Stadt Bielefeld Wohnraumförderung 2021 Selbstgenutztes Wohneigentum - Über 145.000 € mit Tilgungsnachlass 7,5 % Jetzt 25 Jahre zinsgünstig
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Stadt Bielefeld Wohnraumförderung 2021 Selbstgenutztes Wohneigentum www.bielefeld.de ▶ Über 145.000 € mit Tilgungsnachlass 7,5 % ▶ Jetzt 25 Jahre zinsgünstig
Inhalt Seite 1. Förderprogramm des Landes NRW 2021 2 2. Personenkreis 2 3. Einkommensgrenzen 3 4. Anrechenbares Einkommen 3 4.1 Berechnung des Haushaltseinkommens 3 4.2 Werbungskosten / Pauschalbeträge 4 4.3 Frei- und Abzugsbeträge 4 5. Darlehensbeträge und Konditionen 5 6. Lastenberechnung 5 7. Hinweise für Bauherren 6 8. Hinweise für Ersterwerber 6 9. Hinweise zur Altbauförderung 7 10. Weitere Hinweise für alle Antragsteller 8 11. Erforderliche Unterlagen bei Antragstellung 9 12. Berechnungsbeispiel 10 13. Bewilligungsbehörde / Auskünfte 11 1
1. Förderprogramm des Landes NRW 2021 2. Personenkreis Das Land NRW unterstützt mit zinslosen bzw. Gefördert werden Haushalte (auch Lebensge- zinsgünstigen Darlehen die Anschaffung von meinschaften) mit mindestens selbst genutztem Wohneigentum. einer volljährigen Person und einem Kind oder Gefördert wird: einer schwerbehinderten Person die erstmalige Schaffung von Eigenheimen (hierbei kann es sich auch um einen und Eigentumswohnungen in neuen selbstän- Einpersonenhaushalt handeln) digen Gebäuden (Neubau) sowie die erstma- lige Schaffung eines Objektes durch Aufsto- deren anrechenbares Einkommen innerhalb der ckung eines Gebäudes oder Anbau an ein Einkommensgrenze liegt. Gebäude (Erweiterung) und der Ersterwerb eines durch Neubau oder Erweiterung ent- standenen Förderobjektes Die Schwerbehinderung einer Person wird berück- (Neubauförderung) (s. 7. und 8.) sichtigt ab einem Grad der Behinderung (GdB) von 50. der Erwerb von vorhandenen Eigenheimen und Eigentumswohnungen, die sich in einem bezugsfähigen Zustand befinden (s. 9.) Die Ermittlung der Einkommensgrenzen wird un- (Altbauförderung) ter Punkt 3 näher erläutert. die erstmalige Schaffung und der Ersterwerb Es werden u.a. Kinder berücksichtigt, von Eigenheimen und Eigentumswohnungen durch Neubau / Nutzungsänderung eines Ge- die das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet bäudes, welches bisher nicht zu Wohnzwe- haben cken diente. Die Maßnahmen können jedoch die das 18. und noch nicht das 21. Lebensjahr nur dann gefördert werden, wenn die Baukos- vollendet haben und als Arbeit suchend ge- ten inklusive Baunebenkosten mindestens meldet sind, 700 €/m² Wohnfläche betragen. (Ausbauförderung) die das 18. und noch nicht das 25. Lebensjahr vollendet haben und sich in einer Berufsaus- Eigentumswohnungen werden nur in Gebäuden bildung befinden oder mangels Ausbildungs- mit nicht mehr als 4 Vollgeschossen gefördert. platz nicht ausgebildet werden oder ein frei- Beim Neubau sind die Antragsteller Bauherren, williges soziales oder ökologisches Jahr oder d.h., dass sie Eigentümer oder Erbbauberechtigte einen ähnlichen Dienst leisten, eines Grundstücks sind oder werden und dann die Herstellung des Gebäudes mit einem Werkvertrag die das 18. Lebensjahr vollendet haben und vereinbaren oder mit einem Architekten planen. wegen körperlicher, geistiger oder seelischer Behinderung außerstande sind, sich selbst zu Beim Erwerb eines schlüsselfertigen Neubaus versorgen, sind die Antragsteller Ersterwerber, d.h., dass sie ein bezugsfertiges Objekt inklusive Grundstück o- deren Geburt nach ärztlicher Bescheinigung der eine Eigentumswohnung incl. Grundstücksan- oder Mutterpass erwartet wird. teil oder Erbbaurecht in einem notariellen Vertrag zum Festpreis erwerben. 2
