Schutzkonzept Aurum Schule Zürich AG, staatlich bewilligte Privatschule
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Schutzkonzept Aurum Schule Zürich AG, staatlich bewilligte Privatschule Grundlagen: Gestützt auf Artikel 6 Absatz 2 a und b des Epidemiegesetzes hat der Bund eine Verordnung über Massnahmen in der besonderen Lage zur Bekämpfung der Covid-19- Epidemie erlassen. Gemäss Artikel 4 dieser Verordnung ist jede Schule dazu verpflichtet, ein Schutzkonzept zu erstellen. Für das Schutzkonzept verantwortliche Person: Name: M. Breuer, A. Hardegger Funktion: Schulleitung Telefon: +41 44 206 20 30 Mail: m.breuer@aurumschule.ch Version (Nr.) : 1 vom: 04.08.2021 Stand: 4.08.2021
Inhalt A: Allgemeine Regeln ...........................................................................................................................................................................................................................2 B: Distanzregeln ...................................................................................................................................................................................................................................6 C: Hygiene, Schutz und Infrastruktur ...................................................................................................................................................................................................9 D: Schul- und Klassenanlässe .............................................................................................................................................................................................................12 E: Spezielle Unterrichtsformen / Betreuung......................................................................................................................................................................................15 F: Arbeitgeberpflicht/Arbeitnehmerschutz .......................................................................................................................................................................................17 G: Isolations- und Quarantänemassnahmen .....................................................................................................................................................................................18 ANHANG I ............................................................................................................................................................................................................................................20 ANHANG II ............................................................................................................................................................................................................................................21 ANHANG III ...........................................................................................................................................................................................................................................22 Schutzmassnahmen Kurzbeschrieb der vorgesehenen verantwortliche Umsetzungs- Umsetzungsmassnahmen Person(en) kontrolle A: Allgemeine Regeln Die Regeln und Empfehlungen des Bundes, des Kantons und dieses Schutzkonzeptes sind von allen Personen an der Schule zu beachten. A1: Unsere Schule hat ihr Schutzkonzept ge- Erstellen/Aktualisieren des Schutzkonzeptes Schulleitung Durch: Schulleitung mäss den Vorgaben des Bundes durch: M.Breuer, A. Hardegger (Art. 4 Covid-Verordnung besondere Lage) er- stellt und aktualisiert Stand: 4.08.2021
