Schulprogramm-Baustein - GGS Gotenring
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Schulprogramm-Baustein Bereich: Distanzlernen Thema: Konzept zum Distanzlernen/ Corona- Pandemie Ansprechpartnerin: Steuergruppe Schulentwicklung Beschreibung des Schulprogramm-Bausteins: 1.1 Ausgangssituation in der Schule - Personalsituation: o Klassenlehrerinnen, Lehrerin der Vorbereitungsklasse, Sonderpädagogin, Sozialpädagoginnen, Schulsozialarbeiterin im multiprofessionellem Team (MPT), Türkischlehrerin, Lehramtsanwärter, Fachlehrer*innen arbeiten in festen Klassen- und Jahrgangsteams zusammen. Im Falle der Schließung einer Lerngruppe ist das Klassenteam verantwortlich für die weitere Beschulung der Kinder. Die Teams sind wie folgt aufgeteilt: o Klasse 1a: Frau Esser, Frau Klemenz o Klasse 1b: Frau Meiß, Frau Reinhardt o Klasse 2a: Frau Dahmen, Herr Bohländer o Klasse 2b: Herr Westhoff, Frau Reinhardt o Klasse 3a: Frau Großgarten, Frau Bauer o Klasse 3b: Herr Latos, Frau Bauer o Klasse 4a: Frau Schlink, Frau Müller, Frau Bauer o Klasse 4b: Frau Stiefenhöfer, Frau Müller, Herr Bohländer o Vorbereitungsklasse (VK): Frau Ringberg, Frau Kirchholtes, Frau Ehm o Türkischunterricht: Frau Balbas. - Technische Ressourcen: o 64 iPads sind an der Schule vorhanden, davon wurden 30 IPads von Netcologne Schulsupport freigeschaltet, so dass diese Geräte für das häusliche Lernen im Distanzunterricht in der Corona- Pandemie ausgeliehen werden können, falls Familien kein digitales Endgerät zur Verfügung haben. Für die IPadausleihe muss ein Vertrag unterzeichnet werden, dieser befindet sich im Anhang. S. 1
o Jede Kollegin verfügt über ein privates digitales Endgerät, das für Unterrichtszwecke genutzt wird. Für alle Kolleg*innen wurden im Oktober 2020 digitale Endgeräte für Lehrkräfte (iPads mit Tastatur) beim Schulträger beantragt, im November 2020 zusätzlich Laptops, die bisher allerdings noch nicht genehmigt wurden. - Anwendungstools: o Im Schuljahr 2019/20 hat die Schulkonferenz per Eilantrag am 09.12.2019 entschieden, die Bereitstellung der Schulplattform LOGINEO NRW zu beantragen. Dem Antrag der Schulkonferenz wurde im Mai 2020 stattgegeben. o Herr Westhoff als Medienbeauftragter der Schule hat LOGINEO im Schuljahr 2020/21 eingerichtet. Unterstützt wird er von Netcologne Schulsupport, den Kolleg*innen Herrn Latos und Frau Dahmen. o Eine rechtssichere Kommunikation über die dienstliche E-Mail und der Datenaustausch per Cloud vereinfachen die schulische Organisation. Das Kollegium bildet sich in diesem Bereich fort. o „Padlet“ als sog. „digitale Pinnwand“ wurde erprobt und für alle Regelklassen eingerichtet. Damit dieses System allen SuS bekannt ist, sollte es nach Möglichkeit in allen Klassen im Präsenzunterricht eingeführt werden (siehe Anlage 1). o Digitale Lernmittel, die neben den analogen Lernmitteln zur Verfügung stehen: Anton, Leseo und Antolin wurden laut Beschluss der Lehrerkonferenz vom 26.6.2020 über Sponsoren, der Schule bzw. dem Förderverein angeschafft, größtenteils im Präsenzunterricht eingeführt, so dass diese im Distanzunterricht einsetzbar sind. o Die Homepage als Plattform wird von Frau Dahmen regelmäßig aktualisiert und für die Kommunikation nach außen genutzt. Dort können auch Formulare wie z.B. die Anmeldung zur Notbetreuung heruntergeladen werden. o Analoge Lernmittel sind: Arbeitshefte und Arbeitsblätter, Schulbücher und Hefte. Diese werden auch im Distanzlernen genutzt. 1.2 Ausgangssituation in der häuslichen Lernumgebung - Erreichbarkeit der SuS: S. 2
