Stadtschulen Informationen zum Schulbetrieb 2017/2018
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INHALT INHALT
INHALT 27 Freiwillige Lager
28 Schulsozialarbeit
6 Herzlich willkommen an den Stadtschulen Solothurn 29 Schulsport
7 Team Schuldirektion 30 Schulergänzende Angebote
30 Fach- und Beratungsstellen
8 Schulleitung 30 Medienkompetenz
8 Schulleitungsteam 31 Städtische Regelungen
31 Unterrichtszeiten / Blockzeiten
11 Die Hauswarte 32 Klassenführung
32 Hausaufgaben
12 Die Schullaufbahnen im Überblick
32 Schülerinnen- und Schülermitwirkung
13 Spezielle Förderung auf allen Stufen der Volksschule 33 Benützung der Schulanlagen
33 Schulweg
14 Beförderung/Promotion 34 Verhaltensregeln in den Stadtschulen
35 Massnahmen bei Streitigkeiten und Regelverstössen
14 Beurteilung
36 Dispensationsregelung des Kantons Solothurn
16 Stadtschulen Solothurn – ein umfassendes Angebot
16 Primarstufe (inkl. Kindergarten, 1. - 8. Schuljahr) 37 Eltern und Lehrpersonen fördern Selbst- und Sozialkompetenz
17 Sekundarstufe I - Sek I (9. bis 11. Schuljahr)
17 Talentförderklasse Sekundarstufe E/B der Stadtschulen Solothurn 38 Schulvereinbarung - Zusammenarbeit Schule und Elternhaus
18 Brückenangebot nach Abschluss der obligatorischen Schulzeit
40 Ferienplan der Stadtschulen
18 Musikschule
19 Freiwillige Tagesschulen der Stadt Solothurn
Weitere, laufend aktualisierte Informationen unter:
21 Fachlehrpersonen www.stadtschulen-solothurn.ch
24 Weitere Angebote Schuldirektion Stadt Solothurn
24 Klassenlager / Projektwochen Bielstrasse 24, Postfach 460, 4502 Solothurn, 032 626 96 02
24 Bibliothek E-Mail: schuldirektion@solothurn.ch
25 Kirchlicher Unterricht Öffnungszeiten
25 Hausaufgabenbetreuung Montag – Freitag: 08.30 – 11.30 Uhr und 14.00 – 17.00 Uhr
25 Gesundheitsprophylaxe
26 Verkehrserziehung Impressum
Herausgeberin: Schuldirektion Stadt Solothurn
26 Heimatliche Sprache und Kultur (HSK) Redaktion / Layout: Thomas Bitterli / Fatma Kammer
3 4CI- LEITBILD EDITORIAL
CI - Leitbild Herzlich willkommen in den Stadtschulen Solothurn
Sehr geehrte Eltern
Vielleicht halten Sie zum ersten Mal unsere Infor-
mationsbroschüre in den Händen. Dies wird dann
der Fall sein, wenn Sie erstmals durch die Einschu-
lung Ihres Kindes mit den Stadtschulen Solothurn
in Kontakt treten. Wir heissen Sie und ihr Kind/ihre
Kinder hiermit herzlich willkommen. Wir hoffen,
dass Sie bereits viel Erfreuliches über die Stadtschu-
len, wozu auch die Musikschule und die freiwillige
Tagesschule zählen, gehört haben.
Jeder Schulkreis, jede Abteilung ist unter dem gemeinsamen Dach der
Stadtschulen (mit für alle geltendem Regelwerk), eine in sich funktionie-
rende Organisation, deren Klima sowohl geprägt wird von den dort mit-
wirkenden Personen wie auch von Ihren Kindern und Ihnen, liebe Eltern.
Für Ihre Unterstützung danken wir Ihnen herzlich. Uns ist es ein Anliegen,
vermehrt den Austausch und die Zusammenarbeit mit Ihnen zu pflegen.
Unter diesem Fokus haben wir uns an der Schuljahreseröffnung unter ex-
terner Leitung mit der Thematik Einbezug der Eltern auseinandergesetzt
und sind nun daran, die Gruppenergebnisse auszuwerten und das weitere
Vorgehen zu bestimmen. Bestimmt hören Sie auch diesbezüglich noch von
uns. Bis es soweit ist und wir uns persönlich begegnen können, wünsche
ich Ihnen und Ihren Kindern ein gelingendes, frohes Schuljahr 2017/18.
Herzliche Grüsse
Irène Schori
Schuldirektorin
5 6SCHULDIREKTION SCHULLEITUNGEN
Team Schuldirektion Schulleitung
Heinz Stöckli Daniela Späti Die Schulleiterin / der Schulleiter ist Teil der Schulleitungskonferenz (SLK)
Kanzleileiter Sekretärin und unter der Leitung der Schuldirektorin zuständig für die Schul- und
Qualitätsentwicklung der Stadtschulen Solothurn. Die Schulleitung leitet die
• Budget • Personelles
Schule vor Ort im pädagogischen, personellen und administrativen Bereich.
• Rechnung • Raumverwaltung Nach der Klassenlehrperson ist die Schulleitung die zweite Ansprechperson
• Sozialtarif für die Anliegen der Eltern.
Schulleitungsteam
032 626 96 12 032 626 96 01 Schulleitungen Primarstufe (inkl. Kindergarten und Tagesschule)
heinz.stoeckli@solothurn.ch daniela.spaeti@solothurn.ch
Schulhaus Brühl
Michaela Ettorre Liselotte Glutz Brühlstrasse 120, 4500 Solothurn, 032 623 86 12
Sekretärin Sekretärin
• Schülerverwaltung Schulleiterin Jaqueline Kaser, 032 623 86 15
• Tagesschulen
• Einschulung E-Mail: schulleitung.bruehl@solothurn.ch
• Musikschule
• Übertritt
• Lagerwesen Kindergarten: Birkenweg II, Birkenw. 31, 032 622 48 86
• Schulzahnarzt
Tannenweg I + II, Tannenweg 26, 032 622 37 11
Primarschule: 1. – 6. Klasse
032 626 96 03 032 626 96 16 Tagesschule: Standort Brühl
michaela.ettorre@solothurn.ch liselotte.glutz@solothurn.ch
Telefon Tagesschule: 032 623 86 53
Mittagsbetreuung Birkenweg: 079 814 27 11
Evelyne Kunz Andreas Wenzinger
Sekretärin ICT- Integrator Schulhaus Fegetz
• Protokollführung Frank Buchser-Strasse 9, 4500 Solothurn, 032 623 11 71
• Allgemeine Sekreta-
riatsarbeiten Schulleiterin Karin Winistörfer-Haas, 032 623 11 74
E-Mail: schulleitung.fegetz@solothurn.ch
Kindergarten: Fegetz, Frank Buchser-Str. 9, 032 623 11 71
032 626 96 17 032 626 96 18
evelyne.kunz@solothurn.ch andreas.wenzinger@solothurn.ch Hubelmatt, Grimmengasse 35, 032 622 37 72
Untere Sternengasse, Untere Sterneng. 4, 032 623 59 12
Primarschule: 1. – 4. Klasse
Tagesschule: Standort Fegetz, 079 458 42 45
7 8SCHULLEITUNGEN SCHULLEITUNGEN
Schulhaus Hermesbühl Sekundarstufe I (Sek I)
Bielstrasse 24, 4500 Solothurn, 032 626 96 05 Schulhäuser Kollegium und Schützenmatt
Schulleiterin Nadine Brülhart, 032 626 96 19 Schulleiterin Stefanie Ingold, 032 622 61 31
E-Mail: schulleitung.hermesbuehl@solothurn.ch E-Mail: schulleitung.schuetzenmatt@solothurn.ch
Kindergarten: Heidiweg, Heidiweg 32, 032 622 32 89 Schulhaus Kollegium
