SCHWEIZER CUP 2021/22 - INFORMATIONEN UND WEISUNGEN FÜR DIE TEILNEHMENDEN KLUBS - SFV
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INHALTSVERZEICHNIS Vorbemerkungen ........................................................................................................................................ 3 1. Covid-19 (Corona) .............................................................................................................................. 3 2. Format des Schweizer Cup ................................................................................................................ 3 2.1. Übersicht .................................................................................................................................... 3 2.2. Teilnehmer ................................................................................................................................. 4 2.3. Modus ......................................................................................................................................... 4 3. Spieldaten und Anspielzeiten ............................................................................................................. 5 4. Karten und Suspensionen .................................................................................................................. 5 5. Ein- & Auswechslungen ...................................................................................................................... 6 6. Infrastruktur ......................................................................................................................................... 6 6.1. Spielfeld ...................................................................................................................................... 6 6.2. Provisorische Zuschaueranlagen ............................................................................................... 6 7. Sicherheitsfragen ................................................................................................................................ 7 8. SFV-Ausweise .................................................................................................................................... 7 9. Pikett-Dienst ....................................................................................................................................... 7 10. Medienrechte, TV & Live-Streams ................................................................................................. 8 11. Kommerzielle Rechte am Schweizer Cup ...................................................................................... 8 11.1. Allgemeines ................................................................................................................................ 8 11.2. Die offizielle Bezeichnung: Schweizer Cup ................................................................................ 9 11.3. Vorlagen für Printproduktionen .................................................................................................. 9 11.4. Pokal........................................................................................................................................... 9 11.5. Werbung im und um das Stadion ............................................................................................... 9 11.5.1. Spielfeldbanden .................................................................................................................. 9 11.5.2. Übrige visuelle Stadiongestaltung bzw. –werbung .......................................................... 10 11.5.3. Audio- und Video-Werbung im Stadion ............................................................................ 11 11.5.4. Player & Referee Escort ................................................................................................... 11 11.5.5. Village ausserhalb des Stadions ...................................................................................... 12 11.6. Printproduktionen (inkl. Tickets, Parkkarten, Akkreditierungen, etc.) ...................................... 12 11.7. Trikotwerbung ........................................................................................................................... 13 11.8. Partner-Tickets ......................................................................................................................... 13 11.8.1. Kontingente Sitzplatz-Tickets ........................................................................................... 13 11.8.2. VIP-Zutritte inkl. Parkplätze .............................................................................................. 14 11.8.3. Verwendung der Tickets, VIP-Zutrittsberechtigungen und Parkkarten ............................ 14 11.8.4. Akkreditierungen .............................................................................................................. 14 12. Finanzielles .................................................................................................................................. 15 12.1. Entschädigungen für kommerzielle Rechte.............................................................................. 15 12.2. Entschädigungen für Medienrechte ......................................................................................... 15 12.3. Matcheinnahmen von der ersten bis und mit der dritten Runde .............................................. 15 12.4. Matcheinnahmen ab der vierten Runde ................................................................................... 15 12.5. Schiedsrichterentschädigung ................................................................................................... 15 12.6. Vergütung Partner-Tickets ....................................................................................................... 16 12.7. Abrechnung .............................................................................................................................. 16 13. Kontaktadressen .......................................................................................................................... 16 2 / 17
