Schutzkonzept für den Sommerdom 2021 11.6.2021 - 1*1 Hamburg Behörde für Wirtshaft - Hamburg.de

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Schutzkonzept für den Sommerdom 2021 11.6.2021 - 1*1 Hamburg Behörde für Wirtshaft - Hamburg.de
1*1

                                             Behörde für Wirtshaft
                      Hamburg                und Innov ation

Schutzkonzept für den Sommerdom 2021
11.6.2021

© Freie und Hansestadt Hamburg, BWI (2021)
Schutzkonzept für den Sommerdom 2021 11.6.2021 - 1*1 Hamburg Behörde für Wirtshaft - Hamburg.de
Schutzkonzept Hamburger Sommerdom 2021
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1. Ausgangslage                                                                                                                                                                                   7

  1.1            Grundlage..........................................................................................................................................................................7
  1.2            Ziele des Schutzkonzeptes............................................................................................................................................7

  1.3            Infektionsgeschehen in Hamburg...............................................................................................................................8

2. Beschreibung der Veranstaltung                                                                                                                                                                 9
  2.1            Beschreibung der Veranstaltung .................................................................................................................................9

  2.2            Veranstaltungszeitraum mit Auf- und Abbauzeiten ..............................................................................................9
  2.3            Veranstalter und Veranstaltungsleitung....................................................................................................................9
        2.3.1        Verantwortliche Personen...................................................................................................................................... 10

  2.4            Schausteller..................................................................................................................................................................... 10
3. Risikoanalyse                                                                                                                                                                                 11

4. Übergeordnete Maßnahmen zum Hygieneschutz                                                                                                                                                     16

  4.1            Besuchermanagement ................................................................................................................................................. 16

        4.1.1        Begrenzung der Besucherzahl............................................................................................................................... 16

        4.1.2        Begrenzung der Veranstaltungsfläche................................................................................................................ 17
        4.1.3        Ticketsystem .............................................................................................................................................................. 18
        4.1.4        Vor-Ort Reservierung / Service Point.................................................................................................................. 18
        4.1.4.1      Verifizierung der Tickets und COVID-19 Kontrolle .......................................................................................... 19

        4.1.4.2 Einlasssteuerung.......................................................................................................................................................20

        4.1.5        Freitag und Samstag................................................................................................................................................ 21
        4.1.6        Sonntag.......................................................................................................................................................................22
        4.1.7        Montag – Donnerstag .............................................................................................................................................23

        4.1.8        Freischaltung der Reservierungsmöglichkeit ....................................................................................................23
        4.1.9        Maßnahmen bei Überschreiten der Besucherzahl .......................................................................................... 24
        4.1.10       Nachweis.................................................................................................................................................................... 24

        4.1.11       Kontaktdatenerfassung...........................................................................................................................................25
        4.1.12       Kontaktdatenerfassung im Veranstaltungsablauf ...........................................................................................25
        4.1.13       Besucherführung an den Ein- und Ausgängen................................................................................................ 26
        4.1.14       Besucherführung auf der Veranstaltungsfläche .............................................................................................. 29
        4.1.15       Zugang für Schausteller......................................................................................................................................... 29

  4.2            Bauliche Maßnahmen und Infrastruktur ................................................................................................................ 29

        4.2.1        Reduzierung der Zahl der zugelassenen Geschäfte ....................................................................................... 29
        4.2.1.1      Einfriedung der Veranstaltungsfläche................................................................................................................ 29

                                                                                                                                                                             Seite 2 von 53
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Schutzkonzept Hamburger Sommerdom 2021
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        4.2.2        Entzerrter Aufbau .................................................................................................................................................... 29
        4.2.3        Handwasch- und Desinfektionsmöglichkeiten für Besucher ........................................................................30
  4.3            Vorgehen bei Auftreten einer Covid-19 Infektion.................................................................................................30

        4.3.1        Grundlage und Definition ......................................................................................................................................30

        4.3.2        Allgemeine Maßnahmen bzw. Vorgaben........................................................................................................... 31
        4.3.3        Klassifizierung der Besucher.................................................................................................................................. 31

  4.4            Personenbezogene Maßnahmen...............................................................................................................................32

        4.4.1        Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung ..............................................................................................................32
        4.4.2        Abstandsregel ...........................................................................................................................................................32

  4.5            Anpassungen im Veranstaltungsablauf ...................................................................................................................33

  4.6            Parallelveranstaltungen ...............................................................................................................................................33
        4.6.1        St. Pauli – HSV ...........................................................................................................................................................33
        4.6.2        St. Pauli – Jahn Regensburg. .................................................................................................................................33
  4.7            Kommunikation ............................................................................................................................................................ 34

        4.7.1        Kommunikation und Umsetzung der Kommunikationsmaßnahmen ........................................................ 34

        4.7.2        Vorab- und begleitende Öffentlichkeitsarbeit................................................................................................. 34

        4.7.2.1      Pressekonferenz....................................................................................................................................................... 34
        4.7.3        Eventmarketing........................................................................................................................................................ 34

        4.7.4        Kommunikation vor Ort..........................................................................................................................................35
        4.7.4.1      Eingangsbereich .......................................................................................................................................................35

        4.7.4.2 An den Geschäften...................................................................................................................................................35

        4.7.4.3 Veranstaltungsstraße...............................................................................................................................................35

5. Maßnahmen zum Hygieneschutz an den Geschäftsbetrieben                                                                                                                                        36

  5.1            Für alle Schaustellergeschäfte geltende Schutzmaßnahmen............................................................................ 36
  5.2            Besondere Schutzmaßnahmen nach Geschäftsarten .......................................................................................... 36
        5.2.1        Übersicht.................................................................................................................................................................... 36
        5.2.2        Speisenangebote mit Straßenverkauf.................................................................................................................37
        5.2.3        Große geschlossene Gastronomie- oder Schankbetriebe mit Sitzplätzen ................................................38
        5.2.4        Kleinere Gastronomie- und Schankbetriebe mit überwiegend Straßenverkauf und einigen

        zusätzlichen Sitzplätzen im hinteren oder seitlichen Bereich (nicht geschlossen) .................................................38
        5.2.5        Spiel – und Schießgeschäfte................................................................................................................................. 39
        5.2.6        Verlosungen.............................................................................................................................................................. 40
        5.2,7        Spielhallen (Indoor, aber nicht geschlossen) ................................................................................................... 40
        5.2.8        Schau- und Belustigungsgeschäfte (Geisterbahnen, Laufgeschäfte).......................................................... 41
        5.2,9        Schlaghammer (Hau den Lukas).......................................................................................................................... 43
        5.2.10       Wahrsagen (Indoor, geschlossen)....................................................................................................................... 43
        5.2.11       Fahrgeschäfte ........................................................................................................................................................... 43

                                                                                                                                                                             Seite 3 von 53
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        5.2.11,1 Rundfahrgeschäfte.................................................................................................................................................. 44

