Sicherheit bei Veranstaltungen und Produktionen - Leitfaden für Theater, Film, Hörfunk, Fernsehen, Konzerte, Shows, Events, Messen und ...

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VBG-Fachwissen

Sicherheit bei Veranstaltungen
und Produktionen
Leitfaden für Theater, Film, Hörfunk, Fernsehen, Konzerte,
Shows, Events, Messen und Ausstellungen
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VBG – Ihre gesetzliche Unfallversicherung

 Die VBG ist eine gesetzliche Unfallversicherung mit rund 36 Millionen Versicherungsverhältnissen in Deutschland. Versicherte
 der VBG sind Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen, freiwillig versicherte Unternehmerinnen und Unternehmer, bürgerschaftlich
 Engagierte und viele mehr. Zur VBG zählen über eine Million Unternehmen aus mehr als 100 Branchen – vom Architekturbüro bis
 zum Zeitarbeitsunternehmen.

 Weitere Informationen: www.vbg.de

Die in dieser Publikation enthaltenen Lösungen schließen andere, mindestens ebenso sichere Lösungen nicht aus, die auch in
Regeln anderer Mitgliedstaaten der Europäischen Union oder der Türkei oder anderer Vertragsstaaten des Abkommens über den
Europäischen Wirtschaftsraum ihren Niederschlag gefunden haben können.
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Sicherheit bei Veranstaltungen
und Produktionen
Leitfaden für Theater, Film, Hörfunk, Fernsehen, Konzerte,
Shows, Events, Messen und Ausstellungen
Dieser Branchenleitfaden der VBG „Sicherheit bei Veranstaltungen und Produktionen“ (bisher BGI 810) beschreibt
Gefährdungsschwerpunkte und Präventionsmaßnahmen, die die Arbeitsschutzanforderungen nach dem aktuellen
Erkenntnisstand erfüllen. Er ist inhaltsgleich mit der gleichnamigen DGUV Information 215-310. Zusätzlich enthält
der VBG Branchenleitfaden Hinweise auf Online-Praxishilfen zur Umsetzung.

Version 5.4/2017-08
Sicherheit bei Veranstaltungen und Produktionen - Leitfaden für Theater, Film, Hörfunk, Fernsehen, Konzerte, Shows, Events, Messen und ...
Sicherheit bei Veranstaltungen und Produktionen

Inhaltsverzeichnis

    Vorbemerkung4
    1      Unternehmensorganisation                                     6
    1.1    Leitung und Verantwortung 	                                  7
    1.2    Personal                                                    10
    1.3    Beurteilung der Arbeitsbedingungen                          11
    1.4    Arbeitsmittel/Arbeitsstoffe                                 13
    1.5    Arbeits-/Veranstaltungs-/Produktionsstätten                 14
    1.6    Notfallorganisation, Brandschutz und Erste Hilfe            15
    1.7    Unterweisung                                                17
    1.8    Dokumentation                                               19

    2      Veranstaltungs- und Produktionsorganisation                 20
    2.1    Leitung und Verantwortung                                   21
    2.2    Planung und Vorbereitung                                    23
           2.2.1 Leistungsbeschreibung und Beauftragung                23
           2.2.2 Planungsmodule                                        24
           2.2.3 Personal                                              26
           2.2.4 Arbeitsvorbereitung                                   28
           2.2.5 Tournee- und Gastspielbetrieb                         29
           2.2.6 Sicherheitsmaßnahmen, Brandschutz, Erste Hilfe        30
    2.3    Durchführung                                                32
    2.4    Kommunikation und Dokumentation                             33

    3      Fachinformationen                                           34
    3.1    Veranstaltungs- und Produktionsstätten                      35
           3.1.1 Flächen und Aufbauten                                 35
                 3.1.1.1 Arbeitsplätze mit Absturzgefahr               36
                 3.1.1.2 Verkehrs- und Fluchtwege                      38
                 3.1.1.3 Orchestergraben                               39
           3.1.2 Veranstaltungs- und Produktionsstätten mit Publikum   40
           3.1.3 Vorkehrungen zum Brandschutz                          40
    3.2    Technik und betriebliche Prozesse                           41
           3.2.1 Arbeitsmittel                                         41
           3.2.2 Ausstattungen                                         41
           3.2.3 Maschinentechnische Einrichtungen                     42
           3.2.4 Elektrische Anlagen und Betriebsmittel                44
           3.2.5 Einsatz von Lasern                                    45
           3.2.6 Kabelverlegung                                        45

2
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3.2.7 Rigging                                                  46
      3.2.8 Lasten über Personen                                     46
      3.2.9 Transport und Lagerung                                   46
3.3   Veranstaltungen und Produktionen                               48
      3.3.1 Maske                                                    48
      3.3.2 Szenische Effekte                                        49
      3.3.3 Besondere szenische Darstellungen                        49
      3.3.4 Fliegen von Personen                                     50
      3.3.5 Veranstaltungen und Produktionen mit Tieren              50
      3.3.6 Bühnentanz                                                51
      3.3.7 Veranstaltungen und Produktionen mit Musik               52
      3.3.8 Arbeit im Freien                                         53
      3.3.9 Veranstaltungen und Produktionen im Ausland              55
3.4   Persönliche Schutzausrüstung                                   56

4     Anhang                                                         57
4.1   Qualifikation und Aufgaben von Bühnen- und Studiofachkräften   57
4.2   Rechtsquellen und Informationen                                60

                                                                            3
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Sicherheit bei Veranstaltungen und Produktionen

 Vorbemerkung

Dieser Leitfaden „Sicherheit bei Veranstaltungen und        rin beziehungsweise Bürgermeister, Verantwortliche der
Produktionen“ gibt Ihnen Informationen und Praxishilfen     Kommune, Schulleitung, Vorstand, Hallenbetreiber sowie
für die erfolgreiche und sicherheitsgerechte Organisati-    selbstständige Einzelunternehmerinnen und -unterneh-
on und Durchführung von Veranstaltungen und Produkti-       mer und Führungskräfte – zum Beispiel Direktorinnen und
onen. Er richtet sich an alle, die am Entstehungsprozess    Direktoren, Betriebsleitung.
von Veranstaltungen und Produktionen beteiligt sind.
                                                            Kapitel 2 befasst sich mit der Veranstaltungs- und Pro-
Kapitel 1 befasst sich mit der sicheren und rechtskonfor-   duktionsorganisation. Kapitel 3 informiert über Anfor-
men Unternehmensorganisation. Hauptzielgruppe dieses        derungen an Veranstaltungs- und Produktionsstätten,
Kapitels sind damit Unternehmerinnen und Unternehmer        Veranstaltungstechnik, veranstaltungs- und produktions-
sowie Führungskräfte. Die Arten der Unternehmen sind        spezifische Arbeitsbereiche und -verfahren. Deshalb rich-
vielfältig – vom rein gewerblich tätigen Unternehmen,       ten sich Kapitel 2 und 3 an die Zielgruppe der organisato-
über öffentlich rechtliche Unternehmen und kommunale        risch und fachlich Verantwortlichen für die Durchführung
oder staatliche Organisationen und Einrichtungen bis hin    von Veranstaltungen und Produktionen. Dies sind zum
zu Vereinen. Je nach Unternehmensart wird der oben ge-      Beispiel Produktions- und Projektleitungen, technische
nannte Personenkreis unterschiedlich bezeichnet: zum        Leitung, Bühnen- und Studiofachkräfte, Eventmanagerin-
Beispiel Intendanz, Verwaltungsleitung, Bürgermeiste-       nen und -manager.

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Sicherheit bei Veranstaltungen und Produktionen

Der Leitfaden ermöglicht Ihnen eine sichere und gesund-
heitsgerechte Vorbereitung und Arbeitsgestaltung für das       Auf der Internet-Branchenseite unter
Personal sowie einen effizienten Einsatz der zur Verfü-        www.vbg.de/veranstaltungen-und-produktionen
gung stehenden Ressourcen. Daraus folgen dann auch             finden Sie neben dem Text dieses Leitfadens viele
ein zufriedenes Publikum und ein gutes Image in der Öf-        weitere Praxishilfen wie Checklisten, Unterweisungs‑
fentlichkeit. Er hilft Ihnen bei der Unternehmensorganisa-     hilfen, Beurteilungen der Arbeitsbedingungen.
tion, bei der Beurteilung der Arbeitsbedingungen und bei       Darüber hinaus finden Sie Fachinformationen sowie
der Veranstaltungs-/Produktionsorganisation über den           Rechtsgrundlagen zum Arbeitsschutz im Volltext.
kompletten Entstehungsprozess hinweg.