Haffnerstrasse, Haffnerstrasse 6, 032 622 02 38 Goldgasse 2, 4500 Solothurn, 032 622 10 75
Hermesbühl, Bielstrasse 24, : 032 626 96 06 3. Sek I E und B,
Primarschule: 1. – 6. Klasse Schulhaus Schützenmatt
Untere Sternengasse 24, 4500 Solothurn, 032 622 61 31
1. + 2. Sek I E und B, Talentförderklassen (TFK)
Schulhaus Vorstadt Koordinator Talentförderklasse Stefan Kohler
Hilariweg 2, 4500 Solothurn, 032 623 34 38 E-Mail: stefan.kohler@stadtschulen.ch
Schulleiterin Nele Hölzer, 032 623 34 64
E-Mail: schulleitung.vorstadt@solothurn.ch
Kindergarten:
Dreibeinskreuz, Lagerweg 3, 032 623 88 32
Wassergasse I , Wassergasse 19, 032 622 89 72
Primarschule: 1. – 6. Klasse
Tagesschule: Standort Vorstadt, 032 621 54 07
Schulhaus Wildbach Musikschule
Allmendstrasse 63, 4500 Solothurn, 032 622 85 80 Lorenzenstrasse 1, 4500 Solothurn, 032 623 90 49
Schulleiterin Therese Scheidegger, 032 622 85 83 Schulleiterin Pia Bürki, 032 623 93 49
E-Mail: schulleitung.wildbach@solothurn.ch E-Mail: schulleitung.musikschule@solothurn.ch
Kindergarten: Wildbach, Allmendstr. 59, 032 622 75 78
Stäffiserweg, Stäffiserweg 9b, 032 622 87 76
Primarschule: 1. – 4. Klasse
Tagesschule: Standort Hermesbühl, 032 626 96 14
9 10SCHULHAUSWARTE SCHULLAUFBAHN
Die Hauswarte Die Schullaufbahnen im Überblick
Universität / Hochschule, Fachhochschule, höhere Fachschule
ärstufe
Terti-
SJ 15 Berufsmaturität Fachmaturität
lehrbegleitend (3 oder 4 Jahre) oder
Sekundarstufe II
anschliessend an die Berufslehre:
SJ 14 1 Jahr Vollzeit bzw. 1 ½ Jahre Teilzeit
Maturität
Berufliche Grundbildung
SJ 13 2, 3 oder 4 Jahre Fachmittelschule Gymnasium
SJ 12 Brückenangebote
Ende der obligatorischen Schule
SJ 11 Sek B Sek E
Sekundarstufe I
Basisanforderung: Erweiterte Anforderungen: Vorberei-
Vorbereitung auf tung auf eine Berufslehre mit erhöhten
SJ 10 eine Berufslehre Berufsanforderungen (mit/ohne Berufs-
Sek P
Vorbereitung
mit Grund- oder matur). Im Einzelfall ist der Übertritt ins
auf den Übertritt
SJ 9 Basisansprüchen. Gymnasium möglich.
ins Gymnasium.
SJ 8 Primarschule
Das Übertrittsverfahren in die Sekundarstufe I ist kantonal geregelt.
Für den Übertritt massgebend sind die fachlichen Leistungen in den
SJ 7 Fächern Deutsch, Mathematik und Sachunterricht, die Leistungsent-
Beat Affolter wicklung sowie das Arbeits- und Lernverhalten.
Schulhaus Schützenmatt und Kollegium, 078 672 23 00 SJ 6 An einem Übertrittsgespräch mit Erziehungsberechtigten und Schüler/
André Visconti Schülerin wird ein Antrag zur Stufenzuteilung zuhanden der Schullei-
tungskonferenz beschlossen.
Primarstufe
Schulhaus Fegetz, KG Untere Sternengasse 079 439 94 54 SJ 5
Im Falle einer Uneinigkeit der Stufenzuteilung können die Eltern ihr
Damiano Ravicini Kind zu einer Kontrollprüfung anmelden.
Schulhaus Brühl, Wildbach, KG Wildbach und Stäffiserweg 079 255 16 31 SJ 4
Fiorentino Manganiello
Schulhaus Hermesbühl und Musikschule, KG Heidiweg, KG Haffnerstrasse SJ 3
076 421 96 14
Hugo Lüthi SJ 2 Kindergarten
Schulhaus Vorstadt, KG Dreibeinskreuz, KG Wassergasse 076 565 60 73
SJ 1
(Aufzählung von links nach rechts)
Ausführliche Informationen: www.vsa.so.ch
11 12SPEZIELLE FÖRDERUNG BEURTEILUNG
Spezielle Förderung auf allen Stufen der Volksschule Beförderung/Promotion
Kinder und Jugendliche kommen mit unterschiedlichen Fähigkeiten, Bega- Die Schülerinnen und Schüler der Primarschule unterliegen keinen Promo-
bungen und Interessen in einer Klasse zusammen. Aufgabe der Volksschule tionsbedingungen. Sie werden automatisch in die nächsthöhere Klasse be-
ist es, diese einerseits individuell zu fördern und andererseits zur schuli- fördert (§ 9 Volksschulgesetz).
schen Gemeinschaft hinzuführen.
Die Spezielle Förderung richtet sich an Schülerinnen und Schüler, deren Die Schülerinnen und Schüler der Sekundarstufe I werden definitiv beför-
Förderbedarf die Möglichkeiten des Regelunterrichts übersteigen. Es sind dert, wenn sie die Promotionsbedingungen am Ende des Semesters erfül-
Schülerinnen und Schüler mit len. Wer die Promotionsbedingungen nicht erfüllt, wird provisorisch beför-
- einer besonderen Begabung oder dert. Das Provisorium dauert ein Semester.
- einer Lernbeeinträchtigung oder einem Lernrückstand oder
- einer Verhaltensauffälligkeit. Beurteilung
Das Standortgespräch findet für alle Schülerinnen und Schüler der Primar-
schule in der Regel einmal oder bei Bedarf mehrmals jährlich statt.
Massnahmen der Speziellen Förderung 99 1. bis 4. Klasse: Dezember bis Februar
Schulische Heilpädagogik/ Logopädie 99 5. Klasse: Januar bis März
Sie unterstützt Schülerinnen und Schüler mit einer Lernbeeinträchti- 99 6. Klasse: November bis Dezember Standortgespräch und Information
gung, einem Lernrückstand oder mit Verhaltensauffälligkeiten. Resultate Check P6. Anfang März Übertrittsgespräch.
Das Angebot erfolgt je nach Alter und Förderbedarf und umfasst fol-
gende Massnahmen: Das Standortgespräch für die Schülerinnen und Schüler der Sekundarstufe
99 Förderung mit Förderplanung, I findet statt:
99 Verlangsamung: der Schulstoff wird auf zwei Jahre verteilt bzw. eine
Klasse wird wiederholt, 99 1. Klasse Sek I: Sek E bis Ende des 1. Semesters, Sek B bis Ende
99 Individuelle Lernziele in einem oder mehreren Fächern. 3. Quartal.
99 Bei sprachlichen Defiziten oder Auffälligkeiten kann eine logopädische 99 2. Klasse Sek I nach dem Check S2
Abklärung oder Unterstützung erfolgen. 99 3. Klasse Sek I Gespräche nach Bedarf
Begabungs- und Begabtenförderung Die Promotion ist gewährleistet wenn der ungerundete Notendurch-
Sie besteht aus einer Kombination von verschiedenen Elementen: schnitt der Kernfächer sowie der ungerundete Notendurchschnitt der
99 Förderung im Unterricht durch Straffung des Schulstoffes, ergänzt mit Kern- und Erweiterungsfächer mindestens 4 beträgt.
