Schwerpunktsetzung Waldfonds: Aufforstung (inkl. Wildverbisschutz und Bodenbearbeitung) M1 Jungbestandspflege (M2) Erstdurchforstung (M2) ...

 
WEITER LESEN
Schwerpunktsetzung Waldfonds: Aufforstung (inkl. Wildverbisschutz und Bodenbearbeitung) M1 Jungbestandspflege (M2) Erstdurchforstung (M2) ...
Schwerpunktsetzung Waldfonds:

 Aufforstung (inkl. Wildverbisschutz und
  Bodenbearbeitung) M1
 Jungbestandspflege (M2)
 Erstdurchforstung (M2)
 Vorbeugende Forstschutzmaßnahmen (M5)
 Bundesländerspezifische Einschränkungen

23.6.2021                                   1
Schwerpunktsetzung Waldfonds: Aufforstung (inkl. Wildverbisschutz und Bodenbearbeitung) M1 Jungbestandspflege (M2) Erstdurchforstung (M2) ...
Allgemeine Fördervoraussetzungen
    Ein Projektbeginn (rechtsverbindliche Auftragserteilung/Bestellung,
     Lieferung, Umsetzung) vor dem Einreichdatum bedeutet den Ausschluss
     von der Förderung (Rechnungsinhalte werden geprüft).

    Auf die online Beantragung erfolgt ein automatisiertes Antwortschreiben mit
     Datum – frühestmöglicher Zeitpunkt für die Anerkennung von Kosten

    Betriebe ab 100 Hektar Waldfläche: Vorlage von einschlägigen
     Informationen über die nachhaltige Waldbewirtschaftung aus einem
     Waldbewirtschaftungsplan oder einem gleichwertigen Instrument
     (Teilnahmebestätigung PEFC, Lageplan mit der Betriebsfläche, Angabe % Hochwald
     bzw. Niederwald)!

23.6.2021                                                                             2
Schwerpunktsetzung Waldfonds: Aufforstung (inkl. Wildverbisschutz und Bodenbearbeitung) M1 Jungbestandspflege (M2) Erstdurchforstung (M2) ...
Spezifische Voraussetzungen
 Maßnahme 1:
       – Bei Vorhaben gemäß Punkt 2.2.1 muss eine Bestätigung der Forstbehörde
         vorliegen, dass mindestens 20 % des forstwirtschaftlichen Potentials durch eines
         der nachstehend angeführten Ereignisse zerstört wurde.
       – Aufforstung: Mehr als 75 % der aufgeforsteten Pflanzen müssen sich an der
         natürlichen Waldgesellschaft orientieren, max. 25% Gastbaumarten sind
         möglich, Kontrolle auf Teilflächenebene
 Maßnahme 2:
       – Bei der Festlegung von Verjüngungs- und Pflegezielen wird ein mindestens 75
         %iger Anteil von heimischen Baumarten berücksichtigt.
       – maximaler Förderbetrag von 200.000 € je Antragsteller/Begünstigtem und je
         Bundesland

23.6.2021                                                                               3
Schwerpunktsetzung Waldfonds: Aufforstung (inkl. Wildverbisschutz und Bodenbearbeitung) M1 Jungbestandspflege (M2) Erstdurchforstung (M2) ...
M 1: Wiederaufforstung und
Pflegemaßnahmen nach Schadereignissen
 Art und Ausmaß der Förderung:
       – Zuschuss zu den Standardkosten im Ausmaß von 60 % auf
         allen Waldflächen bzw. 80 % auf Waldflächen mit mittlerer
         bis hoher Schutzfunktion (Funktionsflächenkennzahl
         beginnt mit 2 oder 3)

23.6.2021                                                        4
M 2: Maßnahmen zur Regulierung der
Baumartenzusammensetzung zur Entwicklung
klimafitter Wälder

 Art und Ausmaß der Förderung:
       – Zuschuss zu den Standardkosten im Ausmaß von 80 %
         auf Waldflächen mit mittlerer bis hoher Schutz- oder
         Wohlfahrtsfunktion (erste Stelle oder zweite Stelle der
         Funktionsflächenkennzahl beinhaltet 2 oder 3) und 60 %
         auf allen anderen Waldflächen

