Berufliche Vorsorge bei Roche - Ein Überblick
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Hinweis Die in dieser Broschüre verwendeten Personen- oder Funktionsbezeichnungen gelten für Frauen und Männer. Die umfassenden Bestimmungen finden Sie in den Vorsorgereglementen und Vorsorgeplänen der einzelnen Stiftungen der F. Hoffmann-La Roche AG; die Vorsorgereglemente und Vorsorgepläne gehen bei abweichenden Bestimmungen immer vor. Zudem kann es für durch den Arbeitgeber definierte Mitarbeitergruppen abweichende oder ergänzende Vorsorgepläne geben (siehe Reglement Art. 3). Die Einhaltung der datenschutzrechtlichen Bestimmungen sowie die Sorgfaltspflicht im Umgang mit persönlichen Daten der versicherten Personen werden von den Vorsorgestiftungen der F. Hoffmann- La Roche AG sichergestellt. Steuerrechtliche Themen hat die versicherte Person mit der für sie zuständigen Steuerbehörde zu k lären.
Vorwort Liebe Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter Die Vorsorge in der Schweiz ist in der Bundesverfassung als 3-Säulen-Konzept verankert und festgehalten. Hierbei ergänzen sich die staatliche Alters-, Invaliden- und Hinterlassenenvorsorge (AHV/IV), die berufliche Vorsorge (BVG) und die eigen- verantwortliche Selbstvorsorge. Bei Roche wird die berufliche Vorsorge durch die Pensionskassen Roche abgedeckt. Diese haben eine lange Tradition und bestehen schon seit bald 100 Jahren, d. h. es gab sie lange vor der Einführung der staatlichen Vorsorge 1948 (AHV/IV, 1. Säule) und der Einführung des Gesetzes über die berufliche Vorsorge 1985 (BVG, 2. Säule). Bei den beiden Roche-Pensionskassen, nämlich der Pensionskasse und der Zusatzvorsorge der F. Hoffmann-La Roche AG, handelt es sich um gut ausgebaute Vorsorgeeinrichtungen, die neben den gesetzlichen Mindestleistungen gemäss BVG zusätzlich überobligatorische Leistungen erbringen. Der Arbeitgeber finanziert hierbei erheblich mehr als die gesetzlich vorgeschriebenen Beiträge und übernimmt auch die Verwaltungskosten. Diese Vorsorgeeinrichtungen von Roche stellen, zusammen mit der staatlichen Vorsorge (1. Säule) und der eigenverantwort- lichen Selbstvorsorge (3. Säule) den Mitarbeitenden bei Erreichen des Pensionsalters, bei Invalidität oder den Hinterbliebenen im Todesfall ein angemessenes Ersatzeinkommen sicher. Die Stiftungen werden von einem aus Arbeitnehmern und Arbeitgebern paritätisch zusammengesetzten Stiftungsrat geführt. Oberste Ziele des Stiftungsrats sind ein umsichtiger Umgang mit dem ihm anvertrauten Vermögen und die Wahrung einer angemessenen Balance zwischen Risiko und Rendite. Diese Broschüre erklärt den Aufbau und die Plandetails der Vorsorgeeinrichtungen von Roche auf vereinfachte Art und fördert damit das Verständnis für eine komplexe Materie. Ich wünsche Ihnen bei der Durchsicht viele nützliche Erkenntnisse. Dr. Gottlieb Keller Präsident des Stiftungsrats der Pensionskasse und der Zusatzvorsorge der F. Hoffmann-La Roche AG Vorwort | Berufliche Vorsorge bei Roche – Ein Überblick 1
Inhaltsverzeichnis Vorwort 1 Inhaltsverzeichnis 2 Glossar 3 Vorsorge in der Schweiz 4 Berufliche Vorsorge bei Roche – 2. Säule 5 Pensionskasse und Zusatzvorsorge 6 Aufnahmebedingungen 7 Finanzierung – vom Beitrag zum Altersguthaben 8 Einkaufsmöglichkeiten 9 Freiwilliges Sparen 10 Pensionierung 11 Berechnung der Altersrente 12 Invalidität 13 Todesfall Versicherte 14 Austritt 15 Scheidung und Wohneigentumsförderung (WEF) 16 Immobilienfinanzierungen (Hypotheken) 17 Vermögensanlagen 18 Weitere Informationen 19 2 Berufliche Vorsorge bei Roche – Ein Überblick | Inhaltsverzeichnis
Glossar AHV IV Die Abkürzung AHV steht für «Eidgenössische Alters- und Die Abkürzung IV steht für «Eidgenössische Invaliden Hinterlassenenversicherung» und entspricht der 1. Säule versicherung». des schweizerischen 3-Säulen-Konzepts. Kapitalbezug Altersrente Auszahlung des Altersguthabens als einmaliger Kapital Die Altersrente ist eine Rente auf Lebenszeit, die bei der betrag. Pensionierung ausbezahlt wird. Die Höhe ist abhängig vom vorhandenen Altersguthaben und vom Umwandlungssatz. Kapitalsparplan Der Kapitalsparplan ist ein Bestandteil der Pensionskasse Altersguthaben (PK) und baut in Ergänzung zur Rentenversicherung für Das Altersguthaben ist die Summe der Gutschriften und jeden Versicherten ein persönliches Altersguthaben auf. Im Zinsen inklusive eingebrachter Freizügigkeitsleistung und Kapitalsparplan sind neben dem Einkommen auch allfällige Einkäufen, abzüglich allfällig getätigter Vorbezüge. Bonuszahlungen und Schichtzulagen enthalten. Austrittsleistung/Austrittsguthaben Rentenversicherung Siehe Freizügigkeitsleistung. Die Rentenversicherung als Bestandteil der Pensionskasse (PK) und der Zusatzvorsorge (ZV) baut für jeden Mitarbei- BVG tenden ein Altersguthaben auf und versichert zusätzlich die Die Abkürzung BVG steht für das «Bundesgesetz über die Leistungen in den Risikofällen Invalidität und Tod. berufliche Alters,- Hinterlassenen- und Invalidenvorsorge» und regelt die obligatorischen Mindestleistungen der Roche Vorsorgeplan PLUS (RVPP) 2. Säule des schweizerischen 