Schwimmende Häuser und Hausboote auf dem Eilbekkanal - Projektinformation zum Auswahlverfahren

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Schwimmende Häuser und Hausboote auf dem Eilbekkanal - Projektinformation zum Auswahlverfahren
Schwimmende Häuser
und Hausboote auf dem Eilbekkanal

Projektinformation zum Auswahlverfahren

Teil 1: Hausboote für Hamburg
Teil 2: Auswahlverfahren Eilbekkanal

Stand 25. September 2006
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1   Hausboote und Schwimmende Häuser für Hamburg

Mit Hausbooten werden gemeinhin Amsterdam und Kopenhagen, viel-
leicht auch London oder Paris in Verbindung gebracht, nicht aber deut-
sche Städte. In Hamburg gibt es bei genauerer Betrachtung zwar mehr
Hausboote als die meisten Hamburger vermuten - nämlich ein schwimmen-
des Übergangswohnheim im Fischereihafen, Museums- und Hotelschiffe,
Wohnschiffe im Flusssystem der Bille, schwimmende hafengewerbliche
Nutzungen u.a. im Spreehafen und sogar eine schwimmende Kirche - den-
noch blieb ihre Verbreitung und Bedeutung in Hamburg, wie auch in anderen
deutschen Städten, bislang vergleichsweise gering. Dabei wird das Phänomen
von deutschen Städtetouristen im Ausland durchaus positiv wahrgenommen.
Kanäle und Flüsse, die einst dem Wirtschaftsverkehr dienten, bleiben oder
werden neu belebt – „es gibt etwas zu schauen“. Betrachter sind fasziniert
von den schwimmenden (Im)Mobilien, die ein Haus ersetzen und von einem
unkonventionellem Leben erzählen.

Hamburger Hausbootinitiative
Unter der Überschrift „Hamburg – Wachsende Stadt“ wurde 2003 ein
Ideenwettbewerb durchgeführt, an dem sich jeder Bürger beteiligen konnte.
Durch eine Jury wurde (u.a.) die Idee „Schwimmende Häuser“ gekürt. Dies
war Anlass für den Senat an die Behörde für Stadtentwicklung und Umwelt
(BSU) einen entsprechenden Prüfauftrag zu richten. Durch die Recherchen
wurde deutlich, dass privates Investitionsinteresse besteht. Seit 2003 gingen
beim Amt für Landesplanung ca. 500 Einzelanfragen nach Liegeplätzen für
Hausboote und Schwimmende Häuser ein. Diese Anziehungskraft für Nutzer
und Investoren ist eine wichtige Umsetzungsvoraussetzung. Wesentlicher
erscheint für Hamburg jedoch die Aussicht, dieses Investitionsinteresse sinn-
voll zu kanalisieren und für gesamtstädtische Interessen nutzbar zu machen:
• Wie in Amsterdam können Uferzonen durch Hausboote und
    Schwimmende Häuser belebt werden und an Komplexität und
    Erlebniswert gewinnen,
• Die Stadt kann sich mit einer unkonventionellen Facette im Bereich

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„Stadtbild / Architektur“ präsentieren, die Hamburgs Bezug zum Wasser
    unterstreicht.
•   Bislang abgelegene und im Zuge des Strukturwandels wenig genutzte
    Wasser- und Uferlagen sowie Stadtteile mit Entwicklungsbedarf können
    durch Schwimmende Häuser Impulse erfahren und aufgewertet werden.
•   Im Sinne einer „Bürgerstadt“ begünstigen schwimmende Häuser -
    wie landseitig kleine Parzellen – eine Vielzahl von „kleinen“ Akteuren
    und damit ein kleinteiliges Umsetzen von Bürgerideen und privatem
    Engagement, das sich positiv auf das Stadtteilleben auswirken kann.
    Darüber hinaus sind leichter noch als auf dem Land temporäre Nutzungen
    realisierbar. Gleichzeitig entstehen auch Risiken, denen mit einer geeigne-
    ten Planung und Rahmensetzung begegnet werden muss:
•   Es darf zu keiner übermäßigen Privatisierung von Wasserflächen kommen.
•   Beeinträchtigungen des Naturhaushaltes, der landschaftlichen oder stadt-
    räumlichen Qualität sowie sonstiger wichtiger Belange müssen vermieden
    werden.
•   Und nicht zuletzt müssen notwendige Sicherheitsstandards für Nutzungen
    auf dem Wasser kontrolliert und eingehalten werden.

