Im Kreise der Familie sowie erholsame Feiertage wünscht allen Bürgerinnen und Bürgern von Frohburg und den Ortsteilen - Stadt Frohburg

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Im Kreise der Familie sowie erholsame Feiertage wünscht allen Bürgerinnen und Bürgern von Frohburg und den Ortsteilen - Stadt Frohburg
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                 Freitag, 25. März 2022 · 15. Jahrgang · Nummer 3

                                    FROHBURGER
                                    NACHRICHTEN
               Amtsblatt für die Stadt Frohburg mit ihren Ortsteilen Altmörbitz, Altottenhain, Benndorf, Bubendorf, Dolsenhain, Eckersberg, Elbisbach,
               Eschefeld, Flößberg, Frankenhain, Frauendorf, Gnandstein, Greifenhain, Hopfgarten, Jahnshain, Kohren-Sahlis, Linda, Meusdorf, Nenkersdorf,
               Neuhof, Ottenhain, Pflug, Prießnitz, Roda, Rüdigsdorf, Schönau, Streitwald, Tautenhain, Terpitz, Trebishain, Walditz und Wüstenhain

                                 im Kreise der Familie sowie erholsame Feiertage
                      wünscht allen Bürgerinnen und Bürgern von Frohburg und den Ortsteilen
                                                                 Karsten Richter, Bürgermeister

               In den Frohburger Nachrichten

               Beschlüsse und Sitzungstermine                                        Kirchliche Nachrichten
               		                         Seite 4                                    		                     Seite 20

               Immobilienangebote                                                    Wolfsbegegnung – Infos und Veranstaltung
               		                 Seite 15                                           		                         Seite 21
Im Kreise der Familie sowie erholsame Feiertage wünscht allen Bürgerinnen und Bürgern von Frohburg und den Ortsteilen - Stadt Frohburg
2                                                         FROHBURGER NACHRICHTEN                                                   Nr. 3 // 2022

TELEFONÜBERSICHT STADT FROHBURG

           Kontaktübersicht und Öffnungszeiten der Stadtverwaltung
           Markt 13 - 15
           04654 Frohburg                                                            E-Mail: stadt@frohburg.de
           Tel. 034348 805-0, Fax. 034348 805-39                                     Internet: www.frohburg.de

    Bürgermeister Herr Richter                                  805-13           Einrichtungen der Stadtverwaltung
    Sekretariat Frau Kaczmarzyk                                 805-13
                                                                                 * Museum „Schloss Frohburg“                       51563
    Amtsleitung Zentralamt Frau S. Schubinski                   805-23             E-Mail: schlossmuseumfrohburg@gmail.com
    Kindertagesstätten/Schulen Frau M. Taubert                  805-34             Internet: www.schloss-frohburg.de
    Kindertagesstätten/Schulen Frau Lepke                       805-70
                                                                                 * Museum Kohren-Sahlis                         034344 61547
                                                                                   E-Mail: kohrener-museen@frohburg.de
    Sachgebietsleitung Allg. Verwaltung Frau Gesell             805-55
                                                                                   Internet: www.frohburg.de
    Bürgerinformation, Gemeindezentren Frau Nitsche             805-11
    IT-Verantwortlicher Herr Morgner                            805-60           * Stadtbibliothek Frohburg                        51037
    Öffentlichkeitsarbeit Frau C. Winkler                       805-15             E-Mail : stadtbibliothek_frohburg@t-online.de
    Organisationsangelegenheiten Frau Haberstroh                805-37             Internet: www.frohburg.de
    Personalamt Frau Schiebel                                   805-17
                                                                                 * Archiv Frohburg                                 60762
    Personalamt Frau Wießner-Rühl                               805-54
                                                                                   E-Mail: archiv@frohburg.de
                                                                                   Internet: www.frohburg.de
    Sachgebietsleitung Standes-/Meldeamt Frau Schuster          805-19
    Standesamt/Jugendclubs Frau Jahn-Pöhlmann                   805-69           * Naturfreibad Frohburg                           51674
    Pass- und Meldeamt Frau V. Winkler                          805-27             E-Mail: freibad-frohburg@gmx.de
    Pass- und Meldeamt Frau Zschalich                           805-28
                                                                                 * Kindertagesstätte Frohburg                      51438
                                                                                   E-Mail: spatzennest-frohburg@t-online.de
    Amtsleitung Finanzverwaltung Frau Dietze                    805-38
    Kassenverwaltung/Mahnwesen Frau Ledig                       805-21           * Kinderkrippe „Storchennest“ Frohburg            60982
    Vollstreckung/Grundsteuer/Hundesteuer Frau Schilaske        805-59             E-Mail: storchennest-frohburg@t-online.de
    Geschäfts-/Finanzbuchhaltung, Kasse Frau Sicker             805-26
                                                                                 * Kindertagesstätte Greifenhain                   51857
    Geschäftsbuchhaltung Frau Müller                            805-56
                                                                                   E-Mail: kitaregenbogenland@yahoo.de             60518
    Jahresabschlüsse Frau Kertscher                             805-40
    Steuern/Abgaben Frau Kubik                                  805-53           * Kindertagesstätte Eschefeld                     609099
    Anlagenbuchhaltung Frau Rauschenbach                        805-72             E-Mail: kita-eschefeld@web.de
    Anlagenbuchhaltung/Aufarbeitung Frau Gottschalk             805-62
                                                                                 * Kindertagesstätte Flößberg                  034345 599036
                                                                                   E-Mail: kita-floessberg@gmx.de
    Sachgebietsleitung Liegenschaften Frau Gallien              805-41
    Mieten/Pachten Frau Enghardt                                805-43           * Kindertagesstätte Prießnitz                 0176 14654007
    Liegenschaften Frau Heimann                                 805-24             Kinderkrippe Prießnitz                      0176 14654021
    Liegenschaften Frau Heilmann                                805-49             E-Mail: post@kinderland-priessnitz.de
    Sportstätten/Versicherungen Herr Spranger                   805-45             Internet: www.kinderland-priessnitz.de
                                                                                 * Kindertagesstätte Tautenhain                034341 42295
    Amtsleitung Bau- und Ordnungsamt Frau Vogel                 805-32
                                                                                   E-Mail: kitatautenhain@gmx.de
    Sachgebietsleitung Bau- und Planungsamt Frau Ulbricht       805-61
    Hochbau/Städtebauförderung Herr Neul                        805-30           * Kindertagesstätte Kohren-Sahlis             034344-61228
    Hochbau/Bauverwaltung Herr Baer                             805-58             E-Mail: kita.kohren-sahlis@johanniter.de
    Wirtschaftsförderung/Radwege Frau A. Schubinski             805-29
    Fördermittel Frau Nonn                                      805-16           * Grundschule Frankenhain                    034341 43035
    Tiefbau Herr Häring                                         805-31             E-Mail: gs-frankenhain@t-online.de
    Tiefbau Frau Schröder                                       805-71             Internet: cms.sachsen.schule/gsfrankenhain
    Allgemeine Bauverwaltung/Baumschutz                         805-35 /         * Grundschule Frohburg                            51333
    Herr Jungnitz                                               0176 14654011      E-Mail: Grundschule_Frohburg@t-online.de
    Bauhofkoordination Frau I. Taubert                          805-33
                                                                                 * Grundschule Kohren-Sahlis                  034344 61211
    Sachgebietsleitung Ordnungsamt Frau Schwurack               805-48             E-Mail: grundschule-kohren-sahlis@t-online.de
    Feuerwehren/Brandschutz Herr Martin                         805-18             Internet: www.grundschule-kohren-sahlis.de
    Straßenverkehrsbeh./Sondernutzung Herr Pommer               805-20           * Oberschule Frohburg                             51334
    Gewerbeamt/Markt/Gemeindevollz. Frau Schlichter             805-22             E-Mail : ms-frohburg@web.de
    Gemeindlicher Vollzugsdienst Frau Bohne                     805-25             Internet: cms.sachsen.schule/msfrohburg

    Naturfreibad                                                51674            * Hort „Die Einsteins“                            51933
                                                                                   E-Mail: einsteins-frohburg@t-online.de
    Sporthalle                                                  0176 14654004    * Hort „SchlauFüchse“                             568565
    Polizeipräsenzposten                                        805-74             E-Mail: SchlauFuechse-frohburg@t-online.de
    Schiedsstelle                                               805-47
                                                                                 * Hort Frankenhain                             034341 40748
    Bereitschaftstelefon   „AZV Espenhain“                      0172   2789490     E-Mail: hortfrankenhain7@googlemail.com
    Bereitschaftstelefon   „AZV Wyhratal“                       0172   8841022
                                                                                 * Hort in Außenstelle GS Kohren-Sahlis         034344-61021
    Bereitschaftstelefon   Trinkwasser                          0800   6756709
                                                                                   E-Mail: kita.kohren-sahlis@johanniter.de
    Bereitschaftstelefon   „MITNETZ STROM“                      0800   2305070
    Bereitschaftstelefon   „MITNETZ GAS“                        0800   2200922

