Sparkassen-Finanz gruppe Kundeninformation zu Geschäften in Wertpapieren und weiteren Finanz instrumenten - taunussparkasse.de - Taunus Sparkasse
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Sparkassen-Finanzgruppe Kundeninformation zu Geschäften in Wertpapieren und weiteren Finanzinstrumenten taunussparkasse.de
Die vorliegende Kundeninformation basiert auf den Ergebnissen des DSGV-Projektes „MiFID-Revision“. Alle Rechte an den im Projekt erarbeiteten Inhalten liegen beim Deutschen Sparkassen- und Giroverband e. V. Alle Angaben wurden sorgfältig ermittelt, für Richtigkeit und Vollständigkeit kann jedoch keine Gewähr übernommen werden. © 2021 Deutscher Sparkassen Verlag GmbH, Stuttgart Dieses Werk einschließlich aller seiner Teile ist urheberrechtlich geschützt. Jede Verwertung außerhalb der engen Grenzen des Urheberrechtsgesetzes ist ohne Zustimmung des Verlages unzulässig und strafbar. Das gilt insbesondere für Vervielfältigungen, Übersetzungen, Mikroverfilmungen und die Einspeicherung und Verarbeitung in elektronischen Systemen. Lektorat: Michael Müller Bilder: Getty images 8. Auflage 2021 610 017 232
Sehr geehrte Kundin, sehr geehrter Kunde, angesichts unseres Leitmotivs eines redlichen sowie professionellen Handelns im bestmöglichen Kundeninteresse und vor dem nachfolgend skizzierten rechtlichen Hintergrund soll Ihnen die vorliegende Informationsbroschüre insbesondere einen Überblick über uns und unsere Wertpapierdienstleistungen, unseren Umgang mit möglichen Interessenkonflikten, unsere Allgemeinen Grundsätze zur Auftragsausführung, unsere Preise für Wertpapierdienstleistungen sowie exemplarische Kostenberechnungen, über Zuwendungen, die wir von Vertriebspartnern erhalten, und über die Bedingungen für Wertpapiergeschäfte sowie die Bedingungen für Wertpapier-Sparpläne geben. Verschiedene gesetzliche Neuregelungen der jüngeren Vergangenheit, die in das Wertpapierhandelsgesetz (WpHG) eingeführt worden sind, haben sich die Stärkung des Wettbewerbs zwischen den Wertpapierfirmen und die Verbesserung des Anlegerschutzes zum Ziel gesetzt. Die genannten Ziele sollen u. a. durch die Erhöhung der Markttransparenz, eine Ausweitung und Standardisierung der Informationspflichten für Wertpapierfirmen (z. B. durch die Einführung eines Produktinformationsblattes/Basisinformations- blattes für Privatkunden) sowie die EU-weite Harmonisierung der Aufsichtsregeln für die Erbringung von Wertpapierdienstleistun- gen erreicht werden. Das gesetzlich vorgegebene Schutzniveau unterscheidet sich dabei je nach Kundengruppe (Privatkunde, professioneller Kunde, geeignete Gegenpartei). Im Interesse eines höchstmöglichen Kundenschutzes werden wir Sie, sofern keine abweichende Rege- lung getroffen wird, in die Kategorie „Privatkunde“ einstufen. Dies hat beispielsweise zur Folge, dass aufgrund der Vorgaben aus dem WpHG im Rahmen einer Anlageberatung eine Geeignetheitserklärung erstellt wird. Darin werden neben der Begründung der Empfehlung(en) auch Angaben zu Ihren persönlichen und finanziellen Verhältnissen dokumentiert, um Ihnen eine wohlinformierte Anlageentscheidung zu ermöglichen. Sofern Sie einen Depotbevollmächtigten beauftragt haben, wird dieser im Beratungsgespräch mit der gleichen Sorgfalt beraten. Folglich ist ihm ebenfalls eine Geeignetheitserklärung zur Verfügung zu stellen, mit der er u. a. auch Einblick in Ihre finanziellen Verhältnisse erhält. Eine Geeignetheitserklärung wird demgegenüber nicht erstellt, wenn Sie als professioneller Kunde oder geeignete Gegenpartei eingestuft sind. Ebenso wird eine Geeignetheitserklärung nicht erstellt, wenn ein Bevollmächtigter für Sie tätig wird, der seinerseits professioneller Kunde oder geeignete Gegenpartei ist. Weitergehende Informationen erhalten Sie von Ihrem Berater gerne in einem persönlichen Gespräch. Mit freundlichen Grüßen Ihre Taunus Sparkasse 3
Informationen über das Finanzinstitut und seine Dienstleistungen Gemäß den Vorgaben der Delegierten Verordnung (EU) Aufzeichnung von telefonischer und elektronischer 2017/565 sowie dem WpHG erteilen wir Ihnen hiermit folgende Kommunikation Informationen über uns und unsere Wertpapierdienstleistun- gen. Telefonische und elektronische Kommunikation, die sich auf die Annahme, Übermittlung oder Ausführung von Aufträgen zu Finanzinstrumenten oder Wertpapierdienstleistungen und A. Informationen über das Finanzinstitut -nebendienstleistungen bezieht, müssen wir aufgrund gesetz- licher Verpflichtung aufzeichnen und für fünf Jahre aufbewah- Taunus Sparkasse ren, bei aufsichtsbehördlicher Anordnung im Einzelfall für bis Anstalt des öffentlichen Rechts zu sieben Jahre. Innerhalb dieses Zeitraums stellen wir Ihnen Ludwig-Erhard-Anlage 6+7 eine Kopie der Aufzeichnungen auf Wunsch zur Verfügung. 61352 Bad Homburg Sofern Sie keine Aufzeichnung wünschen, bitten wir um einen Telefon: (06172) 270-0 Hinweis. In diesem Fall scheidet eine Kommunikation auf die- Telefax: (06172) 270-8430 sem Wege aus. Sollte ein Bevollmächtigter für Sie tätig werden, E-Mail: kundenservice@tsk.de gelten die Vorschriften zur telefonischen und elektronischen Kommunikation für den Bevollmächtigten ebenfalls. Vermittler Wir bedienen uns im Zusammenhang mit der Erbringung unse- Mitteilungen über getätigte Geschäfte rer Dienstleistungen vertraglich gebundener Vermittler, die im Sie erhalten über jedes ausgeführte Geschäft von uns eine Ab- Geltungsbereich der Bundesrepublik Deutschland registriert rechnung. Einmal jährlich erhalten Sie einen Auszug über den sind. Inhalt Ihres Wertpapierdepots. Bankerlaubnis Hinweise zur Einlagensicherung Wir besitzen eine Bankerlaubnis gemäß § 32 Kreditwesen Wir gehören dem Sicherungssystem der Sparkassen-Finanz gesetz. gruppe an. Zuständige Aufsichtsbehörden 1. Freiwillige Institutssicherung Für die Zulassung zuständige Aufsichtsbehörde: Primäre Zielsetzung des Sicherungssystems ist es, die angehö- Europäische Zentralbank, Sonnemannstraße 20, renden Institute selbst zu schützen und bei diesen drohende 60314 Frankfurt am Main oder bestehende wirtschaftliche Schwierigkeiten abzuwenden. (Internet: www.ecb.europa.eu). Auf diese Weise soll ein Einlagensicherungsfall vermieden und Für den Verbraucherschutz zuständige Aufsichtsbehörde: die Geschäftsbeziehung zum Kunden dauerhaft und ohne Ein- Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht, schränkung fortgeführt werden. Graurheindorfer Straße 108, 53117 Bonn, und Marie-Curie-Straße 24 – 28, 60439 Frankfurt am Main 2. Gesetzliche Einlagensicherung (Internet: www.bafin.de). Das institutsbezogene Sicherungssystem der Sparkassen- Finanzgruppe ist als Einlagensicherungssystem nach dem Kommunikationsmittel und -sprache Einlagensicherungsgesetz (EinSiG) amtlich anerkannt. Sollte Sie können mit uns persönlich, telefonisch, in