23.6.2021                                                          5
Unterschiede Fördersätze M1/M2 in Abhängigkeit der WEP-Funktionsziffer

   WEP KennZ.   M1   M2
      111       60   60
      112       60   60
      113       60   60
      121       60   80
      122       60   80
      123       60   80
      131       60   80
      132       60   80
      133       60   80
      211       80   80
      212       80   80
      221       80   80
      222       80   80
      223       80   80
      231       80   80
      232       80   80
      233       80   80
      311       80   80
      312       80   80
      313       80   80
      321       80   80
      322       80   80
      323       80   80
      331       80   80
      332       80   80
      333       80   80

    23.6.2021                                                            6
Aufforstung I (M1)
    Grundsätzlich nur Wiederaufforstungen nach Katastrophen und bei
     Bestandesumwandlungen möglich
    Aufforstung: Mehr als 75 % der aufgeforsteten Pflanzen müssen sich an der
     natürlichen Waldgesellschaft orientieren, max. 25% Gastbaumarten sind möglich
    Robinie, Götterbaum, Eschenahorn werden nicht gefördert
    Aufforstung mit für den Standort geeigneten Herkünften
       –    Prüfung erfolgt anhand der Herkunftsempfehlungen BFW
       –    Sind die versetzten Herkünfte nicht in den Herkunftsempfehlungen enthalten ist ein eigener Nachweis
            (Standortsangepasstheit) notwendig
    Geförderte Flächen müssen bis zu Sicherung der Kultur auf eigene Kosten instand
     gehalten werden.
    Obergrenzen: Aufforstung mit max. 3.000 Stück pro Hektar

23.6.2021                                                                                                         7
Aufforstung II (M1)
    Orientierung an der natürlichen Waldgesellschaft
    Grundlage: „Die forstlichen Wuchsgebiete Österreichs“
    Feststellung bzw. Ansprache der natürlichen Waldgesellschaft erfolgt durch die
     Forstaufsichtsstationen auf Grundlage der Beratungsbeilage „Spezifikation M1“
    Laubwaldgesellschaften:
       –    Aufforstung mit mindestens 50 % Laubhölzern
    Fichtenwald:
       –    Aufforstung mit mindestens 30 % Mischbaumarten (z.B. Lärche)
    Restliche Waldgesellschaften:
       –    Aufforstung mit jeweils 20% Anteil der Hauptbaumarten

    Bereits vorhandene Naturverjüngung von Leitbaumarten (z.B. Buche) auf den
     Aufforstungsflächen kann bei der Beurteilung der notwendigen Mischung
     berücksichtigt werden

23.6.2021                                                                             8
Seltene Baumarten / Einzelschutz (M1)
 Zu den seltenen Baumarten zählen:
    – Mannaesche, Bergulme, Spitzahorn, Wildbirne, Wildapfel, Eibe,
      Hopfenbuche, Elsbeere oder Speierling
 Max. 100 Stück pro Hektar
 Einzelschutz möglich, sofern nicht im Zuge der Aufforstung ein
  flächiger Zaunschutz beantragt wurde
 Zu bevorzugen sind abbaubare Stammschutzhüllen. In anderen
  Fällen sind diese Schutzeinrichtungen nach Erfüllung ihres
  Schutzzweckes umgehend aus dem Wald zu beseitigen;
 Nadelholz Korb / Zaungeflecht mind. 30 cm Durchmesser

23.6.2021                                                             9
Flächiger Zaunschutz I (M1)
 Größe:
   – 0,5 ha max.
   – 1,0 ha max. bei mind. 60% Tannen, Eichen
   – Mindestabstand zwischen den Zaunflächen 100m
 Verpflichtung zum Abbau nach der Sicherung der Kultur
 Knotengeflecht
 Keine Zäunung bei Fichte rein
 Die vorhandene Wildart (siehe Abschusszahlen) ist
  entscheidend für die zu verwendende Zaunhöhe!
23.6.2021                                                 10
Flächiger Zaunschutz II (M1)
 Rehwild:
       – 2 Standardkostensätze in
         Abhängigkeit der Hangneigung
         (< 30 % und > 30 %)
       – 1,6 m Höhe