3. Einkommensgrenze 4. Anrechenbares Einkommen Eine Förderung ist nur dann möglich, wenn das Aus allen Einkünften, die der Haushalt erzielt, ist anrechenbare Haushaltseinkommen die allge- das anrechenbare Einkommen für jeden Haus- meine Einkommensgrenze der sozialen Wohn- haltsangehörigen getrennt – nach folgendem raumförderung nicht überschreitet. Die Höhe der Schema - zu berechnen: allgemeinen Einkommensgrenze der sozialen Wohnraumförderung errechnet sich aus der An- Gesamteinkommen (s. 4.1) zahl der zum Haushalt gehörenden Personen. − Werbungskosten / Pauschalbeträge (s. 4.2) Zu beachten ist, dass sich die Einkommens- − Frei- und Abzugsbeträge (s. 4.3) grenze nicht auf das Brutto- oder Nettoeinkom- = anrechenbares Einkommen men bezieht. Vielmehr ist von einem anrechenba- ren Haushaltseinkommen auszugehen, welches Liegt die Summe aller anrechenbaren Einkünfte zu berechnen ist. unter der Einkommensgrenze, ist eine Förderung mit den unter Punkt 5 aufgeführten Darlehensbe- Wie das anrechenbare Haushaltseinkommen be- trägen möglich. rechnet wird, ist unter Punkt 4 ff. näher erläutert. Einkommensgrenze 4.1 Berechnung des Haushaltseinkommens Alleinstehende 19.350 € Zum Haushaltseinkommen rechnen u.a. folgende 2 Personenhaushalt 23.310 € Einkünfte: 3 Personenhaushalt 28.670 € steuerpflichtige Einkünfte aus nichtselbständi- ger Tätigkeit (Ausbildungsvergütung eines 4 Personenhaushalt 34.030 € haushaltsangehörigen Kindes ist in der Regel 5 Personenhaushalt 39.390 € nicht anrechenbar) je weitere Person. 5.360 € positive Einkünfte aus selbständiger Tätigkeit oder Gewerbebetrieb zzgl. je Kind * 700 € Einnahmen aus geringfügiger Beschäftigung Unterhaltsleistungen, Unterhaltsvorschuss * Berücksichtigt werden Kinder, die einen Anspruch auf Kin- dergeld haben (s. 2.). Der Zuschlag wird auch für Kinder ge- Renten währt, deren Geburt erwartet wird. Arbeitslosengeld I Grundlage für die Berechnung sind die Einkünfte, die im letzten Kalenderjahr vor Antragstellung er- zielt wurden, sofern sich keine Änderungen erge- ben haben. Es wird damit unterstellt, dass in der Zukunft das gleiche Einkommen erwartet wird. Verändert sich das Einkommen mit Sicherheit in den nächsten zwölf Monaten ab Antragstellung (z.B. Arbeitsaufnahme nach Beendigung einer El- ternzeit, Beendigung eines Arbeitsverhältnisses wegen Geburt eines Kindes), ist diese Verände- rung zu berücksichtigen, wenn sie nicht nur vor- übergehend ist. Ebenso sind Veränderungen anzurechnen, die in den letzten zwölf Monaten vor Antragstellung ein- getreten sind (z.B. Gehaltserhöhung). Diese Ver- änderungen sind auf zwölf Monate hochzurech- nen, damit das zukünftige Jahreseinkommen wirklichkeitsnah ermittelt werden kann. 3
4.2 Werbungskosten / Pauschalbeträge 4.3 Frei - und Abzugsbeträge Von den Jahreseinkünften können Werbungskos- Zusätzlich können besondere Frei- und Abzugsbe- ten für Einkünfte aus nicht selbständiger Tätigkeit träge berücksichtigt werden. in Höhe der steuerlichen Pauschalbeträge abgezo- gen werden. Sind die Werbungskosten jedoch 4.000 € für Zweipersonenhaushalte oder für dauerhaft höher, kann der höhere Betrag berück- junge Ehepaare und eingetragene Le- sichtigt werden. benspartnerschaften, bei denen keiner der Ehegatten bzw. Lebenspartner