Textform oder entgegen Absatz 1 ausnahmsweise die Institutssicherung nicht elektronisch in deutscher Sprache kommunizieren. Kunden- greifen, hat der Kunde gegen das Sicherungssystem einen An- aufträge können in deutscher Sprache persönlich, telefonisch, spruch auf Erstattung seiner Einlagen im Sinne des § 2 Absätze brieflich oder im Online-Brokerage übermittelt werden. Bitte 3 bis 5 EinSiG bis zu den Obergrenzen des § 8 EinSiG. Nicht beachten Sie, dass für bestimmte Kommunikationswege, z. B. entschädigungsfähig nach § 6 EinSiG sind u. a. Einlagen, die das Online-Brokerage, gesonderte Vereinbarungen gelten. im Zusammenhang mit Geldwäschetransaktionen entstanden Soweit gesetzlich vorgegeben, stellen wir Ihnen Informatio- sind, sowie Inhaberschuldverschreibungen der Sparkasse und nen ab dem 28. November 2021 in elektronischer Form zur Verbindlichkeiten aus eigenen Akzepten und Solawechseln. Verfügung. Als Privatkunde im Sinne des Wertpapierhandels gesetzes haben Sie die Möglichkeit, diese Informationen statt- Mehr Informationen dazu finden Sie unter www.dsgv.de/siche- dessen in schriftlicher Form zu erhalten. rungssystem. Seit dem Bestehen der Sicherungseinrichtungen der Sparkassen-Finanzgruppe hat noch nie ein Kunde eines Mitgliedsinstituts einen Verlust seiner Einlagen erlitten. 4
Informationen über das Finanzinstitut und seine Dienstleistungen B. Umgang mit Interessenkonflikten informationen, Basisinformationsblatt) angegeben werden. Die dort verwendeten Risikoindikatoren reichen dabei von 1 Wir haben Vorkehrungen getroffen, damit sich mögliche Inte- (niedrigstes Risiko) bis 7 (höchstes Risiko). Im Rahmen einer ressenkonflikte zwischen uns, unserer Geschäftsleitung, un- Anlageberatung führen wir die sieben Risikoindikatoren mit seren Beschäftigten und vertraglich gebundenen Vermittlern den fünf Produktrisikoklassen zusammen. oder anderen Personen, die mit uns direkt oder indirekt durch In der Geeignetheitserklärung, die wir Ihnen nach einer Anla- Kontrolle verbunden sind, und Ihnen oder zwischen den Kun- geberatung zur Verfügung stellen, beziehen wir uns jeweils auf den untereinander nicht auf die Kundeninteressen auswirken. die Risikoklasse der Sparkassen-Finanzgruppe. Details dazu finden Sie ab Seite 16. Beratungsfreies Geschäft Beim beratungsfreien Geschäft treffen Sie Ihre Anlageentschei- C. Informationen über Dienstleistungen dung unabhängig von einer persönlichen Anlageempfehlung unsererseits. Wir holen in diesem Fall nur die erforderlichen Wir betreiben alle banküblichen Geschäfte (insbesondere Kre- Informationen über Ihre Kenntnisse und Erfahrungen ein; dies ditgeschäft, Kontoführung, Einlagengeschäft, Wertpapier- und umfasst nicht Informationen zu Ihren Anlagezielen und finanz Depotgeschäft, Zahlungsverkehr u. Ä.), soweit die sparkassen iellen Verhältnissen. rechtlichen/landesbankrechtlichen Regelungen keine Ein- schränkungen vorsehen. Vermögensverwaltung Im Rahmen der Vermögensverwaltung wird in Finanz Anlageberatung instrumente angelegtes Vermögen verwaltet. Dabei trifft der Im Rahmen der Anlageberatung sprechen wir Ihnen gegenüber Vermögensverwalter auch Anlageentscheidungen im eigenen eine Empfehlung im Hinblick auf bestimmte für Sie geeignete Ermessen für seine Kunden. Der Vermögensverwalter hält sich Finanzinstrumente aus. Wir stützen diese Empfehlung auf eine strikt an die mit Ihnen vereinbarte Anlagestrategie. Prüfung Ihrer persönlichen U mstände. Zur Gewährleistung einer qualitativ hochwertigen Anlagebera- tung, die die Qualität der Dienstleistung für Sie verbessert und D. Information über die Art der Anlageberatung Ihre Kundeninteressen bestmöglich berücksichtigt, beziehen wir eine breite Palette von Produkten verschiedener Emitten- Wertpapierfirmen, die Anlageberatung erbringen, sind ver- ten (Unternehmen der Sparkassen-Finanzgruppe und dritte pflichtet, ihre Kunden zu informieren, ob die Anlageberatung Anbieter) in die Auswahl ein. Dabei werden aus der weltweit als sogenannte „Unabhängige Honorar-Anlageberatung“ er- inzwischen unüberschaubaren Anzahl von Produkten unzähli- bracht wird oder nicht (vgl. § 64 Absatz 1 Nr. 1 WpHG, Art. 52 der ger Emittenten vorrangig hauseigene Finanzinstrumente und Delegierten Verordnung (EU) 2017/565). solche von Unternehmen der Sparkassen-Finanzgruppe (insbe- Daher informieren wir Sie darüber, dass wir die Anlagebera- sondere der DekaBank und der regionalen Landesbank) ange- tung – wie schon bislang – nicht als Honorar-Anlageberatung, boten. Einzelheiten und Informationen zum jeweiligen Produkt sondern als provisionsbasierte Anlageberatung erbringen. Das stellt Ihnen gern Ihr Berater zur Verfügung. Gleichfalls sind Pro- bedeutet, dass wir Ihnen kein gesondertes Entgelt für unsere spekte, die nach dem Wertpapierprospektgesetz veröffentlicht Beratungsleistungen berechnen. Im Zusammenhang mit der wurden, sowie gegebenenfalls auch wesentliche Anlegerinfor- Anlageberatung dürfen wir jedoch Zuwendungen gemäß § 70 mationen zu Investmentvermögen (Fonds) und Produktinfor- WpHG von unseren Vertriebspartnern erhalten. Wir setzen die mationsblätter/Basisinformationsblätter auf der Homepage des erhaltenen Zuwendungen zur Aufrechterhaltung und Verbes- Emittenten abrufbar. Wir möchten Sie darauf hinweisen, dass serung der Qualität der von uns erbrachten Wertpapierdienst- im Falle der Anlageberatung keine regelmäßige Beurteilung der leistungen oder Wertpapiernebendienstleistungen ein. Die Geeignetheit der empfohlenen Finanzinstrumente durch uns Erbringung in Form provisionsbasierter Anlageberatung hat im erfolgt. Das schließt jedoch nicht aus, dass wir – z. B. bei einer Übrigen keine Auswirkungen auf die Unabhängigkeit unserer Fälligkeit – mit Anlageideen auf Sie zukommen. Beratungsdienstleistungen. Information über die Risikoklassen der von uns empfohlenen Finanzinstrumente E. Einbeziehung von Nachhaltigkeitsrisiken bei der In der Sparkassen-Finanzgruppe werden die im Rahmen der Anlageberatung Anlageberatung empfohlenen Finanzinstrumente in eine von insgesamt fünf Produktrisikoklassen eingestuft. Bei der Über die Auswahl der Finanzinstrumente, die wir Ihnen in der Risikobereitschaft des Kunden gibt es ebenfalls fünf mögli- Anlageberatung als für Sie geeignet empfehlen, beziehen wir che Kategorien – von 1 („sehr geringe Risikobereitschaft“) bis Nachhaltigkeitsrisiken bei der Anlageberatung ein. Hierfür ko- zu 5 („sehr hohe Risikobereitschaft“). Für jede Kategorie der operieren wir eng mit unseren Produktpartnern und Research Risikobereitschaft gibt es in der Sparkassen-Finanzgruppe partnern (Unternehmen der Sparkassen-Finanzgruppe und folglich eine entsprechende Produktrisikoklasse. Hierdurch dritte Anbieter). Unter einem Nachhaltigkeitsrisiko verstehen möchten wir sicherstellen, dass die Ihnen empfohlenen Finanz wir ein Ereignis oder eine Bedingung in den Bereichen Umwelt, instrumente jeweils zu Ihrer maximalen Risikobereitschaft Soziales oder Unternehmensführung, dessen bzw. deren Ein- passen. treten tatsächlich oder potenziell wesentliche negative Aus- Die Produktrisikoklassen der Sparkassen-Finanzgruppe wirkungen auf den Wert der Investition unserer Kunden haben sind nicht identisch mit den gesetzlich geregelten Risiko könnte. indikatoren, die in den von den Herstellern bereitzustellenden gesetzlichen Informationsblättern (wesentliche Anleger Bei nachhaltigen Finanzinstrumenten, die wir unseren Kundin- nen und Kunden mit einer Präferenz für nachhaltige Anlagen 5
