Nissan Le Mans VIP Competition

Die Seite wird erstellt Santiago-Stefan Popp
 
WEITER LESEN
Regeln des Gewinnspiels

                          „Nissan Le Mans VIP Competition“
Artikel I: Organisation

Die Gesellschaft Nissan Europe SAS, vereinfachte Aktiengesellschaft französischen Rechts mit einem
Grundkapital von 1.626.370.000 Euro, eingetragen im Handels- und Gesellschaftsregister von
Versailles unter der Nummer B 443 089 990 , mit Geschäftssitz unter der Adresse PA du Pas du Lac -
2, Avenue du Vieil Etang - 78180 Montigny le Bretonneux - Frankreich (nachstehend die
„organisierende Gesellschaft“), organisiert im Zeitraum vom 17. Mai 2011 bis zum 1. Juni 2011, 23:59
Uhr (dreiundzwanzig Uhr und neunundfünfzig Minuten) französischer Zeit ein kostenloses Gewinnspiel
ohne Kaufverpflichtung (nachstehend das „Gewinnspiel“) mit der Bezeichnung „Nissan Le Mans VIP
Competition“.

Die „organisierende Gesellschaft“ behält sich das Recht vor, das Gewinnspiel um eine Dauer von
30 Tagen zu verlängern oder zu verkürzen.

Das Gewinnspiel findet ausschließlich im Internet statt. Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass
die Website Facebook weder Organisator noch Sponsor des Gewinnspiels ist. Die Kommunikation
zum Gewinnspiel findet ausschließlich über Facebook-Fanseiten statt, die mit Nissan Sports Cars
vernetzt sind.

Artikel II: Teilnahme

Die Anmeldung zum Gewinnspiel setzt die vorbehaltlose Annahme und die Einhaltung der
Bestimmungen der vorliegenden Regeln voraus. Diese Bestimmungen sind bei der Anmeldung und
während der gesamten Dauer des Gewinnspiels jederzeit auf der Website mit der Adresse
https://www.facebook.com/#!/pages/Nissan-Sports-Cars-Official/183529328350442 einsehbar.

       2.1 – Bedingungen für die Anmeldung zum Gewinnspiel

An dem Gewinnspiel teilnehmen können alle natürlichen volljährigen Personen mit Wohnsitz in
Frankreich (einschließlich Korsika), Deutschland und Großbritannien, die über einen Internetanschluss
und eine gültige E-Mail-Adresse verfügen. Ausnahmen sind:
     Angestellte, (ständige oder gelegentliche) Mitarbeiter sowie Vorstandsmitglieder der
        organisierenden Gesellschaft
     alle Personen, die direkt oder indirekt an der Organisation des Gewinnspiels beteiligt waren
     Angestellte, (ständige oder gelegentliche) Mitarbeiter sowie Vertreter der im Rahmen des
        Gewinnspiels auftretenden Gerichtsvollzieherkanzlei
     Familienmitglieder (in auf- oder absteigender Linie oder Seitenlinie) und (verheiratete oder in
        anerkannter oder nicht anerkannter Lebensgemeinschaft lebende) Lebensgefährten der
        vorstehend genannten Personenkategorien.

Die Gewinner müssen vor der Entgegennahme ihres Preises einen Altersnachweis vorlegen
(vollendetes 18. Lebensjahr zum Zeitpunkt der Teilnahme am Gewinnspiel).

