Stadtschulen Informationen zum Schulbetrieb 2017/2018

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Stadtschulen Informationen zum Schulbetrieb 2017/2018
        Stadtschulen
        Informationen zum Schulbetrieb

                             2017/2018
Stadtschulen Informationen zum Schulbetrieb 2017/2018
INHALT                                                                 INHALT

INHALT                                                                 27 Freiwillige Lager
                                                                       28 Schulsozialarbeit
6    Herzlich willkommen an den Stadtschulen Solothurn                 29 Schulsport

7    Team Schuldirektion                                               30 Schulergänzende Angebote
                                                                       30 Fach- und Beratungsstellen
8    Schulleitung                                                      30 Medienkompetenz

8    Schulleitungsteam                                                 31 Städtische Regelungen
                                                                       31   Unterrichtszeiten / Blockzeiten
11 Die Hauswarte                                                       32   Klassenführung
                                                                       32   Hausaufgaben
12 Die Schullaufbahnen im Überblick
                                                                       32   Schülerinnen- und Schülermitwirkung
13 Spezielle Förderung auf allen Stufen der Volksschule                33   Benützung der Schulanlagen
                                                                       33   Schulweg
14 Beförderung/Promotion                                               34   Verhaltensregeln in den Stadtschulen
                                                                       35   Massnahmen bei Streitigkeiten und Regelverstössen
14 Beurteilung
                                                                       36 Dispensationsregelung des Kantons Solothurn
16 Stadtschulen Solothurn – ein umfassendes Angebot
16   Primarstufe (inkl. Kindergarten, 1. - 8. Schuljahr)               37 Eltern und Lehrpersonen fördern Selbst- und Sozialkompetenz
17   Sekundarstufe I - Sek I (9. bis 11. Schuljahr)
17   Talentförderklasse Sekundarstufe E/B der Stadtschulen Solothurn   38 Schulvereinbarung - Zusammenarbeit Schule und Elternhaus
18   Brückenangebot nach Abschluss der obligatorischen Schulzeit
                                                                       40 Ferienplan der Stadtschulen
18   Musikschule
19   Freiwillige Tagesschulen der Stadt Solothurn
                                                                       Weitere, laufend aktualisierte Informationen unter:
21 Fachlehrpersonen                                                    www.stadtschulen-solothurn.ch

24 Weitere Angebote                                                         Schuldirektion Stadt Solothurn
24   Klassenlager / Projektwochen                                           Bielstrasse 24, Postfach 460, 4502 Solothurn,  032 626 96 02
24   Bibliothek                                                             E-Mail: schuldirektion@solothurn.ch
25   Kirchlicher Unterricht                                                 Öffnungszeiten
25   Hausaufgabenbetreuung                                                  Montag – Freitag: 08.30 – 11.30 Uhr und 14.00 – 17.00 Uhr
25   Gesundheitsprophylaxe
26   Verkehrserziehung                                                 Impressum
                                                                       Herausgeberin: Schuldirektion Stadt Solothurn
26   Heimatliche Sprache und Kultur (HSK)                              Redaktion / Layout: Thomas Bitterli / Fatma Kammer

3                                                                                                                                           4
Stadtschulen Informationen zum Schulbetrieb 2017/2018
CI- LEITBILD    EDITORIAL

CI - Leitbild   Herzlich willkommen in den Stadtschulen Solothurn
                                       Sehr geehrte Eltern

                                        Vielleicht halten Sie zum ersten Mal unsere Infor-
                                        mationsbroschüre in den Händen. Dies wird dann
                                        der Fall sein, wenn Sie erstmals durch die Einschu-
                                        lung Ihres Kindes mit den Stadtschulen Solothurn
                                        in Kontakt treten. Wir heissen Sie und ihr Kind/ihre
                                        Kinder hiermit herzlich willkommen. Wir hoffen,
                                        dass Sie bereits viel Erfreuliches über die Stadtschu-
                                        len, wozu auch die Musikschule und die freiwillige
                                        Tagesschule zählen, gehört haben.
                Jeder Schulkreis, jede Abteilung ist unter dem gemeinsamen Dach der
                Stadtschulen (mit für alle geltendem Regelwerk), eine in sich funktionie-
                rende Organisation, deren Klima sowohl geprägt wird von den dort mit-
                wirkenden Personen wie auch von Ihren Kindern und Ihnen, liebe Eltern.
                Für Ihre Unterstützung danken wir Ihnen herzlich. Uns ist es ein Anliegen,
                vermehrt den Austausch und die Zusammenarbeit mit Ihnen zu pflegen.
                Unter diesem Fokus haben wir uns an der Schuljahreseröffnung unter ex-
                terner Leitung mit der Thematik Einbezug der Eltern auseinandergesetzt
                und sind nun daran, die Gruppenergebnisse auszuwerten und das weitere
                Vorgehen zu bestimmen. Bestimmt hören Sie auch diesbezüglich noch von
                uns. Bis es soweit ist und wir uns persönlich begegnen können, wünsche
                ich Ihnen und Ihren Kindern ein gelingendes, frohes Schuljahr 2017/18.

                Herzliche Grüsse

                Irène Schori
                Schuldirektorin

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Stadtschulen Informationen zum Schulbetrieb 2017/2018
SCHULDIREKTION                                                     SCHULLEITUNGEN

Team Schuldirektion                                                Schulleitung

Heinz Stöckli                     Daniela Späti                    Die Schulleiterin / der Schulleiter ist Teil der Schulleitungskonferenz (SLK)
           Kanzleileiter                     Sekretärin            und unter der Leitung der Schuldirektorin zuständig für die Schul- und
                                                                   Qualitätsentwicklung der Stadtschulen Solothurn. Die Schulleitung leitet die
           • Budget                          • Personelles
                                                                   Schule vor Ort im pädagogischen, personellen und administrativen Bereich.
           • Rechnung                        • Raumverwaltung      Nach der Klassenlehrperson ist die Schulleitung die zweite Ansprechperson
           • Sozialtarif                                           für die Anliegen der Eltern.

                                                                   Schulleitungsteam
             032 626 96 12                    032 626 96 01      Schulleitungen Primarstufe (inkl. Kindergarten und Tagesschule)
heinz.stoeckli@solothurn.ch       daniela.spaeti@solothurn.ch
                                                                   Schulhaus Brühl
Michaela Ettorre                  Liselotte Glutz                  Brühlstrasse 120, 4500 Solothurn,  032 623 86 12
           Sekretärin                         Sekretärin
           • Schülerverwaltung                                     Schulleiterin Jaqueline Kaser,  032 623 86 15
                                              •   Tagesschulen
           • Einschulung                                           E-Mail: schulleitung.bruehl@solothurn.ch
                                              •   Musikschule
           • Übertritt
                                              •   Lagerwesen       Kindergarten: Birkenweg II, Birkenw. 31,  032 622 48 86
           • Schulzahnarzt
                                                                   Tannenweg I + II, Tannenweg 26,  032 622 37 11
                                                                   Primarschule: 1. – 6. Klasse
             032 626 96 03                      032 626 96 16    Tagesschule: Standort Brühl
michaela.ettorre@solothurn.ch     liselotte.glutz@solothurn.ch
                                                                   Telefon Tagesschule: 032 623 86 53
                                                                   Mittagsbetreuung Birkenweg: 079 814 27 11
Evelyne Kunz                      Andreas Wenzinger
          Sekretärin                       ICT- Integrator         Schulhaus Fegetz
          • Protokollführung                                       Frank Buchser-Strasse 9, 4500 Solothurn,  032 623 11 71
          • Allgemeine Sekreta-
             riatsarbeiten                                         Schulleiterin Karin Winistörfer-Haas,  032 623 11 74
                                                                   E-Mail: schulleitung.fegetz@solothurn.ch

                                                                   Kindergarten: Fegetz, Frank Buchser-Str. 9,  032 623 11 71
            032 626 96 17                   032 626 96 18
evelyne.kunz@solothurn.ch         andreas.wenzinger@solothurn.ch   Hubelmatt, Grimmengasse 35,  032 622 37 72
                                                                   Untere Sternengasse, Untere Sterneng. 4,  032 623 59 12
                                                                   Primarschule: 1. – 4. Klasse
                                                                   Tagesschule: Standort Fegetz, 079 458 42 45

