Stargarder - Burg Stargard

Die Seite wird erstellt Alicia Busch
 
WEITER LESEN
Stargarder - Burg Stargard
Stargarder
                                      					 Zeitung
                                      Jahrgang 83                  Samstag, den 29. Februar 2020                          Ausgabe 02

                                                                            18. März 2020, um 18 Uhr
                                                                                                                             auf
                                                                               Stadtbibliothek Burg Stargard         o r verk se
                                                                                                                   V           s
                                                                                    Marie-Hager-Haus           10€ bendka
                                                                                                                   € A
                                                                                   Dewitzer Chaussee 17         12
Postwurfsendung sämtliche Haushalte

                                      Mitteilungsblatt mit amtlichen Bekanntmachungen für das Amt Stargarder Land und die
                                      Stadt Burg Stargard mit den Gemeinden Cölpin, Groß Nemerow, Holldorf, Lindetal, Prags-
                                      dorf sowie des Abwasserbeseitigungszweckverbandes Tollensesee und des Zweckver-
                                      bandes für Wasserver- und Abwasserentsorgung Strasburg
Stargarder - Burg Stargard
Stargarder Zeitung                                                               –2–                                                                   Nr. 02/2020

                                                                                     •    Schutzbereich für die Verteidigungsanlage
Rathausinformationen
                                                                                          Pragsdorf-Georgendorf, 005 MV                                               17
•  Telefonverzeichnis des Amtes Stargarder Land                                 3
•  Wichtige Termine                                                             4   Wir gratulieren zum Geburtstag18
•  Vorschriften zum Verbrennen pflanzlicher Abfälle                             4   Kultur und Veranstaltungen im Stargarder Land
•  Neue Bestattungsangebote                                                          •   Veranstaltungen und Ausstellungen                                            18
   auf dem städtischen Friedhof Burg Stargard                                   4   •   Das Tagebuch der Gerda Steenherd - Teil 1                                    19
•  Achtung Schulabgänger 2020!                                                  4   •   Aus der Stadtbibliothek                                                      20
Amtliche Bekanntmachungen                                                            •   „Zum Tee bei Hager“ voller Erfolg                                            21
•  Haushaltssatzung der Stadt Burg Stargard                                          •   Eine „Augenreise“ im Marie-Hager-Haus                                        21
   für das Haushaltsjahr 2020                              5                        •   Burgführer gesucht                                                           22
•  Haushaltssatzung Amt Stargarder Land                                              •   850-Jahr-Feier in Cammin -
   für das Haushaltsjahr 2020                              6                            neues Rosenbeet und Planungsfortschritte                                     22
•  Offenlegung der Niederschrift                                                     •   Kinderfasching in Pragsdorf                                                  22
   über den Grenztermin Sabeler Weg 25, Burg Stargard      6                        Feuerwehrnachrichten
•  Bekanntmachung der öffentlichen Auslegung des Vorent-                             •  Tannen in Flammen in Burg Stargard und Pragsdorf                              22
   wurfs über den vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 21                             Neues aus Schulen, Kitas und bei Tagesmüttern
   Sondergebiet Ferienhäuser „Birkenallee Cammin“          7                        •  Fasching in der Grundschule „Kletterrose“                                     23
•  Haushaltssatzung der Gemeinde Cölpin                                              •  Projekttage zum Thema „Mobbing“
   für das Haushaltsjahr 2020                              7                           in der Regionalen Schule                                                      23
•  Schutzbereich für die Verteidigungslange Cölpin, 014 MV 8                        •  Ferienspaß im Hort der 7 Berge                                                23
•  Jahresabschluss der Gemeinde Pragsdorf                                            •  „Stargard Helau“ beim Fasching in der Johannes Kita                           24
   für das Haushaltsjahr 2018                             11                        •  Fleißig ins neue Jahr bei der Kita „Am Märchenwald“                           24
•  Haushaltssatzung der Gemeinde Pragsdorf
   für das Haushaltsjahr 2020                             11                        Aktuelles aus den Vereinen
•  Jahresabschluss der Gemeinde Holldorf                                             •  RGZV Burg Stargard mit Kreismeisterin
   für das Haushaltsjahr 2018                            12                            bei Rassegeflügelschau                                  24
•  Haushaltssatzung der Gemeinde Holldorf                                            •  Habt ihr Lust auf Linedance beim VfL Burg Stargard e. V.?
   für das Haushaltsjahr 2020                            12                            25
•  Haushaltssatzung der Gemeinde Groß Nemerow                                        •  Der Heimatchor Burg Stargard e. V. im Geburstagsfieber25
   für das Haushaltsjahr 2020                            13                         Jagdangelegenheiten
•  Haushaltssatzung der Gemeinde Lindetal                                            •  Einladung Jagdgenossenschaft Cammin                                           25
   für das Haushaltsjahr 2020                            14                         •  Einladung Jagdgenossenschaft Godenswege                                       25
•  Gem. Lindetal: 1. Änderung des B-Planes Nr. 2                                     •  Einladung Jagdgenossenschaft Alt Käbelich                                     25
   „Ortsteil Marienhof“                                  15
•  9. Änderung des B-Planes Nr. 1 „Rowa-West“                                        Sonstige Informationen
   der Gemeinde Holldorf                                 15                         •  Umgang mit Smartphone und Tablet für Senioren 60+                             26
                                                                                     •  Danksagung Lützow                                                             26

                                               Die nächste Ausgabe der „Stargarder Zeitung“
                                                 erscheint am Samstag, dem 28. März 2020.

                               Annahmeschluss für redaktionelle Beiträge im Amt Stargarder Land
                                          ist am Sonntag, 15. März 2020, 24:00 Uhr.

 IMPRESSUM:
 Mitteilungsblatt mit amtlichen Bekanntmachungen für das Amt Stargarder Land, die Stadt Burg Stargard mit den Gemeinden Cölpin, Groß Nemerow,
 Holldorf, Lindetal und Pragsdorf sowie den Abwasserbeseitigungszweckverband Tollensesee und den Zweckverband für Wasserver- und Abwasserent-
 sorgung Strasburg
 Herausgeber, Druck und Verlag: LINUS WITTICH Medien KG                   beilagen gelten unsere allgemeinen Geschäftsbedingungen und unsere zz. gültige
 Röbeler Straße 9, 17209 Sietow, Telefon 039931/57 90, Fax 039931/5 79-30 Anzeigenpreisliste. Für nicht gelieferte Zeitungen infolge höherer Gewalt oder anderer
 E-Mail: info@wittich-sietow.de, www.wittich.de                           Ereignisse kann nur Ersatz des Betrages für ein Einzelexemplar gefordert werden.
                                                                               Weitergehende Ansprüche, insbesondere auf Schadensersatz, sind ausdrücklich aus-
 Verantwortlich für den amtlichen Teil: Stadt Burg Stargard,                   geschlossen. Vom Kunden vorgegebene HKS-Farben bzw. Sonderfarben werden von
 Mühlenstraße 30, 17094 Burg Stargard, Internet: www.burg-stargard.de,         uns aus in 4c-Farben gemischt. Dabei können Farbabweichungen auftreten, genauso
 E-Mail: a.witzmann@stargarder-land.de, Telefon: 039603/25 310                 wie bei unterschiedlicher Papierbeschaffenheit. Deshalb können wir für eine genaue
                                                                               Farbwiedergabe keine Garantie übernehmen. Diesbezügliche Beanstandungen ver-
 Verantwortlich für den nichtamtlichen Teil: Mike Groß (V. i. S. d. P.)        pflichten uns zu keiner Ersatzleistung. Die Vervielfältigungs- und Nutzungsrechte der
 unter Anschrift des Verlages. Verantwortlich für den Anzeigenteil: Jan Gohlke hier veröffentlichten Fotos, Bilder, Grafiken, Texte und auch Gestaltung liegen beim
 unter Anschrift des Verlages.                                                 Verlag. Vervielfältigung nur mit schriftlicher Genehmigung des Urhebers.

 Anzeigen: anzeigen@wittich-sietow.de
 Auflage: 5.000 Exemplare, Erscheinung: monatlich
 Namentlich gekennzeichnete Artikel geben die Meinung des Verfassers wieder,
 der auch verantwortlich ist. Für Text-, Anzeigenveröffentlichungen und Fremd-
Stargarder - Burg Stargard
Nr. 02/2020                                                           –3–                                              Stargarder Zeitung

Telefonverzeichnis des Amtes Stargarder Land

 Stadtverwaltung Burg Stargard ● Mühlenstraße 30 ● 17094 Burg Stargard
 Verwaltung für das Amt Stargarder Land mit den Mitgliedsgemeinden:
 Burg Stargard, Cölpin, Groß Nemerow, Holldorf, Lindetal und Pragsdorf           Fax-Nr. 039603 - 25342
 Ansprechpartner                                                                   Telefon        E-Mail-Adresse
 Bürgermeister                                       Herr Tilo Lorenz              039603 25310 buergermeister@burg-stargard.de
 Büro des Bürgermeisters                             Frau Janett Segeth            039603 25310 j.segeth@stargarder-land.de

                                                              Bereich Hauptamt
 Leiterin Hauptamt                                   Frau Marion Franke            039603 25311 m.franke@stargarder-land.de
 Personalangelegenheiten/EDV                         Frau Sylvia Voß               039603 25312 s.voss@stargarder-land.de
 Standesamt                                          Herr Christian Walter         039603 25313 c.walter@stargarder-land.de
 Wohngeld/Schulen                                    Frau Anja Dielenberg          039603 25314 a.dielenberg@stargarder-land.de
 Einwohnermeldeamt                                   Frau Margrit Vollendorf       039603 25315 m.vollendorf@stargarder-land.de
 Einwohnermeldeamt/Kita                              Frau Veronika Strohrmann      039603 25316 v.strohrmann@stargarder-land.de
 Zentrale Verwaltung/Sitzungsdienst                  Frau Carmen Jungerberg        039603 25317 c.jungerberg@stargarder-land.de

