Schutzkonzept für den Sommerdom 2021 11.6.2021 - 1*1 Hamburg Behörde für Wirtshaft - Hamburg.de
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1*1 Behörde für Wirtshaft Hamburg und Innov ation Schutzkonzept für den Sommerdom 2021 11.6.2021 © Freie und Hansestadt Hamburg, BWI (2021)
Schutzkonzept Hamburger Sommerdom 2021 Inhaltsverzeichnis Inhaltsverzeichnis Inhaltsverzeichnis 2 Abbildungsverzeichnis 5 Änderungsverzeichnis 6 1. Ausgangslage 7 1.1 Grundlage..........................................................................................................................................................................7 1.2 Ziele des Schutzkonzeptes............................................................................................................................................7 1.3 Infektionsgeschehen in Hamburg...............................................................................................................................8 2. Beschreibung der Veranstaltung 9 2.1 Beschreibung der Veranstaltung .................................................................................................................................9 2.2 Veranstaltungszeitraum mit Auf- und Abbauzeiten ..............................................................................................9 2.3 Veranstalter und Veranstaltungsleitung....................................................................................................................9 2.3.1 Verantwortliche Personen...................................................................................................................................... 10 2.4 Schausteller..................................................................................................................................................................... 10 3. Risikoanalyse 11 4. Übergeordnete Maßnahmen zum Hygieneschutz 16 4.1 Besuchermanagement ................................................................................................................................................. 16 4.1.1 Begrenzung der Besucherzahl............................................................................................................................... 16 4.1.2 Begrenzung der Veranstaltungsfläche................................................................................................................ 17 4.1.3 Ticketsystem .............................................................................................................................................................. 18 4.1.4 Vor-Ort Reservierung / Service Point.................................................................................................................. 18 4.1.4.1 Verifizierung der Tickets und COVID-19 Kontrolle .......................................................................................... 19 4.1.4.2 Einlasssteuerung.......................................................................................................................................................20 4.1.5 Freitag und Samstag................................................................................................................................................ 21 4.1.6 Sonntag.......................................................................................................................................................................22 4.1.7 Montag – Donnerstag .............................................................................................................................................23 4.1.8 Freischaltung der Reservierungsmöglichkeit ....................................................................................................23 4.1.9 Maßnahmen bei Überschreiten der Besucherzahl .......................................................................................... 24 4.1.10 Nachweis.................................................................................................................................................................... 24 4.1.11 Kontaktdatenerfassung...........................................................................................................................................25 4.1.12 Kontaktdatenerfassung im Veranstaltungsablauf ...........................................................................................25 4.1.13 Besucherführung an den Ein- und Ausgängen................................................................................................ 26 4.1.14 Besucherführung auf der Veranstaltungsfläche .............................................................................................. 29 4.1.15 Zugang für Schausteller......................................................................................................................................... 29 4.2 Bauliche Maßnahmen und Infrastruktur ................................................................................................................ 29 4.2.1 Reduzierung der Zahl der zugelassenen Geschäfte ....................................................................................... 29 4.2.1.1 Einfriedung der Veranstaltungsfläche................................................................................................................ 29 Seite 2 von 53
Schutzkonzept Hamburger Sommerdom 2021 Inhaltsverzeichnis 4.2.2 Entzerrter Aufbau .................................................................................................................................................... 29 4.2.3 Handwasch- und Desinfektionsmöglichkeiten für Besucher ........................................................................30 4.3 Vorgehen bei Auftreten einer Covid-19 Infektion.................................................................................................30 4.3.1 Grundlage und Definition ......................................................................................................................................30 4.3.2 Allgemeine Maßnahmen bzw. Vorgaben........................................................................................................... 31 4.3.3 Klassifizierung der Besucher.................................................................................................................................. 