3-Säulen-Konzeptes. Dieser Vorsorgeplan ist ein Bestandteil der Zusatzvorsorge (ZV) und wird unabhängig vom persönlichen Einkommen Einkommen ausschliesslich durch Beiträge des Arbeitgebers finanziert. Unter Einkommen ist das vom Arbeitgeber gemeldete Jahres- gehalt ohne Zulagen und Bonuszahlungen zu verstehen. SimplyOne Im SimplyOne können Sie mit dem Suchbegriff «Pensions- Freiwilliges Sparen kassen – Persönliche Informationen» auf Ihre persönlichen Das «Freiwillige Sparen» ist ein Bestandteil der Pensions Lohn- und Vorsorgeinformationen zugreifen. Neben Ihren kasse (PK) und der Zusatzvorsorge (ZV) und baut in persönlichen Versicherungsausweisen der Pensionskasse Ergänzung zur Rentenversicherung ein zusätzliches Alters- (PK) und der Zusatzvorsorge (ZV) finden Sie persönliche guthaben auf. Es dient zur freiwilligen Verbesserung der Berechnungen, zum Beispiel bezüglich Einkauf, Austritt oder Leistungen im Falle von Alter, Invalidität oder Tod. Dies kann Pensionierung. Im SimplyOne haben Sie zudem die Mög entweder durch eine Erhöhung der monatlichen Beiträge lichkeit, Ihren Beitrag für das Freiwillige Sparen zu wählen. oder bei vorhandenen Einkaufsmöglichkeiten durch einen einmaligen Einkauf in das Freiwillige Sparen erfolgen. Umwandlungssatz Der Umwandlungssatz ist ein Faktor zur Berechnung der Freizügigkeitskonto Rente. Mit dem Umwandlungssatz wird das Altersguthaben Das Freizügigkeitskonto ist ein vorsorgegebundenes Konto in eine jährliche Altersrente umgewandelt. bei einer externen Stiftung (z. B. bei einer Bank), bei dem das Guthaben für Ihre Altersvorsorge sowie für die Absiche UVG rung der Risiken Invalidität und Tod gebunden bleibt. Ein Die Abkürzung UVG steht für «Bundesgesetz über die Freizügigkeitskonto wird immer dann eröffnet, wenn Ihr Unfallversicherung» und ist Bestandteil der beruflichen Arbeitsverhältnis endet, die Austrittsguthaben jedoch nicht Vorsorge in der Schweiz. Die Unfallversicherung von sofort oder nur teilweise an eine neue Vorsorgeeinrichtung Roche ist die SUVA, sie deckt bei Unfällen die Heilungs überwiesen werden können. kosten sowie allfällige Rentenleistungen. Freizügigkeitsleistung Versicherungsausweis Beim Austritt aus den Pensionskassen haben Sie Anrecht auf Der Versicherungsausweis weist Ihre individuell versicherten ein Austrittsguthaben, genannt Freizügigkeitsleistung. Die Höhe Vorsorgeleistungen sowie Ihr aktuelles Altersguthaben aus. der Freizügigkeitsleistung entspricht dem aktuellen Altersgut- haben aus der Rentenversicherung, dem Kapitalsparplan, dem Freiwilligen Sparen und dem Roche Vorsorgeplan PLUS. Glossar | Berufliche Vorsorge bei Roche – Ein Überblick 3
Vorsorge in der Schweiz Die Vorsorgeeinrichtungen in der Schweiz versichern Sie und Ihre Familien- angehörigen gegen die wirtschaftlichen Folgen von Alter, Tod und Invalidität. Diese Vorsorge beruht auf dem Grundsatz des 3-Säulen-Konzepts. 1. Säule 2. Säule 3. Säule Staatliche Vorsorge Berufliche Vorsorge Private Vorsorge AHV/IV PK 3a 3b Alters-, Hinterlassenen- und Pensionskassen Gebundene Individuelles Invalidenversicherung (inkl. BVG-/UVG-Obligatorium) Vorsorge Sparen Fortsetzung der gewohnten Freiwillige, individuelle Existenzsicherung Lebenshaltung Ergänzung 1. Säule – Staatliche Vorsorge Die 1. Säule ist obligatorisch und umfasst die staatliche Vorsorge im Rahmen der Alters- und Hinterlassenenversicherung (AHV) und der Invalidenversicherung (IV). Sie dient der Sicherung des Existenzbedarfs bei Ausfall des Erwerbseinkommens infolge Alter, Invalidität oder Tod. 2. Säule – Berufliche Vorsorge Die 2. Säule, auch Pensionskasse genannt, soll die Fortsetzung der gewohnten Lebenshaltung ermöglichen. Die berufliche Vorsorge ergänzt die staatliche Vorsorge und ist für Mitarbeitende von Roche obligatorisch. Bei Roche umfasst die berufliche Vorsorge die beiden Stiftungen Pensionskasse (PK) und Zusatzvorsorge (ZV). Bei einem Unfall werden zusätzlich Leistungen der eidgenössischen Unfallversicherung (nach UVG) erbracht. 3. Säule – Private Vorsorge Die 3. Säule dient der privaten Vorsorge und ist freiwillig. Es wird unterschieden zwischen der Säule 3a und der Säule 3b. Die Säule 3a ist an gesetzliche Auflagen gebunden, geniesst dafür aber Steuervorteile in der Schweiz. Die Säule 3b dient zum individuellen und freien Sparen zur Selbstvorsorge. Hinweis: Mindestvorschriften BVG Das Gesetz über die berufliche Vorsorge (BVG) enthält Mindestvorschriften, d. h., jede Pensionskasse muss die vorgeschriebenen Mindestleistungen in CHF, auch Obligatorium genannt, erfüllen und nach- weisen. Die Pensionskassen von Roche gewähren neben diesen Vorgaben auch überobligatorische Leistungen, welche die Mindestvorschriften übertreffen. 4 Berufliche Vorsorge bei Roche – Ein Überblick | Vorsorge in der Schweiz