                                                              Bereich Finanzen
 Leiterin Finanzen                                   Frau Jana Linscheidt          039603 25321 j.linscheidt@stargarder-land.de
 Kassenverwaltung                                    Frau Martina Matner           039603 25322 m.matner@stargarder-land.de
 Vollstreckung                                       Frau Stefanie Srock           039603 25323 s.srock@stargarder-land.de
 Steuern/Gewerbeanmeldung                            Frau Bianca Rothe             039603 25324 b.rothe@stargarder-land.de
 Gewerbe                                             Frau Katja Lau                039603 25326 k.lau@stargarder-land.de
 Kasse                                               Frau Ute Retter               039603 25327 u.retter@stargarder-land.de
 Geschäftsbuchhaltung                                Frau Margitta Jacobs          039603 25329 m.jacobs@stargarder-land.de

                                                       Bereich Bau- und Ordnungsamt
 Leiter Bau- und Ordnungsamt                         Herr Tilo Granzow             039603 25331 t.granzow@stargarder-land.de
 Stadtsanierung/Abwasser/baul. Investitionen         Herr Andy Marquardt           039603 25332 a.marquardt@stargarder-land.de
 Bauordnung/Baurecht/Spielplätze                     Frau Doris Dallmann           039603 25333 d.dallmann@stargarder-land.de
 Liegenschaften/Kaufverträge/Pachten                 Frau Mandy Arnarson           039603 25335 m.arnarson@stargarder-land.de
 Ordnung/Sicherheit /Brandschutz                     Herr Christoph Ruchay         039603 25336 c.ruchay@stargarder-land.de
 Friedhofsverwaltung                                 Frau Rita Lübstorf            039603 25337 r.luebstorf@stargarder-land.de
 Winterdienst/Straßenbeleuchtung/-reinigung/Bauhof Herr Thomas Schröder            039603 25338 t.schroeder@stargarder-land.de
 Zentrale Vergabestelle / Fördermittel               Monique Diekow                039603 25339 m.diekow@stargarder-land.de

                                                       Bereich Kultur und Tourismus
 Kultur und Tourismus/Burganlage                     Frau Ilona Bauermeister       039603 25351 i.bauermeister@stargarder-land.de
 Museum                                              Herr Frank Saß                039603 25353 museum@stargarder-land.de
 Besucherinformation Burg                            Frau Bärbel Bartsch           039603 25355 ti@burg-stargard.de
 Bibliothek/Marie-Hager-Haus                         Frau Silke Schlüter           039603 25358 s.schlueter@stargarder-land.de

                                                      weitere städtische Einrichtungen
 Schulsachbearbeiterin Regionale Schule              Frau Katja Pingel             039603 20312 schule@RegS-Burg-Stargard.de
 Schulsachbearbeiterin Grundschule                   Frau Anne Spietz              039603 20300 willkommen@grundschule-kletterrose.de

 Öffnungszeiten
 Dienstag                                            08:30 - 12:00 und 13:30 - 18:00 Uhr
 Donnerstag                                          08:30 - 12:00 und 13:30 - 16:00 Uhr
 Freitag                                             08:30 - 11:00
Stargarder - Burg Stargard
Stargarder Zeitung                                                  –4–                                                       Nr. 02/2020

 Wichtige Termine
 Do., 05.03.2020, 18:00 Uhr           Sitzung der Gemeindevertretung der Gemeinde Cölpin
                                      Gemeindezentrum Cölpin, Woldegker Chaussee 31a
 Do., 12.03.2020, 19:00 Uhr           Sitzung der Gemeindevertretung der Gemeinde Groß Nemerow
                                      Bürgerhaus Groß Nemerow, Stargarder Straße 34
 Mi., 25.03.2020, 19:00 Uhr           Sitzung der Stadtvertretung der Stadt Burg Stargard
                                      Feuerwehrgerätehaus Burg Stargard, Marner Straße 106

Vorschriften zum Verbrennen
pflanzlicher Abfälle
Das Bau- und Ordnungsamt informiert:
Auf Grund der sich jährlich wiederholenden Anfragen, in welcher
Zeit pflanzliche Abfälle verbrannt werden dürfen, geben wir noch-
mals die wichtigsten Vorschriften der Landesverordnung über die
Entsorgung pflanzlicher Abfälle außerhalb von Abfallentsorgungs-
anlagen bekannt und bitten um deren Einhaltung.
Das Verbrennen nicht kompostierbarer pflanzlicher Abfälle darf
jährlich vom 01. März bis zum 31. März und vom 01. Oktober
bis zum 31. Oktober werktags während 2 Stunden in der Zeit
von 8:00 bis 18:00 Uhr erfolgen. Werktage sind keine Sonn- bzw.
gesetzlichen Feiertage.
Pflanzliche Abfälle sind z. B. Baum- und Strauchschnitt, die bei
privater Grundstücksnutzung anfallen. Diese Abfälle sind lediglich      Weiterhin ist geplant in diesem Jahr die anonyme Grabstelle umzu-
mechanisch behandelt und ansonsten naturbelassen.                       gestalten. Es wird ein neuer Weg zum zentralen Grabstein gebaut
Das Verbrennen von pflanzlichen Abfällen ist nur gestattet,             werden. Ein Teil der Hecke wird durch eine lockere Bepflanzung
wenn                                                                    mit Bäumen ersetzt. Es werden Flächen für die Einsteckvasen
1. eine Eigenkompostierung auf dem Grundstück nicht mög-                entstehen. Nach dem Umbau wird es möglich sein, eine Namens-
    lich ist bzw. keine öffentlichen Entsorgungsysteme bereitge-        nennung der Verstorbenen auf dafür vorgesehenen Granitsäulen
    stellt werden (§ 2 Abs. 1 der o. g. Verordnung),                    vornehmen zu lassen. Diese Möglichkeit wird für neue und alle in
2. die einschlägigen Brandschutzbedingungen eingehalten                 der Vergangenheit dort Beigesetzten angeboten werden.
    werden.                                                             Weitere Fragen richten Sie bitte an Frau Rita Lübstorf unter 039603
Werden abzubrennende pflanzliche Abfälle länger als 5 Tage              25337 oder r.luebstorf@stargarder-land.de.
auf einem Platz gelagert, müssen diese vor dem Verbrennen               Rita Lübstorf
umgelagert werden.                                                      Friedhofsverwaltung
Rechtsgrundlage:
Pflanzenabfalllandesverordnung - PflanzAbfL VO M-V vom
18. Juni 2001 (GVOBI. M-V 2001, S. 281)                                   Achtung Schulabgänger 2020!
                                                                          Die Stadt Burg Stargard schreibt zum 1. September 2020 einen

Neue Bestattungsangebote auf                                              Ausbildungsplatz zur/zum Verwaltungsfachange-
dem städtischen Friedhof Burg Stargard                                    stellten (m/w/d)
                                                                          aus.
Seit Januar 2020 gilt für den städtischen Friedhof in Burg Star-
gard eine neue Friedhofssatzung. Eine wesentliche Änderung                Ausbildungsvoraussetzung ist ein guter bis sehr guter Real-
betrifft die Ruhezeit für Erdbestattungen. Sie wurde von vorher           schulabschluss. Hauptbestandteil des Berufes ist das dienst-
30 Jahren nun mit Genehmigung des Gesundheitsamtes auf 20                 leistungsorientierte Bearbeiten von Anfragen und Anliegen der
Jahre festgesetzt.                                                        Bürger. Die Ausbildungszeit beträgt 3 Jahre.
Neu ist auch, dass ab sofort auf unserem Friedhof Urnenbestat-            Die Bewerbungen mit den erforderlichen Unterlagen (tabel-
tungen in einer gepflegten Urnenreihengrabanlage angeboten                larischer Lebenslauf, Kopien der beiden letzten Zeugnisse,
werden. Diese Anlage inklusive der Urnengräber wird über die              Praktikumsnachweise (wenn vorhanden)) sind bis spätestens
gesamte Laufzeit (20 Jahre) durch den Friedhofsträger gepflegt.           20. März 2020 an die
Der Wunsch eine solche Bestattungsart anzubieten ist vielfach                       Stadt Burg Stargard
an die Friedhofsverwaltung herangetragen worden, da die Hinter-                     Hauptamt
bliebenen oft nicht mehr in unserer Region leben und eine Pflege                    Mühlenstraße 30
von Grabstätten einfach nicht möglich ist. Bisher war die einzige                   17094 Burg Stargard
Alternative eine anonyme Beisetzung zu wählen.                                      oder per E-Mail an
Die erste neue Anlage befindet sich in der Nähe der Kapelle. Sie                    s.voss@stargarder-land.de zu senden.
ist in ovaler Form gebaut worden. Mittig ist die Anlage bepflanzt mit
Rhododendron, Rosen und Bodendeckern. Der äußere Bereich                  Ihre Unterlagen werden auch zu den bekannten Sprechzeiten
ist mit Splitt belegt. In diesem äußeren Ring werden die Beiset-          im Rathaus entgegengenommen.
zungen in Einzel- oder Doppelgräbern stattfinden. Für jedes Grab          Wir freuen uns auf Ihre Bewerbung!
ist ein Liegegrabstein aus hellem Granit vorgesehen auf dem der           Die durch die Bewerbung entstehenden Kosten werden von
Vorname, Name und auch Geburts- und Sterbedatum angegeben                 der Stadt nicht übernommen. Die Bewerber/innen werden
werden kann. Zu jedem Grab wird eine fest eingebaute Vase mit             gebeten, die Bewerbungsunterlagen nicht in Folien und
Deckel gehören. Nach Ablauf der Ruhezeit ist es möglich die               Heftern einzusenden.
Laufzeit für die Grabstellen zu verlängern.
Stargarder - Burg Stargard
Nr. 02/2020                                                    –5–                                                                            Stargarder Zeitung