 Rotwild:
       – 2,0 m Höhe

                                        Bild: BFI Spittal

23.6.2021                                                   11
Aufforstung – Standardkosten (M1)
 Maßnahme                                             Standardkosten €   Einheit
 Fichte                                                     1,70           Stk.
 Tanne                                                      3,10           Stk.
 sonst. Nh                                                  2,50           Stk.
 Zirbe                                                      3,80           Stk.
 Laubholz                                                   3,50           Stk.
 Seltene Baumarten 100 Stk / ha                             6,80           Stk.
 Einzelschutz seltene BA - 100 Stk./ha                      5,40           Stk.
 Sträucher Waldrand                                         5,50           Stk.
 Sträucher Waldrand m. Pflock (2,5 x 2,5 cm)                6,40           Stk.
 Kontrollzaun 50 lfm                                       700,00          Stk.
 flächiger Zaunschutz Rehwild < 30 % Hangneigung WF         6,00           lfm
 flächiger Zaunschutz Rehwild > 30 % Hangneigung WF         8,00           lfm
 flächiger Zaunschutz Rotwild WF                            15,00          lfm

 Bodenbearbeitung / Mulchen                               1.400,00         ha

23.6.2021                                                                          12
Nachweise (M1):

 Saldierte Pflanzenrechnung
 Saldierte Rechnung für Wildverbissschutzmittel
       – Wiederverwendung von Zäunen ist grundsätzlich
         möglich:
             Rechnung für Zaunabbau oder bei älteren
              Zaunflächen Nachweis der geförderten Zaunfläche
              (Lageplan)

23.6.2021                                                   13
Jungbestandspflege (M2)
 ist eine wirkungsvolle Reduktion der Stammzahl bis 10 m Oberhöhe;
 flächige Stammzahlreduktion oder Strukturpflege mittels
  Pflegezellen oder Mischwuchsregulierung oder positive/negative
  Auslese.
 Die Grünbiomasse muss im Bestand verbleiben (Abzopfen und
  Grobentasten).
 Forstschutzvorkehrungen sind jedenfalls einzuhalten (Trennschnitte)
  und die Mischbaumarten sind möglichst zu begünstigen.

 anrechenbaren Investitionskosten (Standardkosten):
       – Standardkosten 1.650,- Euro/ha

23.6.2021                                                          14
Erstdurchforstung (M2)
    Oberhöhe des Bestandes bis 20 m:
    Entnahmen von Bäumen zur Begünstigung der Z-Stämme (Markierung =
     Auszeige) oder Mischbaumarten, oder zur Erhöhung der
     Bestandesstabilität;
    Die Grünbiomasse muss im Bestand verbleiben (Abzopfen und
     Grobentasten). Ausnahme: behördlicher Auftrag zur Entfernung;
    Forstschutzvorkehrungen sind jedenfalls einzuhalten (Trennschnitte,
     rechtzeitige Holzabfuhr/ Bekämpfungsmaßnahmen); Pflegliche Nutzung
     wird vorausgesetzt;
    Anrechenbaren Investitionskosten (Standardkosten)
       – Standardkosten 1.650,- Euro/ha (Durchforstung motormanuell)
       – Standardkosten 3.250,- Euro / ha (Durchforstung mit Tragseilgerät)
       – Für Harvestereinsätze gibt es keine Standardkosten!

23.6.2021                                                                     15
Vorbeugende Forstschutzmaßnahmen (M5)

 Aufarbeitung und Behandlung bzw. Entfernung von
  Einzelschäden
 Forstschutztechnische Notwendigkeit wird durch die
  FAST bestätigt
 Max. 50 Festmeter pro Jahr und Betrieb
 Nachweise:
       – Holzabmaßen bzw. Holzabrechnungen
 Standardkosten:
       – 32 Euro/EFM – Förderungssatz 80%

23.6.2021                                              16
Bundesländerspezifische Einschränkungen

 In Kärnten nicht angeboten werden:
   – Kulturpflege nach Aufforstung 3 x-iger Einsatz
             M1/M2/M8
       – Rüsselkäferbekämpfung auf der Fläche
             M5
       – Fangbaumvorlage
             Durchmesser < 25 cm(Mehrkostenmodell)
             Durchmesser > 25 cm(Mehrkostenmodell)

23.6.2021                                             17
Sie können auch lesen