das 40. Die Zahlung von Steuern, Kranken- und Renten- Lebensjahr vollendet hat, bis zum Ablauf versicherungsbeiträgen wird durch pauschale Ab- des 5. Kalenderjahres nach dem Jahr der zugsbeträge berücksichtigt. Eheschließung bzw. Eintragung der Le- benspartnerschaft 1.000 € Werbungskostenpauschale zzgl. erhöhte Werbungskosten (soweit € Kinderbetreuungskosten je Kind vorhanden) bei steuerpflichtigen Einkünf- 2/3 der Aufwendungen, maximal 4.000 € ten aus nichtselbständiger Tätigkeit € Aufwendungen für gesetzliche Unter- 1.000 € Werbungskostenpauschale haltsverpflichtungen bis zur Höhe des für pauschal versteuerten Arbeitslohn im Unterhaltstitel, Bescheid oder in einer (geringfügige Beschäftigung) notariellen Unterhaltsvereinbarung fest- gestellten Betrages 102 € Werbungskostenpauschale bei Einnahmen aus Renten, € Tatsächliche Aufwendungen für gesetzli- Versorgungsbezügen, Unterhalt oder Ar- che Unterhaltsverpflichtungen für ei- beitslosengeld I nen nicht zum Haushalt rechnenden früheren oder dauernd getrenntlebenden 12 % Abzug vom steuerpflichtigen Einkom- Ehe- oder Lebenspartner (bis zu 8.000 € men, wenn Steuern tatsächlich entrich- maximal) tet werden € Aufwendungen für gesetzliche Unter- 10 % Abzug, wenn Beiträge zur Krankenver- haltsverpflichtungen für eine haushalts- sicherung entrichtet werden angehörige Person, die auswärts unter- gebracht ist oder eine sonstige nicht zum Haushalt gehörende Person 12 % Abzug, wenn Beiträge zur Rentenversi- (Berücksichtigung in tatsächlicher Höhe - cherung entrichtet werden bis zu 4.000 € maximal) Bei Schwerbehinderung und/oder Pflegebedürftigk.: 5.830 € Pflegegrad 5 oder Pflegegrad 4 und gleichzeitig Schwerbehinderung von min- destens 80 GdB 4.500 € Pflegegrad 4 oder Schwerbeh. mit 100 GdB oder Schwerbeh. mind. 80 GdB und gleichzeitig Pflegegrad 2 oder 3 2.100 € Pflegegrad 2 oder 3 und Schwerbeh. mit 50 – 79 GdB oder Pflegegrad 1 und Schwerbeh. mit 80 – 99 GdB 1.330 € Pflegegrad 3 oder Schwerbehinderung mit 80 – 99 GdB oder Pflegegrad 1 und Schwerbeh. mit 50 – 79 GdB 665 € Pflegegrad 2 oder Schwerbehinderung von 50 – 79 GdB 330 € Pflegegrad 1 4
5. Darlehensbeträge und Konditionen 6. Lastenberechnung Darlehensbeträge Eine Förderung setzt voraus, dass die wirtschaftli- che Existenzgrundlage des Haushaltes nicht ge- Grundbetrag (in Bielefeld) 128.000 € fährdet wird. Kinderbonus je Kind mit Kinder- Nach Abzug aller laufenden Kosten für das För- geldanspruch 17.500 € derobjekt (Zinsen, Tilgung, Verwaltungskostenbei- träge, ggf. Erbpachtzinsen und Bewirtschaftungs- Bonus für schwerbehinderten kosten) und ggf. weiterer Zahlungsverpflichtungen, Haushaltsangehörigen, sofern 17.500 € wie Ratenkredite oder Unterhaltszahlungen, soll im nicht bereits als Kind berücksichtigt Monat ein bestimmter Geldbetrag (Mindestrückbe- halt) für den Lebensunterhalt verbleiben. Darlehen für Barrierefreiheit * 10.000 € Die Höhe des Mindestrückbehaltes richtet sich Zusatzdarlehen nach der Anzahl, der zum Haushalt gehörenden Personen. Darlehen für standortbedingte bis maximal Mehrkosten i.H.v. 75 % des för- 20.000 € Mindestrückbehalt monatlich derfähigen Anteils** Alleinstehende 825 € Zusatzdarlehen für Bauen mit bis maximal Holz (0,80 € je KG Holz) 2 Personenhaushalt 1.060 € 15.000 € Das Holz muss fest verankert sein, aus nachhaltigen Quellen 3 Personenhaushalt 1.330 € stammen und nach PEFC oder FSC zertifiziert sein (Holzfußbö- 4 Personenhaushalt 1.600 € den, Möbel und Dachstühle