Der Leitfaden unterstützt Sie, die Potenziale von Sicherheit
und Gesundheit in Ihre Arbeitsorganisation zu integrieren.     Hinweise zum Text des Leitfadens

Im Leitfaden wird die praxisgerechte Umsetzung staat-          • Die Texte beschreiben jeweils Hinweise, wie die Situ-
licher Vorschriften und Vorschriften der Unfallversiche-         ation sicher und erfolgreich gestaltet werden kann.
rungsträger beschrieben. Er stellt ein Bindeglied zu
anwendbaren Regeln der Technik, weiteren DGUV Infor-           • Den Texten zugeordnet sind immer die jeweiligen
mationen sowie Branchenstandards dar. Dieser Leitfaden           Verweise auf Gesetze, Vorschriften und Bestimmun-
dient damit der rechtskonformen Durchführung von Ver-            gen, die Grundlage für die beschriebenen Inhalte
anstaltungen und Produktionen.                                   sind. Bei dem Hinweis auf die Gesetze, Vorschriften
                                                                 und Bestimmungen wird jeweils das Kürzel für deren
Die vorliegende Information wurde in Zusammenarbeit              Namen verwendet. Die vollständigen Namen finden
von VBG und DGUV, Fachbereich Verwaltung, Sachgebiet             Sie im Kapitel 4.2 „Rechtsquellen und Informatio-
„Bühnen und Studios“ sowie dem Arbeitskreis der Sicher-          nen“.
heitsingenieure (ARD, ZDF.medienakademie, ARTE, Ba-
varia, BR, DR, DW, HR, IRT, MDR, NDR, ORF, RB, RBB, RBT,
RTL, SF, SR, SRG SSR, Studio Hamburg, SWR, WDR, ZDF)
und dem VPLT – Verband für Medien- und Veranstaltungs-
technik e. V. sowie der DTHG – Deutsche Theatertechni-
sche Gesellschaft e. V. erarbeitet.

Die Information stellt grundsätzlich den gemeinsamen
Standpunkt der VBG, der DGUV und der folgenden Ver-
bände dar:

• BVB – Bundesverband Beleuchtung & Bühne e. V.
• Deutscher Bühnenverein – Bundesverband der Theater
  und Orchester
• Deutscher Städtetag
• EVVC – Europäischer Verband der VeranstaltungsCen-
  tren e. V.
• VDSI – Verband Deutscher Sicherheitsingenieure e. V.
• ver.di – Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft
• DOV – Deutsche Orchestervereinigung e. V.
• BvS – Bundesverband deutscher Stuntleute e. V.

                                                                                                                            5
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Sicherheit bei Veranstaltungen und Produktionen

                           1 Unternehmensorganisation
Unternehmensorganisation

                           Die Sicherheit einer Veranstaltung oder Produktion ist die zentrale Voraussetzung für deren Erfolg. Mitwirkende sowie
                           Besucherinnen und Besucher müssen davon ausgehen können, dass sie keinen besonderen Gefahren ausgesetzt
                           werden.

                           Als Unternehmerin beziehungsweise Unternehmer müs-                 Unfälle bei Veranstaltungen und Produktionen machen
                           sen Sie die Gesundheit und Sicherheit des Personals                deutlich, wie wichtig das Thema Sicherheit und Gesund-
                           durch wirksame Maßnahmen des Gesundheitsschutzes                   heitsschutz ist.
                           und der Arbeitssicherheit gewährleisten.
                                                                                              Organisieren Sie deshalb alle grundlegenden Strukturen
                           Eine reibungslose und sichere Veranstaltung oder Produk-           und Abläufe in Ihrem Unternehmen eindeutig. Dies hilft
                           tion zu gewährleisten, ist eine anspruchsvolle Aufgabe.            Ihnen bei jeder einzelnen Veranstaltung oder Produktion,
                           Die besonderen Bedingungen bei Veranstaltungen und                 Risiken zu vermeiden sowie Energie, Zeit und Kosten zu
                           Produktionen erschweren die Umsetzung und beeinflus-               sparen.
                           sen die Sicherheit – zum Beispiel enge Zeitpläne, kurzfris-
                           tige Änderungen. Zusätzlich beeinflussen wirtschaftliche           Wenn Sie die folgenden Hinweise zum Thema „Unterneh-
                           Aspekte die Arbeitsbedingungen. Hieraus resultieren eine           mensorganisation“ berücksichtigen, kommen Sie zu-
                           große Verantwortung und hohe Belastung für alle Verant-            gleich der Pflicht zur sicheren und gesundheitsgerechten
                           wortlichen und Beteiligten.                                        Organisation der Arbeiten nach.

                                                                               Unternehmensorganisation

                           Leitung und       Personal         Beurteilung    Arbeitsmittel/   Arbeits-/          Notfall-          Unterweisung   Dokumentation
                           Verantwortung                      der Arbeits‑   Arbeitsstoffe    Veranstaltungs-/   organisation,
                                                              bedingungen                     Produktions-       Brandschutz
                                                                                              stätten            und Erste Hilfe

                           6
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Sicherheit bei Veranstaltungen und Produktionen

                                                             Unternehmensorganisation

Leitung und        Personal            Beurteilung         Arbeitsmittel/         Arbeits-/          Notfall-          Unterweisung     Dokumentation
Verantwortung                          der Arbeits‑        Arbeitsstoffe          Veranstaltungs-/   organisation,
                                       bedingungen                                Produktions-       Brandschutz
                                                                                  stätten            und Erste Hilfe

                                                                                                                                                            Unternehmensorganisation
1.1      Leitung und Verantwortung                                                Organisationsstruktur
                                                                                  Im Bereich Veranstaltungen und Produktionen können
                                                                                  die Organisationsstruktur und damit auch die Struktur
Arbeitsunfälle und gesundheitliche Beeinträchtigungen                             der Verantwortungsbereiche sehr unterschiedlich sein, je
des Personals verursachen Leid, sind ein hoher Kosten-                            nachdem, ob es sich zum Beispiel um ein Theater, eine
faktor und stören den reibungslosen Ablauf. Deshalb ist                           Rundfunkanstalt, eine Mehrzweckhalle oder eine Messe
es wichtig, Sicherheit und Gesundheit in die Organisati-                          handelt.
onsabläufe zu integrieren. Voraussetzung dafür ist eine
verantwortungsbewusste Unternehmensführung. Die Ein-                              Organisationsstrukturen sind geprägt durch die Aufgaben
führung eines betrieblichen Arbeitsschutzmanagements                              und die Art des Unternehmens. Die Organisation richtet
ist ein Weg zu den folgenden Zielen:                                              sich nach betrieblichen Prozessen oder Arbeitsabläufen
• die Organisation und die Arbeitsbedingungen im Be-                              sowie nach fachlichen Voraussetzungen und räumlichen
  trieb so sicher und gesund wie möglich zu gestalten und                         Gegebenheiten.
  damit
• die Zufriedenheit und Zuverlässigkeit des Personals zu                                  Beispiel einer Organisationsstruktur
  verbessern sowie
• zum Erfolg des Unternehmens beizutragen.
                                                                                  Pflichtenübertragung nur an fachkundige Personen
Arbeitsschutz ist Chefsache                                                       Als jemand, der ein Unternehmen leitet, können Sie
Um welche Organisationsstruktur es sich auch handelt,                             Pflichten in der Arbeitssicherheit und im Gesundheits-
die Gesamtverantwortung für Sicherheit und Gesundheits-                           schutz an fachkundige, zuverlässige Personen übertra-
schutz liegt immer bei der Unternehmerin beziehungs-                              gen – zum Beispiel an Leitungskräfte von Abteilungen und
weise beim Unternehmer. Sorgen Sie dafür, dass bei der                            Teams. Bei einer Pflichtenübertragung müssen die Ver-
Durchführung jeder einzelnen Veranstaltung und Produk-                            antwortungsbereiche und Befugnisse genau definiert und
tion festgelegt wird, wer dafür die Gesamtverantwortung                           schriftlich festgehalten werden.
trägt.
                                                                                          Formular „Übertragung von Unternehmerpflichten“
Als jemand, der ein Unternehmen leitet, dürfen Sie Lei-
tung und Aufsicht der Arbeiten in Veranstaltungs- und
Produktionsstätten nur Bühnen- und Studiofachkräften
übertragen. Dies gilt auch für Veranstaltungen und Pro-
duktionen von oder mit Dritten.

Siehe auch Vorbemerkung Seite 4; Kapitel 4.1 „Qualifikation und
Aufgaben von Bühnen- und Studiofachkräften“; Informationen
zur Betreuung erhalten Sie bei Ihrer VBG-Ansprechpartnerin
beziehungsweise Ihrem VBG-Ansprechpartner.