    Sprechzeiten der Stadtverwaltung               Öffnungszeiten der Bürgerinformation     Sprechzeiten des Polizeistandortes Frohburg
    Mo    geschlossen                              Mo 08:00 - 12:00 Uhr                     Ab 01.04.22     Di 15:00 - 18:00 Uhr
    Di    09:00 - 12:00/13:00 - 18:00 Uhr          Di 08:00 - 12:00 Uhr/13:00 - 18:00 Uhr                   Fr 09:00 - 12:00 Uhr
    Mi    geschlossen                              Mi 08:00 - 12:00 Uhr
    Do    09:00 - 12:00/13:00 - 16:00 Uhr          Do 08:00 - 12:00 Uhr/13:00 - 17:30 Uhr
          bzw. 17:30 Uhr für Standesamt,           Fr 08:00 - 12:00 Uhr
    Fr    08:00 – 11:00 Uhr
Im Kreise der Familie sowie erholsame Feiertage wünscht allen Bürgerinnen und Bürgern von Frohburg und den Ortsteilen - Stadt Frohburg
Nr. 3 // 2022                                      FROHBURGER NACHRICHTEN                                   3

KURZ UND KNAPP INFORMIERT

 Unterstützung für die Menschen aus der Ukraine

 Liebe Frohburgerinnen und Frohburger,

 normalerweise wird hier in unseren Frohburger Nachrichten fast ausschließlich über kommunale und
 regionale Themen berichtet und informiert.

 Aufgrund der aktuellen Situation in der Ukraine, den unfassbaren Bildern und Berichten, die wir von dort
 in den letzten Tagen und Wochen erhalten haben und den vielen Fragen, die uns in den letzten Tagen
 erreichen, möchten wir diesem Thema auch hier im Amtsblatt Raum geben.

 Viele Bürgerinnen und Bürger fragen bei uns nach, wie sie den betroffenen
 Menschen aktuell Hilfe und Unterstützung geben können. Nachfolgend haben
 wir Ihnen die wichtigsten Informationen, die Ansprechpartner und
 Hilfsmöglichkeiten zusammengefasst. Aktuelle Informationen finden Sie hierzu
 auch auf der Homepage der Stadt Frohburg (www.frohburg.de) oder direkt über
 den QR-Code.

 Haben Sie eine Spendenaktion in oder rund um Frohburg organisiert und
 wünschen eine Veröffentlichung für mehr Reichweite auf der Homepage? Dann
 treten sie gern mit uns in Kontakt: amtsblatt@frohburg.de oder telefonisch unter: 034348 805-15

 Unsere Kreis- und Nachbarstadt Borna pflegt seit vielen Jahren eine sehr enge und freundschaftliche
 Städtepartnerschaft mit der Stadt Irpin in der Nähe von Kiew. Borna hat demzufolge direkte Kontakte
 zu Betroffenen und wird unmittelbar helfen. Dazu hat die Stadt Borna ein eigenes Spendenkonto
 eröffnet, um direkt Betroffenen zu helfen, die ihre Heimat verlassen mussten. Informationen dazu finden
 Sie unter: www.borna.de.

 Landkreis Leipzig sucht Wohnungen für Geflüchtete aus der Ukraine

 Auf der Suche nach geeignetem Wohnraum hat der Landkreis bereits Kontakt mit den kommunalen
 Wohnungsunternehmen aufgenommen. Es werden zudem private Vermieter gebeten, sich unter
 Angabe der Kontaktdaten, der Wohnungsgröße, der Anzahl der Zimmer und zur Ausstattung zu melden
 unter: unterbringung.asyl@lk-l.de.

 Das Ausländeramt wird dann die Mietverträge mit den Vermietern abschließen und die
 Schutzsuchenden unterbringen.

 Private Unterbringung und Initiativen

 Wegen der sehr großen Hilfsbereitschaft von privaten Initiativen gilt hier:

 Wer Flüchtlinge aus der Ukraine bei sich aufnimmt, sollte diese Menschen
 darüber informieren, dass diese sich beim Ausländeramt des Landkreises
 Leipzig per E-Mail anmelden unter: registrierung.ukraine@lk-l.de.

 Benötigt werden Name, Geburtsdaten und Geburtsort, Tag der Einreise nach
 Deutschland, die aktuellen Kontaktdaten wie Telefon und E-Mail sowie ggf.
 eine Kontaktperson für Fragen. Diese Meldung ist wichtig, damit die
 vertriebenen Menschen über einen direkten Draht weitere Informationen und
 auch finanzielle Unterstützung erhalten können.

 Wenn die Unterbringung z. B. im Gäste- oder im leerstehenden Kinderzimmer organisiert wird, ist dies
 als private Nachbarschaftshilfe zu verstehen. Die Kosten hierfür können nicht durch den Landkreis
 übernommen werden. Die Unterbringung auf eigene Initiative ist nur als Übergangslösung zu verstehen
 und kann eine dauerhafte Lösung in der Regel nicht ersetzen.

 Um eine Übersicht zu den Hilfsangeboten in Frohburg zu erhalten und ggf. auch Unterstützung geben
 zu können, bitte ich bei Angebotsunterbreitung an den Landkreis und/oder die Stadt Borna die Stadt
 Frohburg, E-Mail: buergermeister@frohburg.de, in Kenntnis/Cc zu setzen.

 Karsten Richter, Bürgermeister
Im Kreise der Familie sowie erholsame Feiertage wünscht allen Bürgerinnen und Bürgern von Frohburg und den Ortsteilen - Stadt Frohburg
4                                                     FROHBURGER NACHRICHTEN                                                  Nr. 3 // 2022

AMTLICHE BEKANNTMACHUNGEN                                             ( Bekanntmachungen anderer Institutionen

