Berufliche Vorsorge bei Roche - Ein Überblick

Die Seite wird erstellt Pirmin Walter
 
WEITER LESEN
Berufliche Vorsorge bei Roche - Ein Überblick
Berufliche Vorsorge bei Roche

Ein Überblick

Stand 1. Januar 2020
Hinweis

Die in dieser Broschüre verwendeten Personen- oder Funktionsbezeichnungen gelten für Frauen und
Männer.

Die umfassenden Bestimmungen finden Sie in den Vorsorgereglementen und Vorsorgeplänen der
­einzelnen Stiftungen der F. Hoffmann-La Roche AG; die Vorsorgereglemente und Vorsorgepläne gehen
 bei abweichenden Bestimmungen immer vor. Zudem kann es für durch den Arbeitgeber definierte
 Mitarbeitergruppen abweichende oder ergänzende Vorsorgepläne geben (siehe Reglement Art. 3).

Die Einhaltung der datenschutzrechtlichen Bestimmungen sowie die Sorgfaltspflicht im Umgang mit
persönlichen Daten der versicherten Personen werden von den Vorsorgestiftungen der F. Hoffmann-
La Roche AG sichergestellt.

 Steuerrechtliche Themen hat die versicherte Person mit der für sie zuständigen Steuerbehörde zu
­k lären.
Vorwort

Liebe Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter

Die Vorsorge in der Schweiz ist in der Bundesverfassung als 3-Säulen-Konzept verankert und festgehalten. Hierbei ergänzen
sich die staatliche Alters-, Invaliden- und Hinterlassenenvorsorge (AHV/IV), die berufliche Vorsorge (BVG) und die eigen-
verantwortliche Selbstvorsorge.

Bei Roche wird die berufliche Vorsorge durch die Pensionskassen Roche abgedeckt. Diese haben eine lange Tradition und
bestehen schon seit bald 100 Jahren, d. h. es gab sie lange vor der Einführung der staatlichen Vorsorge 1948 (AHV/IV, 1. Säule)
und der Einführung des Gesetzes über die berufliche Vorsorge 1985 (BVG, 2. Säule).

Bei den beiden Roche-Pensionskassen, nämlich der Pensionskasse und der Zusatzvorsorge der F. Hoffmann-La Roche AG,
handelt es sich um gut ausgebaute Vorsorgeeinrichtungen, die neben den gesetzlichen Mindestleistungen gemäss BVG
zusätzlich überobligatorische Leistungen erbringen. Der Arbeitgeber finanziert hierbei erheblich mehr als die gesetzlich
vorgeschriebenen Beiträge und übernimmt auch die Verwaltungskosten.

Diese Vorsorgeeinrichtungen von Roche stellen, zusammen mit der staatlichen Vorsorge (1. Säule) und der eigenverantwort-
lichen Selbstvorsorge (3. Säule) den Mitarbeitenden bei Erreichen des Pensionsalters, bei Invalidität oder den Hinterbliebenen
im Todesfall ein angemessenes Ersatzeinkommen sicher.

Die Stiftungen werden von einem aus Arbeitnehmern und Arbeitgebern paritätisch zusammengesetzten Stiftungsrat geführt.
Oberste Ziele des Stiftungsrats sind ein umsichtiger Umgang mit dem ihm anvertrauten Vermögen und die Wahrung einer
angemessenen Balance zwischen Risiko und Rendite.

Diese Broschüre erklärt den Aufbau und die Plandetails der Vorsorgeeinrichtungen von Roche auf vereinfachte Art und fördert
damit das Verständnis für eine komplexe Materie.

Ich wünsche Ihnen bei der Durchsicht viele nützliche Erkenntnisse.

Dr. Gottlieb Keller
Präsident des Stiftungsrats der
Pensionskasse und der Zusatzvorsorge
der F. Hoffmann-La Roche AG

                                                                               Vorwort | Berufliche Vorsorge bei Roche – Ein Überblick
                                                                                                                                         1­
Inhaltsverzeichnis

     Vorwort                                                              1
     Inhaltsverzeichnis                                                   2
     Glossar                                                              3
     Vorsorge in der Schweiz                                              4
     Berufliche Vorsorge bei Roche – 2. Säule                             5
     Pensionskasse und Zusatzvorsorge                                     6
     Aufnahmebedingungen                                                  7
     Finanzierung – vom Beitrag zum Altersguthaben                        8
     Einkaufsmöglichkeiten                                                9
     Freiwilliges Sparen                                                 10
     Pensionierung                                                       11
     Berechnung der Altersrente                                          12
     Invalidität                                                         13
     Todesfall Versicherte                                               14
     Austritt                                                            15
     Scheidung und Wohneigentumsförderung (WEF)                          16
     Immobilienfinanzierungen (Hypotheken)                               17
     Vermögensanlagen                                                    18
     Weitere Informationen                                               19

2­   Berufliche Vorsorge bei Roche – Ein Überblick | Inhaltsverzeichnis
Glossar
AHV                                                               IV
Die Abkürzung AHV steht für «Eidgenössische Alters- und           Die Abkürzung IV steht für «Eidgenössische Invaliden­
Hinterlassenenversicherung» und entspricht der 1. Säule           versicherung».
des schweizerischen 3-Säulen-Konzepts.
                                                                  Kapitalbezug
Altersrente                                                       Auszahlung des Altersguthabens als einmaliger Kapital­
Die Altersrente ist eine Rente auf Lebenszeit, die bei der        betrag.
Pensionierung ausbezahlt wird. Die Höhe ist abhängig vom
vorhandenen Altersguthaben und vom Umwandlungssatz.               Kapitalsparplan
                                                                  Der Kapitalsparplan ist ein Bestandteil der Pensionskasse
Altersguthaben                                                    (PK) und baut in Ergänzung zur Rentenversicherung für
Das Altersguthaben ist die Summe der Gutschriften und             jeden Versicherten ein persönliches Altersguthaben auf. Im
Zinsen inklusive eingebrachter Freizügigkeitsleistung und         Kapitalsparplan sind neben dem Einkommen auch allfällige
Einkäufen, abzüglich allfällig getätigter Vorbezüge.              Bonuszahlungen und Schichtzulagen enthalten.

