MANDANTEN-INFORMATIONSBRIEF - zum 01. März 2021 - Steuerkanzlei Kerstin ...
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MANDANTEN- INFORMATIONSBRIEF zum 01. März 2021 Allgemeines Mit dem vorliegenden Mandanten-Informationsbrief möchten wir Sie wieder über verschiedene interessante und aktuelle Themen informieren. Ein Schwerpunkt des heutigen Informationsbriefes liegt in den aktuellen „Corona-Förderungen“ des Bundes. Der nächste Mandanten-Informationsbrief wird am 01. Mai 2021 erscheinen.
MANDANTEN- INFORMATIONSBRIEF zum 01. März 2021 Inhalt 1 Hinweise zur aktuellen Förderung durch die Ausschluss bei Inanspruchnahme November- Überbrückungshilfe III /Dezemberhilfe 2 Neustarthilfe für Soloselbständige Ein Unternehmen darf daneben für die 3 Drittes Corona-Steuerhilfegesetz Fördermonate November und Dezember 2020 keine Überbrückungshilfe III beantragen, wenn bereits 4 Kosten für Corona-Tests November- oder Dezemberhilfe gewährt wurde. 5 Privatnutzung eines Firmenwagens Sollten bereits Leistungen nach der 6 Sofortabschreibung für digitale Überbrückungshilfe II beantragt worden sein, Wirtschaftsgüter geplant werden die entsprechenden Leistungen für diese Monate angerechnet. 7 Verlängerung der Steuererklärungsfristen Hinweis: Eine „Splittung“ der Förderung ist nicht 8 Erleichterungen für freiwillige Helfer in möglich. Es kann z.B. nicht für den November 2020 Impfzentren die entsprechende Novemberhilfe und für den 9 Weitere Informationen Dezember 2020 dann zu der Förderung nach der Überbrückungshilfe III optiert werden. Förderfähige Kosten 1 Hinweise zur aktuellen Förderung Bei der Überbrückungshilfe III handelt es sich (wie in durch die Überbrückungshilfe III den ersten beiden Phasen) um einen Fixkostenzuschuss für abschließend genannte Wer ist antragsberechtigt? Kostenarten. Daher bestimmt sich die Höhe der Begünstigt sind grundsätzlich – anders als bei den Überbrückungshilfe III auch maßgeblich nach den Überbrückungshilfen I und II – nunmehr alle entstandenen Fixkosten. Diese werden abhängig Unternehmen mit einem Jahresumsatz von bis zu vom Umsatzrückgang in prozentualer Höhe 750 Mio. €, sofern diese in einem Monat einen gefördert. Umsatzeinbruch von mindestens 30 Prozent im Hinweis: Die Förderrichtlinien sehen hier einen Vergleich zum Referenzmonat im Jahr 2019 erlitten strengen Katalog maßgeblicher betrieblicher haben. Sie können eine Förderung im Rahmen der Fixkosten vor. Gerne lassen wir Ihnen hier ein förderfähigen Maßnahmen der Überbrückungshilfe entsprechendes Muster zur Ermittlung der für Sie III für den betreffenden Monat beantragen. maßgeblichen Fixkosten zukommen. Unternehmen, die zwischen dem 1. Januar 2019 und Für gewisse Branchen sind Besonderheiten bei der dem 30. April 2020 gegründet wurden, können Ermittlung der Fixkosten vorgesehen, dies betrifft: einen alternativen Vergleichsumsatz bilden, z.B. den durchschnittlichen monatlichen Umsatz des Jahres • Unternehmen der Reisebranche, 2019. • Unternehmen der Veranstaltungs- und Achtung: Wie auch bei den vorgehenden Kulturbranche, Überbrückungshilfen I und II gilt: Eine Auszahlung an • Unternehmen im Einzelhandel, soweit Unternehmen, die ihren Geschäftsbetrieb dauerhaft diese im Jahr 2020 einen Verlust eingestellt oder die Insolvenz beantragt haben, ist erwirtschaftet haben sowie ausgeschlossen. Zudem darf sich das Unternehmen • Unternehmen der pyrotechnischen am 31.12.2019 nicht in wirtschaftlichen Industrie. Schwierigkeiten befunden haben. Steuerberaterin Kerstin Markes, Seestraße 40, 82211 Herrsching 2