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SCHULLEITUNGEN                                            SCHULLEITUNGEN

Schulhaus Hermesbühl                                      Sekundarstufe I (Sek I)
Bielstrasse 24, 4500 Solothurn,  032 626 96 05           Schulhäuser Kollegium und Schützenmatt

Schulleiterin Nadine Brülhart, 032 626 96 19             Schulleiterin Stefanie Ingold,  032 622 61 31
E-Mail: schulleitung.hermesbuehl@solothurn.ch             E-Mail: schulleitung.schuetzenmatt@solothurn.ch

Kindergarten: Heidiweg, Heidiweg 32,  032 622 32 89      Schulhaus Kollegium
Haffnerstrasse, Haffnerstrasse 6,  032 622 02 38         Goldgasse 2, 4500 Solothurn, 032 622 10 75
Hermesbühl, Bielstrasse 24, : 032 626 96 06              3. Sek I E und B,
Primarschule: 1. – 6. Klasse                              Schulhaus Schützenmatt
                                                          Untere Sternengasse 24, 4500 Solothurn, 032 622 61 31
                                                          1. + 2. Sek I E und B, Talentförderklassen (TFK)

Schulhaus Vorstadt                                        Koordinator Talentförderklasse Stefan Kohler
Hilariweg 2, 4500 Solothurn,  032 623 34 38              E-Mail: stefan.kohler@stadtschulen.ch

Schulleiterin Nele Hölzer,  032 623 34 64
E-Mail: schulleitung.vorstadt@solothurn.ch

Kindergarten:
Dreibeinskreuz, Lagerweg 3, 032 623 88 32
Wassergasse I , Wassergasse 19,  032 622 89 72
Primarschule: 1. – 6. Klasse
Tagesschule: Standort Vorstadt, 032 621 54 07

Schulhaus Wildbach                                        Musikschule
Allmendstrasse 63, 4500 Solothurn,  032 622 85 80        Lorenzenstrasse 1, 4500 Solothurn,  032 623 90 49

Schulleiterin Therese Scheidegger,  032 622 85 83        Schulleiterin Pia Bürki,  032 623 93 49
E-Mail: schulleitung.wildbach@solothurn.ch                E-Mail: schulleitung.musikschule@solothurn.ch

Kindergarten: Wildbach, Allmendstr. 59,  032 622 75 78
Stäffiserweg, Stäffiserweg 9b,  032 622 87 76
Primarschule: 1. – 4. Klasse
Tagesschule: Standort Hermesbühl,  032 626 96 14

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SCHULHAUSWARTE                                                            SCHULLAUFBAHN

Die Hauswarte                                                             Die Schullaufbahnen im Überblick
                                                                                  Universität / Hochschule, Fachhochschule, höhere Fachschule

                                                                                                                                                                         ärstufe
                                                                                                                                                                          Terti-
                                                                          SJ 15   Berufsmaturität                             Fachmaturität
                                                                                  lehrbegleitend (3 oder 4 Jahre) oder

                                                                                                                                                                          Sekundarstufe II
                                                                                  anschliessend an die Berufslehre:
                                                                          SJ 14   1 Jahr Vollzeit bzw. 1 ½ Jahre Teilzeit
                                                                                                                                                     Maturität
                                                                                  Berufliche Grundbildung
                                                                          SJ 13   2, 3 oder 4 Jahre                           Fachmittelschule       Gymnasium

                                                                          SJ 12   Brückenangebote

                                                                                             Ende der obligatorischen Schule
                                                                          SJ 11   Sek B                Sek E

                                                                                                                                                                          Sekundarstufe I
                                                                                  Basisanforderung:    Erweiterte Anforderungen: Vorberei-
                                                                                  Vorbereitung auf     tung auf eine Berufslehre mit erhöhten
                                                                          SJ 10   eine Berufslehre     Berufsanforderungen (mit/ohne Berufs-
                                                                                                                                                     Sek P
                                                                                                                                                     Vorbereitung
                                                                                  mit Grund- oder      matur). Im Einzelfall ist der Übertritt ins
                                                                                                                                                     auf den Übertritt
                                                                          SJ 9    Basisansprüchen.     Gymnasium möglich.
                                                                                                                                                     ins Gymnasium.

                                                                          SJ 8    Primarschule
                                                                                  Das Übertrittsverfahren in die Sekundarstufe I ist kantonal geregelt.
                                                                                  Für den Übertritt massgebend sind die fachlichen Leistungen in den
                                                                          SJ 7    Fächern Deutsch, Mathematik und Sachunterricht, die Leistungsent-
Beat Affolter                                                                     wicklung sowie das Arbeits- und Lernverhalten.
Schulhaus Schützenmatt und Kollegium,  078 672 23 00                     SJ 6    An einem Übertrittsgespräch mit Erziehungsberechtigten und Schüler/
André Visconti                                                                    Schülerin wird ein Antrag zur Stufenzuteilung zuhanden der Schullei-
                                                                                  tungskonferenz beschlossen.

                                                                                                                                                                          Primarstufe
Schulhaus Fegetz, KG Untere Sternengasse  079 439 94 54                  SJ 5
                                                                                  Im Falle einer Uneinigkeit der Stufenzuteilung können die Eltern ihr
Damiano Ravicini                                                                  Kind zu einer Kontrollprüfung anmelden.
Schulhaus Brühl, Wildbach, KG Wildbach und Stäffiserweg  079 255 16 31   SJ 4
Fiorentino Manganiello
Schulhaus Hermesbühl und Musikschule, KG Heidiweg, KG Haffnerstrasse      SJ 3
 076 421 96 14
Hugo Lüthi                                                                SJ 2    Kindergarten
Schulhaus Vorstadt, KG Dreibeinskreuz, KG Wassergasse  076 565 60 73
                                                                          SJ 1
(Aufzählung von links nach rechts)
                                                                          Ausführliche Informationen: www.vsa.so.ch
11                                                                                                                                                                                           12
Stadtschulen Informationen zum Schulbetrieb 2017/2018
SPEZIELLE FÖRDERUNG                                                            BEURTEILUNG

Spezielle Förderung auf allen Stufen der Volksschule                           Beförderung/Promotion
Kinder und Jugendliche kommen mit unterschiedlichen Fähigkeiten, Bega-         Die Schülerinnen und Schüler der Primarschule unterliegen keinen Promo-
bungen und Interessen in einer Klasse zusammen. Aufgabe der Volksschule        tionsbedingungen. Sie werden automatisch in die nächsthöhere Klasse be-
ist es, diese einerseits individuell zu fördern und andererseits zur schuli-   fördert (§ 9 Volksschulgesetz).
schen Gemeinschaft hinzuführen.
Die Spezielle Förderung richtet sich an Schülerinnen und Schüler, deren        Die Schülerinnen und Schüler der Sekundarstufe I werden definitiv beför-
Förderbedarf die Möglichkeiten des Regelunterrichts übersteigen. Es sind       dert, wenn sie die Promotionsbedingungen am Ende des Semesters erfül-
Schülerinnen und Schüler mit                                                   len. Wer die Promotionsbedingungen nicht erfüllt, wird provisorisch beför-
        - einer besonderen Begabung oder                                       dert. Das Provisorium dauert ein Semester.
        - einer Lernbeeinträchtigung oder einem Lernrückstand oder
        - einer Verhaltensauffälligkeit.                                       Beurteilung
                                                                               Das Standortgespräch findet für alle Schülerinnen und Schüler der Primar-
                                                                               schule in der Regel einmal oder bei Bedarf mehrmals jährlich statt.
Massnahmen der Speziellen Förderung                                            99 1. bis 4. Klasse: Dezember bis Februar
Schulische Heilpädagogik/ Logopädie                                            99 5. Klasse: Januar bis März
Sie unterstützt Schülerinnen und Schüler mit einer Lernbeeinträchti-		         99 6. Klasse: November bis Dezember Standortgespräch und Information
gung, einem Lernrückstand oder mit Verhaltensauffälligkeiten.                     Resultate Check P6. Anfang März Übertrittsgespräch.
Das Angebot erfolgt je nach Alter und Förderbedarf und umfasst fol-
gende Massnahmen:                                                              Das Standortgespräch für die Schülerinnen und Schüler der Sekundarstufe
99 Förderung mit Förderplanung,                                                I findet statt:
99 Verlangsamung: der Schulstoff wird auf zwei Jahre verteilt bzw. eine
     Klasse wird wiederholt,                                                   99 1. Klasse Sek I: Sek E bis Ende des 1. Semesters, Sek B bis Ende
99 Individuelle Lernziele in einem oder mehreren Fächern.                         3. Quartal.
99 Bei sprachlichen Defiziten oder Auffälligkeiten kann eine logopädische      99 2. Klasse Sek I nach dem Check S2
     Abklärung oder Unterstützung erfolgen.                                    99 3. Klasse Sek I Gespräche nach Bedarf