( Beschlüsse Stadtrat                                                 Die KELL-GmbH informiert
                                                                      Sommeröffnungszeiten der Wertstoffhöfe ab April
Beschlüsse und Sitzungstermine                                        Ab April 2022 gelten wieder die Sommeröffnungszeiten für die Wert-
                                                                      stoffhöfe. Weitere Informationen gibt es in der aktuellen Informati-
Der Technische Ausschuss der Stadt Frohburg hat in seiner Sitzung
                                                                      onsbroschüre zur Abfallwirtschaft, im Internet auf www.kell-gmbh.
am 28.02.2022 mehrheitlich bzw. einstimmig folgende Beschlüsse
                                                                      de und in der Abfall App Landkreis Leipzig.
gefasst, die hier öffentlich bekannt gemacht werden:
                                                                      Verschiebung der Entsorgungstermine zu Ostern
Erneuerung Orientierungstafeln „Wandern im Kohrener Land“:
                                                                      An Feiertagen, wie den bevorstehenden Osterfeiertagen findet
Der Technische Ausschuss vergibt den Auftrag zur Herstellung und
                                                                      im Landkreis Leipzig keine Abfallentsorgung statt. Die KELL GmbH
Gestaltung neuer Orientierungstafeln „Wanderrouten im Kohrener
                                                                      möchten drauf hinweisen, dass sich durch die kommenden Oster-
Land“ auf der Grundlage einer freihändigen Vergabe an die Fa. Apel-
                                                                      feiertage der Abholrhythmus in dieser Zeit verschiebt. Die Entsor-
Werbung, geschäftsansässig Geithainer Straße 53, OT Frankenhain,
                                                                      gungstermine sind in der aktuellen Informationsbroschüre zur Ab-
04654 Frohburg zum Angebotspreis brutto 12.036,48 €.
                                                                      fallwirtschaft, auf unserer Website und in der Abfall App Landkreis
Beschluss-Nr. TA 26/069/2022
                                                                      Leipzig veröffentlicht.
Ausbau „Badstraße“/3. BA OT Prießnitz: Der Technische Aus-            Umwelttheater „Herr Stinknichs Sauber-Zauber“
schuss vergibt die Planungsleistungen für das Vorhaben „Badstraße“    Kindergärten und Schulen im Landkreis haben wieder die Möglich-
OT Prießnitz/3. BA, Leistungsphasen 1 – 4, zum Angebotspreis brutto   keit sich das Umwelttheater in die Einrichtung zu holen. Dieses Mal
                                                                      bietet die KELL GmbH das Umwelttheater „Herr Stinknichs Sauber-
in Höhe von 28.560,50 € an das Ingenieurbüro seecon Ingenieure
                                                                      Zauber“ an:
GmbH, geschäftsansässig Spinnereistraße 7, Halle 14 in 04179 Leip-
                                                                      Herr Stinknich freut sich auf dem Spielplatz so richtig schön zu spie-
zig.
                                                                      len: klettern, balancieren, Sandburgen bauen, Ball spielen, …doch
Beschluss-Nr. TA 26/070/2022
                                                                      leider ist der Spielplatz total vermüllt! Mithilfe seiner Zaubertonne
Der Verwaltungsausschuss der Stadt Frohburg hat in seiner Sitzung     räumt Herr Stinknich wild entschlossen auf, aber halt: kann man
am 03.03.2022 folgenden Beschluss gefasst, der hier öffentlich be-    nicht aus altem Müll was Neues machen, welcher Müll kommt in
kannt gemacht wird.                                                   welche Tonne und wäre es nicht am allerbesten gar nicht erst so
Annahme von Spenden: Der Verwaltungsausschuss beschließt die          viel Müll wegzuwerfen??? Am Ende ist der Spielplatz sauber, Herr
Annahme der Spenden, Schenkungen und ähnlichen Zuwendungen            Stinknich glücklich und um einige (Umwelt-) Erfahrungen reicher.
vom 21.01.2022 bis 01.02.2022.                                        Die clowneske Version von „Herrn Stinknich, Tonni und unser wert-
Beschluss-Nr. VA 26/062/2022                                          voller Müll“: weniger Sprache - viel zu Gucken, viel Musik, auch für
                                                                      die „Kleinen“ sowie größere Zuschauergruppen geeignet.
Die Stadtratssitzung im März findet erst nach Redaktionsschluss       Ziele:
statt. Bekanntmachung der Beschlüsse im nächsten Amtsblatt.           - Schaffung von Umweltbewusstsein
                                                                      - Vermittlung von Information und Handlungskompetenzen zum
Im Monat April 2022 finden nachfolgend genannte Sitzungen der             Thema Mülltrennung/Recycling
städtischen Gremien statt. Alle interessierten Bürger sind zum je-    - ganz viel Spaß für Kinder, Eltern, Pädagoginnen und Pädagogen
weils öffentlichen Teil herzlich eingeladen. Die entsprechenden       Dauer/Zielgruppe/Rahmenbedingungen
Tagesordnungspunkte finden Sie an den öffentlichen Bekanntma-         - 40 unterhaltsame Minuten
chungstafeln (Frohburg; Marktplatz/am Centaurenbrunnen und OT         - ideal für Kinder von 3 bis 8 Jahren
Kohren-Sahlis; Am Bahnhof 5/SB-Markt) bzw. auf der Homepage der       - Bühne 3 x 3 Meter, Stromanschluss, maximale Zuschauerzahl ca.
Stadt Frohburg www.frohburg.de → Bürgerinformation → Sitzungs-            50 Kinder
kalender.
Vorsorglich wird darauf hingewiesen, dass der Öffentlichkeit                                            Veranstaltungszeitraum im Land-
aufgrund der aktuellen Situation und des Gesundheitsschutzes                                            kreis Leipzig: KW 27, 5. Juli bis
nur begrenzte Sitzplatzkapazitäten zur Verfügung stehen. Es                                             8. Juli 2022
gilt die aktuelle Corona-Schutz-Verordnung (zurzeit 3G-Rege-
lung und FFP2-Maskenpflicht).
Technischer Ausschuss                                                                                   Buchungsanfragen können an die
Montag, den 11.04.2022, 19:00 Uhr                                                                       Abfallberatung der KELL GmbH
Bürgerzentrum am Rathaus, II. OG, Veranstaltungssaal                                                    gestellt werden unter der E-Mail-
Ortschaftsrat Kohren-Sahlis                                                                             Adresse:
Dienstag, den 12.04.2022, 19:00 Uhr                                                                     abfallberatung@kell-gmbh.de
Haus der Begegnung Kohren-Sahlis
Ortschaftsrat Roda
Dienstag, den 12.04.2022, 19:30 Uhr
Dorfgemeinschaftshaus Roda
Ortschaftsrat Eulatal                                                    Die nächste Ausgabe erscheint am:
Mittwoch, den 13.04.2022, 19:00 Uhr                                      Freitag, dem 29. April 2022
Fa. Baumaschinenhandel Trinks, OT Prießnitz
Ortschaftsrat Nenkersdorf                                                Annahmeschluss für redaktionelle Beiträge ist:
Mittwoch, den 13.04.2022, 19:30 Uhr                                      Dienstag, der 12. April 2022
Gemeindehaus Nenkersdorf
Verwaltungsausschuss
Donnerstag, den 14.04.2022, 19:00 Uhr                                    Annahmeschluss für Anzeigen ist:
Bürgerzentrum am Rathaus, II. OG, Veranstaltungssaal                     Mittwoch, der 20. April 2022, 9.00 Uhr
Stadtrat
Donnerstag, den 28.04.2022, 19:00 Uhr
Bürgerzentrum am Rathaus, II. OG, Veranstaltungssaal
Im Kreise der Familie sowie erholsame Feiertage wünscht allen Bürgerinnen und Bürgern von Frohburg und den Ortsteilen - Stadt Frohburg
Nr. 3 // 2022   FROHBURGER NACHRICHTEN   5
Im Kreise der Familie sowie erholsame Feiertage wünscht allen Bürgerinnen und Bürgern von Frohburg und den Ortsteilen - Stadt Frohburg
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Im Kreise der Familie sowie erholsame Feiertage wünscht allen Bürgerinnen und Bürgern von Frohburg und den Ortsteilen - Stadt Frohburg
Nr. 3 // 2022   FROHBURGER NACHRICHTEN   7
8   FROHBURGER NACHRICHTEN   Nr. 3 // 2022
Nr. 3 // 2022   FROHBURGER NACHRICHTEN   9

( Sonstiges
10                                      FROHBURGER NACHRICHTEN                                  Nr. 3 // 2022

Statistisches Landesamt
des Freistaates Sachsen
Referat 23 - Zensus 2022
Register, GWZ, Personenerhebung

Als Interviewerin oder Interviewer müssen Sie die Regelungen der statistischen
Geheimhaltung und des Datenschutzes strikt einhalten. Die Bestellung als
Erhebungsbeauftragter erfolgt durch einen Vertragsabschluss zwischen der örtlichen
Erhebungsstelle und Ihnen.

Ihre Arbeitszeit können Sie flexibel einteilen. Für ehrenamtliche Tätigkeit erhalten Sie eine
Aufwandsentschädigung.

Wie können Sie uns unterstützen?

Unterstützen Sie den Zensus 2022 als Interviewerin oder Interviewer!
Melden Sie sich bei Ihrer örtlichen Erhebungsstelle:

Örtliche Erhebungsstelle Borna
Adresse: Markt 1, 04552 Borna
Telefon: 03433 / 919 0082
E-Mail: zensus.borna@statistik.sachsen.de

Zu Ihren Hauptaufgaben gehören:
   • Einwurf einer schriftlichen Vorankündigung sowie Terminvereinbarung
   • Durchführung der Befragung

Folgende Voraussetzungen sollten Sie mitbringen:
   • Volljährigkeit
   • Zuverlässigkeit
   • Freundlichkeit
   • Flexibilität

Aufwandentschädigung
Für Ihre ehrenamtliche Tätigkeit erhalten Sie je nach Aufwand eine Aufwandsentschädigung
von durchschnittlich circa 450 Euro. Fahrtkosten werden unabhängig davon erstattet.

Wo finden Sie weitere Informationen?
Weitere Informationen zum Zensus finden Sie auf www.zensus2022.de oder unter
www.zensus.sachsen.de.
Nr. 3 // 2022                                                               FROHBURGER NACHRICHTEN                                                                                     11

