Sicherheit bei Veranstaltungen und Produktionen - Leitfaden für Theater, Film, Hörfunk, Fernsehen, Konzerte, Shows, Events, Messen und ...
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VBG-Fachwissen Sicherheit bei Veranstaltungen und Produktionen Leitfaden für Theater, Film, Hörfunk, Fernsehen, Konzerte, Shows, Events, Messen und Ausstellungen
VBG – Ihre gesetzliche Unfallversicherung Die VBG ist eine gesetzliche Unfallversicherung mit rund 36 Millionen Versicherungsverhältnissen in Deutschland. Versicherte der VBG sind Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen, freiwillig versicherte Unternehmerinnen und Unternehmer, bürgerschaftlich Engagierte und viele mehr. Zur VBG zählen über eine Million Unternehmen aus mehr als 100 Branchen – vom Architekturbüro bis zum Zeitarbeitsunternehmen. Weitere Informationen: www.vbg.de Die in dieser Publikation enthaltenen Lösungen schließen andere, mindestens ebenso sichere Lösungen nicht aus, die auch in Regeln anderer Mitgliedstaaten der Europäischen Union oder der Türkei oder anderer Vertragsstaaten des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum ihren Niederschlag gefunden haben können.
Sicherheit bei Veranstaltungen und Produktionen Leitfaden für Theater, Film, Hörfunk, Fernsehen, Konzerte, Shows, Events, Messen und Ausstellungen Dieser Branchenleitfaden der VBG „Sicherheit bei Veranstaltungen und Produktionen“ (bisher BGI 810) beschreibt Gefährdungsschwerpunkte und Präventionsmaßnahmen, die die Arbeitsschutzanforderungen nach dem aktuellen Erkenntnisstand erfüllen. Er ist inhaltsgleich mit der gleichnamigen DGUV Information 215-310. Zusätzlich enthält der VBG Branchenleitfaden Hinweise auf Online-Praxishilfen zur Umsetzung. Version 5.4/2017-08
Sicherheit bei Veranstaltungen und Produktionen Inhaltsverzeichnis Vorbemerkung4 1 Unternehmensorganisation 6 1.1 Leitung und Verantwortung 7 1.2 Personal 10 1.3 Beurteilung der Arbeitsbedingungen 11 1.4 Arbeitsmittel/Arbeitsstoffe 13 1.5 Arbeits-/Veranstaltungs-/Produktionsstätten 14 1.6 Notfallorganisation, Brandschutz und Erste Hilfe 15 1.7 Unterweisung 17 1.8 Dokumentation 19 2 Veranstaltungs- und Produktionsorganisation 20 2.1 Leitung und Verantwortung 21 2.2 Planung und Vorbereitung 23 2.2.1 Leistungsbeschreibung und Beauftragung 23 2.2.2 Planungsmodule 24 2.2.3 Personal 26 2.2.4 Arbeitsvorbereitung 28 2.2.5 Tournee- und Gastspielbetrieb 29 2.2.6 Sicherheitsmaßnahmen, Brandschutz, Erste Hilfe 30 2.3 Durchführung 32 2.4 Kommunikation und Dokumentation 33 3 Fachinformationen 34 3.1 Veranstaltungs- und Produktionsstätten 35 3.1.1 Flächen und Aufbauten 35 3.1.1.1 Arbeitsplätze mit Absturzgefahr 36 3.1.1.2 Verkehrs- und Fluchtwege 38 3.1.1.3 Orchestergraben 39 3.1.2 Veranstaltungs- und Produktionsstätten mit Publikum 40 3.1.3 Vorkehrungen zum Brandschutz 40 3.2 Technik und betriebliche Prozesse 41 3.2.1 Arbeitsmittel 41 3.2.2 Ausstattungen 41 3.2.3 Maschinentechnische Einrichtungen 42 3.2.4 Elektrische Anlagen und Betriebsmittel 44 3.2.5 Einsatz von Lasern 45 3.2.6 Kabelverlegung 45 2
3.2.7 Rigging 46 3.2.8 Lasten über Personen 46 3.2.9 Transport und Lagerung 46 3.3 Veranstaltungen und Produktionen 48 3.3.1 Maske 48 3.3.2 Szenische Effekte 49 3.3.3 Besondere szenische Darstellungen 49 3.3.4 Fliegen von Personen 50 3.3.5 Veranstaltungen und Produktionen mit Tieren 50 3.3.6 Bühnentanz 51 3.3.7 Veranstaltungen und Produktionen mit Musik 52 3.3.8 Arbeit im Freien 53 3.3.9 Veranstaltungen und Produktionen im Ausland 55 3.4 Persönliche Schutzausrüstung 56 4 Anhang 57 4.1 Qualifikation und Aufgaben von Bühnen- und Studiofachkräften 57 4.2 Rechtsquellen und Informationen 60 3
Sicherheit bei Veranstaltungen und Produktionen Vorbemerkung Dieser Leitfaden „Sicherheit bei Veranstaltungen und rin beziehungsweise Bürgermeister, Verantwortliche der Produktionen“ gibt Ihnen Informationen und Praxishilfen Kommune, Schulleitung, Vorstand, Hallenbetreiber sowie für die erfolgreiche und sicherheitsgerechte Organisati- selbstständige Einzelunternehmerinnen und -unterneh- on und Durchführung von Veranstaltungen und Produkti- mer und Führungskräfte – zum Beispiel Direktorinnen und onen. Er richtet sich an alle, die am Entstehungsprozess Direktoren, Betriebsleitung. von Veranstaltungen und Produktionen beteiligt sind. Kapitel 2 befasst sich mit der Veranstaltungs- und Pro- Kapitel 1 befasst sich mit der sicheren und rechtskonfor- duktionsorganisation. Kapitel 3 informiert über Anfor- men Unternehmensorganisation. Hauptzielgruppe dieses derungen an Veranstaltungs- und Produktionsstätten, Kapitels sind damit Unternehmerinnen und Unternehmer Veranstaltungstechnik, veranstaltungs- und produktions- sowie Führungskräfte. Die Arten der Unternehmen sind spezifische Arbeitsbereiche und -verfahren. Deshalb rich- vielfältig – vom rein gewerblich tätigen Unternehmen, ten sich Kapitel 2 und 3 an die Zielgruppe der organisato- über öffentlich rechtliche Unternehmen und kommunale risch und fachlich Verantwortlichen für die Durchführung oder staatliche Organisationen und Einrichtungen bis hin von Veranstaltungen und Produktionen. Dies sind zum zu Vereinen. Je nach Unternehmensart wird der oben ge- Beispiel Produktions- und Projektleitungen, technische nannte Personenkreis unterschiedlich bezeichnet: zum Leitung, Bühnen- und Studiofachkräfte, Eventmanagerin- Beispiel Intendanz, Verwaltungsleitung, Bürgermeiste- nen und -manager. 4
Sicherheit bei Veranstaltungen und Produktionen Der Leitfaden ermöglicht Ihnen eine sichere und gesund- heitsgerechte Vorbereitung und Arbeitsgestaltung für das Auf der Internet-Branchenseite unter Personal sowie einen effizienten Einsatz der zur Verfü- www.vbg.de/veranstaltungen-und-produktionen gung stehenden Ressourcen. Daraus folgen dann auch finden Sie neben dem Text dieses Leitfadens viele ein zufriedenes Publikum und ein gutes Image in der Öf- weitere Praxishilfen wie Checklisten, Unterweisungs‑ fentlichkeit. Er hilft Ihnen bei der Unternehmensorganisa- hilfen, Beurteilungen der Arbeitsbedingungen. tion, bei der Beurteilung der Arbeitsbedingungen und bei Darüber hinaus finden Sie Fachinformationen sowie der Veranstaltungs-/Produktionsorganisation über den Rechtsgrundlagen zum Arbeitsschutz im Volltext. kompletten Entstehungsprozess hinweg. Der Leitfaden unterstützt Sie, die Potenziale von Sicherheit und Gesundheit in Ihre Arbeitsorganisation zu