Informationen über das Finanzinstitut und seine Dienstleistungen empfehlen, beziehen wir Nachhaltigkeitsrisiken wie folgt ein: von Ihnen gewünschten Produkts. Bei beratungsfreien Orders Zum einen orientieren wir uns an den Vorgaben unserer Pro- werden wir den Zielmarkt nur im Hinblick auf die Zielmarktkri- duktanbieter. Diese sind aufgrund regulatorischer Vorgaben terien Kundenkategorie sowie Kenntnisse und Erfahrungen oder Branchenstandards generell verpflichtet, Nachhaltigkeits prüfen. aspekte im Rahmen ihrer Investitionsentscheidungen (bei Investmentfonds) oder über die Auswahl der Basiswerte (bei Zertifikaten) zu berücksichtigen. Zum anderen berücksich- I. Datenschutzrechtlicher Hinweis tigen bestimmte nachhaltige Finanzinstrumente (sog. ESG- Strategieprodukte) sog. Mindestausschlüsse auf Basis eines Für Wertpapier- und sonstige Finanzdienstleistungen verarbei- anerkannten Branchenstandards. Dies bedeutet, dass mit dem ten wir Ihre hierfür jeweils erforderlichen personenbezogenen Investmentfonds nicht in bestimmte Unternehmen investiert Daten. Zwecke sind die Erfüllung der mit Ihnen geschlossenen wird, die besonders hohe Nachhaltigkeitsrisiken aufweisen. Bei Verträge (z. B. Beratungsverträge, Depotverträge) und die Erfül- Zertifikaten werden diese nicht als Basiswert zugrunde gelegt. lung uns obliegender rechtlicher Verpflichtungen (z. B. aus dem Alternativ dazu wählen wir auch Finanzinstrumente für die Wertpapierhandelsgesetz). Anlageberatung aus, die eine positive Wirkung auf eines oder mehrere der in den Sustainable Development Goals (SDGs) der Vereinten Nationen formulierten Nachhaltigkeitsziele erreichen J. Information zum Steuereinbehalt bei Kapitalerträgen (sog. Impact-Produkte). ohne Liquiditätszufluss Bei Investmentfonds, die wir insbesondere unseren Kundinnen Sofern wir den Einbehalt einer Kapitalertragsteuer nicht aus und Kunden ohne Nachhaltigkeitspräferenz empfehlen, sind einem Liquiditätszufluss vornehmen können (z. B. im Fall der die Kapitalverwaltungsgesellschaften aufgrund regulatorischer Vorabpauschale bei Investmentfonds oder bei der Einbuchung Vorgaben verpflichtet, Nachhaltigkeitsrisiken im Rahmen ihrer von Bonusaktien), sind wir gesetzlich ermächtigt, die anfal- Investitionsentscheidungen zu berücksichtigen. lende Kapitalertragsteuer einem bei uns geführten Konto des Kunden zu belasten. Die Belastung eines nicht ausgeschöpften Unsere Strategie zur Einbeziehung von Nachhaltigkeitsrisiken Kontokorrentkredits (eingeräumte Kontoüberziehung) ist dabei bei der Anlageberatungstätigkeit haben wir auf der Website un- ausgeschlossen, wenn Sie vor dem Zufluss der Kapitalerträge seres Hauses veröffentlicht. der Inanspruchnahme des Kontokorrentkredits widersprechen. Deckt das zur Verfügung stehende Guthaben einschließlich ei- nes zur Verfügung stehenden Kontokorrentkredits den Steuer- F. Information über gesetzliche Regelungen der betrag nicht oder nicht vollständig ab, sind wir gesetzlich ver- Bankensanierung und -abwicklung pflichtet, den vollen Kapitalertrag dem Finanzamt anzuzeigen. Wir möchten Sie informieren, dass Bankaktien, Schuldver- schreibungen von Banken und Sparkassen sowie andere K. Allgemeine Geschäftsbedingungen/Bedingungen für Forderungen gegen Banken und Sparkassen europaweit be- Wertpapiergeschäfte/Bedingungen für Wertpapier- sonderen Vorschriften für den Fall der Bestandsgefährdung Sparpläne dieser Institute unterliegen. Hintergrund sind die gesetzlichen Regelungen der Bankensanierung und -abwicklung, die in ei- Mit Beginn des Vertragsverhältnisses gelten die Bedingungen nem Abwicklungsfall zur Anwendung kommen können. Diese für Wertpapiergeschäfte, die Bedingungen für Wertpapier- Regelungen (z. B. sogenanntes „Bail-in“) können sich für den Sparpläne sowie die Allgemeinen Geschäftsbedingungen Anleger bzw. Vertragspartner im Abwicklungsfall des Instituts (siehe ab Seite 19). nachteilig auswirken. Nähere Informationen, welche Finanz instrumente betroffen sind, erfahren Sie unter: www.bafin.de (unter dem Suchbegriff „Haftungskaskade“). L. Hinweis auf die Schlichtungsstelle und die Europäische Online-Streitbeilegungsplattform sowie zum Beschwerdemanagement G. Kosten und Nebenkosten Bei Streitigkeiten mit der Sparkasse besteht die Möglichkeit, Informationen über Kosten und Nebenkosten entnehmen Sie sich an die Schlichtungsstelle des Deutschen Sparkassen- und bitte unserem Preisverzeichnis bzw. den Preisen für das Wert- Giroverbandes zu wenden. papiergeschäft auf den Seiten 7 und 8. Zum besseren Verständ- nis finden sich auf den darauffolgenden Seiten exemplarische Für die außergerichtliche Beilegung von Streitigkeiten aus Kostenberechnungen für gängige Geschäftsvorfälle. online abgeschlossenen Kauf- oder Dienstleistungsverträgen kann auch die Europäische Online-Streitbeilegungsplattform unter http://ec.europa.eu/consumers/odr/ genutzt werden. H. Information über den Zielmarkt des Produkts Näheres dazu finden Sie am Ende der Allgemeinen Geschäfts- Für Wertpapiere und sonstige Finanzinstrumente wird ein Ziel- bedingungen im hinteren Teil der Broschüre. markt festgelegt. Mit dem Zielmarkt werden die Kundengrup- pen beschrieben, an die sich das Produkt richtet. Im Rahmen Wir haben ferner Regelungen zum Umgang mit Kunden der Beratung bzw. der Ordererteilung informiert Sie der Berater beschwerden getroffen und diese in unseren Beschwerde auf Wunsch gerne über den Zielmarkt des empfohlenen bzw. management-Grundsätzen dargestellt. Die Grundsätze sind auf der Website unseres Hauses veröffentlicht. 6
