Stadt Saalburg - Ebersdorf - Amts- und Mitteilungsblatt - Stadt Saalburg-Ebersdorf

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Stadt Saalburg - Ebersdorf - Amts- und Mitteilungsblatt - Stadt Saalburg-Ebersdorf
POSTAKTUELL – Sämtliche Haushalte

                                                      Stadt Saalburg - Ebersdorf

                                                         Amts- und Mitteilungsblatt
                                    Nr. 1                     Samstag, den 30. Januar 2021           19. Jahrgang

                                                                                              Winter im Schlosspark

                                     Foto: J. Franz
Stadt Saalburg - Ebersdorf - Amts- und Mitteilungsblatt - Stadt Saalburg-Ebersdorf
Amts- und Mitteilungsblatt                                        -2-                                                    Nr. 1/2021

                                                      Amtlicher Teil

 Neujahrsgrußwort des amtierenden Bürgermeisters
 Liebe Mitbürgerinnen, liebe Mitbürger,
 wir haben das Jahr 2020 vor kurzem verabschiedet und das neue Jahr für
 uns alle unter besonderen Umständen begrüßt.
 Das neue Jahr scheint zumindest so zu beginnen, wie das alte beendet wur-
 de. Daher mein erneuter Appell an Sie alle, die vorgesehenen Vorschriften
 zur Bekämpfung der Covid19-Pandemie zu befolgen.
 Ich kann mich glücklich schätzen, bei der täglichen Arbeit in der Stadtver-
 waltung die Unterstützung sowohl der Verwaltungsmitarbeiter als auch von
 einem Großteil der Stadträte zu erhalten. Dafür mein ausdrücklicher Dank.
 Besonderen Dank richte ich ebenfalls an unsere Feuerwehrkameraden, weil
 sie in der Kürze dieses noch jungen Jahres bereits fast täglich im Einsatz
 waren. Stellvertretend möchte ich zwei Kameraden namentlich erwähnen:
 Kamerad Patrick Liebold, der als Einsatzleiter in vielen dieser Einsätze alles
 gemeistert hat und Kamerad Jonas Pinske, der mir bei einem komplexen
 Einsatz beratend zur Seite gestanden hat.
 Ebenso verdient Fred Töpfer Lob und Anerkennung. Seit Beginn der Corona
 bedingten Auflagen beliefern er und sein Team vom Lebensmittelmarkt Töp-
 fer in Ebersorf ältere Menschen, die zu Hause bleiben müssen oder wollen
 mit den Waren des täglichen Bedarfs und leisten damit täglich einen großen
 Beitrag zum Schutz unserer Bevölkerung. Hierfür ein großes Dankeschön!
 Besonders schwer gestaltet sich derzeit die Aufstellung des Haushaltspla-
 nes der Stadt, da sich bis jetzt Fehlbeträge von mehreren hunderttausend
 Euro aufzeigen. Wir sind zuversichtlich, diese Probleme in Kürze noch zu
 lösen.
 Ich wünsche Ihnen allen ein gesundes und glückliches neues Jahr.
 Ihr amtierender Bürgermeister
 Dr. Allam Hanna

