Schulprogramm-Baustein - GGS Gotenring

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Schulprogramm-Baustein - GGS Gotenring
Schulprogramm-Baustein

Bereich: Distanzlernen
Thema: Konzept zum Distanzlernen/ Corona- Pandemie
Ansprechpartnerin: Steuergruppe Schulentwicklung
Beschreibung          des Schulprogramm-Bausteins:

1.1       Ausgangssituation in der Schule
-      Personalsituation:
       o Klassenlehrerinnen, Lehrerin der Vorbereitungsklasse, Sonderpädagogin,
          Sozialpädagoginnen, Schulsozialarbeiterin im multiprofessionellem Team
          (MPT), Türkischlehrerin, Lehramtsanwärter, Fachlehrer*innen arbeiten in
          festen Klassen- und Jahrgangsteams zusammen. Im Falle der Schließung
          einer Lerngruppe ist das Klassenteam verantwortlich für die weitere
          Beschulung der Kinder. Die Teams sind wie folgt aufgeteilt:
       o Klasse 1a: Frau Esser, Frau Klemenz
       o Klasse 1b: Frau Meiß, Frau Reinhardt
       o Klasse 2a: Frau Dahmen, Herr Bohländer
       o Klasse 2b: Herr Westhoff, Frau Reinhardt
       o Klasse 3a: Frau Großgarten, Frau Bauer
       o Klasse 3b: Herr Latos, Frau Bauer
       o Klasse 4a: Frau Schlink, Frau Müller, Frau Bauer
       o Klasse 4b: Frau Stiefenhöfer, Frau Müller, Herr Bohländer
       o Vorbereitungsklasse (VK): Frau Ringberg, Frau Kirchholtes, Frau Ehm
       o Türkischunterricht: Frau Balbas.

-      Technische Ressourcen:
       o 64 iPads sind an der Schule vorhanden, davon wurden 30 IPads von
          Netcologne Schulsupport freigeschaltet, so dass diese Geräte für das
          häusliche   Lernen   im   Distanzunterricht   in   der   Corona-   Pandemie
          ausgeliehen werden können, falls Familien kein digitales Endgerät zur
          Verfügung haben. Für die IPadausleihe muss ein Vertrag unterzeichnet
          werden, dieser befindet sich im Anhang.

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o Jede Kollegin verfügt über ein privates digitales Endgerät, das für
         Unterrichtszwecke genutzt wird. Für alle Kolleg*innen wurden im Oktober
         2020 digitale Endgeräte für Lehrkräfte (iPads mit Tastatur) beim
         Schulträger beantragt, im November 2020 zusätzlich Laptops, die bisher
         allerdings noch nicht genehmigt wurden.

-      Anwendungstools:
       o Im Schuljahr 2019/20 hat die Schulkonferenz per Eilantrag am
         09.12.2019 entschieden, die Bereitstellung der Schulplattform LOGINEO
         NRW zu beantragen. Dem Antrag der Schulkonferenz wurde im Mai 2020
         stattgegeben.
       o Herr Westhoff als Medienbeauftragter der Schule hat LOGINEO im
         Schuljahr 2020/21 eingerichtet. Unterstützt wird er von Netcologne
         Schulsupport, den Kolleg*innen Herrn Latos und Frau Dahmen.
       o Eine rechtssichere Kommunikation über die dienstliche E-Mail und der
         Datenaustausch per Cloud vereinfachen die schulische Organisation. Das
         Kollegium bildet sich in diesem Bereich fort.
       o „Padlet“ als sog. „digitale Pinnwand“ wurde erprobt und für alle
         Regelklassen eingerichtet. Damit dieses System allen SuS bekannt ist,
         sollte es nach Möglichkeit in allen Klassen im Präsenzunterricht eingeführt
         werden (siehe Anlage 1).
       o Digitale Lernmittel, die neben den analogen Lernmitteln zur Verfügung
         stehen:   Anton,   Leseo   und    Antolin   wurden    laut   Beschluss   der
         Lehrerkonferenz vom 26.6.2020 über Sponsoren, der Schule bzw. dem
         Förderverein angeschafft, größtenteils im Präsenzunterricht eingeführt,
         so dass diese im Distanzunterricht einsetzbar sind.
       o Die Homepage als Plattform wird von Frau Dahmen regelmäßig aktualisiert
         und für die Kommunikation nach außen genutzt. Dort können auch
         Formulare wie z.B. die Anmeldung zur Notbetreuung heruntergeladen
         werden.
       o Analoge Lernmittel sind: Arbeitshefte und Arbeitsblätter, Schulbücher
         und Hefte. Diese werden auch im Distanzlernen genutzt.