Jede Person darf nur ein Mal spielen.
Die Teilnahme ist strikt namensbezogen, und der Teilnehmer kann in keinem Fall unter mehreren
Pseudonymen oder für andere Teilnehmer teilnehmen.
Er darf den Fragebogen nur ein Mal ausfüllen und an der Auslosung ebenfalls nur ein Mal teilnehmen.
Sollte er versuchen, ein zweites Mal teilzunehmen, wird folgende Fehlermeldung angezeigt: „Sie
haben bereits am Spiel teilgenommen.“
Eine Bestätigung des Registrierungsformulars am Ende des Fragebogens bestätigt die Teilnahme an
der Auslosung.
Alle unvollständigen, fehlerhaften oder unlesbaren Formulare sowie alle nach Ablauf der
Teilnahmefrist oder in einer anderen als der vorgesehenen Form eingesendeten Formulare sind
ungültig.
Die Teilnahme am Gewinnspiel erfolgt ausschließlich in elektronischer Form über das hierzu
vorgesehene Formular und die ebenfalls hierzu vorgesehenen Websites. Alle Anmeldungen per
Telefon, Fax, Brief oder E-Mail können nicht berücksichtigt werden.
Jeder Teilnehmer wird als eine einzige natürliche Person betrachtet: Die Verwendung verschiedener
elektronischer Adressen für ein und denselben Teilnehmer gilt als Betrugsversuch und wird mit dem
endgültigen Ausschluss des Teilnehmers geahndet.

Insbesondere ist es einem Teilnehmer strikt untersagt, von einem für eine andere Person eröffneten
Teilnehmerkonto aus teilzunehmen. Für jede teilnehmende natürliche Person darf nur ein einziges
Teilnehmerkonto eröffnet werden.

        2.2 - Gültigkeit der Teilnahme

Die vom Teilnehmer vorgelegten Informationen und Kontaktdaten müssen gültig und richtig sein.
Andernfalls wird der Teilnehmer vom Gewinnspiel ausgeschlossen und verliert gegebenenfalls seinen
Status als Gewinner.

Es ist strikt untersagt, die für das Gewinnspiel bereitgestellten Instrumente durch irgendwelche
Verfahren tatsächlich oder versuchsweise zu verändern, um insbesondere die Ergebnisse zu
verändern oder durch automatisierte oder unlautere Mittel die Gültigkeit der Auslosung oder die
Benennung eines Gewinners zu beeinflussen. Sollte sich herausstellen, dass für die Auslosung oder
Auswahl eines Teilnehmers oder Kandidaten oder für seinen scheinbaren Gewinn gegen die Regeln
verstoßen wurde, indem auf betrügerische Mittel wie beispielsweise eine automatisierte Suche oder
die Verwendung eines Algorithmus oder auf andere als die sich aus dem von der organisierenden
Gesellschaft auf der Website des Gewinnspiels beschriebenen Verfahren oder aus den vorliegenden
Regeln ergebenden Mittel zurückgegriffen wurde, wird diesem Teilnehmer oder Kandidaten sein
Gewinn nicht ausgehändigt; er verbleibt dann im Besitz der organisierenden Gesellschaft. Dies gilt
unbeschadet etwaiger gerichtlicher Schritte, die durch die organisierende Gesellschaft oder durch
Dritte gegen den Teilnehmer eingeleitet werden.

Artikel III: Modalitäten

        3.1 – Das Prinzip des Gewinnspiels

Das Spiel ist nach dem Prinzip des „Multiple Choice“ konzipiert, bei dem die Fans nach dem Namen
des Gewinners der GT Academy 2008 gefragt werden.
Drei Antworten werden angeboten, von denen der Teilnehmer eine aussucht.
Am Ende dieser Etappe gibt es zwei Lösungen:
    a) Nur wenn der Teilnehmer korrekt auf die Frage geantwortet hat, kann er 5 Freunde zum
        Mitspielen einladen und auf diese Weise eine (1) zusätzliche Chance bei der Auslosung
        erhalten.
    b) Wenn der Teilnehmer falsch auf die Frage geantwortet hat, kann er 5 Freunde zum Mitspielen
        einladen, erhält aber nur eine (1) einzige Chance bei der Auslosung.

Nach dieser Etappe muss ein Mini-Teilnahmeformular ausgefüllt werden, um die Teilnahme bei der
Auslosung zu bestätigen: Name, Vorname, E-Mail-Adresse, Geburtsdatum und Land müssen hier vom
Teilnehmer angegeben werden.
Nach Bestätigung des Anmeldungsformulars kann der Teilnehmer automatisch bei der Endauslosung
mitmachen, die es ihm ermöglicht, ein VIP Package für zwei Personen zu gewinnen, um beim 24-
Stunden-Rennen von Le Mans mit dabei zu sein.