Termine für das Amtsblatt                                           Hinweis
                                                                    Die Ausgaben des Amtsblattes der Stadt Saalburg-Ebersdorf ab
der Stadt Saalburg-Ebersdorf 2021                                   2014 finden Sie auch auf unserer Internetseite www.saalburg-
                                                                    ebersdorf.de.
Nr.        erscheint         Einsende-     für den Zeitraum
        Sonnabend, den        schluss             2021
02/21     20.03.2021         03.03.2021      20.03. - 30.04.        Einschränkung der Sprechzeiten
03/21     01.05.2021         14.04.2021      01.05. - 04.06.        im Zusammenhang mit dem Coronavirus
04/21     05.06.2021         19.05.2021      05.06. - 16.07.
                                                                    Aus aktuellem Anlass bleibt die Stadtverwaltung weiter geschlos-
05/21     17.07.2021         30.06.2021      17.07. - 27.08.        sen.
06/21     28.08.2021         11.08.2021      28.08. - 01.10.        In dringenden Fällen vereinbaren Sie bitte einen Termin mit
07/21     02.10.2021         15.09.2021      02.10. - 05.11.        dem/r zuständigen Sachbearbeiter*In.
08/21     06.11.2021         20.10.2021      06.11. - 17.12.
09/21     18.12.2021         01.12.2021   18.12. - Mitte Januar
                                                                    Revierförster:
Bitte beachten Sie, uns Ihre Artikel und Beiträge per e-mail zu     Gemarkung Pöritzsch, Zoppoten, Ebersdorf, Friesau, Saal-
den Abgabeterminen zuzusenden an:                                   burg (anteilig), Schönbrunn
                                                                    Herr André Pasold           036640/22227 oder 0172/3480333
               hauptamt@saalburg-ebersdorf.de                       Dienstags gerade Kalenderwoche in der Zeit von 16.00 - 17.00
                           oder                                     Uhr in der Verwaltung in Ebersdorf Parkstr.1.
              verwaltung@saalburg-ebersdorf.de                      Gemarkung Raila, Kulm, Wernsdorf, Saalburg (anteilig)
                                                                    Herr Andreas Bähr          03663/4899917 oder 0172/3480338
Einer Information der LINUS WITTICH Medien KG vom                   Dienstags (2.u.4. im Monat) 16.00 - 18.00 Uhr im Forstamt in
17. Dezember 2020 zufolge wird die Verteilung der Amts-             Schleiz
blätter ab dem 01. Januar 2021 durch die Deutsche Post              Gemarkung Röppisch, Saalburg (anteilig)
erfolgen. Reklamationen über nicht ausgelieferte Amts-              Herr Heino Linke          0361/573913132 oder 0172/3480339
blätter richten Sie bitte zukünftig unter Angabe Ihrer Zustel-      Dienstags 16.00 - 18.00 Uhr in der Revierförsterei Liebschütz
ladresse an Herrn Köllmer vom Linus-Wittich-Verlag unter
vertrieb@wittich-langewiesen.de.
                                                                    Neue Störungsnummer Strom
Zur Beachtung: Private und gewerbliche Anzeigen                     TEAG Thüringer Energie AG
bitte über die Linus Wittich Medien KG, Herrn Wolf 036651/87339     Kundenservice                                03641 817-1111
o. 0174/9240921                                                     Störungsdienst Strom                     0800 686-1166 (24h)
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Amts- und Mitteilungsblatt                                         -3-                                                        Nr. 1/2021
Öffentliche Bekanntgabe des Landratsamtes                              Am 07.01.2021 wurde ein Verdacht auf Geflügelpest in einer
                                                                       kleineren Geflügelhaltung (ca. 50 Hühner + Enten) im Landkreis
Saale-Orla-Kreis                                                       Nordhausen bestätigt. Das FLI hat hochpathogenes Influenza
                                                                       A Virus (HPAIV) des Subtyps H5N8 nachgewiesen. Der Geflü-
Fachdienst Veterinärwesen und Lebensmittelüberwa-                      gelbestand ist eine Freilandhaltung, in welcher zuvor zahlreiche
chung nach § 41 Abs. 4 ThürVwVfG                                       Hühner verendet waren.
Schutz vor der Geflügelpest                                            Die Geflügelhaltung liegt in einem ausgewiesenen Wildvogel-
Anordnung von Maßnahmen gemäß § 13 Geflügelpest-Verord-                Risikogebiet.
nung i.V. mit § 38 Abs. 11 Tiergesundheitsgesetz                       Die neuen Funde von HPAI H5-Viren bei Wasser-, Greif- und
                                                                       Möwenvögeln sowie bei Geflügel in Küstenregionen der Nord-
Aufstallungspflicht für Geflügel                                       und Ostsee stehen zeitlich und räumlich in Zusammenhang mit
                                                                       dem bereits begonnenen Herbstzug von Wasservögeln aus Re-
Das Landratsamt Saale-Orla-Kreis erlässt gegenüber den Tier-           gionen, in denen HPAIV H5N8 nachgewiesen wurde und wo es
haltern, die Geflügel in unserem Landkreis halten, folgende            vermutlich in unbekanntem Umfang in Wasservogelpopulationen
                      Allgemeinverfügung:                              zirkuliert.
1.         Aufstallung:                                                Der Vogelzug (auch Wasservögel) ist derzeit in vollem Gange
                                                                       und die Dichte der Vogelpopulationen in Rastgebieten wird in
           Alle Tierhalter (private oder gewerbliche), die Geflügel
                                                                       den kommenden Wochen weiter zunehmen bzw. durch Kälteein-
           auf dem Gebiet des Saale-Orla-Kreises halten, haben
                                                                       brüche beschleunigt. Diese Bedingungen begünstigen die Virus-
           das Geflügel aufzustallen.
                                                                       übertragung und Ausbreitung. Tote, infizierte Wildvögel werden
1.1.       Die Aufstallung erfolgt in geschlossenen Ställen oder       von Aasfressern aufgenommen, die zu einer Virusverbreitung in-
1.2.       die Aufstallung erfolgt in einer Art Voliere/Vorrichtung,   nerhalb ihres Bewegungsradius und zu Umweltkontaminationen
           welche folgende Eigenschaften und Einschränkungen           beitragen. Damit steigt auch das Risiko indirekter Eintragungs-
           erfüllt:                                                    wege in Geflügelbetriebe.
1.2.1.     Sie ist grundsätzlich so beschaffen, dass Wildvögel         Das Risiko der Ausbreitung in Wasservogelpopulationen und des
           nicht eindringen können.                                    Eintrags in Nutzgeflügelhaltungen und Vogelbestände in zoolo-
1.2.2.     Nach oben ist sie so beschaffen, dass diese gegen           gischen Einrichtungen in ganz Deutschland wird vom Friedrich-
           äußere Einträge durch eine dicht Abdeckung gesichert        Loeffler-Institut nach wie vor als hoch eingestuft.
           ist.                                                        Oberste Priorität hat der Schutz der Nutzgeflügelbestände vor
1.2.2.1. In Ausnahmen können für die Abdeckung nach oben               einem Eintrag und der möglichen weiteren Verbreitung von HPA-
           auch Gitter und Netze nach Nummer 1.2.3. verwendet          IV Infektionen.
           werden. Die Ausnahme gilt für Zeiten mit schlechter         Hierzu müssen die einschlägig empfohlenen Biosicherheitsmaß-
           Wetterlagen:                                                nahmen und Überwachungs- bzw. Abklärungsuntersuchungen
1.2.2.1.1. ab Windstärke 4 (ab 20 km/h)                                überprüft und unbedingt konsequent eingehalten werden. Zur
1.2.2.1.2. erhöhter Niederschlag: wie Starkregen, Dauerre-             Einhaltung von Grundregeln der Biosicherheit sind Geflügel-
           gen (Landregen), Gefrierender Regen, fester Regen           halter gesetzlich verpflichtet. Außerdem ist die Errichtung einer
           (Schnee, Hagel etc.)                                        funktionierenden physischen Barriere zwischen den Habitaten
1.2.3.     Für die Seitenbegrenzung dürfen neben Planen auch           von wilden Wasservögeln (z.B. Gewässer, Felder auf denen
           Gitter und Netze verwendet werden. Die Maschenwei-          sich Gänse, Enten oder Schwäne sammeln) und den Geflü-
           te der Gitter und Netze darf nicht größer als 25 mm         gelhaltungen wesentlich. Berücksichtigt werden müssen auch
           sein (neue gesetzliche Regelung seit 2018).                 indirekte Eintragswege wie kontaminiertes Futter, Wasser oder
                                                                       verunreinigte Einstreu und Gegenstände (Schuhwerk, Schubkar-
2.         Meldepflicht:                                               ren, Fahrzeuge usw.). Diese sind zu unterbinden und geeignete
           Alle Geflügelhalter im Saale-Orla-Kreis, die ihrer          Desinfektionsmaßnahmen vorzusehen. Das Verschleppen von
           Pflicht zur Meldung des gehaltenen Geflügels bisher         Infektionen zwischen Geflügelhaltungen ist zu vermeiden. Hierzu
           noch nicht nachgekommen sind, haben die Haltung             müssen strenge Biosicherheitsmaßnahmen getroffen werden,
           von Geflügel unverzüglich beim Fachdienst Veterinär-        insbesondere die konsequente Reinigung und Desinfektion von
           wesen und Lebensmittelüberwachung des Saale-Or-             Kleidung, Schuhen, Geräten und Fahrzeugen. (Quelle: Risikoein-
           la-Kreises anzuzeigen.                                      schätzung zum Auftreten von HPAIV H5 in Deutschland des FLI,
3.         Die sofortige Vollziehung der Nummern 1. bis 2. wird        Stand 04.12.2020)
           angeordnet.                                                 Vor dem Hintergrund der derzeitigen SARS-COV-2-Pandemie
4.         Diese Allgemeinverfügung ergeht unter dem Vorbehalt         ist die geflügelhaltende Industrie ein wichtiger Wirtschaftszweig,
           des Widerrufes.                                             dessen Produktionsleistung zur Ernährungssicherheit beiträgt.
5.         Die Allgemeinverfügung wird an dem auf die öffentli-        Umso zwingender ist der Schutz der Geflügelhaltungen.
           che Bekanntmachung folgenden Tag wirksam.                   Im Saale-Orla-Kreis gibt es flächendeckend private und gewerb-
6.         Diese Allgemeinverfügung ergeht kostenfrei.                 liche Geflügelhaltungen.
                                                                       Im Saale-Orla-Kreis gibt es flächendeckende Risikogebiete mit
                             Gründe                                    größeren Ansammlungen von Zugvögeln. Davon betroffen ist z.
                                                                       B. der Verlauf der „Saale“ mit den sehr großflächigen Talsperren
                         I. Sachverhalt                                „Bleiloch“ und „Hohenwarte“ sowie das Plothener Teichgebiet,
In Deutschland werden seit dem 30.10.2020 täglich HPAIV                der Speicher Neunhofen, das Teichgebiet Wolche und die Tal-
H5-infizierte, vorwiegend tot aufgefundene Wildvögel (Stand            sperre Lössau.
05.01.2021- 9:00 Uhr: 466 HPAI H5-Fälle bei Wildvögeln; Quelle
FLI) gemeldet. Die Funde stammen weiterhin überwiegend aus                                  II. Rechtliche Wertung
                                                                       Die Zuständigkeit des VLÜA des Landkreises Saale-Orla zum
dem Bereich der schleswig-holsteinischen Wattenmeerküste,
                                                                       Erlass dieser Allgemeinverfügung beruht auf § 1 Abs. 2 des Thü-
wo bisher mehrere Tausend verendete Enten und Gänse (über-
                                                                       ringer Tiergesundheitsgesetzes (ThürTierGesG) in Verbindung
wiegend Pfeifenten und Nonnengänse) geborgen wurden, und
                                                                       mit § 3 Abs. 1 Nr. 4 des Thüringer Verwaltungsverfahrensgeset-
der Ostseeküste in Mecklenburg-Vorpommern. Nachweise gibt              zes (ThürVwVfG). Danach sind die Veterinär- und Lebensmit-
es zudem aus Hamburg, Brandenburg, Niedersachsen, Nord-                telüberwachungsämter der Landkreise und kreisfreien Städte
rhein-Westfalen, Sachsen, Berlin und Bayern. Derzeit wurden            (VLÜÄ) zuständige Behörden für die Anordnungen zur Tierseu-
drei HPAIV Subtypen nachgewiesen, H5N8, welcher dominiert              chenbekämpfung, sofern dies nicht anderweitig abweichend be-
sowie H5N5 und H5N1. Außerdem meldeten das Vereinigte Kö-              stimmt ist.
nigreich, die Niederlande, Frankreich (Korsika), Dänemark und          Von einer Anhörung wurde auf der Grundlage des § 28 Abs.
Irland Wildvogelfälle bzw. Ausbrüche von HPAIV H5 in Nutzge-           2 Nr. 4 ThürVwVfG abgesehen. Im Rahmen der Ermessensent-
