Sparkassen-Finanzgruppe Kundeninformation zu Geschäften in Wertpapieren und weiteren Finanzinstrumenten - ksk-syke.de
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Sparkassen-Finanzgruppe Kundeninformation zu Geschäften in Wertpapieren und weiteren Finanzinstrumenten ksk-syke.de
Die vorliegende Kundeninformation basiert auf den Ergebnissen des DSGV-Projektes „MiFID-Revision“. Alle Rechte an den im Projekt erarbeiteten Inhalten liegen beim Deutschen Sparkassen- und Giroverband e. V. Alle Angaben wurden sorgfältig ermittelt, für Richtigkeit und Vollständigkeit kann jedoch keine Gewähr übernommen werden. © 2021 Deutscher Sparkassen Verlag GmbH, Stuttgart Dieses Werk einschließlich aller seiner Teile ist urheberrechtlich geschützt. Jede Verwertung außerhalb der engen Grenzen des Urheberrechtsgesetzes ist ohne Zustimmung des Verlages unzulässig und strafbar. Das gilt insbesondere für Vervielfältigungen, Übersetzungen, Mikroverfilmungen und die Einspeicherung und Verarbeitung in elektronischen Systemen. Lektorat: Michael Müller Bilder: Getty images 7. Auflage 2021 610 017 232
Sehr geehrte Kundin, sehr geehrter Kunde, angesichts unseres Leitmotivs eines redlichen sowie professionellen Handelns im bestmöglichen Kundeninteresse und vor dem nachfolgend skizzierten rechtlichen Hintergrund soll Ihnen die vorliegende Informationsbroschüre insbesondere einen Überblick über uns und unsere Wertpapierdienstleistungen, unseren Umgang mit möglichen Interessenkonflikten, unsere Allgemeinen Grundsätze zur Auftragsausführung, unsere Preise für Wertpapierdienstleistungen sowie exemplarische Kostenberechnungen, über Zuwendungen, die wir von Vertriebspartnern erhalten, und über die Bedingungen für Wertpapiergeschäfte sowie die Bedingungen für Wertpapier-Sparpläne geben. Verschiedene gesetzliche Neuregelungen der jüngeren Vergangenheit, die in das Wertpapierhandelsgesetz (WpHG) eingeführt worden sind, haben sich die Stärkung des Wettbewerbs zwischen den Wertpapierfirmen und die Verbesserung des Anlegerschutzes zum Ziel gesetzt. Die genannten Ziele sollen u. a. durch die Erhöhung der Markttransparenz, eine Ausweitung und Standardisierung der Informationspflichten für Wertpapierfirmen (z. B. durch die Einführung eines Produktinformationsblattes/Basisinformations- blattes für Privatkunden) sowie die EU-weite Harmonisierung der Aufsichtsregeln für die Erbringung von Wertpapierdienstleistun- gen erreicht werden. Das gesetzlich vorgegebene Schutzniveau unterscheidet sich dabei je nach Kundengruppe (Privatkunde, professioneller Kunde, geeignete Gegenpartei). Im Interesse eines höchstmöglichen Kundenschutzes werden wir Sie, sofern keine abweichende Rege- lung getroffen wird, in die Kategorie „Privatkunde“ einstufen. Dies hat beispielsweise zur Folge, dass aufgrund der Vorgaben aus dem WpHG im Rahmen einer Anlageberatung eine Geeignetheitserklärung erstellt wird. Darin werden neben der Begründung der Empfehlung(en) auch Angaben zu Ihren persönlichen und finanziellen Verhältnissen dokumentiert, um Ihnen eine wohlinformierte Anlageentscheidung zu ermöglichen. Sofern Sie einen Depotbevollmächtigten beauftragt haben, wird dieser im Beratungsgespräch mit der gleichen Sorgfalt beraten. Folglich ist ihm ebenfalls eine Geeignetheitserklärung zur Verfügung zu stellen, mit der er u. a. auch Einblick in Ihre finanziellen Verhältnisse erhält. Eine Geeignetheitserklärung wird demgegenüber nicht erstellt, wenn Sie als professioneller Kunde oder geeignete Gegenpartei eingestuft sind. Ebenso wird eine Geeignetheitserklärung nicht erstellt, wenn ein Bevollmächtigter für Sie tätig wird, der seinerseits professioneller Kunde oder geeignete Gegenpartei ist. Weitergehende Informationen erhalten Sie von Ihrem Berater gerne in einem persönlichen Gespräch. Mit freundlichen Grüßen Ihre Kreissparkasse Syke 3
Informationen über das Finanzinstitut und seine Dienstleistungen Gemäß den Vorgaben der Delegierten Verordnung (EU) Aufzeichnung von telefonischer und elektronischer 2017/565 sowie dem WpHG erteilen wir Ihnen hiermit folgende Kommunikation Informationen über uns und unsere Wertpapierdienstleistun- gen. Telefonische und elektronische Kommunikation, die sich auf die Annahme, Übermittlung oder Ausführung von Aufträgen zu Finanzinstrumenten oder Wertpapierdienstleistungen und A. Informationen über das Finanzinstitut -nebendienstleistungen bezieht, müssen wir aufgrund gesetz- licher Verpflichtung aufzeichnen und für fünf Jahre aufbewah- Kreissparkasse Syke ren, bei aufsichtsbehördlicher Anordnung im Einzelfall für bis Anstalt des öffentlichen Rechts zu sieben Jahre. Innerhalb dieses Zeitraums stellen wir Ihnen Mühlendamm 4 eine Kopie der Aufzeichnungen auf Wunsch zur Verfügung. 28857 Syke Sofern Sie keine Aufzeichnung wünschen, bitten wir um einen Telefon: (0 42 42) 1 61 -0 Hinweis. In diesem Fall scheidet eine Kommunikation auf die- Telefax: (0 42 42) 1 61 -7100 sem Wege aus. Sollte ein Bevollmächtigter für Sie tätig werden, E-Mail: info@ksk-syke.de gelten die Vorschriften zur telefonischen und elektronischen Kommunikation für den Bevollmächtigten ebenfalls. Vermittler Wir bedienen uns im Zusammenhang mit der Erbringung unse- Mitteilungen über getätigte Geschäfte rer Dienstleistungen vertraglich gebundener Vermittler, die im Sie erhalten über jedes ausgeführte Geschäft von uns eine Ab- Geltungsbereich der Bundesrepublik Deutschland registriert rechnung. Einmal jährlich erhalten Sie einen Auszug über den sind. Inhalt Ihres Wertpapierdepots. Bankerlaubnis Hinweise zur Einlagensicherung Wir besitzen eine Bankerlaubnis gemäß § 32 Kreditwesen Wir gehören dem Sicherungssystem der Sparkassen-Finanz gesetz. gruppe an. Zuständige Aufsichtsbehörden 1. Freiwillige Institutssicherung Für die Zulassung zuständige Aufsichtsbehörde: Primäre Zielsetzung des Sicherungssystems ist es, die angehö- Europäische Zentralbank, Sonnemannstraße 20, renden Institute selbst zu schützen und bei diesen drohende 60314 Frankfurt am Main oder bestehende wirtschaftliche Schwierigkeiten abzuwenden. (Internet: www.ecb.europa.eu). Auf diese Weise soll ein Einlagensicherungsfall vermieden und Für den Verbraucherschutz zuständige Aufsichtsbehörde: die Geschäftsbeziehung zum Kunden dauerhaft und ohne Ein- Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht, Graurhein schränkung fortgeführt werden. dorfer Straße 108, 53117 Bonn, und Marie-Curie-Straße 24 – 28, 60439 Frankfurt am Main 2. Gesetzliche Einlagensicherung (Internet: www.bafin.de). Das institutsbezogene Sicherungssystem der Sparkassen- Finanzgruppe ist als Einlagensicherungssystem nach dem Kommunikationsmittel und -sprache Einlagensicherungsgesetz (EinSiG) amtlich anerkannt. Sollte Sie können mit uns persönlich, telefonisch, in Textform oder entgegen Absatz 1 ausnahmsweise die Institutssicherung nicht elektronisch in deutscher Sprache kommunizieren. Kunden- greifen, hat der Kunde gegen das Sicherungssystem einen An- aufträge können in deutscher Sprache persönlich, telefonisch, spruch auf Erstattung seiner Einlagen im Sinne des § 2 Absätze brieflich oder im Online-Brokerage übermittelt werden. Bitte 3 bis 5 EinSiG bis zu den Obergrenzen des § 8 EinSiG. Nicht beachten Sie, dass für bestimmte Kommunikationswege, z. B. entschädigungsfähig nach § 6 EinSiG sind u. a. Einlagen, die das Online-Brokerage, gesonderte Vereinbarungen gelten. im Zusammenhang mit Geldwäschetransaktionen entstanden Soweit gesetzlich vorgegeben, stellen wir Ihnen Informatio- sind, sowie Inhaberschuldverschreibungen der Sparkasse und nen ab dem 28. November 2021 in elektronischer Form zur Verbindlichkeiten aus eigenen Akzepten und Solawechseln. Verfügung. Als Privatkunde im Sinne des Wertpapierhandels gesetzes haben Sie die Möglichkeit, diese Informationen statt- Mehr Informationen dazu finden Sie unter www.dsgv.de/siche- dessen in schriftlicher Form zu erhalten. rungssystem. Seit dem Bestehen der Sicherungseinrichtungen der Sparkassen-Finanzgruppe hat noch nie ein Kunde eines Mitgliedsinstituts einen Verlust seiner Einlagen erlitten. 4
Informationen über das Finanzinstitut und seine Dienstleistungen B. Umgang mit Interessenkonflikten informationen, Basisinformationsblatt) angegeben werden. Die dort verwendeten Risikoindikatoren reichen dabei von 1 Wir haben Vorkehrungen getroffen, damit sich mögliche Inte- (niedrigstes Risiko) bis 7 (höchstes Risiko). Im Rahmen einer ressenkonflikte zwischen uns, unserer Geschäftsleitung, un- Anlageberatung führen wir die sieben Risikoindikatoren mit seren Beschäftigten und vertraglich gebundenen Vermittlern den fünf Produktrisikoklassen zusammen. oder anderen Personen, die mit uns direkt oder indirekt durch In der Geeignetheitserklärung, die wir Ihnen nach einer Anla- Kontrolle verbunden sind, und Ihnen oder zwischen den Kun- geberatung zur Verfügung stellen, beziehen wir uns jeweils auf den untereinander nicht auf die Kundeninteressen auswirken. die Risikoklasse der Sparkassen-Finanzgruppe. Details dazu finden Sie ab Seite 16. Beratungsfreies Geschäft Beim beratungsfreien Geschäft treffen Sie Ihre Anlageentschei- C. Informationen über Dienstleistungen dung unabhängig von einer persönlichen Anlageempfehlung unsererseits. Wir holen in diesem Fall nur die erforderlichen Wir betreiben alle banküblichen Geschäfte (insbesondere Kre- Informationen über Ihre Kenntnisse und Erfahrungen ein; dies ditgeschäft, Kontoführung, Einlagengeschäft, Wertpapier- und umfasst nicht Informationen zu Ihren Anlagezielen und finanz Depotgeschäft, Zahlungsverkehr u. Ä.), soweit die sparkassen iellen Verhältnissen. rechtlichen/landesbankrechtlichen Regelungen keine Ein- schränkungen vorsehen. D. Information über die Art der Anlageberatung Anlageberatung Im Rahmen der Anlageberatung sprechen wir Ihnen gegenüber Wertpapierfirmen, die Anlageberatung erbringen, sind ver- eine Empfehlung im Hinblick auf bestimmte für Sie geeignete pflichtet, ihre Kunden zu informieren, ob die Anlageberatung Finanzinstrumente aus. Wir stützen diese Empfehlung auf eine als sogenannte „Unabhängige Honorar-Anlageberatung“ er- Prüfung Ihrer persönlichen Umstände. bracht wird oder nicht (vgl. § 64 Absatz 1 Nr. 1 WpHG, Art. 52 der Zur Gewährleistung einer qualitativ hochwertigen Anlagebera- Delegierten Verordnung (EU) 2017/565). tung, die die Qualität der Dienstleistung für Sie verbessert und Daher informieren wir Sie darüber, dass wir die Anlagebera- Ihre Kundeninteressen bestmöglich berücksichtigt, beziehen tung – wie schon bislang – nicht als Honorar-Anlageberatung, wir eine breite Palette von Produkten verschiedener Emitten- sondern als provisionsbasierte Anlageberatung erbringen. Das ten (Unternehmen der Sparkassen-Finanzgruppe und dritte bedeutet, dass wir Ihnen kein gesondertes Entgelt für unsere Anbieter) in die Auswahl ein. Dabei werden aus der weltweit Beratungsleistungen berechnen. Im Zusammenhang mit der inzwischen unüberschaubaren Anzahl von Produkten unzähli- Anlageberatung dürfen wir jedoch Zuwendungen gemäß § 70 ger Emittenten vorrangig hauseigene Finanzinstrumente und WpHG von unseren Vertriebspartnern erhalten. Wir setzen die solche von Unternehmen der Sparkassen-Finanzgruppe (insbe- erhaltenen Zuwendungen zur Aufrechterhaltung und Verbes- sondere der DekaBank und der regionalen Landesbank) ange- serung der Qualität der von uns erbrachten Wertpapierdienst- boten. Einzelheiten und Informationen zum jeweiligen Produkt leistungen oder Wertpapiernebendienstleistungen ein. Die stellt Ihnen gern Ihr Berater zur Verfügung. Gleichfalls sind Pro- Erbringung in Form provisionsbasierter Anlageberatung hat im spekte, die nach dem Wertpapierprospektgesetz veröffentlicht Übrigen keine Auswirkungen auf die Unabhängigkeit unserer wurden, sowie gegebenenfalls auch wesentliche Anlegerinfor- Beratungsdienstleistungen. mationen zu Investmentvermögen (Fonds) und Produktinfor- mationsblätter/Basisinformationsblätter auf der Homepage des Emittenten abrufbar. Wir möchten Sie darauf hinweisen, dass E. Einbeziehung von Nachhaltigkeitsrisiken bei der Anlage- im Falle der Anlageberatung keine regelmäßige Beurteilung der beratung Geeignetheit der empfohlenen Finanzinstrumente durch uns erfolgt. Das schließt jedoch nicht aus, dass wir – z. B. bei einer Über die Auswahl der Finanzinstrumente, die wir Ihnen in der Fälligkeit – mit Anlageideen auf Sie zukommen. Anlageberatung als für Sie geeignet empfehlen, beziehen wir Nachhaltigkeitsrisiken bei der Anlageberatung ein. Hierfür Information über die Risikoklassen der von uns empfohlenen kooperieren wir eng mit unseren Produktpartnern (Unterneh- Finanzinstrumente men der Sparkassen-Finanzgruppe und dritte Anbieter). Unter In der Sparkassen-Finanzgruppe werden die im Rahmen der einem Nachhaltigkeitsrisiko verstehen wir ein Ereignis oder Anlageberatung empfohlenen Finanzinstrumente in eine eine Bedingung in den Bereichen Umwelt, Soziales oder Unter- von insgesamt fünf Produktrisikoklassen eingestuft. Bei der nehmensführung, dessen bzw. deren Eintreten tatsächlich oder Risikobereitschaft des Kunden gibt es ebenfalls fünf mögli- potenziell wesentliche negative Auswirkungen auf den Wert der che Kategorien – von 1 („sehr geringe Risikobereitschaft“) bis Investition unserer Kunden haben könnte. zu 5 („sehr hohe Risikobereitschaft“). Für jede Kategorie der Risikobereitschaft gibt es in der Sparkassen-Finanzgruppe Bei nachhaltigen Finanzinstrumenten, die wir unseren Kundin- folglich eine entsprechende Produktrisikoklasse. Hierdurch nen und Kunden mit einer Präferenz für nachhaltige Anlagen möchten wir sicherstellen, dass die Ihnen empfohlenen Finanz empfehlen, beziehen wir Nachhaltigkeitsrisiken wie folgt ein: instrumente jeweils zu Ihrer maximalen Risikobereitschaft Zum einen orientieren wir uns an den Vorgaben unserer Pro- passen. duktanbieter. Diese sind aufgrund regulatorischer Vorgaben Die Produktrisikoklassen der Sparkassen-Finanzgruppe oder Branchenstandards generell verpflichtet, Nachhaltigkeits sind nicht identisch mit den gesetzlich geregelten Risiko aspekte im Rahmen ihrer Investitionsentscheidungen (bei indikatoren, die in den von den Herstellern bereitzustellenden Investmentfonds) oder über die Auswahl der Basiswerte (bei gesetzlichen Informationsblättern (wesentliche Anleger Zertifikaten) zu berücksichtigen. Zum anderen berücksich- 5
