Schutzkonzept Aurum Schule Zürich AG, staatlich bewilligte Privatschule

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Schutzkonzept
Aurum Schule Zürich AG, staatlich bewilligte Privatschule
Grundlagen:
Gestützt auf Artikel 6 Absatz 2 a und b des Epidemiegesetzes hat der Bund eine Verordnung über Massnahmen in der besonderen Lage zur Bekämpfung der Covid-19-
Epidemie erlassen. Gemäss Artikel 4 dieser Verordnung ist jede Schule dazu verpflichtet, ein Schutzkonzept zu erstellen.

Für das Schutzkonzept verantwortliche Person:

Name: M. Breuer, A. Hardegger                       Funktion: Schulleitung

Telefon: +41 44 206 20 30                           Mail: m.breuer@aurumschule.ch

Version (Nr.) : 1                                   vom: 04.08.2021

Stand: 4.08.2021
Inhalt
     A:   Allgemeine Regeln ...........................................................................................................................................................................................................................2
     B:   Distanzregeln ...................................................................................................................................................................................................................................6
     C:   Hygiene, Schutz und Infrastruktur ...................................................................................................................................................................................................9
     D:   Schul- und Klassenanlässe .............................................................................................................................................................................................................12
     E:   Spezielle Unterrichtsformen / Betreuung......................................................................................................................................................................................15
     F:   Arbeitgeberpflicht/Arbeitnehmerschutz .......................................................................................................................................................................................17
     G:   Isolations- und Quarantänemassnahmen .....................................................................................................................................................................................18
     ANHANG I ............................................................................................................................................................................................................................................20
     ANHANG II ............................................................................................................................................................................................................................................21
     ANHANG III ...........................................................................................................................................................................................................................................22

 Schutzmassnahmen                                                                   Kurzbeschrieb der vorgesehenen                                                         verantwortliche                             Umsetzungs-
                                                                                    Umsetzungsmassnahmen                                                                   Person(en)                                  kontrolle

                                                                                                    A: Allgemeine Regeln

                   Die Regeln und Empfehlungen des Bundes, des Kantons und dieses Schutzkonzeptes sind von allen Personen an der Schule zu beachten.

 A1: Unsere Schule hat ihr Schutzkonzept ge-                                        Erstellen/Aktualisieren des Schutzkonzeptes                                            Schulleitung                                Durch: Schulleitung
 mäss den Vorgaben des Bundes                                                       durch: M.Breuer, A. Hardegger
 (Art. 4 Covid-Verordnung besondere Lage) er-
 stellt und aktualisiert

Stand: 4.08.2021
Schutzmassnahmen                                   Kurzbeschrieb der vorgesehenen                   verantwortliche           Umsetzungs-
                                                    Umsetzungsmassnahmen                             Person(en)                kontrolle

 A2: Personen mit Krankheitssymptomen bleiben       – Schulangehörige mit Krankheitssymptomen        Schulleitung, Mitarbei-   Durch: Schulleitung
 zuhause                                              melden sich telefonisch bei der Schulleitung   tende der Schule
                                                    – Unsicherheiten oder Fragen werden mit dem
                                                      betreuenden Arzt abgesprochen.
                                                    – Information an Team und Eltern für den Fall
                                                      eines positiven Covid-19-Befundes ist vorbe-
                                                      reitet

                                                    Die Schule beachtet die Vorgaben und Weisun-
                                                    gen der medizinischen Fachpersonen und Be-
                                                    hörden. Sie ordnet weder Tests noch Quaran-
                                                    täne-oder Isolationsmassnahmen selbst an.
 A3: Eltern, externe Nutzer der Schulräume und      -   Das Schutzkonzept ist auf der Webseite       Schulleitung              Durch: Schulleitung
 die weitere Öffentlichkeit sind über die Schutz-       veröffentlicht
 massnahmen und die Verwendung von Kontakt-         -   Die Eltern/MitarbeiterInnen sind über die
 daten der Schulen informiert.                          Verwendung der Kontaktdaten informiert.
                                                    -   Externe Nutzer der Schulanlage bestätigen,
                                                        das Schutzkonzept zur Kenntnis genom-
                                                        men zu haben und zu befolgen
 A4: Allgemeine Verhaltensregeln im Schulhaus       – Erwachsene Personen auf dem Schulareal         Schulleitung, Lehrper-    Durch: Schulleitung
 und auf dem Schulhausareal sind definiert            halten untereinander sowie gegenüber Schü-     sonen
 (Pausen, Benutzung von Spielgeräten, Grup-           lerinnen und Schülern wenn immer möglich
 penbildung etc.)                                     einen Abstand von 1.5 Metern ein und befol-
                                                      gen die Hygieneregeln des BAG

Stand: 4.08.2021
Schutzmassnahmen                                   Kurzbeschrieb der vorgesehenen                     verantwortliche          Umsetzungs-
                                                    Umsetzungsmassnahmen                               Person(en)               kontrolle

                                                    – Klassen und Gruppierungen bleiben wenn
                                                      möglich unter sich (fixe Klassenzimmer, kein
                                                      Sitzplatzwechsel)
                                                    – Auf dem Schulareal ist auf das Teilen von Es-
                                                      sen und Trinken zu verzichten.