flügelbeständen. Zunehmend kam es in letzter Zeit zu Einträgen         scheidung war zu berücksichtigen, dass bei der vorliegenden
in Geflügelhaltungen, laut Datenbank des FLI wurden mit Stand          Sachlage die Anhörung der Betroffenen nicht zu einer anderen
05.01.2021 (9:00 Uhr) 32 Ausbrüche bei Hausgeflügel amtlich            Beurteilung der Dinge geführt hätte.
festgestellt.
Seit dem 07.01.2021 ist davon auch Thüringen betroffen.
Stadt Saalburg - Ebersdorf - Amts- und Mitteilungsblatt - Stadt Saalburg-Ebersdorf
Amts- und Mitteilungsblatt                                       -4-                                                       Nr. 1/2021
Zu Nr. 1:                                                            Voliere/Vorrichtung geändert. Bis dahin waren nur dichte Mate-
Die Anordnung der Aufstallung unter Nummer 1. des Tenors er-         rialien zulässig.
folgt gemäß § 13 Abs. 1 Geflügelpest-Verordnung in Verbindung        Untersuchung über das Verhalten von Wildvögeln/Zugvögeln
mit § 38 Abs. 11 und § 6 Abs. 1 Nr. 11a des Gesetzes zur Vorbeu-     haben ergeben, dass diese ihren Kot i.d.R. nicht während des
gung vor und Bekämpfung von Tierseuchen (Tiergesundheitsge-          Fluges absetzen, sondern auf den Rastplätzen. In deren Folge
setz, TierGesG).                                                     wurde das Gesetz um die Ausnahmemöglichkeit der Verwen-
Die Aufstallung ist auf der Grundlage einer nach § 13 Abs. 2         dung von Gittern und Netzen ergänzt. Die Problematik in der Ver-
Geflügelpest-Verordnung erfolgten Risikobewertung zur Vermei-        wendung von Planen ist die bauliche Sicherheit bei „schlechten“
dung der Einschleppung oder Verschleppung der Geflügelpest           Wetterlagen wie Wind, Regen und Schnee.
durch Wildvögel erforderlich. In dieser Risikobewertung sind die     Es erfolgt hier eine Abwägung zwischen der Gefahrenabwehr für
örtlichen Gegebenheiten einschließlich der Nähe zu einem Ge-         die körperliche Unversehrtheit der betreuenden Menschen und
biet, in dem sich wildlebende Wat- und Wasservögel sammeln,          der Tiere sowie der maximalen Verhinderung der Kontamination
rasten oder brüten sowie weitere Tatsachen zu berücksichtigen,       der Vorrichtung zur Aufstallung mit Erregern der Geflügelpest.
soweit diese für eine hinreichende Abschätzung der Gefähr-           In der Praxis bedeutet dies, dass der Geflügelhalter seine Vor-
dungslage unter Berücksichtigung der aktuell sich entwickelnden      richtung auch aus Gittern und Netzen mit max. 25 mm errichten
Tierseuchenlage erforderlich sind. Die Anordnung der Aufstal-        kann und bei „guter“ Wetterlage nach oben mit dichtem Material
lung erfolgt auf der Grundlage dieser Risikobewertung.               (Planen, Platten etc.) abdeckt.
Bei der Geflügelpest handelt es sich um eine hochansteckende         Die geforderten Maßnahmen nach Nummer 2. sind damit die
Erkrankung der Hühner und anderer Geflügelarten (z. B. Enten,        geeigneten, erforderlichen und angemessenen Mittel, um die
Gänsen, Puten, Wachteln, Wildvögeln), die neben schweren kli-        Gefahr des Eintrages dieser hochsteckenden und gefährlichen
nischen Erkrankungen und Todesfällen auch hohe wirtschaftli-         Tierseuche in die Hausgeflügelbestände so gering wie möglich
che Verluste beim betroffenen Tierhalter verursacht. Darüber         zu halten.
hinaus sind auch massive Einschränkungen beim Handel mit             Zu Nr. 2.:
Geflügel und deren Erzeugnissen die Folge eines Geflügelpest-        Gemäß § 26 Abs. 1 Verordnung zum Schutz gegen die Verschlep-
Ausbruchs. Dies würde neben dem direkten Schaden auch ei-            pung von Tierseuchen im Viehverkehr (Viehverkehrsverordnung)
nen ggf. tiefen Einschnitt in die derzeit aufgrund der SARS-COV-     hat jeder der u.a. Hühner, Enten, Gänse, Fasane, Perlhühner,
2-Pandemie bedingte, sich u.U. kurzfristig auch angespannt           Rebhühner, Truthühner, Wachteln, Tauben oder Laufvögel hält
darstellende, Versorgungslage mit Grundnahrungsmitteln nach          dies der zuständigen Behörde vor Beginn der Tätigkeit unter An-
sich ziehen können. Der Ausbruch der Geflügelpest in Deutsch-        gabe seines Namens, seiner Anschrift und der Anzahl der im
land und weiteren europäischen Ländern unterstreicht die Be-         Jahresdurchschnitt voraussichtlich gehaltenen Tiere, ihrer Nut-
deutung von Biosicherheitsmaßnahmen zum Schutz der Tierhal-          zungsart und ihres Standortes bezogen auf die jeweilige Tierart
tungen.                                                              mitzuteilen.
In dem unter „I. Sachverhalt“ genannten Gutachten des Friedrich-     Der Hintergrund dieser gesetzlichen Pflicht ist, dass die Kennt-
Loeffler-Instituts wird das Risiko des Eintrags von Geflügelpest     nis aller Geflügelhalter und Geflügelhaltungen für alle amtlichen
des Typs HPAIV H5 durch Wildvögel in Hausgeflügelbeständen           Belange im Rahmen der Bekämpfung hochansteckender Erkran-
                                                                     kungen zwingend notwendig ist.
bundesweit als hoch eingeschätzt und neben der konsequenten
                                                                     Es liegt eine gesetzliche Pflicht vor und ein Ermessen ist nicht
Durchsetzung von Vorsorgemaßnahmen (insbesondere der Bio-
                                                                     gegeben.
sicherheit) empfohlen, Geflügel risikobasiert, zumindest für Ge-
                                                                     Zu Nr. 3.:
flügelhaltungen, die sich in Regionen mit hoher Geflügel- oder
                                                                     Die sofortige Vollziehung der Maßnahmen in den Nummern 1.
Wildvogeldichte oder in der Nähe von Wildvogel-Rastplätzen
                                                                     und 2. des Tenors wird angeordnet, da es sich bei der Geflü-
befinden, aufzustallen. Aufgrund des genannten Gutachtens so-
                                                                     gelpest um eine hochansteckende und leicht übertragbare Tier-
wie der festgestellten Ausbrüche der Geflügelpest bei zahlrei-       seuche handelt, die bei Ausbruch mit hohen wirtschaftlichen
chen Wildvögeln in ganz Deutschland hat die Risikobewertung          Schäden und weitreichenden Handelsrestriktionen einhergeht.
zu dem Ergebnis geführt, dass es erforderlich ist, Geflügel in       Die Maßnahmen zum Schutz vor der Verschleppung der Seuche
den definierten Risikogebieten aufzustallen. Eine generelle Auf-     müssen daher sofort und ohne eine zeitliche Verzögerung grei-
stallungspflicht in Thüringen ist aufgrund der derzeitigen Gefähr-   fen. Die Anordnung der sofortigen Vollziehung erfordert ein be-
dungslage nicht geboten. Wildvögel stellen ein Reservoir für avi-    sonderes Vollzugsinteresse, welches über jenes hinausgeht, das
äre Influenzaviren dar, umso mehr, als dass diese auch infiziert     den Bescheid rechtfertigt. Es liegt im besonderen öffentlichen
sein können, ohne deutliche klinische Symptome zu zeigen, aber       Interesse, dass die zur wirksamen Seuchenbekämpfung erfor-
trotzdem die Erreger ausscheiden. Auch die aktuell in Europa         derlichen Maßnahmen ohne zeitlichen Verzug durchgeführt wer-
auftretende H5N8-Variante des aviären Influenzavirus wurde be-       den können. Diesem besonderen öffentlichen Interesse stehen
reits in Wildvögeln in Südostasien nachgewiesen. Zum gegen-          keine vorrangigen oder gleichwertigen Interessen des Tierhalters
wärtigen Zeitpunkt ist es daher unbedingt erforderlich, Kontakte     gegenüber, die es rechtfertigen könnten, die Wirksamkeit der All-
zu Wildvögeln direkter und mittelbarer Art zu minimieren. Geflü-     gemeinverfügung bis zu einer zeitlich noch nicht absehbaren un-
gel in Freilandhaltungen hat natürlicherweise weitaus größere        anfechtbaren Entscheidung über einen möglichen Widerspruch
Kontaktmöglichkeiten mit diversen Umweltfaktoren im Vergleich        hinauszuschieben. Insofern überwiegt das öffentliche Interesse
zu ausschließlich im Stall gehaltenen Tieren.                        an der sofortigen Vollziehung ein entgegenstehendes privates
Die Anordnung der Aufstallung wurde auf Grundlage epidemiolo-        Interesse an der aufschiebenden Wirkung eines Widerspruchs.
gischer Erkenntnisse von den zuständigen Behörden vorgenom-          Wenn die sofortige Vollziehung nicht angeordnet würde, wäre es
men. Diese Entscheidung erfolgte nach Ausübung des pflichtge-        wegen der aufschiebenden Wirkung eines Widerspruches mög-
mäßen Ermessens. Die Maßnahme ist geeignet den Zweck, hier           lich, die angeordneten Auflagen ggf. über Jahre zu unterlaufen
die Verhinderung einer Infektion von Hausgeflügel, zu erreichen.     und die Gefahr des Eintrages des Erregers der Tierseuche „Ge-
Die Aufstallung ist erforderlich, da kein anderes, milderes Mittel   flügelpest“ steigt stark an.
zur Verfügung steht, welches gleichermaßen geeignet wäre. Die        Zu Nr. 4.:
Anordnung ist auch angemessen, da die vorrangig wirtschaftli-        Um die jeweils aktuelle Tierseuchenlage berücksichtigen zu kön-
chen Nachteile, die der einzelne betroffene Tierhalter durch die     nen, bleibt der Widerruf der Allgemeinverfügung vorbehalten.
Aufstallung hinzunehmen hat, im Vergleich zum gesamtwirt-            Zu Nr. 5.:
schaftlichen Schaden, der durch einen einzigen Geflügelpest-         Entsprechend § 41 Absatz 4 Sätze 3 und 4 ThürVwVfG gilt die
ausbruch für die gesamte Thüringer Geflügel- und Lebensmittel-       Allgemeinverfügung zwei Wochen nach der ortsüblichen Be-
wirtschaft entstehen würde, unerheblich sind. Insoweit überwiegt     kanntmachung als bekannt gegeben. In einer Allgemeinverfü-
das öffentliche Interesse die privaten Interessen.                   gung kann ein hiervon abweichender Tag, jedoch frühestens der
Gemäß § 13 Abs. 1 Geflügelpest-Verordnung kann eine Aus-             auf die Bekanntmachung folgende Tag, bestimmt werden. Von
nahme zur Verwendung von Gittern und Netzen mit einer Ma-            dieser Ermächtigung wurde Gebrauch gemacht, da die tierseu-
schenweite bis maximal 25 mm zur Abdeckung nach oben erteilt         chenrechtliche Anordnung keinen Aufschub duldet.
werden. Nach Ausübung des pflichtgemäßen Ermessens wird              Die Allgemeinverfügung wird auf der Grundlage des § 41 Abs. 4
diese Ausnahme unter Bedingungen zugelassen. Im Jahre 2018           und Abs. 3 Satz 2 ThürVwVfG öffentlich bekannt gegeben. Dabei
wurde vom Gesetzgeber die Geflügelpest-VO in Bezug auf die           war zu berücksichtigen, dass der Adressatenkreis so groß ist,
zulässigen Materialien für die Verwendung zur Errichtung einer       dass er, bezogen auf Zeit und Zweck der Regelung, vernünfti-
Amts- und Mitteilungsblatt                                     -5-                                                      Nr. 1/2021
gerweise nicht mehr in Form einer Einzelbekanntgabe angespro-      Die Allgemeinverfügung trat am 9. Januar 2021 in Kraft. Abrufbar
chen werden kann.                                                  ist sie auf der Internetseite des Landratsamtes unter www.saale-
Zu Nr. 6.:                                                         orla-kreis.de im Bereich Aktuelles / Öffentliche Bekanntmachun-
Die Kostenentscheidung ergeht nach § 28 Nr. 1 ThürTierGesG.        gen. Zudem liegt sie in den Diensträumen des Veterinäramtes
                                                                   aus und kann nach telefonischer Voranmeldung eingesehen wer-
                    Rechtsbehelfsbelehrung                         den.
Gegen diesen Bescheid kann innerhalb eines Monats nach Be-         Ergänzend erließ das Thüringer Landesamt für Verbraucher-
kanntgabe schriftlich oder zur Niederschrift Widerspruch beim      schutz eine weitere Allgemeinverfügung zur Bekämpfung der
Landratsamt Saale-Orla-Kreis, Oschitzer Straße 4, in 07907         Geflügelpest. Mit ihr werden Geflügelhalter zu Sicherheits- und
Schleiz erhoben werden.                                            Hygienemaßnahmen, wie dem regelmäßigen Desinfizieren von
Der Widerspruch kann auch mittels DE-Mail mit Absenderbe-          Gerätschaften oder dem Tragen von Schutzkleidung aufgefor-
stätigung i. S. d. § 5 Abs. 5 DE-Mail Gesetzes an die De-Mail      dert. Der Zukauf von neuem Geflügel über Geflügelmärkte, -bör-
–Adresse info@saale-orla-kreis.de-mail.de erhoben werden. Die      sen oder mobile Händler ist verboten. Auch diese Allgemeinver-
Einlegung des Widerspruchs mittels einfacher E-Mail genügt hin-    fügung ist auf der Internetseite des Landratsamtes im genannten
gegen nicht dem Schriftformerfordernis.                            Bereich einsehbar.
Da der Widerspruch aufgrund der Anordnung des Sofortvollzu-        Kontakt zum Veterinäramt Saale-Orla-Kreis: Telefon: 03663 /
ges keine aufschiebende Wirkung besitzt, besteht nach § 80         488-193, 03663 / 488-198 - Fax: 03663 / 488-471 - E-Mail veteri-
Abs. 5 VwGO die Möglichkeit, beim Verwaltungsgericht Gera,         naerwesen@lrasok.thueringen.de.
Rudolf-Diener-Straße 1, 07545 Gera, Antrag auf Wiederherstel-
lung der aufschiebenden Wirkung zu stellen.                        Pressesprecher Alexander Hebenstreit