integrieren. Hinweise zum Text des Leitfadens Im Leitfaden wird die praxisgerechte Umsetzung staat- • Die Texte beschreiben jeweils Hinweise, wie die Situ- licher Vorschriften und Vorschriften der Unfallversiche- ation sicher und erfolgreich gestaltet werden kann. rungsträger beschrieben. Er stellt ein Bindeglied zu anwendbaren Regeln der Technik, weiteren DGUV Infor- • Den Texten zugeordnet sind immer die jeweiligen mationen sowie Branchenstandards dar. Dieser Leitfaden Verweise auf Gesetze, Vorschriften und Bestimmun- dient damit der rechtskonformen Durchführung von Ver- gen, die Grundlage für die beschriebenen Inhalte anstaltungen und Produktionen. sind. Bei dem Hinweis auf die Gesetze, Vorschriften und Bestimmungen wird jeweils das Kürzel für deren Die vorliegende Information wurde in Zusammenarbeit Namen verwendet. Die vollständigen Namen finden von VBG und DGUV, Fachbereich Verwaltung, Sachgebiet Sie im Kapitel 4.2 „Rechtsquellen und Informatio- „Bühnen und Studios“ sowie dem Arbeitskreis der Sicher- nen“. heitsingenieure (ARD, ZDF.medienakademie, ARTE, Ba- varia, BR, DR, DW, HR, IRT, MDR, NDR, ORF, RB, RBB, RBT, RTL, SF, SR, SRG SSR, Studio Hamburg, SWR, WDR, ZDF) und dem VPLT – Verband für Medien- und Veranstaltungs- technik e. V. sowie der DTHG – Deutsche Theatertechni- sche Gesellschaft e. V. erarbeitet. Die Information stellt grundsätzlich den gemeinsamen Standpunkt der VBG, der DGUV und der folgenden Ver- bände dar: • BVB – Bundesverband Beleuchtung & Bühne e. V. • Deutscher Bühnenverein – Bundesverband der Theater und Orchester • Deutscher Städtetag • EVVC – Europäischer Verband der VeranstaltungsCen- tren e. V. • VDSI – Verband Deutscher Sicherheitsingenieure e. V. • ver.di – Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft • DOV – Deutsche Orchestervereinigung e. V. • BvS – Bundesverband deutscher Stuntleute e. V. 5
Sicherheit bei Veranstaltungen und Produktionen 1 Unternehmensorganisation Unternehmensorganisation Die Sicherheit einer Veranstaltung oder Produktion ist die zentrale Voraussetzung für deren Erfolg. Mitwirkende sowie Besucherinnen und Besucher müssen davon ausgehen können, dass sie keinen besonderen Gefahren ausgesetzt werden. Als Unternehmerin beziehungsweise Unternehmer müs- Unfälle bei Veranstaltungen und Produktionen machen sen Sie die Gesundheit und Sicherheit des Personals deutlich, wie wichtig das Thema Sicherheit und Gesund- durch wirksame Maßnahmen des Gesundheitsschutzes heitsschutz ist. und der Arbeitssicherheit gewährleisten. Organisieren Sie deshalb alle grundlegenden Strukturen Eine reibungslose und sichere Veranstaltung oder Produk- und Abläufe in Ihrem Unternehmen eindeutig. Dies hilft tion zu gewährleisten, ist eine anspruchsvolle Aufgabe. Ihnen bei jeder einzelnen Veranstaltung oder Produktion, Die besonderen Bedingungen bei Veranstaltungen und Risiken zu vermeiden sowie Energie, Zeit und Kosten zu Produktionen erschweren die Umsetzung und beeinflus- sparen. sen die Sicherheit – zum Beispiel enge Zeitpläne, kurzfris- tige Änderungen. Zusätzlich beeinflussen wirtschaftliche Wenn Sie die folgenden Hinweise zum Thema „Unterneh- Aspekte die Arbeitsbedingungen. Hieraus resultieren eine mensorganisation“ berücksichtigen, kommen Sie zu- große Verantwortung und hohe Belastung für alle Verant- gleich der Pflicht zur sicheren und gesundheitsgerechten wortlichen und Beteiligten. Organisation der Arbeiten nach. Unternehmensorganisation Leitung und Personal Beurteilung Arbeitsmittel/ Arbeits-/ Notfall- Unterweisung Dokumentation Verantwortung der Arbeits‑ Arbeitsstoffe Veranstaltungs-/ organisation, bedingungen Produktions- Brandschutz stätten und Erste Hilfe 6
Sicherheit bei Veranstaltungen und Produktionen Unternehmensorganisation Leitung und Personal Beurteilung Arbeitsmittel/ Arbeits-/ Notfall- Unterweisung Dokumentation Verantwortung der Arbeits‑ Arbeitsstoffe Veranstaltungs-/ organisation, bedingungen Produktions- Brandschutz stätten und Erste Hilfe Unternehmensorganisation 1.1 Leitung und Verantwortung Organisationsstruktur Im Bereich Veranstaltungen und Produktionen können die Organisationsstruktur und damit auch die Struktur Arbeitsunfälle und gesundheitliche Beeinträchtigungen der Verantwortungsbereiche sehr unterschiedlich sein, je des Personals verursachen Leid, sind ein hoher Kosten- nachdem, ob es sich zum Beispiel um ein Theater, eine faktor und stören den reibungslosen Ablauf. Deshalb ist Rundfunkanstalt, eine Mehrzweckhalle oder eine Messe es wichtig, Sicherheit und Gesundheit in die Organisati- handelt. onsabläufe zu integrieren. Voraussetzung dafür ist eine verantwortungsbewusste Unternehmensführung. Die Ein- Organisationsstrukturen sind geprägt durch die Aufgaben führung eines betrieblichen Arbeitsschutzmanagements und die Art des Unternehmens. Die Organisation richtet ist ein Weg zu den folgenden Zielen: sich nach betrieblichen Prozessen oder Arbeitsabläufen • die Organisation und die Arbeitsbedingungen im Be- sowie nach fachlichen Voraussetzungen und räumlichen trieb so sicher und gesund wie möglich zu gestalten und Gegebenheiten. damit • die Zufriedenheit und Zuverlässigkeit des Personals zu Beispiel einer Organisationsstruktur verbessern sowie • zum Erfolg des Unternehmens beizutragen. Pflichtenübertragung nur an fachkundige Personen Arbeitsschutz ist Chefsache Als jemand, der ein Unternehmen leitet, können Sie Um welche Organisationsstruktur es sich auch handelt, Pflichten in der Arbeitssicherheit und im Gesundheits- die Gesamtverantwortung für Sicherheit und Gesundheits- schutz an fachkundige, zuverlässige Personen übertra- schutz liegt immer bei der Unternehmerin beziehungs- gen – zum Beispiel an Leitungskräfte von Abteilungen und weise beim Unternehmer. Sorgen Sie dafür, dass bei der Teams. Bei einer Pflichtenübertragung müssen die Ver- Durchführung jeder einzelnen Veranstaltung und Produk- antwortungsbereiche und Befugnisse genau definiert und tion festgelegt wird, wer dafür die Gesamtverantwortung schriftlich festgehalten werden. trägt. Formular „Übertragung von Unternehmerpflichten“ Als jemand, der ein Unternehmen leitet, dürfen Sie Lei- tung und Aufsicht der Arbeiten in Veranstaltungs- und Produktionsstätten nur Bühnen- und Studiofachkräften übertragen. Dies gilt auch für Veranstaltungen und Pro- duktionen von oder mit Dritten. Siehe auch Vorbemerkung Seite 4; Kapitel 4.1 „Qualifikation und Aufgaben von Bühnen- und Studiofachkräften“; Informationen zur Betreuung erhalten Sie bei Ihrer VBG-Ansprechpartnerin beziehungsweise Ihrem VBG-Ansprechpartner. = auf der Internet-Branchenseite www.vbg.de/veranstaltungen-und-produktionen 7