Schutzmassnahmen Kurzbeschrieb der vorgesehenen verantwortliche Umsetzungs- Umsetzungsmassnahmen Person(en) kontrolle A2: Personen mit Krankheitssymptomen bleiben – Schulangehörige mit Krankheitssymptomen Schulleitung, Mitarbei- Durch: Schulleitung zuhause melden sich telefonisch bei der Schulleitung tende der Schule – Unsicherheiten oder Fragen werden mit dem betreuenden Arzt abgesprochen. – Information an Team und Eltern für den Fall eines positiven Covid-19-Befundes ist vorbe- reitet Die Schule beachtet die Vorgaben und Weisun- gen der medizinischen Fachpersonen und Be- hörden. Sie ordnet weder Tests noch Quaran- täne-oder Isolationsmassnahmen selbst an. A3: Eltern, externe Nutzer der Schulräume und - Das Schutzkonzept ist auf der Webseite Schulleitung Durch: Schulleitung die weitere Öffentlichkeit sind über die Schutz- veröffentlicht massnahmen und die Verwendung von Kontakt- - Die Eltern/MitarbeiterInnen sind über die daten der Schulen informiert. Verwendung der Kontaktdaten informiert. - Externe Nutzer der Schulanlage bestätigen, das Schutzkonzept zur Kenntnis genom- men zu haben und zu befolgen A4: Allgemeine Verhaltensregeln im Schulhaus – Erwachsene Personen auf dem Schulareal Schulleitung, Lehrper- Durch: Schulleitung und auf dem Schulhausareal sind definiert halten untereinander sowie gegenüber Schü- sonen (Pausen, Benutzung von Spielgeräten, Grup- lerinnen und Schülern wenn immer möglich penbildung etc.) einen Abstand von 1.5 Metern ein und befol- gen die Hygieneregeln des BAG Stand: 4.08.2021
Schutzmassnahmen Kurzbeschrieb der vorgesehenen verantwortliche Umsetzungs- Umsetzungsmassnahmen Person(en) kontrolle – Klassen und Gruppierungen bleiben wenn möglich unter sich (fixe Klassenzimmer, kein Sitzplatzwechsel) – Auf dem Schulareal ist auf das Teilen von Es- sen und Trinken zu verzichten. A5: Gewährleistung, dass aussenstehende Per- – Alle Schulangehörigen sind instruiert und Alle Mitarbeitenden Durch: Schulleitung sonen nur für klar definierte Anlässe das Schul- achten darauf, dass aussenstehende Perso- der Schule areal betreten und ausserhalb dieser Anlässe nen nur für klar definierte Anlässe das Schul- dem Schulareal möglichst fernbleiben areal betreten und ausserhalb dieser Anlässe dem Schulareal möglichst fernbleiben. – Ausgenommen von dieser Regelung sind Personen welche zum Beispiel im Rahmen einer berufspraktischen Ausbildung oder im Rahmen von Projekten an der Schule tätig sind. A6: Weitergehende Schutzmassnahmen auf- – Schulen dürfen ausschliesslich Veranstaltun- Schulleitung, Lehrper- Durch: Schulleitung grund hoher Anzahl Personen (Veranstaltungen gen ohne Zertifikat anbieten. Bei Veranstal- sonen mit externen Teilnehmenden) tungen ohne Zertifikat wird zudem unterschie- den, ob sie innen oder aussen stattfinden, ob Publikum dabei ist und ob sich dieses Publi- kum frei bewegt oder sitzt. Die Schulen ha- ben die je nach gewählter Organisationsform Stand: 4.08.2021
Schutzmassnahmen Kurzbeschrieb der vorgesehenen verantwortliche Umsetzungs- Umsetzungsmassnahmen Person(en) kontrolle aktuell geltenden Vorgaben und Schutzmass- nahmen des Bundes einzuhalten. – Schulinterne Anlässe der Lehrerschaft, wie interne Weiterbildungen, Arbeitssitzungen und Schulkonferenzen sind unter Einhaltung der geltenden Bundesvorgaben erlaubt. Das Tragen von Masken wird empfohlen, insbe- sondere wenn die Abstandsregeln nicht ein- gehalten werden können. Die Vorgaben des Bundes bezüglich Veranstaltungen (Ausgabe von Essen und Getränken etc.) müssen ein- gehalten werden. – Kulturelle und sportliche Schulanlässe und - veranstaltungen sind unter Einhaltung der geltenden Schutzmassnahmen (Abstand, Hy- giene, Gruppengrössen) zulässig. Bei schuli- schen Darbietungen mit Publikum gilt in In- nenräumen eine maximale Raumbelegung von zwei Dritteln der Kapazität und eine Sitz- pflicht. Für Erwachsene (insb. Eltern) gilt eine Maskentragpflicht. Die Vorgaben des Bundes bezüglich Veranstaltungen (maximale Anzahl Teilnehmender, Ausgabe von Essen und Ge- tränken, etc.) müssen eingehalten werden. Elternbesuchstage und Elternabende sind un- ter Einhaltung der geltenden Schutzmassnah- men (Abstand, Hygiene) zulässig. Für Er- wachsene gilt eine Maskentragpflicht. Stand: 4.08.2021