        5.2.11.2 Autoscooter .............................................................................................................................................................. 45

        5.2.11.3 Achterbahnen........................................................................................................................................................... 46

        5.2.11.4 Propeller / Schaukel.................................................................................................................................................47

        5.2.12       Kinderfahrgeschäfte ............................................................................................................................................... 48
        5.2.13       Verkaufsgeschäfte................................................................................................................................................... 49
        5,2,14       Bauchläden................................................................................................................................................................ 49
        5.2.15       Sanitäreinheiten....................................................................................................................................................... 49
6. Arbeitsnehmerschutz unter Hygieneaspekten                                                                                                                                                         51

  6.1           Zuständigkeiten beim Arbeitnehmerschutz ........................................................................................................... 51

  6.2           Grundsatz der Arbeitsschutzmaßnahmen............................................................................................................... 51
  6.3           Arbeitnehmerschutz in Schaustellerbetrieben....................................................................................................... 51
  6.4           Arbeitnehmerschutz bei den Dienstleistungsunternehmen...............................................................................52
7. Überwachung der Einhaltung der Verhaltens- und Hygieneregeln                                                                                                                                     53

  7.1           Veranstalterin .................................................................................................................................................................53

        7.1.1        Sicherheitsdienst ......................................................................................................................................................53
  7.2           Polizei ...............................................................................................................................................................................53

  7.3           Amt für Arbeitsschutz ..................................................................................................................................................53

  7.4           Schaustellerbetriebe .....................................................................................................................................................53
8. Anlageverzeichnis                                                                                                                                                                                54

        (1)          Aufbauplan................................................................................................................................................................ 54

        (2)          Gefährdungsbeurteilung SARS -COV 2 ............................................................................................................. 54
        (3)          Kommunikationskonzept ...................................................................................................................................... 54

        (4)          Übersicht Branchen................................................................................................................................................. 54
        a.           Übersicht Branchen Details................................................................................................................................... 54

        (5)          Zulassungsbescheid................................................................................................................................................ 54

        (6)          Formular Schausteller Schutzkonzept................................................................................................................ 54
        (7)          Rundschreiben der Verbände zum Arbeitsschutz (folgt).............................................................................. 54

        (8)          Merkblatt für die Erstellung der Gefährdungsbeurteilung........................................................................... 54

        (9)          Auflistung Dienstleister Sommerdom 2021 (folgt) ......................................................................................... 54
        (10)         Begrüßungsschreiben (folgt)................................................................................................................................ 54

        (11)         Übersicht Kontaktnachverfolgung (Gastronomie / Spielgeschäfte / Wahrsagen) (folgt) .................... 54
        (12)         Pressebausteine Infektionsfall, Unterbrechung, Abbruch ............................................................................ 54

        (13)         Veröffentlichte FAQ ................................................................................................................................................ 54

                                                                                                                                                                                 Seite 4 von 53
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Schutzkonzept Hamburger Sommerdom 2021

Abbildungsverzeichnis
Abbildung 1 - Übersicht Zonen ...................................................................................................................................................... 16
Abbildung 2 - Übersichtsplan mit Ein- und Ausgängen.......................................................................................................... 17
Abbildung 3 - Beispiel: Ticket......................................................................................................................................................... 18
Abbildung 4 - Beispiel Ticket System ........................................................................................................................................... 18
Abbildung 5 - Einlassmanagement Freitag/Samstag ............................................................................................................... 21
Abbildung 6 - Einlassmanagement FR/SA graphisch............................................................................................................... 21
Abbildung 7 - Einlassmanagement Sonntag ............................................................................................................................. 22
Abbildung 8 - Einlassmanagement SO graphisch .................................................................................................................... 22
Abbildung 9 - Einlassmanagement Montag-Donnerstag ...................................................................................................... 23
Abbildung 10 - Einlassmanagement MO-DO graphisch......................................................................................................... 23
Abbildung 11 - Beispielhafte Darstellung Eingang A ............................................................................................................... 26
Abbildung 12 - Visualisierung Eingang ....................................................................................................................................... 26
Abbildung 13 - Eingang Millerntor / U-Bahnhof St. Pauli.......................................................................................................27
Abbildung 14 –w3a Eingang U-Bahnhof Messehallen ............................................................................................................ 28
Abbildung 15 - Eingang Feldstraße .............................................................................................................................................. 29
Abbildung 16 - Beispielgestaltung Geschäft mit Außenverkauf........................................................................................... 38
Abbildung 17 - Beispiel große Gastronomie mit Biergarten ................................................................................................. 39
Abbildung 18 - Beispiel Spiel- und Schießgeschäft ................................................................................................................. 40
Abbildung 19 - Spielgeschäft (Indoor) ......................................................................................................................................... 41
Abbildung 20 - Besucherführung an einem Schau- und Belustigungsgeschäft .............................................................. 43
Abbildung 21 - Beispiel Umsetzung der Besucherführung an einem Fahrgeschäft (sog. Dancer) .............................. 45
Abbildung 22 - Beispiel Autoscooter .......................................................................................................................................... 46
Abbildung 23 - Beispiel Achterbahn............................................................................................................................................ 47
Abbildung 24 - Beispiel Schaukel................................................................................................................................................. 48
Abbildung 25 - Beispiel Kinderfahrgeschäft.............................................................................................................................. 49
Abbildung 26 - Beispiel Sanitärcontainer.................................................................................................................................... 51

Hinweis zum Text: Aus Gründen der besseren Lesbarkeit wird auf die gleichzeitige Verwendung männlicher,
weiblicher und neutraler Sprachformen verzichtet. Sämtliche Personenbezeichnungen gelten ausdrücklich
gleichwohl für alle Geschlechter.

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 Versionsnummer   Datum         Änderung                                           Ersteller
       1.0         11.6.2021    Neuerstellung
       1.1         16.6.2021    Redaktionelle Anpassungen gemäß Anmerkungen der
                                Gesundheitsbehörde
                                    •    Kapitel 1.3
                                    •    Kapitel 2.1
                                    •    Kapitel 2.4
                                    •    Kapitel 4.1.9
                                    •    Kapitel 4.4.1
                                    •    Kapitel 5.1
                                    •    Kapitel 5.2.9
                                    •    Kapitel 5.2.10
                                    •    Kapitel 7.1
                                Anlage 3 Kommunikationskonzept
                                    •    Seite 5
                                Anlage 4 Übersicht Branchen
                                Anlage 6 Formular Schausteller
       1.2         18.6.2021    Redaktionelle Anpassungen gemäß Anmerkungen des
                                Arbeitsschutzes
                                    •    Kapitel 6.1
                                    •    Kapitel 6.3
                                    •    Anlage 8
       1.3         28.6.2021    Redaktionelle Anpassungen
                                    •    Kapitel 2.3

       1.4         06.07.2021   Anpassungen der Abbildungen, sowie redaktionelle
                                Anpassungen
                                    •    Kapitel 4.12
                                    •    Ergänzung Abbildung 12
                                    •    Kapitel 4.1.9
       2.0         22.8.2021    Redaktionelle Ergänzungen durch Erfahrungen aus
                                der Veranstaltungsdurchführung.