   = auf der Internet-Branchenseite www.vbg.de/veranstaltungen-und-produktionen                                                                         7
Sicherheit bei Veranstaltungen und Produktionen - Leitfaden für Theater, Film, Hörfunk, Fernsehen, Konzerte, Shows, Events, Messen und ...
Sicherheit bei Veranstaltungen und Produktionen

                                                                               Unternehmensorganisation

                           Leitung und       Personal         Beurteilung    Arbeitsmittel/   Arbeits-/          Notfall-          Unterweisung   Dokumentation
                           Verantwortung                      der Arbeits‑   Arbeitsstoffe    Veranstaltungs-/   organisation,
                                                              bedingungen                     Produktions-       Brandschutz
                                                                                              stätten            und Erste Hilfe
Unternehmensorganisation

                           Verantwortung                                                      Kontrollverantwortung: Überprüfen, ob die geplante Or-
                                                                                              ganisation funktioniert und ob die beauftragten Personen
                           Je nach Organisation des Betriebes sowie Art und Umfang            geeignet sind
                           der Arbeiten haben Sie als Unternehmerin beziehungs-
                           weise Unternehmer oder als die von Ihnen beauftragte               Fachverantwortung: Kenntnisse und Erfahrungen fach-
                           Person folgende Verantwortung:                                     kundig anwenden; eigenverantwortlich sicher arbeiten;
                                                                                              mögliche Gefahren erkennen und im eigenen Fachgebiet
                           Organisationsverantwortung: Das heißt, Einrichtungen               richtig handeln
                           schaffen; Regeln für den Betrieb aufstellen; Maßnahmen
                           und Anordnungen treffen und umsetzen – zum Beispiel                Betriebliche Arbeitsschutzorganisation
                           durch Dienstanweisungen, Betriebsanweisungen, Arbeits-             Zur Gewährleistung eines angemessenen Arbeits- und Ge-
                           regeln –; Personal informieren, unterweisen und schulen            sundheitsschutzes haben Sie als Leitung für eine geeigne-
                                                                                              te betriebliche Arbeitsschutzorganisation zu sorgen. Es ist
                           Auswahlverantwortung: Personal nach Eignung (Qualifi-              Ihre Aufgabe, die sicherheitstechnische und betriebsärzt-
                           kation) auswählen, testen, einweisen und einsetzen; qua-           liche Betreuung sicherzustellen.
                           lifizierte Auftragnehmende auswählen und Teams zusam-
                           menstellen

                           Siehe auch Kapitel 2.2.1 „Leistungsbeschreibung und
                           ­Beauftragung“

                           8
Sicherheit bei Veranstaltungen und Produktionen

                                                             Unternehmensorganisation

Leitung und        Personal            Beurteilung         Arbeitsmittel/         Arbeits-/          Notfall-          Unterweisung     Dokumentation
Verantwortung                          der Arbeits‑        Arbeitsstoffe          Veranstaltungs-/   organisation,
                                       bedingungen                                Produktions-       Brandschutz
                                                                                  stätten            und Erste Hilfe

                                                                                                                                                            Unternehmensorganisation
Hat Ihr Unternehmen mehr als 20 Beschäftigte, müssen
Sie
• Sicherheitsbeauftragte auswählen, deren Ausbildung
  ermöglichen und diese benennen sowie
• einen Arbeitsschutzausschuss einrichten.

       Zusammensetzung des Arbeitsschutzausschusses
       Praxisbeispiel zur Ermittlung der erforderlichen Betreu-
       ung nach DGUV Vorschrift 2 für Rundfunk- und Fernseh-
       unternehmen

Die Beurteilung der Arbeitsbedingungen (Gefährdungs-
beurteilung) liegt ebenfalls in der Verantwortung der Lei-
tung.

Stellen Sie sicher, dass die Gefährdungsbeurteilung
durchgeführt und wirksame Maßnahmen festgelegt wer-
den. Benennen Sie darüber hinaus geeignete und qualifi-
zierte Personen, die für die Durchführung und Wirkungs-
kontrolle der jeweiligen Maßnahmen verantwortlich sind.

Siehe auch Kapitel 1.3 „Beurteilung der Arbeitsbedingungen“
➔➔ Grundlagen: §§ 3, 4, 7, 11, 13 ArbSchG; §§ 213, 15, 16 DGUV
   Vorschrift 1 (bisher BGV A1/GUV-V A1)

     MERKSATZ:

     Arbeitsschutz organisieren, Verantwortungsbereiche festlegen, fachkundige
     Personen auswählen.

   = auf der Internet-Branchenseite www.vbg.de/veranstaltungen-und-produktionen                                                                         9
Sicherheit bei Veranstaltungen und Produktionen

                                                                               Unternehmensorganisation

                           Leitung und       Personal         Beurteilung    Arbeitsmittel/   Arbeits-/          Notfall-            Unterweisung       Dokumentation
                           Verantwortung                      der Arbeits‑   Arbeitsstoffe    Veranstaltungs-/   organisation,
                                                              bedingungen                     Produktions-       Brandschutz
                                                                                              stätten            und Erste Hilfe
Unternehmensorganisation

                           1.2 Personal                                                       Die Gefährdungsbeurteilung ist die Basis für eine ange-
                                                                                              messene arbeitsmedizinische Betreuung. Arbeitsmedizi-
                                                                                              nische Vorsorge ermöglicht es, rechtzeitig eventuelle Risi-
                           Personalauswahl                                                    ken für die Gesundheit zu erkennen.
                           Aufgrund der besonderen Gefährdungen ist es für Sie als
                           Unternehmerin beziehungsweise Unternehmer zwingend                 Arbeitsmedizinische Vorsorge ist entweder von der Arbeit-
                           geboten, Veranstaltungen mit Personen zu planen und                geberin beziehungsweise vom Arbeitgeber zu veranlassen
                           durchzuführen, die die jeweils notwendige Eignung und              (= Pflichtvorsorge) oder anzubieten (= Angebotsvorsorge).
                           Erfahrung beziehungsweise Qualifikation haben. Nur so              Für Beschäftigte in der Branche kommt abhängig von den
                           kann eine sichere Veranstaltung im rechtskonformen Rah-            Gefährdungen vor allem bei folgenden Anlässen arbeits-
                           men durchgeführt werden.                                           medizinische Vorsorge infrage:
                                                                                              • Tätigkeiten mit Gefahrstoffen (z. B. Chrom-VI-Verbin-
                           Zum Beispiel:                                                        dungen, Isocyanate, Nickel oder seine Verbindungen,
                           Bühnen- und Studiofachkräfte, Meister/Meisterin für Ver-             Schweißrauche, Hartholzstäube)
                           anstaltungstechnik, Fachkraft für Veranstaltungstechnik,           • Tätigkeiten mit Hautgefährdung (z. B. Feuchtarbeit)
                           Pyrotechniker/Pyrotechnikerin, Rigger/Riggerin                     • Tätigkeiten mit physikalischen Einwirkungen (z. B. Lärm,
                                                                                                Belastungen des Muskel-Skelett-Systems einschließlich
                           ➔➔ Grundlagen: §§ 4, 7 ArbSchG; § 2 DGUV Vorschrift 1                Vibrationen)
                              (bisher BGV A1/GUV-V A1); § 15 DGUV Vorschrift 17/18            • Arbeiten an Bildschirmarbeitsplätzen
                              (bisher BGV C1/GUV-V C1)
                                                                                              • Arbeitsaufenthalte im Ausland unter besonderen klima-
                                                                                                tischen Bedingungen und Infektionsgefährdung
                           Aufgabenübertragung
                           Vereinbaren Sie in Ihrem Verantwortungsbereich mit allen           Zusätzlich hat der Arbeitgeber oder die Arbeitgeberin dem
                           Beteiligten schriftlich, welche Arbeitsaufgaben sie haben          Personal auf dessen Wunsch hin eine arbeitsmedizinische
                           und wie diese sicher und qualitätsbewusst umzusetzen               Vorsorge zu ermöglichen, wenn bei der Beschäftigung mit ei-
                           sind.                                                              nem Gesundheitsschaden zu rechnen ist (= Wunschvorsorge).

                           ➔➔ Grundlagen: §§ 3, 4 ArbSchG; § 2 DGUV Vorschrift 1              Arbeitsmedizinische Vorsorge dient nicht dem Nachweis
                              (bisher BGV A1/GUV-V A1); § 15 DGUV Vorschrift 17/18            der Eignung einer Person für eine bestimmte Tätigkeit.
                              (bisher BGV C1/GUV-V C1)
                                                                                              Diesen Zweck erfüllen Eignungsuntersuchungen, die
                                                                                              getrennt von der arbeitsmedizinischen Vorsorge durch-
                           Arbeitsmedizinische Vorsorge                                       geführt werden sollen. Dazu gehören je nach Gefähr-
                           Ziel arbeitsmedizinischer Präventionsmaßnahmen ist die             dungsbeurteilung zum Beispiel Fahr-, Steuer- und Über-
                           Erhaltung der Gesundheit und Beschäftigungsfähigkeit               wachungstätigkeiten sowie Arbeiten mit Absturzgefahr.
                           des Personals. Hierzu zählen die Gefährdungsbeurteilung,
                                                                                              ➔➔ Grundlagen: §§ 2, 3, 4, 5 ArbMedVV; DGUV-Information
                           die arbeitsmedizinische Beratung des Personals und aller              250-010 Eignungsuntersuchungen in der betrieblichen Praxis;
                           am Arbeitsschutz Beteiligten, die arbeitsmedizinische Vor-            Arbeitsmedizinische Empfehlung „Wunschvorsorge“ des BMAS
                           sorge sowie die betriebliche Gesundheitsförderung.
                                                                                                        Allgemeine Hinweise für das Personal

                                MERKSATZ:

                                Qualifiziertes und geeignetes Personal auswählen und gut vorbereiten.

