Seminarbroschüre 2018 - Wer vorsorgt, muss sich nicht um seine Zukunft sorgen - Glauser+Partner
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Wir arbeiten für Sie
Roland Kuonen
Finanzplaner mit eidg. Fachausweis
eidg. dipl. Bankfachexperte
Roland Kuonen und seine Frau Ruth
wohnen in Ried bei Brig. Ihre Kinder
Sebastian und Maria sind dabei, ihre
Ausbildung in der Deutschschweiz
abzuschliessen. Für Roland steht
das Wohl seiner Familie an erster Stelle. Aktive Erholung findet
er beim Wandern, Tennis spielen, Curlen und Ski fahren.
Sehr gerne liest er Zeitungen und Biographien. Er ist vielseitig
interessiert und engagiert sich auch im öffentlichen Leben.
W
ir arbeiten Sein liebster Rückzugsort ist die Nideralpe beim Simplonpass,
wo die Familie eine sehr alte Alphütte besitzt.
weder für eine Markus Glauser
eidg. dipl. Betriebsökonom HWV
Bank noch eidg. dipl. Versicherungsexperte
Markus Glauser lebt mit seiner Lebens
für eine partnerin und den vier Kindern in
einer wunderbaren Patchworkfamilie.
Versicherung –
Er ist ein Bewegungsmensch und
liebt es täglich mit seinem Velo ins
Büro zu fahren und so auch den Wandel der Jahreszeiten intensiv
sondern zu erleben. Fitness-Boxen, Fliegenfischen und Skifahren übt er
mit Leidenschaft aus. Zunehmend interessiert er sich für philo-
ausschliesslich
sophische Fragestellungen und findet es spannend alleine oder
mit Freunden über sich und das Leben zu reflektieren.
für Sie! Oliver Grob
Kaufmann HKG
eidg. dipl. Finanzplanungsexperte
Oliver Grob lebt mit seiner Familie in
Meikirch. Für Abwechslung fernab
vom Alltag sorgen seine schon fast
erwachsenen Töchter, die immer
wieder frischen Wind in die Familie
bringen. Zu seinem Wohlbefinden braucht er Bewegung, daher
ist er oft joggend, auf dem Velo oder Bike und neuerdings
auch auf dem SUP oder den Schneeschuhen anzutreffen. Zur
Entspannung trägt sein Garten mit frischen Beeren, Früchten
und Blumen, ein Apéro an der Sonne sowie gerne auch mal ein
Moment vor dem Fernseher bei. Seine Inspiration holt er sich
auf Reisen und bei spannenden Gesprächen.
Thomas Ritschard
Betriebsökonom FH
Thomas Ritschard lebt mit seiner Fa-
milie in Herrenschwanden bei Bern.
Er schätzt Gaumenfreuden wie guten
Wein und feines Essen. Als Hobby-
Koch verwöhnt er gerne Familie und
Freunde mit neuen Kreationen. Auch
auf Reisen darf es abwechslungsreich sein: Eine Rucksack-Tour
in den Schweizer Bergen vermag ihn ebenso zu begeistern wie
eine ferne Destination, in der es eine andere Kultur zu entde-
cken gibt. Sportlich verausgabt er sich am liebsten beim Tennis,
Fussball oder auf der Ski-Piste.Referenzen und weitere Unsere Kernkompetenz
Informationen finden Sie hier:
www.glauserpartner.ch Finanzielle Pensionsplanung
Unabhängige, individuelle Beratung
Wir beraten Sie individuell zu Ihren Finanzen im
Hinblick auf den Ruhestand. Dabei müssen
verschiedene Bereiche berücksichtigt werden:
steuerliche, ehe- und erbrechtliche Aspekte wie
auch Vorsorge (AHV, Pensionskasse) und Ver-
mögensanlagen. Besonderen Wert legen wir auf
eine koordinierte und ganzheitliche Sichtweise.
Ein übersichtliches und verständliches Konzept,
welches allen Aspekten gerecht wird, ist das Ziel.
Damit Sie Ihre Entscheidungen mit einem guten
Gefühl treffen können.
Seminare zur finanziellen Pensionsplanung
Ein Seminar für Arbeitgebende, Verbände, Pen-
sionskassen und andere Organisationen, die ihre
Mitarbeitenden und Mitglieder rechtzeitig bei der
finanziellen Planung des Ruhestandes unterstützen
wollen.«Die Zukunft soll man nicht voraussehen wollen, sondern möglich machen.» Antoine de Saint-Exupéry Liebe Leserin, lieber Leser Finanzielle Pensionsplanung ist seit 20 Jahren unsere Kernkompetenz und Leidenschaft! Seit 1997 haben wir mehr als 2‘000 Kundinnen und Kunden in den dritten Lebensabschnitt begleitet. Wir freuen uns, Ihnen die 21. Ausgabe unserer Seminarbroschüre zu überreichen. Die Broschüre dient als Ratgeber und kleines Nachschla- gewerk. Sie finden darin grundlegende Informationen sowie Tipps und Ideen rund um die finanzielle Pensionsplanung von Privatpersonen. Haben Sie Fragen zu Ihrer Situation? Gerne beantworten wir diese in einem persönlichen Gespräch. Wir danken Ihnen für Ihr Vertrauen und wünschen Ihnen viele inspi- rierende Momente. Herzliche Grüsse Das Team von GLAUSER+PARTNER Hier können Sie die Broschüre herunterladen : www.glauserpartner.ch/seminar
Themenübersicht Folien
Über uns 2–4
Pensionsplanung – eine vielschichtige Herausforderung 6 – 12
Budgetplanung 14 – 17
Steuerbelastung vor und nach der Pensionierung 19 – 25
Erste Säule: die staatliche Vorsorge 27 – 35
Die Altersleistungen der AHV 28 – 32
AHV-Beiträge für Nichterwerbstätige 33 – 34
AHV: Ausserdem wissenswert 35
Zweite Säule: die berufliche Vorsorge 37 – 55
Die Altersleistungen der Pensionskasse 38 – 46
Einkauf in die Pensionskasse 47 – 49
Kapital oder Rente 50 – 53
Einkommen aus Vermögen 54 – 55
Dritte Säule: die private Vorsorge 57 – 72
Säule 3a – die gebundene Vorsorge 58 – 60
Vermögensanlagen 61 – 72
Güter- und erbrechtliche Aspekte 74 – 85
Flexible und individuelle Pensionsplanung 87 – 92Finanzielle Pensionsplanung
Agenda
1. Über uns
2. Pensionsplanung – eine vielschichtige Herausforderung
3. Budgetplanung
4. Steuerbelastung vor und nach der Pensionierung
5. Erste Säule: die staatliche Vorsorge
6. Zweite Säule: die berufliche Vorsorge
7. Dritte Säule: die private Vorsorge
8. Güter- und erbrechtliche Aspekte
9. Flexible und individuelle Pensionsplanung
© 2018 1
Seit 1997 eine klare Strategie
Wir bündeln unsere Kräfte für Sie!
Unsere Kernkompetenz
Finanzielle Pensionsplanung – ganzheitliche Betrachtung
Nur Privatpersonen – in der Regel zwischen Alter 55 und 65
Unabhängig – wir arbeiten weder für eine Bank noch für eine Versicherung
Unsere Stärken = Ihre Vorteile
Berater sind Mitinhaber von G+P = mehr Engagement und Kontinuität
Viel Praxiserfahrung = überzeugende, durchdachte Strategien
Hohe Beratungskompetenz = individuelle Lösungen
Alles aus einer Hand = Zeit gewinnen und Geld sparen
Keine Provisionen, Retrozessionen = 100% transparent – 100% fair
© 2018 2Unser Fokus
Nutzen Sie die Unabhängigkeit zu Ihrem Vorteil!