Berufliche Vorsorge bei Roche – 2. Säule Die berufliche Vorsorge bei Roche umfasst die beiden Stiftungen Pensionskasse und Zusatzvorsorge. In welchen dieser Stiftungen Sie versichert sind, hängt vom Arbeitsvertrag und vom Einkommen ab. Sie können gleichzeitig in beiden Stiftungen versichert sein. Arbeitgeber Stiftungen F. Hoffmann-La Roche AG (Eigenständige Vorsorgeeinrichtungen) Pensionskasse Zusatzvorsorge BVG Pensionskasse der F. Hoffmann-La Roche AG – nachstehend PK genannt Die PK bildet die Grundlage der zukünftigen Altersleistungen und versichert Sie und Ihre Familie zusätzlich zur AHV und IV gegen die wirtschaftlichen Folgen von Invalidität und Tod infolge Krankheit. Die PK übersteigt die Mindestvorschriften gemäss BVG und berücksichtigt Einkommen bis zu einem Maximum von CHF 113 760 pro Jahr. Zusatzvorsorge der F. Hoffmann-La Roche AG – nachstehend ZV genannt Die ZV ergänzt die PK und versichert Einkommen von über CHF 113 760 pro Jahr. Ausserdem ist in der ZV versichert, wer dem vom Arbeitgeber finanzierten Roche Vorsorgeplan Plus (RVPP) angehört. Die Aufnahmebedingungen und weitere Informationen finden Sie auf den nachfolgenden Seiten. Versichertes Einkommen Die PK versichert Einkommen bis zum Höchstwert der vierfachen jährlichen maximalen AHV-Rente. Die ZV versichert Einkommen, welche dieses Maximum übersteigen. Somit gilt: Versichertes Einkommen der ZV = Gesamteinkommen abzüglich in der PK versichertes Einkommen. Berufliche Vorsorge bei Roche – 2. Säule | Berufliche Vorsorge bei Roche – Ein Überblick 5
Pensionskasse und Zusatzvorsorge Die Stiftungen PK und ZV setzen sich jeweils aus folgenden Vorsorgeplänen zusammen: die PK aus der Rentenversicherung, dem Kapitalsparplan und dem Freiwilligen Sparen, die ZV aus der Rentenversicherung, dem Freiwilligen Sparen und dem vom Einkommen unabhängigen Roche Vorsorgeplan PLUS. Vorsorgepläne Pensionskasse Rentenversicherung Kapitalsparplan Freiwilliges Sparen Roche Vorsorgeplan Zusatzvorsorge Rentenversicherung Freiwilliges Sparen PLUS Arbeitsvertrag ab 3 Monaten und einkommensabhängig Arbeitsvertrag unbefristet, abhängig vom Beschäftigungsgrad und unabhängig vom Einkommen Rentenversicherung (PK und ZV) Die Rentenversicherung ist eine Versicherung, die im Falle von Invalidität und Tod infolge Krankheit den Erwerbsausfall durch eine Rentenleistung ersetzt. Zusätzlich zu dieser Risikoversicherung führt die Rentenversicherung für jeden Versicherten ein Konto mit seinem persönlichen Altersguthaben. Kapitalsparplan (PK) Der Kapitalsparplan baut in Ergänzung zur Rentenversicherung für jeden Versicherten ein separates Altersguthaben auf. Im Unterschied zur Rentenversicherung enthält der Kapitalsparplan keine Risikoversicherung. Zudem sind im Kapitalsparplan neben dem Einkommen auch allfällige Bonuszahlungen und Schichtzulagen versichert. Freiwilliges Sparen (PK und ZV) Sie können freiwillige Sparbeiträge in die PK und bei entsprechendem Einkommen in die ZV einzahlen. Das Freiwillige Sparen baut in Ergänzung zur Rentenversicherung und zum Kapitalsparplan ein zusätzliches Altersguthaben auf. Dieses Altersguthaben erhöht im Falle von Alter, Invalidität oder Tod die Leistungen Ihrer beruflichen Vorsorge. Roche Vorsorgeplan PLUS (ZV) – nachstehend RVPP genannt Für Anspruchsberechtigte finanziert der Arbeitgeber den zusätzlichen Aufbau von Altersguthaben und eine ergänzende Risiko- versicherung. Der Beitrag wird anteilig zum Beschäftigungsgrad gewährt und gilt bei einem unbefristeten Arbeitsvertrag mit einem Arbeitspensum von mindestens 20%. Wer ist im Roche Vorsorgeplan PLUS anspruchsberechtigt? Die Anspruchsberechtigung ergibt sich aus dem Arbeitsvertrag und ist in den Vorsorgeplänen festgelegt. 6 Berufliche Vorsorge bei Roche – Ein Überblick | Pensionskasse und Zusatzvorsorge
Aufnahmebedingungen Sofern Sie die Aufnahmebedingungen erfüllen, werden Sie beim Antritt des Arbeits- verhältnisses automatisch in der PK und in der ZV versichert. Wann die Beitrags- pflicht beginnt und wie sich diese zusammensetzt, hängt von Ihrem Alter ab. Rentenversicherung Kapitalsparplan Freiwilliges Sparen Roche Vorsorgeplan (PK und ZV) (nur PK) (PK und ZV) PLUS (nur ZV) Beginn Ab Alter Ab Alter Ab Alter Ab Alter Beitragspflicht 20 30 20 20 Besonderheiten Risiken bereits ab Bonuszahlungen und Keine Arbeitgeberbeiträge Keine Arbeitnehmer- Alter 18 verischert Schichtzulagen bereits Optional durch Versicherte beiträge ab Alter 18 versichert frei wählbar Aufnahmebedingungen Beim Eintritt in die Firma werden Sie automatisch in die berufliche Vorsorge von Roche aufgenommen, sofern folgende Voraussetzungen erfüllt sind: Rentenversicherung, Kapitalsparplan und Freiwilliges Sparen – Ihr Arbeitsverhältnis dauert länger als 3 Monate. – Ihr Einkommen übersteigt den gesetzlichen Mindestbetrag gemäss BVG (PK) bzw. das 4-Fache der maximalen AHV-Altersrente (ZV). R oche Vorsorgeplan PLUS – Sie sind gemäss Arbeitsvertrag anspruchsberechtigt. – Ihr Arbeitsverhältnis ist unbefristet. Altersabhängige Versicherung Ihre Versicherung setzt sich in Abhängigkeit vom Alter unterschiedlich zusammen (siehe obere Grafik). Die Aufnahme erfolgt beim Eintritt oder am 1. Januar des entsprechenden Geburtsjahres. Freizügigkeitsleistungen von früheren Vorsorgeeinrichtungen Beim Eintritt in die Firma sind Freizügigkeitsleistungen von früheren Vorsorgeeinrichtungen an die Pensionskassen von Roche zu überweisen. Aufnahmebedingungen | Berufliche Vorsorge bei Roche – Ein Überblick 7