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Schutzkonzept für den Sommerdom 2021 11.6.2021 - 1*1 Hamburg Behörde für Wirtshaft - Hamburg.de
Schutzkonzept Hamburger Sommerdom 2021
Inhaltsverzeichnis

1.Ausgangslage
1.1   Grundlage
Seit dem Winterdom 2019 waren Volksfeste aufgrund der „außerordentlichen Lage“ zur Eindämmung der
Verbreitung des SARS-CoV-2 Virus in Hamburg nicht erlaubt. Die positive Entwicklung des Infektionsgeschehens
und die damit einhergehenden Anpassungen in der 44. Verordnung zur Eindämmung der Ausbreitung des
Coronavirus SARS-CoV-2 in der Freien und Hansestadt Hamburg (Hamburgische SARS-CoV-2-
Eindämmungsverordnung – HmbSARS-CoV-2-EindämmungsVO) erlauben unter § 18b Volksfeste eine Durchführung
des tradierten Sommerdoms unter Anwendung eines umfangreichen Schutzkonzeptes.
Hiernach dürfen tradierte Volksfeste im Freien ab dem 11. Juni 2021 stattfinden, wenn die Veranstalterin ein
Schutzkonzept vorlegt, das von der Behörde für Wirtschaft und Innovation zu genehmigen ist. Die Genehmigung
darf nur erteilt werden, wenn die Durchführung des Volksfestes nach diesem Konzept unter
Infektionsschutzgesichtspunkten vertretbar ist. Die Behörde für Arbeit, Gesundheit, Soziales, Familie und
Integration und das zuständige Bezirkamt (Fachamt für Gesundheit) ist daher im Genehmigungsverfahren zu
beteiligen.
Dieses Konzept ist in Abstimmung mit den Schaustellerverbänden sowie nach Auswertung der behördlichen
Vorgaben bzw. der zur Verfügung stehenden Gutachten erstellt worden. Es dokumentiert den aktuell verfügbaren
Erkenntnisstand zum Zeitpunkt der Erstellung.
Zum letzten Sommerdom (2019) besuchten laut bisherigen informationen 2,5 Millionen Besucher den Dom und es
wurden rund 260 Schausteller begrüßt.
1.2   Ziele des Schutzkonzeptes
Aufgrund der pandemischen Lage ist es notwendig, die bisher gültigen Schutzmaßnahmen für den Hamburger DOM
anzupassen, welche insbesondere die Maßnahmen zum Infektionsschutz verschärfen. Dieses Schutzkonzept dient
somit als Ergänzung zum eigentlichen Sicherheitskonzept und stellt dar, wie die aktuellen Anforderungen der
Hamburgischen SARS-CoV-2-Eindämmungsverordnung umgesetzt und kontrolliert werden. Dabei werden
Maßnahmen beschrieben, welche das Risiko einer Ansteckung mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 reduzieren bzw.
unterbinden. Zudem wird sichergestellt, dass durch die lückenlose Erhebung von Besucherdaten, Infektionsketten
schnellstmöglich erkannt und weitere Ausbreitungen vermieden werden.
Die Maßnahmen werden in Abstimmung mit der Behörde für Arbeit, Gesundheit, Soziales, Familie und Integration,
den aktuell geltenden Bestimmungen, den Hinweisen des Robert-Koch-Instituts und den aufgrund des
Infektionsgeschehens erforderlichen Maßgaben entwickelt und jederzeit angepasst.
Ziele des vorliegenden Schutzkonzeptes unter Infektionsgesichtspunkten sind:
        •    Der Schutz der körperlichen Unversehrtheit von Besuchern, Schaustellern, Dienstleistern und
             Mitarbeitern.
        •    Die Besucher sind im Rahmen ihres eigenverantwortlichen Handelns keinen nicht tragbaren
             zusätzlichen Gefahren ausgesetzt.
        •    Die Vermeidung der Ansteckung mit dem Coronavirus auf der Veranstaltung (Risikominimierung).
        •    Die Eindämmung einer weiteren Verbreitung des Virus im Falle einer Ansteckung mit dem Coronavirus
             (Begrenzung des Schadensausmaßes).
        •    Der reibungslose Ablauf der Veranstaltung.

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Schutzkonzept Hamburger Sommerdom 2021

1.3     Infektionsgeschehen in Hamburg
In Anbetracht der positiven Entwicklung des Infektionsgeschehens, der guten Rahmenbedingungen durch warme
Temperaturen sowie der stetig steigenden Impfquote wird die Durchführung des Hamburger DOM unter
Anwendung eines Schutzkonzeptes mit zahlreichen Schutzmaßnahmen übergeordnet beabsichtigt.
Aufgrund des überwiegenden Aufenthalts aller beteiligten Personen im Freien und der eigentlichen Größe der
zugänglichen Veranstaltungsfläche sind die Ausgangsbedingungen aus infektiologischer Sicht zudem als vorteilhaft
einzustufen. Ergänzt wird dies durch zahlreiche bauliche, personelle und organisatorische Schutzmaßnahmen, die
entweder durch die Veranstalterin selbst umgesetzt oder durch diese kontrolliert werden. Somit wird das
Ansteckungsrisiko auf der Veranstaltung als grundsätzlich gering eingeschätzt. Sollte es dennoch zu einer
Ansteckung kommen, unterstützt das engmaschige System der Kontaktdatenerfassung darin, weitere
Ansteckungen umgehend zu unterbinden.
Die Durchführung der Veranstaltung wäre aus Sicht der Veranstalterin deshalb auch dann vertretbar, wenn die
Inzidenz in der Hamburger Bevölkerung deutlich steigen würde (auch auf über 100 von 100.000). In diesem Fall ist
die Fortführung der Veranstaltung bei Ergreifung weiterer -temporärer- Maßnahmen, wie der erweiterten
Reduzierung der Besucherzahl oder Reduzierung der Öffnungszeiten denkbar. Diese Vorgehen bedarf der
Einschränkung, dass eine (stark) erhöhte Inzidenz durch eine VOC (Variant(s) of concern) 1 , deren
Gefährdungspotenzial schwer einzuschätzen wäre, verursacht werden könnte.
Sollte eine Durchführung nicht mehr vertretbar sein, sollte eine zeitlich begrenzte Unterbrechung vorerst einem
kompletten Veranstaltungsabbruch vorgezogen werden. Entsprechendes ist situativ gemeinsam mit der Behörde
für Arbeit, Gesundheit, Soziales, Familie und Integration, dem Bezirksamt Mitte und der Behördenleitung der
Wirtschaftsbehörde zu entscheiden.
Verschlechtert sich die epidemiologische Lage nach dem Zeitpunkt der Genehmigung des Schutzkonzeptes dennoch
derart, dass die Durchführung oder Fortsetzung des Volksfestes unter Infektionsschutzgesichtspunkten nicht mehr
vertretbar ist, kann die Behörde für Wirtschaft und Innovation (BWI) gemäß § 18b HmbSARS-CoV-2-
EindämmungsVO die Durchführung oder Fortsetzung untersagen.