Publikationen, Expertenmeinungen, z.B. in Finanzplanung
Berner Zeitung BZ Umfassende und unabhängige Beratung
NZZ am Sonntag in den Bereichen:
K-Geld, Saldo Vorsorge · Steuern · Vermögen
Seminare bei
Anlageberatung
Verbänden
Wertschriften
Unternehmen
Versicherungen
Pensionskassen
Zweitmeinung zu Offerten von Vermögensverwaltung
Banken Ganzjährige bankunabhängige Begleitung in
Versicherungen allen Fragen rund um die Themen:
Vermögensverwaltern Vorsorge · Steuern · Vermögen
© 2018 3
GLAUSER+PARTNER in den Medien
Aktuelle Pressebeiträge auf www.glauserpartner.ch
© 2018 4Finanzielle Pensionsplanung
Agenda
1. Über uns
2. Pensionsplanung – eine vielschichtige Herausforderung
3. Budgetplanung
4. Steuerbelastung vor und nach der Pensionierung
5. Erste Säule: die staatliche Vorsorge
6. Zweite Säule: die berufliche Vorsorge
7. Dritte Säule: die private Vorsorge
8. Güter- und erbrechtliche Aspekte
9. Flexible und individuelle Pensionsplanung
© 2018 5
Trends und aktuelle Herausforderungen
Diese und weitere Faktoren haben einen Einfluss auf Ihre Pensionsplanung
Demografische Entwicklung
Reform 1. und 2. Säule
Zukünftige Kapitalrenditen
Entwicklung Gesundheitskosten
Sinkende Umwandlungssätze
Gesetzliche Veränderungen
Globalisierung / Digitalisierung
© 2018 6Die Lebenserwartung…
…steigt mit höherem Alter
Quelle: Bundesamt für Statistik 2017
© 2018 7
Generationenvertrag
Altersvorsorge: Entwicklung AHV und BVG
AHV: Während 1948 durchschnittlich 6 Erwerbstätige einen Rentner im
Umlageverfahren finanzierten, waren es 2015 noch 4 Erwerbstätige und im Jahr
2060 voraussichtlich nur noch deren 2.
BVG: Jeder Rentner erhält heute während der gesamten Rentenbezugsdauer
rund CHF 40’000 zu viel ausbezahlt. Diesen Betrag finanzieren «die Jungen».
© 2018 8Können wir uns das leisten?
Ausbildung und Ruhestand werden aus dem Erwerbsleben finanziert
Ausbildung
Erwerbsleben
Ruhestand
1950
2015
0 10 20 30 40 50 60 70 80 90
Lebensjahre
© 2018 9
Vermögensentwicklung
Welche Anlagemöglichkeiten eignen sich am besten?
Vermögen
Pensionierung
Vermögensaufbau Vermögensverzehr
Alter
© 2018 10Fragen rund um die Pensionierung
Eine Auswahl der häufigsten Fragen unserer Kundinnen und Kunden
• Wie bereite ich mich finanziell am besten auf meine Pensionierung vor?
• Kapital oder Rente aus der Pensionskasse – was ist für mich sinnvoll?
• Kann ich mir eine vorzeitige Pensionierung leisten?
• Welche Fristen darf ich nicht verpassen?
• Lohnt sich ein Vorbezug der AHV?
• Wo kann ich Steuern einsparen?
• Wie verändern sich meine Einnahmen und Ausgaben mit der Pensionierung?
• Wie lege ich mein Geld sicher und gewinnbringend an?
• Ist es sinnvoll die Hypothek zu amortisieren?
• Wie können wir uns als Ehepaar gegenseitig finanziell absichern?
© 2018 11
Wozu eine finanzielle Pensionsplanung?
Vernetzte Betrachtung der individuellen Situation
Budgetplanung
Güter- und
Vorsorge
Erbrecht
Ihre Fragen,
Ziele, Wünsche
Liegenschaften Steuern
Kapitalanlagen
© 2018 12Finanzielle Pensionsplanung
Agenda
1. Über uns
2. Pensionsplanung – eine vielschichtige Herausforderung
3. Budgetplanung
4. Steuerbelastung vor und nach der Pensionierung
5. Erste Säule: die staatliche Vorsorge
6. Zweite Säule: die berufliche Vorsorge
7. Dritte Säule: die private Vorsorge
8. Güter- und erbrechtliche Aspekte
9. Flexible und individuelle Pensionsplanung
© 2018 13
Die Lebenshaltungskosten – eine zentrale Grösse
Wofür Schweizer am meisten ausgeben
Wohnen und Energie 15.1%
Steuern 11.7%
Sozialversicherungsbeiträge 10.0%
Verkehr 7.8%
Gesundheit und Krankenkassen 7.2%
Nahrungsmittel 6.4%
Unterhaltung, Erholung und Kultur 6.0%
Gaststätten 5.8%
Andere Waren und Dienstleistungen 3.3%
Bekleidung 2.2%
Alkohol und Tabakwaren 1.1%
Quelle: Bundesamt für Statistik 2017
© 2018 14Die Lebenshaltungskosten – eine zentrale Grösse
Weshalb ein Budget erstellen?
Erwerbstätigkeit
Einnahmen
Ausgaben
Pensionierung
Fragen, welche mit Hilfe des Budgets beantwortet werden
• Verfüge ich über genügend Liquidität – heute und auch in Zukunft?
• Kann ich den bisherigen Lebensstandard aufrecht erhalten?
• Stehen in der Zukunft grössere Investitionen an (z.B. Auto, Renovationen)?
© 2018 15
Versicherungen
Was muss nach der Pensionierung angepasst werden?
Unfalleinschluss bei der Krankenkasse
Kündigung von Krankentaggeld-/Erwerbsunfähigkeitsversicherungen
Hausratversicherung (neue Einrichtung, Reiseversicherung?)
Privathaftpflichtversicherung (Seniorenrabatt?)
laufende 3a-Lebensversicherungspolicen prämienfrei stellen
© 2018 16Budget einfach und rasch erstellen
Unsere bewährte Excel-Budgetvorlage hilft Ihnen dabei
Senden Sie uns Ihre Koordinaten
(Name, Adresse) per E-Mail und
Sie erhalten anschliessend
kostenlos die Vorlage.
© 2018 17
Finanzielle Pensionsplanung
Agenda
1. Über uns
2. Pensionsplanung – eine vielschichtige Herausforderung
3. Budgetplanung
4. Steuerbelastung vor und nach der Pensionierung
5. Erste Säule: die staatliche Vorsorge
6. Zweite Säule: die berufliche Vorsorge
7. Dritte Säule: die private Vorsorge
8. Güter- und erbrechtliche Aspekte
9. Flexible und individuelle Pensionsplanung
© 2018 18Steuerplanung
Wo den Hebel ansetzen?
Wohnsitz
Einkäufe in die Pensionskasse (s. Kapitel «Zweite Säule: die berufliche Vorsorge»)
Steuerbegünstigte Säule 3a (s. Kapitel «Dritte Säule: die private Vorsorge»)
Bezug des Vorsorgekapitals geschickt planen
Indirekte Amortisation von Wohneigentum
Vermögen/Schulden/Einkommen: Verhältnis aufeinander abstimmen
Steuerbare Vermögenserträge reduzieren
Lebensversicherungen mit Steuerprivileg
Unterhalt von Liegenschaften planen
Vermögenswerte übertragen (z.B. an Kinder)
oder… Arbeitspensum reduzieren
© 2018 19
Renteneinkommen
Wie ist das Renteneinkommen zu versteuern?