Finanzierung – vom Beitrag zum Altersguthaben Die PK und die ZV werden aus Arbeitnehmer- und Arbeitgeberbeiträgen sowie aus erwirtschafteten Kapitalerträgen finanziert. Aus diesen Beiträgen entstehen Gutschriften auf Ihre persönlichen Altersguthaben und es werden die Risikofälle Invalidität und Tod versichert. Kapitalerträge Persönliche Altersguthaben Roche Arbe Vorsorge- itge plan PLUS berb eiträ ten ge chrif Renten- Guts n nse versicherung Freiwilliges + Zi Sparen Kapital- erbe iträg e PK/ZV sparplan e i t n ehm e) Risik Arb züg ofäll hnab e (= Lo Inva liditä t/To d Beiträge Die Arbeitnehmerbeiträge werden monatlich direkt vom Einkommen abgezogen und zusammen mit den Arbeitgeberbeiträgen an die jeweilige Stiftung überwiesen. Rentenversicherung: Die individuellen Arbeitnehmerbeitragssätze bleiben während der ganzen Versicherungsdauer unverändert und machen rund 1 ⁄3 der Beiträge aus. Roche als Arbeitgeber leistet pauschal rund 2 ⁄3 der Beiträge. Kapitalsparplan: Die Arbeitnehmerbeitragssätze sind altersabhängig, die Arbeitgeberbeitragssätze bleiben während der ganzen Versicherungsdauer unverändert und betragen gesamthaft etwa die Hälfte der Beiträge. Freiwilliges Sparen: Sie können im Rahmen der Pläne «Medium» und «High» Ihre Beitragssätze auf Wunsch festlegen. Der Arbeitgeber leistet keine Beiträge. Roche Vorsorgeplan PLUS: Der Arbeitgeber leistet die gesamten Beiträge. Die Anspruchsberechtigung richtet sich nach Ihrem Arbeitsvertrag (unbefristetes Arbeitsverhältnis) und dem Beschäftigungsgrad. Gutschriften Die Stiftungen schreiben Ihrem persönlichen Altersguthaben monatliche Gutschriften und Zinsen gut. Rentenversicherung: Die Höhe der Gutschriften ist altersabhängig, d. h. je älter Sie sind, umso höhere Gutschriften erhalten Sie. Zudem wird ein Teil der Beiträge für die Versicherung der Risiken Invalidität und Tod verwendet. Kapitalsparplan: Die Höhe der Gutschriften entspricht der Summe der Arbeitgeber- und Arbeitnehmerbeiträge. Freiwilliges Sparen: Die Höhe der Gutschriften entspricht Ihren geleisteten Beiträgen. Roche Vorsorgeplan PLUS: Die Höhe der vollständig durch den Arbeitgeber finanzierten Gutschriften richtet sich nach Ihrem Beschäftigungsgrad und ist unabhängig vom Einkommen. Beiträge und Gutschriften Rentenversicherung Die Beiträge in der Rentenversicherung Beitrag Beitrag Gutschrift Gutschrift sind gleichbleibend. Die Gutschriften erhöhen sich gestaffelt mit dem Alter. Alter Alter Alter Alter 8 Berufliche Vorsorge bei Roche – Ein Überblick | Finanzierung – vom Beitrag zum Altersguthaben
Einkaufsmöglichkeiten Wer sich in die berufliche Vorsorge einkauft, profitiert von einer unmittelbaren Verbesserung der Alters- und Risikoleistungen. Altersguthaben bei Eintritt Alter 20 Einkaufsmöglichkeit (bzw. nach Einkauf) (= fehlende Altersguthaben) Altersguthaben bei späterem Eintritt Altersguthaben Zeit Alter 20 Eintritt Pensionierung Wie entstehen Einkaufsmöglichkeiten? Einkaufsmöglichkeiten entstehen, wenn aufgrund des Einkommens und des Alters rechnerisch das maximal mögliche Alters- guthaben höher ist als das aktuell vorhandene. Zu den häufigsten Ursachen für die Entstehung von Einkaufsmöglichkeiten zählen Lohnerhöhungen sowie ein Eintritt in die Pensionskassen nach Alter 20. Vorteile des Einkaufs Ihre Altersguthaben werden erhöht. Die Leistungen im Falle von Invalidität und Tod werden bei einem Einkauf in die Rentenversicherung erhöht. Einkäufe gelten als verhältnismässig sichere Anlage. In der Schweiz können Einkäufe steuerliche Vorteile bieten. Nachteile des Einkaufs Die Gelder sind langfristig gebunden, ein Bezug ist nur beschränkt möglich. Sie können keinen Einfluss auf die Anlagestrategie nehmen. Sofern keine anspruchsberechtigten Erben gemäss Reglement vorhanden sind, bleiben die Guthaben im Todesfall als Solidaritätsbeitrag in den Pensionskassen. Einschränkungen Kapitalbezüge: Wurden Einkäufe getätigt, so dürfen innerhalb der nächsten 3 Jahre nach Einzahlung keine Leistungen in Kapitalform bezogen werden. WEF: Besteht ein Vorbezug im Rahmen der Wohneigentumsförderung (WEF), ist ein Einkauf nicht gestattet. Zugezogene: Sind Sie aus dem Ausland zugezogen und haben noch nie einer Vorsorgeeinrichtung angehört, dürfen Sie sich in den ersten 5 Jahren nach Eintritt jährlich mit höchstens 20% des versicherten Einkommens in die Pensionskassen einkaufen. Einkaufsmöglichkeiten | Berufliche Vorsorge bei Roche – Ein Überblick 9
