Stadtschulen Informationen zum Schulbetrieb 2018/2019
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INHALT INHALT INHALT 27 Freiwillige Lager 28 Schulsozialarbeit 6 Herzlich willkommen an den Stadtschulen Solothurn 29 Schulsport 7 Team Schuldirektion 30 Schulergänzende Angebote 30 Fach- und Beratungsstellen 8 Schulleitung 30 Medienkompetenz 8 Schulleitungsteam 31 Städtische Regelungen 31 Unterrichtszeiten / Blockzeiten 11 Die Hauswarte 32 Klassenführung 32 Hausaufgaben 12 Die Schullaufbahnen im Überblick 32 Schülerinnen- und Schülermitwirkung 13 Spezielle Förderung auf allen Stufen der Volksschule 33 Benützung der Schulanlagen 33 Schulweg 14 Beförderung/Promotion 34 Verhaltensregeln in den Stadtschulen 35 Massnahmen bei Streitigkeiten und Regelverstössen 14 Beurteilung 36 Dispensationsregelung des Kantons Solothurn 16 Stadtschulen Solothurn – ein umfassendes Angebot 16 Primarstufe (inkl. Kindergarten, 1. - 8. Schuljahr) 37 Eltern und Lehrpersonen fördern Selbst- und Sozialkompetenz 17 Sekundarstufe I - Sek I (9. bis 11. Schuljahr) 17 Talentförderklasse Sekundarstufe E/B der Stadtschulen Solothurn 38 Schulvereinbarung - Zusammenarbeit Schule und Elternhaus 18 Brückenangebot nach Abschluss der obligatorischen Schulzeit 40 Ferienplan der Stadtschulen 18 Musikschule 19 Freiwillige Tagesschulen der Stadt Solothurn Weitere, laufend aktualisierte Informationen unter: 21 Fachlehrpersonen www.stadtschulen-solothurn.ch 24 Weitere Angebote Schuldirektion Stadt Solothurn 24 Klassenlager / Projektwochen Bielstrasse 24, Postfach 460, 4502 Solothurn, 032 626 96 02 24 Bibliothek E-Mail: schuldirektion@solothurn.ch 25 Kirchlicher Unterricht Öffnungszeiten 25 Hausaufgabenbetreuung Montag – Freitag: 08.30 – 11.30 Uhr und 14.00 – 17.00 Uhr 25 Gesundheitsprophylaxe 26 Verkehrserziehung Impressum Herausgeberin: Schuldirektion Stadt Solothurn 26 Heimatliche Sprache und Kultur (HSK) Redaktion / Layout: Thomas Bitterli / Fatma Kammer 3 4
CI- LEITBILD EDITORIAL CI - Leitbild Herzlich willkommen in den Stadtschulen Solothurn Sehr geehrte Eltern Gerne lassen wir Ihnen auch für dieses Schuljahr un- sere Informationsbroschüre Stadtschulen Solothurn zukommen. Wir freuen uns, Umfragen zufolge, erfah- ren zu haben, dass Sie sich insgesamt über die Schule als Ganzes gut informiert fühlen. Dies ist einerseits auf diese Broschüre, auf unsere Homepage, auf unseren SCHULJUS sowie die spezifischen Informationsschrei- ben zurückzuführen. So haben Sie bereits erfahren, dass ab diesem Schuljahr der Lehrplan21 mit dem kompetenzorientierten Lernen und Beurteilen einge- führt wird. Die Unterrichtsgestaltung basiert demzufolge auf den folgenden Merkpunkten: ‹‹Die Aufgabenstellung ist anspruchsvoll, jedoch gut auf den einzelnen ab- gestimmt. Das neu Gelernte wird mit dem vorhandenen Wissen und Können vernetzt. Es findet ein intelligentes Üben statt. Geeignete Anwendungssitu- ationen des Gelernten sollen gesucht werden. Die Lernprozesse werden in- dividuell begleitet. Die Schüler/-innen reflektieren ihre Lernfortschritte. Das Klima im Klassenzimmer ist lernfördernd und der Unterricht gut strukturiert, inhaltlich klar, beinhaltet genügend Zeit zum Lernen und berücksichtigt die Methodenvielfalt und die Individualisierung. Zudem sind die Lernumgebun- gen gut vorbereitet und für die Schüler/-innen ist klar, welche Leistung von ihnen erwartet wird››. Unabhängig der Lehrpläne aller Zeiten steht unver- ändert die hohe Bedeutung einer guten Beziehung zwischen den Lehrper- sonen mit ihren Schüler/-innen im Zentrum für den Schulerfolg. Eine gute Beziehung basiert auf den Beiträgen aller Beteiligten. In diesem Sinne freuen wir uns auf eine gute Zusammenarbeit auch im Schuljahr 2018/19. Herzliche Grüsse Irène Schori Schuldirektorin 5 6
SCHULDIREKTION SCHULLEITUNGEN Team Schuldirektion Schulleitung Heinz Stöckli Daniela Späti Die Schulleiterin / der Schulleiter ist Teil der Schulleitungskonferenz (SLK) Kanzleileiter Sekretärin und unter der Leitung der Schuldirektorin zuständig für die Schul- und Qualitätsentwicklung der Stadtschulen Solothurn. Die Schulleitung leitet die • Budget • Personelles Schule vor Ort im pädagogischen, personellen und administrativen Bereich. • Rechnung • Raumverwaltung Nach der Klassenlehrperson ist die Schulleitung die zweite Ansprechperson • Sozialtarif für die Anliegen der Eltern. Schulleitungsteam 032 626 96 12 032 626 96 01 Schulleitungen Primarstufe (inkl. Kindergarten und Tagesschule) heinz.stoeckli@solothurn.ch daniela.spaeti@solothurn.ch Schulhaus Brühl Michaela Aebi Liselotte Glutz Brühlstrasse 120, 4500 Solothurn, 032 623 86 12 Sekretärin Sekretärin Schulleiterin Jacqueline Kaser, 032 623 86 15 • Schülerverwaltung • Tagesschulen E-Mail: schulleitung.bruehl@solothurn.ch • Einschulung • Musikschule Kindergarten: Birkenweg II, Birkenw. 31, 079 324 11 56 • Übertritt • Schulzahnarzt • Lagerwesen Tannenweg I, Tannenweg 26, 079 324 13 58 Tannenweg II, Tannenweg 26, 079 324 13 46 032 626 96 03 032 626 96 16 Primarschule: 1. – 6. Klasse michaela.ettorre@solothurn.ch liselotte.glutz@solothurn.ch Tagesschule: Standort Brühl Telefon Tagesschule: 032 623 86 53 Evelyne Kunz Andreas Wenzinger Mittagsbetreuung Birkenweg: 079 814 27 11 Sekretärin ICT- Integrator Schulhaus Fegetz • Protokollführung Frank Buchser-Strasse 9, 4500 Solothurn, 032 623 11 71 • Allgemeine Sekreta- Schulleiterin Karin Winistörfer-Haas, 032 623 11 74 riatsarbeiten E-Mail: schulleitung.fegetz@solothurn.ch Kindergarten: Fegetz, Frank Buchser-Str. 9, 032 623 11 87 Hubelmatt, Grimmengasse 35, 079 324 08 39 032 626 96 17 032 626 96 18 Untere Sternengasse, Untere Sterneng. 4, 079 324 04 24 evelyne.kunz@solothurn.ch andreas.wenzinger@solothurn.ch Primarschule: 1. – 4. Klasse Tagesschule: Standort Fegetz, 079 458 42 45 7 8