Preise für Wertpapierdienstleistungen Depotleistungen Preise jeweils in EUR Betreuung vor Ort Online Brokerage Depotpreis (Bei externen Depotüberträgen: Berechnung der zeitanteiligen 0,154 % vom Kurswert 0,154 % vom Kurswert Depotgebühr. Die Mindestpostengebühr bzw. die Mindestdepotgebühr wird in jedem Fall ebenfalls zeitanteilig berechnet.) ggf. weitere Mindestpreise min. 18,50 und min. 18,50 und min. 6,15 pro Posten min. 6,15 pro Posten Abrechnung und Belastung jährlich jährlich Details zum Depotpreis max. 102,60 pro Posten max. 102,60 pro Posten Weitere Leistungen (soweit durch vom Kunden zu vertretende Umstände verursacht) Duplikatserstellung 15,– 15,– unterjährige Depotauszüge 15,– 15,– Effektive Stücke Einlieferung/Auslieferung pro Posten 100,00 pro Posten 100,00 Beschaffung von Ersatzurkunden auf Anfrage auf Anfrage Einlösung durch Kontogutschrift von fälligen a) festverzinslichen Wertpapieren (Mantel) 0,2% vom Nennwert, mind. 40,– pro Kupon zzgl. 5,00 je eingelöstem Stück b) Zins-, Dividenden- und Ertragsscheinen (Bogen) 0,2% vom Gegenwert, mind. 40,– pro Kupon zzgl. 5,00 je eingelöstem Stück Depotübertrag kostenfrei – nur fremde Kosten kostenfrei – nur fremde Kosten Transaktionsleistungen An- und Verkauf von Wertpapieren Eigene Kosten Provision max. 1,00 % je Auftragsvolumen bei max. 1,00 % je Auftragsvolumen bei Aktien, Zertifikaten, Optionsschei- Aktien, Zertifikaten, Optionsscheinen, nen, börsennotierten Investment- börsennotierten Investmentfonds fonds max. 0,50 % je Auftragsvolumen max. 0,50 % je Auftragsvolumen Festverzinsliche Wertpapiere Festverzinsliche Wertpapiere Mindestpreis pro Transaktion 25,– 25,– Limite Erteilung/Änderung/Streichung/Verlängerung gebührenfrei gebührenfrei Fremdkosten an in- und ausländischen Börsen, Es fallen unterschiedliche Gebühren, Kosten oder Steuern nach Vor sonstigen Handelsplätzen gabe des Börsenplatzes an. Insbesondere können je nach Börse und/ oder Wertpapierart bei der Maklergebühr (Courtage) unterschiedliche Bemessungsgrundlagen oder auch Pauschalpreise gelten. Genauere Infor- mationen zur Höhe der Fremdkosten für Ihren individuellen Wertpapierauf- trag können Sie gerne bei Ihrem Wertpapierberater erfragen. Umlagegebühr Sofern der Verkauf in einer anderen Lagerstätte erfolgt, als der Kundenbestand verbucht ist, fällt eine Umlagegebühr an. Der Betrag ist lagerstellenabhängig. Alle geltenden Preise einsehbar im Preis-Leistungsverzeichnis unter www.taunussparkasse.de. 7
Preise für Wertpapierdienstleistungen Kapitaltransaktionen Kauf- und Verkauf von Bezugs- und Teilrechten, Umtausch-/Übernahme-/ 1% vom Kurswert Rückkaufangebot mindestens 12,50 Hinweis: Für Leistungen, die nicht Gegenstand einer Vereinbarung oder im Preis- und Leistungsverzeichnis aufgeführt sind und die im Auftrag des Kunden oder in dessen mutmaßlichem Interesse erbracht werden und die, nach den Umständen zu urteilen, nur gegen eine Vergütung zu erwarten sind, kann die Sparkasse ein nach Maßgabe der gesetzlichen Bestimmungen angemessenes Entgelt verlangen. Der Ersatz von Aufwendungen der Sparkasse richtet sich nach den gesetzlichen Vorschriften. Stand: Januar 2021 8
Zum besseren Verständnis der Kosten finden sich nachfolgend einige exemplarische Kostenberechnungen für gängige Geschäftsvorfälle. Dabei ist zu berücksichtigen, dass es sich um beispielhafte Kostenberechnungen handelt. Die ausgewiesenen Kosten müssen nicht den Kosten entsprechen, die für die von Ihnen gewünschte Transaktion anfallen. 9
Exemplarischer Kostenausweis für den Kauf einer Muster-Aktie Kommissionsgeschäft I) Auftragsdaten Produkt: Muster-Aktie Art des Geschäfts: Kauf Kommissionsgeschäft Anzahl Aktien: 100 Kurs Vortag (Schlusskurs): 100,00 EUR Kurswert: 10.000,00 EUR II) Aufstellung der Kostenpositionen und Vertriebsvergütungen (Zuwendungen und Margen) Einstiegskosten (einmalig) Dienstleistungskosten1 100,00 EUR 1,000 % Produktkosten 0,00 EUR 0,000 % Fremdwährungskosten 0,00 EUR 0,000 % Laufende Kosten (p. a.) Dienstleistungskosten2 15,40 EUR 0,154 % Produktkosten 0,00 EUR 0,000 % Fremdwährungskosten 0,00 EUR 0,000 % Ausstiegskosten Dienstleistungskosten1 100,00 EUR 1,000 % Produktkosten 0,00 EUR 0,000 % Fremdwährungskosten 0,00 EUR 0,000 % 1 ei Ausführung über in- oder ausländische Börsen oder sonstige Handelsplätze können Fremdkosten in Form unterschiedlicher Gebühren (z. B. Maklercourtage), Kosten oder Steuern nach Vorgabe B des Börsen-/Handelsplatzes anfallen. 2 Die Dienstleistungskosten (Depotentgelt) werden abhängig von der Höhe des Depotbestandes erhoben. III) Kostenzusammenfassung bei einer angenommenen Haltedauer von 5 Jahren Dienstleistungskosten1 277,00 EUR 0,554 % p. a. Produktkosten 0,00 EUR 0,000 % p. a. Fremdwährungskosten 0,00 EUR 0,000 % p. a. Gesamtkosten 277,00 EUR 0,554 % p. a. davon Zuwendung an die Sparkasse 0,00 EUR 0,000 % p. a. Erläuterung: Bei einer Haltedauer von 5 Jahren fallen 277,00 EUR an Kosten und Gebühren an. Die Berechnung beruht auf der Annahme, dass das Produkt 5 Jahre gehalten wird. Die tatsächlichen Kosten können z. B. in Abhängigkeit der Haltedauer sowie der Wertentwicklung des Produkts variieren. Die Zahlen sind Schätzungen und können in der Zukunft anders ausfallen. IV) Auswirkungen der Kosten auf die Rendite Die Kosten reduzieren die Rendite der Anlage während der angenommenen Haltedauer wie folgt: 1. Jahr 2. Jahr 3. Jahr 4. Jahr 5. Jahr Einstiegskosten 1,000 % 0,000 % 0,000 % 0,000 % 0,000 % Dienstleistungskosten lfd. Kosten p. a.3 0,154 % 0,154 % 0,154 % 0,154 % 0,154 % Ausstiegskosten 0,000 % 0,000 % 0,000 % 0,000 % 1,000 % Einstiegskosten 0,000 % 0,000 % 0,000 % 0,000 % 0,000 % Produktkosten lfd. Kosten p. a. 0,000 % 0,000 % 0,000 % 0,000 % 0,000 % Ausstiegskosten 0,000 % 0,000 % 0,000 % 0,000 % 0,000 % Fremdwährungskosten 0,000 % 0,000 % 0,000 % 0,000 % 0,000 % Gesamtkosten 1,154 % 0,154 % 0,154 % 0,154 % 1,154 % Erläuterung: Die obige Tabelle zeigt die Auswirkungen der Kosten auf die Rendite. Hierbei werden sowohl Kosten berücksichtigt, die direkt aus dem Produkt entnommen werden, als auch Kosten, die von der Sparkasse in Rechnung gestellt werden: • Im ersten Jahr machen sich vor allem die Einstiegskosten bemerkbar, d. h. die Kosten für den Erwerb des Produkts. • Im letzten Jahr machen sich vor allem die Ausstiegskosten bemerkbar, d. h. die Kosten für die Veräußerung des Produkts. • Die laufenden Kosten fallen in jedem Jahr in gleicher Höhe an. Die Darstellung beschränkt sich auf die Auswirkungen der Kosten und enthält keine Aussage über die Höhe der Rendite, da diese nicht prognostiziert werden kann. 3 I n den lfd. Kosten p. a. ist ein jährliches Depotentgelt in Höhe von 15,40 EUR enthalten. Das Depotentgelt wird in Abhängigkeit vom Depotbestand erhoben, d. h. sofern weitere Produkte im Depot gebucht sind und höhere Depotvolumen erreicht werden, kann sich das Depotentgelt erhöhen. Eventuelle Mindestentgelte (z. B. bei den Depotgebühren) sind in der beispielhaften Darstellung nicht berücksichtigt. 10