Begabungs- und Begabtenförderung                                               Die Promotion ist gewährleistet wenn der ungerundete Notendurch-
Sie besteht aus einer Kombination von verschiedenen Elementen:                 schnitt der Kernfächer sowie der ungerundete Notendurchschnitt der
99 Förderung im Unterricht durch Straffung des Schulstoffes, ergänzt mit       Kern- und Erweiterungsfächer mindestens 4 beträgt.
     Aufgabestellungen für aktives, forschendes und vernetztes Lernen,         Das Zeugnis gibt Auskunft über die Leistungen in den Fächern und über das
99 Beschleunigung mit vorzeitigem Übertritt in die Primarschule oder
     Überspringen einer Klasse,
99 Erweiterte Lernziele im entsprechenden Begabungsbereich,
99 Besuch einzelner Fächer in einer höheren Klasse.

13                                                                                                                                                    14
Stadtschulen Informationen zum Schulbetrieb 2017/2018
TERMINE                                                                      ANGEBOT STADTSCHULEN

                                                                             Stadtschulen Solothurn – ein umfassendes Angebot
                                                                             Primarstufe (inkl. Kindergarten, 1. - 8. Schuljahr)
Arbeits-, Lern- und Sozialverhalten der Schülerinnen und Schüler.            Die Kinder treten nach dem vollendeten vierten Altersjahr in den Kinder-
                                                                             garten als erste Stufe der Volksschule ein. Der Stichtag der Einschulung in
Die Zeugnisse werden ausgestellt:                                            den Kindergarten ist der 31. Juli. Die Eltern können nach Rücksprache mit
                                                                             der Schuldirektion entscheiden, ob ihr Kind ausnahmsweise ein Jahr später
99   1. bis 6. Klasse der Primarschule: am Ende des Schuljahres              eingeschult werden soll (Volksschulgesetz §19 Absatz 3). Eine frühere Ein-
99   1. bis 3. Klasse der Sekundarstufe I: am Ende jeden Semesters           schulung ist ausgeschlossen. Überdurchschnittlich begabte Kinder können
                                                                             die Schulpflicht beschleunigt absolvieren.
                                                                             Der Kindergarten dauert zwei Jahre und ist Spiel-, Erfahrungs- und Lern-
Die Schülerinnen und Schüler der 1. und 2. Klassen der Sekundarstufe I er-   raum zugleich. Die Kinder lernen unter anderem sich in einer Gruppe
halten im Mai und November einen Zwischenbericht, die Schülerinnen und       Gleichaltriger zu bewegen, selbstständig zu sein und auch etwas zur Ge-
Schüler der 3. Klassen im November.                                          meinschaft beizutragen.

                                                                             Die Primarschule dauert bis zum Übertritt in die Sekundarstufe I sechs Jahre
                                                                             und vermittelt grundlegende Kenntnisse und Fertigkeiten gemäss Lehrplan.
                                                                             Sie schafft Grundlagen für zielgerichtetes und gesteuertes Lernen. Sie för-
                                                                             dert die individuellen geistigen, musischen und körperlichen Fähigkeiten
                                                                             und die Gemeinschaftsbildung. Die Schülerinnen und Schüler sollen zu
                                                                             selbstständigem und eigenverantwortlichem Handeln geführt werden.

                                                                             1. bis 3. Klasse (3. bis 5. Schuljahr)
                                                                             Deutsche Sprache inkl. Schreiben/Sachunterricht/Musik und Mathematik,.
                                                                             Diese Fächer werden benotet. Weitere Fächer sind: Zeichnen, Werken, Tur-
                                                                             nen und ab der 3. Klasse Französisch und Medienbildung.

                                                                             4. Klasse (6. Schuljahr)
                                                                             Deutsche Sprache inkl. Schreiben, Sachunterricht, Musik, Zeichnen, Werken,
                                                                             Französisch, Mathematik, Turnen. Diese Fächer werden benotet. Ein weite-
                                                                             res Fach ist die Medienbildung

                                                                             5. und 6. Klasse (7. und 8. Schuljahr)
                                                                             Deutsche Sprache inkl. Schreiben, Sachunterricht, Musik, Zeichnen, Werken,
                                                                             Französisch, Englisch, Mathematik, Turnen. Diese Fächer werden benotet.
                                                                             Ein weiteres Fach ist die Medienbildung.

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SEKUNDARSTUFE I                                                              MUSIKSCHULE

Sekundarstufe I - Sek I (9. bis 11. Schuljahr)                               Brückenangebot nach Abschluss der obligatorischen Schulzeit
Die Sek I umfasst drei Anforderungsniveaus: Sek P, Sek E und Sek B.          Für Lernende, die sich vergeblich um eine Lehrstelle bemüht haben und
                                                                             sich auf eine berufliche Grundbildung vorbereiten wollen, sieht der Kanton
Die Sek B (Basisanforderungen) und Sek E (erweiterte Anforderungen) dau-     als Brückenangebot u.a. ein Berufsvorbereitungsjahr (BVJ) vor. An zwei
ern drei Jahre und bereiten auf die Berufsbildung vor.                       Wochentagen findet schulischer Unterricht am Berufsbildungszentrum
                                                                             Olten statt. Jugendlichen mit ungenügenden Deutschkenntnissen steht an
Die Sek B und E umfassen folgendes Fächerangebot:                            den Berufsbildungszentren Olten und Solothurn-Grenchen ein sogenann-
99 Kernfächer: Deutsch, Französisch, Englisch, Mathematik, Naturlehre,       tes Integrationsjahr offen. Im Weiteren bietet der Kanton ein Berufswahl-
     Geschichte/Geografie                                                    coaching und Case Management an.
99 Erweiterungsfächer: Bildnerisches Gestalten, technisches Gestalten,
     Hauswirtschaft, Informatik, Musik, Sport,                               Musikschule
99 Freifächer: Italienisch, bildnerisches und technisches Gestalten, Musik   Alle Schülerinnen und Schüler der 1. und 2. Klasse besuchen innerhalb der or-
                                                                             dentlichen Unterrichtszeit die Musikalische Grundschule. Eine Fachlehrerin
                                                                             führt die Schülerinnen und Schüler in die Welt der Musik ein und lässt sie die
Die Sek P (progymnasialer Unterricht an der Kantonsschule) dauert zwei       Musik in verschiedenster Art und Weise erleben. Dieser Unterricht ist kostenlos.
Jahre und bereitet auf das Gymnasium vor.
                                                                             Ab der 2. Klasse besteht die Möglichkeit für den Besuch des Instrumentalun-
Talentförderklasse Sekundarstufe E/B der Stadtschulen Solothurn              terrichts (Gesangsunterricht in der Regel ab dem 12. Altersjahr). Der Unterricht
Die Stadt Solothurn führt für städtische, kantonale und ausserkantonale in   ist kostenpflichtig. Der Instrumentalunterricht findet vorwiegend in der städti-
den Bereichen Sport, Musik und bildende Künste besonders begabte Schüle-     schen Musikschule, Lorenzenstrasse 1, statt. Er kann innerhalb des Schulstun-
rinnen und Schüler Talentförderklassen. Das Unterrichtskonzept ermöglicht    denplans stattfinden.
nebst dem Vermitteln der schulischen Inhalte Zeit für intensives Training    Die Musikschule bietet auch Erwachsenen-Unterricht an.
bzw. Üben im betreffenden Talentbereich.