1.2 Ausgangssituation in der häuslichen Lernumgebung

-      Erreichbarkeit der SuS:

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Die Telefonnummern der Familien sind stets auf dem aktuellen Stand und in
       SCHILD eingepflegt. Die Adressen sind bekannt und meist in Schulnähe, so
       dass Kinder ohne Drucker oder Email per Posteinwurf zu erreichen sind.
-      Die Emailadressen wurden auf der 1. Klassenpflegschaftssitzung von allen
       Eltern abgefragt und wurden in SCHILD eingepflegt. Nicht alle Familien
       verfügen über eine eigene Emailadresse oder häusliches WLAN. Diesen Eltern
       wird nahegelegt, dass die Erreichbarkeit per Email im Distanzlernen von
       Vorteil und somit die Einrichtung einer Emailadresse wünschenswert ist.
-      Eine Abfrage bei allen Eltern über Verfügbarkeit technischer Ressourcen
       wurde im September 2020 durchgeführt und schriftlich in allen Klassen
       dokumentiert.
-      Berücksichtigung der Familien ohne Drucker oder ohne Endgerät: Ein iPad
       kann für den Zeitraum der Lerngruppenschließung (Distanzlernen) ausgeliehen
       werden. (Mietvertrag/Anlage).
-      Falls   Eltern   die   Einwilligung   zur   Nutzung    eines    Videoportals   nicht
       unterschrieben haben, werden sie im eintretenden Fall nochmals gefragt. Es
       können beispielsweise die Kamera oder der Ton ausgestellt werden.
-      Die zusammenfassende Liste jeder Klasse mit DatenschutzGrundVerordnung
       (DGVO), Drucker, WLAN, Endgeräten, KnowHow wird in dem grünen
       Schnellhefter in jeder Klasse verwahrt.

2.1 Wie gestalten wir Distanzunterricht organisatorisch und pädagogisch?

-      Feedback:
       o Jede Lehrkraft hat eine dienstliche Emailadresse, die nach dem Schema
          vorname.nachname@112380.nrw.schule ermittelt werden kann.
       o Klassenlehrer*in legt fest, wann welche Hefte und Arbeitsblätter
          kontrolliert werden (auch per Email, Brief, Telefon möglich).
       o die Kinder/ Eltern sollten diese dann in der Schule abgeben und wieder
          abholen oder abfotografieren und mit kleinem Format zurücksenden. Je
          nach Länge der Schließung können Aufgaben auch bei Rückkehr zum
          Präsenzunterricht kontrolliert werden.
-      Aufrechterhaltung      von   Kontakten      zwischen   den     SuS   und   L   durch
       Videokonferenz (zurzeit noch nicht möglich), Telefonate, wöchentliche
       Kontrollen, Feedback und der Möglichkeit, bei Schwierigkeiten per Mail um
       Hilfestellung zu fragen.
-      Alle SuS sind verpflichtet, am Lernen auf Distanz teilzunehmen.

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-      Es findet sowohl digitaler und als auch analoger Distanzunterricht statt
       (siehe Kapitel 8).
-      Alle Lehrkräfte der Klasse beteiligen sich.
-      Es gibt die Möglichkeit für SuS ohne digitale Ausstattung in der Schule zu
       arbeiten (im Rahmen der Notbetreuung, falls sie nicht in Quarantäne sind)
       und per iPad am Distanzunterricht teilzunehmen. Das gilt insbesondere für
       Kinder der Vorbereitungsklasse und für digital schlecht ausgestattete
       Familien sowie Familien, die die deutsche Sprache nicht sicher beherrschen.
-      Mit Kindern in Familien ohne WLAN und somit ohne Möglichkeit am
       Distanzunterricht    teilzunehmen,     führt   die   Lehrkraft   neben   den
       Wochenplanaufgaben regelmäßige Telefonate, sofern sprachlich möglich.

2.2 SuS, die aufgrund von Quarantäne oder (Vor-)Erkrankung nicht am
Präsenzunterricht teilnehmen können

-      Jedes Kind erhält einen Lernpaten, der Material überbringen kann, nach
       Möglichkeit vom Unterricht erzählt und Kontakt hält (je nach Alter).
       Lernpaten werden bereits zu Beginn des Schuljahres festgelegt und können
       auch im normalen Krankheitsfall eingesetzt werden.
-      Regelmäßige synchrone Kommunikation (Telefon)
-      Regelmäßige asynchrone Kommunikation (Email, Brief, Audiobotschaft oder
       Padlet).
-      Verbindliche Absprachen wie die Kinder das Material erhalten: Entweder per
       Lernpate oder Eltern bzw. SuS holen das Unterrichtsmaterial nach
       Terminvereinbarung in der Schule ab.

2.3 SuS, die aufgrund von Covid19-Symptomen kurzfristig zu Hause bleiben
müssen

Je nach Befindlichkeit können die Kinder zu Hause an ihrem Wochenplan
arbeiten. Die Klassenlehrer*innen besprechen mit ihren Klassen solange es
Präsenzunterricht gibt, ob alle Kinder vorsorglich ihre Wochenplanaufgaben
montags abheften und täglich im Ranzen hin- und hertransportieren.