1
    besorgniserregende Virusvarianten

                                                                                                   Seite 8 von 53
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Schutzkonzept Hamburger Sommerdom 2021

2. Beschreibung der Veranstaltung
2.1   Beschreibung der Veranstaltung
Der Name Hamburger Dom ist ein Sammelbegriff für die dreimal im Jahr stattfindenden Veranstaltungen
Frühlingsmarkt (Frühlingsdom), Hummelfest (Sommerdom) und Dommarkt (Winterdom). Der Hamburger Dom ist
eine Eigenveranstaltung der Freien und Hansestadt Hamburg, vertreten durch die Behörde für Wirtschaft und
Innovation (BWI). Er findet auf dem Heiligengeistfeld, einer eigens für Veranstaltungen eingerichteten und ebenfalls
von der BWI betriebenen Veranstaltungsfläche, statt. Die Veranstaltung ist ein nach der Gewerbeordnung
festgesetztes Volksfest, das sich an ein breites Publikum mit Schwerpunkt Familie richtet und normalerweise bis zu
260 verschiedene Attraktionen mit großer Bandbreite von Achterbahnen, Geisterbahnen, Kinderkarussells,
Gastronomiebetrieben bis hin zu Spielgeschäften und Zuckerläden bietet.
2.2   Veranstaltungszeitraum mit Auf- und Abbauzeiten
Das vorliegende Konzept ist konkret auf den Sommerdom 2021 abgestimmt, der vom 30. Juli bis zum 29. August
2021 durch die Behörde für Wirtschaft und Innovation, der Freien und Hansestadt Hamburg ausgerichtet wird.
Während der Veranstaltungsdauer von vier Wochen besteht das Ziel darin, die Maßnahmen nach diesem
Schutzkonzept im Veranstaltungsverlauf auf Basis neuer Erkenntnisse fortlaufend anzupassen.
Aufbau: 16. Juli 2021, 10:00 Uhr
Veranstaltung: 30. Juli – 29. August 2021
Abbau: nach Veranstaltungsende bis zum 06. September 2021
Kommunizierte Öffnungszeiten
Montag bis Donnerstag:             15:00 – 23:00 Uhr
Freitag/Samstag:                   15:00 – 00:30 Uhr
Sonntag:                           14:00 – 23:00 Uhr
Dabei ist anzumerken, dass die offiziell festgesetzten Spielzeiten mit je einer Viertelstunde Vor- und Ablaufzeit
abweichen (ein sog. Soft-Opening).
2.3   Veranstalter und Veranstaltungsleitung
Innerhalb der BWI ist das Amt W, Wirtschaftsförderung, Norddeutsche Zusammenarbeit, Außen- und
Tourismuswirtschaft und zwar konkret der Fachbereich Hamburger Dom, Hafengeburtstag und bezirkliche Märkte
für die Planung und Ausrichtung des Sommerdom verantwortlich.
Freie und Hansestadt Hamburg
Behörde für Wirtschaft und Innovation
Amt W, Wirtschaftsförderung, Norddeutsche Zusammenarbeit, Außen- und Tourismuswirtschaft
Hamburger Dom, HAFENGEBURTSTAG HAMBURG und bezirkliche Märkte
Alter Steinweg 4, 20459 Hamburg
Kontakt:
E-Mail: hamburger-dom@bwi.hamburg.de

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Schutzkonzept Hamburger Sommerdom 2021 I

Während der Veranstaltung ist eine 24-stündige Rufbereitschaft unter der folgenden Telefonnummer zu erreichen:
Tel.: 040 42841 2897

2.3.1     Verantwortliche Personen
Dieses Maßnahmenkonzept wird laufend validiert und die Umsetzung evaluiert. Hierzu steht das zuständige Team
im ständigen Austausch:
 Veranstaltungsleitung
 Vertretung

 Erarbeitung und Umsetzung des Schutzkonzeptes
 (Covid-19 Beauftragter)

 Marktaufsicht

 Alle oben aufgeführten Personen haben zu Beginn der Veranstaltungen ihren vollständigen Impfschutz
 erhalten!
2.4     Schausteller
An dem Sommerdom nehmen ca. 186 Geschäfte teil, die nach Schaustellerart in neun verschiedene Branchen
unterteilt sind. Dabei wird es keine Festzelte, Szeneflächen (Bühnen) o.ä. geben:
 Gastronomisches Angebot                        Fahr- und Mitmachgeschäft
 Bäckerei                                       Fahrgeschäft
 Imbissbetrieb mit Außenverkauf                 Kinderfahrgeschäft
 Süßwarengeschäft                               Schau und Belustigungsgeschäft
 Schankbetrieb                                  Spielgeschäft
                                                Schießgeschäft

                                                                                                 Seite 10 von 53
Schutzkonzept Hamburger Sommerdom 2021

3.Risikoanalyse
Die Risikoanalyse und nachfolgende Risikoeinschätzung wurden mit Hilfe der Vorgaben des österreichischen Roten
Kreuz durchgeführt.
Menschenansammlungen im Rahmen von Veranstaltungen jeglicher Art, bergen in Zeiten von sich global
ausbreitenden Infektionskrankheiten, wie aktuell COVID-19, ein gewisses Risiko, die Verbreitung der Infektion zu
begünstigen.
Daher ist abzuwägen, unter welchen Voraussetzungen Veranstaltungen in einem vertretbaren Risikobereich
durchgeführt werden können. Zur Unterstützung der veranstaltungs-behördlichen Entscheidung hinsichtlich
möglicher Auflagen oder der Untersagung von Veranstaltungen, dient die gegenständliche Analyse.
Verschiedene Parameter werden mit Punkten gewichtet. Hierbei entspricht der Zahlenwert 1 einem geringen Risiko
und der Zahlenwert 5 einem sehr hohen Risiko. Liegt das Ergebnis im Rahmen eines moderaten Gesamtrisikos,
werden Auflagen zur Risikominimierung zu empfehlen.
Liegt das Ergebnis allerdings im Rahmen eines hohen Gesamtrisikos, sind Auflagen zur Risikominimierung zu
erteilen, die bis zur möglichen Untersagung der Veranstaltung reichen könnten.