Mit freundlichen Grüßen                                            Standesamtliche Nachrichten
Im Auftrag
Klendauer                                                          Im Standesamt Saalburg-Ebersdorf
Amtstierarzt
                                                                   Sterbefälle
Hinweise:
1. Widerspruch und Anfechtungsklage haben gemäß § 80                 Name                    Wohnort           Sterbeda-     Alter
   Abs. 2 Nr. 4 VwGO keine aufschiebende Wirkung. Dies be-                                                        tum
   deutet, dass die Anordnungen befolgt werden müssen, auch          Pavelec, Walter          Saalburg-        14.12.2020        89
   wenn ein Rechtsbehelf eingelegt wird.                                                      Ebersdorf
2. Zuwiderhandlungen gegen diese Allgemeinverfügung wer-             Munzert, Gerhard         Saalburg-        16.12.2020        88
   den als Ordnungswidrigkeiten nach § 32 Abs. 2 Nr. 3 des                                    Ebersdorf
   Gesetzes zur Vorbeugung und Bekämpfung von Tierseuchen            Meisgeier geb. Klötzing, Saalburg-        11.12.2020        86
   (Tiergesundheitsgesetz- TierGesG) mit Geldbußen bis zu            Helma Elfriede           Ebersdorf
   30.000 € geahndet.                                                Sell geb. Steinmüller,   Saalburg-        15.12.2020        87
3. Entschädigung: Bei einer amtlich angeordneten Tötung,             Elsbeth                  Ebersdorf
   werden die Tierhalter finanziell entschädigt. Voraussetzung       Pezold geb. Lammel,      Schleiz          20.12.2020        89
   ist die vorhandene und vollständige Meldung des Geflügelbe-       Ilse
   standes bei der Thüringer Tierseuchenkasse (03641 88550).         Rauh, Günther            Saalburg-        25.12.2020        79
4. Hygieneregeln für Geflügelhalter:                                                          Ebersdorf
   Das Thüringer Landesamt für Verbraucherschutz (TLV) hat           Kessel geb. Müller,      Saalburg-        22.12.2020        84
   am 07. Januar 2021 NOTBEKANNTMACHUNG zur Bekämp-                  Elvira                   Ebersdorf
   fung der Geflügelpest mit Festlegung von vorbeugenden Bi-         Spießmacher geb.         Saalburg-        28.12.2020        82
   osicherheitsmaßnahmen in Geflügelhaltungen im Freistaat           Albersdörfer, Elisabeth Ebersdorf
   veröffentlicht. Dies finden sie auf der Internetseite des TLV
                                                                   Statistik
Saale-Orla-Kreis ordnet Aufstallung von                                                   2020            2019          2018
Geflügel an                                                          Geburten               0               1             2
                                                                     Eheschließun-         32              22            17
Geflügelpest hat Thüringen erreicht / Halter sind                    gen
aufgefordert, ihr Geflügel vor äußeren Einflüssen zu                 Sterbefälle           47             61                48
isolieren
Schleiz. Die sogenannte Geflügelpest, deren Schwerpunkt in
Norddeutschland liegt, erreichte am Donnerstag, 7. Januar,
                                                                   Fundsachen
Thüringen. In einem Hobbygeflügelbestand im Landkreis Nord-        1 schwarze Mütze
hausen waren mehrere Hühner verendet, bei denen das aviäre         am:    21. - 23.12.2020
Influenzavirus H5 nachgewiesen wurde. Die Tierseuche, die vor
allem über Wildvögel übertragen wird, ist für den Menschen un-            in der Kasse der Stadtverwaltung Ebersdorf
gefährlich, kann bei Geflügelbeständen aber zu massenhaftem        1 schwarzer Turnbeutel mit Aufdruck
Verenden führen.                                                   am:    19.01.2021
Als Reaktion auf die ersten Fälle Thüringens hat der Saale-Orla-          im Ehrenhain in Saalburg
Kreis eine Allgemeinverfügung erlassen, in der die Aufstallung
sämtlicher Geflügelbestände im Landkreis angeordnet wird.          Die Fundsachen können in der Stadtverwaltung Saalburg-Ebers-
Dazu sollen Geflügelhalter ihre Tiere entweder in geschlossenen    dorf, Parkstr. 1 abgeholt werden.
Ställen oder aber in Volieren oder vergleichbaren Vorrichtungen
unterbringen. „Sie müssen so beschaffen sein, dass Wildvögel
nicht eindringen können und eine nach oben dichte Abdeckung
haben. In Ausnahmen können bei schlechtem Wetter mit erhöh-
tem Niederschlag oder ab Windstärke 4 auch Gitter und Netze
mit einer Maschenweite von maximal 25 Millimeter verwendet
werden“, erklärt Amtstierarzt Lutz-Peter Klendauer. Für die Sei-
tenbegrenzung dürfen neben Planen auch Gitter und Netzer mit
der genannten Maschenweite zum Einsatz kommen.
Darüber hinaus sind alle Geflügelhalter im Saale-Orla-Kreis, die
ihrer Meldepflicht noch nicht nachgekommen sind, aufgefordert,
dies unverzüglich beim Veterinäramt nachzuholen.
Amts- und Mitteilungsblatt                                                            -6-                                                                       Nr. 1/2021