Die Telefonnummern der Familien sind stets auf dem aktuellen Stand und in SCHILD eingepflegt. Die Adressen sind bekannt und meist in Schulnähe, so dass Kinder ohne Drucker oder Email per Posteinwurf zu erreichen sind. - Die Emailadressen wurden auf der 1. Klassenpflegschaftssitzung von allen Eltern abgefragt und wurden in SCHILD eingepflegt. Nicht alle Familien verfügen über eine eigene Emailadresse oder häusliches WLAN. Diesen Eltern wird nahegelegt, dass die Erreichbarkeit per Email im Distanzlernen von Vorteil und somit die Einrichtung einer Emailadresse wünschenswert ist. - Eine Abfrage bei allen Eltern über Verfügbarkeit technischer Ressourcen wurde im September 2020 durchgeführt und schriftlich in allen Klassen dokumentiert. - Berücksichtigung der Familien ohne Drucker oder ohne Endgerät: Ein iPad kann für den Zeitraum der Lerngruppenschließung (Distanzlernen) ausgeliehen werden. (Mietvertrag/Anlage). - Falls Eltern die Einwilligung zur Nutzung eines Videoportals nicht unterschrieben haben, werden sie im eintretenden Fall nochmals gefragt. Es können beispielsweise die Kamera oder der Ton ausgestellt werden. - Die zusammenfassende Liste jeder Klasse mit DatenschutzGrundVerordnung (DGVO), Drucker, WLAN, Endgeräten, KnowHow wird in dem grünen Schnellhefter in jeder Klasse verwahrt. 2.1 Wie gestalten wir Distanzunterricht organisatorisch und pädagogisch? - Feedback: o Jede Lehrkraft hat eine dienstliche Emailadresse, die nach dem Schema vorname.nachname@112380.nrw.schule ermittelt werden kann. o Klassenlehrer*in legt fest, wann welche Hefte und Arbeitsblätter kontrolliert werden (auch per Email, Brief, Telefon möglich). o die Kinder/ Eltern sollten diese dann in der Schule abgeben und wieder abholen oder abfotografieren und mit kleinem Format zurücksenden. Je nach Länge der Schließung können Aufgaben auch bei Rückkehr zum Präsenzunterricht kontrolliert werden. - Aufrechterhaltung von Kontakten zwischen den SuS und L durch Videokonferenz (zurzeit noch nicht möglich), Telefonate, wöchentliche Kontrollen, Feedback und der Möglichkeit, bei Schwierigkeiten per Mail um Hilfestellung zu fragen. - Alle SuS sind verpflichtet, am Lernen auf Distanz teilzunehmen. S. 3
- Es findet sowohl digitaler und als auch analoger Distanzunterricht statt (siehe Kapitel 8). - Alle Lehrkräfte der Klasse beteiligen sich. - Es gibt die Möglichkeit für SuS ohne digitale Ausstattung in der Schule zu arbeiten (im Rahmen der Notbetreuung, falls sie nicht in Quarantäne sind) und per iPad am Distanzunterricht teilzunehmen. Das gilt insbesondere für Kinder der Vorbereitungsklasse und für digital schlecht ausgestattete Familien sowie Familien, die die deutsche Sprache nicht sicher beherrschen. - Mit Kindern in Familien ohne WLAN und somit ohne Möglichkeit am Distanzunterricht teilzunehmen, führt die Lehrkraft neben den Wochenplanaufgaben regelmäßige Telefonate, sofern sprachlich möglich. 2.2 SuS, die aufgrund von Quarantäne oder (Vor-)Erkrankung nicht am Präsenzunterricht teilnehmen können - Jedes Kind erhält einen Lernpaten, der Material überbringen kann, nach Möglichkeit vom Unterricht erzählt und Kontakt hält (je nach Alter). Lernpaten werden bereits zu Beginn des Schuljahres festgelegt und können auch im normalen Krankheitsfall eingesetzt werden. - Regelmäßige synchrone Kommunikation (Telefon) - Regelmäßige asynchrone Kommunikation (Email, Brief, Audiobotschaft oder Padlet). - Verbindliche Absprachen wie die Kinder das Material erhalten: Entweder per Lernpate oder Eltern bzw. SuS holen das Unterrichtsmaterial nach Terminvereinbarung in der Schule ab. 2.3 SuS, die aufgrund von Covid19-Symptomen kurzfristig zu Hause bleiben müssen Je nach Befindlichkeit können die Kinder zu Hause an ihrem Wochenplan arbeiten. Die Klassenlehrer*innen besprechen mit ihren Klassen solange es Präsenzunterricht gibt, ob alle Kinder vorsorglich ihre Wochenplanaufgaben montags abheften und täglich im Ranzen hin- und hertransportieren. Andernfalls gibt es die Möglichkeit, das Arbeitsmaterial den Lernpaten mitzugeben oder das Abholen der Materialen durch die Eltern in der Schule. Falls Material gewünscht ist, so sprechen die Eltern morgens bei der Krankmeldung auf den Anrufbeantworter wie die Materialübergabe stattfinden soll: per Lernpate oder Abholung in der Schule. Eine Teilnahme am Unterricht per Videostream ist zurzeit nicht vorgesehen. S. 4