Sicherheit bei Veranstaltungen und Produktionen Unternehmensorganisation Leitung und Personal Beurteilung Arbeitsmittel/ Arbeits-/ Notfall- Unterweisung Dokumentation Verantwortung der Arbeits‑ Arbeitsstoffe Veranstaltungs-/ organisation, bedingungen Produktions- Brandschutz stätten und Erste Hilfe Unternehmensorganisation Verantwortung Kontrollverantwortung: Überprüfen, ob die geplante Or- ganisation funktioniert und ob die beauftragten Personen Je nach Organisation des Betriebes sowie Art und Umfang geeignet sind der Arbeiten haben Sie als Unternehmerin beziehungs- weise Unternehmer oder als die von Ihnen beauftragte Fachverantwortung: Kenntnisse und Erfahrungen fach- Person folgende Verantwortung: kundig anwenden; eigenverantwortlich sicher arbeiten; mögliche Gefahren erkennen und im eigenen Fachgebiet Organisationsverantwortung: Das heißt, Einrichtungen richtig handeln schaffen; Regeln für den Betrieb aufstellen; Maßnahmen und Anordnungen treffen und umsetzen – zum Beispiel Betriebliche Arbeitsschutzorganisation durch Dienstanweisungen, Betriebsanweisungen, Arbeits- Zur Gewährleistung eines angemessenen Arbeits- und Ge- regeln –; Personal informieren, unterweisen und schulen sundheitsschutzes haben Sie als Leitung für eine geeigne- te betriebliche Arbeitsschutzorganisation zu sorgen. Es ist Auswahlverantwortung: Personal nach Eignung (Qualifi- Ihre Aufgabe, die sicherheitstechnische und betriebsärzt- kation) auswählen, testen, einweisen und einsetzen; qua- liche Betreuung sicherzustellen. lifizierte Auftragnehmende auswählen und Teams zusam- menstellen Siehe auch Kapitel 2.2.1 „Leistungsbeschreibung und Beauftragung“ 8
Sicherheit bei Veranstaltungen und Produktionen Unternehmensorganisation Leitung und Personal Beurteilung Arbeitsmittel/ Arbeits-/ Notfall- Unterweisung Dokumentation Verantwortung der Arbeits‑ Arbeitsstoffe Veranstaltungs-/ organisation, bedingungen Produktions- Brandschutz stätten und Erste Hilfe Unternehmensorganisation Hat Ihr Unternehmen mehr als 20 Beschäftigte, müssen Sie • Sicherheitsbeauftragte auswählen, deren Ausbildung ermöglichen und diese benennen sowie • einen Arbeitsschutzausschuss einrichten. Zusammensetzung des Arbeitsschutzausschusses Praxisbeispiel zur Ermittlung der erforderlichen Betreu- ung nach DGUV Vorschrift 2 für Rundfunk- und Fernseh- unternehmen Die Beurteilung der Arbeitsbedingungen (Gefährdungs- beurteilung) liegt ebenfalls in der Verantwortung der Lei- tung. Stellen Sie sicher, dass die Gefährdungsbeurteilung durchgeführt und wirksame Maßnahmen festgelegt wer- den. Benennen Sie darüber hinaus geeignete und qualifi- zierte Personen, die für die Durchführung und Wirkungs- kontrolle der jeweiligen Maßnahmen verantwortlich sind. Siehe auch Kapitel 1.3 „Beurteilung der Arbeitsbedingungen“ ➔➔ Grundlagen: §§ 3, 4, 7, 11, 13 ArbSchG; §§ 213, 15, 16 DGUV Vorschrift 1 (bisher BGV A1/GUV-V A1) MERKSATZ: Arbeitsschutz organisieren, Verantwortungsbereiche festlegen, fachkundige Personen auswählen. = auf der Internet-Branchenseite www.vbg.de/veranstaltungen-und-produktionen 9
Sicherheit bei Veranstaltungen und Produktionen Unternehmensorganisation Leitung und Personal Beurteilung Arbeitsmittel/ Arbeits-/ Notfall- Unterweisung Dokumentation Verantwortung der Arbeits‑ Arbeitsstoffe Veranstaltungs-/ organisation, bedingungen Produktions- Brandschutz stätten und Erste Hilfe Unternehmensorganisation 1.2 Personal Die Gefährdungsbeurteilung ist die Basis für eine ange- messene arbeitsmedizinische Betreuung. Arbeitsmedizi- nische Vorsorge ermöglicht es, rechtzeitig eventuelle Risi- Personalauswahl ken für die Gesundheit zu erkennen. Aufgrund der besonderen Gefährdungen ist es für Sie als Unternehmerin beziehungsweise Unternehmer zwingend Arbeitsmedizinische Vorsorge ist entweder von der Arbeit- geboten, Veranstaltungen mit Personen zu planen und geberin beziehungsweise vom Arbeitgeber zu veranlassen durchzuführen, die die jeweils notwendige Eignung und (= Pflichtvorsorge) oder anzubieten (= Angebotsvorsorge). Erfahrung beziehungsweise Qualifikation haben. Nur so Für Beschäftigte in der Branche kommt abhängig von den kann eine sichere Veranstaltung im rechtskonformen Rah- Gefährdungen vor allem bei folgenden Anlässen arbeits- men durchgeführt werden. medizinische Vorsorge infrage: • Tätigkeiten mit Gefahrstoffen (z. B. Chrom-VI-Verbin- Zum Beispiel: dungen, Isocyanate, Nickel oder seine Verbindungen, Bühnen- und Studiofachkräfte, Meister/Meisterin für Ver- Schweißrauche, Hartholzstäube) anstaltungstechnik, Fachkraft für Veranstaltungstechnik, • Tätigkeiten mit Hautgefährdung (z. B. Feuchtarbeit) Pyrotechniker/Pyrotechnikerin, Rigger/Riggerin • Tätigkeiten mit physikalischen Einwirkungen (z. B. Lärm, Belastungen des Muskel-Skelett-Systems einschließlich ➔➔ Grundlagen: §§ 4, 7 ArbSchG; § 2 DGUV Vorschrift 1 Vibrationen) (bisher BGV A1/GUV-V A1); § 15 DGUV Vorschrift 17/18 • Arbeiten an Bildschirmarbeitsplätzen (bisher BGV C1/GUV-V C1) • Arbeitsaufenthalte im Ausland unter besonderen klima- tischen Bedingungen und Infektionsgefährdung Aufgabenübertragung Vereinbaren Sie in Ihrem Verantwortungsbereich mit allen Zusätzlich hat der Arbeitgeber oder die Arbeitgeberin dem Beteiligten schriftlich, welche Arbeitsaufgaben sie haben Personal auf dessen Wunsch hin eine arbeitsmedizinische und wie diese sicher und qualitätsbewusst umzusetzen Vorsorge zu ermöglichen, wenn bei der Beschäftigung mit ei- sind. nem Gesundheitsschaden zu rechnen ist (= Wunschvorsorge). ➔➔ Grundlagen: §§ 3, 4 ArbSchG; § 2 DGUV Vorschrift 1 Arbeitsmedizinische Vorsorge dient nicht dem Nachweis (bisher BGV A1/GUV-V A1); § 15 DGUV Vorschrift 17/18 der Eignung einer Person für eine bestimmte Tätigkeit. (bisher BGV C1/GUV-V C1) Diesen Zweck erfüllen Eignungsuntersuchungen, die getrennt von der arbeitsmedizinischen Vorsorge durch- Arbeitsmedizinische Vorsorge geführt werden sollen. Dazu gehören je nach Gefähr- Ziel arbeitsmedizinischer Präventionsmaßnahmen ist die dungsbeurteilung zum Beispiel Fahr-, Steuer- und Über- Erhaltung der Gesundheit und Beschäftigungsfähigkeit wachungstätigkeiten sowie Arbeiten mit Absturzgefahr. des Personals. Hierzu zählen die Gefährdungsbeurteilung, ➔➔ Grundlagen: §§ 2, 3, 4, 5 ArbMedVV; DGUV-Information die arbeitsmedizinische Beratung des Personals und aller 250-010 Eignungsuntersuchungen in der betrieblichen Praxis; am Arbeitsschutz Beteiligten, die arbeitsmedizinische Vor- Arbeitsmedizinische Empfehlung „Wunschvorsorge“ des BMAS sorge sowie die betriebliche Gesundheitsförderung. Allgemeine Hinweise für das Personal MERKSATZ: Qualifiziertes und geeignetes Personal auswählen und gut vorbereiten. 10 = auf der Internet-Branchenseite www.vbg.de/veranstaltungen-und-produktionen