Aufgabestellungen für aktives, forschendes und vernetztes Lernen, Das Zeugnis gibt Auskunft über die Leistungen in den Fächern und über das
99 Beschleunigung mit vorzeitigem Übertritt in die Primarschule oder
Überspringen einer Klasse,
99 Erweiterte Lernziele im entsprechenden Begabungsbereich,
99 Besuch einzelner Fächer in einer höheren Klasse.
13 14TERMINE ANGEBOT STADTSCHULEN
Stadtschulen Solothurn – ein umfassendes Angebot
Primarstufe (inkl. Kindergarten, 1. - 8. Schuljahr)
Arbeits-, Lern- und Sozialverhalten der Schülerinnen und Schüler. Die Kinder treten nach dem vollendeten vierten Altersjahr in den Kinder-
garten als erste Stufe der Volksschule ein. Der Stichtag der Einschulung in
Die Zeugnisse werden ausgestellt: den Kindergarten ist der 31. Juli. Die Eltern können nach Rücksprache mit
der Schuldirektion entscheiden, ob ihr Kind ausnahmsweise ein Jahr später
99 1. bis 6. Klasse der Primarschule: am Ende des Schuljahres eingeschult werden soll (Volksschulgesetz §19 Absatz 3). Eine frühere Ein-
99 1. bis 3. Klasse der Sekundarstufe I: am Ende jeden Semesters schulung ist ausgeschlossen. Überdurchschnittlich begabte Kinder können
die Schulpflicht beschleunigt absolvieren.
Der Kindergarten dauert zwei Jahre und ist Spiel-, Erfahrungs- und Lern-
Die Schülerinnen und Schüler der 1. und 2. Klassen der Sekundarstufe I er- raum zugleich. Die Kinder lernen unter anderem sich in einer Gruppe
halten im Mai und November einen Zwischenbericht, die Schülerinnen und Gleichaltriger zu bewegen, selbstständig zu sein und auch etwas zur Ge-
Schüler der 3. Klassen im November. meinschaft beizutragen.
Die Primarschule dauert bis zum Übertritt in die Sekundarstufe I sechs Jahre
und vermittelt grundlegende Kenntnisse und Fertigkeiten gemäss Lehrplan.
Sie schafft Grundlagen für zielgerichtetes und gesteuertes Lernen. Sie för-
dert die individuellen geistigen, musischen und körperlichen Fähigkeiten
und die Gemeinschaftsbildung. Die Schülerinnen und Schüler sollen zu
selbstständigem und eigenverantwortlichem Handeln geführt werden.
1. bis 3. Klasse (3. bis 5. Schuljahr)
Deutsche Sprache inkl. Schreiben/Sachunterricht/Musik und Mathematik,.
Diese Fächer werden benotet. Weitere Fächer sind: Zeichnen, Werken, Tur-
nen und ab der 3. Klasse Französisch und Medienbildung.
4. Klasse (6. Schuljahr)
Deutsche Sprache inkl. Schreiben, Sachunterricht, Musik, Zeichnen, Werken,
Französisch, Mathematik, Turnen. Diese Fächer werden benotet. Ein weite-
res Fach ist die Medienbildung
5. und 6. Klasse (7. und 8. Schuljahr)
Deutsche Sprache inkl. Schreiben, Sachunterricht, Musik, Zeichnen, Werken,
Französisch, Englisch, Mathematik, Turnen. Diese Fächer werden benotet.
Ein weiteres Fach ist die Medienbildung.
15 16SEKUNDARSTUFE I MUSIKSCHULE
Sekundarstufe I - Sek I (9. bis 11. Schuljahr) Brückenangebot nach Abschluss der obligatorischen Schulzeit
Die Sek I umfasst drei Anforderungsniveaus: Sek P, Sek E und Sek B. Für Lernende, die sich vergeblich um eine Lehrstelle bemüht haben und
sich auf eine berufliche Grundbildung vorbereiten wollen, sieht der Kanton
Die Sek B (Basisanforderungen) und Sek E (erweiterte Anforderungen) dau- als Brückenangebot u.a. ein Berufsvorbereitungsjahr (BVJ) vor. An zwei
ern drei Jahre und bereiten auf die Berufsbildung vor. Wochentagen findet schulischer Unterricht am Berufsbildungszentrum
Olten statt. Jugendlichen mit ungenügenden Deutschkenntnissen steht an
Die Sek B und E umfassen folgendes Fächerangebot: den Berufsbildungszentren Olten und Solothurn-Grenchen ein sogenann-
99 Kernfächer: Deutsch, Französisch, Englisch, Mathematik, Naturlehre, tes Integrationsjahr offen. Im Weiteren bietet der Kanton ein Berufswahl-
Geschichte/Geografie coaching und Case Management an.
99 Erweiterungsfächer: Bildnerisches Gestalten, technisches Gestalten,
Hauswirtschaft, Informatik, Musik, Sport, Musikschule
99 Freifächer: Italienisch, bildnerisches und technisches Gestalten, Musik Alle Schülerinnen und Schüler der 1. und 2. Klasse besuchen innerhalb der or-
dentlichen Unterrichtszeit die Musikalische Grundschule. Eine Fachlehrerin
führt die Schülerinnen und Schüler in die Welt der Musik ein und lässt sie die
Die Sek P (progymnasialer Unterricht an der Kantonsschule) dauert zwei Musik in verschiedenster Art und Weise erleben. Dieser Unterricht ist kostenlos.
Jahre und bereitet auf das Gymnasium vor.
Ab der 2. Klasse besteht die Möglichkeit für den Besuch des Instrumentalun-
Talentförderklasse Sekundarstufe E/B der Stadtschulen Solothurn terrichts (Gesangsunterricht in der Regel ab dem 12. Altersjahr). Der Unterricht
Die Stadt Solothurn führt für städtische, kantonale und ausserkantonale in ist kostenpflichtig. Der Instrumentalunterricht findet vorwiegend in der städti-
den Bereichen Sport, Musik und bildende Künste besonders begabte Schüle- schen Musikschule, Lorenzenstrasse 1, statt. Er kann innerhalb des Schulstun-
rinnen und Schüler Talentförderklassen. Das Unterrichtskonzept ermöglicht denplans stattfinden.
nebst dem Vermitteln der schulischen Inhalte Zeit für intensives Training Die Musikschule bietet auch Erwachsenen-Unterricht an.
bzw. Üben im betreffenden Talentbereich.
Klasse für Fremdsprachige (KfF)
Am Schulstandort Hermesbühl kann je nach Bedarf für Schülerinnen und
Schüler der Primar- und Sekundarstufe I mit keinen oder sehr geringen
Deutschkenntnissen eine Klasse für Fremdsprachige geführt werden. In der
Regel besuchen diese am Vormittag den Untericht in der KfF und am Nach-
mittag in ihrer Stammklasse.
17 18FREIWILLIGE TAGESSCHULE FREIWILLIGE TAGESSCHULE
Freiwillige Tagesschulen der Stadt Solothurn Teams Ansprechpersonen
Die Stadt Solothurn bietet in verschiedenen Schulhäusern Freiwillige Tages-
schulen an. Das Angebot beinhaltet Betreuung während den Schulwochen
ausserhalb der Unterrichtszeit von Montag – Freitag jeweils von 07.00 – 18.00
Uhr, sowie in den Schulferien ohne die mittleren drei Sommerferienwochen
und die Weihnachtsferien.