                                                                Nichtamtlicher Teil

  Stellenausschreibung Leiter/in der Bauverwaltung
  Die Stadt Saalburg-Ebersdorf schreibt die Stelle des / der Lei-                       •   wünschenswert sind Kenntnisse auf den Gebieten des
  ter/in der Bauverwaltung zum badmöglichsten Zeitpunkt zur                                 allgemeinen Verwaltungsrechtes sowie im Bau-, Pla-
  Besetzung aus.                                                                            nungs- und Vergaberecht, der Bautechnik und Gestal-
  Es handelt sich um eine unbefristete Vollzeitstelle.                                      tung, Erfahrung in der städtebaulichen Planung, gute
  Das Aufgabengebiet umfasst insbesondere:                                                  Kenntnisse im Bereich Bauleitung, Abrechnung und Con-
  • konzeptionelle und strategische Aufgaben der Stadtent-                                  trolling sowie der Anwendung von HOAI, VOB, VOL und
       wicklung                                                                             weiterer für die Tätigkeit relevanter Rechtsvorschriften
  • Mitwirkung bei der Ortsentwicklung sowie bei der Pla-                               • Eigenverantwortung, Leistungsbereitschaft, Organisati-
       nung, Ausschreibung und Abwicklung kommunaler Bau-                                   onstalent und Verhandlungsgeschick
       vorhaben im Hoch- und Tiefbau in Zusammenarbeit mit                              • versierten Umgang mit den einschlägigen EDV Anwen-
       externen Planungsbüros                                                               dungen
  • Beantragung und Bewirtschaftung von Zuschüssen für                                  • Bereitschaft zu Fortbildungen und Teilnahme an Sitzun-
       Bauvorhaben der Stadt                                                                gen und Veranstaltungen auch außerhalb der regulären
  • Einhaltung und Überwachung von Terminen bei geför-                                      Arbeitszeit
       derten Baumaßnahmen                                                              • Führerschein.
  • Verwendungsnachweise für erhaltene Zuschüsse erstel-                                Wir bieten:
       len                                                                              • Es handelt sich um eine dem Bürgermeister der Stadt
  • Mitwirkung im Bereich Haushaltsplanung bei Zuschüs-                                     Saalburg-Ebersdorf zugeordnete Vollzeitstelle.
       sen für Bauvorhaben                                                              • ein interessantes und vielseitiges Aufgabengebiet mit
  • Ausschreibungen nach VOB/VOL/HOAI                                                       selbstständigen und verantwortungsvollen Tätigkeiten
  • Submissionen und Auftragsvergaben/ Kontrolle und Ab-                                • Fortbildungsmöglichkeiten
       rechnung der Leistungen                                                          • tarifgerechte Bezahlung nach dem Tarifvertrag öffentli-
  • Vertretung gegenüber Planern und Firmen                                                 cher Dienst (TVöD) mit allen sozialen Leistungen inklusi-
  • Leitung, Planung und Überwachung von Instandset-                                        ve betrieblicher Altersvorsorge.
       zungs- und Unterhaltungsmaßnahmen an öffentlichen                                • Die Einstellung erfolgt in der Entgeltgruppe 10.
       Straßen, Wegen, Plätzen, Grünanlagen und Gebäuden                                Schwerbehinderte Bewerber/innen werden bei gleicher Eig-
  • Erarbeitung von Beschlussvorlagen für die politischen                               nung und Befähigung bevorzugt berücksichtigt.
       Gremien und Präsentation in den Sitzungen                                        Ihre aussagekräftigen Bewerbungsunterlagen (insbesondere
  • Haushaltsplanung für alle Unterhaltungsmaßnahmen im                                 Lebenslauf, lückenloser Tätigkeitsnachweis, Zeugnisse der Be-
       Hoch- und Tiefbau                                                                rufs- bzw. Studienabschlüsse, Dienst- und Arbeitszeugnisse,
  • Budgetverwaltung in der laufenden Haushaltsdurchfüh-                                Referenzen) senden Sie bitte an die
       rung                                                                                 Stadtverwaltung Saalburg-Ebersdorf
  • Koordinierung der Aufgaben des Bauhofes                                                 Bürgermeister
  Wir erwarten:                                                                             Parkstraße 1
  • Abgeschlossenes Studium (Dipl. Ing FH oder Bachelor)                                    07929 Saalburg-Ebersdorf
       vorzugsweise der Fachrichtung Bauwesen oder gleich-                              Wir weisen darauf hin, dass die Bewerbungsunterlagen nicht
       wertigen Abschlüssen oder eine abgeschlossene Ausbil-                            oder nur bei Übersendung eines ausreichend frankierten Rü-
       dung zum Verwaltungsfachwirt im gehobenen Dienst mit                             ckumschlags zurückgesandt werden. Wir bitten um Verständ-
       einschlägiger mehrjähriger Berufserfahrung,                                      nis, dass entstehende Auslagen (z.B. Reisekosten für die Teil-
  • fundiertes Wissen und einschlägige Berufserfahrung im                               nahme am Vorstellungsgespräch) nicht erstattet werden.
       Bereich Bauwesen                                                                 Ihre Bewerbungsunterlagen werden durch die Stadtverwal-
  • Kommunikationsfähigkeit und Freude an der Teamfüh-                                  tung Saalburg-Ebersdorf im Einklang mit der EU-Datenschutz-
       rung                                                                             Grundverordnung (EU-DSGVO) und dem Thüringer Daten-
  • sicheres, freundliches und bürgernahes Auftreten sowie                              schutzgesetz verarbeitet.
       Aufgeschlossenheit für deren Belange und Bereitschaft
       zur Teilnahme an Sitzungen setzen wir voraus                                     Saalburg-Ebersdorf, den 15.01.2021
                                                                                        Dr. A. Hanna
                                                                                        amtierender Bürgermeister