 A5: Gewährleistung, dass aussenstehende Per-       – Alle Schulangehörigen sind instruiert und        Alle Mitarbeitenden      Durch: Schulleitung
 sonen nur für klar definierte Anlässe das Schul-     achten darauf, dass aussenstehende Perso-        der Schule
 areal betreten und ausserhalb dieser Anlässe         nen nur für klar definierte Anlässe das Schul-
 dem Schulareal möglichst fernbleiben                 areal betreten und ausserhalb dieser Anlässe
                                                      dem Schulareal möglichst fernbleiben.

                                                    – Ausgenommen von dieser Regelung sind
                                                      Personen welche zum Beispiel im Rahmen
                                                      einer berufspraktischen Ausbildung oder im
                                                      Rahmen von Projekten an der Schule tätig
                                                      sind.

 A6: Weitergehende Schutzmassnahmen auf-            – Schulen dürfen ausschliesslich Veranstaltun-     Schulleitung, Lehrper-   Durch: Schulleitung
 grund hoher Anzahl Personen (Veranstaltungen         gen ohne Zertifikat anbieten. Bei Veranstal-     sonen
 mit externen Teilnehmenden)                          tungen ohne Zertifikat wird zudem unterschie-
                                                      den, ob sie innen oder aussen stattfinden, ob
                                                      Publikum dabei ist und ob sich dieses Publi-
                                                      kum frei bewegt oder sitzt. Die Schulen ha-
                                                      ben die je nach gewählter Organisationsform

Stand: 4.08.2021
Schutzmassnahmen   Kurzbeschrieb der vorgesehenen                       verantwortliche   Umsetzungs-
                    Umsetzungsmassnahmen                                 Person(en)        kontrolle

                      aktuell geltenden Vorgaben und Schutzmass-
                      nahmen des Bundes einzuhalten.
                    – Schulinterne Anlässe der Lehrerschaft, wie
                      interne Weiterbildungen, Arbeitssitzungen
                      und Schulkonferenzen sind unter Einhaltung
                      der geltenden Bundesvorgaben erlaubt. Das
                      Tragen von Masken wird empfohlen, insbe-
                      sondere wenn die Abstandsregeln nicht ein-
                      gehalten werden können. Die Vorgaben des
                      Bundes bezüglich Veranstaltungen (Ausgabe
                      von Essen und Getränken etc.) müssen ein-
                      gehalten werden.
                    – Kulturelle und sportliche Schulanlässe und -
                      veranstaltungen sind unter Einhaltung der
                      geltenden Schutzmassnahmen (Abstand, Hy-
                      giene, Gruppengrössen) zulässig. Bei schuli-
                      schen Darbietungen mit Publikum gilt in In-
                      nenräumen eine maximale Raumbelegung
                      von zwei Dritteln der Kapazität und eine Sitz-
                      pflicht. Für Erwachsene (insb. Eltern) gilt eine
                      Maskentragpflicht. Die Vorgaben des Bundes
                      bezüglich Veranstaltungen (maximale Anzahl
                      Teilnehmender, Ausgabe von Essen und Ge-
                      tränken, etc.) müssen eingehalten werden.
                      Elternbesuchstage und Elternabende sind un-
                      ter Einhaltung der geltenden Schutzmassnah-
                      men (Abstand, Hygiene) zulässig. Für Er-
                      wachsene gilt eine Maskentragpflicht.

Stand: 4.08.2021
Schutzmassnahmen                                     Kurzbeschrieb der vorgesehenen                          verantwortliche            Umsetzungs-
                                                      Umsetzungsmassnahmen                                    Person(en)                 kontrolle

 A7: Regelungen für Mediothek (Nutzung und            Die Regelungen für die Hygienemassnahmen                Schulleitung, Lehrper-     Durch: Schulleitung
 Ausleihe)                                            sind in einem separaten Dokument (Anhang I)             sonen
                                                      beschrieben.
 A8: Regelungen für gemeinsam genutzte Ge-            Die Regelungen für die Hygienemassnahmen                Schulleitung, Lehrper-     Durch: Schulleitung
 genstände und Räumlichkeiten (siehe auch Rei-        sind in einem separaten Dokument (Anhang II)            sonen
 nigung)                                              beschrieben

                                                      – IT Infrastruktur: Laptops, IPads
                                                      – Sportgeräte: gem. Turnhalle
                                                      – Räume: Fachzimmer BG, NT

                                                      Weitere: Billard, Töggeli-Kasten, Ping Pong

                                                                    B: Distanzregeln

   Der Abstand, der zwischen den erwachsenen Personen mindestens einzuhalten ist, beträgt 1,5 Meter. Der Personenfluss ist so zu lenken, dass der erforderliche
  Abstand zwischen allen erwachsenen Personen eingehalten werden kann. Von den Vorgaben zum Abstand ausgenommen sind Gruppen von Personen, bei denen
                                         die Einhaltung des Abstands unzweckmässig ist, namentlich bei Schulkindern.