Ausgangpunkt der Untersuchung der Behörde für Stadtentwicklung und
Umwelt war die Frage: Wie können die Realisierungsbedingungen von
Hausbooten und Schwimmenden Häusern verbessert werden?

Vereinfachung der Genehmigungsanforderungen
Im Gegensatz zu den Niederlanden, wo Hausboote meistens ähnlich wie
Schiffe behandelt werden, müssen in Deutschland bei der Genehmigung
neben dem Wasserrecht auch das Bauplanungsrecht und in einigen
Bundesländern darüber hinaus Bauordnungsrecht beachtet werden. Dies
ist einer der Gründe für die schwierigeren Voraussetzungen, in Deutschland
Hausboote zu realisieren. In Hamburg hat man darauf verzichtet, Hausboote
und Schwimmende Häuser der Landesbauordnung zu unterstellen, um u.a.
den Umbau vormaliger Schiffe zu Hausbooten zu erleichtern. Wichtige Ziele
der Bauordnung, wie z.B. der Brandschutz, werden in Hamburg im Zuge der

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wasserrechtlichen Genehmigung geprüft. Dabei bleibt ein größeres Spektrum
möglicher Wege, als dies bei unmittelbarer Anwendung der Bauordnung
der Fall wäre. Auf diese Weise können auch Sicherheitskonzepte aus dem
Schiffsbau Anwendung finden.

Neue Liegeplätze
Angesichts des großen Anteils an Wasserflächen (8%) am Hamburger
Stadtgebiet wird das Mengenpotenzial leicht überschätzt. Die Untersuchung
hat ergeben, dass leider nur vergleichsweise wenige Standorte als geeig-
net ausgewiesen werden können. Dies gilt insbesondere für Standorte, die
auch zum Wohnen geeignet sind. Denn eine Wohnnutzung innerhalb des
Hafengebietes oder in der Nachbarschaft von Gewerbe ist auch aus rechtli-
chen Gründen kaum möglich.

Neue Angebote zum Wohnen auf dem Wasser können voraussichtlich in
einigen Kanälen von Bille und Alster sowie in Harburg und Bergedorf geschaf-
fen werden. An einigen Stellen stehen sie in Flächenkonkurrenz mit dem
Wassersport. Hier ist ein Interessenausgleich zu finden.

Erschwerend ist in Hamburg, dass viele der Wasserflächen nur über
Grünanlagen oder Privatgrundstücke zu erreichen sind. An nur wenigen
Stellen – wie z.B. im Eilbekkanal - bieten sich so günstige Voraussetzungen
wie in Amsterdam, wo die meisten der Wasserwege von öffentlichen Straßen
gesäumt sind, von denen aus Hausboote einfach erschlossen werden können.

Schwimmendes Haus, Hausboot oder Lieger?
Vielleicht haben Sie sich schon gefragt, was ein Hausboot von einem
Schwimmenden Haus unterscheidet? Die Übergänge sind fließend und die
Begriffe werden häufig synonym verwendet. Wie die Bezeichnungen bereits
nahe legen, sind Hausboote ihrer Erscheinung nach mehr der Wasserwelt
zugehörig, während die Morphologie von Schwimmenden Häusern der
Festlandswelt entlehnt ist. Und noch eine zweite Definition findet biswei-
len Verwendung: Schwimmende Häuser sind Aufbauten auf einem Ponton,

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während bei Hausbooten der Verdrängungskörper (Rumpf) als Nutzraum
Verwendung findet. Mit der Suche nach neuen Liegeplatzmöglichkeiten
wurde deutlich, dass sich in Hamburg die meisten der potenziellen Plätze
in Kanälen befinden. Häufig ist hier eine lang gestreckte und damit
(haus)bootartige Form allein auf Grund der Kanalabmessungen erforderlich.
Wenn notwendige Brückenpassagen zu einer geringen Gesamthöhe zwin-
gen, erweist es sich als günstig den Verdrängungskörper zu nutzen und das
Fußbodenniveau - wie bei einem (Haus)Boot – unter den Wasserspiegel zu
legen.

Der Begriff Lieger ist hamburgspezifisch. Gemäß der Hamburger
Hafenverkehrsordnung sind Lieger ortsfestgemachte Schwimmkörper, die
insbesondere als Wohn-, Büro-, Aufenthalts- oder Versammlungsräume, als
Restaurationsbetrieb, Werkstatt oder Lagerraum verwendet werden. Sie
gelten im Falle der Überführung als Fahrzeuge. Schwimmende Häuser und
Hausboote sind dem entsprechend Lieger.