Zur Teilnahme am Gewinnspiel:

Jeder Teilnehmer, der die in Artikel 2.1 genannten Teilnahmebedingungen erfüllt und am Gewinnspiel
teilnehmen möchte, muss:
      kostenlos ein Facebook-Konto erstellen oder sich mit seinem vorhandenen Facebook-Konto
        anmelden und sich dann auf die Seite von Nissan Sports Cars Official unter
        https://www.facebook.com/#!/pages/Nissan-Sports-Cars-Official/183529328350442 begeben

Jeder Teilnehmer muss außerdem:
    zwingend ein Kästchen ankreuzen, mit dem er bestätigt, die Regeln des Gewinnspiels
       gelesen und anerkannt zu haben.

Eine mögliche Teilnahme an der Auslosung wird nur dann in Betracht gezogen, wenn der Teilnehmer
das Anmeldeformular ausgefüllt und seine Teilnahme bestätigt hat.
Die Bestätigung der Formulare muss vor dem 2. Juni 2011 um 0:00 Uhr französischer Zeit erfolgen.
Nur die Inhaber der vor dem Ablauf dieser Frist bestätigten Formulare können an der Auslosung zur
Ermittlung der Gewinner teilnehmen.

       3.2 – Vom Teilnehmer versendete Einladungen zum Gewinnspiel

Der Teilnehmer kann auf Wunsch beschließen, einige seiner Freunde dazu einzuladen, sich für die
Teilnahme am Gewinnspiel anzumelden und/oder auf seiner Freundesliste aufgeführt zu werden. In
diesem Fall kann der Teilnehmer die Facebook-Funktionen verwenden.
Die Teilnahme am Gewinnspiel ist außerdem mit einer Veröffentlichung auf der Pinnwand eines jeden
Teilnehmers verbunden.

Artikel IV: Ermittlung der Gewinner

Der Gewinner wird bei der Auslosung ermittelt.

Die Auslosung wird nach Auslaufen des Teilnahmezeitraums am Spiel innerhalb von maximal 5 Tagen
von einem Gerichtsvollzieher ausgeführt, der über die vorliegenden Regeln verfügt.

Die Auslosung findet unter den Teilnehmern am Fragebogen statt, die das Teilnahmeformular korrekt
ausgefüllt haben.

Diese Auslosung beinhaltet ebenfalls eine Auswahl der stellvertretenden Gewinner für den Fall, dass
der erste Gewinner sich nicht meldet.

Artikel V: Gewinn

Der Gewinn dieses Gewinnspiels setzt sich aus den folgenden Preisen zusammen:

1 (ein) VIP-Package für den Gewinner und seinen Partner, um am 24-Stunden-Rennen von Le Mans
teilzunehmen, das am 11. und 12. Juni 2011 stattfinden wird, im ungefähren Wert von 2 800 € inkl.
Steuern für jede Person, also im Gesamtwert von 5 600 €.

Das VIP Package beinhaltet:
   - das Gold-Package von einem ungefähren Wert von jeweils 1 750 €
       (tausendsiebenhundertfünfzig Euro)
       • 2 Nächte auf einem überdachten Campingplatz auf dem Gelände des Signatech Teams
       • Dauerzugang zum VIP Signatech Gelände der Dunlop Kurve
       • Zugang zu Shuttle-Bussen über das ganze Wochenende, wenn Sie auf dem Paddock
           unterwegs sind
       • Falls gewünscht, sichere Parkmöglichkeit innerhalb des Signatech-Geländes im Parc des
           Expositions (Haupteingang)
       • Zugang zur Signatech-Privatunterkunft am Samstag (Frühstück, Mittag- und Abendessen)
           und am Sonntag (Frühstück und Mittagessen)
       • Freitag Abendessen im Auberge des Hunaudieres
       • Empfang der Fahrer am Freitagabend
       • Exklusive Einladung zur Nissan Vor-Rennen-Party im Le Mans Legend Cafe am
           Freitagabend
       • Paddock Pass (nur Paddock Zugang) und Zugang zum Restgelände
       • Führung durch die Stände
       • Treffen mit dem Signatech Team (Fahrer, Ingenieure, etc.)
       • Radio-Zugang zu den Signatech Teams und zu Kangaroo TV
       • Signatech Nissan Geschenk-Paket
   - Hin- und Rückflug nach Paris (in einem ungefähren Wert von jeweils 400 €)
   - Zugfahrt vom Flughafen zur Le Mans Rennbahn inklusive Empfang (in einem ungefähren
       Wert von jeweils 650 €)