 B1: Altersgemässe Sensibilisierung der Schüle-       Die Abstandsregeln werden zu Beginn des                 Lehrpersonen               Durch: Schulleitung
 rinnen und Schüler zur Distanzhaltung gegen-         neuen Schuljahres und danach periodisch im
 über erwachsenen Personen                            Unterricht in Erinnerung gerufen. Alle Mitarbei-
                                                      tenden in der Schule übernehmen Verantwor-
                                                      tung und achten auf Abstand bzw. setzen diese
                                                      Regelung im Bedarfsfall durch.
Stand: 4.08.2021
Schutzmassnahmen                              Kurzbeschrieb der vorgesehenen                       verantwortliche          Umsetzungs-
                                               Umsetzungsmassnahmen                                 Person(en)               kontrolle

 B2: Distanzregeln zwischen Schülerinnen und   Für Schülerinnen und Schüler gilt eine Masken-
 Schülern                                      empfehlung, insbesondere wenn die Abstandsre-
                                               geln nicht eingehalten werden können.
 B3: Distanzregeln zwischen erwachsenen Per-   Die Distanzregeln unter erwachsenen Personen         Schulleitung, alle er-
 sonen                                         sind einzuhalten. Können die Distanzregeln nicht     wachsenen Personen
                                               eingehalten werden, wird das Tragen von Mas-
                                               ken für Erwachsene in Innenräumen dringend
                                               empfohlen.
 B4: Veranstaltungen:                          – Schulinterne Anlässe der Lehrerschaft, wie         Schulleitung             Durch: Schulleitung
                                                 interne Weiterbildungen, Arbeitssitzungen
                                                 und Schulkonferenzen sind unter Einhaltung
                                                 der geltenden Bundesvorgaben erlaubt. Das
                                                 Tragen von Masken wird empfohlen, insbe-
                                                 sondere wenn die Abstandsregeln nicht ein-
                                                 gehalten werden können. Die Vorgaben des
                                                 Bundes bezüglich Veranstaltungen (Ausgabe
                                                 von Essen und Getränken etc.) müssen ein-
                                                 gehalten werden.
                                               – Kulturelle und sportliche Schulanlässe und -
                                                 veranstaltungen sind unter Einhaltung der
                                                 geltenden Schutzmassnahmen (Abstand, Hy-
                                                 giene, Gruppengrössen) zulässig. Bei schuli-
                                                 schen Darbietungen mit Publikum gilt in In-
                                                 nenräumen eine maximale Raumbelegung
                                                 von zwei Dritteln der Kapazität und eine Sitz-
                                                 pflicht. Für Erwachsene (insb. Eltern) gilt eine
                                                 Maskentragpflicht. Die Vorgaben des Bundes
Stand: 4.08.2021
Schutzmassnahmen                                Kurzbeschrieb der vorgesehenen                     verantwortliche   Umsetzungs-
                                                 Umsetzungsmassnahmen                               Person(en)        kontrolle

                                                   bezüglich Veranstaltungen (maximale Anzahl
                                                   Teilnehmender, Ausgabe von Essen und Ge-
                                                   tränken, etc.) müssen eingehalten werden.
                                                 – Der Besuch von externen kulturellen Veran-
                                                   staltungen (z.B. Theater, Konzert, Kino) rich-
                                                   tet sich nach den Schutzkonzepten des jewei-
                                                   ligen Veranstalters und den Vorgaben des
                                                   Bundes. Wird eine Veranstaltung von mehre-
                                                   ren Klassen gleichzeitig besucht, ist auf eine
                                                   Trennung der Klassen zu achten.
                                                 – Elternbesuchstage und Elternabende sind un-
                                                   ter Einhaltung der geltenden Schutzmassnah-
                                                   men (Abstand, Hygiene, Maskentragpflicht in
                                                   Innenräumen) zulässig. Für Erwachsene gilt
                                                   eine Maskentragpflicht.
 B5: Festlegung einer Personenhöchstzahl (ins-   Anlage: WC Bederstrasse 1                          Schulleitung      Durch: Schulleitung
 besondere Erwachsene Personen) in sanitären     Personenhöchstzahl: SuS 2, LP 1
 Anlagen und Garderoben

Stand: 4.08.2021
Schutzmassnahmen                                    Kurzbeschrieb der vorgesehenen                          verantwortliche             Umsetzungs-
                                                     Umsetzungsmassnahmen                                    Person(en)                  kontrolle

                                                     C: Hygiene, Schutz und Infrastruktur

                         Infrastruktur und Massnahmen sind derart gestaltet, dass der Schutz aller Personen gewährleistet werden kann.