MANDANTEN- INFORMATIONSBRIEF zum 01. März 2021 Höhe der Förderung Schnittstelle an die Bewilligungsstellen der Länder einzureichen. In welcher Höhe nun die obig zu Grunde gelegten Fixkosten im Rahmen der Überbrückungshilfe III konkret gefördert = erstattet werden, hängt wiederum vom konkreten Umsatzeinbruch im 2 Neustarthilfe für Soloselbständige Betrachtungszeitraum (November 2020 bzw. Januar Soloselbständigen wird im Rahmen der 2021 bis Juni 2021) ab. Überbrückungshilfe III eine einmalige Hierbei greift eine Staffelungsregelung wie folgt: Betriebskostenpauschale von bis zu 7.500 € gezahlt, wenn sie ansonsten keine Fixkosten in der • Umsatzeinbruch > 70 % Überbrückungshilfe III geltend machen. Damit soll Erstattung von 90 % der Fixkosten insbesondere Künstlern und Kulturschaffenden • Umsatzeinbruch ≥ 50 % bis ≤ 70 % geholfen werden, welche i.d.R. nur geringe Erstattung von 60 % der Fixkosten betriebliche Fixkosten haben. • Umsatzeinbruch ≥ 30 % bis < 50 % Achtung: Voraussetzung ist, dass im Rahmen der Erstattung von 40 % der Fixkosten Überbrückungshilfe keine weiteren Kosten geltend gemacht werden. D.h. Neustarthilfe und • Umsatzeinbruch < 30 % Überbrückungshilfe III schließen sich gegenseitig keine Erstattung aus. Hinweis Die einmalige Betriebskostenpauschale steht – wie Der jeweilige Fördersatz ist hierbei pro Monat zu die Überbrückungshilfen insgesamt – ermitteln. Soloselbständigen zu, die ihr Einkommen im Referenzzeitraum (im Normalfall das Jahr 2019) zu Antragsberechtigte sollen bei ihrem Erstantrag als mindestens 51 Prozent aus ihrer selbständigen Vorauszahlung auf die endgültige Förderung durch Tätigkeit erzielt haben. die Bewilligungsstelle eine Abschlagszahlung in Höhe von 50 % der beantragten Förderung, jedoch Die volle Betriebskostenpauschale wird gewährt, höchstens 100.000 € für einen Monat erhalten. Der wenn der Umsatz des Soloselbständigen während maximale Zuschuss beträgt 1,5 Millionen € pro der sechsmonatigen Laufzeit Januar 2021 bis Juni Monat 2021 im Vergleich zu einem sechsmonatigen Referenzumsatz 2019 um 60 Prozent oder mehr Beantragung zurückgegangen ist. Voraussetzung für die Beantragung der Der sechsmonatige Referenzumsatz 2019 wird Überbrückungs-hilfe III ist nicht, dass bereits ermittelt, indem der durchschnittliche Überbrückungshilfe I und/oder Überbrückungshilfe Monatsumsatz 2019 (also über die gesamten 12 II beantragt bzw. ausgezahlt wurde. Die Monate) berechnet und dann mit dem Faktor sechs Förderprogramme laufen insoweit unabhängig multipliziert wird. Im Ergebnis ist der voneinander – eine Doppelförderung ist jedoch Referenzumsatz daher die Hälfte des ausgeschlossen. Jahresumsatzes 2019. In Neugründungsfällen greifen wiederum alternative Anträge auf Gewährung der Überbrückungshilfe III Berechnungsmethoden. können seit dem 10. Februar 2021 gestellt werden. Achtung: Der Antrag ist zwingend durch einen Anrechnung von Umsätzen prüfenden Dritten (z.B. Steuerberater) im Namen Sollte der Umsatz während der sechsmonatigen des Antragsstellenden über eine digitale Laufzeit bei über 40 Prozent des sechsmonatigen Steuerberaterin Kerstin Markes, Seestraße 40, 82211 Herrsching 3
MANDANTEN- INFORMATIONSBRIEF zum 01. März 2021 Referenzumsatzes liegen, sind die In einem zweiten, späteren Antragsschritt wird das Vorschusszahlungen anteilig so zurückzuzahlen, dass Antragsverfahren auch geöffnet für: in Summe der erzielte Umsatz und die Förderung 90 • Soloselbständige, die neben ihren Prozent des Referenzumsatzes nicht überschreiten. freiberuflichen und/oder gewerblichen So können beispielsweise bei einem tatsächlichen Umsätzen auch anteilige Umsätze aus Umsatz von 60 Prozent des Referenzumsatzes im Personengesellschaften (PartG, KG, GbR, Betrachtungszeitraum 30 Prozent des OHG) erzielen; Referenzumsatzes als Förderung behalten werden, • Soloselbständige, die anteilige Umsätze die Differenz zur ausgezahlten Förderung (20 aus Personengesellschaften erzielen und Prozent) ist zurückzuzahlen. alle ihre selbständigen Umsätze über diese Liegt der erzielte Umsatz bei 90 Prozent oder mehr, Gesellschaften erzielen und so ist die Neustarthilfe vollständig