Exemplarischer Kostenausweis für den Kauf einer Muster-Anleihe Kommissionsgeschäft I) Auftragsdaten Produkt: Muster-Anleihe Art des Geschäfts: Kauf Kommissionsgeschäft Nominal: 10.000,00 EUR Kurs Vortag (Schlusskurs): 100,00 % Kurswert: 10.000,00 EUR II) Aufstellung der Kostenpositionen und Vertriebsvergütungen (Zuwendungen und Margen) Einstiegskosten (einmalig) Dienstleistungskosten1 50,00 EUR 0,500 % Produktkosten2 0,00 EUR 0,000 % Fremdwährungskosten 0,00 EUR 0,000 % Laufende Kosten (p. a.) Dienstleistungskosten3 15,40 EUR 0,154 % Produktkosten 0,00 EUR 0,000 % Fremdwährungskosten 0,00 EUR 0,000 % Ausstiegskosten Dienstleistungskosten1 50,00 EUR 0,500 % Produktkosten 0,00 EUR 0,000 % Fremdwährungskosten 0,00 EUR 0,000 % 1 ei Ausführung über in- oder ausländische Börsen oder sonstige Handelsplätze können Fremdkosten in Form unterschiedlicher Gebühren (z. B. Maklercourtage), Kosten oder Steuern nach Vorgabe B des Börsen-/Handelsplatzes anfallen. 2 auf den Kurswert 3 Die Dienstleistungskosten (Depotentgelt) werden abhängig von der Höhe des Depotbestandes erhoben. III) Kostenzusammenfassung bei einer angenommenen Haltedauer von 5 Jahren Dienstleistungskosten1 177,00 EUR 0,354 % p. a. Produktkosten 0,00 EUR 0,00 % p. a. Fremdwährungskosten 0,00 EUR 0,00 % p. a. Gesamtkosten 177,00 EUR 0,354 % p. a. davon Zuwendung an die Sparkasse 0,00 EUR 0,00 % p. a. Erläuterung: Bei einer Haltedauer von 5 Jahren fallen 177,00 EUR an Kosten und Gebühren an. Die Berechnung beruht auf der Annahme, dass das Produkt 5 Jahre gehalten wird. Bei Fälligkeit entfallen die Ausstiegskosten. Die tatsächlichen Kosten kön- nen z. B. in Abhängigkeit der Haltedauer sowie der Wertentwicklung des Produkts variieren. Die Zahlen sind Schätzungen und können in der Zukunft anders ausfallen. IV) Auswirkungen der Kosten auf die Rendite Die Kosten reduzieren die Rendite der Anlage während der angenommenen Haltedauer wie folgt: 1. Jahr 2. Jahr 3. Jahr 4. Jahr 5. Jahr Einstiegskosten 0,500 % 0,000 % 0,000 % 0,000 % 0,000 % Dienstleistungskosten lfd. Kosten p. a.4 0,154 % 0,154 % 0,154 % 0,154 % 0,154 % Ausstiegskosten 0,000 % 0,000 % 0,000 % 0,000 % 0,500 % Einstiegskosten 0,000 % 0,000 % 0,000 % 0,000 % 0,000 % Produktkosten lfd. Kosten p. a. 0,000 % 0,000 % 0,000 % 0,000 % 0,000 % Ausstiegskosten 0,000 % 0,000 % 0,000 % 0,000 % 0,000 % Fremdwährungskosten 0,000 % 0,000 % 0,000 % 0,000 % 0,000 % Gesamtkosten 0,654 % 0,154 % 0,154 % 0,154 % 0,654 % Erläuterung: Die obige Tabelle zeigt die Auswirkungen der Kosten auf die Rendite. Hierbei werden sowohl Kosten berücksichtigt, die direkt aus dem Produkt entnommen werden, als auch Kosten, die von der Sparkasse in Rechnung gestellt werden: • Im ersten Jahr machen sich vor allem die Einstiegskosten bemerkbar, d. h. die Kosten für den Erwerb des Produkts. • Im letzten Jahr machen sich vor allem die Ausstiegskosten bemerkbar, d. h. die Kosten für die Veräußerung des Produkts. • Die laufenden Kosten fallen in jedem Jahr in gleicher Höhe an. Die Darstellung beschränkt sich auf die Auswirkungen der Kosten und enthält keine Aussage über die Höhe der Rendite, da diese nicht prognostiziert werden kann. 4 I n den lfd. Kosten p. a. ist ein jährliches Depotentgelt in Höhe von 15,40 EUR enthalten. Das Depotentgelt wird in Abhängigkeit vom Depotbestand erhoben, d. h. sofern weitere Produkte im Depot gebucht sind und höhere Depotvolumen erreicht werden, kann sich das Depotentgelt erhöhen. Eventuelle Mindestentgelte (z. B. bei den Depotgebühren) sind in der beispielhaften Darstellung nicht berücksichtigt. 11
Exemplarischer Kostenausweis für den Verkauf einer Muster- Aktie1 I) Auftragsdaten Produkt: Muster-Aktie Art des Geschäfts: Verkauf Kommissionsgeschäft Anzahl Aktien: 200,00 Kurs Vortag (Schlusskurs): 50,00 EUR Kurswert: 10.000,00 EUR II) Aufstellung der Kostenpositionen Ausstiegskosten (einmalig bei Verkauf) Dienstleistungskosten1,2 100,00 EUR 1,000 % Produktkosten 0,00 EUR 0,000 % Fremdwährungskosten 0,00 EUR 0,000 % 1 Die exemplarische Kostenberechnung bezieht sich auf den Verkauf einer Aktie. Bei anderen Produktgattungen können abweichende Dienstleistungskosten anfallen. III) Kostenzusammenfassung Dienstleistungskosten2 100,00 EUR 1,000 % p. a. Produktkosten 0,00 EUR 0,000 % p. a. Fremdwährungskosten 0,00 EUR 0,000 % p. a. Gesamtkosten 100,00 EUR 1,000 % p. a. 2 ei Ausführung über in- oder ausländische Börsen oder sonstige Handelsplätze können Fremdkosten in Form unterschiedlicher Gebühren (z. B. Maklercourtage), Kosten oder Steuern nach Vorgabe B des Börsen-/Handelsplatzes anfallen. 12
Exemplarischer Kostenausweis für den Kauf eines Muster-Fonds Kommissionsgeschäft I) Auftragsdaten Produkt: Muster-Fonds Art des Geschäfts: Kauf Kommissionsgeschäft Ausgabeaufschlag (vom Ausgabepreis): 3,614 % Abrechnungsbetrag: 10.000,00 EUR II) Aufstellung der Kostenpositionen und Vertriebsvergütungen (Zuwendungen und Margen) Einstiegskosten (einmalig) Dienstleistungskosten1 361,40 EUR 3,614 % davon Zuwendung an die Sparkasse 361,40 EUR 3,614 % Produktkosten 0,00 EUR 0,000 % Fremdwährungskosten 0,00 EUR 0,000 % Laufende Kosten (p. a.) Dienstleistungskosten1,2 57,62 EUR 0,576 % davon Zuwendung an die Sparkasse 42,22 EUR 0,422 % Produktkosten 125,49 EUR 1,255 % Fremdwährungskosten 0,00 EUR 0,000 % Ausstiegskosten (Rückgabe an Emittenten) Dienstleistungskosten 0,00 EUR 0,000 % Produktkosten 0,00 EUR 0,000 % Fremdwährungskosten 0,00 EUR 0,000 % 1 auf den Abrechnungsbetrag 2 Die Dienstleistungskosten (Depotentgelt) werden abhängig von der Höhe des Depotbestandes erhoben. III) Kostenzusammenfassung bei einer angenommenen Haltedauer von 5 Jahren Dienstleistungskosten 649,50 EUR 1,299 % p. a. Produktkosten 627,45 EUR 1,255 % p. a. Fremdwährungskosten 0,00 EUR 0,000 % p. a. Gesamtkosten 1.276,95 EUR 2,554 % p. a. davon Zuwendung an die Sparkasse 572,50 EUR 1,145 % p. a. Erläuterung: Bei einer Haltedauer von 5 Jahren fallen 1.276,95 EUR an Kosten und Gebühren an. Die Berechnung beruht auf der Annahme, dass das Produkt 5 Jahre gehalten wird. Die tatsächlichen Kosten können z. B. in Abhängigkeit der Haltedauer sowie der Wertentwicklung des Produkts variieren. Die Zahlen sind Schätzungen und können in der Zukunft anders ausfallen. IV) Auswirkungen der Kosten auf die Rendite Die Kosten reduzieren die Rendite der Anlage während der angenommenen Haltedauer wie folgt: 1. Jahr 2. Jahr 3. Jahr 4. Jahr 5. Jahr Einstiegskosten 3,614 % 0,000 % 0,000 % 0,000 % 0,000 % Dienstleistungskosten lfd. Kosten p. a.3 0,576 % 0,576 % 0,576 % 0,576 % 0,576 % Ausstiegskosten 0,000 % 0,000 % 0,000 % 0,000 % 0,000 % Einstiegskosten 0,000 % 0,000 % 0,000 % 0,000 % 0,000 % Produktkosten lfd. Kosten p. a. 1,255 % 1,255 % 1,255 % 1,255 % 1,255 % Ausstiegskosten 0,000 % 0,000 % 0,000 % 0,000 % 0,000 % Fremdwährungskosten 0,000 % 0,000 % 0,000 % 0,000 % 0,000 % Gesamtkosten 5,445 % 1,831 % 1,831 % 1,831 % 1,831 % Erläuterung: Die obige Tabelle zeigt die Auswirkungen der Kosten auf die Rendite. Hierbei werden sowohl Kosten berücksichtigt, die direkt aus dem Produkt entnommen werden, als auch Kosten, die von der Sparkasse in Rechnung gestellt werden: • Im ersten Jahr machen sich vor allem die Einstiegskosten bemerkbar, d. h. die Kosten für den Erwerb des Produkts. • Die laufenden Kosten fallen in jedem Jahr in gleicher Höhe an. Die Darstellung beschränkt sich auf die Auswirkungen der Kosten und enthält keine Aussage über die Höhe der Rendite, da diese nicht prognostiziert werden kann. 3 I n den lfd. Kosten p. a. ist ein jährliches Depotentgelt in Höhe von 15,40 EUR enthalten. Das Depotentgelt wird in Abhängigkeit vom Depotbestand erhoben, d. h. sofern weitere Produkte im Depot gebucht sind und höhere Depotvolumen erreicht werden, kann sich das Depotentgelt erhöhen. Etwaige Mindestentgelte (z. B. bei den Depotgebühren) sind in der beispielhaften Darstellung nicht berücksichtigt. Hinweis: Bei diesem Muster-Fonds handelt es sich um einen Aktienfonds. 13