Vorbemerkungen Das vorliegende Dokument stützt sich auf das Schweizer-Cup-Reglement des Schweizerischen Fussball- verbandes (SFV) (vgl. org.football.ch; Dokumente; Schweizer Cup). Ergänzend zum Schweizer-Cup-Reglement informiert es die teilnehmenden Klubs über verschiedene wichtige Punkte rund um den Schweizer Cup (Modus, Termine, Sicherheit, TV, etc.). Zudem werden Fra- gen kommerzieller und finanzieller Art erörtert. 1. Covid-19 (Corona) Leider ist die Covid-19-Pandemie noch nicht ausgestanden und ihre weitere Entwicklung sowie die Aus- wirkungen auf den Sport sind ungewiss. Wir sind jedoch zuversichtlich, dass der Schweizer Cup 2021/22 im Grundsatz wie geplant durchgeführt werden kann. Allerdings ist aktuell davon auszugehen, dass bei allen Cup-Spielen während der ganzen Saison spezielle Vorgaben und Auflagen der Behörden zu beachten sind (bspw. zur Anzahl und Platzie- rung von ZuschauerInnen; zum Betrieb von Catering-Ständen; etc.). Da sich die Verhältnisse laufend ändern, können zum heutigen Zeitpunkt leider keine allgemeinen Angaben zu den Vorgaben der Behör- den für die einzelnen Spiele gemacht werden. Die Situation muss vor jeder Cup-Runde individuell eruiert werden. Die Klubs werden diesbezüglich bei Bedarf rechtzeitig kontaktiert. Vereinfacht gesagt kann mo- mentan davon ausgegangen werden, dass bei Cup-Spielen die gleichen Vorgaben gelten, die auch bei Meisterschaftsspielen des jeweiligen Heimklubs gelten. Gerade bei Heimspielen von unterklassigen Ver- einen gegen Klubs der Super League können aber strengere Auflagen zur Anwendung kommen. Auf den gemeinsamen Walk-in und den Hand-shake vor dem Spiel, auf Einlauf-Kinder (Player’s Escort) sowie auf Ehrungen, Verabschiedungen, etc. vor dem Spiel ist bis auf weiteres zu verzichten. 2. Format des Schweizer Cup 2.1. Übersicht Runde Teilnehmer Spezielles 1 (1/32-Final) 64 Klubs • Heimrecht des Unterklassigen • 20 aus der SFL; • Keine gesetzten Klubs • 17 aus der Ersten Liga; • 26 aus der Amateur Liga; • 1 Sieger Suva Fairplay-Trophy 2 (1/16-Final) • 32 Sieger der 1. Runde • Heimrecht des Unterklassigen • Klubs der Super League treffen nicht aufeinander 3 (1/8-Final) • 16 Sieger der 2. Runde • Heimrecht des Unterklassigen • Keine gesetzten Klubs 4 (1/4-Final) 8 Sieger der 3. Runde • Heimrecht des Unterklassigen • Keine gesetzten Klubs 5 (1/2-Final) 4 Sieger der 4. Runde • Heimrecht des Unterklassigen • Keine gesetzten Klubs 6 (Final) 2 Sieger der 5. Runde 3 / 17
2.2. Teilnehmer An der ersten Runde des Schweizer Cup 2021/22 nehmen 64 Teams teil. Gesetzt bzw. automatisch für die erste Runde qualifiziert sind die 20 Klubs der Swiss Football League (SFL; ohne allfällige Klubs aus dem Fürstentum Liechtenstein; faktisch sind es somit abzüglich dem FC Vaduz 19 Klubs der Swiss Football League). Aus der Ersten Liga nehmen 17 Klubs an der ersten Runde des Schweizer Cup teil (7 aus der Promotion League und 10 aus der 1. Liga). Zusätzlich steht der Ersten Liga der Platz des liechtensteinischen SFL- Klubs FC Vaduz zu. Die Erste Liga definiert die Modalitäten der Qualifikation und sie organsiert die ent- sprechenden Qualifikationswettbewerbe, wobei die in den Meisterschaften der Ersten Liga engagierten U21-Nachwuchsmannschaften der SFL-Klubs in jedem Fall von der Teilnahme ausgeschlossen sind. Die Amateur Liga stellt 26 Teilnehmer an der ersten Runde des Schweizer Cup, 10 aus der 2. Liga interregional und 16 aus den Regionalverbänden. Die Teams der 2. Liga interregional (wie in der Ersten Liga ohne U21-Nachwuchsmannschaften der SFL) tragen jeweils während der vorangehenden Saison Qualifikationsrunden im Cupsystem aus. Die Amateur Liga des SFV erlässt die entsprechenden Ausführungsbestimmungen und sie organisiert den Qualifikationswettbewerb der 2. Liga interregional. Die 13 Regionalverbände der Amateur Liga wiederum haben Anspruch auf je einen Teilnehmer, die drei grössten Regionen (FVBJ, FVRZ, OFV) melden zusätzlich je einen zweiten Vertreter. Die Regionalver- bände ermitteln ihre Teilnehmer an der ersten Runde des Schweizer Cup im Regelfall in regionalen Cup- wettbewerben, die bereits ein Jahr vor dem jeweiligen Schweizer Cup beginnen. Die Regionalverbände erlassen die notwendigen Regelungen und organisieren die jeweiligen Wettbewerbe. Daneben qualifiziert sich der Gewinner der Suva Fairplay-Trophy direkt für die erste Runde des Schwei- zer Cup. Die Kriterien zur Ermittlung des Gewinners sind in den Ausführungsbestimmungen der Suva Fairplay-Trophy definiert. Unabhängig von ihrer Ligazugehörigkeit nicht teilnahmeberechtigt am Schweizer Cup und den verschie- denen Qualifikationswettbewerben sind Klubs aus dem Fürstentum Liechtenstein. 2.3. Modus Der Gewinner des Schweizer Cup steht nach sechs Runden (1/32-, 1/16-, 1/8-, 1/4- und 1/2-Final, Final) fest. Alle Partien werden ausgelost. Es gibt keine gestaffelte Teilnahme, d.h. auch die Klubs der SFL nehmen schon ab der ersten Runde am Schweizer Cup teil. In der ersten Runde können die Klubs der SFL nicht aufeinandertreffen. In der zweiten Runde sind Di- rektbegegnungen zwischen Klubs der Super League ausgeschlossen. Die unterklassige Mannschaft hat bis und mit Halbfinal Heimvorteil, was in Verbindung mit dem Umstand, dass die Klubs der SFL bereits ab der ersten Runde am Schweizer Cup teilnehmen und dort nicht aufei- nandertreffen können, möglichst viele Fussballfeste „auf dem Lande“ zwischen David und Goliath ermög- lichen soll. 4 / 17