wer- den nicht gefördert) 5 Personenhaushalt 1.870 € je weitere Person 270 € * Nähere Auskünfte zu den Voraussetzungen erteilt die Be- willigungsbehörde. Bei der Berechnung des zur Verfügung stehenden ** Das Darlehen dient dazu Mehrkosten aufzufangen, um ein Grundstück nutzbar zu machen, z.B. Abrisskosten für Nettoeinkommens werden Kindergeld, Kinderzu- vorhandenen Gebäudebestand. Die Mehrkosten dürfen in schlag und ggf. Lastenzuschuss nach dem Wohn- dem Fall zusammen mit dem Erwerbspreis des Grundstü- geldgesetz als Einkommen angerechnet. ckes den Bodenrichtwert nicht überschreiten. Zahlungen von Verwandten, die nicht auf einer Auf alle genannten Darlehensbeträge kann auf dauerhaften Rechtspflicht beruhen und Zahlungen, Antrag ein Tilgungsnachlass gewährt werden. die nur vorübergehend bezogen werden (z.B. El- Bei einem Förderdarlehen von z.B. 163.000 € terngeld, Arbeitslosengeld), bleiben unberücksich- müssen nur 150.775 € zurückgezahlt werden, tigt. ein Betrag in Höhe von 12.225 € würde in dem Die Bewirtschaftungskosten für das Förderobjekt Fall als Tilgungsnachlass die Darlehensschuld werden mit vorgegebenen Pauschalbeträgen be- reduzieren. rechnet. Darlehenskonditionen Die jährlichen Betriebskosten betragen grundsätzlich je nach Baujahr bis 1983 31,00 €/m² Wohnfläche Tilgungsnachlass grundsätzlich 7,5 % 1984 bis 2013 26,20 €/m² Wohnfläche Tilgungsnachlas bei Zusatzdarle- 50 % ab 2014 22,00 €/m² Wohnfläche hen für standortbedingte Mehrauf- wendungen u. Bauen mit Holz Die jährlichen Instandhaltungskosten betra- gen je nach Baujahr: bis 1989 14,92 €/m² Wohnfläche Zinssatz für 25 Jahre 0,5 % 1990 bis 1999 11,68 €/m² Wohnfläche ab 2000 9,20 €/m² Wohnfläche Zinssatz nach 25 Jahren max. 2% über dem dann gültigen Basiszins Für eine Garage sind zusätzlich Instandhal- tungskosten in Höhe von 88,23 €/Jahr an- lfd. Verwaltungskosten 0,5 % zusetzen. Auszahlung 100 % Kosten für die Verwaltung einer Eigentums- wohnung werden pauschal mit 356,78 €/Jahr 1% berücksichtigt. Tilgung bei Neubau Tilgung bei Altbau 2% 5
7. Hinweise für Bauherren 8. Hinweise für Ersterwerber Antragstellung Antragstellung Sobald alle benötigten Unterlagen (siehe 11.) vor- Sobald alle benötigten Unterlagen (siehe 11.) vor- liegen, kann der Antrag auf Landesdarlehen bei liegen, kann der Antrag auf Landesdarlehen bei der Bewilligungsbehörde gestellt werden. der Bewilligungsbehörde gestellt werden. Wichtig ist, dass der Förderantrag vor Bezug des Objek- Wichtig ist, dass zu diesem Zeitpunkt der Baube- tes zu stellen ist, da eine Förderung sonst nicht ginn noch nicht erfolgt sein darf, da eine Förde- möglich ist. rung sonst nicht möglich ist. Vertragsabschluss Baubeginn Die notarielle Beurkundung des Kaufvertrages Der Baubeginn darf erst nach Erteilung der För- darf erst nach Erteilung der Förderzusage erfol- derzusage erfolgen. gen. Ausnahme hiervon ist das folgende vertrag- lich vereinbarte Rücktrittsrecht: Vertragsabschluss Rücktrittsrecht (Ziffer 5.7.3 WFB) Lieferungs- und Leistungsverträge dürfen erst "Der/Die Ersterwerber/in kann von diesem Ver- nach Erteilung der Förderzusage abgeschlossen trag zurücktreten, wenn die für die Finanzierung werden. Ausnahme hiervon ist das folgende ver- vorgesehenen Wohnungsbaumittel nicht inner- traglich vereinbarte Rücktrittsrecht: halb einer Frist bis zu 2 Jahren ab Vertragsab- schluss bewilligt werden. Für diesen Fall wird ver- einbart, dass Rücktrittsrecht (Ziffer 1.4.1 WFB) a) Bauherr/in