Servicestelle für Kinder- und Jugendbeteiligung in NRW - Aufbau - Ziele - Erfahrungen - Katharina Fournier / Elisabeth Heeke - Nds ...
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Servicestelle für Kinder- und Jugendbeteiligung in NRW - Aufbau - Ziele - Erfahrungen Katharina Fournier / Elisabeth Heeke Sitzung der Niedersächsischen Kinder- und Jugendkommission Hannover, 12. Februar 2020 1 |
Gliederung I. Kurzprofil der Servicestelle II. Grundlagen III. Rahmenbedingungen des Aufbauprozesses IV. Einblicke in die Arbeit der Servicestelle |
Steckbrief zur Servicestelle Landesweite Fach- und Servicestelle zur Stärkung von Kinder- und Jugendbeteiligung in den Städten und Gemeinden NRWs. Fokus auf Kinder- und Jugendbeteiligung in der Kommune und in Kreisen in Nordrhein-Westfalen. In Trägerschaft des Landesjugendamts beim Landschaftsverband Westfalen- Lippe (LWL), Sachbereich Jugendförderung. Zielgruppen sind Kommunal-PolitikerInnen, Verantwortliche in Kommunalverwaltungen/Jugendämtern, Fachkräfte der Jugendbeteiligung und Jugendarbeit bei öffentlichen und freien Trägern sowie engagierte Kinder und Jugendliche. Als Projekt in 2014 etabliert, gefördert durch das Ministerium für Kinder, Familie, Flüchtlinge und Integration, seit 2019 dauerhaft gefördert. |
Angebote der Servicestelle Netzwerkarbeit Fortbildungen Förderung Fachberatung KiJuRat NRW • Vernetzung der FK / • Fortbildungen für • LWL-Programm - Fachberatung Vermittlung von Fachkräfte „Partizipation und - Geschäftsstelle - Fachinformationen ReferentInnen Demokratie fördern“ - Pädagogische - Inputs/Workshops • NRW-weite • Zuschüsse für Begleitung Veranstaltungen externe Expertise 4 |
Welches Verständnis von Kinder- und Jugendbeteiligung vertreten wir? Kinder- und Jugendbeteiligung heißt… ... dass Kinder und Jugendliche ein Recht darauf haben, in alle Entscheidungsprozesse, die sie betreffen, einbezogen zu werden. ... aktives Mitreden, Mitentscheiden und Mitgestalten von Kindern und Jugendlichen: Sie sind ExpertInnen für die Lebensqualität in ihrem Umfeld - in der Stadt, in der Schule, in Freizeiteinrichtungen, im Verkehr u.v.m. |
Welche rechtlichen Grundlagen gibt es in NRW? Art. 6 Kinder- und Jugendförderungsgesetz (KJFöG) NRW Träger der öffentlichen Jugendhilfe, also Kreise und kreisfreie Städte (sowie die Landesjugendämter), sind verpflichtet, Kinder und Jugendliche über Angelegenheiten und Vorhaben, die sie interessieren könnten, aktiv zu informieren. Außerdem sollen sie Kinder und Jugendliche aktiv unterstützen, sich zu beteiligen. Es muss eine Ansprechpartnerin oder einen Ansprechpartner geben, die/der für Kinder und Jugendliche erreichbar ist. Auch konkrete Vorhaben und Themen werden genannt, bei denen Kinder und Jugendliche in angemessener Weise beteiligt werden sollen, u.a.: - Die Wohnumfeld- und Verkehrsplanung - Der Bau und die Unterhaltung von Spielflächen - Die bauliche Ausgestaltung öffentlicher Einrichtungen |
Welche Rahmenbedingungen haben wir in NRW? Knapp 18 Mio. Einw. 30 Großstädte und stark urbanisierte Regionen wie das Ruhrgebiet, gleichzeitig dünnbesiedelte Flächenlandkreise Insgesamt 396 politisch selbstständige Städte und Gemeinden; darunter sind 23 Städte kreisfreie Städte, 373 Kommunen sind kreisangehörig. Stand zu Kinder- und Jugendbeteiligung 2015 (eig. Erhebung): rund 120 Kommunen haben einen Ansprechpartner*in, 80 haben Beteiligungsformate etabliert. |
III. Rahmenbedingungen des Aufbauprozesses Politische Zielsetzung Strukturelle Verankerung Ressourcen 10 |