                           10                                                                  = auf der Internet-Branchenseite www.vbg.de/veranstaltungen-und-produktionen
Sicherheit bei Veranstaltungen und Produktionen

                                               Unternehmensorganisation

Leitung und     Personal      Beurteilung    Arbeitsmittel/   Arbeits-/          Notfall-          Unterweisung     Dokumentation
Verantwortung                 der Arbeits‑   Arbeitsstoffe    Veranstaltungs-/   organisation,
                              bedingungen                     Produktions-       Brandschutz
                                                              stätten            und Erste Hilfe

                                                                                                                                         Unternehmensorganisation
1.3    Beurteilung der Arbeits-                               der Regel davon ausgegangen werden, dass das Restri-
                                                              siko hinreichend minimiert ist. Die Erkenntnisse aus den
       bedingungen                                            Brancheninformationen sind in der elektronischen Ge-
                                                              fährdungsbeurteilung im Branchenportal der VBG-Inter-
Die Beurteilung der Arbeitsbedingungen (Gefährdungsbe-        netseite „Bühnen und Studios“ berücksichtigt.
urteilung) ist ein zentrales Element im Arbeitsschutz. Sie
ermöglicht und unterstützt einen kontinuierlichen Verbes-     Außergewöhnliche produktions- und veranstaltungsspe-
serungsprozess.                                               zifische Gefährdungssituationen, die in einer solchen
                                                              Basis-Gefährdungsbeurteilung nicht berücksichtigt sind,
Was versteht man unter Gefährdungsbeurteilung?                müssen Sie durch eine spezielle Gefährdungsbeurtei-
Die Gefährdungsbeurteilung ist eine Methode,                  lung bewerten. Lassen Sie sich dazu eventuell durch Fach-
• Gefährdungen präventiv und systematisch zu ermitteln,       leute – zum Beispiel die Betriebsärztin beziehungswei-
• diese zu bewerten,                                          se den Betriebsarzt, die Fachkraft für Arbeitssicherheit,
• geeignete Schutzmaßnahmen festzulegen und                   Sachverständige – beraten. Die grundlegenden Vorge-
• deren Wirksamkeit zu überprüfen.                            hensweisen zur Durchführung einer Gefährdungsbeurtei-
Sie ermöglicht darüber hinaus, Arbeitsabläufe zu optimie-     lung finden Sie unter folgendem Link:
ren und Störungen im Betriebsablauf zu vermeiden.             www.vbg.de/veranstaltungen-und-produktionen

Wann ist eine Gefährdungsbeurteilung angemessen               Für welche Arbeitsplätze/Tätigkeiten/Arbeitsmittel muss
durchgeführt?                                                 eine Gefährdungsbeurteilung durchgeführt werden?
• Eine Gefährdungsbeurteilung muss „im Wesentlichen           Bei Veranstaltungs- und Produktionsunternehmen müs-
  durchgeführt und zutreffend“ sein. Das heißt:               sen Sie eine Gefährdungsbeurteilung für die wesentlichen
  –– Wesentliche Gefährdungen sind ermittelt und zutref-      Arbeitsplätze/Tätigkeiten/Arbeitsmittel vornehmen:
     fend bewertet                                            • Auf dem eigenen Betriebsgelände als auch für Arbeits-
  –– Wesentliche Arbeitsplätze/Tätigkeiten sind beurteilt       plätze/Tätigkeiten/Arbeitsmittel
  –– Besondere Personengruppen sind berücksichtigt wor-       • Bei Veranstaltungen und Produktionen am Veranstal-
     den – zum Beispiel Zeitarbeitnehmende, Berufsanfan-        tungs- und Produktionsort
     gende oder Personal ohne ausreichende Kenntnisse
     in der Arbeitssprache                                    Ermitteln Sie ebenfalls die wesentlichen Gefährdungen für
• Arbeitsschutzmaßnahmen sind geeignet und ausrei-            das Personal, das außerhalb des eigenen Betriebsgelän-
  chend                                                       des tätig wird – zum Beispiel bei Gastspielaufführungen,
• Wirksamkeitskontrollen werden durchgeführt                  Teams bei Filmdrehs im Freien, EB-Teams beim Fernse-
• Die Gefährdungsbeurteilung ist aktuell                      hen, bei Open-Air-Veranstaltungen. Dabei ist es allerdings
• Die Dokumentation liegt nach Form und Inhalt ange-          nicht immer möglich, alle Gefährdungen vorherzusehen,
  messen vor                                                  die vor Ort konkret auftreten können. Die Komplexität der
                                                              Arbeitssituationen und Arbeitsumgebungen in der Veran-
In den Brancheninformationen der gesetzlichen Unfall-         staltungswirtschaft bedingen, dass unerwartete Gefahren
versicherungsträger und der Fachverbände (siehe Kapitel       auftreten können. Diese Tatsache erfordert den Einsatz
4.2) sind praktische Beispiele der Umsetzung der Schutz-      von ausreichend für die Tätigkeiten qualifiziertem und ge-
ziele beschrieben. Sie stellen langjährig bewährte Vorge-     eignetem Personal, das situativ angemessen entscheiden
hensweisen/Arbeitsverfahren dar. Wenn die Anforderun-         kann. Auch die beste Gefährdungsbeurteilung kann die
gen der Brancheninformationen erfüllt werden, kann in         Leitung und Aufsicht durch eine erfahrene Bühnen- und
                                                              Studiofachkraft nicht ersetzen.

                                                                                                                                    11
Sicherheit bei Veranstaltungen und Produktionen

                                                                               Unternehmensorganisation

                           Leitung und       Personal         Beurteilung    Arbeitsmittel/   Arbeits-/          Notfall-          Unterweisung   Dokumentation
                           Verantwortung                      der Arbeits‑   Arbeitsstoffe    Veranstaltungs-/   organisation,
                                                              bedingungen                     Produktions-       Brandschutz
                                                                                              stätten            und Erste Hilfe
Unternehmensorganisation

                           Wie muss die Gefährdungsbeurteilung dokumentiert                   Wie können die Maßnahmen auf Wirksamkeit überprüft
                           werden?                                                            werden?
                           • Beurteilung der Gefährdungen                                     Insbesondere bei veranstaltungs- und produktions-
                             –– Für die betrachteten Arbeitsbereiche und Tätigkeiten          bezogenen Gefährdungsbeurteilungen ist wegen der
                                (beziehungsweise für die veranstaltungsbezogenen              komplexen Abläufe und Gefährdungen eine sorgfältige
                                Gewerke) muss eine systematische Ermittlung und               Wirksamkeitskontrolle der erforderlichen Arbeitsschutz-
                                Bewertung der Gefährdungen ersichtlich sein                   maßnahmen erforderlich.
                             –– Angaben zum Ergebnis der Beurteilung müssen ent-              • Prospektiv: Hierzu ist es empfehlenswert, dass Sie die
                                halten sein – zum Beispiel: Risikoeinschätzung oder             Bewertung des Risikos in zwei Schritten durchführen
                                Handlungsbedarf? JA/NEIN                                        und dokumentieren. Ihre Einschätzung als verantwortli-
                           • Festlegung von konkreten Arbeitsschutzmaßnahmen                    che Person erfolgt aufgrund Ihrer Erfahrungen, ob durch
                             einschließlich Termine und Verantwortliche. Für eine               die vorgesehenen Maßnahmen das Restrisiko hinrei-
                             veranstaltungsbezogene Gefährdungsbeurteilung wird                 chend minimiert werden kann:
                             in der Regel kein Termin, sondern eine Phase – zum Bei-            –– Beurteilung der Ausgangssituation ohne Berücksich-
                             spiel Aufbau, Veranstaltung, Abbau – definiert                        tigung der darauf abgestimmten Arbeitsschutzmaß-
                           • Durchführung der Maßnahmen und Überprüfung der                        nahmen
                             Wirksamkeit                                                        –– Erneute Beurteilung der Situation unter Berücksich-
                           • Datum der Erstellung/Aktualisierung                                   tigung der zur Risikominimierung erforderlichen Ar-
                                                                                                   beitsschutzmaßnahmen
                           Die Dokumentation kann modular aufgebaut und auch                  • Laufend: durch Sie als verantwortliche Person (Leitung
                           Bestandteil von branchenüblichen anderen Dokumenten                  und Aufsicht durch eine erfahrene Bühnen- und Studio-
                           sein – zum Beispiel Tagesdisposition, Aufgabenlisten,                fachkraft)
                           Bauabnahme-Protokolle, Sicherheitskonzept.                         • Retrospektiv: nach Ereignissen, aufgrund neuer Erfah-
                                                                                                rungen und Erkenntnisse; zur Erzielung eines kontinu-
                           Spezielle Dokumentationsanforderungen in Arbeits-                    ierlichen Verbesserungsprozesses
                           schutzvorschriften sind zu beachten – zum Beispiel Be-
                           triebssicherheitsverordnung (BetrSichV), Lärm- und Vibra-          ➔➔ Grundlagen: § 3 DGUV Vorschrift 1 (bisher BGV A1/GUV-V A1);
                           tions-Arbeitsschutzverordnung (LärmVibrationsArbSchV),                §§ 5, 6 ArbSchG
                           Gefahrstoffverordnung (GefStoffV).

                                                                                                      Handlungsschritte einer Gefährdungsbeurteilung
                                                                                                      (mit Praxisbeispielen)
                                                                                                      Gefährdungsbeurteilung (igvw)

                                MERKSATZ:

                                Gefährdungen müssen ermittelt und die Risiken bewertet werden. Es müssen geeignete
                                Schutzmaßnahmen festgelegt und deren Wirksamkeit überprüft werden. Die Gefährdungs-
                                beurteilung muss dokumentiert werden.