31 4.4 Personenbezogene Maßnahmen...............................................................................................................................32 4.4.1 Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung ..............................................................................................................32 4.4.2 Abstandsregel ...........................................................................................................................................................32 4.5 Anpassungen im Veranstaltungsablauf ...................................................................................................................33 4.6 Parallelveranstaltungen ...............................................................................................................................................33 4.6.1 St. Pauli – HSV ...........................................................................................................................................................33 4.6.2 St. Pauli – Jahn Regensburg. .................................................................................................................................33 4.7 Kommunikation ............................................................................................................................................................ 34 4.7.1 Kommunikation und Umsetzung der Kommunikationsmaßnahmen ........................................................ 34 4.7.2 Vorab- und begleitende Öffentlichkeitsarbeit................................................................................................. 34 4.7.2.1 Pressekonferenz....................................................................................................................................................... 34 4.7.3 Eventmarketing........................................................................................................................................................ 34 4.7.4 Kommunikation vor Ort..........................................................................................................................................35 4.7.4.1 Eingangsbereich .......................................................................................................................................................35 4.7.4.2 An den Geschäften...................................................................................................................................................35 4.7.4.3 Veranstaltungsstraße...............................................................................................................................................35 5. Maßnahmen zum Hygieneschutz an den Geschäftsbetrieben 36 5.1 Für alle Schaustellergeschäfte geltende Schutzmaßnahmen............................................................................ 36 5.2 Besondere Schutzmaßnahmen nach Geschäftsarten .......................................................................................... 36 5.2.1 Übersicht.................................................................................................................................................................... 36 5.2.2 Speisenangebote mit Straßenverkauf.................................................................................................................37 5.2.3 Große geschlossene Gastronomie- oder Schankbetriebe mit Sitzplätzen ................................................38 5.2.4 Kleinere Gastronomie- und Schankbetriebe mit überwiegend Straßenverkauf und einigen zusätzlichen Sitzplätzen im hinteren oder seitlichen Bereich (nicht geschlossen) .................................................38 5.2.5 Spiel – und Schießgeschäfte................................................................................................................................. 39 5.2.6 Verlosungen.............................................................................................................................................................. 40 5.2,7 Spielhallen (Indoor, aber nicht geschlossen) ................................................................................................... 40 5.2.8 Schau- und Belustigungsgeschäfte (Geisterbahnen, Laufgeschäfte).......................................................... 41 5.2,9 Schlaghammer (Hau den Lukas).......................................................................................................................... 43 5.2.10 Wahrsagen (Indoor, geschlossen)....................................................................................................................... 43 5.2.11 Fahrgeschäfte ........................................................................................................................................................... 43 Seite 3 von 53
Schutzkonzept Hamburger Sommerdom 2021 Inhaltsverzeichnis 5.2.11,1 Rundfahrgeschäfte.................................................................................................................................................. 44 5.2.11.2 Autoscooter .............................................................................................................................................................. 45 5.2.11.3 Achterbahnen........................................................................................................................................................... 46 5.2.11.4 Propeller / Schaukel.................................................................................................................................................47 5.2.12 Kinderfahrgeschäfte ............................................................................................................................................... 48 5.2.13 Verkaufsgeschäfte................................................................................................................................................... 49 5,2,14 Bauchläden................................................................................................................................................................ 49 5.2.15 Sanitäreinheiten....................................................................................................................................................... 49 6. Arbeitsnehmerschutz unter Hygieneaspekten 51 6.1 Zuständigkeiten beim Arbeitnehmerschutz ........................................................................................................... 