Stargarder - Burg Stargard
←
→
Transkription von Seiteninhalten
Wenn Ihr Browser die Seite nicht korrekt rendert, bitte, lesen Sie den Inhalt der Seite unten
Stargarder Zeitung Jahrgang 83 Samstag, den 29. Februar 2020 Ausgabe 02 18. März 2020, um 18 Uhr auf Stadtbibliothek Burg Stargard o r verk se V s Marie-Hager-Haus 10€ bendka € A Dewitzer Chaussee 17 12 Postwurfsendung sämtliche Haushalte Mitteilungsblatt mit amtlichen Bekanntmachungen für das Amt Stargarder Land und die Stadt Burg Stargard mit den Gemeinden Cölpin, Groß Nemerow, Holldorf, Lindetal, Prags- dorf sowie des Abwasserbeseitigungszweckverbandes Tollensesee und des Zweckver- bandes für Wasserver- und Abwasserentsorgung Strasburg
Stargarder Zeitung –2– Nr. 02/2020 • Schutzbereich für die Verteidigungsanlage Rathausinformationen Pragsdorf-Georgendorf, 005 MV 17 • Telefonverzeichnis des Amtes Stargarder Land 3 • Wichtige Termine 4 Wir gratulieren zum Geburtstag18 • Vorschriften zum Verbrennen pflanzlicher Abfälle 4 Kultur und Veranstaltungen im Stargarder Land • Neue Bestattungsangebote • Veranstaltungen und Ausstellungen 18 auf dem städtischen Friedhof Burg Stargard 4 • Das Tagebuch der Gerda Steenherd - Teil 1 19 • Achtung Schulabgänger 2020! 4 • Aus der Stadtbibliothek 20 Amtliche Bekanntmachungen • „Zum Tee bei Hager“ voller Erfolg 21 • Haushaltssatzung der Stadt Burg Stargard • Eine „Augenreise“ im Marie-Hager-Haus 21 für das Haushaltsjahr 2020 5 • Burgführer gesucht 22 • Haushaltssatzung Amt Stargarder Land • 850-Jahr-Feier in Cammin - für das Haushaltsjahr 2020 6 neues Rosenbeet und Planungsfortschritte 22 • Offenlegung der Niederschrift • Kinderfasching in Pragsdorf 22 über den Grenztermin Sabeler Weg 25, Burg Stargard 6 Feuerwehrnachrichten • Bekanntmachung der öffentlichen Auslegung des Vorent- • Tannen in Flammen in Burg Stargard und Pragsdorf 22 wurfs über den vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 21 Neues aus Schulen, Kitas und bei Tagesmüttern Sondergebiet Ferienhäuser „Birkenallee Cammin“ 7 • Fasching in der Grundschule „Kletterrose“ 23 • Haushaltssatzung der Gemeinde Cölpin • Projekttage zum Thema „Mobbing“ für das Haushaltsjahr 2020 7 in der Regionalen Schule 23 • Schutzbereich für die Verteidigungslange Cölpin, 014 MV 8 • Ferienspaß im Hort der 7 Berge 23 • Jahresabschluss der Gemeinde Pragsdorf • „Stargard Helau“ beim Fasching in der Johannes Kita 24 für das Haushaltsjahr 2018 11 • Fleißig ins neue Jahr bei der Kita „Am Märchenwald“ 24 • Haushaltssatzung der Gemeinde Pragsdorf für das Haushaltsjahr 2020 11 Aktuelles aus den Vereinen • Jahresabschluss der Gemeinde Holldorf • RGZV Burg Stargard mit Kreismeisterin für das Haushaltsjahr 2018 12 bei Rassegeflügelschau 24 • Haushaltssatzung der Gemeinde Holldorf • Habt ihr Lust auf Linedance beim VfL Burg Stargard e. V.? für das Haushaltsjahr 2020 12 25 • Haushaltssatzung der Gemeinde Groß Nemerow • Der Heimatchor Burg Stargard e. V. im Geburstagsfieber25 für das Haushaltsjahr 2020 13 Jagdangelegenheiten • Haushaltssatzung der Gemeinde Lindetal • Einladung Jagdgenossenschaft Cammin 25 für das Haushaltsjahr 2020 14 • Einladung Jagdgenossenschaft Godenswege 25 • Gem. Lindetal: 1. Änderung des B-Planes Nr. 2 • Einladung Jagdgenossenschaft Alt Käbelich 25 „Ortsteil Marienhof“ 15 • 9. Änderung des B-Planes Nr. 1 „Rowa-West“ Sonstige Informationen der Gemeinde Holldorf 15 • Umgang mit Smartphone und Tablet für Senioren 60+ 26 • Danksagung Lützow 26 Die nächste Ausgabe der „Stargarder Zeitung“ erscheint am Samstag, dem 28. März 2020. Annahmeschluss für redaktionelle Beiträge im Amt Stargarder Land ist am Sonntag, 15. März 2020, 24:00 Uhr. IMPRESSUM: Mitteilungsblatt mit amtlichen Bekanntmachungen für das Amt Stargarder Land, die Stadt Burg Stargard mit den Gemeinden Cölpin, Groß Nemerow, Holldorf, Lindetal und Pragsdorf sowie den Abwasserbeseitigungszweckverband Tollensesee und den Zweckverband für Wasserver- und Abwasserent- sorgung Strasburg Herausgeber, Druck und Verlag: LINUS WITTICH Medien KG beilagen gelten unsere allgemeinen Geschäftsbedingungen und unsere zz. gültige Röbeler Straße 9, 17209 Sietow, Telefon 039931/57 90, Fax 039931/5 79-30 Anzeigenpreisliste. Für nicht gelieferte Zeitungen infolge höherer Gewalt oder anderer E-Mail: info@wittich-sietow.de, www.wittich.de Ereignisse kann nur Ersatz des Betrages für ein Einzelexemplar gefordert werden. Weitergehende Ansprüche, insbesondere auf Schadensersatz, sind ausdrücklich aus- Verantwortlich für den amtlichen Teil: Stadt Burg Stargard, geschlossen. Vom Kunden vorgegebene HKS-Farben bzw. Sonderfarben werden von Mühlenstraße 30, 17094 Burg Stargard, Internet: www.burg-stargard.de, uns aus in 4c-Farben gemischt. Dabei können Farbabweichungen auftreten, genauso E-Mail: a.witzmann@stargarder-land.de, Telefon: 039603/25 310 wie bei unterschiedlicher Papierbeschaffenheit. Deshalb können wir für eine genaue Farbwiedergabe keine Garantie übernehmen. Diesbezügliche Beanstandungen ver- Verantwortlich für den nichtamtlichen Teil: Mike Groß (V. i. S. d. P.) pflichten uns zu keiner Ersatzleistung. Die Vervielfältigungs- und Nutzungsrechte der unter Anschrift des Verlages. Verantwortlich für den Anzeigenteil: Jan Gohlke hier veröffentlichten Fotos, Bilder, Grafiken, Texte und auch Gestaltung liegen beim unter Anschrift des Verlages. Verlag. Vervielfältigung nur mit schriftlicher Genehmigung des Urhebers. Anzeigen: anzeigen@wittich-sietow.de Auflage: 5.000 Exemplare, Erscheinung: monatlich Namentlich gekennzeichnete Artikel geben die Meinung des Verfassers wieder, der auch verantwortlich ist. Für Text-, Anzeigenveröffentlichungen und Fremd-
Nr. 02/2020 –3– Stargarder Zeitung Telefonverzeichnis des Amtes Stargarder Land Stadtverwaltung Burg Stargard ● Mühlenstraße 30 ● 17094 Burg Stargard Verwaltung für das Amt Stargarder Land mit den Mitgliedsgemeinden: Burg Stargard, Cölpin, Groß Nemerow, Holldorf, Lindetal und Pragsdorf Fax-Nr. 039603 - 25342 Ansprechpartner Telefon E-Mail-Adresse Bürgermeister Herr Tilo Lorenz 039603 25310 buergermeister@burg-stargard.de Büro des Bürgermeisters Frau Janett Segeth 039603 25310 j.segeth@stargarder-land.de Bereich Hauptamt Leiterin Hauptamt Frau Marion Franke 039603 25311 m.franke@stargarder-land.de Personalangelegenheiten/EDV Frau Sylvia Voß 039603 25312 s.voss@stargarder-land.de Standesamt Herr Christian Walter 039603 25313 c.walter@stargarder-land.de Wohngeld/Schulen Frau Anja Dielenberg 039603 25314 a.dielenberg@stargarder-land.de Einwohnermeldeamt Frau Margrit Vollendorf 039603 25315 m.vollendorf@stargarder-land.de Einwohnermeldeamt/Kita Frau Veronika Strohrmann 039603 25316 v.strohrmann@stargarder-land.de Zentrale Verwaltung/Sitzungsdienst Frau Carmen Jungerberg 039603 25317 c.jungerberg@stargarder-land.de Bereich Finanzen Leiterin Finanzen Frau Jana Linscheidt 039603 25321 j.linscheidt@stargarder-land.de Kassenverwaltung Frau Martina Matner 039603 