SCHULLEITUNGEN SCHULLEITUNGEN Schulhaus Hermesbühl Sekundarstufe I (Sek I) Bielstrasse 24, 4500 Solothurn, 032 626 96 05 Schulhäuser Kollegium und Schützenmatt Schulleiterin Katharina Loosli, 032 626 96 19 Schulleiterin Stefanie Ingold, 032 623 61 31 E-Mail: schulleitung.hermesbuehl@solothurn.ch E-Mail: schulleitung.schuetzenmatt@solothurn.ch Kindergarten: Heidiweg, Heidiweg 32, 079 932 52 53 Schulhaus Kollegium Haffnerstrasse, Haffnerstrasse 6, 079 324 15 37 Goldgasse 2, 4500 Solothurn, 032 622 10 75 Hermesbühl, Bielstrasse 24, : 032 626 96 06 3. Sek I E und B, Primarschule: 1. – 6. Klasse Schulhaus Schützenmatt Untere Sternengasse 24, 4500 Solothurn, 032 622 61 31 1. + 2. Sek I E und B, Talentförderklassen (TFK) Schulhaus Vorstadt Koordinator Talentförderklasse Stefan Kohler Hilariweg 2, 4500 Solothurn, 032 623 34 38 E-Mail: stefan.kohler@stadtschulen.ch Schulleiterin Nele Hölzer, 032 623 34 64 E-Mail: schulleitung.vorstadt@solothurn.ch Kindergarten: Dreibeinskreuz, Lagerweg 3, 079 324 10 25 Wassergasse I , Wassergasse 19, 079 324 09 13 Primarschule: 1. – 6. Klasse Tagesschule: Standort Vorstadt, 032 621 54 07 Schulhaus Wildbach Musikschule Allmendstrasse 63, 4500 Solothurn, 032 622 85 80 Lorenzenstrasse 1, 4500 Solothurn, 032 623 90 49 Schulleiterin Therese Scheidegger, 032 622 85 83 Schulleiterin Pia Bürki, 032 623 93 49 E-Mail: schulleitung.wildbach@solothurn.ch E-Mail: schulleitung.musikschule@solothurn.ch Kindergarten: Wildbach, Allmendstr. 59, 079 324 14 89 Stäffiserweg, Stäffiserweg 9b, 079 324 14 54 Primarschule: 1. – 4. Klasse Tagesschule: Standort Hermesbühl, 032 626 96 14 9 10
SCHULHAUSWARTE SCHULLAUFBAHN Die Hauswarte Die Schullaufbahnen im Überblick Universität / Hochschule, Fachhochschule, höhere Fachschule ärstufe Terti- SJ 15 Berufsmaturität Fachmaturität lehrbegleitend (3 oder 4 Jahre) oder Sekundarstufe II anschliessend an die Berufslehre: SJ 14 1 Jahr Vollzeit bzw. 1 ½ Jahre Teilzeit Maturität Berufliche Grundbildung SJ 13 2, 3 oder 4 Jahre Fachmittelschule Gymnasium SJ 12 Brückenangebote Ende der obligatorischen Schule SJ 11 Sek B SekE Basisanforderung: Erweiterte Anforderungen: Vorberei- Sekundarstufe I Vorbereitung auf tung auf eine Berufslehre mit erhöhten SJ 10 eine Berufslehre Berufsanforderungen (mit/ohne Berufs- SekP Vorbereitung mit Grund- oder matur). Im Einzelfall ist der Übertritt ins auf den Übertritt SJ 9 Basisansprüchen. Gymnasium möglich. ins Gymnasium. SJ 8 Primarschule Das Empfehlungsverfahren in die Sekundarstufe I ist kantonal geregelt. Für den Übertritt massgebend sind die fachlichen Leistungen in den SJ 7 Fächern Deutsch, Mathematik und NMG (Natur/Mensch/Gesellschaft), Beat Affolter die Leistungsentwicklung sowie das Arbeits- und Lernverhalten. Schulhaus Schützenmatt und Kollegium, 078 672 23 00 SJ 6 An einem Gespräch mit Erziehungsberechtigten und dem Schüler/der André Visconti Schülerin wird ein Antrag zur Stufenzuteilung zuhanden der Schullei- Schulhaus Fegetz, KG Untere Sternengasse 079 439 94 54 SJ 5 tungskonferenz beschlossen. Primarstufe Im Falle einer Uneinigkeit der Stufenzuteilung können die Eltern ihr Damiano Ravicini Kind zu einer Kontrollprüfung anmelden. Schulhaus Brühl, Wildbach, KG Wildbach und Stäffiserweg 079 255 16 31 SJ 4 Fiorentino Manganiello Schulhaus Hermesbühl und Musikschule, KG Heidiweg, KG Haffnerstrasse SJ 3 076 421 96 14 Hugo Lüthi SJ 2 Kindergarten Schulhaus Vorstadt, KG Dreibeinskreuz, KG Wassergasse 076 565 60 73 SJ 1 (Aufzählung von links nach rechts) Ausführliche Informationen: www.vsa.so.ch 11 12
SPEZIELLE FÖRDERUNG BEURTEILUNG Spezielle Förderung auf allen Stufen der Volksschule Beförderung/Promotion Kinder und Jugendliche kommen mit unterschiedlichen Fähigkeiten, Bega- Die Schülerinnen und Schüler der Primarschule unterliegen keinen Promo- bungen und Interessen in einer Klasse zusammen. Aufgabe der Volksschule tionsbedingungen. Sie werden automatisch in die nächsthöhere Klasse be- ist es, diese einerseits individuell zu fördern und andererseits zur schuli- fördert (§ 9 Volksschulgesetz). schen Gemeinschaft hinzuführen. Die Spezielle Förderung richtet sich an Schülerinnen und Schüler, deren Die Schülerinnen und Schüler der Sekundarstufe I werden definitiv beför- Förderbedarf die Möglichkeiten des Regelunterrichts übersteigen. Es sind dert, wenn sie die Promotionsbedingungen am Ende des Semesters erfül- Schülerinnen und Schüler mit len. Wer die Promotionsbedingungen nicht erfüllt, wird provisorisch beför- - einer besonderen Begabung oder dert. Das Provisorium dauert ein Semester. - einer Lernbeeinträchtigung oder einem Lernrückstand oder - einer Verhaltensauffälligkeit. Beurteilung Das Standortgespräch findet für alle Schülerinnen und Schüler der Primar- schule in der Regel einmal oder bei Bedarf mehrmals jährlich statt. Massnahmen der Speziellen Förderung 99 1. bis 4. Klasse: Dezember bis Februar Schulische Heilpädagogik/ Logopädie 99 5. Klasse: Januar bis März Sie unterstützt Schülerinnen und Schüler mit einer Lernbeeinträchti- 99 6. Klasse: November bis Dezember Standortgespräch und Information gung, einem Lernrückstand oder mit Verhaltensauffälligkeiten. Resultate Check P6. Anfang März Übertrittsgespräch. Das Angebot erfolgt je nach Alter und Förderbedarf und umfasst fol- gende Massnahmen: Das Standortgespräch für die Schülerinnen und Schüler der Sekundarstufe 99 Förderung mit Förderplanung, I findet statt: 99 Verlangsamung: der Schulstoff wird auf zwei Jahre verteilt bzw. eine Klasse wird wiederholt, 99 1. Klasse Sek I: Sek E bis Ende des 1. Semesters, Sek B bis Ende 99 Individuelle Lernziele in einem oder mehreren Fächern. 3. Quartal. 99 Bei sprachlichen Defiziten oder Auffälligkeiten kann eine logopädische 99 2. Klasse Sek I nach dem Check S2 Abklärung oder Unterstützung erfolgen. 99 3. Klasse Sek I Gespräche nach Bedarf Begabungs- und Begabtenförderung Die Promotion ist gewährleistet wenn der ungerundete Notendurch- Sie besteht aus einer Kombination von verschiedenen Elementen: schnitt der Kernfächer sowie der ungerundete Notendurchschnitt der 99 Förderung im Unterricht durch Straffung des Schulstoffes, ergänzt mit Kern- und Erweiterungsfächer mindestens 4 beträgt. Aufgabestellungen für aktives, forschendes und vernetztes Lernen, 99 Beschleunigung mit vorzeitigem Übertritt in die Primarschule oder Das Zeugnis gibt Auskunft über die Leistungen in den Fächern und über das Überspringen einer Klasse, Arbeits-, Lern- und Sozialverhalten der Schülerinnen und Schüler. 99 Erweiterte Lernziele im entsprechenden Begabungsbereich, 99 Besuch einzelner Fächer in einer höheren Klasse. 13 14