Schutzmassnahmen Kurzbeschrieb der vorgesehenen verantwortliche Umsetzungs- Umsetzungsmassnahmen Person(en) kontrolle A7: Regelungen für Mediothek (Nutzung und Die Regelungen für die Hygienemassnahmen Schulleitung, Lehrper- Durch: Schulleitung Ausleihe) sind in einem separaten Dokument (Anhang I) sonen beschrieben. A8: Regelungen für gemeinsam genutzte Ge- Die Regelungen für die Hygienemassnahmen Schulleitung, Lehrper- Durch: Schulleitung genstände und Räumlichkeiten (siehe auch Rei- sind in einem separaten Dokument (Anhang II) sonen nigung) beschrieben – IT Infrastruktur: Laptops, IPads – Sportgeräte: gem. Turnhalle – Räume: Fachzimmer BG, NT Weitere: Billard, Töggeli-Kasten, Ping Pong B: Distanzregeln Der Abstand, der zwischen den erwachsenen Personen mindestens einzuhalten ist, beträgt 1,5 Meter. Der Personenfluss ist so zu lenken, dass der erforderliche Abstand zwischen allen erwachsenen Personen eingehalten werden kann. Von den Vorgaben zum Abstand ausgenommen sind Gruppen von Personen, bei denen die Einhaltung des Abstands unzweckmässig ist, namentlich bei Schulkindern. B1: Altersgemässe Sensibilisierung der Schüle- Die Abstandsregeln werden zu Beginn des Lehrpersonen Durch: Schulleitung rinnen und Schüler zur Distanzhaltung gegen- neuen Schuljahres und danach periodisch im über erwachsenen Personen Unterricht in Erinnerung gerufen. Alle Mitarbei- tenden in der Schule übernehmen Verantwor- tung und achten auf Abstand bzw. setzen diese Regelung im Bedarfsfall durch. Stand: 4.08.2021
Schutzmassnahmen Kurzbeschrieb der vorgesehenen verantwortliche Umsetzungs- Umsetzungsmassnahmen Person(en) kontrolle B2: Distanzregeln zwischen Schülerinnen und Für Schülerinnen und Schüler gilt eine Masken- Schülern empfehlung, insbesondere wenn die Abstandsre- geln nicht eingehalten werden können. B3: Distanzregeln zwischen erwachsenen Per- Die Distanzregeln unter erwachsenen Personen Schulleitung, alle er- sonen sind einzuhalten. Können die Distanzregeln nicht wachsenen Personen eingehalten werden, wird das Tragen von Mas- ken für Erwachsene in Innenräumen dringend empfohlen. B4: Veranstaltungen: – Schulinterne Anlässe der Lehrerschaft, wie Schulleitung Durch: Schulleitung interne Weiterbildungen, Arbeitssitzungen und Schulkonferenzen sind unter Einhaltung der geltenden Bundesvorgaben erlaubt. Das Tragen von Masken wird empfohlen, insbe- sondere wenn die Abstandsregeln nicht ein- gehalten werden können. Die Vorgaben des Bundes bezüglich Veranstaltungen (Ausgabe von Essen und Getränken etc.) müssen ein- gehalten werden. – Kulturelle und sportliche Schulanlässe und - veranstaltungen sind unter Einhaltung der geltenden Schutzmassnahmen (Abstand, Hy- giene, Gruppengrössen) zulässig. Bei schuli- schen Darbietungen mit Publikum gilt in In- nenräumen eine maximale Raumbelegung von zwei Dritteln der Kapazität und eine Sitz- pflicht. Für Erwachsene (insb. Eltern) gilt eine Maskentragpflicht. Die Vorgaben des Bundes Stand: 4.08.2021
