Schutzkonzept für die Feuerwehr Rüschegg-Guggisberg unter COVID-19

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Schutzkonzept für die Feuerwehr Rüschegg-Guggisberg unter COVID-19
Schutzkonzept für die Feuerwehr Rüschegg-Guggisberg
unter COVID-19

Feuerwehrkommando Rüschegg-Guggisberg, Oktober 2020
Version 2020_01
Schutzkonzept für die Feuerwehr Rüschegg-Guggisberg unter COVID-19
Inhaltsverzeichnis

1.     Allgemeine Erläuterungen ................................................................................................................. 3
     1.1.     Einleitung ..................................................................................................................................... 3
     1.2.     Übertragung des neuen Coronavirus ......................................................................................... 3
     1.3.     Ziel der Massnahmen .................................................................................................................. 3
     1.4.     Schutz gegen Übertragung ........................................................................................................ 4
     1.5.     Distanzhalten und Hygiene ........................................................................................................ 4
     1.6.     Schutzmassnahmen ..................................................................................................................... 4
2.     Rahmenbedingungen und Inhalte ..................................................................................................... 5
     2.1.     Grundregeln ................................................................................................................................ 5
     2.2.     Ausnahmen .................................................................................................................................. 5
     2.3.     Händehygiene ............................................................................................................................. 5
     2.4.     Distanz halten .............................................................................................................................. 5
     2.5.     Reinigung ..................................................................................................................................... 6
     2.6.     Besonders gefährdete Eingeteilte .............................................................................................. 6
     2.7.     Erkrankte am Einsatz, Übungen und an den Kursen ................................................................ 6
     2.8.     Materielles ................................................................................................................................... 6
3.     Informationsplakate............................................................................................................................ 7
     3.1.     Massnahmen für AdF allgemein ................................................................................................. 7
     3.2.     Massnahmen für AdF im Einsatz ................................................................................................ 7
     3.3.     Massnahmen für AdF bei der Retablierung ............................................................................... 7
     3.4.     Massnahmen für AdF bei der Ausbildung ................................................................................. 8
     3.5.     BAG-Plakat: So schützen wir uns ................................................................................................ 8
4.     Beschaffung Schutzmaterial ............................................................................................................... 9
     4.1.     Hygienemasken ........................................................................................................................... 9
     4.2.     Desinfektionsmittel ..................................................................................................................... 9
       4.2.1.        Desinfektionsmittel für Hände ............................................................................................. 9
       4.2.2.        Desinfektionsmittel für Oberflächen (z.B. Desinfektion Fahrzeuge) .................................... 9
       4.2.3.        Desinfektionsmittel für Oberflächen (z.B. Tische, Geräte) ................................................... 9
     4.3.     Nitril-Handschuhe ........................................................................................................................ 9
5.     Wichtige Webseiten .......................................................................................................................... 10
6.     Anhänge............................................................................................................................................. 10
Schutzkonzept für die Feuerwehr Rüschegg-Guggisberg unter COVID-19
1. Allgemeine Erläuterungen
  1.1.     Einleitung

     Coronaviren (CoV) bilden eine grosse Familie von Viren, die leichte Erkältungen bis hin zu
     schweren Lungenentzündungen verursachen können. Im Jahr 2019 wurde in China ein
     neuartiges Coronavirus identifiziert, das zuvor noch nie beim Menschen nachgewiesen
     wurde.
         Bezeichnung des Erregers:         SARS-CoV-2
         Bezeichnung der Erkrankung:       COVID-2019

    Häufige Anzeichen einer Infektion mit dem Coronavirus sind u.a. Fieber, Husten,
    Kurzatmigkeit und Atembeschwerden. In schwereren Fällen kann die Infektion
    Lungenentzündung, schweres akutes Atemwegssyndrom, Nierenversagen und sogar den
    Tod verursachen. Es gibt auch milde Verlaufsformen (Symptome einer Erkältung) und
    Infektionen ohne Symptome.