Alle möglicherweise darüber hinaus anfallenden und hier nicht genannten Kosten gehen zu Lasten
des Gewinners und seines Begleiters. Zu diesen Kosten gehören insbesondere, aber nicht
ausschließlich, die persönlichen Kosten und Ausgaben sowie die Hin- und Rückfahrten zwischen den
Wohnorten der Preisempfänger und des Startflughafens.
Artikel VI: Überreichung der gewonnenen Preise

Der Gewinner wird von der organisierenden Gesellschaft per E-Mail oder Facebook-Nachricht
informiert. Die Modalitäten für die Versendung oder Bereitstellung des Preises werden in der Nachricht
genannt.

Die Nichtbeantwortung dieser E-Mail oder Facebook-Nachricht innerhalb von 72 (zweiundsiebzig)
Stunden nach ihrer Versendung gilt als Verzicht des Gewinners auf seinen Preis. Dieser Preis kann
dann nicht mehr eingefordert werden und wird einem neuen Gewinner zugesprochen.

Die Überreichung der Preise erfolgt nach der Prüfung, ob die Gewinner für den Gewinn des sie
betreffenden Preises in Frage kommen.

Der Preis kann nicht beanstandet, in Bargeld oder gegen irgendeinen anderen Gegenwert
eingetauscht werden. Das Datum der Veranstaltung, für das die Eintrittskarten den gewinnenden
Teilnehmern als Preis überreicht werden, kann in keinem Fall aufgrund der Unabkömmlichkeit eines
Gewinners verschoben werden.

Für den Fall höherer Gewalt behält sich die organisierende Gesellschaft das Recht vor, den
angekündigten Preis durch einen gleichwertigen Preis zu ersetzen. Die Gewinner erklären sich mit
jeder Überpüfung ihrer Identität, ihres Alters und ihrer Anschrift (Post- und E-Mail-Adresse)
einverstanden. Jede sich als falsch erweisende Angabe zur Identität und Adresse (Post- und/oder
E-Mail-Adresse) des oder der Gewinner führt zur Nichtigkeit seiner/ihrer Teilnahme am Gewinnspiel
und gegebenenfalls zur Rückerstattung der bereits überreichten Preise.

Artikel VII: Veröffentlichung der Gewinner und Einsatz der Gewinner zu Werbezwecken

Mit der Annahme ihres Preises gestatten die Gewinner der organisierenden Gesellschaft für eine
Dauer von bis zu 1 (einem) Jahr die Verwendung ihres Namens und Vornamens und ihres Wohnortes
in Zusammenhang mit diesem Gewinnspiel durchgeführten Werbemaßnahmen, ohne dass aus dieser
Verwendung irgendein Anspruch auf einen anderen Gegenwert als den gewonnenen Preis entsteht.
Sollte ein Gewinner nicht damit einverstanden sein, muss er dies innerhalb eines Monats nach
Bekanntgabe des Gewinns per Brief an die folgende Adresse kundtun: Coucours Nissan Le Mans VIP
Competition - Nissan Europe SAS - PA du Pas du Lac - 2, Avenue du Vieil Etang - 78180 Montigny le
Bretonneux - Frankreich.