Schutzmassnahmen Kurzbeschrieb der vorgesehenen verantwortliche Umsetzungs- Umsetzungsmassnahmen Person(en) kontrolle bezüglich Veranstaltungen (maximale Anzahl Teilnehmender, Ausgabe von Essen und Ge- tränken, etc.) müssen eingehalten werden. – Der Besuch von externen kulturellen Veran- staltungen (z.B. Theater, Konzert, Kino) rich- tet sich nach den Schutzkonzepten des jewei- ligen Veranstalters und den Vorgaben des Bundes. Wird eine Veranstaltung von mehre- ren Klassen gleichzeitig besucht, ist auf eine Trennung der Klassen zu achten. – Elternbesuchstage und Elternabende sind un- ter Einhaltung der geltenden Schutzmassnah- men (Abstand, Hygiene, Maskentragpflicht in Innenräumen) zulässig. Für Erwachsene gilt eine Maskentragpflicht. B5: Festlegung einer Personenhöchstzahl (ins- Anlage: WC Bederstrasse 1 Schulleitung Durch: Schulleitung besondere Erwachsene Personen) in sanitären Personenhöchstzahl: SuS 2, LP 1 Anlagen und Garderoben Stand: 4.08.2021
Schutzmassnahmen Kurzbeschrieb der vorgesehenen verantwortliche Umsetzungs- Umsetzungsmassnahmen Person(en) kontrolle C: Hygiene, Schutz und Infrastruktur Infrastruktur und Massnahmen sind derart gestaltet, dass der Schutz aller Personen gewährleistet werden kann. C1: Sensibilisierung der Schülerinnen, Schüler Die Hygieneregeln werden zu Beginn des neuen Schulleitung, Lehrper- Durch: Schulleitung und Lehrpersonen für die Hygiene- und Verhal- Schuljahres und danach periodisch (in der Regel sonen tensregeln allgemein mittels Präventionskam- wöchentlich, bei Bedarf auch häufiger) im Unter- pagnen richt in Erinnerung gerufen Mittels Aushängen Plakaten und Infoschreiben (Kampagnenmaterial des Bundes und andere) werden alle im Schulareal anwesenden Perso- nen an die Regeln erinnert. C2: Infrastruktur zur Erfüllung der Hygienevor- Es stehen u.a. allen Personen genügend Mög- Schulleitung Durch: Schulleitung schriften ist vorhanden lichkeiten zum Händewaschen zur Verfügung. C3: Massnahmen zur Einhaltung der Regeln vor Kurzbeschrieb: Bodenmarkierungen zur Erinne- Schulleitung Durch: Schulleitung Ort durch Markierungen respektive Informatio- rung an Abstandhalten vor «Sammelpunkten» nen zu schulspezifischen Regelungen wie Mittagstisch, WC Anlagen, Empfangsbereich C4: Hygienevorschriften Reinigung – Gemeinsam genutzte Infrastruktur (IT etc.) Schulleitung Durch: Schulleitung wird vor/nach Gebrauch mit Desinfektionsmit- tel gereinigt – Desinfektionssprays und evtl. Händedesinfek- tionsmittel für gemeinsam genutzte Geräte (z.B. Drucker, Computer, Kopierer) stehen ausreichend zur Verfügung Stand: 4.08.2021
Schutzmassnahmen Kurzbeschrieb der vorgesehenen verantwortliche Umsetzungs- Umsetzungsmassnahmen Person(en) kontrolle – Gemeinsam benutzte Oberflächen, Schalter, Fenster- und Türfallen, Treppengeländer, WC-Infrastruktur, Waschbecken, Turngeräte, Garderoben etc. werden in regelmässigen Abständen (täglich) gereinigt. Das Reini- gungskonzept für die verschiedenen Bereiche liegt diesem Schutzkonzept bei. – Möglichkeiten zur Handhygiene (siehe Infra- struktur) C5: Bereitstellung von Hygienemasken für be- Lagerung am Empfangstresen, Bestellung via Schulsekretariat Durch: Schulleitung stimmte Situationen (z.B. bei auftretenden Schulsekretariat Krankheitssymptomen, wenn Mindestabstand (kurzzeitig) nicht eingehalten werden kann) so- wie bei Schultransporten/Reisen mit der Klasse im ÖV. C6: Weisung für das Tragen von Schutzmasken Müssen im Rahmen des Unterrichts öffentliche Lehrpersonen, Begleit- Durch: Lehrpersonen in den ÖV. Verhaltensregeln von Klassen im Verkehrsmittel benutzt werden, tragen Schülerin- personen und Schulleitung ÖV. nen, Schüler ab 12 Jahren und erwachsene Schulangehörige konsequent Schutzmasken. Die Schülerinnen und Schüler sind angehalten, sich möglichst nicht in den Fahrzeugen zu vertei- len. Stand: 4.08.2021