Politischer Wille: Entstehungskontext 2012-2014 Politische Ziele: Schwerpunkte des Überregionale Jugendmi- Projekt des LWL- Vernetzung bestehender nisteriums NRW: Landesjugendamt: Strukturen Einmischende - Erfahrung seit 2001 mit Landesweites Beratungs- Jugendpolitik als neuer eigenem Förderprogramm zur und Schwerpunkt der Demokratieförderung Unterstützungsangebots Jugendförderung - Unterstützung für Fachkräfte für Kommunen und Jugendlichen aus Kinder- und Jugendgremien |
Zielsetzung der landesweiten Servicestelle Die Servicestelle für Kinder- und Jugendbeteiligung wurde im Jahr 2014 eingerichtet mit dem Ziel, politisch verbindliche und jugendgerecht ausgestaltete Strukturen der Kinder- und Jugendbeteiligung in Kommunen aufzubauen und/oder weiterzuentwickeln. Der öffentlicher Jugendhilfe-Träger wird in seiner Steuerungsverantwortung für kommunale Beteiligungsstrategien gestärkt. !! Verfahren der Kinder- und Jugendbeteiligung in der Kommune sind ein Element neben weiteren Einrichtungs- oder anlassbezogenen Partizipationsverfahren der Kinder- und Jugendhilfe (Verein Ombudschaften NRW, Projekt „gehört werden“ – Interessenvertretungen in stationäre Einrichtungen, Beschwerdemanagement u.a.). |
Strukturelle Rahmenbedingungen Zugang zu kommunalen Entscheidungsträgern und hohe Akzeptanz des Angebots / Nutzung der gesamten Infrastruktur. Kinder- und Jugendbeteiligung als eigenständiger Arbeitsbereich im Bereich der Jugendförderung. Enge Verzahnung der Aktivitäten mit den Aufgaben des Landesjugendamts Interkommunale Beratung unter Einbindung des Netzwerks an kommunalen Fachkräften. Vernetzung der Kinder- und Jugendgremien und weiterer kommunaler Beteiligungsformen unterstützt den Aufbau einer landesweiten Interessenvertretung durch Kinder und Jugendliche |
Ressourcen Personelle und finanzielle Ressourcen der Servicestelle: – Zwei VZ-Stellen päd. Fachberatung zzgl. Sachmittel für externe Ref., Veranstaltungen und Fortbildungen – 2020-2021: 1 VZ Projektstelle „Eigenständige Jugendpolitik in kommunaler Verantwortung“ zzgl. Sachmittel Förderprogramme für kommunale Maßnahmen: Für Westfalen-Lippe: LWL-Programm „Partizipation und Demokratie fördern“ Für ganz NRW: Kinder- und Jugendförderplan des Landes: Förderpositionen „Einmischende Jugendpolitik“ und „Demokratiebildung“ |
IV. Einblicke in unsere Arbeit Fachberatung und Prozessbegleitung Fortbildung Netzwerkarbeit und Veranstaltungen Kinder- und Jugendrat NRW 15 |
Fachberatung und Prozessbegleitung |
Fortbildungsangebote für Fachkräfte der Jugendförderung/Jugendbeteiligung |
Netzwerkarbeit und Veranstaltungen |
Kinder und Jugendrat NRW |
Aktuelle Schwerpunkte und Ausblick Weiterentwicklung der Website als Fachportal Fokussierung der Zielgruppen auf Verantwortliche aus Politik und Verwaltung Netzwerkprojekt für Kommunen und Kreise zu eigenständiger Jugendpolitik / Netzwerk Jugendpolitik Fortbildungen im Bereich Digitaler Jugendbeteiligung, FK der Jugendsozialarbeit Mittelfristig: Fachliche Empfehlungen zur Stärkung der Qualitätsstandards Diskussion und Weiterentwicklung „guter“ Praxis Kinder- und Jugendbeteiligung als Querschnittssaufgabe im Verwaltungshandeln |
Danke für Ihr Zuhören! Haben Sie noch Fragen? |
Kontakt Landschaftsverband Westfalen-Lippe (LWL) LWL-Servicestelle für Kinder- und Jugendbeteiligung NRW Katharina Fournier / Elisabeth Heeke Piusallee 7 48147 Münster www.jugendbeteiligung-in-nrw.de 22 |
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