Haushaltssatzung der Stadt Burg Stargard für das Haushaltsjahr 2020
Aufgrund des § 45 i. V. m. § 47 der Kommunalverfassung (KV          §6
M-V) wird nach Beschluss der Stadtvertretung vom 04.12.2019         Stellen gemäß Stellenplan
und mit Genehmigung der Rechtsaufsichtsbehörde der Landrat          Die Gesamtzahl der im Stellenplan ausgewiesenen Stellen be-
des Landkreises Mecklenburgische Seenplatte vom 13.02.2020          trägt 40,75 Vollzeitäquivalente (VzÄ).
folgende Haushaltssatzung erlassen:                                 §7
§1                                                                  Wertgrenzen
Ergebnis- und Finanzhaushalt                                        Nach § 4 Abs.12 GemHVO-Doppik sind Investitionen oder Inves-
                                                                    titionsförderungsmaßnahmen zu erläutern, deren Gesamtvolu-
Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2020 wird
                                                                    men 10.000,00 EUR übersteigt.
1. im Ergebnishaushalt auf
       einen Gesamtbetrag der Erträge von        9.662.600 EUR      §8
       einen Gesamtbetrag der Aufwen-                               Regelungen zur Deckungsfähigkeit
       dungen von                                9.694.400 EUR      1. Die Aufwendungen für bilanzielle Abschreibungen werden
       ein Jahresergebnis nach Verände-                                für gegenseitig deckungsfähig nach § 14 Abs. 2 GemHVO-
       rung der Rücklagen von                             0 EUR        Doppik erklärt.
2. im Finanzhaushalt                                                2. Die Personal- und Versorgungsaufwendungen werden für
   a) einen Gesamtbetrag der laufenden                                 gegenseitig deckungsfähig nach § 14 Abs. 2 GemHVO-
       Einzahlungen von                          9.213.600 EUR         Doppik erklärt, analog gilt dies auch für die hiermit im Zu-
       einen Gesamtbetrag der laufenden                                sammenhang stehenden Auszahlungen.
       Auszahlungen[1] von                      8.972.200 EUR       3. Innerhalb eines Teilhaushaltes werden Ansätze für Auszah-
       einen jahresbezogenen Saldo der                                 lungen aus Investitionstätigkeit entsprechend § 14 Abs. 3
       laufenden Ein- und Auszahlungen                                 GemHVO-Doppik für gegenseitig deckungsfähig erklärt.
       von                                         241.400 EUR      4. Innerhalb eines Teilhaushaltes werden Ansätze für ordent-
   b) einen Gesamtbetrag der Einzahlun-                                liche Auszahlungen zu Gunsten von Auszahlungen aus In-
       gen aus der Investitionstätigkeit von    2.026.500 EUR          vestitionstätigkeit desselben Teilfinanzhaushaltes für einsei-
       einen Gesamtbetrag der Auszahlun-                               tig deckungsfähig erklärt.
       gen aus der Investitionstätigkeit von     1.951.100 EUR      5. Innerhalb einer Produktgruppe können Mehrerträge Auf-
       einen Saldo der Ein- und Auszah-                                wendungsansätze erhöhen. Vor Inanspruchnahme ist zu
       lungen aus der Investitionstätigkeit                            prüfen, ob innerhalb der Produktgruppe Mindererträge vor-
       von                                          75.400 EUR         liegen, die zunächst zu kompensieren sind. Erst darüber hi-
festgesetzt.                                                           nausgehende Mehrerträge können zur Deckung von Mehr-
                                                                       aufwendungen verwandt werden.
§2
Kredite für Investitionen und Investitionsförderungsmaß-            Nachrichtliche Angaben:
nahmen                                                              1. Zum Ergebnishaushalt
Kredite zur Finanzierung von Investitionen und Investitionsförde-      Das Ergebnis zum 31. Dezember des
rungsmaßnahmen werden nicht veranschlagt.                              Haushaltsjahres beträgt voraussichtlich   -626.694 EUR.
                                                                    2. Zum Finanzhaushalt
§3                                                                     Der Saldo der laufenden Ein- und Auszah-
Verpflichtungsermächtigungen                                           lungen zum 31. Dezember des Haushalts-
Der Gesamtbetrag der Verpflichtungser-                                 jahres beträgt voraussichtlich           -5.697.512 EUR.
mächtigungen wird festgesetzt auf                1.362.700 EUR      3. Zum Eigenkapital
                                                                       Der Stand des Eigenkapitals zum 31.
Die im § 3 festgesetzten Verpflichtungsermächtigungen wurden
                                                                       Dezember des Haushaltsjahres beträgt
durch die Untere Rechtsaufsichtsbehörde versagt.
                                                                       voraussichtlich                          6.902.457 EUR.
§4
                                                                    Burg Stargard, 17.02.2020
Kassenkredite
Der Höchstbetrag der Kassenkredite wird                             gez. Lorenz
festgesetzt auf                                 6.741.800 EUR.      Bürgermeister
Von dem in § 4 festgesetzten Höchstbetrag wurde ein Teilbetrag      Hinweis:
in Höhe von 5.658.858 EUR von der Unteren Rechtsaufsichts-          Die vorstehende Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2020
behörde genehmigt.                                                  wird hiermit öffentlich bekannt gemacht. Die nach § 47 Abs. 3
                                                                    KV M-V erforderlichen Genehmigungen wurden am 13.02.2020
§5                                                                  durch den Landrat des Landkreises Mecklenburgische Seen-
Hebesätze                                                           platte als Untere Rechtsaufsichtsbehörde erteilt.
Die Hebesätze für die Realsteuern sind durch die „Satzung über      Die Haushaltssatzung liegt mit ihren Anlagen in der Zeit
die Festsetzung der Steuersätze für die Grund- und Gewerbe-                         vom 02.03.2020 bis 13.03.2020
steuer in der Stadt Burg Stargard“ vom 4.12.2019 festgesetzt        während der Dienststunden zur Einsichtnahme im Rathaus der
und werden hier nur nachrichtlich dargestellt.                      Stadt Burg Stargard, Mühlenstraße 30, Zimmer 2.7 bereit.
1. Grundsteuer                                                      gez. Lorenz
   a) für die land- und forstwirtschaftlichen                       Bürgermeister
       Betriebe (Grundsteuer A) auf                    330 v. H.    ________
   b) für die Grundstücke (Grundsteuer B) auf          427 v. H.    [1]einschließlich Auszahlungen für die planmäßige Tilgung von Krediten für Investitionen und Investitions-

2. Gewerbesteuer auf                                   381 v. H.    förderungsmaßnahmen
Stargarder - Burg Stargard
Stargarder Zeitung                                              –6–                                                                                       Nr. 02/2020
Hinweis:                                                            §6
Die vorstehende Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2020         Wertgrenzen
wird hiermit öffentlich bekannt gemacht. Die nach § 47 Abs. 3 KV    Nach § 4 Abs. 12 GemHVO-Doppik sind Investitionen oder lnvesti-
M-V erforderlichen Genehmigungen wurden am 13.02.2020 durch         tionsförderungsmaßnahmen zu erläutern, deren Gesamtvolumen
den Landrat des Landkreises Mecklenburgische-Seenplatte als         10.000,00 EUR übersteigt.
Untere Rechtsaufsichtsbehörde erteilt.                              §7
Die Haushaltssatzung liegt mit ihren Anlagen in der Zeit            Regelungen zur Deckungsfähigkeit
                 vom 02.03.2020 bis 13.03.2020                      1. Die Aufwendungen für bilanzielle Abschreibungen werden
während der Dienststunden zur Einsichtnahme im Rathaus der             für gegenseitig deckungsfähig nach § 14 Abs. 2 GemHVO-
Stadt Burg Stargard, Mühlenstraße 30, Zimmer 2.7 bereit.               Doppik erklärt.
                                                                    2. Die Personal- und Versorgungsaufwendungen werden für
gez. Lorenz                                                            gegenseitig deckungsfähig nach § 14 Abs. 2 GemHVO-
Bürgermeister                                                          Doppik erklärt, analog gilt dies auch für die hiermit im
                                                                       Zusammenhang stehenden Auszahlungen.
                                                                    3. Innerhalb eines Teilhaushaltes werden Ansätze für Auszah-
Haushaltssatzung des Amtes Amt                                         lungen aus Investitionstätigkeit entsprechend § 14 Abs. 3
Stargarder Land für das Haushaltsjahr 2020                             GemHVO-Doppik für gegenseitig deckungsfähig erklärt.
                                                                    4. Innerhalb eines Teilhaushaltes werden Ansätze für ordent-
Aufgrund der §§ 45 ff. der Kommunalverfassung des Landes               liche Auszahlungen zu Gunsten von Auszahlungen aus
Mecklenburg-Vorpommern wird nach Beschluss des Amtsaus-                Investitionstätigkeit desselben Teilfinanzhaushaltes für
schusses vom 03.12.2019 folgende Haushaltssatzung erlassen:            einseitig deckungsfähig erklärt.
§1                                                                  5. Innerhalb einer Produktgruppe können Mehrerträge
Ergebnis- und Finanzhaushalt                                           Aufwendungsansätze erhöhen. Vor Inanspruchnahme ist
                                                                       zu prüfen, ob innerhalb der Produktgruppe Mindererträge
Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2020 wird                      vorliegen, die zunächst zu kompensieren sind. Erst darüber
1. im Ergebnishaushalt auf                                             hinausgehende Mehrerträge können zur Deckung von
       einen Gesamtbetrag der Erträge                                  Mehraufwendungen verwandt werden.
       von                                    2.135.700 EUR
                                                                    Nachrichtliche Angaben:
       einen Gesamtbetrag der Aufwen-
       dungen von                             2.135.700 EUR         1. Zum Ergebnishaushalt
       ein Jahresergebnis nach Verände-                                Das Ergebnis zum 31. Dezember des Haus-
       rung der Rücklagen von                         0 EUR            haltsjahres beträgt voraussichtlich                                              -60.000 EUR
2. im Finanzhaushalt auf                                            2. Zum Finanzhaushalt
   a) einen Gesamtbetrag der laufenden                                 Der Saldo der laufenden Ein- und Auszah-
       Einzahlungen von                       2.135.700 EUR            lungen zum 31. Dezember des Haushalts-
       einen Gesamtbetrag der laufenden                                jahres beträgt voraussichtlich                                                     28.138 EUR
       Auszahlungen[1] von                    2.134.600 EUR         3. Zum Eigenkapital
       einen jahresbezogenen Saldo der
                                                                       Der Stand des Eigenkapitals zum 31.
       laufenden Ein- und Auszahlungen
                                                                       Dezember des Haushaltsjahres beträgt
       von                                        1.100 EUR
                                                                       voraussichtlich                                                                    10.759 EUR
   b) einen Gesamtbetrag der Einzah-
       lungen aus der Investitionstätigkeit                         Burg Stargard, 03.02.2019
       von                                            0 EUR
       einen Gesamtbetrag der Auszah-                               gez. Jünger                            Siegel
       lungen aus der Investitionstätigkeit                         Amtsvorsteher
       von                                            0 EUR
                                                                    Hinweis:
       einen Saldo der Ein- und Auszah-
                                                                    Die vorstehende Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2020
       lungen aus der Investitionstätigkeit
                                                                    wird hiermit öffentlich bekannt gemacht.
       von                                            0 EUR
                                                                    Die Haushaltssatzung liegt mit ihren Anlagen in der Zeit
festgesetzt.                                                                         vom 02.03.2020 bis 13.03.2020
§2                                                                  während der Dienststunden zur Einsichtnahme im Rathaus der
Kredite für Investitionen und Investitionsförderungsmaß-            Stadt Burg Stargard, Mühlenstraße 30, Zimmer 2.7 bereit.
nahmen                                                              gez. Jünger
Kredite zur Finanzierung von Investitionen und Investitionsförde-   Amtsvorsteher
rungsmaßnahmen werden nicht veranschlagt.                           1einschließlich Auszahlungen für die planmäßige Tilgung von Krediten für Investitionen und Investitionsför-