Dieser Anteil muss als Einkommen versteuert werden:
AHV-Rente Pensionskassen- Private Vermögensverzehr/
Rente Leibrente Entnahmeplan
= steuerpflichtiges Einkommen = steuerfreies Einkommen
© 2018 20Die Steuern im Ruhestand bleiben hoch
Weniger Einkommen – aber auch weniger Abzüge
vor der Pensionierung
übriges
Abzüge
Einkommen
Erwerbseinkommen gesamtes Einkommen steuerbares Einkommen
nach der Pensionierung
Abzüge
übriges
Einkommen
Renteneinkommen gesamtes Einkommen steuerbares Einkommen
© 2018 21
Die Steuerprogression
Unterschied Durchschnitts- und Grenzsteuersatz (Basis: verheiratet, Kanton Bern)
= Durchschnittssteuersatz = Grenzsteuersatz
Quelle: TaxWare 2017
© 2018 22Steuerbelastung Einkommen
Belastung eines Renteneinkommens von CHF 100‘000 (Basis: verheiratet)
ZG 4'092
SZ 8'573
AI 9'795
ZH 9'806
GE 10'008
NW 10'192
TI 10'274
AG 10'290
OW 10'463
UR 10'544
VS 10'910
GR 10'948
TG 11'356
LU 11'601
BL 11'700
GL 11'904
SH 11'947
AR 12'958
FR 13'108
SG 13'612
BE 14'451
SO 14'629
JU 14'637
BS 14'671
VD 15'254
NE 16'166
Quelle: Bundesamt für Statistik 2016
© 2018 23
Steuerbelastung Kapitalauszahlung Vorsorge
Kapitalauszahlung von CHF 100‘000 (Basis: Kantonshauptort, verheiratet, reformiert)
SZ 1'861
ZG 2'239
SH 2'931
AI 2'978
GE 3'478
GR 3'521
AG 3'706
BL 3'804
BE 4'068
SO 4'243
TI 4'294
LU 4'596
VS 4'654
UR 4'699
NW 4'720
ZH 4'974
BS 5'144
FR 5'349
JU 5'351
NE 5'469
GL 5'514
OW 5'902
VD 5'967
TG 5'974
SG 6'074
AR 6'244
Quelle: TaxWare 2017
© 2018 24Auszahlung Vorsorgeguthaben
Geschickte Bezugsplanung bringt Steuervorteile
Ausgangslage
• Ehepaar (beide Jahrgang 1956), wohnhaft in Bern, reformiert
• 3 verschiedene Säule-3a-Konten mit je CHF 50’000 Guthaben
• Teilbezug aus der Pensionskasse von CHF 150’000
• Pensionierung mit Alter 64 im Jahr 2020
Einmaliger Bezug von CHF 300’000 Gestaffelter Bezug von CHF 300’000
> Steuern Total CHF 20’360 > Steuern Total CHF 12’364
Pensionskasse
3a 3a 3a
2020 2018 2019 2020 2021
Quelle: TaxWare 2017
© 2018 25
Finanzielle Pensionsplanung
Agenda
1. Über uns
2. Pensionsplanung – eine vielschichtige Herausforderung
3. Budgetplanung
4. Steuerbelastung vor und nach der Pensionierung
5. Erste Säule: die staatliche Vorsorge
6. Zweite Säule: die berufliche Vorsorge
7. Dritte Säule: die private Vorsorge
8. Güter- und erbrechtliche Aspekte
9. Flexible und individuelle Pensionsplanung
© 2018 26Das 3-Säulen-Konzept der Schweiz
Die staatliche Vorsorge – 1. Säule
1. Säule 2. Säule 3. Säule
Staatliche Vorsorge Berufliche Vorsorge Private Vorsorge
Sichern der Weiterführen des Ergänzen der
Existenz Lebensstandards 1. und 2. Säule
• AHV/IV • 2a obligatorisch • 3a gebunden
• EL • 2b überobligatorisch • 3b frei
© 2018 27
Wie hoch ist mein AHV-Einkommen?
AHV-Monatsrenten Stand 01.01.2018
Massgebendes Ø Altersrente Altersrente für Hinterlassenenrenten
Jahreseinkommen 100% Witwen/Witwer 120% Witwen/Witwer 80% Waisenrente 40%
bis 14’100 1’175 1’410 940 470
28’200 1’481 1’777 1’184 592
42’300 1’786 2’143 1’429 714
56’400 1’974 2’350 1’579 790
70’500 2’162 2’350 1’730 865
ab 84’600 2’350 2’350 1’880 940
Summe Altersrenten beider Ehegatten max. CHF 3’525 (150% der max. Einzelrente)
Ehefrau und Ehemann erhalten je eine eigene Rente (Splitting)
Ordentliches Rentenalter: Frauen mit Alter 64, Männer mit Alter 65
© 2018 28Wie wird die AHV-Rente berechnet?
Beitragsjahre und Durchschnittseinkommen sind relevant
1. Massgebendes Ø AHV-Einkommen
• Aufgewertetes Ø AHV-Einkommen (Splitting während Ehezeit)
• Erziehungsgutschriften *
• Betreuungsgutschriften
2. Anzahl anrechenbare Beitragsjahre
• Für eine AHV-Vollrente sind bei Männern 44 Beitragsjahre,
bei Frauen 43 Beitragsjahre notwendig
• Ein fehlendes Beitragsjahr führt zu einer Rentenkürzung von rund 2.3%
* Für jedes Jahr mit einem oder mehreren Kindern bis Alter 16 wird eine Gutschrift
angerechnet. Diese entspricht der dreifachen minimalen AHV-Altersrente.
© 2018 29
Vorbezug und Aufschub der AHV-Rente
Welche Möglichkeiten existieren?
Vorbezug um 1 Jahr oder 2 ganze Jahre möglich
• Lebenslängliche Rentenkürzung pro Jahr Vorbezug: 6.8%
AHV-Beitragspflicht bleibt bis zum ordentlichen Rentenalter bestehen!
Aufschub (mindestens 1 Jahr bis maximal 5 Jahre)
• Rentenerhöhung für 1 Jahr Aufschub: 5.2%
• Rentenerhöhung für 2 Jahre Aufschub: 10.8%
• Rentenerhöhung für 3 Jahre Aufschub: 17.1%
• Rentenerhöhung für 4 Jahre Aufschub: 24.0%
• Rentenerhöhung für 5 Jahre Aufschub: 31.5%
© 2018 30Lohnt sich der Vorbezug der AHV-Rente?
Eine vereinfachte Vergleichsrechnung
Vorbezug um Ordentlicher Total bezogene Renten Total bezogene Renten
Jahr Alter Differenz
2 Jahre Bezug Vorbezug um 2 Jahre Ordentlicher Bezug
1 63 24'365 24'365 24'365
2 64 24'365 48'730 48'730
3 65 24'365 28'200 73'095 28'200 44'895
4 66 24'365 28'200 97'460 56'400 41'060
5 67 24'365 28'200 121'825 84'600 37'225
6 68 24'365 28'200 146'190 112'800 33'390
7 69 24'365 28'200 170'555 141'000 29'555
8 70 24'365 28'200 194'920 169'200 25'720
Geldmässiger
9 71 24'365 28'200 219'285 197'400 21'885 Ausgleich mit
10 72 24'365 28'200 243'650 225'600 18'050 76 Jahren und
11 73 24'365 28'200 268'015 253'800 14'215 acht Monaten
12 74 24'365 28'200 292'380 282'000 10'380
13 75 24'365 28'200 316'745 310'200 6'545
14 76 24'365 28'200 341'110 338'400 2'710
15 77 24'365 28'200 365'475 366'600 -1'125
Ausgangslage: Vorbezug der AHV-Rente um 2 Jahre, Rentenkürzung pro Vorbezugsjahr = 6.8%
Hinweis: Steuerliche Aspekte und mögliche Anlageerträge der vorbezogenen Renten sind nicht berücksichtigt.
© 2018 31
Kontoauszug und Rentenvorausberechnung AHV
Anfrage über www.ahv-iv.info erstellen
© 2018 32AHV-Beiträge für Nichterwerbstätige
Wer muss diese bezahlen?
Als nichterwerbstätig gilt
wer weniger als neun Monate im Jahr oder weniger als 50% erwerbstätig ist.