Informationen über das Finanzinstitut und seine Dienstleistungen tigen bestimmte nachhaltige Finanzinstrumente (sog. ESG- I. Datenschutzrechtlicher Hinweis Strategieprodukte) sog. Mindestausschlüsse auf Basis eines anerkannten Branchenstandards. Dies bedeutet, dass mit dem Für Wertpapier- und sonstige Finanzdienstleistungen verarbei- Investmentfonds nicht in bestimmte Unternehmen investiert ten wir Ihre hierfür jeweils erforderlichen personenbezogenen wird, die besonders hohe Nachhaltigkeitsrisiken aufweisen. Bei Daten. Zwecke sind die Erfüllung der mit Ihnen geschlossenen Zertifikaten werden diese nicht als Basiswert zugrunde gelegt. Verträge (z. B. Beratungsverträge, Depotverträge) und die Erfül- Alternativ dazu wählen wir auch Finanzinstrumente für die lung uns obliegender rechtlicher Verpflichtungen (z. B. aus dem Anlageberatung aus, die eine positive Wirkung auf eines oder Wertpapierhandelsgesetz). mehrere der in den Sustainable Development Goals (SDGs) der Vereinten Nationen formulierten Nachhaltigkeitsziele erreichen (sog. Impact-Produkte). J. Information zum Steuereinbehalt bei Kapitalerträgen ohne Liquiditätszufluss Bei Investmentfonds, die wir insbesondere unseren Kundinnen und Kunden ohne Nachhaltigkeitspräferenz empfehlen, sind Sofern wir den Einbehalt einer Kapitalertragsteuer nicht aus die Kapitalverwaltungsgesellschaften aufgrund regulatorischer einem Liquiditätszufluss vornehmen können (z. B. im Fall der Vorgaben verpflichtet, Nachhaltigkeitsrisiken im Rahmen ihrer Vorabpauschale bei Investmentfonds oder bei der Einbuchung Investitionsentscheidungen zu berücksichtigen. von Bonusaktien), sind wir gesetzlich ermächtigt, die anfal- lende Kapitalertragsteuer einem bei uns geführten Konto des Unsere Strategie zur Einbeziehung von Nachhaltigkeitsrisiken Kunden zu belasten. Die Belastung eines nicht ausgeschöpften bei der Anlageberatungstätigkeit haben wir auf der Website un- Kontokorrentkredits (eingeräumte Kontoüberziehung) ist dabei seres Hauses veröffentlicht. ausgeschlossen, wenn Sie vor dem Zufluss der Kapitalerträge der Inanspruchnahme des Kontokorrentkredits widersprechen. Deckt das zur Verfügung stehende Guthaben einschließlich ei- F. Information über gesetzliche Regelungen der nes zur Verfügung stehenden Kontokorrentkredits den Steuer- Bankensanierung und -abwicklung betrag nicht oder nicht vollständig ab, sind wir gesetzlich ver- pflichtet, den vollen Kapitalertrag dem Finanzamt anzuzeigen. Wir möchten Sie informieren, dass Bankaktien, Schuldver- schreibungen von Banken und Sparkassen sowie andere Forderungen gegen Banken und Sparkassen europaweit be- K. Allgemeine Geschäftsbedingungen/Bedingungen für sonderen Vorschriften für den Fall der Bestandsgefährdung Wertpapiergeschäfte/Bedingungen für Wertpapier- dieser Institute unterliegen. Hintergrund sind die gesetzlichen Sparpläne Regelungen der Bankensanierung und -abwicklung, die in ei- nem Abwicklungsfall zur Anwendung kommen können. Diese Mit Beginn des Vertragsverhältnisses gelten die Bedingungen Regelungen (z. B. sogenanntes „Bail-in“) können sich für den für Wertpapiergeschäfte, die Bedingungen für Wertpapier- Anleger bzw. Vertragspartner im Abwicklungsfall des Instituts Sparpläne sowie die Allgemeinen Geschäftsbedingungen nachteilig auswirken. Nähere Informationen, welche Finanz (siehe ab Seite 19). instrumente betroffen sind, erfahren Sie unter: www.bafin.de (unter dem Suchbegriff „Haftungskaskade“). L. Hinweis auf die Schlichtungsstelle und die Europäische Online-Streitbeilegungsplattform sowie zum G. Kosten und Nebenkosten Beschwerdemanagement Informationen über Kosten und Nebenkosten entnehmen Bei Streitigkeiten mit der Sparkasse besteht die Möglichkeit, Sie bitte unserem Preisverzeichnis bzw. den Preisen für das sich an die Schlichtungsstelle des Deutschen Sparkassen- und Wertpapiergeschäft auf der Seite 7. Zum besseren Verständnis Giroverbandes zu wenden. finden sich auf den darauffolgenden Seiten exemplarische Kos- tenberechnungen für gängige Geschäftsvorfälle. Für die außergerichtliche Beilegung von Streitigkeiten aus online abgeschlossenen Kauf- oder Dienstleistungsverträgen kann auch die Europäische Online-Streitbeilegungsplattform H. Information über den Zielmarkt des Produkts unter http://ec.europa.eu/consumers/odr/ genutzt werden. Für Wertpapiere und sonstige Finanzinstrumente wird ein Ziel- Näheres dazu finden Sie am Ende der Allgemeinen Geschäfts- markt festgelegt. Mit dem Zielmarkt werden die Kundengrup- bedingungen im hinteren Teil der Broschüre. pen beschrieben, an die sich das Produkt richtet. Im Rahmen der Beratung bzw. der Ordererteilung informiert Sie der Berater Wir haben ferner Regelungen zum Umgang mit Kunden auf Wunsch gerne über den Zielmarkt des empfohlenen bzw. beschwerden getroffen und diese in unseren Beschwerde von Ihnen gewünschten Produkts. Bei beratungsfreien Orders management-Grundsätzen dargestellt. Die Grundsätze sind auf werden wir den Zielmarkt nur im Hinblick auf die Zielmarktkri- der Website unseres Hauses veröffentlicht. terien Kundenkategorie sowie Kenntnisse und Erfahrungen prüfen. 6
