Schweizer Energiepolitik zwischen Bund, Kantonen und Gemeinden: Zentralisieren, dezentralisieren oder koordinieren? - Alexandria (UniSG)
←
→
Transkription von Seiteninhalten
Wenn Ihr Browser die Seite nicht korrekt rendert, bitte, lesen Sie den Inhalt der Seite unten
Supported by: Schweizerische Eidgenossenschaft Confédération suisse Confederazione Svizzera Confederaziun svizra Swiss Confederation Innosuisse – Swiss Innovation Agency White Paper 7 - Februar/2019 Schweizer Energiepolitik zwischen Bund, Kantonen und Gemeinden: Zentralisieren, dezentralisieren oder koordinieren?
SCCER CREST White Paper 7 - Februar/2019 Schweizer Energiepolitik zwischen Bund, Kantonen und Gemeinden: Zentralisieren, dezentralisieren oder koordinieren? Energiepolitische Regelungskompetenzen sind in der Schweiz auf den Bund, die Kantone und die Gemeinden ver- teilt. Eine angemessene Aufgabenteilung zwischen diesen Staatsebenen kann den Übergang zu einem nachhaltige- ren Energiesystem unterstützen. Wir untersuchen, inwiefern die gegenwärtige Mehrebenenpolitik diese Vorausset- zung für zentrale Themen der Strom-, Mobilitäts- und Wärmepolitik bereits erfüllt und wo Verbesserungspotenzial besteht. Unsere Forschung legt nahe, dass zahlreiche energiepolitische Fragen einer verstärkten Koordination zwischen Bund, Kantonen und Gemeinden bedürfen. Koordinationsforen können helfen, systematischere Unterstützungs- strategien zu entwickeln sowie Zielkonflikte zwischen und innerhalb von Ebenen zu bearbeiten. Zudem sollte der Bund seine Funktion als Wegweiser bei energie- und klimapolitischen Zielsetzungen weiter aus- bauen. Die Kantone sollten ihre Rechtsrahmen künftig noch konsequenter harmonisieren. Und die Gemeinden sollten systematisch bei Massnahmen eingebunden werden, wo sie umsetzend tätig werden oder wo lokale Vorbe- halte bestehen. Ausgangslage Mehrebenenpolitik (engl. Multi-Le- jedoch auch eine gewisse Flexibilität Die Schweiz hat mit der Energie- vel Governance). Die Kompeten- gewährleistet sein, um beispielswei- strategie 2050 eine ambitionierte zen der drei föderalen Ebenen sind se Politikexperimente zu ermögli- Energie- und Klimapolitik auf den verfassungsrechtlich geregelt und chen oder verschiedene Präferenzen Weg gebracht. Diese zielt auf eine durch Gesetze im Detail definiert. zu berücksichtigen. Effektive Ener- Senkung der Pro-Kopf-Emissionen Darüber hinaus wirken auf jeder giepolitik im Mehrebenensystem ist auf 1-1,5 Tonnen CO2 und eine Redu- Ebene nichtstaatliche Akteure wie somit eine Frage der Balance (Hoo- zierung des Endenergieverbrauchs Verbände und Privatwirtschaft bei ghe und Marks 2003). pro Kopf um 43 % bis zum Jahr 2035 der energiepolitischen Ausgestal- Wir untersuchen anhand der Berei- (Art. 3 Abs. 1 EnG). Hierzu verab- tung mit. Nicht zuletzt hängen die che Strom, Mobilität und Wärme, wie schiedete das Parlament im Rahmen Ergebnisse der energiepolitischen es um diese Balance in der Schwei- des ersten Massnahmenpaketes ein Steuerung aber auch von einer Rei- zer Energiepolitik bestellt ist. Wir neues Energiegesetz mit Zwischen- he weiterer Herausforderungen ab. zeigen auf, wo die drei Staatsebe- zielen für 2020 und 2035, das im nen an einem Strang ziehen und zu- Eine Energiepolitik auf mehreren Mai 2017 vom Stimmvolk deutlich gleich Innovation und Politikexperi- Ebenen kann den Übergang zu ei- angenommen wurde. International mente ermöglichen und wo nicht. nem nachhaltigeren Energiesystem unterstützt die Schweiz das Pariser Auf dieser Grundlage formulieren beschleunigen (Jänicke und Quit- Klimaabkommen und hat angekün- wir Handlungsempfehlungen, mit zow 2017). Voraussetzung dafür ist, digt, die inländischen Treibhausgas- denen die Schweizer Mehrebenen- dass die einzelnen Ebenen die nö- emissionen um 50 % bis 2030 und politik im Energiebereich wirkungs- tigen Regelungskompetenzen be- um 70-85 % bis 2050 gegenüber voller gemacht werden kann. Sollte sitzen, um den unterschiedlichen 1990 zu reduzieren (Schweizerischer die Energiepolitik stärker beim Bund Herausforderungen wirksam zu Bundesrat 2017, 248f., 272). konzentriert (Zentralisieren), ver- begegnen. Die energiepolitischen mehrt durch Kantone und Städte/ Die Schweizer Energiepolitik wird Strategien der drei Staatsebenen Gemeinden gestaltet (Dezentralisie- gemeinsam von Bund, Kantonen sollten grundsätzlich in dieselbe ren), oder besser zwischen den drei und Gemeinden gestaltet (Sager Richtung zielen und ihre Massnah- Staatsebenen abgestimmt werden 2014). Diese Interaktion der drei men sollten sich möglichst wir- (Koordinieren)? Und welche Über- Staatsebenen ist ein Beispiel für kungsvoll ergänzen. Zugleich sollte legungen sind darüber hinaus rele- 2
SCCER CREST White Paper 7 - Februar/2019 vant, um die Schweizer Energiepoli- zeugung und -effizienz im Gebäu- den haben Förderinstrumente für tik effektiver zu gestalten? depark beeinflussen, indem sie den Photovoltaikanlagen. Darüber hi- Anteil der Eigenstromerzeugung naus sind die Investitionskosten in Strom bei Neubauten regeln, Grenzwer- fast allen Kantonen steuerlich ab- Rund ein Viertel des Schweizer End- te für den Elektrizitätsbedarf defi- zugsfähig. energieverbrauchs entfällt auf den nieren, Sanierungen vorschreiben, Obwohl die Energiestrategien von Energieträger Elektrizität (Prognos Grossverbraucher zu Effizienzver- Bund, Kantonen und Gemeinden AG, Infras AG und TEP Energy GmbH besserungen verpflichten und ei- generell auf einen Zubau von Pho- 2017, 15). Da der Schweizer Produk- gene Förderprogramme auflegen. tovoltaik abzielen, bestehen be- tionsstrommix hauptsächlich aus Den Ausbau erneuerbarer Ener- züglich der Zuständigkeiten offene Wasserkraft (60 %) und Kernkraft gien gestalten die Kantone über Fragen. So befreit beispielsweise (32 %) besteht, ist er nur für rund Gebietsausscheidungen und wei- der Bundesgesetzgeber im Raum- 7 % der Schweizer Treibhausgas- tere Rahmenbedingungen (z.B. Ab- planungsgesetz genügend ange- emissionen verantwortlich (BAFU schöpfung des Wasserzinses) mit. passte Dachanlagen in Bau- und 2018a, 64f.; BFE 2018c, 39). Die Zudem können öffentlich-kantonale Landwirtschaftszonen von der Bau- Schweizer Strompolitik zielt je- Stromversorger Massnahmen in der bewilligungspflicht und unterstellt doch darauf ab, langfristig aus der Stromproduktion umsetzen. sie stattdessen einer Meldepflicht. Kernenergie auszusteigen. Um die Gemeinden sind in der Strompolitik Zudem erlaubt er Kantonen, einer- Treibhausgasemissionen dennoch besonders bei der Umsetzung wich- seits die Meldepflicht auf Photo- niedrig zu halten, soll der Anteil er- tig. Über die weitestgehend sich voltaikanlagen in ästhetisch wenig neuerbarer Energien an der Strom- in öffentlicher Hand befindenden empfindlichen Bauzonen auszuwei- gewinnung ausgebaut und der Stadt- und Gemeindewerke imple- ten und andererseits