Die Betreuungseinheiten finden nur bei mindestens 6 Anmeldungen statt,
insbesondere die Betreuungseinheit MO-FR von 07.00 - 08.00 Uhr. Die Schü-
lerinnen und Schüler erhalten je nach Anmeldung ein Frühstück, ein Znüni,
ein Mittagessen sowie ein Zvieri. Sie werden bei der Erledigung der Hausauf- Schulhaus Brühl, 032 623 86 53 Rebekka Plüss
gaben unterstützt und zu einer sinnvollen Freizeitgestaltung angeregt. tagesschule.bruehl@solothurn.ch
Die Anmeldung erfolgt jeweils für ein Schuljahr und ist von den Erziehungs-
berechtigten nach Einheiten buchbar. Die Verrechnung erfolgt aufgrund sozi-
al abgestufter Tarife. Das Mittagessen wird verrechnet, die übrigen Mahlzeiten
sind in den Beiträgen enthalten.
Bei Krankheit oder wenn die Tagesschule aus anderen Gründen nicht besucht
werden kann, ist das Kind bis spätestens 08.00 Uhr bei der Schuldirektion ab-
zumelden (Tel. 032 626 96 16). Bei Abmeldung nach 08.00 Uhr wird das Essen
verrechnet. Abmeldungen haben immer durch die Eltern zu erfolgen.
Auskünfte, Reglement, Tarife und Anmeldeformulare sind bei der Schuldirek-
tion erhältlich oder sind unter www.stadtschulen-solothurn.ch abrufbar. Schulhaus Hermesbühl, 032 626 96 14 Nelly Kim
tagesschule.hermesbuehl@solothurn.ch
Teams Ansprechpersonen
Schulhaus Fegetz, 079 458 42 45 Sabina Meier Schulhaus Vorstadt, 032 621 54 07 Pasquale Catena
tagesschule.fegetz@solothurn.ch tagesschule.vorstadt@solothurn.ch
19 20FACHLEHRPERSONEN FACHLEHRPERSONEN
Fachlehrpersonen nation mit Materialien, Werkzeugen und Verfahren einsetzen können. Da-
mit erweitern sie motorische Fähigkeiten, handwerkliche Fertigkeiten und
Schulische Heilpädagoginnen und Heilpädagogen (SHP) gestalterische Grundlagen. Sie lernen ihre Fähigkeiten und Grenzen kennen
Schulische Heilpädagoginnen und Heilpädagogen arbeiten im Rahmen der und erfahren, dass Ausdauer und Konzentration notwendig sind, um Vor-
speziellen Förderung. Sie erfassen den Lern- und Leistungsstand von Schü- haben und Aufgaben zu verwirklichen. Der Werkunterricht ist ein wesentli-
lerinnen und Schülern und fördern und unterstützen sie im Klassenverband, cher Bestandteil einer ganzheitlichen Bildung.
in Kleingruppen oder bei Bedarf im Einzelunterricht. Sie beraten Lehrperso-
nen und Eltern in fachspezifischen Fragestellungen. Heilpädagoginnen und Lehrpersonen für Frühfremdsprachen
Heilpädagogen sind in der Regel an mehreren Klassen tätig. (Französisch ab der 3. Klasse und Englisch ab der 5. Klasse)
Lehrpersonen für Frühfremdsprachen legen grossen Wert auf das aktive
Logopädinnen und Logopäden Mittun der Schülerinnen und Schüler. Hören und Sprechen sind zunächst
Die Logopädinnen und Logopäden unterstützen die Schülerinnen und wichtiger als korrektes Schreiben. Denn das ist die Basis für gelungene
Schüler bei allen Problemen die mit der Sprache, dem Sprechen und der Kommunikation in der fremden Sprache. Die Schülerinnen und Schüler sol-
Stimme zusammenhängen. Es werden auch Abklärungen durchgeführt len am Ende der obligatorischen Schulzeit ohne Scheu in Französisch und
hinsichtlich Kommunikationsverhalten, Aussprache, Redefluss, Stimme, Englisch kommunizieren können. Dabei orientiert sich das Projekt Passe-
Satzbau, Sprachverständnis, Wortschatz, Wortfindung, Lese- und Recht- partout an der Didaktik der Mehrsprachigkeit. Die Sprachen werden nicht
schreibefähigkeiten, Wahrnehmung, Motorik, soziales und emotionales mehr isoliert unterrichtet, sondern die Schülerinnen und Schüler lernen Pa-
Verhalten und Spielentwicklung. rallelen zwischen den Sprachen zu erkennen und zu nutzen.
Lehrpersonen für Deutsch als Zweitsprache (DaZ) Lehrpersonen Musikalische Grundschule
Die DaZ-Lehrpersonen unterrichten in erster Linie fremdsprachige Schü- Die Lehrpersonen der musikalischen Grundschule unterrichten die Schü-
lerinnen und Schüler. Spielerisch lernen und üben die Schülerinnen und lerinnen und Schüler der ersten und zweiten Primarschulklasse. Diese er-
Schüler mit Hilfe von kleinen Versen und Geschichten, Liedern oder Spielen halten die Möglichkeit, Musik auf vielfältige Weise zu erleben und für sich
und anhand von vielen Bildern Deutsch. In der Primarschule trainieren die zu entdecken. Die Schulung und Sensibilisierung des Gehörs verbindet alle
Schülerinnen und Schüler vor allem Wortschatz zu vielen verschiedenen Teilgebiete und ist die Grundlage für das gesamte musikalische Schaffen.
Bereichen. Sie üben das Leseverständnis und schreiben Sätze und kleine Die Gefühls-, Erkenntnis- und Körperebene der Schülerinnen und Schüler
Geschichten. Die Schülerinnen und Schüler lernen aber auch Wortarten werden gleichzeitig angesprochen (Kopf-Herz-Hand).
kennen und befassen sich mit dem Satzaufbau. So werden sie gezielt und Stimmungen, Sprache und Musik werden in Bewegung und Tanz umge-
bedürfnisorientiert im Sprachunterricht unterstützt. setzt. Die Bewegungsfähigkeit soll gefördert und das Körperbewusstsein
schrittweise entwickelt werden.
Lehrpersonen Werken Mit verschiedenen Instrumenten werden Klangerfahrungen gemacht, Lie-
Die Werken-Lehrpersonen fördern kreatives Denken und Arbeiten im Wech- der begleitet, Notationen erfunden und Improvisation gestaltet.
selspiel von Fähigkeiten und Fertigkeiten. Die Schülerinnen und Schüler ge-
ben ihren Wahrnehmungen, Vorstellungen, Erinnerungen, Empfindungen
und Fantasien im Prozess des Gestaltens spontan und bewusst Ausdruck.