  1.2.     Übertragung des neuen Coronavirus

    Nach aktuellem Stand der Wissenschaft ist vor allem von folgenden Übertragungswegen des
    neuen Coronavirus (SARS CoV 2) auszugehen:
    Tröpfchen: Es kann davon ausgegangen werden, dass die hauptsächliche Übertragung über
    Tröpfchen von erregerhaltigem Sekret aus den Atemwegen erfolgt. Dies kann passieren,
    wenn man zu einer erkrankten Person weniger als zwei Meter Abstand hält. Niest oder
    hustet eine erkrankte Person, können die Viren direkt auf die Schleimhäute von Nase, Mund
    oder Augen eines anderen Menschen gelangen.
    Hände: Ansteckende Tröpfchen gelangen beim Husten und Niesen oder Berühren der
    Schleimhäute auf die Hände. Von da aus werden die Viren auf Oberflächen übertragen. Eine
    andere Person kann von da aus, die Viren auf ihre Hände übertragen und so gelangen sie an
    Mund, Nase oder Augen, wenn man sich im Gesicht berührt. Eine Übertragung/Infektion
    durch kontaminierte Oberflächen (Schmierinfektion) ist prinzipiell nicht ausgeschlossen.

    Die Inkubationszeit gibt die Zeit von der Ansteckung bis zum Beginn der Erkrankung an. Sie
    liegt im Mittel bei fünf bis sechs Tagen (Spannweite 1 bis 14 Tage). Eine Übertragung von
    COVID-19 durch einen bereits Infizierten kann nach einigen Tagen erfolgen, auch wenn der
    Überträger selbst keine oder kaum Symptome verspürt.

  1.3.     Ziel der Massnahmen

    Das Ziel der Massnahmen ist es, Feuerwehrangehörige und Betroffene im Einsatz vor einer
    Ansteckung durch das neue Coronavirus zu schützen. Zudem gilt es, besonders gefährdete
    Personen bestmöglich zu schützen.
    Aufgrund der dynamischen Lageentwicklung und neuen wissenschaftlichen Erkenntnissen
    ist davon auszugehen, dass sich Änderungen zu diesen Massnahmen ergeben können.
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1.4.      Schutz gegen Übertragung

  Es gibt drei Grundprinzipien zur Verhütung von Übertragungen:

       1. Distanzhalten, Sauberkeit, Oberflächendesinfektion und Händehygiene
       2. Besonders gefährdete Personen schützen
       3. Soziale und berufliche Absonderung von Erkrankten und von Personen, die engen
          Kontakt zu Erkrankten hatten

  Die Grundsätze zur Prävention der Übertragung beruhen auf den oben genannten
  Hauptübertragungswegen.
  Die Übertragung durch engeren Kontakt, sowie die Übertragung durch Tröpfchen, können
  durch mindestens 1,5 Meter Abstandhalten oder physische Barrieren verhindert werden. Um
  die Übertragung über die Hände zu vermeiden, ist eine regelmässige und gründliche Hand-
  hygiene durch alle Personen sowie die Reinigung häufig berührter Oberflächen
  wichtig.

1.5.      Distanzhalten und Hygiene

  Infizierte Personen können vor, während und nach Auftreten von COVID-19-Symptomen
  ansteckend sein. Daher müssen sich auch Personen ohne Symptome so verhalten, als wären
  sie ansteckend (Distanz zu anderen Menschen wahren). Dafür gibt es Hygiene- und
  Verhaltensregeln des BAG der Kampagne «So schützen wir uns».

  Beispiele für Massnahmen sind:
  Homeoffice, bestimmte Dienstleitungen nicht anbieten, regelmässig Hände waschen, min-
  destens zwei Meter Abstand halten, regelmässiges Reinigen von häufig berührten
  Oberflächen, Begrenzen der Anzahl Personen pro m2.

1.6.      Schutzmassnahmen

  Schutzmassnahmen zielen darauf ab, die Übertragung des Virus zu verhindern. Bei den
  Massnahmen ist der Stand der Technik, Arbeitsmedizin und Hygiene sowie sonstige
  gesicherte arbeitswissenschaftliche Erkenntnisse zu berücksichtigen. Die Massnahmen sind
  so zu planen, dass Technik, Arbeitsorganisation, sonstige Arbeitsbedingungen, soziale
  Beziehungen und Einfluss der Umwelt auf den Arbeitsplatz sachgerecht miteinander
  verknüpft werden.