die Baubewilli- Stromverbrauch durch Effizienz- mentieren sie Massnahmen in der gungspflicht in Schutzzonen vorzu- massnahmen gesenkt werden (Art. Stromversorgung. Wie die Kantone schreiben. Allerdings ist zweifelhaft, 2-3 EnG). sind sie dabei von strompolitischen ob der Eingriff in die kantonale Überblick: Rollenverteilung in der Rahmenbedingungen des Bundes Regelungskompetenz zum Baupo- Strompolitik abhängig. Gemeinden setzen zu- lizeirecht verfassungskonform ist Der Bund verfügt in der Strompolitik dem kantonale Energievorschriften (Müller und Vogel 2012; ARE 2013; über weitreichende Rahmenkompe- um und können eigene Förderpro- Hettich und Peng 2015). Dieser Um- tenzen. Er setzt Ziele für den Ausbau gramme unterhalten. stand hat bei der Bewilligung neuer erneuerbarer Energien, schafft die Photovoltaikanlagen zu Rechtsunsi- Photovoltaik: Rechtsunsicherhei- cherheit geführt (Abegg und Dörig notwendigen Planungsgrundlagen ten im Verfahren 2017). und gestaltet die finanziellen Rah- Die Photovoltaik (PV) hat in der menbedingungen (z.B. kostenorien- Nach wie vor stossen Photovoltaik- Schweiz grosses Potenzial und ist tiertes Einspeisevergütungssystem, anlagen teilweise auf ästhetische daher ein wichtiger Baustein der Wasserzins) (Hofmann und Richert Vorbehalte oder werden als Eingriff Energiestrategie 2050. Der Bund för- 2017, 7–9). Zudem erlässt er Vor- in das Ortsbild wahrgenommen. derte ihren Ausbau zunächst über schriften zum Stromverbrauch elek- Um Konflikte dieser Art aufzulösen, die kostendeckende Einspeisever- trischer Anlagen und Geräte, fördert könnten unterschiedliche lokale In- gütung (KEV), nunmehr aber über die Stromeffizienz finanziell, legt die teressen im Rahmen partizipativer die Einmalvergütungen für kleine Strommarktordnung fest und macht Verfahren noch besser eingebunden Anlagen und das kostenorientier- Vorgaben zum Um- und Ausbau der werden. Dabei könnten Lösungsan- te Einspeisevergütungssystem für Stromnetze (Art. 89 und 91 BV). sätze erarbeitet werden, die sowohl grössere Anlagen (ab 100 Kilowatt). Die Kantone können die Stromer- technische Neuerungen berücksich- Auch einige Kantone und Gemein- 3
SCCER CREST White Paper 7 - Februar/2019 tigen (beispielsweise Solarzellen, Akzeptanz von Windenergie: würde die Beschränkung des Pla- die sich unauffällig in Dächer und Lerneffekte nungs- und Bewilligungsverfahrens Fassaden eingliedern (Hille, Curtius Aktuelle Umfrageergebnisse zei- auf die Gemeindeebene die über- und Wüstenhagen 2018)) als auch gen, dass 65 % der Schweizer regionale Koordination erschweren. eine wirtschaftliche Teilhabe ermög- Bevölkerung, die noch nie in der Gegenwärtig findet Koordination lichen (beispielsweise durch So- Nähe eines Windparks waren, zwischen den Staatsebenen inso- largenossenschaften oder bürger- dem Bau von Windkraftanlagen fern statt, als dass Bund, Kantone finanzierte Photovoltaikanlagen). nahe ihrer Gemeinde (eher) zu- und Gemeinden verpflichtet sind, stimmen würden. Bei denjenigen, bei der Raumplanung aufeinander Wind: Lokale Verankerung und Rücksicht zu nehmen und ihre Ener- die sich bereits in der Nähe eines komplexe Bewilligungsverfahren giepolitik und Raumpläne aufein- Windparks befanden, steigt die- Die Energiestrategie 2050 sieht ser Anteil auf 78 % (Cousse und ander abzustimmen. Das Konzept auch den Ausbau der Windkraft vor Wüstenhagen 2018). Partizipative Windenergie des Bundes liefert Kan- (BFE 2018b, 4). Der Bund hat ein Modelle bei Investitionen in Wind- tonen und Gemeinden eine unver- Konzept Windenergie erlassen, das parks können zudem für eine noch bindliche, sachliche Grundlage zur Bundesinteressen bei Standortent- breitere Unterstützung in der Be- Koordination. scheidungen aufzeigt (ARE 2017). völkerung sorgen (Wüstenhagen, Er verfügt jedoch über keine verfas- Wasserkraft: Neue Herausforderun- Wolsink, und Bürer 2007). sungsrechtlichen Kompetenzen zur gen für eine bewährte Technologie Durchsetzung seiner Ausbauziele investoren abschrecken (Lüthi und Die Energiestrategie 2050 baut wei- (Art. 75 Abs. 1 und Art. 89 Abs. 2 BV). Wüstenhagen 2012). terhin auf Wasserkraft als Rückgrat Die Kantone legen in ihren Richt- der Schweizer Stromversorgung. plänen die Standorte für Windparks Windenergieprojekte würden daher Ihre Kapazität soll bis 2050 gegen- und grosse Windenergieanlagen fest. von vereinfachten Bewilligungsver- über 2011 um fast 10 % erhöht Für deren Umsetzung in der Nut- fahren, einer klareren Rechtsetzung und ihre Flexibilität zur Spitzenlast- zungsplanung sind zumeist die Ge- und beschleunigten Gerichtsverfah- deckung und saisonalen Energie- meinden verantwortlich. Überdies ren profitieren. Zudem kann eine speicherung genutzt werden (BFE muss der betroffene Grundeigentü- bessere Einbindung der lokalen Be- 2012a, 2012b). mer regelmässig die nötigen Nut- völkerung helfen, Vorbehalte auszu- räumen. So führen beispielsweise Gegenwärtig sind alle drei Staats- zungsrechte erteilen. lokale Projektausrichtungen, Part- ebenen an der Steuerung der Was- Eine grosse Hürde für Windenergie- nerschaften mit Gemeinden, Bür- serkraft beteiligt. Der Bund bestimmt projekte in der Schweiz sind lange gerkonsultationen und – analog zur die Maximalsätze des Wasserzinses, und komplexe Planungsverfah- Photovoltaik – die Möglichkeit wirt- den Kraftwerksbetreiber für die ren. Beispielsweise werden diese schaftlicher Teilhabe zu einer breite- Nutzung der Wasserressourcen an oft durch Gerichtsverfahren sowie ren Unterstützung vor Ort (Tabi und Kantone oder Gemeinden zahlen durch mangelnde Fristen für die be- Wüstenhagen 2015; Wüstenhagen müssen. Zugleich fördert der Bund hördliche Antragsbearbeitung hin- u. a. 2017). die Wasserkraft mit der Einspeise- ausgezögert. Die Vorbauphase eines vergütung und einer Marktprämie Windenergieprojekts dauert damit Wenig zielführend erscheint hinge- für die Grosswasserkraft. Zudem ist rund ein Jahrzehnt – mehr als dop- gen eine Umverteilung föderaler er für Wasserkraftprojekte in Grenz- pelt so lange wie im europäischen Kompetenzen. Während eine Zen- gebieten verantwortlich. Kantone Durchschnitt (Wüstenhagen u. a. tralisierung von Ausbauzielen und oder Gemeinden stellen Konzessio- 2017). Dies kann die Finanzierungs- Standortentscheidungen beim Bund nen für die Wassernutzung aus und kosten regenerativer Großprojekte wohl auf Widerstand in den Kanto- erheben den Wasserzins, wobei sie, erhöhen und professionelle Energie- nen und der Bevölkerung stiesse, wie beispielsweise der Kanton Bern, 4