Klasse für Fremdsprachige (KfF)
Am Schulstandort Hermesbühl kann je nach Bedarf für Schülerinnen und
Schüler der Primar- und Sekundarstufe I mit keinen oder sehr geringen
Deutschkenntnissen eine Klasse für Fremdsprachige geführt werden. In der
Regel besuchen diese am Vormittag den Untericht in der KfF und am Nach-
mittag in ihrer Stammklasse.

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FREIWILLIGE TAGESSCHULE                                                          FREIWILLIGE TAGESSCHULE

Freiwillige Tagesschulen der Stadt Solothurn                                     Teams                                   Ansprechpersonen
Die Stadt Solothurn bietet in verschiedenen Schulhäusern Freiwillige Tages-
schulen an. Das Angebot beinhaltet Betreuung während den Schulwochen
ausserhalb der Unterrichtszeit von Montag – Freitag jeweils von 07.00 – 18.00
Uhr, sowie in den Schulferien ohne die mittleren drei Sommerferienwochen
und die Weihnachtsferien.
Die Betreuungseinheiten finden nur bei mindestens 6 Anmeldungen statt,
insbesondere die Betreuungseinheit MO-FR von 07.00 - 08.00 Uhr. Die Schü-
lerinnen und Schüler erhalten je nach Anmeldung ein Frühstück, ein Znüni,
ein Mittagessen sowie ein Zvieri. Sie werden bei der Erledigung der Hausauf-     Schulhaus Brühl,  032 623 86 53        Rebekka Plüss
gaben unterstützt und zu einer sinnvollen Freizeitgestaltung angeregt.           tagesschule.bruehl@solothurn.ch
Die Anmeldung erfolgt jeweils für ein Schuljahr und ist von den Erziehungs-
berechtigten nach Einheiten buchbar. Die Verrechnung erfolgt aufgrund sozi-
al abgestufter Tarife. Das Mittagessen wird verrechnet, die übrigen Mahlzeiten
sind in den Beiträgen enthalten.
Bei Krankheit oder wenn die Tagesschule aus anderen Gründen nicht besucht
werden kann, ist das Kind bis spätestens 08.00 Uhr bei der Schuldirektion ab-
zumelden (Tel. 032 626 96 16). Bei Abmeldung nach 08.00 Uhr wird das Essen
verrechnet. Abmeldungen haben immer durch die Eltern zu erfolgen.
Auskünfte, Reglement, Tarife und Anmeldeformulare sind bei der Schuldirek-
tion erhältlich oder sind unter www.stadtschulen-solothurn.ch abrufbar.          Schulhaus Hermesbühl,  032 626 96 14   Nelly Kim
                                                                                 tagesschule.hermesbuehl@solothurn.ch
Teams                                                 Ansprechpersonen

Schulhaus Fegetz,  079 458 42 45                     Sabina Meier               Schulhaus Vorstadt,  032 621 54 07     Pasquale Catena
tagesschule.fegetz@solothurn.ch                                                  tagesschule.vorstadt@solothurn.ch

19                                                                                                                                         20
FACHLEHRPERSONEN                                                              FACHLEHRPERSONEN

Fachlehrpersonen                                                              nation mit Materialien, Werkzeugen und Verfahren einsetzen können. Da-
                                                                              mit erweitern sie motorische Fähigkeiten, handwerkliche Fertigkeiten und
Schulische Heilpädagoginnen und Heilpädagogen (SHP)                           gestalterische Grundlagen. Sie lernen ihre Fähigkeiten und Grenzen kennen
Schulische Heilpädagoginnen und Heilpädagogen arbeiten im Rahmen der          und erfahren, dass Ausdauer und Konzentration notwendig sind, um Vor-
speziellen Förderung. Sie erfassen den Lern- und Leistungsstand von Schü-     haben und Aufgaben zu verwirklichen. Der Werkunterricht ist ein wesentli-
lerinnen und Schülern und fördern und unterstützen sie im Klassenverband,     cher Bestandteil einer ganzheitlichen Bildung.
in Kleingruppen oder bei Bedarf im Einzelunterricht. Sie beraten Lehrperso-
nen und Eltern in fachspezifischen Fragestellungen. Heilpädagoginnen und      Lehrpersonen für Frühfremdsprachen
Heilpädagogen sind in der Regel an mehreren Klassen tätig.                    (Französisch ab der 3. Klasse und Englisch ab der 5. Klasse)
                                                                              Lehrpersonen für Frühfremdsprachen legen grossen Wert auf das aktive
Logopädinnen und Logopäden                                                    Mittun der Schülerinnen und Schüler. Hören und Sprechen sind zunächst
Die Logopädinnen und Logopäden unterstützen die Schülerinnen und              wichtiger als korrektes Schreiben. Denn das ist die Basis für gelungene
Schüler bei allen Problemen die mit der Sprache, dem Sprechen und der         Kommunikation in der fremden Sprache. Die Schülerinnen und Schüler sol-
Stimme zusammenhängen. Es werden auch Abklärungen durchgeführt                len am Ende der obligatorischen Schulzeit ohne Scheu in Französisch und
hinsichtlich Kommunikationsverhalten, Aussprache, Redefluss, Stimme,          Englisch kommunizieren können. Dabei orientiert sich das Projekt Passe-
Satzbau, Sprachverständnis, Wortschatz, Wortfindung, Lese- und Recht-         partout an der Didaktik der Mehrsprachigkeit. Die Sprachen werden nicht
schreibefähigkeiten, Wahrnehmung, Motorik, soziales und emotionales           mehr isoliert unterrichtet, sondern die Schülerinnen und Schüler lernen Pa-
Verhalten und Spielentwicklung.                                               rallelen zwischen den Sprachen zu erkennen und zu nutzen.

Lehrpersonen für Deutsch als Zweitsprache (DaZ)                               Lehrpersonen Musikalische Grundschule
Die DaZ-Lehrpersonen unterrichten in erster Linie fremdsprachige Schü-        Die Lehrpersonen der musikalischen Grundschule unterrichten die Schü-
lerinnen und Schüler. Spielerisch lernen und üben die Schülerinnen und        lerinnen und Schüler der ersten und zweiten Primarschulklasse. Diese er-
Schüler mit Hilfe von kleinen Versen und Geschichten, Liedern oder Spielen    halten die Möglichkeit, Musik auf vielfältige Weise zu erleben und für sich
und anhand von vielen Bildern Deutsch. In der Primarschule trainieren die     zu entdecken. Die Schulung und Sensibilisierung des Gehörs verbindet alle
Schülerinnen und Schüler vor allem Wortschatz zu vielen verschiedenen         Teilgebiete und ist die Grundlage für das gesamte musikalische Schaffen.
Bereichen. Sie üben das Leseverständnis und schreiben Sätze und kleine        Die Gefühls-, Erkenntnis- und Körperebene der Schülerinnen und Schüler
Geschichten. Die Schülerinnen und Schüler lernen aber auch Wortarten          werden gleichzeitig angesprochen (Kopf-Herz-Hand).
kennen und befassen sich mit dem Satzaufbau. So werden sie gezielt und        Stimmungen, Sprache und Musik werden in Bewegung und Tanz umge-
bedürfnisorientiert im Sprachunterricht unterstützt.                          setzt. Die Bewegungsfähigkeit soll gefördert und das Körperbewusstsein
                                                                              schrittweise entwickelt werden.
Lehrpersonen Werken                                                           Mit verschiedenen Instrumenten werden Klangerfahrungen gemacht, Lie-
Die Werken-Lehrpersonen fördern kreatives Denken und Arbeiten im Wech-        der begleitet, Notationen erfunden und Improvisation gestaltet.
selspiel von Fähigkeiten und Fertigkeiten. Die Schülerinnen und Schüler ge-
ben ihren Wahrnehmungen, Vorstellungen, Erinnerungen, Empfindungen
und Fantasien im Prozess des Gestaltens spontan und bewusst Ausdruck.
Sie lernen Gestaltungsmittel kennen und erfahren, wie sie diese in Kombi-

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FACHLEHRPERSONEN                                                                WEITERE ANGEBOTE