Austrittsleistung/Austrittsguthaben                               Rentenversicherung
Siehe Freizügigkeitsleistung.                                     Die Rentenversicherung als Bestandteil der Pensionskasse
                                                                  (PK) und der Zusatzvorsorge (ZV) baut für jeden Mitarbei-
BVG                                                               tenden ein Altersguthaben auf und versichert zusätzlich die
Die Abkürzung BVG steht für das «Bundesgesetz über die            Leistungen in den Risikofällen Invalidität und Tod.
berufliche Alters,- Hinterlassenen- und Invalidenvorsorge»
und regelt die obligatorischen Mindestleistungen der              Roche Vorsorgeplan PLUS (RVPP)
2. Säule des schweizerischen 3-Säulen-Konzeptes.                  Dieser Vorsorgeplan ist ein Bestandteil der Zusatzvorsorge
                                                                  (ZV) und wird unabhängig vom persönlichen Einkommen
Einkommen                                                         ausschliesslich durch Beiträge des Arbeitgebers finanziert.
Unter Einkommen ist das vom Arbeitgeber gemeldete Jahres-
gehalt ohne Zulagen und Bonuszahlungen zu verstehen.              SimplyOne
                                                                  Im SimplyOne können Sie mit dem Suchbegriff «Pensions-
Freiwilliges Sparen                                               kassen – Persönliche Informationen» auf Ihre persönlichen
Das «Freiwillige Sparen» ist ein Bestandteil der Pensions­        Lohn- und Vorsorgeinformationen zugreifen. Neben Ihren
kasse (PK) und der Zusatzvorsorge (ZV) und baut in                persönlichen Versicherungsausweisen der Pensionskasse
Ergänzung zur Rentenversicherung ein zusätzliches Alters-         (PK) und der Zusatzvorsorge (ZV) finden Sie persönliche
guthaben auf. Es dient zur freiwilligen Verbesserung der          Berechnungen, zum Beispiel bezüglich Einkauf, Austritt oder
Leistungen im Falle von Alter, Invalidität oder Tod. Dies kann    Pensionierung. Im SimplyOne haben Sie zudem die Mög­
entweder durch eine Erhöhung der monatlichen Beiträge             lichkeit, Ihren Beitrag für das Freiwillige Sparen zu wählen.
oder bei vorhandenen Einkaufsmöglichkeiten durch einen
einmaligen Einkauf in das Freiwillige Sparen erfolgen.            Umwandlungssatz
                                                                  Der Umwandlungssatz ist ein Faktor zur Berechnung der
Freizügigkeitskonto                                               Rente. Mit dem Umwandlungssatz wird das Altersguthaben
Das Freizügigkeitskonto ist ein vorsorgegebundenes Konto          in eine jährliche Altersrente umgewandelt.
bei einer externen Stiftung (z. B. bei einer Bank), bei dem
das Guthaben für Ihre Altersvorsorge sowie für die Absiche­       UVG
rung der Risiken Invalidität und Tod gebunden bleibt. Ein         Die Abkürzung UVG steht für «Bundesgesetz über die
Freizügigkeitskonto wird immer dann eröffnet, wenn Ihr            Unfallversicherung» und ist Bestandteil der beruflichen
Arbeitsverhältnis endet, die Austrittsguthaben jedoch nicht       ­Vorsorge in der Schweiz. Die Unfallversicherung von
sofort oder nur teilweise an eine neue Vorsorgeeinrichtung         Roche ist die SUVA, sie deckt bei Unfällen die Heilungs­
überwiesen werden können.                                          kosten sowie allfällige Rentenleistungen.

Freizügigkeitsleistung                                            Versicherungsausweis
Beim Austritt aus den Pensionskassen haben Sie Anrecht auf        Der Versicherungsausweis weist Ihre individuell versicherten
ein Austrittsguthaben, genannt Freizügigkeitsleistung. Die Höhe   Vorsorgeleistungen sowie Ihr aktuelles Altersguthaben aus.
der Freizügigkeitsleistung entspricht dem aktuellen Altersgut-
haben aus der Rentenversicherung, dem Kapitalsparplan, dem
Freiwilligen Sparen und dem Roche Vorsorgeplan PLUS.

                                                                                Glossar | Berufliche Vorsorge bei Roche – Ein Überblick
                                                                                                                                          3­
Vorsorge in der Schweiz
     Die Vorsorgeeinrichtungen in der Schweiz versichern Sie und Ihre Familien­-
     angehörigen gegen die wirtschaftlichen Folgen von Alter, Tod und Invalidität.
     Diese Vorsorge beruht auf dem Grundsatz des 3-Säulen-Konzepts.

      1. Säule                                          2. Säule                           3. Säule
      Staatliche Vorsorge                               Berufliche Vorsorge                Private Vorsorge

      AHV/IV                                            PK                                 3a                   3b
      Alters-, Hinterlassenen- und                      Pensionskassen                     Gebundene            Individuelles
      Invalidenversicherung                             (inkl. BVG-/UVG-Obligatorium)      Vorsorge             Sparen

                                                        Fortsetzung der gewohnten          Freiwillige, individuelle
      Existenzsicherung
                                                        Lebenshaltung                      Ergänzung

     1. Säule – Staatliche Vorsorge
     Die 1. Säule ist obligatorisch und umfasst die staatliche Vorsorge im Rahmen der Alters- und Hinterlassenenversicherung (AHV)
     und der Invalidenversicherung (IV). Sie dient der Sicherung des Existenzbedarfs bei Ausfall des Erwerbseinkommens infolge
     Alter, Invalidität oder Tod.

     2. Säule – Berufliche Vorsorge
     Die 2. Säule, auch Pensionskasse genannt, soll die Fortsetzung der gewohnten Lebenshaltung ermöglichen. Die berufliche
     Vorsorge ergänzt die staatliche Vorsorge und ist für Mitarbeitende von Roche obligatorisch. Bei Roche umfasst die berufliche
     Vorsorge die beiden Stiftungen Pensionskasse (PK) und Zusatzvorsorge (ZV). Bei einem Unfall werden zusätzlich Leistungen
     der eidgenössischen Unfallversicherung (nach UVG) erbracht.

     3. Säule – Private Vorsorge
     Die 3. Säule dient der privaten Vorsorge und ist freiwillig. Es wird unterschieden zwischen der Säule 3a und der Säule 3b.
     Die Säule 3a ist an gesetzliche Auflagen gebunden, geniesst dafür aber Steuervorteile in der Schweiz. Die Säule 3b dient
     zum individuellen und freien Sparen zur Selbstvorsorge.

      Hinweis: Mindestvorschriften BVG
      Das Gesetz über die berufliche Vorsorge (BVG) enthält Mindestvorschriften, d. h., jede Pensionskasse
      muss die vorgeschriebenen Mindestleistungen in CHF, auch Obligatorium genannt, erfüllen und nach-
      weisen. Die Pensionskassen von Roche gewähren neben diesen Vorgaben auch überobligatorische
      Leistungen, welche die Mindestvorschriften übertreffen.

4­   Berufliche Vorsorge bei Roche – Ein Überblick | Vorsorge in der Schweiz
Berufliche Vorsorge bei Roche – 2. Säule
Die berufliche Vorsorge bei Roche umfasst die beiden Stiftungen Pensionskasse
und Zusatzvorsorge. In welchen dieser Stiftungen Sie versichert sind, hängt vom
Arbeitsvertrag und vom Einkommen ab. Sie können gleichzeitig in beiden Stiftungen
versichert sein.