Schutzmassnahmen Kurzbeschrieb der vorgesehenen verantwortliche Umsetzungs- Umsetzungsmassnahmen Person(en) kontrolle Schülerinnen und Schüler, die aus medizini- schen Gründen oder aufgrund anderer Beein- trächtigungen keine Maske tragen können, sind von der Maskenpflicht ausgenommen. Weiteren Weisungen durch die Betreiber der öf- fentlichen Verkehrsmittel ist Folge zu leisten. C7: Bereitstellung von Handhygienestationen An allen wichtigen, sensiblen und häufig fre- Schulsekretariat Durch: Schulleitung (Waschbecken, Flüssigseife-Spender sowie quentierten Punkten (Eingänge, Durchgänge, Einweghandtücher, ergänzend Händedesinfekti- Klassen- und Lehrerzimmer, Gruppenräumen, onsmittel) Lerncoaching) stehen Möglichkeiten zur Handhy- giene Waschmöglichkeit (vornehmlich mit Flüs- sigseife, Einmalhandtücher etc.) zur Verfügung. Zur Handhygiene werden nur in Ausnahmefällen Desinfektionsmittel verwendet. C8: Regelmässiges und ausgiebiges Lüften der Alle benutzen Räume werden mehrmals täglich Lehrpersonen Durch: Schulleitung Unterrichtsräume respektive entsprechende (Schulräume wenn möglich nach jeder Lektion) Einstellung automatischer Lüftungen gelüftet. C9: Regelungen zur Verpflegung gemäss Vor- Für die Verpflegung werden die Schutzkonzepte Betreuung, Lehrperso- Durch: Leitung Mit- gaben durch den Bund (siehe auch E2) von Gastro-Suisse sinngemäss angewendet nen tagstisch https://www.gastrosuisse.ch/de/angebot/bran- chenwissen/informationen-covid-19/branchen- schutzkonzept-unter-covid-19/ Stand: 4.08.2021
Schutzmassnahmen Kurzbeschrieb der vorgesehenen verantwortliche Umsetzungs- Umsetzungsmassnahmen Person(en) kontrolle D: Schul- und Klassenanlässe Für Schul- und Klassenanlässe bedarf es spezieller Regelungen und Konzepte. D1: Klassenlager, Schulreisen und Exkursionen - Die Vorgaben des Bundes (Rahmenvorgaben für Lehrpersonen, Begleit- Durch: Schulleitung finden unter Einhaltung der Vorgaben durch den Lager im Kultur-, Freizeit- und Sportbereich) sind personen Bund statt. allen Beteiligten bekannt und werden strikt ein- gehalten. – Bei der Benutzung öffentlicher Verkehrsmittel werden die entsprechenden Vorgaben und Regeln für den öffentlichen Verkehr eingehal- ten. – Schul- und Klassenanlässe werden unter Ein- haltung der Hygiene- und Abstandsregeln so- wie der Möglichkeit der Rückverfolgung aller teilnehmenden Personen durchgeführt. – Mehrtätige Klassenlager sind zulässig, wenn ein entsprechendes spezifisches Schutzkon- zept vorliegt, das von der Schulpflege bewil- ligt wurde. Das Schutzkonzept orientiert sich am schulischen Schutzkonzept, beschreibt die allgemeinen Schutzmassnahmen (z.B. Hygienemassnahmen, Kontaktreduktion, möglichst viele Aktivitäten im Freien) und muss sicherstellen, dass die jeweiligen kanto- Stand: 4.08.2021
Schutzmassnahmen Kurzbeschrieb der vorgesehenen verantwortliche Umsetzungs- Umsetzungsmassnahmen Person(en) kontrolle nalen Vorgaben am Lagerort jederzeit einge- halten werden. Alle im Lager anwesenden Personen (sowohl Teilnehmende als auch Lagerleitung/ Hilfspersonen etc.) sollten zu Lagerbeginn ein gültiges negatives Tester- gebnis vorweisen (keine Selbsttests). Nach dem Lager kann eine weitere Testung vorge- sehen werden. Die Testmodalitäten (Ort und Zeitpunkt) müssen im Testkonzept enthalten sein.. Auf klassenübergreifende Klassenla- gern ist möglichst zu verzichten. – Der Besuch von externen kulturellen Veran- staltungen (z.B. Theater, Konzert, Kino) rich- tet sich nach den Schutzkonzepten des jewei- ligen Veranstalters und den Vorgaben des Bundes. Wird eine Veranstaltung von mehre- ren Klassen gleichzeitig besucht, ist auf eine Trennung der Klassen zu achten. D2: Anlässe – Schulinterne Anlässe der Lehrerschaft, wie Lehrpersonen, Begleit- Durch: Schulleitung interne Weiterbildungen, Arbeitssitzungen personen und Schulkonferenzen sind unter Einhaltung der geltenden Bundesvorgaben erlaubt. Das Tragen von Masken wird empfohlen, insbe- sondere wenn die Abstandsregeln nicht ein- gehalten werden können. Die Vorgaben des Stand: 4.08.2021