Berufswahl-Coaches an der SEK I                                                 Weitere Angebote
Die heutige Bildungs- und Arbeitsmarktsituation und die veränderten ge-
sellschaftlichen Anforderungen an Jugendliche erfordern eine fachkom-           Klassenlager
petente Begleitung bei der ersten Berufswahl. Die Berufswahl-Coaches            In der 3. oder 4. sowie der 5. oder 6. Klasse reisen die Primarschulklassen
begleiten dort, wo die Probleme an der Nahtstelle Sek I zur Arbeitswelt viel-   ins Klassenlager nach Saanenmöser. Die Lager der Sekundarstufe I finden
fältig und undurchsichtig scheinen. Die Schülerinnen und Schüler werden         jährlich themenspezifisch und mehrheitlich auswärts statt.
in ihrer Persönlichkeitsentwicklung und Selbstkompetenz gefördert und in
ihrem individuellen Entscheidungs- und Handlungsprozess zielgerichtet           Die Teilnahme ist obligatorisch. Schülerinnen und Schüler, die aus wich-
unterstützt, damit sie eine treffende Anschlusslösung an die obligatorische     tigen Gründen nicht am Klassenlager teilnehmen dürfen oder können,
Schulzeit finden.                                                               müssen deshalb den Unterricht während der Lagerwoche in einer anderen
                                                                                Klasse besuchen. Der Hauptteil der Kosten wird durch die Stadt Solothurn
Lehrpersonen für Partnerunterricht                                              getragen, es wird aber in jedem Fall ein Elternbeitrag erhoben (Prim. Fr. 120.-
Anlässlich der Einführung der Blockzeiten wurde in der Stadt Solothurn          Sek I. max. Fr. 150.-).
Partnerunterricht bewilligt, um in den Unterstufenklassen Halbklassenun-
terricht während 2 – 4 Lektionen zu ermöglichen. Seit der Sek I-Reform          Projektwochen
wirken in den 6. Klassen ebenfalls Teamteachinglehrpersonen. Sie ermög-         Die Organisation und Durchführung von Projektwochen/Projekttagen fin-
lichen bedürfnisorientierten Gruppenunterricht und optimieren so die Vor-       den auf der Primarstufe bedarfsorientiert pro Schulhaus klassenweise oder
bereitung für den Übertritt in die Sek I.                                       stufenübergreifend statt. An der Sek I findet jährlich eine Projektwoche statt.
Bei überdurchschnittlichen Klassengrössen (ab 25 Schülerinnen und Schü-
lern) werden zusätzliche Lektionen gesprochen (Partnerunterricht)               Bibliothek
                                                                                Die Schulhäuser führen ihre eigenen Bibliotheken. Jede Klasse hat wö-
Senioren in der Schule                                                          chentlich Gelegenheit, die Bücher zu wechseln. Zu den Büchern ist Sorge
Die Seniorenhilfe wird in Zusammenarbeit mit „Graue Panther“/ Pro Senec-        zu tragen.
tute organisiert. Seniorinnen und Senioren, die gerne ihre Dienste der Schu-
le zur Verfügung stellen möchten, wirken in einer Klasse in erster Linie als    Für den Ersatz verloren gegangener Bücher wird ein symbolischer Betrag
zusätzliche Bezugsperson mit und vertreten eine andere Generation. Sie          von Fr. 15.- erhoben.
haben keinen pädagogischen Auftrag, sondern bereichern den Unterricht
mit ihrer Lebenserfahrung und kümmern sich um die Schülerinnen und
Schüler als Schulgrosi oder Schulopa und helfen, wo es nötig ist.

Zivildienstleistende, Praktikanten/ Praktikantinnen
An den Tagesschulen und den Kindergärten verrichten Zivildienstleistende
und Praktikanten/Praktikantinnen als Betreuungshilfen ihre Dienste. Zudem
kommen Zivildienstleistende an den Klassen der Primar- und Sekundar-
schule als Unterrichtshilfen zum Einsatz.

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WEITERE ANGEBOTE                                                               WEITERE ANGEBOTE

Konfessioneller Religionsunterricht                                            jede Klasse jährlich vier- bis sechsmal durch eine städtische Zahnprophyla-
In Solothurn wird der Religionsunterricht von der reformierten und der         xe–Instruktorin stufengerecht in der theoretischen wie auch der praktischen
römisch-katholischen Kirchgemeinde durchgeführt. Für Schülerinnen und          Zahnpflege unterrichtet. Bei der praktischen Zahnpflege wird Fluoridgelee
Schüler, welche einer der drei Landeskirchen angehören, ist der Besuch ob-     angewendet. In der 1. Klasse der Sek I findet diese Massnahme noch zwei-
ligatorisch.                                                                   mal jährlich statt und in der 2. Klasse der Sek I erfolgt die Zahnprophylaxe
Die Eltern können ihr Kind vom Religionsunterricht dispensieren lassen. Ge-    im Rahmen der Ernährungslehre.
suche sind schriftlich an das Rektorat der jeweiligen Kirchgemeinde zu rich-
ten. Im Zeugnis wird der Besuch des Religionsunterrichts mit dem Vermerk       Verkehrserziehung
‚besucht‘ bestätigt.                                                           Die Verkehrsinstruktoren der Stadtpolizei Solothurn unterrichten die Schü-
Konfessionslose Schülerinnen und Schüler und Schülerinnen und Schüler          lerinnen und Schüler in Theorie und Praxis des Strassenverkehrs.
nichtchristlicher Religionen können ebenfalls unentgeltlich am ökumeni-        Kindergarten:   Fussgängerregeln, der Schulweg, praktische Übungen
schen Religionsunterricht teilnehmen.                                          1. Klasse:      Fussgängerregeln, der Schulweg, praktische Übungen
                                                                               2. Klasse:      Fussgängerregeln, Grundlagen der Veloausrüstung
Hausaufgabenbetreuung                                                          3. Klasse:      Veloparcours, Rad fahren im Verkehrsgarten, Theorie
Die unentgeltliche Hausaufgabenbetreuung dient Schülerinnen und Schü-
                                                                               4. Klasse:      Rad fahren auf der Strasse, Theorie, Veloprüfung
lern, deren Eltern bei den Hausaufgaben nicht helfen können. Sie ist kein
                                                                               5. Klasse:      Repetition Grundstoff
Nachhilfeunterricht und findet in Gruppen von mindestens 5 Schülerinnen
                                                                               6. Klasse:      Ich und die anderen Verkehrsteilnehmer, Verkehrssinnbildung
und Schülern, in der Regel einmal pro Woche, im Anschluss an den Unter-
                                                                               1. Sek I:       Reaktion und Bremsen
richt statt. Die Anmeldung erfolgt durch die Klassenlehrpersonen nach den
                                                                               2. Sek I:       Freizeit und Mobilität
Sommerferien und nach vorgängiger Absprache mit den Eltern. Angemel-
                                                                               3. Sek I:       Verkehrsunfälle und Folgen
dete Schülerinnen und Schüler sind verpflichtet die Hausaufgabenbetreu-
ung regelmässig zu besuchen. Absenzen müssen bei der Klassenlehrperson         Für den praktischen Unterricht ab der 3. Klasse benützen die Kinder ihr ei-
entschuldigt werden.                                                           genes Fahrrad und einen Helm. Die Eltern sind dafür verantwortlich, dass ihr
                                                                               Kind das Velofahren beherrscht und das Velo fahrtüchtig ist.
Gesundheitsprophylaxe                                                          Für die Verkehrserziehung ist Konrad Müller von der Stadtpolizei zuständig:
Ärztliche Untersuchung: Es liegt im Verantwortungsbereich der Eltern           konrad.mueller@solothurn.ch / 032 626 93 60
dafür zu sorgen, dass ihr Kind im 2. Kindergartenjahr sowie in der 4. Pri-
marschulklasse und in der 2. Klasse der Sek I ärztlich untersucht wird. Die    Heimatliche Sprache und Kultur (HSK)
ärztliche Kontrollkarte ist via Klassenlehrperson bei der Schuldirektion je-   Der HSK-Unterricht wird von Botschaften der Herkunftsländer oder von pri-
weils im Mai einzureichen.Zahnärztliche Untersuchung: Für die jährliche        vaten Organisationen angeboten. In der Regel wird der Unterricht ab der 2.
kostenlose zahnärztliche Untersuchung wählen die Eltern aus der Liste der      Klasse angeboten.
Schuldirektion einen Schulzahnarzt / eine Schulzahnärztin aus. Das Auf-        Die Anmeldung erfolgt über die öffentlichen Schulen. Der HSK-Unterricht
gebot zur Untersuchung erfolgt dann durch die Schulzahnarztpraxis.             findet in der Regel in Räumen der öffentlichen Schule statt, nach Möglich-
Bevorzugen die Eltern den Privatzahnarzt, tragen sie die Kosten selber und     keit in der Nähe des Wohnortes des Kindes. Die Leistungsbeurteilung wird
haben für die erfolgte Untersuchung einen Nachweis zu erbringen.               dem Zeugnis oder dem Lernbericht der öffentlichen Schule beigelegt.
Zahnprophylaxe: Vom Kindergarten bis zum Ende der Primarschulzeit wird         Weitere Informationen unter: www.vsa.so.ch