Sicherheit bei Veranstaltungen und Produktionen Unternehmensorganisation Leitung und Personal Beurteilung Arbeitsmittel/ Arbeits-/ Notfall- Unterweisung Dokumentation Verantwortung der Arbeits‑ Arbeitsstoffe Veranstaltungs-/ organisation, bedingungen Produktions- Brandschutz stätten und Erste Hilfe Unternehmensorganisation 1.3 Beurteilung der Arbeits- der Regel davon ausgegangen werden, dass das Restri- siko hinreichend minimiert ist. Die Erkenntnisse aus den bedingungen Brancheninformationen sind in der elektronischen Ge- fährdungsbeurteilung im Branchenportal der VBG-Inter- Die Beurteilung der Arbeitsbedingungen (Gefährdungsbe- netseite „Bühnen und Studios“ berücksichtigt. urteilung) ist ein zentrales Element im Arbeitsschutz. Sie ermöglicht und unterstützt einen kontinuierlichen Verbes- Außergewöhnliche produktions- und veranstaltungsspe- serungsprozess. zifische Gefährdungssituationen, die in einer solchen Basis-Gefährdungsbeurteilung nicht berücksichtigt sind, Was versteht man unter Gefährdungsbeurteilung? müssen Sie durch eine spezielle Gefährdungsbeurtei- Die Gefährdungsbeurteilung ist eine Methode, lung bewerten. Lassen Sie sich dazu eventuell durch Fach- • Gefährdungen präventiv und systematisch zu ermitteln, leute – zum Beispiel die Betriebsärztin beziehungswei- • diese zu bewerten, se den Betriebsarzt, die Fachkraft für Arbeitssicherheit, • geeignete Schutzmaßnahmen festzulegen und Sachverständige – beraten. Die grundlegenden Vorge- • deren Wirksamkeit zu überprüfen. hensweisen zur Durchführung einer Gefährdungsbeurtei- Sie ermöglicht darüber hinaus, Arbeitsabläufe zu optimie- lung finden Sie unter folgendem Link: ren und Störungen im Betriebsablauf zu vermeiden. www.vbg.de/veranstaltungen-und-produktionen Wann ist eine Gefährdungsbeurteilung angemessen Für welche Arbeitsplätze/Tätigkeiten/Arbeitsmittel muss durchgeführt? eine Gefährdungsbeurteilung durchgeführt werden? • Eine Gefährdungsbeurteilung muss „im Wesentlichen Bei Veranstaltungs- und Produktionsunternehmen müs- durchgeführt und zutreffend“ sein. Das heißt: sen Sie eine Gefährdungsbeurteilung für die wesentlichen –– Wesentliche Gefährdungen sind ermittelt und zutref- Arbeitsplätze/Tätigkeiten/Arbeitsmittel vornehmen: fend bewertet • Auf dem eigenen Betriebsgelände als auch für Arbeits- –– Wesentliche Arbeitsplätze/Tätigkeiten sind beurteilt plätze/Tätigkeiten/Arbeitsmittel –– Besondere Personengruppen sind berücksichtigt wor- • Bei Veranstaltungen und Produktionen am Veranstal- den – zum Beispiel Zeitarbeitnehmende, Berufsanfan- tungs- und Produktionsort gende oder Personal ohne ausreichende Kenntnisse in der Arbeitssprache Ermitteln Sie ebenfalls die wesentlichen Gefährdungen für • Arbeitsschutzmaßnahmen sind geeignet und ausrei- das Personal, das außerhalb des eigenen Betriebsgelän- chend des tätig wird – zum Beispiel bei Gastspielaufführungen, • Wirksamkeitskontrollen werden durchgeführt Teams bei Filmdrehs im Freien, EB-Teams beim Fernse- • Die Gefährdungsbeurteilung ist aktuell hen, bei Open-Air-Veranstaltungen. Dabei ist es allerdings • Die Dokumentation liegt nach Form und Inhalt ange- nicht immer möglich, alle Gefährdungen vorherzusehen, messen vor die vor Ort konkret auftreten können. Die Komplexität der Arbeitssituationen und Arbeitsumgebungen in der Veran- In den Brancheninformationen der gesetzlichen Unfall- staltungswirtschaft bedingen, dass unerwartete Gefahren versicherungsträger und der Fachverbände (siehe Kapitel auftreten können. Diese Tatsache erfordert den Einsatz 4.2) sind praktische Beispiele der Umsetzung der Schutz- von ausreichend für die Tätigkeiten qualifiziertem und ge- ziele beschrieben. Sie stellen langjährig bewährte Vorge- eignetem Personal, das situativ angemessen entscheiden hensweisen/Arbeitsverfahren dar. Wenn die Anforderun- kann. Auch die beste Gefährdungsbeurteilung kann die gen der Brancheninformationen erfüllt werden, kann in Leitung und Aufsicht durch eine erfahrene Bühnen- und Studiofachkraft nicht ersetzen. 11
Sicherheit bei Veranstaltungen und Produktionen Unternehmensorganisation Leitung und Personal Beurteilung Arbeitsmittel/ Arbeits-/ Notfall- Unterweisung Dokumentation Verantwortung der Arbeits‑ Arbeitsstoffe Veranstaltungs-/ organisation, bedingungen Produktions- Brandschutz stätten und Erste Hilfe Unternehmensorganisation Wie muss die Gefährdungsbeurteilung dokumentiert Wie können die Maßnahmen auf Wirksamkeit überprüft werden? werden? • Beurteilung der Gefährdungen Insbesondere bei veranstaltungs- und produktions- –– Für die betrachteten Arbeitsbereiche und Tätigkeiten bezogenen Gefährdungsbeurteilungen ist wegen der (beziehungsweise für die veranstaltungsbezogenen komplexen Abläufe und Gefährdungen eine sorgfältige Gewerke) muss eine systematische Ermittlung und Wirksamkeitskontrolle der erforderlichen Arbeitsschutz- Bewertung der Gefährdungen ersichtlich sein maßnahmen erforderlich. –– Angaben zum Ergebnis der Beurteilung müssen ent- • Prospektiv: Hierzu ist es empfehlenswert, dass Sie die halten sein – zum Beispiel: Risikoeinschätzung oder Bewertung des Risikos in zwei Schritten durchführen Handlungsbedarf? JA/NEIN und dokumentieren. Ihre Einschätzung als verantwortli- • Festlegung von konkreten Arbeitsschutzmaßnahmen che Person erfolgt aufgrund Ihrer Erfahrungen, ob durch einschließlich Termine und Verantwortliche. Für eine die vorgesehenen Maßnahmen das Restrisiko hinrei- veranstaltungsbezogene Gefährdungsbeurteilung wird chend minimiert werden kann: in der Regel kein Termin, sondern eine Phase – zum Bei- –– Beurteilung der Ausgangssituation ohne Berücksich- spiel Aufbau, Veranstaltung, Abbau – definiert tigung der darauf abgestimmten Arbeitsschutzmaß- • Durchführung der Maßnahmen und Überprüfung der nahmen Wirksamkeit –– Erneute Beurteilung der Situation unter