Sie lernen Gestaltungsmittel kennen und erfahren, wie sie diese in Kombi-
21 22FACHLEHRPERSONEN WEITERE ANGEBOTE
Berufswahl-Coaches an der SEK I Weitere Angebote
Die heutige Bildungs- und Arbeitsmarktsituation und die veränderten ge-
sellschaftlichen Anforderungen an Jugendliche erfordern eine fachkom- Klassenlager
petente Begleitung bei der ersten Berufswahl. Die Berufswahl-Coaches In der 3. oder 4. sowie der 5. oder 6. Klasse reisen die Primarschulklassen
begleiten dort, wo die Probleme an der Nahtstelle Sek I zur Arbeitswelt viel- ins Klassenlager nach Saanenmöser. Die Lager der Sekundarstufe I finden
fältig und undurchsichtig scheinen. Die Schülerinnen und Schüler werden jährlich themenspezifisch und mehrheitlich auswärts statt.
in ihrer Persönlichkeitsentwicklung und Selbstkompetenz gefördert und in
ihrem individuellen Entscheidungs- und Handlungsprozess zielgerichtet Die Teilnahme ist obligatorisch. Schülerinnen und Schüler, die aus wich-
unterstützt, damit sie eine treffende Anschlusslösung an die obligatorische tigen Gründen nicht am Klassenlager teilnehmen dürfen oder können,
Schulzeit finden. müssen deshalb den Unterricht während der Lagerwoche in einer anderen
Klasse besuchen. Der Hauptteil der Kosten wird durch die Stadt Solothurn
Lehrpersonen für Partnerunterricht getragen, es wird aber in jedem Fall ein Elternbeitrag erhoben (Prim. Fr. 120.-
Anlässlich der Einführung der Blockzeiten wurde in der Stadt Solothurn Sek I. max. Fr. 150.-).
Partnerunterricht bewilligt, um in den Unterstufenklassen Halbklassenun-
terricht während 2 – 4 Lektionen zu ermöglichen. Seit der Sek I-Reform Projektwochen
wirken in den 6. Klassen ebenfalls Teamteachinglehrpersonen. Sie ermög- Die Organisation und Durchführung von Projektwochen/Projekttagen fin-
lichen bedürfnisorientierten Gruppenunterricht und optimieren so die Vor- den auf der Primarstufe bedarfsorientiert pro Schulhaus klassenweise oder
bereitung für den Übertritt in die Sek I. stufenübergreifend statt. An der Sek I findet jährlich eine Projektwoche statt.
Bei überdurchschnittlichen Klassengrössen (ab 25 Schülerinnen und Schü-
lern) werden zusätzliche Lektionen gesprochen (Partnerunterricht) Bibliothek
Die Schulhäuser führen ihre eigenen Bibliotheken. Jede Klasse hat wö-
Senioren in der Schule chentlich Gelegenheit, die Bücher zu wechseln. Zu den Büchern ist Sorge
Die Seniorenhilfe wird in Zusammenarbeit mit „Graue Panther“/ Pro Senec- zu tragen.
tute organisiert. Seniorinnen und Senioren, die gerne ihre Dienste der Schu-
le zur Verfügung stellen möchten, wirken in einer Klasse in erster Linie als Für den Ersatz verloren gegangener Bücher wird ein symbolischer Betrag
zusätzliche Bezugsperson mit und vertreten eine andere Generation. Sie von Fr. 15.- erhoben.
haben keinen pädagogischen Auftrag, sondern bereichern den Unterricht
mit ihrer Lebenserfahrung und kümmern sich um die Schülerinnen und
Schüler als Schulgrosi oder Schulopa und helfen, wo es nötig ist.
Zivildienstleistende, Praktikanten/ Praktikantinnen
An den Tagesschulen und den Kindergärten verrichten Zivildienstleistende
und Praktikanten/Praktikantinnen als Betreuungshilfen ihre Dienste. Zudem
kommen Zivildienstleistende an den Klassen der Primar- und Sekundar-
schule als Unterrichtshilfen zum Einsatz.
23 24WEITERE ANGEBOTE WEITERE ANGEBOTE
Konfessioneller Religionsunterricht jede Klasse jährlich vier- bis sechsmal durch eine städtische Zahnprophyla-
In Solothurn wird der Religionsunterricht von der reformierten und der xe–Instruktorin stufengerecht in der theoretischen wie auch der praktischen
römisch-katholischen Kirchgemeinde durchgeführt. Für Schülerinnen und Zahnpflege unterrichtet. Bei der praktischen Zahnpflege wird Fluoridgelee
Schüler, welche einer der drei Landeskirchen angehören, ist der Besuch ob- angewendet. In der 1. Klasse der Sek I findet diese Massnahme noch zwei-
ligatorisch. mal jährlich statt und in der 2. Klasse der Sek I erfolgt die Zahnprophylaxe
Die Eltern können ihr Kind vom Religionsunterricht dispensieren lassen. Ge- im Rahmen der Ernährungslehre.
suche sind schriftlich an das Rektorat der jeweiligen Kirchgemeinde zu rich-
ten. Im Zeugnis wird der Besuch des Religionsunterrichts mit dem Vermerk Verkehrserziehung
‚besucht‘ bestätigt. Die Verkehrsinstruktoren der Stadtpolizei Solothurn unterrichten die Schü-
Konfessionslose Schülerinnen und Schüler und Schülerinnen und Schüler lerinnen und Schüler in Theorie und Praxis des Strassenverkehrs.
nichtchristlicher Religionen können ebenfalls unentgeltlich am ökumeni- Kindergarten: Fussgängerregeln, der Schulweg, praktische Übungen
schen Religionsunterricht teilnehmen. 1. Klasse: Fussgängerregeln, der Schulweg, praktische Übungen
2. Klasse: Fussgängerregeln, Grundlagen der Veloausrüstung
Hausaufgabenbetreuung 3. Klasse: Veloparcours, Rad fahren im Verkehrsgarten, Theorie
Die unentgeltliche Hausaufgabenbetreuung dient Schülerinnen und Schü-
4. Klasse: Rad fahren auf der Strasse, Theorie, Veloprüfung
lern, deren Eltern bei den Hausaufgaben nicht helfen können. Sie ist kein
5. Klasse: Repetition Grundstoff
Nachhilfeunterricht und findet in Gruppen von mindestens 5 Schülerinnen
6. Klasse: Ich und die anderen Verkehrsteilnehmer, Verkehrssinnbildung
und Schülern, in der Regel einmal pro Woche, im Anschluss an den Unter-
1. Sek I: Reaktion und Bremsen
richt statt. Die Anmeldung erfolgt durch die Klassenlehrpersonen nach den
2. Sek I: Freizeit und Mobilität
Sommerferien und nach vorgängiger Absprache mit den Eltern. Angemel-
3. Sek I: Verkehrsunfälle und Folgen
dete Schülerinnen und Schüler sind verpflichtet die Hausaufgabenbetreu-
ung regelmässig zu besuchen. Absenzen müssen bei der Klassenlehrperson Für den praktischen Unterricht ab der 3. Klasse benützen die Kinder ihr ei-
entschuldigt werden. genes Fahrrad und einen Helm. Die Eltern sind dafür verantwortlich, dass ihr
Kind das Velofahren beherrscht und das Velo fahrtüchtig ist.
Gesundheitsprophylaxe Für die Verkehrserziehung ist Konrad Müller von der Stadtpolizei zuständig:
Ärztliche Untersuchung: Es liegt im Verantwortungsbereich der Eltern konrad.mueller@solothurn.ch / 032 626 93 60
dafür zu sorgen, dass ihr Kind im 2. Kindergartenjahr sowie in der 4. Pri-
marschulklasse und in der 2. Klasse der Sek I ärztlich untersucht wird. Die Heimatliche Sprache und Kultur (HSK)
ärztliche Kontrollkarte ist via Klassenlehrperson bei der Schuldirektion je- Der HSK-Unterricht wird von Botschaften der Herkunftsländer oder von pri-
weils im Mai einzureichen.Zahnärztliche Untersuchung: Für die jährliche vaten Organisationen angeboten. In der Regel wird der Unterricht ab der 2.
kostenlose zahnärztliche Untersuchung wählen die Eltern aus der Liste der Klasse angeboten.
