UIP Workshop zum 4. Eisenbahnpaket - November 2018, Hamburg Gilles Peterhans Secretary General UIP - uiprail.org
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UIP Workshop zum 4. Eisenbahnpaket 15. November 2018, Hamburg Gilles Peterhans Secretary General UIP
Results fleet data collection 2017 – wagon types UIP – approx. 205’000 freight wagons out of 210’000 other 10% 8% open high-sided & open box 3% 6% 13% powder hopper 4% coil 2% covered hopper 5% 7% 26% open hopper non-RID 5% 3% 8% non-RID RID class 2 RID but not class 2 open hopper covered hopper powder hopper open high-sided & open box car-carrier intermodal flat coil covered other
4. Eisenbahnpaket – technische Säule Rechtsetzung Phase fast durch ▪ Siehe http://uiprail.org/index.php/dossier-menu/policy/activity-4th-railway- package für die verabschiedeten Rechtsakte Legal texts RISC 83 Antwort EC reply EC EG Antwort EC reply RISC 84 Status secondary legislation 11.2018 16.11.18 04.12.18 18.12.18 07.01.19 15.01.19 01.2020 Draft Com IA on TSI NOI Application existing wagons P P P D P P V Draft Com IA on TSI WAG 4th RP aspects P P P D P P V P = Presentation or neues Dokument, D = Discussions, V = Vote
4. Eisenbahnpaket – technische Säule Die 6 Schritte bis zur Erteilung der GIF Schritt 2* (freiwillig) Schritt 3 Schritt 1 Pre-engagement Konformitätsbewertung Vorbereitung des Antrags Abklärungen mit den Erstellung Nachweise (NoBo Art der GIF (5), beteiligten - TSIs, DeBo - NNTRs, AsBo - Verwendungsgebiet, Sicherheitsbehörden und ERA CSM) Anforderungen, via OSS Probefahrten Art. 13 bis Art. 21 Art. 22 bis Art. 24 Art. 25 bis Art. 27 Step 6 Step 5 Step 4 Schlussdokumentation Bearbeitung des Antrags Antragstellung Entscheid max 4M, Daten in Vollständigkeit (max 1M), Zertifikate und EC ERATV erfassen Prüfung, Klärung, Erklärungen, Kommunikation via OSS Dokumentation via OSS Art. 47 bis Art. 52 Art. 32 bis Art. 46 Art. 28 bis Art. 31 *Pre-engagement: ▪ Anträge können ab Februar 2019 gestellt werden ▪ Stellungnahme bei Pre-Engagement: 2 Monate ▪ Antragsteller: hat 84 Monate um Antrag zu stellen
4. Eisenbahnpaket – technische Säule Schritt 1: Vorbereitungen – neue Fahrzeuge ▪ Gibt es schon das Fahrzeugtyp im ERATV ? Durchführungsbeschluss 2011/665/EU wird auch geändert!! Diskussionen und Zeitplan gleich wie für TSI Revision (WAG, LOC&PAS, …)
4. Eisenbahnpaket – technische Säule Schritt 1: Vorbereitungen – neue Fahrzeuge ▪ Gibt es schon das Fahrzeugtyp im ERATV ? ▪ Wenn ja: «bin ich oder mein Hersteller der Inhaber der Fahrzeugtypgenehmigung?» o Wenn ja: ➢ Siehe Leitfaden Seite 6: case 2a-2b-3-4 o Wenn nein: ➢ Siehe Leitfaden Seite 6: case 1a und 1b ▪ Wenn nein: Siehe Leitfaden Seite 6: case 1a und 1b: Erstgenehmigung Fahrzeugtyp Variante Fahrzeugtyp Version