                                                                           1k
 33 - 69                              70 – 94                               > 95
 akzeptables Gesamtrisiko             moderates Gesamtrisiko                hohes Gesamtrisiko

1. Einbindung der zuständigen Gesundheitsbehörde im Rahmen des Events

L
Thema und Fragestellung
                                                           JLJa
                                                        Antwortmöglichkeiten                  Punktewerte
                                                                                                                     I
1.1                                                                                           1
 Sind die zuständigen Gesundheitsbehörden in die
 Veranstaltungsplanungen eingebunden?                          Nein                           3
 1.2                                                           Ja, in der Planungsphase       3
 Ist eine Rund-um-die-Uhr Verbindung zwischen Veranstalter
 und zuständiger Gesundheitsbehörde vorhanden?                 Ja, in der Planungs- und
                                                               Durchführungsphase             2

                                                               Ja, in der Planungs –
                                                               Durchführungs- und             1
                                                               Nachbereitungsphase

                                                               Nein                           4

                                                                                                   Seite 11 von 53
Schutzkonzept Hamburger Sommerdom 2021
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2. Einbindung lokaler Gesundheitsdienstleister im Rahmen des Events
Thema und Fragestellung                                        Antwortmöglichkeiten         Punktewerte
                                                                                                                  I
 2.1                                                                 Ja                     1
 Ist medizinisches Fachpersonal (Rettungsdienst) in die Planung
 des Veranstalters eingebunden                                       Nein                   3

                                                                   ]
 2.2.                                                                Ja                     1
 Ist medizinisches Fachpersonal (Rettungsdienst) im Rahmen der
 Veranstaltung anwesend und für die Versorgung von Besuchern         Nein                   3
 abgestellt?

3. Risikobeurteilung der Veranstaltung

L
Thema und Fragestellung
                                                                   ILAntwortmöglichkeiten   Punktewerte
                                                                                                                  I
 3.1                                                                 Ja                     3
 Sind überwiegend Personendichten >2 Personen pro
 Quadratmeter zu erwarten?                                           Nein                   1
 3.2                                                                 Innenraum              3
 Ort der Veranstaltung                                               Außenbereich           1
                                                                     Gemischt               2
 3.3                                                                 60 Jahre              5
 3.4                                                                 (max) 1 Tag            1
 Dauer der Veranstaltung (unter Betrachtung der überwiegend          2 Tage                 2
 gleichbleibenden Anwesenheit, z.B. Festivals, Kongresse             3 Tage                 3
                                                                     3 Tage oder mehr       5
 3.5                                                                 Ja                     1
 Nehmen die Besucher während der Veranstaltung einen fixen
 Sitzplatz ein, der für die Dauer der Veranstaltung in der Regel     Nein                   5
 nicht verlassen wird (wie beispielsweise bei einem Vortrag)?
 3.6                                                                 Ja                     5
 Werden bei der Veranstaltung seitens der Besucher Aktivitäten
 gesetzt, wie zum Beispiel Tanzen, Singen, etc.                      Nein                   1
 3.7                                                                 Ja                     4
 Kommen und / oder gehen Besucher zeitlich und örtlich gehäuft?
                                                                     Nein                   1
 3.8                                                                 Ja                     1
 Herrscht in den Räumlichkeiten ein hoher Luftaustausch (z.B.
 durch Lüftungssysteme, regelmäßiges Lüften)?                        Nein                   5
 3.9                                                                 Ja                     3

                                                                     Nein                   1

                                                                                                Seite 12 von 53
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  Benutzen Besucher Gegenstände gemeinsam bzw. nacheinander
 (z.B. Arbeitsmaterialien, Bedienelemente wie Tastaturen,
 Touchscreens und Eingabefelder)?
 3.9                                                              Ja                     5
 Erfordert Umgebungslärm im direkten Kontakt lautes Sprechen?
                                                                  Nein                   1
 3.10                                                             Ja                     1
 Stehen ausreichend Sanitärräume zur Verfügung, sodass es zu
 keiner verstärkten Personendichte in den Sanitäranlagen          Nein                   2
 kommen kann?

4. Präventive Maßnahmen des Veranstalters
Thema und Fragestellung                                           Antwortmöglichkeiten   Punktewerte
 4.1.                                                             Ja                     1
 Werden Besucher im Vorfeld darauf hingewiesen, sich
 fernzuhalten, wenn sie sich krank fühlen oder Kontakt zu         Nein                   5
 bestätigten COVID – 19 – Fällen bzw. Verdachtsfällen hatten?
 4.2.                                                             Ja                     1
 Werden Besucher auf das verpflichtende Einhalten der
 Schutzmaßnahmen (Mindestabstand, Maskenpflicht) durch Aushänge   Nein                   5
 und/oder Hinweise des Personals hingewiesen?
 4.3                                                              Ja                     1
 Gibt es nachvollziehbare Maßnahmen, um die Verweildauer an
 möglichen Engstellen (z.B. Warteschlagen, Eingangsbereich, WC-   Nein                   4
 Anlagen, Garderobe) gering zu halten (Stauvermeidung)?
 4.4.                                                             Ja                     1
 Wurden Vorkehrungen getroffen, die die Einhaltung der
 Kapazitätsgrenzen im Betrieb gewährleisten (Stauvermeidung bei   Nein                   4
 Einlass bzw. Vermeidung von zu hoher Personendichte in der
 Veranstaltungsstätte)?
 4.5. Werden Wegeführungs- und Anstellsysteme für Besucher        Ja                     1
 definiert?
                                                                  Nein                   4
 4.6 Gibt es ein System zur Erfassung der Kontaktdaten der        Ja                     1
 Besucher vor Betreten der Veranstaltung?
                                                                  Nein                   5
 4.7.                                                             Ja                     1
 Werden Sitzplätze personalisiert zugeordnet (z.B. namentliche
 Sitzplatzzuweisung)?                                             Nein                   5

L                                                                ]
 4.8                                                              Ja                     1
 Werden für Besucher und Mitarbeiter ausreichend
 Händedesinfektionsmöglichkeiten zur Verfügung gestellt?          Nein                   4

                                                                                             Seite 13 von 53
Schutzkonzept Hamburger Sommerdom 2021

 4.9                                                                Ja                     1
 Werden häufig berührte bzw. von Besuchern und/oder
 Mitarbeitern gemeinsam benutze Kontaktoberflächen und              Nein                   5
 Gegenstände regelmäßig gereinigt?