Schuldirektion einen Schulzahnarzt / eine Schulzahnärztin aus. Das Auf- Die Anmeldung erfolgt über die öffentlichen Schulen. Der HSK-Unterricht
gebot zur Untersuchung erfolgt dann durch die Schulzahnarztpraxis. findet in der Regel in Räumen der öffentlichen Schule statt, nach Möglich-
Bevorzugen die Eltern den Privatzahnarzt, tragen sie die Kosten selber und keit in der Nähe des Wohnortes des Kindes. Die Leistungsbeurteilung wird
haben für die erfolgte Untersuchung einen Nachweis zu erbringen. dem Zeugnis oder dem Lernbericht der öffentlichen Schule beigelegt.
Zahnprophylaxe: Vom Kindergarten bis zum Ende der Primarschulzeit wird Weitere Informationen unter: www.vsa.so.ch
25 26WEITERE ANGEBOTE WEITERE ANGEBOTE
Freiwillige Lager Schulsozialarbeit
Die Stadtschulen führen für Schülerinnen und Schüler ab der 3. Klasse jedes Das Angebot der Schulsozialarbeit steht Schülerinnen und Schülern, El-
Jahr je ein Sommer-, Herbst-, Winter- und ein Musiklager in Saanenmöser tern und Lehrpersonen offen. Sie bietet Beratung und Unterstützung bei
durch. Geleitet werden diese Lager von Lehrpersonen der Stadt Solothurn. Problemen und Krisen, bei persönlichen Fragen und Erziehungsfragen. Die
Anmeldeformulare werden durch die Klassenlehrperson abgegeben. Die Schulsozialarbeit untersteht der Schweigepflicht, der Freiwilligkeit und der
Anmeldung erfolgt direkt an die Schuldirektion. Sollten zu viele Anmeldun- Neutralität. Die Beratungen sind kostenlos.
gen eingehen, entscheidet das Eingangsdatum über eine Teilnahmebe-
rechtigung. Zuständigkeiten:
Die Freiwilligen Lager sind kostenpflichtig (Skilager 310 Franken, andere La-
ger 220 Franken). Ein allfälliges Gesuch um Reduktion des Elternbeitrags ist Schulhäuser Brühl, Vorstadt und Wildbach
bei der Schuldirektion einzureichen. Annette Wyssmann
Telefon M: 079 590 09 85
Wichtig: E-Mail: annette.wyssmann@perspektive-so.ch
99 Der Lagerbeitrag ist spätestens 14 Tage vor Lagerbeginn einzuzahlen. Schulhaus Brühl, Brühlstrasse 120, 4500 Solothurn
99 Allfällige Abmeldungen sind schriftlich und begründet spätestens 14
Tage vor Lagerbeginn an die Schuldirektion zu richten.
99 Es werden keine Individuallösungen hinsichtlich späterem Ankom- Schulhäuser Fegetz, Hermesbühl, Kollegium
men oder früherem Abholen angeboten. und Schützenmatt
Thomas Madörin
Sommerlager: 3. – 6. Klasse 1. Sommerferienwoche Telefon M: 079 590 09 82
Herbstlager: 3. – 6. Klasse 1. Herbstferienwoche E-Mail: thomas.madoerin@perspektive-so.ch
Skilager: 3. – 5. Klasse 1. oder 2. Sportferienwoche SH Schützenmatt, Untere Sternengasse 24, 4500 Solothurn
6. Klasse / Sek I B/E 1. oder 2. Sportferienwoche
Musiklager: Musikschüler/-innen eine Woche in den Frühlingsferien
Solothurner
Ferienheim Saanenmöser
Bergmattenweg 21
3777 Saanenmöser
Telefon: 033 744 14 20
Hauswartin:
Andrea Hauswirth-Blum
Das Ferienheim und / oder die 3 ½-Zimmerwohnung können bei der Schul-
direktion auch für private Anlässe gemietet werden.
27 28SCHULSPORT SCHULERGÄNZENDE ANGEBOTE
Schulsport Schulergänzende Angebote
Die Kurse geben den Schülerinnen und Schülern Gelegenheit, sich unter
Ludothek: www.ludotheksolothurn.ch
Anleitung von erfahrenen und motivierten Leiterinnen und Leitern zu be-
wegen und viele lehrreiche und freudvolle Sportstunden zu verbringen. Altes Spital: www.altesspital.ch
Jugendtreff: http://jugendarbeit-solothurn.ch
Das Angebot umfasst unter anderem: Zentralbibliothek; Kinder- und Jugendbibliothek: www.zbsolothurn.ch
Volleyball – Triathlon – Schwimmen – Ballspiele – Minihandball – Handball
– Basketball – Street Jazz – Karate – Kanu – Tennis – Bogenschiessen Ferienpass: www.solothurner-ferienpass.ch
Die Kurskosten betragen 40 Franken. Muki-Deutsch: www.mbb.ch
Informationen unter: www.stadtschulen-solothurn.ch Muki-Singen: www.zentrumfuermusik.ch
Anmeldung und Auskunft direkt bei den angegebenen Kontaktpersonen.
Verein Quartierspielplätze, Villa 41, Weissensteinstrasse 41, Tel.: 032 622 24 04
99 Spielplatz Güggi, Dreibeinskreuzstrasse 23
Zuständigkeit und Kontaktaufnahme: 99 Spielplatz Tannenweg, Tannenweg 28
99 Spielplatz Villa 41, Weissensteinstrasse 41
Rolf Kohler
Leiter Schulsport Stadt Solothurn Fach- und Beratungsstellen
Telefon: 032 675 71 54 Familienberatung der Stadt Solothurn, Rossmarktplatz 12: Tel.: 032 625 60 82
E-Mail: rolfkohler@gawnet.ch Kinder- und Jugendpsychiatrischer Dienst (KJPD): www.so-h.ch
Schulpsychologischer Dienst, Bielstrasse 9, 032 627 29 61
Kompass: www.kompass-so.ch
Scala: www.beratungsstelle-scala.ch
Rotkreuz-Kinderbetreuung, www.srk-solothurn.ch
Perspektive, www.perspektive-so.ch
elpos, www.elpos-agso.ch
Medienkompetenz
Die rasante Entwicklung im Bereich der neuen Medien macht auch vor der
Schule nicht halt. Im Medienunterricht können gewisse Kompetenzen im
Umgang mit Medien vermittelt werden. Eine allumfassende Auseinander-
setzung mit den Möglichkeiten aber auch den Gefahren der neuen Medien
kann die Schule nicht abdecken. Hier sind auch die Eltern gefordert. Nütz-
liche Tipps sind u. a. auf folgenden Webseiten erhältlich: www.elternet.ch,
www.klicksafe.de, www.zischtig.ch oder www.projuventute.ch
29 30STÄDTISCHE REGELUNGEN STÄDTISCHE REGELUNGEN
Städtische Regelungen Klassenführung
Die Klassen der Primarschulen werden sowohl als Jahrgangsklassen wie
Unterrichtszeiten / Blockzeiten auch altersdurchmischt (2 Jahrgänge) geführt. Den einzelnen Schulen ist es
Kindergarten freigestellt, welches Modell sie wählen.