Preise für Wertpapierdienstleistungen Depotleistungen Verwahrung (jährlich) mindestens je Depot: € 20,00 Girosammelverwahrung 1,5 ‰ vom Kurswert*, mindestens je Posten € 7,50 Streifbandverwahrung 2,5 ‰ vom Kurswert*, mindestens je Posten € 7,50 Auslandsverwahrung –– Aktien und Investmentanteile 5,0 ‰ vom Kurswert, mindestens € 7,50 –– Festverzinsliche Wertpapiere 4,0 ‰ vom Nennwert, mindestens € 7,50 * bei festverzinslichen Wertpapieren vom Nennwert Depotaufstellung (jährlich) ohne Wertberechnung € 0,00 mit Wertberechnung € 0,00 Effektive Stücke Einlieferung je Gattung € 75,00 zzgl. fremder Gebühren und Kosten der an der Einlieferung beteiligten Institute. Je nach Wertpapierart und -lagerung können diese unterschiedlich hoch sein. Genauere Informationen zur Höhe der Fremdkos- ten für Ihren individuellen Einlieferungsauftrag können Sie gerne bei Ihrem Wertpapierberater erfragen. Einlösung fälliger Wertpapiere pro Abschnitt und Steuerjahr € 15,00 zzgl. Pauschal € 25,00 Einlösung Zins-/Dividendenscheine pro Abschnitt und Steuerjahr € 15,00 zzgl. Pauschal € 25,00 Transaktionsleistungen An- und Verkauf von Wertpapieren Eigene Kosten Aktien und anderweitige Finanzinstrumente 1,0 % vom Kurswert, mindestens € 25,00 Festverzinslichen Wertpapiere 0,5 % vom Nennwert, mindestens € 25,00 Bezugsrechte Aktien 1,0 % vom Nennwert mind. € 7,50 Investmentanteile 1,0 % vom Kurswert, mindestens € 25,00 Deka-Fondsanteile sind im ausserbörslichen Fondsabruf frei. Fremdkosten in- und ausländischer Börsen und sonstiger Handelsplätze Am jeweiligen Handelsplatz fallen unterschiedliche Gebühren, Kosten oder Steuern an. Je nach Börse und/oder Wertpapierart können insbesondere beim Handelsplatzentgelt (Maklercourtage) unterschiedliche Bemessungs- grundlagen oder auch Pauschalpreise gelten. Genaue Informationen zur Höhe der Fremdkosten für Ihren individuellen Wertpapierauftrag können Sie gerne bei Ihrem Wertpapierberater erfragen. Umlagegebühr Sofern der Verkauf in einer anderen Lagerstätte erfolgt, als der Kundenbestand verbucht ist, fällt eine Umlagegebühr an. Der Betrag ist lagerstellenabhängig. Hinweis: Für Leistungen, die nicht Gegenstand einer Vereinbarung oder im Preisaushang bzw. im Preis- und Leistungsverzeichnis aufgeführt sind und die im Auftrag des Kunden oder in dessen mutmaßlichem Interesse erbracht werden und die, nach den Umständen zu urteilen, nur gegen eine Vergütung zu erwarten sind, kann die Sparkasse ein nach Maßgabe der gesetzlichen Bestimmungen angemessenes Entgelt verlangen. Der Ersatz von Aufwendungen der Sparkasse richtet sich nach den gesetzlichen Vorschriften. Stand: 01.01.2018 Das vollständige Preis- und Leistungsverzeichnis kann in den Geschäftsräumen eingesehen werden und wird auf Wunsch zur Verfügung gestellt. 7
Zum besseren Verständnis der Kosten finden sich nachfolgend einige exemplarische Kostenberechnungen für gängige Geschäftsvorfälle. Dabei ist zu berücksichtigen, dass es sich um beispielhafte Kostenberechnungen handelt. Die ausgewiesenen Kosten müssen nicht den Kosten entsprechen, die für die von Ihnen gewünschte Transaktion anfallen. 9
Exemplarischer Kostenausweis für den Kauf einer Muster-Aktie Kommissionsgeschäft I) Auftragsdaten Produkt: Muster-Aktie Art des Geschäfts: Kauf Kommissionsgeschäft Anzahl Aktien: 100 Kurs Vortag (Schlusskurs): 100,0000 EUR Kurswert: 10.000,00 EUR II) Aufstellung der Kostenpositionen und Vertriebsvergütungen (Zuwendungen und Margen) Einstiegskosten (einmalig) Dienstleistungskosten1 100,00 EUR 1,00 % Produktkosten 0,00 EUR 0,00 % Fremdwährungskosten 0,00 EUR 0,00 % Laufende Kosten (p. a.) Dienstleistungskosten2 20,00 EUR 0,20 % Produktkosten 0,00 EUR 0,00 % Fremdwährungskosten 0,00 EUR 0,00 % Ausstiegskosten Dienstleistungskosten1 100,00 EUR 1,00 % Produktkosten 0,00 EUR 0,00 % Fremdwährungskosten 0,00 EUR 0,00 % 1 ei Ausführung über in- oder ausländische Börsen oder sonstige Handelsplätze können Fremdkosten in Form unterschiedlicher Gebühren (z. B. Maklercourtage), Kosten oder Steuern nach Vorgabe B des Börsen-/Handelsplatzes anfallen. 2 Die Dienstleistungskosten (Depotentgelt) werden abhängig von der Höhe des Depotbestandes erhoben. III) Kostenzusammenfassung bei einer angenommenen Haltedauer von 5 Jahren Dienstleistungskosten1 300,00 EUR 0,60 % p. a. Produktkosten 0,00 EUR 0,00 % p. a. Fremdwährungskosten 0,00 EUR 0,00 % p. a. Gesamtkosten 300,00 EUR 0,60 % p. a. davon Zuwendung an die Sparkasse 0,00 EUR 0,00 % p. a. Erläuterung: Bei einer Haltedauer von 5 Jahren fallen 300,00 EUR an Kosten und Gebühren an. Die Berechnung beruht auf der Annahme, dass das Produkt 5 Jahre gehalten wird. Die tatsächlichen Kosten können z. B. in Abhängigkeit der Haltedauer sowie der Wertentwicklung des Produkts variieren. Die Zahlen sind Schätzungen und können in der Zukunft anders ausfallen. IV) Auswirkungen der Kosten auf die Rendite Die Kosten reduzieren die Rendite der Anlage während der angenommenen Haltedauer wie folgt: 1. Jahr 2. Jahr 3. Jahr 4. Jahr 5. Jahr Einstiegskosten 1,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % Dienstleistungskosten lfd. Kosten p. a.3 0,20 % 0,20 % 0,20 % 0,20 % 0,20 % Ausstiegskosten 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 1,00 % Einstiegskosten 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % Produktkosten lfd. Kosten p. a. 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % Ausstiegskosten 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % Fremdwährungskosten 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % Gesamtkosten 1,20 % 0,20 % 0,20 % 0,20 % 1,20 % Erläuterung: Die obige Tabelle zeigt die Auswirkungen der Kosten auf die Rendite. Hierbei werden sowohl Kosten berücksichtigt, die direkt aus dem Produkt entnommen werden, als auch Kosten, die von der Sparkasse in Rechnung gestellt werden: • Im ersten Jahr machen sich vor allem die Einstiegskosten bemerkbar, d. h. die Kosten für den Erwerb des Produkts. • Im letzten Jahr machen sich vor allem die Ausstiegskosten bemerkbar, d. h. die Kosten für die Veräußerung des Produkts. • Die laufenden Kosten fallen in jedem Jahr in gleicher Höhe an. Die Darstellung beschränkt sich auf die Auswirkungen der Kosten und enthält keine Aussage über die Höhe der Rendite, da diese nicht prognostiziert werden kann. 3 I n den lfd. Kosten p. a. ist ein jährliches Depotentgelt in Höhe von 20,00 EUR enthalten. Das Depotentgelt wird in Abhängigkeit vom Depotbestand erhoben, d. h. sofern weitere Produkte im Depot gebucht sind und höhere Depotvolumen erreicht werden, kann sich das Depotentgelt erhöhen. 10