                                                                                                                                          -3-

                                                           Landratsamt                         aus der Gemarkung Zöpen die Flurstücke Nr.:
                                                           Landkreis Leipzig                   74/42; 74/43; 74/44; 74/45; 74/46; 74/47; 74/48; 74/49; 74/50; 74/51; 74/52; 74/53; 74/54;
                                                                                               74/55; 74/56; 74/57; 158/17; 158/22; 158/23; 158/24; 158/25; 158/26; 158/31; 158/32;
                                                           Vermessungsamt                      158/36; 158/38; 158/39; 158/40; 158/41; 158/42; 158/43; 158/44; 158/45; 158/46; 158/47;
                                                           Sachgebiet Ländliche Neuordnung     158/48; 158/49; 158/50; 158/51; 158/52; 158/54; 158/55; 158/56; 158/57; 158/58; 158/59;
                                                                                               158/60; 158/61; 158/62; 158/63; 158/64; 158/65; 158/66; 158/67; 158/68; 158/69; 158/70;
                                                                                               158/71; 158/72; 158/73; 158/74; 158/75; 158/76; 158/77; 158/78; 158/79; 158/80; 158/81;
                                                                                               158/82; 158/83; 158/84; 158/85; 158/86; 158/87; 158/88; 158/89; 158/90; 158/91; 158/92;
                                                                                               158/93; 158/94; 158/95; 158/96; 158/97; 158/98; 158/99; 158/100; 158/101; 158/102;
Ländliche Neuordnung:                    Witznitz                                              158/103; 158/104; 158/105; 158/106; 158/107; 158/108; 158/109; 158/110; 158/111;
                                                                                               158/112; 158/113; 158/115; 158/116; 158/117; 158/118; 158/119; 158/120; 158/121;
Städte/Gemeinden:                        Borna, Rötha, Böhlen,                                 158/122; 158/123; 158/124; 158/125; 158/126; 158/127; 158/128; 158/129; 164/3; 164/8;
                                         Lobstädt, Neukieritzsch                               164/10; 164/11; 164/12; 164/13; 164/14; 164/15; 164/16; 164/20; 164/22; 164/23; 164/24;
                                                                                               164/25; 164/35; 164/42; 164/43; 164/44; 164/45; 164/47; 164/48; 164/49; 164/51; 164/52;
Aktenzeichen:                            10163-846.127-290161 (LE/LN13)                        164/53; 164/54; 164/62; 164/64; 164/65; 164/66; 164/75; 164/77; 164/81; 164/82; 164/83;
                                                                                               164/84; 164/85; 164/86; 164/87; 164/88; 164/89; 164/90; 164/91; 164/92; 164/93; 164/94;
                                                                                               164/95; 164/96; 164/98; 164/99; 164/100; 164/101; 164/102; 164/105; 164/106; 164/107;
I.     Beschluss zur 1. Änderung des Verfahrensgebietes                                        164/109; 164/111; 164/112; 164/113; 164/114; 164/116; 164/117; 164/118; 164/119;
                                                                                               164/120; 164/121; 164/122; 164/123; 164/124; 179/1; 179/3; 179/4; 179/7; 179/8; 179/11;
                                                                                               179/12; 179/14; 179a; 179b; 194/6; 194/7; 194/8; 194/9; 194/10; 194/11; 194/12; 194/13;
1.     Anordnung                                                                               194/14; 194/15; 194/16; 194/17; 194/18; 194/19; 194/20; 198/2; 198/9; 198/10; 198/11;
                                                                                               198/12; 198/13; 198/14; 198/15; 198/16; 198/17; 198/18; 198/19; 198/25; 198/27; 198/28;
Das mit Neuordnungsbeschluss des Staatlichen Amtes für Ländliche Neuordnung                    198/29; 198/30; 198/31; 198/35; 198/36; 198/37; 198/38; 198/39; 198/40; 198/41; 198/42;
Wurzen vom 05. Dezember 2001 (Aktenzeichen: BL/2-8461.25-LE/LN 13) festgestellte               198/43; 198/44; 198/45; 386/0
Verfahrensgebiet wird gemäß § 8 Abs. 2 Flurbereinigungsgesetz (FlurbG) in der Fassung
der Bekanntmachung vom 16. März 1976 (BGBl. I S. 546), in der heute geltenden
Fassung i.V.m. § 1 Abs. 3 Satz 1 des Gesetzes zur Ausführung des Flurbereinigungsge-           Die Fläche der nicht mehr beteiligten Flurstücke beträgt ca. 49,7355 ha.
setzes und zur Bestimmung von Zuständigkeiten nach dem Landwirtschaftsanpassungs-
gesetz (AGFlurbG) vom 15. Juli 1994 (SächsGVBl. S. 1429), in der heute geltenden
Fassung geändert.                                                                              Das Verfahrensgebiet umfasst nunmehr eine Fläche von ca. 2.517,2645 ha und ist auf
                                                                                               der vom Landratsamt Landkreis Leipzig gefertigten Gebietsübersichtskarte (Maßstab
2.    Aus dem Verfahrensgebiet ausscheidende Flurstücke                                        1:25.000), die als Anlage dem Beschluss beigefügt ist, dargestellt. Der weggefallende Teil
                                                                                               der Verfahrensgrenze ist grün gekreuzt und am Verfahren nicht mehr beteiligte Gebiete
Folgende Flurstücke scheiden aus dem Verfahrensgebiet aus:                                     sind mit grüner Grenze dargestellt.

