Schwerpunktsetzung Waldfonds: Aufforstung (inkl. Wildverbisschutz und Bodenbearbeitung) M1 Jungbestandspflege (M2) Erstdurchforstung (M2) ...
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Schwerpunktsetzung Waldfonds: Aufforstung (inkl. Wildverbisschutz und Bodenbearbeitung) M1 Jungbestandspflege (M2) Erstdurchforstung (M2) Vorbeugende Forstschutzmaßnahmen (M5) Bundesländerspezifische Einschränkungen 23.6.2021 1
Allgemeine Fördervoraussetzungen Ein Projektbeginn (rechtsverbindliche Auftragserteilung/Bestellung, Lieferung, Umsetzung) vor dem Einreichdatum bedeutet den Ausschluss von der Förderung (Rechnungsinhalte werden geprüft). Auf die online Beantragung erfolgt ein automatisiertes Antwortschreiben mit Datum – frühestmöglicher Zeitpunkt für die Anerkennung von Kosten Betriebe ab 100 Hektar Waldfläche: Vorlage von einschlägigen Informationen über die nachhaltige Waldbewirtschaftung aus einem Waldbewirtschaftungsplan oder einem gleichwertigen Instrument (Teilnahmebestätigung PEFC, Lageplan mit der Betriebsfläche, Angabe % Hochwald bzw. Niederwald)! 23.6.2021 2
Spezifische Voraussetzungen Maßnahme 1: – Bei Vorhaben gemäß Punkt 2.2.1 muss eine Bestätigung der Forstbehörde vorliegen, dass mindestens 20 % des forstwirtschaftlichen Potentials durch eines der nachstehend angeführten Ereignisse zerstört wurde. – Aufforstung: Mehr als 75 % der aufgeforsteten Pflanzen müssen sich an der natürlichen Waldgesellschaft orientieren, max. 25% Gastbaumarten sind möglich, Kontrolle auf Teilflächenebene Maßnahme 2: – Bei der Festlegung von Verjüngungs- und Pflegezielen wird ein mindestens 75 %iger Anteil von heimischen Baumarten berücksichtigt. – maximaler Förderbetrag von 200.000 € je Antragsteller/Begünstigtem und je Bundesland 23.6.2021 3
M 1: Wiederaufforstung und Pflegemaßnahmen nach Schadereignissen Art und Ausmaß der Förderung: – Zuschuss zu den Standardkosten im Ausmaß von 60 % auf allen Waldflächen bzw. 80 % auf Waldflächen mit mittlerer bis hoher Schutzfunktion (Funktionsflächenkennzahl beginnt mit 2 oder 3) 23.6.2021 4
M 2: Maßnahmen zur Regulierung der Baumartenzusammensetzung zur Entwicklung klimafitter Wälder Art und Ausmaß der Förderung: – Zuschuss zu den Standardkosten im Ausmaß von 80 % auf Waldflächen mit mittlerer bis hoher Schutz- oder Wohlfahrtsfunktion (erste Stelle oder zweite Stelle der Funktionsflächenkennzahl beinhaltet 2 oder 3) und 60 % auf allen anderen Waldflächen 23.6.2021 5
Unterschiede Fördersätze M1/M2 in Abhängigkeit der WEP-Funktionsziffer WEP KennZ. M1 M2 111 60 60 112 60 60 113 60 60 121 60 80 122 60 80 123 60 80 131 60 80 132 60 80 133 60 80 211 80 80 212 80 80 221 80 80 222 80 80 223 80 80 231 80 80 232 80 80 233 80 80 311 80 80 312 80 80 313 80 80 321 80 80 322 80 80 323 80 80 331 80 80 332 80 80 333 80 80 23.6.2021 6
Aufforstung I (M1) Grundsätzlich nur Wiederaufforstungen nach Katastrophen und bei Bestandesumwandlungen möglich Aufforstung: Mehr als 75 % der aufgeforsteten Pflanzen müssen sich an der natürlichen Waldgesellschaft orientieren, max. 25% Gastbaumarten sind möglich Robinie, Götterbaum, Eschenahorn werden nicht gefördert Aufforstung mit für den Standort geeigneten Herkünften – Prüfung erfolgt anhand der Herkunftsempfehlungen BFW – Sind die versetzten Herkünfte nicht in den Herkunftsempfehlungen enthalten ist ein eigener Nachweis (Standortsangepasstheit) notwendig Geförderte Flächen müssen bis zu Sicherung der Kultur auf eigene Kosten instand gehalten werden. Obergrenzen: Aufforstung mit max. 3.000 Stück pro Hektar 23.6.2021 7
Aufforstung II (M1) Orientierung an der natürlichen Waldgesellschaft Grundlage: „Die forstlichen Wuchsgebiete Österreichs“ Feststellung bzw. Ansprache der natürlichen Waldgesellschaft erfolgt durch die Forstaufsichtsstationen auf Grundlage der Beratungsbeilage „Spezifikation M1“ Laubwaldgesellschaften: – Aufforstung mit mindestens 50 % Laubhölzern Fichtenwald: – Aufforstung mit mindestens 30 % Mischbaumarten (z.B. Lärche) Restliche Waldgesellschaften: – Aufforstung mit jeweils 20% Anteil der Hauptbaumarten Bereits vorhandene Naturverjüngung von Leitbaumarten (z.B. Buche) auf den Aufforstungsflächen kann bei der Beurteilung der notwendigen Mischung berücksichtigt werden 23.6.2021 8