Exemplarischer Kostenausweis für den Kauf einer Muster-Anleihe Kommissionsgeschäft I) Auftragsdaten Produkt: Muster-Anleihe Art des Geschäfts: Kauf Kommissionsgeschäft Nominal: 10.000,00 EUR Kurs Vortag (Schlusskurs): 100,00 % Kurswert: 10.000,00 EUR II) Aufstellung der Kostenpositionen und Vertriebsvergütungen (Zuwendungen und Margen) Einstiegskosten (einmalig) Dienstleistungskosten1 50,00 EUR 0,50 % Produktkosten2 0,00 EUR 0,00 % Fremdwährungskosten 0,00 EUR 0,00 % Laufende Kosten (p. a.) Dienstleistungskosten3 20,00 EUR 0,20 % Produktkosten 0,00 EUR 0,00 % Fremdwährungskosten 0,00 EUR 0,00 % Ausstiegskosten Dienstleistungskosten1 50,00 EUR 0,50 % Produktkosten 0,00 EUR 0,00 % Fremdwährungskosten 0,00 EUR 0,00 % 1 ei Ausführung über in- oder ausländische Börsen oder sonstige Handelsplätze können Fremdkosten in Form unterschiedlicher Gebühren (z. B. Maklercourtage), Kosten oder Steuern nach Vorgabe B des Börsen-/Handelsplatzes anfallen. 2 auf den Kurswert 3 Die Dienstleistungskosten (Depotentgelt) werden abhängig von der Höhe des Depotbestandes erhoben. III) Kostenzusammenfassung bei einer angenommenen Haltedauer von 5 Jahren Dienstleistungskosten1 200,00 EUR 0,40 % p. a. Produktkosten 0,00 EUR 0,00 % p. a. Fremdwährungskosten 0,00 EUR 0,00 % p. a. Gesamtkosten 200,00 EUR 0,40 % p. a. davon Zuwendung an die Sparkasse 0,00 EUR 0,00 % p. a. Erläuterung: Bei einer Haltedauer von 5 Jahren fallen 200,00 EUR an Kosten und Gebühren an. Die Berechnung beruht auf der Annahme, dass das Produkt 5 Jahre gehalten wird. Bei Fälligkeit entfallen die Ausstiegskosten. Die tatsächlichen Kosten kön- nen z. B. in Abhängigkeit der Haltedauer sowie der Wertentwicklung des Produkts variieren. Die Zahlen sind Schätzungen und können in der Zukunft anders ausfallen. IV) Auswirkungen der Kosten auf die Rendite Die Kosten reduzieren die Rendite der Anlage während der angenommenen Haltedauer wie folgt: 1. Jahr 2. Jahr 3. Jahr 4. Jahr 5. Jahr Einstiegskosten 0,50 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % Dienstleistungskosten lfd. Kosten p. a.4 0,20 % 0,20 % 0,20 % 0,20 % 0,20 % Ausstiegskosten 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,50 % Einstiegskosten 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % Produktkosten lfd. Kosten p. a. 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % Ausstiegskosten 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % Fremdwährungskosten 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % Gesamtkosten 0,70 % 0,20 % 0,20 % 0,20 % 0,70 % Erläuterung: Die obige Tabelle zeigt die Auswirkungen der Kosten auf die Rendite. Hierbei werden sowohl Kosten berücksichtigt, die direkt aus dem Produkt entnommen werden, als auch Kosten, die von der Sparkasse in Rechnung gestellt werden: • Im ersten Jahr machen sich vor allem die Einstiegskosten bemerkbar, d. h. die Kosten für den Erwerb des Produkts. • Im letzten Jahr machen sich vor allem die Ausstiegskosten bemerkbar, d. h. die Kosten für die Veräußerung des Produkts. • Die laufenden Kosten fallen in jedem Jahr in gleicher Höhe an. Die Darstellung beschränkt sich auf die Auswirkungen der Kosten und enthält keine Aussage über die Höhe der Rendite, da diese nicht prognostiziert werden kann. 4 I n den lfd. Kosten p. a. ist ein jährliches Depotentgelt in Höhe von 20,00 EUR enthalten. Das Depotentgelt wird in Abhängigkeit vom Depotbestand erhoben, d. h. sofern weitere Produkte im Depot gebucht sind und höhere Depotvolumen erreicht werden, kann sich das Depotentgelt erhöhen. 11
Exemplarischer Kostenausweis für den Verkauf einer Muster- Aktie1 I) Auftragsdaten Produkt: Muster-Aktie Art des Geschäfts: Verkauf Kommissionsgeschäft Anzahl Aktien: 200,00 Kurs Vortag (Schlusskurs): 50,00 EUR Kurswert: 10.000,00 EUR II) Aufstellung der Kostenpositionen Ausstiegskosten (einmalig bei Verkauf) Dienstleistungskosten1,2 100,00 EUR 1,00 % Produktkosten 0,00 EUR 0,00 % Fremdwährungskosten 0,00 EUR 0,00 % 1 Die exemplarische Kostenberechnung bezieht sich auf den Verkauf einer Aktie. Bei anderen Produktgattungen können abweichende Dienstleistungskosten anfallen. III) Kostenzusammenfassung Dienstleistungskosten2 100,00 EUR 1,00 % p. a. Produktkosten 0,00 EUR 0,00 % p. a. Fremdwährungskosten 0,00 EUR 0,00 % p. a. Gesamtkosten 100,00 EUR 1,00 % p. a. 2 Bei Ausführung über in- oder ausländische Börsen oder sonstige Handelsplätze können Fremdkosten in Form unterschiedlicher Gebühren (z. B. Maklercourtage), Kosten oder Steuern nach Vorgabe des Börsen-/Handelsplatzes anfallen. 12
Exemplarischer Kostenausweis für den Kauf eines Muster-Fonds Kommissionsgeschäft I) Auftragsdaten Produkt: Muster-Fonds Art des Geschäfts: Kauf Kommissionsgeschäft Ausgabeaufschlag (vom Ausgabepreis): 3,614 % Abrechnungsbetrag: 10.000,00 EUR II) Aufstellung der Kostenpositionen und Vertriebsvergütungen (Zuwendungen und Margen) Einstiegskosten (einmalig) Dienstleistungskosten1 461,40 EUR 4,61 % davon Zuwendung an die Sparkasse 361,40 EUR 3,61 % Produktkosten 0,00 EUR 0,00 % Fremdwährungskosten 0,00 EUR 0,00 % Laufende Kosten (p. a.) Dienstleistungskosten1,2 62,22 EUR 0,62 % davon Zuwendung an die Sparkasse 42,22 EUR 0,42 % Produktkosten 125,49 EUR 1,25 % Fremdwährungskosten 0,00 EUR 0,00 % Ausstiegskosten (Rückgabe an Emittenten) Dienstleistungskosten 100,00 EUR 1,00 % Produktkosten 0,00 EUR 0,00 % Fremdwährungskosten 0,00 EUR 0,00 % 1 auf den Abrechnungsbetrag 2 Die Dienstleistungskosten (Depotentgelt) werden abhängig von der Höhe des Depotbestandes erhoben. III) Kostenzusammenfassung bei einer angenommenen Haltedauer von 5 Jahren Dienstleistungskosten 872,50 EUR 1,75 % p. a. Produktkosten 627,45 EUR 1,25 % p. a. Fremdwährungskosten 0,00 EUR 0,00 % p. a. Gesamtkosten 1.499,95 EUR 3,00 % p. a. davon Zuwendung an die Sparkasse 572,50 EUR 1,15 % p. a. Erläuterung: Bei einer Haltedauer von 5 Jahren fallen 1.499,95 EUR an Kosten und Gebühren an. Die Berechnung beruht auf der Annahme, dass das Produkt 5 Jahre gehalten wird. Die tatsächlichen Kosten können z. B. in Abhängigkeit der Haltedauer sowie der Wertentwicklung des Produkts variieren. Die Zahlen sind Schätzungen und können in der Zukunft anders ausfallen. IV) Auswirkungen der Kosten auf die Rendite Die Kosten reduzieren die Rendite der Anlage während der angenommenen Haltedauer wie folgt: 1. Jahr 2. Jahr 3. Jahr 4. Jahr 5. Jahr Einstiegskosten 4,61 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % Dienstleistungskosten lfd. Kosten p. a.3 0,62 % 0,62 % 0,62 % 0,62 % 0,62 % Ausstiegskosten 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 1,00 % Einstiegskosten 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % Produktkosten lfd. Kosten p. a. 1,25 % 1,25 % 1,25 % 1,25 % 1,25 % Ausstiegskosten 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % Fremdwährungskosten 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % Gesamtkosten 6,48 % 1,87 % 1,87 % 1,87 % 2,87 % Erläuterung: Die obige Tabelle zeigt die Auswirkungen der Kosten auf die Rendite. Hierbei werden sowohl Kosten berücksichtigt, die direkt aus dem Produkt entnommen werden, als auch Kosten, die von der Sparkasse in Rechnung gestellt werden: • Im ersten Jahr machen sich vor allem die Einstiegskosten bemerkbar, d. h. die Kosten für den Erwerb des Produkts. • Die laufenden Kosten fallen in jedem Jahr in gleicher Höhe an. Die Darstellung beschränkt sich auf die Auswirkungen der Kosten und enthält keine Aussage über die Höhe der Rendite, da diese nicht prognostiziert werden kann. 3 I n den lfd. Kosten p. a. ist ein jährliches Depotentgelt in Höhe von 20,00 EUR enthalten. Das Depotentgelt wird in Abhängigkeit vom Depotbestand erhoben, d. h. sofern weitere Produkte im Depot gebucht sind und höhere Depotvolumen erreicht werden, kann sich das Depotentgelt erhöhen. Hinweis: Bei diesem Muster-Fonds handelt es sich um einen Aktienfonds. 13