                           12
Sicherheit bei Veranstaltungen und Produktionen

                                                            Unternehmensorganisation

Leitung und       Personal            Beurteilung         Arbeitsmittel/         Arbeits-/          Notfall-          Unterweisung     Dokumentation
Verantwortung                         der Arbeits‑        Arbeitsstoffe          Veranstaltungs-/   organisation,
                                      bedingungen                                Produktions-       Brandschutz
                                                                                 stätten            und Erste Hilfe

                                                                                                                                                            Unternehmensorganisation
1.4 Arbeitsmittel/Arbeitsstoffe                                                  • Prüfanweisungen und Prüfkriterien
                                                                                 • Prüfnachweise, Zertifikate, Prüfberichte
                                                                                 • Konformitätserklärungen
Auswahl von Arbeitsmitteln/-stoffen
Legen Sie bei der Auswahl von Arbeitsmitteln und Arbeits-                        ➔➔ Grundlagen: §§ 3, 4 ArbSchG; § 4 ff BetrSichV; §§ 3–10 DGUV
stoffen die geplante Verwendung, die Erfahrungen des Per-                           Vorschrift 17/18 (bisher BGV C1/GUV-V C 1)
sonals und die zu erwartenden Gefährdungen zugrunde.
                                                                                 Benutzung von Arbeitsmitteln
Beschaffung von Arbeitsmitteln/-stoffen                                          Planen Sie alle Maßnahmen, die zur sicheren Benutzung
Beschaffen Sie nur einwandfreie und gekennzeichnete                              von Arbeitsmitteln erforderlich sind. Zum Beispiel:
Arbeitsmittel – zum Beispiel mit GS-Kennzeichen, DGUV                            • Betriebsanweisungen und Unterweisungen
Test-Zeichen. Schaffen Sie nur Arbeitsstoffe an, die nach                        • Einsatz von Schutzeinrichtungen
dem Ergebnis der Gefährdungsbeurteilung die Gesund-                              • Benutzung von Persönlicher Schutzausrüstung
heit des Personals nicht beeinträchtigen.                                        • Pflege und Wartung
                                                                                 • Prüfungen
Übernahme von Arbeitsmitteln
Prüfen Sie, ob die Arbeitsmittel den von Ihnen definierten                       Siehe auch Kapitel 2.2.4 „Arbeitsvorbereitung“ und 2.4 „Kom-
Spezifikationen und Anforderungen entsprechen. Über-                             munikation und Dokumentation“
prüfen Sie auch alle zugesicherten Funktionen und Aus-
stattungsmerkmale.                                                               Prüfung und Wartung von Arbeitsmitteln
                                                                                 Stellen Sie sicher, dass die Einrichtungen, Arbeitsmittel
                                                                                 und Persönlichen Schutzausrüstungen in den notwendi-
      Fachinfoblatt „Auswahl veranstaltungstechnischer                           gen Fristen von befähigten Personen geprüft und gewartet
      Arbeitsmittel“                                                             werden – Fristen und befähigte Personen sind in den Beur-
      Fachinfoblatt „Beschaffung veranstaltungstechnischer                       teilungen der Arbeitsbedingungen ermittelt und festgelegt.
      Arbeitsmittel“

                                                                                         VBG Fachinformation „Sicherheit bei Veranstaltungen
Dokumentation                                                                            und Produktionen – Prüfung elektrischer Anlagen und
Achten Sie darauf, dass die erforderliche Dokumentation                                  Geräte“ (bisher BGI 813)
vorhanden ist. Dazu zählen zum Beispiel:                                                 Fachinfoblatt „Empfehlung für Prüfungen von Anlagen,
• Montage- und Bedienungsanleitung                                                       Geräten und Arbeitsmitteln“
• Sicherheitsdatenblätter
• Statische Berechnungen und/oder Nachweise
• Technische Zeichnungen und Schaltpläne                                         Siehe auch DGUV Grundsatz 315-390 „Grundsätze für die
                                                                                 ­Prüfung maschinentechnischer Einrichtungen in Bühnen und
                                                                                  Studios“ (bisher BGG/GUV-G 912)

    MERKSATZ:

    Sichere, geeignete und wirtschaftliche Arbeitsmittel bereitstellen sowie für die sichere
    Benutzung sorgen.

  = auf der Internet-Branchenseite www.vbg.de/veranstaltungen-und-produktionen                                                                         13
Sicherheit bei Veranstaltungen und Produktionen

                                                                               Unternehmensorganisation

                           Leitung und       Personal         Beurteilung    Arbeitsmittel/   Arbeits-/          Notfall-          Unterweisung   Dokumentation
                           Verantwortung                      der Arbeits‑   Arbeitsstoffe    Veranstaltungs-/   organisation,
                                                              bedingungen                     Produktions-       Brandschutz
                                                                                              stätten            und Erste Hilfe
Unternehmensorganisation

                           1.5     Arbeits-/Veranstaltungs-/                                  Berücksichtigung von Menschen mit Behinderungen
                                                                                              Sorgen Sie für eine barrierefreie Gestaltung der Arbeits-,
                                   Produktionsstätten                                         Veranstaltungs- oder Produktionsstätte in allen Berei-
                                                                                              chen, zu denen Menschen Zugang haben müssen. Barrie-
                                                                                              refreiheit ist gegeben, wenn
                           Beurteilen der Sicherheit und der Infrastruktur von                • bauliche und sonstige Anlagen,
                           Arbeits-/Veranstaltungs-/Produktionsstätten                        • Transport- und Arbeitsmittel,
                           Stellen Sie sicher, dass die Arbeits-/Veranstaltungs-/             • Systeme der Informationsverarbeitung,
                           Produktionsstätten geeignet sind, um die geplanten Ver-            • akustische, visuelle und taktile Informationsquellen,
                           anstaltungen und Produktionen durchführen zu können.               • Kommunikationseinrichtungen
                           Dies gilt für alle Szenenflächen, auch außerhalb von orts-         für alle Personen in der allgemein üblichen Weise, ohne
                           festen Veranstaltungs- und Produktionsstätten – zum Bei-           besondere Erschwernisse und grundsätzlich ohne fremde
                           spiel das Filmset oder besondere Gastspielorte. Führen             Hilfe zugänglich und nutzbar sind.
                           Sie deshalb eine Vorabprüfung auf mögliche Gefährdun-
                           gen oder mangelhafte Infrastruktur durch. Beurteilen Sie           Siehe auch Kapitel 3.1 „Veranstaltungs- und Produktionsstätten“
                           dabei unter anderem:

                           • Abmessungen von Räumen
                           • Lage, Zustand und Kennzeichnung von Verkehrswegen,
                             Fluchtwegen, Notausgängen sowie die Kennzeichnung
                             von Gefahrenstellen
                           • Vorhandensein und Kennzeichnung von brandschutz-
                             technischen Ausrüstungen und Einrichtungen der Ers-
                             ten Hilfe
                           • Verfügbarkeit und Eignung von Lager-, Maschinen- und
                             Nebenräumen, Sanitärräumen (Umkleide-, Wasch- und
                             Toilettenräume), Pausen- und Bereitschaftsräumen so-
                             wie Stellplätzen für Fahrzeuge
                           • Technische Ausstattung mit Maschinen, Anlagen, Mo-
                             biliar, anderen Arbeitsmitteln sowie Beleuchtungs-,
                             Lüftungs-, Heizungs- und Versorgungseinrichtungen,
                             Durchsage- und Alarmierungseinrichtungen, elektrische
                             Energieversorgung
                           • Konstruktion und Festigkeit der baulichen Anlage, Be-
                             lastbarkeit der Verkehrswege
                           • Bauliche Einrichtungen gegen Absturz und herabfallen-
                             de Gegenstände

                                 MERKSATZ:

                                 Arbeits-/Veranstaltungs-/Produktionsstätten im Vorfeld auf Sicherheit und Eignung prüfen.

                           14
Sicherheit bei Veranstaltungen und Produktionen

                                                            Unternehmensorganisation

Leitung und       Personal            Beurteilung         Arbeitsmittel/         Arbeits-/          Notfall-          Unterweisung                                                Dokumentation
Verantwortung                         der Arbeits‑        Arbeitsstoffe          Veranstaltungs-/   organisation,
                                      bedingungen                                Produktions-       Brandschutz
                                                                                 stätten            und Erste Hilfe

                                                                                                                                                                                                                                               Unternehmensorganisation
1.6 Notfallorganisation, Brandschutz                                               Brandschutzkonzeptes und des Alarmplans umgesetzt
                                                                                   sind.
    und Erste Hilfe                                                              • Organisieren Sie entsprechend den Anforderungen des
                                                                                   Brandschutzkonzeptes und des Alarmplans die gefor-
                                                                                   derten Maßnahmen.
Notfallorganisation
                                                                                 Im Falle von besonderen Brandgefährdungen – zum Bei-
Prüfen Sie, ob für Ihr Unternehmen oder Ihre Veranstal-                          spiel beim Einsatz von besonderen Dekorationsmitteln
tungs-/Produktionsstätte ein aktuelles Notfallkonzept                            oder besonderen szenischen Effekten – lassen Sie sich
vorliegt.                                                                        gegebenenfalls durch Fachplanerinnen oder -planer für
                                                                                 Brandschutz oder die zuständige Brandschutzdienststelle
• Organisieren Sie entsprechend den Anforderungen des                            beraten.
  Notfallkonzeptes die geforderten Maßnahmen.
                                                                                                                                                            Brände verhüten
• Klären Sie, ob die präventiven und organisatorischen                           Brandschutzaushänge                                                        Keine offene Flamme; Feuer, offene Zündquelle
                                                                                                                                                            und

  Maßnahmen entsprechend den Anforderungen des Not-                              Stellen Sie sicher, dass                                                             Alarmplan

  fallkonzeptes umgesetzt sind.                                                  für Ihr Unternehmen die                                       Verhalten im Brandfall
                                                                                                                         Ruhe bewahren
                                                                                                                         Brand melden                                                Notruf                         112

                                                                                 erforderlichen Aushänge
                                                                                                                                                                                                            
                                                                                                                                                            Brandschutzhelfer/in:                           
                                                                                                                                                            Wer meldet?