51 6.2 Grundsatz der Arbeitsschutzmaßnahmen............................................................................................................... 51 6.3 Arbeitnehmerschutz in Schaustellerbetrieben....................................................................................................... 51 6.4 Arbeitnehmerschutz bei den Dienstleistungsunternehmen...............................................................................52 7. Überwachung der Einhaltung der Verhaltens- und Hygieneregeln 53 7.1 Veranstalterin .................................................................................................................................................................53 7.1.1 Sicherheitsdienst ......................................................................................................................................................53 7.2 Polizei ...............................................................................................................................................................................53 7.3 Amt für Arbeitsschutz ..................................................................................................................................................53 7.4 Schaustellerbetriebe .....................................................................................................................................................53 8. Anlageverzeichnis 54 (1) Aufbauplan................................................................................................................................................................ 54 (2) Gefährdungsbeurteilung SARS -COV 2 ............................................................................................................. 54 (3) Kommunikationskonzept ...................................................................................................................................... 54 (4) Übersicht Branchen................................................................................................................................................. 54 a. Übersicht Branchen Details................................................................................................................................... 54 (5) Zulassungsbescheid................................................................................................................................................ 54 (6) Formular Schausteller Schutzkonzept................................................................................................................ 54 (7) Rundschreiben der Verbände zum Arbeitsschutz (folgt).............................................................................. 54 (8) Merkblatt für die Erstellung der Gefährdungsbeurteilung........................................................................... 54 (9) Auflistung Dienstleister Sommerdom 2021 (folgt) ......................................................................................... 54 (10) Begrüßungsschreiben (folgt)................................................................................................................................ 54 (11) Übersicht Kontaktnachverfolgung (Gastronomie / Spielgeschäfte / Wahrsagen) (folgt) .................... 54 (12) Pressebausteine Infektionsfall, Unterbrechung, Abbruch ............................................................................ 54 (13) Veröffentlichte FAQ ................................................................................................................................................ 54 Seite 4 von 53
Schutzkonzept Hamburger Sommerdom 2021 Abbildungsverzeichnis Abbildung 1 - Übersicht Zonen ...................................................................................................................................................... 16 Abbildung 2 - Übersichtsplan mit Ein- und Ausgängen.......................................................................................................... 17 Abbildung 3 - Beispiel: Ticket......................................................................................................................................................... 18 Abbildung 4 - Beispiel Ticket System ........................................................................................................................................... 18 Abbildung 5 - Einlassmanagement Freitag/Samstag ............................................................................................................... 21 Abbildung 6 - Einlassmanagement FR/SA graphisch............................................................................................................... 21 Abbildung 7 - Einlassmanagement Sonntag ............................................................................................................................. 22 Abbildung 8 - Einlassmanagement SO graphisch .................................................................................................................... 22 Abbildung 9 - Einlassmanagement Montag-Donnerstag ...................................................................................................... 23 Abbildung 10 - Einlassmanagement MO-DO graphisch......................................................................................................... 23 Abbildung 11 - Beispielhafte Darstellung Eingang A ............................................................................................................... 26 Abbildung 12 - Visualisierung Eingang ....................................................................................................................................... 26 Abbildung 13 - Eingang Millerntor / U-Bahnhof St. Pauli.......................................................................................................27 Abbildung 14 –w3a Eingang U-Bahnhof Messehallen ............................................................................................................ 28 Abbildung 15 - Eingang Feldstraße .............................................................................................................................................. 29 Abbildung 16 - Beispielgestaltung Geschäft mit Außenverkauf........................................................................................... 38 Abbildung 17 - Beispiel große Gastronomie mit Biergarten ................................................................................................. 