  Zuerst gilt es, technische und organisatorische Schutzmassnahmen zu treffen. Die persön-
  lichen Schutzmassnahmen sind nachrangig dazu. Alle betroffenen Personen müssen zu den
  Schutzmassnamen die notwendigen Anweisungen erhalten.
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2. Rahmenbedingungen und Inhalte

  2.1.      Grundregeln

     1. Generell gilt eine Maskentragepflicht vom Start bis zum Ende der Übung.
            a. Rund um das Areal des Feuerwehrmagazins
            b. Im Feuerwehrmagazin
            c. In Fahrzeugen die für Transporte der Feuerwehr verwendet werden.
     2. Alle Angehörigen der Feuerwehren waschen sich regelmässig die Hände mit Seife und
        Wasser während mindestens 30 Sekunden.
     3. Alle Angehörigen der Feuerwehren halten in der Regel 1.5m Abstand zueinander.
     4. Bedarfsgerechte regelmässige Reinigung von Oberflächen im Feuerwehrmagazin und
        bei Fahrzeugen. Einsatzmaterial nach Gebrauch, insbesondere wenn dieses von
        mehreren Personen berührt wird, reinigen und desinfizieren.
     5. Angemessener Schutz von besonders gefährdeten Personen.
     6. Kranke sollen nicht einrücken, sonst nach Hause schicken und anweisen, die
        (Selbst)Isolation gemäss BAG zu befolgen.
     7. Information und Schulung aller betroffenen Personen über die Vorgaben und
        Massnahmen.

  2.2.      Ausnahmen

     Ausnahmen von der Maskentragepflicht können nur gegen ein Arztzeugnis genehmigt
     werden. AdF die sich weigern eine Maske zu tragen, werden nach Hause geschickt. Die
     Übung gilt als unentschuldigt.

  2.3.      Händehygiene

     Alle Personen waschen sich regelmässig die Hände. Massnahmen:
     • Aufstellen von Händehygienestationen im Feuerwehrmagazin und beim Betreten des
         Feuerwehrmagazins die Hände mit Wasser und Seife waschen oder mit einem
         Händedesinfektionsmittel desinfizieren.
     • Alle Personen sollen sich regelmässig die Hände mit Wasser und Seife waschen. Dies
         insbesondere vor Übungsbeginn, vor und nach Pausen. An Übungsplätzen, wo dies nicht
         möglich ist, muss eine Händedesinfektion erfolgen. Gleiches gilt für Einsätze!

  2.4.      Distanz halten

  Alle Personen halten 1.5 m Abstand zueinander. Massnahmen:
      • Allenfalls Bodenmarkierungen anbringen.
      • 1.5 m Distanz in Aufenthaltsräumen, WC-Anlagen und Duschräumen sicherstellen.
      • 1.5 m Distanz bei Besammlungen, Besprechungen, in Warteräumen sicherstellen.
  Bei Gruppentransporten:
      • In den Fahrzeugen gilt eine generelle Maskentragepflicht.
      • Rapport- und Theorieräume so einrichten, dass der Abstand eingehalten werden kann.
      • Auf theoretische Ausbildungsblöcke mit einer grossen Gruppe in einem Theoriesaal ver-
          zichten. Grosse Gruppen splitten und auf mehrere Ausbildungsblöcke verteilen.
  Massnahmen bei Arbeit mit unvermeidbarer Distanz unter 1.5 m:
      • Wunden an den Fingern abdecken oder Schutzhandschuhe tragen.
      • Unnötigen Körperkontakt vermeiden (z. B. Händeschütteln, Puppen statt Figuranten)
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2.5.     Reinigung

  Bedarfsgerechte, regelmässige Reinigung und Desinfektion von Oberflächen, Gegenständen
  und Fahrzeugen nach Gebrauch, insbesondere, wenn diese von mehreren Personen berührt
  werden. Grundsätzlich können die Viren mehrere Tage auf Oberflächen aus Plastik überle-
  ben. Sicheres Entsorgen von Abfällen und sicherer Umgang mit Einsatzausrüstung und Ar-
  beits- Kleidung. Immer Einweghandschuhe tragen!

