Vorstellung des Gute-Zukunft-Sicherungsgesetzes und des 2. Nachtragshaushalts 2020 Pressekonferenz am 9. Juni 2020
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Hessisches Ministerium der Finanzen Vorstellung des Gute-Zukunft-Sicherungsgesetzes und des 2. Nachtragshaushalts 2020 Pressekonferenz am 9. Juni 2020 Michael Boddenberg Hessischer Minister der Finanzen
Hessisches Ministerium der Finanzen Finanzielle Bewältigung der Pandemiefolgen Einrichtung des Sondervermögens Hessens gute Zukunft sichern Angesichts der historischen und finanziellen Dimension der Corona-Pandemie gründet das Land Hessen ein Sondervermögen zur Bewältigung der Pandemiefolgen. In dem Sondervermögen werden alle Corona-bedingten Maßnahmen des Landes (einschl. der Maßnahmen des 1. Nachtrags) bis Ende 2023 gebündelt und transparent ausgewiesen. Ausgaben des Sondervermögens in Höhe von mehr als 10 Mio. Euro bedürfen der vorherigen Zustimmung des Haushaltsausschusses des Hessischen Landtags. Zur Finanzierung erhält das Sondervermögen eine eigene Kreditermächtigung in Höhe von 12 Mrd. Euro. Die Kreditaufnahme ist an den Nachweis des Corona-Bezugs der Maßnahme geknüpft. Die Kreditaufnahme erfolgt insgesamt nur in Höhe des tatsächlichen Bedarfs. Bei besserer Steuerentwicklung und geringeren Ausgaben reduziert sich die Kreditaufnahme. 2
Hessisches Ministerium der Finanzen Sondervermögen Hessens gute Zukunft sichern Grundkonzeption Stabilisierung der Zins- und Tilgungsleistungen, Wirtschaft einschl. Zukunftsinvestitionen beginnend ab 2021 mit einer Laufzeit Sondervermögen von 30 Jahren Hessens gute Zukunft sichern Zustim- (befristet bis Ende 2023) mung Abwicklung der Gesundheitsschutz HHA* Hessischer Corona- Maßnahmen in Landeshaushalt der Verant- wortung der Kreditaufnahme Ausgleich coronabedingter Mehr- Ressorts von bis zu 12 Zins- und ausgaben und Mindereinnahmen Unterstützung der Mrd. € (Basis: Tilgungs- Finanzierung Konjunkturpaket Bund Kommunen Ausnahme- leistungen Ausgleich struktureller Steuerminder- situation nach Art. 141 Abs.4 einnahmen HV ) Sicherung der Kapitalmarkt sozialen und kulturellen Infrastruktur * bei Ausgaben > 10 Mio. Euro Konsolidierung bis 2023 3
Hessisches Ministerium der Finanzen Bewältigung der finanziellen Folgen der Corona-Pandemie Bestandteile Hessens gute Zukunft sichern* Hessischer Landeshaushalt 2. Nachtrag Ziel: Befreiung des jährlichen Haushalts von den Auswirkungen der Corona Konjunkturbedingte Kreditaufnahme im Rahmen der Schuldenbremse Art. 141 Zins- und Tilgungsleistungen: nicht notwendig * Es handelt sich bei den einzelnen Positionen um Maximalbeträge, die im Haushaltsvollzug unterschritten werden können. 4
Hessisches Ministerium der Finanzen Hessens gute Zukunft sichern Erhalt der Wirtschaftskraft und Stärkung der digitalen Transformation Erhalt der hessischen Wirtschaftskraft: bis zu 1,5 Milliarden Euro Beispiele: Hessischer - Hessenfonds für die Beteiligung an Unternehmen: 500 Millionen Euro Landeshaushalt - Überbrückungskredite Mikroliquidität: 200 Millionen Euro (zusätzlich) 2. Nachtrag - Erhöhung der Liquiditätsbeteiligungen für Start-Ups sowie kleine und mittlere Unternehmen (KMU): 50 Millionen Euro Ziel: Befreiung des jährlichen - Unterstützung von Gaststätten bei Anschaffungen: 6 Millionen Euro Haushalts von den Auswirkungen der Corona Konjunkturbedingte Digitale Transformation: bis zu 150 Millionen Euro Kreditaufnahme im Rahmen der Schuldenbremse Art. 141 Beispiele: Zins- und Tilgungsleistungen: - IT-Infrastruktur für den Schulbereich (einschließlich Schul-Laptops): 43 Millionen Euro nicht notwendig - Förderprogramme Digitalisierung: rund 57 Millionen Euro - Weiterqualifizierungsangebot für Absolventen im Bereich Künstliche Intelligenz: 20 Millionen Euro 5