39 Abbildung 18 - Beispiel Spiel- und Schießgeschäft ................................................................................................................. 40 Abbildung 19 - Spielgeschäft (Indoor) ......................................................................................................................................... 41 Abbildung 20 - Besucherführung an einem Schau- und Belustigungsgeschäft .............................................................. 43 Abbildung 21 - Beispiel Umsetzung der Besucherführung an einem Fahrgeschäft (sog. Dancer) .............................. 45 Abbildung 22 - Beispiel Autoscooter .......................................................................................................................................... 46 Abbildung 23 - Beispiel Achterbahn............................................................................................................................................ 47 Abbildung 24 - Beispiel Schaukel................................................................................................................................................. 48 Abbildung 25 - Beispiel Kinderfahrgeschäft.............................................................................................................................. 49 Abbildung 26 - Beispiel Sanitärcontainer.................................................................................................................................... 51 Hinweis zum Text: Aus Gründen der besseren Lesbarkeit wird auf die gleichzeitige Verwendung männlicher, weiblicher und neutraler Sprachformen verzichtet. Sämtliche Personenbezeichnungen gelten ausdrücklich gleichwohl für alle Geschlechter. Seite 5 von 53
Schutzkonzept Hamburger Sommerdom 2021 Änderungsverzeichnis Versionsnummer Datum Änderung Ersteller 1.0 11.6.2021 Neuerstellung 1.1 16.6.2021 Redaktionelle Anpassungen gemäß Anmerkungen der Gesundheitsbehörde • Kapitel 1.3 • Kapitel 2.1 • Kapitel 2.4 • Kapitel 4.1.9 • Kapitel 4.4.1 • Kapitel 5.1 • Kapitel 5.2.9 • Kapitel 5.2.10 • Kapitel 7.1 Anlage 3 Kommunikationskonzept • Seite 5 Anlage 4 Übersicht Branchen Anlage 6 Formular Schausteller 1.2 18.6.2021 Redaktionelle Anpassungen gemäß Anmerkungen des Arbeitsschutzes • Kapitel 6.1 • Kapitel 6.3 • Anlage 8 1.3 28.6.2021 Redaktionelle Anpassungen • Kapitel 2.3 1.4 06.07.2021 Anpassungen der Abbildungen, sowie redaktionelle Anpassungen • Kapitel 4.12 • Ergänzung Abbildung 12 • Kapitel 4.1.9 2.0 22.8.2021 Redaktionelle Ergänzungen durch Erfahrungen aus der Veranstaltungsdurchführung. Seite 6 von 53
Schutzkonzept Hamburger Sommerdom 2021 Inhaltsverzeichnis 1.Ausgangslage 1.1 Grundlage Seit dem Winterdom 2019 waren Volksfeste aufgrund der „außerordentlichen Lage“ zur Eindämmung der Verbreitung des SARS-CoV-2 Virus in Hamburg nicht erlaubt. Die positive Entwicklung des Infektionsgeschehens und die damit einhergehenden Anpassungen in der 44. Verordnung zur Eindämmung der Ausbreitung des Coronavirus SARS-CoV-2 in der Freien und Hansestadt Hamburg (Hamburgische SARS-CoV-2- Eindämmungsverordnung – HmbSARS-CoV-2-EindämmungsVO) erlauben unter § 18b Volksfeste eine Durchführung des tradierten Sommerdoms unter Anwendung eines umfangreichen Schutzkonzeptes. Hiernach dürfen tradierte Volksfeste im Freien ab dem 11. Juni 2021 stattfinden, wenn die Veranstalterin ein Schutzkonzept vorlegt, das von der Behörde für Wirtschaft und Innovation zu genehmigen ist. Die Genehmigung darf nur erteilt werden, wenn die Durchführung des Volksfestes nach diesem Konzept unter Infektionsschutzgesichtspunkten vertretbar ist. Die Behörde für Arbeit, Gesundheit, Soziales, Familie und Integration und das zuständige Bezirkamt (Fachamt für Gesundheit) ist daher im Genehmigungsverfahren zu beteiligen. Dieses Konzept ist in Abstimmung mit den Schaustellerverbänden sowie nach Auswertung der behördlichen Vorgaben bzw. der zur Verfügung stehenden Gutachten erstellt worden. Es dokumentiert den aktuell verfügbaren Erkenntnisstand zum Zeitpunkt der Erstellung. Zum letzten Sommerdom (2019) besuchten laut bisherigen informationen 2,5 Millionen Besucher den Dom und es wurden rund 260 Schausteller begrüßt. 1.2 Ziele des Schutzkonzeptes Aufgrund der pandemischen Lage ist es notwendig, die bisher gültigen Schutzmaßnahmen für den Hamburger DOM anzupassen, welche insbesondere die Maßnahmen zum Infektionsschutz verschärfen. Dieses Schutzkonzept dient somit als Ergänzung zum eigentlichen Sicherheitskonzept und stellt dar, wie die aktuellen Anforderungen der Hamburgischen SARS-CoV-2-Eindämmungsverordnung umgesetzt und kontrolliert werden. Dabei werden Maßnahmen beschrieben, welche das Risiko einer Ansteckung mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 reduzieren bzw. unterbinden. Zudem wird sichergestellt, dass durch die lückenlose Erhebung von Besucherdaten, Infektionsketten schnellstmöglich erkannt und weitere Ausbreitungen vermieden werden. Die Maßnahmen werden in Abstimmung mit der Behörde für Arbeit, Gesundheit, Soziales, Familie und Integration, den aktuell geltenden Bestimmungen, den Hinweisen des Robert-Koch-Instituts und den aufgrund des Infektionsgeschehens erforderlichen Maßgaben entwickelt und jederzeit angepasst. Ziele des vorliegenden Schutzkonzeptes unter Infektionsgesichtspunkten sind: • Der Schutz der körperlichen Unversehrtheit von Besuchern, Schaustellern, Dienstleistern und Mitarbeitern. • Die Besucher sind im Rahmen ihres eigenverantwortlichen Handelns keinen nicht tragbaren zusätzlichen Gefahren ausgesetzt. • Die Vermeidung der Ansteckung mit dem Coronavirus auf der Veranstaltung (Risikominimierung). • Die Eindämmung einer weiteren Verbreitung des Virus im Falle einer Ansteckung mit dem Coronavirus (Begrenzung des Schadensausmaßes). • Der reibungslose Ablauf der Veranstaltung. Seite 7 von 53