Entwicklungsgebiet 1 (E1)                                                                      Die Gebietsübersichtskarte gehört nicht zum entscheidenden Teil dieses Beschlusses.
                                                                                               Sie dient der Information über die Lage des gesamten Verfahrensgebietes und der
aus der Gemarkung Hain die Flurstücke Nr.:                                                     1. Änderung.
71/8; 71/9; 71/10; 71/11; 71/12; 71/13; 71/14; 71/15; 71/16; 71/17; 71/18; 71/19; 71/20;
71/21; 71/22; 71/23; 71/24; 71/25; 71/26; 71/27; 71/28; 71/29; 71/30; 71/31; 71/32; 71/33;
71/34; 71/35; 71/36; 71/37; 71/38; 71/39; 71/40; 71/41; 71/42; 71/43; 71/44; 71/45; 71/46;     3.     Teilnehmer
71/47; 71/48; 71/49; 71/50; 71/51; 71/52; 71/53; 71/54; 71/55; 71/56; 71/57; 71/58; 71/59;
71/60; 71/61; 71/62; 71/63; 71/64; 71/65; 71/66; 71/67; 71/68; 71/69; 71/70; 71/71; 71/72;     Die Eigentümer der zum geänderten Verfahrensgebiet gehörenden Grundstücke,
71/73; 71/74; 71/75; 71/76; 71/77; 71/78; 71/79; 71/80; 72/5; 72/6; 72/7; 72/8; 72/9; 72/10;   Gebäude und Anlagen sowie die den Grundstückseigentümern gleichgestellten Erbbau-
72/11; 72/12; 72/13; 72/14; 251/1; 251/2; 252/1; 253/0; 254/1; 254/2; 255/1; 255/2; 260/1;
                                                                                               berechtigten sind bereits Teilnehmer am Flurbereinigungsverfahren und somit Mitglieder
261/1; 261/3; 265/1; 266/1; 267/1; 268/0; 269/1; 269/3; 269/4; 269/5; 269/6; 269/7; 269/8;
                                                                                               der mit dem Anordnungsbeschluss vom 09. September 2014 entstandenen
269/9; 269/10; 269/11; 269/12; 269/13; 269/14; 269/15; 269/16; 269/17; 270/5; 270/7;
270/8; 270/9; 270/10; 270/11; 270/12; 270/13; 270/14; 270/15; 271/4; 271/5; 271/6; 271/7;
                                                                                                                        Teilnehmergemeinschaft Witznitz
271/8; 271/9; 271/10; 271/11; 271/12; 272/1; 272/2; 273/11; 273/12; 273/13; 273/14;
274/1; 275/1; 275/2; 279/3; 279/4; 279/5; 325/5; 325/9; 325/10; 325/11; 325/12; 325/13;
325/14; 325/15; 327/4; 327/5                                                                   mit Sitz im Ortsteil Lobstädt der Gemeinde Neukieritzsch. Die Teilnehmergemeinschaft
                                                                                               ist eine Körperschaft des öffentlichen Rechts (§ 16 FlurbG) und untersteht der Aufsicht
                                                                                               des Landratsamtes Landkreis Leipzig.
                                             -2-                                         ...                                            -4-
                                                                                                                                        -4-                                         ...
aus der Gemarkung Kreudnitz die Flurstücke Nr.:                                                Nebenbeteiligte sind u.a. Inhaber von Rechten an Grundstücken sowie die Eigentümer
100/4; 100/5; 100/6; 100/7; 100/8; 100/9; 100/10; 100/11; 100/12; 100/13; 100/14; 100/15;      Nebenbeteiligte
                                                                                               von             sind u.a. Inhaber von gehörenden
                                                                                                   nicht zum Flurbereinigungsgebiet   Rechten an Grundstücken,
                                                                                                                                                 Grundstücken die
                                                                                                                                                               sowie
                                                                                                                                                                   zurdie Eigentümer
                                                                                                                                                                       Errichtung von
100/16; 100/17; 100/18; 100/19; 100/20; 100/21; 100/22; 100/23; 100/24; 100/25; 100/26;        von nicht zum an
                                                                                               Grenzzeichen  Flurbereinigungsgebiet  gehörenden Grundstücken,
                                                                                                                der Grenze des Flurbereinigungsgebietes        die zurhaben.
                                                                                                                                                         mitzuwirken   Errichtung von
100/27; 100/28; 100/29; 100/30; 100/31; 100/32; 100/33; 100/34; 100/35; 100/36; 100/37;        Grenzzeichen an der Grenze des Flurbereinigungsgebietes mitzuwirken haben.
100/38; 100/39; 100/43; 100/44; 100/45; 100/46; 100/47; 100/48; 100/49; 100/50; 100/51;
201/3; 201/4; 201/5; 202/4; 202/5; 202/6; 202/7; 206/3; 206/4; 206/5; 206/6; 206/7; 206/8;
206/9; 206/10; 206/11; 206/12; 206/13; 206/14; 206/15; 206/16                                  Rechtsbehelfsbelehrung
                                                                                               Rechtsbehelfsbelehrung
                                                                                               Gegen den Beschluss zur 1. Änderung des Verfahrensgebietes kann innerhalb eines
Entwicklungsgebiet 2 (E2)                                                                      Gegen den
                                                                                               Monats  nachBeschluss   zur 1. Änderung
                                                                                                             seiner Bekanntgabe            des erhoben
                                                                                                                                   Widerspruch Verfahrensgebietes
                                                                                                                                                       werden. Diekann    innerhalb
                                                                                                                                                                    Frist beginnt miteines
                                                                                                                                                                                      dem
                                                                                               Monats
                                                                                               auf     nach seinerBekanntmachung
                                                                                                   die öffentliche  Bekanntgabe Widerspruch    erhoben werden. Die Frist beginnt mit dem
                                                                                                                                     folgenden Tag.
aus der Gemarkung Kahnsdorf die Flurstücke Nr.:                                                auf die öffentliche Bekanntmachung folgenden Tag.
96/8; 96/9; 96/10; 96/11; 96/12; 96/13; 96/14; 96/15; 96/16; 96/18; 96/19; 96/20; 96/21;       Der Widerspruch ist schriftlich beim
96/22; 96/23; 96/24; 96/25; 96/27; 96/29; 96/30; 96/33; 96/34; 96/35; 96/36; 96/37; 96/38;     Der Widerspruch ist schriftlich beim
96/40; 96/41; 96/42; 96/43; 96/44; 96/46; 96/47; 96/48; 96/49; 96/50; 96/51; 96/52; 96/53;            Landratsamt Landkreis Leipzig oder Landratsamt Landkreis Leipzig
96/54; 96/55; 96/56; 96/57; 96/58; 96/59; 96/60; 96/61; 96/62; 96/63; 96/64; 96/65; 96/66;            Landratsamt
                                                                                                      Hausanschrift:Landkreis Leipzig oder Landratsamt
                                                                                                                                               Postanschrift:Landkreis Leipzig
96/67; 96/68; 96/69; 96/70; 96/71; 96/72; 96/73; 96/74; 96/75; 96/76; 96/77; 96/78; 96/79;            Hausanschrift:
                                                                                                      Vermessungsamt                           Postanschrift:
                                                                                                                                               Vermessungsamt
96/80; 96/82; 96/83; 96/84; 96/85; 96/86; 96/87; 96/88; 96/89; 96/90; 96/91; 96/93; 96/94;            Vermessungsamt 4
                                                                                                      Stauffenbergstraße                       Vermessungsamt
                                                                                                                                               04550  Borna
96/95; 96/96; 96/97; 96/98; 96/99; 96/100; 96/101; 96/102; 96/103; 96/104; 96/105;                    Stauffenbergstraße
                                                                                                      04552   Borna         4                  04550 Borna
96/106; 96/107; 96/108; 96/109; 96/110; 96/111; 96/112; 96/113; 96/114; 96/115; 96/116;               04552 Borna
96/117; 96/118; 96/119; 96/120; 96/121; 96/122; 96/123; 96/124; 96/125; 96/126; 96/127;        oder zur Niederschrift beim
96/128; 96/129; 96/130; 96/131; 96/132; 96/133; 96/134; 96/135; 96/136; 96/137; 96/138;        oder zur Niederschrift beim
96/139; 96/141; 96/142; 96/143; 96/144; 96/145; 96/147; 96/149; 96/150; 96/151; 96/152;               Landratsamt Landkreis Leipzig oder Landratsamt Landkreis Leipzig
96/153; 96/154; 96/155; 96/156; 96/157; 96/158; 96/159; 96/160; 96/161; 96/162; 96/163;               Landratsamt Landkreis
                                                                                                      Stauffenbergstraße    4 Leipzig oder Vermessungsamt
                                                                                                                                               Landratsamt Landkreis Leipzig
96/164; 96/165; 96/169; 96/170; 96/172; 96/173; 96/174; 96/176; 96/177; 96/178; 96/179;               Stauffenbergstraße
                                                                                                      04552   Borna         4                  Vermessungsamt
                                                                                                                                               Sachgebiet  Ländliche Neuordnung
96/180; 96/181; 96/182; 96/183; 96/184; 96/185; 96/186; 96/187; 96/188; 96/189; 96/190;               04552 Borna                              Sachgebiet
                                                                                                                                               Leipziger   Ländliche
                                                                                                                                                         Straße 67 Neuordnung
96/191; 96/192; 96l; 103/5; 103/6; 103/7; 103/8; 103/9; 103/10; 103/11; 103/12; 103/13;                                                        Leipziger
                                                                                                                                               04552     Straße 67
                                                                                                                                                      Borna
103/14; 103/15; 109/9; 109/10; 109/11; 109/12; 109/13; 109/14; 109/15; 109/16; 109/17;                                                         04552 Borna
109/18; 109/19; 109/21; 109/22; 109/23; 109/24; 109/25; 109/29; 109/30
                                                                                               einzulegen.
                                                                                               einzulegen.
aus der Gemarkung Pürsten die Flurstücke Nr.:                                                  Der Widerspruch kann auch elektronisch durch De-Mail in der Sendevariante mit bestä-
222/10; 222/11; 222/12; 222/14; 222/15; 222/16; 222/18; 222/19; 222/20; 222/23; 222/24;        Der Widerspruch
                                                                                               tigter            kann auch
                                                                                                      sicherer Anmeldung   elektronisch
                                                                                                                         nach           durch De-Mail
                                                                                                                              dem De-Mail-Gesetz      in derwerden.
                                                                                                                                                  erhoben   Sendevariante mit bestä-
222/25; 222/27; 222/29; 222/31; 222/32; 222/33; 222/36; 222/37; 222/38; 222/41; 222/42;        tigter sicherer Anmeldung nach dem De-Mail-Gesetz erhoben werden.
222/43; 222/44; 222/45; 222/46; 222/48; 222/50; 222/51; 222/52; 222/53; 222/54; 222/55;        Die De-Mail-Adresse lautet: Vermessungsamt@lk-l.de-mail.de
222/61; 222/63; 222/64; 222/65; 222/66; 222/67; 222/68; 222/69; 222/70; 222/71; 222/72;        Die De-Mail-Adresse lautet: Vermessungsamt@lk-l.de-mail.de
222/73; 222/74; 222/75; 222/76; 222/77; 222/78; 222/79; 222/80; 222/81; 222/82; 222/83;        Es wird gebeten, den Widerspruch zu begründen.
222/84; 222/85; 222/86; 222/87; 222/88; 222/89; 222k; 222l; 222y; 225/1; 225/2; 226/3;         Es wird gebeten, den Widerspruch zu begründen.
226/4; 226/5; 226/6; 226/10; 226/11; 226/12; 226/13; 226/14; 328d; 328e; 328f; 328g;
328h; 328i; 532/2; 532/5; 532/6; 532/7; 532/8; 532/9; 532/10; 532/11; 532/12; 532/13;          Borna, den 21. Dezember 2021
532/14; 532/15; 532/16; 532/17; 532/18; 532/19; 532/20; 532/21; 532/22; 532/24; 532/25;        Borna, den 21. Dezember 2021
532/27; 532/28; 532/29; 532/30; 532/31; 532/32; 532/33; 532/34; 532/35; 532/36; 569/1;
569/2; 569/3; 569/4; 577/0

                                                                                               Grobe
                                                                                               Grobe
                                                                                               Sachgebietsleiter Ländliche Neuordnung                Dienstsiegel
                                                                                               Sachgebietsleiter Ländliche Neuordnung                Dienstsiegel
12                                                                       FROHBURGER NACHRICHTEN                                                     Nr. 3 // 2022

                                          -5-
                                                                                              MITTEILUNGEN DES BÜRGERMEISTERS
II.    Begründung
                                                                                              Frohburger Bürgerdialog – Erinnerung
1.     Zuständigkeit