Grundsätzlich dient ein Notfallkonzept zur Umsetzung der                         vorhanden sind und an                                                      Was ist passiert?
                                                                                                                                                            Wie viele sind betroffen/verletzt?
                                                                                                                                                            Wo ist etwas passiert?

auf dem unternehmensspezifischen Schutzbedarf und der                            den strategischen Punk-
                                                                                                                                                            Warten auf Rückfragen!

                                                                                                                         In Sicherheit                      Gefährdete Personen mitnehmen

entsprechenden Risikoanalyse basierenden Notfallstrategie.                       ten aushängen.                          bringen                            Hilfsbedürftigen Personen helfen
                                                                                                                                                            Türen schließen
                                                                                                                                                            Gekennzeichneten Fluchtwegen folgen
                                                                                                                                                            Keine Aufzüge benutzen
                                                                                                                                                            Anweisungen der

Klassische Notfallarten sind zum Beispiel:                                       Stellen Sie sicher, dass
                                                                                                                                                            Brandschutzhelfer/innen beachten
                                                                                                                                                            Sammelstelle aufsuchen:

• Brand > siehe Brandschutz                                                      auf das Verbot „Feuer, of-              Löschversuch
                                                                                                                         unternehmen

• Bombendrohung, Gasalarm                                                        fenes Licht und Rauchen“
                                                                                                                                                            Feuerlöscher benutzen
                                                                                                                                                            Löschschlauch benutzen

• Unfall, bedrohliche Erkrankung > siehe Erste Hilfe                             an gut sichtbaren Stellen             Ihre zuständige Bezirksverwaltung:

• Bedrohung (Amok, Geiselnahme, …)                                               hingewiesen wird.                                                                                         www.vbg.de
                                                                                                                                                                                                            Artikelnummer: 36-08-3850-3
                                                                                                                                                                                                            Druck 2016-04/Auflage 8.000

• Gewalt gegen Einzelpersonen
                                                                                 Brandschutz- und Evakuierungshelfende
Notfallbeauftragte/Notfallkoordinatorinnen und -koordi-                          Bilden Sie mindestens fünf Prozent Ihrer Beschäftigten zu
natoren:                                                                         Brandschutz- und Evakuierungshelfenden aus. Führen Sie
Bestimmen Sie für Ihr Unternehmen Notfallbeauftragte,                            regelmäßig Lösch- und Evakuierungsübungen mit Ihrem
Notfallkoordinatorinnen und -koordinatoren. Führen Sie                           Personal durch und dokumentieren Sie diese.
regelmäßig Notfallübungen mit Ihrem Personal durch und
dokumentieren Sie diese.
                                                                                         Checkliste „Erste-Hilfe-Organisation“
                                                                                         Dokumentation zu Erste-Hilfe-Leistungen (Verbandbuch)
Brandschutz                                                                              Unfallanzeige

Brandschutzkonzept/Alarmplan
Prüfen Sie, ob für Ihr Unternehmen oder Ihre Veranstal-                          Feuerlöscher
tungs-/Produktionsstätte ein aktuelles Brandschutzkon-                           Stellen Sie sicher, dass die – entsprechend der ermittel-
zept und ein Alarmplan zur Evakuierung vorliegen.                                ten Brandgefährdung – notwendigen, aktuell geprüften
                                                                                 Feuerlöschmittel für Ihr Unternehmen oder Ihre Veran-
• Klären Sie, ob die Maßnahmen des organisatorischen                             staltungs-/Produktionsstätte vorhanden und dass deren
  Brandschutzes entsprechend den Anforderungen des                               Standorte gekennzeichnet sind.

  = auf der Internet-Branchenseite www.vbg.de/veranstaltungen-und-produktionen                                                                                                                                                            15
Sicherheit bei Veranstaltungen und Produktionen

                                                                               Unternehmensorganisation

                           Leitung und       Personal         Beurteilung    Arbeitsmittel/   Arbeits-/          Notfall-          Unterweisung                                                                                   Dokumentation
                           Verantwortung                      der Arbeits‑   Arbeitsstoffe    Veranstaltungs-/   organisation,
                                                              bedingungen                     Produktions-       Brandschutz
                                                                                              stätten            und Erste Hilfe
Unternehmensorganisation

                           Flucht- und Rettungswege                                           Erste Hilfe
                           Stellen Sie sicher, dass für Ihr Unternehmen oder Ihre Ver-
                           anstaltungs-/Produktionsstätte die notwendigen Flucht-             Einrichtungen und Hilfsmittel
                           und Rettungswegpläne erstellt sind und an den strate-              Stellen Sie die Hilfsmittel zur Ersten Hilfe, wie Erste-Hilfe-
                           gischen Punkten aushängen. Stellen Sie sicher, dass                Material und Meldeeinrichtungen, zur Verfügung. Stellen Sie
                           jederzeit die Flucht- und Rettungswege in voller Breite            sicher, dass für Ihr Unternehmen oder Ihre Veranstaltungs-/
                           begehbar und nicht zugestellt sind und dass sich die Not-          Produktionsstätte die notwendigen Erste-Hilfe-Aushänge er-
                           ausgänge leicht öffnen lassen.                                     stellt sind und an den strategischen Punkten aushängen.

                                                                                              Ersthelfende                                                                                Erste Hilfe
                                                                                              Bilden Sie eine ausreichen-
                                                                                                                                                                                               Auffinden einer Person
                                                                                              de Anzahl Ihres Personals zu
                                                                                                                                                                                             !
                                                                                                                                                   *UXQGV¦W]H                                                                                                                    Notruf

                                                                                              Ersthelfenden aus, mindes-
                                                                                                                                                                                                                                                                                 ì:RJHVFKDKHV"
                                                                                                                                                   ì5XKHEHZDKUHQ
                                                                                                                                                                                                                                                                                 ì:DVJHVFKDK"
                                                                                                                                                   ì8QIDOOVWHOOHVLFKHUQ                                                                                                      ì:LHYLHOH9HUOHW]WH"
                                                                                                                                                                                                                                                                                 ì:HOFKH$UWYRQ9HUOHW]XQJHQ"
                                                                                                                                                   ì(LJHQH6LFKHUKHLWEHDFKWHQ                                            3HUVRQJJIDXVGHP

                                                                                              tens zehn Prozent der anwe-
                                                                                                                                                                                                                           *HIDKUHQEHUHLFKUHWWHQ                                ì:DUWHQDXI5¾FNIUDJHQ

                                                                                                                                                                                        QLFKW                                           keine normale
                                                                                                                                                                                     YRUKDQGHQ                                              Atmung

                                                                                              senden Beschäftigten. Dis-                                                                um
                                                                                                                                                                                       Hilfe
                                                                                                                                                                                                                                            Notruf
                                                                                                                                                                                                                                                                                                   +

                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                      Ihre gesetzliche Unfallversicherung – Artikelnummer: 38-08-2420-3, Druck 2015-01/Auflage 5.000 – www.vbg.de → Medien-Center → Thema: Arbeitsschutz
                                                                                                                                                                                       rufen

                                                                                              ponieren Sie Ihre Teams so,
                                                                                                                                                                                                           Atmung prüfen
                                                                                                                                                                                                                                         $('*KROHQ ŧŤ[+HU]GUXFNPDVVDJH                                2 x Beatmung
                                                                                                                                                                                                                                                                                                  im
                                                                                                                                                                                                        Atemwege freimachen,                                                                    Wechsel
                                                                                                                                                     %HZXVVWVHLQSU¾IHQ                               Kopf nackenwärts beugen,                          Hände in Brustmitte                      mit        1 s lang Luft
                                                                                                                                                          laut ansprechen,                                   Kinn anheben,
                                                                                                                                                                                                                                           lassen        Drucktiefe 5 – 6 cm                                in Mund oder
                                                                                                                                                          anfassen, rütteln                              sehen/hören/fühlen                                        Arbeitstempo 100 – 120/min              Nase einblasen

                                                                                              dass mindestens eine Erst-
                                                                                                                                                                            YRUKDQGHQ                                     normale
                                                                                                                                                                                                                          Atmung                  Rettungsleitstelle (Notruf):

                                                                                                                                                                                                                                                  Ersthelfer:

                                                                                              helferin beziehungsweise
                                                                                                                                                                                                                                                  Betriebssanitäter:

                                                                                                                                                                                                                                                  Erste-Hilfe-Material bei:

                                                                                                                                                                                                                                                  Erste-Hilfe-Raum:

                                                                                              ein Ersthelfer dabei ist.
                                                                                                                                                                                                                                                  Ärzte für Erste Hilfe:

                                                                                                                                                                                                                                                  Berufsgenossenschaftliche
                                                                                                                                                       6LWXDWLRQVJHUHFKW                                                                          Durchgangsärzte:

                                                                                                                                                             KHOIHQ                                                                               Info: www.dguv.de/landesverbaende

                                                                                                                                                       z.B. Wunde versorgen                              Stabile Seitenlage
                                                                                                                                                                                                                                                  Berufsgenossenschaftlich
                                                                                                                                                                                                                                                  zugelassene Krankenhäuser:

                                                                                                                                                                                      Notruf                                                      /HUQHKHOIHQâZHUGH(UVWKHOIHU
                                                                                                                                                                                                                                                  Info: www.dguv.de/fb-erstehilfe

                                                                                                                                                                     %HZXVVWVHLQXQG$WPXQJ¾EHUZDFKHQ

                                                                                              Information
                                                                                                                                                                                                                                                  Meldung zur Ausbildung bei:

                                                                                                                                                 6RIHUQYHUI¾JEDUâGHQ$QZHLVXQJHQGHVé$XWRPDWLVLHUWHQ([WHUQHQ'HǺEULOODWRUVç $(' IROJHQ

                                                                                                                                               3ODNDWé(UVWH+LOIHç%*,*89,ũťŤŧ$XVJDEH$SULOŦŤťťì+HUDXVJHEHU'HXWVFKH*HVHW]OLFKH8QIDOOYHUVLFKHUXQJH9 '*89 0LWWHOVWUD¡HũťťŤťťū%HUOLQZZZGJXYGH

                                                                                              Informieren Sie in Abstim-
                                                                                                                                     VBG_510-3(A3_ERSTE_HILFE)_2014_03.indd 1                                                                                                                                                27.03.14 09:47

                                                                                              mung mit der Betriebsärztin beziehungsweise dem Be-
                           Brandsicherheitswache                                              triebsarzt das Personal über die Erste-Hilfe-Einrichtungen
                           Bestellen Sie gegebenenfalls die Anzahl an Brandsicher-            und die notwendigen Maßnahmen bei einem Notfall.
                           heitswachen, die sich aus der Gefährdungsbeurteilung
                           oder aus den mit der Brandschutzdirektion festgelegten             Dokumentation
                           Kompensationsmaßnahmen ergeben.                                    Stellen Sie sicher, dass jede Erste-Hilfe-Leistung doku-
                                                                                              mentiert und diese Dokumentation fünf Jahre lang auf-
                           Information                                                        bewahrt wird – zum Beispiel im Verbandbuch, in elekt-
                           Informieren Sie das Personal über die notwendigen                  ronischer Form oder in Papierform. Behandeln Sie die
                           Brandschutz- und Evakuierungsmaßnahmen. Zeigen Sie                 Dokumente vertraulich.
                           den Verlauf der Flucht- und Rettungswege und die Lage
                           der Sammelplätze. Machen Sie Ihr Personal mit den                  Siehe auch Kapitel 2.2.6 „Sicherheitsmaßnahmen, Brandschutz,
                           Standorten der Feuerlöscher vertraut.                              Erste Hilfe“
                                                                                              ➔➔ Grundlagen: § 10 ArbSchG; § 6 ArbStättV; ASR A2.2; ASR A2.3;
                                                                                                 ASR A4.3; §§ 21, 24–28 DGUV Vorschrift 1 (bisher BGV A1/
                                                                                                 GUV-V A1); DGUV Regel 100-001 (bisher BGR A1/GUV-R A1)

                                MERKSATZ:

                                Notfall-, Brandschutz- und Erste-Hilfe-Maßnahmen planen. Notfallmaßnahmen,
                                Brandschutz-, Erste-Hilfe-Einrichtungen organisieren. Das Personal über die Maßnahmen,
                                die Einrichtungen und deren Handhabung informieren.

                           16
Sicherheit bei Veranstaltungen und Produktionen

                                                            Unternehmensorganisation

Leitung und       Personal            Beurteilung         Arbeitsmittel/         Arbeits-/          Notfall-          Unterweisung     Dokumentation
Verantwortung                         der Arbeits‑        Arbeitsstoffe          Veranstaltungs-/   organisation,
                                      bedingungen                                Produktions-       Brandschutz
                                                                                 stätten            und Erste Hilfe

                                                                                                                                                            Unternehmensorganisation
1.7     Unterweisung

Ziel der Unterweisung ist es, sicherheits- und gesund-                           Anlässe und Arten der Unterweisung
heitsgerechte Verhaltensweisen zu erreichen oder zu er-                          Führen Sie Unterweisungen regelmäßig und in angemes-
halten. Sinnvollerweise werden in der betrieblichen Praxis                       senem Umfang durch.
die Beurteilung der Arbeitsbedingungen und die Unter-
weisungen miteinander verzahnt. Die bei der Beurteilung                          Wann ist zu unterweisen?
der Arbeitsbedingungen festgestellten Gefährdungen und                           • Vor Aufnahme der Tätigkeit oder neuer Aufgaben
die daraus abgeleiteten Maßnahmen werden dabei zum                               • Bei Veränderung innerhalb der Aufgabenbereiche
Unterweisungsinhalt.                                                             • Nach Einrichtung einer Arbeits-, Veranstaltungs- oder
                                                                                   Produktionsstätte
Vermitteln Sie den zu unterweisenden Personen – zum                              • Bei Einführung neuer Arbeitsmittel, neuer Arbeitsstoffe
Beispiel Beschäftigte, Schülerinnen und Schüler, selbst-                           oder Verfahren
ständige Einzelunternehmerinnen und -unternehmer,                                • Nach Unfällen
Mitwirkende – die Wirkungsweise der sicheren Technik                             • Durch eine ergänzende Unterweisung am Veranstal-
und erläutern Sie die mit organisatorischen Maßnahmen                              tungs- oder Produktionsort. Diese Unterweisung be-
verfolgten Ziele. Erklären Sie die richtige Verwendung der                         rücksichtigt die zusätzlichen Gefährdungen, die sich
notwendigen Persönlichen Schutzausrüstung (PSA) und                                durch die Umgebung, die eingesetzte Technik und die
üben Sie den Einsatz von PSA gegen Absturz. Motivieren                             Abläufe der Veranstaltung oder Produktion ergeben
Sie die zu unterweisenden Personen dazu, Sicherheits-                              können
maßnahmen einzuhalten oder durchzuführen und Vor-
schläge zu machen.

  = auf der Internet-Branchenseite www.vbg.de/veranstaltungen-und-produktionen                                                                         17
Sicherheit bei Veranstaltungen und Produktionen

                                                                               Unternehmensorganisation

                           Leitung und       Personal         Beurteilung    Arbeitsmittel/   Arbeits-/          Notfall-          Unterweisung   Dokumentation
                           Verantwortung                      der Arbeits‑   Arbeitsstoffe    Veranstaltungs-/   organisation,
                                                              bedingungen                     Produktions-       Brandschutz
                                                                                              stätten            und Erste Hilfe
Unternehmensorganisation

                           Führen Sie die allgemeine Unterweisung mindestens ein-             Dokumentation der Unterweisung
                           mal jährlich, die ergänzende Unterweisung vor und gege-            Für die Dokumentation der durchgeführten Unterweisung
                           benenfalls auch mehrmals während einer Veranstaltung               können Sie ein Formblatt nutzen. Tragen Sie in diesen
                           oder Produktion durch.                                             „Unterweisungsnachweis“ das Unterweisungsdatum und
                                                                                              die Unterweisungsinhalte ein. Unterschreiben Sie den Un-
                           Als Arbeitgeberin beziehungsweise Arbeitgeber können               terweisungsnachweis, lassen Sie ihn von den Unterwiese-
                           Sie die Unterweisung auch von den unmittelbaren be-                nen unterschreiben und bewahren Sie ihn auf.
                           trieblichen Vorgesetzten durchführen lassen oder eine
                           andere persönlich und fachlich geeignete Person damit              ➔➔ Grundlagen: § 12 ArbSchG; § 4 DGUV Vorschrift 1 (bisher BGV
                           beauftragen.                                                          A1/GUV-V A1)

                           Die Unterweisung erfolgt in der Regel mündlich. In Veran-                  VBG-Praxis-Kompakt „PRAXIS Unterweisung und
                           staltungs- oder Produktionsunternehmen können häufig                       Kommunikation“
                           nicht alle Beschäftigten dabei anwesend sein. Für diesen
                                                                                                      Unterweisungshilfen
                           Personenkreis eignet sich eine Unterweisung mit Compu-
                           terunterstützung. Die Unterweisungsprogramme müssen                        Infoblätter für das Personal
                           mindestens folgende Anforderungen erfüllen:                                Betriebsanweisungen

                           • Die Inhalte müssen arbeitsplatzspezifisch aufbereitet
                             sein
                           • Es erfolgt eine Verständnisprüfung
                           • Ein Gespräch zwischen den Beschäftigten und den Füh-
                             rungskräften muss darüber hinaus jederzeit möglich
                             sein

                                MERKSATZ:

                                Das gesamte Personal regelmäßig tätigkeits- und arbeitsplatzbezogen unterweisen.