 Arbeitgeber                                            Stiftungen
 F. Hoffmann-La Roche AG                                (Eigenständige Vorsorgeeinrichtungen)

                                                              Pensionskasse                            Zusatzvorsorge

                                                                    BVG

Pensionskasse der F. Hoffmann-La Roche AG – nachstehend PK genannt
Die PK bildet die Grundlage der zukünftigen Altersleistungen und versichert Sie und Ihre Familie zusätzlich zur AHV und
IV gegen die wirtschaftlichen Folgen von Invalidität und Tod infolge Krankheit. Die PK übersteigt die Mindestvorschriften
gemäss BVG und berücksichtigt Einkommen bis zu einem Maximum von CHF 113 760 pro Jahr.

Zusatzvorsorge der F. Hoffmann-La Roche AG – nachstehend ZV genannt
Die ZV ergänzt die PK und versichert Einkommen von über CHF 113 760 pro Jahr. Ausserdem ist in der ZV versichert, wer dem
vom Arbeitgeber finanzierten Roche Vorsorgeplan Plus (RVPP) angehört. Die Aufnahmebedingungen und weitere Informationen
finden Sie auf den nachfolgenden Seiten.

 Versichertes Einkommen
 Die PK versichert Einkommen bis zum Höchstwert der vierfachen jährlichen maximalen AHV-Rente.
 Die ZV versichert Einkommen, welche dieses Maximum übersteigen. Somit gilt:
 Versichertes Einkommen der ZV = Gesamteinkommen abzüglich in der PK versichertes Einkommen.

                                                   Berufliche Vorsorge bei Roche – 2. Säule | Berufliche Vorsorge bei Roche – Ein Überblick
                                                                                                                                              5­
Pensionskasse und Zusatzvorsorge
     Die Stiftungen PK und ZV setzen sich jeweils aus folgenden Vorsorgeplänen
     zusammen: die PK aus der Rentenversicherung, dem Kapitalsparplan und dem
     Freiwilligen Sparen, die ZV aus der Rentenversicherung, dem Freiwilligen Sparen
     und dem vom Einkommen unabhängigen Roche Vorsorgeplan PLUS.

                                 Vorsorgepläne

         Pensionskasse               Rentenversicherung                        Kapitalsparplan          Freiwilliges Sparen

                                                                               Roche Vorsorgeplan
         Zusatzvorsorge              Rentenversicherung                                                 Freiwilliges Sparen
                                                                               PLUS

                                        Arbeitsvertrag ab 3 Monaten und einkommensabhängig
                                        Arbeitsvertrag unbefristet, abhängig vom Beschäftigungsgrad und unabhängig
                                        vom Einkommen

     Rentenversicherung (PK und ZV)
     Die Rentenversicherung ist eine Versicherung, die im Falle von Invalidität und Tod infolge Krankheit den Erwerbsausfall durch
     eine Rentenleistung ersetzt. Zusätzlich zu dieser Risikoversicherung führt die Rentenversicherung für jeden Versicherten ein
     Konto mit seinem persönlichen Altersguthaben.

     Kapitalsparplan (PK)
     Der Kapitalsparplan baut in Ergänzung zur Rentenversicherung für jeden Versicherten ein separates Altersguthaben auf.
     Im Unterschied zur Rentenversicherung enthält der Kapitalsparplan keine Risikoversicherung. Zudem sind im Kapitalsparplan
     neben dem Einkommen auch allfällige Bonuszahlungen und Schichtzulagen versichert.

     Freiwilliges Sparen (PK und ZV)
     Sie können freiwillige Sparbeiträge in die PK und bei entsprechendem Einkommen in die ZV einzahlen. Das Freiwillige Sparen
     baut in Ergänzung zur Rentenversicherung und zum Kapitalsparplan ein zusätzliches Altersguthaben auf. Dieses Altersguthaben
     erhöht im Falle von Alter, Invalidität oder Tod die Leistungen Ihrer beruflichen Vorsorge.

     Roche Vorsorgeplan PLUS (ZV) – nachstehend RVPP genannt
     Für Anspruchsberechtigte finanziert der Arbeitgeber den zusätzlichen Aufbau von Altersguthaben und eine ergänzende Risiko-
     versicherung. Der Beitrag wird anteilig zum Beschäftigungsgrad gewährt und gilt bei einem unbefristeten Arbeitsvertrag mit
     einem Arbeitspensum von mindestens 20%.

      Wer ist im Roche Vorsorgeplan PLUS anspruchsberechtigt?
       Die Anspruchsberechtigung ergibt sich aus dem Arbeitsvertrag und ist in den Vorsorgeplänen
      ­festgelegt.

6­   Berufliche Vorsorge bei Roche – Ein Überblick | Pensionskasse und Zusatzvorsorge
Aufnahmebedingungen
Sofern Sie die Aufnahmebedingungen erfüllen, werden Sie beim Antritt des Arbeits-
verhältnisses automatisch in der PK und in der ZV versichert. Wann die Beitrags-
pflicht beginnt und wie sich diese zusammensetzt, hängt von Ihrem Alter ab.

                         Rentenversicherung       Kapitalsparplan             Freiwilliges Sparen          Roche Vorsorgeplan
                         (PK und ZV)              (nur PK)                    (PK und ZV)                  PLUS (nur ZV)

    Beginn               Ab Alter                 Ab Alter                    Ab Alter                     Ab Alter
    Beitragspflicht
                                    20                       30                          20                           20
    Besonderheiten       Risiken bereits ab       Bonuszahlungen und          Keine Arbeitgeberbeiträge    Keine Arbeitnehmer-
                         Alter 18 verischert      Schichtzulagen bereits      Optional durch Versicherte   beiträge
                                                  ab Alter 18 versichert      frei wählbar

Aufnahmebedingungen
Beim Eintritt in die Firma werden Sie automatisch in die berufliche Vorsorge von Roche aufgenommen, sofern folgende
Voraussetzungen erfüllt sind:
 	Rentenversicherung, Kapitalsparplan und Freiwilliges Sparen
   – Ihr Arbeitsverhältnis dauert länger als 3 Monate.
   – Ihr Einkommen übersteigt den gesetzlichen Mindestbetrag gemäss BVG (PK) bzw. das 4-Fache der
      maximalen AHV-Altersrente (ZV).
 	R oche Vorsorgeplan PLUS
   – Sie sind gemäss Arbeitsvertrag anspruchsberechtigt.
   – Ihr Arbeitsverhältnis ist unbefristet.

Altersabhängige Versicherung
Ihre Versicherung setzt sich in Abhängigkeit vom Alter unterschiedlich zusammen (siehe obere Grafik). Die Aufnahme erfolgt
beim Eintritt oder am 1. Januar des entsprechenden Geburtsjahres.

 Freizügigkeitsleistungen von früheren Vorsorgeeinrichtungen
 Beim Eintritt in die Firma sind Freizügigkeitsleistungen von früheren Vorsorgeeinrichtungen an die
 Pensionskassen von Roche zu überweisen.