3. Spieldaten und Anspielzeiten Gemäss dem Schweizer-Cup-Reglement (vgl. dort Art. 8) werden die Spieldaten und die Anspielzeiten grundsätzlich durch den SFV festgelegt. Bei Spielen mit TV- und/oder Live-Stream-Produktion (in der Regel alle Spiele mit Beteiligung von min- destens einem Klub der Super League und generell bei allen Spielen ab den Achtelfinals) setzt sich der SFV nach der Auslosung mit dem jeweiligen Heimklub in Verbindung. Selbstverständlich werden den Wünschen der Klubs bezüglich Ansetzung der Spiele soweit möglich Rechnung getragen. Daneben hat der SFV aber auch die Interessen der TV-Rechteinhaber und der an Europacup-Wettbewerben teilnehmenden Klubs zu wahren sowie sicherheitstechnische Überlegungen miteinzubeziehen. Bei Spielen ohne TV- und Live-Stream-Produktion (in der Regel alle Spiele ohne Beteiligung eines Klubs der Super League) ist der Heimklub in der Wahl der Anspielzeit grundsätzlich frei. Der jeweilige Heimklub hat die Anspielzeit dem SFV (Tanja Thoma, thoma.tanja@football.ch) und dem Gastklub so rasch als möglich, spätestens aber drei Tage nach der Auslosung, zu melden. Für die Saison 2021/22 wurden folgende Termine festgelegt (Änderungen vorbehalten): 1. Runde (1/32-Final): 13./14./15. August 2021 2. Runde (1/16-Final): 17./18./19. September 2021 3. Runde (1/8-Final): 26./27./28. Oktober 2021 4. Runde (1/4-Final): 08./09./10. Februar 2022 5. Runde (1/2-Final): 19./20./21. April 2022 6. Runde (Final): 15. Mai 2022 Die Anspielzeiten sowie die Nummern der einzelnen Spiele werden im Internet unter www.football.ch, SFV; Schweizer Cups; Schweizer Cup; Statistik und Resultate publiziert. 4. Karten und Suspensionen Verwarnungen aus Meisterschaft und Schweizer Cup werden nicht zusammengezählt. Zudem werden Verwarnungen in jedem Cup-Wettbewerb separat gezählt, wobei der eigentliche Schweizer Cup (erste Runde bis und mit Final), die Qualifikationswettbewerbe der Ersten Liga und der Amateur Liga zum Schweizer Cup sowie die Cupwettbewerbe der Regionalverbände je als separater Wettbewerb gelten. Mit anderen Worten starten die Spieler aller an der ersten Runde des Schweizer Cup teilnehmenden Mannschaften ohne «Gelb-Vorbelastung». Allerdings: noch offene Suspensionen aus Karten früherer Saisons des Schweizer Cup müssen zu Beginn des neuen Schweizer-Cup-Wettbewerbs abgesessen werden. Zudem können Karten aus Spielen früherer Qualifikationswettbewerbe in der neuen Saison noch Suspensionen im entsprechenden Qualifikationswettbewerb zur Folge haben. Die zweite, vierte, sechste, etc. Verwarnung in Spielen des Schweizer Cup haben je eine Suspension für ein Spiel des Schweizer Cup zur Folge. Gleiches gilt für eine gelb-rote Karte in einem Schweizer-Cup- Spiel. Demgegenüber sind Suspensionen infolge direkter roter Karten in allen Wettbewerben abzusitzen. Eine direkte rote Karte in einem Meisterschaftsspiel kann daher eine Suspension im Schweizer Cup zur Folge haben und umgekehrt. Weiter verfallen alle Verwarnungen im Schweizer Cup nach Abschluss der 5 / 17
Viertelfinalbegegnungen (vgl. diesbezüglich Art. 76 ff., «Dritter Teil: Vollzug», der Rechtspflegeordnung (RPO) des SFV. Die RPO ist abrufbar unter org.football.ch; Dokumente; Statuten und Disziplinarwesen). Neu gelten für Bussen im Schweizer Cup die Tarife analog der Meisterschaft des jeweiligen Teams (Aus- nahme: für Teams der 2. bis 5. Liga gelten jeweils die Tarife der Meisterschaft der 2. Liga interregional). Die Verfahrensgebühren betragen einheitlich CHF 30.00 pro ausgesprochene Busse. 5. Ein- & Auswechslungen Bei Spielen des Schweizer Cup 2021/22 können alle Teams unabhängig von ihrer Ligazugehörigkeit ma- ximal fünf Auswechslungen pro Spiel (Änderungen vorbehalten) vornehmen. Ausgewechselte Spieler können nicht wieder eingewechselt werden. Jedes Team hat pro Spiel maximal drei Auswechselgelegenheiten. Nehmen beide Teams gleichzeitig eine Auswechslung vor, gilt dies als jeweils eine Auswechselgelegenheit pro Team. Wechsel können auch weiterhin in der Halbzeitpause erfolgen. Die Halbzeitpause zählt nicht zu den drei Auswechselgelegenheiten. Im Falle einer Verlängerung darf jedes Team eine zusätzliche Auswechslung vornehmen und jedes Team erhält eine zusätzliche Auswechselgelegenheit, und zwar unabhängig davon, ob es sein Auswechselkon- tingent und seine Auswechselgelegenheiten bereits ausgeschöpft hat. Die Auswechslungen können ohne Beanspruchung der Auswechselgelegenheiten auch in der Pause zwischen der regulären Spielzeit und der Verlängerung und in der Halbzeitpause der Verlängerung erfolgen. Schöpft ein Team sein Kontingent an Auswechslungen und Auswechselgelegenheiten während der re- gulären Spielzeit nicht aus, wird dieses auf die Verlängerung übertragen. 6. Infrastruktur 6.1. Spielfeld Für das Spielfeld wird auf die Statuten des SFV (Art. 59 Abs. 2; org.football.ch; Dokumente; Statuten und Disziplinarwesen) und insbesondere auf die Richtlinien für die Erstellung von Fussballanlagen (insbeson- dere Ziff. 1 und 4; org.football.ch; Dokumente; Sportplätze) verwiesen. Gemäss Schweizer-Cup-Regle- ment (vgl. dort Art. 7) kann ein unterklassiger Heimklub innert 5 Tagen nach der Auslosung um einen Platzabtausch (mit Zustimmung des Gegners) oder um die Verlegung in ein anderes Stadion ersuchen. Zudem kann der SFV einen Platzabtausch oder eine Verlegung anordnen, wenn das Spielfeld des Heim- klubs ungeeignete Infrastrukturen aufweist. 6.2. Provisorische Zuschaueranlagen Den Klubs, welche provisorische Zuschaueranlagen errichten wollen, wird dringend geraten, sich zu die- sem Zweck ausschliesslich an fachlich ausgewiesene Firmen zu halten. Bei der Errichtung provisorischer bzw. temporärer Tribünen sind die folgenden einschlägigen Normen zu beachten: – SN EN 13200-6 (Zuschaueranlagen – Teil 6: demontierbare (provisorische) Tribünen) 6 / 17