Artikel VIII: Hinterlegung der Regeln

Die vorliegenden Regeln werden bei der Kanzlei der assoziierten Gerichtsvollzieher SELARL PETEY
– GUERIN – BOURGEAC, Huissiers de justice associés, 221 rue du faubourg Saint Honoré
75008 Paris - Frankreich, hinterlegt.
Die Regeln werden jeder Person kostenlos zugesendet, die die Zusendung vor Beendigung des
Gewinnspiels schriftlich per Brief an die folgende Adresse beantragt: Concours Nissan Le Mans VIP
Competition – Performics – 131, avenue Charles de Gaulle 92200 Neuilly sur Seine - Frankreich. Die
vollständigen Regeln können unter der folgenden Adresse auch online eingesehen werden:
https://www.facebook.com/#!/pages/Nissan-Sports-Cars-Official/183529328350442

Artikel IX: Änderung der Regeln

Die organisierende Gesellschaft kann die Regeln jederzeit durch einen Nachtrag ändern. Dieser
Nachtrag wird dann auf der Website des Gewinnspiels veröffentlicht und in der Kanzlei der
assoziierten Gerichtsvollzieher SELARL PETEY – GUERIN – BOURGEAC, Huissiers de justice
associés, 221 rue du faubourg Saint Honoré 75008 Paris - Frankreich, hinterlegt.
Er tritt ab seiner online erfolgenden Veröffentlichung in Kraft, und es wird davon ausgegangen, dass
ihn jeder Teilnehmer mit seiner Teilnahme am Gewinnspiel akzeptiert hat, und zwar ab dem Datum
des Inkrafttretens der Änderung. Jeder Teilnehmer, der nicht mit der bzw. den erfolgten Änderung(en)
einverstanden ist, muss seine Teilnahme am Gewinnspiel beenden.

Artikel X : Rückerstattung der Kosten für das Gewinnspiel

    1. Bedingungen der Rückerstattung:
Zur Rückerstattung der Kosten für die Teilnahme am Gewinnspiel und die Betrachtung der
       Regeln sowie der etwaigen Kosten für Porto und/oder Fotokopien genügt eine alle diese
       Kosten abdeckende Anfrage, die spätestens innerhalb von 30 Tagen nach Beendigung des
       Gewinnspiels (maßgeblich ist das Datum des Poststempels) an die Adresse des Gewinnspiels
       zu richten ist: Jeu-Concours Nissan Le Mans VIP Competition – Performics – 131, avenue
       Charles de Gaulle 92200 Neuilly sur Seine - Frankreich. In diesem Schreiben sind lesbar die
       folgenden Angaben zu machen: Name, Vorname, vollständige Postanschrift, Datum und
       Uhrzeit der Teilnahme. Dem Antrag auf Rückerstattung müssen ein RIB, RIP oder RICE
       (französische Teilnehmer) oder die Bankangaben IBAN und SWIFT BIC (deutsche, spanische
       oder italienische Teilnehmer) sowie eine Kopie der Rechnung des Internetanbieters des
       Teilnehmers beigefügt werden, aus der sowohl die genaue Art der Leistung des Anbieters und
       seine Preisberechnung (Flatrate, Pauschale usw.) als auch das vom Teilnehmer deutlich
       unterstrichene oder markierte Datum und die Uhrzeit der Teilnahme am Gewinnspiel
       hervorgehen.
       Angesichts der Tatsache, dass manche Internetanbieter den Internetnutzern zum derzeitigen
       Stand der Dienstleistungsangebote und der Technik einen kostenlosen oder pauschalen
       Internetzugang anbieten, wird ausdrücklich bestimmt, dass alle auf kostenloser oder
       pauschaler Basis (beispielsweise per Kabel, ADSL oder Standleitung) erfolgenden Zugriffe auf
       die Website keinen Anspruch auf irgendeine Rückerstattung begründen, da der Internetnutzer
       das Abonnement der Leistungen des Internetanbieters in diesem Fall für seine allgemeine
       Nutzung des Internets abgeschlossen hat und ihm durch den Besuch der Website und die
       Teilnahme am Gewinnspiel keine zusätzlichen Kosten oder Aufwendungen entstanden sind.