zurückzuzahlen. • Kapitalgesellschaften mit einer Gesellschafterin bzw. einem Gesellschafter Wenn die so errechnete Rückzahlung unterhalb (Ein-Personen-GmbH, Ein-Personen-UG einer Schwelle von 250 Euro liegt, ist keine (haftungsbeschränkt)) bzw. einer Rückzahlung erforderlich. Aktionärin oder einem Aktionär (Ein- Personen-AG). Antrag Neustarthilfe Dieses zweite Antragsverfahren kann Bei der Neustarthilfe ist ein zweigestuftes (voraussichtlich) durch uns als prüfende Dritte Antragsverfahren vorgesehen: durchgeführt bzw. unterstützt werden. In einem ersten Antragsschritt kann die Achtung: Anträge im zweiten Antragsverfahren sind Neustarthilfe seit dem 16. Februar 2021 von aktuell noch nicht möglich, wir informieren Sie natürlichen Personen beantragt werden, die ihre sobald dieses möglich ist. Wurde ein Antrag im selbständigen Umsätze als Freiberuflerinnen und ersten Antragsschritt gestellt, ist eine Erweiterung Freiberufler sowie als Gewerbetreibende für die des Antrags im Rahmen des zweiten Berechnung der Neustarthilfe zugrunde legen Antragsverfahrens nicht möglich! möchten. Achtung: Die „Neustarthilfe“ für Soloselbstständige 3 Drittes Corona-Steuerhilfegesetz im ersten Antragsschritt in Höhe von bis zu 7.500 Ende Februar hat der Bundestag das Dritte Corona- Euro kann nur direkt durch Sie selbst als Betroffener Steuerhilfegesetz verabschiedet. Es enthält im beantragt werden. Für die Anmeldung zum Wesentlichen folgende Maßnahmen: Direktantrag benötigen Sie ein ELSTER-Zertifikat. Hinweis: Die Begünstigten werden bei Beantragung • Die Gewährung des ermäßigten zu einer Endabrechnung durch Selbstprüfung nach Umsatzsteuersatz in Höhe von 7 %für Ablauf des Förderzeitraums verpflichtet. Im Rahmen erbrachte Restaurant-und dieser Selbstprüfung sind auch Einkünfte aus Verpflegungsdienstleistungen wird über den abhängiger Beschäftigung – sofern vorhanden – zu 30.06.2021 hinaus bis zum den Umsätzen aus selbständiger Tätigkeit zu 31.12.2022(!)verlängert. Getränke bleiben addieren. Zur Vermeidung von Subventionsbetrug hiervon jedoch ausgenommen. wurden bereits stichprobenhafte Nachprüfungen • Für jedes im Jahr 2021 kindergeldberechtigte angekündigt. Die genauen Details von Erklärungs- Kind wird ein Kinderbonus von 150 Euro und Selbstprüfungspflichten stehen jedoch noch gewährt. nicht fest. • Der steuerliche Verlustrücktrag wird für die Jahre 2020 und 2021 nochmals erweitert und Steuerberaterin Kerstin Markes, Seestraße 40, 82211 Herrsching 4
MANDANTEN- INFORMATIONSBRIEF zum 01. März 2021 auf 10 Mio. Euro bzw. 20 Mio. Euro (bei einen betrieblichen Pkw aufgrund Zusammenveranlagung) angehoben. Dies gilt dienstvertraglicher Vereinbarungen auch zur auch beim vorläufigen Verlustrücktrag für Privatnutzung überlässt. 2020. 6 Sofortabschreibung für digitale Die Zustimmung des Bundesrates steht noch aus. Sie gilt jedoch als sicher. Wirtschaftsgüter 4 Kosten für Corona-Tests Aktuelle Rechtslage Nach aktueller Rechtslage können die Anschaffungs- Übernimmt der Arbeitgeber die Kosten von Covid- oder Herstellungskosten geringwertiger 19-Tests (PCR- und Antikörper-Tests), wird es von Wirtschaftsgüter bis zu einem Betrag von 800 € der Finanzverwaltung nicht beanstandet, von einem netto sofort abgeschrieben werden. Bei teureren ganz überwiegend eigenbetrieblichen Interesse des Wirtschaftsgütern können die Kosten nur in Höhe Arbeitgebers auszugehen. Die Kostenübernahme ist der Abschreibung verteilt über die Nutzungsdauer damit kein Arbeitslohn. Dies hat das geltend gemacht werden. Bundesfinanzministerium (BMF) kürzlich klargestellt. Finanzverwaltung schafft Ausnahmeregelung für digitale Wirtschaftsgüter 5 Privatnutzung eines Firmenwagens Vor dem Hintergrund der Corona-Pandemie Immer wieder kommt es mit den Finanzämtern zum ermöglicht die Finanzverwaltung nun eine sofortige Streit über die Besteuerung eines privaten