– SIA Norm 260 (Grundlagen Projektierung von Tragwerken) – SIA Norm 261 (Einwirkungen auf Tragwerke) – Strafgesetzbuch Art. 229 (Gefährdung durch Verletzung der Regeln der Baukunde) Unter provisorische Tribünen fallen dabei alle Sitz- oder Stehgelegenheiten für Zuschauerinnen und Zu- schauer, die aufgrund ihres Materials, ihrer Struktur und ihrer Konstruktion nur für eine sehr kurzzeitige Benutzung vorgesehen sind und nicht auf einem geeigneten, tragfähigen Unterbau befestigt sind. 7. Sicherheitsfragen In Sachen Sicherheit wird auf Artikel 12bis des Schweizer-Cup-Reglements verwiesen. Ausserdem sind die Artikel 123 bis 130 des Wettspielreglements des SFV zu beachten (vgl. org.football.ch; Dokumente; Wettspielreglement und Spielregeln). Bei Spielen zwischen einem Klub aus dem Amateurbereich (Erste Liga und tiefer) und einem Klub der Super League (in Einzelfällen auch der Challenge League) wird dem unterklassigen Heimklub in der Re- gel unentgeltlich ein Coach zur Seite gestellt. Dieser berät den Amateur-Klub in allen Sicherheitsfragen. Bei Partien zwischen Klubs der Ersten Liga und tiefer und Klubs der Challenge League kann der unter- klassige Platzklub beim SFV unentgeltlich eine entsprechende Beratung anfordern. Wichtig: Grundlage für eine auch im Sicherheitsbereich erfolgreiche Cuppartie ist die Zusammenarbeit von Fussball und Behörden. Die teilnehmenden Klubs sind deshalb gebeten, sich umgehend mit den politischen und polizeilichen Vertretern ihrer Gemeinde/Stadt zusammenzusetzen und die Bedürfnisse und Absprachen frühzeitig zu planen. Für die Unterstützung zur Umsetzung von Covid-Schutzmassnahmen können sich die unterklassigen Vereine bei Heimspielen gegen SFL-Klubs an den jeweiligen Covid-Officer des Gegners wenden. Der SFV steht den teilnehmenden Klubs bei Sicherheitsfragen mittels folgender Person gerne zur Verfü- gung: Herr Dominique Huber dominique.huber@sfl.ch. 8. SFV-Ausweise SFV-Ausweise (Trainer, Schiedsrichter, Funktionäre, etc.) sind grundsätzlich gültig. Der Heimklub hat jedoch das Recht, freien Zutritt nur nach Voranmeldung zu gewähren, das Recht zum Bezug einer Frei- karte zu befristen und die Anzahl Freikarten, die an die Ausweisinhaber abgegeben werden, mengen- mässig zu beschränken. Es wird empfohlen, die Bedingungen frühzeitig zu kommunizieren (z.B. über die offizielle Website des Klubs). 9. Pikett-Dienst Bei Zweifeln über die Bespielbarkeit des Terrains oder anderen unvorhergesehenen Zwischenfällen steht den teilnehmenden Klubs rund um die Spieltage unter der Nummer +41 79 933 17 00 ein Pikett-Dienst zur Verfügung. 7 / 17
10. Medienrechte, TV & Live-Streams Die Medienrechte an allen Spielen des Schweizer Cup (insbesondere TV- und Streamingrechte) liegen zentral bei der SRG SSR. Die teilnehmenden Klubs dürfen deshalb ohne vorherige Rücksprache mit dem SFV keine Medienrechte an Schweizer-Cup-Spielen (insbesondere TV-Live-Übertragungen über regio- nale Sender oder Live-Streamings über Plattformen wie mycujoo) anbieten. Falls ein Klub ein Streaming über einen eigenen Kanal wünscht, kann der SFV auf Gesuch hin in den Runden 1 - 3 (1/32-Final -1/8- Final) eine entsprechende Erlaubnis erteilen. Ab der 4. Runde (1/4-Final) ist ein eigenes Streaming auf jeden Fall ausgeschlossen. Bei den Spielen, von welchen TV-Bilder für die Verwertung durch die SRG SSR (Live-Übertragungen oder Highlight-Zusammenfassungen) und/oder den SFV selber produziert werden, haben die Heimklubs der Produktionsfirma die erforderliche Infrastruktur (inkl. Podeste für die TV-Kameras und Stroman- schlüsse; siehe separates Merkblatt «Anhang 1 – SRG SSR Business Unit Sport») zur Verfügung zu stellen. In der Regel betrifft dies alle Spiele mit Beteiligung eines Klubs der Super League sowie generell alle Spiele ab den Achtelfinals. Bei Spielen mit TV-Präsenz findet im Vorfeld eine Rekognoszierung durch den zuständigen Produktions- leiter oder Regisseur statt, bei der alle Details besprochen werden (z.B. Kamerapositionen, Kommenta- toren-Plätze, ISDN-Leitungen, Akkreditierungen, etc.). Die Produktionsleiter/Regisseure nehmen mit den betroffenen Klubs Kontakt auf. Bei vorgängigen Fragen steht Marco Helbling / SRG SSR, +41 58 135 24 62, marco.helbling@bus.srg.ch) gerne zur Verfügung. Weiter haben sich Trainer, Spieler und Offizielle der am Schweizer Cup teilnehmen Klubs rund um die Cup-Spiele, welche von der SRG SSR bzw. vom SFV produziert werden, gemäss den spezifischen An- ordnungen des SFV für Flash-Interviews, 1:1-Interviews, etc. zur Verfügung zu stellen. 11. Kommerzielle Rechte am Schweizer Cup 11.1. Allgemeines Gemäss dem Schweizer-Cup-Reglement werden die kommerziellen Rechte am Schweizer Cup mit be- stimmten Ausnahmen zentral durch den SFV vermarktet (vgl. Art. 9 Ziff. 1, 2 und 3 des Schweizer-Cup- Reglements). Aufgrund der zentralen Vermarktung sind die am Schweizer Cup teilnehmenden Klubs ver- pflichtet, die nachfolgenden Weisungen betreffend die kommerziellen Rechte rund um den Schweizer Cup (siehe unten Ziff. 11.2 ff.) zu befolgen. Die Missachtung dieser Weisungen hat reglementarisch defi- nierte Folgen (vgl. Art. 9 Ziff. 5 des Schweizer-Cup-Reglements). Allerdings sind per Ende der Saison 2019/20 die bestehenden Vermarktungsverträge für den Schweizer Cup ausgelaufen. Trotz grosser Anstrengungen ist es in der aktuellen Corona-Krise bisher leider nicht gelungen, neue kommerzielle Partner für den Schweizer Cup zu finden. Aufgrund dieser momentan unklaren Vermarktungssituation wird der SFV die ihm zustehenden Rechte (vgl. Ziff. 11.2 ff.) bis zu einer gegenteiligen Mitteilung nicht selber nutzen und die betreffenden Rechte stehen dem jeweiligen Heimklub zur Eigenvermarktung zu. Trotzdem werden die Klubs im gleichen Umfang wie in den letzten Saisons entschädigt, siehe dazu unten Ziff. 12.1. Der Final (Runde 6) wird vom SFV selber organisiert und vollumfänglich zentral vermarktet. 8 / 17