TERMINE ANGEBOT STADTSCHULEN Stadtschulen Solothurn – ein umfassendes Angebot Die Zeugnisse werden ausgestellt: Primarstufe (inkl. Kindergarten, 1. - 8. Schuljahr) 99 1. bis 6. Klasse der Primarschule: am Ende des Schuljahres Die Kinder treten nach dem vollendeten vierten Altersjahr in den Kinder- 99 1. bis 3. Klasse der Sekundarstufe I: am Ende jeden Semesters garten als erste Stufe der Volksschule ein. Der Stichtag der Einschulung in den Kindergarten ist der 31. Juli. Die Eltern können nach Rücksprache mit der Schuldirektion entscheiden, ob ihr Kind ausnahmsweise ein Jahr später Die Schülerinnen und Schüler der 1. und 2. Klassen der Sekundarstufe I er- eingeschult werden soll (Volksschulgesetz §19 Absatz 3). Eine frühere Ein- halten im Mai und November einen Zwischenbericht, die Schülerinnen und schulung ist ausgeschlossen. Überdurchschnittlich begabte Kinder können Schüler der 3. Klassen im November. die Schulpflicht beschleunigt absolvieren. Der Kindergarten dauert zwei Jahre und ist Spiel-, Erfahrungs- und Lern- raum zugleich. Die Kinder lernen unter anderem sich in einer Gruppe Gleichaltriger zu bewegen, selbstständig zu sein und auch etwas zur Ge- meinschaft beizutragen. Die Primarschule dauert bis zum Übertritt in die Sekundarstufe I sechs Jahre und vermittelt grundlegende Kenntnisse und Fertigkeiten gemäss Lehrplan. Sie schafft Grundlagen für zielgerichtetes und gesteuertes Lernen. Sie för- dert die individuellen geistigen, musischen und körperlichen Fähigkeiten und die Gemeinschaftsbildung. Die Schülerinnen und Schüler sollen zu selbstständigem und eigenverantwortlichem Handeln geführt werden. 1. bis 3. Klasse (3. bis 5. Schuljahr) Deutsch, Mathematik, Natur/Mensch/Gesellschaft. Diese Fächer werden be- notet. Weitere Fächer sind: Gestalten, Musik und Bewegung und Sport, ab der 3. Klasse Französisch und Informatische Bildung. 4. Klasse (6. Schuljahr) Deutsch, Mathematik, Französisch, Natur/Mensch/Gesellschaft, Gestalten, Musik und Bewegung und Sport. Diese Fächer werden benotet. Ein weiteres Fach ist die Informatische Bildung. 5. und 6. Klasse (7. und 8. Schuljahr) Deutsche Sprache inkl. Schreiben, Sachunterricht, Musik, Zeichnen, Werken, Französisch, Englisch, Mathematik, Turnen. Diese Fächer werden benotet. Ein weiteres Fach ist die Informatische Bildung. 15 16
SEKUNDARSTUFE I MUSIKSCHULE Sekundarstufe I - Sek I (9. bis 11. Schuljahr) Brückenangebot nach Abschluss der obligatorischen Schulzeit Die Sek I umfasst drei Anforderungsniveaus: Sek P, Sek E und Sek B. Für Lernende, die sich vergeblich um eine Lehrstelle bemüht haben und sich auf eine berufliche Grundbildung vorbereiten wollen, sieht der Kanton Die Sek B (Basisanforderungen) und Sek E (erweiterte Anforderungen) dau- als Brückenangebot u.a. ein Berufsvorbereitungsjahr (BVJ) vor. An zwei ern drei Jahre und bereiten auf die Berufsbildung vor. Wochentagen findet schulischer Unterricht am Berufsbildungszentrum Olten statt. Jugendlichen mit ungenügenden Deutschkenntnissen steht an Die Sek B und E umfassen folgendes Fächerangebot: den Berufsbildungszentren Olten und Solothurn-Grenchen ein sogenann- tes Integrationsjahr offen. Im Weiteren bietet der Kanton ein Berufswahl- 99 Kernfächer: Deutsch, Französisch, Englisch, Mathematik, Natur und coaching und Case Management an. Technik, Geschichte/Geografie/Staatskunde 99 Erweiterungsfächer: Informatische Bildung, Musik, Musikschule Bewegung und Sport (1.- 3. Klasse), Bildnerisches Gestalten, Alle Schülerinnen und Schüler der 1. und 2. Klasse besuchen innerhalb der or- Technisches Gestalten (1./2. Klasse), dentlichen Unterrichtszeit die Musikalische Grundschule. Eine Fachlehrerin Hauswirtschaft: Wirtschaft, Arbeit, Haushalt (2./3. Klasse) führt die Schülerinnen und Schüler in die Welt der Musik ein und lässt sie die 99 Freifächer: Italienisch Musik in verschiedenster Art und Weise erleben. Dieser Unterricht ist kostenlos. Die Einführung LP21 auf der Sek I erfolgt ab Schuljahr 2018/19 gestaffelt, Ab der 2. Klasse besteht die Möglichkeit für den Besuch des Instrumentalun- beginnend mit den 1. Klassen Sek I. terrichts (Gesangsunterricht in der Regel ab dem 12. Altersjahr). Der Unterricht ist kostenpflichtig. Der Instrumentalunterricht findet vorwiegend in der städti- Die Sek P (progymnasialer Unterricht an der Kantonsschule) dauert zwei schen Musikschule, Lorenzenstrasse 1, statt. Er kann innerhalb des Schulstun- Jahre und bereitet auf das Gymnasium vor. denplans stattfinden. Die Musikschule bietet auch Erwachsenen-Unterricht an. Talentförderklasse Sekundarstufe E/B der Stadtschulen Solothurn Die Stadt Solothurn führt für städtische, kantonale und ausserkantonale in den Bereichen Sport, Musik und bildende Künste besonders begabte Schüle- rinnen und Schüler Talentförderklassen. Das Unterrichtskonzept ermöglicht nebst dem Vermitteln der schulischen Inhalte Zeit für intensives Training bzw. Üben im betreffenden Talentbereich. Klasse für Fremdsprachige (KfF) Am Schulstandort Hermesbühl kann je nach Bedarf für Schülerinnen und Schüler der Primar- und Sekundarstufe I mit keinen oder sehr geringen Deutschkenntnissen eine Klasse für Fremdsprachige geführt werden. In der Regel besuchen diese am Vormittag den Untericht in der KfF und am Nach- mittag in ihrer Stammklasse. 17 18