SCCER CREST White Paper 7 - Februar/2019 unter den Maximalsätzen des Bun- sen Zielkonflikt nicht zufriedenstel- Der Bund verfügt für die Tiefengeo- des bleiben können. lend bearbeiten, was Rechtsunsi- thermie lediglich über die Grund- cherheiten für Betreiber birgt. Eine satzgesetzgebungskompetenz. Er Die schwierige wirtschaftliche Lage bessere horizontale Koordination fördert die Entwicklung der Tiefen- der Wasserkraft stellt die Ausbau- zwischen den zwei zuständigen geothermie aber durch staatliche ziele der Energiestrategie 2050 Bundesämtern, z.B. auf der Basis ei- Risikogarantien und Subventionen infrage (Betz u. a. 2016). Dazu kom- nes gemeinsamen «Konzepts Was- für Pilotprojekte. Zudem erhöht die men Spannungen zwischen und serkraft», könnte dem zumindest Einspeisevergütung für Strom aus innerhalb der Staatsebenen. Bei- teilweise entgegenwirken. Geothermie die Investitionssicher- spielsweise könnte der Bund den heit für Betreiber. Die Kompetenz Wasserzins senken, um Wasser- Tiefengeothermie: Technische Pro- zur Planung und Bewilligung von kraftbetreiber finanziell zu entlas- bleme und kantonale Zersplitte- Tiefengeothermieanlagen liegt bei ten. Dagegen wehren sich bislang rung den Kantonen und Gemeinden. Für erfolgreich die Gebirgskantone und Erdwärme kann bei ausreichenden deren Betrieb können die Kantone -gemeinden, deren Einnahmen re- Tiefen zur Stromgewinnung genutzt eine Konzession verlangen, da sie duziert würden (RKGB 2018). Zu- werden. Verglichen mit anderen über den öffentlichen Untergrund gleich sind zahlreiche Kantone fi- erneuerbaren Technologien entwi- verfügen. nanziell an Wasserkraftbetreibern ckelt sich die tiefe und mitteltiefe beteiligt, was die Interessenlage, Selbst wenn technische Fortschritte Geothermie in der Schweiz aber auch bezüglich der Verteilung von die Sicherheit der Tiefengeothermie nur langsam (Stand April 2018: 12 Einnahmen aus Wasserkraft, noch gewährleisteten und ausreichende Projekte in Betrieb und 8 in Planung komplexer macht (Barry u. a. 2017). Unterstützung garantierten, wäre oder Bau) (Ejderyan, Ruef und Stauf- der flächendeckende Ausbau ak- Auf Bundesebene besteht zudem facher 2019). Gründe hierfür sind tuell wohl schwierig. Manche Ex- ein Zielkonflikt zwischen energiepo- unter anderem fehlende Kenntnisse perten erachten die von Kanton zu litischen Erwägungen (Bundesamt über den Untergrund, hohe Investi- Kanton stark variierende gesetzliche für Energie) und umweltpolitischen tionskosten sowie niedrige Strom- Basis und institutionelle Einbettung Anliegen (Bundesamt für Umwelt). preise. der Tiefengeothermie als Hindernis Das neue Energiegesetz kann die- Wachsendes Misstrauen gegenüber der Tiefengeothermie: Akzeptanz auf der Kippe Derzeit gibt es in der Schweiz kein einheitliches Bild zur Geothermie. Grundsätzlich stehen Bevölkerung und Um- weltorganisationen der Geothermie als Alternative zu fossilen Energiequellen und Kernkraftwerken eher positiv gegenüber (Stadelmann-Steffen und Dermont 2016). Im Gegensatz zur oberflächennahen Geothermie (bis 400m Tiefe) ist die Erschliessung der Tiefengeothermie jedoch umstritten. Zwar gab es teilweise breite Unterstützung für Pilotprojekte (z.B. Stadt St.Gallen: 83 % Ja). Allerdings kam es bei Bohrungen wiederholt zu erheblichen tech- nischen Schwierigkeiten, die in Einzelfällen Erdbeben in urbanen Gebieten auslösten (beispielsweise in Basel und St.Gallen). Aufgrund der geringen Anzahl von Projekten haben Ereignisse dieser Art – neben lokalen und kontex- tuellen Bedingungen – starken Einfluss auf die öffentliche Wahrnehmung der Technologie (Ejderyan, Ruef und Stauffacher 2019). So formierte sich beispielsweise im Kanton Jura anlässlich des Projekts in Haute-Sorne eine Bür- gerbewegung, welche die Tiefengeothermie im ganzen Kanton verbieten will. Andererseits sind aktuelle Projekte in Genf oder Lavey-les-Bains weniger umstritten. Darüber hinaus besteht in der Bevölkerung derzeit kein klares Verständnis über die Technologie (Blumer u. a. 2018). Die generelle Akzeptanz und politische Unterstützung für Tiefengeothermie sind somit stark vom Erfolg bzw. Misserfolg zukünftiger Projekte abhängig. In Anbetracht dieser Ungewissheit werden die nationalen Ziele für Tiefengeothermie, insbesondere für die in der Energiestrategie 2050 vorgesehene Stromproduktion, heute noch nicht erreicht. 5
SCCER CREST White Paper 7 - Februar/2019 Zwischenfazit: Ziehen in der Strompolitik alle an einem Strang? • Strategien und Pläne für erneuerbare Stromerzeugung und Stromeffizienz auf allen Ebenen vorhanden + • • Pläne für erneuerbare Stromerzeugung und Stromeffizienz mit finanziellen Förderungen unterlegt Windenergie und Tiefengeothermie: Koordination zwischen Staatsebenen vorhanden • Photovoltaik: Rechtsunsicherheiten; Ausbau und (Iokale) Schutzinteressen bergen Konfliktpotential • Windenergie: Lange und komplexe Bewilligungsverfahren; lokale Verankerung bleibt eine grosse Her- - • • ausforderung und erfordert partizipative Verfahren Wasserkraft: Zielkonflikte zwischen Ebenen und Bundesämtern zeigen Bedürfnis für mehr Koordination Tiefengeothermie: Technische Sicherheit und lokale Unterstützung bleiben grosse Herausforderungen; kantonal uneinheitliche Bewilligungsverfahren Tabelle 1: Zwischenfazit Strompolitik (Hirschberg, Wiemer und Burgherr umweltfreundlichere Alternativen des Pendlerabzugs) können sie das 2015). Sie kann Projektentwicklern ersetzt und das Wachstum des mo- Mobilitätsverhalten zusätzlich be- den Rückgriff auf standardisierte torisierten Individualverkehrs ge- einflussen. Prozeduren erschweren und zu Pla- bremst werden. Gemeinden wirken beim Angebot nungsunsicherheiten führen. Aus Überblick: Rollenverteilung in der des öffentlichen Nahverkehrs, bei diesem Blickwinkel erscheint eine Mobilitätspolitik der Stadtentwicklung sowie dem interkantonale Harmonisierung der Die Steuerungsmöglichkeiten im Ausbau urbaner Verkehrsinfrastruk- Regelungen geeignet, um den Auf- Mobilitätssektor sind gleichmässi- turen mit. Zudem können sie alter- wand für Bewilligungsverfahren zu ger über die drei Staatsebenen ver- native Kraftfahrzeugantriebe und verringern. Wie bei der Windenergie teilt als in der Wärme- und Strom- den Aufbau entsprechender Lade- dürften Veränderungen an der Kom- politik. Der Bund entscheidet über oder Tankinfrastrukturen fördern. petenzverteilung zwischen Bund, Kantonen und Gemeinden weniger wichtige Rahmenbedingungen – er Elektromobilität: Öffentliche Mass- zielführend sein. Eine Zentralisie- regelt die Kraftfahrzeugemissionen, nahmen zu wenig sichtbar rung könnte die lokale Akzeptanz schreibt Kompensationspflichten für Mineralölunternehmen vor, setzt Alle drei Staatsebenen unterstützen schwächen, eine Dezentralisierung preisliche Anreize über die Schwer- die Elektromobilität, deren Anteil die überregionale Koordination er- verkehrsabgabe, Mineralöl- und an den Neuzulassungen zwar stetig schweren. Automobilsteuern (Befreiung von wächst, aber im absoluten Vergleich Mobilität Elektroautos) und finanziert ener- mit 1,5 % (2017) immer noch gering gieverbrauchsrelevante Verkehrsin- ist (Swiss eMobility 2018). Bis 2022 Der Mobilitätssektor