Berücksich- • Datum der Erstellung/Aktualisierung tigung der zur Risikominimierung erforderlichen Ar- beitsschutzmaßnahmen Die Dokumentation kann modular aufgebaut und auch • Laufend: durch Sie als verantwortliche Person (Leitung Bestandteil von branchenüblichen anderen Dokumenten und Aufsicht durch eine erfahrene Bühnen- und Studio- sein – zum Beispiel Tagesdisposition, Aufgabenlisten, fachkraft) Bauabnahme-Protokolle, Sicherheitskonzept. • Retrospektiv: nach Ereignissen, aufgrund neuer Erfah- rungen und Erkenntnisse; zur Erzielung eines kontinu- Spezielle Dokumentationsanforderungen in Arbeits- ierlichen Verbesserungsprozesses schutzvorschriften sind zu beachten – zum Beispiel Be- triebssicherheitsverordnung (BetrSichV), Lärm- und Vibra- ➔➔ Grundlagen: § 3 DGUV Vorschrift 1 (bisher BGV A1/GUV-V A1); tions-Arbeitsschutzverordnung (LärmVibrationsArbSchV), §§ 5, 6 ArbSchG Gefahrstoffverordnung (GefStoffV). Handlungsschritte einer Gefährdungsbeurteilung (mit Praxisbeispielen) Gefährdungsbeurteilung (igvw) MERKSATZ: Gefährdungen müssen ermittelt und die Risiken bewertet werden. Es müssen geeignete Schutzmaßnahmen festgelegt und deren Wirksamkeit überprüft werden. Die Gefährdungs- beurteilung muss dokumentiert werden. 12
Sicherheit bei Veranstaltungen und Produktionen Unternehmensorganisation Leitung und Personal Beurteilung Arbeitsmittel/ Arbeits-/ Notfall- Unterweisung Dokumentation Verantwortung der Arbeits‑ Arbeitsstoffe Veranstaltungs-/ organisation, bedingungen Produktions- Brandschutz stätten und Erste Hilfe Unternehmensorganisation 1.4 Arbeitsmittel/Arbeitsstoffe • Prüfanweisungen und Prüfkriterien • Prüfnachweise, Zertifikate, Prüfberichte • Konformitätserklärungen Auswahl von Arbeitsmitteln/-stoffen Legen Sie bei der Auswahl von Arbeitsmitteln und Arbeits- ➔➔ Grundlagen: §§ 3, 4 ArbSchG; § 4 ff BetrSichV; §§ 3–10 DGUV stoffen die geplante Verwendung, die Erfahrungen des Per- Vorschrift 17/18 (bisher BGV C1/GUV-V C 1) sonals und die zu erwartenden Gefährdungen zugrunde. Benutzung von Arbeitsmitteln Beschaffung von Arbeitsmitteln/-stoffen Planen Sie alle Maßnahmen, die zur sicheren Benutzung Beschaffen Sie nur einwandfreie und gekennzeichnete von Arbeitsmitteln erforderlich sind. Zum Beispiel: Arbeitsmittel – zum Beispiel mit GS-Kennzeichen, DGUV • Betriebsanweisungen und Unterweisungen Test-Zeichen. Schaffen Sie nur Arbeitsstoffe an, die nach • Einsatz von Schutzeinrichtungen dem Ergebnis der Gefährdungsbeurteilung die Gesund- • Benutzung von Persönlicher Schutzausrüstung heit des Personals nicht beeinträchtigen. • Pflege und Wartung • Prüfungen Übernahme von Arbeitsmitteln Prüfen Sie, ob die Arbeitsmittel den von Ihnen definierten Siehe auch Kapitel 2.2.4 „Arbeitsvorbereitung“ und 2.4 „Kom- Spezifikationen und Anforderungen entsprechen. Über- munikation und Dokumentation“ prüfen Sie auch alle zugesicherten Funktionen und Aus- stattungsmerkmale. Prüfung und Wartung von Arbeitsmitteln Stellen Sie sicher, dass die Einrichtungen, Arbeitsmittel und Persönlichen Schutzausrüstungen in den notwendi- Fachinfoblatt „Auswahl veranstaltungstechnischer gen Fristen von befähigten Personen geprüft und gewartet Arbeitsmittel“ werden – Fristen und befähigte Personen sind in den Beur- Fachinfoblatt „Beschaffung veranstaltungstechnischer teilungen der Arbeitsbedingungen ermittelt und festgelegt. Arbeitsmittel“ VBG Fachinformation „Sicherheit bei Veranstaltungen Dokumentation und Produktionen – Prüfung elektrischer Anlagen und Achten Sie darauf, dass die erforderliche Dokumentation Geräte“ (bisher BGI 813) vorhanden ist. Dazu zählen zum Beispiel: Fachinfoblatt „Empfehlung für Prüfungen von Anlagen, • Montage- und Bedienungsanleitung Geräten und Arbeitsmitteln“ • Sicherheitsdatenblätter • Statische Berechnungen und/oder Nachweise • Technische Zeichnungen und Schaltpläne Siehe auch DGUV Grundsatz 315-390 „Grundsätze für die Prüfung maschinentechnischer Einrichtungen in Bühnen und Studios“ (bisher BGG/GUV-G 912) MERKSATZ: Sichere, geeignete und wirtschaftliche Arbeitsmittel bereitstellen sowie für die sichere Benutzung sorgen. = auf der Internet-Branchenseite www.vbg.de/veranstaltungen-und-produktionen 13
Sicherheit bei Veranstaltungen und Produktionen Unternehmensorganisation Leitung und Personal Beurteilung Arbeitsmittel/ Arbeits-/ Notfall- Unterweisung Dokumentation Verantwortung der Arbeits‑ Arbeitsstoffe Veranstaltungs-/ organisation, bedingungen Produktions- Brandschutz stätten und Erste Hilfe Unternehmensorganisation 1.5 Arbeits-/Veranstaltungs-/ Berücksichtigung von Menschen mit Behinderungen Sorgen Sie für eine barrierefreie Gestaltung der Arbeits-, Produktionsstätten Veranstaltungs- oder Produktionsstätte in allen Berei- chen, zu denen Menschen Zugang haben müssen. Barrie- refreiheit ist gegeben, wenn Beurteilen der Sicherheit und der Infrastruktur von • bauliche und sonstige Anlagen, Arbeits-/Veranstaltungs-/Produktionsstätten • Transport- und Arbeitsmittel, Stellen Sie sicher, dass die Arbeits-/Veranstaltungs-/ • Systeme der Informationsverarbeitung, Produktionsstätten geeignet sind, um die geplanten Ver- • akustische, visuelle und taktile Informationsquellen, anstaltungen und Produktionen durchführen zu können. • Kommunikationseinrichtungen Dies gilt für alle Szenenflächen, auch außerhalb von orts- für alle Personen in der allgemein üblichen Weise, ohne festen Veranstaltungs- und Produktionsstätten – zum Bei- besondere Erschwernisse und grundsätzlich ohne fremde spiel das Filmset oder besondere Gastspielorte. Führen Hilfe zugänglich und nutzbar sind. Sie deshalb eine Vorabprüfung auf mögliche Gefährdun- gen oder mangelhafte Infrastruktur durch. Beurteilen Sie Siehe auch Kapitel 3.1 „Veranstaltungs- und Produktionsstätten“ dabei unter anderem: • Abmessungen von Räumen • Lage, Zustand und Kennzeichnung von Verkehrswegen, Fluchtwegen, Notausgängen sowie die Kennzeichnung von Gefahrenstellen • Vorhandensein und Kennzeichnung von brandschutz- technischen Ausrüstungen und Einrichtungen der Ers- ten Hilfe • Verfügbarkeit und Eignung von Lager-, Maschinen- und Nebenräumen, Sanitärräumen (Umkleide-, Wasch- und Toilettenräume), Pausen- und Bereitschaftsräumen so- wie Stellplätzen für Fahrzeuge • Technische Ausstattung mit Maschinen, Anlagen, Mo- biliar, anderen Arbeitsmitteln sowie Beleuchtungs-, Lüftungs-, Heizungs- und Versorgungseinrichtungen, Durchsage- und Alarmierungseinrichtungen, elektrische Energieversorgung • Konstruktion und Festigkeit der baulichen Anlage, Be- lastbarkeit der Verkehrswege • Bauliche Einrichtungen gegen Absturz und herabfallen- de Gegenstände MERKSATZ: Arbeits-/Veranstaltungs-/Produktionsstätten im Vorfeld auf Sicherheit und Eignung prüfen. 14