FREIWILLIGE TAGESSCHULE FREIWILLIGE TAGESSCHULE Freiwillige Tagesschulen der Stadt Solothurn Teams Ansprechpersonen Die Stadt Solothurn bietet in verschiedenen Schulhäusern Freiwillige Tages- schulen an. Das Angebot beinhaltet Betreuung während den Schulwochen ausserhalb der Unterrichtszeit von Montag – Freitag jeweils von 07.00 – 18.00 Uhr, sowie in den Schulferien ohne die mittleren drei Sommerferienwochen und die Weihnachtsferien. Die Betreuungseinheiten finden nur bei mindestens 6 Anmeldungen statt, insbesondere die Betreuungseinheit MO-FR von 07.00 - 08.00 Uhr. Die Schü- lerinnen und Schüler erhalten je nach Anmeldung ein Frühstück, ein Znüni, ein Mittagessen sowie ein Zvieri. Sie werden bei der Erledigung der Hausauf- Schulhaus Brühl, 032 623 86 53 Rebekka Plüss gaben unterstützt und zu einer sinnvollen Freizeitgestaltung angeregt. ts.bruehl@stadtschulen.ch Die Anmeldung erfolgt jeweils für ein Schuljahr und ist von den Erziehungs- berechtigten nach Einheiten buchbar. Die Verrechnung erfolgt aufgrund sozi- al abgestufter Tarife. Das Mittagessen wird verrechnet, die übrigen Mahlzeiten sind in den Beiträgen enthalten. Bei Krankheit oder wenn die Tagesschule aus anderen Gründen nicht besucht werden kann, ist das Kind bis spätestens 08.00 Uhr bei der Schuldirektion ab- zumelden (Tel. 032 626 96 16). Bei Abmeldung nach 08.00 Uhr wird das Essen verrechnet. Abmeldungen haben immer durch die Eltern zu erfolgen. Auskünfte, Reglement, Tarife und Anmeldeformulare sind bei der Schuldirek- tion erhältlich oder sind unter www.stadtschulen-solothurn.ch abrufbar. Schulhaus Hermesbühl, 032 626 96 14 Nelly Kim ts.hermesbuehl@stadtschulen.ch Teams Ansprechpersonen Schulhaus Fegetz, 079 458 42 45 Gianna Luzi Schulhaus Vorstadt, 032 621 54 07 Pasquale Catena ts.fegetz@stadtschulen.ch ts.vorstadt@stadtschulen.ch 19 20
FACHLEHRPERSONEN FACHLEHRPERSONEN Fachlehrpersonen Materialien, Werkzeugen und Verfahren einsetzen können. Damit erweitern sie motorische Fähigkeiten, handwerkliche Fertigkeiten und gestalterische Schulische Heilpädagoginnen und Heilpädagogen (SHP) Grundlagen. Sie lernen ihre Fähigkeiten und Grenzen kennen und erfah- Schulische Heilpädagoginnen und Heilpädagogen arbeiten im Rahmen der ren, dass Ausdauer und Konzentration notwendig sind, um Vorhaben und speziellen Förderung. Sie erfassen den Lern- und Leistungsstand von Schü- Aufgaben zu verwirklichen. Der Unterricht Gestalten ist ein wesentlicher lerinnen und Schülern und fördern und unterstützen sie im Klassenverband, Bestandteil einer ganzheitlichen Bildung. in Kleingruppen oder bei Bedarf im Einzelunterricht. Sie beraten Lehrperso- nen und Eltern in fachspezifischen Fragestellungen. Heilpädagoginnen und Lehrpersonen für Frühfremdsprachen Heilpädagogen sind in der Regel an mehreren Klassen tätig. (Französisch ab der 3. Klasse und Englisch ab der 5. Klasse) Lehrpersonen für Frühfremdsprachen legen grossen Wert auf das aktive Logopädinnen und Logopäden Mittun der Schülerinnen und Schüler. Hören und Sprechen sind zunächst Die Logopädinnen und Logopäden unterstützen die Schülerinnen und wichtiger als korrektes Schreiben. Denn das ist die Basis für gelungene Schüler bei allen Problemen die mit der Sprache, dem Sprechen und der Kommunikation in der fremden Sprache. Die Schülerinnen und Schüler sol- Stimme zusammenhängen. Es werden auch Abklärungen durchgeführt len am Ende der obligatorischen Schulzeit ohne Scheu in Französisch und hinsichtlich Kommunikationsverhalten, Aussprache, Redefluss, Stimme, Englisch kommunizieren können. Dabei orientiert sich das Projekt Passe- Satzbau, Sprachverständnis, Wortschatz, Wortfindung, Lese- und Recht- partout an der Didaktik der Mehrsprachigkeit. Die Sprachen werden nicht schreibefähigkeiten, Wahrnehmung, Motorik, soziales und emotionales mehr isoliert unterrichtet, sondern die Schülerinnen und Schüler lernen Pa- Verhalten und Spielentwicklung. rallelen zwischen den Sprachen zu erkennen und zu nutzen. Lehrpersonen für Deutsch als Zweitsprache (DaZ) Lehrpersonen Musikalische Grundschule Die DaZ-Lehrpersonen unterrichten in erster Linie fremdsprachige Schü- Die Lehrpersonen der musikalischen Grundschule unterrichten die Schü- lerinnen und Schüler. Spielerisch lernen und üben die Schülerinnen und lerinnen und Schüler der ersten und zweiten Primarschulklasse. Diese er- Schüler mit Hilfe von kleinen Versen und Geschichten, Liedern oder Spielen halten die Möglichkeit, Musik auf vielfältige Weise zu erleben und für sich und anhand von vielen Bildern Deutsch. In der Primarschule trainieren die zu entdecken. Die Schulung und Sensibilisierung des Gehörs verbindet alle Schülerinnen und Schüler vor allem Wortschatz zu vielen verschiedenen Teilgebiete und ist die Grundlage für das gesamte musikalische Schaffen. Bereichen. Sie üben das Leseverständnis und schreiben Sätze und kleine Die Gefühls-, Erkenntnis- und Körperebene der Schülerinnen und Schüler Geschichten. Die Schülerinnen und Schüler lernen aber auch Wortarten werden gleichzeitig angesprochen (Kopf-Herz-Hand). kennen und befassen sich mit dem Satzaufbau. So werden sie gezielt und Stimmungen, Sprache und Musik werden in Bewegung und Tanz umge- bedürfnisorientiert im Sprachunterricht unterstützt. setzt. Die Bewegungsfähigkeit soll gefördert und das Körperbewusstsein schrittweise entwickelt werden. Lehrpersonen Bildnerisches und Technisches Gestalten Mit verschiedenen Instrumenten werden Klangerfahrungen gemacht, Lie- Die Lehrpersonen fördern kreatives Denken und Arbeiten im Wechselspiel der begleitet, Notationen erfunden und Improvisation gestaltet. von Fähigkeiten und Fertigkeiten. Die Schülerinnen und Schüler geben ihren Wahrnehmungen, Vorstellungen, Erinnerungen, Empfindungen und Fanta- sien im Prozess des Gestaltens spontan und bewusst Ausdruck. Sie lernen Gestaltungsmittel kennen und erfahren, wie sie diese in Kombination mit 21 22