11.2. Die offizielle Bezeichnung: Schweizer Cup Der Wettbewerb heisst offiziell «Schweizer Cup» («Coupe Suisse», «Coppa Svizzera»). Die Klubs sind verpflichtet, in ihrer gesamten Kommunikation rund um die Cupspiele (Matchplakate, Matchprogramme, Lautsprecherdurchsagen, Werbung, etc.) die offizielle Bezeichnung «Schweizer Cup» («Coupe Suisse», «Coppa Svizzera») zu verwenden. 11.3. Vorlagen für Printproduktionen Der SFV stellt den Klubs unentgeltlich elektronische Vorlagen zur Produktion ausgewählter Printartikel (Matchprogramm, Matchplakat) im Corporate-Design des Schweizer Cup zur Verfügung. Diese Vorlagen sind nach Möglichkeit zur Herstellung aller Printproduktionen zu verwenden. Alle Layout-Vorlagen stehen auf football.ch zum Download bereit (www.football.ch; SFV; Schweizer Cups; Schweizer Cup; Downloads). 11.4. Pokal Gemäss Art. 2 Abs. 2 des Schweizer-Cup-Reglements erhält der Sieger des Schweizer Cup den Pokal zur Aufbewahrung für ein Jahr. Der Pokal muss jedoch dem Schweizerischen Fussballverband während dem gesamten Jahr zugänglich sein und tageweise zur Verfügung gestellt werden. Der SFV informiert dabei den Sieger frühzeitig über die geplanten Aktivitäten. 11.5. Werbung im und um das Stadion 11.5.1. Spielfeldbanden Die Partner des Schweizer Cup haben bei allen Schweizer-Cup-Spielen gemeinsam bzw. gesamthaft Anspruch auf die in der folgenden Darstellung definierten Anteile an der gesamten Spielfeldbanden- Werbefläche (bei Fixbanden) bzw. der gesamten Werbebanden-Spielzeit (bei Dreh- und LED-Banden). Runden 1-3 Die Aufteilung der Banden-Flächen erfolgt bei statischen Bandensystemen wie in der Grafik unten dar- gestellt. Bei Dreh- oder LED-Banden erhalten die Partner des Schweizer Cup 50% der Spielzeiten. Die Cam Carpets/Get Ups neben den Toren stehen zu 100% dem Heimklub zu. 9 / 17
Bei Schweizer-Cup-Spielen in den Runden 1 bis 3 (1. Runde (1/32-Final) bis und mit 1/8-Final) verblei- ben die Bandenwerbeflächen bzw. -spielzeiten, die nicht von den Partnern des Schweizer Cup belegt werden, beim jeweiligen Heimklub bzw. seinen Partnern. Die Bandenwerbung der Partner des Schwei- zer Cup wird bei statischen Bandensystemen durch den SFV installiert und anschliessend an das Spiel wieder deinstalliert. Der Heimklub bezeichnet eine Person, welche die Bandenwerbung vor und während dem Spiel kontrol- liert und bei Bedarf Reparaturen vornehmen kann. Das entsprechende Material wird zur Verfügung ge- stellt. Bei Spielen mit Dreh- oder LED-Banden ist der SFV berechtigt, die bestehenden Bandenwerbesys- teme der Klubs für die anteilige Spielzeit unentgeltlich zu verwenden (ausgenommen Produktionskosten). Runden 4-5 In der vierten und fünften Runde (1/4- und 1/2-Final) ist Bandenwerbung der Klubs, ihrer Partner und von Dritten jeder Art vollumfänglich ausgeschlossen. Der SFV installiert und betreibt für die Partner des Schweizer Cup dabei ein eigenes Bandensystem auf eigenen Kosten (LED-Banden sofern die infrastruk- turellen Voraussetzungen gegeben sind). Der Aus- und Einbau eines sich im Stadion befindenden LED- Systems, welches für den Schweizer Cup nicht genutzt wird, geht zu Lasten des Heimklubs. 11.5.2. Übrige visuelle Stadiongestaltung bzw. –werbung In den Runden 1 bis 3 (1. Runde (1/32-Final) bis und mit 1/8-Final) verbleibt die gesamte Fläche auf den unten aufgelisteten und allfälligen weiteren Werbeelementen im Stadion beim Heimklub bzw. seinen Part- nern. Ausgenommen davon sind die Interviewrückwände bei Flash-Interviews der SRG SSR bei TV-Live- Spielen. Diese Werbefläche steht in solchen Fällen den Partnern des Schweizer Cup zu. 10 / 17
In der vierten und fünften Runde (1/4- und 1/2-Final) haben die Partner des Schweizer Cup Anspruch auf die gesamte für Werbung zur Verfügung stehende Fläche, dies insbesondere auf folgenden Werbeele- menten (sofern im jeweiligen Stadion vorhanden; Aufzählung nicht abschliessend): • Zweiter und dritter Tribünenrang • Spielerbank (Innen- und Aussenseite, Frontblende) • Spielertunnel (Aussenseite) • Stadionausgänge bzw. -tore (vom Platz aus) • Sektorenbeschriftungen • Giant-Screens (inkl. Werbeflächen rund um die Screens) und Stadion-TV-Bildschirme • Mixed-Zonen und Presseraum (inkl. Interviewrückwände für SRG SSR-Flash-Interviews) • Mittelkreis (Plane vor und nach dem Spiel und in der Pause) • Auswechseltafel des 4. Offiziellen • Alle Beschilderungen innerhalb und ausserhalb des Stadions • Displays in VIP-Hospitality-Räumen • Backdrops an Welcome-Desks in VIP-Hospitality-Räumen Bei Schweizer-Cup-Spielen der vierten und fünften Runde (1/4- und 1/2-Final) ist sichtbare Stadionwer- bung der Klubs, ihrer Partner und von Dritten jeder Art vollumfänglich ausgeschlossen. Alle Werbeelemente und das gesamte erforderliche Abdeckungsmaterial werden durch den SFV auf ei- gene Kosten produziert, installiert, betrieben und anschliessend an die Spiele wieder deinstalliert. Aus- genomen davon sind der Mittelkreis und die Interviewrückwand bei Flash-Interviews der SRG SSR bei TV-Live-Spielen, deren Handling am Spieltag bei den Heimklubs liegt. Der SFV ist berechtigt, die beste- henden Werbeflächen der Klubs unentgeltlich zu verwenden. 