Schutzkonzept für die Feuerwehr Rüschegg-Guggisberg unter COVID-19
←
→
Transkription von Seiteninhalten
Wenn Ihr Browser die Seite nicht korrekt rendert, bitte, lesen Sie den Inhalt der Seite unten
Schutzkonzept für die Feuerwehr Rüschegg-Guggisberg unter COVID-19 Feuerwehrkommando Rüschegg-Guggisberg, Oktober 2020 Version 2020_01
Inhaltsverzeichnis 1. Allgemeine Erläuterungen ................................................................................................................. 3 1.1. Einleitung ..................................................................................................................................... 3 1.2. Übertragung des neuen Coronavirus ......................................................................................... 3 1.3. Ziel der Massnahmen .................................................................................................................. 3 1.4. Schutz gegen Übertragung ........................................................................................................ 4 1.5. Distanzhalten und Hygiene ........................................................................................................ 4 1.6. Schutzmassnahmen ..................................................................................................................... 4 2. Rahmenbedingungen und Inhalte ..................................................................................................... 5 2.1. Grundregeln ................................................................................................................................ 5 2.2. Ausnahmen .................................................................................................................................. 5 2.3. Händehygiene ............................................................................................................................. 5 2.4. Distanz halten .............................................................................................................................. 5 2.5. Reinigung ..................................................................................................................................... 6 2.6. Besonders gefährdete Eingeteilte .............................................................................................. 6 2.7. Erkrankte am Einsatz, Übungen und an den Kursen ................................................................ 6 2.8. Materielles ................................................................................................................................... 6 3. Informationsplakate............................................................................................................................ 7 3.1. Massnahmen für AdF allgemein ................................................................................................. 7 3.2. Massnahmen für AdF im Einsatz ................................................................................................ 7 3.3. Massnahmen für AdF bei der Retablierung ............................................................................... 7 3.4. Massnahmen für AdF bei der Ausbildung ................................................................................. 8 3.5. BAG-Plakat: So schützen wir uns ................................................................................................ 8 4. Beschaffung Schutzmaterial ............................................................................................................... 9 4.1. Hygienemasken ........................................................................................................................... 9 4.2. Desinfektionsmittel ..................................................................................................................... 9 4.2.1. Desinfektionsmittel für Hände ............................................................................................. 9 4.2.2. Desinfektionsmittel für Oberflächen (z.B. Desinfektion Fahrzeuge) .................................... 9 4.2.3. Desinfektionsmittel für Oberflächen (z.B. Tische, Geräte) ................................................... 9 4.3. Nitril-Handschuhe ........................................................................................................................ 9 5. Wichtige Webseiten .......................................................................................................................... 10 6. Anhänge............................................................................................................................................. 10
1. Allgemeine Erläuterungen 1.1. Einleitung Coronaviren (CoV) bilden eine grosse Familie von Viren, die leichte Erkältungen bis hin zu schweren Lungenentzündungen verursachen können. Im Jahr 2019 wurde in China ein neuartiges Coronavirus identifiziert, das zuvor noch nie beim Menschen nachgewiesen wurde. Bezeichnung des Erregers: SARS-CoV-2 Bezeichnung der Erkrankung: COVID-2019 Häufige Anzeichen einer Infektion mit dem Coronavirus sind u.a. Fieber, Husten, Kurzatmigkeit und Atembeschwerden. In schwereren Fällen kann die Infektion Lungenentzündung, schweres akutes Atemwegssyndrom, Nierenversagen und sogar den Tod verursachen. Es gibt auch milde Verlaufsformen (Symptome einer Erkältung) und Infektionen ohne Symptome. 1.2. Übertragung des neuen Coronavirus Nach aktuellem Stand der Wissenschaft ist vor allem von folgenden Übertragungswegen des neuen Coronavirus (SARS CoV 2) auszugehen: Tröpfchen: Es kann davon ausgegangen werden, dass die hauptsächliche Übertragung über Tröpfchen von erregerhaltigem Sekret aus den Atemwegen erfolgt. Dies kann passieren, wenn man zu einer erkrankten Person weniger als zwei Meter Abstand hält. Niest oder hustet eine erkrankte Person, können die Viren direkt auf die Schleimhäute von Nase, Mund oder Augen eines anderen Menschen gelangen. Hände: Ansteckende Tröpfchen gelangen beim Husten und Niesen oder Berühren der Schleimhäute auf die Hände. Von da aus werden die Viren auf Oberflächen übertragen. Eine andere Person kann von da aus, die Viren auf ihre Hände übertragen und so gelangen sie an Mund, Nase oder Augen, wenn man sich im Gesicht berührt. Eine Übertragung/Infektion durch kontaminierte Oberflächen (Schmierinfektion) ist prinzipiell nicht ausgeschlossen. Die Inkubationszeit gibt die Zeit von der Ansteckung bis zum Beginn der Erkrankung an. Sie liegt im Mittel bei fünf bis sechs Tagen (Spannweite 1 bis 14 Tage). Eine Übertragung von COVID-19 durch einen bereits Infizierten kann nach einigen Tagen erfolgen, auch wenn der Überträger selbst keine oder kaum Symptome verspürt. 1.3. Ziel der Massnahmen Das Ziel der Massnahmen ist es, Feuerwehrangehörige und Betroffene im Einsatz vor einer Ansteckung durch das neue Coronavirus zu schützen. Zudem gilt es, besonders gefährdete Personen bestmöglich zu schützen. Aufgrund der dynamischen Lageentwicklung und neuen wissenschaftlichen Erkenntnissen ist davon auszugehen, dass sich Änderungen zu diesen Massnahmen ergeben können.