Freiwilliges Sparen Das Freiwillige Sparen ist ein zusätzlicher Plan innerhalb der PK und der ZV, mit welchem der Arbeitnehmer durch eine freiwillige Erhöhung der Pensions kassenbeiträge ein zusätzliches Altersguthaben ansparen kann. Freiwilliges Sparen: Höhere zukünftige Beiträge führen zu höherem Altersguthaben Altersguthaben mit Freiwilligem Sparen Einkaufsmöglichkeit Rückwirkend bis Alter 20 Altersguthaben ohne Freiwilliges Sparen Altersguthaben Zeit Alter 20 Heute: Pensionierung Wahl Freiwilliges Sparen So funktioniert das Freiwillige Sparen Beitragswahl: Beim Freiwilligen Sparen ist die Beitragshöhe individuell wählbar, wobei zwischen den Plänen «Medium» und «High» unterschieden wird. Die Wahl kann jederzeit in SimplyOne vorgenommen werden und gilt ab dem Folgemonat der Beitragswahl. Beim Eintritt ist der Beitragsplan «Basic» ohne freiwillige Beiträge festgelegt. Erfolgt keine Wahl, bleibt die bisherige Beitragswahl bestehen. Die zusätzlichen Beiträge werden bequem mit dem Lohn abgerechnet. Finanzierung: Die Finanzierung erfolgt ausschliesslich aus den zusätzlich gewählten Beiträgen des Arbeitnehmers, bis längstens Alter 65. Der Arbeitgeber leistet keine Beiträge an das Freiwillige Sparen. Einkaufsmöglichkeiten: Einkäufe sind rückwirkend bis Alter 20 möglich und erfolgen nach der reglementarischen Prioritätenordnung. Pensionierung: Sie haben die Wahl zwischen einem einmaligen Kapitalbezug, einer lebenslangen Rente oder einer Mischform. Invalidität und Tod: Im Falle einer Vollinvalidität erhalten Sie das Altersguthaben Freiwilliges Sparen als einmalige Kapitalleistung ausbezahlt. Im Todesfall wird das Altersguthaben gemäss reglementarischer Begünstigtenordnung ausbezahlt. Verzinsung: Die Verzinsung innerhalb der jeweiligen Stiftung (PK/ZV) ist für alle Pläne gleich hoch. Berechnungsbeispiel: Freiwilliges Sparen, Annahme Gesamteinkommen: CHF 120 000 in CHF p. a. Basic Medium* in CHF p. a. High* in CHF p. a. Gesamteinkommen: 120 000 Versichertes Einkommen PK: 113 760 Kein zusätzlicher Beitrag 1,125% 1 280 2,25% 2 560 Versichertes Einkommen ZV: 6 240 Kein zusätzlicher Beitrag 2,85% 178 5,70% 356 * Die Angaben gelten in % des versicherten Lohnes und werden zusätzlich zu den reglementarischen Beiträgen in Abzug gebracht. 10 Berufliche Vorsorge bei Roche – Ein Überblick | Freiwilliges Sparen
Pensionierung Bei der PK und der ZV von Roche liegt das ordentliche Pensionsalter für Frauen und Männer bei 65 Jahren. Bei der AHV gilt für Frauen das Rentenalter 64. Roche Vorsorge- plan PLUS Freiwilliges Sparen Einmalige Kapitalleistung oder Renten- Kapital- Lebenslange Altersrente versicherung sparplan (inkl. mitversicherter Hinterlassenenleistung) Wahlmöglichkeit Zum Zeitpunkt der Pensionierung haben Sie die Wahl zwischen einer lebenslangen Rente, einem einmaligen Kapitalbezug oder einer Mischform. Unterschied zwischen Kapitalbezug und Rentenbezug Rentenbezug: Die Rente beginnt ab Pensionierung und wird lebenslang ausgerichtet. Im Todesfall sind die Hinterbliebenen auch im Ruhestand durch eine Ehegatten- bzw. Waisenrente gesichert. Kapitalbezug: Beim Kapitalbezug wird das gesamte Altersguthaben auf einmal ausbezahlt und Sie können dessen Verwendung den eigenen Bedürfnissen anpassen. Im Todesfall besteht keine Versicherungsdeckung mehr. Flexibles Rentenalter Vorzeitige Pensionierung (Alter 60–65): Eine vorzeitige Pensionierung ist frühestens ab Alter 60 möglich, hat jedoch Leistungskürzungen zur Folge. Aufschub der Altersleistungen (Alter 65–70): Ein gemeinsam mit dem Arbeitgeber vereinbarter Aufschub der Altersleistungen ist bis längstens Alter 70 möglich, wodurch sich diese erhöhen. Weiterversicherung ab Alter 60 bei Reduktion des versicherten Einkommens: Ab Alter 60 steht es den Versicherten frei, das bisher versicherte Einkommen weiterzuversichern. Hierbei werden sowohl die Arbeitgeber- als auch die Arbeitnehmerbeiträge des freiwillig versicherten Lohnanteils vollständig durch den Arbeitnehmer geleistet. Altersguthaben bei Pensionierung Die persönlichen Altersguthaben setzen sich zusammen aus den monatlichen Gutschriften und Zinsen, allfällig eingebrachten Freizügigkeitsleistungen und Einkäufen abzüglich allfällig getätigter Vorbezüge. Zur provisorischen Berechnung der künftigen Altersguthaben bei Pensionierung werden die aktuellen Altersguthaben sowie die noch erwarteten Gutschriften auf Grundlage des aktuellen Einkommens mit einem angenommenen Zinssatz auf Alter 65 hochgerechnet. Pensionierung | Berufliche Vorsorge bei Roche – Ein Überblick 11
Berechnung der Altersrente Zum Zeitpunkt der Pensionierung besteht die Möglichkeit, die angesparten Altersguthaben mittels Umwandlungssatz in eine lebenslange Rente umzuwandeln. Der Umwandlungs- satz wird durch die Höhe der Kapitalerträge und die Lebenserwartung beeinflusst. Umwandlungssatz Alter 65 6,1% 5% 4% Höhere Lebenserwartung Geringe Kapitalerträge Umwandlungssatz Der Umwandlungssatz steht in engem Zusammenhang mit der Lebenserwartung der jeweiligen Rentengeneration und den erwarteten Kapitalerträgen: Lebenserwartung: Je höher die durchschnittliche Lebenserwartung ist, desto länger werden Renten bezahlt. Kapitalerträge: Fallen Kapitalerträge niedriger aus als langfristig erwartet, reicht das Rentenkapital nicht aus, um die laufenden Rentenverpflichtungen zu decken. Beides kann in der Folge zu einer Reduktion des Umwandlungssatzes für künftige Pensionierungen führen. Berechnung der Altersrente Die Altersrente wird wie folgt berechnet: Altersguthaben bei Pensionierung × altersabhängiger Umwandlungssatz = lebenslange Jahresrente. Die Versicherungsausweise der PK und der ZV geben Auskunft über die Höhe der jeweiligen Umwandlungssätze und der zu erwartenden Altersrente bei Rentenbezug. Der Umwandlungssatz