FACHLEHRPERSONEN WEITERE ANGEBOTE Berufswahl-Coaches an der SEK I Weitere Angebote Die heutige Bildungs- und Arbeitsmarktsituation und die veränderten ge- sellschaftlichen Anforderungen an Jugendliche erfordern eine fachkom- Klassenlager petente Begleitung bei der ersten Berufswahl. Die Berufswahl-Coaches In der 3. oder 4. sowie der 5. oder 6. Klasse reisen die Primarschulklassen begleiten dort, wo die Probleme an der Nahtstelle Sek I zur Arbeitswelt viel- ins Klassenlager nach Saanenmöser. Die Lager der Sekundarstufe I finden fältig und undurchsichtig scheinen. Die Schülerinnen und Schüler werden jährlich themenspezifisch und mehrheitlich auswärts statt. in ihrer Persönlichkeitsentwicklung und Selbstkompetenz gefördert und in ihrem individuellen Entscheidungs- und Handlungsprozess zielgerichtet Die Teilnahme ist obligatorisch. Schülerinnen und Schüler, die aus wich- unterstützt, damit sie eine treffende Anschlusslösung an die obligatorische tigen Gründen nicht am Klassenlager teilnehmen dürfen oder können, Schulzeit finden. müssen deshalb den Unterricht während der Lagerwoche in einer anderen Klasse besuchen. Der Hauptteil der Kosten wird durch die Stadt Solothurn Lehrpersonen für Partnerunterricht getragen, es wird aber in jedem Fall ein Elternbeitrag erhoben. Anlässlich der Einführung der Blockzeiten wurde in der Stadt Solothurn Partnerunterricht bewilligt, um in den Unterstufenklassen Halbklassenun- Projektwochen terricht während 2 – 4 Lektionen zu ermöglichen. Seit der Sek I-Reform Die Organisation und Durchführung von Projektwochen/Projekttagen fin- wirken in den 6. Klassen ebenfalls Teamteachinglehrpersonen. Sie ermög- den auf der Primarstufe bedarfsorientiert pro Schulhaus klassenweise oder lichen bedürfnisorientierten Gruppenunterricht und optimieren so die Vor- stufenübergreifend statt. An der Sek I findet jährlich eine Projektwoche statt. bereitung für den Übertritt in die Sek I. Bei überdurchschnittlichen Klassengrössen (ab 25 Schülerinnen und Schü- Bibliothek lern) werden zusätzliche Lektionen gesprochen (Partnerunterricht) Die Schulhäuser führen ihre eigenen Bibliotheken. Jede Klasse hat wö- chentlich Gelegenheit, die Bücher zu wechseln. Zu den Büchern ist Sorge Senioren in der Schule zu tragen. Die Seniorenhilfe wird in Zusammenarbeit mit „Graue Panther“/ Pro Senec- tute organisiert. Seniorinnen und Senioren, die gerne ihre Dienste der Schu- Für den Ersatz verloren gegangener Bücher wird ein symbolischer Betrag le zur Verfügung stellen möchten, wirken in einer Klasse in erster Linie als von Fr. 15.- erhoben. zusätzliche Bezugsperson mit und vertreten eine andere Generation. Sie haben keinen pädagogischen Auftrag, sondern bereichern den Unterricht mit ihrer Lebenserfahrung und kümmern sich um die Schülerinnen und Schüler als Schulgrosi oder Schulopa und helfen, wo es nötig ist. Zivildienstleistende, Praktikanten/ Praktikantinnen An den Tagesschulen und den Kindergärten verrichten Zivildienstleistende und Praktikanten/Praktikantinnen als Betreuungshilfen ihre Dienste. Zudem kommen Zivildienstleistende an den Klassen der Primar- und Sekundar- schule als Unterrichtshilfen zum Einsatz. 23 24
WEITERE ANGEBOTE WEITERE ANGEBOTE Konfessioneller Religionsunterricht jede Klasse jährlich vier- bis sechsmal durch eine städtische Zahnprophyla- In Solothurn wird der Religionsunterricht von der reformierten und der xe–Instruktorin stufengerecht in der theoretischen wie auch der praktischen römisch-katholischen Kirchgemeinde durchgeführt. Für Schülerinnen und Zahnpflege unterrichtet. Bei der praktischen Zahnpflege wird Fluoridgelee Schüler, welche einer der drei Landeskirchen angehören, ist der Besuch ob- angewendet. In der 1. Klasse der Sek I findet diese Massnahme noch zwei- ligatorisch. mal jährlich statt und in der 2. Klasse der Sek I erfolgt die Zahnprophylaxe Die Eltern können ihr Kind vom Religionsunterricht dispensieren lassen. Ge- im Rahmen der Ernährungslehre. suche sind schriftlich an das Rektorat der jeweiligen Kirchgemeinde zu rich- ten. Im Zeugnis wird der Besuch des Religionsunterrichts mit dem Vermerk Verkehrserziehung ‚besucht‘ bestätigt. Die Verkehrsinstruktoren der Stadtpolizei Solothurn unterrichten die Schü- Konfessionslose Schülerinnen und Schüler und Schülerinnen und Schüler lerinnen und Schüler in Theorie und Praxis des Strassenverkehrs. nichtchristlicher Religionen können ebenfalls unentgeltlich am ökumeni- Kindergarten: Fussgängerregeln, der Schulweg, praktische Übungen schen Religionsunterricht teilnehmen. 1. Klasse: Fussgängerregeln, der Schulweg, praktische Übungen 2. Klasse: Fussgängerregeln, Grundlagen der Veloausrüstung Hausaufgabenbetreuung 3. Klasse: Veloparcours, Rad fahren im Verkehrsgarten, Theorie Die unentgeltliche Hausaufgabenbetreuung dient Schülerinnen und Schü- 4. Klasse: Rad fahren auf der Strasse, Theorie, Veloprüfung lern, deren Eltern bei den Hausaufgaben nicht helfen können. Sie ist kein 5. Klasse: Repetition Grundstoff Nachhilfeunterricht und findet in Gruppen von mindestens 5 Schülerinnen 6. Klasse: Ich und die anderen Verkehrsteilnehmer, Verkehrssinnbildung und Schülern, in der Regel einmal pro Woche, im Anschluss an den Unter- 1. Sek I: Reaktion und Bremsen richt statt. Die Anmeldung erfolgt durch die Klassenlehrpersonen nach den 2. Sek I: Freizeit und Mobilität Sommerferien und nach vorgängiger Absprache mit den Eltern. Angemel- 3. Sek I: Verkehrsunfälle und Folgen dete Schülerinnen und Schüler sind verpflichtet die Hausaufgabenbetreu- ung regelmässig zu besuchen. Absenzen müssen bei der Klassenlehrperson Für den praktischen Unterricht ab der 3. Klasse benützen die Kinder ihr ei- entschuldigt werden. genes Fahrrad und einen Helm. Die Eltern sind dafür verantwortlich, dass ihr Kind das Velofahren beherrscht und das Velo fahrtüchtig ist. Gesundheitsprophylaxe Für die Verkehrserziehung ist Konrad Müller von der Stadtpolizei zuständig: Ärztliche Untersuchung: Es liegt im Verantwortungsbereich der Eltern konrad.mueller@solothurn.ch / 032 626 93 60 dafür zu sorgen, dass ihr Kind im 2. Kindergartenjahr sowie in der 4. Pri- marschulklasse und in der 2. Klasse der Sek I ärztlich untersucht wird. Die Heimatliche Sprache und Kultur (HSK) ärztliche Kontrollkarte ist via Klassenlehrperson bei der