 C1: Sensibilisierung der Schülerinnen, Schüler      Die Hygieneregeln werden zu Beginn des neuen            Schulleitung, Lehrper-      Durch: Schulleitung
 und Lehrpersonen für die Hygiene- und Verhal-       Schuljahres und danach periodisch (in der Regel         sonen
 tensregeln allgemein mittels Präventionskam-        wöchentlich, bei Bedarf auch häufiger) im Unter-
 pagnen                                              richt in Erinnerung gerufen
                                                     Mittels Aushängen Plakaten und Infoschreiben
                                                     (Kampagnenmaterial des Bundes und andere)
                                                     werden alle im Schulareal anwesenden Perso-
                                                     nen an die Regeln erinnert.
 C2: Infrastruktur zur Erfüllung der Hygienevor-     Es stehen u.a. allen Personen genügend Mög-             Schulleitung                Durch: Schulleitung
 schriften ist vorhanden                             lichkeiten zum Händewaschen zur Verfügung.
 C3: Massnahmen zur Einhaltung der Regeln vor        Kurzbeschrieb: Bodenmarkierungen zur Erinne-            Schulleitung                Durch: Schulleitung
 Ort durch Markierungen respektive Informatio-       rung an Abstandhalten vor «Sammelpunkten»
 nen zu schulspezifischen Regelungen                 wie Mittagstisch, WC Anlagen, Empfangsbereich
 C4: Hygienevorschriften Reinigung                   – Gemeinsam genutzte Infrastruktur (IT etc.)            Schulleitung                Durch: Schulleitung
                                                       wird vor/nach Gebrauch mit Desinfektionsmit-
                                                       tel gereinigt
                                                     – Desinfektionssprays und evtl. Händedesinfek-
                                                       tionsmittel für gemeinsam genutzte Geräte
                                                       (z.B. Drucker, Computer, Kopierer) stehen
                                                       ausreichend zur Verfügung
Stand: 4.08.2021
Schutzmassnahmen                                  Kurzbeschrieb der vorgesehenen                      verantwortliche          Umsetzungs-
                                                   Umsetzungsmassnahmen                                Person(en)               kontrolle

                                                   – Gemeinsam benutzte Oberflächen, Schalter,
                                                     Fenster- und Türfallen, Treppengeländer,
                                                     WC-Infrastruktur, Waschbecken, Turngeräte,
                                                     Garderoben etc. werden in regelmässigen
                                                     Abständen (täglich) gereinigt. Das Reini-
                                                     gungskonzept für die verschiedenen Bereiche
                                                     liegt diesem Schutzkonzept bei.
                                                   – Möglichkeiten zur Handhygiene (siehe Infra-
                                                     struktur)

 C5: Bereitstellung von Hygienemasken für be-      Lagerung am Empfangstresen, Bestellung via          Schulsekretariat         Durch: Schulleitung
 stimmte Situationen (z.B. bei auftretenden        Schulsekretariat
 Krankheitssymptomen, wenn Mindestabstand
 (kurzzeitig) nicht eingehalten werden kann) so-
 wie bei Schultransporten/Reisen mit der Klasse
 im ÖV.
 C6: Weisung für das Tragen von Schutzmasken       Müssen im Rahmen des Unterrichts öffentliche        Lehrpersonen, Begleit-   Durch: Lehrpersonen
 in den ÖV. Verhaltensregeln von Klassen im        Verkehrsmittel benutzt werden, tragen Schülerin-    personen                 und Schulleitung
 ÖV.                                               nen, Schüler ab 12 Jahren und erwachsene
                                                   Schulangehörige konsequent Schutzmasken.
                                                   Die Schülerinnen und Schüler sind angehalten,
                                                   sich möglichst nicht in den Fahrzeugen zu vertei-
                                                   len.

Stand: 4.08.2021
Schutzmassnahmen                               Kurzbeschrieb der vorgesehenen                    verantwortliche         Umsetzungs-
                                                Umsetzungsmassnahmen                              Person(en)              kontrolle

                                                Schülerinnen und Schüler, die aus medizini-
                                                schen Gründen oder aufgrund anderer Beein-
                                                trächtigungen keine Maske tragen können, sind
                                                von der Maskenpflicht ausgenommen.
                                                Weiteren Weisungen durch die Betreiber der öf-
                                                fentlichen Verkehrsmittel ist Folge zu leisten.
 C7: Bereitstellung von Handhygienestationen    An allen wichtigen, sensiblen und häufig fre-     Schulsekretariat        Durch: Schulleitung
 (Waschbecken, Flüssigseife-Spender sowie       quentierten Punkten (Eingänge, Durchgänge,
 Einweghandtücher, ergänzend Händedesinfekti-   Klassen- und Lehrerzimmer, Gruppenräumen,
 onsmittel)                                     Lerncoaching) stehen Möglichkeiten zur Handhy-
                                                giene Waschmöglichkeit (vornehmlich mit Flüs-
                                                sigseife, Einmalhandtücher etc.) zur Verfügung.
                                                Zur Handhygiene werden nur in Ausnahmefällen
                                                Desinfektionsmittel verwendet.