11.5.3. Audio- und Video-Werbung im Stadion Bei Spielen der Runden 1 bis 3 (1. Runde (1/32-Final) bis und mit 1/8-Final) verbleibt die Audio- und Video-Werbung rund um ein Spiel beim Heimklub bzw. seinen Partnern. Dagegen steht bei Spielen der vierten und fünften Runde (1/4- und 1/2-Final) die Audio- und Video-Wer- bung den Partnern des Schweizer Cup zur Verfügung, die Audio- und Video-Werbung der Klubs, ihrer Partner und von Dritten jeder Art ist vollumfänglich ausgeschlossen. Das Einblenden von Werbung und Logos von Partnern des Klubs oder Dritten auf den Giant-Screens und weiteren Bildschirmen im Stadion ist dementsprechend untersagt. 11.5.4. Player & Referee Escort Bei Spielen der Runden 1 bis 3 (1. Runde (1/32-Final) bis und mit 1/8-Final) verbleibt das Recht, die Player & Referee Escort (25 Kinder, welche die Spieler und die Schiedsrichter beim Einmarsch auf das Spielfeld begleiten) zu stellen, beim Heimklub bzw. seinen Partnern. Bei allen Schweizer-Cup-Spielen der vierten und fünften Runde (1/4- und 1/2-Final) sind die Partner des Schweizer Cup berechtigt, die Player & Referee Escort zu stellen und deren Kleider zu branden. Die Koordination und die Durchführung der Player & Referee Escort am Spieltag obliegen dem SFV, der auch alle diesbezüglichen Kosten übernimmt. Der Heimklub hat hingegen für die teilnehmenden Kinder und ihre Betreuer total 75 Freikarten der 2. Kategorie sowie genügend Akkreditierungen gemäss Vorgaben des SFV für Helfer & Fotografen zur Verfügung zu stellen. Der Heimklub organisiert für die Player Escort ein kleines Catering (Sandwichs & Soft Drinks), die entsprechenden Kosten übernimmt der SFV. 11 / 17
11.5.5. Village ausserhalb des Stadions Sofern der notwendige Platz dafür vorhanden ist, haben die Partner des Schweizer Cup Anrecht zum Aufbau von Zelten oder dergleichen zur Durchführung von Aktivitäten für Konsumentinnen und Konsu- menten und Verteilung von Sampling-Artikeln (ausser- und innerhalb des Stadions). Allfällige Bau- und/oder Organisationskosten gehen zu Lasten des SFV und seiner Partner. In den Runden 1 bis 3 (1. Runde (1/32-Final) bis und mit 1/8-Final) haben die Heimklubs bzw. seine Partner ebenfalls das Recht, Zelte oder dergleichen zu errichten sowie Sampling-Artikel (ausser- und innerhalb des Stadions) zu verteilen. In der vierten und fünften Runde (1/4- und 1/2-Final) fallen diese Rechte für die Heimklubs weg (ausgenommen Catering-Stände). 11.6. Printproduktionen (inkl. Tickets, Parkkarten, Akkreditierungen, etc.) Die Partner des Schweizer Cup haben bei allen Schweizer-Cup-Spielen gemeinsam bzw. gesamthaft Anspruch auf die in der folgenden Matrix definierten Anteile der auf den aufgelisteten Printproduktionen zur Verfügung stehenden Werbeflächen. Die Heimklubs sind dabei nicht verpflichtet, Printproduktionen wie z.B. ein Matchplakat oder ein Match- programm zu produzieren bzw. zu verwenden. Es steht einem Klub somit z.B. frei, auf die Produktion eines Matchprogramms für ein Schweizer-Cup-Spiel zu verzichten. Der SFV stellt den Klubs unentgeltlich elektronische Vorlagen zur Produktion aller aufgelisteten Printarti- kel im Corporate-Design des Schweizer Cup zur Verfügung. Diese Vorlagen sind nach Möglichkeit zur Herstellung aller Printproduktionen, bei welchen den Partnern des Schweizer Cup Anteile an Markenflä- chen gemäss nachfolgender Auflistung zur Verfügung stehen, zu verwenden. Verwendet ein Klub für die Produktionen eigene Layouts, so müssen zumindest die aufgelisteten Anteile an den Markenflächen den Partnern des Schweizer Cup zur Verfügung gestellt werden. Der SFV stellt zur Integration der Partner des Schweizer Cup entsprechende Logobalken bereit. Diese Regelungen sind insbesondere bei den Matchtickets zu beachten, bei denen die Partner des Schweizer Cup exklusiv integriert werden müssen. Alle Layout-Vorlagen und Logobalken stehen auf football.ch zum Download bereit (www.football.ch; SFV; Schweizer Cups; Schweizer Cup; Downloads). Artikel Anteil Markenfläche Anteil Markenfläche der Schwei- der Schweizer-Cup- zer-Cup-Partner Runden 4 und 5 Partner Runden 1 – 3 Matchticket 100% 100% Matchplakat 10% 100% Matchprogramm 10% 100% (siehe Bemerkung unten) VIP-Kit (Bändeli, Tickettasche, Park- 0% 100% karte) Akkreditierungs-Ausweis &- Poster 0% 100% Bei Schweizer-Cup-Spielen der Runden 1 bis 3 (1. Runde (1/32-Final) bis und mit 1/8-Final) verbleiben die restlichen Flächen auf den erwähnten Printproduktionen beim Heimklub bzw. seinen Partnern. In der vierten und fünften Runde (1/4- und 1/2-Final) ist Werbung der Klubs, ihrer Partner und von Dritten irgendwelcher Art auf den genannten Printproduktionen vollumfänglich ausgeschlossen. Ausgenommen 12 / 17