                                                                  Aufnahmebedingungen | Berufliche Vorsorge bei Roche – Ein Überblick
                                                                                                                                        7­
Finanzierung – vom Beitrag zum Altersguthaben
     Die PK und die ZV werden aus Arbeitnehmer- und Arbeitgeberbeiträgen sowie
     aus erwirtschafteten Kapitalerträgen finanziert. Aus diesen Beiträgen entstehen
     Gutschriften auf Ihre persönlichen Altersguthaben und es werden die Risikofälle
     Invalidität und Tod versichert.

                                                     Kapitalerträge                                                Persönliche
                                                                                                                  Altersguthaben

                                                                                                                                 Roche
                 Arbe                                                                                                          Vorsorge-
                        itge                                                                                                   plan PLUS
                               berb
                                      eiträ                                                 ten
                                              ge                                      chrif                       Renten-
                                                                                 Guts      n
                                                                                       nse                      versicherung           Freiwilliges
                                                                                  + Zi                                                   Sparen
                                                                                                                               Kapital-

                               erbe
                                    iträg
                                               e       PK/ZV                                                                   sparplan
                    e i t n ehm e)                                               Risik
                Arb           züg                                                      ofäll
                         hnab                                                                 e
                (= Lo                                                           Inva
                                                                                     liditä
                                                                                            t/To
                                                                                                 d

     Beiträge
     Die Arbeitnehmerbeiträge werden monatlich direkt vom Einkommen abgezogen und zusammen mit den Arbeitgeberbeiträgen
     an die jeweilige Stiftung überwiesen.
       Rentenversicherung: Die individuellen Arbeitnehmerbeitragssätze bleiben während der ganzen Versicherungsdauer
       unverändert und machen rund 1 ⁄3 der Beiträge aus. Roche als Arbeitgeber leistet pauschal rund 2 ⁄3 der Beiträge.
       Kapitalsparplan: Die Arbeitnehmerbeitragssätze sind altersabhängig, die Arbeitgeberbeitragssätze bleiben während
       der ganzen Versicherungsdauer unverändert und betragen gesamthaft etwa die Hälfte der Beiträge.
       Freiwilliges Sparen: Sie können im Rahmen der Pläne «Medium» und «High» Ihre Beitragssätze auf Wunsch festlegen.
       Der Arbeitgeber leistet keine Beiträge.
       Roche Vorsorgeplan PLUS: Der Arbeitgeber leistet die gesamten Beiträge. Die Anspruchsberechtigung richtet sich
       nach Ihrem Arbeitsvertrag (unbefristetes Arbeitsverhältnis) und dem Beschäftigungsgrad.

     Gutschriften
     Die Stiftungen schreiben Ihrem persönlichen Altersguthaben monatliche Gutschriften und Zinsen gut.
      Rentenversicherung: Die Höhe der Gutschriften ist altersabhängig, d. h. je älter Sie sind, umso höhere Gutschriften
      erhalten Sie. Zudem wird ein Teil der Beiträge für die Versicherung der Risiken Invalidität und Tod verwendet.
      Kapitalsparplan: Die Höhe der Gutschriften entspricht der Summe der Arbeitgeber- und Arbeitnehmerbeiträge.
      Freiwilliges Sparen: Die Höhe der Gutschriften entspricht Ihren geleisteten Beiträgen.
      Roche Vorsorgeplan PLUS: Die Höhe der vollständig durch den Arbeitgeber finanzierten Gutschriften richtet sich
      nach Ihrem Beschäftigungsgrad und ist unabhängig vom Einkommen.

      Beiträge und Gutschriften Rentenversicherung
      Die Beiträge in der Rentenversicherung                         Beitrag
                                                                   Beitrag                                        Gutschrift
                                                                                                                Gutschrift
      sind gleichbleibend. Die Gutschriften
      erhöhen sich gestaffelt mit dem Alter.

                                                                                                        Alter
                                                                                                     Alter                                 Alter
                                                                                                                                              Alter

8­   Berufliche Vorsorge bei Roche – Ein Überblick | Finanzierung – vom Beitrag zum Altersguthaben
Einkaufsmöglichkeiten
Wer sich in die berufliche Vorsorge einkauft, profitiert von einer unmittelbaren
Verbesserung der Alters- und Risikoleistungen.

                                                                                                                          Altersguthaben
                                                                                                                          bei Eintritt Alter 20
           Einkaufsmöglichkeit                                                                                            (bzw. nach Einkauf)
           (= fehlende Altersguthaben)

                                                                                                                          Altersguthaben
                                                                                                                          bei späterem Eintritt

                                                                                                         Altersguthaben
                                                                                                                                 Zeit
Alter 20                                 Eintritt                                           Pensionierung

Wie entstehen Einkaufsmöglichkeiten?
Einkaufsmöglichkeiten entstehen, wenn aufgrund des Einkommens und des Alters rechnerisch das maximal mögliche Alters-
guthaben höher ist als das aktuell vorhandene. Zu den häufigsten Ursachen für die Entstehung von Einkaufsmöglichkeiten
zählen Lohnerhöhungen sowie ein Eintritt in die Pensionskassen nach Alter 20.

Vorteile des Einkaufs
 Ihre Altersguthaben werden erhöht.
 Die Leistungen im Falle von Invalidität und Tod werden bei einem Einkauf in die Rentenversicherung erhöht.
 Einkäufe gelten als verhältnismässig sichere Anlage.
 In der Schweiz können Einkäufe steuerliche Vorteile bieten.

Nachteile des Einkaufs
  Die Gelder sind langfristig gebunden, ein Bezug ist nur beschränkt möglich.
  Sie können keinen Einfluss auf die Anlagestrategie nehmen.
	Sofern keine anspruchsberechtigten Erben gemäss Reglement vorhanden sind, bleiben die Guthaben im Todesfall
  als Solidaritätsbeitrag in den Pensionskassen.

 Einschränkungen
 Kapitalbezüge: Wurden Einkäufe getätigt, so dürfen innerhalb der nächsten 3 Jahre nach Einzahlung
 keine Leistungen in Kapitalform bezogen werden.
 WEF: Besteht ein Vorbezug im Rahmen der Wohneigentumsförderung (WEF), ist ein Einkauf nicht gestattet.
 Zugezogene: Sind Sie aus dem Ausland zugezogen und haben noch nie einer Vorsorgeeinrichtung
 angehört, dürfen Sie sich in den ersten 5 Jahren nach Eintritt jährlich mit höchstens 20% des versicherten
 Einkommens in die Pensionskassen einkaufen.

                                                                Einkaufsmöglichkeiten | Berufliche Vorsorge bei Roche – Ein Überblick
                                                                                                                                                  9­
Freiwilliges Sparen
      Das Freiwillige Sparen ist ein zusätzlicher Plan innerhalb der PK und der ZV,
      mit welchem der Arbeitnehmer durch eine freiwillige Erhöhung der Pensions­
      kassenbeiträge ein zusätzliches Altersguthaben ansparen kann.