Keine Beiträge sind geschuldet, wenn
ein Ehegatte im Sinne der AHV erwerbstätig ist und mindestens den doppelten
Mindestbeitrag (Stand 2018: CHF 478) bezahlt.
Spezialfall «Vergleichsrechnung»
Beitragspflichtig sind: Nicht dauernd voll Erwerbstätige (siehe Definition Absatz 1),
deren jährliche Beiträge aus der Erwerbstätigkeit weniger als 50% der AHV-Beiträge
ausmachen, die sie als Nichterwerbstätige entrichten müssten.
Anrechnung von AHV-Beiträgen aus Erwerbseinkommen
Die Anrechnung wird nur auf Verlangen vorgenommen.
Beiträge sind steuerlich abzugsfähig
© 2018 33
AHV-Beiträge für Nichterwerbstätige
Wie werden sie berechnet?
1'750'000 3485
1'700'000 3383
1'600'000 3178
Vermögen und mit 20 vervielfachtes
1'500'000
jährliches Renteneinkommen in CHF
2973
1'400'000 2768
1'300'000 2563
1'200'000 2358
1'100'000 2153
1'000'000 1948
900'000 1743
800'000 1538
700'000 1333
600'000 1128
500'000 923
400'000 718
AHV-Beiträge in Franken pro Jahr
300'000 513AHV: Ausserdem wissenswert
Tipps und Informationen
Kosten AHV-Auszüge
Auszug individuelles Konto/Rentenvorausberechnung alle fünf Jahre kostenlos.
Einkommen nach Erreichen des AHV-Alters
Der AHV-Freibetrag für Rentnerinnen und Rentner beträgt CHF 16‘800 pro Jahr.
Beiträge nachzahlen
Fehlende Beitragsjahre innerhalb von fünf Jahren nachzahlen.
Anspruch und Höhe Ergänzungsleistungen
Siehe www.prosenectute.ch/ergaenzungsleistungsberechnung
Keine Rente ohne Anmeldung!
AHV-Rentenanmeldung rechtzeitig vornehmen (drei bis vier Monate vor Rentenbeginn).
© 2018 35
Finanzielle Pensionsplanung
Agenda
1. Über uns
2. Pensionsplanung – eine vielschichtige Herausforderung
3. Budgetplanung
4. Steuerbelastung vor und nach der Pensionierung
5. Erste Säule: die staatliche Vorsorge
6. Zweite Säule: die berufliche Vorsorge
7. Dritte Säule: die private Vorsorge
8. Güter- und erbrechtliche Aspekte
9. Flexible und individuelle Pensionsplanung
© 2018 36Das 3-Säulen-Konzept der Schweiz
Die berufliche Vorsorge – 2. Säule
1. Säule 2. Säule 3. Säule
Staatliche Vorsorge Berufliche Vorsorge Private Vorsorge
Sichern der Weiterführen des Ergänzen der
Existenz Lebensstandards 1. und 2. Säule
• AHV/IV • 2a obligatorisch • 3a gebunden
• EL • 2b überobligatorisch • 3b frei
© 2018 37
Versicherter Lohn nach BVG
Ein Berechnungsbeispiel
Beispiel: Frau, 55-jährig, AHV-Jahreslohn von CHF 96’000, versichert nach BVG
CHF 96‘000
11‘400 nicht versichert (über BVG-Maximum)
CHF 84’600
Versicherter Lohn CHF 59’925
CHF 24’675
Koordinationsabzug
Eintrittsschwelle: CHF 21‘150/der versicherte Lohn beträgt mindestens CHF 3‘525
© 2018 38Altersguthaben ≠ Altersguthaben
Obligatorisch oder überobligatorisch?
Beispiel einer Sammelstiftung
Rentenumwandlungssatz Mann: 5.84%
5.10%
Überobligatorium
Rentenumwandlungssatz Frau: 5.57%
5.00%
CHF 220’000
Verzinsung: 1.00%
Rentenumwandlungssatz Mann:
Rentenumwandlungssatz Mann: 6.80%
6.80%
Obligatorium (BVG)
Rentenumwandlungssatz Frau: 6.80%
Rentenumwandlungssatz Frau: 6.80%
CHF 280’000
Verzinsung:
Verzinsung: 1.75%
1.00%
Achtung bei WEF-Vorbezug (für Wohneigentum), Teilkapitalbezug im Alter, Einkauf
oder Scheidung: Aus welchem «Topf» kommt das Geld?
© 2018 39
BVG-Mindestzinssatz
BVG-Kommission macht Vorschlag – Bundesrat entscheidet
Vergleich Entwicklung Mindestzinssatz seit 1985
4.50%
4.00%
3.50%
3.00%
2.50%
2.00% 4.00%
1.50% 3.25%
2.75%
2.50%
1.00% 2.25%
2.00%
1.75%
1.50%
0.50% 1.25%
1.00%
0.00%
1985-2002 2003 2004 2005-2007 2008 2009-2011 2012/13 2014/15 2016 2017/18
Im überobligatorischen Teil kann die Pensionskasse frei bestimmen.
© 2018 40Die Leistungen der Pensionskasse
Ein Überblick der versicherten Risiken
Leistungen infolge Alter – meist abhängig vom angesparten Guthaben
• Altersrente oder Kapitalabfindung
• Alters-Kinderrente
• AHV-Überbrückungsrente (bei vorzeitigem Altersrücktritt)
Leistungen infolge Todesfall – meist abhängig vom versicherten Lohn
• Ehegattenrente/Lebenspartnerrente (unbedingt anmelden!)
• Waisenrente
• Todesfallkapital
Leistungen infolge Krankheit/Unfall – meist abhängig vom versicherten Lohn
• Invalidenrente
• Invaliden-Kinderrente
© 2018 41
Die Pensionskassenrente
Wie wird diese berechnet (im Beitragsprimat)?
Austrittsleistung X Umwandlungssatz
Beispiel: Austrittsleistung CHF 500’000 x Umwandlungssatz 6%
= lebenslängliche Altersrente CHF 30’000 pro Jahr
Die Austrittsleistung zum Zeitpunkt der Pensionierung setzt sich zusammen aus
• eingebrachten Guthaben in die Pensionskasse
• Sparbeiträgen Arbeitgeber und Arbeitnehmer
• freiwilligen Einkäufen
• Zinsen
© 2018 42Leistungsausweis der Pensionskasse
Alles klar?
Versicherter Lohn/koordinierter Lohn?
Umwandlungssatz (Obligatorium/Überobligatorium)?
BVG-Mindestzinssatz?
Freizügigkeitsleistung/Austrittsleistung?
Möglicher Vorbezug für Wohneigentum?
Risikoprämie/Kostenprämie/Sparprämie?
Möglicher Einkauf in die Pensionskasse/Einkaufspotenzial?
Konto vorzeitige Pensionierung/freiwillige Sparbeiträge
© 2018 43
Flexibilisierung der 2. Säule
Welche Möglichkeiten existieren? Das Pensionskassen-Reglement ist entscheidend!
Alter
58 59 60 61 62 63 64 65 66 67 68 69 70
• Ab welchem Alter möglich?
vorzeitig
• Kann die Kürzung ausfinanziert werden?
• Bietet mir mein Arbeitgeber diese
stufenweise* Möglichkeit? Bedingungen?
• Bis wann? In welchem
aufgeschoben
Umfang/welcher Funktion?
*Unterscheiden zwischen «Teilpensionierung» (mit Altersleistungen) und Reduktion
des Beschäftigungsgrades (ohne Altersleistungen). Bei einer reinen Reduktion zudem
Möglichkeit der Weiterversicherung des bisherigen versicherten Verdienstes prüfen!