5. Reaktive Maßnahmen des Veranstalters
Thema und Fragestellung
 5.1
                                                                  11Antwortmöglichkeiten
                                                                    Ja
                                                                                           Punktewerte
                                                                                           1
                                                                                                                 I
 Sind Maßnahmen schriftlich definiert und mit allen Akteuren
 abgestimmt für den Fall, dass Besucher spontan COVID – 19 –        Nein                   4
 Symptome zeigen?
 5.2.                                                               Ja                     1
 Ist eine rasche Isolation (möglicherweise) erkrankter Besucher
 oder Mitarbeiter vor Ort möglich?                                  Nein                   3
 5.3                                                                Ja                     1
 Verfügt der Isolierbereich über die notwendigen Hilfsmittel
 (Schutzmasken, Schutzkleidung, Einmalhandschuhe, etc.)?            Nein                   3

6. Risikobeurteilung für Verabreichung von Speisen und Getränken im Rahmen von Veranstaltungen

L
Thema und Fragestellung
                                                                  I
                                                               Antwortmöglichkeiten Punktewerte
                                                                                                             I
 6.1                                                                Ja                     3
 Werden im Rahmen der Veranstaltung Speisen und Getränke
 verabreicht?                                                       Nein                   1
 6.2                                                                Innenraum              3
 Wo werden Speisen und Getränke verabreicht?                        Außenbereich           1
                                                                    Gemischt               2
 6.3                                                                Ja                     3
 Werden Speisen und Getränke in Form von Buffets verabreicht?
                                                                    Nein                   1
 6.4                                                                Ja                     1
 Bei Buffets: Werden die Speisen und Getränke durch Mitarbeiter
 ausgegeben?                                                        Nein                   4
 6.5                                                                Ja                     1
 Bei Buffets: Werden den Besucher unmittelbar vor Betreten des
 Buffetbereichs die Nutzung von Händedesinfektionsspendern          Nein                   5
 gegeben?
 6.6                                                                Ja                     4
 Erfolgt die Verabreichung von Speisen und Getränken während
 der gesamten Veranstaltung?                                        Nur in den Pausen      1

                                                                                               Seite 14 von 53
Schutzkonzept Hamburger Sommerdom 2021

 6.7.                                                            Ja                  2
 Befinden sich am Verabreichungsplatz Gegenstände, die von
 mehreren Besuchern gemeinsam bzw. nacheinander benutzt          Nein                1
 werden (z.B. Menage)?
 6.9                                                             Ja                  1
 Befinden sich unmittelbar im Bereich der Verabreichungsplätze
 Händedesinfektionsspender?                                      Nein                4

     Gesamtsumme der Punktebewertung                                                     62                 4
Ergebnis: Akzeptables Gesamtrisiko
Seitens der Veranstalterin wird davon ausgegangen, dass insbesondere der Aufenthalt von Personen in
geschlossenen Räumen für eine Dauer >8 Min und einem Abstand
Schutzkonzept Hamburger Sommerdom 2021

4.Übergeordnete Maßnahmen zum Hygieneschutz
4.1     Besuchermanagement

4.1.1     Begrenzung der Besucherzahl
Der Hamburger DOM ist mit seiner 4-wöchigen Spielzeit insbesondere im Sommer ein beliebter Anlaufpunkt für
Hamburger und Touristen. Dabei sind primär die Wochenenden, mit mehreren zehntausend Besuchern zeitgleich,
stark frequentiert.
Die Gesamtfläche der Veranstaltung (Heiligengeistfeld) beträgt 160.000m². Diese ist unterteilt in vier verschiede
Zonen:

         •   Zone 1 die Eingangsbereiche
         •   Zone 2 der sog. Besucherlauf (Besucherstraße)
         •   Zone 3 die verschiedenen Fahrattraktionen und Gastronomiebetriebe
         •   Zone 4 der nicht für die Besucher zugängliche Bereich der sog. Innenraum. Dieser Raum gilt als
             Rückzugsort für die Schausteller, in denen sie ihre Wohnwagen und Fahrzeuge abgestellt haben.

                                           Abbildung 1 - Übersicht Zonen

Der vollständige Besucherlauf hat eine Größe von 18.000m² mit einer durchgängigen Reihenbreite von mindestens
11 Metern. Es kann zudem die Annahme getroffen werden, dass sich in den Attraktionen und den Geschäften
zeitgleich rund 2.000 Besucher aufhalten. Eine Besucherbefragung aus dem Jahr 2017 bestätigt, dass die Besucher
zumeist in Familien oder Gruppen den Dom besuchen. Ausschließlich 5 % besuchen den Dom als Einzelperson.
Um den Abstand zwischen den Besuchern bzw. den Gruppen zu gewährleisten, wird die Anzahl der Besucher daher
in einem Zeitraum (zeitgleich) und bei Einhaltung der Maskenpflicht während des gesamten Besuchs auf maximal
9.500 Personen begrenzt. Damit kann weiterhin der Abstand von 1,5m zwischen sich fremden Besuchergruppen
gewährleistet werden. Zudem sind alle Geschäfte angehalten, Maßnahmen zu treffen, um die Einhaltung der
Abstände auch innerhalb der Geschäfte zu garantieren.
Mit Anordnung durch das zuständige Gesundheitsamt vom 9.08.2021 ist die zulässige Besucherzahl auf 7.500
Personen reduziert worden. Die Ticketkontingente werden abseits der vorgegebenen Besucherzahlen reduziert und
im Verlauf der Veranstaltung dynmaisch angepasst, sodass die optimale Befüllung des Veranstaltungsgeländes in
Bezug auf das Besuchsverhalten sichergestellt werden kann.

Auch die Eingänge zur Veranstaltungsfläche sind großzügig bemessen und bieten ausreichend Platz für die
Einrichtung von Warteschlangen. Um dennoch den punktuellen Zustrom zu regulieren und zu entzerren, sind die
vom Besucher zu reservierenden Tickets temporär (Zeitpunkt für Besuch) und lokal (örtliche Zuweisung eines
Eingangs) fest zugeordnet.

                                                                                                    Seite 16 von 53
Schutzkonzept Hamburger Sommerdom 2021

Schausteller und die zugehörigen Mitarbeiter hingegen sind nicht den Besuchern zugänglichen Flächen
zuzurechnen, da sie sich in den Geschäften bzw. im Innenraum des Hamburger DOMs aufhalten. Sie unterliegen
den Regularien des Arbeitsschutzes (Testangebot & Maskenpflicht). Für den kommenden Sommerdom ist im Auf-
und Abbau mit bis zu max. 1.200 Personen zu rechnen.

4.1.2   Begrenzung der Veranstaltungsfläche
Das gesamte Veranstaltungsgelände, mit einer Gesamtgröße von 160.000m², wird vollständig eingezäunt. Die
bislang 13 öffentlich zugänglichen Zu- und Ausgänge werden auf je drei zentrale Zu- und Ausgänge beschränkt, um
einen kontrollierten Zu- und Austritt der Besucher und damit die Grundlage zur Überwachung der Besucherzahl
gewährleisten zu können. Die restlichen sieben Zu- und Ausgänge werden beim Sommerdom lediglich als
Notausgänge eingerichtet, die mit technischen (Notdrückern) und personellen Maßnahmen gegen einen
unbefugten Zutritt gesichert werden. Zugleich ist aber auch eine sichere Entfluchtung und Räumung der Besucher
in Gefahrensituation möglich. Alle Ausgänge sind gut sichtbar mit entsprechenden Bannern und Hinweisen
gekennzeichnet. Die Zufahrt für Blaulichtfahrzeuge wird dabei jederzeit gewährleistet.