Das Landratsamt Landkreis Leipzig ist für die Anordnung der Änderung des                                         Liebe Frohburgerinnen und
Verfahrensgebietes gemäß §§ 3 Abs. 1 und 8 Abs. 2 FlurbG i.V.m. § 1 Abs. 2
AGFlurbG sowie § 3 Nr. 4 des Gesetzes zur Neugliederung des Gebietes der Landkreise
                                                                                                                 Frohburger,
des    Freistaates  Sachsen     (Sächsisches   Kreisgebietsneugliederungsgesetz   -
SächsKrGebNG) in der heute gültigen Fassung sachlich und örtlich zuständig.                                       wie versprochen, möchte ich Bürgerver-
                                                                                                                  sammlungen wieder zum festen Bestandteil
2.     Erforderlichkeit
                                                                                                                  in unserer Kommunalpolitik machen.
                                                                                              In diesem Rahmen werde ich Ihnen, gemeinsam mit Kollegin-
Nach Abschluss der Entwicklungsmaßnahmen (Infrastrukturmaßnahmen) A72 und der                 nen und Kollegen aus dem Rathaus oder punktuell mit externen
Zubringerstraße wird die Bearbeitung des Verfahrens Witznitz fortgesetzt.                     Gästen, Informationen zu aktuellen bzw. in Planung befindlichen
Zwischenzeitlich wurden eine Vielzahl von Entwicklungsmaßen im Verfahrensgebiet               Projekten sowie Ausblicke auf künftige Prioritäten geben und zu
durchgeführt.                                                                                 Fragen, Hinweisen oder Ideen Stellung nehmen.
Um die Investitionen der Entwicklungsfirmen und öffentlichen Bauträger sowie privaten         Leider wird es aufgrund der Vielzahl unserer Ortsteile nicht mög-
Bauherren grundbuchrechtlich abzusichern, erfolgten umfangreiche Grenzherstellungen           lich sein, in jedem Jahr auch in jedem Ortsteil zu sein. Aber wir
bzw. Teilungsvermessungen. In deren Zug wurden im Anordnungsbeschluss aufgeführte
Flurstücke geteilt und umnummeriert.                                                          werden regelmäßig in die Dörfer kommen und dort Bürgerdia-
In diesen Gebieten wurde die Übereinstimmung zwischen dem grundbuchrechtlichen
                                                                                              loge anbieten.
Eigentum und den tatsächlichen Nutzungs- und Besitzverhältnissen hergestellt, so dass         Los geht es im April 2022 zunächst mit 2 Terminen in Kohren-
die unter Punkt 2 genannten Flurstücke aus dem Verfahrensgebiet ausscheiden, da kein          Sahlis und Frohburg.
Gestaltungsauftrag gemäß § 37 Flurbereinigungsgesetz mehr besteht.
                                                                                              Dienstag, den 5. April 2022, 19:00 Uhr in Kohren-Sahlis
Damit sind die Voraussetzungen für die Anordnung der Gebietsänderung gegeben.                 („Haus der Begegnung“; großer Saal)
Eine Änderung des Vorstandes ist nicht notwendig (§ 21 Abs. 6 FlurbG).                        Donnerstag, den 7. April 2022, 19:30 Uhr in Frohburg („Schüt-
                                                                                              zenhaus“)
Borna, den 21. Dezember 2021
                                                                                              Weitere Termine werden im Verlauf des Jahres bekanntgegeben.
                                                                                              An diesen beiden Terminen werden wir Ihnen erste Sachstände
Grobe                                                                                         bzw. Ergebnisse zum neuen Stadtentwicklungskonzept geben
Sachgebietsleiter Ländliche Neuordnung                     Dienstsiegel                       und in Kohren-Sahlis zum SEKO für Kohren-Sahlis informieren.
                                                                                              Sollten Sie zu den Veranstaltungen bereits gezielte Fragen oder
                                                                                              Themen haben, die Sie bewegen, können Sie diese gern schon
                                                                                              vorab an buergermeister@frohburg.de oder gern auch per Post
                                                                                              ins Rathaus senden.
                                                       Landratsamt
                                                       Landkreis Leipzig                      Karsten Richter, Bürgermeister
                                                       Vermessungsamt
                                                       Sachgebiet Ländliche Neuordnung

                                                                                              ZENTRALAMT
                                                                                        ...

Hinweis zu den Auslegungszeiten und dem Auslegungsort des
Beschlusses zur 1. Änderung des Verfahrensgebietes mit Hinweisen,                             Wahlhelfer zur Landratswahl 2022 gesucht
Begründung und Gebietsübersichtskarte
                                                                                              Das Wahlamt der Stadt Frohburg
Ländliche Neuordnung:           Witznitz
Städte/Gemeinden:               Borna, Rötha, Böhlen, Lobstädt, Neukieritzsch
                                                                                              beruft für den Einsatz in den Wahl-
Aktenzeichen:                   10163-846.127-290161 (LE/LN13)                                vorständen zur Landratswahl im
                                                                                              Juni 2022 ehrenamtliche Wahlhel-
Beim                      Landratsamt Landkreis Leipzig
                                                                                              ferinnen und Wahlhelfer.
                          Vermessungsamt                                                      Bei aktuell 22 Wahlbezirken wird die tatkräftige Unterstützung
                          Sachgebiet Ländliche Neuordnung                                     von ca. 140 Wahlhelferinnen und Wahlhelfern benötigt.
                          Zimmer 302
                          Leipziger Straße 67                                                 Interessierte Bürgerinnen und Bürger können sich freiwillig für
                          04552 Borna                                                         dieses Wahlehrenamt melden. Besondere Vorkenntnisse sind
liegen in der Zeit        vom 04. April 2022 bis einschließlich 04. Mai 2022                  nicht erforderlich. Jeder Wahlhelfer ist circa einen halben Tag
                          Montag      08:00 – 12.00 und 13.00 – 16.00 Uhr                     im Einsatz, da immer nur jeweils die Hälfte von den berufenen
                          Dienstag    08:00 – 12.00 und 13.00 – 16.00 Uhr
                          Mittwoch    08:00 – 12.00 und 13.00 – 16.00 Uhr                     Wahlhelfern im Wahllokal anwesend sein muss. Lediglich zu Be-
                          Donnerstag 08:00 – 12.00 und 13.00 – 16.00 Uhr                      ginn der Wahlhandlung um 08:00 Uhr und zur Auszählung der
                          Freitag     08.00 – 12.00 Uhr
                                                                                              Stimmen abends ab 18:00 Uhr ist die Anwesenheit aller Wahl-
ein Abdruck des Beschlusses zur 1. Änderung des Verfahrensgebietes mit Hinweisen und          helfer erforderlich.
Begründung und die Gebietsüberkarte zur kostenlosen Einsichtnahme aus.

Eine Terminvergabe zur Einsichtnahme ist zwingend erforderlich. Bitte wenden Sie sich         Wahltag ist Sonntag, der 12. Juni 2022.
dazu an
                                                                                              Falls ein zweiter Wahlgang erforderlich werden sollte, findet
              Herrn Michael Buchholz     oder      Herrn Steffen Witzig                       dieser am Sonntag, dem 3. Juli 2022, statt.
E-Mail:       michael.buchholz@lk-l.de             steffen.witzig@lk-l.de
Telefon:      03433 241 1561                       03433 241 1562
                                                                                              Für die ehrenamtliche Tätigkeit als Wahlhelfer wird pro Wahltag
Bitte beachten Sie die am Tag der Einsichtnahme geltende gültige Corona-Schutz-               eine Entschädigung gezahlt (Wahlentschädigungssatzung der
Verordnung.                                                                                   Stadt Frohburg - www.frohburg.de/buergerservice/satzungen).
                                                                                              Anmelden können Sie sich bis spätestens 15.04.2022 bei

                                                                                              Frau Haberstroh, Telefon 034348 805-37,
                                                                                              E-Mail: n.haberstroh@frohburg.de
                                                                                              Wir freuen uns auf Ihre Mithilfe!
Nr. 3 // 2022                                           FROHBURGER NACHRICHTEN                                                             13