 C8: Regelmässiges und ausgiebiges Lüften der   Alle benutzen Räume werden mehrmals täglich       Lehrpersonen            Durch: Schulleitung
 Unterrichtsräume respektive entsprechende      (Schulräume wenn möglich nach jeder Lektion)
 Einstellung automatischer Lüftungen            gelüftet.
 C9: Regelungen zur Verpflegung gemäss Vor-     Für die Verpflegung werden die Schutzkonzepte     Betreuung, Lehrperso-   Durch: Leitung Mit-
 gaben durch den Bund (siehe auch E2)           von Gastro-Suisse sinngemäss angewendet           nen                     tagstisch
                                                https://www.gastrosuisse.ch/de/angebot/bran-
                                                chenwissen/informationen-covid-19/branchen-
                                                schutzkonzept-unter-covid-19/

Stand: 4.08.2021
Schutzmassnahmen                                 Kurzbeschrieb der vorgesehenen                           verantwortliche          Umsetzungs-
                                                  Umsetzungsmassnahmen                                     Person(en)               kontrolle

                                                      D: Schul- und Klassenanlässe

                                      Für Schul- und Klassenanlässe bedarf es spezieller Regelungen und Konzepte.

 D1: Klassenlager, Schulreisen und Exkursionen    - Die Vorgaben des Bundes (Rahmenvorgaben für            Lehrpersonen, Begleit-   Durch: Schulleitung
 finden unter Einhaltung der Vorgaben durch den       Lager im Kultur-, Freizeit- und Sportbereich) sind   personen
 Bund statt.                                          allen Beteiligten bekannt und werden strikt ein-
                                                      gehalten.
                                                  – Bei der Benutzung öffentlicher Verkehrsmittel
                                                    werden die entsprechenden Vorgaben und
                                                    Regeln für den öffentlichen Verkehr eingehal-
                                                    ten.
                                                  – Schul- und Klassenanlässe werden unter Ein-
                                                    haltung der Hygiene- und Abstandsregeln so-
                                                    wie der Möglichkeit der Rückverfolgung aller
                                                    teilnehmenden Personen durchgeführt.
                                                  – Mehrtätige Klassenlager sind zulässig, wenn
                                                    ein entsprechendes spezifisches Schutzkon-
                                                    zept vorliegt, das von der Schulpflege bewil-
                                                    ligt wurde. Das Schutzkonzept orientiert sich
                                                    am schulischen Schutzkonzept, beschreibt
                                                    die allgemeinen Schutzmassnahmen (z.B.
                                                    Hygienemassnahmen, Kontaktreduktion,
                                                    möglichst viele Aktivitäten im Freien) und
                                                    muss sicherstellen, dass die jeweiligen kanto-

Stand: 4.08.2021
Schutzmassnahmen   Kurzbeschrieb der vorgesehenen                     verantwortliche          Umsetzungs-
                    Umsetzungsmassnahmen                               Person(en)               kontrolle

                      nalen Vorgaben am Lagerort jederzeit einge-
                      halten werden. Alle im Lager anwesenden
                      Personen (sowohl Teilnehmende als auch
                      Lagerleitung/ Hilfspersonen etc.) sollten zu
                      Lagerbeginn ein gültiges negatives Tester-
                      gebnis vorweisen (keine Selbsttests). Nach
                      dem Lager kann eine weitere Testung vorge-
                      sehen werden. Die Testmodalitäten (Ort und
                      Zeitpunkt) müssen im Testkonzept enthalten
                      sein.. Auf klassenübergreifende Klassenla-
                      gern ist möglichst zu verzichten.
                    – Der Besuch von externen kulturellen Veran-
                      staltungen (z.B. Theater, Konzert, Kino) rich-
                      tet sich nach den Schutzkonzepten des jewei-
                      ligen Veranstalters und den Vorgaben des
                      Bundes. Wird eine Veranstaltung von mehre-
                      ren Klassen gleichzeitig besucht, ist auf eine
                      Trennung der Klassen zu achten.

 D2: Anlässe        –   Schulinterne Anlässe der Lehrerschaft, wie     Lehrpersonen, Begleit-   Durch: Schulleitung
                        interne Weiterbildungen, Arbeitssitzungen      personen
                        und Schulkonferenzen sind unter Einhaltung
                        der geltenden Bundesvorgaben erlaubt. Das
                        Tragen von Masken wird empfohlen, insbe-
                        sondere wenn die Abstandsregeln nicht ein-
                        gehalten werden können. Die Vorgaben des
Stand: 4.08.2021
Schutzmassnahmen   Kurzbeschrieb der vorgesehenen                       verantwortliche   Umsetzungs-
                    Umsetzungsmassnahmen                                 Person(en)        kontrolle