Exemplarischer Kostenausweis für den Kauf eines Muster-Zertifikats Kommissionsgeschäft I) Auftragsdaten Produkt: Muster-Zertifikat Art des Geschäfts: Kauf Kommissionsgeschäft Zeichnungsphase Nominal: 10.000,00 EUR Kurs: 100,00 % Kurswert: 10.000,00 EUR II) Aufstellung der Kostenpositionen und Vertriebsvergütungen (Zuwendungen und Margen) Einstiegskosten (einmalig) Dienstleistungskosten1 100,00 EUR 1,00 % davon Zuwendung an die Sparkasse 100,00 EUR 1,00 % Produktkosten 60,00 EUR 0,60 % Fremdwährungskosten 0,00 EUR 0,00 % Laufende Kosten (p. a.) Dienstleistungskosten2 20,00 EUR 0,20 % davon Zuwendung an die Sparkasse 0,00 EUR 0,00 % Produktkosten 0,00 EUR 0,00 % Fremdwährungskosten 0,00 EUR 0,00 % Ausstiegskosten (Rückgabe an Emittenten) Dienstleistungskosten 0,00 EUR 0,00 % Produktkosten 0,00 EUR 0,00 % Fremdwährungskosten 0,00 EUR 0,00 % 1 auf den Kurswert 2 Die Dienstleistungskosten (Depotentgelt) werden abhängig von der Höhe des Depotbestandes erhoben. III) Kostenzusammenfassung bei einer angenommenen Haltedauer bis Fälligkeit (Laufzeit 2 Jahre) Dienstleistungskosten 140,00 EUR 0,50 % p. a. Produktkosten 60,00 EUR 0,30 % p. a. Fremdwährungskosten 0,00 EUR 0,00 % p. a. Gesamtkosten 200,00 EUR 1,00 % p. a. davon Zuwendung an die Sparkasse 100,00 EUR 0,50 % p. a. Erläuterung: Bei einer Haltedauer bis zur Endfälligkeit fallen 200,00 EUR an Kosten und Gebühren an. Die Berechnung beruht auf der Annahme, dass das Produkt über die gesamte empfohlene Haltedauer gehalten wird. Die tatsächlichen Kosten können z. B. in Abhängigkeit der Haltedauer sowie der Wertentwicklung des Produkts variieren. Die Zahlen sind Schätzungen und können in der Zukunft anders ausfallen. IV) Auswirkungen der Kosten auf die Rendite Die Kosten reduzieren die Rendite der Anlage während der angenommenen Haltedauer wie folgt: 1. Jahr 2. Jahr Einstiegskosten 1,00 % 0,00 % Dienstleistungskosten lfd. Kosten p. a.3 0,20 % 0,20 % Ausstiegskosten 0,00 % 0,00 % Einstiegskosten 0,60 % 0,00 % Produktkosten lfd. Kosten p. a. 0,00 % 0,00 % Ausstiegskosten 0,00 % 0,00 % Fremdwährungskosten 0,00 % 0,00 % Gesamtkosten 1,80 % 0,20 % Erläuterung: Die obige Tabelle zeigt die Auswirkungen der Kosten auf die Rendite. Hierbei werden sowohl Kosten berücksichtigt, die direkt aus dem Produkt entnommen werden, als auch Kosten, die von der Sparkasse in Rechnung gestellt werden: • Im ersten Jahr machen sich vor allem die Einstiegskosten bemerkbar, d. h. die Kosten für den Erwerb des Produkts. • Die laufenden Kosten fallen in jedem Jahr in gleicher Höhe an. Die Darstellung beschränkt sich auf die Auswirkungen der Kosten und enthält keine Aussage über die Höhe der Rendite, da diese nicht prognostiziert werden kann. 3 I n den lfd. Kosten p. a. ist ein jährliches Depotentgelt in Höhe von 20,00 EUR enthalten. Das Depotentgelt wird in Abhängigkeit vom Depotbestand erhoben, d. h. sofern weitere Produkte im Depot gebucht sind und höhere Depotvolumen erreicht werden, kann sich das Depotentgelt erhöhen. Hinweis: Bei diesem Muster-Zertifikat handelt es sich um eine Aktienanleihe mit zweijähriger Laufzeit. 14
Exemplarischer Kostenausweis für ein Muster-OTC-Derivat Vermittlungsgeschäft I) Auftragsdaten Produkt: Zinsswap Art des Geschäfts: Vermittlungsgeschäft Nominal: 400.000,00 EUR Prämie (nicht relevant bei Zinsswap): 0,00 EUR Wechselkurs (nicht relevant bei Zinsswap): -------- Zahlung: Die Kosten werden über den anfänglichen negativen Marktwert abgegolten. II) Aufstellung der Kostenpositionen und Vertriebsvergütungen (Zuwendungen) Einstiegskosten (einmalig) Dienstleistungskosten 4.863,78 EUR 1,22 % davon Zuwendung an die Sparkasse 4.863,78 EUR 1,22 % Produktkosten 1.215,95 EUR 0,30 % Fremdwährungskosten 0,00 EUR 0,00 % Laufende Kosten (p. a.) Dienstleistungskosten 0,00 EUR 0,00 % Produktkosten 0,00 EUR 0,00 % Fremdwährungskosten 0,00 EUR 0,00 % Ausstiegskosten bei Fälligkeit (einmalig) Dienstleistungskosten 0,00 EUR 0,00 % Produktkosten 0,00 EUR 0,00 % Fremdwährungskosten 0,00 EUR 0,00 % III) Kostenzusammenfassung bei einer angenommenen Haltedauer von mindestens 5 Jahren Dienstleistungskosten 4.863,78 EUR 0,24 % p. a. Produktkosten 1.215,95 EUR 0,06 % p. a. Fremdwährungskosten 0,00 EUR 0,00 % p. a. Gesamtkosten 6.079,73 EUR 0,30 % p. a. davon Zuwendung an die Sparkasse 4.863,78 EUR 0,24 % p. a. IV) Auswirkungen der Kosten im Zeitverlauf Die Kosten verteilen sich während der angenommenen Haltedauer wie folgt: 1. Jahr 2. Jahr 3. Jahr 4. Jahr 5. Jahr Einstiegskosten 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % Dienstleistungskosten lfd. Kosten p. a. 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % Ausstiegskosten 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % Einstiegskosten 1,52 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % Produktkosten lfd. Kosten p. a. 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % Ausstiegskosten 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % Fremdwährungskosten 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % Gesamtkosten 1,52 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % Erläuterung: Die Kosten müssen nicht bezahlt werden, jedoch startet der Vertrag mit einem anfänglichen negativen Marktwert. Während der Laufzeit fallen keine weiteren Kosten an. Hinweis: Bei den angegebenen Kosten handelt es sich um eine bestmögliche Schätzung. Die tatsächlichen Kosten können aufgrund von Marktschwankungen abwei- chen. Wird das Geschäft vor Ende der Laufzeit terminiert (glattgestellt), können weitere Kosten für den Kunden anfallen. 15