1.4. Schutz gegen Übertragung Es gibt drei Grundprinzipien zur Verhütung von Übertragungen: 1. Distanzhalten, Sauberkeit, Oberflächendesinfektion und Händehygiene 2. Besonders gefährdete Personen schützen 3. Soziale und berufliche Absonderung von Erkrankten und von Personen, die engen Kontakt zu Erkrankten hatten Die Grundsätze zur Prävention der Übertragung beruhen auf den oben genannten Hauptübertragungswegen. Die Übertragung durch engeren Kontakt, sowie die Übertragung durch Tröpfchen, können durch mindestens 1,5 Meter Abstandhalten oder physische Barrieren verhindert werden. Um die Übertragung über die Hände zu vermeiden, ist eine regelmässige und gründliche Hand- hygiene durch alle Personen sowie die Reinigung häufig berührter Oberflächen wichtig. 1.5. Distanzhalten und Hygiene Infizierte Personen können vor, während und nach Auftreten von COVID-19-Symptomen ansteckend sein. Daher müssen sich auch Personen ohne Symptome so verhalten, als wären sie ansteckend (Distanz zu anderen Menschen wahren). Dafür gibt es Hygiene- und Verhaltensregeln des BAG der Kampagne «So schützen wir uns». Beispiele für Massnahmen sind: Homeoffice, bestimmte Dienstleitungen nicht anbieten, regelmässig Hände waschen, min- destens zwei Meter Abstand halten, regelmässiges Reinigen von häufig berührten Oberflächen, Begrenzen der Anzahl Personen pro m2. 1.6. Schutzmassnahmen Schutzmassnahmen zielen darauf ab, die Übertragung des Virus zu verhindern. Bei den Massnahmen ist der Stand der Technik, Arbeitsmedizin und Hygiene sowie sonstige gesicherte arbeitswissenschaftliche Erkenntnisse zu berücksichtigen. Die Massnahmen sind so zu planen, dass Technik, Arbeitsorganisation, sonstige Arbeitsbedingungen, soziale Beziehungen und Einfluss der Umwelt auf den Arbeitsplatz sachgerecht miteinander verknüpft werden. Zuerst gilt es, technische und organisatorische Schutzmassnahmen zu treffen. Die persön- lichen Schutzmassnahmen sind nachrangig dazu. Alle betroffenen Personen müssen zu den Schutzmassnamen die notwendigen Anweisungen erhalten.