auf Guthaben aus der ZV ist niedriger als derjenige in der PK. Eine vorzeitige Pensionierung ist ab dem 60. Altersjahr möglich. Dabei wird der Umwandlungssatz pro Jahr um 0,15% gekürzt und das Altersguthaben fällt aufgrund der fehlenden Beitragsjahre und der kürzeren Verzinsung kleiner aus. Ein Aufschub der Pensionierung ist im Einvernehmen mit dem Arbeitgeber bis längstens Alter 70 möglich. Dabei wird der Umwandlungssatz pro Jahr um 0,15% erhöht und das Altersguthaben fällt aufgrund der weiteren Beitragsjahre und der längeren Verzinsung höher aus. Berechnung der PK-Altersrente bei ordentlicher sowie vorzeitiger Pensionierung Beispiel: Jährliches Einkommen von ca. CHF 80 000, volle Beitragsjahre ohne RVPP Altersguthaben Umwandlungssatz Berechnung der Altersrente in CHF Alter 65 CHF 500 000 5,0% 500 000 5,0% = 25 000 Rente p. a. bzw. 2 084 pro Monat Alter 60 CHF 418 000 4,25% 418 000 4,25% = 17 765 Rente p. a. bzw. 1 481 pro Monat 12 Berufliche Vorsorge bei Roche – Ein Überblick | Berechnung der Altersrente
Invalidität Wenn Sie vor Bezug einer Altersrente infolge Krankheit im Sinne der IV erwerbs unfähig werden, so haben Sie neben der Invalidenrente aus der 1. Säule einen Anspruch auf Invalidenleistungen aus der PK und falls vorhanden aus der ZV. Einkommen Lohn bzw. Invalidenrente/Invalidenkinderrente Lohnfortzahlung Rentenversicherung Roche Vorsorgeplan PLUS ** Kapitalauszahlung* Kapitalsparplan Ehegattenrente/Waisenrente** Freiwilliges Sparen Alter Erwerbsunfähigkeit Tod des Rentenbezügers * Nur bei Vollinvalidität **RVPP: Keine Invalidenkinderrente/Waisenrente versichert Invalidenrente Wenn Sie infolge Krankheit arbeitsunfähig werden, erhalten Sie in den ersten 24 Monaten eine Lohnfortzahlung von Roche. Wenn Sie danach im Sinne der IV als erwerbsunfähig gelten, wird aus der Rentenversicherung der PK und der ZV sowie aus dem Roche Vorsorgeplan PLUS abhängig vom Invaliditätsgrad eine lebenslange Invalidenrente ausbezahlt. Bei Invalidität durch Unfall ergänzt die Unfallversicherung SUVA die Rentenleistungen. Kapitalauszahlung Wenn Sie Anspruch auf eine volle Invalidenrente haben, bekommen Sie Ihre aktuellen Altersguthaben aus dem Kapital- sparplan und dem Freiwilligen Sparen als einmalige Kapitalleistung ausbezahlt. Bei einer Teilinvalidität bleiben die Altersguthaben weiterhin in der entsprechenden Stiftung und werden gemäss dem neuen Arbeitspensum weitergeführt. Wahlmöglichkeit RVPP bei Vollinvalidität (mind. 70%) Bei Vollinvalidität kann aus dem RVPP alternativ zur lebenslangen Invalidenrente eine Kapitalabfindung in Höhe des auf Alter 65 ohne Zins hochgerechneten Altersguthabens gewählt werden. Invaliditätsgrad Die Beurteilung des Invaliditätsgrades erfolgt durch einen rechtsgültigen Entscheid der Eidgenössischen Invalidenversicherung (IV). Vollinvalidität: Wenn Sie im Sinne der IV mindestens zu 70% invalid sind, haben Sie Anspruch auf eine volle Invalidenrente. Teilinvalidität: Bei einer Invalidität ab 40% besteht gesetzlich Anspruch auf eine Viertelsrente, ab 50% auf eine halbe Rente, ab 60% auf eine Dreiviertelsrente. Invalidität | Berufliche Vorsorge bei Roche – Ein Überblick 13
Todesfall Versicherte Tritt vor Erreichen des Pensionierungsalters der Tod ein, können für die Hinterbliebenen Ansprüche auf Hinterlassenenleistungen entstehen. Die Auszahlung der Leistungen erfolgt gemäss der reglementarischen Begünstigtenordnung in vorgegebener Reihenfolge. Einkommen Lohn bzw. Ehegattenrente/Waisenrente Besoldungs- Rentenversicherung nachschuss Roche Vorsorgeplan PLUS* Kapitalauszahlung Kapitalsparplan Freiwilliges Sparen Alter Tod des Versicherten *RVPP: Keine Waisenrente versichert Ehegattenrente/Waisenrente Im Todesfall werden aus der Rentenversicherung und dem Roche Vorsorgeplan PLUS Rentenleistungen an folgende Anspruchsberechtigte ausbezahlt: Ehegatten oder eingetragene Partner Lebenspartner Kinder und Pflegekinder mit Anspruch auf eine Waisenrente aus der Rentenversicherung (im RVPP sind ausschliesslich Renten an Ehegatten, eingetragene Partner oder Lebenspartner versichert) Kapitalauszahlung Die aktuellen Altersguthaben aus dem Kapitalsparplan und dem Freiwilligen Sparen werden als einmalige Kapitalleistung in folgender Reihenfolge ausbezahlt an: Ehegatten oder eingetragene Partner Lebenspartner Kinder Eltern Geschwister Wahlrecht im RVPP: Ehegatten, eingetragene Partner oder Lebenspartner haben im RVPP die Möglichkeit, anstelle einer lebenslangen Rentenzahlung eine einmalige Kapitalabfindung zu wählen. Sofern keine Ehegatten, eingetragene Partner oder Lebenspartner vorhanden sind, wird das vorhandene Altersguthaben an Kinder, Eltern oder Geschwister ausbezahlt. Hinterlässt der Verstorbene keine anspruchsberechtigten Personen, fällt das gesamte aktuelle Altersguthaben an die entsprechende Stiftung. Wer gilt als Lebenspartner und hat Anrecht auf eine Ehegattenrente? Für den Lebenspartner besteht Anspruch auf Hinterlassenenleistung, wenn er: vom Versicherten in erheblichem Mass unterstützt worden ist oder mit dem Versicherten in den letzten 5 Jahren bis zu seinem Tod, beziehungsweise bei Tod nach Alter 65, bereits vor Alter 60 im gleichen Haushalt gelebt und eine eheähnliche Gemeinschaft geführt hat und keiner der Partner während dieser Zeit verheiratet war oder für den Unterhalt von mindestens einem gemeinsamen Kind aufkommen muss. Voraussetzung sind zudem ein gemeinsam geführter Haushalt (Wohngemeinschaft) und das Vorliegen einer ausschliesslichen Zweierbeziehung. 14 Berufliche Vorsorge bei Roche – Ein Überblick | Todesfall Versicherte