Andernfalls gibt es die Möglichkeit, das Arbeitsmaterial den Lernpaten
mitzugeben oder das Abholen der Materialen durch die Eltern in der Schule.
Falls Material gewünscht ist, so sprechen die Eltern morgens bei der
Krankmeldung auf den Anrufbeantworter wie die Materialübergabe stattfinden
soll: per Lernpate oder Abholung in der Schule.

Eine Teilnahme am Unterricht per Videostream ist zurzeit nicht vorgesehen.

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3. Rahmenbedingungen der Kommunikation

-      im Kollegium: Lehrerkonferenz: die digitale Teilnahme über BigBlueButton
       wird zurzeit geprüft, ansonsten persönlich vor Ort, feste Teamzeit montags
       analog zu den Konferenzterminen.
-      mit den SuS: L informiert im Padlet über die Aufgabenstellung in welchem
       Umfang, bis wann und wie die Arbeitsergebnisse einzureichen sind, welche
       Bewertungsmaßstäbe, festgelegte Sprechstunden, wie Kontaktaufnahme mit
       L. möglich ist
-      mit den Eltern: regelmäßige Infos durch Emails, Homepage sorgen für
       Transparenz und Sicherheit. Eine klare Uhrzeit und ein Weg für die
       Kommunikation sollte festlegt werden.

4. Lernerfolgsüberprüfung und Leistungsbewertung

-      Die im Distanzunterricht erbrachten Leistungen werden in der Regel in die
       Bewertung der sonstigen Leistungen im Unterricht einbezogen.
-      Mündliche    Mitarbeit,   Gespräch   über   den   Lernweg,     Abfrage   per
       Telefon/Video (Anbieter muss noch geklärt werden).
-      Ggfs. Präsentationen in Videokonferenzen, Feedback von SuS und L.
-      Kontrolle des Wochenplans.

5. Förderung von Schülerinnen und Schülern (SuS)

Das Klassenteam bespricht, welche SuS besondere Förderung im Distanzlernen
benötigen. Diese SuS erhalten individuelle Wochenpläne, es wird engmaschig
kommuniziert (z.B. regelmäßige Telefonate).

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6. Impulse für das Lernen auf Distanz

So viel           ….        wie möglich,     so viel        ….          wie nötig.

        Empathie und Beziehungsarbeit              Tools und Apps

        Vertrauen und Freiheit                     Kontrolle und Struktur

        einfache Technik                           neue Technik

        Asynchrone Kommunikation                   Synchrone Kommunikation

        (Offene Projektarbeit)                     Kleinschrittige Übungen

        (Peer-Feedback                             Feedback von Lehrenden

7. Voraussetzungen für das Lernen der SuS im Distanzunterricht

       o Selbstreguliertes Lernen: Kinder kennen das Arbeiten im Tagesplan (
          Wochenplan,      können   ihre   Aufgaben    selber    einteilen,   verstehen,
          größtenteils organisieren (je jünger, desto schwieriger/ VKkinder erhalten
          individuelle Arbeitspakete).
       o Medienkompetenz: siehe 6 Bereiche des Medienkompetenzrahmens, hohe
          Anforderung, kritischer Umgang mit Medien auch bezüglich der Inhalte.
       o Methodische Kompetenzen: Lernstrategien, eigenen Lernprozess planen,
          Hilfsmittel sachgerecht anwenden, Infos beschaffen.
       o Inhaltsbezogene Kompetenzen: Fertigkeiten trainieren, fachspezifische
          Inhalte kennen und anwenden.
       o Kooperative/Soziale Kompetenzen: Hilfe zulassen, als Experte helfen, sich
          austauschen (auch untereinander, ohne L.), Regeln für dem Umgang
          miteinander beachten.
       o Personale Kompetenzen: sich motivieren, sich vertrauen, über das eigene
          Lernverhalten nachdenken.

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8. Verbindliche           Gestaltung     des    Distanzlernens      bei     Schließung        einer
Lerngruppe

8.1. Grundsätze

                                       Wochenplan/Tagespläne
                            Padlet                             ABs, Hefte       Forscheraufträge

           Erklärvideos         Aufgaben in allen Fächern im Padlet

                                 Arbeitsphase                                     Arbeitsphase

Bei Schließung der Lerngruppe erhalten die Kinder über die Klassenlehrer*in je
nach Möglichkeit ein Buch aus der Schulbücherei auszuleihen.

Der zeitliche Umfang des Distanzlernens entspricht in etwa dem der
Stundentafel der Schülerinnen und Schüler.

Als Lernmanagementsystem nutzen wir „Padlet“, über die es für jede Klasse eine
digitale Pinnwand gibt.

Familien, die keine Mailadresse und/oder keinen Drucker haben, können den
Wochenplan und die erforderlichen Materialien nach Absprache mit der
Lehrkraft in der Schule abholen.

Alle Aufgaben der Fachlehrer*innen werden im Padlet eingearbeitet bzw. zur
Verfügung gestellt.