© 2018 44Frühpensionierung – eine teure Angelegenheit
Weniger Kapital und tieferer Umwandlungssatz
Basis: Einzahlungen Alter 25–65, Lohn konstant CHF 59’925 (max. koordinierter Lohn BVG), Zinssatz Ø 1.00%
400'000 360’
350'000
290’
Altersguthaben
300'000
250'000
200'000
150'000
100'000
50'000
0
20 25 30 35 40 45 50 55 60 65
Alter
Leistungen mit Alter 60 65
Austrittsleistung CHF 290’000 CHF 360’000
Umwandlungssatz 5.60% 6.80%
Rente pro Jahr CHF 16’240 CHF 24’480 -33.7% (CHF -8’240)
© 2018 45
Freizügigkeitskonten und -policen
Mehr als nur ein «Parkplatz»
• feste Verzinsung und/oder Wertschriftenlösung möglich
• mit oder ohne Versicherungsschutz (Police)
• nicht als Vermögen steuerbar
• Erträge nicht als Einkommen steuerbar
• Bezug des Guthabens: 5 Jahre vor bis 5 Jahre nach dem ordentlichen BVG-Alter
Frauen zwischen Alter 59 und 69, Männer zwischen Alter 60 und 70
• milde Besteuerung beim Bezug (Vorsorgetarif)
• für Frühpensionierte: Nicht relevant für die Berechnung der AHV-Beiträge
© 2018 46Einkauf in die Pensionskasse
1. Planung Einkaufsphase
Einkaufspotenzial vorhanden?
Deckungsgrad der Pensionskasse? Steht eine Sanierung bevor?
Vorzeitiger Todesfall: Wie wirkt sich die Einkaufssumme auf die
Hinterlassenenleistungen aus?
Gestaffelte Einkäufe planen (Progressionsspitze nachhaltig brechen).
Im Einzelfall möglicherweise zusätzlich von Bedeutung
Frist zwischen Einkauf und Kapitalbezug: drei Jahre (BVG Art. 79b, Absatz 3)
Vor dem Einkauf muss ein allfälliger WEF-Vorbezug zurückbezahlt werden.
Besonderheiten bei einem Auskauf der Rentenkürzung infolge vorzeitiger
Pensionierung beachten.
© 2018 47
Einkauf in die Pensionskasse
2. Planung Bezugsphase
Gestaffelte Auszahlung
• Koordination mit Auszahlung aus der Säule 3a
• allenfalls WEF-Vorbezug (Wohneigentumsförderung)
• Teilpensionierung als Planungsansatz
Anspruch auf Freizügigkeitsleistung anstelle der Altersleistung
• Regelung im Freizügigkeitsgesetz (Art. 2, Abs. 1) ab 1.1.2010
• Auszahlung der Freizügigkeitsleistung auf 2 Konten möglich (Art. 12 FZV)
Freizügigkeitsleistung muss erst 5 Jahre nach dem AHV-Alter bezogen werden
• aber: Reglement Freizügigkeitskonto/Freizügigkeitspolice beachten
Steuergünstiger Wohnsitz (CH oder Ausland)
© 2018 48Einkauf in die Pensionskasse
Erhebliche Auswirkungen auf die Steuern – ein Berechnungsbeispiel (vereinfacht)
Basis: unverheiratete Person, reformiert, steuerbares Einkommen CHF 70‘000 (Bund CHF 80‘000)
Bern Brig
Einkaufssumme 20’000 50’000 20’000 50’000
Einsparung Einkommenssteuer 5’437 12’271 5’145 10’292
Kapitalsteuer bei späterem
Bezug in der Höhe der -622 -1’869 -828 -2’139
Einkaufssumme
Steuereinsparung netto 4’815 10’402 4’317 8’153
Hinweis: Einkäufe sind primär dann steuerlich interessant, wenn die Einkaufssumme
später in Kapitalform bezogen wird.
© 2018 49
Kapital oder Rente?
Vor- und Nachteile der Pensionskassenrente
vertraute Lösung
auf Lebzeiten garantiert
sichere Lösung – falls «Finanzdisziplin» nicht vorhanden
meist kein Inflationsschutz
Rente zu 100% als Einkommen steuerbar
40% Rentenverlust für den überlebenden Ehepartner
100% Rentenverlust für die übrigen Erben (Normalfall)
keine Flexibilität – Einflussnahme nicht möglich
© 2018 50Kapital oder Rente?
Vor- und Nachteile des Kapitalbezugs
den persönlichen Bedürfnissen entsprechend planbar
absolute Flexibilität
Steuervorteile – je nach Einsatz des Kapitals
die Erben profitieren
Risiko falls «Finanzdisziplin» nicht vorhanden
Wertschwankungsrisiko – je nach Anlage des Kapitals
© 2018 51
Kapital oder Rente?
Zusätzliche Aspekte
Umwandlungssatz Pensionskasse
Zivilstand/Alter Ehegatten
Rentenberechtigte Kinder (z.B. in Ausbildung)
Gesundheitszustand: Lebenserwartung eingeschränkt?
Gesamte Vermögenssituation
Wichtig: Die Anmeldefrist für einen Kapitalbezug variiert je nach Pensionskasse
zwischen einem Monat und drei Jahren. Für die Auszahlung ist in jedem Fall die
beglaubigte Unterschrift des Ehegatten notwendig.
© 2018 52Kapital oder Rente?
Steuerbelastung spricht für (Teil-)Kapitalbezug
Konkretes Beispiel: Teilkapitalbezug CHF 100‘000
• Ehepaar, beide reformiert, wohnhaft in Bern
• steuerbares Einkommen bei Rentenbezug 100%: CHF 70‘000 (Bund CHF 80‘000)
• Umwandlungssatz bei der Pensionskasse 6.0%
• Vermögenssteuer nicht berücksichtigt
einmalige Steuer auf Kapitalauszahlung CHF 4’068
dafür…
lebenslängliche Reduktion der Einkommenssteuer
durch tiefere Rente pro Jahr CHF 1’461
© 2018 53
Einkommen aus Vermögen
Alternativen zur Rente aus der Pensionskasse
Welche Anlagemöglichkeiten eignen sich am besten?
Leibrente Obligationen Aktien Immobilien Konto
Rente Zins Dividende Mietertrag Vermögensverzehr
Jede Variante hat Vor- und Nachteile. Die richtige Lösung ist immer eine individuelle
Lösung. Oftmals besteht sie aus einer Mischung verschiedener Anlagen.
© 2018 54G+P Direct Invest
Einkommen aus Vermögen
Vermögensverzehr mit System und «Köpfchen»
Dividenden
Dividenden
Zinsen Konto
Zinsen
Entnahmen
Verbrauchskapital Wachstumskapital
Einmalige oder
periodische Auszahlungen (Rente)
Konto
Hausbank
© 2018 55
Finanzielle Pensionsplanung
Agenda
1. Über uns
2. Pensionsplanung – eine vielschichtige Herausforderung
3. Budgetplanung
4. Steuerbelastung vor und nach der Pensionierung
5. Erste Säule: die staatliche Vorsorge
6. Zweite Säule: die berufliche Vorsorge
7. Dritte Säule: die private Vorsorge
8. Güter- und erbrechtliche Aspekte
9. Flexible und individuelle Pensionsplanung
© 2018 56Das 3-Säulen-Konzept der Schweiz
Die private Vorsorge – 3. Säule
1. Säule 2. Säule 3. Säule
Staatliche Vorsorge Berufliche Vorsorge Private Vorsorge
Sichern der Weiterführen des Ergänzen der
Existenz Lebensstandards 1. und 2. Säule
• AHV/IV • 2a obligatorisch • 3a gebunden
• EL • 2b überobligatorisch • 3b frei
© 2018 57
3. Säule – die private Vorsorge
Unterschied Säule 3a versus Säule 3b
Säule 3a – die gebundene Vorsorge
• Säule 3a-Konto/Fonds bei einer Bank
• Säule 3a-Police bei einer Versicherung
Einzahlung steuerlich abzugsfähig
Guthaben bei der Auszahlung einmalig zu versteuern (Vorsorgetarif)
Bemessungslücke: Bescheinigungen 1999/2000 bereit halten, zwecks
Einsprache Kantons- und Gemeindesteuern!