Personalveränderungen                                                   Verbrennen von Pflanzenabfällen
                                                                        Das schöne Wetter der vergangenen Tage wurde schon viel genutzt,
Ein Neuanfang im Rathaus …                                              um Arbeiten im Garten vor­zu­nehmen und noch Bäume und Sträu-
Wie üblich, informieren wir un-                                         cher zu verschneiden. Nun stellt sich für viele die Frage: Wohin mit
sere Bürgerinnen und Bürger re-                                         den Rückschnitten der Pflanzen? „Früher“ war es üblich, die Äste und
gelmäßig, wenn sich Änderungen                                          Zweige einfach zu ver­bren­nen.
in der Zuständigkeit oder einem                                         Das Verbrennen von Pflanzenabfällen ist jedoch ganzjährig
Ansprechpartner bei der Stadt                                           nicht zulässig!
Frohburg ergeben. Und so hat sich                                       Der Sächsische Landtag hat am 30.01.2019 das Gesetz zur Änderung
auch in den vergangenen Wochen                                          des Sächsischen Abfall- und Bo­denschutzrechtes geändert. Damit
wieder ein neues Gesicht in unse-                                       wird das sächsische Landesrecht in den Bereichen Kreislauf­wirt­
rem Rathaus eingefunden.                                                schaft und Bodenschutz an das geltende Bundesrecht angepasst.
Bereits im vorangegangenen                                              In diesem Rahmen wurde die No­vel­lie­rung des Sächsischen Abfall-
Amtsblatt berichteten wir über                                          wirtschafts- und Bodenschutzgesetzes (SächsABG) und die Aufhe-
den Austritt unserer ehemali-                                           bung der Pflanzenabfallverordnung (PflanzAbfV) vorgenommen. Die
gen Kollegin Nicole Kampf zum              Frau Christin Winkler        Pflanzenabfallverordnung wurde am 22.03.2019 aufgehoben. Somit
31.01.2022, die in den vergangenen Jahren für die Sachbearbeitung       ist eine Verbrennung von Pflanzenabfällen unzulässig. Dies ergibt
Öffentlichkeitsarbeit und Kultur zuständig war. Ihren Platz in unse-    sich aus § 28 Abs. 1 Kreislauf­wirtschaftsgesetz (KrWG). Demnach
rem Team nahm nun seit 01.03.2022 Frau Christin Winkler aus einem       dürfen Abfälle zum Zweck der Beseitigung nur in den dafür zuge­
Ortsteil von Bad Lausick ein. Frau Winkler konnte sich nach öffentli-   lassenen Anlagen oder Einrichtungen behandelt, gelagert oder ab-
cher Ausschreibung gegen insgesamt 17 Bewerber durchsetzen. Sie         gelagert wer­den.
ist 25 Jahre jung und kann eine Ausbildung zur Verwaltungsfachan-       Anfallende Pflanzenabfälle sind auf der Grundlage des KrWG zu ver-
gestellten in der Fachrichtung Landes- und Kommunalverwaltung           werten. Die Verwertung kann durch Verrotten, insbesondere durch
vorweisen.                                                              Liegenlassen, Untergraben, Unterpflügen oder Kompostieren auf
Anzutreffen ist Frau Winkler im 1. OG des alten Rathauses, Zim-         dem Grundstück wo sie angefallen sind, erfolgen. Gegebenenfalls
mer 2.02 sowie erreichbar unter Tel. 034348 805-15 und E-Mail:          sind Pflanzenabfälle vorher durch geeignete mechanische Behand-
c.winkler@frohburg.de oder unter der allgemeinen E-Mail-Adresse:        lung, wie beispielsweise Häckseln oder Schreddern aufzu­be­rei­ten.
amtsblatt@frohburg.de.                                                  Für haushaltsübliche Mengen wird die Nutzung einer Biotonne emp-
Unsere neue Kollegin heißen wir in der Stadtverwaltung Frohburg         fohlen. Große Mengen Grünab­fälle können ganzjährig kostenpflich-
herzlich willkommen, wünschen ihr ganz viel Erfolg, gutes Gelingen      tig an den Sammelstellen der KELL Kommunalentsorgung Land­kreis
sowie viel Freude bei ihren neuen Aufgaben und freuen uns auf eine      Leipzig GmbH oder privaten Entsorgern abgegeben werden. Auch
gute Zusammenarbeit.                                                    eine Containerstellung durch private Entsorger ist möglich.
                                                                        Garten- und Siedlervereine können nach wie vor Container über
Madlen Gesell, Sachgebietsleiterin Allgemeine Verwaltung                die KELL Kommunalentsorgung Land­kreis Leipzig GmbH beziehen.
                                                                        Sollten alle diese Möglichkeiten nicht genutzt werden können, kann
ORDNUNGSAMT                                                             nach § 28 Abs. 2 KrWG ein Ausnahmeantrag nur noch bei der Lan-
                                                                        desdirektion Leipzig, Dienst­stelle Leipzig, Braustraße 2, 04107 Leip-
Folgende Fundsachen                                                     zig, gestellt werden. Das Landratsamt Landkreis Leipzig ist hierfür
                                                                        nicht mehr zuständig.
wurden im Ordnungsamt                                                   Besteht der Verdacht, dass Pflanzen oder Pflanzenteile mit melde-
bis zum 11.03.2022                                                      pflichtigen Schaderregern befallen sind, entscheidet das Sächsische
abgegeben                                                               Landesamt für Umwelt, Landwirtschaft und Geologie als zuständi-
                                                                        ge Pflanzenschutzbehörde unabhängig von den vorgenannten Re-
-   ein einzelner Schlüssel (gefunden in Frohburg, Netto-Markt)         gelungen über die Notwendigkeit und die Art der Vernichtung der
-   grünes Schlüsselband mit Autoschlüssel, 1 Schlüssel, Schutzen-      pflanzlichen Abfälle.
    gelfigur, schwarze Gummikatze (Frohburg, Neue Straße)                 Sächsisches Landesamt für Umwelt, Landwirtschaft und Geologie
-   1 VW Autoschlüssel mit Schlüsseltasche und Namensschild                                   Referat Pflanzengesundheit
-   1 Schlüsselbund mit 5 Schlüsseln + Anhänger Aufschrift: Fach-                               Waldheimer Straße 219
    messe für Gastgewerbe und Ernährungshandwerk                                                     01683 Nossen
-   1 Kette mit braunen Perlen, Kreuzanhänger und kleinem Schutz-                                Tel.: 035242-6319333
    engel                                                                           E-Mail: pflanzengesundheit@smul.sachsen.de
                                                                        Eine Liste möglicher meldepflichtiger Schaderreger finden sie auf
Rückfragen an: Ordnungsamt, Frau Schlichter, Tel.: 034348 80522         der Internetseite des Freistaates Sach­    sen (www.landwirtschaft.
                                                                        sachsen.de/meldepflichtige-schaderreger).
Neue Öffnungszeiten Polizeistandort                                     Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass das Verbrennen
Ab 01.04.2022 ändern sich die Öffnungs- und Sprechzeiten für den        von Pflanzenabfällen in Feuer­schalen und Feuerkörben eben-
Polizeistandort Frohburg, Markt 13 - 15, wie folgt:                     falls ausgeschlossen ist. Jede vorsätzliche oder fahrlässige Hand-
                                                                        lung, die den geltenden Bestimmungen zuwiderläuft, kann als Ord-
Dienstag        von 15.00 Uhr bis 18.00 Uhr
                                                                        nungswidrigkeit mit einem Bußgeld geahndet werden (§ 69 KrWG).
Freitag         von 9.00 Uhr bis 12.00 Uhr
Ist der Polizeistandort nicht besetzt, wenden Sie sich bitte an das     Traditions- und Brauchtumsfeuer dürfen unter Beachtung be-
übergeordnete Polizeirevier Borna.                                      stimmter Regeln und Auflagen auf Antrag durchgeführt werden.
                                                                        Osterfeuer (Brauchtumsfeuer) werden herkömmlich von in der
Marion Schwurack
                                                                        Ortsgemeinschaft verankerten Orga­nisatoren und Vereinen ausge-
SGL Ordnungsangelegenheiten
                                                                        richtet und sind im Rahmen von öffentlichen Veranstaltungen für
                                                                        jedermann zugänglich.
                                                                        Echte Brauchtumsveranstaltungen sind kein Freibrief dafür, Materi-
                                                                        alien jeglicher Art dem Feuer zuzuführen. Die Ausnahmegenehmi-
                 Anzeigenwerbung                                        gung für das Abbrennen eines Brauchtums- und Traditionsfeuers ist
                                                                        beim Ordnungsamt der Stadtverwaltung Frohburg rechtzeitig unter
         online buchen: anzeigen.wittich.de
                                                                        Angaben von Ort, Tag, der für die Sicherheit der Feuerstelle verant-
14                                                        FROHBURGER NACHRICHTEN                                              Nr. 3 // 2022

wortlichen Person sowie unter Vorlage einer entsprechenden Ein-          Holz erst kurz vor dem Entzünden aufgeschichtet werden. Das Ord-
verständniserklärung des Eigentümers oder Verfügungsberechtigten         nungsamt behält sich eine Kontrolle der Feuerstelle und des Brenn-
der Fläche zu beantragen.                                                materials vor.
Es darf nur trockenes und naturbelassenes, unbehandeltes Ast-,
Spalt- oder Schnittholz verwendet wer­den (ohne Anstriche und Im-        Ordnungsamt
prägnierung). Damit kleine Tiere nicht zu Schaden kommen, darf das       Stadtverwaltung Frohburg

BAUAMT
Ausbau der Schulstraße Kohren-Sahlis bis Rüdigsdorf
Aus dem Jahr 2011 datieren die ersten Entwürfe für den       - 4. BA (Schulstraße bis Rüdigsdorf Nord): 8 Wochen im Anschluss (Herbst 2022)
Ausbau der Schulstraße von Kohren-Sahlis bis Rüdigs-         - 5. BA (Rüdisdorf Bereich Küchenteich) 4 Wochen im Anschluss (Herbst 2022)
dorf, allerdings wurden diese bis 2018 nicht weiterver-      - Winterpause
folgt. Mit der Eingemeindung von Kohren-Sahlis wurde         - 6. BA (Rüdigsdorf nördlich der Kirche): 4 Wochen Frühjahr 2023
das Vorhaben wieder aufgegriffen und die Genehmi-            - 7. BA (Rüdigsdorf südlich der Kirche): 4 Wochen Frühjahr 2023
gungsplanung 2018 fertiggestellt. Ziel war es, mit der       -	8. BA (Kboten mit Straße nach Neuhof/Linda): 3 Wochen im Anschluss (Früh-
Umsetzung des Vorhabens 2019 zu beginnen. Erste Ro-             jahr 2023)
dungsmaßnahmen wurden auch begonnen. Das Vorha-
ben sollte und wird als Gemeinschaftsbaumaßnahme             Damit ergibt sich eine Gesamtbauzeit von ca. einem Jahr.
zwischen Landkreis Leipzig, AZV Wyhratal und der Stadt       Mehr Informationen zu diesem und anderen Bauvorhaben erhalten Sie zur Bür-
Frohburg durchgeführt werden. Die entsprechend OD            gerversammlung am 05.04.22 - 19:00 Uhr im Haus der Begegnung“ in Kohren-
Vereinbarung wurde 2018 geschlossen.                         Sahlis.
Der Straßenzug ist Bestandteil der Kreisstraße K 7936.
Baulastträger ist der Landkreis. Fristgerecht wurden
durch den Landkreis, als Federführender der Maßnah-
me, Fördermittel über die Richtlinie für den Kommu-
nalen Straßen- und Brückenbau beim Landesamt für
Straßenbau und Verkehr beantragt. Durch Förderstopp
seitens des Freistaates Sachsen wurde die Maßnahme
wiederum „auf Eis“ gelegt. Im 4. Quartal 2021 wurden
für alle Beteiligten unerwartet nun doch Fördermittel
in Aussicht gestellt, wenn statt der lt. Richtlinie vorge-
sehenen 80 %iger einer nur 50 %igen Förderung zu-
gestimmt wird. Die damit verbundenen nun höheren
Eigenmittel wurden in Kauf genommen, um das Vor-
haben umsetzen zu können. Dem höheren Bedarf an
Eigenmitteln hat auch der Stadtrat Frohburg auf seiner
Sitzung am 03.02.2022 zugestimmt.
Die Stadt Frohburg wird im Zuge der Maßnahme im We-
sentlichen die Erneuerung der Nebenanlagen (durch-
gängiger Gehweg vom Montottone-Platz bis Bauende
in Rüdigsdorf Höhe Knoten Abzweig Pflug und Erneue-
rung der Ortsbeleuchtung) durchführen.
Das Ausschreibungsverfahren wurde bereits durch den
Landkreis begonnen. Als Baustart ist der 25.04.2022
vorgesehen. Der erste Bauabschnitt erfolgt in Kohren-
Sahlis Höhe Abzweig Gnandstein und letzte in Rüdigs-
dorf Höhe Abzweig Pflug.