steht für ein frastrukturen (z.B. im Rahmen der soll dieser Anteil auf 15 % gestei- knappes Drittel des schweizerischen Agglomerationsprogramme). gert werden (Bundesrat 2018). Der Endenergieverbrauchs und basiert Bund befreit Elektroautos von der fast vollständig auf fossilen Ener- Die Kantone legen unter anderem Einfuhrsteuer. Die meisten Kantone gieträgern (Prognos AG, Infras AG die Motorfahrzeugsteuern fest, mit erheben niedrigere oder gar keine und TEP Energy GmbH 2017, 31f., denen sie effiziente sowie alternati- Kraftfahrzeugsteuern auf Elektroau- 79). Er macht knapp ein Drittel der ve Antriebe bevorzugen können. Sie tos. Zahlreiche Gemeinden bieten Schweizer Treibhausgasemissionen bestellen ausserdem das regionale zudem finanzielle Anreize für Kauf aus und verfehlte das Zwischenziel, Angebot des öffentlichen Verkehrs, und Leasing von Elektroautos. Die die Emissionen bis 2015 auf dem welches sich auf den Modalsplit aus- Unterstützung der Elektromobilität Niveau von 1990 zu stabilisieren wirkt, und sie beeinflussen das Ver- umfasst eine Vielzahl von Massnah- (BAFU 2018b, 5, 17). Zur Erreichung kehrsaufkommen durch die kanto- men und Akteuren. Bei den durch- der klimapolitischen Ziele müssen nale Raumplanung. Mit steuerlichen geführten Interventionen mangelt fossile Treibstoffe verstärkt durch Entscheidungen (z.B. Reduzierung 6
SCCER CREST White Paper 7 - Februar/2019 es derzeit jedoch noch an einer ge- leisten. Eine weitere Dezentralisie- der im Mai 2018 auf Initiative des meinsamen Vision und an Syste- rung von Zuständigkeiten erscheint Bundes mit Vertretern der Kantone matik. Konkret fehlen einheitliche kontraproduktiv. Besserung könnte und Städte sowie der Elektrizitäts- Unterstützungsstrategien, die eine hingegen eine institutionalisierte und Mobilitätsbranche stattfand, gute Information der Bevölkerung Koordination von Bund, Kantonen schlägt diese Richtung ein. Er er- sowie einen klaren Finanzrahmen und Gemeinden oder eine stärkere arbeitete erfolgreich eine gemein- für potenzielle Vermarkter und Kun- Führung und Koordination durch same Roadmap zur Förderung der den von Elektrofahrzeugen gewähr- den Bund bringen. Der Runde Tisch, Elektromobilität (Bundesrat 2018). Informationsdefizite bei der Elektromobilität Eine repräsentative Umfrage zeigte, dass bislang nur 11 % der Schweizer Bevölkerung wissen, dass Elektroautos vom Kanton gefördert werden und sich nur 10 % proaktiv über bestehende Anreize informieren (Cousse und Wüstenhagen 2018). Wissenslücken bestehen auch bei der Ladeinfrastruktur. Gerade die Kenntnis öffentlicher Ladestationen ausserhalb des eigenen Wohnkantons ist jedoch wichtig, um die Reichweitenangst zu verringern (Gamma, Stauch und Wüstenhagen 2017). Dies zeigt, dass Bund, Kantone und Gemeinden ihre Informationsstra- tegie dringend besser koordinieren sollten. Zwischenfazit: Ziehen in der Mobilitätspolitik alle an einem Strang? + • Bund, Kantone und Gemeinden unterstützen Elektromobilität mit derselben Zielrichtung • Unterstützungsrahmen für Elektromobilität wenig systematisch/übersichtlich - • Wissenslücken in der Bevölkerung erfordern abgestimmte Informationskampagnen von Bund, Kanto- nen und Gemeinden Tabelle 2: Zwischenfazit Mobilitätspolitik Wärme brauch deutlich zu reduzieren (Ore- Anders als in der Strompolitik räumt Rund die Hälfte des Schweizer En- hounig 2017, 41). die Bundesverfassung dem Bund denergieverbrauchs wird für die im Wärmebereich nur geringe Kom- Überblick: Rollenverteilung in der Bereitstellung von Wärme, insbe- petenzen ein. So kommt ihm im Wärmepolitik sondere im Gebäudebereich, ver- Zusammenhang mit dem Energie- wendet. Die Wärmeversorgung Die beiden Stossrichtungen – Dekar- verbrauch in Gebäuden eine ledig- basiert dabei mehrheitlich auf den bonisierung und Effizienzsteigerung lich subsidiäre Rolle zu, die er vor fossilen Energieträgern Heizöl und – werden in nationalen, kantonalen allem im Rahmen der Gesetzgebung Erdgas (Prognos AG, Infras AG und und kommunalen Energiekonzep- (CO2-Gesetz, Energiegesetz) und der TEP Energy GmbH 2017, 31f., 84f.). ten mit oftmals unterschiedlichen Abgabenordnung wahrnimmt. Um- Im Gebäudesektor, auf den gut ein Geschwindigkeiten formuliert. Für setzend wird er unter anderem in Viertel der Schweizer Treibhausgas- Massnahmen rund um den Ener- der Forschungsförderung sowie bei emissionen entfällt, wurde das kli- gieverbrauch in Gebäuden sind laut der Energieeffizienzinitiative im Ge- mapolitische Zwischenziel für 2015 Bundesverfassung primär die Kan- bäudebereich für Organisationen erreicht (BAFU 2018b, 17). Um auch tone zuständig (Art. 89 Abs. 4 BV). und Unternehmen der öffentlichen die längerfristigen Zielsetzungen zu Sie verfügen über weitreichende Hand tätig (BFE 2018a; Hofmann erfüllen, ist die Wärmeversorgung Entscheidungskompetenzen, insbe- und Richert 2016, 8–9). mittels erneuerbarer Energieträger sondere in der Förderung von Effi- Die Gemeinden koordinieren mit- zu dekarbonisieren und der durch zienzmassnahmen sowie beim ver- tels kommunaler Energiepläne die Wärme verursachte Endenergiever- pflichtenden Einsatz erneuerbarer Wärmeversorgung auf lokaler Ebe- Wärme. 7
SCCER CREST White Paper 7 - Februar/2019 Privatwirtschaftliche Initiativen: Beispiel Minergie Umsetzung der MuKEn: Beispiel Das Minergie-Label ist eine privatwirtschaftliche Initiative, welche den Effi- Kanton Schaffhausen zienzstandard im Gebäudebereich definiert. Das Label hat nicht nur in der Eine einheitliche Umsetzung der öffentlichen Energiepolitik Fuss gefasst, inzwischen sind Bund und Kanto- MuKEn 2014 birgt Herausforde- ne auch an seiner Implementierung und Weiterentwicklung beteiligt. Der rungen für die Kantone, wie das Erfolg des Minergie-Labels zeigt, dass Steuerungsinitiativen auch in privat- Beispiel Schaffhausen zeigt. Zwar wirtschaftlichen Nischen und gestützt durch den Staat entstehen können unterstützt die Schaffhauser Be- (vgl. Lange 2017). Allerdings dokumentiert das Minergie-Label auch die völkerung grossmehrheitlich die Grenzen einer Energiestrategie, die primär auf Effizienz und Technologie Ziele der Energiestrategie 2050 aufbaut. So werden teilweise nur 50 % des Einsparpotentials von Miner- und der MuKEn 2014, einzelne gie-Bauten realisiert, da Alltagsroutinen (z.B. Lüften) den vorwiegend konkretisierte Massnahmen wer- technologischen Überlegungen der Architekten und Ingenieure nicht ent- den jedoch kritisch gesehen (Blu- sprechen (Reimann u. a. 2016). mer, Braunreiter und Cometta 2016). Widerstände dieser Art kön- ne. Da die Verpflichtung von Haus- Gebäudepark (EnDK 2015, 2). Bei nen Gesetzespakete in Abstim- eigentümern für Wärmelösungen ihrer Entwicklung wurden erstmals mungen scheitern lassen und an- problematisch ist, kommen oftmals auch die Städte mit ihren Umset- schliessend ganze Politikbereiche gezielt