25322 m.matner@stargarder-land.de Vollstreckung Frau Stefanie Srock 039603 25323 s.srock@stargarder-land.de Steuern/Gewerbeanmeldung Frau Bianca Rothe 039603 25324 b.rothe@stargarder-land.de Gewerbe Frau Katja Lau 039603 25326 k.lau@stargarder-land.de Kasse Frau Ute Retter 039603 25327 u.retter@stargarder-land.de Geschäftsbuchhaltung Frau Margitta Jacobs 039603 25329 m.jacobs@stargarder-land.de Bereich Bau- und Ordnungsamt Leiter Bau- und Ordnungsamt Herr Tilo Granzow 039603 25331 t.granzow@stargarder-land.de Stadtsanierung/Abwasser/baul. Investitionen Herr Andy Marquardt 039603 25332 a.marquardt@stargarder-land.de Bauordnung/Baurecht/Spielplätze Frau Doris Dallmann 039603 25333 d.dallmann@stargarder-land.de Liegenschaften/Kaufverträge/Pachten Frau Mandy Arnarson 039603 25335 m.arnarson@stargarder-land.de Ordnung/Sicherheit /Brandschutz Herr Christoph Ruchay 039603 25336 c.ruchay@stargarder-land.de Friedhofsverwaltung Frau Rita Lübstorf 039603 25337 r.luebstorf@stargarder-land.de Winterdienst/Straßenbeleuchtung/-reinigung/Bauhof Herr Thomas Schröder 039603 25338 t.schroeder@stargarder-land.de Zentrale Vergabestelle / Fördermittel Monique Diekow 039603 25339 m.diekow@stargarder-land.de Bereich Kultur und Tourismus Kultur und Tourismus/Burganlage Frau Ilona Bauermeister 039603 25351 i.bauermeister@stargarder-land.de Museum Herr Frank Saß 039603 25353 museum@stargarder-land.de Besucherinformation Burg Frau Bärbel Bartsch 039603 25355 ti@burg-stargard.de Bibliothek/Marie-Hager-Haus Frau Silke Schlüter 039603 25358 s.schlueter@stargarder-land.de weitere städtische Einrichtungen Schulsachbearbeiterin Regionale Schule Frau Katja Pingel 039603 20312 schule@RegS-Burg-Stargard.de Schulsachbearbeiterin Grundschule Frau Anne Spietz 039603 20300 willkommen@grundschule-kletterrose.de Öffnungszeiten Dienstag 08:30 - 12:00 und 13:30 - 18:00 Uhr Donnerstag 08:30 - 12:00 und 13:30 - 16:00 Uhr Freitag 08:30 - 11:00
Stargarder Zeitung –4– Nr. 02/2020 Wichtige Termine Do., 05.03.2020, 18:00 Uhr Sitzung der Gemeindevertretung der Gemeinde Cölpin Gemeindezentrum Cölpin, Woldegker Chaussee 31a Do., 12.03.2020, 19:00 Uhr Sitzung der Gemeindevertretung der Gemeinde Groß Nemerow Bürgerhaus Groß Nemerow, Stargarder Straße 34 Mi., 25.03.2020, 19:00 Uhr Sitzung der Stadtvertretung der Stadt Burg Stargard Feuerwehrgerätehaus Burg Stargard, Marner Straße 106 Vorschriften zum Verbrennen pflanzlicher Abfälle Das Bau- und Ordnungsamt informiert: Auf Grund der sich jährlich wiederholenden Anfragen, in welcher Zeit pflanzliche Abfälle verbrannt werden dürfen, geben wir noch- mals die wichtigsten Vorschriften der Landesverordnung über die Entsorgung pflanzlicher Abfälle außerhalb von Abfallentsorgungs- anlagen bekannt und bitten um deren Einhaltung. Das Verbrennen nicht kompostierbarer pflanzlicher Abfälle darf jährlich vom 01. März bis zum 31. März und vom 01. Oktober bis zum 31. Oktober werktags während 2 Stunden in der Zeit von 8:00 bis 18:00 Uhr erfolgen. Werktage sind keine Sonn- bzw. gesetzlichen Feiertage. Pflanzliche Abfälle sind z. B. Baum- und Strauchschnitt, die bei privater Grundstücksnutzung anfallen. Diese Abfälle sind lediglich Weiterhin ist geplant in diesem Jahr die anonyme Grabstelle umzu- mechanisch behandelt und ansonsten naturbelassen. gestalten. Es wird ein neuer Weg zum zentralen Grabstein gebaut Das Verbrennen von pflanzlichen Abfällen ist nur gestattet, werden. Ein Teil der Hecke wird durch eine lockere Bepflanzung wenn mit Bäumen ersetzt. Es werden Flächen für die Einsteckvasen 1. eine Eigenkompostierung auf dem Grundstück nicht mög- entstehen. Nach dem Umbau wird es möglich sein, eine Namens- lich ist bzw. keine öffentlichen Entsorgungsysteme bereitge- nennung der Verstorbenen auf dafür vorgesehenen Granitsäulen stellt werden (§ 2 Abs. 1 der o. g. Verordnung), vornehmen zu lassen. Diese Möglichkeit wird für neue und alle in 2. die einschlägigen Brandschutzbedingungen eingehalten der Vergangenheit dort Beigesetzten angeboten werden. werden. Weitere Fragen richten Sie bitte an Frau Rita Lübstorf unter 039603 Werden abzubrennende pflanzliche Abfälle länger als 5 Tage 25337 oder r.luebstorf@stargarder-land.de. auf einem Platz gelagert, müssen diese vor dem Verbrennen Rita Lübstorf umgelagert werden. Friedhofsverwaltung Rechtsgrundlage: Pflanzenabfalllandesverordnung - PflanzAbfL VO M-V vom 18. Juni 2001 (GVOBI. M-V 2001, S. 281) Achtung Schulabgänger 2020! Die Stadt Burg Stargard schreibt zum 1. September 2020 einen Neue Bestattungsangebote auf Ausbildungsplatz zur/zum Verwaltungsfachange- dem städtischen Friedhof Burg Stargard stellten (m/w/d) aus. Seit Januar 2020 gilt für den städtischen Friedhof in Burg Star- gard eine neue Friedhofssatzung. Eine wesentliche Änderung Ausbildungsvoraussetzung ist ein guter bis sehr guter Real- betrifft die Ruhezeit für Erdbestattungen. Sie wurde von vorher schulabschluss. Hauptbestandteil des Berufes ist das dienst- 30 Jahren nun mit Genehmigung des Gesundheitsamtes auf 20 leistungsorientierte Bearbeiten von Anfragen und Anliegen der Jahre festgesetzt. Bürger. Die Ausbildungszeit beträgt 3 Jahre. Neu ist auch, dass ab sofort auf unserem Friedhof Urnenbestat- Die Bewerbungen mit den erforderlichen Unterlagen (tabel- tungen in einer gepflegten Urnenreihengrabanlage angeboten larischer Lebenslauf, Kopien der beiden letzten Zeugnisse, werden. Diese Anlage inklusive der Urnengräber wird über die Praktikumsnachweise (wenn vorhanden)) sind bis spätestens gesamte Laufzeit (20 Jahre) durch den Friedhofsträger gepflegt. 20. März 2020 an die Der Wunsch eine solche Bestattungsart anzubieten ist vielfach Stadt Burg Stargard an die Friedhofsverwaltung herangetragen worden, da die Hinter- Hauptamt bliebenen oft nicht mehr in unserer Region leben und eine Pflege Mühlenstraße 30 von Grabstätten einfach nicht möglich ist. Bisher war die einzige 17094 Burg Stargard Alternative eine anonyme Beisetzung zu wählen. oder per E-Mail an Die erste neue Anlage befindet sich in der Nähe der Kapelle. Sie s.voss@stargarder-land.de zu senden. ist in ovaler Form gebaut worden. Mittig ist die Anlage bepflanzt mit Rhododendron, Rosen und Bodendeckern. Der äußere Bereich Ihre Unterlagen werden auch zu den bekannten Sprechzeiten ist mit Splitt belegt. In diesem äußeren Ring werden die Beiset- im Rathaus entgegengenommen. zungen in Einzel- oder Doppelgräbern stattfinden. Für jedes Grab Wir freuen uns auf Ihre Bewerbung! ist ein Liegegrabstein aus hellem Granit vorgesehen auf dem der Die durch die Bewerbung entstehenden Kosten werden von Vorname, Name und auch Geburts- und Sterbedatum angegeben der Stadt nicht übernommen. Die Bewerber/innen werden werden kann. Zu jedem Grab wird eine fest eingebaute Vase mit gebeten, die Bewerbungsunterlagen nicht in Folien und Deckel gehören. Nach Ablauf der Ruhezeit ist es möglich die Heftern einzusenden. Laufzeit für die Grabstellen zu verlängern.