Schutzkonzept Hamburger Sommerdom 2021 1.3 Infektionsgeschehen in Hamburg In Anbetracht der positiven Entwicklung des Infektionsgeschehens, der guten Rahmenbedingungen durch warme Temperaturen sowie der stetig steigenden Impfquote wird die Durchführung des Hamburger DOM unter Anwendung eines Schutzkonzeptes mit zahlreichen Schutzmaßnahmen übergeordnet beabsichtigt. Aufgrund des überwiegenden Aufenthalts aller beteiligten Personen im Freien und der eigentlichen Größe der zugänglichen Veranstaltungsfläche sind die Ausgangsbedingungen aus infektiologischer Sicht zudem als vorteilhaft einzustufen. Ergänzt wird dies durch zahlreiche bauliche, personelle und organisatorische Schutzmaßnahmen, die entweder durch die Veranstalterin selbst umgesetzt oder durch diese kontrolliert werden. Somit wird das Ansteckungsrisiko auf der Veranstaltung als grundsätzlich gering eingeschätzt. Sollte es dennoch zu einer Ansteckung kommen, unterstützt das engmaschige System der Kontaktdatenerfassung darin, weitere Ansteckungen umgehend zu unterbinden. Die Durchführung der Veranstaltung wäre aus Sicht der Veranstalterin deshalb auch dann vertretbar, wenn die Inzidenz in der Hamburger Bevölkerung deutlich steigen würde (auch auf über 100 von 100.000). In diesem Fall ist die Fortführung der Veranstaltung bei Ergreifung weiterer -temporärer- Maßnahmen, wie der erweiterten Reduzierung der Besucherzahl oder Reduzierung der Öffnungszeiten denkbar. Diese Vorgehen bedarf der Einschränkung, dass eine (stark) erhöhte Inzidenz durch eine VOC (Variant(s) of concern) 1 , deren Gefährdungspotenzial schwer einzuschätzen wäre, verursacht werden könnte. Sollte eine Durchführung nicht mehr vertretbar sein, sollte eine zeitlich begrenzte Unterbrechung vorerst einem kompletten Veranstaltungsabbruch vorgezogen werden. Entsprechendes ist situativ gemeinsam mit der Behörde für Arbeit, Gesundheit, Soziales, Familie und Integration, dem Bezirksamt Mitte und der Behördenleitung der Wirtschaftsbehörde zu entscheiden. Verschlechtert sich die epidemiologische Lage nach dem Zeitpunkt der Genehmigung des Schutzkonzeptes dennoch derart, dass die Durchführung oder Fortsetzung des Volksfestes unter Infektionsschutzgesichtspunkten nicht mehr vertretbar ist, kann die Behörde für Wirtschaft und Innovation (BWI) gemäß § 18b HmbSARS-CoV-2- EindämmungsVO die Durchführung oder Fortsetzung untersagen. 1 besorgniserregende Virusvarianten Seite 8 von 53
Schutzkonzept Hamburger Sommerdom 2021 2. Beschreibung der Veranstaltung 2.1 Beschreibung der Veranstaltung Der Name Hamburger Dom ist ein Sammelbegriff für die dreimal im Jahr stattfindenden Veranstaltungen Frühlingsmarkt (Frühlingsdom), Hummelfest (Sommerdom) und Dommarkt (Winterdom). Der Hamburger Dom ist eine Eigenveranstaltung der Freien und Hansestadt Hamburg, vertreten durch die Behörde für Wirtschaft und Innovation (BWI). Er findet auf dem Heiligengeistfeld, einer eigens für Veranstaltungen eingerichteten und ebenfalls von der BWI betriebenen Veranstaltungsfläche, statt. Die Veranstaltung ist ein nach der Gewerbeordnung festgesetztes Volksfest, das sich an ein breites Publikum mit Schwerpunkt Familie richtet und normalerweise bis zu 260 verschiedene Attraktionen mit großer Bandbreite von Achterbahnen, Geisterbahnen, Kinderkarussells, Gastronomiebetrieben bis hin zu Spielgeschäften und Zuckerläden bietet. 2.2 Veranstaltungszeitraum mit Auf- und Abbauzeiten Das vorliegende Konzept ist konkret auf den Sommerdom 2021 abgestimmt, der vom 30. Juli bis zum 29. August 2021 durch die Behörde für Wirtschaft und Innovation, der Freien und Hansestadt Hamburg ausgerichtet wird. Während der Veranstaltungsdauer von vier Wochen besteht das Ziel darin, die Maßnahmen nach diesem Schutzkonzept im Veranstaltungsverlauf auf Basis neuer Erkenntnisse fortlaufend anzupassen. Aufbau: 16. Juli 2021, 10:00 Uhr Veranstaltung: 30. Juli – 29. August 2021 Abbau: nach Veranstaltungsende bis zum 06. September 2021 Kommunizierte Öffnungszeiten Montag bis Donnerstag: 15:00 – 23:00 Uhr Freitag/Samstag: 15:00 – 00:30 Uhr Sonntag: 14:00 – 23:00 Uhr Dabei ist anzumerken, dass die offiziell festgesetzten Spielzeiten mit je einer Viertelstunde Vor- und Ablaufzeit abweichen (ein sog. Soft-Opening). 2.3 Veranstalter und Veranstaltungsleitung Innerhalb der BWI ist das Amt W, Wirtschaftsförderung, Norddeutsche Zusammenarbeit, Außen- und Tourismuswirtschaft und zwar konkret der Fachbereich Hamburger Dom, Hafengeburtstag und bezirkliche Märkte für die Planung und Ausrichtung des Sommerdom verantwortlich. Freie und Hansestadt Hamburg Behörde für Wirtschaft und Innovation Amt W, Wirtschaftsförderung, Norddeutsche Zusammenarbeit, Außen- und Tourismuswirtschaft Hamburger Dom, HAFENGEBURTSTAG HAMBURG und bezirkliche Märkte Alter Steinweg 4, 20459 Hamburg Kontakt: E-Mail: hamburger-dom@bwi.hamburg.de Seite 9 von 53
Schutzkonzept Hamburger Sommerdom 2021 I Während der Veranstaltung ist eine 24-stündige Rufbereitschaft unter der folgenden Telefonnummer zu erreichen: Tel.: 040 42841 2897 2.3.1 Verantwortliche Personen Dieses Maßnahmenkonzept wird laufend validiert und die Umsetzung evaluiert. Hierzu steht das zuständige Team im ständigen Austausch: Veranstaltungsleitung Vertretung Erarbeitung und Umsetzung des Schutzkonzeptes (Covid-19 Beauftragter) Marktaufsicht Alle oben aufgeführten Personen haben zu Beginn der Veranstaltungen ihren vollständigen Impfschutz erhalten! 2.4 Schausteller An dem Sommerdom nehmen ca. 186 Geschäfte teil, die nach Schaustellerart in neun verschiedene Branchen unterteilt sind. Dabei wird es keine Festzelte, Szeneflächen (Bühnen) o.ä. geben: Gastronomisches Angebot Fahr- und Mitmachgeschäft Bäckerei Fahrgeschäft Imbissbetrieb mit Außenverkauf Kinderfahrgeschäft Süßwarengeschäft Schau und Belustigungsgeschäft Schankbetrieb Spielgeschäft Schießgeschäft Seite 10 von 53
Schutzkonzept Hamburger Sommerdom 2021 3.Risikoanalyse Die Risikoanalyse und nachfolgende Risikoeinschätzung wurden mit Hilfe der Vorgaben des österreichischen Roten Kreuz durchgeführt. Menschenansammlungen im Rahmen von Veranstaltungen jeglicher Art, bergen in Zeiten von sich global ausbreitenden Infektionskrankheiten, wie aktuell COVID-19, ein gewisses Risiko, die Verbreitung der Infektion zu begünstigen. Daher ist abzuwägen, unter welchen Voraussetzungen Veranstaltungen in einem vertretbaren Risikobereich durchgeführt werden können. Zur Unterstützung der veranstaltungs-behördlichen Entscheidung hinsichtlich möglicher Auflagen oder der Untersagung von Veranstaltungen, dient die gegenständliche Analyse. Verschiedene Parameter werden mit Punkten gewichtet. Hierbei entspricht der Zahlenwert 1 einem geringen Risiko und der Zahlenwert 5 einem sehr hohen Risiko. Liegt das Ergebnis im Rahmen eines moderaten Gesamtrisikos, werden Auflagen zur Risikominimierung zu empfehlen. Liegt das Ergebnis allerdings im Rahmen eines hohen Gesamtrisikos, sind Auflagen zur Risikominimierung zu erteilen, die bis zur möglichen Untersagung der Veranstaltung reichen könnten. 1k 33 - 69 70 – 94 > 95 akzeptables Gesamtrisiko moderates Gesamtrisiko hohes Gesamtrisiko 1. Einbindung der zuständigen Gesundheitsbehörde im Rahmen des Events L Thema und Fragestellung JLJa Antwortmöglichkeiten Punktewerte I 1.1 1 Sind die zuständigen Gesundheitsbehörden in die Veranstaltungsplanungen eingebunden? Nein 3 1.2 Ja, in der Planungsphase 3 Ist eine Rund-um-die-Uhr Verbindung zwischen Veranstalter und zuständiger Gesundheitsbehörde vorhanden? Ja, in der Planungs- und Durchführungsphase 2 Ja, in der Planungs – Durchführungs- und 1 Nachbereitungsphase Nein 4 Seite 11 von 53