Fördermassnahmen (z.B. zungserfahrungen einbezogen. Die blockieren. Beispielsweise wurde zum Anschluss an ein Fernwärme- MuKEn sind Empfehlungen, die in in Schaffhausen im März 2015 eine netz) zum Einsatz. den Kantonen durch entsprechen- Baugesetzrevision abgelehnt, die de Gesetzesänderungen umgesetzt ein Massnahmenpaket zur Umset- Die operative Umsetzung von Mass- werden können. zung der kantonalen Energiestra- nahmen zur Dekarbonisierung und tegie sowie Massnahmen aus den Effizienzsteigerung im Wärmebe- Die Umsetzung der MuKEn 2014 MuKEn 2014 beinhaltete. Der Kan- reich erfolgt durch eine Vielzahl hängt von der Mehrheitsfähig- ton plant nun, die Umsetzung der unterschiedlicher Akteure. Neben keit der konkreten Vorschriften ab. MuKEn 2014 entlang von Modulen Energieversorgern zählen hierzu Massnahmen wie die Ersatzpflicht aufzuteilen. Eine vollständige Um- insbesondere Architektur- bzw. In- für Elektroheizungen haben Auswir- setzung wird dadurch jedoch wei- genieurbüros sowie Unternehmen kungen auf Hauseigentümer. Solche ter verzögert. aus den Bereichen Gebäudetechnik Partikularinteressen können erheb- und -hülle. Diese nichtstaatlichen lichen Widerstand in kantonalen Die dezentrale Ausarbeitung und Akteure können eigene Initiativen Abstimmungen erzeugen. Bis Juni Umsetzung der energetischen Bau- im Energiebereich lancieren. 2018 hatten erst fünf Kantone (Ba- vorschriften führt zu einem Flicken- sel-Stadt, Basel-Landschaft, Luzern, Gebäudevorschriften: Stockende teppich von unterschiedlich ange- Obwalden, Waadt) die MuKEn 2014 Umsetzung in den Kantonen wendeten Versionen der MuKEn 2014 ganz oder zumindest teilweise um- in den Kantonen. Neue Bundeskom- Um Ziele und Vorschriften für Ener- gesetzt (aee suisse 2018). In einigen petenzen im Gebäudebereich lehn- gieverbrauch und -gewinnung im Kantonen wurden die MuKEn be- ten die Kantonsregierungen in den Gebäudebereich zu harmonisieren, reits vom Parlament (Uri) oder vom Beratungen zur Energiestrategie entwickelte die Konferenz Kanto- Volk (Solothurn) abgelehnt. In den 2050 jedoch ab. Eine stärkere Har- naler Energiedirektoren die «Mus- meisten Kantonen jedoch sollen die monisierung der kantonalen Ener- tervorschriften der Kantone für den erforderlichen Gesetzesrevisionen gievorschriften könnte womöglich Energiebereich» (MuKEn). Ziel der erst noch in Angriff genommen wer- durch die Überführung der MuKEn MuKEn 2014 ist die Transformation den. in ein verbindliches Konkordat er- zu einem annähernd emissionsfreien reicht werden. Da hierdurch die Ein- 8
SCCER CREST White Paper 7 - Februar/2019 flussmöglichkeiten der kantonalen dustriellen und anderen Prozessen Bundesebene zu beachten (Hesel- Gesetzgeber zugunsten der Exeku- nutzt. Interkantonal sehen die Mu- haus und Schreiber 2016). Ein wei- tiven geschwächt würden, erschien KEn 2014 vor, dass Kantone oder cheres Instrument, das Kantone und dies bislang aber nicht durchsetzbar Gemeinden Grundeigentümer zum Gemeinden nutzen können, ist die (Hofmann und Richert 2016, 17). Anschluss an ein Fernwärmenetz finanzielle Förderung freiwilliger verpflichten können. Einen solchen Fernwärmeanschlüsse. Während Fernwärme: Kantonale und kom- Anschlusszwang regeln die Kantone beim Anschlusszwang noch recht- munale Massnahmen mit Stolper- in ihren Energiegesetzen, während liche Unsicherheiten auszuräumen steinen die Gemeinden die konkret betrof- sind, steht bei den Förderinstrumen- Der Bund fördert im Rahmen der fenen Grundstücke bestimmen. ten verschiedener Ebenen die effizi- Energiestrategie 2050 die Fernwär- Dabei sind die Vorgaben der Eigen- ente Ausgestaltung im Vordergrund. me, sofern diese Abwärme aus in- tums- und Wirtschaftsfreiheit auf Instrumente zum Fernwärmeausbau: Beispiele Solothurn und St. Gallen Die Stadt Solothurn beschloss 2010 einen Anschlusszwang, um den Ausbau der Fernwärme zu forcieren. Dieser schreibt Grundeigentümern in bestimmten Stadtgebieten bei Neubauten und neuen Heizungen die Nutzung von Fernwärme vor. Gegen diesen Beschluss wurde Beschwerde eingereicht, welche zunächst von Gemeinde- und Re- gierungsrat sowie kantonalem Verwaltungsgericht abgelehnt, anschliessend jedoch vom Bundesgericht aus for- malen Gründen zur Neubewertung zurückverwiesen wurde. Nach wie vor wird zu klären sein, ob vom Anschluss- zwang Ausnahmen zugelassen werden müssen, etwa wenn statt der Fernwärme erneuerbare Energien genutzt werden und andernfalls erhebliche Mehrkosten entstünden. Demgegenüber setzt die Stadt St. Gallen auf Freiwilligkeit und eine finanzielle Unterstützung von Fernwärmean- schlüssen. Dieser Ansatz wird jedoch teilweise durch den Kanton St. Gallen unterlaufen, der den Ersatz von Elek- troheizungen und fossilen Heizungen durch Wärmepumpen und Warmwassersolaranlagen auch im bestehenden und potenziellen Fernwärmegebiet fördert. In der Folge sinkt die wirtschaftliche Rentabilität eines Fernwärmeaus- baus. Zwischenfazit: Ziehen in der Wärmepolitik alle an einem Strang? • Strategie: Staatsebenen verfolgen gleiche Stossrichtungen • Minergie: Zusammenwirken von privaten und öffentlichen Akteuren sorgt für weite Verbreitung des + • Baustandards Gebäudevorschriften: MuKEn sind ein wichtiger Ansatz für interkantonale Harmonisierung, lassen aber auch Raum für Politikexperimente • Fernwärme: Finanzielle und rechtliche Instrumente zum Fernwärmeausbau sind vorhanden • Strategie: Staatsebenen verfolgen Ziele mit unterschiedlichen Geschwindigkeiten • Minergie: Wirksamkeit wird durch unzureichend berücksichtigte Alltagsroutinen eingeschränkt - • • Gebäudevorschriften: Unverbindlichkeit der MuKEn und Widerstände gegen einzelne Massnahmen las- sen einheitliche Umsetzung in den Kantonen stocken Fernwärme: Koordination kantonaler und kommunaler Förderinstrumente nicht immer ausreichend; Anschlusszwang birgt rechtliche Stolpersteine, langwierige Verfahren und lokale Widerstände Tabelle 3: Zwischenfazit Wärmepolitik 9