und Ersterwerber/in einander die "Der/Die Bauherr/in kann von diesem Vertrag zu- gewährten Leistungen zurück zu gewähren rücktreten, wenn die für die Finanzierung vorge- haben (§ 346 BGB), hierbei sind Selbsthilfe- sehenen Wohnungsbaumittel nicht innerhalb ei- leistungen des Ersterwerbers/der Ersterwer- ner Frist bis zu 2 Jahren ab Vertragsabschluss berin mit dem Wert einer gleichwertigen Un- bewilligt werden. Im Falle des Rücktritts entste- ternehmerleistung anzusetzen, hen dem Bauherren/der Bauherrin - außer Kosten b) der/die Bauherr/in die durch den Abschluss für Planung, Bodenuntersuchung, Herrichten des des Kaufvertrages und seine Rückabwicklung Grundstücks und Grunderwerb - keine Kosten." entstehenden Kosten, insbesondere Gerichts- und Notarkosten, Steuern und Finanzierungs- kosten (z. B. Zinsen für Fremdmittel einschl. Kostenobergrenze Bereitstellung- und Zwischenfinanzierungszin- Die Gesamtkosten der Baumaßnahme dürfen sen, Vorfälligkeitsentschädigungen, Disagien) nicht die Kosten überschreiten, die in Bielefeld als zu tragen oder dem/der Ersterwerber/in zu er- angemessen gelten. Hierbei werden vergleich- statten hat, soweit sie von diesem/dieser ge- bare Objekte zugrunde gelegt. tragen worden sind, und Auskünfte hierzu erteilt die Bewilligungsbehörde. c) dem/der Ersterwerber/in keine weiteren Las- ten außer einem angemessenen Nutzungsent- gelt einschließlich Betriebskosten, Kosten der Darlehensauszahlung Schönheitsreparaturen bei Auszug und Erstat- Die Darlehen werden in drei Raten ausgezahlt: tung der Kosten der Durchführung von Son- derwünschen, soweit diese nicht eine Verbes- 40 % bei Baubeginn serung des Gebrauchswertes bedeuten, ver- 40 % nach Fertigstellung des Rohbaus bleiben." Kostenobergrenze 20 % bei Bezugsfertigkeit (inkl. der Außenanlagen) Die Kosten des Kaufpreises einschließlich der Nebenkosten dürfen nicht die Kosten überschrei- ten, die in Bielefeld als angemessen gelten. Hier- bei werden vergleichbare Objekte zugrunde ge- legt. Auskünfte hierzu erteilt die Bewilligungsbehörde. Darlehensauszahlung Die Auszahlung der Darlehen erfolgt in einer Summe frühestens nach Abschluss des Kaufver- trages und nach Bezugsfertigkeit des Objektes. 6
9. Hinweise zur Altbauförderung Eigenschaften des Förderobjektes: Darlehensauszahlung Altbauförderung: Die Auszahlung der Darlehen erfolgt in einer Summe frühestens u.a. nach Lastenübergang Ein Eigenheim mit ein bis zwei Wohneinheiten und Eintragung der Grundschuld. oder eine Eigentumswohnung in Gebäuden mit nicht mehr als 4 Vollgeschossen, das bzw. die bereits bewohnt war. Die Wohnung oder das Haus muss in einem bezugsfähigen Zustand sein. Renovierungen oder Modernisiserungen sind aber möglich bzw. ggf. auch förderfähig. Antragstellung: Sobald alle benötigten Unterlagen (siehe 11.) vor- liegen, kann der Antrag auf Landesdarlehen bei der Bewilligungsbehörde gestellt werden. Vertragsabschluss: Der Förderantrag ist vor der notariellen Beurkun- dung des Kaufvertrages zu stellen. Enthält der Kaufvertrag jedoch ein Rücktrittsrecht (Wortlaut siehe 8.), so ist der Antrag spätestens vor Bezug des Förderobjektes zu stellen. Kostenobergrenze: Die Kosten des Kaufpreises einschließlich der Nebenkosten dürfen nicht die Kosten überschrei- ten, die in Bielefeld als angemessen gelten. Hier- bei werden vergleichbare Objekte zugrunde ge- legt. Auskünfte hierzu erteilt die Bewilligungsbehörde. Kauf unter Verwandten: Die Förderung im Zusammenhang mit einer Er- bauseinandersetzung unter Verwandten ist aus- geschlossen. Nutzung des Objektes: Eine Förderung ist nur dann möglich, wenn das Objekt zur Nutzung frei ist oder wird, d.h., wenn das Objekt noch vermietet ist, kann keine Förder- zusage erteilt werden. 7