Am Morgen
08:15 – 11:40 Uhr (am Mittwoch nur Kinder im 2. Kindergartenjahr) Hausaufgaben
Am Nachmittag Hausaufgaben sind eine wichtige Ergänzung und Bereicherung des Unter-
13:45 – 15:15 Uhr (Halbklassenunterricht Montag oder Dienstag) richts. Kinder und Jugendliche lernen so selbständig, eigenverantwortlich
und rationell zu arbeiten. Hausaufgaben sind zielgerichtet und fügen sich in
Der Unterricht im Kindergartenzimmer beginnt jeweils um 08.15 Uhr bzw. den Rahmen einer übergreifenden Unterrichtsplanung ein.
um 13.45 Uhr. Der Kindergarten wird entsprechend den Angaben der Kin-
dergartenlehrperson früher geöffnet. Es ist sinnvoll, wenn sich die Eltern für die Hausaufgaben interessieren und
sich Zeit nehmen, die Kinder beim Lösen der Aufgaben zu begleiten. Eltern
erhalten so Einblick in das Schulgeschehen.
Primarschule Richtwerte für Hausaufgaben:
Am Morgen: 08:00 – 12:00 Uhr
Am Nachmittag: 13:45 – 15:20 Uhr bzw. bis 16.20 Uhr 99 1. und 2. Klasse Primarschule: 15 Min. pro Tag
1. – 2. Klasse: Montag- oder Dienstagnachmittag Unterricht 99 3. und 4. Klasse Primarschule: 30 Min. pro Tag
Mittwoch- und Donnerstagnachmittag alle frei 99 5. und 6. Klasse Primarschule: 30 bis 45 Min. pro Tag
1. – 6. Klasse: Mittwochnachmittag alle frei 99 1. bis 3. Klasse Sekundarstufe I: 45 bis 60 Min. pro Tag
Aufgrund der unterschiedlichen Unterrichtspensen am Kindergarten und Schülerinnen- und Schülermitwirkung
der Primarschule ergeben sich Abweichungen in der Ausgestaltung der In allen Schulhäusern gibt es unterschiedliche Formen von Klassen- und
Blockzeiten. Schülerinnen- und Schülermitwirkung.
Sekundarstufe B/E
07.40 – 12.00 Uhr, Mittag zum Teil Freifächer, Nachmittag ab 13.45 Uhr,
Schulschluss: 17.15 Uhr
31 32STÄDTISCHE REGELUNGEN STÄDTISCHE REGELUNGEN
Benützung der Schulanlagen Verhaltensregeln in den Stadtschulen
Türöffnung in den Schulhäusern ist am Morgen und am Nachmittag jeweils (Ergänzend gelten die Regeln der einzelnen Schulhäuser)
15 Min. vor Unterrichtsbeginn.
Unsere Schule ist Lern- und Begegnungsraum. Hier sollen sich alle wohl
Die Plätze und Aussenanlagen der Schulhäuser dürfen ausserhalb der fühlen.
Schulzeiten durch die Stadtbevölkerung (ausgenommen Vereine) ohne Be-
willigung wie folgt benutzt werden: 99 Wir gehen freundlich miteinander um und behandeln uns gegenseitig
mit Respekt.
Während der Schulzeit: 99 Wir nehmen aufeinander Rücksicht und sind hilfsbereit.
Montag, Dienstag, Donnerstag und Freitag 15.30 bis 21.30 99 Wenn wir sehen, dass jemand geplagt wird, melden wir dies einer
Mittwoch und Samstag 13.30 bis 21.30 Lehrperson.
Sonntag und Feiertage 13.30 bis 21.30 99 Wir befolgen die Anweisungen der Lehrpersonen und der Hauswarte.
99 Wir achten auf Pünktlichkeit.
Während der Ferien: 99 Wir tragen Sorge zum Schulhaus, dem Mobiliar und dem Unterrichts-
Montag bis Samstag 08.00 bis 12.00 material.
13.30 bis 21.30 Entstandene Beschädigungen melden wir umgehend der Lehrperson und /
Sonntag und Feiertage 13.30 bis 21.30 oder dem Hauswart.
Schulhausspezifische Regelungen und richterliche Verbote sind vor Ort zu Wir sorgen für Ordnung in den Zimmern, Gängen und auf dem Pausenplatz:
beachten. Den Weisungen der Hauswarte ist Folge zu leisten. 99 Essen und Trinken sind grundsätzlich nur ausserhalb des Schulhauses
oder in den dafür vorgesehenen Räumen erlaubt.
Ordnung und Rücksichtnahme gegenüber Anwohnerinnen und Anwoh- 99 Abfälle gehören in die Abfalleimer.
nern sind selbstverständlich. 99 Kleider, Schuhe, Schulsäcke und fahrbare Geräte befinden sich am da-
für vorgesehenen Ort.
Schulweg 99 Spiele und Spielgeräte werden versorgt.
Der Schulweg liegt in der Verantwortung der Eltern. Er soll nach Möglich- 99 Kaugummis bleiben zu Hause.
keit zu Fuss zurückgelegt werden. Aus Sicherheitsgründen sollten die Kin-
der der 1. Klasse den Schulweg ohne fahrbare Geräte absolvieren.
Für Fahrräder steht eine beschränkte Anzahl Abstellplätze zur Verfügung.
Für Schäden oder Diebstahl kann die Schule keine Haftung übernehmen.
33 34STÄDTISCHE REGELUNGEN DISPENSATION
Dispensationsregelung des Kantons Solothurn
In der Pause beachten wir die Aufenthalts- und Spielregelungen betreffend Grundsatz: Die vorliegende Regelung gilt für den Bereich der Volksschule
99 Pausenhalle / Pausenplätze inkl. Kindergarten. Sie basiert auf dem Grundsatz: Kein Kind darf ohne wich-
99 Schneeballschlachtfelder tigen Grund dem Unterricht fernbleiben.
99 Spielplätze
Dispensationen bis zu vier Halbtagen in Folge: Gesuche in diesem Um-
99 Rasenplätze
fang werden von der Klassenlehrperson beurteilt. Sie müssen von den El-
99 Benützung der Spielkiste
tern ausreichend begründet und mindestens eine Woche im Voraus mittels
99 Nichtbenützung der fahrbaren Geräte
Dispensationsgesuchs-Formular der Klassenlehrperson eingereicht werden.
Dispensationen von mehr als vier Halbtagen in Folge: Längere Dispensa-
Während der Schulzeit darf das Schulareal nur mit Erlaubnis einer Lehrper- tionen fallen in die Zuständigkeit der Schulleitung. Entsprechende Gesuche
son verlassen werden. sind mittels Dispensationsgesuchs-Formular mindestens drei Wochen im
Voraus via Klassenlehrperson der Schulleitung einzureichen.
Gefährliche Gegenstände sowie Suchtmittel gehören nicht in die Schule. Dispensationen von mehr als 12 Wochen: Schriftliche Abmeldungen sind
an die Schuldirektion zu richten.
Persönliche elektronische Geräte sind während des Unterrichts ausgeschal-
Dispensationsreglement und Gesuchsformular: Die Dokumente Dispen-
tet. (Ausgenommen: Die Lehrperson erteilt entsprechende Weisungen.)
sationsreglement und Gesuchsformular können von der Homepage der
Stadtschulen heruntergeladen werden. Das Gesuchsformular kann auch bei
Massnahmen bei Streitigkeiten und Regelverstössen der Klassenlehrperson bezogen werden.