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WEITERE ANGEBOTE                                                                  WEITERE ANGEBOTE

Freiwillige Lager                                                                 Schulsozialarbeit
Die Stadtschulen führen für Schülerinnen und Schüler ab der 3. Klasse jedes       Das Angebot der Schulsozialarbeit steht Schülerinnen und Schülern, El-
Jahr je ein Sommer-, Herbst-, Winter- und ein Musiklager in Saanenmöser           tern und Lehrpersonen offen. Sie bietet Beratung und Unterstützung bei
durch. Geleitet werden diese Lager von Lehrpersonen der Stadt Solothurn.          Problemen und Krisen, bei persönlichen Fragen und Erziehungsfragen. Die
Anmeldeformulare werden durch die Klassenlehrperson abgegeben. Die                Schulsozialarbeit untersteht der Schweigepflicht, der Freiwilligkeit und der
Anmeldung erfolgt direkt an die Schuldirektion. Sollten zu viele Anmeldun-        Neutralität. Die Beratungen sind kostenlos.
gen eingehen, entscheidet das Eingangsdatum über eine Teilnahmebe-
rechtigung.                                                                       Zuständigkeiten:
Die Freiwilligen Lager sind kostenpflichtig (Skilager 310 Franken, andere La-
ger 220 Franken). Ein allfälliges Gesuch um Reduktion des Elternbeitrags ist                     Schulhäuser Brühl, Vorstadt und Wildbach
bei der Schuldirektion einzureichen.                                                             Annette Wyssmann
                                                                                                 Telefon M: 079 590 09 85
Wichtig:                                                                                         E-Mail: annette.wyssmann@perspektive-so.ch
99 Der Lagerbeitrag ist spätestens 14 Tage vor Lagerbeginn einzuzahlen.                          Schulhaus Brühl, Brühlstrasse 120, 4500 Solothurn
99 Allfällige Abmeldungen sind schriftlich und begründet spätestens 14
   Tage vor Lagerbeginn an die Schuldirektion zu richten.
99 Es werden keine Individuallösungen hinsichtlich späterem Ankom-		                             Schulhäuser Fegetz, Hermesbühl, Kollegium
   men oder früherem Abholen angeboten.                                                          und Schützenmatt
                                                                                                 Thomas Madörin
Sommerlager:          3. – 6. Klasse		        1. Sommerferienwoche                               Telefon M: 079 590 09 82
Herbstlager:		        3. – 6. Klasse		        1. Herbstferienwoche                               E-Mail: thomas.madoerin@perspektive-so.ch
Skilager:		           3. – 5. Klasse		        1. oder 2. Sportferienwoche                        SH Schützenmatt, Untere Sternengasse 24, 4500 Solothurn
			                   6. Klasse / Sek I B/E   1. oder 2. Sportferienwoche
Musiklager:		         Musikschüler/-innen     eine Woche in den Frühlingsferien

Solothurner
Ferienheim Saanenmöser
Bergmattenweg 21
3777 Saanenmöser
Telefon: 033 744 14 20

Hauswartin:
Andrea Hauswirth-Blum

Das Ferienheim und / oder die 3 ½-Zimmerwohnung können bei der Schul-
direktion auch für private Anlässe gemietet werden.

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SCHULSPORT                                                                  SCHULERGÄNZENDE ANGEBOTE

Schulsport                                                                  Schulergänzende Angebote
Die Kurse geben den Schülerinnen und Schülern Gelegenheit, sich unter
                                                                            Ludothek: www.ludotheksolothurn.ch
Anleitung von erfahrenen und motivierten Leiterinnen und Leitern zu be-
wegen und viele lehrreiche und freudvolle Sportstunden zu verbringen.       Altes Spital: www.altesspital.ch
                                                                            Jugendtreff: http://jugendarbeit-solothurn.ch
Das Angebot umfasst unter anderem:                                          Zentralbibliothek; Kinder- und Jugendbibliothek: www.zbsolothurn.ch
Volleyball – Triathlon – Schwimmen – Ballspiele – Minihandball – Handball
– Basketball – Street Jazz – Karate – Kanu – Tennis – Bogenschiessen        Ferienpass: www.solothurner-ferienpass.ch
Die Kurskosten betragen 40 Franken.                                         Muki-Deutsch: www.mbb.ch
Informationen unter: www.stadtschulen-solothurn.ch                          Muki-Singen: www.zentrumfuermusik.ch
Anmeldung und Auskunft direkt bei den angegebenen Kontaktpersonen.
                                                                            Verein Quartierspielplätze, Villa 41, Weissensteinstrasse 41, Tel.: 032 622 24 04
                                                                            99 Spielplatz Güggi, Dreibeinskreuzstrasse 23
Zuständigkeit und Kontaktaufnahme:                                          99 Spielplatz Tannenweg, Tannenweg 28
                                                                            99 Spielplatz Villa 41, Weissensteinstrasse 41
Rolf Kohler
Leiter Schulsport Stadt Solothurn                                           Fach- und Beratungsstellen
Telefon: 032 675 71 54                                                      Familienberatung der Stadt Solothurn, Rossmarktplatz 12: Tel.: 032 625 60 82
E-Mail: rolfkohler@gawnet.ch                                                Kinder- und Jugendpsychiatrischer Dienst (KJPD): www.so-h.ch
                                                                            Schulpsychologischer Dienst, Bielstrasse 9, 032 627 29 61
                                                                            Kompass: www.kompass-so.ch
                                                                            Scala: www.beratungsstelle-scala.ch
                                                                            Rotkreuz-Kinderbetreuung, www.srk-solothurn.ch
                                                                            Perspektive, www.perspektive-so.ch
                                                                            elpos, www.elpos-agso.ch

                                                                            Medienkompetenz
                                                                            Die rasante Entwicklung im Bereich der neuen Medien macht auch vor der
                                                                            Schule nicht halt. Im Medienunterricht können gewisse Kompetenzen im
                                                                            Umgang mit Medien vermittelt werden. Eine allumfassende Auseinander-
                                                                            setzung mit den Möglichkeiten aber auch den Gefahren der neuen Medien
                                                                            kann die Schule nicht abdecken. Hier sind auch die Eltern gefordert. Nütz-
                                                                            liche Tipps sind u. a. auf folgenden Webseiten erhältlich: www.elternet.ch,
                                                                            www.klicksafe.de, www.zischtig.ch oder www.projuventute.ch

29                                                                                                                                                        30
STÄDTISCHE REGELUNGEN                                                     STÄDTISCHE REGELUNGEN