                                                                            Freiwilliges Sparen:
                                                                            Höhere zukünftige Beiträge führen
                                                                            zu höherem Altersguthaben
                                                                                                                                                    Altersguthaben mit
                                                                                                                                                    Freiwilligem Sparen
                   Einkaufsmöglichkeit
                   Rückwirkend bis Alter 20

                                                                                                                                                    Altersguthaben ohne
                                                                                                                                                    Freiwilliges Sparen

                                                                                                                                   Altersguthaben
                                                                                                                                                         Zeit
      Alter 20                                      Heute:                                                           Pensionierung
                                                    Wahl Freiwilliges Sparen

      So funktioniert das Freiwillige Sparen
        Beitragswahl: Beim Freiwilligen Sparen ist die Beitragshöhe individuell wählbar, wobei zwischen den Plänen «Medium»
        und «High» unterschieden wird. Die Wahl kann jederzeit in SimplyOne vorgenommen werden und gilt ab dem Folgemonat
        der Beitragswahl. Beim Eintritt ist der Beitragsplan «Basic» ohne freiwillige Beiträge festgelegt. Erfolgt keine Wahl, bleibt
        die bisherige Beitragswahl bestehen. Die zusätzlichen Beiträge werden bequem mit dem Lohn abgerechnet.
      	Finanzierung: Die Finanzierung erfolgt ausschliesslich aus den zusätzlich gewählten Beiträgen des Arbeitnehmers,
        bis längstens Alter 65. Der Arbeitgeber leistet keine Beiträge an das Freiwillige Sparen.
      	Einkaufsmöglichkeiten: Einkäufe sind rückwirkend bis Alter 20 möglich und erfolgen nach der reglementarischen
        Prioritätenordnung.
      	Pensionierung: Sie haben die Wahl zwischen einem einmaligen Kapitalbezug, einer lebenslangen Rente oder einer
        Mischform.
      	Invalidität und Tod: Im Falle einer Vollinvalidität erhalten Sie das Altersguthaben Freiwilliges Sparen als einmalige
        Kapitalleistung ausbezahlt. Im Todesfall wird das Altersguthaben gemäss reglementarischer Begünstigtenordnung
        ausbezahlt.
      	Verzinsung: Die Verzinsung innerhalb der jeweiligen Stiftung (PK/ZV) ist für alle Pläne gleich hoch.

       Berechnungsbeispiel: Freiwilliges Sparen, Annahme Gesamteinkommen: CHF 120 000

                                             in CHF p. a.    Basic                               Medium*         in CHF p. a.    High*                    in CHF p. a.

       Gesamteinkommen:           120 000
       Versichertes Einkommen PK: 113 760                    Kein zusätzlicher Beitrag           1,125%          1 280           2,25%                    2 560
       Versichertes Einkommen ZV:    6 240                   Kein zusätzlicher Beitrag           2,85%             178           5,70%                      356

       * Die Angaben gelten in % des versicherten Lohnes und werden zusätzlich zu den reglementarischen Beiträgen in Abzug gebracht.

10­   Berufliche Vorsorge bei Roche – Ein Überblick | Freiwilliges Sparen
Pensionierung
Bei der PK und der ZV von Roche liegt das ordentliche Pensionsalter für Frauen
und Männer bei 65 Jahren. Bei der AHV gilt für Frauen das Rentenalter 64.

                Roche
              Vorsorge-
              plan PLUS
                               Freiwilliges
                                 Sparen

                                                                        Einmalige
                                                                        Kapitalleistung

                                                   oder
        Renten-              Kapital-
                                                                        Lebenslange Altersrente
      versicherung           sparplan
                                                                        (inkl. mitversicherter Hinterlassenenleistung)

Wahlmöglichkeit
Zum Zeitpunkt der Pensionierung haben Sie die Wahl zwischen einer lebenslangen Rente, einem einmaligen Kapitalbezug
oder einer Mischform.

Unterschied zwischen Kapitalbezug und Rentenbezug
 Rentenbezug: Die Rente beginnt ab Pensionierung und wird lebenslang ausgerichtet. Im Todesfall sind die
 Hinterbliebenen auch im Ruhestand durch eine Ehegatten- bzw. Waisenrente gesichert.
 Kapitalbezug: Beim Kapitalbezug wird das gesamte Altersguthaben auf einmal ausbezahlt und Sie können dessen
 Verwendung den eigenen Bedürfnissen anpassen. Im Todesfall besteht keine Versicherungsdeckung mehr.

Flexibles Rentenalter
 Vorzeitige Pensionierung (Alter 60–65): Eine vorzeitige Pensionierung ist frühestens ab Alter 60 möglich,
 hat jedoch Leistungskürzungen zur Folge.
 Aufschub der Altersleistungen (Alter 65–70): Ein gemeinsam mit dem Arbeitgeber vereinbarter Aufschub
 der Altersleistungen ist bis längstens Alter 70 möglich, wodurch sich diese erhöhen.
 Weiterversicherung ab Alter 60 bei Reduktion des versicherten Einkommens: Ab Alter 60 steht es den
 Versicherten frei, das bisher versicherte Einkommen weiterzuversichern. Hierbei werden sowohl die Arbeitgeber- als
 auch die Arbeitnehmerbeiträge des freiwillig versicherten Lohnanteils vollständig durch den Arbeitnehmer geleistet.

 Altersguthaben bei Pensionierung
 Die persönlichen Altersguthaben setzen sich zusammen aus den monatlichen Gutschriften und Zinsen,
 allfällig eingebrachten Freizügigkeitsleistungen und Einkäufen abzüglich allfällig getätigter Vorbezüge.
 Zur provisorischen Berechnung der künftigen Altersguthaben bei Pensionierung werden die aktuellen
 Altersguthaben sowie die noch erwarteten Gutschriften auf Grundlage des aktuellen Einkommens mit
 einem angenommenen Zinssatz auf Alter 65 hochgerechnet.

                                                                      Pensionierung | Berufliche Vorsorge bei Roche – Ein Überblick
                                                                                                                                      11­
Berechnung der Altersrente
      Zum Zeitpunkt der Pensionierung besteht die Möglichkeit, die angesparten Altersguthaben
      mittels Umwandlungssatz in eine lebenslange Rente umzuwandeln. Der Umwandlungs-
      satz wird durch die Höhe der Kapitalerträge und die Lebenserwartung beeinflusst.

                                                         Umwandlungssatz
                                                            Alter 65

                                                          6,1%       5%      4%

       Höhere Lebenserwartung                                                                        Geringe Kapitalerträge

      Umwandlungssatz
      Der Umwandlungssatz steht in engem Zusammenhang mit der Lebenserwartung der jeweiligen Rentengeneration und den
      erwarteten Kapitalerträgen:
       	Lebenserwartung: Je höher die durchschnittliche Lebenserwartung ist, desto länger werden Renten bezahlt.
       	Kapitalerträge: Fallen Kapitalerträge niedriger aus als langfristig erwartet, reicht das Rentenkapital nicht aus,
        um die laufenden Rentenverpflichtungen zu decken.
      Beides kann in der Folge zu einer Reduktion des Umwandlungssatzes für künftige Pensionierungen führen.