8.2       Verbindliche Vereinbarungen zum Wochenplan im Distanzlernen
       1. Die Schüler*innen bekommen spätestens am Sonntagabend um 19:00
          Uhr von ihrer Klassenleitung einen digitalen Wochenplan per Mail/Padlet
          zugesandt. Familien ohne Email-Adresse können den ausgedruckten
          Wochenplan und mögliche Arbeitsblätter am Montagmorgen in der Schule
          abholen.
       2. Bei der Aufgabenstellung ist zu berücksichtigen, dass die Aufgaben nicht
          in vollem Umfang der regulären Unterrichtszeit gestellt werden sollten,
          da organisatorische und technische Schwierigkeiten bei den Schüler*innen
          berücksichtigt werden müssen und Erklärvideos sowie Lern-Apps ebenfalls
          in die Arbeitszeit einfließen (Bewältigbarkeit). Die digitalen Aufgaben sind
          umfangreicher als der analoge Wochenplan im Präsenzunterricht.

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3. Lernmaterialien müssen ein für alle betrachtbares Format haben, z.B. PDF
          oder JPG, nicht aber .docx oder .pages o.ä. Externe Lernmaterialien
          müssen konkret mit einem Link benannt werden (Kompatibilität).
       4. Die Aufgabenformate sind abwechslungsreich und motivierend gestaltet;
          so gibt es kurzfristige Übungsformate und kreative Aufgaben/Projekte.
          Sie schöpfen die Potenziale der Kinder aus (Varianz).
       5. Einige, klar benannte Aufgaben werden von den Lehrer*innen korrigiert
          oder per Video/Telefon besprochen.
       6. Alle Lehrer*innen sind per E-Mail werktags zwischen 8-17 Uhr erreichbar.
          Die Lehrer*innen des Klassenteams bieten bei Bedarf Lernberatung an (in
          der kein neuer Lernstoff besprochen wird, sondern Hilfestellung zu den
          Aufgaben gegeben wird (Unterstützung).
       7. Die Aufgaben in den Wochenplänen werden für die Kinder je nach
          Leistungsstand und Arbeitstempo differenziert und ggfs. als Tagespläne
          strukturiert.

8.3 Verbindliche Vereinbarungen zum Padlet

1. Im Padlet werden die Aufgaben der Fachlehrer und die Arbeitsblätter, die
       für den Wochenplan notwendig sind, eingestellt.
2. Die SuS lernen das System „Padlet“ nach Möglichkeit im Präsenzunterricht
       kennen.
3. Jede Woche wird ein neues „Padlet“ erstellt, damit es nicht zur
       unübersichtlichen Ansammlung von Links kommt.
4. OGS-Gruppenleitung kann dort auch jede Woche einen Beitrag einstellen.
5. Eine klare, einfache, übersichtliche Darstellung wird angestrebt.

S. 8
Anlage 1: Vertrag zur iPadausleihe

Die Oberbürgermeisterin
Amt für Schulentwicklung/ Schulservice

                                         Leihvertrag iPad
         Dieser Vertrag regelt die Bedingungen, unter denen die Stadt Köln
 dem Entleiher/ der Entleiherin ein iPad mit Zubehör für außerschulischen Unterricht
                            zuhause zur Verfügung stellt

Der Leihvertrag über ein iPad inklusive Zubehör wird geschlossen zwischen der Stadt Köln,
vertreten durch
Schule: GGS Gotenring
Straße: Gotenring 5
PLZ Ort: 50679 Köln
im Folgenden: „Stadt Köln“
und
«Vorname» «Nachname»
«Klasse»
«Straße»
«PLZ» «Ort»
sowie dessen Erziehungsberechtigten
«Vorname» «Nachname»                                Vorname Nachname
«Straße»                                            Straße
«PLZ» «Ort»                                         PLZ Ort
zusammen: „der Entleiher/ die Entleiherin“
1. Leihgegenstand und Leihzeitraum
Die Stadt Köln stellt dem Entleiher/ der Entleiherin die folgende Hardware ab sofort bis zum
_31.01.2021_, längstens aber bis zum Ende des Schuljahrs 2020/2021 (2. Juli 2021) zur
vertraglich beschriebenen Nutzung zur Verfügung.
       a) Apple iPad xx Wi-Fi xx GB mit dem Gerätenamen _______________
       b) Netzgerät und Netzkabel
       c) Cover für Apple iPad
zusammen im Folgenden: „das Leihgerät“.
2. Leihgebühr
Das Leihgerät ist Eigentum der Stadt Köln und wird dem Entleiher/ der Entleiherin durch die
Stadt Köln unentgeltlich überlassen.
3. Beendigung Leihvertrag
Es besteht für beide Vertragsparteien die Möglichkeit, den Leihvertrag jederzeit mit sofortiger
Wirkung zu beenden. Dazu ist eine entsprechende Mitteilung in Textform erforderlich.