       Nicht berücksichtigt werden können Schreiben, die Unregelmäßigkeiten aufweisen
       (unvollständige, unlesbare, nicht ausreichend frankierte Schreiben). Für jeden zum
       Gewinnspiel angemeldeten Teilnehmer (gleicher Name, gleiche Adresse) und jeden Umschlag
       ist nur ein Antrag auf Rückerstattung zulässig.

   2. Rückerstattung der Kosten für den Internetzugang:

       Die Rückerstattung der Kosten für den Internetzugang (Verbindung für die Kenntnisnahme der
       Regeln und zur Teilnahme am Gewinnspiel) erfolgt (unter Ausschluss der Kosten für die
       Teilnahme über ein mobiles Gerät) auf der Grundlage einer zehnminütigen Verbindung und
       somit eines Gesamtbetrages von 2,23 Euro inkl. Steuern (0,223 Euro je Minute).

   3. Rückerstattung des Portos und der Kosten für die Kopien von Nachweisen:

       Die Rückerstattung der Kosten für den Antrag auf Rückerstattung oder auf Versendung der
       Regeln erfolgt auf der Grundlage des im Land des Teilnehmers geltenden Tarifs für die nicht
       prioritäre Beförderung eines Briefs mit einem Gewicht von 20 g. Die Rückerstattung der
       Kosten für die Fotokopien gegebenenfalls vorzulegender Nachweise erfolgt auf der Grundlage
       von 0,15 Euro inkl. Steuern je Blatt.

   4. Modalitäten der Rückerstattung:

       Nach Prüfung der Begründetheit des Antrags und insbesondere nach Prüfung der
       Übereinstimmung der im Rückerstattungsantrag enthaltenen Informationen mit den im
       Anmeldeformular auf der Website enthaltenen Angaben erfolgt die Rückerstattung innerhalb
       von 60 Tagen nach Erhalt des Antrags je nach Wahl der organisierenden Gesellschaft per
       Scheck oder Banküberweisung.

Darüber hinaus ist die organisierende Gesellschaft zu keiner Rückerstattung verpflichtet, wenn die
Teilnahme nicht entsprechend den vorliegenden Regeln erfolgte oder wenn der Antrag nicht in der
vorstehend genannten Form und innerhalb der vorstehend genannten Frist eingereicht wurde.

Überdies verfügt die organisierende Gesellschaft über die notwendigen technischen Mittel, mit denen
sie den Nachweis erbringen kann, ob ein Internetnutzer am Spiel teilgenommen hat oder nicht. Es
wird daher vereinbart, dass die in den EDV-Systemen der organisierenden Gesellschaft enthaltenen
Daten, sofern sie nicht offensichtliche Fehler aufweisen, sowohl in Bezug auf die Verbindungsdaten
als auch auf die sich aus der EDV-technischen Bearbeitung des Gewinnspiels ergebenden
Informationen Beweiskraft besitzen.