                      Bundes bezüglich Veranstaltungen (Ausgabe
                      von Essen und Getränken etc.) müssen ein-
                      gehalten werden.
                    – Kulturelle und sportliche Schulanlässe und -
                      veranstaltungen sind unter Einhaltung der
                      geltenden Schutzmassnahmen (Abstand, Hy-
                      giene, Gruppengrössen) zulässig. Bei schuli-
                      schen Darbietungen mit Publikum gilt in In-
                      nenräumen eine maximale Raumbelegung
                      von zwei Dritteln der Kapazität und eine Sitz-
                      pflicht. Für Erwachsene (insb. Eltern) gilt eine
                      Maskentragpflicht. Die Vorgaben des Bundes
                      bezüglich Veranstaltungen (maximale Anzahl
                      Teilnehmender, Ausgabe von Essen und Ge-
                      tränken, etc.) müssen eingehalten werden.
                    – Der Besuch von externen kulturellen Veran-
                      staltungen (z.B. Theater, Konzert, Kino) rich-
                      tet sich nach den Schutzkonzepten des jewei-
                      ligen Veranstalters und den Vorgaben des
                      Bundes. Wird eine Veranstaltung von mehre-
                      ren Klassen gleichzeitig besucht, ist auf eine
                      Trennung der Klassen zu achten.
                    – Elternbesuchstage und Elternabende sind un-
                      ter Einhaltung der geltenden Schutzmassnah-
                      men, Maskentragpflicht in Innenräumen) zu-
                      lässig. Das Tragen von Masken wird für Er-
                      wachsene generell empfohlen, insbesondere

Stand: 4.08.2021
Schutzmassnahmen                                  Kurzbeschrieb der vorgesehenen                        verantwortliche        Umsetzungs-
                                                   Umsetzungsmassnahmen                                  Person(en)             kontrolle

                                                      wenn die Abstandsregeln nicht eingehalten
                                                      werden können.

 D3: Anlässe/Kurse/Arbeiten für die Berufswahl-    – Anlässe und Kurse, die für die Berufswahl,          Schulleitung, Veran-   Durch: Schulleitung
 vorbereitung, im Wahlfachbereich oder Prüfun-       den Wahlfachbereich oder den Übertritt in           stalter
 gen für weiterführende Schulen                      weiterführende Schulen wichtig sind, können
                                                     unter Einhaltung der Schutzmassnahen
                                                     durchgeführt werden. Dies gilt zum Beispiel
                                                     auch für Projekt- oder Abschlussarbeiten,
                                                     welche im Rahmen der Berufsvorbereitung
                                                     wichtig sind.

                                              E: Spezielle Unterrichtsformen / Betreuung

                             Für spezielle Unterrichtsformen und die Betreuung bedarf es spezieller Regelungen und Konzepte.
 E1: Lerncoaching                                  – Für das Lerncoaching gelten die Vorgaben            Lehrpersonen           Durch: Schulleitung
                                                     dieses Schutzkonzeptes sinngemäss.
                                                   – Verpflegung: Speisen und Getränke dürfen
                                                     nur sitzend konsumiert werden. In Mensen
                                                     oder Tagesstrukturangeboten dürfen aus-
                                                     schliesslich Schülerinnen und Schüler, Lehr-
                                                     personen sowie die Angestellten der Schule
                                                     verköstigt werden. Für die Verpflegung kann
                                                     das Schutzkonzept für das Gastgewerbe -
                                                     bezüglich Distanz, Hygiene und Reinigung -
Stand: 4.08.2021
Schutzmassnahmen                                Kurzbeschrieb der vorgesehenen                     verantwortliche   Umsetzungs-
                                                 Umsetzungsmassnahmen                               Person(en)        kontrolle

                                                     sinngemäss Anwendung finden. Die Perso-
                                                     nenbegrenzung pro Tisch muss für Schülerin-
                                                     nen und Schüler nicht eingehalten werden.
                                                     https://www.gastrosuisse.ch/de/angebot/bran-
                                                     chenwissen/informationen-covid-19/bran-
                                                     chen-schutzkonzept-unter-covid-19/

 E2: Die Schulen gestalten den Sportunterricht   Durchführungs- und Hygieneregeln:                  Lehrpersonen      Durch: Schulleitung
 so, dass die Hygieneregelungen (siehe C) ein-   -   Durchführung wenn immer möglich im
 gehalten werden können.
                                                     Freien
                                                 -   Möglichst wenig Austausch von Sportgerä-
                                                     ten/Bällen, welche mit den Händen berührt
                                                     werden
                                                 -   Wenn möglich personalisierte Sportgeräte
                                                     oder Desinfektionsmittel zur Reinigung
                                                 -   Regeln für Garderoben- und Duschen-
                                                     benutzung (max. 2 Personen in der Du-
                                                     sche, Personen in Garderobe gemäss Re-
                                                     gel Turnhalle, häufiges Reinigen)

Stand: 4.08.2021
Schutzmassnahmen                                    Kurzbeschrieb der vorgesehenen                       verantwortliche            Umsetzungs-
                                                     Umsetzungsmassnahmen                                 Person(en)                 kontrolle

                                                 F: Arbeitgeberpflicht/Arbeitnehmerschutz

  Die Arbeitgeber müssen gewährleisten, dass die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer die Empfehlungen des BAG betreffend Hygiene und Abstand einhalten kön-
                                           nen. Hierzu sind entsprechende Massnahmen vorzusehen und umzusetzen.