SCCER CREST White Paper 7 - Februar/2019 Politische Herausforderun- gestaltung und Umsetzung einer Ebenen auf, welche die energiepo- gen effektiver Governance umfassenden Energiewendepolitik litische Ausgestaltung teils erheb- Bei der Ausgestaltung zielführender zu berücksichtigen. Dazu sind bei- lich prägen. So wurden beispiels- Energiepolitik gibt es im Schweizer spielsweise Foren und Praktiken der weise mehrere Vorlagen zu einem Mehrebenensystem auch kontex- Abstimmung über Ämter- und De- Atomausstieg auf Gemeindeebene tuale Herausforderungen, die nicht partementsgrenzen hinweg zu stär- angenommen, aber auf kantonaler alleine der Hierarchie der Staats- ken (Bornemann 2014). Ebene deutlich verworfen. Diese ebenen entspringen. Dazu zählen Spannungen zeigten sich auch auf Abstimmungsherausforderungen er- Wechselwirkungen zwischen Ener- Bundesebene. Die Annahme des geben sich nicht nur innerhalb des giepolitik und anderen Politikfel- revidierten Energiegesetzes im Jahr politischen Systems, sondern auch dern, der Einbezug von Markt- und 2017 hat die neue Energiepolitik über dessen Grenzen hinaus. Die Zivilgesellschaftsakteuren sowie die demokratisch legitimiert, ohne da- Bereitstellung von Energie bzw. von Überbrückung gesellschaftlicher mit allerdings die unterschiedlichen energierelevanten Diensten obliegt Konfliktlinien. Interessenlagen und zugehörigen zahlreichen Akteuren mit unter- Spannungen vollständig zu über- Eine zentrale Herausforderung einer schiedlichen Absichten, Zielen und winden. umfassend angelegten energiepo- Maßnahmen (z.B. Geels und John- litischen Steuerung besteht in der son 2018). Aktivitäten unterschied- Die unterschiedlichen Abstim- Beachtung möglicher Wechselwir- licher Akteure auf unterschiedlichen mungsergebnisse widerspiegeln kungen zwischen den unterschied- Ebenen reichen vom individuellen allgemeine sozioökonomische Kon- lichen Sektoren des Energiesystems Verbrauchs- und Investitionsverhal- fliktlinien (z.B. unterschiedliche (Elektrizität, Wärme, Mobilität) und ten (Burger u. a. 2015; Bornemann, Werte, Einstellungen, Lebensstile) der auf sie bezogenen politischen Sohre und Burger 2018) über In- (Burger u. a. 2018). So lehnen kon- Regelungsbemühungen (Sohre terventionen von Verbänden und servativ geprägte Kantone und die 2014). So hat etwa die Umstellung Nichtregierungsorganisationen bis Deutschschweiz ökologisch moti- der Elektrizitätsproduktion auf er- hin zu Investitionen von Unterneh- vierte Vorlagen häufig ab (Rohm neuerbare Energien Einfluss auf men. Eine kohärente Mehrebenen- und Wurster 2016). Der energiewirt- die Möglichkeiten und Grenzen steuerung in der Energiepolitik soll- schaftliche Strukturwandel erklärt von Elektromobilität. Zudem kön- te dementsprechend die diversen das gegenläufige Abstimmungsver- nen durch Regelungen in einem Interessen und Interaktionen von halten in Standortgemeinden der Sektor Ausweichbewegungen von Marktakteuren sowie Akteuren der Atom- bzw. Windenergie. Zudem Adressaten in einen anderen Sektor Zivilgesellschaft auf unterschiedli- treten Stadt-Land-Unterschiede in ausgelöst werden und hier zusätz- chen Ebenen noch stärker als bisher der geforderten Geschwindigkeit lichen Regelungsbedarf erzeugen. antizipieren und einbeziehen (Bor- der Energiewende zutage. Diese Abgesehen von Interdependenzen nemann, Sohre und Burger 2018). Konfliktlinien werden wohl auch zwischen unterschiedlichen Ener- künftige energiepolitische Abstim- Gesellschaftliche Konfliktlinien tre- gie(politik)sektoren bestehen zahl- mungen prägen (Rinscheid 2018; ten in der Schweizer Energiepolitik reiche Wechselwirkungen und Ab- Rinscheid und Wüstenhagen 2018). vor allem bei Volksabstimmungen stimmungserfordernisse auch über zutage. Diese spielen auf allen drei Handlungsempfehlungen die Grenzen der Energiepolitik hin- Staatsebenen eine zentrale Rolle, Zentralisieren aus, etwa zwischen der Energiepoli- um energiepolitische Richtungs- Die Zentralisierung von Kompeten- tik und der Umwelt-, Klima-, Raum- entscheide demokratisch zu legi- zen beim Bund erscheint vorwie- planungs- oder Wirtschaftspolitik. timieren. Dabei treten jedoch oft gend für die Definition von poli- Diese Wechselwirkungen zwischen Spannungsverhältnisse zwischen tischen Zielen sinnvoll. Nationale Politikfeldern gilt es bei der Aus- Abstimmungen auf verschiedenen 10
SCCER CREST White Paper 7 - Februar/2019 Energie- und Klimaziele fungieren beispielsweise die Planung und ordneter Ziele untergraben. Wichtig für zahlreiche Akteure bereits als Wirtschaftlichkeit des Fernwär- bei Dezentralisierungsvorhaben ist wichtige Wegweiser. In den Berei- meausbaus, die Infrastruktur für daher ein Mindestmass an Abstim- chen Wärme und Elektromobilität Elektromobilität und die Ausge- mung. könnte der Bund mit zusätzlichen staltung von Gebäudevorschriften. Koordinieren Zielmarken für mehr Orientierung Eine systematische Einbindung von Eine Koordination der Schweizer sorgen, um einen Flickenteppich an Gemeinden ist sinnvoll, um lokale Energiepolitik ist dort sinnvoll, wo Regelungen zu vermeiden. Anliegen zu berücksichtigen, wie die Entscheidungen verschiedener es beim Ausbau von Photovoltaik, Für eine generelle Zentralisierung Staatsebenen, verschiedener Akteu- Windenergie und Tiefengeother- der Schweizer Energiepolitik be- re auf derselben Ebene oder öffent- mie angezeigt ist. Darüber hinaus steht derzeit keine Notwendigkeit. licher und nichtstaatlicher Akteure eröffnen lokale Initiativen wichtige Eine Bündelung der Kompetenzen miteinander in Wechselwirkung tre- Innovationsräume. Dies gilt auch für könnte kontraproduktiv wirken und ten. privatwirtschaftliche Initiativen mit zu politischen Blockaden führen. staatlicher Förderung (siehe Miner- Vertikale Koordination zwischen Dezentralisieren gie). Bund, Kantonen und Gemeinden Eine Dezentralisierung von Kom- Geschieht Dezentralisierung aller- kann hilfreich sein bei der Bearbei- petenzen unterstützt die effektive dings unkoordiniert, können Instru- tung von Zielkonflikten, der kom- Umsetzung von Massnahmen, mente und Massnahmen in unter- plementären Ausrichtung von die an regionale oder lokale Ge- schiedliche Stossrichtungen zielen Regelungen und Förderinstru- gebenheiten geknüpft sind. Regi- und dabei das Erreichen überge- menten (beispielsweise zur Unter- onale und lokale Faktoren prägen Übersicht: Drei Vorschläge zur Stärkung von Koordination ① Tripartite Koordinations- ② Horizontale Koordination ③ Integrative Foren gefässe schaffen stärken einsetzen Bund ② Interessengruppen 26 Kantone ① ② ③ Haushalte ca. 2200 Gemeinden Unternehmen ② Übersicht 1: Vorschläge zur Stärkung von Koordination, Grafik erstellt für White Paper 11
SCCER CREST White Paper 7 - Februar/2019 stützung des Fernwärmeausbaus), sche Vorreiter erlauben und fördern. sowie der Systematisierung von Eine Möglichkeit wäre, die MuKEn Informationsbemühungen der zukünftig rascher in kleineren, dafür drei Staatsebenen (unter anderem aber verbindlicheren Regelpaketen im Bereich Elektromobilität). Eine fortzuschreiben. institutionelle Form, die sich bereits Um Energiepolitik auch auf den zu ähnlichen Zwecken in anderen Ebenen besser abzustimmen, soll- Politikbereichen bewährt hat, ist die ten erfolgreiche Koordinationsins- tripartite Zusammenarbeit aller drei trumente gestärkt und neue Koor- Staatsebenen (Tschirren 2016). Die dinationsformen erprobt werden. Tripartite Konferenz (TK) zu raum- relevanten Themen sowie tripartite Eine Koordination zwischen staatli- Dialoge in der Kultur- (Nationaler chen und nichtstaatlichen Akteuren Kulturdialog) und Wohnungspolitik ist ebenfalls wichtig für eine effek- (Wohnungspolitischer Dialog) sind tive Steuerung des Energiesys- dafür erfolgreiche Vorbilder. tems. Das Verhalten