davon ist das Matchprogramm, in welchem Inserate und Werbungen von Partnern der Klubs und von Dritten nach Absprache mit dem SFV erlaubt sind. Sämtliche Printartikel sind dem SFV rechtzeitig im Voraus per E-Mail an gzd@football.ch zum Gut zum Druck zu unterbreiten. 11.7. Trikotwerbung Bei Spielen um den Schweizer Cup ist Werbung von allfälligen Abteilungs- oder Liga-Partnern auf den Trikots der teilnehmenden Mannschaften ausgeschlossen. Die Partner des Schweizer Cup haben das Recht, bei Schweizer-Cup-Spielen auf den Trikots aller teilnehmenden Klubs ihr Logo anzubringen. In den Runden 1 bis 3 (1. Runde (1/32-Final) bis und mit 1/8-Final) werden den Klubs im Vorfeld jeder Cup-Runde durch den SFV selbstklebende Textilbadges zugestellt. Sie sind von den Klubs gemäss den Instruktionen des SFV anzubringen; im Normalfall an der Stelle, an welcher in der Meisterschaft der Badge eines allfälligen Abteilungs- oder Liga-Partners figuriert, sowie auf einem Ärmel. In der vierten und fünften Runde (1/4- und 1/2-Final) sowie im Finalspiel müssen die Logos direkt auf die Leibchen gedruckt werden. Der SFV stellt hierfür den Klubs die entsprechenden Transferdruck-Badges zur Verfügung. Selbstredend kann die Veredelung der Trikots mittels Transferdruck-Badges auch schon ab der ersten Runde erfolgen. Der SFV liefert den Klubs auf Wunsch die Transferdruck-Badges. 11.8. Partner-Tickets 11.8.1. Kontingente Sitzplatz-Tickets Als Gegenleistung für ihr Engagement stehen den Partnern des Schweizer Cup nebst den vorstehend erwähnten Werberechten auch bestimmte Kontingente an Tickets zu jedem Spiel des Schweizer Cup zu. Die von den Partnern bezogenen Tickets werden vom SFV bezahlt (vgl. Ziff. 12.5 unten). Sofern die entsprechenden Kapazitäten überhaupt bestehen und verfügbar sind, haben die Heimklubs bis zwei Wochen vor einem Schweizer-Cup-Spiel folgende Mengen an Kaufkarten der besten Sitzplatz- kategorie für den SFV zur Verfügung zu halten: - 1. Runde: 80 Kaufkarten pro Spiel - 2. Runde: 120 Kaufkarten pro Spiel - 3. Runde (1/8-Final): 160 Kaufkarten pro Spiel - 4. Runde (1/4-Final): 470 Kaufkarten pro Spiel - 5. Runde (1/2-Final): 520 Kaufkarten pro Spiel Alternativ haben die Partner auch die Möglichkeit, Steh- statt Sitzplätze zu bestellen, wobei ein Sitzplatz jeweils einer im Einzelfall zu definierenden Anzahl Stehplätzen entspricht. Wichtig: Kein Klub ist gehalten, zur Sicherstellung dieser Kontingente in seinem Stadion bauliche Mass- nahmen zu treffen (etwa Zusatztribünen zu erstellen oder dergleichen). Die genaue Anzahl Partner-Tickets wird von den Partnern des Schweizer Cup spätestens zwei Wochen vor dem Spieltermin direkt beim Heimklub bestellt. Das gesamte Handling dieser Tickets liegt beim Heim- klub. Es besteht allerdings keine Garantie für die Abnahme des jeweiligen gesamten Kontingents. 13 / 17
Über die erwähnten Kontingente hinaus können die Partner des Schweizer Cup nach Verfügbarkeit auch zusätzliche Tickets zu den offiziellen Verkaufspreisen bestellen. 11.8.2. VIP-Zutritte inkl. Parkplätze In Stadien, in denen ein VIP-Bereich besteht, haben die Schweizer-Cup-Partner das Recht, bestimmte Kontingente an Zutrittsberechtigungen zu diesem Bereich zu erwerben. Diese Zutrittsberechtigungen ver- stehen sich als ergänzendes Angebot zu den oben unter Ziff. 11.8.1 erwähnten Partner-Tickets und nicht als zusätzliche Tickets. Soweit Parkplätze vorhanden sind, ist pro zwei VIP-Zutritte eine Parkkarte zu inkludieren. Die Kosten für die VIP-Zutritte werden in der Regel von den Partnern des Schweizer Cup selbst getragen. Diese Zutrittsberechtigungen werden wiederum spätestens zwei Wochen vor dem Spiel gegen geson- derte Rechnung an den jeweiligen Partner durch den SFV bestellt. Es handelt sich dabei um folgende Kontingente: - 1. Runde: 80 VIP-Zutritte pro Spiel (max. 40 Parkkarten) - 2. Runde: 120 VIP-Zutritte pro Spiel (max. 60 Parkkarten) - 3. Runde (1/8-Final): 160 VIP-Zutritte pro Spiel (max. 80 Parkkarten) - 4. Runde (1/4-Final): 470 VIP-Zutritte pro Spiel (max. 235 Parkkarten) - 5. Runde (1/2-Final): 520 VIP-Zutritte pro Spiel (max. 260 Parkkarten) In Stadien ohne VIP-Bereich kann der SFV bei Bedarf und sofern der dafür notwendige Platz vorhanden ist in eigener Regie und auf eigene Kosten eine entsprechende Infrastruktur aufbauen und betreiben. 11.8.3. Verwendung der Tickets, VIP-Zutrittsberechtigungen und Parkkarten Die Partner des Schweizer Cup dürfen die oben erwähnten Tickets, VIP-Zutrittsberechtigungen und Park- karten für Aktivierungskonzepte für Kunden und Konsumenten einsetzen. 11.8.4. Akkreditierungen Die Partner des Schweizer Cup haben Anrecht auf eine begrenzte Anzahl Akkreditierungen zu jedem Schweizer-Cup-Spiel zur Umsetzung ihrer Aktivierungsmassnahmen und zur Erbringung von Dienstleis- tungen gegenüber ihren Gästen. 14 / 17
12. Finanzielles 12.1. Entschädigungen für kommerzielle Rechte Das Schweizer-Cup-Reglement bestimmt in Art. 9 Ziff. 1, 2 und 3, dass die kommerziellen Rechte am Schweizer Cup mit bestimmten Ausnahmen zentral durch den SFV vermarktet werden (vgl. dazu im Ein- zelnen oben Ziff. 11). Der SFV entschädigt hierfür alle am Schweizer Cup teilnehmenden Klubs mit einer Prämie für die von den Klubs zur Verfügung gestellten kommerziellen Rechte (Art. 9 Ziff. 4 Schweizer- Cup-Reglement), auch wenn er sie in dieser Saison womöglich nicht selber nutzen wird (siehe oben Ziff. 11.1). Die Höhe dieser Prämie hängt vom sportlichen Abschneiden eines Klubs ab: je weiter ein Klub im Schweizer Cup kommt, desto höher fällt seine Prämie aus. Sie beträgt für: - Klubs, die in der ersten Runde ausscheiden (1/32-Final): je CHF 3‘000.00 - Klubs, die in der zweiten Runde ausscheiden (1/16-Final): je CHF 7‘500.00 - Klubs, die in der dritten Runde ausscheiden (1/8-Final): je CHF 12’500.00 - Klubs, die in der vierten Runde ausscheiden (1/4-Final): je CHF 25‘000.00 - Klubs, die in der fünften Runde ausscheiden (1/2-Final): je CHF 50‘000.00 - Cupfinalist und Cupsieger: je CHF 100‘000.00 12.2. Entschädigungen für Medienrechte Die Medienrechte-Entschädigungen werden dagegen erst Ende Saison festgelegt, da sie von den produ- zierten bzw. übertragenen TV-Spielen im Verlauf der Saison abhängen. 