Schutzkonzept Hamburger Sommerdom 2021 Inhaltsverzeichnis 2. Einbindung lokaler Gesundheitsdienstleister im Rahmen des Events Thema und Fragestellung Antwortmöglichkeiten Punktewerte I 2.1 Ja 1 Ist medizinisches Fachpersonal (Rettungsdienst) in die Planung des Veranstalters eingebunden Nein 3 ] 2.2. Ja 1 Ist medizinisches Fachpersonal (Rettungsdienst) im Rahmen der Veranstaltung anwesend und für die Versorgung von Besuchern Nein 3 abgestellt? 3. Risikobeurteilung der Veranstaltung L Thema und Fragestellung ILAntwortmöglichkeiten Punktewerte I 3.1 Ja 3 Sind überwiegend Personendichten >2 Personen pro Quadratmeter zu erwarten? Nein 1 3.2 Innenraum 3 Ort der Veranstaltung Außenbereich 1 Gemischt 2 3.3 60 Jahre 5 3.4 (max) 1 Tag 1 Dauer der Veranstaltung (unter Betrachtung der überwiegend 2 Tage 2 gleichbleibenden Anwesenheit, z.B. Festivals, Kongresse 3 Tage 3 3 Tage oder mehr 5 3.5 Ja 1 Nehmen die Besucher während der Veranstaltung einen fixen Sitzplatz ein, der für die Dauer der Veranstaltung in der Regel Nein 5 nicht verlassen wird (wie beispielsweise bei einem Vortrag)? 3.6 Ja 5 Werden bei der Veranstaltung seitens der Besucher Aktivitäten gesetzt, wie zum Beispiel Tanzen, Singen, etc. Nein 1 3.7 Ja 4 Kommen und / oder gehen Besucher zeitlich und örtlich gehäuft? Nein 1 3.8 Ja 1 Herrscht in den Räumlichkeiten ein hoher Luftaustausch (z.B. durch Lüftungssysteme, regelmäßiges Lüften)? Nein 5 3.9 Ja 3 Nein 1 Seite 12 von 53
Schutzkonzept Hamburger Sommerdom 2021 Benutzen Besucher Gegenstände gemeinsam bzw. nacheinander (z.B. Arbeitsmaterialien, Bedienelemente wie Tastaturen, Touchscreens und Eingabefelder)? 3.9 Ja 5 Erfordert Umgebungslärm im direkten Kontakt lautes Sprechen? Nein 1 3.10 Ja 1 Stehen ausreichend Sanitärräume zur Verfügung, sodass es zu keiner verstärkten Personendichte in den Sanitäranlagen Nein 2 kommen kann? 4. Präventive Maßnahmen des Veranstalters Thema und Fragestellung Antwortmöglichkeiten Punktewerte 4.1. Ja 1 Werden Besucher im Vorfeld darauf hingewiesen, sich fernzuhalten, wenn sie sich krank fühlen oder Kontakt zu Nein 5 bestätigten COVID – 19 – Fällen bzw. Verdachtsfällen hatten? 4.2. Ja 1 Werden Besucher auf das verpflichtende Einhalten der Schutzmaßnahmen (Mindestabstand, Maskenpflicht) durch Aushänge Nein 5 und/oder Hinweise des Personals hingewiesen? 4.3 Ja 1 Gibt es nachvollziehbare Maßnahmen, um die Verweildauer an möglichen Engstellen (z.B. Warteschlagen, Eingangsbereich, WC- Nein 4 Anlagen, Garderobe) gering zu halten (Stauvermeidung)? 4.4. Ja 1 Wurden Vorkehrungen getroffen, die die Einhaltung der Kapazitätsgrenzen im Betrieb gewährleisten (Stauvermeidung bei Nein 4 Einlass bzw. Vermeidung von zu hoher Personendichte in der Veranstaltungsstätte)? 4.5. Werden Wegeführungs- und Anstellsysteme für Besucher Ja 1 definiert? Nein 4 4.6 Gibt es ein System zur Erfassung der Kontaktdaten der Ja 1 Besucher vor Betreten der Veranstaltung? Nein 5 4.7. Ja 1 Werden Sitzplätze personalisiert zugeordnet (z.B. namentliche Sitzplatzzuweisung)? Nein 5 L ] 4.8 Ja 1 Werden für Besucher und Mitarbeiter ausreichend Händedesinfektionsmöglichkeiten zur Verfügung gestellt? Nein 4 Seite 13 von 53
Schutzkonzept Hamburger Sommerdom 2021 4.9 Ja 1 Werden häufig berührte bzw. von Besuchern und/oder Mitarbeitern gemeinsam benutze Kontaktoberflächen und Nein 5 Gegenstände regelmäßig gereinigt? 5. Reaktive Maßnahmen des Veranstalters Thema und Fragestellung 5.1 11Antwortmöglichkeiten Ja Punktewerte 1 I Sind Maßnahmen schriftlich definiert und mit allen Akteuren abgestimmt für den Fall, dass Besucher spontan COVID – 19 – Nein 4 Symptome zeigen? 5.2. Ja 1 Ist eine rasche Isolation (möglicherweise) erkrankter Besucher oder Mitarbeiter vor Ort möglich? Nein 3 5.3 Ja 1 Verfügt der Isolierbereich über die notwendigen Hilfsmittel (Schutzmasken, Schutzkleidung, Einmalhandschuhe, etc.)? Nein 3 6. Risikobeurteilung für Verabreichung von Speisen und Getränken im Rahmen von Veranstaltungen L Thema und Fragestellung I Antwortmöglichkeiten Punktewerte I 6.1 Ja 3 Werden im Rahmen der Veranstaltung Speisen und Getränke verabreicht? Nein 1 6.2 Innenraum 3 Wo werden Speisen und Getränke verabreicht? Außenbereich 1 Gemischt 2 6.3 Ja 3 Werden Speisen und Getränke in Form von Buffets verabreicht? Nein 1 6.4 Ja 1 Bei Buffets: Werden die Speisen und Getränke durch Mitarbeiter ausgegeben? Nein 4 6.5 Ja 1 Bei Buffets: Werden den Besucher unmittelbar vor Betreten des Buffetbereichs die Nutzung von Händedesinfektionsspendern Nein 5 gegeben? 6.6 Ja 4 Erfolgt die Verabreichung von Speisen und Getränken während der gesamten Veranstaltung? Nur in den Pausen 1 Seite 14 von 53
Schutzkonzept Hamburger Sommerdom 2021 6.7. Ja 2 Befinden sich am Verabreichungsplatz Gegenstände, die von mehreren Besuchern gemeinsam bzw. nacheinander benutzt Nein 1 werden (z.B. Menage)? 6.9 Ja 1 Befinden sich unmittelbar im Bereich der Verabreichungsplätze Händedesinfektionsspender? Nein 4 Gesamtsumme der Punktebewertung 62 4 Ergebnis: Akzeptables Gesamtrisiko Seitens der Veranstalterin wird davon ausgegangen, dass insbesondere der Aufenthalt von Personen in geschlossenen Räumen für eine Dauer >8 Min und einem Abstand