4. Eisenbahnpaket – technische Säule Schritt 1: Vorbereitungen – Fahrzeugänderung ▪ Gibt es schon das Fahrzeugtyp im ERATV ? Antwort siehe vorherige Folie ▪ Ist die Änderung genehmigungsflichtig ? Ja: Fahrzeugtyp Variante Nein: Fahrzeugtyp Version Änderungsverwaltungsstelle ist Inhaber Durchführungsverordnung der GIF Art. 21(12) der Interoperabilitätsrichtlinie 2018/545 (EG) 2016/797 – neue Genehmigung infolge JA NEIN Änderungen? keine Designänderung Keine neue Art 15(1)(a) keine Abweichung des ➔ Mindestens eine der folgenden technischen Dossiers Genehmigung Bedingungen trifft ein: Designänderung Keine neue • (a): die Änderung betrifft mindestens Abweichung des technischen Genehmigung einen der in den TSIen spezifizierten Art 15(1)(b) Dossiers, kein Einfluss auf BDCs Parameter (BDC) und überschreitet Erfüllt keine Bedingung von Art. dessen Grenzwert. 21(12) a)-c) der IOD • (b): durch die Änderung kann das Neue Gesamtsicherheitsniveau des Designänderung, die in ERATV Genehmigung abgebildet werden muss Keine neue (neuer Typ) betreffenden Fahrzeugs beeinträchtigt Art 15(1)(c) Einfluss auf die BDCs Genehmigung Änderungsver- werden. Erfüllt keine Bedingung von Art. (Version) waltungsstelle 21(12) a)-c) der IOD wird Antragsteller • (c): eine Genehmigung für die Änderung ist in den einschlä-gigen TSIen Designänderung, die in ERATV vorgeschrieben (unabhängig von Art. 21 Neue abgebildet werden muss (12) (a). Genehmigung Art 15(1)(d) Einfluss auf die BDCs (Variante oder Erfüllt eine Bedingung von Art. neuer Typ) 21(12) a)-c) der IOD
4. Eisenbahnpaket – technische Säule Schritt 3: EG Prüfverfahren für Teilsysteme Konformitäts- Technisches Anforderungen Design Bescheinigung bewertung Dossier gegenüber EG Baumuster Relevant für TSIs TSI(s) durch Prüf- Konformität Siehe Art. 15 §4 und Anforderungen NoBo(s) bescheinigung mit TSI Anhang IV IOD gegenüber Nationale Bau- Relevant für Nationale muster Prüf- NR(s) durch Konformität mit Regeln bescheinigung DeBo(s) NRs Anforderungen Design (Konstruktions- EG zeichnungen, Prüferklärung Sonstige Anforderungen Fertigungsprozess Risiko für und Prototypen Bewertung Risiko Teilsystem Tests durch Bewertungs- Bewertungs- bericht stelLe (CSM RA) Andere Andere Andere Andere Belege Anforderungen* Bewertungen Bescheinigung * = aus anderem relevanten Europäischen Regelwerk wie z.B. . REACH Directive, NRMM emissions Directive, RID, etc.
4. Eisenbahnpaket – technische Säule Schritt 3: EG Prüfverfahren für Teilsysteme
4. Eisenbahnpaket – technische Säule Schritt 3: EG Prüfverfahren für Teilsysteme
4. Eisenbahnpaket – technische Säule Schritt 4 und 5 : Antrag und Bearbeitung Die Anhänge der Durchführungsverordnung 2018/545 zur Fahrzeuggenehmigung beschreiben den notwendigen Dokumentations- und Prüfumfang für: ➢ Anhang 1: Inhalt des Antrags auf Fahrzeug(typ)genehmigung ➢ Anhang 2: Aspekte, die von der Genehmigungsstelle zu bewerten sind ➢ Anhang 3: Aspekte, die von der Sicherheitsbehörde zu bewerten sind ▪ Doppelte Prüfung sollten vermieden werden ▪ Dient als Basis für die Entwicklung der OSS Funktionalitäten!!