Exemplarischer Kostenausweis für den Kauf eines Muster-Zertifikats Kommissionsgeschäft I) Auftragsdaten Produkt: Muster-Zertifikat Art des Geschäfts: Kauf Kommissionsgeschäft Zeichnungsphase Nominal: 10.000,00 EUR Kurs: 100,00 % Kurswert: 10.000,00 EUR II) Aufstellung der Kostenpositionen und Vertriebsvergütungen (Zuwendungen und Margen) Einstiegskosten (einmalig) Dienstleistungskosten1 100,00 EUR 1,000 % davon Zuwendung an die Sparkasse 100,00 EUR 0,600 % Produktkosten 60,00 EUR 0,600 % Fremdwährungskosten 0,00 EUR 0,000 % Laufende Kosten (p. a.) Dienstleistungskosten2 15,40 EUR 0,154 % davon Zuwendung an die Sparkasse 0,00 EUR 0,000 % Produktkosten 0,00 EUR 0,000 % Fremdwährungskosten 0,00 EUR 0,000 % Ausstiegskosten (Rückgabe an Emittenten) Dienstleistungskosten 0,00 EUR 0,000 % Produktkosten 0,00 EUR 0,000 % Fremdwährungskosten 0,00 EUR 0,000 % 1 auf den Kurswert 2 Die Dienstleistungskosten (Depotentgelt) werden abhängig von der Höhe des Depotbestandes erhoben. III) Kostenzusammenfassung bei einer angenommenen Haltedauer bis Fälligkeit (Laufzeit 2 Jahre) Dienstleistungskosten 130,80 EUR 0,654 % p. a. Produktkosten 60,00 EUR 0,300 % p. a. Fremdwährungskosten 0,00 EUR 0,000 % p. a. Gesamtkosten 190,80 EUR 0,954 % p. a. davon Zuwendung an die Sparkasse 100,00 EUR 0,500 % p. a. Erläuterung: Bei einer Haltedauer bis zur Endfälligkeit fallen 190,80 EUR an Kosten und Gebühren an. Die Berechnung beruht auf der Annahme, dass das Produkt über die gesamte empfohlene Haltedauer gehalten wird. Die tatsächlichen Kosten können z. B. in Abhängigkeit der Haltedauer sowie der Wertentwicklung des Produkts variieren. Die Zahlen sind Schätzungen und können in der Zukunft anders ausfallen. IV) Auswirkungen der Kosten auf die Rendite Die Kosten reduzieren die Rendite der Anlage während der angenommenen Haltedauer wie folgt: 1. Jahr 2. Jahr Einstiegskosten 1,000 % 0,000 % Dienstleistungskosten lfd. Kosten p. a.3 0,154 % 0,154 % Ausstiegskosten 0,000 % 0,000 % Einstiegskosten 0,600 % 0,000 % Produktkosten lfd. Kosten p. a. 0,000 % 0,000 % Ausstiegskosten 0,000 % 0,000 % Fremdwährungskosten 0,000 % 0,000 % Gesamtkosten 1,754 % 0,154 % Erläuterung: Die obige Tabelle zeigt die Auswirkungen der Kosten auf die Rendite. Hierbei werden sowohl Kosten berücksichtigt, die direkt aus dem Produkt entnommen werden, als auch Kosten, die von der Sparkasse in Rechnung gestellt werden: • Im ersten Jahr machen sich vor allem die Einstiegskosten bemerkbar, d. h. die Kosten für den Erwerb des Produkts. • Die laufenden Kosten fallen in jedem Jahr in gleicher Höhe an. Die Darstellung beschränkt sich auf die Auswirkungen der Kosten und enthält keine Aussage über die Höhe der Rendite, da diese nicht prognostiziert werden kann. 3 I n den lfd. Kosten p. a. ist ein jährliches Depotentgelt in Höhe von 15,40 EUR enthalten. Das Depotentgelt wird in Abhängigkeit vom Depotbestand erhoben, d. h. sofern weitere Produkte im Depot gebucht sind und höhere Depotvolumen erreicht werden, kann sich das Depotentgelt erhöhen. Eventuelle Mindestentgelte (z. B. bei den Depotgebühren) sind in der beispielhaften Darstellung nicht berücksichtigt. Hinweis: Bei diesem Muster-Zertifikat handelt es sich um eine Aktienanleihe mit zweijähriger Laufzeit. 14
Exemplarischer Kostenausweis für ein Muster-OTC-Derivat Vermittlungsgeschäft I) Auftragsdaten Produkt: Zinsswap Art des Geschäfts: Vermittlungsgeschäft Nominal: 400.000,00 EUR Prämie (nicht relevant bei Zinsswap): 0,00 EUR Wechselkurs (nicht relevant bei Zinsswap): -------- Zahlung: Die Kosten werden über den anfänglichen negativen Marktwert abgegolten. II) Aufstellung der Kostenpositionen und Vertriebsvergütungen (Zuwendungen) Einstiegskosten (einmalig) Dienstleistungskosten 4.863,78 EUR 1,216 % davon Zuwendung an die Sparkasse 4.863,78 EUR 1,216 % Produktkosten 1.215,95 EUR 0,300 % Fremdwährungskosten 0,00 EUR 0,000 % Laufende Kosten (p. a.) Dienstleistungskosten 0,00 EUR 0,000 % Produktkosten 0,00 EUR 0,000 % Fremdwährungskosten 0,00 EUR 0,000 % Ausstiegskosten bei Fälligkeit (einmalig) Dienstleistungskosten 0,00 EUR 0,000 % Produktkosten 0,00 EUR 0,000 % Fremdwährungskosten 0,00 EUR 0,000 % III) Kostenzusammenfassung bei einer angenommenen Haltedauer von mindestens 5 Jahren Dienstleistungskosten 4.863,78 EUR 0,24 % p. a. Produktkosten 1.215,95 EUR 0,06 % p. a. Fremdwährungskosten 0,00 EUR 0,00 % p. a. Gesamtkosten 6.079,73 EUR 0,30 % p. a. davon Zuwendung an die Sparkasse 4.863,78 EUR 0,24 % p. a. IV) Auswirkungen der Kosten im Zeitverlauf Die Kosten verteilen sich während der angenommenen Haltedauer wie folgt: 1. Jahr 2. Jahr 3. Jahr 4. Jahr 5. Jahr Einstiegskosten 1,216 % 0,000 % 0,000 % 0,000 % 0,000 % Dienstleistungskosten lfd. Kosten p. a. 0,000 % 0,000 % 0,000 % 0,000 % 0,000 % Ausstiegskosten 0,000 % 0,000 % 0,000 % 0,000 % 0,000 % Einstiegskosten 0,300 % 0,000 % 0,000 % 0,000 % 0,000 % Produktkosten lfd. Kosten p. a. 0,000 % 0,000 % 0,000 % 0,000 % 0,000 % Ausstiegskosten 0,000 % 0,000 % 0,000 % 0,000 % 0,000 % Fremdwährungskosten 0,000 % 0,000 % 0,000 % 0,000 % 0,000 % Gesamtkosten 1,516 % 0,000 % 0,000 % 0,000 % 0,000 % Erläuterung: Die Kosten müssen nicht bezahlt werden, jedoch startet der Vertrag mit einem anfänglichen negativen Marktwert. Während der Laufzeit fallen keine weiteren Kosten an. Hinweis: Bei den angegebenen Kosten handelt es sich um eine bestmögliche Schätzung. Die tatsächlichen Kosten können aufgrund von Marktschwankungen abwei- chen. Wird das Geschäft vor Ende der Laufzeit terminiert (glattgestellt), können weitere Kosten für den Kunden anfallen. 15