Schutzmassnahmen Kurzbeschrieb der vorgesehenen verantwortliche Umsetzungs- Umsetzungsmassnahmen Person(en) kontrolle Bundes bezüglich Veranstaltungen (Ausgabe von Essen und Getränken etc.) müssen ein- gehalten werden. – Kulturelle und sportliche Schulanlässe und - veranstaltungen sind unter Einhaltung der geltenden Schutzmassnahmen (Abstand, Hy- giene, Gruppengrössen) zulässig. Bei schuli- schen Darbietungen mit Publikum gilt in In- nenräumen eine maximale Raumbelegung von zwei Dritteln der Kapazität und eine Sitz- pflicht. Für Erwachsene (insb. Eltern) gilt eine Maskentragpflicht. Die Vorgaben des Bundes bezüglich Veranstaltungen (maximale Anzahl Teilnehmender, Ausgabe von Essen und Ge- tränken, etc.) müssen eingehalten werden. – Der Besuch von externen kulturellen Veran- staltungen (z.B. Theater, Konzert, Kino) rich- tet sich nach den Schutzkonzepten des jewei- ligen Veranstalters und den Vorgaben des Bundes. Wird eine Veranstaltung von mehre- ren Klassen gleichzeitig besucht, ist auf eine Trennung der Klassen zu achten. – Elternbesuchstage und Elternabende sind un- ter Einhaltung der geltenden Schutzmassnah- men, Maskentragpflicht in Innenräumen) zu- lässig. Das Tragen von Masken wird für Er- wachsene generell empfohlen, insbesondere Stand: 4.08.2021
Schutzmassnahmen Kurzbeschrieb der vorgesehenen verantwortliche Umsetzungs- Umsetzungsmassnahmen Person(en) kontrolle wenn die Abstandsregeln nicht eingehalten werden können. D3: Anlässe/Kurse/Arbeiten für die Berufswahl- – Anlässe und Kurse, die für die Berufswahl, Schulleitung, Veran- Durch: Schulleitung vorbereitung, im Wahlfachbereich oder Prüfun- den Wahlfachbereich oder den Übertritt in stalter gen für weiterführende Schulen weiterführende Schulen wichtig sind, können unter Einhaltung der Schutzmassnahen durchgeführt werden. Dies gilt zum Beispiel auch für Projekt- oder Abschlussarbeiten, welche im Rahmen der Berufsvorbereitung wichtig sind. E: Spezielle Unterrichtsformen / Betreuung Für spezielle Unterrichtsformen und die Betreuung bedarf es spezieller Regelungen und Konzepte. E1: Lerncoaching – Für das Lerncoaching gelten die Vorgaben Lehrpersonen Durch: Schulleitung dieses Schutzkonzeptes sinngemäss. – Verpflegung: Speisen und Getränke dürfen nur sitzend konsumiert werden. In Mensen oder Tagesstrukturangeboten dürfen aus- schliesslich Schülerinnen und Schüler, Lehr- personen sowie die Angestellten der Schule verköstigt werden. Für die Verpflegung kann das Schutzkonzept für das Gastgewerbe - bezüglich Distanz, Hygiene und Reinigung - Stand: 4.08.2021
Schutzmassnahmen Kurzbeschrieb der vorgesehenen verantwortliche Umsetzungs- Umsetzungsmassnahmen Person(en) kontrolle sinngemäss Anwendung finden. Die Perso- nenbegrenzung pro Tisch muss für Schülerin- nen und Schüler nicht eingehalten werden. https://www.gastrosuisse.ch/de/angebot/bran- chenwissen/informationen-covid-19/bran- chen-schutzkonzept-unter-covid-19/ E2: Die Schulen gestalten den Sportunterricht Durchführungs- und Hygieneregeln: Lehrpersonen Durch: Schulleitung so, dass die Hygieneregelungen (siehe C) ein- - Durchführung wenn immer möglich im gehalten werden können. Freien - Möglichst wenig Austausch von Sportgerä- ten/Bällen, welche mit den Händen berührt werden - Wenn möglich personalisierte Sportgeräte oder Desinfektionsmittel zur Reinigung - Regeln für Garderoben- und Duschen- benutzung (max. 2 Personen in der Du- sche, Personen in Garderobe gemäss Re- gel Turnhalle, häufiges Reinigen) Stand: 4.08.2021