Städtische Regelungen                                                     Klassenführung
                                                                          Die Klassen der Primarschulen werden sowohl als Jahrgangsklassen wie
Unterrichtszeiten / Blockzeiten                                           auch altersdurchmischt (2 Jahrgänge) geführt. Den einzelnen Schulen ist es
Kindergarten                                                              freigestellt, welches Modell sie wählen.
Am Morgen
08:15 – 11:40 Uhr (am Mittwoch nur Kinder im 2. Kindergartenjahr)         Hausaufgaben
Am Nachmittag                                                             Hausaufgaben sind eine wichtige Ergänzung und Bereicherung des Unter-
13:45 – 15:15 Uhr (Halbklassenunterricht Montag oder Dienstag)            richts. Kinder und Jugendliche lernen so selbständig, eigenverantwortlich
                                                                          und rationell zu arbeiten. Hausaufgaben sind zielgerichtet und fügen sich in
Der Unterricht im Kindergartenzimmer beginnt jeweils um 08.15 Uhr bzw.    den Rahmen einer übergreifenden Unterrichtsplanung ein.
um 13.45 Uhr. Der Kindergarten wird entsprechend den Angaben der Kin-
dergartenlehrperson früher geöffnet.                                      Es ist sinnvoll, wenn sich die Eltern für die Hausaufgaben interessieren und
                                                                          sich Zeit nehmen, die Kinder beim Lösen der Aufgaben zu begleiten. Eltern
                                                                          erhalten so Einblick in das Schulgeschehen.
Primarschule                                                              Richtwerte für Hausaufgaben:
Am Morgen: 		           08:00 – 12:00 Uhr
Am Nachmittag:          13:45 – 15:20 Uhr bzw. bis 16.20 Uhr              99   1. und 2. Klasse Primarschule: 15 Min. pro Tag
1. – 2. Klasse:		       Montag- oder Dienstagnachmittag Unterricht        99   3. und 4. Klasse Primarschule: 30 Min. pro Tag
						                  Mittwoch- und Donnerstagnachmittag alle frei      99   5. und 6. Klasse Primarschule: 30 bis 45 Min. pro Tag
1. – 6. Klasse:		       Mittwochnachmittag alle frei                      99   1. bis 3. Klasse Sekundarstufe I: 45 bis 60 Min. pro Tag

Aufgrund der unterschiedlichen Unterrichtspensen am Kindergarten und      Schülerinnen- und Schülermitwirkung
der Primarschule ergeben sich Abweichungen in der Ausgestaltung der       In allen Schulhäusern gibt es unterschiedliche Formen von Klassen- und
Blockzeiten.                                                              Schülerinnen- und Schülermitwirkung.

Sekundarstufe B/E
07.40 – 12.00 Uhr, Mittag zum Teil Freifächer, Nachmittag ab 13.45 Uhr,
Schulschluss: 17.15 Uhr

31                                                                                                                                                 32
STÄDTISCHE REGELUNGEN                                                       STÄDTISCHE REGELUNGEN

Benützung der Schulanlagen                                                  Verhaltensregeln in den Stadtschulen
Türöffnung in den Schulhäusern ist am Morgen und am Nachmittag jeweils      (Ergänzend gelten die Regeln der einzelnen Schulhäuser)
15 Min. vor Unterrichtsbeginn.
                                                                            Unsere Schule ist Lern- und Begegnungsraum. Hier sollen sich alle wohl
Die Plätze und Aussenanlagen der Schulhäuser dürfen ausserhalb der          fühlen.
Schulzeiten durch die Stadtbevölkerung (ausgenommen Vereine) ohne Be-
willigung wie folgt benutzt werden:                                         99  Wir gehen freundlich miteinander um und behandeln uns gegenseitig
                                                                                mit Respekt.
Während der Schulzeit:                                                      99 Wir nehmen aufeinander Rücksicht und sind hilfsbereit.
Montag, Dienstag, Donnerstag und Freitag 15.30 bis 21.30                    99 Wenn wir sehen, dass jemand geplagt wird, melden wir dies einer
Mittwoch und Samstag			                  13.30 bis 21.30                        Lehrperson.
Sonntag und Feiertage			                 13.30 bis 21.30                    99 Wir befolgen die Anweisungen der Lehrpersonen und der Hauswarte.
                                                                            99 Wir achten auf Pünktlichkeit.
Während der Ferien:                                                         99 Wir tragen Sorge zum Schulhaus, dem Mobiliar und dem Unterrichts-
Montag bis Samstag				   08.00 bis 12.00                                        material.
									13.30 bis 21.30                                                    Entstandene Beschädigungen melden wir umgehend der Lehrperson und /
Sonntag und Feiertage			 13.30 bis 21.30                                    oder dem Hauswart.

Schulhausspezifische Regelungen und richterliche Verbote sind vor Ort zu    Wir sorgen für Ordnung in den Zimmern, Gängen und auf dem Pausenplatz:
beachten. Den Weisungen der Hauswarte ist Folge zu leisten.                 99 Essen und Trinken sind grundsätzlich nur ausserhalb des Schulhauses
                                                                                 oder in den dafür vorgesehenen Räumen erlaubt.
Ordnung und Rücksichtnahme gegenüber Anwohnerinnen und Anwoh-               99 Abfälle gehören in die Abfalleimer.
nern sind selbstverständlich.                                               99 Kleider, Schuhe, Schulsäcke und fahrbare Geräte befinden sich am da-
                                                                                 für vorgesehenen Ort.
Schulweg                                                                    99 Spiele und Spielgeräte werden versorgt.
Der Schulweg liegt in der Verantwortung der Eltern. Er soll nach Möglich-   99 Kaugummis bleiben zu Hause.
keit zu Fuss zurückgelegt werden. Aus Sicherheitsgründen sollten die Kin-
der der 1. Klasse den Schulweg ohne fahrbare Geräte absolvieren.
Für Fahrräder steht eine beschränkte Anzahl Abstellplätze zur Verfügung.
Für Schäden oder Diebstahl kann die Schule keine Haftung übernehmen.

33                                                                                                                                              34
STÄDTISCHE REGELUNGEN                                                          DISPENSATION

                                                                               Dispensationsregelung des Kantons Solothurn
In der Pause beachten wir die Aufenthalts- und Spielregelungen betreffend      Grundsatz: Die vorliegende Regelung gilt für den Bereich der Volksschule
99 Pausenhalle / Pausenplätze                                                  inkl. Kindergarten. Sie basiert auf dem Grundsatz: Kein Kind darf ohne wich-
99 Schneeballschlachtfelder                                                    tigen Grund dem Unterricht fernbleiben.
99 Spielplätze
                                                                               Dispensationen bis zu vier Halbtagen in Folge: Gesuche in diesem Um-
99 Rasenplätze
                                                                               fang werden von der Klassenlehrperson beurteilt. Sie müssen von den El-
99 Benützung der Spielkiste
                                                                               tern ausreichend begründet und mindestens eine Woche im Voraus mittels
99 Nichtbenützung der fahrbaren Geräte
                                                                               Dispensationsgesuchs-Formular der Klassenlehrperson eingereicht werden.
                                                                               Dispensationen von mehr als vier Halbtagen in Folge: Längere Dispensa-
Während der Schulzeit darf das Schulareal nur mit Erlaubnis einer Lehrper-     tionen fallen in die Zuständigkeit der Schulleitung. Entsprechende Gesuche
son verlassen werden.                                                          sind mittels Dispensationsgesuchs-Formular mindestens drei Wochen im
                                                                               Voraus via Klassenlehrperson der Schulleitung einzureichen.
Gefährliche Gegenstände sowie Suchtmittel gehören nicht in die Schule.         Dispensationen von mehr als 12 Wochen: Schriftliche Abmeldungen sind
                                                                               an die Schuldirektion zu richten.
Persönliche elektronische Geräte sind während des Unterrichts ausgeschal-
                                                                               Dispensationsreglement und Gesuchsformular: Die Dokumente Dispen-
tet. (Ausgenommen: Die Lehrperson erteilt entsprechende Weisungen.)
                                                                               sationsreglement und Gesuchsformular können von der Homepage der
                                                                               Stadtschulen heruntergeladen werden. Das Gesuchsformular kann auch bei
Massnahmen bei Streitigkeiten und Regelverstössen                              der Klassenlehrperson bezogen werden.
Die Lehrpersonen suchen auf der Basis der Mediation mit den Beteiligten        Jokertage: Seit dem 1. August 2012 hat jede Schülerin und jeder Schüler im
nach möglichen Lösungen und Massnahmen und setzen diese um. Vorge-             Verlaufe des Schuljahres zwei Jokertage zur Verfügung. Diese können ohne
hen: Was ist vorgefallen? Wer war beteiligt? Wie schildern die Beteiligten A   Begründung bezogen werden. Spätestens am Vortag müssen die entspre-
und B ihre Sichtweise? Was brauchen die Beteiligten A und B für die Wieder-    chenden Stellen (Lehrperson, Tagesschule, Musikschule, etc.) durch die El-
gutmachung? Welche grundsätzlichen Lösungsmöglichkeiten sehen sie?             tern hinsichtlich Abwesenheit durch Bezug von Jokertagen benachrichtigt
Worauf können sie sich einigen?                                                werden. Weiter gilt zu beachten, dass jeder bezogene Jokertag als ganzer
                                                                               Tag zählt, auch wenn an jenem Tag der Unterricht nur an einem halben
Bei groben oder wiederholten Regelverstössen oder bei Nichteinhalten von       Tag stattfindet. Für die Stadtschulen Solothurn gilt zudem: bei besonderen
Vereinbarungen kann die Schulleitung einen temporären Schulausschluss          Schulanlässen (Exkursionen, Lager, Schlussfeiern etc.) kann kein Jokertag
(Time-out) verfügen.                                                           bezogen werden.
                                                                               Das Vor- und Nachholen des verpassten Schulstoffes liegt in der Verantwor-
Allfällige Reparaturkosten bei Sachbeschädigungen gehen zu Lasten der          tung der Schülerinnen und Schüler, sowie deren Eltern, es gilt das Holprin-
Eltern. Es besteht die Möglichkeit, dass die entsprechenden Schülerinnen       zip. Verpasste Prüfungen müssen grundsätzlich nachgeholt werden.
oder Schüler in Absprache mit dem Hauswart die verursachten Kosten
                                                                               Für die Sek I gelten zudem besondere Bestimmungen.
durch einen Arbeitseinsatz begleichen können.