                           18
Sicherheit bei Veranstaltungen und Produktionen

                                                            Unternehmensorganisation

Leitung und       Personal            Beurteilung         Arbeitsmittel/         Arbeits-/          Notfall-          Unterweisung     Dokumentation
Verantwortung                         der Arbeits‑        Arbeitsstoffe          Veranstaltungs-/   organisation,
                                      bedingungen                                Produktions-       Brandschutz
                                                                                 stätten            und Erste Hilfe

                                                                                                                                                           Unternehmensorganisation
1.8 Dokumentation                                                                • Auftragsvergabe
                                                                                 • Abnahmeprotokolle bei Übergabe von Einrichtungen
                                                                                   und Leistungen
Der Gesetzgeber schreibt die Dokumentation der durch-                            • Sicherheitstechnische und betriebsärztliche Betreuung
geführten Organisationsmaßnahmen vor. Zumindest Fol-                               (Vereinbarung/Berichte)
gendes sollten Sie dokumentieren und nach den vorgege-                           • Arbeitsmedizinische Vorsorge
benen Fristen aufbewahren:                                                       • Lärmmessungen
• Pflichtenübertragungen                                                         • Gefahrstoffkataster
• Gefährdungsbeurteilungen und Umsetzung der Maß-                                • Dienstpläne/Arbeitszeitnachweise
  nahmen
• Durchgeführte Unterweisungen
• Durchgeführte Prüfungen und Wartungen                                                  Organisationshilfen und Formulare
• Brandschutzordnung

                                                                                                                                              Tabelle 1

Aufbewahrungsfristen für Dokumente

Dokument betrifft                                                                Aufbewahrungsdauer
Pflichtenübertragungen                                                           Für die Dauer der Wirksamkeit
Ausnahmegenehmigungen
Bestellung:                                                                      Für die Dauer der Wirksamkeit
Arbeitsmedizinerinnen und Arbeitsmediziner
Fachkraft für Arbeitssicherheit
Sicherheitsbeauftragte
Betriebsbegehungen durch die Fachkraft für Arbeitssicherheit                     Bis zur Erstellung eines neuen Berichts, nach Einstellung der
und Betriebsärztin beziehungsweise Betriebsarzt                                  Betriebsstätte zwei Jahre
Ausbildungsmaßnahmen zum Arbeitsschutz                                           Zwei Jahre
Arbeitsmedizinische Vorsorge                                                     Bis zum Ende des Beschäftigungsverhältnisses, danach mit­
                                                                                 geben
Unterweisungen                                                                   Zwei Jahre
Gefährdungsbeurteilungen                                                         Nach betrieblichen Erfordernissen
Arbeitszeitnachweise                                                             Zwei Jahre
Lärm- und Vibrationsmessungen                                                    Dreißig Jahre

    MERKSATZ:

    Die durchgeführten Organisationsmaßnahmen dokumentieren und die Dokumentationen
    aufbewahren.

  = auf der Internet-Branchenseite www.vbg.de/veranstaltungen-und-produktionen                                                                       19
Sicherheit bei Veranstaltungen und Produktionen

                                              2 Veranstaltungs- und Produktionsorganisation
Veranstaltungs- und Produktionsorganisation

                                              Eine sichere und erfolgreiche Veranstaltung und Produktion zu gewährleisten, ist eine anspruchsvolle Aufgabe.
                                              Unterschiedliche und oft konkurrierende Anforderungen erfordern bei den Verantwortlichen ein hohes Maß an
                                              Erfahrung bei der Bewertung von Sachverhalten. Die verantwortlichen Personen müssen über angemessene Hand-
                                              lungskompetenzen und Entscheidungsbefugnisse verfügen. Alle Inhalte und Abläufe einer Veranstaltung oder
                                              Produktion sind detailliert zu planen, um die Veranstaltung und Produktion rechtskonform zu gestalten.

                                              Nach jeder Veranstaltung oder Produktion ist eine Nachbetrachtung/Wirksamkeitskontrolle durchzuführen. Dies hilft bei
                                              künftigen Planungen, Fehler zu vermeiden, Risiken besser einzuschätzen und den Ablauf weiter zu optimieren.

                                              Abbildung 1             Veranstaltungs- und Produktionsorganisation

                                                                                                   Leitung und Aufsicht – Verantwortung

                                                                                         Planung              Vorbereitung                Durchführung

                                                                                                       Information/Kommunikation

                                              20
Sicherheit bei Veranstaltungen und Produktionen

                                                  Veranstaltungs- und Produktionsorganisation

Leitung und Verantwortung              Planung und Vorbereitung                   Durchführung                    Kommunikation und Dokumentation

2.1      Leitung und Verantwortung                                                die sich aus dem Betrieb der Veranstaltungsstätte erge-
                                                                                  ben. Aus dem Baurecht ergeben sich besondere Pflichten
                                                                                  für den sicheren Zustand und Betrieb von baulichen Anla-
Für die Veranstaltung oder Produktion muss die Unterneh-                          gen, in denen Veranstaltungen stattfinden. Der Betreiber
merin beziehungsweise der Unternehmer eine gesamt-                                kann die Pflichten für den sicheren Betrieb an eine dafür

                                                                                                                                                        Veranstaltungs- und Produktionsorganisation
verantwortliche Person benennen. Je nach Organisations-                           befähigte Veranstaltungsleitung übertragen.
struktur der Veranstaltung oder Produktion verteilen sich
die Verantwortungsbereiche auf die an der Durchführung                            Die Veranstaltungsleitung wird in Abstimmung zwischen
Beteiligten.                                                                      Veranstalter und Betreiber ausgewählt. Sie stimmt die
                                                                                  jeweils erforderlichen Sicherheitsmaßnahmen mit allen
Leitung und Aufsicht der Arbeiten bedeutet die eigen-                             Beteiligten ab und koordiniert die Abläufe.
ständige Wahrnehmung von Führungs- und Fachverant-
wortung vor Ort. Hierzu gehört auch, die für die jeweilige                        Bühnen- und Studiofachkräfte überwachen die Ausfüh-
Tätigkeit erforderlichen Schutzmaßnahmen festzulegen,                             rung aller veranstaltungstechnischen Leistungen und sind
durchzuführen und deren Wirksamkeit zu kontrollieren.                             im Rahmen ihrer fachlichen Zuständigkeit weisungsbe-
                                                                                  fugt. Sie können sowohl als Verantwortliche für Veranstal-
Klären Sie die Funktionen, Aufgaben und Weisungsbefug-                            tungstechnik und/oder als Technische Leitung für Veran-
nisse aller an der Veranstaltung und Produktion Beteilig-                         staltungstechnik tätig werden.
ten – vom Veranstalter, Betreiber, Produktionsleitung, von
der Technischen Leitung, dem/der Verantwortlichen für                             Siehe auch Kapitel 4.1 „Qualifikation und Aufgaben von Bühnen-
die Veranstaltungstechnik bis zu den einzelnen beteilig-                          und Studiofachkräften“
ten Produktionsfirmen und Dienstleistern.
                                                                                  Bei der Zusammenarbeit mehrerer Unternehmen ist eine
Der Veranstalter ist für alle sicherheitsrelevanten, orga-                        mögliche gegenseitige Gefährdung zu vermeiden. Um
nisatorischen, technischen und wirtschaftlichen Abläufe                           eine reibungslose, effektive Veranstaltung und Produktion
einer Veranstaltung verantwortlich.                                               zu ermöglichen, ist es wichtig, eine befähigte Person als
                                                                                  Koordinator/Koordinatorin zu bestimmen, die die Arbei-
Gesamtverantwortliche Person des Veranstalters ist eine                           ten aufeinander abstimmt. Zur Abwehr besonderer Gefah-
zuverlässige und fachkundige Person, die die Veranstal-                           ren ist sie mit entsprechender Weisungsbefugnis auszu-
tung und Produktion leitet und beaufsichtigt. Als Gesamt-                         statten.
verantwortliche Person fungiert in der Regel die Techni-
sche Direktion, Herstellungsleitung, Produktionsleitung,                          Die Erstellung eines Organigramms hilft Ihnen, die Ver-
Projektleitung, Produktionsingenieurin/Produktionsinge-                           antwortlichkeiten für Ihre Veranstaltung oder Produktion
nieur.                                                                            transparent darzustellen und zu kommunizieren (Beispiel
                                                                                  siehe Abbildung 2, Seite 22).
Siehe auch DIN 15750 „Veranstaltungstechnik – Leitlinien für
technische Dienstleistungen“
                                                                                         Bestellung des Koordinators/der Koordinatorin
Der Betreiber ist verantwortlich für den sicheren Zustand                                Kriterien zur Auswahl der erforderlichen Qualifikation
seiner Veranstaltungs- und Produktionsstätte, der betrieb-                                Muster-Dienstanweisung Veranstaltungen und
lichen Einrichtungen und der bereitgestellten Arbeitsmit-                                ­Pro­duktionen
tel. Und er muss die Verkehrssicherungspflichten erfüllen,

   = auf der Internet-Branchenseite www.vbg.de/veranstaltungen-und-produktionen                                                                   21
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