Verlässt der Schüler/die Schülerin die «GGS Gotenring», so endet das Vertragsverhältnis
automatisch mit dem letzten Schultag an der Schule.
Der Entleiher/ die Entleiherin verpflichtet sich, das Leihgerät nach Beendigung dieses
Leihvertrages in ordnungsgemäßem Zustand an die Schulleitung der (Schule) zurückzugeben.
Die Rückgabe muss spätestens drei Werktage nach Beendigung des Leihvertrages erfolgen.
Erfolgt die Rückgabe nicht innerhalb der Frist von drei Werktagen, kann die Stadt Köln ohne
weitere Mahnung oder Ankündigung die spätere Annahme verweigern und Schadensersatz
fordern.
4. Auskunftspflicht

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Der Entleiher/ die Entleiherin verpflichtet sich zu jeder Zeit Auskunft über den Verbleib des
Leihgerätes geben zu können und das Leihgerät in funktionstüchtigem Zustand jederzeit
vorzuführen.
5. Zentrale Geräteverwaltung
Der Entleiher/ die Entleiherin nimmt zur Kenntnis, dass das Gerät zentral über ein Mobile
Device Management (MDM) administriert wird.
6. Sorgfaltspflicht/Haftung
Der Entleiher/ die Entleiherin trägt Sorge dafür, das Leihgerät pfleglich zu behandeln und
überlässt das Leihgerät keinem Dritten.
Der Entleiher/ die Entleiherin haftet für sämtliche Schäden, Verluste und
Funktionsbeeinträchtigungen, die an dem Leihgerät während der Vertragslaufzeit und danach
bis zur ordnungsgemäßen Rückgabe entstehen. Die Haftung besteht unabhängig davon, wer
für den Schaden, Verlust bzw. die Funktionsbeeinträchtigung verantwortlich ist.
Normale Abnutzungserscheinungen im Rahmen des vertragsgemäßen Gebrauchs stellen
keinen Schaden dar.
Das Leihgerät ist in der ausgehändigten Schutzhülle aufzubewahren.
7. Nutzung
Das Leihgerät wird für die Zwecke des außerschulischen Unterrichts zu Hause dem/der
ausleihenden Schüler/ Schülerin bis zur Beendigung des Leihvertrages zur Verfügung gestellt.
Das Leihgerät darf nicht für private Zwecke oder von Dritten genutzt werden, sondern dient
ausschließlich zur Teilnahme des/der Schülers/ Schülerin an von der Schule angebotenen
außerschulischen Unterrichtsangeboten, inklusive der Vor- und Nachbereitung von
Unterrichtsinhalten.
Es ist ausdrücklich nicht gestattet, weitere Apps, Programme oder sonstige Dokumente auf
das Leihgerät herunter zu laden bzw. aufzuspielen, die nicht für die beschriebenen
außerschulischen Unterrichtsangebote erforderlich sind.
8. Datenspeicherung
Auf dem Leihgerät gespeicherte Daten, wie Präsentationen, Unterrichtsmitschriften,
Ausarbeitungen etc. sind von dem Entleiher/ der Entleiherin vor Rückgabe des Leihgerätes zu
löschen. Eine Datensicherung durch die Stadt Köln erfolgt nicht.
Das Sichern der Daten erfolgt in Eigenverantwortung des Entleihers/ der Entleiherin.
9. Diebstahl/ Verlust
Der Entleiher/ die Entleiherin muss bei Diebstahl des überlassenen Leihgerätes umgehend
eine Anzeige bei der Polizei erstatten. Die polizeiliche Anzeige ist binnen drei Werktagen der
Schulleitung schriftlich vorzulegen. Diese wird die Ortung des Gerätes beim Schulsupport
beauftragen.
Jeglicher Verlust muss der Schulleitung unmittelbar nach Verlust gemeldet werden.
Kann das verloren gegangene Leihgerät nicht wiederbeschafft werden, ist der Entleiher/ die
Entleiherin verpflichtet, den entstandenen Schaden zu ersetzen.
10. Haftung
Die Schule haftet nicht für Schäden, die in Verbindung mit dem Leihgerät auftreten können.
11. Beschädigung
Jede Beschädigung oder Funktionsbeeinträchtigung des Leihgeräts oder Zubehörs muss der
Schulleitung unmittelbar nach Eintritt der Beschädigung/Funktionsbeeinträchtigung gemeldet
werden. Der Entleiher/ die Entleiherin tragen die anfallenden Kosten einer eventuell
anfallenden Reparatur bei einer Reparaturstelle nach Wahl der Stadt Köln.
Es ist dem Entleiher/ der Entleiherin nicht gestattet, Reparaturen oder Ersatzbeschaffungen
eigenmächtig durchzuführen oder in Auftrag zu geben.
12. Versicherung
Die Stadt Köln hat keine Elektronikversicherung für das Leihgerät abgeschlossen. Es ist nicht
gegen Diebstahl, Verlust oder Beschädigung versichert.