nichtstaatli- cher Akteure – von Unternehmen Um die energiepolitische Abstim- über Interessengruppen bis hin zu mung zwischen Bund, Kantonen Individuen – bestimmt wesentlich und Gemeinden zu verbessern, über den Erfolg energiepolitischer sollten tripartite Koordinations- Vorgaben. Dies gilt umso mehr, je gefässe geschaffen werden. grösser die Bedeutung der Nach- Horizontale Koordination auf den frageseite in der Ausgestaltung des Ebenen ist wichtig für die Berück- Energiemarkts wird (vgl. Sohre 2014; sichtigung von Wechselwirkun- Kampman, Blommerde und Afman gen zwischen verschiedenen 2016). Integrative Formate wie öf- Politikbereichen (z.B. energiepoli- fentliche Konsultationen und Runde tische, umweltpolitische und raum- Tische ermöglichen die Partizipation planerische Aspekte der Wasser- und dieser Akteure. Windkraft). Erfolgreiche Koordinati- Um einen breiten Austausch über onsinstrumente sollten hier identi- die zukünftige Ausgestaltung der fiziert und systematisch eingesetzt Energiepolitik zu ermöglichen, werden. Eine horizontale Koordi- sollten verstärkt integrative Foren nation dient ferner zur Schaffung eingesetzt werden. eines übersichtlichen Politikrah- mens und zur Gewährleistung ei- nes energiepolitischen Mindest- fortschritts (z.B. Harmonisierung des kantonalen Energierechts im Rahmen der MuKEn). Die Koordina- tion soll dabei sicherstellen, dass ver- schiedene Akteure in dieselbe Rich- tung arbeiten, muss jedoch zugleich Politikexperimente, Innovationen und Spielräume für energiepoliti- 12
SCCER CREST White Paper 7 - Februar/2019 SCCER CREST Das Competence Center for Research in Energy, Society and Transition (CREST) trägt zur Umsetzung der Energiestra- tegie 2050 bei, indem es detaillierte, forschungsbasierte Handlungsempfehlungen erarbeitet. Diese Empfehlungen sollen helfen, die Energienachfrage zu reduzieren, Innovationen zu fördern und den Anteil der regenerativen Ener- gieerzeugung in einer kosteneffizienten Weise zu erhöhen. In CREST arbeiten Forschungsgruppen aus neun grossen Schweizer Forschungsinstitutionen zusammen, die ge- meinsam die Handlungsfelder Wirtschaft, Umwelt, Recht und Verhalten abdecken. CREST ist eines der acht von Innosuisse geförderten Swiss Competence Centers for Energy Research (SCCER). Weite- re Informationen zu unseren Forschungs- und Transfer-Aktivitäten finden Sie auf www.sccer-crest.ch. Kontakt Philipp Thaler Institut für Politikwissenschaft (IPW-HSG) und Center for Energy Innovation, Governance and Investment (EGI-HSG) Universität St.Gallen philipp.thaler@unisg.ch Autoren Philipp Thaler, Universität St.Gallen (Lead) Benjamin Hofmann, Universität St.Gallen (Co-Lead) Andreas Abegg, ZHAW Basil Bornemann, Universität Basel Lukas Braunreiter, ZHAW Paul Burger, Universität Basel Leonie Dörig, ZHAW Olivier Ejderyan, ETH Zürich Sebastian Heselhaus, Universität Luzern Christian Opitz, Universität St.Gallen Beatrice Petrovich, Universität St.Gallen Adrian Rinscheid, Universität St.Gallen Ivo Schillig, Universität St.Gallen Markus Schreiber, Universität Luzern Annika Sohre, Universität Basel Redaktion Michael Schär, SCHWINDL SCHÄR GmbH Layout und Gestaltung Mareike Gräter und Fiona Vicent, SCCER CREST 13
SCCER CREST White Paper 7 - Februar/2019 Referenzen • Abegg, A. und Dörig, L. (2017) Koordinationspflichtige Bauvorhaben bei Schutzobjekten. Zur Umsetzung von Art. 25a RPG am Beispiel des Zürcher Rechts, mit besonderer Berücksichtigung der Erstellung von Solaranlagen. Schriften zum Energierecht (SzE), 5. Zürich/St. Gallen: Dike Verlag. • aeesuisse. (2018) Aktuelle Übersicht der kantonalen Umsetzung. Mustervorschriften der Kantone im Energie- bereich (MuKEn). https://www.aeesuisse.ch/de/politik/mustervorschriften-der-kantone-im-energiebereich, 15. Juni 2018. • ARE. (2013) Ergebnisbericht: Vernehmlassung Entwürfe Raumplanungsverordnung, Leitfaden Richtplanung, Technische Richtlinien (Bauzonen). Bern/Ittigen: Bundesamt für Raumentwicklung. • ARE. (2017) Konzept Windenergie. Bern: Bundesamt für Raumentwicklung. 2017. https://www.are.admin.ch/are/ de/home/raumentwicklung-und-raumplanung/strategie-und-planung/konzepte-und-sachplaene/konzepte/ anhoerung-konzept-windenergie.html, 2017. • BAFU. (2018a) Switzerland’s Greenhouse Gas Inventory 1990–2016. National Inventory Report. Bern: Bundesamt für Umwelt. • BAFU. (2018b) Emissionen von Treibhausgasen nach revidiertem CO2-Gesetz und Kyoto-Protokoll, 2. Verpflich- tungsperiode (2013–2020). Bern: Bundesamt für Umwelt. • Barry, M., Baur, P., Gaudard, L., Giuliani, G., Hediger, W., Schillinger, M., Romerio, R. u. a. (2017) The Future of Swiss Hydropower: Is there Money Left Somewhere? Interim Project Report. NRP70. • Betz, R., Cludius, J., Filippini, M., Frauendorfer, K., Geissmann, T., Hettich, P. und Weigt, H. (2016) Wasserkraft: Wie- derherstellung der Wettbewerbsfähigkeit. SCCER CREST White Paper 1. • BFE. (2012a) Auswertung der Konsultation zum Bericht „Wasserkraftpotenzial der Schweiz“. Bern/Ittigen: Bun- desamt für Energie. • BFE. (2012b) Wasserkraftpotenzial der Schweiz: Abschätzung des Ausbaupotenzials der Wasserkraftnutzung im Rahmen der Energiestrategie 2050. Bern/Ittigen: Bundesamt für Energie. • BFE. (2018a) Gebäudepark 2050 – Vision des BFE. Bern: Bundesamt für Energie. • BFE. (2018b) Energiestrategie 2050 nach dem Inkrafttreten des neuen Energiegesetzes. Bern: Bundesamt für Energie. • BFE. (2018c) Schweizerische Gesamtenergiestatistik 2017. Bern: Bundesamt für Energie. • Blumer, Y., Braunreiter, L. und Cometta, C. (2016) Impulse für die Energiepolitik des Kantons Schaffhausen. Ergeb- nisse einer Bevölkerungsbefragung. Winterthur: ZHAW. • Blumer, Y., Braunreiter, L., Kachi, A., Lordan-Perret, R. und Oeri, F. (2018) A Two-Level Analysis of Public Support: Exploring the Role of Beliefs in Opinions about the Swiss Energy Strategy, in: Energy Research & Social Science, Sustainable Energy Transformations in an Age of Populism, Posttruth Politics, and Local Resistance, Vol. 43 (Sep- tember), S. 109–18. • Bornemann, B. (2014) Policy-Integration und Nachhaltigkeit: Integrative Politik in der Nachhaltigkeitsstrategie der Deutschen Bundesregierung. 2. Aufl. Wiesbaden: Springer VS. • Bornemann, B., Sohre, A. und Burger, P. (2018) Future Governance of Individual Energy Consumption Behavior Change - a Framework for Reflexive Designs, in: Energy Research & Social Science, Vol. 35, S. 140–51. • Bundesrat. (2017) Botschaft zur Totalrevision des CO2-Gesetzes nach 2020. 17.071. • Bundesrat. (2018) Medienmitteilung: Gemeinsame Roadmap zur Förderung der Elektromobilität. https://www. admin.ch/gov/de/start/dokumentation/medienmitteilungen.msg-id-70904.html. 14