Schuldirektion je- Der HSK-Unterricht wird von Botschaften der Herkunftsländer oder von pri- weils im Mai einzureichen. Zahnärztliche Untersuchung: Für die jährliche vaten Organisationen angeboten. In der Regel wird der Unterricht ab der 2. kostenlose zahnärztliche Untersuchung wählen die Eltern aus der Liste der Klasse angeboten. Schuldirektion einen Schulzahnarzt / eine Schulzahnärztin aus. Das Auf- Die Anmeldung erfolgt über die öffentlichen Schulen. Der HSK-Unterricht gebot zur Untersuchung erfolgt dann durch die Schulzahnarztpraxis. findet in der Regel in Räumen der öffentlichen Schule statt, nach Möglich- Bevorzugen die Eltern den Privatzahnarzt, tragen sie die Kosten selber und keit in der Nähe des Wohnortes des Kindes. Die Leistungsbeurteilung wird haben für die erfolgte Untersuchung einen Nachweis zu erbringen. dem Zeugnis oder dem Lernbericht der öffentlichen Schule beigelegt. Zahnprophylaxe: Vom Kindergarten bis zum Ende der Primarschulzeit wird Weitere Informationen unter: www.vsa.so.ch 25 26
WEITERE ANGEBOTE WEITERE ANGEBOTE Freiwillige Lager Schulsozialarbeit Die Stadtschulen führen für Schülerinnen und Schüler ab der 3. Klasse jedes Das Angebot der Schulsozialarbeit steht Schülerinnen und Schülern, El- Jahr je ein Sommer-, Herbst-, Winter- und ein Musiklager in Saanenmöser tern und Lehrpersonen offen. Sie bietet Beratung und Unterstützung bei durch. Geleitet werden diese Lager von Lehrpersonen der Stadt Solothurn. Problemen und Krisen, bei persönlichen Fragen und Erziehungsfragen. Die Anmeldeformulare werden durch die Klassenlehrperson abgegeben. Die Schulsozialarbeit untersteht der Schweigepflicht, der Freiwilligkeit und der Anmeldung erfolgt direkt an die Schuldirektion. Sollten zu viele Anmeldun- Neutralität. Die Beratungen sind kostenlos. gen eingehen, entscheidet das Eingangsdatum über eine Teilnahmebe- rechtigung. Zuständigkeiten: Die Freiwilligen Lager sind kostenpflichtig (Skilager 310 Franken, andere La- ger 220 Franken). Ein allfälliges Gesuch um Reduktion des Elternbeitrags ist Schulhäuser Brühl, Vorstadt und Wildbach bei der Schuldirektion einzureichen. Annette Wyssmann Telefon M: 079 590 09 85 Wichtig: E-Mail: annette.wyssmann@perspektive-so.ch 99 Der Lagerbeitrag ist spätestens 14 Tage vor Lagerbeginn einzuzahlen. Schulhaus Brühl, Brühlstrasse 120, 4500 Solothurn 99 Allfällige Abmeldungen sind schriftlich und begründet spätestens 14 Tage vor Lagerbeginn an die Schuldirektion zu richten. 99 Es werden keine Individuallösungen hinsichtlich späterem Ankom- Schulhäuser Fegetz, Hermesbühl, Kollegium men oder früherem Abholen angeboten. und Schützenmatt Thomas Madörin Sommerlager: 3. – 6. Klasse 1. Sommerferienwoche Telefon M: 079 590 09 82 Herbstlager: 3. – 6. Klasse 1. Herbstferienwoche E-Mail: thomas.madoerin@perspektive-so.ch Skilager: 3. – 5. Klasse 1. oder 2. Sportferienwoche SH Schützenmatt, Untere Sternengasse 24, 4500 Solothurn 6. Klasse / Sek I B/E 1. oder 2. Sportferienwoche Musiklager: Musikschüler/-innen eine Woche in den Frühlingsferien Solothurner Ferienheim Saanenmöser Bergmattenweg 21 3777 Saanenmöser Telefon: 033 744 14 20 Hauswartin: Andrea Hauswirth-Blum Das Ferienheim und / oder die 3 ½-Zimmerwohnung können bei der Schul- direktion auch für private Anlässe gemietet werden. 27 28
SCHULSPORT SCHULERGÄNZENDE ANGEBOTE Schulsport Schulergänzende Angebote Die Kurse geben den Schülerinnen und Schülern Gelegenheit, sich unter Ludothek: www.ludotheksolothurn.ch Anleitung von erfahrenen und motivierten Leiterinnen und Leitern zu be- wegen und viele lehrreiche und freudvolle Sportstunden zu verbringen. Altes Spital: www.altesspital.ch Jugendtreff: http://jugendarbeit-solothurn.ch Das Angebot umfasst unter anderem: Zentralbibliothek; Kinder- und Jugendbibliothek: www.zbsolothurn.ch Volleyball – Triathlon – Schwimmen – Ballspiele – Minihandball – Handball – Basketball – Street Jazz – Karate – Kanu – Tennis – Bogenschiessen Ferienpass: www.solothurner-ferienpass.ch Die Kurskosten betragen 40 Franken. Muki-Deutsch: www.mbb.ch Informationen unter: www.stadtschulen-solothurn.ch Muki-Singen: www.zentrumfuermusik.ch Anmeldung und Auskunft direkt bei den angegebenen Kontaktpersonen. Verein Quartierspielplätze, Villa 41, Weissensteinstrasse 41, Tel.: 032 622 24 04 99 Spielplatz Güggi, Dreibeinskreuzstrasse 23 Zuständigkeit und Kontaktaufnahme: 99 Spielplatz Tannenweg, Tannenweg 28 99 Spielplatz Villa 41, Weissensteinstrasse 41 Rolf Kohler Leiter Schulsport Stadt Solothurn Fach- und Beratungsstellen Telefon: 032 675 71 54 Familienberatung der Stadt Solothurn, Rossmarktplatz 12: Tel.: 032 625 60 82 E-Mail: rolfkohler@gawnet.ch Kinder- und Jugendpsychiatrischer Dienst (KJPD): www.so-h.ch Schulpsychologischer Dienst, Bielstrasse 9, 032 627 29 61 Kompass: www.kompass-so.ch Scala: www.beratungsstelle-scala.ch Rotkreuz-Kinderbetreuung, www.srk-solothurn.ch Perspektive, www.perspektive-so.ch elpos, www.elpos-agso.ch Medienkompetenz Die rasante Entwicklung im Bereich der neuen Medien macht auch vor der Schule nicht halt. Im Medienunterricht können gewisse Kompetenzen im Umgang mit Medien vermittelt werden. Eine allumfassende Auseinander- setzung mit den Möglichkeiten aber auch den Gefahren der neuen Medien kann die Schule nicht abdecken. Hier sind auch die Eltern gefordert. Nütz- liche Tipps sind u. a. auf folgenden Webseiten erhältlich: www.elternet.ch, www.klicksafe.de, www.zischtig.ch oder www.projuventute.ch 29 30