Sicherheit bei Veranstaltungen und Produktionen Unternehmensorganisation Leitung und Personal Beurteilung Arbeitsmittel/ Arbeits-/ Notfall- Unterweisung Dokumentation Verantwortung der Arbeits‑ Arbeitsstoffe Veranstaltungs-/ organisation, bedingungen Produktions- Brandschutz stätten und Erste Hilfe Unternehmensorganisation 1.6 Notfallorganisation, Brandschutz Brandschutzkonzeptes und des Alarmplans umgesetzt sind. und Erste Hilfe • Organisieren Sie entsprechend den Anforderungen des Brandschutzkonzeptes und des Alarmplans die gefor- derten Maßnahmen. Notfallorganisation Im Falle von besonderen Brandgefährdungen – zum Bei- Prüfen Sie, ob für Ihr Unternehmen oder Ihre Veranstal- spiel beim Einsatz von besonderen Dekorationsmitteln tungs-/Produktionsstätte ein aktuelles Notfallkonzept oder besonderen szenischen Effekten – lassen Sie sich vorliegt. gegebenenfalls durch Fachplanerinnen oder -planer für Brandschutz oder die zuständige Brandschutzdienststelle • Organisieren Sie entsprechend den Anforderungen des beraten. Notfallkonzeptes die geforderten Maßnahmen. Brände verhüten • Klären Sie, ob die präventiven und organisatorischen Brandschutzaushänge Keine offene Flamme; Feuer, offene Zündquelle und Maßnahmen entsprechend den Anforderungen des Not- Stellen Sie sicher, dass Alarmplan fallkonzeptes umgesetzt sind. für Ihr Unternehmen die Verhalten im Brandfall Ruhe bewahren Brand melden Notruf 112 erforderlichen Aushänge Brandschutzhelfer/in: Wer meldet? Grundsätzlich dient ein Notfallkonzept zur Umsetzung der vorhanden sind und an Was ist passiert? Wie viele sind betroffen/verletzt? Wo ist etwas passiert? auf dem unternehmensspezifischen Schutzbedarf und der den strategischen Punk- Warten auf Rückfragen! In Sicherheit Gefährdete Personen mitnehmen entsprechenden Risikoanalyse basierenden Notfallstrategie. ten aushängen. bringen Hilfsbedürftigen Personen helfen Türen schließen Gekennzeichneten Fluchtwegen folgen Keine Aufzüge benutzen Anweisungen der Klassische Notfallarten sind zum Beispiel: Stellen Sie sicher, dass Brandschutzhelfer/innen beachten Sammelstelle aufsuchen: • Brand > siehe Brandschutz auf das Verbot „Feuer, of- Löschversuch unternehmen • Bombendrohung, Gasalarm fenes Licht und Rauchen“ Feuerlöscher benutzen Löschschlauch benutzen • Unfall, bedrohliche Erkrankung > siehe Erste Hilfe an gut sichtbaren Stellen Ihre zuständige Bezirksverwaltung: • Bedrohung (Amok, Geiselnahme, …) hingewiesen wird. www.vbg.de Artikelnummer: 36-08-3850-3 Druck 2016-04/Auflage 8.000 • Gewalt gegen Einzelpersonen Brandschutz- und Evakuierungshelfende Notfallbeauftragte/Notfallkoordinatorinnen und -koordi- Bilden Sie mindestens fünf Prozent Ihrer Beschäftigten zu natoren: Brandschutz- und Evakuierungshelfenden aus. Führen Sie Bestimmen Sie für Ihr Unternehmen Notfallbeauftragte, regelmäßig Lösch- und Evakuierungsübungen mit Ihrem Notfallkoordinatorinnen und -koordinatoren. Führen Sie Personal durch und dokumentieren Sie diese. regelmäßig Notfallübungen mit Ihrem Personal durch und dokumentieren Sie diese. Checkliste „Erste-Hilfe-Organisation“ Dokumentation zu Erste-Hilfe-Leistungen (Verbandbuch) Brandschutz Unfallanzeige Brandschutzkonzept/Alarmplan Prüfen Sie, ob für Ihr Unternehmen oder Ihre Veranstal- Feuerlöscher tungs-/Produktionsstätte ein aktuelles Brandschutzkon- Stellen Sie sicher, dass die – entsprechend der ermittel- zept und ein Alarmplan zur Evakuierung vorliegen. ten Brandgefährdung – notwendigen, aktuell geprüften Feuerlöschmittel für Ihr Unternehmen oder Ihre Veran- • Klären Sie, ob die Maßnahmen des organisatorischen staltungs-/Produktionsstätte vorhanden und dass deren Brandschutzes entsprechend den Anforderungen des Standorte gekennzeichnet sind. = auf der Internet-Branchenseite www.vbg.de/veranstaltungen-und-produktionen 15
Sicherheit bei Veranstaltungen und Produktionen Unternehmensorganisation Leitung und Personal Beurteilung Arbeitsmittel/ Arbeits-/ Notfall- Unterweisung Dokumentation Verantwortung der Arbeits‑ Arbeitsstoffe Veranstaltungs-/ organisation, bedingungen Produktions- Brandschutz stätten und Erste Hilfe Unternehmensorganisation Flucht- und Rettungswege Erste Hilfe Stellen Sie sicher, dass für Ihr Unternehmen oder Ihre Ver- anstaltungs-/Produktionsstätte die notwendigen Flucht- Einrichtungen und Hilfsmittel und Rettungswegpläne erstellt sind und an den strate- Stellen Sie die Hilfsmittel zur Ersten Hilfe, wie Erste-Hilfe- gischen Punkten aushängen. Stellen Sie sicher, dass Material und Meldeeinrichtungen, zur Verfügung. Stellen Sie jederzeit die Flucht- und Rettungswege in voller Breite sicher, dass für Ihr Unternehmen oder Ihre Veranstaltungs-/ begehbar und nicht zugestellt sind und dass sich die Not- Produktionsstätte die notwendigen Erste-Hilfe-Aushänge er- ausgänge leicht öffnen lassen. stellt sind und an den strategischen Punkten aushängen. Ersthelfende Erste Hilfe Bilden Sie eine ausreichen- Auffinden einer Person de Anzahl Ihres Personals zu ! *UXQGV¦W]H Notruf Ersthelfenden aus, mindes- ì:RJHVFKDKHV" ì5XKHEHZDKUHQ ì:DVJHVFKDK" ì8QIDOOVWHOOHVLFKHUQ ì:LHYLHOH9HUOHW]WH" ì:HOFKH$UWYRQ9HUOHW]XQJHQ" ì(LJHQH6LFKHUKHLWEHDFKWHQ 3HUVRQJJIDXVGHP tens zehn Prozent der anwe- *HIDKUHQEHUHLFKUHWWHQ ì:DUWHQDXI5¾FNIUDJHQ QLFKW keine normale YRUKDQGHQ Atmung senden Beschäftigten. Dis- um Hilfe Notruf + Ihre gesetzliche Unfallversicherung – Artikelnummer: 38-08-2420-3, Druck 2015-01/Auflage 5.000 – www.vbg.de → Medien-Center → Thema: Arbeitsschutz rufen ponieren Sie Ihre Teams so, Atmung prüfen $('*KROHQ ŧŤ[+HU]GUXFNPDVVDJH 2 x Beatmung im Atemwege freimachen, Wechsel %HZXVVWVHLQSU¾IHQ Kopf nackenwärts beugen, Hände in Brustmitte mit 1 s lang Luft laut ansprechen, Kinn anheben, lassen Drucktiefe 5 – 6 cm in Mund oder anfassen, rütteln sehen/hören/fühlen Arbeitstempo 100 – 120/min Nase einblasen dass mindestens eine Erst- YRUKDQGHQ normale Atmung Rettungsleitstelle (Notruf): Ersthelfer: helferin beziehungsweise Betriebssanitäter: Erste-Hilfe-Material bei: Erste-Hilfe-Raum: ein Ersthelfer dabei ist. Ärzte für Erste Hilfe: Berufsgenossenschaftliche 