 F1: Alle Mitarbeitenden sind über die Schutz-       -   Aushang der Schutzmassnahmen des BAG             Schulleitung               Durch: Schulleitung
 massnahmen des BAG und das Schutzkonzept                an geeigneten Orten
 und die Aktualisierungen informiert (siehe auch     -   Schriftliche/mündliche Information Schutz-
 A1/A3).                                                 konzept
 F2: Schutzmassnahmen für Mitarbeitende              – Ein der Situation angepasster Schutz (Maske,       Schulleitung, Haus-        Durch: Schulleitung
 (siehe auch B):                                       Schutzscheibe, Gesichtsvisier etc.) ist jeder-     dienst
                                                       zeit gewährleistet.

 F3: Spezialregelungen bezüglich Mindestab-          Können die Vorgaben zum Mindestabstand über          Schulleitung               Durch: Schulleitung
 stand (zwischen Erwachsenen oder zwischen           längere Zeit nicht eingehalten werden, sind fol-
 Erwachsenen und Kindern/Jugendlichen) für           gende Schutzmassnahmen zu treffen:
 spezielle Situationen unter Zuhilfenahme ande-      a) Maskenpflicht
 rer Schutzmassnahmen.                               b) Spuckschutz
 (Art. 4 Covid-Verordnung besondere Lage)
 F4: Mindestabstand von 1.5 Metern bei allen in-     Erwachsene Personen halten untereinander so-         Alle Erwachsenen           Durch: Schulleitung
 terpersonellen Kontakten zwischen erwachse-         wie gegenüber SuS wenn immer möglich einen
 nen Personen (siehe auch B)                         Abstand von 1.5 Metern ein und befolgen die Hy-
                                                     gieneregeln des BAG.

                                                     Lehrerzimmer: Spuckschutz
                                                     Sitzungsräume: Spuckschutz
Stand: 4.08.2021
Schutzmassnahmen                                    Kurzbeschrieb der vorgesehenen                        verantwortliche            Umsetzungs-
                                                     Umsetzungsmassnahmen                                  Person(en)                 kontrolle

                                                     Teamteaching und andere Zusammenarbeitsfor-
                                                     men: (Maskenpflicht)
                                                     Weiterbildungen: (Maskenpflicht)

                                                G: Isolations- und Quarantänemassnahmen

  Isolations- und Quarantänemassnahmen werden nicht von der Schule verordnet. Es sind die Weisungen der medizinischen Fachpersonen (Contact-Tracing, Schul-
                                                  ärztlicher Dienst, Kantonsärztlicher Dienst) einzuhalten.

 G1: Isolation einer anwesenden Person mit           Ort: Sanitätsliege, Nebenraum                         Schulleitung, Lehrper-     Durch: Schulleitung
 Krankheitssymptomen und Abgabe von Schutz-          Betreuung durch: Schulleitung                         sonen
 masken
                                                     Nachricht an: Eltern

 G2: Organisation Heimweg (unverzüglich und          Kurzbeschrieb: Maskenpflicht und Abholung             Schulleitung, Lehrper-     Durch: Schulleitung
 möglichst ohne ÖV-Nutzung)                          durch Eltern oder Taxi                                sonen
 G3: Informationen/Empfehlung weiteres Vorge-        Kind betroffen: Empfehlung an Eltern, Ärztin/Arzt     Schulleitung, Lehrper-     Durch: Schulleitung
 hen an Betroffene (siehe auch A3)                   aufzusuchen und deren/dessen Weisungen                sonen
                                                     Folge zu leisten
                                                     Erwachsene Person betroffen: Empfehlung, Ärz-
                                                     tin/Arzt aufzusuchen und deren/dessen Weisun-
                                                     gen Folge zu leisten
 G4: Meldung von positiv getesteten Personen         Massnahmen gemäss Anweisungen Contact                 Meldung an: Schullei-      Durch: Schulleitung
 durch zuständige Behörden an Schule                 Tracing schulärztlichen/kantonsärztlichen             tung, alle Beteiligten
                                                     Dienst/Arzt/Ärztin

Stand: 4.08.2021
Schutzmassnahmen                                 Kurzbeschrieb der vorgesehenen                verantwortliche    Umsetzungs-
                                                  Umsetzungsmassnahmen                          Person(en)         kontrolle