            Impressum
 Herausgeber: Stadt Saalburg-Ebersdorf, Parkstraße 1, 07929 Saalburg-Ebersdorf, Te-     Farben gemischt. Dabei können Farbabweichungen auftreten, genauso wie bei un-
 lefon: 036651/3810, Fax: 036651/38111, E-Mail: verwaltung@saalburgebersdorf.           terschiedlicher Papierbeschaffenheit. Deshalb können wir für eine genaue Farbwie-
 de, Internet: www.saalburg-ebersdorf.de                                                dergabe keine Garantie übernehmen. Diesbezügliche Beanstandungen verpflichten
 Verlag und Druck: LINUS WITTICH Medien KG, In den Folgen 43,                           uns zu keiner Ersatzleistung.
 98693 Ilmenau, info@wittich-langewiesen.de, www.wittich.de,                            Verlagsleiter: Mirko Reise
 Tel. 0 36 77 / 20 50 - 0, Fax 0 36 77 / 20 50 - 21                                     Erscheinungsweise: 9-mal jährlich und kostenlose Verteilung an alle Haushalte; zu-
 Verantwortlich für den amtlichen und nichtamtlichen Teil:                              sätzliche Exemplare sind bei Abholung in der Stadtverwaltung Saalburg-Ebersdorf
 Bürgermeister                                                                          kostenlos erhältlich. Im Bedarfsfall können Sie Einzelstücke zum Preis von 2,50 €
 Verantwortlich für den Anzeigenverkauf: Daniel Wolf, erreichbar unter Tel.: 0174 /     (inkl. Porto und gesetzlicher MwSt.) beim Verlag bestellen.
 9240921, E-Mail: d.wolf@wittich-langewiesen.de                                         Hinweis: Für den Inhalt in diesem Blatt eventuell abgedruckter Wahlwerbung und/
 Verantwortlich für Anzeigen: David Galandt - Erreichbar unter der Anschrift des        oder Anzeigen mit politischem Inhalt ist ausschließlich die jeweilige Partei/politi-
 Verlages. Für die Richtigkeit der Anzeigen übernimmt der Verlag keine Gewähr.          sche Gruppierung verantwortlich.
 Vom Verlag gestellte Anzeigenmotive dürfen nicht anderweitig verwendet werden.
 Für Anzeigenveröffentlichungen und Fremdbeilagen gelten unsere allgemeinen
 und zusätzlichen Geschäftsbedingungen und die z.Zt. gültige Anzeigenpreisliste.
 Vom Kunden vorgegebene HKS-Farben bzw. Sonderfarben werden von uns aus 4-c
Amts- und Mitteilungsblatt                                       -7-                                                       Nr. 1/2021
                                                                    Bitte reichen sie Ihren Antrag bis zum 31.1.2021 bei folgen-
  Stellenausschreibung                                              der Stelle ein:
                                                                    LEADER-Aktionsgruppe Saale-Orla
  Im Ortsteil Ebersdorf der Stadt Saalburg-Ebersdorf befin-         Bahnhofstraße 17
  det sich ein denkmalgeschützter Landschaftspark mit einer         07368 Remptendorf
  Größe von ca. 50 ha. Dieser Park ist als Außenstandort der        Interessenten melden sich bitte beim
  BUGA Erfurt 2021 bestätigt worden.                                Regionalmanagement Saale-Orla
  Wir beabsichtigen, eine Stelle als                                Sören Kube - Telefon 01 76 - 24 90 22 92
                                                                    oder
                   Parkgärtner/in (m/w/d)                           Alexander Pilling - Telefon 03 64 22 - 2 24 98
  zum badmöglichsten Zeitpunkt zu besetzen.                         E-Mail: info@leader-sok.de
  Folgende Aufgaben hat der Stelleninhaber zu erfüllen:             www.leader-sok.de
  • Pflege der denkmalgeschützten Parkanlage auf der
      Grundlage von planerischen Vorlagen.
  • Die erforderlichen Arbeiten müssen selbständig ohne
      Anleitung erledigt werden.                                                        Informationen
  • Die fachliche Anleitung und Arbeitsorganisation von
      Hilfskräften ist erforderlich.
  • Bei den Arbeiten handelt es sich um Mäharbeiten, Was-           Bürgerinformation
      serbau, Wegebau, Umsetzung rechtlicher Vorgaben, Zu-
      arbeit für Förderanträgen, Gelände- und Gehölzformung,        Finanzierung der Kindertagesstätten
      historische Pflanzenkunde und die Zusammenarbeit mit
      übergeordneten Behörden (z.B. Denkmalbehörde).                Sehr geehrte Bürgerinnen und Bürger,
  • Der Einsatz erfolgt auch in anderen städtischen Grünan-         vor dem Hintergrund der aktuell schwierigen finanziellen Lage
      lagen und im Winterdienst.                                    vieler Kommunen, insbesondere aufgrund der Corona-Pande-
  Ihr Profil:                                                       mie, informiert Sie die Stadtverwaltung Saalburg-Ebersdorf über
                                                                    die derzeitige Situation bzgl. der Finanzierung der Kindertages-
  • wünschenswert ist eine Ausbildung in einem grünen oder          stätten:
      handwerklichen Beruf
                                                                    1. Die Stadt unterhält 3 eigene Kindertagesstätten, eine Kita
  • mehrjährige einschlägige Berufserfahrung,                           befindet sich in freier Trägerschaft.
  • Fahrerlaubnis der Klassen B und L,                              2. Die Finanzierung dieser insgesamt 4 Kitas obliegt der Stadt
  • selbstständige und verantwortungsbewusste Arbeits-                  Saalburg-Ebersdorf und stellt eine Pflichtaufgabe der Kom-
      weise, Teamfähigkeit, körperliche Belastbarkeit sowie             mune dar.
      Grundkenntnisse der EDV,                                      3. Im Jahr 2019 wurden in diesen Einrichtungen durchschnitt-
  • Bereitschaft, auch außerhalb der regulären Arbeitszeit              lich 179 Kinder betreut. Davon stammten 46 Kinder aus an-
      Dienst zu leisten,                                                deren Städten und Gemeinden (Gastkinder).
  • Qualifizierung zum zertifizierten Baumkontrolleur und           4. Im Bezugsjahr 2019 hatte die Stadt Aufwendungen für Kin-
      der Besitz des Motorsägenscheins sind von Vorteil,                dertageseinrichtungen in Höhe von 1.767.626,58 €. Im Ge-
  • der Stelleninhaber muss fachlich in der Lage sein, Arbei-           genzug dazu lagen die Einnahmen bei 885.588,34 €. Daraus
      ten wie z.B. Wege- und Wasserbau mit der erforderlichen           ergibt sich eine Deckungslücke von 882.038,25 €, welche die
      Technik (Traktor, Baumaschinen) ausführen zu können.              Stadt als Eigenanteil selbst zu tragen hat.
  Es handelt sich um eine unbefristete Vollzeitstelle.                  Pro Kind und Jahr ergibt sich daraus ein städtischer Zu-
  Wir bieten die Vergütung nach dem Tarifvertrag des öffentli-          schuss von 4.920,72 €.
  chen Dienstes (TVöD) in der Entgeltgruppe 5, Stufe 1.             5. Vor dem Hintergrund der sich immer weiter öffnenden Sche-
  Ihre Bewerbung richten Sie bitte mit den üblichen Unterlagen          re zwischen Einnahmen und Ausgaben ist die Erhöhung der
  an                                                                    Elternbeiträge zum 01.01.2021 ein dringend notwendiger
      Stadtverwaltung Saalburg-Ebersdorf                                Schritt um zumindest einen Teil der gestiegenen Kosten ab-
      Parkstraße 1                                                      zufedern.
      07929 Saalburg-Ebersdorf                                      6. Im Hinblick auf die Betreuung von Kindern anderer Kommu-
                                                                        nen ergibt sich in diesem Zusammenhang ein weiteres Fi-
  Die eingereichten Bewerbungsunterlagen werden nicht zu-
                                                                        nanzierungsproblem.
  rückgeschickt, können aber bei Bedarf abgeholt werden.
                                                                        Durch das Land Thüringen werden zum Ausgleich der Kos-
  Saalburg-Ebersdorf, den 15.01.2021                                    ten unter den Gemeinden lediglich Pauschalen festgelegt,
  Dr. A. Hanna                                                          welche für die Betreuung gezahlt werden müssen. Dies spie-
  amtierender Bürgermeister                                             gelt aber nicht die tatsächlich anfallenden, echten ungedeck-
                                                                        ten Betriebskosten der Kindertages-einrichtungen wider, so-
                                                                        dass die Stadt Saalburg-Ebersdorf für jede Aufnahme von
                                                                        Gastkindern in ihren Einrichtungen einen Eigenanteil zahlt.
                                                                        Mangels einer genauen gesetzlichen Regelung im Thüringer
LEADER-Projektaufruf: Antragsfrist                                      Kindertagesbetreuungsgesetz (ThürKitaG) werden die Mehr-
31.1.2021                                                               aufwendungen von der zuständigen Wohnsitzgemeinde nicht
                                                                        erstattet.
Die LEADER-Aktionsgruppe Saale-Orla ruft für 2021 zur Einrei-
                                                                        Aufgrund der immer schwieriger werdenden finanziellen Si-
chung von Förderanträgen auf. Die Projektideen sollen sich in
                                                                        tuation wird die Stadt weiterhin bestrebt sein, die verursach-
einem der Handlungsfelder bzw. Leitprojekte der aktuellen Regi-
                                                                        ten Kosten durch den Abschluss von Zweckvereinbarungen
onalen Entwicklungsstrategie wiederfinden. Erfolgreiche Vorha-
                                                                        von den umliegenden Gemeinden einzufordern.
ben können mit bis zu 75 % gefördert werden.
Für die Förderung von Kleinprojekten gibt es parallel einen ge-
sonderten Aufruf „Lebendige Dörfer und Städte“. Er richtet sich     Saalburg-Ebersdorf, 14.01.2021
insbesondere an Vereine und Initiativen. Für die zehn besten Ide-   Der amtierende Bürgermeister
en wird ein einmaliger Sachkostenzuschuss in Höhe von bis zu
3.750 € gewährt. Auch diese Vorhaben werden mit bis zu 75 %         Preisblatt 2021
der Gesamtausgaben gefördert. Bei dieser Förderung kann der
finanzielle Eigenanteil auch durch Eigenleistung in Form ehren-     Kindertagesreinrichtungen Saalburg-Ebersdorf
amtlicher Arbeitsstunden erbracht werden. Bis zum 31.1.2021
muss ein Teilnahmeantrag eingereicht werden.                        Der Stadtrat der Stadt Saalburg-Ebersdorf hat in seiner Sitzung
Die Antragsunterlagen und weitere Informationen finden Sie auf      am 30.11.2020 mit Beschluss Nr. 127/2020-SR die Erhöhung der
der Internetseite www.leader-sok.de.                                Elternbeiträge für die Benutzung der Kindertageseinrichtungen
Amts- und Mitteilungsblatt                                        -8-                                                    Nr. 1/2021
in der Stadt Saalburg-Ebersdorf ab 01.01.2021 nach folgender        Hilfeleistung nach Verkehrsunfall
Staffelung neu festgelegt:
                                                                    Schon zwei Tage später, am 05.01. ertönte in Ebersdorf erneut
                                                                    die Sirene. Um 08.04 Uhr wurden die Kameraden zu einem Ver-
ab dem 01.01.2021              halbtags           Ganztags          kehrsunfall nach Remptendorf alarmiert. Auf der Anfahrt zu dem
                                  bis            durchschn.         eigentlichen Einsatz kamen die Einsatzkräfte am Ortsausgang
                               12:00 Uhr        9 Std. täglich      Ebersdorf zu einem weiteren Verkehrsunfall, der kurz vorher auf
                                täglich                             der schneeglatten Fahrbahn passiert war. Nach Rücksprache
1. Kind                   100%   175,00 €              195,00 €     mit der Leitstelle wurden die Einsatzkräfte in Remptendorf nicht
in der Einrichtung                                                  mehr benötigt und konnten sich um die Einsatzstelle in Ebersdorf
2. Kind                      90%    157,50 €           175,50 €     kümmern. Der PKW war aufgrund der extremen Glätte durch den
in der Einrichtung                                                  Schneefall mit einem Baum kollidiert. Es kam glücklicherweise
3. Kind                      70%    122,50 €           136,50 €     zu keinem Personenschaden.
in der Einrichtung
4. Kind und weitere          50%     87,50 €            97,50 €

Mit diesem Beschluss tritt der Beschluss Nr. 63/2017 – SR vom
25.09.2017 außer Kraft.

Einsätze der Feuerwehr Ebersdorf
Unklare Rauchentwicklung
Pünktlich zum Jahresab-
schluss,    am     31.12.2020
wurden die Kammeraden
der Feuerwehren Ebersdorf,
Schönbrunn und Friesau mor-
gens um 08:17 Uhr zu einer
unklaren Rauchentwicklung
an der Hauptstraße in Ebers-
dorf alarmiert. Als die Kame-                                       Öl auf Gewässer
raden an der Einsatzstelle
eintrafen, wurde in einem Garten ein Feuer in einem Einkaufs-       Ebenfalls am 05.01. ging um 18:34 Uhr erneut die Sirene. Eben-
wagen vorgefunden. Nach Rücksprache mit Leistelle und der Po-       falls alarmiert wurden die Kameraden der Feuerwehren aus
lizei wurde festgelegt, dass der Verursacher das Feuer kontrol-     Bad Lobenstein und Saalburg. Das Einsatzstichwort lautete „Öl
liert abbrennen lassen sollte und für die Feuerwehr kein weiterer   auf Gewässer“, weshalb die Einsatzkräfte sich am Brauteich in
Handlungsbedarf bestand.                                            Ebersdorf einfanden. Allerdings war es aufgrund des andauern-
Mit diesem Einsatz schlossen die Kameradinnen und Kamera-           den Schneefalls nicht möglich eine Verschmutzung oder derglei-
den das Jahr 2020 ab und konnten ruhig in das Jahr 2021 Rut-        chen festzustellen. Somit endete der Einsatz nach knapp 2 Stun-
schen.                                                              den für die Einsatzkräfte.