Darstellung möglicher Interessenkonflikte Damit sich mögliche Interessenkonflikte zwischen uns, unse- von Dienstleistungen bei Unternehmenskäufen und Unter- rer Geschäftsleitung, unseren Beschäftigten und vertraglich nehmenszusammenschlüssen, gebundenen Vermittlern oder anderen Personen, die mit uns Devisengeschäfte, die im Zusammenhang mit Wertpapier- direkt oder indirekt durch Kontrolle verbunden sind, und Ihnen dienstleistungen stehen, oder zwischen den Kunden untereinander nicht auf die Kun Erstellung, Verbreitung oder Weitergabe von Finanz deninteressen auswirken, stellen wir Ihnen in den Abschnitten analysen/Anlageempfehlungen oder anderen Informationen I. bis III. mögliche Interessenkonflikte und unter Abschnitt über Finanzinstrumente oder deren Emittenten, die direkt IV. die von uns zum Schutz Ihrer Interessen getroffenen oder indirekt eine Empfehlung für eine bestimmte Anlage- Maßnahmen dar. entscheidung enthalten, Dienstleistungen, die in Zusammenhang mit dem Emis- I. In unserem Haus können Interessenkonflikte auftreten sionsgeschäft stehen und Dienstleistungen, die sich auf zwischen unseren Kunden und unserem Haus, den in unse- einen Basiswert im Sinne von § 2 Absatz 3 Nr. 2 oder 5 WpHG rem Haus beschäftigten oder mit diesen verbundenen rele- beziehen. vanten Personen, inkl. unserer Geschäftsleitung, Personen, die durch Kontrolle mit unserem Haus verbunden sind und II. Insbesondere aber auch aus persönlichen Beziehungen anderen Kunden bei folgenden Wertpapierdienstleistungen relevanter Personen (Geschäftsleiter oder Mitarbeiter oder und Wertpapiernebendienstleistungen: mit diesen verbundene Personen) unseres Hauses mit Emit- Finanzkommissionsgeschäft (Anschaffung oder Veräuße- tenten von Finanzinstrumenten, z. B. über die Mitwirkung rung von Finanzinstrumenten im eigenen Namen für fremde in Aufsichts-/Verwaltungs- oder Beiräten, bzw. von Emit- Rechnung), tenten von Finanzinstrumenten mit unserem Haus (z. B. als Eigenhandel (Anschaffung oder Veräußerung von Finanz Kunden unseres Hauses) sowie aus Beziehungen unseres instrumenten für eigene Rechnung als Dienstleistung für Hauses zu Emittenten von Finanzinstrumenten dadurch, andere), dass der jeweilige Emittent Tochterunternehmen unseres Eigengeschäft (Anschaffung oder Veräußerung von Finanz Hauses ist oder unser Haus an dem jeweiligen Emittenten instrumenten für eigene Rechnung jedoch nicht als Dienst- von Finanzinstrumenten direkt oder indirekt beteiligt ist. leistung für andere), Daneben kann es zu Interessenkonflikten kommen, wenn Abschlussvermittlung (Anschaffung oder Veräußerung von unser Haus an Emissionen des jeweiligen Emittenten von Finanzinstrumenten in fremdem Namen für fremde Rech- Finanzinstrumenten mitwirkt, Kredit-/Garantiegeber des nung), jeweiligen Emittenten von Finanzinstrumenten ist, an der Anlagevermittlung (Vermittlung von Geschäften über die Erstellung einer Finanzanalyse/Anlageempfehlung zum Anschaffung und die Veräußerung von Finanzinstrumenten jeweiligen Emittenten von Finanzinstrumenten beteiligt oder deren Nachweis), ist, Zahlungen an/von den/dem jeweiligen Emittenten von Emissionsgeschäft (Übernahme von Finanzinstrumenten Finanzinstrumenten erbringt/erhält, mit dem jeweiligen für eigenes Risiko zur Platzierung oder die Übernahme Emittenten von Finanzinstrumenten Kooperationen einge- gleichwertiger Garantien), gangen ist oder mit dem jeweiligen Emittenten von Finanz Platzierungsgeschäft (Platzierung von Finanzinstrumenten instrumenten gemeinsame direkte oder indirekte Tochter- ohne feste Übernahmeverpflichtung), unternehmen/Beteiligungen betreibt/hält. Finanzportfolioverwaltung (Verwaltung einzelner oder mehrerer in Finanzinstrumenten angelegter Vermögen für III. Es können Interessenkonflikte auch dadurch auftreten, dass andere mit Entscheidungsspielraum), a. unserem Haus oder einzelnen relevanten Personen unse- Anlageberatung (Abgabe von persönlichen Empfehlungen res Hauses Informationen vorliegen, die zum Zeitpunkt an Kunden oder deren Beauftragte, die sich auf Geschäfte eines Kundengeschäfts noch nicht öffentlich bekannt mit bestimmten Finanzinstrumenten beziehen, sofern die sind, Empfehlung auf eine Prüfung der persönlichen Umstände b. Anreize zur Bevorzugung eines bestimmten Finanz des Anlegers gestützt oder als für ihn geeignet dargestellt instruments z. B. bei Analyse, Beratung, Empfehlung wird und nicht ausschließlich über Informationsverbrei- oder Auftragsausführung vorliegen. tungskanäle oder für die Öffentlichkeit bekannt gegeben c. Grundsätze oder Ziele, die den Umsatz, das Volumen wird), oder den Ertrag der im Rahmen der Anlageberatung Depotgeschäft (Verwahrung und Verwaltung von Finanz empfohlenen Geschäfte unmittelbar oder mittelbar be- instrumenten für andere und damit verbundene Dienstleis- treffen (Vertriebsvorgaben), aufgestellt werden. tungen), Gewährung von Krediten oder Darlehen an andere für die IV. Zur weitgehenden Vermeidung dieser Interessenkonflikte Durchführung von Wertpapierdienstleistungen, sofern das ist unser Haus Teil einer mehrstufigen Organisation mit Unternehmen, das den Kredit oder das Darlehen gewährt, entsprechender Aufgabenverteilung zwischen Sparkassen, an diesen Geschäften beteiligt ist, Landesbanken und Dienstleistern. Beratung von Unternehmen über die Kapitalstruktur, die Wir als Wertpapierfirma selbst wie auch unsere Mitarbeiter industrielle Strategie sowie die Beratung und das Angebot sind entsprechend der gesetzlichen Grundlagen verpflich- 16
Darstellung möglicher Interessenkonflikte tet, die unter Ziffer I. genannten Wertpapierdienstleistungen g. Regelungen über die Annahme von Geschenken und und Wertpapiernebendienstleistungen ehrlich, redlich und sonstigen Vorteilen. professionell im Interesse unserer Kunden zu erbringen und h. Schulung unserer Mitarbeiter. Interessenkonflikte soweit möglich zu vermeiden. i. Überwachung der Einhaltung der Kundeninteressen bei Unabhängig davon haben wir eine Compliance-Organisation Ausgestaltung und Umsetzung der Vertriebsvorgaben. eingerichtet, die insbesondere folgende Maßnahmen um- j. Berücksichtigung der Kundeninteressen im Rahmen der fassen kann: Einrichtung, sachgerechten Ausgestaltung und Umset- a. Die Einrichtung von Vertraulichkeitsbereichen mit soge- zung des Vergütungssystems. nannten „Chinese Walls“, d. h. virtuelle bzw. tatsächliche k. Berücksichtigung der Kundeninteressen im Rahmen der Barrieren zur Beschränkung des Informationsflusses. Produktüberwachung. b. Alle Mitarbeiter, bei denen im Rahmen ihrer Tätigkeit In- teressenkonflikte auftreten können, sind zur Offenlegung V. Sind Interessenkonflikte in Einzelfällen ausnahmsweise aller ihrer Geschäfte in Finanzinstrumenten verpflichtet. nicht durch die obige Aufgabenteilung oder unsere Compli- c. Führung von Beobachtungs- bzw. Sperrlisten, in die ance-Organisation vermeidbar, werden wir unsere Kunden Finanzinstrumente, in denen es zu Interessenkonflik- entsprechend dieser Policy darauf hinweisen. Wir werden ten kommen kann, aufgenommen werden. Geschäfte in ggf. in diesen Fällen auf eine Beurteilung, Beratung oder Finanzinstrumenten aus der