STÄDTISCHE REGELUNGEN STÄDTISCHE REGELUNGEN Städtische Regelungen Klassenführung Die Klassen der Primarschulen werden sowohl als Jahrgangsklassen wie Unterrichtszeiten / Blockzeiten auch altersdurchmischt (2 Jahrgänge) geführt. Den einzelnen Schulen ist es Kindergarten freigestellt, welches Modell sie wählen. Am Morgen 08:15 – 11:40 Uhr (am Mittwoch nur Kinder im 2. Kindergartenjahr) Hausaufgaben Am Nachmittag Hausaufgaben sind eine wichtige Ergänzung und Bereicherung des Unter- 13:45 – 15:15 Uhr (Halbklassenunterricht Montag oder Dienstag) richts. Kinder und Jugendliche lernen so selbständig, eigenverantwortlich und rationell zu arbeiten. Hausaufgaben sind zielgerichtet und fügen sich in Der Unterricht im Kindergartenzimmer beginnt jeweils um 08.15 Uhr bzw. den Rahmen einer übergreifenden Unterrichtsplanung ein. um 13.45 Uhr. Der Kindergarten wird 15 Minuten vor Unterrichtsbeginn ge- öffnet. Es ist sinnvoll, wenn sich die Eltern für die Hausaufgaben interessieren und sich Zeit nehmen, die Kinder beim Lösen der Aufgaben zu begleiten. Eltern erhalten so Einblick in das Schulgeschehen. Primarschule Richtwerte für Hausaufgaben: Am Morgen: 08:00 – 12:00 Uhr Am Nachmittag: 13:45 – 15:20 Uhr bzw. bis 16.20 Uhr 99 1. und 2. Klasse Primarschule: 15 Min. pro Tag 1. – 2. Klasse: Montag- oder Dienstagnachmittag Unterricht 99 3. und 4. Klasse Primarschule: 30 Min. pro Tag Mittwoch- und Donnerstagnachmittag alle frei 99 5. und 6. Klasse Primarschule: 30 bis 45 Min. pro Tag 1. – 6. Klasse: Mittwochnachmittag alle frei 99 1. bis 3. Klasse Sekundarstufe I: 45 bis 60 Min. pro Tag Aufgrund der unterschiedlichen Unterrichtspensen am Kindergarten und Schülerinnen- und Schülermitwirkung der Primarschule ergeben sich Abweichungen in der Ausgestaltung der In allen Schulhäusern gibt es unterschiedliche Formen von Klassen- und Blockzeiten. Schülerinnen- und Schülermitwirkung. Sekundarstufe B/E 07.40 – 12.00 Uhr, Mittag zum Teil Freifächer, Nachmittag ab 13.45 Uhr, Schulschluss: 17.15 Uhr 31 32
STÄDTISCHE REGELUNGEN STÄDTISCHE REGELUNGEN Benützung der Schulanlagen Verhaltensregeln in den Stadtschulen Türöffnung in den Schulhäusern und den Kindergärten ist am Morgen und (Ergänzend gelten die Regeln der einzelnen Schulhäuser) am Nachmittag jeweils 15 Min. vor Unterrichtsbeginn. Unsere Schule ist Lern- und Begegnungsraum. Hier sollen sich alle wohl Die Plätze und Aussenanlagen der Schulhäuser dürfen ausserhalb der fühlen. Schulzeiten durch die Stadtbevölkerung (ausgenommen Vereine) ohne Be- willigung wie folgt benutzt werden: 99 Wir gehen freundlich miteinander um und behandeln uns gegenseitig mit Respekt. Während der Schulzeit: 99 Wir nehmen aufeinander Rücksicht und sind hilfsbereit. Montag, Dienstag, Donnerstag und Freitag 15.30 bis 21.30 99 Wenn wir sehen, dass jemand geplagt wird, melden wir dies einer Mittwoch und Samstag 13.30 bis 21.30 Lehrperson. Sonntag und Feiertage 13.30 bis 21.30 99 Wir befolgen die Anweisungen der Lehrpersonen und der Hauswarte. 99 Wir achten auf Pünktlichkeit. Während der Ferien: 99 Wir tragen Sorge zum Schulhaus, dem Mobiliar und dem Unterrichts- Montag bis Samstag 08.00 bis 12.00 material. 13.30 bis 21.30 Entstandene Beschädigungen melden wir umgehend der Lehrperson und / Sonntag und Feiertage 13.30 bis 21.30 oder dem Hauswart. Schulhausspezifische Regelungen und richterliche Verbote sind vor Ort zu Wir sorgen für Ordnung in den Zimmern, Gängen und auf dem Pausenplatz: beachten. Den Weisungen der Hauswarte ist Folge zu leisten. 99 Essen und Trinken sind grundsätzlich nur ausserhalb des Schulhauses oder in den dafür vorgesehenen Räumen erlaubt. Ordnung und Rücksichtnahme gegenüber Anwohnerinnen und Anwoh- 99 Abfälle gehören in die Abfalleimer. nern sind selbstverständlich. 99 Kleider, Schuhe, Schulsäcke und fahrbare Geräte befinden sich am da- für vorgesehenen Ort. Schulweg 99 Spiele und Spielgeräte werden versorgt. Der Schulweg liegt in der Verantwortung der Eltern. Er soll nach Möglich- 99 Kaugummis bleiben zu Hause. keit zu Fuss zurückgelegt werden. Aus Sicherheitsgründen sollten die Kin- der der 1. Klasse den Schulweg ohne fahrbare Geräte absolvieren. Für Fahrräder steht eine beschränkte Anzahl Abstellplätze zur Verfügung. Für Schäden oder Diebstahl kann die Schule keine Haftung übernehmen. 33 34
STÄDTISCHE REGELUNGEN DISPENSATION Dispensationsregelung des Kantons Solothurn In der Pause beachten wir die Aufenthalts- und Spielregelungen betreffend Grundsatz: Die vorliegende Regelung gilt für den Bereich der Volksschule 99 Pausenhalle / Pausenplätze inkl. Kindergarten. Sie basiert auf dem Grundsatz: Kein Kind darf ohne wich- 99 Schneeballschlachtfelder tigen Grund dem Unterricht fernbleiben. 99 Spielplätze Dispensationen bis zu vier Halbtagen in Folge: Gesuche in diesem Um- 99 Rasenplätze fang werden von der Klassenlehrperson beurteilt. Sie müssen von den El- 99 Benützung der Spielkiste tern ausreichend begründet und mindestens eine Woche im Voraus mittels 99 Nichtbenützung der fahrbaren Geräte Dispensationsgesuchs-Formular der Klassenlehrperson eingereicht werden. Dispensationen von mehr als vier Halbtagen in Folge: Längere Dispensa- Während der Schulzeit darf das Schulareal nur mit Erlaubnis einer Lehrper- tionen fallen in die Zuständigkeit der Schulleitung. Entsprechende Gesuche son verlassen werden. sind mittels Dispensationsgesuchs-Formular mindestens drei Wochen im Voraus via Klassenlehrperson der Schulleitung einzureichen. Gefährliche Gegenstände sowie Suchtmittel gehören nicht in die Schule. Dispensationen von mehr als 12 Wochen: Schriftliche Abmeldungen sind an die Schuldirektion zu richten. Persönliche elektronische Geräte sind während des Unterrichts ausgeschal- Dispensationsreglement und Gesuchsformular: Die Dokumente Dispen- tet. (Ausgenommen: Die Lehrperson erteilt entsprechende Weisungen.) sationsreglement und Gesuchsformular können von der Homepage der Stadtschulen heruntergeladen werden. Das Gesuchsformular kann auch bei Massnahmen bei Streitigkeiten und Regelverstössen der Klassenlehrperson bezogen werden. Die Lehrpersonen suchen auf der Basis der Mediation mit den Beteiligten Jokertage: Seit dem 1. August 2012 hat jede Schülerin und jeder Schüler im nach möglichen Lösungen und Massnahmen und setzen diese um. Vorge- Verlaufe des Schuljahres zwei Jokertage zur Verfügung. Diese können ohne hen: Was ist vorgefallen? Wer war beteiligt? Wie schildern die Beteiligten A Begründung bezogen werden. Spätestens am Vortag müssen die