Abschreibung bestimmter digitaler Wirtschaftsgüter Nutzungsvorteils aus der Überlassung eines unabhängig von der 800 €-Grenze. Ermöglicht wird Firmenwagens. Der BFH hat hier in einer aktuellen dies durch die Annahme einer fiktiven Entscheidung noch einmal die Grundsätze Nutzungsdauer von einem Jahr. Nach dem kürzlich aufgezeigt. veröffentlichten BMF-Schreiben gilt die Ausgangsfall war ein Gesellschafter-Geschäftsführer Ausnahmeregelung sowohl für einer GmbH. Dieser gab an, den ihm zur Verfügung • Kosten für Computerhardware (z.B. gestellten Firmenwagen ausschließlich für Laptop, Docking-Station, externe Speicher, betriebliche, nicht jedoch für private Zwecke zu etc.) als auch nutzen. • Software zur Dateneingabe und – Der BFH stellte klar: Ob der Steuerpflichtige verarbeitung (inkl. ERP-Systeme). dienstliche Fahrzeuge, welche zu privaten Zwecken Die Regelung greift außerdem nicht nur für in 2021 zur Verfügung stehen, auch tatsächlich privat nutzt, angeschaffte Wirtschaftsgüter. Digitale ist für die Besteuerung des Nutzungsvorteils Wirtschaftsgüter die in früheren Jahren angeschafft unerheblich. wurden, sind ebenfalls begünstigt. Bei ihnen kann Die Behauptung des Steuerpflichtigen, das der steuerliche Restbuchwert in 2021 vollständig betriebliche Fahrzeug nicht für Privatfahrten abgeschrieben werden. genutzt, oder Privatfahrten ausschließlich mit anderen Fahrzeugen durchgeführt zu haben, genügt 7 Verlängerung der damit nicht, um die Besteuerung des Steuererklärungsfristen Nutzungsvorteils auszuschließen. Diese Grundsätze gelten auch für Alleingesellschafter- Aufgrund der aktuellen Situation sind die Geschäftsführer, die für ihre GmbH als Abgabefristen für die Steuererklärungen 2019 vom Arbeitnehmer tätig werden und denen die GmbH 28. Februar 2021 auf den 31. August 2021 verschoben worden. Steuerberaterin Kerstin Markes, Seestraße 40, 82211 Herrsching 5
MANDANTEN- INFORMATIONSBRIEF zum 01. März 2021 Hinweis: Die Verlängerung greift nur für durch einen 9 Weitere Informationen Steuerberater oder anderen Angehörigen der Die vorstehenden Ausführungen und Beiträge sind steuerberatenden Berufe (z.B. nach bestem Wissen und Kenntnisstand verfasst Lohnsteuerhilfeverein) vertretene Steuerpflichtige. worden. Es handelt sich nicht um abschließende Außerdem wurde der Beginn des Informationen und ersetzt keine Beratung. Eine Verzinsungszeitraums für 2019 vom 1. April 2021 auf Haftung für den Inhalt dieses Informationsbriefs den 1. Oktober 2021 verschoben. kann daher nicht übernommen werden. 8 Erleichterungen für freiwillige Helfer Gerne beraten wir Sie zu diesen und anderen Themen. in Impfzentren Bitte vereinbaren Sie bei Interesse einen Nach der Abstimmung zwischen Bund und Ländern Besprechungstermin. Wir analysieren individuell gilt für all diejenigen, die direkt an der Impfung Ihre persönliche Situation, zeigen Ihnen Vor- und beteiligt sind – also in Aufklärungsgesprächen oder Nachteile auf und geben Ihnen beim Impfen selbst – die Übungsleiterpauschale. Gestaltungsempfehlungen. D. h. entsprechende Vergütungen für die freiwillige Tätigkeit bleiben bis zu einer Höhe von 3000 € steuerfrei. Wer sich wiederum in der Verwaltung und der Organisation von Impfzentren engagiert, kann die Ehrenamtspauschale i.H. von 840 € in Anspruch nehmen. Hinweis: Sowohl Übungsleiter- als auch Ehrenamtspauschale greifen lediglich bei Vergütungen aus nebenberuflichen Tätigkeiten. Dabei können jedoch auch solche Helfer nebenberuflich tätig sein, die keinen Hauptberuf ausüben, etwa Studenten oder Rentner. Zudem muss es sich beim Arbeitgeber oder Auftraggeber entweder um eine gemeinnützige Einrichtung oder eine juristische Person des öffentlichen Rechts (beispielsweise Bund, Länder, Gemeinden) handeln. Steuerberaterin Kerstin Markes, Seestraße 40, 82211 Herrsching 6
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