Beobachtungsliste bleiben Empfehlung zum jeweiligen Finanzinstrument verzichten. erlaubt, werden aber zentral beobachtet; Geschäfte in Finanzinstrumenten aus der Sperrliste sind untersagt. VI. Auf Wunsch werden wir Ihnen weitere Einzelheiten zu diesen d. Führung einer Insiderliste. In diese Liste werden anlass- möglichen Interessenkonflikten zur Verfügung stellen. bezogen alle relevanten Personen unseres Hauses, die bestimmungsgemäß Insiderinformationen haben (u. a. mit Zeitpunkt und Art der Information), aufgenommen. e. Eine laufende Kontrolle aller Geschäfte der in unserem Haus tätigen relevanten Personen. f. Bei Ausführung von Aufträgen handeln wir entsprechend unserer Allgemeinen Grundsätze der Auftragsausfüh- rung (siehe ab Seite 30) bzw. der Weisung des Kunden. Stand: 01/2018 Allgemeine Informationen für Kunden über Zuwendungen Für Ihre Vermögensanlage in Wertpapieren und sonstigen Zuwendungen in Form von geldwerten Vorteilen (teilweise auch Finanzinstrumenten bieten wir Ihnen eine umfassende Infor- nur als geringwertiger Vorteil) können wir von Produkt- und mation und individuelle Beratung an. Insbesondere unterstüt- Dienstleistungsanbietern erhalten. Im Wesentlichen handelt es zen wir Sie fachkundig, eine Anlageentscheidung unter Berück- sich dabei um: sichtigung Ihrer Kenntnisse und Erfahrungen in Geschäften mit Mitarbeiterorientierte Sachleistungen, z. B. Finanzinstrumenten, Ihrer finanziellen Verhältnisse, Anlagezie- –– technische Unterstützungsleistungen, le und Ihrer Risikobereitschaft zu treffen. Auch im Nachgang Ih- –– Informationsmaterial zu Produkten und Markt, rer Anlageentscheidung unterstützen wir Sie. Auf Wunsch über- –– allgemeine Vertriebsunterstützung. prüfen wir mit Ihnen im Rahmen eines Beratungsgesprächs, ob Mitarbeiterorientierte Dienstleistungen, z. B. Ihre Finanzinstrumente weiterhin für Sie geeignet sind. Dieser –– Schulungsmaßnahmen, Service ist für uns mit einem kostenintensiven personellen und –– Vorträge, Fachtagungen, organisatorischen Aufwand verbunden. Zur Deckung dieses –– Beratungsleistungen. Aufwandes erhalten wir Vertriebsvergütungen in Form von Kundenorientierte Sach- und Dienstleistungen, z. B. Zuwendungen unserer Vertriebspartner oder Margen. Zuwen- –– Vertriebsmaterial, dungen können in Form von Geldzahlungen oder sonstigen –– Kundenveranstaltungen und -vorträge, geldwerten Vorteilen gewährt werden. Werden Zuwendungen –– Give-aways. in Form von Geldzahlungen erbracht, ist zwischen einmaligen Dabei stellen wir organisatorisch jeweils sicher, dass diese Zu- und laufenden Zahlungen zu unterscheiden. Einmalige Zu- wendungen Ihren Interessen als Kunde nicht entgegenstehen, wendungen werden an uns von unseren Vertriebspartnern als sondern dafür eingesetzt werden, die Qualität der von uns einmalige, umsatzabhängige Vergütung geleistet. Laufende erbrachten Wertpapierdienstleistungen und Wertpapierneben- Zuwendungen werden an uns von unseren Vertriebspartnern dienstleistungen aufrechtzuerhalten und weiter zu verbessern. als wiederkehrende, bestandsabhängige Vergütung geleistet. Unabhängig hiervon informieren wir Sie jeweils über die 17
Allgemeine Informationen für Kunden über Zuwendungen aktuellen Vertriebsvergütungen bzgl. empfohlener Finanz Laufende Zuwendung: In Ausnahmefällen fallen auch im instrumente, die wir von unseren Vertriebspartnern insbeson- Zusammenhang mit dem Vertrieb von Zertifikaten oder dere strukturierten Anleihen laufende Zuwendungen an, solange beim Vertrieb von Anteilen an Investmentvermögen, sich die entsprechenden Zertifikate in Ihrem Depot befin- beim Vertrieb von Zertifikaten oder strukturierten Anleihen, den. Sofern auch bei dem Vertrieb von Zertifikaten oder beim Vertrieb verzinslicher Wertpapiere oder strukturierten Anleihen laufende Zuwendungen gezahlt wer- bei Zeichnung von Aktienneuemissionen den, beträgt die laufende Zuwendung in der Regel zwischen erhalten. Darüber hinaus finden Sie nachfolgend allgemeine 0,1 und 1,5 % p. a. Informationen zu Zuwendungsleistungen, mit denen wir eine größtmögliche Transparenz als Grundlage für Ihre Anlageent- 3. Verzinsliche Wertpapiere scheidung schaffen wollen. Wir erhalten beim Vertrieb verzinslicher Wertpapiere in Ab- hängigkeit von der Laufzeit des jeweiligen Wertpapiers ein- 1. Anteile an Investmentvermögen malige Zuwendungen vom Emittenten oder Vertriebspart- Einmalige Zuwendung: Fondsgesellschaften erheben bei ner, die in der Regel zwischen 0,1 und 3,5 % des Kurswerts der Ausgabe von Fondsanteilen einen Ausgabeaufschlag, oder des Nominalbetrags/Nennwerts betragen. der uns bis zur Höhe des gesamten Ausgabeaufschlages als einmalige Zuwendung zufließen kann. Die Höhe des Ausga- 4. Aktienneuemissionen beaufschlages beträgt in der Regel beispielsweise bei Ren- Bei Zeichnung von Aktienneuemissionen erhalten wir in tenfonds zwischen 0,1 und 5,5 % des Nettoinventarwerts manchen Fällen vom Emittenten nach Zuteilung eine Vergü- des Anteils und bei Aktienfonds, offenen Immobilienfonds tung auf die Gesamtzuteilungssumme (einmalige Zuwen- und Misch- bzw. Dachfonds zwischen 0,1 und 5,75 % des dung). Die Rahmenbedingungen werden vom Emittenten Nettoinventarwerts des Anteils. bzw. dem Emissionskonsortium festgelegt. Ob und in wel- Laufende Zuwendung: Bei Fonds ohne Ausgabeaufschlag cher Höhe Zuwendungen fließen, teilt Ihnen Ihr Kundenbe- wird kein Ausgabeaufschlag erhoben, sondern dem Fonds- rater mit. vermögen zur Verbesserung der Qualität unserer Dienstleis- tungserbringung eine laufende Zuwendung entnommen. 5. Andere Finanzinstrumente Diese laufende Zuwendung erhalten wir für den Zeitraum, in Soweit wir Zuwendungen, bezüglich anderer Finanz dem Sie die Fondsanteile in Ihrem Depot verwahren lassen. instrumente erhalten, werden wir Ihnen diese im Einzelfall Teilweise erhalten wir auch bei Fonds mit Ausgabeaufschlag gesondert mitteilen. eine laufende Zuwendung, die typischerweise geringer aus- fällt als bei Fonds ohne Ausgabeaufschlag. Die Höhe der lau- fenden Zuwendung beträgt in der Regel beispielsweise bei Rentenfonds zwischen 0,1 und 1,2 % p. a., bei Aktienfonds zwischen 0,1 und 1,5 % p. a., bei offenen Immobilienfonds zwischen 0,1 und 0,6 % p. a. und bei Misch- bzw. Dachfonds zwischen 0,1 und 1,7 % p. a. 2. Zertifikate oder strukturierte Anleihen Einmalige Zuwendung: Wir erhalten für den Vertrieb von Zertifikaten oder strukturierten Anleihen einmalige Zu- wendungen vom Emittenten oder Vertriebspartner, deren Höhe je nach Produktausgestaltung (Bonus-Zertifikate, Express-Zertifikate, Alpha-Zertifikate, Zinsanleihen, Kapital schutzzertifikate usw.) und Laufzeit variiert und in der Regel zwischen 0,1 und 5 % des Kurswerts oder des Nominal betrags/Nennwerts beträgt. Stand: 11/2020 18
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