      Berechnung der Altersrente
      Die Altersrente wird wie folgt berechnet:
      Altersguthaben bei Pensionierung × altersabhängiger Umwandlungssatz = lebenslange Jahresrente.
      Die Versicherungsausweise der PK und der ZV geben Auskunft über die Höhe der jeweiligen Umwandlungssätze und der zu
      erwartenden Altersrente bei Rentenbezug. Der Umwandlungssatz auf Guthaben aus der ZV ist niedriger als derjenige in der PK.
      Eine vorzeitige Pensionierung ist ab dem 60. Altersjahr möglich. Dabei wird der Umwandlungssatz pro Jahr um 0,15% gekürzt
      und das Altersguthaben fällt aufgrund der fehlenden Beitragsjahre und der kürzeren Verzinsung kleiner aus.
      Ein Aufschub der Pensionierung ist im Einvernehmen mit dem Arbeitgeber bis längstens Alter 70 möglich. Dabei wird der
      Umwandlungssatz pro Jahr um 0,15% erhöht und das Altersguthaben fällt aufgrund der weiteren Beitragsjahre und der längeren
      Verzinsung höher aus.

       Berechnung der PK-Altersrente bei ordentlicher sowie vorzeitiger Pensionierung
       Beispiel: Jährliches Einkommen von ca. CHF 80 000, volle Beitragsjahre ohne RVPP

                          Altersguthaben                     Umwandlungssatz        Berechnung der Altersrente in CHF

       Alter 65           CHF 500 000                        5,0%                   500 000  5,0% = 25 000 Rente p. a. bzw.
                                                                                    2 084 pro Monat
       Alter 60           CHF 418 000                        4,25%                  418 000  4,25% = 17 765 Rente p. a. bzw.
                                                                                    1 481 pro Monat

12­   Berufliche Vorsorge bei Roche – Ein Überblick | Berechnung der Altersrente
Invalidität
Wenn Sie vor Bezug einer Altersrente infolge Krankheit im Sinne der IV erwerbs­
unfähig werden, so haben Sie neben der Invalidenrente aus der 1. Säule einen
Anspruch auf Invalidenleistungen aus der PK und falls vorhanden aus der ZV.
Einkommen

                Lohn bzw.                Invalidenrente/Invalidenkinderrente
                Lohnfortzahlung           Rentenversicherung
                                          Roche Vorsorgeplan PLUS **
                                         Kapitalauszahlung*
                                          Kapitalsparplan                        Ehegattenrente/Waisenrente**
                                          Freiwilliges Sparen
                                                                                                                                   Alter
                                         Erwerbsunfähigkeit                      Tod des Rentenbezügers

            * Nur bei Vollinvalidität
            **RVPP: Keine Invalidenkinderrente/Waisenrente versichert

Invalidenrente
Wenn Sie infolge Krankheit arbeitsunfähig werden, erhalten Sie in den ersten 24 Monaten eine Lohnfortzahlung von Roche.
Wenn Sie danach im Sinne der IV als erwerbsunfähig gelten, wird aus der Rentenversicherung der PK und der ZV sowie aus
dem Roche Vorsorgeplan PLUS abhängig vom Invaliditätsgrad eine lebenslange Invalidenrente ausbezahlt. Bei Invalidität
durch Unfall ergänzt die Unfallversicherung SUVA die Rentenleistungen.

Kapitalauszahlung
Wenn Sie Anspruch auf eine volle Invalidenrente haben, bekommen Sie Ihre aktuellen Altersguthaben aus dem Kapital-
sparplan und dem Freiwilligen Sparen als einmalige Kapitalleistung ausbezahlt. Bei einer Teilinvalidität bleiben die
Altersguthaben weiterhin in der entsprechenden Stiftung und werden gemäss dem neuen Arbeitspensum weitergeführt.

Wahlmöglichkeit RVPP bei Vollinvalidität (mind. 70%)
Bei Vollinvalidität kann aus dem RVPP alternativ zur lebenslangen Invalidenrente eine Kapitalabfindung in Höhe des auf Alter 65
ohne Zins hochgerechneten Altersguthabens gewählt werden.

      Invaliditätsgrad
      Die Beurteilung des Invaliditätsgrades erfolgt durch einen rechtsgültigen Entscheid der Eidgenössischen
      Invalidenversicherung (IV).
      Vollinvalidität: Wenn Sie im Sinne der IV mindestens zu 70% invalid sind, haben Sie Anspruch auf eine
      volle Invalidenrente.
      Teilinvalidität: Bei einer Invalidität ab 40% besteht gesetzlich Anspruch auf eine Viertelsrente, ab 50%
      auf eine halbe Rente, ab 60% auf eine Dreiviertelsrente.

                                                                               Invalidität | Berufliche Vorsorge bei Roche – Ein Überblick
                                                                                                                                             13­
Todesfall Versicherte
      Tritt vor Erreichen des Pensionierungsalters der Tod ein, können für die Hinterbliebenen
      Ansprüche auf Hinterlassenenleistungen entstehen. Die Auszahlung der Leistungen
      erfolgt gemäss der reglementarischen Begünstigtenordnung in vorgegebener Reihenfolge.
      Einkommen

                      Lohn bzw.                Ehegattenrente/Waisenrente
                      Besoldungs-               Rentenversicherung
                      nachschuss                Roche Vorsorgeplan PLUS*

                                               Kapitalauszahlung
                                                Kapitalsparplan
                                                Freiwilliges Sparen

                                                                                              Alter
                                               Tod des Versicherten

                  *RVPP: Keine Waisenrente versichert

      Ehegattenrente/Waisenrente
      Im Todesfall werden aus der Rentenversicherung und dem Roche Vorsorgeplan PLUS Rentenleistungen an folgende
      Anspruchsberechtigte ausbezahlt:
         Ehegatten oder eingetragene Partner
         Lebenspartner
       	Kinder und Pflegekinder mit Anspruch auf eine Waisenrente aus der Rentenversicherung
         (im RVPP sind ausschliesslich Renten an Ehegatten, eingetragene Partner oder Lebenspartner versichert)

      Kapitalauszahlung
      Die aktuellen Altersguthaben aus dem Kapitalsparplan und dem Freiwilligen Sparen werden als einmalige Kapitalleistung
      in folgender Reihenfolge ausbezahlt an:
        Ehegatten oder eingetragene Partner
        Lebenspartner
        Kinder
        Eltern
        Geschwister
      Wahlrecht im RVPP: Ehegatten, eingetragene Partner oder Lebenspartner haben im RVPP die Möglichkeit, anstelle einer
      lebenslangen Rentenzahlung eine einmalige Kapitalabfindung zu wählen. Sofern keine Ehegatten, eingetragene Partner
      oder Lebenspartner vorhanden sind, wird das vorhandene Altersguthaben an Kinder, Eltern oder Geschwister ausbezahlt.

      Hinterlässt der Verstorbene keine anspruchsberechtigten Personen, fällt das gesamte aktuelle Altersguthaben an die
      entsprechende Stiftung.