Säule 3b – die freie Vorsorge
• Kontoguthaben und Wertschriften
• Liegenschaften
• Lebensversicherungen (evtl. Steuervorteile)
• sonstige Vermögenswerte
Ertrag als Einkommen sowie als Vermögen wiederkehrend steuerbar
© 2018 58Säule 3a – die gebundene Vorsorge
Funktionsweise und Möglichkeiten
Einzahlung
• Bis Erwerbsaufgabe möglich, maximal bis Alter 70 (Männer), resp. 69 (Frauen)
• Maximal mögliche Einlage mit Pensionskasse: CHF 6’768
• Mögliche Einlage ohne Pensionskasse: 20% des Einkommens, max. CHF 33’840
Ordentliche Bezugsmöglichkeiten
• Männer zwischen Alter 60 und 65, Frauen zwischen Alter 59 und 64
• Sofern Erwerbstätigkeit über das AHV-Alter hinaus besteht, kann die Auszahlung
bis zur Erwerbsaufgabe aufgeschoben werden.
Ausserordentliche Bezugsmöglichkeiten
• Finanzierung Wohneigentum, Einkauf Pensionskasse, Aufnahme einer
selbständigen Erwerbstätigkeit, Verlassen der Schweiz (Auswanderung), Invalidität
und Tod
© 2018 59
Säule 3a – die gebundene Vorsorge
Bank versus Versicherung
Bank Versicherung (klassische Produkte)
• Flexibilität in Bezug auf Höhe • Prämienbefreiung bei
und Zeitpunkt der Einzahlung Erwerbsunfähigkeit infolge
Krankheit oder Unfall versichert
• Höhere Rendite möglich
• Todesfallkapital mitversichert
• Kann einfacher für Wohn-
eigentum eingesetzt werden • Garantierte Mindestverzinsung
• Kein Versicherungsschutz • Wenig Flexibilität
bei Erwerbsunfähigkeit
• Rückkaufswertverlust bei vorzeitiger
und im Todesfall
Auflösung oder Reduktion der Police
Gemischte Versicherungen sind meist teuer, unflexibel und intransparent.
© 2018 60Wie lege ich mein Vermögen an?
Zielsetzungen miteinander in Einklang bringen
Sicherheit (Risiko)
Steuern nicht vergessen!
Rendite Liquidität
© 2018 61
Wie lege ich mein Vermögen an?
Vermögen sinnvoll strukturieren und Übersicht gewinnen
Liquidität Verbrauchskapital Wachstumskapital
Liquiditätsreserve Anlagehorizont Anlagehorizont
bis 10 Jahre mehr als 10 Jahre
© 2018 62Rückzahlung der Hypothek?
Eine Frage der Alternativen
Nein – Ertrag Anlage ist höher als Zinskosten
Ja – Ertrag Anlage ist tiefer als Zinskosten
0%
Zinssatz Schweizer Ausgewogenes Reines
Kontoguthaben
Hypothek Bundesobligation Wertschriftendepot Aktiendepot
Anmerkung: Ertrag und Zinskosten = nach Abzug von Steuern und Gebühren
© 2018 63
Rückzahlung der Hypothek?
Amortisation umfassend prüfen
Vermögensstruktur Vermögensstruktur
vor Amortisation nach Amortisation
= gebundenes Vermögen
= freie Vermögenswerte
Abnahme des freien Vermögens
Veränderung im Ausgabenbudget
reduzierter Steuereffekt
© 2018 64Balance von Geld- und Sachwerten
Ein wichtiger Aspekt bei der Risikoverteilung
Beispiele Geldwerte Beispiele Sachwerte
• Sparkonto • Immobilien
• Bundesobligation • Aktien
• Festgeld • Edelmetalle
Vorteile Geldwerte Vorteile Sachwerte
Kapital und eine gewisse Verzinsung garantiert Inflationsschutz
Keine oder nur geringe Wertschwankungen Rendite auf lange Frist überdurchschnittlich
Nachteile Geldwerte Nachteile Sachwerte
nach Abzug von Inflation und Steuern droht ein Verlust Der Wert der Anlagen ist dem freien Spiel der Märkte
Kein Inflationsschutz ausgesetzt. Es besteht das Risiko des Wertrückgangs.
Gegenparteienrisiko: Bonität Schuldner
© 2018 65
Verschiedene Vermögensanlagen
Die individuelle Situation ist entscheidend
Einzelaktien/Einzelobligationen?
Anlagefonds?
Sparkonto/Kassenobligationen?
Leibrentenversicherung?
Auszahlungsplan/Zeitrente?
Edelmetalle? Rohstoffe?
Wohneigentum/Immobilien: Hypothek zurückzahlen?
Darlehen in der Familie (z.B. anstelle Hypothek)?
© 2018 66Schweizer Aktienmarkt (SPI-Index)
Positive und negative Jahre seit 1926
2015
2010
2004
1986
negative Jahre 1984 positive Jahre
1980
1977 2017
1976 2014 2013
1969 2012 2009
2016 1956 2000 2006
2011 1955 1999 2003
2007 1952 1998 1995
1994 1950 1996 1989
1978 1947 1992 1988
1990 1965 1946 1991 1983
1981 1964 1944 1985 1972
1970 1963 1942 1979 1959
1966 1948 1940 1971 1958
2002 1962 1943 1938 1953 1954 1975 1997
2008 2001 1957 1934 1937 1951 1928 2005 1967 1993
1974 1987 1939 1930 1933 1949 1927 1968 1961 1985
1931 1973 1935 1929 1932 1945 1926 1941 1960 1936
-30 bis -40% -20 bis -30% -10 bis -20% 0 bis -10% 0 bis 10% 10 bis 20% 20 bis 30% 30 bis 40% 40 bis 50% >50%
© 2018 67
Schweizer Aktienmarkt (SPI-Index)
Die Renditen seit 1988
60%
55.2%
50.8%
50%
40% 35.6%
30%
23.6% 22.6% 24.6%
23.1% 22.1% 23.2%
20.7% 19.9%
20% 17.7% 17.6% 18.3% 17.7%
15.4%
11.7% 11.9% 13.0%
10% 6.9%
2.9% 2.7%
0%
1988
1989
1990
1991
1992
1993
1994
1995
1996
1997
1998
1999
2000
2001
2002
2003
2004
2005
2006
2007
2008
2009
2010
2011
2012
2013
2014
2015
2016
2017
-10% -7.6% -0.1% -7.7% -1.4%
-20%
-19.3%
-22.0%
-30% -26.0%
-34.0%
-40%
© 2018 68Schweizer Aktienmarkt (SPI-Index)
Die Durchschnittsrenditen über 10-Jahres-Perioden
2008-2017 4.5%
2007-2016 2.6%
2006-2015 4.7%
2005-2014 7.7%
2004-2013 7.1%
2003-2012 6.8%
2002-2011 2.0%
2001-2010 0.3%
2000-2009 1.1%
1999-2008 0.2%
1998-2007 5.9%
1997-2006 10.7%
1996-2005 10.5%
1995-2004 9.4%
1994-2003 7.8%
1993-2002 10.1%
1992-2001 15.3%
1991-2000 20.2%
1990-1999 16.3%
1989-1998 17.4%
1988-1997 18.2%
0.0% 5.0% 10.0% 15.0% 20.0% 25.0%
© 2018 69
Der klassische Börsenzyklus
In welcher Phase sind wir zur Zeit?
Punkt des maximalen finanziellen Risikos
Euphorie/Gier
«Hey, ich bin schlau!»
Missstimmung
Nervenkitzel
«Nur eine Korrektur – ich investiere langfristig!»