                                                                    derungsmaßnahmen
§3
Verpflichtungsermächtigungen
Verpflichtungsermächtigungen werden nicht veranschlagt.
                                                                    Offenlegung der Niederschrift über den
§4
Kredite zur Sicherung der Zahlungsfähigkeit                         Grenztermin Sabeler Weg 25, Burg Stargard
Der Höchstbetrag der Kredite zur Zahlungsfähigkeit wird auf         Vermessungsobjekt:
200.000 EUR festgesetzt.                                            Gemeinde:        Burg Stargard
§5                                                                  Gemarkung:       Burg Stargard
Amtsumlage                                                          Flur:            13
1. Die Amtsumlage wird auf 16,9154 v. H. der Umlagegrundla-         Flurstück:       59
                                                                    Lagebezeichnung: Sabeler Weg 25
   gen festgesetzt.
2. Die Sonderamtsumlage wird für die die Gemeinden Cölpin,          Für das oben angegebene Vermessungsobjekt wird ein Grenz-
   Groß Nemerow, Holldorf, Pragsdorf und Lindetal auf               feststellungs- und Abmarkungsverfahren nach dem Gesetz über
   0,5769 v. H. der Umlagegrundlagen festgesetzt.                   das amtliche Geoinformations- und Vermessungswesen (Geo-
Stargarder - Burg Stargard
Nr. 02/2020                                                     –7–                                             Stargarder Zeitung
informations- und Vermessungsgesetz - GeoVermG M-V) vom             tragsteller im Rahmen der Auslegung nicht oder verspätet geltend
16. Dezember 2010 (GVOBl. M-V S. 713) durchgeführt.                 gemacht wurden, aber hätten geltend gemacht werden können.
Gemäß § 31 Absatz 3 GeoVermG M-V wird den Beteiligten, de-
nen die Grenzfeststellung und Abmarkung nicht im Grenztermin        Burg Stargard, den 28.01.2020
oder schriftlich bekannt gegeben wurde, die Grenzfeststellung       gez. Lorenz            (Dienstsiegel)
und Abmarkung durch Offenlegung der Niederschrift über den          Bürgermeister
Grenztermin bekannt gegeben.
Die Offenlegung erfolgt in den Geschäftsräumen der Vermes-
sungsstelle (Stelle nach § 5 Absatz 2 GeoVermG M-V)
Öffentlich Bestellter Vermessungsingenieur Stefan Seehase,
Wiesenstraße 15, 17036 Neubrandenburg
während der Geschäftszeiten:
Montag - Donnerstag      von 7:00 Uhr bis 16:30 Uhr und
freitags                 von 7:00 Uhr bis 12:30 Uhr
in der Zeit vom 16.03.2020 bis zum 15.04.2020
Rechtsbehelfsbelehrung:
Gegen die Grenzfeststellung und Abmarkung kann innerhalb eines
Monats nach Ablauf der Offenlegung schriftlich oder zur Nieder-
schrift Widerspruch bei der oben genannten Vermessungsstelle
erhoben werden. Es wird darauf hingewiesen, dass:
1. bei schriftlicher Einlegung des Widerspruchs die Wider-
    spruchsfrist nur dann gewahrt ist, wenn der Widerspruch
    innerhalb der Widerspruchsfrist bei der oben genannten
    Stelle nach § 5 Absatz 2 GeoVermG M-V eingegangen ist,
2. die Entscheidung über den Widerspruch kostenpflichtig ist,
    wenn sich die Grenzfeststellung und/oder Abmarkung als
    richtig bestätigt.
Neubrandenburg, 11.02.2020
gez. Seehase

