Vorstellung des Gute-Zukunft-Sicherungsgesetzes und des 2. Nachtragshaushalts 2020 Pressekonferenz am 9. Juni 2020

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Hessisches Ministerium
der Finanzen

Vorstellung des Gute-Zukunft-Sicherungsgesetzes und
des 2. Nachtragshaushalts 2020

Pressekonferenz am 9. Juni 2020

Michael Boddenberg
Hessischer Minister der Finanzen
Hessisches Ministerium der Finanzen

Finanzielle Bewältigung der Pandemiefolgen
Einrichtung des Sondervermögens Hessens gute Zukunft sichern

    Angesichts der historischen und finanziellen Dimension der Corona-Pandemie gründet das Land
     Hessen ein Sondervermögen zur Bewältigung der Pandemiefolgen.

    In dem Sondervermögen werden alle Corona-bedingten Maßnahmen des Landes (einschl. der
     Maßnahmen des 1. Nachtrags) bis Ende 2023 gebündelt und transparent ausgewiesen.

    Ausgaben des Sondervermögens in Höhe von mehr als 10 Mio. Euro bedürfen der vorherigen
     Zustimmung des Haushaltsausschusses des Hessischen Landtags.

    Zur Finanzierung erhält das Sondervermögen eine eigene Kreditermächtigung in Höhe von 12 Mrd.
     Euro. Die Kreditaufnahme ist an den Nachweis des Corona-Bezugs der Maßnahme geknüpft.

    Die Kreditaufnahme erfolgt insgesamt nur in Höhe des tatsächlichen Bedarfs. Bei besserer
     Steuerentwicklung und geringeren Ausgaben reduziert sich die Kreditaufnahme.

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Hessisches Ministerium der Finanzen

 Sondervermögen Hessens gute Zukunft sichern
 Grundkonzeption

                                                                                                                                   Stabilisierung der
                                             Zins- und Tilgungsleistungen,                                                        Wirtschaft einschl.
                                                                                                                                 Zukunftsinvestitionen
                                             beginnend ab 2021 mit einer Laufzeit
     Sondervermögen                          von 30 Jahren

       Hessens gute
      Zukunft sichern                                     Zustim-
     (befristet bis Ende 2023)                             mung                                                 Abwicklung der   Gesundheitsschutz
                                                           HHA*                         Hessischer              Corona-
                                                                                                                Maßnahmen in
                                                                                      Landeshaushalt            der Verant-
                                                                                                                wortung der
Kreditaufnahme                               Ausgleich coronabedingter Mehr-                                   Ressorts
von bis zu 12                  Zins- und      ausgaben und Mindereinnahmen
                                                                                                                                  Unterstützung der
Mrd. € (Basis:                 Tilgungs-     Finanzierung Konjunkturpaket Bund                                                      Kommunen
Ausnahme-                      leistungen    Ausgleich struktureller Steuerminder-
situation nach
Art. 141 Abs.4                                einnahmen
HV )

                                                                                                                                    Sicherung der
        Kapitalmarkt                                                                                                                sozialen und
                                                                                                                                      kulturellen
                                                                                                                                     Infrastruktur

 *   bei Ausgaben > 10 Mio. Euro
                                                                                      Konsolidierung bis 2023
                                                                                                                                                         3
Hessisches Ministerium der Finanzen

Bewältigung der finanziellen Folgen der Corona-Pandemie
Bestandteile Hessens gute Zukunft sichern*

                                                                                                                    Hessischer
                                                                                                                  Landeshaushalt
                                                                                                                    2. Nachtrag

                                                                                                              Ziel: Befreiung des jährlichen
                                                                                                              Haushalts von den
                                                                                                              Auswirkungen der Corona

                                                                                                              Konjunkturbedingte
                                                                                                              Kreditaufnahme im Rahmen
                                                                                                              der Schuldenbremse Art. 141

                                                                                                              Zins- und Tilgungsleistungen:
                                                                                                              nicht notwendig

*   Es handelt sich bei den einzelnen Positionen um Maximalbeträge, die im Haushaltsvollzug unterschritten werden können.

                                                                                                                                               4
Hessisches Ministerium der Finanzen

Hessens gute Zukunft sichern
Erhalt der Wirtschaftskraft und Stärkung der digitalen Transformation

Erhalt der hessischen Wirtschaftskraft: bis zu 1,5 Milliarden Euro
Beispiele:
                                                                                                                       Hessischer
-    Hessenfonds für die Beteiligung an Unternehmen: 500 Millionen Euro
                                                                                                                     Landeshaushalt
-    Überbrückungskredite Mikroliquidität: 200 Millionen Euro (zusätzlich)                                             2. Nachtrag
-    Erhöhung der Liquiditätsbeteiligungen für Start-Ups sowie kleine und mittlere Unternehmen (KMU): 50 Millionen Euro
                                                                                                                  Ziel: Befreiung des jährlichen
-    Unterstützung von Gaststätten bei Anschaffungen: 6 Millionen Euro
                                                                                                                  Haushalts von den
                                                                                                                  Auswirkungen der Corona

                                                                                                                  Konjunkturbedingte
Digitale Transformation: bis zu 150 Millionen Euro                                                                Kreditaufnahme im Rahmen
                                                                                                                  der Schuldenbremse Art. 141
Beispiele:
                                                                                                                  Zins- und Tilgungsleistungen:
-    IT-Infrastruktur für den Schulbereich (einschließlich Schul-Laptops): 43 Millionen Euro                      nicht notwendig

-    Förderprogramme Digitalisierung: rund 57 Millionen Euro
-    Weiterqualifizierungsangebot für Absolventen im Bereich Künstliche Intelligenz: 20 Millionen Euro