4. Eisenbahnpaket – technische Säule Schritt 4 und 5 : Antrag und Bearbeitung Programmmanager VA/SSC Nationale Sicherheitsbehörde Pool of Experts SSC PROJECT ANERKENNUNGS SYSTEM NSA NSA NSA EXPERT NSA EXPERT EXPERT NSA EXPERT EXPERT Kompetenzanforderungen NSA EXPERT NSA EXPERT NSA EXPERT NSA ZUORDNUNG AUF PROJEKTE NSA NSA Project Manager ASSESSOR3 EXPERT EXPERT EXPERT NSA NSA NSA NSA NSA EXPERT EXPERT EXPERT EXPERT EXPERT NSA EXPERT NSA VA PROJECT NSA NSA EXPERT NSA NSA NSA NSA EXPERT EXPERT EXPERT EXPERT EXPERT EXPERT NSA EXPERT ERA Project Manager NSA ASSESSOR3 ASSESSOR 3 EXPERT ANERKENNUNGS SYSTEM ASSESSOR3 ASSESSOR3 ASSESSOR3 Project Manager Project Manager ASSESSOR3 ASSESSOR3 Project Manager Project Manager ASSESSOR3 ASSESSOR3 Project Manager Project Manager ASSESSOR3 Project Manager Project Manager ASSESSOR3 MANAGEMENT INFORMATION / TRAINING MONITORING
4. Eisenbahnpaket – technische Säule Schritt 4 und 5 : Antrag und Bearbeitung ERA = Authorising Entity (AE) , EBA = Area of Use (AoU) Beispiel für Verteilung der Rollen auf ERA, NSA und PoE NSA: xyz ERA Erzeugen von Benutzern NSA:EBA UM PgM benennt PgM → Contact Point(VA) übermittelt Dokumente PM LA TSI PoE, PoE, NNTR LA extern intern PM PM PM AS AS AS AS AS LA AS AS AS AS AR AS AS AS DM Documents Documents Final assessment report Completness check Decision Assessment reports (with opinion)
4. Eisenbahnpaket – technische Säule Gebühren und Entgelte Einzelheiten bzgl. Gebühren und Entgelte regelt die DURCHFÜHRUNGSVERORDNUNG (EU) 2018/764 DER KOMMISSION vom 2. Mai 2018 über die an die Eisenbahnagentur der Europäischen Union zu entrichtenden Gebühren und Entgelte und die Zahlungsbedingungen ▪ Diese Verordnung betrifft nur Anträge, die an die Agentur gestellt werden. Für Anträge an die nationale Genehmigungsstelle (z.B. BMVIT) gelten deren Verordnungen über Gebühren und Auslagen. ▪ Die von der Agentur erhobenen Gebühren und Entgelte sollten die vollen Kosten (inkl. Arbeiten der NSBs) für die von der Agentur erbrachten Dienstleistungen decken. ▪ Der Betrag der Gebühren und Entgelte setzt sich wie folgt zusammen: ▪ Aufwand der Bearbeitung des Antrags durch das Personal der Agentur und externe Sachverständige in Stunden, multipliziert mit dem Stundensatz der Agentur (130,00 €); und ▪ entsprechende Kosten der nationalen Sicherheitsbehörden für die Bearbeitung des nationalen Teils des Antrags. ▪ Antragsteller kann unverbindlichen (!) Kostenvoranschlag fordern und wird bei Überschreitung > 15% informiert.
4. Eisenbahnpaket – technische Säule Beschwerdekammer Einzelheiten über die Beschwerdekammer (Board of Apeal) sind beschrieben in der DURCHFÜHRUNGSVERORDNUNG (EU) 2018/867 DER KOMMISSION vom 13. Juni 2018 zur Festlegung der Geschäftsordnung der Beschwerdekammer(n) der Eisenbahnagentur der Europäischen Union. ▪ Die Beschwerdekammer stellt die letzte Instanz in einem Rechtsstreit mit Bezug auf das Genehmigungsverfahren dar. ▪ Das Verfahren wird nur eingesetzt, wenn die Agentur begründet ablehnt, eine Genehmigung auszustellen und der Antragsteller eine Beschwerde gegen diese Entscheidung einreichen möchte. ▪ Die Beschwerdekammer wird nur dann genutzt, wenn alle anderen Versuche eine einvernehmliche Lösung für beide Seiten zu finden, gescheitert sind. ▪ Die Gebühr beträgt maximal 10 000 EUR oder entspricht dem Betrag der für die angefochtene Entscheidung erhobenen Gebühr, je nachdem welcher Betrag niedriger ist.