Artikel XI: Haftung

Die Teilnahme setzt die Kenntnis und Anerkennung der Eigenschaften und Grenzen des Internets
voraus und geht mit einem unzureichenden Schutz bestimmter Daten vor möglicher Unterschlagung
oder Entwendung und dem Risiko einer möglichen Infizierung mit im Internet zirkulierenden Viren
einher.
Die organisierende Gesellschaft und die Gesellschaft Performics (nachstehend die
„Anbietergesellschaft“) übernehmen keine direkte oder indirekte Haftung für eine unsachgemäße
Verwendung oder für Probleme in Zusammenhang mit der Verwendung des Computers, dem
Internetzugang, der Wartung oder Funktionsstörungen der für das Spiel genutzten Server, der
Telefonleitung oder jeder anderen technischen Verbindung sowie in Zusammenhang mit dem Versand
der Formulare an eine falsche oder unvollständige Adresse.
Es ist Aufgabe eines jeden Teilnehmers, die notwendigen Maßnahmen zu ergreifen, um seine
persönlichen Daten und/oder die auf seinen EDV-Geräten gespeicherten Programme vor allen etwaigen
Gefährdungen zu schützen. Die Verbindung aller Personen mit der Website und die Teilnahme der
Spieler am Gewinnspiel erfolgen allein unter ihrer eigenen Verantwortung. Außer in Fällen eines
nachgewiesenen groben Verschuldens der organisierenden Gesellschaft oder der Anbietergesellschaft
haften diese Gesellschaften nicht für eine missbräuchliche Verwendung der Verbindungsrechte oder der
Anrechte eines Teilnehmers auf einen Gewinn. Die organisierende Gesellschaft behält sich das Recht
vor, jeden Teilnehmer, der den Ablauf der Anmeldung zum Gewinnspiel stört, auszuschließen und das
Gewinnspiel abzubrechen, abzukürzen, zu verändern, zu verschieben, zu verlängern oder auszusetzen,
wenn die für das Gewinnspiel verwendeten Server Funktionsstörungen aufweisen, die sich
insbesondere aus Bugs, Störungen, nicht autorisierten Zugriffen, Betrügereien, technischen
Unregelmäßigkeiten oder anderen diesem Teilnehmer zuzuschreibenden Gründen ergeben, welche die
Verwaltung, Sicherheit, Gerechtigkeit, Integrität oder den ordnungsgemäßen Ablauf des Gewinnspiels
beeinträchtigen.
Die organisierende Gesellschaft bemüht sich nach Kräften darum, den Zugang zu dem Gewinnspiel
zu gewährleisten. Sie kann den Zugang zur Website und zum Gewinnspiel jederzeit, insbesondere
aus technischen Gründen, wegen Updates oder Wartungsarbeiten, unterbrechen. Die organisierende
Gesellschaft und die Anbietergesellschaft haften in keinem Fall für diese Unterbrechungen und ihre
Folgen, für die keinerlei Schadensersatz geltend gemacht werden kann.

Die Teilnehmer werden darauf hingewiesen, dass bei ihrem Besuch der Website des Gewinnspiels
möglicherweise ein Cookie auf der Festplatte ihres Computers hinterlegt wird. Dabei handelt es sich um
eine kleine Datei, mit der ihre Navigation auf der Website des Gewinnspiels aufgezeichnet werden kann.
Die Cookies dienen dazu, jeden Teilnehmer zu identifizieren und ihm so ohne die erneute Eingabe
von Daten einen schnelleren Zugang zu den Informationen zu gewährleisten. Die Cookies können die
auf seinem Computer vorhandenen Daten auf keinen Fall beschädigen.
Durch die Konfiguration seines Internetbrowsers (für die der Teilnehmer die für diese Funktion
geltenden Nutzungsbedingungen dieses Browsers zu Rate ziehen muss) kann ein Teilnehmer die
Speicherung dieses Cookies unterbinden oder sich dafür entscheiden, von der Speicherung des
Cookies auf seiner Festplatte benachrichtigt zu werden. Nach Vornahme dieser Einstellungen behält
der Teilnehmer weiterhin die Möglichkeit, die Website des Gewinnspiels zu besuchen und an dem
Spiel teilzunehmen.

Die organisierende Gesellschaft haftet außerdem auf keinen Fall (insbesondere in Zusammenhang mit
der Versendung der Preise) für Probleme bei der Beförderung oder für Verluste von auf dem Postweg
oder per E-Mail versendeten Schreiben. Der Teilnehmer verliert jeden Anspruch auf Preise, die nicht
innerhalb von 15 Kalendertagen nach der Auslosung eingefordert oder zurückgesendet werden. Diese
bleiben dann im Besitz der organisierenden Gesellschaft.

Die organisierende Gesellschaft haftet weder für Funktionsstörungen des Internets noch für durch die
Post oder Verwaltungsdienste verursachte Verspätungen, Verluste oder Schäden.

Ausgeschlossen ist auch jede Haftung der organisierenden Gesellschaft für alle Probleme, die sich
aus der Verwendung oder Nichtverwendung des gewonnenen Preises oder aus mit ihm (durch den
Gewinner oder eine andere Person) getätigten Geschäften ergeben.