6LWXDWLRQVJHUHFKW Durchgangsärzte: KHOIHQ Info: www.dguv.de/landesverbaende z.B. Wunde versorgen Stabile Seitenlage Berufsgenossenschaftlich zugelassene Krankenhäuser: Notruf /HUQHKHOIHQâZHUGH(UVWKHOIHU Info: www.dguv.de/fb-erstehilfe %HZXVVWVHLQXQG$WPXQJ¾EHUZDFKHQ Information Meldung zur Ausbildung bei: 6RIHUQYHUI¾JEDUâGHQ$QZHLVXQJHQGHVé$XWRPDWLVLHUWHQ([WHUQHQ'HǺEULOODWRUVç $(' IROJHQ 3ODNDWé(UVWH+LOIHç%*,*89,ũťŤŧ$XVJDEH$SULOŦŤťťì+HUDXVJHEHU'HXWVFKH*HVHW]OLFKH8QIDOOYHUVLFKHUXQJH9 '*89 0LWWHOVWUD¡HũťťŤťťū%HUOLQZZZGJXYGH Informieren Sie in Abstim- VBG_510-3(A3_ERSTE_HILFE)_2014_03.indd 1 27.03.14 09:47 mung mit der Betriebsärztin beziehungsweise dem Be- Brandsicherheitswache triebsarzt das Personal über die Erste-Hilfe-Einrichtungen Bestellen Sie gegebenenfalls die Anzahl an Brandsicher- und die notwendigen Maßnahmen bei einem Notfall. heitswachen, die sich aus der Gefährdungsbeurteilung oder aus den mit der Brandschutzdirektion festgelegten Dokumentation Kompensationsmaßnahmen ergeben. Stellen Sie sicher, dass jede Erste-Hilfe-Leistung doku- mentiert und diese Dokumentation fünf Jahre lang auf- Information bewahrt wird – zum Beispiel im Verbandbuch, in elekt- Informieren Sie das Personal über die notwendigen ronischer Form oder in Papierform. Behandeln Sie die Brandschutz- und Evakuierungsmaßnahmen. Zeigen Sie Dokumente vertraulich. den Verlauf der Flucht- und Rettungswege und die Lage der Sammelplätze. Machen Sie Ihr Personal mit den Siehe auch Kapitel 2.2.6 „Sicherheitsmaßnahmen, Brandschutz, Standorten der Feuerlöscher vertraut. Erste Hilfe“ ➔➔ Grundlagen: § 10 ArbSchG; § 6 ArbStättV; ASR A2.2; ASR A2.3; ASR A4.3; §§ 21, 24–28 DGUV Vorschrift 1 (bisher BGV A1/ GUV-V A1); DGUV Regel 100-001 (bisher BGR A1/GUV-R A1) MERKSATZ: Notfall-, Brandschutz- und Erste-Hilfe-Maßnahmen planen. Notfallmaßnahmen, Brandschutz-, Erste-Hilfe-Einrichtungen organisieren. Das Personal über die Maßnahmen, die Einrichtungen und deren Handhabung informieren. 16
Sicherheit bei Veranstaltungen und Produktionen Unternehmensorganisation Leitung und Personal Beurteilung Arbeitsmittel/ Arbeits-/ Notfall- Unterweisung Dokumentation Verantwortung der Arbeits‑ Arbeitsstoffe Veranstaltungs-/ organisation, bedingungen Produktions- Brandschutz stätten und Erste Hilfe Unternehmensorganisation 1.7 Unterweisung Ziel der Unterweisung ist es, sicherheits- und gesund- Anlässe und Arten der Unterweisung heitsgerechte Verhaltensweisen zu erreichen oder zu er- Führen Sie Unterweisungen regelmäßig und in angemes- halten. Sinnvollerweise werden in der betrieblichen Praxis senem Umfang durch. die Beurteilung der Arbeitsbedingungen und die Unter- weisungen miteinander verzahnt. Die bei der Beurteilung Wann ist zu unterweisen? der Arbeitsbedingungen festgestellten Gefährdungen und • Vor Aufnahme der Tätigkeit oder neuer Aufgaben die daraus abgeleiteten Maßnahmen werden dabei zum • Bei Veränderung innerhalb der Aufgabenbereiche Unterweisungsinhalt. • Nach Einrichtung einer Arbeits-, Veranstaltungs- oder Produktionsstätte Vermitteln Sie den zu unterweisenden Personen – zum • Bei Einführung neuer Arbeitsmittel, neuer Arbeitsstoffe Beispiel Beschäftigte, Schülerinnen und Schüler, selbst- oder Verfahren ständige Einzelunternehmerinnen und -unternehmer, • Nach Unfällen Mitwirkende – die Wirkungsweise der sicheren Technik • Durch eine ergänzende Unterweisung am Veranstal- und erläutern Sie die mit organisatorischen Maßnahmen tungs- oder Produktionsort. Diese Unterweisung be- verfolgten Ziele. Erklären Sie die richtige Verwendung der rücksichtigt die zusätzlichen Gefährdungen, die sich notwendigen Persönlichen Schutzausrüstung (PSA) und durch die Umgebung, die eingesetzte Technik und die üben Sie den Einsatz von PSA gegen Absturz. Motivieren Abläufe der Veranstaltung oder Produktion ergeben Sie die zu unterweisenden Personen dazu, Sicherheits- können maßnahmen einzuhalten oder durchzuführen und Vor- schläge zu machen. = auf der Internet-Branchenseite www.vbg.de/veranstaltungen-und-produktionen 17
Sicherheit bei Veranstaltungen und Produktionen Unternehmensorganisation Leitung und Personal Beurteilung Arbeitsmittel/ Arbeits-/ Notfall- Unterweisung Dokumentation Verantwortung der Arbeits‑ Arbeitsstoffe Veranstaltungs-/ organisation, bedingungen Produktions- Brandschutz stätten und Erste Hilfe Unternehmensorganisation Führen Sie die allgemeine Unterweisung mindestens ein- Dokumentation der Unterweisung mal jährlich, die ergänzende Unterweisung vor und gege- Für die Dokumentation der durchgeführten Unterweisung benenfalls auch mehrmals während einer Veranstaltung können Sie ein Formblatt nutzen. Tragen Sie in diesen oder Produktion durch. „Unterweisungsnachweis“ das Unterweisungsdatum und die Unterweisungsinhalte ein. Unterschreiben Sie den Un- Als Arbeitgeberin beziehungsweise Arbeitgeber können terweisungsnachweis, lassen Sie ihn von den Unterwiese- Sie die Unterweisung auch von den unmittelbaren be- nen unterschreiben und bewahren Sie ihn auf. trieblichen Vorgesetzten durchführen lassen oder eine andere persönlich und fachlich geeignete Person damit ➔➔ Grundlagen: § 12 ArbSchG; § 4 DGUV Vorschrift 1 (bisher BGV beauftragen. A1/GUV-V A1) Die Unterweisung erfolgt in der Regel mündlich. In Veran- VBG-Praxis-Kompakt „PRAXIS Unterweisung und staltungs- oder Produktionsunternehmen können häufig Kommunikation“ nicht alle Beschäftigten dabei anwesend sein. Für diesen Unterweisungshilfen Personenkreis eignet sich eine Unterweisung mit Compu- terunterstützung. Die Unterweisungsprogramme müssen Infoblätter für das Personal mindestens folgende Anforderungen erfüllen: Betriebsanweisungen • Die Inhalte müssen arbeitsplatzspezifisch aufbereitet sein • Es erfolgt eine Verständnisprüfung • Ein Gespräch zwischen den Beschäftigten und den Füh- rungskräften muss darüber hinaus jederzeit möglich sein MERKSATZ: Das gesamte Personal regelmäßig tätigkeits- und arbeitsplatzbezogen unterweisen. 18