3. Rahmenbedingungen der Kommunikation - im Kollegium: Lehrerkonferenz: die digitale Teilnahme über BigBlueButton wird zurzeit geprüft, ansonsten persönlich vor Ort, feste Teamzeit montags analog zu den Konferenzterminen. - mit den SuS: L informiert im Padlet über die Aufgabenstellung in welchem Umfang, bis wann und wie die Arbeitsergebnisse einzureichen sind, welche Bewertungsmaßstäbe, festgelegte Sprechstunden, wie Kontaktaufnahme mit L. möglich ist - mit den Eltern: regelmäßige Infos durch Emails, Homepage sorgen für Transparenz und Sicherheit. Eine klare Uhrzeit und ein Weg für die Kommunikation sollte festlegt werden. 4. Lernerfolgsüberprüfung und Leistungsbewertung - Die im Distanzunterricht erbrachten Leistungen werden in der Regel in die Bewertung der sonstigen Leistungen im Unterricht einbezogen. - Mündliche Mitarbeit, Gespräch über den Lernweg, Abfrage per Telefon/Video (Anbieter muss noch geklärt werden). - Ggfs. Präsentationen in Videokonferenzen, Feedback von SuS und L. - Kontrolle des Wochenplans. 5. Förderung von Schülerinnen und Schülern (SuS) Das Klassenteam bespricht, welche SuS besondere Förderung im Distanzlernen benötigen. Diese SuS erhalten individuelle Wochenpläne, es wird engmaschig kommuniziert (z.B. regelmäßige Telefonate). S. 5
6. Impulse für das Lernen auf Distanz So viel …. wie möglich, so viel …. wie nötig. Empathie und Beziehungsarbeit Tools und Apps Vertrauen und Freiheit Kontrolle und Struktur einfache Technik neue Technik Asynchrone Kommunikation Synchrone Kommunikation (Offene Projektarbeit) Kleinschrittige Übungen (Peer-Feedback Feedback von Lehrenden 7. Voraussetzungen für das Lernen der SuS im Distanzunterricht o Selbstreguliertes Lernen: Kinder kennen das Arbeiten im Tagesplan ( Wochenplan, können ihre Aufgaben selber einteilen, verstehen, größtenteils organisieren (je jünger, desto schwieriger/ VKkinder erhalten individuelle Arbeitspakete). o Medienkompetenz: siehe 6 Bereiche des Medienkompetenzrahmens, hohe Anforderung, kritischer Umgang mit Medien auch bezüglich der Inhalte. o Methodische Kompetenzen: Lernstrategien, eigenen Lernprozess planen, Hilfsmittel sachgerecht anwenden, Infos beschaffen. o Inhaltsbezogene Kompetenzen: Fertigkeiten trainieren, fachspezifische Inhalte kennen und anwenden. o Kooperative/Soziale Kompetenzen: Hilfe zulassen, als Experte helfen, sich austauschen (auch untereinander, ohne L.), Regeln für dem Umgang miteinander beachten. o Personale Kompetenzen: sich motivieren, sich vertrauen, über das eigene Lernverhalten nachdenken. S. 6
8. Verbindliche Gestaltung des Distanzlernens bei Schließung einer Lerngruppe 8.1. Grundsätze Wochenplan/Tagespläne Padlet ABs, Hefte Forscheraufträge Erklärvideos Aufgaben in allen Fächern im Padlet Arbeitsphase Arbeitsphase Bei Schließung der Lerngruppe erhalten die Kinder über die Klassenlehrer*in je nach Möglichkeit ein Buch aus der Schulbücherei auszuleihen. Der zeitliche Umfang des Distanzlernens entspricht in etwa dem der Stundentafel der Schülerinnen und Schüler. Als Lernmanagementsystem nutzen wir „Padlet“, über die es für jede Klasse eine digitale Pinnwand gibt. Familien, die keine Mailadresse und/oder keinen Drucker haben, können den Wochenplan und die erforderlichen Materialien nach Absprache mit der Lehrkraft in der Schule abholen. Alle Aufgaben der Fachlehrer*innen werden im Padlet eingearbeitet bzw. zur Verfügung gestellt. 8.2 Verbindliche Vereinbarungen zum Wochenplan im Distanzlernen 1. Die Schüler*innen bekommen spätestens am Sonntagabend um 19:00 Uhr von ihrer Klassenleitung einen digitalen Wochenplan per Mail/Padlet zugesandt. Familien ohne Email-Adresse können den ausgedruckten Wochenplan und mögliche Arbeitsblätter am Montagmorgen in der Schule abholen. 2. Bei der Aufgabenstellung ist zu berücksichtigen, dass die Aufgaben nicht in vollem Umfang der regulären Unterrichtszeit gestellt werden sollten, da organisatorische und technische Schwierigkeiten bei den Schüler*innen berücksichtigt werden müssen und Erklärvideos sowie Lern-Apps ebenfalls in die Arbeitszeit einfließen (Bewältigbarkeit). Die digitalen Aufgaben sind umfangreicher als der analoge Wochenplan im Präsenzunterricht. S. 7