S. 10
Zur Absicherung bei einem Diebstahl oder einer Beschädigung (z.B. bei Displayschaden) des
Leihgerätes kann eigenverantwortlich eine Versicherung bei einem Versicherer nach Wahl
durch den Entleiher/ die Entleiherin abgeschlossen werden. Die Kosten für die Versicherung
trägt der Entleiher/ die Entleiherin.
Es wird empfohlen, vorab mit der ggf. bereits bestehenden Haftpflicht- oder
Hausratversicherung Kontakt aufzunehmen. Möglicherweise sind entsprechende Leistungen
bereits in den vorhandenen Versicherungsverträgen enthalten oder können gegen eine Gebühr
dazu gebucht werden.
13. Vorschäden
Es bestehen lediglich die in der Anlage aufgelisteten Vorschäden. Die Anlage über
Vorschäden ist dabei Vertragsbestandteil.
14. Sonstiges
Sofern der Stadt Köln Ansprüche aus diesem Vertrag entstehen, können diese einzeln sowohl
gegen den Schüler/ die Schülerin geltend gemacht werden, als auch direkt gegen den
Erziehungsberechtigten/ die Erziehungsberechtigte.
Jegliche Änderungen oder Ergänzungen dieses Vertrages sind nur wirksam, wenn sie
schriftlich vereinbart werden. Dies gilt auch für eine Änderung dieser Schriftformklausel.
Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages ganz oder teilweise unwirksam oder nichtig
sein oder infolge Änderung der Gesetzeslage oder durch höchstrichterliche Rechtsprechung
oder auf andere Weise ganz oder teilweise unwirksam oder nichtig werden oder weist dieser
Vertrag Lücken auf, so sind sich die Parteien darüber einig, dass die übrigen Bestimmungen
dieses Vertrages davon unberührt und gültig bleiben. Für diesen Fall verpflichten sich die
Vertragsparteien, unter Berücksichtigung des Grundsatzes von Treu und Glauben an Stelle
der unwirksamen Bestimmung eine wirksame Bestimmung zu vereinbaren, welche dem Sinn
und Zweck der unwirksamen Bestimmung möglichst nahekommt und von der anzunehmen
ist, dass die Parteien sie im Zeitpunkt des Vertragsschlusses vereinbart hätten, wenn sie die
Unwirksamkeit oder Nichtigkeit gekannt oder vorhergesehen hätten. Entsprechendes gilt, falls
dieser Vertrag eine Lücke enthalten sollte.

Köln,             .2021

______________________________                   _________________________________
Unterschrift Schüler                               Unterschrift Schulleitung

Sofern nur ein Erziehungsberechtigter unterschreibt, wird von diesem bestätigt, dass er oder
sie entweder die alleinige elterliche Sorge für den/die Schüler*in hat oder mit Einwilligung
und in Vertretung des anderen Sorgeberechtigten handelt.

______________________________
Unterschrift Erziehungsberechtigte(r)

______________________________
Unterschrift Erziehungsberechtigte(r)

S. 11
Ausgabe
Apple iPad mit Zubehör
Das unter Punkt 1 des Leihvertrages aufgelistete iPad weist folgende Vorschäden auf:

Beschreibung

Köln,    .2021

______________________________               _________________________________
Unterschrift Schüler                      Unterschrift Schulleitung

______________________________                 ______________________________
Unterschrift Erziehungsberechtigte(r)            Unterschrift Erziehungsberechtigte(r)

S. 12
Rückgabe
Apple iPad mit Zubehör
Die unter Punkt 1 des Leihvertrages aufgelistete iPad weist bei der Rückgabe folgende
zusätzliche Schäden
auf:

Beschreibung

Köln, den          2021

______________________________                _________________________________
Unterschrift Schüler                       Unterschrift Schulleitung

______________________________                ______________________________
Unterschrift Erziehungsberechtigte(r)            Unterschrift Erziehungsberechtigte(r)

*gelbe Felder bitte ausfüllen und den Leihvertrag ausgefüllt in der Schule abgeben.

S. 13
Anlage 1: Distanzlernen Padlet

                    Schulprogramm-Baustein

Bereich: Distanzlernen

Thema: Einsatz des Padlet im Distanzunterricht
       mit Passwörtern
Ansprechpartnerin: Jennifer Meiß/ S.Schröder-Wohlert
Beschreibung       des Schulprogramm-Bausteins:

In Zeiten, in denen die Digitalisierung des Lernens in und außerhalb der Schule
immer mehr an Bedeutung gewinnt, hat die Schulkonferenz beschlossen, Padlet
als schulinternes Medium zur Kommunikation der Lerninhalte zu verwenden.
Das Padlet kommt dann zum Einsatz, wenn eine Klasse nicht mehr im
Präsenzunterricht in der Schule beschult werden kann, sofern eine Klasse in
Quarantäne ist oder Distanzunterricht erteilt werden muss.

Was ist ein Padlet?

Ein Padlet ist eine digitale Pinnwand für den Unterricht und kann als virtuelles
Klassenzimmer genutzt werden. In einem Padlet werden die Wochenpläne der
einzelnen Klasse sowie die dazugehörigen Arbeitsblätter hochgeladen. Es können
beliebig viele Spalten angelegt werden, die entsprechend mit Inhalten gefüllt
werden.   Bilder   und   Videos    können    hochgeladen,   Dateien   bereitgestellt,
Internetseiten verlinkt und Sprachnachrichten aufgenommen werden. Die
Inhalte können von der Lehrkraft beliebig erweitert und aktualisiert werden.