            Wer gilt als Lebenspartner und hat Anrecht auf eine Ehegattenrente?
            Für den Lebenspartner besteht Anspruch auf Hinterlassenenleistung, wenn er:
             	vom Versicherten in erheblichem Mass unterstützt worden ist oder
             	mit dem Versicherten in den letzten 5 Jahren bis zu seinem Tod, beziehungsweise bei Tod nach Alter 65,
               bereits vor Alter 60 im gleichen Haushalt gelebt und eine eheähnliche Gemeinschaft geführt hat und
               keiner der Partner während dieser Zeit verheiratet war oder
             	für den Unterhalt von mindestens einem gemeinsamen Kind aufkommen muss.
            Voraussetzung sind zudem ein gemeinsam geführter Haushalt (Wohngemeinschaft) und das Vorliegen
            einer ausschliesslichen Zweierbeziehung.

14­   Berufliche Vorsorge bei Roche – Ein Überblick | Todesfall Versicherte
Austritt
Der Austritt aus der Firma bedingt auch einen Austritt aus der PK und der ZV.
Beim Austritt haben Sie Anrecht auf eine Austrittsleistung; diese wird in der Regel
zweckgebunden überwiesen. Eine Barauszahlung ist nur in Ausnahmefällen möglich.

                                                          Austritt
                                                       aus PK und ZV

 Zweckgebundene                                                                                            Barauszahlung
   Überweisung

Zweckgebundene Überweisung
In folgenden Fällen wird bei einem Austritt aus der PK und der ZV Ihr Altersguthaben nicht einfach ausbezahlt, sondern Sie
müssen das Guthaben wieder zweckgebunden anlegen:
 	Neuer Arbeitgeber in der Schweiz: Die gesamte Austrittsleistung wird an die Vorsorgeeinrichtung Ihres neuen Arbeit-
   gebers überwiesen.
 	Kein neuer Arbeitgeber, Wohnsitz in der Schweiz: Die gesamte Austrittsleistung geht auf ein Freizügigkeitskonto
   bzw. an eine Freizügigkeitsstiftung Ihrer Wahl.
 	Wegzug in ein EU-/EFTA-Land: Das obligatorische Altersguthaben gemäss BVG wird auf ein Freizügigkeitskonto bzw.
   an eine Freizügigkeitsstiftung überwiesen. Die überobligatorischen Guthaben können auf Wunsch in bar bezogen werden.

Barauszahlung
Eine Barauszahlung Ihrer Austrittsguthaben ist nur in folgenden Ausnahmefällen möglich:
   Selbständigkeit
 	Geringfügigkeit: Ihre Austrittsleistung ist kleiner als Ihr Jahresbeitrag.
 	Wegzug in ein Land ausserhalb der EU/EFTA: Das gesamte Altersguthaben kann auf Wunsch in bar bezogen werden.

 Wie setzt sich das Austrittsguthaben zusammen?
 Das Austrittsguthaben setzt sich zusammen aus dem bis zum Austritt angesparten Altersguthaben
 inklusive Zinsen. Hierzu gehören alle Guthaben aus der Rentenversicherung, aus dem Kapitalsparplan
 und, sofern Beiträge einbezahlt wurden, aus dem Freiwilligen Sparen und dem Roche Vorsorgeplan PLUS.

                                                                            Austritt | Berufliche Vorsorge bei Roche – Ein Überblick
                                                                                                                                       15­
Scheidung und Wohneigentumsförderung (WEF)
      Das Gesetz sieht vor, dass Vorsorgegelder der 2. Säule bei einer Scheidung oder
      zwecks Förderung von Wohneigentum bezogen werden können. Ein solcher Bezug
      bedeutet eine Kürzung der Alters-­, Invaliditäts-­und Hinterlassenenleistung.
                                                             Alters-
                                                            guthaben
                                                                                                         WEF
                                               ng                                  Vo
                                        Teilu haben                            Alte rbezug
                                                t                                  rsgu
          Scheidung                         g u                                         thab
                                  A   lters                                                  en

      Scheidung
      Bei einer Scheidung oder Auflösung einer eingetragenen Partnerschaft werden die während der Ehe erworbenen Alters­
      guthaben durch den Scheidungsrichter geteilt und die PK angewiesen, die Leistungen gemäss Urteil zu entrichten. Kommt
      es aufgrund einer Ausgleichszahlung zur Reduktion des bestehenden Altersguthabens, bedeutet dies für den Betroffenen
      eine Kürzung der Alters- und Risikoleistungen Invalidität und Tod. Auch laufende Renten können infolge einer Scheidung
      durch den Scheidungsrichter geteilt werden, was eine Kürzung der laufenden Renten bedeutet.

      Wohneigentumsförderung
      Unter bestimmten gesetzlichen Voraussetzungen können Sie maximal alle 5 Jahre einen Teil Ihrer Altersguthaben
      (Minimum CHF 20 000) zur Finanzierung von selbstgenutztem Wohneigentum wie folgt einsetzen:
        Vorbezug: Ein Vorbezug bedeutet eine Reduktion des Altersguthabens und somit eine Kürzung der Alters- und
         Risikoleistungen.
       	Verpfändung: Bei einer Verpfändung dient das eingesetzte Kapital als Sicherheit und bleibt in der PK, es kommt nicht
         zu einer Leistungskürzung.

       Kompensationsmöglichkeiten
       Scheidung: Leistungskürzungen, die vor Pensionierung durch eine Scheidung entstanden sind, können bis
       spätestens vor Entstehung eines Rentenanspruchs durch Einkäufe wieder kompensiert werden.
       WEF: Eine Rückzahlung der mittels WEF vorbezogenen Altersguthaben ist möglich, wobei die Mindest­rück­
       zahlung CHF 10 000 beträgt. Zwingend wird die Rückzahlung des WEF-Vorbezugs, wenn das Wohneigentum
       verkauft oder nicht mehr für den Eigenbedarf verwendet wird.

16­   Berufliche Vorsorge bei Roche – Ein Überblick | Scheidung und Wohneigentumsförderung (WEF)
Immobilienfinanzierungen (Hypotheken)
Die Pensionskassen Roche finanzieren im Rahmen ihrer Anlagerichtlinien in der
Schweiz Wohn- und Mehrfamilienhäuser sowie Eigentumswohnungen (Stockwerk­
eigentum). Wir bieten eine persönliche Beratung, die Ihrer individuellen Situation
Rechnung trägt, und wir überprüfen mit Ihnen die Belehnung und Tragbarkeit des
zu finanzierenden Objektes.

Finanzierungsplan
Belehnung                                                       Tragbarkeit
Eigenmittel: mindestens 30%                                     Die Belastung aus Hypothekarzinsen (technischer Zinssatz
Hypothek: maximal 70%, basierend auf dem Schätzwert             von 5% aus Hypothekarbetrag) und Nebenkosten (1% vom
                                                                Schätzwert) darf nicht mehr als ein Drittel des Gesamtein-
                                                                kommens ausmachen.