                                Abbildung 2 - Übersichtsplan mit Ein- und Ausgängen

                                                                                                  Seite 17 von 53
Schutzkonzept Hamburger Sommerdom 2021

4.1.3             Ticketsystem
Um die Zahl der sich zeitgleich auf den Veranstaltungsflächen befindlichen
Besucher zu regulieren und die Kontaktdaten zu dokumentieren, ist im Vorfeld
ein (kostenloses) Ticket über ein Online-Ticketing-System auf
www.hamburg.de/DOM zu reservieren. Bei diesem muss sich auf einen
vordefinierten Besuchszeitraum festgelegt werden. Die Veranstalterin gibt für
verschiedene Zeitfenster entsprechende Ticketkontingente vor.
Nach Abschluss der erfolgten Registrierung erhält der Besucher auf die von ihm
angegebene Email-Adresse einen Link zu einer personalisierten Ticketseite.
Dort steht das personalisierte Ticket mit dem QR-Code zum Download zur
Verfügung. Bei Bedarf kann dieses ausgedruckt oder auf einem mobilen
Endgerät gespeichert werden. Das besagte Ticket dient der Vorlage am Eingang
                                                                               Abbildung 3 - Beispiel: Ticket
zum Veranstaltungsgelände. Sollte der Besuch aus diversen Gründen nicht mehr
möglich sein, kann der Besucher die reservierten Tickets eigenständig über die
zugesandte Bestellbestätigung stornieren. Gleichzeitig hat der Besucher auch die Möglichkeit, die
personbezogenen Angaben bis zu seinem Besuch zu verändern. Diese Option entfällt sobald das gewählte
Zeitfenster begonnen hat.
Der Besucher hat die Möglichkeit, jeweils für sich selbst und für vier weitere Personen (1+4) ein Ticket zu
                                                             reservieren. Dabei ist der Besucher verpflichtet,
                                                             die vollständigen Kontaktangaben seiner

Iff                                                          Angehörigen/Freunde im System zu hinterlegen.
           Der Ticketshop ist momentan im Tenimodus. Bitte fuhre keine echten Kaufe durch, deine Bestellung kann jederzeit cl
                                                             Jede Person erhält im Anschluss sein eigenes
Wähle einen Termin aus                                       personalisiertes Zugangsticket. Zur Einhaltung
 Termine
                                                             der     Besucherzahlbegrenzung       ist    eine
  4. KW 30/2021
                                                             Registrierung aller Personen notwendig. Dies
                                                                        OW 31 (02 08 2021   -      2021

 Mu, 2.8.                   Di, 3.8.                MI, 4.8. umfasst auch Kinder jeden Alters.
                                                                             Do, 5.8.                 Fr, 6.8.

 01500' 1000                01500-1800               01500-1900               01500-1300
 #Jamb0d00                  #iatztbml.ee             •30t0080d00              •J0ztk.91105

 015:110-1900
 • ‚6tzlbudm.
                            01500 -1900
                            #Jetntb.dtoe
                                                     01500 -1900
                                                     •Jetntteuch10
                                                                              015:00-1900
                                                                              •J0ntfudt.e
                                                                                                                                Aufgrund der fehlenden Erfahrungen mit den
 01900-2100
           bid-
                            01800-2100
                            •Jembmhes
                                                     01000 -2100
                                                     •Jembmeo,
                                                                              01800-2100
                                                                              •j0znmese.oe            ii                        Online-Ticketsystemen bei Volksfesten ist nicht
   19101- nIl)              019110-2100
                            •.6t21uhete
                                                     0nsoo-noo
                                                     •J0t0t800e110,
                                                                              01900 -2100
                                                                              •J0utb.a0o5                                       einschätzbar, wie hoch der Anteil der sog. No-
 0110e -2300                02100-2300               02100-2300               02100 -2300
                            •iemteml00               •J09190100               •J10ztbmMs                                        Shows (Anteil der gebuchten, aber nicht
                                                                                                                                eingelösten Tickets) sein wird. Auch hier gilt es
                              Abbildung 4 - Beispiel Ticket System                                                              Erfahrungswerte zu sammeln und ggf. während
                                                                                                                                des Veranstaltungsblaufes zu regulieren.
Durch die zentrale Einrichtung eines Ampel-Widget auf der Startseite von Hamburg.de/Dom werden die Besucher
                                       unmittelbar über die Verfügbarkeit von Tickets für den gleichen Tag
                                       informiert. Besucher, die einen Spontanbesuch planen, werden hierdurch
                                       zielgerichtet angesprochen und über Verfügbarkeiten informiert.

                  Vor-Ort Reservierung / Service Point
Die Veranstalterin sieht auch die Einrichtung einer Vor-Ort-Reservierung vor. Sollten die Buchungszahlen hinter den
Erwartungen zurückbleiben, möchte die Veranstalterin unter strikter Einhaltung der Hygieneschutzbedingungen

                                                                                                                                                                    Seite 18 von 53
Schutzkonzept Hamburger Sommerdom 2021

eine Vor-Ort-Reservierung ermöglichen. Allerdings soll diese nicht aktiv beworben und kommuniziert werden und
nicht zu Beginn der Veranstaltung zur Verfügung stehen. Auch hier wird beabsichtigt, Erfahrungen in den ersten
Veranstaltungstagen zu sammeln. Neben der Möglichkeit der Vor-Ort Reservierung, stehen diese Mitarbeiter auch
für Fragen und Problemen den Besuchern zur Verfügung.
Hintergrund: Die Wartebereiche sind sehr großzügig gestaltet, sodass unter Einhaltung der Mindestabstände viele
Wartende sicher untergebracht werden können. Erfahrungen aus dem Jahr 2020 zeigen, dass zum Bsp. der „Bremer
Freipaak/Freimarkt“ (Äquivalent zum Hamburger DOM) mit ausschließlicher Ticketvergabe vor Ort, nur sehr
zögerlich besucht wurde. Durch die visuell sehr gute Online-Präsentation auf hamburg.de mit einer Ampelanzeige
wird die Verfügbarkeit von Tickets in Echtzeit abgebildet. Es ist ausreichend Personal zur Unterstützung vor Ort. Die
Besucher werden sowohl am Ein- als auch am Auslass (mittels QR – Code) elektronisch erfasst, so dass die
Veranstalterin zu jedem Zeitpunkt Kenntnis über die Anzahl der Besucher auf dem Veranstaltungsgelände hat und
diese regulieren kann.