Nr. 02/2020 –5– Stargarder Zeitung Haushaltssatzung der Stadt Burg Stargard für das Haushaltsjahr 2020 Aufgrund des § 45 i. V. m. § 47 der Kommunalverfassung (KV §6 M-V) wird nach Beschluss der Stadtvertretung vom 04.12.2019 Stellen gemäß Stellenplan und mit Genehmigung der Rechtsaufsichtsbehörde der Landrat Die Gesamtzahl der im Stellenplan ausgewiesenen Stellen be- des Landkreises Mecklenburgische Seenplatte vom 13.02.2020 trägt 40,75 Vollzeitäquivalente (VzÄ). folgende Haushaltssatzung erlassen: §7 §1 Wertgrenzen Ergebnis- und Finanzhaushalt Nach § 4 Abs.12 GemHVO-Doppik sind Investitionen oder Inves- titionsförderungsmaßnahmen zu erläutern, deren Gesamtvolu- Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2020 wird men 10.000,00 EUR übersteigt. 1. im Ergebnishaushalt auf einen Gesamtbetrag der Erträge von 9.662.600 EUR §8 einen Gesamtbetrag der Aufwen- Regelungen zur Deckungsfähigkeit dungen von 9.694.400 EUR 1. Die Aufwendungen für bilanzielle Abschreibungen werden ein Jahresergebnis nach Verände- für gegenseitig deckungsfähig nach § 14 Abs. 2 GemHVO- rung der Rücklagen von 0 EUR Doppik erklärt. 2. im Finanzhaushalt 2. Die Personal- und Versorgungsaufwendungen werden für a) einen Gesamtbetrag der laufenden gegenseitig deckungsfähig nach § 14 Abs. 2 GemHVO- Einzahlungen von 9.213.600 EUR Doppik erklärt, analog gilt dies auch für die hiermit im Zu- einen Gesamtbetrag der laufenden sammenhang stehenden Auszahlungen. Auszahlungen[1] von 8.972.200 EUR 3. Innerhalb eines Teilhaushaltes werden Ansätze für Auszah- einen jahresbezogenen Saldo der lungen aus Investitionstätigkeit entsprechend § 14 Abs. 3 laufenden Ein- und Auszahlungen GemHVO-Doppik für gegenseitig deckungsfähig erklärt. von 241.400 EUR 4. Innerhalb eines Teilhaushaltes werden Ansätze für ordent- b) einen Gesamtbetrag der Einzahlun- liche Auszahlungen zu Gunsten von Auszahlungen aus In- gen aus der Investitionstätigkeit von 2.026.500 EUR vestitionstätigkeit desselben Teilfinanzhaushaltes für einsei- einen Gesamtbetrag der Auszahlun- tig deckungsfähig erklärt. gen aus der Investitionstätigkeit von 1.951.100 EUR 5. Innerhalb einer Produktgruppe können Mehrerträge Auf- einen Saldo der Ein- und Auszah- wendungsansätze erhöhen. Vor Inanspruchnahme ist zu lungen aus der Investitionstätigkeit prüfen, ob innerhalb der Produktgruppe Mindererträge vor- von 75.400 EUR liegen, die zunächst zu kompensieren sind. Erst darüber hi- festgesetzt. nausgehende Mehrerträge können zur Deckung von Mehr- aufwendungen verwandt werden. §2 Kredite für Investitionen und Investitionsförderungsmaß- Nachrichtliche Angaben: nahmen 1. Zum Ergebnishaushalt Kredite zur Finanzierung von Investitionen und Investitionsförde- Das Ergebnis zum 31. Dezember des rungsmaßnahmen werden nicht veranschlagt. Haushaltsjahres beträgt voraussichtlich -626.694 EUR. 2. Zum Finanzhaushalt §3 Der Saldo der laufenden Ein- und Auszah- Verpflichtungsermächtigungen lungen zum 31. Dezember des Haushalts- Der Gesamtbetrag der Verpflichtungser- jahres beträgt voraussichtlich -5.697.512 EUR. mächtigungen wird festgesetzt auf 1.362.700 EUR 3. Zum Eigenkapital Der Stand des Eigenkapitals zum 31. Die im § 3 festgesetzten Verpflichtungsermächtigungen wurden Dezember des Haushaltsjahres beträgt durch die Untere Rechtsaufsichtsbehörde versagt. voraussichtlich 6.902.457 EUR. §4 Burg Stargard, 17.02.2020 Kassenkredite Der Höchstbetrag der Kassenkredite wird gez. Lorenz festgesetzt auf 6.741.800 EUR. Bürgermeister Von dem in § 4 festgesetzten Höchstbetrag wurde ein Teilbetrag Hinweis: in Höhe von 5.658.858 EUR von der Unteren Rechtsaufsichts- Die vorstehende Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2020 behörde genehmigt. wird hiermit öffentlich bekannt gemacht. Die nach § 47 Abs. 3 KV M-V erforderlichen Genehmigungen wurden am 13.02.2020 §5 durch den Landrat des Landkreises Mecklenburgische Seen- Hebesätze platte als Untere Rechtsaufsichtsbehörde erteilt. Die Hebesätze für die Realsteuern sind durch die „Satzung über Die Haushaltssatzung liegt mit ihren Anlagen in der Zeit die Festsetzung der Steuersätze für die Grund- und Gewerbe- vom 02.03.2020 bis 13.03.2020 steuer in der Stadt Burg Stargard“ vom 4.12.2019 festgesetzt während der Dienststunden zur Einsichtnahme im Rathaus der und werden hier nur nachrichtlich dargestellt. Stadt Burg Stargard, Mühlenstraße 30, Zimmer 2.7 bereit. 1. Grundsteuer gez. Lorenz a) für die land- und forstwirtschaftlichen Bürgermeister Betriebe (Grundsteuer A) auf 330 v. H. ________ b) für die Grundstücke (Grundsteuer B) auf 427 v. H. [1]einschließlich Auszahlungen für die planmäßige Tilgung von Krediten für Investitionen und Investitions- 2. Gewerbesteuer auf 381 v. H. förderungsmaßnahmen
Stargarder Zeitung –6– Nr. 02/2020 Hinweis: §6 Die vorstehende Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2020 Wertgrenzen wird hiermit öffentlich bekannt gemacht. Die nach § 47 Abs. 3 KV Nach § 4 Abs. 12 GemHVO-Doppik sind Investitionen oder lnvesti- M-V erforderlichen Genehmigungen wurden am 13.02.2020 durch tionsförderungsmaßnahmen zu erläutern, deren Gesamtvolumen den Landrat des Landkreises Mecklenburgische-Seenplatte als 10.000,00 EUR übersteigt. Untere Rechtsaufsichtsbehörde erteilt. §7 Die Haushaltssatzung liegt mit ihren Anlagen in der Zeit Regelungen zur Deckungsfähigkeit vom 02.03.2020 bis 13.03.2020 1. Die Aufwendungen für bilanzielle Abschreibungen werden während der Dienststunden zur Einsichtnahme im Rathaus der für gegenseitig deckungsfähig nach § 14 Abs. 2 GemHVO- Stadt Burg Stargard, Mühlenstraße 30, Zimmer 2.7 bereit. Doppik erklärt. 2. Die Personal- und Versorgungsaufwendungen werden für gez. Lorenz gegenseitig deckungsfähig nach § 14 Abs. 2 GemHVO- Bürgermeister Doppik erklärt, analog gilt dies auch für die hiermit im Zusammenhang stehenden Auszahlungen. 3. Innerhalb eines Teilhaushaltes werden Ansätze für Auszah- Haushaltssatzung des Amtes Amt lungen aus Investitionstätigkeit entsprechend § 14 Abs. 3 Stargarder Land für das Haushaltsjahr 2020 GemHVO-Doppik für gegenseitig deckungsfähig erklärt. 