      Hypothek
      max. 70%
                                                                      Gesamt-
                                                                    einkommen

     Eigenmittel                                                                                           Kalkulatorische
                                                                                         max. 33%
     mind. 30%                                                                                                 Kosten

Verzinsung
Die durch die Pensionskasse angebotenen Hypotheken werden zu marktüblichen Konditionen verzinst. Tagesaktuelle Zins-
sätze können jederzeit bei der Geschäftsstelle der Pensionskassen angefragt werden.

Eigenmittel
Die Eigenmittel sind zur Finanzierung von Wohneigentum in der Regel aus eigenem Vermögen (z. B. Ersparnisse, Erbschaft,
3.-Säule-Gelder oder anteilig aus Vorbezug 2. Säule) zu erbringen.

Amortisation
Es besteht keine Amortisationspflicht.

 Hypotheken der Pensionskassen im Vergleich
 Die Finanzierungsrichtlinien der Roche-Pensionskassen unterscheiden sich von denjenigen der Banken.
 Insbesondere die maximale Belehnung von 70% des Schätzwertes führt dazu, dass keine Amortisationspflicht
 besteht. Neben einer schnellen und einfachen Abwicklung profitieren Sie von einer professionellen und bedürf-
 nisorientierten Beratung. Da Pensionskassen keine Bankdienstleistungen anbieten, können Sie auf eine unab-
 hängige Beratung und faire Zinsen zählen, unabhängig davon, welcher Bank oder welchem Finanzdienstleister
 Sie in anderen finanziellen Angelegenheiten Ihr Vertrauen schenken.

                                                  Immobilienfinanzierungen (Hypotheken) | Berufliche Vorsorge bei Roche – Ein Überblick
                                                                                                                                          17­
Vermögensanlagen
     Die Vorsorgegelder der Versicherten sowie das Vorsorgekapital der Rentner werden
     durch die Pensionskassen verwaltet und mit dem Ziel investiert, die Vorsorgezwecke
     langfristig und nachhaltig sicherzustellen und eine angemessene Verzinsung der
     Altersguthaben zu ermöglichen.

     Anlagegrundsätze
     Bei der Vermögensanlage achten wir darauf, dass der Wert der Anlagen im Portfolio der Pensionskassen Roche nachhaltig erhalten
     bleibt und gesteigert werden kann. Bei der Anlagestrategie orientieren wir uns an den gesetzlich vorgegebenen Grundsätzen der
     Vermögensverwaltung, nämlich an den Anlagezielen Sicherheit, Ertrag, Risikoverteilung sowie Liquidität, wobei angemessene
     Renditen und nachhaltige Wertsteigerung im Vordergrund stehen. Gemäss unserer nachhaltig ausgerichteten Anlagestrategie
     berücksichtigen wir neben wirtschaftlichen auch soziale und ökologische Aspekte bei unseren Anlageentscheiden.

     Anlagephilosophie und -strategie
     Ausgehend von der Risikofähigkeit und von der angestrebten Rentabilität der Kasse und unter Berücksichtigung der Risiko-
     und Renditeeigenschaften der verschiedenen Anlagekategorien wird die Anlagestrategie periodisch überprüft und angepasst.
     Bei der Umsetzung der Strategie wird zur Risikoverteilung auf eine angemessene, breite Diversifikation geachtet.

        Grundlagen

                                           Ziele und Grundsätze
                Gesetzliche
             Grundlagen und
             Einschränkungen                     Sicherheit             Vermögensanlagen (Strategie)

                                                                                           Obligationen
                                                                           Liquidität                        Aktien
                                                                                          (Forderungen)
                                                   Ertrag

                                                                           Alternative
             Anlagereglement                                                               Immobilien
                                                                            Anlagen
             Pensionskassen                    Nachhaltigkeit

     Details und Berichterstattung
     Über die Anlagestrategie, deren Umsetzung und über den Anlageerfolg geben die jährlich erstellten Jahresberichte der
     Pensionskasse und der Zusatzvorsorge Auskunft.

      Verzinsung der Altersguthaben
      Der Stiftungsrat entscheidet jährlich über die Verzinsung der Altersguthaben. Hierbei werden die gesetzlichen
      Vorgaben über die Mindestverzinsung eingehalten. Abhängig von der wirtschaftlichen Lage der Pensionskassen
      sowie vom erwirtschafteten Vermögensertrag wird eine höhere Verzinsung angestrebt.

18   Berufliche Vorsorge bei Roche – Ein Überblick | Vermögensanlagen
Weitere Informationen
Weitere Informationen, Merkblätter, Reglemente und Berechnungstools finden Sie
im SimplyOne oder im RocheNet. Für eine persönliche Beratung steht Ihnen unser
Beratungsteam gerne zur Verfügung

             SimplyOne
             Im SimplyOne finden Sie mit dem Suchbegriff «Pensionskassen»:
               Persönliche Informationen: Persönlicher Posteingang, persönlicher Versicherungsausweis und weitere
                Dokumente sowie persönliche Berechnungen für Einkauf, Freiwilliges Sparen, Pensionierung,
                Wohneigentumsförderung (WEF) und Austritt
                Beitragswahl Freiwilliges Sparen
                Links zu den RocheNet-Services der Pensionskassen

             RocheNet
             Im RocheNet stehen Ihnen die Services der Pensionskassen mit wichtigen Informationen zur Verfügung:
               Das Beratungsteam der beruflichen Vorsorge bei Roche
               Weitere Informationen über die Personalvorsorge inklusive Merkblättern
               Erklärungen zum Versicherungsausweis
               
               A ktuelle Reglemente und Vorsorgepläne:
               Pensionskasse der F. Hoffmann-La Roche AG
               Vorsorgereglement
               Vorsorgeplan Rentenversicherung, Kapitalsparplan und Freiwilliges Sparen
               Zusatzvorsorge der F. Hoffmann-La Roche AG
               Vorsorgereglement
               Vorsorgeplan Zusatzvorsorge
               Roche Vorsorgeplan PLUS

             Zudem finden Sie im RochNet den Service Hypotheken. Die PK finanziert im Rahmen ihrer Anlagericht-
             linien in der Schweiz Wohn- und Mehrfamilienhäuser und Eigentumswohnungen (Stockwerkeigentum).

             Fragen zur staatlichen Alters- und Hinterlassenenversicherung (AHV) und Invalidenversicherung (IV)
             Wohnsitz in der Schweiz:                               Wohnsitz im Ausland:
             Ausgleichskasse Arbeitgeber Basel                      Schweizerische Ausgleichskasse SAK
             Viaduktstrasse 42                                      Av. Edmond-Vaucher 18
             CH-4002 Basel                                          CH-1211 Genf
             Telefon +41 61 285 22 22                               Telefon +41 58 461 91 11
             www.ak40.ch                                            www.zas.admin.ch

                                                         Weitere Informationen | Berufliche Vorsorge bei Roche – Ein Überblick
                                                                                                                                 19­
Herausgeber:
Pensionskassen der
F. Hoffmann-La Roche AG
Sie können auch lesen