Seltene Baumarten / Einzelschutz (M1) Zu den seltenen Baumarten zählen: – Mannaesche, Bergulme, Spitzahorn, Wildbirne, Wildapfel, Eibe, Hopfenbuche, Elsbeere oder Speierling Max. 100 Stück pro Hektar Einzelschutz möglich, sofern nicht im Zuge der Aufforstung ein flächiger Zaunschutz beantragt wurde Zu bevorzugen sind abbaubare Stammschutzhüllen. In anderen Fällen sind diese Schutzeinrichtungen nach Erfüllung ihres Schutzzweckes umgehend aus dem Wald zu beseitigen; Nadelholz Korb / Zaungeflecht mind. 30 cm Durchmesser 23.6.2021 9
Flächiger Zaunschutz I (M1) Größe: – 0,5 ha max. – 1,0 ha max. bei mind. 60% Tannen, Eichen – Mindestabstand zwischen den Zaunflächen 100m Verpflichtung zum Abbau nach der Sicherung der Kultur Knotengeflecht Keine Zäunung bei Fichte rein Die vorhandene Wildart (siehe Abschusszahlen) ist entscheidend für die zu verwendende Zaunhöhe! 23.6.2021 10
Flächiger Zaunschutz II (M1) Rehwild: – 2 Standardkostensätze in Abhängigkeit der Hangneigung (< 30 % und > 30 %) – 1,6 m Höhe Rotwild: – 2,0 m Höhe Bild: BFI Spittal 23.6.2021 11
Aufforstung – Standardkosten (M1) Maßnahme Standardkosten € Einheit Fichte 1,70 Stk. Tanne 3,10 Stk. sonst. Nh 2,50 Stk. Zirbe 3,80 Stk. Laubholz 3,50 Stk. Seltene Baumarten 100 Stk / ha 6,80 Stk. Einzelschutz seltene BA - 100 Stk./ha 5,40 Stk. Sträucher Waldrand 5,50 Stk. Sträucher Waldrand m. Pflock (2,5 x 2,5 cm) 6,40 Stk. Kontrollzaun 50 lfm 700,00 Stk. flächiger Zaunschutz Rehwild < 30 % Hangneigung WF 6,00 lfm flächiger Zaunschutz Rehwild > 30 % Hangneigung WF 8,00 lfm flächiger Zaunschutz Rotwild WF 15,00 lfm Bodenbearbeitung / Mulchen 1.400,00 ha 23.6.2021 12
Nachweise (M1): Saldierte Pflanzenrechnung Saldierte Rechnung für Wildverbissschutzmittel – Wiederverwendung von Zäunen ist grundsätzlich möglich: Rechnung für Zaunabbau oder bei älteren Zaunflächen Nachweis der geförderten Zaunfläche (Lageplan) 23.6.2021 13
Jungbestandspflege (M2) ist eine wirkungsvolle Reduktion der Stammzahl bis 10 m Oberhöhe; flächige Stammzahlreduktion oder Strukturpflege mittels Pflegezellen oder Mischwuchsregulierung oder positive/negative Auslese. Die Grünbiomasse muss im Bestand verbleiben (Abzopfen und Grobentasten). Forstschutzvorkehrungen sind jedenfalls einzuhalten (Trennschnitte) und die Mischbaumarten sind möglichst zu begünstigen. anrechenbaren Investitionskosten (Standardkosten): – Standardkosten 1.650,- Euro/ha 23.6.2021 14
Erstdurchforstung (M2) Oberhöhe des Bestandes bis 20 m: Entnahmen von Bäumen zur Begünstigung der Z-Stämme (Markierung = Auszeige) oder Mischbaumarten, oder zur Erhöhung der Bestandesstabilität; Die Grünbiomasse muss im Bestand verbleiben (Abzopfen und Grobentasten). Ausnahme: behördlicher Auftrag zur Entfernung; Forstschutzvorkehrungen sind jedenfalls einzuhalten (Trennschnitte, rechtzeitige Holzabfuhr/ Bekämpfungsmaßnahmen); Pflegliche Nutzung wird vorausgesetzt; Anrechenbaren Investitionskosten (Standardkosten) – Standardkosten 1.650,- Euro/ha (Durchforstung motormanuell) – Standardkosten 3.250,- Euro / ha (Durchforstung mit Tragseilgerät) – Für Harvestereinsätze gibt es keine Standardkosten! 23.6.2021 15
Vorbeugende Forstschutzmaßnahmen (M5) Aufarbeitung und Behandlung bzw. Entfernung von Einzelschäden Forstschutztechnische Notwendigkeit wird durch die FAST bestätigt Max. 50 Festmeter pro Jahr und Betrieb Nachweise: – Holzabmaßen bzw. Holzabrechnungen Standardkosten: – 32 Euro/EFM – Förderungssatz 80% 23.6.2021 16
Bundesländerspezifische Einschränkungen In Kärnten nicht angeboten werden: – Kulturpflege nach Aufforstung 3 x-iger Einsatz M1/M2/M8 – Rüsselkäferbekämpfung auf der Fläche M5 – Fangbaumvorlage Durchmesser < 25 cm(Mehrkostenmodell) Durchmesser > 25 cm(Mehrkostenmodell) 23.6.2021 17
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