 G5: Umsetzung der vom schulärztlichen/kan-       Massnahmen gemäss Anweisungen schulärztli-    Alle Beteiligten   Durch: Schulleitung
 tonsärztlichen Dienst via Arzt/Ärztin oder VSA   chen/kantonsärztlichen Dienst/Arzt/Ärztin
 angeordneten Massnahmen
 G6: Kommunikation durch die Schule (siehe        Die Informationen für einen Fall von Isola-   Schulleitung       Durch: Schulleitung
 auch A3)                                         tion/Quarantäne sind vorbereitet.
                                                  – Kommunikation an Team: SL
                                                  – Kommunikation Eltern: SL
                                                  – Kommunikation weitere: SL

 G7: Positiv getestete Lehrpersonen, Schülerin-   Meldung an: ct@lunge-zuerich.ch,
 nen und Schüler werden umgehend dem              Tel. +41 44 268 20 90
 Contact Tracing des Volksschulamtes gemeldet
                                                  Stadt Zürich: SAD Stadt Zürich

Stand: 4.08.2021
ANHANG I

Nutzung Mediothek

    • bei Betreten der Mediothek gilt eine Maskenpflicht
    • regelmässiges Desinfizieren der Medien vor und nach der Benutzung: Desinfektionstücher stehen
         am Eingang der Mediothek bereit
    • die Arbeitsplätze werden vor und nach der Benutzung vom Benutzenden gereinigt (Desinfektion)
    • das Zimmer wird regelmässig gelüftet

Stand: 4.08.2021
ANHANG II

Gemeinsam genutzte Gegenstände und Räumlichkeiten
IT Infrastruktur

    • regelmässiges Desinfizieren der Medien vor und nach Benutzung: Desinfektionstücher stehen in je-
         dem Arbeitszimmer bereit

Fachzimmer Bildnerisches Gestalten & Fachzimmer Natur und Technik

    • Masken werden getragen, wenn eine Person in Bewegung ist (d.h. im Klassenzimmer dürfen die
         Masken dann abgelegt werden, wenn eine Person an ihrem Arbeitsplatz sitzt und nicht aufsteht)
    • Spuckschutz an jedem LehrerInnen-Pult/Arbeitsplatz
Stand: 4.08.2021
• Die Arbeitsplätze werden vor und nach der Benutzung vom Benutzenden gereinigt (Desinfektion)
    • Das Zimmer wird regelmässig gelüftet

Billard, Töggeli-Kasten, Ping Pong

    • Desinfektion nach jeder Benutzung von: Handgriffen sowie beweglichem Material (Schläger, Bälle)

ANHANG III

Schutzkonzept Klassenlager, Checkliste

Nachfolgende Informationen werden allen Beteiligten vor Antritt des Klassenlagers kommuniziert:

    Þ Schülerinnen und Schüler: durch Lehrperson
    Þ Eltern u. Erziehungsberechtigte: durch Schulleitung

BEI REISEANTRITT

    • Teilnahmebedingung: Getestet, geimpft oder genesen (Nachweis)
Stand: 4.08.2021
• bei Anzeichen einer Erkältung: telefonische Meldung bei der Schulleitung (im Zweifelsfall: zuhause bleiben)
    • bei Anzeichen wie Husten, Halsschmerzen, Fieber, Geruchs- und Geschmacksverlust, starke Kopfschmerzen:
         Arzt konsultieren, zuhause bleiben
    • bei positivem Covid-19 Befund: Information an Eltern und Team durch Schulleitung
    • Fiebermessen bei Antreten des Klassenlagers, sowie täglich während der Reise
    • Maskenpflicht in den öffentlichen Verkehrsmitteln und bei Benutzung eines Schulbusses
    • bei Benutzung Schulbus: fixe Sitzplätze, keine Rotation

WÄHREND DER REISE / IN DER UNTERKUNFT

    • Teilnehmenden-Listen werden geführt
    • Klassen und Gruppierungen bleiben wenn möglich unter sich (Ausflüge finden klassenweise statt)
    • Masken sollen zwischen Lehrperson und Schülerin/Schüler im geschlossenen Raum getragen werden, sofern
         der Abstand von 1.5 m unterschritten wird
    • allgemeine Maskenpflicht bei Bewegung in den Gängen einer Gruppenunterkunft
    • keine Zimmerbesuche von Einzelpersonen oder Gruppierungen

Stand: 4.08.2021
• regelmässiges Zimmerlüften in einer Gruppenunterkunft
    • Covid-19 Regeln der Gruppenunterkunft befolgen
    • Hygieneregeln des BAG befolgen
    • Handys werden nur persönlich bedient und nicht weitergegeben
    • Desinfektionsstationen in Gruppenunterkunft
    • bei Krankheitssymptomen während der Reise: Sofortige Isolation, Betreuung durch Schulleitung, Nachricht
         an die Eltern, Abholung durch Eltern oder Taxi, Empfehlung, Arzt aufzusuchen
    • Mittagstischregeln gemäss Gastro-Suisse sind einzuhalten
    • Essen und Trinken nicht miteinander teilen
    • an Sammelpunkten verteilen sich Eltern u. Erziehungsberechtigte zur Vermeidung von Gruppenbildungen

Stand: 4.08.2021
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