Darstellung möglicher Interessenkonflikte Damit sich mögliche Interessenkonflikte zwischen uns, unse- von Dienstleistungen bei Unternehmenskäufen und Unter- rer Geschäftsleitung, unseren Beschäftigten und vertraglich nehmenszusammenschlüssen, gebundenen Vermittlern oder anderen Personen, die mit uns Devisengeschäfte, die im Zusammenhang mit Wertpapier- direkt oder indirekt durch Kontrolle verbunden sind, und Ihnen dienstleistungen stehen, oder zwischen den Kunden untereinander nicht auf die Kun Erstellung, Verbreitung oder Weitergabe von Finanz deninteressen auswirken, stellen wir Ihnen in den Abschnitten analysen/Anlageempfehlungen oder anderen Informationen I. bis III. mögliche Interessenkonflikte und unter Abschnitt über Finanzinstrumente oder deren Emittenten, die direkt IV. die von uns zum Schutz Ihrer Interessen getroffenen oder indirekt eine Empfehlung für eine bestimmte Anlage- Maßnahmen dar. entscheidung enthalten, Dienstleistungen, die in Zusammenhang mit dem Emis- I. In unserem Haus können Interessenkonflikte auftreten sionsgeschäft stehen und Dienstleistungen, die sich auf zwischen unseren Kunden und unserem Haus, den in unse- einen Basiswert im Sinne von § 2 Absatz 3 Nr. 2 oder 5 WpHG rem Haus beschäftigten oder mit diesen verbundenen rele- beziehen. vanten Personen, inkl. unserer Geschäftsleitung, Personen, die durch Kontrolle mit unserem Haus verbunden sind und II. Insbesondere aber auch aus persönlichen Beziehungen anderen Kunden bei folgenden Wertpapierdienstleistungen relevanter Personen (Geschäftsleiter oder Mitarbeiter oder und Wertpapiernebendienstleistungen: mit diesen verbundene Personen) unseres Hauses mit Emit- Finanzkommissionsgeschäft (Anschaffung oder Veräuße- tenten von Finanzinstrumenten, z. B. über die Mitwirkung rung von Finanzinstrumenten im eigenen Namen für fremde in Aufsichts-/Verwaltungs- oder Beiräten, bzw. von Emit- Rechnung), tenten von Finanzinstrumenten mit unserem Haus (z. B. als Eigenhandel (Anschaffung oder Veräußerung von Finanz Kunden unseres Hauses) sowie aus Beziehungen unseres instrumenten für eigene Rechnung als Dienstleistung für Hauses zu Emittenten von Finanzinstrumenten dadurch, andere), dass der jeweilige Emittent Tochterunternehmen unseres Eigengeschäft (Anschaffung oder Veräußerung von Finanz Hauses ist oder unser Haus an dem jeweiligen Emittenten instrumenten für eigene Rechnung jedoch nicht als Dienst- von Finanzinstrumenten direkt oder indirekt beteiligt ist. leistung für andere), Daneben kann es zu Interessenkonflikten kommen, wenn Abschlussvermittlung (Anschaffung oder Veräußerung von unser Haus an Emissionen des jeweiligen Emittenten von Finanzinstrumenten in fremdem Namen für fremde Rech- Finanzinstrumenten mitwirkt, Kredit-/Garantiegeber des nung), jeweiligen Emittenten von Finanzinstrumenten ist, an der Anlagevermittlung (Vermittlung von Geschäften über die Erstellung einer Finanzanalyse/Anlageempfehlung zum Anschaffung und die Veräußerung von Finanzinstrumenten jeweiligen Emittenten von Finanzinstrumenten beteiligt oder deren Nachweis), ist, Zahlungen an/von den/dem jeweiligen Emittenten von Emissionsgeschäft (Übernahme von Finanzinstrumenten Finanzinstrumenten erbringt/erhält, mit dem jeweiligen für eigenes Risiko zur Platzierung oder die Übernahme Emittenten von Finanzinstrumenten Kooperationen einge- gleichwertiger Garantien), gangen ist oder mit dem jeweiligen Emittenten von Finanz Platzierungsgeschäft (Platzierung von Finanzinstrumenten instrumenten gemeinsame direkte oder indirekte Tochter- ohne feste Übernahmeverpflichtung), unternehmen/Beteiligungen betreibt/hält. Finanzportfolioverwaltung (Verwaltung einzelner oder mehrerer in Finanzinstrumenten angelegter Vermögen für III. Es können Interessenkonflikte auch dadurch auftreten, dass andere mit Entscheidungsspielraum), a. unserem Haus oder einzelnen relevanten Personen unse- Anlageberatung (Abgabe von persönlichen Empfehlungen res Hauses Informationen vorliegen, die zum Zeitpunkt an Kunden oder deren Beauftragte, die sich auf Geschäfte eines Kundengeschäfts noch nicht öffentlich bekannt mit bestimmten Finanzinstrumenten beziehen, sofern die sind, Empfehlung auf eine Prüfung der persönlichen Umstände b. Anreize zur Bevorzugung eines bestimmten Finanz des Anlegers gestützt oder als für ihn geeignet dargestellt instruments z. B. bei Analyse, Beratung, Empfehlung wird und nicht ausschließlich über Informationsverbrei- oder Auftragsausführung vorliegen. tungskanäle oder für die Öffentlichkeit bekannt gegeben c. Grundsätze oder Ziele, die den Umsatz, das Volumen wird), oder den Ertrag der im Rahmen der Anlageberatung Depotgeschäft (Verwahrung und Verwaltung von Finanz empfohlenen Geschäfte unmittelbar oder mittelbar be- instrumenten für andere und damit verbundene Dienstleis- treffen (Vertriebsvorgaben), aufgestellt werden. tungen), Gewährung von Krediten oder Darlehen an andere für die IV. Zur weitgehenden Vermeidung dieser Interessenkonflikte Durchführung von Wertpapierdienstleistungen, sofern das ist unser Haus Teil einer mehrstufigen Organisation mit Unternehmen, das den Kredit oder das Darlehen gewährt, entsprechender Aufgabenverteilung zwischen Sparkassen, an diesen Geschäften beteiligt ist, Landesbanken und Dienstleistern. Beratung von Unternehmen über die Kapitalstruktur, die Wir als Wertpapierfirma selbst wie auch unsere Mitarbeiter industrielle Strategie sowie die Beratung und das Angebot sind entsprechend der gesetzlichen Grundlagen verpflich- 16
Darstellung möglicher Interessenkonflikte tet, die unter Ziffer I. genannten Wertpapierdienstleistungen g. Regelungen über die Annahme von Geschenken und und Wertpapiernebendienstleistungen ehrlich, redlich und sonstigen Vorteilen. professionell im Interesse unserer Kunden zu erbringen und h. Schulung unserer Mitarbeiter. Interessenkonflikte soweit möglich zu vermeiden. i. Überwachung der Einhaltung der Kundeninteressen bei Unabhängig davon haben wir eine Compliance-Organisation Ausgestaltung und Umsetzung der Vertriebsvorgaben. eingerichtet, die insbesondere folgende Maßnahmen um- j. Berücksichtigung der Kundeninteressen im Rahmen der fassen kann: Einrichtung, sachgerechten Ausgestaltung und Umset- a. Die Einrichtung von Vertraulichkeitsbereichen mit soge- zung des Vergütungssystems. nannten „Chinese Walls“, d. h. virtuelle bzw. tatsächliche k. Berücksichtigung der Kundeninteressen im Rahmen der Barrieren zur Beschränkung des Informationsflusses. Produktüberwachung. b. Alle Mitarbeiter, bei denen im Rahmen ihrer Tätigkeit In- teressenkonflikte auftreten können, sind zur Offenlegung V. Sind Interessenkonflikte in Einzelfällen ausnahmsweise aller ihrer Geschäfte in Finanzinstrumenten verpflichtet. nicht durch die obige Aufgabenteilung oder unsere Compli- c. Führung von Beobachtungs- bzw. Sperrlisten, in die ance-Organisation vermeidbar, werden wir unsere Kunden Finanzinstrumente, in denen es zu Interessenkonflik- entsprechend dieser Policy darauf hinweisen. Wir werden ten kommen kann, aufgenommen werden. Geschäfte in ggf. in diesen Fällen auf eine Beurteilung, Beratung oder Finanzinstrumenten aus der Beobachtungsliste bleiben Empfehlung zum jeweiligen Finanzinstrument verzichten. erlaubt, werden aber zentral