Hessisches Ministerium der Finanzen Hessens gute Zukunft sichern Förderung von nachhaltigem Wachstum, Klimaschutz, Jugend und Zukunft Nachhaltiges Wachstum und Klimaschutz: bis zu 150 Millionen Euro Beispiele: - Energetische Sanierung von Wohngebäuden: rund 29 Millionen Euro - Programm "Attraktive und nachhaltige Innenstadt“ inkl. regionale Wertschöpfung sowie Rad- und Schulwege: 46 Millionen Euro - Landwirtschaft: 5 Millionen Euro Jugend und Zukunft: bis zu 65 Millionen Euro Beispiele: - Ausbildungsprogramme: rund 46 Millionen Euro - Nothilfe für Studierende: 10 Millionen Euro 6
Hessisches Ministerium der Finanzen Hessens gute Zukunft sichern Stärkung von Gesundheitsschutz, sozialer und kultureller Infrastruktur Maßnahmen zum Gesundheitsschutz und zur Sicherung der sozialen und kulturellen Infrastruktur: bis zu 960 Millionen Euro Beispiele: - Schutzausstattung: bis zu 500 Millionen Euro - Pflegebonus: 40 Millionen Euro - Programm "Hessen kulturell neu eröffnen": rund 52 Millionen Euro - Schutz vor Gewalt gegen Kinder und Frauen in Krisensituationen unterstützen: 3 Millionen Euro - Förderprogramm Jugendherbergen und Abfederung von Verlusten bei Jugendbildungsstätten: 2,5 Millionen Euro - Förderung der Tafeln: 1,25 Millionen Euro 7
Hessisches Ministerium der Finanzen Hessens gute Zukunft sichern Partnerschaft mit den Kommunen und weitere Stützungsmaßnahmen Partnerschaft mit den hessischen Kommunen: bis zu 2,5 Milliarden Euro Die Mittel stehen vorsorglich etwa zur Finanzierung von Gewerbesteuerausfällen oder von Mehrbedarfen im Rahmen des Kommunalen Finanzausgleichs bei den Kommunen zur Verfügung. Dies wird mit den Kommunen noch eingehend besprochen. - Schul-Laptops (Ergänzung Digitale Schule Hessen): rund 13 Millionen Euro (Gesamtsumme mit Bundesanteil 50 Millionen Euro) Maßnahmen zum Erhalt der staatlichen Infrastruktur: bis zu 525 Millionen Euro - Ausfälle von Dividenden: 328 Millionen Euro - Ausstattung Justiz, Polizei und Finanzbehörden Weitere Unterstützungsleistungen sind u.a. für folgende Bereiche vorgesehen: - für die Schulen (z.B. für die Notbetreuung oder den Präsenzunterricht), - für den öffentlichen Personennahverkehr, - für die Krankenhauslandschaft in Hessen sowie 8 - für gesetzliche Leistungen im Rahmen des Infektionsschutzgesetzes (Verdienstausfallentschädigungen)
Hessisches Ministerium der Finanzen Tilgungsplan Ausgestaltung Nach den Vorgaben der Schuldenbremse ist eine krisenbedingte Verschuldung innerhalb eines angemessenen Zeitraums zu tilgen. Anknüpfend an die Vorgehensweise bei der HESSENKASSE und dem Kommunalen Schutzschirm ist eine Tilgung des Sondervermögens in einem Zeitraum von maximal 30 Jahren vorgesehen. Um die Belastungen aus der Corona-Pandemie für zukünftige Generationen zu begrenzen, soll mit der Tilgung bereits im Jahr 2021 begonnen werden. 9
Hessisches Ministerium der Finanzen 2. Nachtragshaushalt 2020 Konjunkturausgleichsrücklage reduziert Kreditaufnahme um 1 Mrd. Euro 3.500 2.987 3.000 2.500 -1.000 -200 2.000 -100 - in Mio. €- 1.687 1.500 1.000 500 0 Steuermindereinnahmen Entnahme Globale Verzicht auf Kreditaufnahme (neu) Mai-Steuerschätzung Konjunktur- Einsparvorgabe geplante Tilgung 2020 ausgleichrücklage 10
Hessisches Ministerium der Finanzen Vorteile eines Sondervermögens transparent, flexibel und aufgabenadäquat Die Einrichtung eines Sondervermögens ist – vergleichbar mit dem Fonds Deutsche Einheit – die richtige Antwort auf das historische Ausmaß der Corona-Pandemie. Die Auswirkungen der Corona-Pandemie sind nicht auf ein Jahr begrenzt. Durch ein Sondervermögen wird den überjährigen Anforderungen flexibel Rechnung getragen. Durch das Sondervermögen werden alle Pandemiemaßnahmen des Landes transparent und für Parlament und Öffentlichkeit nachvollziehbar ausgewiesen werden. Das Sondervermögen sichert ein Höchstmaß an Planbarkeit und Verlässlichkeit. Es stärkt damit das Vertrauen in eine rasche wirtschaftliche, soziale und kulturelle Erholung in Hessen. Aber: Das Sondervermögen ist kein Freibrief. Es entbindet das Land nicht von der Aufgabe, den Landeshaushalt an die geänderten ökonomischen Rahmenbedingungen anzupassen. 11
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