Sicherheit und Ordnung
Unter den neuen Hausbooten dürfen freilich keine vom Sinken bedrohten
Kähne sein. Dies wird durch eine Reihe von Vorschriften sichergestellt, denn
nur derjenige bekommt eine Genehmigung, der die technischen Auflagen
erfüllt. U.a. ist ein regelmäßig zu erneuernder Schwimmfähigkeitsnachweis zu
erbringen und ein Anschluss an die städtische Abwasserkanalisation nachzu-
weisen.

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1.1 Eignungskarte
In der so genannten Eignungskarte sind geeignete Flächen für Hausboote
bzw. schwimmende Häuser dargestellt. Hier finden Sie in orange
Eignungsflächen, die für alle nicht störenden Nutzungen, d.h. auch zum
Wohnen, in Frage kommen, und in beige Flächen, die sich - zumeist wegen
benachbarten Gewerbes - nur für unempfindliche Nutzungen und damit
nicht zum Wohnen eignen. Einige wenige dieser Flächen (A1, M 1, M 12, M
13) liegen im Hafengebiet. Mit Fußnoten ist gekennzeichnet, ob sie dort
langfristig verbleiben (Å) oder aus dem Hafengebiet entlassen werden sol-
len (Ç). Im Bereich von Eignungsflächen innerhalb des Hafengebietes sind
aus rechtlichen Gründen lediglich Nutzungen zulässig, die Hafenzwecken
dienen (z.B. Hafenschifffahrt, Schiffsbaubetriebe, Bootslagereien etc.). Für
die mit Fragezeichen gekennzeichneten Flächen besteht hinsichtlich ihrer
Eignung noch Klärungsbedarf, bis auf weiteres können hier noch keine
Plätze genehmigt werden. Viele der Hamburger Kanäle grenzen direkt an
Privatgrundstücke und sind zumeist nur über diese zu erreichen. Diese
Flächen stellen ein Angebot für die jeweiligen Anlieger dar, bzw. setzen
für interessierte Dritte eine Übereinkunft mit dem jeweiligen Kanalanlieger
voraus, da jedes Hausboot auch über Land erreichbar sein muss. Für alle
Eignungsflächen gilt, dass notwendige Leitungsmedien bis an die Liegestellen
herangeführt werden müssen. Bei Flächen, die direkt an öffentliche Straßen
angrenzen, ist dies zumeist mit vergleichsweise geringem Aufwand möglich.
In anderen Fällen ist die Bildung von Liegeplatzgemeinschaften sinnvoll, um
Infrastrukturmaßnahmen gemeinsam zu finanzieren.

Besonders hervorgehoben sind die Pilotflächen Hochwasserbassin und
Eilbekkanal. Ausführliche Informationen zum Pilotprojekt Eilbekkanal bekom-
men Sie im Abschnitt 2. Das Pilotprojekt Hochwasserbassin ist mit insge-
samt 15 Hausbooten ist bereits in einem fortgeschrittenerem Stadium; ein
Auswahlverfahren für die Hausbootplätze und deren Erschließung hat für
diese Fläche bereits stattgefunden.

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1.2 Genehmigungsleitfaden

Für die Eignungsflächen, die nicht wie beim Eilbekkanal über ein spezi-
elles Bewerbungsverfahren vergeben werden, ist die jeweils zuständige
Wasserbehörde Anlaufstelle für Interessenten. Welche Dienststelle für das
jeweilige Gewässer zuständige Wasserbehörde ist, erfahren Sie bei Ihrem
Bezirksamt. Bevor Sie Kontakt aufnehmen, sollten Sie die Eignungsfläche, die
Sie im Speziellen interessiert, selbst in Augenschein nehmen und beurteilen,
ob beispielsweise Vereinbarungen mit privaten Grundstückseigentümern
erforderlich sind, um die erforderliche landseitige Erschließung sicherzustellen.

Ganz überwiegend sind die für Hausboote in Frage kommenden
Wasserflächen öffentlich (so auch der Eilbekkanal). Sie werden in Hamburg
nicht verkauft, auch nicht verpachtet, sondern sondergenutzt. Mit der
Gestattung einer über den Gemeingebrauch hinausgehenden Nutzung
wird eine jährlich zu entrichtende Sondernutzungsgebühr fällig (vgl. Kosten).
Die Vergabe des Sondernutzungsrechtes erfolgt durch die zuständige
Wasserbehörde im Zuge der wasserrechtlichen Genehmigung.