beobachtet; Geschäfte in Finanzinstrumenten aus der Sperrliste sind untersagt. VI. Auf Wunsch werden wir Ihnen weitere Einzelheiten zu diesen d. Führung einer Insiderliste. In diese Liste werden anlass- möglichen Interessenkonflikten zur Verfügung stellen. bezogen alle relevanten Personen unseres Hauses, die bestimmungsgemäß Insiderinformationen haben (u. a. mit Zeitpunkt und Art der Information), aufgenommen. e. Eine laufende Kontrolle aller Geschäfte der in unserem Haus tätigen relevanten Personen. f. Bei Ausführung von Aufträgen handeln wir entsprechend unserer Allgemeinen Grundsätze der Auftragsausfüh- rung (siehe ab Seite 30) bzw. der Weisung des Kunden. Stand: 01/2018 Allgemeine Informationen für Kunden über Zuwendungen Für Ihre Vermögensanlage in Wertpapieren und sonstigen Fi- Zuwendungen in Form von geldwerten Vorteilen (teilweise auch nanzinstrumenten bieten wir Ihnen eine umfassende Informa- nur als geringwertiger Vorteil) können wir von Produkt- und tion und individuelle Beratung an. Insbesondere unterstützen Dienstleistungsanbietern erhalten. Im Wesentlichen handelt es wir Sie fachkundig, eine Anlageentscheidung unter Berücksich- sich dabei um: tigung Ihrer Kenntnisse und Erfahrungen in Geschäften mit Fi- Mitarbeiterorientierte Sachleistungen, z. B. nanzinstrumenten, Ihrer finanziellen Verhältnisse, Anlageziele –– technische Unterstützungsleistungen, und Ihrer Risikobereitschaft zu treffen. Auch im Nachgang Ihrer –– Informationsmaterial zu Produkten und Markt, Anlageentscheidung unterstützen wir Sie. Auf Wunsch über- –– allgemeine Vertriebsunterstützung. prüfen wir mit Ihnen im Rahmen eines Beratungsgesprächs, ob Mitarbeiterorientierte Dienstleistungen, z. B. Ihre Finanzinstrumente weiterhin für Sie geeignet sind. Dieser –– Schulungsmaßnahmen, Service ist für uns mit einem kostenintensiven personellen und –– Vorträge, Fachtagungen, organisatorischen Aufwand verbunden. Zur Deckung dieses –– Beratungsleistungen. Aufwandes erhalten wir Vertriebsvergütungen in Form von Kundenorientierte Sach- und Dienstleistungen, z. B. Zuwendungen unserer Vertriebspartner oder Margen. Zuwen- –– Vertriebsmaterial, dungen können in Form von Geldzahlungen oder sonstigen –– Kundenveranstaltungen und -vorträge, geldwerten Vorteilen gewährt werden. Werden Zuwendungen –– Give-aways. in Form von Geldzahlungen erbracht, ist zwischen einmaligen Dabei stellen wir organisatorisch jeweils sicher, dass diese Zu- und laufenden Zahlungen zu unterscheiden. Einmalige Zu- wendungen Ihren Interessen als Kunde nicht entgegenstehen, wendungen werden an uns von unseren Vertriebspartnern als sondern dafür eingesetzt werden, die Qualität der von uns einmalige, umsatzabhängige Vergütung geleistet. Laufende erbrachten Wertpapierdienstleistungen und Wertpapierneben- Zuwendungen werden an uns von unseren Vertriebspartnern dienstleistungen aufrechtzuerhalten und weiter zu verbessern. als wiederkehrende, bestandsabhängige Vergütung geleistet. Unabhängig hiervon informieren wir Sie jeweils über die aktu- 17
Allgemeine Informationen für Kunden über Zuwendungen ellen Vertriebsvergütungen bzgl. empfohlener Finanzinstru- Laufende Zuwendung: In Ausnahmefällen fallen auch im mente, die wir von unseren Vertriebspartnern insbesondere Zusammenhang mit dem Vertrieb von Zertifikaten oder beim Vertrieb von Anteilen an Investmentvermögen, strukturierten Anleihen laufende Zuwendungen an, solange beim Vertrieb von Zertifikaten oder strukturierten Anleihen, sich die entsprechenden Zertifikate in Ihrem Depot befin- beim Vertrieb verzinslicher Wertpapiere oder den. Sofern auch bei dem Vertrieb von Zertifikaten oder bei Zeichnung von Aktienneuemissionen strukturierten Anleihen laufende Zuwendungen gezahlt wer- erhalten. Darüber hinaus finden Sie nachfolgend allgemeine den, beträgt die laufende Zuwendung in der Regel zwischen Informationen zu Zuwendungsleistungen, mit denen wir eine 0,1 und 1,5 % p. a. größtmögliche Transparenz als Grundlage für Ihre Anlageent- scheidung schaffen wollen. 3. Verzinsliche Wertpapiere Wir erhalten beim Vertrieb verzinslicher Wertpapiere in Ab- 1. Anteile an Investmentvermögen hängigkeit von der Laufzeit des jeweiligen Wertpapiers ein- Einmalige Zuwendung: Fondsgesellschaften erheben bei malige Zuwendungen vom Emittenten oder Vertriebspart- der Ausgabe von Fondsanteilen einen Ausgabeaufschlag, ner, die in der Regel zwischen 0,1 und 3,5 % des Kurswerts der uns bis zur Höhe des gesamten Ausgabeaufschlages als oder des Nominalbetrags/Nennwerts betragen. einmalige Zuwendung zufließen kann. Die Höhe des Ausga- beaufschlages beträgt in der Regel beispielsweise bei Ren- 4. Aktienneuemissionen tenfonds zwischen 0,1 und 5,5 % des Nettoinventarwerts Bei Zeichnung von Aktienneuemissionen erhalten wir in des Anteils und bei Aktienfonds, offenen Immobilienfonds manchen Fällen vom Emittenten nach Zuteilung eine Vergü- und Misch- bzw. Dachfonds zwischen 0,1 und 5,75 % des tung auf die Gesamtzuteilungssumme (einmalige Zuwen- Nettoinventarwerts des Anteils. dung). Die Rahmenbedingungen werden vom Emittenten Laufende Zuwendung: Bei Fonds ohne Ausgabeaufschlag bzw. dem Emissionskonsortium festgelegt. Ob und in wel- wird kein Ausgabeaufschlag erhoben, sondern dem Fonds- cher Höhe Zuwendungen fließen, teilt Ihnen Ihr Kundenbe- vermögen zur Verbesserung der Qualität unserer Dienstleis- rater mit. tungserbringung eine laufende Zuwendung entnommen. Diese laufende Zuwendung erhalten wir für den Zeitraum, in 5. Andere Finanzinstrumente dem Sie die Fondsanteile in Ihrem Depot verwahren lassen. Soweit wir Zuwendungen, bezüglich anderer Finanz Teilweise erhalten wir auch bei Fonds mit Ausgabeaufschlag instrumente erhalten, werden wir Ihnen diese im Einzelfall eine laufende Zuwendung, die typischerweise geringer aus- gesondert mitteilen. fällt als bei Fonds ohne Ausgabeaufschlag. Die Höhe der lau- fenden Zuwendung beträgt in der Regel beispielsweise bei Rentenfonds zwischen 0,1 und 1,2 % p. a., bei Aktienfonds zwischen 0,1 und 1,5 % p. a., bei offenen Immobilienfonds zwischen 0,1 und 0,6 % p. a. und bei Misch- bzw. Dachfonds zwischen 0,1 und 1,7 % p. a. 2. Zertifikate oder strukturierte Anleihen Einmalige Zuwendung: Wir erhalten für den Vertrieb von Zertifikaten oder strukturierten Anleihen einmalige Zu- wendungen vom Emittenten oder Vertriebspartner, deren Höhe je nach Produktausgestaltung (Bonus-Zertifikate, Express-Zertifikate, Alpha-Zertifikate, Zinsanleihen, Kapital schutzzertifikate usw.) und Laufzeit variiert und in der Regel zwischen 0,1 und 5 % des Kurswerts oder des Nominal betrags/Nennwerts beträgt. Stand: 11/2020 18
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