Bekanntmachung der öffentlichen
Auslegung des Vorentwurfs über den
vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 21                              Haushaltssatzung der Gemeinde Cölpin für
Sondergebiet Ferienhäuser „Birkenallee                              das Haushaltsjahr 2020
Cammin“ der Stadt Burg Stargard
                                                                    Aufgrund des § 45 i. V. § 47 der Kommunalverfassung (KV M-V)
zur frühzeitigen Beteiligung                                        wird nach Beschluss der Gemeindevertretung vom 21.11.2019
der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 1 BauGB                            und nach Vorlage bei der Rechtsaufsichtsbehörde der Landrat
Die Stadtvertretung der Stadt Burg Stargard hat in der Sitzung am   des Landkreises Mecklenburgische Seenplatte folgende Haus-
04.12.2019 beschlossen, dass auf der Grundlage des Vorentwurfs      haltssatzung erlassen:
die frühzeitige Unterrichtung der Öffentlichkeit und Beteiligung
                                                                    §1
der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange durch-
                                                                    Ergebnis- und Finanzhaushalt
zuführen ist.
Gemäß § 3 Abs. 1 erfolgt die frühzeitige Beteiligung der Öffent-    Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2020 wird
lichkeit durch Auslegung.                                           1. im Ergebnishaushalt auf
Der Vorentwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr.                   einen Gesamtbetrag der Erträge von         946.100 EUR
21 Sondergebiet Ferienhäuser „Birkenallee Cammin“ bestehend                einen Gesamtbetrag der Aufwen-
aus der Planzeichnung sowie der Begründung mit Umweltbericht               dungen von                                 988.400 EUR
und dem Artenschutzfachbeitrag liegen in der Zeit                          ein Jahresergebnis nach Verände-
                 vom 09.03.2020 bis 10.04.2020                             rung der Rücklagen von                            0 EUR
in der Stadt Burg Stargard, Mühlenstraße 30, 17094 Burg Stargard    2. im Finanzhaushalt auf
während der Dienststunden:                                             a) einen Gesamtbetrag der laufenden
Montag:          8:30 - 12:00 Uhr                                          Einzahlungen von                           854.100 EUR
                                                                           einen Gesamtbetrag der laufenden
Dienstag:        8:30 - 12:00 Uhr und 13:30 - 18:00 Uhr
                                                                           Auszahlungen[1] von                        862.800 EUR
Mittwoch:        8:30 - 12:00 Uhr                                          einen jahresbezogenen Saldo der
Donnerstag:      8:30 - 12:00 Uhr und 13:30 - 16:00 Uhr                    laufenden Ein- und Auszahlungen
Freitag:         8:30 - 12:00 Uhr                                          von                                          -8.700 EUR
zur Einsichtnahme öffentlich aus.                                      b) einen Gesamtbetrag der Einzahlun-
Während dieser Auslegungsfrist wird die Gelegenheit zur Stellung-          gen aus der Investitionstätigkeit von        63.900 EUR
nahme zum Vorentwurf schriftlich oder während der Dienststunden            einen Gesamtbetrag der Auszahlun-
zur Niederschrift gegeben.                                                 gen aus der Investitionstätigkeit von        75.000 EUR
Es wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgemäß abgegebene               einen Saldo der Ein- und Auszah-
Stellungnahmen unberücksichtigt bleiben können und dass ein                lungen aus der Investitionstätigkeit
Antrag nach § 47 Verwaltungsgerichtsordnung unzulässig ist,                von                                          -11.100 EUR
soweit in ihm Einwendungen geltend gemacht wurden, die vom An-      festgesetzt.
Stargarder - Burg Stargard
Stargarder Zeitung                                              –8–                                                                                      Nr. 02/2020
§2                                                                  Hinweis:
Kredite für Investitionen und Investitionsförderungsmaß-            Die Haushaltssatzung ist gemäß § 47 Abs. 2 KV M-V der Rechts-
nahmen                                                              aufsichtsbehörde mit Schreiben vom 27.11.2019 angezeigt wor-
Kredite zur Finanzierung von Investitionen und Investitionsförde-   den. Sie enthält keine genehmigungspflichten Festsetzungen.
rungsmaßnahmen werden nicht veranschlagt.                           Die vorstehende Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2020
§3                                                                  wird hiermit öffentlich bekannt gemacht.
Verpflichtungsermächtigungen                                        Die Haushaltssatzung liegt mit ihren Anlagen in der Zeit
Verpflichtungsermächtigungen werden nicht veranschlagt.                             vom 02.03.2020 bis 13.03.2020
§4                                                                  während der Dienststunden zur Einsichtnahme im Rathaus der
Kassenkredite                                                       Stadt Burg Stargard, Mühlenstraße 30, Zimmer 2.7 bereit.
Der Höchstbetrag der Kassenkredite wird                             Jünger
festgesetzt auf                                     85.410 EUR.     Bürgermeister
§5
Hebesätze                                                           [1]einschließlich Auszahlungen für die planmäßige Tilgung von Krediten für Investitionen und Investitions-
Die Hebesätze für die Realsteuern sind durch die „Satzung über      förderungsmaßnahmen
die Festsetzung der Steuersätze für die Grund- und Gewerbe-
steuer in der Gemeinde Cölpin“ vom 22.11.2018 festgesetzt und
werden hier nur nachrichtlich dargestellt.
1. Grundsteuer
                                                                    Öffentliche Bekanntmachung
    a) für die land- und forstwirtschaftlichen Flä- 310 v. H.       Bundesamt für Infrastruktur,   24106 Kiel, 4. Dezember 2019
         chen (Grundsteuer A) auf                                   Umweltschutz und Dienst-       Feldstraße 234
    b) für die Grundstücke (Grundsteuer B) auf 396 v. H.
                                                                    leistungen der Bundeswehr      Tel.: 0431/384-5448
2. Gewerbesteuer auf                                348 v. H.
                                                                    Kompetenzzentrum Bauma-        E-Mail: BAIUDBwKompZ-
§6                                                                  nagement Kiel - Schutzbereich- BauMgmKiK4©
Stellen gemäß Stellenplan                                           behörde -                      bundeswehr.org
Die Gesamtzahl der im Stellenplan ausgewiesenen Stellen be-
trägt 1,0 Vollzeitäquivalente (VzÄ).
                                                                    I.    Schutzbereichanordnung:
§7
Wertgrenzen                                                         Bundesministerium der Verteidigung Bonn, 15. November 2019
Nach § 4 Abs.12 GemHVO-Doppik sind Investitionen oder In-           IUD I 6 - Anordnung-Nr.: I/014 MV/4
vestitionsförderungsmaßnahmen zu erläutern, deren Gesamt-
                                                                    Anordnung
volumen 10.000,00 EUR übersteigt.
§8                                                                  Aufrechterhaltung einer Schutzbereichanordnung
Regelungen zur Deckungsfähigkeit
                                                                    Mit Anordnung vom 23. September 1997, BMVg WV III 4 - Anord-
1. Die Aufwendungen für bilanzielle Abschreibungen werden
                                                                    nungs-Nr.: VII/Cöl wurde ein Gebiet in den
   für gegenseitig deckungsfähig nach § 14 Abs. 2 GemHVO-
   Doppik erklärt.                                                    Gemeinden Cölpin, Pragsdorf, Lindetal/Neetzka, Petersdorf,
2. Die Personal- und Versorgungsaufwendungen werden für                     Kublank/Sponholz und der Stadt Burg Stargard,
   gegenseitig deckungsfähig nach § 14 Abs. 2 GemHVO-                              Kreis Mecklenburgische Seenplatte,
   Doppik erklärt, analog gilt dies auch für die hiermit im                           Land Mecklenburg-Vorpommern,
   Zusammenhang stehenden Auszahlungen.                             zum Schutzbereich für die Verteidigungsanlage Cölpin erklärt,
3. Innerhalb eines Teilhaushaltes werden Ansätze für Aus-           der zuletzt mit Anordnung vom 29. August 2013 - Anordnungs-Nr.:
   zahlungen aus Investitionstätigkeit entsprechend § 14 Abs.       I/014 MV/3 aufgehoben und neu angeordnet wurde.
   3 GemHVO-Doppik für gegenseitig deckungsfähig erklärt.           Aufgrund des § 2 Abs. 4 in Verbindung mit § 9 des Gesetzes über
4. Innerhalb eines Teilhaushaltes werden Ansätze für ordent-        die Beschränkung von Grundeigentum für die militärische Vertei-
   liche Auszahlungen zu Gunsten von Auszahlungen aus               digung (Schutzbereichgesetz) vom 7. Dezember 1956 (BGBl. I, S.
   Investitionstätigkeit desselben Teilfinanzhaushaltes für         899), zuletzt geändert durch Art. 11 des Gesetzes zur Steigerung
   einseitig deckungsfähig erklärt.                                 der Attraktivität des Dienstes in der Bundeswehr (BGBl. I, 2015,
5. Innerhalb einer Produktgruppe können Mehrerträge                 S. 706), wird diese Anordnung aufrechterhalten, weil die Vertei-
   Aufwendungsansätze erhöhen. Vor Inanspruchnahme ist              digungsanlage Cölpin weiterbesteht und der Schutzbereich zum
   zu prüfen, ob innerhalb der Produktgruppe Mindererträge          Schutz und zur Erhaltung der Wirksamkeit der Anlage weiterhin
   vorliegen, die zunächst zu kompensieren sind. Erst darü-
                                                                    erforderlich ist.
   ber hinausgehende Mehrerträge können zur Deckung von
                                                                    Zur Aktualisierung der Schutzbereichanordnung erhält diese nun-
   Mehraufwendungen verwandt werden.
                                                                    mehr folgende Fassung:
Nachrichtliche Angaben:
                                                                    Das zum Schutzbereich erklärte Gebiet ist in dem Plan des Schutz-
1. Zum Ergebnishaushalt
   Das Ergebnis zum 31. Dezember des                                bereichs für die Verteidigungsanlage Cölpin (Schutzbereichplan)
   Haushaltsjahres beträgt voraussichtlich        -308.891 EUR      vom 15. November 2019 durch zwei Vollkreise mit einem Radius
2. Zum Finanzhaushalt                                               von 500 m und 5.000 m gekennzeichnet, die durch schwarze
   Der Saldo der laufenden Ein- und                                 durchgezogene bzw. gestrichelte Linien abgegrenzt werden.
   Auszahlungen zum 31. Dezember des                                Die von dem Schutzbereich erfassten Grundstücke ergeben sich
   Haushaltsjahres beträgt voraussichtlich         153.856 EUR      aus der dieser Anordnung als Anlage beigefügten Übersicht. Aus
3. Zum Eigenkapital                                                 vermessungstechnischen Gründen ist nicht auszuschließen, dass
   Der Stand des Eigenkapitals zum 31.                              vorstehend nicht alle Grundstücke erfasst sind. Der Plan des
   Dezember des Haushaltsjahres beträgt
                                                                    Schutzbereiches ist die verbindliche Grundlage dieser Schutz-
   voraussichtlich                            2.358.998,60 EUR
                                                                    bereichanordnung (§ 2 Abs. 1 SchBerG).
Burg Stargard, 05.02.2020                                           Der Schutzbereichplan vom 15. November 2019 - IUD I 6 - Anord-
gez. Jünger                                                         nung-Nr.: 1/014 MV/4 ist Bestandteil dieser Anordnung.
Bürgermeister                                                       Die maßgebliche Ausfertigung des Planes ist bei dem
Stargarder - Burg Stargard
Nr. 02/2020                                                           –9–                                        Stargarder Zeitung
-   Bundesamt für Infrastruktur, Umweltschutz und Dienst-               Dewitz       Dewitz     4038     001       1, 2, 3/1, 3/2, 4,
    leistungen der Bundeswehr - Kompetenzzentrum Bau-                                                              5, 7, 8/1, 8/2, 9/1,
    management Kiel - Schutzbereichbehörde - in 24106                                                              9/2, 10 - 14, 15/1,
    Kiel, Feldstraße 234, je eine weitere Ausfertigung beim                                                        15/2, 16/3 - 16/6,
-   Bundeswehr-Dienstleistungszentrum Torgelow, Pase-                                                              17/1, 17/2, 18 -
    walker Chaussee 3, 17358 Torgelow, der                                                                         22, 23/1 - 23/4,
-   Amtsverwaltung Stargarder Land, Mühlenstraße 30,                                                               24/3 - 24/8,
    17094 Burg Stargard, der                                                                                       24/15 - 24/22,
-   Amtsverwaltung Woldegk, Karl-Liebknecht-Platz 1,                                                               24/24 - 24/26,
    17348 Woldegk und der                                                                                          24/28 - 24/35,
-   Amtsverwaltung Neverin, Dorfstraße 36, 17039 Neverin                                                           24/37 - 24/43,
zur Einsichtnahme niedergelegt.                                                                                    24/45 - 24/50,
Der Plan ist den Beteiligten nur bekannt zu geben, soweit sie von                                                  25, 26, 29
                                                                        Dewitz       Dewitz     4038     002       3, 4/1, 4/3, 4/4,
dieser Anordnung betroffen sind (§ 2 Abs.1 SchBerG). Bei den
                                                                                                                   6/2, 8 - 14
genannten Stellen wird neben einer Ausfertigung des Übersicht-
                                                                        Dewitz      Dewitz    4038 003 komplett
plans in Papierform auch eine digitale Ausfertigung des Schutz-         Marienhof   Dewitz    4039     komplett
bereichplans zur Einsichtnahme zur Verfügung gestellt.                  Georgendorf Pragsdorf 4064     002      5 - 10, 12/1, 13,
Änderungen der Grundstücksbezeichnungen (Flurstück-/Par-                                                        14/2, 14/3, 15/2,
zellen-Nummern) sowie der Grundstücksgrenzen haben auf die                                                      16/4, 16/5, 16/7,
Wirksamkeit der Schutzbereichanordnung keinen Einfluss.                                                         16/8, 17/2, 17/3,
Rechtsbehelfsbelehrung                                                                                          19, 20, 23 - 25,
                                                                                                                35/2, 35/3, 50/1,
Gegen diese Anordnung kann innerhalb eines Monats nach Be-
                                                                                                                53, 55/1, 55/3 -
kanntgabe Klage bei dem
                                                                                                                55/5
                   Verwaltungsgericht Greifswald,                       Georgendorf Pragsdorf 4064     003      27/1, 32/3, 33/3,
                           Domstraße 7,                                                                         34/1, 34/2, 35/2,
                         17486 Greifswald                                                                       35/3, 37/1, 39/2,