Schutzkonzept Hamburger Sommerdom 2021 4.Übergeordnete Maßnahmen zum Hygieneschutz 4.1 Besuchermanagement 4.1.1 Begrenzung der Besucherzahl Der Hamburger DOM ist mit seiner 4-wöchigen Spielzeit insbesondere im Sommer ein beliebter Anlaufpunkt für Hamburger und Touristen. Dabei sind primär die Wochenenden, mit mehreren zehntausend Besuchern zeitgleich, stark frequentiert. Die Gesamtfläche der Veranstaltung (Heiligengeistfeld) beträgt 160.000m². Diese ist unterteilt in vier verschiede Zonen: • Zone 1 die Eingangsbereiche • Zone 2 der sog. Besucherlauf (Besucherstraße) • Zone 3 die verschiedenen Fahrattraktionen und Gastronomiebetriebe • Zone 4 der nicht für die Besucher zugängliche Bereich der sog. Innenraum. Dieser Raum gilt als Rückzugsort für die Schausteller, in denen sie ihre Wohnwagen und Fahrzeuge abgestellt haben. Abbildung 1 - Übersicht Zonen Der vollständige Besucherlauf hat eine Größe von 18.000m² mit einer durchgängigen Reihenbreite von mindestens 11 Metern. Es kann zudem die Annahme getroffen werden, dass sich in den Attraktionen und den Geschäften zeitgleich rund 2.000 Besucher aufhalten. Eine Besucherbefragung aus dem Jahr 2017 bestätigt, dass die Besucher zumeist in Familien oder Gruppen den Dom besuchen. Ausschließlich 5 % besuchen den Dom als Einzelperson. Um den Abstand zwischen den Besuchern bzw. den Gruppen zu gewährleisten, wird die Anzahl der Besucher daher in einem Zeitraum (zeitgleich) und bei Einhaltung der Maskenpflicht während des gesamten Besuchs auf maximal 9.500 Personen begrenzt. Damit kann weiterhin der Abstand von 1,5m zwischen sich fremden Besuchergruppen gewährleistet werden. Zudem sind alle Geschäfte angehalten, Maßnahmen zu treffen, um die Einhaltung der Abstände auch innerhalb der Geschäfte zu garantieren. Mit Anordnung durch das zuständige Gesundheitsamt vom 9.08.2021 ist die zulässige Besucherzahl auf 7.500 Personen reduziert worden. Die Ticketkontingente werden abseits der vorgegebenen Besucherzahlen reduziert und im Verlauf der Veranstaltung dynmaisch angepasst, sodass die optimale Befüllung des Veranstaltungsgeländes in Bezug auf das Besuchsverhalten sichergestellt werden kann. Auch die Eingänge zur Veranstaltungsfläche sind großzügig bemessen und bieten ausreichend Platz für die Einrichtung von Warteschlangen. Um dennoch den punktuellen Zustrom zu regulieren und zu entzerren, sind die vom Besucher zu reservierenden Tickets temporär (Zeitpunkt für Besuch) und lokal (örtliche Zuweisung eines Eingangs) fest zugeordnet. Seite 16 von 53
Schutzkonzept Hamburger Sommerdom 2021 Schausteller und die zugehörigen Mitarbeiter hingegen sind nicht den Besuchern zugänglichen Flächen zuzurechnen, da sie sich in den Geschäften bzw. im Innenraum des Hamburger DOMs aufhalten. Sie unterliegen den Regularien des Arbeitsschutzes (Testangebot & Maskenpflicht). Für den kommenden Sommerdom ist im Auf- und Abbau mit bis zu max. 1.200 Personen zu rechnen. 4.1.2 Begrenzung der Veranstaltungsfläche Das gesamte Veranstaltungsgelände, mit einer Gesamtgröße von 160.000m², wird vollständig eingezäunt. Die bislang 13 öffentlich zugänglichen Zu- und Ausgänge werden auf je drei zentrale Zu- und Ausgänge beschränkt, um einen kontrollierten Zu- und Austritt der Besucher und damit die Grundlage zur Überwachung der Besucherzahl gewährleisten zu können. Die restlichen sieben Zu- und Ausgänge werden beim Sommerdom lediglich als Notausgänge eingerichtet, die mit technischen (Notdrückern) und personellen Maßnahmen gegen einen unbefugten Zutritt gesichert werden. Zugleich ist aber auch eine sichere Entfluchtung und Räumung der Besucher in Gefahrensituation möglich. Alle Ausgänge sind gut sichtbar mit entsprechenden Bannern und Hinweisen gekennzeichnet. Die Zufahrt für Blaulichtfahrzeuge wird dabei jederzeit gewährleistet. Abbildung 2 - Übersichtsplan mit Ein- und Ausgängen Seite 17 von 53
Schutzkonzept Hamburger Sommerdom 2021 4.1.3 Ticketsystem Um die Zahl der sich zeitgleich auf den Veranstaltungsflächen befindlichen Besucher zu regulieren und die Kontaktdaten zu dokumentieren, ist im Vorfeld ein (kostenloses) Ticket über ein Online-Ticketing-System auf www.hamburg.de/DOM zu reservieren. Bei diesem muss sich auf einen vordefinierten Besuchszeitraum festgelegt werden. Die Veranstalterin gibt für verschiedene Zeitfenster entsprechende Ticketkontingente vor. Nach Abschluss der erfolgten Registrierung erhält der Besucher auf die von ihm angegebene Email-Adresse einen Link zu einer personalisierten Ticketseite. Dort steht das personalisierte Ticket mit dem QR-Code zum Download zur Verfügung. Bei Bedarf kann dieses ausgedruckt oder auf einem mobilen Endgerät gespeichert werden. Das besagte Ticket dient der Vorlage am Eingang Abbildung 3 - Beispiel: Ticket zum Veranstaltungsgelände. Sollte der Besuch aus diversen Gründen nicht mehr möglich sein, kann der Besucher die reservierten Tickets eigenständig über die zugesandte Bestellbestätigung stornieren. Gleichzeitig hat der Besucher auch die Möglichkeit, die personbezogenen Angaben bis zu seinem Besuch zu verändern. Diese Option entfällt sobald das gewählte Zeitfenster begonnen hat. Der Besucher hat die Möglichkeit, jeweils für sich selbst und für vier weitere Personen (1+4) ein Ticket zu reservieren. Dabei ist der Besucher verpflichtet, die vollständigen Kontaktangaben seiner Iff Angehörigen/Freunde im System zu hinterlegen. Der Ticketshop ist momentan im Tenimodus. Bitte fuhre keine echten Kaufe durch, deine Bestellung kann jederzeit cl Jede Person erhält im Anschluss sein eigenes Wähle einen Termin aus personalisiertes Zugangsticket. Zur Einhaltung Termine der Besucherzahlbegrenzung ist eine 4. KW 30/2021 Registrierung aller Personen notwendig. Dies OW 31 (02 08 2021 - 2021 Mu, 2.8. Di, 3.8. MI, 4.8. umfasst auch Kinder jeden Alters. Do, 5.8. Fr, 6.8. 01500' 1000 01500-1800 01500-1900 01500-1300 #Jamb0d00 #iatztbml.ee •30t0080d00 •J0ztk.91105 015:110-1900 • ‚6tzlbudm. 01500 -1900 #Jetntb.dtoe 01500 -1900 •Jetntteuch10 015:00-1900 •J0ntfudt.e Aufgrund der fehlenden Erfahrungen mit den 01900-2100 bid- 01800-2100 •Jembmhes 01000 -2100 •Jembmeo, 01800-2100 •j0znmese.oe ii Online-Ticketsystemen bei Volksfesten ist nicht 19101- nIl) 019110-2100 •.6t21uhete 0nsoo-noo •J0t0t800e110, 01900 -2100 •J0utb.a0o5 einschätzbar, wie hoch der Anteil der sog. No- 0110e -2300 02100-2300 02100-2300 02100 -2300 •iemteml00 •J09190100 •J10ztbmMs Shows (Anteil der gebuchten, aber nicht eingelösten Tickets) sein wird. Auch hier gilt es Abbildung 4 - Beispiel Ticket System Erfahrungswerte zu sammeln und ggf. während des Veranstaltungsblaufes zu regulieren. Durch die zentrale Einrichtung eines Ampel-Widget auf der Startseite von Hamburg.de/Dom werden die Besucher unmittelbar über die Verfügbarkeit von Tickets für den gleichen Tag informiert. Besucher, die einen Spontanbesuch planen, werden hierdurch zielgerichtet angesprochen und über Verfügbarkeiten informiert. Vor-Ort Reservierung / Service Point Die Veranstalterin sieht auch die Einrichtung einer Vor-Ort-Reservierung vor. Sollten die Buchungszahlen hinter den Erwartungen zurückbleiben, möchte die Veranstalterin unter strikter Einhaltung der Hygieneschutzbedingungen Seite 18 von 53