Begeisterung
Angst/Verzweiflung
Optimismus
Optimismus
Panik
Erleichterung
«Wie konnte ich nur…» Hoffnung
Kapitulation
Punkt der maximalen finanziellen Gelegenheit
© 2018 70Die 13 Prinzipien des intelligenten Investierens
Nr. 11 – Ignorieren Sie die Prognosen
«Es wird oft gesagt, dass der Weise die Dinge
kommen sieht. Weise ist aber eher jener,
der weiss, dass er die Ereignisse in der Zukunft
nicht sehen kann.» Nassim N. Taleb, renommierter
Risikoforscher und Erfolgsautor
• Finanzmarktprognosen und Anlageempfehlungen sind
wertlos. Hören Sie also gar nicht hin.
• Im Geschäft mit der Zukunft gibt es keine Prognosen.
• Heisst nicht, dass nicht hin und wieder eine Empfehlung
ein Volltreffer sein kann. Der Faktor «Zufall» ist aber der
wesentlich bessere Erklärungsansatz als die
Prognosefähigkeit von Analysten.
© 2018 71
Die 13 Prinzipien des intelligenten Investierens
Die faktenbasierte Anlagestrategie von Glauser+Partner
Pressestimmen
«Im Unterschied zu Buchautoren zum Thema
Geldanlage haben die Berater von
Glauser+Partner täglich Kontakt mit Kunden.
Was sie empfehlen, müssen sie auch umsetzen.»
Claude Chatelain, Berner Zeitung BZ
«Die Broschüre ist genial! Einfach, klar,
verständlich und logisch überzeugend.»
Michael Gerber, Berner Schule
Online lesen: www.glauserpartner.ch/13prinzipien
oder bei uns bestellen
© 2018 72Finanzielle Pensionsplanung
Agenda
1. Über uns
2. Pensionsplanung – eine vielschichtige Herausforderung
3. Budgetplanung
4. Steuerbelastung vor und nach der Pensionierung
5. Erste Säule: die staatliche Vorsorge
6. Zweite Säule: die berufliche Vorsorge
7. Dritte Säule: die private Vorsorge
8. Güter- und erbrechtliche Aspekte
9. Flexible und individuelle Pensionsplanung
© 2018 73
Güter- und Erbrecht
Was erhält der überlebende Ehegatte? Was erhalten die übrigen Erben?
1. Güterrechtliche Auseinandersetzung (Güterrecht)
• Betrifft nur verheiratete Personen
• Aufteilung in Eigengut und Errungenschaft
• Bestimmung des Nachlassvermögens
2. Erbrechtliche Auseinandersetzung (Erbrecht)
• Gesetzliche Erbfolge
• Pflichtteile
© 2018 74Die drei Güterstände
Errungenschaftsbeteiligung = ordentlicher Güterstand
Errungenschafts- Gütertrennung Gütergemeinschaft
beteiligung
Frau Mann Frau Mann Frau Mann
Eigengut Eigengut
Eigengut Eigengut
Errungenschaft Eigengut + eigene Gesamtgut
Errungenschaft
© 2018 75
Eigengut oder Errungenschaft?
Was gehört zum Nachlassvermögen?
Eigengut Mann/Frau
Vermögenswerte vor der Ehe
Erbschaften und Schenkungen
Genugtuungsansprüche
Ersatzanschaffungen für Eigengut
Persönliche Gegenstände
Eigengut Mann Eigengut Frau
Errungenschaft
Arbeitserwerb
Leistungen aus Renten
Erträge aus der Errungenschaft und
dem Eigengut Errungenschaft
Ersatzanschaffungen für
Errungenschaft
© 2018 76Güterrechtliche Auseinandersetzung
Errungenschaftsbeteiligung ohne Ehevertrag (ordentlicher Güterstand)
VOR der güterrechtlichen Eigengut Errungenschaft Errungenschaft Eigengut
Auseinandersetzung Mann Mann Frau Frau
Die Errungenschaften Errungenschaft Errungenschaft
werden zusammengelegt Mann Frau
und dann halbiert
NACH der güterrechtlichen Eigengut ½ der gesamten ½ der gesamten Eigengut
Auseinandersetzung Mann Errungenschaft Errungenschaft Frau
© 2018 77
Güterrechtliche Auseinandersetzung
Errungenschaftsbeteiligung mit Ehevertrag (Vorschlagszuweisung), Todesfall Mann
VOR der güterrechtlichen Eigengut Errungenschaft Errungenschaft Eigengut
Auseinandersetzung Mann Mann Frau Frau
Zuweisung der ganzen
Errungenschaft (Vorschlag beider Errungenschaft Errungenschaft
Ehepartner) an den überlebenden Mann Frau
Ehepartner
NACH der güterrechtlichen Eigengut Errungenschaft Eigengut
Auseinandersetzung Mann Frau Frau
Errungenschaft
Mann
© 2018 78Erbrecht – die gesetzliche Erbfolge
Parentelsystem
Grosseltern Grosseltern
Tanten Tanten
Vater Mutter
Onkel Onkel
Cousinen Schwestern Schwestern Cousinen
Erblasser
Cousins Brüder Brüder Cousins
Nichten Nichten
usw. Kinder usw.
Neffen Neffen
usw. usw. Enkel usw. usw. usw.
3. Parentel 2. Parentel 1. Parentel 2. Parentel 3. Parentel
Grosselternstamm Elternstamm Stamm des Erblassers Elternstamm Grosselternstamm
© 2018 79
Erbrechtliche Auseinandersetzung
Die Erb- und Pflichtteile
Gesetzliche Erbfolge Pflichtteile
Ehepartner
Freie Quote
1/4
3/8
Ehepaar mit Kindern Ehepartner 1/2 1/2 Kinder
3/8
Kinder
Eltern
Eltern
1/8
1/4
Ehepaar ohne Kinder, 1/2 Freie Quote
mit 2 Elternteilen 3/4 3/8
Ehepartner Ehepartner
© 2018 80Erbrechtliche Auseinandersetzung
Die Erb- und Pflichtteile
Gesetzliche Erbfolge Pflichtteile
Freie Quote
1/4
Alleinstehende Person 1/1 Kinder
mit Kindern 3/4
Kinder
Alleinstehende Person
ohne Kinder, 1/1 Eltern Eltern 1/2 1/2 Freie Quote
mit 2 Elternteilen
© 2018 81
Weshalb sollte man den Nachlass regeln?
Gründe und Möglichkeiten
Gründe
• Absicherung des überlebenden Ehegatten/Partner/Kinder
• Gesetzliche Aufteilung entspricht nicht den Wünschen
• Vermeidung von Konflikten
Möglichkeiten
• Ehevertrag
• Erbvertrag
• Testament
• Konkubinatsvertrag
• Schenkung/Erbvorbezug zu Lebzeiten
• Lebensversicherung
© 2018 82Erwachsenenschutzrecht
Mehr Selbstbestimmung seit dem 01.01.2013 – nutzen Sie die Möglichkeiten!
Ziele des Erwachsenenschutzrechts
• Selbstbestimmungsrecht
• Solidarität in der Familie
• Schutz urteilsunfähiger Personen
Instrumente
• Vorsorgeauftrag
Bestimmung des Rechtsvertreters bei Verlust der Urteilsfähigkeit
• Patientenverfügung und Anordnung für den Todesfall
Rechtsverbindlicher Wille im Hinblick auf Urteilsunfähigkeit und Sterben
© 2018 83
Der Vorsorgeauftrag
Vorbeugen für den Fall der Urteilsunfähigkeit
Sinn, Möglichkeit und Wirkung
• Niederschreiben seines Willens für die dauerhafte Urteilsunfähigkeit
• Umfassend oder nur für Teilbereiche (Personen-, Vermögenssorge) möglich
• Die KESB (Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde) muss sich nach einem
Vorsorgeauftrag am Wohnsitz des Betroffenen erkundigen und den
Vorsorgeauftrag auf seine Angemessenheit prüfen
• Nach Validation durch die KESB ist der Eingesetzte handlungsfähig
Formvorschriften
• Handschriftlich in Eigenregie oder öffentlich beurkundet durch Notar
• Datiert und unterzeichnet
Tipp
• Inhalt von Zeit zu Zeit überprüfen
• Information an eingesetzte Person(en)!