schriftlich, zur Niederschrift des Urkundsbeamten der Geschäfts-                                                40/2 - 40/4, 41
stelle oder - entsprechend den jeweils geltenden landesrechtlichen      Pragsdorf   Pragsdorf 4065     001      25/1, 25/2, 26/1
Bestimmungen - in elektronischer Form (EGVP) erhoben werden.                                                    - 26/7, 26/9,
Die Klage muss den Kläger, den Beklagten und den Streitgegen-                                                   26/10, 27/6, 27/7,
stand bezeichnen. Sie soll einen bestimmten Antrag enthalten. Die                                               27/9 - 27/18,
zur Begründung dienenden Tatsachen und Beweismittel sollen                                                      27/20 - 27/24
angegeben werden.                                                       Pragsdorf   Pragsdorf 4065     002      12 - 14, 15/1,
Die Klage ist gegen die Bundesrepublik Deutschland, vertreten                                                   15/2, 16, 17/1
                                                                        Pragsdorf   Pragsdorf 4065     003      komplett
durch das Bundesministerium der Verteidigung, Fontainengraben
                                                                        Pragsdorf   Pragsdorf 4065     004      komplett
150, 53123 Bonn, dieses vertreten durch das Bundesamt für Inf-
                                                                        Pragsdorf   Pragsdorf 4065     005      komplett
rastruktur, Umweltschutz und Dienstleistungen der Bundeswehr,
                                                                        Pragsdorf   Pragsdorf 4065     006      komplett
Kompetenzzentrum Baumanagement Kiel, - Schutzbereichbehör-              Pragsdorf   Pragsdorf 4065     007      12, 13, 15/2,
de -, Feldstraße 234 in 24106 Kiel, zu richten.                                                                 15/4, 15/5, 16/1 -
Der Klage nebst Anlagen sollen so viele Abschriften beigefügt                                                   16/4, 41/2
werden, dass alle Beteiligten eine Ausfertigung erhalten können.        Pragsdorf   Pragsdorf 4065     008      12/1, 12/2, 13,
                                                                                                                14, 15/1, 15/2,
                                                                                                                16/1, 16/2, 17
                                                                        Pragsdorf   Pragsdorf 4065     009      komplett
                                                                        Pragsdorf   Pragsdorf 4065     011      komplett
                                                                        Pragsdorf   Pragsdorf 4065     012      1/1, 2/1, 2/2, 4/2
                                                                                                                - 4/4, 5
                                                                        Rühlow      Warlin    4083     002      35 - 38, 41/1, 43,
Anlage zur Schutzbereichanordnung BMVg IUD I 6 - Anordnung-                                                     45, 55/5, 57/4,
Nr. I/014MV/4 vom 15. November 2019                                                                             59/2
Übersicht der vom Schutzbereich betroffenen Grundstücke                 Plath       Ballin    4298     001      1/3 - 1/8, 2, 3/2,
                                                                                                                4/1, 4/2, 5, 6, 7/2
Vollständig enthaltene Flurstücke:                                                                              - 7/4, 8/1, 8/2, 9,
Gemarkung Gemeinde Gemkg- Flur                  Flurstück                                                       10, 11/1, 12 - 29,
                          Code                                                                                  30/1, 31 - 34,
Quastenberg Burg          4031     004          20 - 30, 31/1,                                                  35/1, 36 - 40, 51,
              Stargard                          34 - 38, 40 - 43,                                               53, 54, 79, 80/1,
                                                44/1, 46 - 55,                                                  80/2, 81, 82/1,
                                                56/2, 57, 58,                                                   83 - 85, 87, 88/1,
                                                59/1, 61, 62/1,                                                 88/2
                                                64 - 67                 Plath       Ballin    4298     002      komplett
                                                                        Rosenhagen Ballin     4299     001      1 - 67/1, 67/2,
Quastenberg Burg           4031      005        4 - 6, 8/1, 9 - 11,
                                                                                                                68, 78 - 80, 81/1,
            Stargard                            13, 15/1, 16, 18
                                                                                                                81/2, 82/1, 82/2,
                                                - 25, 26/1, 28,
                                                                                                                83 - 86, 123 -
                                                29/1, 30, 31, 33,
                                                                                                                199, 201 - 209,
                                                34, 35/1, 37 - 47
                                                                                                                279/1
Cölpin        Cölpin       4036      komplett
                                                                        Rosenhagen Ballin     4299     002      komplett
Hochkamp      Cölpin       4037      003      komplett
Stargarder - Burg Stargard
Stargarder Zeitung                                      – 10 –                                                   Nr. 02/2020
Baltin       Ballin    4300   001      1, 2/51, 8/21, 9      Neu          Neu        4332       komplett
Alt Käbelich Leppin    4324   001      komplett              Käbelich     Käbelich
Alt Käbelich Leppin    4324   002      1 - 16, 17/1, 17/2,   Petersdorf   Petersdorf 4334       001        78
                                       18 - 26, 27/1,
                                       27/2, 28 - 74,        Teilweise enthaltene Flurstücke:
                                       75/1, 75/2, 76,       Gemarkung Gemeinde Gemkg-          Flur       Flurstück
                                       77, 78/4, 78/5,                                 Code
                                       78/7 - 78/10,         Burg          Burg        4030     016        2/8, 3/2
                                       79/3, 79/4, 79/6      Stargard      Stargard
                                       - 79/10 - 79/12,      Quastenberg Burg          4031     002        63/2, 64 - 68
                                       80/2 - 80/7, 81/1                   Stargard
                                       - 81/5, 81/7, 82/2    Quastenberg Burg          4031     003        37 - 46, 48, 49,
                                       - 82/10, 82/12,                     Stargard                        50/2, 51 - 62,
                                       82/14, 82/16                                                        63/1
                                       - 82/18, 83/1         Quastenberg Burg        4031       004        5, 6/1, 15/1, 19,
                                       - 83/3, 84, 85,                   Stargard                          33
                                       86/1, 86/2, 87/1,     Quastenberg Burg        4031       005        2/1, 49/1, 51
                                       87/2, 88, 89/1 -                  Stargard
                                       89/3, 90 - 100,       Dewitz      Dewitz      4038       001        6
                                       121 - 125, 169/1,     Dewitz      Dewitz      4038       002        1, 2, 5, 6/1, 7, 15,
                                       169/2, 171, 173                                                     16, 37
                                       - 175, 178, 179,      Georgendorf Pragsdorf 4064         002        3, 4, 16/6, 54,
                                       181, 182, 184                                                       56 - 58, 60/2, 62,
                                       -186, 201 - 203,                                                    63/2
                                       204/1, 204/2,         Georgendorf Pragsdorf 4064         003        7/1, 9, 10, 11,
                                       205/1, 205/2,                                                       13/1, 18/1, 21,
                                       206/2, 206/3,                                                       22, 25/1, 32/2
                                       207/3 - 207/5,        Pragsdorf    Pragsdorf 4065        001        13/1, 13/2, 15/2,
                                       209/3, 209/4,                                                       15/3, 16/1, 16/2,
                                       209/6, 209/7,                                                       17/1, 17/2, 21
                                       210/1, 211/1,                                                       - 24
                                       212/1, 213/2,         Pragsdorf    Pragsdorf 4065        002        7/1, 8, 10, 11
                                       213/4, 213/5,         Pragsdorf    Pragsdorf 4065        007        3/1, 6 - 8, 10/1,
                                       214, 215/2,                                                         11, 17, 18/1,
                                       215/3, 216/2 -                                                      21 - 23, 25/1,
                                       216/4, 217/2,                                                       27, 30/1, 32, 33,
                                       217/3, 217/5                                                        38/1, 41/1, 42
                                       - 217/7, 218/1,       Pragsdorf    Pragsdorf 4065        008        9, 10/1, 11/1,
                                       218/3, 218/4,                                                       11/2, 18/1, 20, 21
                                       219/6 - 219/11,       Pragsdort    Pragsdort 4065        012        1/2, 3
                                       219/13 - 219/15,      Sponholz     Sponholz 4076         007        5
                                       220/1, 220/4,         Rühlow       Warlin    4083        002        29/9 - 29/12,
                                       221/7 - 221/9,                                                      30, 32, 34/1, 46,
                                       222/4, 223/1                                                        47, 48/1, 49, 50,
                                       - 223/5, 234,                                                       55/3, 57/3, 58,
                                       235/1, 235/2,                                                       59/1, 59/3, 60
                                       239 - 274, 275/1,     Plath        Ballin     4298       001        41, 43, 44, 47,
                                       275/2, 276 - 281,                                                   48, 49/1, 49/2,
                                       282/1 - 282/3,                                                      50, 52, 55/1,
                                       283/1 - 283/3,                                                      60/1, 62, 66/1,
                                       284, 285/1, 286,                                                    66/2, 67/1, 67/2,
                                       288 - 291, 293,                                                     73, 77, 78/1 -
                                       294, 302                                                            78/4, 86
Leppin      Leppin     4325   komplett                       Rosenhagen Ballin       4299       001        69, 74 - 77, 87,
Katzenhagen Neetzka    4329   001      79/2, 80/2, 81/2,                                                   88, 121, 122,
                                       82 - 107, 108/2,                                                    200, 210 - 213,
                                       109 - 113, 114/2,                                                   219, 225, 226
                                       115, 116 - 118,       Ballin       Ballin     4300       001        2/152, 2/95,
                                       140 - 144, 148,                                                     8/20, 8/36, 8/38,
                                       156, 158/1,                                                         10/9, 10/10, 11/3,
                                       158/4, 159/1,                                                       12/10, 36, 37/4
                                       160/1, 160/4          Kublank      Kublank    4323       006        1, 2, 37 - 39
Katzenhagen Neetzka    4329   002      komplett              Alt Käbelich Leppin     4324       002        101 - 118, 120,
Katzenhagen Neetzka    4329   003      komplett                                                            126, 153, 163/1,
                                                                                                           164 - 167, 168/1,
Katzenhagen Neetzka    4329   004      2 - 7, 30, 31, 34
                                                                                                           168/2„ 170, 172,
                                       - 36
                                                                                                           176, 177, 180,
Neetzka      Neetzka   4330   005      65 - 73, 74/1,
                                                                                                           183, 187, 224
                                       74/2, 75 - 84, 86
                                                                                                           - 226, 233, 236 -
                                       - 103, 105, 109,
                                                                                                           238, 285/2, 287,
                                       110, 117 - 120
                                                                                                           292, 295 - 298,
Neetzka      Neetzka   4330   008      35 - 69
                                                                                                           303, 304, 322
Nr. 02/2020                                                    – 11 –                                           Stargarder Zeitung
Katzenhagen Neetzka       4329       001       161                      Dies gilt nicht für Industrieanlagen/Gewerbebetriebe, Um-
Katzenhagen Neetzka       4329       004       1, 8 - 14, 15/1,         spannstationen, Windkraftanlagen, Schweißwerkstätten und
                                               15/2, 23, 26, 27,        Anlagen, die nicht dem EMV-Gesetz entsprechen.
                                               29, 32
Neetzka       Neetzka     4330       005       61 - 64, 85, 104,    VI. Weitere Hinweise
                                               106 - 108, 111,          Die Betroffenen haben die Möglichkeit bei den unter I. ge-
                                               112, 116, 121 -          nannten Stellen einzusehen:
                                               123, 126 - 128           - die Begründung für die Anordnung des Schutzbereichs
Neetzka       Neetzka    4330        008       27 - 34, 70 - 72         - den Plan des Schutzbereiches
Petersdorf    Petersdorf 4334        001       76, 77, 79, 80/1,        - den Wortlaut der §§ 3 - 6, 9 und 27 des Schutzbereich-
                                               80/2, 81, 82                gesetzes