12.3. Matcheinnahmen von der ersten bis und mit der dritten Runde Im Schweizer Cup werden die Spiele der Runden 1 bis 3 (1/8-Final) auf Rechnung und Gefahr der Heim- klubs ausgetragen. Die Heimklubs können also die gesamten Einnahmen (Ticketing, Catering, etc.) aus diesen Spielen für sich behalten. Sie tragen aber auch alle entstehenden Kosten (Entschädigung der Schiedsrichter, Sicherheitsdienst, etc.), mit Ausnahme der Reisekosten des Gastklubs. Von der vorstehenden Regelung ausgenommen sind Begegnungen zwischen zwei Klubs der SFL. Bei solchen Spielen werden die Nettoeinnahmen und in gleicher Weise ein allfälliges Defizit zwischen dem Heim- und dem Gastklub geteilt (dazu sogleich Ziff. 12.4). 12.4. Matcheinnahmen ab der vierten Runde Ab der vierten Runde (1/4-Final) des Schweizer Cup werden die Nettoeinnahmen (bzw. ein allfälliges Defizit) zwischen dem Heim- und dem Gastklub nach dem bekannten System geteilt (vgl. Art. 18 bis 20 des Schweizer-Cup-Reglements; ein entsprechendes Berechnungsformular kann auf org.football.ch; Do- kumente; Schweizer Cup herunter geladen werden). 12.5. Schiedsrichterentschädigung Per 1. Januar 2021 gelten für Vorbereitungs- und Cupspiele (Schweizer Cup Runden 1 bis 5) verein- heitliche Tarife für die Schiedsrichterkosten. In den Tarifen sind einerseits neu alle Kosten für die Reise und die Sozialversicherungen enthalten. Andererseits wurden die verschiedenen Tarife (Unterschiede pro Anspielzeit und Wochentag etc.) vereinheitlicht. Zudem erfolgt neu die Abrechnung und Auszahlung immer über den SFV, so dass auf Barzahlungen vollständig verzichtet werden kann. Die Abrechnung und Auszahlung an die Schiedsrichter erfolgt anschliessend direkt durch den SFV. Die Rechnungsstellung an die Klubs erfolgt monatlich im Rahmen der ordentlichen Klubrechnungen. Bei Schweizer-Cup-Spielen (Runden 1 bis 5) besteht für die Klubs kein Handlungsbedarf. Die Administ- ration und Rechnungsstellung erfolgt ebenfalls direkt durch den SFV. 15 / 17
12.6. Vergütung Partner-Tickets Die Partner des Schweizer Cup haben Anrecht auf bestimmte Kontingente an Eintrittskarten zu allen Cupspielen (vgl. dazu Ziff. 11.8). Die von den Partnern bezogenen Karten werden vom SFV zum regulä- ren Preis bezahlt. 12.7. Abrechnung Nach jeder Runde erhalten die betroffenen Klubs vom SFV eine Abrechnung über die fälligen Beträge (Prämie und/oder Partner-Tickets gemäss Ziff.12.1, 12.3 und 12.5 vorstehend). Der resultierende Ge- samtbetrag wird den Klubs vom SFV überwiesen. 13. Kontaktadressen Allgemeine Fragen in Zusammenhang mit dem Schweizer Cup: Tanja Thoma Schweizerischer Fussballverband Worbstrasse 48 3074 Muri b. Bern Tel. +41 31 950 81 16 thoma.tanja@football.ch Pikett-Dienst (vgl. Ziff. 9) Tel. +41 79 933 17 00 Sicherheitsfragen (vgl. Ziff. 7) Dominique Huber dominique.huber@sfl.ch 16 / 17
Anhang 1 – SRG SSR Business Unit Sport Merkblatt für Schweizer Cup-Spiele in nicht für TV-Produktionen erschlossenen Stadien Für die Austragung von Fussballspielen in Stadien, die nicht fürs Fernsehen erschlossen sind und in denen eine SRG-Produktion erfolgt, gibt es verschiedene Punkte, die zwingend zu berücksichtigen sind. Die Vorgaben werden in diesem Merkblatt erläutert: – Übertragungswagen: Parkplatz von 30-40m Länge und 10m Breite (sog. TV-Compound). Hartplatz – keine Wiese. Es ist eine Absperrung mit Gittern (mind. 2m Höhe) vorzusehen. Möglichkeit für freie Wegfahrt, ab 30 Min nach Spielschluss. – Parkplätze (max. 5) für Crew-Busse in Stadionnähe. – Strom-Anschluss beim TV-Compound von 63A (kein „FI“-Schutz) + 16A (Standard). Der Strom-An- schluss muss jederzeit zugänglich sein. Je nach Produktionsgrösse, kann, resp. muss dieser auch kleiner (32A + 16A) oder grösser (125A + 16A) sein. Vorgängige Rücksprache mit TV-Partner zwin- gend. – Die Führungskamera muss erhöht auf der Tribüne (mind. 4m Höhe) platziert werden können (Höhe Mittellinie). Platzbedarf 2 x 2 m Fläche mit freier Sicht auf das gesamte Spielfeld (Wichtig: keine Stö- rung durch jubelnde/aufspringende Zuschauerinnen und Zuschauer oder durch Lichtmasten). Falls keine Tribüne oder nicht genügend Platz für die vorgesehenen Kameras vorhanden, sind Kamerapo- deste resp. entsprechende Vorrichtungen in Absprache mit dem TV-Partner und dem SFV zu errich- ten. Kosten für Podeste resp. entsprechende Vorrichtungen gehen zu Lasten des Heimklubs. – GP-Kamera (Grossaufnahmen) am Spielfeldrand zwischen den Spielerbänken benötigt eine freie Fläche von 2 x 2 m. – Kommentatoren-Plätze auf Tribüne (Seite Führungskamera) mit Ablagefläche (max. 4 Plätze mit je einer Breite von 1.60m und einer Tiefe von 60-70 cm, mit Stromanschluss Typ 13) und guter, freier Sicht auf das gesamte Spielfeld. Falls keine Tribüne vorhanden ist, muss an der Reko eine Lösung gefunden werden. Allenfalls mit Podest oder anderweitigen Bauten. – Stadionbeleuchtung, die es erlaubt auch am Abend Spiele auszutragen und zu produzieren (Richt- wert 500 Lux. vertikal, in alle vier Richtungen). – Produktionsseite abklären, nach Möglichkeit auf der Seite des TV-Compound/Tribüne. Abhängig von Stadionlage: Gegen die Sonne zu filmen ist problematisch (Gegenlicht). Gegenseite kann für Banden- werbung genutzt werden. – Vorgängige Stadion-Begehung vom Regisseur vor Ort, bei Stadien, in denen bisher keine oder schon länger keine SRG-Produktion mehr stattgefunden hat. – Kommunikation: Die entsprechenden Clubs werden rechtzeitig durch die SRG über deren geplanten Produktionsabsichten kontaktiert. – Kontakt: Marco Helbling, SRG SSR, Business Unit Sport, Tel. +41 58 135 24 62, marco.helbling@bus.srg.ch 17 / 17
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