  Massnahmen:
     • Oberflächen und Gegenstände (z. B. Arbeitsflächen, Tastaturen, Telefone, Arbeits-
        werk- zeuge, Flipcharts, Materialboxen) regelmässig mit einem handelsüblichen Rei-
        nigungsmittel reinigen, besonders bei gemeinsamer Nutzung.
     • Türgriffe, Liftknöpfe, Treppengeländer, Kaffeemaschinen, Wasserspender und an-
        dere
     • Objekte, die oft von mehreren Personen angefasst werden, regelmässig reinigen.
     • Regelmässige Reinigung der WC-Anlagen.
     • Feuerwehrfahrzeuge nach Übungen und Einsätzen reinigen und Berührungsflächen
        desinfizieren. Fahrzeuge mit einem Hygieneset ausstatten.
     • Fachgerechte Entsorgung von Abfall: Anfassen von Abfall vermeiden; stets Hilfsmit-
        tel
     • (Besen, Schaufel, etc.) verwenden, Handschuhe tragen und sofort nach Gebrauch
        entsorgen, Abfallsäcke nicht zusammendrücken.

2.6.     Besonders gefährdete Eingeteilte

  Besonders gefährdete Eingeteilte halten sich weiterhin an die Schutzmassnahmen des BAG
  und bleiben - wenn immer möglich - zu Hause.

2.7.     Erkrankte am Einsatz, Übungen und an den Kursen

  Wer Covid-19-Symtome hat, bleibt zu Hause und begibt sich in (Selbst-)Isolation gemäss den
  Vorgaben des BAG.
  Massnahmen:
     • Keine kranken Eingeteilten an Übungen oder Einsätzen. Allenfalls sofort nach Hause
        schicken.
     • Keine kranken Eingeteilten an Kurse schicken.

2.8.     Materielles

  Vorbereitungen treffen, damit die Schutzmassnahmen effizient umgesetzt werden können.
  Massnahmen:
     • Seifenspender und Einweghandtücher regelmässig nachfüllen und auf genügenden
         Vorrat achten.
     • Desinfektionsmittel (für Hände), sowie desinfizierende Reinigungsmittel (für Gegen-
         stände und/oder Oberflächen) regelmässig kontrollieren und nachfüllen.
     • Bestand von Hygienemasken regelmässig kontrollieren und nachfüllen.
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3. Informationsplakate
  3.1.     Massnahmen für AdF allgemein
     •   BAG-Vorschriften vorbildlich einhalten.
     •   Bereitschaftsstatus melden.
     •   Soziale Kontakte trotz Entfernung aufrechterhalten.
     •   AdF aus Risikogruppen dispensieren.

    Im Feuerwehrmagazin:
     • Maske tragen
     • Keine Präsenz ohne klaren Auftrag.
     • Gründlich Hände waschen beim Eintreten.
     • Besuche ablehnen
     • Ausnahmen nur mit Bewilligung
     • Gründlich Hände waschen beim Eintreten.
     • Besuche ablehnen
     • Ausnahmen nur mit Bewilligung

  3.2.     Massnahmen für AdF im Einsatz

     •   Maske tragen
     •   Hygienemaske bei engem Kontakt mit Patienten und Opfern
     •   Abstände im Sammelplatz einhalten
     •   Abstand zu allen Personen
     •   Minimum an Personal einsetzen

    Bei Covid-19-Fällen und Verdachtsfällen:
     • Mindestens eine Hygienemaske, Visier oder Schutzbrille tragen
     • Kontamination durch Husten und Niesen vermeiden
     • Geschlossene Räume so rasch und so gut wie möglich lüften