4. Innerhalb eines Teilhaushaltes werden Ansätze für ordent- Aufgrund der §§ 45 ff. der Kommunalverfassung des Landes liche Auszahlungen zu Gunsten von Auszahlungen aus Mecklenburg-Vorpommern wird nach Beschluss des Amtsaus- Investitionstätigkeit desselben Teilfinanzhaushaltes für schusses vom 03.12.2019 folgende Haushaltssatzung erlassen: einseitig deckungsfähig erklärt. §1 5. Innerhalb einer Produktgruppe können Mehrerträge Ergebnis- und Finanzhaushalt Aufwendungsansätze erhöhen. Vor Inanspruchnahme ist zu prüfen, ob innerhalb der Produktgruppe Mindererträge Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2020 wird vorliegen, die zunächst zu kompensieren sind. Erst darüber 1. im Ergebnishaushalt auf hinausgehende Mehrerträge können zur Deckung von einen Gesamtbetrag der Erträge Mehraufwendungen verwandt werden. von 2.135.700 EUR Nachrichtliche Angaben: einen Gesamtbetrag der Aufwen- dungen von 2.135.700 EUR 1. Zum Ergebnishaushalt ein Jahresergebnis nach Verände- Das Ergebnis zum 31. Dezember des Haus- rung der Rücklagen von 0 EUR haltsjahres beträgt voraussichtlich -60.000 EUR 2. im Finanzhaushalt auf 2. Zum Finanzhaushalt a) einen Gesamtbetrag der laufenden Der Saldo der laufenden Ein- und Auszah- Einzahlungen von 2.135.700 EUR lungen zum 31. Dezember des Haushalts- einen Gesamtbetrag der laufenden jahres beträgt voraussichtlich 28.138 EUR Auszahlungen[1] von 2.134.600 EUR 3. Zum Eigenkapital einen jahresbezogenen Saldo der Der Stand des Eigenkapitals zum 31. laufenden Ein- und Auszahlungen Dezember des Haushaltsjahres beträgt von 1.100 EUR voraussichtlich 10.759 EUR b) einen Gesamtbetrag der Einzah- lungen aus der Investitionstätigkeit Burg Stargard, 03.02.2019 von 0 EUR einen Gesamtbetrag der Auszah- gez. Jünger Siegel lungen aus der Investitionstätigkeit Amtsvorsteher von 0 EUR Hinweis: einen Saldo der Ein- und Auszah- Die vorstehende Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2020 lungen aus der Investitionstätigkeit wird hiermit öffentlich bekannt gemacht. von 0 EUR Die Haushaltssatzung liegt mit ihren Anlagen in der Zeit festgesetzt. vom 02.03.2020 bis 13.03.2020 §2 während der Dienststunden zur Einsichtnahme im Rathaus der Kredite für Investitionen und Investitionsförderungsmaß- Stadt Burg Stargard, Mühlenstraße 30, Zimmer 2.7 bereit. nahmen gez. Jünger Kredite zur Finanzierung von Investitionen und Investitionsförde- Amtsvorsteher rungsmaßnahmen werden nicht veranschlagt. 1einschließlich Auszahlungen für die planmäßige Tilgung von Krediten für Investitionen und Investitionsför- derungsmaßnahmen §3 Verpflichtungsermächtigungen Verpflichtungsermächtigungen werden nicht veranschlagt. Offenlegung der Niederschrift über den §4 Kredite zur Sicherung der Zahlungsfähigkeit Grenztermin Sabeler Weg 25, Burg Stargard Der Höchstbetrag der Kredite zur Zahlungsfähigkeit wird auf Vermessungsobjekt: 200.000 EUR festgesetzt. Gemeinde: Burg Stargard §5 Gemarkung: Burg Stargard Amtsumlage Flur: 13 1. Die Amtsumlage wird auf 16,9154 v. H. der Umlagegrundla- Flurstück: 59 Lagebezeichnung: Sabeler Weg 25 gen festgesetzt. 2. Die Sonderamtsumlage wird für die die Gemeinden Cölpin, Für das oben angegebene Vermessungsobjekt wird ein Grenz- Groß Nemerow, Holldorf, Pragsdorf und Lindetal auf feststellungs- und Abmarkungsverfahren nach dem Gesetz über 0,5769 v. H. der Umlagegrundlagen festgesetzt. das amtliche Geoinformations- und Vermessungswesen (Geo-
Nr. 02/2020 –7– Stargarder Zeitung informations- und Vermessungsgesetz - GeoVermG M-V) vom tragsteller im Rahmen der Auslegung nicht oder verspätet geltend 16. Dezember 2010 (GVOBl. M-V S. 713) durchgeführt. gemacht wurden, aber hätten geltend gemacht werden können. Gemäß § 31 Absatz 3 GeoVermG M-V wird den Beteiligten, de- nen die Grenzfeststellung und Abmarkung nicht im Grenztermin Burg Stargard, den 28.01.2020 oder schriftlich bekannt gegeben wurde, die Grenzfeststellung gez. Lorenz (Dienstsiegel) und Abmarkung durch Offenlegung der Niederschrift über den Bürgermeister Grenztermin bekannt gegeben. Die Offenlegung erfolgt in den Geschäftsräumen der Vermes- sungsstelle (Stelle nach § 5 Absatz 2 GeoVermG M-V) Öffentlich Bestellter Vermessungsingenieur Stefan Seehase, Wiesenstraße 15, 17036 Neubrandenburg während der Geschäftszeiten: Montag - Donnerstag von 7:00 Uhr bis 16:30 Uhr und freitags von 7:00 Uhr bis 12:30 Uhr in der Zeit vom 16.03.2020 bis zum 15.04.2020 Rechtsbehelfsbelehrung: Gegen die Grenzfeststellung und Abmarkung kann innerhalb eines Monats nach Ablauf der Offenlegung schriftlich oder zur Nieder- schrift Widerspruch bei der oben genannten Vermessungsstelle erhoben werden. Es wird darauf hingewiesen, dass: 1. bei schriftlicher Einlegung des Widerspruchs die Wider- spruchsfrist nur dann gewahrt ist, wenn der Widerspruch innerhalb der Widerspruchsfrist bei der oben genannten Stelle nach § 5 Absatz 2 GeoVermG M-V eingegangen ist, 2. die Entscheidung über den Widerspruch kostenpflichtig ist, wenn sich die Grenzfeststellung und/oder Abmarkung als richtig bestätigt. Neubrandenburg, 11.02.2020 gez. Seehase Bekanntmachung der öffentlichen Auslegung des Vorentwurfs über den vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 21 Haushaltssatzung der Gemeinde Cölpin für Sondergebiet Ferienhäuser „Birkenallee das Haushaltsjahr 2020 Cammin“ der Stadt Burg Stargard Aufgrund des § 45 i. V. § 47 der Kommunalverfassung (KV M-V) zur frühzeitigen Beteiligung wird nach Beschluss der Gemeindevertretung vom 21.11.2019 der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 1 BauGB und nach Vorlage bei der Rechtsaufsichtsbehörde der Landrat Die Stadtvertretung der Stadt Burg Stargard hat in der Sitzung am des Landkreises Mecklenburgische Seenplatte folgende Haus- 04.12.2019 beschlossen, dass auf der Grundlage des Vorentwurfs haltssatzung erlassen: die frühzeitige Unterrichtung der Öffentlichkeit und Beteiligung §1 der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange durch- Ergebnis- und Finanzhaushalt zuführen ist. Gemäß § 3 Abs. 1 erfolgt die frühzeitige Beteiligung der Öffent- Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2020 wird lichkeit durch Auslegung. 1. im Ergebnishaushalt auf Der Vorentwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. einen Gesamtbetrag der Erträge von 946.100 EUR 21 Sondergebiet Ferienhäuser „Birkenallee Cammin“ bestehend einen Gesamtbetrag der Aufwen- aus der Planzeichnung sowie der Begründung mit Umweltbericht dungen von 988.400 EUR und dem Artenschutzfachbeitrag liegen in der Zeit ein Jahresergebnis nach Verände- vom 09.03.2020 bis 10.04.2020 rung der Rücklagen von 0 EUR in der Stadt Burg Stargard, Mühlenstraße 30, 17094 Burg Stargard 2. im Finanzhaushalt auf während der Dienststunden: a) einen Gesamtbetrag der laufenden Montag: 8:30 - 12:00 Uhr Einzahlungen von 854.100 EUR einen Gesamtbetrag der laufenden Dienstag: 8:30 - 12:00 Uhr und 13:30 - 18:00 Uhr Auszahlungen[1] von 862.800 EUR Mittwoch: 8:30 - 12:00 Uhr einen jahresbezogenen Saldo der Donnerstag: 8:30 - 12:00 Uhr und 13:30 - 16:00 Uhr laufenden Ein- und Auszahlungen Freitag: 8:30 - 12:00 Uhr von -8.700 EUR zur Einsichtnahme öffentlich aus. b) einen Gesamtbetrag der Einzahlun- Während dieser Auslegungsfrist wird die Gelegenheit zur Stellung- gen aus der Investitionstätigkeit von 63.900 EUR nahme zum Vorentwurf schriftlich oder während der Dienststunden einen Gesamtbetrag der Auszahlun- zur Niederschrift gegeben. gen aus der Investitionstätigkeit von 75.000 EUR Es wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgemäß abgegebene einen Saldo der Ein- und Auszah- Stellungnahmen unberücksichtigt bleiben können und dass ein lungen aus der Investitionstätigkeit Antrag nach § 47 Verwaltungsgerichtsordnung unzulässig ist, von -11.100 EUR soweit in ihm Einwendungen geltend gemacht wurden, die vom An- festgesetzt.