10. Weitere Hinweise für alle Antragsteller Eigenleistung: Weitere Fördervoraussetzungen: Die Eigenleistung muss mindestens 15 % der Ge- Neben den aufgeführten Fördervoraussetzungen samtkosten betragen. gibt es weitere (u.a. Planung, Ausstattung, techni- sche Anforderungen), die erfüllt sein müssen, da- Die Hälfte dieser Mindesteigenleistung muss aus mit eine Förderung möglich ist. eigenen Geldmitteln erbracht werden. Sollten die 15 % nicht erreicht werden, können auf Antrag 15 % der Förderdarlehen als Ersatz Vor Erteilung einer Förderzusage wird eine Boni- der Eigenleistung berücksichtigt werden. Dadurch tätsauskunft der Schutzgemeinschaft für allg. Kre- kann die erforderliche Eigenleistung und damit ditsicherung (Schufa) von allen Antragstellern be- auch das einzusetzende Eigenkapital entspre- nötigt. chend reduziert werden. Die Bonitätsauskunft muss zum Zeitpunkt der Er- teilung der Förderzusage aktuell sein und ist erst nach Aufforderung der Bewilligungsbehörde ein- Selbsthilfeleistungen: zuholen. Selbsthilfeleistungen („Muskelhypothek“) können bei der Finanzierung berücksichtigt werden. Die Förderung ist unter Umständen ausgeschlos- Eine geleistete Arbeitsstunde wird mit 25 € aner- sen, wenn kannt. Ab einer Selbsthilfeleistung von 15.000 € werden unentgeltliche Helfer benötigt. • bereits Wohneigentum in ausreichender Größe vorhanden ist oder Beim Ersterwerb ist zu beachten, dass nur Selbst- hilfeleistungen in geringem Umfang (z.B. Malerar- • erhebliches Vermögen zur Verfügung beiten, Fußbodenoberbelag, Gestaltung der Gar- steht, mit dessen Einsatz auch ohne tenanlage) vor Bewilligung der Wohnungsbaumit- öffentliche Mittel ein Objekt problemlos fi- tel möglich sind. Eigenleistungen in größerem nanzierbar wäre. Umfang (z.B. Heizung und Sanitär) dürfen erst nach Bewilligung der Wohnungsbaumittel durch- geführt werden. Wichtiger Hinweis: Auch wenn alle Fördervoraussetzungen erfüllt sind, darf eine Förderzusage nur erteilt werden, Zinsfestschreibung: wenn das Land NRW ein entsprechendes Förder- Werden für die Gesamtfinanzierung neben den kontingent zur Verfügung stellt. Unter Umständen Landesdarlehen weitere Kredite benötigt, muss ergeben sich kurzfristige Wartezeiten. der Zinssatz mindestens für die Dauer von 10 Jahren gleichbleibend sein. Bei einem Zinssatz von nicht mehr als 4 % muss die Tilgung mindes- Sondertilgung tens 2 % betragen. Sondertilgungen sind grundsätzlich in allen För- dermodellen möglich. Grundstücksgröße und Wohnfläche: Die Förderung ist unabhängig von der Grund- Ergänzungsdarlehen stücksgröße und der Wohnfläche. Wohn- und Schlafräume dürfen bei Neubauten jedoch nicht Sollten zur Deckung der Gesamtkosten neben kleiner als 10 Quadratmeter sein. den beantragten Landesmitteln weitere Fremdmit- tel in Höhe von mindestens 2.000 € bis maximal 50.000 € erforderlich sein, kann dieser Betrag zu- Verwaltungsgebühren: sätzlich bei der NRW.BANK als Darlehen bean- tragt werden. Für die Bearbeitung des Antrages wird eine Ver- waltungsgebühr erhoben. Der Zinssatz beträgt 1,62 % (inkl. Verwaltungs- kostenbeitrag), die Tilgung beträgt 2 %. Die Gebühren betragen 1 % der beantragten För- dermittel – bei vorhandenen Objekten mindestens Es dürfen im Grundbuch keine weiteren Fremd- 850 € und bei Neubauten mindestens 1.200 €. mittel eingetragen sein. 8