                                                                                                                                         5
Hessisches Ministerium der Finanzen

Hessens gute Zukunft sichern
Förderung von nachhaltigem Wachstum, Klimaschutz, Jugend und Zukunft

Nachhaltiges Wachstum und Klimaschutz: bis zu 150 Millionen Euro
Beispiele:

-    Energetische Sanierung von Wohngebäuden: rund 29 Millionen Euro
-    Programm "Attraktive und nachhaltige Innenstadt“ inkl. regionale Wertschöpfung sowie Rad- und Schulwege: 46 Millionen Euro
-    Landwirtschaft: 5 Millionen Euro

Jugend und Zukunft: bis zu 65 Millionen Euro
Beispiele:

-    Ausbildungsprogramme: rund 46 Millionen Euro
-    Nothilfe für Studierende: 10 Millionen Euro

                                                                                                                                  6
Hessisches Ministerium der Finanzen

Hessens gute Zukunft sichern
Stärkung von Gesundheitsschutz, sozialer und kultureller Infrastruktur

Maßnahmen zum Gesundheitsschutz und zur Sicherung der sozialen und kulturellen
Infrastruktur: bis zu 960 Millionen Euro
Beispiele:

-    Schutzausstattung: bis zu 500 Millionen Euro
-    Pflegebonus: 40 Millionen Euro
-    Programm "Hessen kulturell neu eröffnen": rund 52 Millionen Euro
-    Schutz vor Gewalt gegen Kinder und Frauen in Krisensituationen unterstützen: 3 Millionen Euro
-    Förderprogramm Jugendherbergen und Abfederung von Verlusten bei Jugendbildungsstätten: 2,5 Millionen Euro
-    Förderung der Tafeln: 1,25 Millionen Euro

                                                                                                                 7
Hessisches Ministerium der Finanzen

Hessens gute Zukunft sichern
Partnerschaft mit den Kommunen und weitere Stützungsmaßnahmen

Partnerschaft mit den hessischen Kommunen: bis zu 2,5 Milliarden Euro
Die Mittel stehen vorsorglich etwa zur Finanzierung von Gewerbesteuerausfällen oder von Mehrbedarfen im Rahmen des
Kommunalen Finanzausgleichs bei den Kommunen zur Verfügung. Dies wird mit den Kommunen noch eingehend besprochen.

-   Schul-Laptops (Ergänzung Digitale Schule Hessen): rund 13 Millionen Euro (Gesamtsumme mit Bundesanteil 50 Millionen Euro)

Maßnahmen zum Erhalt der staatlichen Infrastruktur: bis zu 525 Millionen Euro

-   Ausfälle von Dividenden: 328 Millionen Euro
-   Ausstattung Justiz, Polizei und Finanzbehörden

Weitere Unterstützungsleistungen sind u.a. für folgende Bereiche vorgesehen:
-   für die Schulen (z.B. für die Notbetreuung oder den Präsenzunterricht),

-   für den öffentlichen Personennahverkehr,

-   für die Krankenhauslandschaft in Hessen sowie
                                                                                                                                8
-   für gesetzliche Leistungen im Rahmen des Infektionsschutzgesetzes (Verdienstausfallentschädigungen)
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Tilgungsplan
Ausgestaltung

    Nach den Vorgaben der Schuldenbremse ist eine krisenbedingte Verschuldung innerhalb eines
     angemessenen Zeitraums zu tilgen.

    Anknüpfend an die Vorgehensweise bei der HESSENKASSE und dem Kommunalen Schutzschirm
     ist eine Tilgung des Sondervermögens in einem Zeitraum von maximal 30 Jahren vorgesehen.

    Um die Belastungen aus der Corona-Pandemie für zukünftige Generationen zu begrenzen, soll mit
     der Tilgung bereits im Jahr 2021 begonnen werden.

                                                                                                     9
Hessisches Ministerium der Finanzen

2. Nachtragshaushalt 2020
Konjunkturausgleichsrücklage reduziert Kreditaufnahme um 1 Mrd. Euro

               3.500

                               2.987
               3.000

               2.500                                -1.000

                                                                        -200
               2.000                                                                     -100
- in Mio. €-

                                                                                                              1.687

               1.500

               1.000

                500

                  0
                       Steuermindereinnahmen      Entnahme             Globale        Verzicht auf     Kreditaufnahme (neu)
                         Mai-Steuerschätzung      Konjunktur-      Einsparvorgabe   geplante Tilgung
                                 2020          ausgleichrücklage

                                                                                                                              10
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Vorteile eines Sondervermögens
transparent, flexibel und aufgabenadäquat

    Die Einrichtung eines Sondervermögens ist – vergleichbar mit dem Fonds Deutsche Einheit –
     die richtige Antwort auf das historische Ausmaß der Corona-Pandemie.

    Die Auswirkungen der Corona-Pandemie sind nicht auf ein Jahr begrenzt. Durch ein
     Sondervermögen wird den überjährigen Anforderungen flexibel Rechnung getragen.

    Durch das Sondervermögen werden alle Pandemiemaßnahmen des Landes transparent und
     für Parlament und Öffentlichkeit nachvollziehbar ausgewiesen werden.

    Das Sondervermögen sichert ein Höchstmaß an Planbarkeit und Verlässlichkeit. Es stärkt
     damit das Vertrauen in eine rasche wirtschaftliche, soziale und kulturelle Erholung in Hessen.

    Aber: Das Sondervermögen ist kein Freibrief. Es entbindet das Land nicht von der Aufgabe,
     den Landeshaushalt an die geänderten ökonomischen Rahmenbedingungen anzupassen.

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