Stargarder Zeitung –8– Nr. 02/2020 §2 Hinweis: Kredite für Investitionen und Investitionsförderungsmaß- Die Haushaltssatzung ist gemäß § 47 Abs. 2 KV M-V der Rechts- nahmen aufsichtsbehörde mit Schreiben vom 27.11.2019 angezeigt wor- Kredite zur Finanzierung von Investitionen und Investitionsförde- den. Sie enthält keine genehmigungspflichten Festsetzungen. rungsmaßnahmen werden nicht veranschlagt. Die vorstehende Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2020 §3 wird hiermit öffentlich bekannt gemacht. Verpflichtungsermächtigungen Die Haushaltssatzung liegt mit ihren Anlagen in der Zeit Verpflichtungsermächtigungen werden nicht veranschlagt. vom 02.03.2020 bis 13.03.2020 §4 während der Dienststunden zur Einsichtnahme im Rathaus der Kassenkredite Stadt Burg Stargard, Mühlenstraße 30, Zimmer 2.7 bereit. Der Höchstbetrag der Kassenkredite wird Jünger festgesetzt auf 85.410 EUR. Bürgermeister §5 Hebesätze [1]einschließlich Auszahlungen für die planmäßige Tilgung von Krediten für Investitionen und Investitions- Die Hebesätze für die Realsteuern sind durch die „Satzung über förderungsmaßnahmen die Festsetzung der Steuersätze für die Grund- und Gewerbe- steuer in der Gemeinde Cölpin“ vom 22.11.2018 festgesetzt und werden hier nur nachrichtlich dargestellt. 1. Grundsteuer Öffentliche Bekanntmachung a) für die land- und forstwirtschaftlichen Flä- 310 v. H. Bundesamt für Infrastruktur, 24106 Kiel, 4. Dezember 2019 chen (Grundsteuer A) auf Umweltschutz und Dienst- Feldstraße 234 b) für die Grundstücke (Grundsteuer B) auf 396 v. H. leistungen der Bundeswehr Tel.: 0431/384-5448 2. Gewerbesteuer auf 348 v. H. Kompetenzzentrum Bauma- E-Mail: BAIUDBwKompZ- §6 nagement Kiel - Schutzbereich- BauMgmKiK4© Stellen gemäß Stellenplan behörde - bundeswehr.org Die Gesamtzahl der im Stellenplan ausgewiesenen Stellen be- trägt 1,0 Vollzeitäquivalente (VzÄ). I. Schutzbereichanordnung: §7 Wertgrenzen Bundesministerium der Verteidigung Bonn, 15. November 2019 Nach § 4 Abs.12 GemHVO-Doppik sind Investitionen oder In- IUD I 6 - Anordnung-Nr.: I/014 MV/4 vestitionsförderungsmaßnahmen zu erläutern, deren Gesamt- Anordnung volumen 10.000,00 EUR übersteigt. §8 Aufrechterhaltung einer Schutzbereichanordnung Regelungen zur Deckungsfähigkeit Mit Anordnung vom 23. September 1997, BMVg WV III 4 - Anord- 1. Die Aufwendungen für bilanzielle Abschreibungen werden nungs-Nr.: VII/Cöl wurde ein Gebiet in den für gegenseitig deckungsfähig nach § 14 Abs. 2 GemHVO- Doppik erklärt. Gemeinden Cölpin, Pragsdorf, Lindetal/Neetzka, Petersdorf, 2. Die Personal- und Versorgungsaufwendungen werden für Kublank/Sponholz und der Stadt Burg Stargard, gegenseitig deckungsfähig nach § 14 Abs. 2 GemHVO- Kreis Mecklenburgische Seenplatte, Doppik erklärt, analog gilt dies auch für die hiermit im Land Mecklenburg-Vorpommern, Zusammenhang stehenden Auszahlungen. zum Schutzbereich für die Verteidigungsanlage Cölpin erklärt, 3. Innerhalb eines Teilhaushaltes werden Ansätze für Aus- der zuletzt mit Anordnung vom 29. August 2013 - Anordnungs-Nr.: zahlungen aus Investitionstätigkeit entsprechend § 14 Abs. I/014 MV/3 aufgehoben und neu angeordnet wurde. 3 GemHVO-Doppik für gegenseitig deckungsfähig erklärt. Aufgrund des § 2 Abs. 4 in Verbindung mit § 9 des Gesetzes über 4. Innerhalb eines Teilhaushaltes werden Ansätze für ordent- die Beschränkung von Grundeigentum für die militärische Vertei- liche Auszahlungen zu Gunsten von Auszahlungen aus digung (Schutzbereichgesetz) vom 7. Dezember 1956 (BGBl. I, S. Investitionstätigkeit desselben Teilfinanzhaushaltes für 899), zuletzt geändert durch Art. 11 des Gesetzes zur Steigerung einseitig deckungsfähig erklärt. der Attraktivität des Dienstes in der Bundeswehr (BGBl. I, 2015, 5. Innerhalb einer Produktgruppe können Mehrerträge S. 706), wird diese Anordnung aufrechterhalten, weil die Vertei- Aufwendungsansätze erhöhen. Vor Inanspruchnahme ist digungsanlage Cölpin weiterbesteht und der Schutzbereich zum zu prüfen, ob innerhalb der Produktgruppe Mindererträge Schutz und zur Erhaltung der Wirksamkeit der Anlage weiterhin vorliegen, die zunächst zu kompensieren sind. Erst darü- erforderlich ist. ber hinausgehende Mehrerträge können zur Deckung von Zur Aktualisierung der Schutzbereichanordnung erhält diese nun- Mehraufwendungen verwandt werden. mehr folgende Fassung: Nachrichtliche Angaben: Das zum Schutzbereich erklärte Gebiet ist in dem Plan des Schutz- 1. Zum Ergebnishaushalt Das Ergebnis zum 31. Dezember des bereichs für die Verteidigungsanlage Cölpin (Schutzbereichplan) Haushaltsjahres beträgt voraussichtlich -308.891 EUR vom 15. November 2019 durch zwei Vollkreise mit einem Radius 2. Zum Finanzhaushalt von 500 m und 5.000 m gekennzeichnet, die durch schwarze Der Saldo der laufenden Ein- und durchgezogene bzw. gestrichelte Linien abgegrenzt werden. Auszahlungen zum 31. Dezember des Die von dem Schutzbereich erfassten Grundstücke ergeben sich Haushaltsjahres beträgt voraussichtlich 153.856 EUR aus der dieser Anordnung als Anlage beigefügten Übersicht. Aus 3. Zum Eigenkapital vermessungstechnischen Gründen ist nicht auszuschließen, dass Der Stand des Eigenkapitals zum 31. vorstehend nicht alle Grundstücke erfasst sind. Der Plan des Dezember des Haushaltsjahres beträgt Schutzbereiches ist die verbindliche Grundlage dieser Schutz- voraussichtlich 2.358.998,60 EUR bereichanordnung (§ 2 Abs. 1 SchBerG). Burg Stargard, 05.02.2020 Der Schutzbereichplan vom 15. November 2019 - IUD I 6 - Anord- gez. Jünger nung-Nr.: 1/014 MV/4 ist Bestandteil dieser Anordnung. Bürgermeister Die maßgebliche Ausfertigung des Planes ist bei dem
Nr. 02/2020 –9– Stargarder Zeitung - Bundesamt für Infrastruktur, Umweltschutz und Dienst- Dewitz Dewitz 4038 001 1, 2, 3/1, 3/2, 4, leistungen der Bundeswehr - Kompetenzzentrum Bau- 5, 7, 8/1, 8/2, 9/1, management Kiel - Schutzbereichbehörde - in 24106 9/2, 10 - 14, 15/1, Kiel, Feldstraße 234, je eine weitere Ausfertigung beim 15/2, 16/3 - 16/6, - Bundeswehr-Dienstleistungszentrum Torgelow, Pase- 17/1, 17/2, 18 - walker Chaussee 3, 17358 Torgelow, der 22, 23/1 - 23/4, - Amtsverwaltung Stargarder Land, Mühlenstraße 30, 24/3 - 24/8, 17094 Burg Stargard, der 24/15 - 24/22, - Amtsverwaltung Woldegk, Karl-Liebknecht-Platz 1, 24/24 - 24/26, 17348 Woldegk und der 24/28 - 24/35, - Amtsverwaltung Neverin, Dorfstraße 36, 17039 Neverin 24/37 - 24/43, zur Einsichtnahme niedergelegt. 24/45 - 24/50, Der Plan ist den Beteiligten nur bekannt zu geben, soweit sie von 25, 26, 29 Dewitz Dewitz 4038 002 3, 4/1, 4/3, 4/4, dieser Anordnung betroffen sind (§ 2 Abs.1 SchBerG). Bei den 6/2, 8 - 14 genannten Stellen wird neben einer Ausfertigung des Übersicht- Dewitz Dewitz 4038 003 komplett plans in Papierform auch eine digitale Ausfertigung des Schutz- Marienhof Dewitz 4039 komplett bereichplans zur Einsichtnahme zur Verfügung gestellt. Georgendorf Pragsdorf 4064 002 5 - 10, 12/1, 13, Änderungen der Grundstücksbezeichnungen (Flurstück-/Par- 14/2, 14/3, 15/2, zellen-Nummern) sowie der Grundstücksgrenzen haben auf die 16/4, 16/5, 16/7, Wirksamkeit der Schutzbereichanordnung keinen Einfluss. 