Voraussetzungen für die Arbeit mit dem Padlet

Technische   Voraussetzung       für   die   Arbeit   mit   einem   Padlet   ist   eine
Internetverbindung und ein entsprechendes digitales Endgerät: Handy, iPad,
Tablet, Laptop oder Computer. Das Klassenpadlet ist ganz einfach über eine
Internetseite erreichbar und kann auch über eine App auf dem Smartphone oder
Tablet bedient werden. Eltern und Kinder müssen sich nicht registrieren und

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erreichen das Padlet ganz einfach über einen Link, den sie von der Klassenleitung
erhalten.

Für jede Klasse wird ein eigenes Padlet angelegt, da so individuell die Lerninhalte
und Nachrichten geteilt werden können. Damit das Padlet nur von der eigenen
Klasse eingesehen werden kann, wird es mit einem Passwort geschützt.

Wie sind unsere Klassenpadlets aufgebaut?

Jedes Klassenpadlet wird individuell von der Klassenleitung in Zusammenarbeit
mit den sozialpädagogischen Fachkräften für die Schuleingangsphase, der
Schulsozialarbeiterin im multiprofessionellen Team, den Fachlehrer*inund OGS-
Mitarbeiter*in gestaltet. Die einzelnen Spalten werden die Fächer Mathematik,
Deutsch, Sachunterricht, Englisch, Diverses (Kunst, Musik, Sport, etc. ) und
OGS abdecken. Zudem wird es eine Spalte mit dem jeweils aktuellen Lernplan
geben. Die Spalten werden jede Woche aktualisiert und die alten Inhalte werden
gelöscht, damit es übersichtlich bleibt.

In der ersten Jahrgangstufe sind die Spalten nach Wochentagen sortiert, um
den Schülern so eine übersichtlichere Darreichungsform zu gewährleisten. Es
werden die Fächer Deutsch, Mathematik, Sachunterricht, Sport, Musik und
Kunst abgedeckt. Für die Fächer Deutsch und Mathe wird jeden Tag etwas
angeboten. Alle übrigen Fächer werden abwechselnd behandelt.

Beispiel Klasse 1:

In den Klassen 2, 3 und 4 werden die einzelnen Spalten in die Fächer
Mathematik, Deutsch, Sachunterricht, Englisch, Diverses (Kunst, Musik, Sport,

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etc.) unterteilt. Es gibt zudem eine extra Spalte für die hochgeladenen
Wochenpläne bzw. Lernpläne.

Beispiel: Klasse 3

Achten Sie also bitte darauf, die entsprechenden Inhalte rechtzeitig
herunterzuladen. Grundsätzlich werden die Lernpläne zum größten Teil aus den
Büchern und Heften der Schüler*innen bestehen, damit Sie nicht allzu viel
drucken müssen. Das Padlet soll jedoch nicht nur als Mitteilung über die
Lerninhalte genutzt werden, sondern ebenfalls als motivierendes Zusatzangebot.

Es ist eine tolle Möglichkeit mit den Kindern besser und direkter in Kontakt zu
bleiben. Auch die Kinder können über die Klassenlehrerin Mitteilungen/ Bilder
einreichen, sodass die Kinder auch untereinander in Kontakt bleiben.

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Anlage 2: Distanzlernen Anton

                      Schulprogramm-Baustein

Bereich: Distanzlernen

Thema: Einsatz von Anton im Distanzunterricht

Ansprechpartnerin: Stephanie Dahmen, Ruben Latos

Beschreibung des Schulprogramm-Bausteins:

Was ist Anton?

Um      ein   abwechslungsreiches   und   differenziertes   Lernangebot   zu   allen
Schulfächern während des Distanzlernens/ Homeschoolings ermöglichen zu
können, wurde die Anton App als Lernmedium gewählt. Über die kleine
Schullizenz, die von der Schule angeschafft wurde, können die Lehrer*innen
Klassengruppen anlegen und dem einzelnen Kind Aufgaben zuweisen. Durch
vielfältige Aufgabenstellungen und ein motivierendes Belohnungssystem können
die Schülerinnen und Schüler (SuS) ihrem Lernstand entsprechende Aufgaben
bearbeiten. Der einfache Aufbau der App erleichtert den Kindern einen
schnellen Zugang zu den Inhalten und ermöglicht den Lehrkräften eine gezielte
Kontrolle und Rückmeldung.
Zugang

Der Zugang kann von zu Hause über ein Smartphone, Computer oder Tablet mit
Internetzugang erfolgen. Hierfür erhalten alle SuS ein individuelles Passwort/
einen QR Code von der Klassenlehrer*in ausgehändigt. Darüber gelangen die SuS
in den Gruppenbereich, in dem klassenbezogene Aufgaben eingestellt sind.