Austritt Der Austritt aus der Firma bedingt auch einen Austritt aus der PK und der ZV. Beim Austritt haben Sie Anrecht auf eine Austrittsleistung; diese wird in der Regel zweckgebunden überwiesen. Eine Barauszahlung ist nur in Ausnahmefällen möglich. Austritt aus PK und ZV Zweckgebundene Barauszahlung Überweisung Zweckgebundene Überweisung In folgenden Fällen wird bei einem Austritt aus der PK und der ZV Ihr Altersguthaben nicht einfach ausbezahlt, sondern Sie müssen das Guthaben wieder zweckgebunden anlegen: Neuer Arbeitgeber in der Schweiz: Die gesamte Austrittsleistung wird an die Vorsorgeeinrichtung Ihres neuen Arbeit- gebers überwiesen. Kein neuer Arbeitgeber, Wohnsitz in der Schweiz: Die gesamte Austrittsleistung geht auf ein Freizügigkeitskonto bzw. an eine Freizügigkeitsstiftung Ihrer Wahl. Wegzug in ein EU-/EFTA-Land: Das obligatorische Altersguthaben gemäss BVG wird auf ein Freizügigkeitskonto bzw. an eine Freizügigkeitsstiftung überwiesen. Die überobligatorischen Guthaben können auf Wunsch in bar bezogen werden. Barauszahlung Eine Barauszahlung Ihrer Austrittsguthaben ist nur in folgenden Ausnahmefällen möglich: Selbständigkeit Geringfügigkeit: Ihre Austrittsleistung ist kleiner als Ihr Jahresbeitrag. Wegzug in ein Land ausserhalb der EU/EFTA: Das gesamte Altersguthaben kann auf Wunsch in bar bezogen werden. Wie setzt sich das Austrittsguthaben zusammen? Das Austrittsguthaben setzt sich zusammen aus dem bis zum Austritt angesparten Altersguthaben inklusive Zinsen. Hierzu gehören alle Guthaben aus der Rentenversicherung, aus dem Kapitalsparplan und, sofern Beiträge einbezahlt wurden, aus dem Freiwilligen Sparen und dem Roche Vorsorgeplan PLUS. Austritt | Berufliche Vorsorge bei Roche – Ein Überblick 15
Scheidung und Wohneigentumsförderung (WEF) Das Gesetz sieht vor, dass Vorsorgegelder der 2. Säule bei einer Scheidung oder zwecks Förderung von Wohneigentum bezogen werden können. Ein solcher Bezug bedeutet eine Kürzung der Alters-, Invaliditäts-und Hinterlassenenleistung. Alters- guthaben WEF ng Vo Teilu haben Alte rbezug t rsgu Scheidung g u thab A lters en Scheidung Bei einer Scheidung oder Auflösung einer eingetragenen Partnerschaft werden die während der Ehe erworbenen Alters guthaben durch den Scheidungsrichter geteilt und die PK angewiesen, die Leistungen gemäss Urteil zu entrichten. Kommt es aufgrund einer Ausgleichszahlung zur Reduktion des bestehenden Altersguthabens, bedeutet dies für den Betroffenen eine Kürzung der Alters- und Risikoleistungen Invalidität und Tod. Auch laufende Renten können infolge einer Scheidung durch den Scheidungsrichter geteilt werden, was eine Kürzung der laufenden Renten bedeutet. Wohneigentumsförderung Unter bestimmten gesetzlichen Voraussetzungen können Sie maximal alle 5 Jahre einen Teil Ihrer Altersguthaben (Minimum CHF 20 000) zur Finanzierung von selbstgenutztem Wohneigentum wie folgt einsetzen: Vorbezug: Ein Vorbezug bedeutet eine Reduktion des Altersguthabens und somit eine Kürzung der Alters- und Risikoleistungen. Verpfändung: Bei einer Verpfändung dient das eingesetzte Kapital als Sicherheit und bleibt in der PK, es kommt nicht zu einer Leistungskürzung. Kompensationsmöglichkeiten Scheidung: Leistungskürzungen, die vor Pensionierung durch eine Scheidung entstanden sind, können bis spätestens vor Entstehung eines Rentenanspruchs durch Einkäufe wieder kompensiert werden. WEF: Eine Rückzahlung der mittels WEF vorbezogenen Altersguthaben ist möglich, wobei die Mindestrück zahlung CHF 10 000 beträgt. Zwingend wird die Rückzahlung des WEF-Vorbezugs, wenn das Wohneigentum verkauft oder nicht mehr für den Eigenbedarf verwendet wird. 16 Berufliche Vorsorge bei Roche – Ein Überblick | Scheidung und Wohneigentumsförderung (WEF)
Immobilienfinanzierungen (Hypotheken) Die Pensionskassen Roche finanzieren im Rahmen ihrer Anlagerichtlinien in der Schweiz Wohn- und Mehrfamilienhäuser sowie Eigentumswohnungen (Stockwerk eigentum). Wir bieten eine persönliche Beratung, die Ihrer individuellen Situation Rechnung trägt, und wir überprüfen mit Ihnen die Belehnung und Tragbarkeit des zu finanzierenden Objektes. Finanzierungsplan Belehnung Tragbarkeit Eigenmittel: mindestens 30% Die Belastung aus Hypothekarzinsen (technischer Zinssatz Hypothek: maximal 70%, basierend auf dem Schätzwert von 5% aus Hypothekarbetrag) und Nebenkosten (1% vom Schätzwert) darf nicht mehr als ein Drittel des Gesamtein- kommens ausmachen. Hypothek max. 70% Gesamt- einkommen Eigenmittel Kalkulatorische max. 33% mind. 30% Kosten Verzinsung Die durch die Pensionskasse angebotenen Hypotheken werden zu marktüblichen Konditionen verzinst. Tagesaktuelle Zins- sätze können jederzeit bei der Geschäftsstelle der Pensionskassen angefragt werden. Eigenmittel Die Eigenmittel sind zur Finanzierung von Wohneigentum in der Regel aus eigenem Vermögen (z. B. Ersparnisse, Erbschaft, 3.