3. Lernmaterialien müssen ein für alle betrachtbares Format haben, z.B. PDF oder JPG, nicht aber .docx oder .pages o.ä. Externe Lernmaterialien müssen konkret mit einem Link benannt werden (Kompatibilität). 4. Die Aufgabenformate sind abwechslungsreich und motivierend gestaltet; so gibt es kurzfristige Übungsformate und kreative Aufgaben/Projekte. Sie schöpfen die Potenziale der Kinder aus (Varianz). 5. Einige, klar benannte Aufgaben werden von den Lehrer*innen korrigiert oder per Video/Telefon besprochen. 6. Alle Lehrer*innen sind per E-Mail werktags zwischen 8-17 Uhr erreichbar. Die Lehrer*innen des Klassenteams bieten bei Bedarf Lernberatung an (in der kein neuer Lernstoff besprochen wird, sondern Hilfestellung zu den Aufgaben gegeben wird (Unterstützung). 7. Die Aufgaben in den Wochenplänen werden für die Kinder je nach Leistungsstand und Arbeitstempo differenziert und ggfs. als Tagespläne strukturiert. 8.3 Verbindliche Vereinbarungen zum Padlet 1. Im Padlet werden die Aufgaben der Fachlehrer und die Arbeitsblätter, die für den Wochenplan notwendig sind, eingestellt. 2. Die SuS lernen das System „Padlet“ nach Möglichkeit im Präsenzunterricht kennen. 3. Jede Woche wird ein neues „Padlet“ erstellt, damit es nicht zur unübersichtlichen Ansammlung von Links kommt. 4. OGS-Gruppenleitung kann dort auch jede Woche einen Beitrag einstellen. 5. Eine klare, einfache, übersichtliche Darstellung wird angestrebt. S. 8
Anlage 1: Vertrag zur iPadausleihe Die Oberbürgermeisterin Amt für Schulentwicklung/ Schulservice Leihvertrag iPad Dieser Vertrag regelt die Bedingungen, unter denen die Stadt Köln dem Entleiher/ der Entleiherin ein iPad mit Zubehör für außerschulischen Unterricht zuhause zur Verfügung stellt Der Leihvertrag über ein iPad inklusive Zubehör wird geschlossen zwischen der Stadt Köln, vertreten durch Schule: GGS Gotenring Straße: Gotenring 5 PLZ Ort: 50679 Köln im Folgenden: „Stadt Köln“ und «Vorname» «Nachname» «Klasse» «Straße» «PLZ» «Ort» sowie dessen Erziehungsberechtigten «Vorname» «Nachname» Vorname Nachname «Straße» Straße «PLZ» «Ort» PLZ Ort zusammen: „der Entleiher/ die Entleiherin“ 1. Leihgegenstand und Leihzeitraum Die Stadt Köln stellt dem Entleiher/ der Entleiherin die folgende Hardware ab sofort bis zum _31.01.2021_, längstens aber bis zum Ende des Schuljahrs 2020/2021 (2. Juli 2021) zur vertraglich beschriebenen Nutzung zur Verfügung. a) Apple iPad xx Wi-Fi xx GB mit dem Gerätenamen _______________ b) Netzgerät und Netzkabel c) Cover für Apple iPad zusammen im Folgenden: „das Leihgerät“. 2. Leihgebühr Das Leihgerät ist Eigentum der Stadt Köln und wird dem Entleiher/ der Entleiherin durch die Stadt Köln unentgeltlich überlassen. 3. Beendigung Leihvertrag Es besteht für beide Vertragsparteien die Möglichkeit, den Leihvertrag jederzeit mit sofortiger Wirkung zu beenden. Dazu ist eine entsprechende Mitteilung in Textform erforderlich. Verlässt der Schüler/die Schülerin die «GGS Gotenring», so endet das Vertragsverhältnis automatisch mit dem letzten Schultag an der Schule. Der Entleiher/ die Entleiherin verpflichtet sich, das Leihgerät nach Beendigung dieses Leihvertrages in ordnungsgemäßem Zustand an die Schulleitung der (Schule) zurückzugeben. Die Rückgabe muss spätestens drei Werktage nach Beendigung des Leihvertrages erfolgen. Erfolgt die Rückgabe nicht innerhalb der Frist von drei Werktagen, kann die Stadt Köln ohne weitere Mahnung oder Ankündigung die spätere Annahme verweigern und Schadensersatz fordern. 4. Auskunftspflicht S. 9