Dieselspur durch Winterdienst
Auch der erste Einsatz der Feuerwehr Ebersdorf ließ nicht lange
auf sich warten und so ging bereits am 03.01.2021 die Sirene
in Ebersdorf. Das Einsatzstichwort war eine Hilfeleistung und
so fuhr die Feuerwehr Ebersdorf zum Binden einer Dieselspur
in Ebersdorf und Röppisch raus. Der frische Schneefall und die
dadurch nassen Straßen, machten den ersten Versuch, die Die-
selspur mithilfe von Granulat aufzunehmen, schwierig. Deshalb
wurde entschieden, die Dieselspur mit Bioversal zu beseitigen.
Bioversal ist ein flüssiges, umweltverträgliches und biologisch     Brandeinsatz
leicht abbaubares Ölbeseitigungsmittel. Zusätzlich wurde die
                                                                    Am 10.01. um 03:09 Uhr ging es dann für die Einsatzkräfte der
Feuerwehr Saalburg nachalarmiert, um in den Bachläufen der
                                                                    Feuerwehr Ebersdorf zu einem Zimmerbrand in der Lobenstei-
betreffenden Dörfer Ölsperren auszulegen.
                                                                    ner Straße in Ebersdorf. Ein benachbarter und aufmerksamer
                                                                    Bewohner hatte den Brand schon selbstständig mittels Feuer-
                                                                    löscher gelöscht, weshalb der Einsatz relativ schnell wieder be-
                                                                    endet werden konnte. Zwei Personen wurden durch Rauchgase
                                                                    leicht verletzt. Ebenfalls mit alarmiert wurden die Feuerwehren
                                                                    aus Bad Lobenstein, Saalburg und Kulm.

                                                                    Haben wir mit unseren Neuigkeiten und Berichten Ihr Inter-
                                                                    esse geweckt?
                                                                    Weitere Hintergrundinformationen über die Arbeit der Feuerwehr
                                                                    Ebersdorf erfahren Sie auf unserer Internetseite, auf Facebook,
                                                                    Twitter oder Instagram oder Sie kommen einfach mal bei uns im
                                                                    Gerätehaus vorbei! Wir sind jeden zweiten Freitag für den Aus-
Amts- und Mitteilungsblatt                                      -9-                                                      Nr. 1/2021
bildungsdienst ab ca. 19.00 Uhr im Gerätehaus Ebersdorf vor Ort     alen Medien wie Facebook, Twitter oder Instagram.Wir sind auf
und beantworten gerne Ihre Fragen. Wünschen Sie lieber einen        allen Kanälen gerne für Sie erreichbar!
persönlichen Kontakt, dann schreiben Sie uns einfach eine E-        www.ffw-ebersdorf.de
Mail an info@ffw-ebersdorf.de oder nutzen Sie einfach die sozi-

Ihre Energieexperten.
Bei Ihnen. Vor Ort.                                                 -     Tipps zum Energiesparen
                                                                    -     Beantwortung weiterer Fragen zu Leistungen rund um das
Kommen Sie in unser Beratungsmobil und stellen Sie Ihre Fragen            Thema Energie
rund um Energieversorgung und Energiesparen. Unsere Service-
mitarbeiter beraten Sie gern!                                       
- Beratung zu Strom- und Erdgasprodukten                            Ort           Ebersdorf, Kirchplatz
- Hilfe bei Fragen zur Energieabrechnung                            Zeit          Montag, 09:00 Uhr -12:00 Uhr
- Änderung von persönlichen Daten                                   Termine       15.02.2021      15.03.2021      12.04.2021
    (Umzug, Kontoverbindung, etc.)                                                10.05.2021      07.06.2021
                                                                    Kurzfristige Terminänderungen möglich.

Termine der Fäkalschlammentsorgung 2021
„Witterungsbedingte Verschiebungen sind möglich.“                   3. Quartal
2. Quartal                                                          01.07.2021 - 07.07.2021      Raila, Wernsdorf
26.04.2021 - 19.05.2021      Saalburg, Pöritzsch, Kloster

                                                     Wir gratulieren
Blumen durch Dr. A. Hanna überreicht
Blumen überreichte der amtierende Bürgermeister, Herr Dr. Han-      Ebenso erhielt Frau Dr. med. Astrid Volkmann-Schmidt einen
na, dem Inhaber des in der ehemaligen Sparkasse neu eröff-          blumigen Gruß als Dankeschön zur Verabschiedung in den Ru-
neten Allianz-Versicherungsbüros, Herrn Maximilian Taut, und        hestand. Frau Dr. Volkmann-Schmidt gab zum 01.01.2021 ihre
drückte damit auch aus, dass die geschäftliche Weiternutzung        langjährig geführte zahnärztliche Praxis in Ebersdorf auf. Auch
der leerstehenden Räume in Ebersdorf mit großer Freude be-          hier können wir uns sehr glücklich schätzen, dass diese Zahn-
grüßt wird.                                                         arztpraxis durch einen Nachfolger erhalten bleibt.

                                                    Veranstaltungen
Ausgewählte Veranstaltungsangebote Ihrer Kreissparkasse Saale-Orla für die Wisentahalle
Schleiz und andere Veranstaltungsorte 2021/2022
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Amts- und Mitteilungsblatt                                         - 10 -                                                        Nr. 1/2021
 24.04.21         Lieder aus den Bergen 2021 – Musikalische Grüße aus Südtirol,   42,90 €              *Rollstuhlfahrer erhalten freien
 16.00 Uhr        Bayern und Thüringen mit Stargast Oswald Sattler, Katharina     PK 1                 Eintritt aber eine Anmeldung ist
                  Herz und Andreas Hastreiter                                     39,90 € PK 2         erforderlich. Tel. 03663-461108
                  Ort: Wisentahalle Schleiz
                  Veranstalter: HC Hainich Concerts GmbH
 Neuer Termin:    Kabarett academixer „Nimm mich – es wird eh nicht besser“       18,50 €              *Ermäßigung gilt für Kunden der KSK
 25.04.2021                                                                       17,00 €*             Saale-Orla, nachweislich Schwerbeh.
 Sonntag          Ort: Wisentahalle Schleiz                                                            sowie Kinder von 7-12 J. sowie
 Neuer Beginn:    Veranstalter: Kreissparkasse Saale-Orla                                              Inhaber der Thür. Ehrenamtscard
 17.00 Uhr
 Neuer Termin     Festival der Travestie – Die Jubiläumsgala – 30 Jahre Maria     39,90€               *Rollstuhlfahrer erhalten freien
 30.09.21         Crohn                                                           PK 1                 Eintritt, Ticket und Anmeldung unter:
 Donnerstag       Ort: Wisentahalle Schleiz                                       37,90 €              Tel. 03663-461108
 Neuer Beginn:    Veranstalter: derks entertainment & management                  PK 2
 20.00 Uhr
 16.10.21         Die Frank Schöbel Story                                         PKI: 49,50 €      *Begleitperson v.Rollstuhlfahrer
 16.00 Uhr        Ort: Wisentahalle Schleiz                                       PK II: 44,00 €    erhält freien Eintritt aber eine
                  Veranstalter: MB Konzerte Berlin                                Tickets demnächst Anmeldung ist erforderlich. Tel.
                                                                                                    03663-461108.
 Neuer Termin     Rudy Giovannini Sologala                                        29,90€               *Rollstuhlfahrer erhalten freien
 22.10.21         Ort: Wisentahalle Schleiz                                       PK 1                 Eintritt, Ticket und Anmeldung unter:
 Freitag          Veranstalter: CineEvent GmbH                                    28,00 €              Tel. 03663-461108
 16.00 Uhr        (vorheriger Termin 23.10.20)                                    PK 2
 Neuer Termin:    Schleizer Lesetage
 04.11.21         Lesung mit Wladimir Kaminer „Rotkäppchen raucht auf dem
 Donnerstag       Balkon“ (Fr)                                                    20,00 € (Fr)
 19.30 Uhr        Ort: Wisentahalle Schleiz
                  Veranstalter: Kreissparkasse Saale-Orla und Stadt Schleiz

 Neue Termine:    Schleizer Lesetage
 17.11.21         Lesung mit Achim Amme – Rotkäppchen & Co. - Märchen für         9,00 € (Mi)
 19.30 Uhr (Mi)   Erwachsene (Mi)

 18.11.21         Kinderprogramm – "Gäng vom                                      Eintritt frei(Do)    Do - Bitte um Anmeldung unter
 10.00 Uhr (Do)   Dach" oder „Die Gängsterpferde“ von Andreas Hüging - Programm                        03663-461108 oder 03663-403504
                  für Kindergärten u. Grundschulen (Do)