Schutzmassnahmen Kurzbeschrieb der vorgesehenen verantwortliche Umsetzungs- Umsetzungsmassnahmen Person(en) kontrolle F: Arbeitgeberpflicht/Arbeitnehmerschutz Die Arbeitgeber müssen gewährleisten, dass die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer die Empfehlungen des BAG betreffend Hygiene und Abstand einhalten kön- nen. Hierzu sind entsprechende Massnahmen vorzusehen und umzusetzen. F1: Alle Mitarbeitenden sind über die Schutz- - Aushang der Schutzmassnahmen des BAG Schulleitung Durch: Schulleitung massnahmen des BAG und das Schutzkonzept an geeigneten Orten und die Aktualisierungen informiert (siehe auch - Schriftliche/mündliche Information Schutz- A1/A3). konzept F2: Schutzmassnahmen für Mitarbeitende – Ein der Situation angepasster Schutz (Maske, Schulleitung, Haus- Durch: Schulleitung (siehe auch B): Schutzscheibe, Gesichtsvisier etc.) ist jeder- dienst zeit gewährleistet. F3: Spezialregelungen bezüglich Mindestab- Können die Vorgaben zum Mindestabstand über Schulleitung Durch: Schulleitung stand (zwischen Erwachsenen oder zwischen längere Zeit nicht eingehalten werden, sind fol- Erwachsenen und Kindern/Jugendlichen) für gende Schutzmassnahmen zu treffen: spezielle Situationen unter Zuhilfenahme ande- a) Maskenpflicht rer Schutzmassnahmen. b) Spuckschutz (Art. 4 Covid-Verordnung besondere Lage) F4: Mindestabstand von 1.5 Metern bei allen in- Erwachsene Personen halten untereinander so- Alle Erwachsenen Durch: Schulleitung terpersonellen Kontakten zwischen erwachse- wie gegenüber SuS wenn immer möglich einen nen Personen (siehe auch B) Abstand von 1.5 Metern ein und befolgen die Hy- gieneregeln des BAG. Lehrerzimmer: Spuckschutz Sitzungsräume: Spuckschutz Stand: 4.08.2021
Schutzmassnahmen Kurzbeschrieb der vorgesehenen verantwortliche Umsetzungs- Umsetzungsmassnahmen Person(en) kontrolle Teamteaching und andere Zusammenarbeitsfor- men: (Maskenpflicht) Weiterbildungen: (Maskenpflicht) G: Isolations- und Quarantänemassnahmen Isolations- und Quarantänemassnahmen werden nicht von der Schule verordnet. Es sind die Weisungen der medizinischen Fachpersonen (Contact-Tracing, Schul- ärztlicher Dienst, Kantonsärztlicher Dienst) einzuhalten. G1: Isolation einer anwesenden Person mit Ort: Sanitätsliege, Nebenraum Schulleitung, Lehrper- Durch: Schulleitung Krankheitssymptomen und Abgabe von Schutz- Betreuung durch: Schulleitung sonen masken Nachricht an: Eltern G2: Organisation Heimweg (unverzüglich und Kurzbeschrieb: Maskenpflicht und Abholung Schulleitung, Lehrper- Durch: Schulleitung möglichst ohne ÖV-Nutzung) durch Eltern oder Taxi sonen G3: Informationen/Empfehlung weiteres Vorge- Kind betroffen: Empfehlung an Eltern, Ärztin/Arzt Schulleitung, Lehrper- Durch: Schulleitung hen an Betroffene (siehe auch A3) aufzusuchen und deren/dessen Weisungen sonen Folge zu leisten Erwachsene Person betroffen: Empfehlung, Ärz- tin/Arzt aufzusuchen und deren/dessen Weisun- gen Folge zu leisten G4: Meldung von positiv getesteten Personen Massnahmen gemäss Anweisungen Contact Meldung an: Schullei- Durch: Schulleitung durch zuständige Behörden an Schule Tracing schulärztlichen/kantonsärztlichen tung, alle Beteiligten Dienst/Arzt/Ärztin Stand: 4.08.2021