Der Entleiher/ die Entleiherin verpflichtet sich zu jeder Zeit Auskunft über den Verbleib des Leihgerätes geben zu können und das Leihgerät in funktionstüchtigem Zustand jederzeit vorzuführen. 5. Zentrale Geräteverwaltung Der Entleiher/ die Entleiherin nimmt zur Kenntnis, dass das Gerät zentral über ein Mobile Device Management (MDM) administriert wird. 6. Sorgfaltspflicht/Haftung Der Entleiher/ die Entleiherin trägt Sorge dafür, das Leihgerät pfleglich zu behandeln und überlässt das Leihgerät keinem Dritten. Der Entleiher/ die Entleiherin haftet für sämtliche Schäden, Verluste und Funktionsbeeinträchtigungen, die an dem Leihgerät während der Vertragslaufzeit und danach bis zur ordnungsgemäßen Rückgabe entstehen. Die Haftung besteht unabhängig davon, wer für den Schaden, Verlust bzw. die Funktionsbeeinträchtigung verantwortlich ist. Normale Abnutzungserscheinungen im Rahmen des vertragsgemäßen Gebrauchs stellen keinen Schaden dar. Das Leihgerät ist in der ausgehändigten Schutzhülle aufzubewahren. 7. Nutzung Das Leihgerät wird für die Zwecke des außerschulischen Unterrichts zu Hause dem/der ausleihenden Schüler/ Schülerin bis zur Beendigung des Leihvertrages zur Verfügung gestellt. Das Leihgerät darf nicht für private Zwecke oder von Dritten genutzt werden, sondern dient ausschließlich zur Teilnahme des/der Schülers/ Schülerin an von der Schule angebotenen außerschulischen Unterrichtsangeboten, inklusive der Vor- und Nachbereitung von Unterrichtsinhalten. Es ist ausdrücklich nicht gestattet, weitere Apps, Programme oder sonstige Dokumente auf das Leihgerät herunter zu laden bzw. aufzuspielen, die nicht für die beschriebenen außerschulischen Unterrichtsangebote erforderlich sind. 8. Datenspeicherung Auf dem Leihgerät gespeicherte Daten, wie Präsentationen, Unterrichtsmitschriften, Ausarbeitungen etc. sind von dem Entleiher/ der Entleiherin vor Rückgabe des Leihgerätes zu löschen. Eine Datensicherung durch die Stadt Köln erfolgt nicht. Das Sichern der Daten erfolgt in Eigenverantwortung des Entleihers/ der Entleiherin. 9. Diebstahl/ Verlust Der Entleiher/ die Entleiherin muss bei Diebstahl des überlassenen Leihgerätes umgehend eine Anzeige bei der Polizei erstatten. Die polizeiliche Anzeige ist binnen drei Werktagen der Schulleitung schriftlich vorzulegen. Diese wird die Ortung des Gerätes beim Schulsupport beauftragen. Jeglicher Verlust muss der Schulleitung unmittelbar nach Verlust gemeldet werden. Kann das verloren gegangene Leihgerät nicht wiederbeschafft werden, ist der Entleiher/ die Entleiherin verpflichtet, den entstandenen Schaden zu ersetzen. 10. Haftung Die Schule haftet nicht für Schäden, die in Verbindung mit dem Leihgerät auftreten können. 11. Beschädigung Jede Beschädigung oder Funktionsbeeinträchtigung des Leihgeräts oder Zubehörs muss der Schulleitung unmittelbar nach Eintritt der Beschädigung/Funktionsbeeinträchtigung gemeldet werden. Der Entleiher/ die Entleiherin tragen die anfallenden Kosten einer eventuell anfallenden Reparatur bei einer Reparaturstelle nach Wahl der Stadt Köln. Es ist dem Entleiher/ der Entleiherin nicht gestattet, Reparaturen oder Ersatzbeschaffungen eigenmächtig durchzuführen oder in Auftrag zu geben. 12. Versicherung Die Stadt Köln hat keine Elektronikversicherung für das Leihgerät abgeschlossen. Es ist nicht gegen Diebstahl, Verlust oder Beschädigung versichert. S. 10
Zur Absicherung bei einem Diebstahl oder einer Beschädigung (z.B. bei Displayschaden) des Leihgerätes kann eigenverantwortlich eine Versicherung bei einem Versicherer nach Wahl durch den Entleiher/ die Entleiherin abgeschlossen werden. Die Kosten für die Versicherung trägt der Entleiher/ die Entleiherin. Es wird empfohlen, vorab mit der ggf. bereits bestehenden Haftpflicht- oder Hausratversicherung Kontakt aufzunehmen. Möglicherweise sind entsprechende Leistungen bereits in den vorhandenen Versicherungsverträgen enthalten oder können gegen eine Gebühr dazu gebucht werden. 13. Vorschäden Es bestehen lediglich die in der Anlage aufgelisteten Vorschäden. Die Anlage über Vorschäden ist dabei Vertragsbestandteil. 