4. Eisenbahnpaket – technische Säule OSS: One-Stop-Shop Portal v0.40.2 ▪ https://oss-sat.test-era.europa.eu/oss/logon.html ▪ era_applicant / P@ssw0rd!
4. Eisenbahnpaket – technische Säule OSS: One-Stop-Shop Portal v0.40.2 ▪ System wird mehrsprachig sein ▪ Keine Begrenzung bezüglich Benutzer! Jede natürliche Person kann OSS-Nutzer werden und einen oder mehrere Anträge stellen! Möglichkeit gewisse Rechte an anderen Benutzer für die Bearbeitung von Anträge weiterzugeben ▪ System berücksichtigt «application case» (5+2) und Prozessschritte (6) ▪ Möglichkeit zwischen zu speichern
4. Eisenbahnpaket – technische Säule OSS: One-Stop-Shop Portal v0.40.2 SCHRITT 2: conformity assessment bodies ▪ Informationen über die involvierten benannten Stellen (1:n) ▪ «Other relevant information»: Angrenzung Arbeiten der NoBos, Kontaktpersonen
4. Eisenbahnpaket – technische Säule OSS: One-Stop-Shop Portal v0.40.2 SCHRITT 3: Details über GIF ▪ Keine Kontrolle über Inhaber der Fahrzeugtypgenehmigung ▪ «intended area of operation»: all EU soll noch als Option kommen (GE-Wagen) ▪ «Networks»: momentan freies Textfeld, Dropdownliste in Diskussion ▪ «pre-reserved number»: könnte hier erwähnt werden oder EVN des Prototyps
4. Eisenbahnpaket – technische Säule OSS: One-Stop-Shop Portal v0.40.2 SCHRITT 4: Dokumentation: Bescheingungen/Technisches Dossier ▪ Baumstruktur = Anlage 1, Absatz 18 der Verordnung 208/545/EU. Folder als Gedankenstütze: Antragstreller frei die Dokumente in einem Ordner hochzuladen ▪ System soll die Möglichkeiten biten mehrere Dateien auf 1x hochzuladen (max 15MB/Datei)
4. Eisenbahnpaket – technische Säule OSS: One-Stop-Shop Portal v0.40.2 SCHRITT 5: Mapping tables ▪ Baumstruktur = Anlage 2 der Verordnung 208/545/EU: von der Genehmigungsstelle zu bewertende Aspekte ▪ Anzahl Zeilen abhängig vom „application case“ (5+2) ▪ Es geht um die Frage: In welchem Dokument finde ich die relevante Informationen, resp. freies Textfeld für eine Referenz oder Erklärung
4. Eisenbahnpaket – technische Säule OSS: One-Stop-Shop Portal v0.40.2 SCHRITT 6: Abschluss ▪ 1 + 4 Monate ab Übermittlung! ▪ ERA Leitfaden Seite 130 – 140 liefert auch Erklärungen über die verschiedenen Elemente in den jeweiligen Schritten
4. Eisenbahnpaket – technische Säule OSS: One-Stop-Shop Portal v0.40.2 ▪ Issues: Fragen der Genehmigungstelle(n), fehlende Dokumente, Unklarheiten + Entwurf eines Antrags (zwischengespeichert) + Möglichkeit für Antragsteller Benachrichtigung übber Problemlösung zu informieren ▪ Contacts: Lister der involvierten Personen (siehe Folie 16) ▪ Dashboard: Informationen über Milestones/Status (project management) ▪ Library: gesamte Dokumentation über Antrag (Eintragene Informationan als Formular), kann heruntergeladen werden als PDF, Versioning vorhanden ▪ Audit events: Informationen über Tätigkeiten Genehmigungstelle 214 days to go…
Danke für Ihre Aufmerksamkeit Austria Belgium Czech France Germany UK Hungary Republic NVPG Italy Netherlands Poland Slovak Spain Sweden Switzerland Republic Gilles Peterhans gilles.peterhans@uiprail.org
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