35                                                                                                                                                      36
SELBST- UND SOZIALKOMPETENZ                                                 SCHULVEREINBARUNG

Eltern und Lehrpersonen fördern                                             Schulvereinbarung - Zusammenarbeit Schule und Elternhaus
                                                                            Bedingungen für ein erfolgreiches Zusammenarbeiten von Schule und El-
Selbst- und Sozialkompetenz                                                 ternhaus.

                                                                            Wir alle leisten unseren Beitrag, indem wir …
                                                                            99 einander mit gegenseitiger Achtung, Toleranz und Fairness begegnen.
                                                                            99 einen freundlichen und respektvollen Umgang pflegen.
                                                                            99 weder sprachliche noch körperliche Gewalt ausüben.
                                 kann mit                                   99 uns gegenseitig unterstützen.
                                 anderen
                               zusammen-                                    Als Schülerin und Schüler bemühe ich mich meinen Beitrag zu leisten,
                                 arbeiten           schätzt
             gestaltet                                                      indem ich …
                                                  die eigene
             Arbeiten                                                       99 die Umgangsformen der Schule respektiere.
                                                Leistungsfähig-
           sorgfältig und                                                   99 im Unterricht aufmerksam mitarbeite, mich meinen Fähigkeiten
                                                keit realistisch
            zuverlässig                                                          entsprechend einbringe und Störungen vermeide.
                                                      ein
                                                                            99 mich an die Klassen- und Schulhausregeln halte.
                                                                            99 die Hausaufgaben zuverlässig und gewissenhaft erledige.
                                                                            99 zum Schulmaterial und zur Umgebung Sorge trage.
      beteiligt                   erscheint                 arbeitet
     sich aktiv                 pünktlich und             konzentriert      Als Lehrerin und Lehrer leiste ich meinen Beitrag, indem ich …
        am                    ordnungsgemäss                  und           99 einen lehrreichen Unterricht mit angepassten Lehr- und Lernformen
     Unterricht                zum Unterricht             ausdauernd             plane und gestalte.
                                                                            99 den Schülerinnen und Schülern Vertrauen in die eigenen Fähigkeiten
                                                                                 gebe und sie darin bestärke.
                                                                            99 für die Einhaltung der Regeln sorge und auf Verstösse angemessen
                                                                                 reagiere.
            begegnet
                                                  begegnet                  99 den Eltern Einblick in den Schulalltag ermögliche, mit ihnen zusam-
           MitschülerIn-
                                                 den Lehrper-               		menarbeite und sie angemessen informiere.
           nen respekt-
                                  hält die      sonen respekt-              99 Probleme im Schulleben wahrnehme und gemeinsam mit den Eltern
                voll
                                Regeln des           voll                        nach geeigneten Hilfestellungen oder Lösungsmöglichkeiten
                               schulischen                                       suche.
                              Zusammenle-                                   Als Mutter und als Vater leiste ich meinen Beitrag, indem ich …
                                 bens ein                                   99 Grundwerte wie Wertschätzung, Pflichterfüllung, Pünktlichkeit und
                                                                                 Anstand vermittle.
Die Leistungen des Arbeits-, Lern- und Sozialverhaltens werden im Zeugnis   99 das Kind zu Hause durch geeignete Lern- und Arbeitsbedingungen
ausgewiesen.                                                                     unterstütze (ruhiger Arbeitsplatz).
37                                                                                                                                                   38
SCHULVEREINBARUNG                                                              FERIEN

99   mein Kind in seiner Selbstverantwortung und Selbstständigkeit 		          Ferienplan der Stadtschulen
     beim Erledigen der Hausaufgaben stärke.
99   die Klassenlehrperson angemessen über gesundheitliche und familiä-        Schuljahr 2017/2018
     re Probleme informiere.                                                   Schulbeginn 		      Mittwoch, 16. August 2017
99   an schulischen Veranstaltungen sowie Standortgesprächen teilnehme.        Herbstferien		      Samstag, 30. September - Sonntag, 22. Oktober
99   zu Hause die Grundbedingungen für ein erfolgreiches Lernen schaf-         Weihnachtsferien    Samstag, 23. Dezember - Sonntag, 7. Januar
     fe (Erholung und Schlaf in ausreichendem Mass, gesunde Ernährung,         Wintersportferien   Samstag, 3. Februar - Sonntag, 18. Februar
     kontrollierter Medienkonsum, genügend Bewegung).                          Frühlingsferien     Samstag, 7. April - Sonntag, 22. April
                                                                               Sommerferien		      Samstag, 7. Juli - Montag, 12. August
Bei Unstimmigkeiten ist folgendes Vorgehen vorgesehen:
99 Lehrpersonen suchen das Gespräch mit den Schülerinnen und Schü-             Schuljahr 2018/2019
    lern.                                                                      Schulbeginn 		      Montag, 13. August 2018
99 Schülerinnen und Schüler suchen das Gespräch mit der Lehrperson.            Herbstferien		      Samstag, 29. September - Sonntag, 21. Oktober
    Bestehen auch weiterhin Differenzen, kann die Schulleitung 		              Weihnachtsferien    Samstag, 22. Dezember - Sonntag, 6. Januar
    beigezogen werden.                                                         Wintersportferien   Samstag, 2. Februar- Sonntag, 17. Februar
99 Erziehungsberechtigte suchen grundsätzlich zuerst das Gespräch 		           Frühlingsferien     Samstag 6. April - Montag, 22. April
    mit der Lehrperson. Bestehen weiterhin Differenzen, kann die Schullei-		   Sommerferien		      Samstag, 6. Juli - Sonntag, 11. August
    tung beigezogen werden.
99 Bei Konfliktsituationen mit der Schulleitung kann die Schuldirektorin       Schuljahr 2019/2020
    beigezogen werden.                                                         Schulbeginn 		     Montag, 12. August 2019

                                                                               Der aktuelle Ferienplan und weitere wichtige Daten sind in der aktuellen
                                                                               Ausgabe des Schuljus veröffentlicht oder auf der Homepage
                                                                               www.stadtschulen-solothurn.ch zum Download bereit.

                                                                               Schulfreie Tage
                                                                               Maria Himmelfahrt (15. August), St.Ursentag (30. September), Allerheiligen
                                                                               (1. November), 24. Dezember, Karfreitag, Ostermontag, Auffahrt und Freitag
                                                                               nach Auffahrt, Pfingstmontag, Fronleichnam und Freitag nach Fronleich-
                                                                               nam (Weiterbildung des Lehrpersonals der Stadtschulen Solothurn)
                                                                               Schulfreie halbe Tage (ab 12 Uhr)
                                                                               Schmutziger Donnerstag, Fasnachtsdienstag, 1. Mai

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