Schutzkonzept Hamburger Sommerdom 2021 eine Vor-Ort-Reservierung ermöglichen. Allerdings soll diese nicht aktiv beworben und kommuniziert werden und nicht zu Beginn der Veranstaltung zur Verfügung stehen. Auch hier wird beabsichtigt, Erfahrungen in den ersten Veranstaltungstagen zu sammeln. Neben der Möglichkeit der Vor-Ort Reservierung, stehen diese Mitarbeiter auch für Fragen und Problemen den Besuchern zur Verfügung. Hintergrund: Die Wartebereiche sind sehr großzügig gestaltet, sodass unter Einhaltung der Mindestabstände viele Wartende sicher untergebracht werden können. Erfahrungen aus dem Jahr 2020 zeigen, dass zum Bsp. der „Bremer Freipaak/Freimarkt“ (Äquivalent zum Hamburger DOM) mit ausschließlicher Ticketvergabe vor Ort, nur sehr zögerlich besucht wurde. Durch die visuell sehr gute Online-Präsentation auf hamburg.de mit einer Ampelanzeige wird die Verfügbarkeit von Tickets in Echtzeit abgebildet. Es ist ausreichend Personal zur Unterstützung vor Ort. Die Besucher werden sowohl am Ein- als auch am Auslass (mittels QR – Code) elektronisch erfasst, so dass die Veranstalterin zu jedem Zeitpunkt Kenntnis über die Anzahl der Besucher auf dem Veranstaltungsgelände hat und diese regulieren kann. 4.1.4.1 Verifizierung der Tickets und COVID-19 Kontrolle Nach erfolgter Reservierung erhält der Besucher elektronisch, per E-Mail ein Ticket mit einem QR-Code. Neben einem druckbaren PDF steht auch eine .pkpass Datei zur Verfügung. Diese kann in der entsprechenden Software hinterlegt werden und vereinfacht den Einlass. Die Ticketkontrolle erfolgt durch den beauftragten Sicherheitsdienst. Mittels Handscannern (41 Stück) verifziert und prüft der Sicherheitsdienst die Tickets. Die Verifzierung der Tickets erfolgt ausschließlich elektronisch durch das Scannen des QR-Codes. 1000PM *Ul4 S Covid-19 Kontrolle COVID4 - KCI4VROUE Im Anschluss erfolgt die Kontolle der sog. 3G. (siehe auch 4.1.10 Nachweis). Der • Martina Studer Sicherheitsdienst überprüft dabei die Gültigkeit der vorgezeigten Dokumente. Neben UNIOn St dra dt to, boon -- hyl IdprSn 51g0,&e*,a.nc.00,oc'r, der Plausbilitätsprüfung der Dokumente, werden gezielt der Name mit dem S.ch..Io..I --.' Ion Ticketinhaber sowie das Gültigkeitdatum des Nachweises geprüft. Die aktuell geltenden Gültigkeitsdaten der Nachweise sind im Ticketsystem hinterlegt und werden dem IS.07.2020 01.57.2021 Qj Mitarbeiter unterstützend angezeigt. Dabei errechnet das System automatisch den 1& 01 .2021 10.06.2021 Gültigkeitszeitraum der entsprechenden Dokumente. Im Bedarfsall können diese 1I$7U IPCR) 12.07.2021 1552 Zeiträume jederzeit im System angepasst werden und ermöglichen somit eine flexible arotnorr (scuorutEsT) Reaktion auf die Gegebenheiten. 13,07.2021 10:52 I S • • ... W- Wenn der Besucher sein Impfzertfitikat, Schnelltestergebnis (elektronisches Zertfitkat) oder den Genesennachweis in der Corona Warn APP oder der COVPASS App hinterlegt hat, kann dies über den Sicherheitsdienstmitarbeiter durch einen erneuten Scan technisch verifiziert werden. Der Sicherheitsdienstmitarbeiter bestätigt im Anschluss die Übereinstimmung den Namen des Ticketinhabers mit dem des Test- oder Impfzertifitikat, welche er zur Kontrolle auf seinem Handgeräte angezeigt bekommt. Die Kontrolle der zeitlichen Gültigkeit erfolgt vollständig 4 • 0 automatisiert. Seite 19 von 53
Schutzkonzept Hamburger Sommerdom 2021 Die verifzierten Daten werden durch den Sicherheitsdienstmitarbeiter bestätigt und für eine gezielte Kontaktnachverfolgung wird die Ankunftszeit im System automatisiert hinterlegt. Diese Informationen dienen der gezielten Kontaktnachverfolgung und Risikoeinschätzung und erfolgen ausschließlich im Falle einer Infektion. Die Ergebnisse werden unmittelbar den Mitarbeitern der Gesundheitsamtes (passwortgeschützt) zur Verfügung gestellt. 4.1.4.2 Einlasssteuerung Um Warteschlangen sowie die daraus resultierenden Kontakte zu minimieren und insbesondere auch den An- und Abreiseverkehr zu entzerren, werden Zeitfenster für den Veranstaltungsbesuch vorgegeben. Diese festen Zeitfenster und auch der Eingangsbereich (drei Optionen) sind durch das Online-Ticket System bereits im Vorfeld des Besuchs durch den Besucher auszuwählen. Um den möglichen Aufbau von Warteschlangen zu vermeiden, beginnt der Einlass der Personen max. 30 Min. vor der kommunizierten Zeit. Dadurch können bereits die ersten Besucher frühzeitig die Veranstaltungsfläche betreten und ein gleichmäßiger Zustrom kann sichergestellt werden. Um weitergehend zu gewährleisten, dass der Besucher ausreichend Zeit in seinem gewählten Zeitfenster auf der Veranstaltungsfläche verbringen kann, endet die Einlasszeit nach spätestens 60 Min. Ein Einlass nach diesem Zeitpunkt ist dann nicht mehr möglich und der Besucher ist gezwungen, sich ein neues Ticket zu buchen. Dieses Vorgehen wird auch auf den Tickets entsprechend kommuniziert. Um die Übersichtlichkeit auf dem Buchungsportal zu behalten und die Verteilung der Gäste optimal vorzunehmen, wird es sechs verschiedene Zeitfenster geben (2 x Mittag, 2 x Nachmittag, 2x Abend). Dabei ist zu berücksichtigen, dass der Veranstalterin belegbare Erkenntnisse über die durchschnittliche Besuchsdauer fehlen und sie sich somit ausschließlich auf Erfahrungswerte aus der Vergangenheit und den Erkenntnissen der Besucherbefragungen (2017) bedient. Die Veranstalterin geht von einer durchschnittlichen Aufenthaltszeit von ca. 2,5 bis 3 Stunden aus. Der Veranstalterin stehen keine technischen oder personellen Möglichkeiten zur Verfügung, um Personen, welche ihre Zeitfenster überschritten haben, zum Verlassen der Veranstaltungsfläche aufzufordern. Die Einlassfenster gestalten sich wie folgt: Montag bis Donnerstag Freitag und Samstag Sonntag L 15:00 – 18:00 Uhr 16:00 – 19:00 Uhr 15:00 – 18:00 Uhr 16:00 – 19:00 Uhr 14:00 – 17:00 Uhr 15:00 – 18:00 Uhr I 18:00 – 21:00 Uhr 18:00 – 21:00 Uhr 17:00 – 20:00 Uhr 19:00 – 22:00 Uhr 19:00 – 22:00 Uhr 18:00 – 21:00 Uhr 20:00 – 23:00 Uhr 21:00 – 0:30 Uhr 20:00 – 23:00 Uhr 21:00 – 23:00 Uhr 22:00 – 0:30 Uhr 21:00 – 23:00 Uhr Insbesondere ist in den Abendstunden damit zu rechnen, dass die Aufenthaltsdauer u.a. aufgrund des gastronomischen Angebots länger ausfällt. Um weiterhin sicherzustellen, dass die Kapazitätsgrenze nicht erreicht bzw. überschritten wird, werden die Blöcke in den Abendstunden verlängert. Zusätzlich wird der Mittelblock (3/4) nicht vollständig ausgeschöpft, da diese Uhrzeiten erfahrungsgemäß weniger stark mit Besuchern frequentiert sind. Diese gewonnene Zeit soll als weiterer Sicherheitspuffer für die Abendstunden dienen. Das Feuerwerk Seite 20 von 53
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