© 2018 84DOCUPASS – Pro Senectute Schweiz
Das Dossier für Ihre persönlichen Vorsorgedokumente
Der DOCUPASS ist leicht verständlich und enthält folgende Dokumente
• Vorlage «Patientenverfügung»
• Vorlage «Anordnung für den Todesfall»
• Vorlage «Vorsorgeauftrag»
• Vorsorgeausweis
• Informationsbroschüre
Kosten: CHF 19
Mehr Informationen finden Sie auf
www.pro-senectute.ch
Neu können Sie das DOCUPASS-Vorsorgedossier auch online auf www.evita.ch
hinterlegen und von überall darauf zugreifen (kostenpflichtig).
© 2018 85
Finanzielle Pensionsplanung
Agenda
1. Über uns
2. Pensionsplanung – eine vielschichtige Herausforderung
3. Budgetplanung
4. Steuerbelastung vor und nach der Pensionierung
5. Erste Säule: die staatliche Vorsorge
6. Zweite Säule: die berufliche Vorsorge
7. Dritte Säule: die private Vorsorge
8. Güter- und erbrechtliche Aspekte
9. Flexible und individuelle Pensionsplanung
© 2018 86Prozess der finanziellen Pensionsplanung
Systematische Finanzplanung schafft Sicherheit und Transparenz
Sparbetrag
oder Vermögens-
Budget Finanzplan Asset Allocation
Vermögens- struktur
verzehr?
Gegenüberstellung von: Verteilung auf: Abhängig von:
• Einnahmen • Liquidität • Risikobereitschaft
• Ausgaben • Verbrauchskapital • Risikofähigkeit
• Wachstumskapital • Anlagehorizont
© 2018 87
Flexible Pensionsplanung
Massnahmen und Termine im Überblick – Beispiel Pensionierungsalter ordentlich
Alter
55 56 57 58 59 60 61 62 63 64 65 66 67 68 69 70
Persönliche Ziele festlegen/Grobplan erstellen
Pensionskasseneinkauf prüfen
Steueroptimierungsmöglichkeiten prüfen
Bezugszeitraum Freizügigkeitsgelder – Frauen
Bezugszeitraum Freizügigkeitsgelder – Männer
Bezugszeitraum Säule 3a – Frauen
Bezugszeitraum Säule 3a – Männer
Entscheid Rente vs. Kapital Pensionskasse fällen
Neustrukturierung des Vermögens
Hypothekarsituation hinterfragen
Zeitraum AHV-Vorbezug/-Aufschub Frauen
Zeitraum AHV-Vorbezug/-Aufschub Männer
Einkommenssicherstellung organisieren
Nachlasssituation überprüfen und regeln
© 2018 88Auf einen Blick
Zielsetzung und Nutzen der individuellen Pensionsplanung
Ziele der umfassenden Finanzplanung
• Transparente, nachvollziehbare Entscheidungsgrundlagen zur Verfügung stellen.
• Finanzierung des Ruhestandes mit einem flexiblen Planungsansatz absichern.
• Sicherheit und ein «gutes Gefühl» in Bezug auf die finanziellen Aspekte der
Pensionierung vermitteln.
Ihr Nutzen
• Realisierung Ihrer Wünsche und Ziele
• Keine Termine verpassen
• Aufzeigen von Optimierungen
• Koordinierte Betrachtung der Gesamtsituation
• Begleitung bei Umsetzung von Massnahmen
• Übersicht und Klarheit = SICHERHEIT!
© 2018 89
Ihre Pensionsplanung
Die nächsten Schritte
√ Besuch der heutigen Veranstaltung
Besprechungstermin vereinbaren
Beratung durch GLAUSER+PARTNER
Wir konzentrieren uns auf das Thema «finanzielle Pensionsplanung»
Erstgespräch ist unverbindlich und kostenlos
Den Beratungsumfang bestimmen immer Sie!
Unabhängig und neutral: keine eigenen Produkte
100% transparent – 100% fair: wir verzichten auf Provisionen und Retrozessionen
© 2018 90Beratung mit System
Viel Erfahrung zu Ihrem Vorteil!
Zweites
Erstgespräch Offerte Finanzanalyse Massnahmen Umsetzung
Gespräch
Ihre Erwartungen, Beratung erfolgt auf Honorarbasis Präsentation In Eigenregie
Fragen, Ziele & Kostenbandbreite einer umfassenden Finanzplan & oder mit
Wünsche Pensionsplanung: In der Regel zwischen Massnahmen Glauser+Partner
CHF 2’000 bis 3’000 (abhängig von
Situation und Fragestellung)
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Bestehende Partnerschaften/Referenzen
Verbände, Unternehmen und Pensionskassen
© 2018 92Unsere 8 Beratungsgrundsätze 1. Ganzheitliche Betrachtung Als Finanzplaner beraten wir unsere Kundinnen und Kunden umfassend in den Bereichen Vorsorge, Steuern und Vermögen. 2. Individualität Für uns gilt das Primat der individuellen Finanzplanung: Wir beraten unsere Kundinnen und Kunden losgelöst von einzelnen Finanzprodukten oder kurzfristigen Spekulationen. Im Mittelpunkt stehen deren langfristige Ziele und Bedürfnisse. 3. Transparenz Wir handeln transparent. Wir informieren im Voraus über unsere Leistungen und unseren Honorartarif. Leistungen Dritter (Kommissionen, Provisionen, Retrozessionen) stehen vollumfänglich den Kundinnen und Kunden zu. 4. Seriosität Durch unser einwandfreies persönliches, fachliches und ethisches Verhalten stärken wir den guten Ruf der Finanz planerinnen und Finanzplaner. 5. Diskretion Wir verpflichten uns zu absoluter Verschwiegenheit über alles, was uns in Ausübung unserer Beratertätigkeit anvertraut wird. 6. Sicherheit Wir nehmen in unserer Funktion als Finanzplaner niemals Kundengelder persönlich entgegen. 7. Qualität Qualität ist für uns: Professionelle Analyse und Berechnungen – verständlich aufbereitet und menschlich präsentiert. Lösungsvorschläge, die sowohl den Verstand wie auch das Herz ansprechen. Zeitnahe und termingerechte Auftragserledigung. Sein statt Schein. 8. Aus- und Weiterbildung Wir verpflichten uns, unser Wissen durch regelmässige Aus- und Weiterbildung stets auf dem aktuellen Stand zu halten.
Wir beantworten Ihre Fragen rund um das Thema Finanzen. Wir zeigen Ihnen auf, welche Möglichkeiten Sie haben und erarbeiten mit Ihnen gemeinsam eine Grundlage für weitere Entscheidungen: übersichtlich, verständlich und nach- vollziehbar. In einem unverbindlichen, kostenlosen Erstgespräch zeigen wir Ihnen detailliert auf, was wir für Sie tun können. Gerne unterbreiten wir Ihnen danach eine persönliche Offerte. Profitieren Sie von unserem Know-how und unserer Erfahrung. Wir freuen uns auf Ihren Anruf oder Ihre E-Mail! So finden Sie uns Bern Bonstettenstrasse 1 3012 Bern T 031 301 45 45 info@glauserpartner.ch Bus Nr. 11 ab HB Richtung «Neufeld» bis Haltestelle «Engeried» Bus Nr. 21 ab HB Richtung «Bremgarten» bis Haltestelle «Bierhübeli» Brig Gliserallee 10 3902 Brig-Glis T 027 924 69 80 rkuonen@glauserpartner.ch 6 Gehminuten ab Bahnhof Brig, vis-à-vis Coop-Center «Apollo» in Glis Parkplatz direkt hinter dem Büro- gebäude www.glauserpartner.ch
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