2. Rahmenbedingungen und Inhalte 2.1. Grundregeln 1. Generell gilt eine Maskentragepflicht vom Start bis zum Ende der Übung. a. Rund um das Areal des Feuerwehrmagazins b. Im Feuerwehrmagazin c. In Fahrzeugen die für Transporte der Feuerwehr verwendet werden. 2. Alle Angehörigen der Feuerwehren waschen sich regelmässig die Hände mit Seife und Wasser während mindestens 30 Sekunden. 3. Alle Angehörigen der Feuerwehren halten in der Regel 1.5m Abstand zueinander. 4. Bedarfsgerechte regelmässige Reinigung von Oberflächen im Feuerwehrmagazin und bei Fahrzeugen. Einsatzmaterial nach Gebrauch, insbesondere wenn dieses von mehreren Personen berührt wird, reinigen und desinfizieren. 5. Angemessener Schutz von besonders gefährdeten Personen. 6. Kranke sollen nicht einrücken, sonst nach Hause schicken und anweisen, die (Selbst)Isolation gemäss BAG zu befolgen. 7. Information und Schulung aller betroffenen Personen über die Vorgaben und Massnahmen. 2.2. Ausnahmen Ausnahmen von der Maskentragepflicht können nur gegen ein Arztzeugnis genehmigt werden. AdF die sich weigern eine Maske zu tragen, werden nach Hause geschickt. Die Übung gilt als unentschuldigt. 2.3. Händehygiene Alle Personen waschen sich regelmässig die Hände. Massnahmen: • Aufstellen von Händehygienestationen im Feuerwehrmagazin und beim Betreten des Feuerwehrmagazins die Hände mit Wasser und Seife waschen oder mit einem Händedesinfektionsmittel desinfizieren. • Alle Personen sollen sich regelmässig die Hände mit Wasser und Seife waschen. Dies insbesondere vor Übungsbeginn, vor und nach Pausen. An Übungsplätzen, wo dies nicht möglich ist, muss eine Händedesinfektion erfolgen. Gleiches gilt für Einsätze! 2.4. Distanz halten Alle Personen halten 1.5 m Abstand zueinander. Massnahmen: • Allenfalls Bodenmarkierungen anbringen. • 1.5 m Distanz in Aufenthaltsräumen, WC-Anlagen und Duschräumen sicherstellen. • 1.5 m Distanz bei Besammlungen, Besprechungen, in Warteräumen sicherstellen. Bei Gruppentransporten: • In den Fahrzeugen gilt eine generelle Maskentragepflicht. • Rapport- und Theorieräume so einrichten, dass der Abstand eingehalten werden kann. • Auf theoretische Ausbildungsblöcke mit einer grossen Gruppe in einem Theoriesaal ver- zichten. Grosse Gruppen splitten und auf mehrere Ausbildungsblöcke verteilen. Massnahmen bei Arbeit mit unvermeidbarer Distanz unter 1.5 m: • Wunden an den Fingern abdecken oder Schutzhandschuhe tragen. • Unnötigen Körperkontakt vermeiden (z. B. Händeschütteln, Puppen statt Figuranten)
2.5. Reinigung Bedarfsgerechte, regelmässige Reinigung und Desinfektion von Oberflächen, Gegenständen und Fahrzeugen nach Gebrauch, insbesondere, wenn diese von mehreren Personen berührt werden. Grundsätzlich können die Viren mehrere Tage auf Oberflächen aus Plastik überle- ben. Sicheres Entsorgen von Abfällen und sicherer Umgang mit Einsatzausrüstung und Ar- beits- Kleidung. Immer Einweghandschuhe tragen! Massnahmen: • Oberflächen und Gegenstände (z. B. Arbeitsflächen, Tastaturen, Telefone, Arbeits- werk- zeuge, Flipcharts, Materialboxen) regelmässig mit einem handelsüblichen Rei- nigungsmittel reinigen, besonders bei gemeinsamer Nutzung. • Türgriffe, Liftknöpfe, Treppengeländer, Kaffeemaschinen, Wasserspender und an- dere • Objekte, die oft von mehreren Personen angefasst werden, regelmässig reinigen. • Regelmässige Reinigung der WC-Anlagen. • Feuerwehrfahrzeuge nach Übungen und Einsätzen reinigen und Berührungsflächen desinfizieren. Fahrzeuge mit einem Hygieneset ausstatten. • Fachgerechte Entsorgung von Abfall: Anfassen von Abfall vermeiden; stets Hilfsmit- tel • (Besen, Schaufel, etc.) verwenden, Handschuhe tragen und sofort nach Gebrauch entsorgen, Abfallsäcke nicht zusammendrücken. 2.6. Besonders gefährdete Eingeteilte Besonders gefährdete Eingeteilte halten sich weiterhin an die Schutzmassnahmen des BAG und bleiben - wenn immer möglich - zu Hause. 2.7. Erkrankte am Einsatz, Übungen und an den Kursen Wer Covid-19-Symtome hat, bleibt zu Hause und begibt sich in (Selbst-)Isolation gemäss den Vorgaben des BAG. Massnahmen: • Keine kranken Eingeteilten an Übungen oder Einsätzen. Allenfalls sofort nach Hause schicken. • Keine kranken Eingeteilten an Kurse schicken. 2.8. Materielles Vorbereitungen treffen, damit die Schutzmassnahmen effizient umgesetzt werden können. Massnahmen: • Seifenspender und Einweghandtücher regelmässig nachfüllen und auf genügenden Vorrat achten. • Desinfektionsmittel (für Hände), sowie desinfizierende Reinigungsmittel (für Gegen- stände und/oder Oberflächen) regelmässig kontrollieren und nachfüllen. • Bestand von Hygienemasken regelmässig kontrollieren und nachfüllen.