11. Erforderliche Unterlagen bei Antragstellung (B = Bauherr; E = Ersterwerb; A = Altbau B E A Allgemeine Unterlagen B E A Allgemeine Unterlagen (Fortsetzung) Einkommenserklärungen mit Angaben zu den Haus- x x x Antragsformular (Vordruck*) x x x haltsangehörigen und den jeweiligen Einkunftsarten (Vordrucke*) Grundstückskaufvertrag bzw. Erbbaurechtsvertrag Kopie des Arbeitsvertrages bei Befristungen und bei x (Entwurf oder ggf. notariell beurkundet) x x x Antragstellung während der Probezeit Einkommensbelege der letzten 12 Monate vor Antrag- detaillierte Aufstellung der Gesamtkosten des För- x x x x stellung in Kopie (z.B. Verdienstabrechnungen, Renten- derobjektes (Vordruck**) bescheid u.ä.) ggf. Erklärung zu den Einkünften während und nach Ggf. Kopie des Werkvertrages mit Bau- und Leis- x x x x der Elternzeit (Vordruck**) und Kopie des Elterngeldbe- tungsbeschreibung scheides Steuerbescheid des Vorjahres bzw. der aktuellste Steu- Kostenvoranschlag der Stadtwerke über x x x x erbescheid (bei Selbstständigen Kopien der letzten drei Strom-, Gas- und Wasseranschlusskosten Jahre) bei Selbstständigen Einkommensprognose für das lau- x Kaufvertrag im Entwurf x x x fende Kalenderjahr Kaufvertrag im Entwurf oder notariell abgeschlossen Selbstauskünfte für alle Haushaltsangehörigen x mit Rücktrittsrecht zusammen mit Bau- und Leis- x x x mit Nachweisen zu den Einkünften und Zahlungsver- tungsbeschreibung pflichtungen (Vordruck*) aktuelle Abzeichnung der Flurkarte (ggf. erst nach Tei- x x x Teilungserklärung bei Eigentumswohnungen x x x lung und Neuvermessung) Hypothekendarlehen (Angebot oder Kopie Darle- Vollmacht für den Bevollmächtigten / Beauftragten so- x x x hensvertrag) x x x weit vorhanden Eigenkapital: Erklärung (Vordruck**) mit entspre- x x x chenden Nachweisen, z.B. Kopie von Kontoauszü- x Fotos vom Förderobjekt (Innen- und Außenaufnahmen) gen oder Bankbestätigung Bei Eigentumswohnungen Nachweis über die Höhe der Ggf. Aufstellung über die Selbsthilfeleistungen (Vor- gesamten Rücklage und Bestätigung der Hausverwal- x x x druck*) x tung, dass die Wohnanlage ordnungsgemäß Instand gehalten oder modernisiert wurde. aktuelle Meldebestätigung für alle Haushaltsangehö- x x x rigen in 2-facher Ausfertigung (bei ausländischer Staatsangehörigkeit mit Nachweis Aufenthaltsstatus) Schwerbehinderung: ggf. Kopie des Ausweises; bei Pflegebedürftigkeit Nachweis des Pflegegrades mit B E A Technische Unterlagen x x x Höhe der Pflegegeldzahlung Lageplan und Bauzeichnungen mit Baugenehmigungs- x x x stempel 2-fach Schwangerschaft: ärztliche Bescheinigung oder Ko- x x x pie des Mutterpasses mit einmaliger Vorlage des Ori- oder ginals x x x Lageplan und Bauzeichnungen 2-fach mit Bescheid über die Genehmigungsfreistellung sowie Übereinstim- x x x Kopie der Heiratsurkunde (bei jungen Ehepaaren) mungserklärung (Vordruck**) Schulbescheinigung / Studienbescheinigung für Kin- x x x x x x Wohnflächenberechnung 2-fach der im Alter ab 16 Jahren Bescheid über die Gewährung von Kindergeldzah- x x x lungen mit aktuellem Kontoauszug für volljährige Kin- x x Berechnung des umbauten Raumes 2-fach der * Antragsvordrucke finden Sie im Internet www.nrwbank.de. ** Diese Vordrucke sind bei der Bewilligungsbehörde erhältlich. 9