Anlagen:

-   Schutzbereichplan
-   Übersicht der vom Schutzbereich betroffenen Grundstücke

II. Mit Anordnung des Schutzbereichs treten von Gesetzes we-
                                                                    Jahresabschluss der Gemeinde Pragsdorf
    gen folgende Beschränkungen ein:
    Die Genehmigung des Bundesamts für Infrastruktur, Umwelt-       für das Haushaltsjahr 2018
    schutz und Dienstleistungen der Bundeswehr, Kompetenz-          Die Gemeindevertretung hat auf ihrer Sitzung am 06.02.2020 den
    zentrum Baumanagement Kiel - Schutzbereichbehörde - ist         Jahresabschluss 2018 angenommen und dem Bürgermeister
    einzuholen, wenn im Schutzbereich                               vorbehaltlos Entlastung erteilt.
    - bauliche oder andere Anlagen oder Vorrichtungen über          Entsprechend § 60 Abs. 6 der Kommunalverfassung für das Land
       oder unter der Erdoberfläche errichtet, geändert oder be-    Mecklenburg-Vorpommern (KV M-V) erfolgt hiermit die öffentliche
       seitigt,                                                     Bekanntmachung.
    - Inseln, Küsten oder Gewässer verändert,
                                                                    Der Jahresabschluss mit dem Rechenschaftsbericht sowie der
    - in anderer Weise die Bodengestaltung und Bodenbenut-
                                                                    abschließende Prüfungsvermerk des Rechnungsprüfungsaus-
       zung außer der landwirtschaftlichen Nutzung verändert
                                                                    schusses und der Bericht des sachverständigen Dritten liegen zur
       werden sollen (§ 3 Abs. 1 SchBerG).
                                                                    Einsichtnahme vom 02.03.2020 bis 13.03.2020 im Rathaus der
                                                                    Stadt Burg Stargard, Mühlenstraße 30, 17094 Burg Stargard, 1.
III. Besondere Beschränkungen des Bundesamts für Infrastruk-
                                                                    Obergeschoss, Zimmer 2.7 zu den Öffnungszeiten öffentlich aus.
     tur, Umweltschutz und Dienstleistungen der Bundeswehr,
     Kompetenzzentrum Baumanagement Kiel - Schutzbereich-           Pragsdorf, 10.02.2020
     behörde -:                                                     gez. Opitz
     - keine -                                                      Bürgermeister
IV. Außerhalb des Schutzbereiches
    Zusätzlich wird ein sogenanntes Interessengebiet mit einem      Haushaltssatzung der Gemeinde Pragsdorf
    Radius von 35 km (vom Antennenmittelpunkt) festgelegt, in
    dem, abhängig vom Einzelfall, die militärischen Belange gem.    für das Haushaltsjahr 2020
    § 2 Abs. 2 Nr. 7 des Raumordnungsgesetzes (ROG) und § 1         Aufgrund des § 45 i.V. § 47 der Kommunalverfassung (KV M-V)
    Abs. 6 Nr. 10 Baugesetzbuch (BauGB) im Planungsprozess          wird nach Beschluss der Gemeindevertretung vom 02.12.2019 und
    und bei Baumaßnahmen berücksichtigt werden müssen.              Genehmigung durch die Rechtsaufsichtsbehörde der Landrat des
    In diesem Bereich ist vor Errichtung von Bauwerken und An-      Landkreises Mecklenburgische Seenplatte 20.01.2020 folgende
    lagen eine Genehmigung erforderlich, da die Bundeswehr die      Haushaltssatzung erlassen:
    Belange der Verteidigung hier als Betroffenenvertreter und
    nicht als Schutzbereichsbehörde wahrnimmt.                      §1
    Die Aufgaben des Betroffenenvertreters nimmt derzeit das        Ergebnis- und Finanzhaushalt
    Bundesamt für Infrastruktur, Umweltschutz und Dienstleistun-    Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2020 wird
    gen der Bundeswehr - Kompetenzzentrum Baumanagement             1. im Ergebnishaushalt auf
    Kiel - Referat K4 wahr.                                                einen Gesamtbetrag der Erträ-
                                                                           ge von                                   921.500 EUR
V. Die geforderten Beschränkungen sind nach Art und Umfang                 einen Gesamtbetrag der Auf-
   zur Erhaltung der Wirksamkeit und zum Schutz der Verteidi-              wendungen von                            810.500 EUR
   gungsanlage Cölpin notwendig (§ 1 Abs. 2 i. V. m. § 2 Abs.              ein Jahresergebnis nach Ver-
   2 SchBerG).                                                             änderung der Rücklagen von               111.000 EUR
   Bestehende bauliche Anlagen und Gebäude sind von dieser          2. im Finanzhaushalt auf
   Schutzbereichbereichanordnung grundsätzlich ausgenom-                a) einen Gesamtbetrag der lau-
   men (Bestandsschutz), jedoch sind sämtliche baulichen Än-               fenden Einzahlungen von                  883.400 EUR
   derungen genehmigungspflichtig, sofern sie die vorstehenden             einen Gesamtbetrag der lau-
   Beschränkungen berühren.                                                fenden Auszahlungen[1] von               757.000 EUR
   Befreiungen:                                                            einen jahresbezogenen Saldo
   Gemäß § 3 Abs. 2 SchBerG wird hiermit für folgende Vorhaben             der laufenden Ein- und Aus-
   Befreiung von der Verpflichtung nach § 3 Abs. 1 SchBerG, die            zahlungen von                            126.400 EUR
   Genehmigung der Schutzbereichbehörde einzuholen, erteilt:            b) einen Gesamtbetrag der Ein-
   Im Umkreis von 500 m bis 5000 m um den Drehpunkt der                    zahlungen aus der Investitions-
   Antenne für alle Bauten, Anlagen oder Vorrichtungen, wenn               tätigkeit von                              42.200 EUR
   sie nicht in den Raum hineinragen, der durch den unteren                einen Gesamtbetrag der Aus-
   Schenkel eines Elevationswinkels von - 1/3 ° (-20 min) bezogen          zahlungen aus der Investitions-
   auf die Horizontale durch die Antennenunterkante hineinragen.           tätigkeit von                               3.000 EUR
Stargarder Zeitung                                               – 12 –                                                                                     Nr. 02/2020
         einen Saldo der Ein- und Aus-                                       Der Saldo der laufenden Ein- und Auszah-
         zahlungen aus der Investitions-                                     lungen zum 31. Dezember des Haushalts-
         tätigkeit von                                39.200 EUR             jahres beträgt voraussichtlich              54.438 EUR
festgesetzt.                                                          3.     Zum Eigenkapital
                                                                             Der Stand des Eigenkapitals zum 31.
§2                                                                           Dezember des Haushaltsjahres beträgt
Kredite für Investitionen und Investitionsförderungsmaß-                     voraussichtlich                          1.650.722 EUR
nahmen
Kredite zur Finanzierung von Investitionen und Investitionsförde-     Burg Stargard, 24.01.2020
rungsmaßnahmen werden nicht veranschlagt.
                                                                      gez. Opitz
§3                                                                    Bürgermeister
Verpflichtungsermächtigungen
                                                                      Hinweis:
Verpflichtungsermächtigungen werden nicht veranschlagt.
                                                                      Die vorstehende Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2020
§4                                                                    wird hiermit öffentlich bekannt gemacht. Die nach § 47 Abs. 3 KV
Kassenkredite                                                         M-V erforderlichen Genehmigungen wurden am 20.01.2020 durch
Der Höchstbetrag der Kassenkredite wird                               den Landrat des Landkreises Mecklenburgische-Seenplatte als
festgesetzt auf                                 221.900 EUR.          Untere Rechtsaufsichtsbehörde erteilt.
Der in § 4 festgesetzte Höchstbetrag der Kassenkredite wurde          Die Haushaltssatzung liegt mit ihren Anlagen in der Zeit
von der Unteren Rechtsaufsichtsbehörde versagt. Es verbleibt ein                       vom 02.03.2020 bis 13.03.2020
genehmigungsfreier Anteil in Höhe von 88.340 EUR.                     während der Dienststunden zur Einsichtnahme im Rathaus der
                                                                      Stadt Burg Stargard, Mühlenstraße 30, Zimmer 2.7 bereit.
§5
Hebesätze                                                             gez. Opitz
Die Hebesätze für die Realsteuern sind durch die „Satzung über        Bürgermeister
die Festsetzung der Steuersätze für die Grund- und Gewerbe-           [1] einschließlich Auszahlungen für die planmäßige Tilgung von Krediten für Investitionen und Investitions-

steuer in der Gemeinde Pragsdorf“ vom 05.12.2018 festgesetzt          förderungsmaßnahmen