16/8, 17/2, 17/3, Rechtsbehelfsbelehrung 19, 20, 23 - 25, 35/2, 35/3, 50/1, Gegen diese Anordnung kann innerhalb eines Monats nach Be- 53, 55/1, 55/3 - kanntgabe Klage bei dem 55/5 Verwaltungsgericht Greifswald, Georgendorf Pragsdorf 4064 003 27/1, 32/3, 33/3, Domstraße 7, 34/1, 34/2, 35/2, 17486 Greifswald 35/3, 37/1, 39/2, schriftlich, zur Niederschrift des Urkundsbeamten der Geschäfts- 40/2 - 40/4, 41 stelle oder - entsprechend den jeweils geltenden landesrechtlichen Pragsdorf Pragsdorf 4065 001 25/1, 25/2, 26/1 Bestimmungen - in elektronischer Form (EGVP) erhoben werden. - 26/7, 26/9, Die Klage muss den Kläger, den Beklagten und den Streitgegen- 26/10, 27/6, 27/7, stand bezeichnen. Sie soll einen bestimmten Antrag enthalten. Die 27/9 - 27/18, zur Begründung dienenden Tatsachen und Beweismittel sollen 27/20 - 27/24 angegeben werden. Pragsdorf Pragsdorf 4065 002 12 - 14, 15/1, Die Klage ist gegen die Bundesrepublik Deutschland, vertreten 15/2, 16, 17/1 Pragsdorf Pragsdorf 4065 003 komplett durch das Bundesministerium der Verteidigung, Fontainengraben Pragsdorf Pragsdorf 4065 004 komplett 150, 53123 Bonn, dieses vertreten durch das Bundesamt für Inf- Pragsdorf Pragsdorf 4065 005 komplett rastruktur, Umweltschutz und Dienstleistungen der Bundeswehr, Pragsdorf Pragsdorf 4065 006 komplett Kompetenzzentrum Baumanagement Kiel, - Schutzbereichbehör- Pragsdorf Pragsdorf 4065 007 12, 13, 15/2, de -, Feldstraße 234 in 24106 Kiel, zu richten. 15/4, 15/5, 16/1 - Der Klage nebst Anlagen sollen so viele Abschriften beigefügt 16/4, 41/2 werden, dass alle Beteiligten eine Ausfertigung erhalten können. Pragsdorf Pragsdorf 4065 008 12/1, 12/2, 13, 14, 15/1, 15/2, 16/1, 16/2, 17 Pragsdorf Pragsdorf 4065 009 komplett Pragsdorf Pragsdorf 4065 011 komplett Pragsdorf Pragsdorf 4065 012 1/1, 2/1, 2/2, 4/2 - 4/4, 5 Rühlow Warlin 4083 002 35 - 38, 41/1, 43, Anlage zur Schutzbereichanordnung BMVg IUD I 6 - Anordnung- 45, 55/5, 57/4, Nr. I/014MV/4 vom 15. November 2019 59/2 Übersicht der vom Schutzbereich betroffenen Grundstücke Plath Ballin 4298 001 1/3 - 1/8, 2, 3/2, 4/1, 4/2, 5, 6, 7/2 Vollständig enthaltene Flurstücke: - 7/4, 8/1, 8/2, 9, Gemarkung Gemeinde Gemkg- Flur Flurstück 10, 11/1, 12 - 29, Code 30/1, 31 - 34, Quastenberg Burg 4031 004 20 - 30, 31/1, 35/1, 36 - 40, 51, Stargard 34 - 38, 40 - 43, 53, 54, 79, 80/1, 44/1, 46 - 55, 80/2, 81, 82/1, 56/2, 57, 58, 83 - 85, 87, 88/1, 59/1, 61, 62/1, 88/2 64 - 67 Plath Ballin 4298 002 komplett Rosenhagen Ballin 4299 001 1 - 67/1, 67/2, Quastenberg Burg 4031 005 4 - 6, 8/1, 9 - 11, 68, 78 - 80, 81/1, Stargard 13, 15/1, 16, 18 81/2, 82/1, 82/2, - 25, 26/1, 28, 83 - 86, 123 - 29/1, 30, 31, 33, 199, 201 - 209, 34, 35/1, 37 - 47 279/1 Cölpin Cölpin 4036 komplett Rosenhagen Ballin 4299 002 komplett Hochkamp Cölpin 4037 003 komplett
Stargarder Zeitung – 10 – Nr. 02/2020 Baltin Ballin 4300 001 1, 2/51, 8/21, 9 Neu Neu 4332 komplett Alt Käbelich Leppin 4324 001 komplett Käbelich Käbelich Alt Käbelich Leppin 4324 002 1 - 16, 17/1, 17/2, Petersdorf Petersdorf 4334 001 78 18 - 26, 27/1, 27/2, 28 - 74, Teilweise enthaltene Flurstücke: 75/1, 75/2, 76, Gemarkung Gemeinde Gemkg- Flur Flurstück 77, 78/4, 78/5, Code 78/7 - 78/10, Burg Burg 4030 016 2/8, 3/2 79/3, 79/4, 79/6 Stargard Stargard - 79/10 - 79/12, Quastenberg Burg 4031 002 63/2, 64 - 68 80/2 - 80/7, 81/1 Stargard - 81/5, 81/7, 82/2 Quastenberg Burg 4031 003 37 - 46, 48, 49, - 82/10, 82/12, Stargard 50/2, 51 - 62, 82/14, 82/16 63/1 - 82/18, 83/1 Quastenberg Burg 4031 004 5, 6/1, 15/1, 19, - 83/3, 84, 85, Stargard 33 86/1, 86/2, 87/1, Quastenberg Burg 4031 005 2/1, 49/1, 51 87/2, 88, 89/1 - Stargard 89/3, 90 - 100, Dewitz Dewitz 4038 001 6 121 - 125, 169/1, Dewitz Dewitz 4038 002 1, 2, 5, 6/1, 7, 15, 169/2, 171, 173 16, 37 - 175, 178, 179, Georgendorf Pragsdorf 4064 002 3, 4, 16/6, 54, 181, 182, 184 56 - 58, 60/2, 62, -186, 201 - 203, 63/2 204/1, 204/2, Georgendorf Pragsdorf 4064 003 7/1, 9, 10, 11, 205/1, 205/2, 13/1, 18/1, 21, 206/2, 206/3, 22, 25/1, 32/2 207/3 - 207/5, Pragsdorf Pragsdorf 4065 001 13/1, 13/2, 15/2, 209/3, 209/4, 15/3, 16/1, 16/2, 209/6, 209/7, 17/1, 17/2, 21 210/1, 211/1, - 24 212/1, 213/2, Pragsdorf Pragsdorf 4065 002 7/1, 8, 10, 11 213/4, 213/5, Pragsdorf Pragsdorf 4065 007 3/1, 6 - 8, 10/1, 214, 215/2, 11, 17, 18/1, 215/3, 216/2 - 21 - 23, 25/1, 216/4, 217/2, 27, 30/1, 32, 33, 217/3, 217/5 38/1, 41/1, 42 - 217/7, 218/1, Pragsdorf Pragsdorf 4065 008 9, 10/1, 11/1, 218/3, 218/4, 11/2, 18/1, 20, 21 219/6 - 219/11, Pragsdort Pragsdort 4065 012 1/2, 3 219/13 - 219/15, Sponholz Sponholz 4076 007 5 220/1, 220/4, Rühlow Warlin 4083 002 29/9 - 29/12, 221/7 - 221/9, 30, 32, 34/1, 46, 222/4, 223/1 47, 48/1, 49, 50, - 223/5, 234, 55/3, 57/3, 58, 235/1, 235/2, 59/1, 59/3, 60 239 - 274, 275/1, Plath Ballin 4298 001 41, 43, 44, 47, 275/2, 276 - 281, 48, 49/1, 49/2, 282/1 - 282/3, 50, 52, 55/1, 283/1 - 283/3, 60/1, 62, 66/1, 284, 285/1, 286, 66/2, 67/1, 67/2, 288 - 291, 293, 73, 77, 78/1 - 294, 302 78/4, 86 Leppin Leppin 4325 komplett Rosenhagen Ballin 4299 001 69, 74 - 77, 87, Katzenhagen Neetzka 4329 001 79/2, 80/2, 81/2, 88, 121, 122, 82 - 107, 108/2, 200, 210 - 213, 109 - 113, 114/2, 219, 225, 226 115, 116 - 118, Ballin Ballin 4300 001 2/152, 2/95, 140 - 144, 148, 8/20, 8/36, 8/38, 156, 158/1, 10/9, 10/10, 11/3, 158/4, 159/1, 12/10, 36, 37/4 160/1, 160/4 Kublank Kublank 4323 006 1, 2, 37 - 39 Katzenhagen Neetzka 4329 002 komplett Alt Käbelich Leppin 4324 002 101 - 118, 120, Katzenhagen Neetzka 4329 003 komplett 126, 153, 163/1, 164 - 167, 168/1, Katzenhagen Neetzka 4329 004 2 - 7, 30, 31, 34 168/2„ 170, 172, - 36 176, 177, 180, Neetzka Neetzka 4330 005 65 - 73, 74/1, 183, 187, 224 74/2, 75 - 84, 86 - 226, 233, 236 - - 103, 105, 109, 238, 285/2, 287, 110, 117 - 120 292, 295 - 298, Neetzka Neetzka 4330 008 35 - 69 303, 304, 322
Nr. 02/2020 – 11 – Stargarder Zeitung Katzenhagen Neetzka 4329 001 161 Dies gilt nicht für Industrieanlagen/Gewerbebetriebe, Um- Katzenhagen Neetzka 4329 004 1, 8 - 14, 15/1, spannstationen, Windkraftanlagen, Schweißwerkstätten und 15/2, 23, 26, 27, Anlagen, die nicht dem EMV-Gesetz entsprechen. 