entspre- und B ihre Sichtweise? Was brauchen die Beteiligten A und B für die Wieder- chenden Stellen (Lehrperson, Tagesschule, Musikschule, etc.) durch die El- gutmachung? Welche grundsätzlichen Lösungsmöglichkeiten sehen sie? tern hinsichtlich Abwesenheit durch Bezug von Jokertagen benachrichtigt Worauf können sie sich einigen? werden. Weiter gilt zu beachten, dass jeder bezogene Jokertag als ganzer Tag zählt, auch wenn an jenem Tag der Unterricht nur an einem halben Bei groben oder wiederholten Regelverstössen oder bei Nichteinhalten von Tag stattfindet. Für die Stadtschulen Solothurn gilt zudem: bei besonderen Vereinbarungen kann die Schulleitung einen temporären Schulausschluss Schulanlässen (Exkursionen, Lager, Schlussfeiern etc.) kann kein Jokertag (Time-out) verfügen. bezogen werden. Das Vor- und Nachholen des verpassten Schulstoffes liegt in der Verantwor- Allfällige Reparaturkosten bei Sachbeschädigungen gehen zu Lasten der tung der Schülerinnen und Schüler, sowie deren Eltern, es gilt das Holprin- Eltern. Es besteht die Möglichkeit, dass die entsprechenden Schülerinnen zip. Verpasste Prüfungen müssen grundsätzlich nachgeholt werden. oder Schüler in Absprache mit dem Hauswart die verursachten Kosten Für die Sek I gelten zudem besondere Bestimmungen. durch einen Arbeitseinsatz begleichen können. 35 36
SELBST- UND SOZIALKOMPETENZ SCHULVEREINBARUNG Eltern und Lehrpersonen fördern Schulvereinbarung - Zusammenarbeit Schule und Elternhaus Bedingungen für ein erfolgreiches Zusammenarbeiten von Schule und El- Selbst- und Sozialkompetenz ternhaus. Wir alle leisten unseren Beitrag, indem wir … 99 einander mit gegenseitiger Achtung, Toleranz und Fairness begegnen. 99 einen freundlichen und respektvollen Umgang pflegen. 99 weder sprachliche noch körperliche Gewalt ausüben. kann mit 99 uns gegenseitig unterstützen. anderen zusammen- Als Schülerin und Schüler bemühe ich mich meinen Beitrag zu leisten, arbeiten schätzt gestaltet indem ich … die eigene Arbeiten 99 die Umgangsformen der Schule respektiere. Leistungsfähig- sorgfältig und 99 im Unterricht aufmerksam mitarbeite, mich meinen Fähigkeiten keit realistisch zuverlässig entsprechend einbringe und Störungen vermeide. ein 99 mich an die Klassen- und Schulhausregeln halte. 99 die Hausaufgaben zuverlässig und gewissenhaft erledige. 99 zum Schulmaterial und zur Umgebung Sorge trage. beteiligt erscheint arbeitet sich aktiv pünktlich und konzentriert Als Lehrerin und Lehrer leiste ich meinen Beitrag, indem ich … am ordnungsgemäss und 99 einen lehrreichen Unterricht mit angepassten Lehr- und Lernformen Unterricht zum Unterricht ausdauernd plane und gestalte. 99 den Schülerinnen und Schülern Vertrauen in die eigenen Fähigkeiten gebe und sie darin bestärke. 99 für die Einhaltung der Regeln sorge und auf Verstösse angemessen reagiere. begegnet begegnet 99 den Eltern Einblick in den Schulalltag ermögliche, mit ihnen zusam- MitschülerIn- den Lehrper- menarbeite und sie angemessen informiere. nen respekt- hält die sonen respekt- 99 Probleme im Schulleben wahrnehme und gemeinsam mit den Eltern voll Regeln des voll nach geeigneten Hilfestellungen oder Lösungsmöglichkeiten schulischen suche. Zusammenle- Als Mutter und als Vater leiste ich meinen Beitrag, indem ich … bens ein 99 Grundwerte wie Wertschätzung, Pflichterfüllung, Pünktlichkeit und Anstand vermittle. Die Leistungen des Arbeits-, Lern- und Sozialverhaltens werden im Zeugnis 99 das Kind zu Hause durch geeignete Lern- und Arbeitsbedingungen ausgewiesen. unterstütze (ruhiger Arbeitsplatz). 37 38
SCHULVEREINBARUNG FERIEN 99 mein Kind in seiner Selbstverantwortung und Selbstständigkeit Ferienplan der Stadtschulen beim Erledigen der Hausaufgaben stärke. 99 die Klassenlehrperson angemessen über gesundheitliche und familiä- Schuljahr 2018/2019 re Probleme informiere. Schulbeginn Mittwoch, 13. August 2018 99 an schulischen Veranstaltungen sowie Standortgesprächen teilnehme. Herbstferien Samstag, 29. September - Sonntag, 21. Oktober 99 zu Hause die Grundbedingungen für ein erfolgreiches Lernen schaf- Weihnachtsferien Samstag, 22. Dezember - Sonntag, 6. Januar fe (Erholung und Schlaf in ausreichendem Mass, gesunde Ernährung, Wintersportferien Samstag, 2. Februar - Sonntag, 17. Februar kontrollierter Medienkonsum, genügend Bewegung). Frühlingsferien Samstag, 6. April - Montag, 22. April Sommerferien Samstag, 6. Juli - Montag, 11. August Bei Unstimmigkeiten ist folgendes Vorgehen vorgesehen: 99 Lehrpersonen suchen das Gespräch mit den Schülerinnen und Schü- Schuljahr 2019/2020 lern. Schulbeginn Montag, 12. August 2019 99 Schülerinnen und Schüler suchen das Gespräch mit der Lehrperson. Herbstferien Samstag, 28. September - Sonntag, 20. Oktober Bestehen auch weiterhin Differenzen, kann die Schulleitung Weihnachtsferien Samstag, 21. Dezember - Sonntag, 5. Januar beigezogen werden. Wintersportferien Samstag, 1. Februar- Sonntag, 16. Februar 99 Erziehungsberechtigte suchen grundsätzlich zuerst das Gespräch Frühlingsferien Samstag, 4. April - Montag, 19. April mit der Lehrperson. Bestehen weiterhin Differenzen, kann die Schullei- Sommerferien Samstag, 4. Juli - Sonntag, 9. August tung beigezogen werden. 99 Bei Konfliktsituationen mit der Schulleitung kann die Schuldirektorin Schuljahr 2020/2021 beigezogen werden. Schulbeginn Montag, 10. August 2020 Der aktuelle Ferienplan und weitere wichtige Daten sind in der aktuellen Ausgabe des Schuljus veröffentlicht oder auf der Homepage www.stadtschulen-solothurn.ch zum Download bereit. Schulfreie Tage Maria Himmelfahrt (15. August), St.Ursentag (30. September), Allerheiligen (1. November), 24. Dezember, Karfreitag, Ostermontag, Auffahrt und Freitag nach Auffahrt, Pfingstmontag, Fronleichnam und Freitag nach Fronleich- nam (Weiterbildung des Lehrpersonals der Stadtschulen Solothurn) Schulfreie halbe Tage (ab 12 Uhr) Schmutziger Donnerstag, Fasnachtsdienstag, 1. Mai 39 40
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