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Aufbau

Im Gruppenbereich werden klassenbezogene Aufgaben von den Lehrkräften
angepinnt. Diese sind in Fächer und deren Teilbereiche aufgeteilt. Die SuS
sehen, für welchen Tag bzw. Woche die Aufgaben vorgesehen sind.

Zudem wird ihnen durch einfache Symbole angezeigt, welche Aufgaben sie schon
bearbeitet haben oder noch bearbeiten müssen. Erfolgreich erledigte Aufgaben
generieren Münzen, die gegen Belohnung eingetauscht werden können. Münzen
können wiederum in der App dazu genutzt werden kleine Spiele zu spielen oder
den eigenen Avatar zu gestalten.

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Gleichzeitig können Lehrkräfte die erledigten Aufgaben einsehen und möglichen
Übungsbedarf feststellen.

Dieser wird an die SuS zurückgemeldet und zusätzliche Übungen können als
differenzierte Förderung angeboten werden.

Die SuS können auch eigene Inhalte außerhalb der Gruppe auswählen.

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Anlage 3: Distanzlernen Leseo

             Schulprogramm-Baustein

S. 20
Bereich: Digitale Leseförderung
Thema: Leseo (Online-Bibliothek von Cornelsen)
Ansprechpartnerin: Katja Stiefenhöfer
Beschreibung        des Schulprogramm-Bausteins:

Die Online-Bibliothek „Leseo“ bietet Schüler/-innen zahlreiche Texte in
verschiedenen Lesestufen und Lehrkräften eine übersichtliche Auswertung zum
Lernfortschritt. Leseo eignet sich sowohl für den Präsenzunterricht in der
Schule als auch im Fernunterricht von zu Hause aus. Die GGS Gotenring hat im
Schuljahr 2020/21 eine Schullizenz für dieses Onlineleseformat erworben.
Damit bekommen die Klassenlehrer/innen einen eigenen Zugang und jedes Kind
der Klasse ein eigenes Passwort. Die Klassenlehrer/innen können der ganzen
Klasse oder einzelnen Kindern Bücher und die dazugehörigen Aufgaben zuweisen
und einen Bearbeitungszeitraum festlegen.

Alle Vorteile von Leseo auf einen Blick:
       für alle Geräte: PC, Tablet und Smartphone
       flexibel einsetzbar: in der Schule, zu Hause oder unterwegs
       Online-Bibliothek: themenorientierte Erzähltexte, Sachtexte und
        Märchen direkt online verfügbar (insgesamt 80 Bücher)
       5 Lesestufen: angelehnt an die IGLU-Kompetenzstufen
       abwechslungsreiche Aufgaben zum Leseverständnis: Zuordnen,
        Lückentext, Paare finden, Suchbild, etc.
       Entwicklung im Blick: automatische Auswertung zu Aktivität und
        Ergebnissen der Schüler/-innen

Anlage 4: Leseförderung an der GGS Gotenring

Schulprogramm-Baustein
S. 21
Bereich: Leseförderung
Thema: Antolin
Ansprechpartner: Susanna Esser
Beschreibung           des Schulprogramm-Bausteins:

Antolin   ist    ein    Onlineportal   zur   Förderung    von   Lesemotivation    und
Lesekompetenz. Seit dem Schuljahr 2017/2018 wird die schulische Nutzung von
Herrn Werner Roche vom Erbbauverein, einem unserer Leseclubsponsoren,
finanziert.

Antolin kann ab der 1. Klasse genutzt werden, sobald ein Kind in der Lage ist,
kurze Texte und die dazugehörigen Fragen zu lesen und zu verstehen. Hierbei
entscheidet die Klassenlehrer*in, ob die Antolinzugänge rausgegeben werden, da
der Lernstand innerhalb der Klasse immer unterschiedlich sein kann.

Die Schüler*innen lesen ein Buch und können im Anschluss in Form einer kleinen
Wissensabfrage (Quiz) inhaltliche Fragen beantworten. Dafür erhalten sie
Punkte und beim Erreichen bestimmter Punktzahlen Urkunden.

Ausgewählt      werden     können   Bücher   aus   der   Klassenbücherei,   aus   der
Schulbücherei oder die Kinder können auch eigene Bücher zuhause lesen und
bepunkten. Antolin stellt Fragen zu vielen gängigen Kinderbüchern bereit.

Jede Klasse ist über das Schulkonto angemeldet und jedes Kind erhält von der
Klassenlehrerin/ dem Klassenlehrer einen eigenen Benutzernamen und ein
eigenes Passwort.

So können alle angemeldeten Kinder Antolin sowohl in der Schule als auch zu
Hause benutzen, sich über Bücher informieren, die sie lesen wollen und ihre
Lesekompetenz steigern bzw. durch die Beantwortung von Fragen zum Text
unter Beweis stellen. Wenn die Nutzung von Antolin im häuslichen Umfeld
unterstützt wird, wissen die Eltern gleichzeitig, welche Literatur für ihr Kind
gerade geeignet ist.

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