14. Sonstiges Sofern der Stadt Köln Ansprüche aus diesem Vertrag entstehen, können diese einzeln sowohl gegen den Schüler/ die Schülerin geltend gemacht werden, als auch direkt gegen den Erziehungsberechtigten/ die Erziehungsberechtigte. Jegliche Änderungen oder Ergänzungen dieses Vertrages sind nur wirksam, wenn sie schriftlich vereinbart werden. Dies gilt auch für eine Änderung dieser Schriftformklausel. Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages ganz oder teilweise unwirksam oder nichtig sein oder infolge Änderung der Gesetzeslage oder durch höchstrichterliche Rechtsprechung oder auf andere Weise ganz oder teilweise unwirksam oder nichtig werden oder weist dieser Vertrag Lücken auf, so sind sich die Parteien darüber einig, dass die übrigen Bestimmungen dieses Vertrages davon unberührt und gültig bleiben. Für diesen Fall verpflichten sich die Vertragsparteien, unter Berücksichtigung des Grundsatzes von Treu und Glauben an Stelle der unwirksamen Bestimmung eine wirksame Bestimmung zu vereinbaren, welche dem Sinn und Zweck der unwirksamen Bestimmung möglichst nahekommt und von der anzunehmen ist, dass die Parteien sie im Zeitpunkt des Vertragsschlusses vereinbart hätten, wenn sie die Unwirksamkeit oder Nichtigkeit gekannt oder vorhergesehen hätten. Entsprechendes gilt, falls dieser Vertrag eine Lücke enthalten sollte. Köln, .2021 ______________________________ _________________________________ Unterschrift Schüler Unterschrift Schulleitung Sofern nur ein Erziehungsberechtigter unterschreibt, wird von diesem bestätigt, dass er oder sie entweder die alleinige elterliche Sorge für den/die Schüler*in hat oder mit Einwilligung und in Vertretung des anderen Sorgeberechtigten handelt. ______________________________ Unterschrift Erziehungsberechtigte(r) ______________________________ Unterschrift Erziehungsberechtigte(r) S. 11
Ausgabe Apple iPad mit Zubehör Das unter Punkt 1 des Leihvertrages aufgelistete iPad weist folgende Vorschäden auf: Beschreibung Köln, .2021 ______________________________ _________________________________ Unterschrift Schüler Unterschrift Schulleitung ______________________________ ______________________________ Unterschrift Erziehungsberechtigte(r) Unterschrift Erziehungsberechtigte(r) S. 12
Rückgabe Apple iPad mit Zubehör Die unter Punkt 1 des Leihvertrages aufgelistete iPad weist bei der Rückgabe folgende zusätzliche Schäden auf: Beschreibung Köln, den 2021 ______________________________ _________________________________ Unterschrift Schüler Unterschrift Schulleitung ______________________________ ______________________________ Unterschrift Erziehungsberechtigte(r) Unterschrift Erziehungsberechtigte(r) *gelbe Felder bitte ausfüllen und den Leihvertrag ausgefüllt in der Schule abgeben. S. 13
Anlage 1: Distanzlernen Padlet Schulprogramm-Baustein Bereich: Distanzlernen Thema: Einsatz des Padlet im Distanzunterricht mit Passwörtern Ansprechpartnerin: Jennifer Meiß/ S.Schröder-Wohlert Beschreibung des Schulprogramm-Bausteins: In Zeiten, in denen die Digitalisierung des Lernens in und außerhalb der Schule immer mehr an Bedeutung gewinnt, hat die Schulkonferenz beschlossen, Padlet als schulinternes Medium zur Kommunikation der Lerninhalte zu verwenden. Das Padlet kommt dann zum Einsatz, wenn eine Klasse nicht mehr im Präsenzunterricht in der Schule beschult werden kann, sofern eine Klasse in Quarantäne ist oder Distanzunterricht erteilt werden muss. Was ist ein Padlet? Ein Padlet ist eine digitale Pinnwand für den Unterricht und kann als virtuelles Klassenzimmer genutzt werden. In einem Padlet werden die Wochenpläne der einzelnen Klasse sowie die dazugehörigen Arbeitsblätter hochgeladen. Es können beliebig viele Spalten angelegt werden, die entsprechend mit Inhalten gefüllt werden. Bilder und Videos können hochgeladen, Dateien bereitgestellt, Internetseiten verlinkt und Sprachnachrichten aufgenommen werden. Die Inhalte können von der Lehrkraft beliebig erweitert und aktualisiert werden. Voraussetzungen für die Arbeit mit dem Padlet Technische Voraussetzung für die Arbeit mit einem Padlet ist eine Internetverbindung und ein entsprechendes digitales Endgerät: Handy, iPad, Tablet, Laptop oder Computer. Das Klassenpadlet ist ganz einfach über eine Internetseite erreichbar und kann auch über eine App auf dem Smartphone oder Tablet bedient werden. Eltern und Kinder müssen sich nicht registrieren und S. 14