Sicherheit bei Veranstaltungen und Produktionen Unternehmensorganisation Leitung und Personal Beurteilung Arbeitsmittel/ Arbeits-/ Notfall- Unterweisung Dokumentation Verantwortung der Arbeits‑ Arbeitsstoffe Veranstaltungs-/ organisation, bedingungen Produktions- Brandschutz stätten und Erste Hilfe Unternehmensorganisation 1.8 Dokumentation • Auftragsvergabe • Abnahmeprotokolle bei Übergabe von Einrichtungen und Leistungen Der Gesetzgeber schreibt die Dokumentation der durch- • Sicherheitstechnische und betriebsärztliche Betreuung geführten Organisationsmaßnahmen vor. Zumindest Fol- (Vereinbarung/Berichte) gendes sollten Sie dokumentieren und nach den vorgege- • Arbeitsmedizinische Vorsorge benen Fristen aufbewahren: • Lärmmessungen • Pflichtenübertragungen • Gefahrstoffkataster • Gefährdungsbeurteilungen und Umsetzung der Maß- • Dienstpläne/Arbeitszeitnachweise nahmen • Durchgeführte Unterweisungen • Durchgeführte Prüfungen und Wartungen Organisationshilfen und Formulare • Brandschutzordnung Tabelle 1 Aufbewahrungsfristen für Dokumente Dokument betrifft Aufbewahrungsdauer Pflichtenübertragungen Für die Dauer der Wirksamkeit Ausnahmegenehmigungen Bestellung: Für die Dauer der Wirksamkeit Arbeitsmedizinerinnen und Arbeitsmediziner Fachkraft für Arbeitssicherheit Sicherheitsbeauftragte Betriebsbegehungen durch die Fachkraft für Arbeitssicherheit Bis zur Erstellung eines neuen Berichts, nach Einstellung der und Betriebsärztin beziehungsweise Betriebsarzt Betriebsstätte zwei Jahre Ausbildungsmaßnahmen zum Arbeitsschutz Zwei Jahre Arbeitsmedizinische Vorsorge Bis zum Ende des Beschäftigungsverhältnisses, danach mit geben Unterweisungen Zwei Jahre Gefährdungsbeurteilungen Nach betrieblichen Erfordernissen Arbeitszeitnachweise Zwei Jahre Lärm- und Vibrationsmessungen Dreißig Jahre MERKSATZ: Die durchgeführten Organisationsmaßnahmen dokumentieren und die Dokumentationen aufbewahren. = auf der Internet-Branchenseite www.vbg.de/veranstaltungen-und-produktionen 19
Sicherheit bei Veranstaltungen und Produktionen 2 Veranstaltungs- und Produktionsorganisation Veranstaltungs- und Produktionsorganisation Eine sichere und erfolgreiche Veranstaltung und Produktion zu gewährleisten, ist eine anspruchsvolle Aufgabe. Unterschiedliche und oft konkurrierende Anforderungen erfordern bei den Verantwortlichen ein hohes Maß an Erfahrung bei der Bewertung von Sachverhalten. Die verantwortlichen Personen müssen über angemessene Hand- lungskompetenzen und Entscheidungsbefugnisse verfügen. Alle Inhalte und Abläufe einer Veranstaltung oder Produktion sind detailliert zu planen, um die Veranstaltung und Produktion rechtskonform zu gestalten. Nach jeder Veranstaltung oder Produktion ist eine Nachbetrachtung/Wirksamkeitskontrolle durchzuführen. Dies hilft bei künftigen Planungen, Fehler zu vermeiden, Risiken besser einzuschätzen und den Ablauf weiter zu optimieren. Abbildung 1 Veranstaltungs- und Produktionsorganisation Leitung und Aufsicht – Verantwortung Planung Vorbereitung Durchführung Information/Kommunikation 20
Sicherheit bei Veranstaltungen und Produktionen Veranstaltungs- und Produktionsorganisation Leitung und Verantwortung Planung und Vorbereitung Durchführung Kommunikation und Dokumentation 2.1 Leitung und Verantwortung die sich aus dem Betrieb der Veranstaltungsstätte erge- ben. Aus dem Baurecht ergeben sich besondere Pflichten für den sicheren Zustand und Betrieb von baulichen Anla- Für die Veranstaltung oder Produktion muss die Unterneh- gen, in denen Veranstaltungen stattfinden. Der Betreiber merin beziehungsweise der Unternehmer eine gesamt- kann die Pflichten für den sicheren Betrieb an eine dafür Veranstaltungs- und Produktionsorganisation verantwortliche Person benennen. Je nach Organisations- befähigte Veranstaltungsleitung übertragen. struktur der Veranstaltung oder Produktion verteilen sich die Verantwortungsbereiche auf die an der Durchführung Die Veranstaltungsleitung wird in Abstimmung zwischen Beteiligten. Veranstalter und Betreiber ausgewählt. Sie stimmt die jeweils erforderlichen Sicherheitsmaßnahmen mit allen Leitung und Aufsicht der Arbeiten bedeutet die eigen- Beteiligten ab und koordiniert die Abläufe. ständige Wahrnehmung von Führungs- und Fachverant- wortung vor Ort. Hierzu gehört auch, die für die jeweilige Bühnen- und Studiofachkräfte überwachen die Ausfüh- Tätigkeit erforderlichen Schutzmaßnahmen festzulegen, rung aller veranstaltungstechnischen Leistungen und sind durchzuführen und deren Wirksamkeit zu kontrollieren. im Rahmen ihrer fachlichen Zuständigkeit weisungsbe- fugt. Sie können sowohl als Verantwortliche für Veranstal- Klären Sie die Funktionen, Aufgaben und Weisungsbefug- tungstechnik und/oder als Technische Leitung für Veran- nisse aller an der Veranstaltung und Produktion Beteilig- staltungstechnik tätig werden. ten – vom Veranstalter, Betreiber, Produktionsleitung, von der Technischen Leitung, dem/der Verantwortlichen für Siehe auch Kapitel 4.1 „Qualifikation und Aufgaben von Bühnen- die Veranstaltungstechnik bis zu den einzelnen beteilig- und Studiofachkräften“ ten Produktionsfirmen und Dienstleistern. Bei der Zusammenarbeit mehrerer Unternehmen ist eine Der Veranstalter ist für alle sicherheitsrelevanten, orga- mögliche gegenseitige Gefährdung zu vermeiden. Um nisatorischen, technischen und wirtschaftlichen Abläufe eine reibungslose, effektive Veranstaltung und Produktion einer Veranstaltung verantwortlich. zu ermöglichen, ist es wichtig, eine befähigte Person als Koordinator/Koordinatorin zu bestimmen, die die Arbei- Gesamtverantwortliche Person des Veranstalters ist eine ten aufeinander abstimmt. Zur Abwehr besonderer Gefah- zuverlässige und fachkundige Person, die die Veranstal- ren ist sie mit entsprechender Weisungsbefugnis auszu- tung und Produktion leitet und beaufsichtigt. Als Gesamt- statten. verantwortliche Person fungiert in der Regel die Techni- sche Direktion, Herstellungsleitung, Produktionsleitung, Die Erstellung eines Organigramms hilft Ihnen, die Ver- Projektleitung, Produktionsingenieurin/Produktionsinge- antwortlichkeiten für Ihre Veranstaltung oder Produktion nieur. transparent darzustellen und zu kommunizieren (Beispiel siehe Abbildung 2, Seite 22). Siehe auch DIN 15750 „Veranstaltungstechnik – Leitlinien für technische Dienstleistungen“ Bestellung des Koordinators/der Koordinatorin Der Betreiber ist verantwortlich für den sicheren Zustand Kriterien zur Auswahl der erforderlichen Qualifikation seiner Veranstaltungs- und Produktionsstätte, der betrieb- Muster-Dienstanweisung Veranstaltungen und lichen Einrichtungen und der bereitgestellten Arbeitsmit- Produktionen tel. Und er muss die Verkehrssicherungspflichten erfüllen, = auf der Internet-Branchenseite www.vbg.de/veranstaltungen-und-produktionen 21
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