  3.3.     Massnahmen für AdF bei der Retablierung

     •   Ein neues Paar Nitril-Handschuhe anziehen.
     •   Nach Ausziehen Hände desinfizieren.
     •   Desinfektion mit den passenden Mitteln vornehmen.
     •   Das Desinfektionsmaterial in einen geschlossenen
         Mülleimer mit Pedalöffnung werfen.
     •   Fahrzeuge desinfizieren. (Lenkrad, Schlüssel, Startknopf,
         Handbremse, Schalthebel, Türgriff, Tablet, Funkgerät)
     •   Material desinfizieren. (Atemschutzgerät, Rettungsbrett u.a.)
     •   Persönliche Ausrüstung desinfizieren. (Funkgerät/Natel und
         Pager, Helm (inkl. integriertem Visier)
3.4.     Massnahmen für AdF bei der Ausbildung

   •   Stets den Abstand halten.
   •   Maske tragen
   •   Gründlich Hände waschen.
   •   Grosse Teilnehmerzahlen vermeiden. Keine Plenumstheorien.
   •   Nach den Vorgaben für die Retablierung desinfizieren.

  Bei der Fahrschule:
   • Maske tragen
   • Nitril-Handschuhen anziehen.
   • Nur Fahrer und Beifahrer einsetzen.
   • Nach den Vorgaben für die Retablierung desinfizieren.

3.5.     BAG-Plakat: So schützen wir uns
4. Beschaffung Schutzmaterial

  4.1.     Hygienemasken

    Generell gilt eine Maskentragepflicht für die Feuerwehr.
    Der Bundesrat empfiehlt das Tragen von Hygienemasken in bestimmten Situatio-
    nen.
    Die Verfügbarkeit von Hygienemasken ist derzeit ausreichend.
    Für die Beschaffung von Masken ist die Feuerwehr grundsätzlich selbst verantwort-
    lich.

  4.2.     Desinfektionsmittel

    Für die Desinfektion unterscheidet man verschiedene Produktetypen:

         • für Hände (Produkttyp: TP1)
         • für Oberflächen (TP 2)
    Coronaviren gehören zu den umhüllten Viren, d.h. sie sind durch eine lipidreiche
    Schicht geschützt. Da diese äussere Schicht durch chemische Substanzen leicht
    aufgeschlossen werden kann, werden die Viren durch die Desinfektionsmittel an-
    greifbar und verlieren ihre Infektionskraft.

     4.2.1. Desinfektionsmittel für Hände

    Gebrauchsfertige alkoholische Lösung mit einem breiten Wirkungsspektrum bei
    sehr kurzer Applikationszeit.

     4.2.2. Desinfektionsmittel für Oberflächen (z.B. Desinfektion Fahrzeuge)

    Flowpacks mit einer Tuchgrössen, Standard 18 x 20 cm, damit jede Fläche mit nur
    einem
    Tuch optimal desinfiziert werden kann.

     4.2.3. Desinfektionsmittel für Oberflächen (z.B. Tische, Geräte)

    Gebrauchsfertige Sprühdesinfektion auf Alkoholbasis. Verdunstet ohne Rück-
    stände. Nicht nachtrocknen oder abspülen.

  4.3.     Nitril-Handschuhe

    Einweghandschuhe beidseitig tragbar
5. Wichtige Webseiten
        Bundesamt für Gesundheit
        bag.admin.ch

        Staatsekretariat für Wirtschaft SECO§
        seco.admin.ch

        Kanton Bern
        https://www.besondere-lage.sites.be.ch/besondere-lage_sites/de/index/corona/in-
        dex.html

6. Anhänge

             Plakat „Neues Coronavirus: So schützen wir uns“, BAG
             Massnahmen COVID-19: Plakate FWI GVL

Riffenmatt, 16. Oktober 2020

Bruno Hostettler
       Sicherheitsverantwortlicher
       Feuerwehr Rüschegg-Guggisberg

Grundlagen:
   • Vorlage, Gebäudeversicherung Luzern
   • Informationen: Bundesamt für Gesundheit BAG
   • Schutzkonzept: Musterkonzept Staatssekretariat für Wirtschaft SECO
   • Plakate: Etablissement d'assurance contre l'incendie et les éléments naturels du
       Canton de Vaud
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