29, 32 Neetzka Neetzka 4330 005 61 - 64, 85, 104, VI. Weitere Hinweise 106 - 108, 111, Die Betroffenen haben die Möglichkeit bei den unter I. ge- 112, 116, 121 - nannten Stellen einzusehen: 123, 126 - 128 - die Begründung für die Anordnung des Schutzbereichs Neetzka Neetzka 4330 008 27 - 34, 70 - 72 - den Plan des Schutzbereiches Petersdorf Petersdorf 4334 001 76, 77, 79, 80/1, - den Wortlaut der §§ 3 - 6, 9 und 27 des Schutzbereich- 80/2, 81, 82 gesetzes Anlagen: - Schutzbereichplan - Übersicht der vom Schutzbereich betroffenen Grundstücke II. Mit Anordnung des Schutzbereichs treten von Gesetzes we- Jahresabschluss der Gemeinde Pragsdorf gen folgende Beschränkungen ein: Die Genehmigung des Bundesamts für Infrastruktur, Umwelt- für das Haushaltsjahr 2018 schutz und Dienstleistungen der Bundeswehr, Kompetenz- Die Gemeindevertretung hat auf ihrer Sitzung am 06.02.2020 den zentrum Baumanagement Kiel - Schutzbereichbehörde - ist Jahresabschluss 2018 angenommen und dem Bürgermeister einzuholen, wenn im Schutzbereich vorbehaltlos Entlastung erteilt. - bauliche oder andere Anlagen oder Vorrichtungen über Entsprechend § 60 Abs. 6 der Kommunalverfassung für das Land oder unter der Erdoberfläche errichtet, geändert oder be- Mecklenburg-Vorpommern (KV M-V) erfolgt hiermit die öffentliche seitigt, Bekanntmachung. - Inseln, Küsten oder Gewässer verändert, Der Jahresabschluss mit dem Rechenschaftsbericht sowie der - in anderer Weise die Bodengestaltung und Bodenbenut- abschließende Prüfungsvermerk des Rechnungsprüfungsaus- zung außer der landwirtschaftlichen Nutzung verändert schusses und der Bericht des sachverständigen Dritten liegen zur werden sollen (§ 3 Abs. 1 SchBerG). Einsichtnahme vom 02.03.2020 bis 13.03.2020 im Rathaus der Stadt Burg Stargard, Mühlenstraße 30, 17094 Burg Stargard, 1. III. Besondere Beschränkungen des Bundesamts für Infrastruk- Obergeschoss, Zimmer 2.7 zu den Öffnungszeiten öffentlich aus. tur, Umweltschutz und Dienstleistungen der Bundeswehr, Kompetenzzentrum Baumanagement Kiel - Schutzbereich- Pragsdorf, 10.02.2020 behörde -: gez. Opitz - keine - Bürgermeister IV. Außerhalb des Schutzbereiches Zusätzlich wird ein sogenanntes Interessengebiet mit einem Haushaltssatzung der Gemeinde Pragsdorf Radius von 35 km (vom Antennenmittelpunkt) festgelegt, in dem, abhängig vom Einzelfall, die militärischen Belange gem. für das Haushaltsjahr 2020 § 2 Abs. 2 Nr. 7 des Raumordnungsgesetzes (ROG) und § 1 Aufgrund des § 45 i.V. § 47 der Kommunalverfassung (KV M-V) Abs. 6 Nr. 10 Baugesetzbuch (BauGB) im Planungsprozess wird nach Beschluss der Gemeindevertretung vom 02.12.2019 und und bei Baumaßnahmen berücksichtigt werden müssen. Genehmigung durch die Rechtsaufsichtsbehörde der Landrat des In diesem Bereich ist vor Errichtung von Bauwerken und An- Landkreises Mecklenburgische Seenplatte 20.01.2020 folgende lagen eine Genehmigung erforderlich, da die Bundeswehr die Haushaltssatzung erlassen: Belange der Verteidigung hier als Betroffenenvertreter und nicht als Schutzbereichsbehörde wahrnimmt. §1 Die Aufgaben des Betroffenenvertreters nimmt derzeit das Ergebnis- und Finanzhaushalt Bundesamt für Infrastruktur, Umweltschutz und Dienstleistun- Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2020 wird gen der Bundeswehr - Kompetenzzentrum Baumanagement 1. im Ergebnishaushalt auf Kiel - Referat K4 wahr. einen Gesamtbetrag der Erträ- ge von 921.500 EUR V. Die geforderten Beschränkungen sind nach Art und Umfang einen Gesamtbetrag der Auf- zur Erhaltung der Wirksamkeit und zum Schutz der Verteidi- wendungen von 810.500 EUR gungsanlage Cölpin notwendig (§ 1 Abs. 2 i. V. m. § 2 Abs. ein Jahresergebnis nach Ver- 2 SchBerG). änderung der Rücklagen von 111.000 EUR Bestehende bauliche Anlagen und Gebäude sind von dieser 2. im Finanzhaushalt auf Schutzbereichbereichanordnung grundsätzlich ausgenom- a) einen Gesamtbetrag der lau- men (Bestandsschutz), jedoch sind sämtliche baulichen Än- fenden Einzahlungen von 883.400 EUR derungen genehmigungspflichtig, sofern sie die vorstehenden einen Gesamtbetrag der lau- Beschränkungen berühren. fenden Auszahlungen[1] von 757.000 EUR Befreiungen: einen jahresbezogenen Saldo Gemäß § 3 Abs. 2 SchBerG wird hiermit für folgende Vorhaben der laufenden Ein- und Aus- Befreiung von der Verpflichtung nach § 3 Abs. 1 SchBerG, die zahlungen von 126.400 EUR Genehmigung der Schutzbereichbehörde einzuholen, erteilt: b) einen Gesamtbetrag der Ein- Im Umkreis von 500 m bis 5000 m um den Drehpunkt der zahlungen aus der Investitions- Antenne für alle Bauten, Anlagen oder Vorrichtungen, wenn tätigkeit von 42.200 EUR sie nicht in den Raum hineinragen, der durch den unteren einen Gesamtbetrag der Aus- Schenkel eines Elevationswinkels von - 1/3 ° (-20 min) bezogen zahlungen aus der Investitions- auf die Horizontale durch die Antennenunterkante hineinragen. tätigkeit von 3.000 EUR
Stargarder Zeitung – 12 – Nr. 02/2020 einen Saldo der Ein- und Aus- Der Saldo der laufenden Ein- und Auszah- zahlungen aus der Investitions- lungen zum 31. Dezember des Haushalts- tätigkeit von 39.200 EUR jahres beträgt voraussichtlich 54.438 EUR festgesetzt. 3. Zum Eigenkapital Der Stand des Eigenkapitals zum 31. §2 Dezember des Haushaltsjahres beträgt Kredite für Investitionen und Investitionsförderungsmaß- voraussichtlich 1.650.722 EUR nahmen Kredite zur Finanzierung von Investitionen und Investitionsförde- Burg Stargard, 24.01.2020 rungsmaßnahmen werden nicht veranschlagt. gez. Opitz §3 Bürgermeister Verpflichtungsermächtigungen Hinweis: Verpflichtungsermächtigungen werden nicht veranschlagt. Die vorstehende Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2020 §4 wird hiermit öffentlich bekannt gemacht. Die nach § 47 Abs. 3 KV Kassenkredite M-V erforderlichen Genehmigungen wurden am 20.01.2020 durch Der Höchstbetrag der Kassenkredite wird den Landrat des Landkreises Mecklenburgische-Seenplatte als festgesetzt auf 221.900 EUR. Untere Rechtsaufsichtsbehörde erteilt. Der in § 4 festgesetzte Höchstbetrag der Kassenkredite wurde Die Haushaltssatzung liegt mit ihren Anlagen in der Zeit von der Unteren Rechtsaufsichtsbehörde versagt. Es verbleibt ein vom 02.03.2020 bis 13.03.2020 genehmigungsfreier Anteil in Höhe von 88.340 EUR. während der Dienststunden zur Einsichtnahme im Rathaus der Stadt Burg Stargard, Mühlenstraße 30, Zimmer 2.7 bereit. §5 Hebesätze gez. Opitz Die Hebesätze für die Realsteuern sind durch die „Satzung über Bürgermeister die Festsetzung der Steuersätze für die Grund- und Gewerbe- [1] einschließlich Auszahlungen für die planmäßige Tilgung von Krediten für Investitionen und Investitions- steuer in der Gemeinde Pragsdorf“ vom 05.12.2018 festgesetzt förderungsmaßnahmen und werden hier nur nachrichtlich dargestellt. 1. Grundsteuer a) für die land- und forstwirtschaftlichen Jahresabschluss der Gemeinde Holldorf Flächen (Grundsteuer A) auf 307 v. H. b) für die Grundstücke (Grundsteuer B) für das Haushaltsjahr 2018 auf 396 v. H. Die Gemeindevertretung hat auf ihrer Sitzung am 04.02.2020 den 2. Gewerbesteuer auf 348 v. H. Jahresabschluss 2018 angenommen und dem Bürgermeister vorbehaltlos Entlastung erteilt. §6 Entsprechend § 60 Abs. 6 der Kommunalverfassung für das Land Stellen gemäß Stellenplan Mecklenburg-Vorpommern (KV M-V) erfolgt hiermit die öffentliche Die Gesamtzahl der im Stellenplan ausgewiesenen Stellen beträgt Bekanntmachung. 0,75 Vollzeitäquivalente (VzÄ). Der Jahresabschluss mit dem Rechenschaftsbericht sowie der §7 abschließende Prüfungsvermerk des Rechnungsprüfungsaus- Wertgrenzen schusses und der Bericht des sachverständigen Dritten liegen zur Nach § 4 Abs.12 GemHVO-Doppik sind Investitionen oder Investi- Einsichtnahme vom 02.03.2020 bis 13.03.2020 im Rathaus der tionsförderungsmaßnahmen zu erläutern, deren Gesamtvolumen Stadt Burg Stargard, Mühlenstraße 30, 17094 Burg Stargard, 1. 