Die Lehrpersonen suchen auf der Basis der Mediation mit den Beteiligten Jokertage: Seit dem 1. August 2012 hat jede Schülerin und jeder Schüler im
nach möglichen Lösungen und Massnahmen und setzen diese um. Vorge- Verlaufe des Schuljahres zwei Jokertage zur Verfügung. Diese können ohne
hen: Was ist vorgefallen? Wer war beteiligt? Wie schildern die Beteiligten A Begründung bezogen werden. Spätestens am Vortag müssen die entspre-
und B ihre Sichtweise? Was brauchen die Beteiligten A und B für die Wieder- chenden Stellen (Lehrperson, Tagesschule, Musikschule, etc.) durch die El-
gutmachung? Welche grundsätzlichen Lösungsmöglichkeiten sehen sie? tern hinsichtlich Abwesenheit durch Bezug von Jokertagen benachrichtigt
Worauf können sie sich einigen? werden. Weiter gilt zu beachten, dass jeder bezogene Jokertag als ganzer
Tag zählt, auch wenn an jenem Tag der Unterricht nur an einem halben
Bei groben oder wiederholten Regelverstössen oder bei Nichteinhalten von Tag stattfindet. Für die Stadtschulen Solothurn gilt zudem: bei besonderen
Vereinbarungen kann die Schulleitung einen temporären Schulausschluss Schulanlässen (Exkursionen, Lager, Schlussfeiern etc.) kann kein Jokertag
(Time-out) verfügen. bezogen werden.
Das Vor- und Nachholen des verpassten Schulstoffes liegt in der Verantwor-
Allfällige Reparaturkosten bei Sachbeschädigungen gehen zu Lasten der tung der Schülerinnen und Schüler, sowie deren Eltern, es gilt das Holprin-
Eltern. Es besteht die Möglichkeit, dass die entsprechenden Schülerinnen zip. Verpasste Prüfungen müssen grundsätzlich nachgeholt werden.
oder Schüler in Absprache mit dem Hauswart die verursachten Kosten
Für die Sek I gelten zudem besondere Bestimmungen.
durch einen Arbeitseinsatz begleichen können.
35 36SELBST- UND SOZIALKOMPETENZ SCHULVEREINBARUNG
Eltern und Lehrpersonen fördern Schulvereinbarung - Zusammenarbeit Schule und Elternhaus
Bedingungen für ein erfolgreiches Zusammenarbeiten von Schule und El-
Selbst- und Sozialkompetenz ternhaus.
Wir alle leisten unseren Beitrag, indem wir …
99 einander mit gegenseitiger Achtung, Toleranz und Fairness begegnen.
99 einen freundlichen und respektvollen Umgang pflegen.
99 weder sprachliche noch körperliche Gewalt ausüben.
kann mit 99 uns gegenseitig unterstützen.
anderen
zusammen- Als Schülerin und Schüler bemühe ich mich meinen Beitrag zu leisten,
arbeiten schätzt
gestaltet indem ich …
die eigene
Arbeiten 99 die Umgangsformen der Schule respektiere.
Leistungsfähig-
sorgfältig und 99 im Unterricht aufmerksam mitarbeite, mich meinen Fähigkeiten
keit realistisch
zuverlässig entsprechend einbringe und Störungen vermeide.
ein
99 mich an die Klassen- und Schulhausregeln halte.
99 die Hausaufgaben zuverlässig und gewissenhaft erledige.
99 zum Schulmaterial und zur Umgebung Sorge trage.
beteiligt erscheint arbeitet
sich aktiv pünktlich und konzentriert Als Lehrerin und Lehrer leiste ich meinen Beitrag, indem ich …
am ordnungsgemäss und 99 einen lehrreichen Unterricht mit angepassten Lehr- und Lernformen
Unterricht zum Unterricht ausdauernd plane und gestalte.
99 den Schülerinnen und Schülern Vertrauen in die eigenen Fähigkeiten
gebe und sie darin bestärke.
99 für die Einhaltung der Regeln sorge und auf Verstösse angemessen
reagiere.
begegnet
begegnet 99 den Eltern Einblick in den Schulalltag ermögliche, mit ihnen zusam-
MitschülerIn-
den Lehrper- menarbeite und sie angemessen informiere.
nen respekt-
hält die sonen respekt- 99 Probleme im Schulleben wahrnehme und gemeinsam mit den Eltern
voll
Regeln des voll nach geeigneten Hilfestellungen oder Lösungsmöglichkeiten
schulischen suche.
Zusammenle- Als Mutter und als Vater leiste ich meinen Beitrag, indem ich …
bens ein 99 Grundwerte wie Wertschätzung, Pflichterfüllung, Pünktlichkeit und
Anstand vermittle.
Die Leistungen des Arbeits-, Lern- und Sozialverhaltens werden im Zeugnis 99 das Kind zu Hause durch geeignete Lern- und Arbeitsbedingungen
ausgewiesen. unterstütze (ruhiger Arbeitsplatz).
37 38SCHULVEREINBARUNG FERIEN
99 mein Kind in seiner Selbstverantwortung und Selbstständigkeit Ferienplan der Stadtschulen
beim Erledigen der Hausaufgaben stärke.
99 die Klassenlehrperson angemessen über gesundheitliche und familiä- Schuljahr 2017/2018
re Probleme informiere. Schulbeginn Mittwoch, 16. August 2017
99 an schulischen Veranstaltungen sowie Standortgesprächen teilnehme. Herbstferien Samstag, 30. September - Sonntag, 22. Oktober
99 zu Hause die Grundbedingungen für ein erfolgreiches Lernen schaf- Weihnachtsferien Samstag, 23. Dezember - Sonntag, 7. Januar
fe (Erholung und Schlaf in ausreichendem Mass, gesunde Ernährung, Wintersportferien Samstag, 3. Februar - Sonntag, 18. Februar
kontrollierter Medienkonsum, genügend Bewegung). Frühlingsferien Samstag, 7. April - Sonntag, 22. April
Sommerferien Samstag, 7. Juli - Montag, 12. August
Bei Unstimmigkeiten ist folgendes Vorgehen vorgesehen:
99 Lehrpersonen suchen das Gespräch mit den Schülerinnen und Schü- Schuljahr 2018/2019
lern. Schulbeginn Montag, 13. August 2018
99 Schülerinnen und Schüler suchen das Gespräch mit der Lehrperson. Herbstferien Samstag, 29. September - Sonntag, 21. Oktober
Bestehen auch weiterhin Differenzen, kann die Schulleitung Weihnachtsferien Samstag, 22. Dezember - Sonntag, 6. Januar
beigezogen werden. Wintersportferien Samstag, 2. Februar- Sonntag, 17. Februar
99 Erziehungsberechtigte suchen grundsätzlich zuerst das Gespräch Frühlingsferien Samstag 6. April - Montag, 22. April
mit der Lehrperson. Bestehen weiterhin Differenzen, kann die Schullei- Sommerferien Samstag, 6. Juli - Sonntag, 11. August
tung beigezogen werden.
99 Bei Konfliktsituationen mit der Schulleitung kann die Schuldirektorin Schuljahr 2019/2020
beigezogen werden. Schulbeginn Montag, 12. August 2019
Der aktuelle Ferienplan und weitere wichtige Daten sind in der aktuellen
Ausgabe des Schuljus veröffentlicht oder auf der Homepage
www.stadtschulen-solothurn.ch zum Download bereit.
Schulfreie Tage
Maria Himmelfahrt (15. August), St.Ursentag (30. September), Allerheiligen
(1. November), 24. Dezember, Karfreitag, Ostermontag, Auffahrt und Freitag
nach Auffahrt, Pfingstmontag, Fronleichnam und Freitag nach Fronleich-
nam (Weiterbildung des Lehrpersonals der Stadtschulen Solothurn)
Schulfreie halbe Tage (ab 12 Uhr)
Schmutziger Donnerstag, Fasnachtsdienstag, 1. Mai
39 40Sie können auch lesen