegende Delikt sowie das Datum des Prozessbeginns nennen. Frage 4: Wie viele laufende Verfahren verhindern aufgrund ihrer aufschieben den Wirkung die sofortige Vollziehung einer angeordneten Schlie ßungsverfügung? Frage 5: Wie viele Wettbüros und Annahmestellen haben im Jahr 2020 in Hamburg aufgrund verwaltungsrechtlicher Schließungsverfügungen ihren Betrieb einstellen müssen? Antwort zu Fragen 2 bis 5: Als örtliche Vertriebsstätten bieten die 284 Wettvermittlungsstellen in Hamburg und damit im Inland Sportwetten an. In den Annahmestellen der LOTTO Hamburg GmbH werden seit Mitte 2019 keine Sportwetten mehr angeboten. Die den Hamburger Behör den bekannten Wettvermittlungsstellen können der Anlage entnommen werden. Es wird darauf hingewiesen, dass die in der Anlage genannten Unternehmen/Betreiber teil weise mehrere Wettvermittlungsstellen betreiben. In 2020 waren die Wettvermittlungsstellen aufgrund der pandemischen Situation die meiste Zeit des Jahres geschlossen. Es wurden daher keine Verstöße nach § 8 Hmb GlüÄndStVAG festgestellt, die die Einleitung gerichtlicher Verfahren erforderlich gemacht hätten. Im Übrigen siehe Drs. 21/13285. Frage 6: Wie viele Wettbüros und Annahmestellen verfügen gegenwärtig über eine gültige Lizenz, die sie zum Anbieten von Sportwetten im Inland berechtigt? Antwort zu Frage 6: Die Annahmestellen der LOTTO Hamburg GmbH verfügen alle über eine gültige Er laubnis, vermitteln aber seit Mitte 2019 keine Sportwetten mehr. Für Wettvermittlungsstellen konnten bislang noch keine Erlaubnisse erteilt werden. Siehe hierzu Drs. 21/13285 und 22/1915. Frage 7: Wie viele Wettbüros und Annahmestellen werden gegenwärtig von Ausländern betrieben? Antwort zu Frage 7: Siehe Drs. 21/13285. Aus den der Behörde für Inneres und Sport vorliegenden Antrags unterlagen zu Annahmestellen geht hervor, dass aktuell 119 Annahmestellen von Aus ländern betrieben werden. Hinsichtlich Wettvermittlungsstellen liegen keine Erkennt nisse vor, da aktuell kein formales Erlaubnisverfahren durchgeführt wurde. Frage 8: Welche Erkenntnisse liegen dem Senat darüber vor, dass Wettbüros und Annahmestellen zur Abwicklung krimineller Aktivitäten genutzt werden? 2
Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 22. Wahlperiode Drucksache 22/2848 Frage 9: In wie vielen Fällen wurden seit dem Jahr 2020 Wettbüros und Annahmestellen aufgrund von kriminellen Aktivitäten geschlossen? Bitte jeweils Datum, Betreiber sowie das zugrunde liegende Delikt nennen. Frage 10: In wie vielen Fällen ist es daraufhin zu Verurteilungen gekommen? Frage 11: Wie hoch beläuft sich der Jahresumsatz der Wettbranche in Hamburg für das Jahr 2020? Antwort zu Fragen 8 bis 11: Siehe Drs. 21/13285. 3
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Drucksache 22/2848 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 22. Wahlperiode Vahin Baskan Wedel, Martin WEE Verwaltungsgesellschaft mbH wett-art GmbH Wettbüro WettCorner Wett-Corner Wetten-Schweechat Austria Win Casino und Handels GmbH Winter, Dieter Witt, Lilli Betty WSI-Play GmbH Hamburg XTIP Sportwetten Shops GmbH Yasar, Sücaattin Yildirim, Selahattin Yildiz, Askin Yildiz, Deniz Yilmaz, Oktay Yöndemli, Tuncay Zacharias GmbH Zurnaci, Tolga 8
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