Im Zusammenhang mit der wasserrechtlichen Genehmigung holt die zustän-
dige Wasserbehörde Stellungnahmen von anderen Dienststellen ein. Seitens
des bezirklichen Bauamtes ist dabei das Vorhaben auch bauplanungsrechtlich
nach Baugesetzbuch zu betrachten. Zu beachten ist, dass die Hamburgische
Bauordnung nicht für schwimmende Anlagen gültig ist, dass aber das
Erreichen wichtiger Ziele der Hamburgischen Bauordnung (z.B. Brandschutz)
mit der wasserrechtlichen Genehmigung nachgewiesen wird.

Wenn für den landseitigen Zugang zum Hausboot öffentliche Straßen- oder
Grünflächen beansprucht werden - z.B. für das Auflager des Zugangssteges
oder für private Leitungen – muss unabhängig von der wasserrechtlichen
Genehmigung mit dem zuständigen Bezirksamt hierfür eine separate Sonder
nutzungsvereinbarung getroffen werden.

Über die detaillierten Anforderungen, die je nach Gewässer und Standort
differieren können, werden Sie im Zuge des jeweiligen Verfahrens informiert.
Wesentliche Anforderungen sind u.a.:
• Schwimmfähigkeitsnachweis, erbracht durch einen anerkannten
    Sachverständigen oder eine anerkannte Zertifizierungsorganisation
• Havarieversicherung
• Beachtung der Belange sowie Akzeptanz anderer Wassernutzungen, z.B.
    Wassersport, Schiffsverkehr
• Anschluss ans städtische Abwassersiel
• Sichere Befestigung
• Ausreichender Brandschutz (Abnahme durch die Feuerwehr)
• Landseitiger Rettungsweg
• Brücken- und Schleusengängigkeit des Hausbootes, u.a. zur Wartung in
    einer Werft

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•    Gestalterische Eignung
•    Verbindliche Angaben zur beabsichtigten Nutzung

Besondere Bedingungen gelten im Hafengebiet, wo an Stelle des allgemei-
nen Bauplanungsrechtes das Hafenentwicklungsgesetz gilt. Entsprechend
des Hafenentwicklungsgesetzes dürfen (mit wenigen Ausnahmen) dort
ausschließlich Nutzungen realisiert werden, die den Hafenzwecken dienen.
Insbesondere eine Wohnnutzung ist im Hafengebiet nicht zulässig. Zuständig
für Hausboote im Hafengebiet ist die bei der Hamburg Port Authority ange-
siedelte Wasserbehörde.

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1.3 Kosten

Erschließungskosten für Hausbootplätze sind grundsätzlich von den
Antragstellern zu übernehmen. An Stellen, wo ein Investor die Erschließung
von mehreren Hausbootplätzen übernimmt und betreibt, ist an diesen
eine entsprechende Pacht zu entrichten. Unabhängig davon fällt für die
Sondernutzung öffentlicher Land- und Wasserflächen eine städtische Gebühr
an. Sie beträgt derzeit für Wasserflächen 5 € pro qm überdeckte Fläche und
Jahr. Da dieser Betrag sehr gering und nicht kostendeckend ist, ist in den
nächsten Jahren von einer moderaten Erhöhung auszugehen. Weitere Kosten
fallen für notwendige Versicherungen und für den regelmäßig zu erneuern-
den Schwimmfähigkeitsnachweis an.

Spezielle Förderungen für Hausboote sind uns nicht bekannt. Ob
Fördermöglichkeiten für Häuser auf Hausboote übertragbar sind, ist bei den
jeweiligen Fördergebern zu erfragen. Bei Hausbootarchitekten (wir dürfen aus
rechtlichen Gründen keine Empfehlungen abgeben) können Sie sich über die
voraussichtlichen Kosten und Finanzierungsmöglichkeiten kundig machen.

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Ausloberin

Freie und Hansestadt Hamburg
Behörde für Stadtentwicklung und Umwelt . Amt für Landesplanung
Ansprechpartnerin Micaela Perner-Hofmann
Alter Steinweg 4
20459 Hamburg

Verfahrenskoordination

luchterhandt.stadtplanung
Daniel Luchterhandt . David Senger
Telemannstrafle 22
20255 Hamburg
Tel.: +49 (0)40-63940829
Fax: +49 (0)40-42106265

www.luchterhandt.de

Internetseite zum Projekt

www.hausboote-auf-dem-eilbekkanal.de
info@hausboote-auf-dem-eilbekkanal.de

Hamburg im September 2006
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