 27.11.21         Ute Freudenberg – Endlich Weihnachtszeit                        51,70 €              *Rollstuhlfahrer erhalten freien
 19.30 Uhr        Ort: Wisentahalle Schleiz                                       PK 1                 Eintritt aber eine Anmeldung ist
                  Veranstalter: MB Konzerte                                       46,20 € PK 2         erforderlich. Tel. 03663-461108.
 Neuer Termin:    Uwe Steimle                                                     34,25€               *Rollstuhlfahrer erhalten freien
 02.12.21         Ort: Wisentahalle Schleiz                                       PK 1                 Eintritt, Ticket und Anmeldung unter:
 Donnerstag       Veranstalter: Genius Concerts Michael Walendy                   29,70 €              Tel. 03663-461108
 19.30 Uhr                                                                        PK 2
 Neuer Termin     KARAT 45                                                        PKI: 50,00 €         *Begleitperson v.Rollstuhlfahrer
 17.12.21         Ort: Wisentahalle Schleiz                                       PK II: 45,00 €       erhält freien Eintritt aber eine
 Freitag          Veranstalter: MB Konzerte Berlin                                PK III: 40,00 €      Anmeldung ist erforderlich. Tel.
 19.30 Uhr        Bitte beachten Sie die neue Anfangszeit 19.30 Uhr                                    03663-461108.
                  (vorheriger Termin 29.10.2020)
 Neuer Termin     Cornamusa - World of Pipe Rock and Irish Dance                  PKI: 47,50/ *45,50   *Ermäßigung gilt für Kunden der KSK
 08.01.22         Ort: Wisentahalle Schleiz                                       €                    Saale-Orla, Rollstuhl o.
 Samstag          Veranstalter: Scheler & Bähring GbR                             PK II: 42,50 /       Begleitperson Eintritt frei, Anmeld.
 20.00 Uhr                                                                        *40,50 €             unter 03663-461108

 Neuer Termin     Cornamusa - World of Pipe Rock and Irish Dance                  PKI: 47,50/ *45,50   *Ermäßigung gilt für Kunden der KSK
 09.01.22         Ort: Wisentahalle Schleiz                                       €                    Saale-Orla, Rollstuhl o.
 Sonntag          Veranstalter: Scheler & Bähring GbR                             PK II: 42,50 /       Begleitperson Eintritt frei, Anmeld.
 18.00 Uhr                                                                        *40,50 €             unter 03663-461108

 Mittwoch 18.00- Tanzschule „einfach Tanzen“ in der Wisentahalle                                       einfach vorbeikommen oder
 20.30 Uhr       Zumba 18.00 – 19.00 Uhr                                                               Anmeldung unter: 0176 96580886
                 Hobbyclub 19.30 – 20.30 Uhr                                                           www.einfachtanzen.co
 Die Preisangaben sind Vorverkaufspreise. Tages- und Abendkassenpreise können höher sein.
 Änderungen vorbehalten. Bitte beachten Sie aktuelle Veröffentlichungen.

 Bei Terminänderungen: Bereits gekaufte Tickets behalten ihre Gültigkeit.

 Eintrittskarten sind erhältlich in folgenden Vorverkaufsstellen:
          alle Geschäftsstellen der Kreissparkasse Saale-Orla
          Touristinformation Schleiz, Kulturamt Neustadt an der Orla
 Telefonische Bestellungen (mit Kartenversandgebühr 2,00 €) im Service Center der Kreissparkasse Saale-Orla
 unter Tel. 03663 461 0
 Aktuelle und weiterführende Informationen zu den einzelnen Veranstaltungen finden Sie im Internet unter:
 www.wisentahalle.de
Amts- und Mitteilungsblatt                               - 11 -                                                         Nr. 1/2021

            Kirchliche Nachrichten                            Nach Redaktionsschluss eingegangen

Kirchengemeinden Saalburg, Ebersdorf,                                            Nichtamtlicher Teil
Schönbrunn und Remptendorf im Kirchspiel
Ebersdorf laden zu folgenden Gottesdiens-
ten und Veranstaltungen ein
                                                                  Stellenausschreibung Sachbearbeiter/in
Sonntag, 31.01.21
08:30 Uhr    Gottesdienst in Remptendorf                          Die Stadt Saalburg-Ebersdorf schreibt die Stelle eines/er
15:00 Uhr    Gottesdienst in Schönbrunn                           Sachbearbeiter/in zum 01.04.2021 zur Besetzung aus.
Samstag, 06.02.21                                                 Es handelt sich um eine Vollzeitstelle.
                                                                  Das Aufgabengebiet umfasst insbesondere:
17:00 Uhr    Gottesdienst in Lückenmühle                          • Bearbeitung von Aufgaben in der Tourist Information und
Sonntag, 07.02.21                                                     Tourismusverwaltung
10:00 Uhr    Gottesdienst in Ebersdorf                            • Bearbeitung von Versicherungsangelegenheiten
17:00 Uhr    Gottesdienst in Saalburg                             • Bearbeitung von Angelegenheiten der Kindertagessstät-
Sonntag, 14.02.21                                                     ten (Verträge, Personalplanung...)
08:30 Uhr    Gottesdienst in Remptendorf                          Wir erwarten:
10:00 Uhr    Gottesdienst in Ebersdorf                            • Eine abgeschlossene Berufsausbildung als Kaufmann/-
15:00 Uhr    Gottesdienst in Schönbrunn                               frau für Büromanagement sowie nachgewiesene Erfahrun-
                                                                      gen in der Verwaltungs- oder Bürotätigkeit. Vorteilhaft wäre
Aschermittwoch, 17.02.21
                                                                      eine Ausbildung als Verwaltungsfachangestellter (m/w/d)
17:00 Uhr    Zentralgottesdienst in Schönbrunn                        oder Berufserfahrung in der öffentlichen Verwaltung.
Sonntag, 21.02.21                                                 • sicheres, freundliches und bürgernahes Auftreten sowie
08:30 Uhr    Gottesdienst in Remptendorf                              Aufgeschlossenheit für deren Belange.
10:00 Uhr    Gottesdienst in Ebersdorf                            • Bereitschaft zur Arbeit an Wochenenden und Feiertagen.
17:00 Uhr    Gottesdienst in Saalburg                             • wünschenswert sind Kenntnisse auf den Gebieten des all-
Sonntag, 28.02.21                                                     gemeinen Verwaltungsrechtes.
08:30 Uhr    Gottesdienst in Remptendorf                          • Eigenverantwortung, Leistungsbereitschaft, Organisati-
10:00 Uhr    Gottesdienst in Ebersdorf                                onstalent und Verhandlungsgeschick
                                                                  • versierten Umgang mit den einschlägigen EDV Anwen-
15:00 Uhr    Gottesdienst in Schönbrunn                               dungen
Weltgebetstag, Freitag, 05.03.21                                  • Bereitschaft zu Fortbildungen.
19:00 Uhr    Lt. Aushang                                          • Führerschein (PKW).
Samstag, 06.03.21                                                 Wir bieten:
17:00 Uhr    Gottesdienst in Lückenmühle                          • ein interessantes und vielseitiges Aufgabengebiet mit
Sonntag, 07.03.21                                                     selbstständigen und verantwortungsvollen Tätigkeiten
10:00 Uhr    Gottesdienst in Ebersdorf                            • Fortbildungsmöglichkeiten
17:00 Uhr    Gottesdienst in Saalburg                             • tarifgerechte Bezahlung nach dem Tarifvertrag öffentlicher
                                                                      Dienst (TVöD) mit allen sozialen Leistungen inklusive be-
Sonntag, 14.03.21
                                                                      trieblicher Altersvorsorge.
08:30 Uhr    Gottesdienst in Remptendorf                          • Die Einstellung erfolgt in der Entgeltgruppe 5.
10:00 Uhr    Gottesdienst in Ebersdorf                            Schwerbehinderte Bewerber/innen werden bei gleicher Eig-
15:00 Uhr    Gottesdienst in Schönbrunn                           nung und Befähigung bevorzugt berücksichtigt.
                                                                  Ihre aussagekräftigen Bewerbungsunterlagen (insbesondere
                                                                  Lebenslauf, lückenloser Tätigkeitsnachweis, Zeugnisse der
Kirchspiel Zoppoten                                               Berufs- bzw. Studienabschlüsse, Dienst- und Arbeitszeugnis-
                                                                  se, Referenzen) senden Sie bitte bis zum 26.02.2021an die
Gottesdienste und Veranstaltungen
                                                                  Stadtverwaltung Saalburg-Ebersdorf
Alle aktuellen Termine finden Sie auf unserer Homepage un-        Bürgermeister
ter www.kirchspiel-zoppoten.de                                    Parkstraße 1
                                                                  07929 Saalburg-Ebersdorf
                                                                  Wir weisen darauf hin, dass die Bewerbungsunterlagen nicht
                                                                  oder nur bei Übersendung eines ausreichend frankierten Rü-
                                                                  ckumschlags zurückgesandt werden. Wir bitten um Verständ-
                                                                  nis, dass entstehende Auslagen (z.B. Reisekosten für die Teil-
                                                                  nahme am Vorstellungsgespräch) nicht erstattet werden.
                                                                  Ihre Bewerbungsunterlagen werden durch die Stadtverwal-
                                                                  tung Saalburg-Ebersdorf im Einklang mit der EU-Daten-
                                                                  schutz-Grundverordnung (EU-DSGVO) und dem Thüringer
                                                                  Datenschutzgesetz verarbeitet.

                                                                  Saalburg-Ebersdorf, den 25.01.2021
                                                                  Dr. A. Hanna
                                                                  1.Beigeordneter
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