erreichen das Padlet ganz einfach über einen Link, den sie von der Klassenleitung erhalten. Für jede Klasse wird ein eigenes Padlet angelegt, da so individuell die Lerninhalte und Nachrichten geteilt werden können. Damit das Padlet nur von der eigenen Klasse eingesehen werden kann, wird es mit einem Passwort geschützt. Wie sind unsere Klassenpadlets aufgebaut? Jedes Klassenpadlet wird individuell von der Klassenleitung in Zusammenarbeit mit den sozialpädagogischen Fachkräften für die Schuleingangsphase, der Schulsozialarbeiterin im multiprofessionellen Team, den Fachlehrer*inund OGS- Mitarbeiter*in gestaltet. Die einzelnen Spalten werden die Fächer Mathematik, Deutsch, Sachunterricht, Englisch, Diverses (Kunst, Musik, Sport, etc. ) und OGS abdecken. Zudem wird es eine Spalte mit dem jeweils aktuellen Lernplan geben. Die Spalten werden jede Woche aktualisiert und die alten Inhalte werden gelöscht, damit es übersichtlich bleibt. In der ersten Jahrgangstufe sind die Spalten nach Wochentagen sortiert, um den Schülern so eine übersichtlichere Darreichungsform zu gewährleisten. Es werden die Fächer Deutsch, Mathematik, Sachunterricht, Sport, Musik und Kunst abgedeckt. Für die Fächer Deutsch und Mathe wird jeden Tag etwas angeboten. Alle übrigen Fächer werden abwechselnd behandelt. Beispiel Klasse 1: In den Klassen 2, 3 und 4 werden die einzelnen Spalten in die Fächer Mathematik, Deutsch, Sachunterricht, Englisch, Diverses (Kunst, Musik, Sport, S. 15
etc.) unterteilt. Es gibt zudem eine extra Spalte für die hochgeladenen Wochenpläne bzw. Lernpläne. Beispiel: Klasse 3 Achten Sie also bitte darauf, die entsprechenden Inhalte rechtzeitig herunterzuladen. Grundsätzlich werden die Lernpläne zum größten Teil aus den Büchern und Heften der Schüler*innen bestehen, damit Sie nicht allzu viel drucken müssen. Das Padlet soll jedoch nicht nur als Mitteilung über die Lerninhalte genutzt werden, sondern ebenfalls als motivierendes Zusatzangebot. Es ist eine tolle Möglichkeit mit den Kindern besser und direkter in Kontakt zu bleiben. Auch die Kinder können über die Klassenlehrerin Mitteilungen/ Bilder einreichen, sodass die Kinder auch untereinander in Kontakt bleiben. S. 16
Anlage 2: Distanzlernen Anton Schulprogramm-Baustein Bereich: Distanzlernen Thema: Einsatz von Anton im Distanzunterricht Ansprechpartnerin: Stephanie Dahmen, Ruben Latos Beschreibung des Schulprogramm-Bausteins: Was ist Anton? Um ein abwechslungsreiches und differenziertes Lernangebot zu allen Schulfächern während des Distanzlernens/ Homeschoolings ermöglichen zu können, wurde die Anton App als Lernmedium gewählt. Über die kleine Schullizenz, die von der Schule angeschafft wurde, können die Lehrer*innen Klassengruppen anlegen und dem einzelnen Kind Aufgaben zuweisen. Durch vielfältige Aufgabenstellungen und ein motivierendes Belohnungssystem können die Schülerinnen und Schüler (SuS) ihrem Lernstand entsprechende Aufgaben bearbeiten. Der einfache Aufbau der App erleichtert den Kindern einen schnellen Zugang zu den Inhalten und ermöglicht den Lehrkräften eine gezielte Kontrolle und Rückmeldung. Zugang Der Zugang kann von zu Hause über ein Smartphone, Computer oder Tablet mit Internetzugang erfolgen. Hierfür erhalten alle SuS ein individuelles Passwort/ einen QR Code von der Klassenlehrer*in ausgehändigt. Darüber gelangen die SuS in den Gruppenbereich, in dem klassenbezogene Aufgaben eingestellt sind. S. 17