und werden hier nur nachrichtlich dargestellt.
1. Grundsteuer
    a) für die land- und forstwirtschaftlichen                        Jahresabschluss der Gemeinde Holldorf
         Flächen (Grundsteuer A) auf                  307 v. H.
    b) für die Grundstücke (Grundsteuer B)
                                                                      für das Haushaltsjahr 2018
         auf                                          396 v. H.       Die Gemeindevertretung hat auf ihrer Sitzung am 04.02.2020 den
2. Gewerbesteuer auf                                  348 v. H.       Jahresabschluss 2018 angenommen und dem Bürgermeister
                                                                      vorbehaltlos Entlastung erteilt.
§6
                                                                      Entsprechend § 60 Abs. 6 der Kommunalverfassung für das Land
Stellen gemäß Stellenplan
                                                                      Mecklenburg-Vorpommern (KV M-V) erfolgt hiermit die öffentliche
Die Gesamtzahl der im Stellenplan ausgewiesenen Stellen beträgt
                                                                      Bekanntmachung.
0,75 Vollzeitäquivalente (VzÄ).
                                                                      Der Jahresabschluss mit dem Rechenschaftsbericht sowie der
§7                                                                    abschließende Prüfungsvermerk des Rechnungsprüfungsaus-
Wertgrenzen                                                           schusses und der Bericht des sachverständigen Dritten liegen zur
Nach § 4 Abs.12 GemHVO-Doppik sind Investitionen oder Investi-        Einsichtnahme vom 02.03.2020 bis 13.03.2020 im Rathaus der
tionsförderungsmaßnahmen zu erläutern, deren Gesamtvolumen            Stadt Burg Stargard, Mühlenstraße 30, 17094 Burg Stargard, 1.
10.000,00 EUR übersteigt.                                             Obergeschoss, Zimmer 2.7 zu den Öffnungszeiten öffentlich aus.
§8                                                                    Holldorf, 06.02.2020
Regelungen zur Deckungsfähigkeit
1. Die Aufwendungen für bilanzielle Abschreibungen werden             gez. Borchardt
   für gegenseitig deckungsfähig nach § 14 Abs. 2 GemHVO-             Bürgermeister
   Doppik erklärt.
2. Die Personal- und Versorgungsaufwendungen werden für
   gegenseitig deckungsfähig nach § 14 Abs. 2 GemHVO-Doppik           Haushaltssatzung der Gemeinde Holldorf
   erklärt, analog gilt dies auch für die hiermit im Zusammenhang     für das Haushaltsjahr 2020
   stehenden Auszahlungen.
                                                                      Aufgrund des § 45 i. V. § 47 der Kommunalverfassung (KV M-V)
3. Innerhalb eines Teilhaushaltes werden Ansätze für Auszah-
                                                                      wird nach Beschluss der Gemeindevertretung vom 09.12.2019
   lungen aus Investitionstätigkeit entsprechend § 14 Abs. 3
                                                                      und Genehmigung durch die Rechtsaufsichtsbehörde der Landrat
   GemHVO-Doppik für gegenseitig deckungsfähig erklärt.
                                                                      des Landkreises Mecklenburgische Seenplatte vom 20.01.2020
4. Innerhalb eines Teilhaushaltes werden Ansätze für ordentliche
                                                                      folgende folgende Haushaltssatzung erlassen:
   Auszahlungen zu Gunsten von Auszahlungen aus Investi-
   tionstätigkeit desselben Teilfinanzhaushaltes für einseitig        §1
   deckungsfähig erklärt.                                             Ergebnis- und Finanzhaushalt
5. Innerhalb einer Produktgruppe können Mehrerträge Aufwen-           Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2020 wird
   dungsansätze erhöhen. Vor Inanspruchnahme ist zu prüfen,           1. im Ergebnishaushalt auf
   ob innerhalb der Produktgruppe Mindererträge vorliegen, die               einen Gesamtbetrag der Erträ-
   zunächst zu kompensieren sind. Erst darüber hinausgehende                 ge von                                   982.900 EUR
   Mehrerträge können zur Deckung von Mehraufwendungen                       einen Gesamtbetrag der Auf-
   verwandt werden.                                                          wendungen von                            990.900 EUR
Nachrichtliche Angaben:                                                      ein Jahresergebnis nach Ver-
1. Zum Ergebnishaushalt                                                      änderung der Rücklagen von                     0 EUR
   Das Ergebnis zum 31. Dezember des                                  2. im Finanzhaushalt auf
   Haushaltsjahres beträgt voraussichtlich              -11.426 EUR       a) einen Gesamtbetrag der lau-
2. Zum Finanzhaushalt                                                        fenden Einzahlungen von                  889.200 EUR
Nr. 02/2020                                                     – 13 –                                                                         Stargarder Zeitung
        einen Gesamtbetrag der lau-                                  Nachrichtliche Angaben:
        fenden Auszahlungen[1] von                 869.900 EUR       1. Zum Ergebnishaushalt
         einen jahresbezogenen Saldo                                    Das Ergebnis zum 31. Dezember des
         der laufenden Ein- und Aus-                                    Haushaltsjahres beträgt voraussicht-
         zahlungen von                               19.300 EUR         lich                                                                            -610.235 EUR
     b) einen Gesamtbetrag der                                       2. Zum Finanzhaushalt
         Einzahlungen aus der Investiti-                                Der Saldo der laufenden Ein- und
         onstätigkeit von                            63.800 EUR         Auszahlungen zum 31. Dezember des
         einen Gesamtbetrag der Aus-                                    Haushaltsjahres beträgt voraussicht-
         zahlungen aus der Investiti-                                   lich                                                                            -321.389 EUR
         onstätigkeit von                            33.900 EUR      3. Zum Eigenkapital
         einen Saldo der Ein- und Aus-                                  Der Stand des Eigenkapitals zum
         zahlungen aus der Investiti-                                   31. Dezember des Haushaltsjahres
         onstätigkeit von                            29.900 EUR         beträgt voraussichtlich                                                          200.905 EUR
festgesetzt.
                                                                     Burg Stargard, 24.01.2020
§2
Kredite für Investitionen und Investitionsförderungsmaß-             gez. Borchardt
nahmen                                                               Bürgermeister
Kredite zur Finanzierung von Investitionen und Investitionsförde-
                                                                     Hinweis:
rungsmaßnahmen werden nicht veranschlagt.
                                                                     Die vorstehende Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2020
§3                                                                   wird hiermit öffentlich bekannt gemacht. Die nach § 47 Abs. 3 KV
Verpflichtungsermächtigungen                                         M-V erforderlichen Genehmigungen wurden am 24.01.2020 durch
Verpflichtungsermächtigungen werden nicht festgesetzt.               den Landrat des Landkreises Mecklenburgische-Seenplatte als
§4                                                                   Untere Rechtsaufsichtsbehörde erteilt.
Kassenkredite                                                        Die Haushaltssatzung liegt mit ihren Anlagen in der Zeit
Der Höchstbetrag der Kassenkredite wird                                               vom 02.03.2020 bis 13.03.2020
festgesetzt auf                                    370.100 EUR.      während der Dienststunden zur Einsichtnahme im Rathaus der
                                                                     Stadt Burg Stargard, Mühlenstraße 30, Zimmer 2.7 bereit.
§5
Hebesätze                                                            gez. Borchardt
Die Hebesätze für die Realsteuern sind durch die „Satzung über die   Bürgermeister
Festsetzung der Steuersätze für die Grund- und Gewerbesteuer         [1] einschließlich Auszahlungen für die planmäßige Tilgung von Krediten für Investitionen und Investitions-

in der Gemeinde Holldorf“ vom 9.12.2019 festgesetzt und werden       förderungsmaßnahmen

hier nur nachrichtlich dargestellt.
1. Grundsteuer
    a) für die land- und forstwirtschaftlichen                       Haushaltssatzung der Gemeinde
         Betriebe (Grundsteuer A) auf                   330 v. H.    Groß Nemerow für das Haushaltsjahr 2020
    b) für die Grundstücke (Grundsteuer B) auf          427 v. H.
2. Gewerbesteuer auf                                    381 v. H.    Aufgrund des § 45 i. V. § 47 der Kommunalverfassung (KV M-V)
                                                                     wird nach Beschluss der Gemeindevertretung vom 28.11.2019 und
§6                                                                   Genehmigung durch die Rechtsaufsichtsbehörde der Landrat des
Stellen gemäß Stellenplan                                            Landkreises Mecklenburgische Seenplatte 16.01.2020 folgende
Die Gesamtzahl der im Stellenplan ausgewiesenen Stellen beträgt      Haushaltssatzung erlassen:
1,35 Vollzeitäquivalente (VzÄ).
                                                                     §1
§7
Wertgrenzen                                                          Ergebnis- und Finanzhaushalt
Nach § 4 Abs.12 GemHVO-Doppik sind Investitionen oder Investi-       Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2020 wird
tionsförderungsmaßnahmen zu erläutern, deren Gesamtvolumen           1. im Ergebnishaushalt auf
10.000,00 EUR übersteigt.                                                    einen Gesamtbetrag der Erträge
§8                                                                           von                                   1.513.200 EUR
Regelungen zur Deckungsfähigkeit                                             einen Gesamtbetrag der Aufwen-
1. Die Aufwendungen für bilanzielle Abschreibungen werden                    dungen von                            1.388.200 EUR
   für gegenseitig deckungsfähig nach § 14 Abs. 2 GemHVO-                    ein Jahresergebnis nach Verände-
   Doppik erklärt.                                                           rung der Rücklagen von                  125.000 EUR
2. Die Personal- und Versorgungsaufwendungen werden für              2. im Finanzhaushalt auf
   gegenseitig deckungsfähig nach § 14 Abs. 2 GemHVO-Doppik               a) einen Gesamtbetrag der laufenden
   erklärt, analog gilt dies auch für die hiermit im Zusammenhang            Einzahlungen von                      1.435.500 EUR
   stehenden Auszahlungen.                                                   einen Gesamtbetrag der laufenden
3. Innerhalb eines Teilhaushaltes werden Ansätze für Auszah-                 Auszahlungen[1] von                   1.336.100 EUR
   lungen aus Investitionstätigkeit entsprechend § 14 Abs. 3                 einen jahresbezogenen Saldo der
   GemHVO-Doppik für gegenseitig deckungsfähig erklärt.                      laufenden Ein- und Auszahlungen
4. Innerhalb eines Teilhaushaltes werden Ansätze für ordentliche             von                                       99.400 EUR
   Auszahlungen zu Gunsten von Auszahlungen aus Investi-                  b) einen Gesamtbetrag der Einzahlun-
   tionstätigkeit desselben Teilfinanzhaushaltes für einseitig               gen aus der Investitionstätigkeit von   544.300 EUR
   deckungsfähig erklärt.                                                    einen Gesamtbetrag der Auszah-
5. Innerhalb einer Produktgruppe können Mehrerträge Aufwen-                  lungen aus der Investitionstätigkeit
   dungsansätze erhöhen. Vor Inanspruchnahme ist zu prüfen,                  von                                     598.900 EUR
   ob innerhalb der Produktgruppe Mindererträge vorliegen, die               einen Saldo der Ein- und Auszah-
   zunächst zu kompensieren sind. Erst darüber hinausgehende                 lungen aus der Investitionstätigkeit
   Mehrerträge können zur Deckung von Mehraufwendungen                       von                                     -54.600 EUR
   verwandt werden.                                                  festgesetzt.
Sie können auch lesen