Schutzmassnahmen Kurzbeschrieb der vorgesehenen verantwortliche Umsetzungs- Umsetzungsmassnahmen Person(en) kontrolle G5: Umsetzung der vom schulärztlichen/kan- Massnahmen gemäss Anweisungen schulärztli- Alle Beteiligten Durch: Schulleitung tonsärztlichen Dienst via Arzt/Ärztin oder VSA chen/kantonsärztlichen Dienst/Arzt/Ärztin angeordneten Massnahmen G6: Kommunikation durch die Schule (siehe Die Informationen für einen Fall von Isola- Schulleitung Durch: Schulleitung auch A3) tion/Quarantäne sind vorbereitet. – Kommunikation an Team: SL – Kommunikation Eltern: SL – Kommunikation weitere: SL G7: Positiv getestete Lehrpersonen, Schülerin- Meldung an: ct@lunge-zuerich.ch, nen und Schüler werden umgehend dem Tel. +41 44 268 20 90 Contact Tracing des Volksschulamtes gemeldet Stadt Zürich: SAD Stadt Zürich Stand: 4.08.2021
ANHANG I Nutzung Mediothek • bei Betreten der Mediothek gilt eine Maskenpflicht • regelmässiges Desinfizieren der Medien vor und nach der Benutzung: Desinfektionstücher stehen am Eingang der Mediothek bereit • die Arbeitsplätze werden vor und nach der Benutzung vom Benutzenden gereinigt (Desinfektion) • das Zimmer wird regelmässig gelüftet Stand: 4.08.2021
ANHANG II Gemeinsam genutzte Gegenstände und Räumlichkeiten IT Infrastruktur • regelmässiges Desinfizieren der Medien vor und nach Benutzung: Desinfektionstücher stehen in je- dem Arbeitszimmer bereit Fachzimmer Bildnerisches Gestalten & Fachzimmer Natur und Technik • Masken werden getragen, wenn eine Person in Bewegung ist (d.h. im Klassenzimmer dürfen die Masken dann abgelegt werden, wenn eine Person an ihrem Arbeitsplatz sitzt und nicht aufsteht) • Spuckschutz an jedem LehrerInnen-Pult/Arbeitsplatz Stand: 4.08.2021
• Die Arbeitsplätze werden vor und nach der Benutzung vom Benutzenden gereinigt (Desinfektion) • Das Zimmer wird regelmässig gelüftet Billard, Töggeli-Kasten, Ping Pong • Desinfektion nach jeder Benutzung von: Handgriffen sowie beweglichem Material (Schläger, Bälle) ANHANG III Schutzkonzept Klassenlager, Checkliste Nachfolgende Informationen werden allen Beteiligten vor Antritt des Klassenlagers kommuniziert: Þ Schülerinnen und Schüler: durch Lehrperson Þ Eltern u. Erziehungsberechtigte: durch Schulleitung BEI REISEANTRITT • Teilnahmebedingung: Getestet, geimpft oder genesen (Nachweis) Stand: 4.08.2021
• bei Anzeichen einer Erkältung: telefonische Meldung bei der Schulleitung (im Zweifelsfall: zuhause bleiben) • bei Anzeichen wie Husten, Halsschmerzen, Fieber, Geruchs- und Geschmacksverlust, starke Kopfschmerzen: Arzt konsultieren, zuhause bleiben • bei positivem Covid-19 Befund: Information an Eltern und Team durch Schulleitung • Fiebermessen bei Antreten des Klassenlagers, sowie täglich während der Reise • Maskenpflicht in den öffentlichen Verkehrsmitteln und bei Benutzung eines Schulbusses • bei Benutzung Schulbus: fixe Sitzplätze, keine Rotation WÄHREND DER REISE / IN DER UNTERKUNFT • Teilnehmenden-Listen werden geführt • Klassen und Gruppierungen bleiben wenn möglich unter sich (Ausflüge finden klassenweise statt) • Masken sollen zwischen Lehrperson und Schülerin/Schüler im geschlossenen Raum getragen werden, sofern der Abstand von 1.5 m unterschritten wird • allgemeine Maskenpflicht bei Bewegung in den Gängen einer Gruppenunterkunft • keine Zimmerbesuche von Einzelpersonen oder Gruppierungen Stand: 4.08.2021
• regelmässiges Zimmerlüften in einer Gruppenunterkunft • Covid-19 Regeln der Gruppenunterkunft befolgen • Hygieneregeln des BAG befolgen • Handys werden nur persönlich bedient und nicht weitergegeben • Desinfektionsstationen in Gruppenunterkunft • bei Krankheitssymptomen während der Reise: Sofortige Isolation, Betreuung durch Schulleitung, Nachricht an die Eltern, Abholung durch Eltern oder Taxi, Empfehlung, Arzt aufzusuchen • Mittagstischregeln gemäss Gastro-Suisse sind einzuhalten • Essen und Trinken nicht miteinander teilen • an Sammelpunkten verteilen sich Eltern u. Erziehungsberechtigte zur Vermeidung von Gruppenbildungen Stand: 4.08.2021
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