-Säule-Gelder oder anteilig aus Vorbezug 2. Säule) zu erbringen. Amortisation Es besteht keine Amortisationspflicht. Hypotheken der Pensionskassen im Vergleich Die Finanzierungsrichtlinien der Roche-Pensionskassen unterscheiden sich von denjenigen der Banken. Insbesondere die maximale Belehnung von 70% des Schätzwertes führt dazu, dass keine Amortisationspflicht besteht. Neben einer schnellen und einfachen Abwicklung profitieren Sie von einer professionellen und bedürf- nisorientierten Beratung. Da Pensionskassen keine Bankdienstleistungen anbieten, können Sie auf eine unab- hängige Beratung und faire Zinsen zählen, unabhängig davon, welcher Bank oder welchem Finanzdienstleister Sie in anderen finanziellen Angelegenheiten Ihr Vertrauen schenken. Immobilienfinanzierungen (Hypotheken) | Berufliche Vorsorge bei Roche – Ein Überblick 17
Vermögensanlagen Die Vorsorgegelder der Versicherten sowie das Vorsorgekapital der Rentner werden durch die Pensionskassen verwaltet und mit dem Ziel investiert, die Vorsorgezwecke langfristig und nachhaltig sicherzustellen und eine angemessene Verzinsung der Altersguthaben zu ermöglichen. Anlagegrundsätze Bei der Vermögensanlage achten wir darauf, dass der Wert der Anlagen im Portfolio der Pensionskassen Roche nachhaltig erhalten bleibt und gesteigert werden kann. Bei der Anlagestrategie orientieren wir uns an den gesetzlich vorgegebenen Grundsätzen der Vermögensverwaltung, nämlich an den Anlagezielen Sicherheit, Ertrag, Risikoverteilung sowie Liquidität, wobei angemessene Renditen und nachhaltige Wertsteigerung im Vordergrund stehen. Gemäss unserer nachhaltig ausgerichteten Anlagestrategie berücksichtigen wir neben wirtschaftlichen auch soziale und ökologische Aspekte bei unseren Anlageentscheiden. Anlagephilosophie und -strategie Ausgehend von der Risikofähigkeit und von der angestrebten Rentabilität der Kasse und unter Berücksichtigung der Risiko- und Renditeeigenschaften der verschiedenen Anlagekategorien wird die Anlagestrategie periodisch überprüft und angepasst. Bei der Umsetzung der Strategie wird zur Risikoverteilung auf eine angemessene, breite Diversifikation geachtet. Grundlagen Ziele und Grundsätze Gesetzliche Grundlagen und Einschränkungen Sicherheit Vermögensanlagen (Strategie) Obligationen Liquidität Aktien (Forderungen) Ertrag Alternative Anlagereglement Immobilien Anlagen Pensionskassen Nachhaltigkeit Details und Berichterstattung Über die Anlagestrategie, deren Umsetzung und über den Anlageerfolg geben die jährlich erstellten Jahresberichte der Pensionskasse und der Zusatzvorsorge Auskunft. Verzinsung der Altersguthaben Der Stiftungsrat entscheidet jährlich über die Verzinsung der Altersguthaben. Hierbei werden die gesetzlichen Vorgaben über die Mindestverzinsung eingehalten. Abhängig von der wirtschaftlichen Lage der Pensionskassen sowie vom erwirtschafteten Vermögensertrag wird eine höhere Verzinsung angestrebt. 18 Berufliche Vorsorge bei Roche – Ein Überblick | Vermögensanlagen
Weitere Informationen Weitere Informationen, Merkblätter, Reglemente und Berechnungstools finden Sie im SimplyOne oder im RocheNet. Für eine persönliche Beratung steht Ihnen unser Beratungsteam gerne zur Verfügung SimplyOne Im SimplyOne finden Sie mit dem Suchbegriff «Pensionskassen»: Persönliche Informationen: Persönlicher Posteingang, persönlicher Versicherungsausweis und weitere Dokumente sowie persönliche Berechnungen für Einkauf, Freiwilliges Sparen, Pensionierung, Wohneigentumsförderung (WEF) und Austritt Beitragswahl Freiwilliges Sparen Links zu den RocheNet-Services der Pensionskassen RocheNet Im RocheNet stehen Ihnen die Services der Pensionskassen mit wichtigen Informationen zur Verfügung: Das Beratungsteam der beruflichen Vorsorge bei Roche Weitere Informationen über die Personalvorsorge inklusive Merkblättern Erklärungen zum Versicherungsausweis A ktuelle Reglemente und Vorsorgepläne: Pensionskasse der F. Hoffmann-La Roche AG Vorsorgereglement Vorsorgeplan Rentenversicherung, Kapitalsparplan und Freiwilliges Sparen Zusatzvorsorge der F. Hoffmann-La Roche AG Vorsorgereglement Vorsorgeplan Zusatzvorsorge Roche Vorsorgeplan PLUS Zudem finden Sie im RochNet den Service Hypotheken. Die PK finanziert im Rahmen ihrer Anlagericht- linien in der Schweiz Wohn- und Mehrfamilienhäuser und Eigentumswohnungen (Stockwerkeigentum). Fragen zur staatlichen Alters- und Hinterlassenenversicherung (AHV) und Invalidenversicherung (IV) Wohnsitz in der Schweiz: Wohnsitz im Ausland: Ausgleichskasse Arbeitgeber Basel Schweizerische Ausgleichskasse SAK Viaduktstrasse 42 Av. Edmond-Vaucher 18 CH-4002 Basel CH-1211 Genf Telefon +41 61 285 22 22 Telefon +41 58 461 91 11 www.ak40.ch www.zas.admin.ch Weitere Informationen | Berufliche Vorsorge bei Roche – Ein Überblick 19
Herausgeber: Pensionskassen der F. Hoffmann-La Roche AG
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