 4.1.4.1    Verifizierung der Tickets und COVID-19 Kontrolle
Nach erfolgter Reservierung erhält der Besucher elektronisch, per E-Mail ein Ticket mit einem QR-Code. Neben
einem druckbaren PDF steht auch eine .pkpass Datei zur Verfügung. Diese kann in der entsprechenden Software
hinterlegt werden und vereinfacht den Einlass. Die Ticketkontrolle erfolgt durch den beauftragten Sicherheitsdienst.
Mittels Handscannern (41 Stück) verifziert und prüft der Sicherheitsdienst die Tickets. Die Verifzierung der Tickets
erfolgt ausschließlich elektronisch durch das Scannen des QR-Codes.
                                                                                            1000PM                                  *Ul4      S
Covid-19 Kontrolle                                                                                     COVID4
                                                                                             -         KCI4VROUE

Im Anschluss erfolgt die Kontolle der sog. 3G. (siehe auch 4.1.10 Nachweis). Der                 •     Martina Studer

Sicherheitsdienst überprüft dabei die Gültigkeit der vorgezeigten Dokumente. Neben                   UNIOn St dra dt       to,   boon --

                                                                                             hyl IdprSn 51g0,&e*,a.nc.00,oc'r,
der Plausbilitätsprüfung der Dokumente, werden gezielt der Name mit dem                      S.ch..Io..I
                                                                                             --.'              Ion

Ticketinhaber sowie das Gültigkeitdatum des Nachweises geprüft. Die aktuell geltenden
Gültigkeitsdaten der Nachweise sind im Ticketsystem hinterlegt und werden dem                          IS.07.2020                01.57.2021

                                                                                             Qj

Mitarbeiter unterstützend angezeigt. Dabei errechnet das System automatisch den                        1& 01 .2021               10.06.2021

Gültigkeitszeitraum der entsprechenden Dokumente. Im Bedarfsall können diese                             1I$7U IPCR)

                                                                                                       12.07.2021 1552
Zeiträume jederzeit im System angepasst werden und ermöglichen somit eine flexible
                                                                                                       arotnorr (scuorutEsT)

Reaktion auf die Gegebenheiten.                                                                        13,07.2021 10:52

                                                                                                         I             S          •

 • ... W-

                     Wenn der Besucher sein Impfzertfitikat, Schnelltestergebnis (elektronisches Zertfitkat) oder den
                     Genesennachweis in der Corona Warn APP oder der COVPASS App hinterlegt hat, kann dies
                     über den Sicherheitsdienstmitarbeiter durch einen erneuten Scan technisch verifiziert werden.
                     Der Sicherheitsdienstmitarbeiter bestätigt im Anschluss die Übereinstimmung den Namen des
                     Ticketinhabers mit dem des Test- oder Impfzertifitikat, welche er zur Kontrolle auf seinem
                     Handgeräte angezeigt bekommt. Die Kontrolle der zeitlichen Gültigkeit erfolgt vollständig
   4    •   0
                     automatisiert.

                                                                                                                       Seite 19 von 53
Schutzkonzept Hamburger Sommerdom 2021

Die verifzierten Daten werden durch den Sicherheitsdienstmitarbeiter bestätigt und für eine gezielte
Kontaktnachverfolgung wird die Ankunftszeit im System automatisiert hinterlegt. Diese Informationen dienen der
gezielten Kontaktnachverfolgung und Risikoeinschätzung und erfolgen ausschließlich im Falle einer Infektion. Die
Ergebnisse werden unmittelbar den Mitarbeitern der Gesundheitsamtes (passwortgeschützt) zur Verfügung
gestellt.

 4.1.4.2    Einlasssteuerung
Um Warteschlangen sowie die daraus resultierenden Kontakte zu minimieren und insbesondere auch den An- und
Abreiseverkehr zu entzerren, werden Zeitfenster für den Veranstaltungsbesuch vorgegeben. Diese festen
Zeitfenster und auch der Eingangsbereich (drei Optionen) sind durch das Online-Ticket System bereits im Vorfeld
des Besuchs durch den Besucher auszuwählen. Um den möglichen Aufbau von Warteschlangen zu vermeiden,
beginnt der Einlass der Personen max. 30 Min. vor der kommunizierten Zeit. Dadurch können bereits die ersten
Besucher frühzeitig die Veranstaltungsfläche betreten und ein gleichmäßiger Zustrom kann sichergestellt werden.
Um weitergehend zu gewährleisten, dass der Besucher ausreichend Zeit in seinem gewählten Zeitfenster auf der
Veranstaltungsfläche verbringen kann, endet die Einlasszeit nach spätestens 60 Min. Ein Einlass nach diesem
Zeitpunkt ist dann nicht mehr möglich und der Besucher ist gezwungen, sich ein neues Ticket zu buchen. Dieses
Vorgehen wird auch auf den Tickets entsprechend kommuniziert.
Um die Übersichtlichkeit auf dem Buchungsportal zu behalten und die Verteilung der Gäste optimal vorzunehmen,
wird es sechs verschiedene Zeitfenster geben (2 x Mittag, 2 x Nachmittag, 2x Abend).
Dabei ist zu berücksichtigen, dass der Veranstalterin belegbare Erkenntnisse über die durchschnittliche
Besuchsdauer fehlen und sie sich somit ausschließlich auf Erfahrungswerte aus der Vergangenheit und den
Erkenntnissen der Besucherbefragungen (2017) bedient. Die Veranstalterin geht von einer durchschnittlichen
Aufenthaltszeit von ca. 2,5 bis 3 Stunden aus. Der Veranstalterin stehen keine technischen oder personellen
Möglichkeiten zur Verfügung, um Personen, welche ihre Zeitfenster überschritten haben, zum Verlassen der
Veranstaltungsfläche aufzufordern. Die Einlassfenster gestalten sich wie folgt:
 Montag bis Donnerstag                 Freitag und Samstag                  Sonntag

L
15:00 – 18:00 Uhr
16:00 – 19:00 Uhr
                                       15:00 – 18:00 Uhr
                                       16:00 – 19:00 Uhr
                                                                            14:00 – 17:00 Uhr
                                                                            15:00 – 18:00 Uhr
                                                                                                                  I
 18:00 – 21:00 Uhr                     18:00 – 21:00 Uhr                    17:00 – 20:00 Uhr
 19:00 – 22:00 Uhr                     19:00 – 22:00 Uhr                    18:00 – 21:00 Uhr
 20:00 – 23:00 Uhr                     21:00 – 0:30 Uhr                     20:00 – 23:00 Uhr
 21:00 – 23:00 Uhr                     22:00 – 0:30 Uhr                     21:00 – 23:00 Uhr

Insbesondere ist in den Abendstunden damit zu rechnen, dass die Aufenthaltsdauer u.a. aufgrund des
gastronomischen Angebots länger ausfällt. Um weiterhin sicherzustellen, dass die Kapazitätsgrenze nicht erreicht
bzw. überschritten wird, werden die Blöcke in den Abendstunden verlängert. Zusätzlich wird der Mittelblock (3/4)
nicht vollständig ausgeschöpft, da diese Uhrzeiten erfahrungsgemäß weniger stark mit Besuchern frequentiert sind.
Diese gewonnene Zeit soll als weiterer Sicherheitspuffer für die Abendstunden dienen. Das Feuerwerk

                                                                                                    Seite 20 von 53
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