3. Informationsplakate 3.1. Massnahmen für AdF allgemein • BAG-Vorschriften vorbildlich einhalten. • Bereitschaftsstatus melden. • Soziale Kontakte trotz Entfernung aufrechterhalten. • AdF aus Risikogruppen dispensieren. Im Feuerwehrmagazin: • Maske tragen • Keine Präsenz ohne klaren Auftrag. • Gründlich Hände waschen beim Eintreten. • Besuche ablehnen • Ausnahmen nur mit Bewilligung • Gründlich Hände waschen beim Eintreten. • Besuche ablehnen • Ausnahmen nur mit Bewilligung 3.2. Massnahmen für AdF im Einsatz • Maske tragen • Hygienemaske bei engem Kontakt mit Patienten und Opfern • Abstände im Sammelplatz einhalten • Abstand zu allen Personen • Minimum an Personal einsetzen Bei Covid-19-Fällen und Verdachtsfällen: • Mindestens eine Hygienemaske, Visier oder Schutzbrille tragen • Kontamination durch Husten und Niesen vermeiden • Geschlossene Räume so rasch und so gut wie möglich lüften 3.3. Massnahmen für AdF bei der Retablierung • Ein neues Paar Nitril-Handschuhe anziehen. • Nach Ausziehen Hände desinfizieren. • Desinfektion mit den passenden Mitteln vornehmen. • Das Desinfektionsmaterial in einen geschlossenen Mülleimer mit Pedalöffnung werfen. • Fahrzeuge desinfizieren. (Lenkrad, Schlüssel, Startknopf, Handbremse, Schalthebel, Türgriff, Tablet, Funkgerät) • Material desinfizieren. (Atemschutzgerät, Rettungsbrett u.a.) • Persönliche Ausrüstung desinfizieren. (Funkgerät/Natel und Pager, Helm (inkl. integriertem Visier)
3.4. Massnahmen für AdF bei der Ausbildung • Stets den Abstand halten. • Maske tragen • Gründlich Hände waschen. • Grosse Teilnehmerzahlen vermeiden. Keine Plenumstheorien. • Nach den Vorgaben für die Retablierung desinfizieren. Bei der Fahrschule: • Maske tragen • Nitril-Handschuhen anziehen. • Nur Fahrer und Beifahrer einsetzen. • Nach den Vorgaben für die Retablierung desinfizieren. 3.5. BAG-Plakat: So schützen wir uns
4. Beschaffung Schutzmaterial 4.1. Hygienemasken Generell gilt eine Maskentragepflicht für die Feuerwehr. Der Bundesrat empfiehlt das Tragen von Hygienemasken in bestimmten Situatio- nen. Die Verfügbarkeit von Hygienemasken ist derzeit ausreichend. Für die Beschaffung von Masken ist die Feuerwehr grundsätzlich selbst verantwort- lich. 4.2. Desinfektionsmittel Für die Desinfektion unterscheidet man verschiedene Produktetypen: • für Hände (Produkttyp: TP1) • für Oberflächen (TP 2) Coronaviren gehören zu den umhüllten Viren, d.h. sie sind durch eine lipidreiche Schicht geschützt. Da diese äussere Schicht durch chemische Substanzen leicht aufgeschlossen werden kann, werden die Viren durch die Desinfektionsmittel an- greifbar und verlieren ihre Infektionskraft. 4.2.1. Desinfektionsmittel für Hände Gebrauchsfertige alkoholische Lösung mit einem breiten Wirkungsspektrum bei sehr kurzer Applikationszeit. 4.2.2. Desinfektionsmittel für Oberflächen (z.B. Desinfektion Fahrzeuge) Flowpacks mit einer Tuchgrössen, Standard 18 x 20 cm, damit jede Fläche mit nur einem Tuch optimal desinfiziert werden kann. 4.2.3. Desinfektionsmittel für Oberflächen (z.B. Tische, Geräte) Gebrauchsfertige Sprühdesinfektion auf Alkoholbasis. Verdunstet ohne Rück- stände. Nicht nachtrocknen oder abspülen. 4.3. Nitril-Handschuhe Einweghandschuhe beidseitig tragbar
5. Wichtige Webseiten Bundesamt für Gesundheit bag.admin.ch Staatsekretariat für Wirtschaft SECO§ seco.admin.ch Kanton Bern https://www.besondere-lage.sites.be.ch/besondere-lage_sites/de/index/corona/in- dex.html 6. Anhänge Plakat „Neues Coronavirus: So schützen wir uns“, BAG Massnahmen COVID-19: Plakate FWI GVL Riffenmatt, 16. Oktober 2020 Bruno Hostettler Sicherheitsverantwortlicher Feuerwehr Rüschegg-Guggisberg Grundlagen: • Vorlage, Gebäudeversicherung Luzern • Informationen: Bundesamt für Gesundheit BAG • Schutzkonzept: Musterkonzept Staatssekretariat für Wirtschaft SECO • Plakate: Etablissement d'assurance contre l'incendie et les éléments naturels du Canton de Vaud
Sie können auch lesen