12. Berechnungsbeispiel Anhand der folgenden Berechnungen soll die Da aber 15 % der Förderdarlehen (hier 24.450 €) Förderung näher erläutert werden. Als Beispiel als Ersatz berücksichtigt werden dürfen, müssen dient folgender Sachverhalt: nur noch 53.550 € Eigenleistungen erbracht wer- Familie mit zwei minderjährigen Kindern. den, die Hälfte davon (26.775 €) als Eigenkapital. Beide Antragsteller sind jünger als 40 Jahre, be- Mit 35.000 € Ersparnissen ist die Eigenkapitals- rufstätig und haben vor vier Jahren geheiratet. Quote erfüllt. Zusammen mit der Selbsthilfe von Eine Person zahlt Lohnsteuer sowie Beiträge zur 20.000 € reicht die Eigenleistung aus: gesetzlichen Kranken - und Rentenversicherung, die andere Person hat eine 450 € - Tätigkeit. Es Gesamtkosten 520.000 € sind 35.000 € Ersparnisse vorhanden. Geplant ist der Neubau eines Eigenheimes mit eigene Geldmittel 35.000,00 € einer Wohnfläche von 145 qm. Die Gesamtkos- Selbsthilfeleistung 20.000,00 € ten betragen 520.000 €. Eigenkapitalersatz (15 % der Förder- 24.450 € darlehen) hilfsweise anrechenbar 1. Anrechenbares Einkommen Summe der Eigenleistung 79.450 € Mindestbetrag von 78.000 € erreicht Einkommen 1. Person 2. Person Einkommen (steuerpflichtig) 54.000 € 5. Lastenberechnung Einkommen (geringfügig) 5.400 € Zins / Finanzierung Darlehen Aufwand - Werbungskosten 1.000 € 1.000 € Tilgung Hypothek Bank 302.000 € 1,4% / 2% 10.268,00 € Zwischensumme 53.000 € 4.400 € Förderdarlehen 150.775 € 1%/1% 3.015,50 € - 34 % Pauschale 18.020 € 0€ Tilgungsnach- 12.225 € 0% 0€ Summe 34.980 € 4.400 € lass Eigenkapital 35.000 € Gesamteinkommen 39.380 € Selbsthilfeleis- 20.000 € Freibetrag: junge Ehepaare - 4.000 € tung Gesamt 520.000 € 13.283,50 € anrechenbares Einkommen 35.380 € Betriebskosten (145 m² x 22,00 €) 3.190,00 € Instandhaltung (145 m² x 9,20 €) 1.334,00 € 2. Einkommensgrenze Warmbelastung im Jahr 17.807,50 € Einkommensgrenzen Warmbelastung im Monat 1.483,96 € 4 Personen – Haushalt 34.030 € zzgl. für zwei Kinder 1.400 € 6. Verfügbares Einkommen Einkommensgrenzen 35.430 € Nettoeinkommen 1. Person 2. Person Das anrechenbare Einkommen beträgt 35.380 € mtl. Nettoeinkommen 2.800 € 450 € und liegt damit unter der Einkommensgrenze. Gesamtnettoeinkommen 3.250,00 € 3. Ermittlung der Darlehensbeträge + Kindergeld für 2 Kinder 438,00 € zur Verfügung stehend 3.688,00 € Darlehensbeträge Grundbetrag (Bielefeld) 128.000 € - Warmbelastung 1.483,96 € Kinderbonus 35.000 € verbleibendes Einkommen 2.204,04 € Gesamtbetrag 163.000 € Das verbleibende Einkommen beträgt 2.204,04 € und liegt damit über dem Mindestrückbehalt für einen 4-Personen-Haushalt von 1.600,00 €. 4. Notwendige Eigenleistung Somit erscheint die Belastung tragbar, wenn Es sind mindestens 78.000 € Eigenleistungen er- keine weiteren Zahlungsverpflichtungen (z.B. forderlich (15 % der Gesamtkosten), davon die Ratenkredite, Leasingraten) bestehen, die zur Hälfte als Eigenkapital (39.000 €). Zur Verfügung Unterschreitung des Mindestrückbehaltes führen stehen nur 35.000 €. könnten. 10
13. Kontakt 14. Notizen Stadt Bielefeld Bauamt Wohnungsbauförderung August-Bebel-Str. 92 33602 Bielefeld Technisches Rathaus | Eingang Viktoriastr. Frau Pahl 0521 / 51-3922 Frau Moritz 0521 / 51-6547 Frau Berger 0521 / 51-3399 Sprechzeiten Nur nach Vereinbarung Informationen im Internet: www.bielefeld.de Stadt.Service Wohnen Wohnungsbauförderung www.nrwbank.de IMPRESSUM Herausgegeben von: Verantwortlich für den Inhalt: Reinhold Beck Titelfoto: BGW Stand 05/2021 11
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