10.000,00 EUR übersteigt. Obergeschoss, Zimmer 2.7 zu den Öffnungszeiten öffentlich aus. §8 Holldorf, 06.02.2020 Regelungen zur Deckungsfähigkeit 1. Die Aufwendungen für bilanzielle Abschreibungen werden gez. Borchardt für gegenseitig deckungsfähig nach § 14 Abs. 2 GemHVO- Bürgermeister Doppik erklärt. 2. Die Personal- und Versorgungsaufwendungen werden für gegenseitig deckungsfähig nach § 14 Abs. 2 GemHVO-Doppik Haushaltssatzung der Gemeinde Holldorf erklärt, analog gilt dies auch für die hiermit im Zusammenhang für das Haushaltsjahr 2020 stehenden Auszahlungen. Aufgrund des § 45 i. V. § 47 der Kommunalverfassung (KV M-V) 3. Innerhalb eines Teilhaushaltes werden Ansätze für Auszah- wird nach Beschluss der Gemeindevertretung vom 09.12.2019 lungen aus Investitionstätigkeit entsprechend § 14 Abs. 3 und Genehmigung durch die Rechtsaufsichtsbehörde der Landrat GemHVO-Doppik für gegenseitig deckungsfähig erklärt. des Landkreises Mecklenburgische Seenplatte vom 20.01.2020 4. Innerhalb eines Teilhaushaltes werden Ansätze für ordentliche folgende folgende Haushaltssatzung erlassen: Auszahlungen zu Gunsten von Auszahlungen aus Investi- tionstätigkeit desselben Teilfinanzhaushaltes für einseitig §1 deckungsfähig erklärt. Ergebnis- und Finanzhaushalt 5. Innerhalb einer Produktgruppe können Mehrerträge Aufwen- Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2020 wird dungsansätze erhöhen. Vor Inanspruchnahme ist zu prüfen, 1. im Ergebnishaushalt auf ob innerhalb der Produktgruppe Mindererträge vorliegen, die einen Gesamtbetrag der Erträ- zunächst zu kompensieren sind. Erst darüber hinausgehende ge von 982.900 EUR Mehrerträge können zur Deckung von Mehraufwendungen einen Gesamtbetrag der Auf- verwandt werden. wendungen von 990.900 EUR Nachrichtliche Angaben: ein Jahresergebnis nach Ver- 1. Zum Ergebnishaushalt änderung der Rücklagen von 0 EUR Das Ergebnis zum 31. Dezember des 2. im Finanzhaushalt auf Haushaltsjahres beträgt voraussichtlich -11.426 EUR a) einen Gesamtbetrag der lau- 2. Zum Finanzhaushalt fenden Einzahlungen von 889.200 EUR
Nr. 02/2020 – 13 – Stargarder Zeitung einen Gesamtbetrag der lau- Nachrichtliche Angaben: fenden Auszahlungen[1] von 869.900 EUR 1. Zum Ergebnishaushalt einen jahresbezogenen Saldo Das Ergebnis zum 31. Dezember des der laufenden Ein- und Aus- Haushaltsjahres beträgt voraussicht- zahlungen von 19.300 EUR lich -610.235 EUR b) einen Gesamtbetrag der 2. Zum Finanzhaushalt Einzahlungen aus der Investiti- Der Saldo der laufenden Ein- und onstätigkeit von 63.800 EUR Auszahlungen zum 31. Dezember des einen Gesamtbetrag der Aus- Haushaltsjahres beträgt voraussicht- zahlungen aus der Investiti- lich -321.389 EUR onstätigkeit von 33.900 EUR 3. Zum Eigenkapital einen Saldo der Ein- und Aus- Der Stand des Eigenkapitals zum zahlungen aus der Investiti- 31. Dezember des Haushaltsjahres onstätigkeit von 29.900 EUR beträgt voraussichtlich 200.905 EUR festgesetzt. Burg Stargard, 24.01.2020 §2 Kredite für Investitionen und Investitionsförderungsmaß- gez. Borchardt nahmen Bürgermeister Kredite zur Finanzierung von Investitionen und Investitionsförde- Hinweis: rungsmaßnahmen werden nicht veranschlagt. Die vorstehende Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2020 §3 wird hiermit öffentlich bekannt gemacht. Die nach § 47 Abs. 3 KV Verpflichtungsermächtigungen M-V erforderlichen Genehmigungen wurden am 24.01.2020 durch Verpflichtungsermächtigungen werden nicht festgesetzt. den Landrat des Landkreises Mecklenburgische-Seenplatte als §4 Untere Rechtsaufsichtsbehörde erteilt. Kassenkredite Die Haushaltssatzung liegt mit ihren Anlagen in der Zeit Der Höchstbetrag der Kassenkredite wird vom 02.03.2020 bis 13.03.2020 festgesetzt auf 370.100 EUR. während der Dienststunden zur Einsichtnahme im Rathaus der Stadt Burg Stargard, Mühlenstraße 30, Zimmer 2.7 bereit. §5 Hebesätze gez. Borchardt Die Hebesätze für die Realsteuern sind durch die „Satzung über die Bürgermeister Festsetzung der Steuersätze für die Grund- und Gewerbesteuer [1] einschließlich Auszahlungen für die planmäßige Tilgung von Krediten für Investitionen und Investitions- in der Gemeinde Holldorf“ vom 9.12.2019 festgesetzt und werden förderungsmaßnahmen hier nur nachrichtlich dargestellt. 1. Grundsteuer a) für die land- und forstwirtschaftlichen Haushaltssatzung der Gemeinde Betriebe (Grundsteuer A) auf 330 v. H. Groß Nemerow für das Haushaltsjahr 2020 b) für die Grundstücke (Grundsteuer B) auf 427 v. H. 2. Gewerbesteuer auf 381 v. H. Aufgrund des § 45 i. V. § 47 der Kommunalverfassung (KV M-V) wird nach Beschluss der Gemeindevertretung vom 28.11.2019 und §6 Genehmigung durch die Rechtsaufsichtsbehörde der Landrat des Stellen gemäß Stellenplan Landkreises Mecklenburgische Seenplatte 16.01.2020 folgende Die Gesamtzahl der im Stellenplan ausgewiesenen Stellen beträgt Haushaltssatzung erlassen: 1,35 Vollzeitäquivalente (VzÄ). §1 §7 Wertgrenzen Ergebnis- und Finanzhaushalt Nach § 4 Abs.12 GemHVO-Doppik sind Investitionen oder Investi- Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2020 wird tionsförderungsmaßnahmen zu erläutern, deren Gesamtvolumen 1. im Ergebnishaushalt auf 10.000,00 EUR übersteigt. einen Gesamtbetrag der Erträge §8 von 1.513.200 EUR Regelungen zur Deckungsfähigkeit einen Gesamtbetrag der Aufwen- 1. Die Aufwendungen für bilanzielle Abschreibungen werden dungen von 1.388.200 EUR für gegenseitig deckungsfähig nach § 14 Abs. 2 GemHVO- ein Jahresergebnis nach Verände- Doppik erklärt. rung der Rücklagen von 125.000 EUR 2. Die Personal- und Versorgungsaufwendungen werden für 2. im Finanzhaushalt auf gegenseitig deckungsfähig nach § 14 Abs. 2 GemHVO-Doppik a) einen Gesamtbetrag der laufenden erklärt, analog gilt dies auch für die hiermit im Zusammenhang Einzahlungen von 1.435.500 EUR stehenden Auszahlungen. einen Gesamtbetrag der laufenden 3. Innerhalb eines Teilhaushaltes werden Ansätze für Auszah- Auszahlungen[1] von 1.336.100 EUR lungen aus Investitionstätigkeit entsprechend § 14 Abs. 3 einen jahresbezogenen Saldo der GemHVO-Doppik für gegenseitig deckungsfähig erklärt. laufenden Ein- und Auszahlungen 4. Innerhalb eines Teilhaushaltes werden Ansätze für ordentliche von 99.400 EUR Auszahlungen zu Gunsten von Auszahlungen aus Investi- b) einen Gesamtbetrag der Einzahlun- tionstätigkeit desselben Teilfinanzhaushaltes für einseitig gen aus der Investitionstätigkeit von 544.300 EUR deckungsfähig erklärt. einen Gesamtbetrag der Auszah- 5. Innerhalb einer Produktgruppe können Mehrerträge Aufwen- lungen aus der Investitionstätigkeit dungsansätze erhöhen. Vor Inanspruchnahme ist zu prüfen, von 598.900 EUR ob innerhalb der Produktgruppe Mindererträge vorliegen, die einen Saldo der Ein- und Auszah- zunächst zu kompensieren sind. Erst darüber hinausgehende lungen aus der Investitionstätigkeit Mehrerträge können zur Deckung von Mehraufwendungen von -54.600 EUR verwandt werden. festgesetzt.
Sie können auch lesen