Aufbau Im Gruppenbereich werden klassenbezogene Aufgaben von den Lehrkräften angepinnt. Diese sind in Fächer und deren Teilbereiche aufgeteilt. Die SuS sehen, für welchen Tag bzw. Woche die Aufgaben vorgesehen sind. Zudem wird ihnen durch einfache Symbole angezeigt, welche Aufgaben sie schon bearbeitet haben oder noch bearbeiten müssen. Erfolgreich erledigte Aufgaben generieren Münzen, die gegen Belohnung eingetauscht werden können. Münzen können wiederum in der App dazu genutzt werden kleine Spiele zu spielen oder den eigenen Avatar zu gestalten. S. 18
Gleichzeitig können Lehrkräfte die erledigten Aufgaben einsehen und möglichen Übungsbedarf feststellen. Dieser wird an die SuS zurückgemeldet und zusätzliche Übungen können als differenzierte Förderung angeboten werden. Die SuS können auch eigene Inhalte außerhalb der Gruppe auswählen. S. 19
Anlage 3: Distanzlernen Leseo Schulprogramm-Baustein S. 20
Bereich: Digitale Leseförderung Thema: Leseo (Online-Bibliothek von Cornelsen) Ansprechpartnerin: Katja Stiefenhöfer Beschreibung des Schulprogramm-Bausteins: Die Online-Bibliothek „Leseo“ bietet Schüler/-innen zahlreiche Texte in verschiedenen Lesestufen und Lehrkräften eine übersichtliche Auswertung zum Lernfortschritt. Leseo eignet sich sowohl für den Präsenzunterricht in der Schule als auch im Fernunterricht von zu Hause aus. Die GGS Gotenring hat im Schuljahr 2020/21 eine Schullizenz für dieses Onlineleseformat erworben. Damit bekommen die Klassenlehrer/innen einen eigenen Zugang und jedes Kind der Klasse ein eigenes Passwort. Die Klassenlehrer/innen können der ganzen Klasse oder einzelnen Kindern Bücher und die dazugehörigen Aufgaben zuweisen und einen Bearbeitungszeitraum festlegen. Alle Vorteile von Leseo auf einen Blick: für alle Geräte: PC, Tablet und Smartphone flexibel einsetzbar: in der Schule, zu Hause oder unterwegs Online-Bibliothek: themenorientierte Erzähltexte, Sachtexte und Märchen direkt online verfügbar (insgesamt 80 Bücher) 5 Lesestufen: angelehnt an die IGLU-Kompetenzstufen abwechslungsreiche Aufgaben zum Leseverständnis: Zuordnen, Lückentext, Paare finden, Suchbild, etc. Entwicklung im Blick: automatische Auswertung zu Aktivität und Ergebnissen der Schüler/-innen Anlage 4: Leseförderung an der GGS Gotenring Schulprogramm-Baustein S. 21
Bereich: Leseförderung Thema: Antolin Ansprechpartner: Susanna Esser Beschreibung des Schulprogramm-Bausteins: Antolin ist ein Onlineportal zur Förderung von Lesemotivation und Lesekompetenz. Seit dem Schuljahr 2017/2018 wird die schulische Nutzung von Herrn Werner Roche vom Erbbauverein, einem unserer Leseclubsponsoren, finanziert. Antolin kann ab der 1. Klasse genutzt werden, sobald ein Kind in der Lage ist, kurze Texte und die dazugehörigen Fragen zu lesen und zu verstehen. Hierbei entscheidet die Klassenlehrer*in, ob die Antolinzugänge rausgegeben werden, da der Lernstand innerhalb der Klasse immer unterschiedlich sein kann. Die Schüler*innen lesen ein Buch und können im Anschluss in Form einer kleinen Wissensabfrage (Quiz) inhaltliche Fragen beantworten. Dafür erhalten sie Punkte und beim Erreichen bestimmter Punktzahlen Urkunden. Ausgewählt werden können Bücher aus der Klassenbücherei, aus der Schulbücherei oder die Kinder können auch eigene Bücher zuhause lesen und bepunkten. Antolin stellt Fragen zu vielen gängigen Kinderbüchern bereit. Jede Klasse ist über das Schulkonto angemeldet und jedes Kind erhält von der Klassenlehrerin/ dem Klassenlehrer einen eigenen Benutzernamen und ein eigenes Passwort. So können alle angemeldeten Kinder Antolin sowohl in der Schule als auch zu Hause benutzen, sich über Bücher informieren, die sie lesen wollen und ihre Lesekompetenz steigern bzw. durch die Beantwortung von Fragen zum Text unter Beweis stellen. Wenn die Nutzung von Antolin im häuslichen Umfeld unterstützt wird, wissen die Eltern gleichzeitig, welche Literatur für ihr Kind gerade geeignet ist. S. 22
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