Artikel XII: Datenschutz

Die Verarbeitung der im Rahmen der Teilnahme an diesem Gewinnspiel erfassten
personenbezogenen Daten erfolgt gemäß dem französischen Datenschutzgesetz „Loi Informatique et
Libertés“ vom 6. Januar 1978, geändert am 6. August 2004. Gemäß Artikel 27 dieses Gesetzes
verfügen alle Teilnehmer des Gewinnspiels über ein Recht auf Zugang zu den sie betreffenden Daten
sowie auf Änderung, Löschung oder Berichtigung dieser Daten. Die Wahrnehmung dieses Rechts
erfolgt bei der das Gewinnspiel organisierenden Gesellschaft unter der folgenden Anschrift: Nissan
Europe SAS - PA du Pas du Lac - 2, Avenue du Vieil Etang - 78180 Montigny le Bretonneux -
Frankreich.

Der Veranstalter verpflichtet sich, die Daten über die Teilnehmer vertraulich zu behandeln und diese
nur zu verwenden, um direkt mit den Teilnehmern in Kontakt zu treten. Diese Daten dürfen unter
keinen Umständen weitergeleitet, verkauft, getauscht oder an Dritte weitergegeben werden.

Artikel XIII: Geistige Eigentumsrechte

Die auf der Website des Gewinnspiels verwendeten Bilder, dargestellten Objekte, genannten Marken
und Handelsbezeichnungen sowie die graphischen und EDV-technischen Elemente und die
Datenbanken, aus denen das Gewinnspiel besteht, sind ausschließliches Eigentum ihrer jeweiligen
Besitzer und dürfen unter Androhung zivil- und/oder strafrechtlicher Verfolgung nur mit ihrem
schriftlichen Einverständnis extrahiert, wiedergegeben oder verwendet werden.

Alle etwaigen Ähnlichkeiten von Persönlichkeiten oder Bestandteilen des Gewinnspiels mit anderen
fiktiven Persönlichkeiten oder anderen Elementen bereits bestehender Spiele sind rein zufällig und
begründen keine Haftung der organisierenden Gesellschaft oder ihrer Leistungsanbieter.

Artikel XIV: Geltendes Recht und Gerichtsstand

Die Teilnahme an diesem Gewinnspiel setzt die vorbehaltlose Zustimmung zu allen Bestimmungen
der vorliegenden Regeln den im Internet geltenden Regeln (Netiquette, Verhaltensregeln usw.) sowie
zu den in Frankreich geltenden Gesetzen und Bestimmungen und insbesondere den für Gewinnspiele
und Lotterien geltenden Gesetzen und Bestimmungen voraus. Telefonische oder schriftliche Anfragen
zur Auslegung oder Anwendung der vorliegenden Regeln, zu den Prinzipien und Modalitäten des
Gewinnspiels und der Liste der Gewinner werden nicht beantwortet. Zulässig im Falle von
Beanstandungen ist ausschließlich ein spätestens 30 Tage nach dem Ende des Gewinnspiels
versendetes Einschreiben mit Rückschein.

Für alle Rechtsstreitigkeiten in Zusammenhang mit den Verbindungsdaten und der EDV-technischen
Bearbeitung der auf das Gewinnspiel bezogenen Informationen wird vereinbart, dass die sich aus den
Systemen des Gewinnspiels ergebenden Informationen der organisierenden Gesellschaft und/oder
der Anbietergesellschaft Beweiskraft besitzen.

Die Teilnehmer verpflichten sich, vor jeder gerichtlichen Klage in Zusammenhang mit oder in Bezug
auf die vorliegenden Regeln (und insbesondere mit seiner Anwendung oder Auslegung) bei der
organisierenden Gesellschaft um ein gütliches und außergerichtliches Verfahren zu ersuchen.

Die Teilnehmer unterliegen den französischen Bestimmungen für Gewinnspiele und Wettbewerbe.
Vorbehaltlich entgegenstehender Bestimmungen des Ordre Public sind alle nicht auf gütlichem Wege
beizulegenden Streitigkeiten den für den Geschäftssitz der organisierenden Gesellschaft zuständigen
Gerichten zur Entscheidung vorzulegen. (Berufungsgericht von Versailles)
Sie können auch lesen