SCCER CREST White Paper 7 - Februar/2019 • Burger, P., Bezençon, V., Bornemann, B., Brosch, T., Carabias-Hütter, V., Farsi, M., Hille, St. u. a. (2015) Advances in Understanding Energy Consumption Behavior and the Governance of its Change – Outline of an Integrated Fra- mework, in: Frontiers in Energy Research, Vol. 3 (29). • Burger, P., Bezençon, V., Brosch, T., Carabias-Hütter, V., Farsi, M., Hahnel, U., Hille, St. u. a. (2018) Reduktion der Energienachfrage von Haushalten – Erfolgversprechende Schritte auf einem langen Weg. White Paper Nr. 4. SCCER CREST. • Cousse, J. und Wüstenhagen, R. (2018) 8th Consumer Barometer of Renewable Energy. Good Energies Chair for Management of Renewable Energies, University of St.Gallen. https://iwoe.unisg.ch/de/lehrstuhlmanagemen- tee/publikationen/kundenbarometer. • Ejderyan, O., Ruef, F. und Stauffacher, M. (2019) Geothermal Energy in Switzerland: Highlighting the Role of Context, in: Geothermal Energy and Society, herausgegeben von Manzella, A., Allansdottir, A. und Pellizzone, A. Cham: Springer International Publishing, S. 239–257. • EnDK. (2015) Die MuKEn 2014 – Ein wesentlicher Schritt zur Umsetzung der Energiestrategie 2050. • Gamma, K., Stauch, A. und Wüstenhagen, R. (2017) 7th Consumer Barometer of Renewable Energy. Good Ener- gies Chair for Management of Renewable Energies, University of St. Gallen. https://iwoe.unisg.ch/de/lehrstuhl- managementee/publikationen/kundenbarometer. • Geels, F. W. und Johnson, V. (2018) Towards a modular and temporal understanding of system diffusion: Adop- tion models and socio-technical theories applied to Austrian biomass district-heating (1979–2013), in: Energy Research & Social Science, Vol. 38 (April), S. 138–53. • Heselhaus, S. und Schreiber, M. (2016) Rechtliche Grundlagen der Fernwärme. Jusletter 19. Dezember 2016. • Hettich, P. und Peng, G. L. (2015) Erleichterte Bewilligung von Solaranlagen in der Rechtspraxis: gut gemeint, wenig effektiv und verfassungsrechtlich fragwürdig, in: AJP : Aktuelle juristische Praxis, Vol. 24 (10), S. 1427–38. • Hille, St., Curtius, H. und Wüstenhagen, R. (2018) Red is the New Blue – The Role of Color, Building Integration and Country-of-Origin in Home-Owners’ Preferences for Residential Photovoltaics, in: Energy and Buildings, Vol. 162 (März), S. 21–31. • Hirschberg, St., Wiemer, St. und Burgherr, P. (Hg.) (2015) Energy from the Earth. Deep Geothermal as a Resource for the Future? Zürich: vdf Hochschulverlag. https://vdf.ch/energy-from-the-earth.html. • Hofmann, B. und Richert, J. (2016) Effektivere Mehrebenenpolitik im Bereich Wärme, in: EGI Working Papers Se- ries. Bd. 8. • Hofmann, B. und Richert, J. (2017) Effektivere Mehrebenenpolitik im Bereich Strom, in: EGI Working Papers Se- ries. Bd. 9. • Hooghe, L. und Marks, G. (2003) Unraveling the Central State, but how? Types of Multi-Level Governance, in: American Political Science Review, Vol. 97 (02), S. 233–243. • Jänicke, M. und Quitzow, R. (2017) Multi-Level Reinforcement in European Climate and Energy Governance: Mo- bilizing Economic Interests at the Sub-National Levels, in: Environmental Policy and Governance, Vol. 27 (2), S. 122–36. • Kampman, B., Blommerde, J. und Afman, M. (2016) The Potential of Energy Citizens in the European Union. Delft: CE Delft. • Lange, Ph. (2017) Sustainability Governance: Exploring the Potential of Governance Modes to Promote Sus- tainable Development. Sustainable Development in the 21st Century. Baden-Baden: Nomos. https://www.no- mos-shop.de/Lange-Sustainability-Governance/productview.aspx?product=29410. • Lüthi, S. und Wüstenhagen, R. (2012) The price of Policy Risk - Empirical Insights from Choice Experiments with 15
SCCER CREST White Paper 7 - Februar/2019 European Photovoltaic Project Developers, in: Energy Economics, Vol. 34 (4), S. 1001–11. • Müller, G. und Vogel, St. (2012) Kompetenzverteilung zwischen Bund und Kantonen auf den Gebieten der Ener- gie-, Umwelt- und Raumordnungspolitik. Erlinsbach/Fällanden. • Orehounig, K. (2017) Potenzial des Gebäudebereichs aus Sicht der Wissenschaft. Präsentation an der Wärmeta- gung in St. Gallen. • Prognos AG, Infras AG und TEP Energy GmbH. (2017) Analyse des schweizerischen Energieverbrauchs 2000-2016 nach Verwendungszwecken. Bern: Bundesamt für Energie. • Reimann, W., Bühlmann, E., Lehmann, M., Bade, St., Krämer, S., Ott, W., Montanari, D. und Ménard, M. (2016) Er- folgskontrolle Gebäudeenergiestandards 2014–2015. Schlussbericht. Bern: Bundesamt für Energie. • Rinscheid, A. (2018) Business Power and Citizen Preferences in Contested Policy Issues — The Case of Divesting from Nuclear Power. Working Paper, Universität St.Gallen. • Rinscheid, A. und Wüstenhagen, R. (2018) Divesting, Fast and Slow: Affective and Cognitive Drivers of Fading Voter Support for a Nuclear Phase-Out, in: Ecological Economics, Vol. 152 (Oktober), S. 51–61. • RKGB. 2018. Medienmitteilung Wasserzins: Sachlich und politisch richtiger Entscheid. Regierungskonferenz der Gebirgskantone. http://www.rkgk.ch/wp-content/uploads/2018/05/MM-Wasserzins-23_05_18_D-1.pdf. • Rohm, Ch. und Wurster, St. (2016) Volk oder Parlament: Wer entscheidet nachhaltiger? Eine vergleichende Un- tersuchung von Nachhaltigkeitsabstimmungen in der Schweiz, in: Swiss Political Science Review, Vol 22 (2), S. 185–212. • Sager, F. (2014) Infrastrukturpolitik: Verkehr, Energie und Telekommunikation, in: Handbuch der Schweizer Po- litik. Manuel de la politique Suisse, herausgegeben von Peter Knoepfel, 5. Aufl., Zürich: Verlag Neue Zürcher Zeitung, S. 721–748. • Sohre, A. (2014) Strategien in der Energie- und Klimapolitik: Bedingungen Strategischer Steuerung der Energie- wende in Deutschland und Großbritannien. Energiepolitik und Klimaschutz. Energy Policy and Climate Protec- tion. Wiesbaden: Springer VS. • Stadelmann-Steffen, I. und Dermont, C. (2016) Energie-Enquete 2016 - Erste Einblicke. Institut für Politikwissen- schaft, Universität Bern. https://ipwenergy.shinyapps.io/preferences/, 2016. • Swiss eMobility. (2018) Faktenblatt Elektromobilität in der Schweiz 2017/2018. https://www.swiss-emobility.ch/ assets/docs/Infothek/faktenblatt-emobilitaet_d.pdf. • Tabi, A. und Wüstenhagen, R. (2015) Befragung der Anwohner von möglichen Windparks in der Ostschweiz. Universität St.Gallen, Institut für Wirtschaft und Ökologie (IWÖ-HSG). • Tschirren, M. (2016) Den Städte- und Gemeindeartikel weiter denken. Stand und Perspektiven von Auslegung und Umsetzung von Art. 50 BV. Bern: Diplomarbeit, Institut für öffentliches Recht der Universität Bern. • Wüstenhagen, R., Karneyeva, Y., Ebers, A., Salm, S. und Hettich, P. (2017) Lowering The Financing Cost of Swiss Renewable Energy Infrastructure: Reducing the Policy Risk Premium and Attracting New Investor Types. Bern: Bundesamt für Energie BFE. • Wüstenhagen, R., Wolsink, M. und Bürer, M. J. (2007) Social acceptance of renewable energy innovation: An in- troduction to the concept, in: Energy Policy, Vol. 35 (5), S. 2683–91. 16
Sie können auch lesen