Die Ausführung ist in 8 Abschnitten vorgesehen:
-	1. BA (Knoten mit K 7940): 12 Wochen vor den Som-
    merferien 2022
-	2. BA (K7940 bis nördliche Schulstraße): 6 Wochen
    in den Schulferien 2022
-	3. BA (nördliche Schulstraße bis südliche Schulstra-
    ße): 4 Wochen nach den Schulferien 2022                  Bauabschnitte

Sanierung der Grundschule Kohren-Sahlis
„Brücken in die Zukunft“ – Sanierung Grundschule Kohren-Sahlis
                              Mit Hilfe des Programms „Brücken           geschoss wurden komplett saniert und die Abwasserleitung vom Ge-
                              in die Zukunft“ konnte nun auch der        bäude zum Straßeneinlass wurde neu verlegt. Außerdem erhielt die
                              2. Bauabschnitt realisiert werden.         Grundschule eine neue energiesparende Heizungsanlage. Die Kos-
                              Hier wurde die ehemalige Haus-             ten für die Maßnahme betrugen ca. 592.000 € und Stadt Frohburg
                              meisterwohnung für schulische              bekommt hierfür ca. 324.500 € Zuwendungen.
                              Zwecke und dem Ausbau der Ganz-            Diese Maßnahme wurde gefördert durch die Bundesregierung auf-
                              tagsangebote       (Schulbibliothek,       grund eines Beschlusses des Deutschen Bundestages. Diese Maß-
Leseraum, Therapieraum für ergo- und logopädische Einzel- und            nahme wurde mitfinanziert durch Steuermittel auf der Grundlage
Gruppenbetreuung Inklusionsschüler, Beratungsraum für Eltern- und        des von den Abgeordneten des Sächsischen Landtags beschlossenen
Lehrergespräche) umgebaut. Die Toilettenanlagen im 1. und 2. Ober-       Haushaltes.
Nr. 3 // 2022                                          FROHBURGER NACHRICHTEN                                                                        15

LIEGENSCHAFTEN
( Immobilienangebote
    Baugrundstücke

      Idyllisches Grundstück im Kohrener Land
          Flurstück 207 Gemarkung Sahlis
          Grundstücksgröße: 902 m²
          Mindestkaufpreis: 24.354,00 EUR (27 EUR/m²)
          Verkauf ohne Bauverpflichtung für ein Einfamilienhaus.

 Objektadresse: Geschwister- Scholl- Weg 15 OT Sahlis, 04654 Frohburg
    Der Käufer trägt alle Kosten der Errichtung, der Genehmigung und des Vollzuges des
     notariellen Kaufvertrages und die Grunderwerbsteuer.

 Bestandsimmobilien

     Ländliches Wohngrundstück mit Blick zur Talsperre
         Ehemaliges Gemeindehaus Altmörbitz / Alte Schule
         Grundstücksgröße: 932 m²
         Mindestkaufpreis: 50.000,00 EUR
         Übernahme Mietverhältnis; Duldung Sirene; Einzeldenkmal
    Objektadresse: Kirchberg 15 OT Altmörbitz, 04654 Frohburg
    Voraussetzung für den Verkauf ist die Vorlage einer Selbstauskunft, eines Nutzungs-
    konzeptes sowie einer Erklärung zur Finanzierung des Kaufpreises mit der
    Aufforderung zur Abgabe eines Gebotes durch den Käufer.

                Exposés können kostenfrei auf telefonische Anfrage versendet bzw. auf der Homepage unter
                                      www.frohburg.de heruntergeladen werden.

     Fragen zum jeweiligen Objekt richten Sie bitte an die Stadtverwaltung Frohburg, Markt 13-15, 04654 Frohburg,
    Sachgebietsleiterin Liegenschaften, Frau Gallien, Telefon-Nummer 034348/805-41 oder an k.gallien@frohburg.de.

NATURFREIBAD

Freibad startet Vorverkauf für Saisonkarten                                                             Frohburger Nachrichten

Bis zum 06.05.2022 können die Saisonkarten für das Frohburger
                                                                                    Herausgeber:
Naturfreibad im Vorverkauf im Bür­gerzentrum am Rathaus erwor-
                                                                                    Stadtverwaltung Frohburg, Markt 13-15, 04654 Frohburg
ben werden.
VVK-Zeitraum:        ab 01.04. bis 06.05.2022                                       Verlag und Druck:
Erwachsene:          56 € (sonst 62,50 €)                                           LINUS WITTICH Medien KG, An den Steinenden 10, 04916 Herzberg,
                                                                                    Telefon (03535) 489-0
Kinder bis 16 Jahre: 34 € (sonst 38 €)                                              Für Textveröffentlichungen gelten unsere Allgemeinen Geschäfts-
Informationen zu den verschiedenen Eintrittskarten (z. B. 10-er Kar-                bedingungen.
ten als Geschenk-Gutschein) er­halten Sie ebenfalls im Bürgerzent-
                                                                                    Verantwortlich für den amtlichen Teil:
rum am Rathaus, Markt 13 - 15 oder unter der Tel. 034348 51674.                     Stadtverwaltung Frohburg, Tel.: (034348) 805-0, Fax: (034348) 805-
                                                                        IMPRESSUM

                                                                                    39, E-Mail: stadt@frohburg.de

                                                                                    Verantwortlich für den nichtamtl. Teil:
                                                                                    Unterzeichner der Artikel

                                                                                    Verantwortlich für den Anzeigenteil/Beilagen:
                                                                                    LINUS WITTICH Medien KG,
                                                                                    vertreten durch den Geschäftsführer ppa. Andreas Barschtipan,
                                                                                    www.wittich.de/agb/herzberg

                                                                                    Erscheint monatlich, k o s t e n l o s an alle Haushaltungen im
                                                                                    Verbreitungsgebiet - zusätzliche Einzelexemplare sind über die
                                                                                    Stadtverwaltung Frohburg zu beziehen.
16                                                         FROHBURGER NACHRICHTEN                                                  Nr. 3 // 2022

STADTBIBLIOTHEK                                                             -  Karine Balzeau: „Licht aus! 32 Ideen, um Energie zu sparen“
                                                                            -  Katharina Grossmann-Hensel: „Ich hab so ein Gefühl – ein Buch
                                                                               übers Kichern, Weinen, Wüten, Freuen“
Ostern in der Stadtbibliothek
                                                                            Spiele
                                                                            - Nintendo-Switch-Spiel „Donkey Kong Country – tropical freeze“
Kleine Auftaktveranstaltung am 11.04.                                       - Nintendo-Switch-Spiel „Go Vacation“
mit Kaninchen-Streichelgehege                                               DVDs
„Osterhäschen, Osterhas‘                                                    - „Mein Nachbar Totoro“ (japanischer Kinderfilm ab 0 Jahren)
Komm mal her ich sag dir was.                                               - „Ernest & Celestine (Animationsfilm ab 6 Jahren)
Laufe nicht an mir vorbei                                                   - „Juno“ (preisgekrönter Jugendfilm über eine Teenieschwanger-
Schenk mir doch ein buntes Ei!“                                                schaft)
                                                                            Hörbücher
Auch bei uns in der Stadtbibliothek Frohburg haben sich die kleinen         - Charlotte Jacobi: „Die Douglas-Schwestern“
Mümmelmänner zum Osterfest angekündigt. Am 11. April 2022 von
14 bis 17 Uhr könnt ihr sie hier in der Bibliothek live erleben. Der Ras-   Ihre Bibliothekarinnen
sekaninchenzüchterverein S 165 Frohburg und Umgebung e. V. stellt           Marleen Schulz-Döring und Britt Lein
(stabiles Wetter vorausgesetzt) seine Kaninchen vor, die bestaunt
und auch gestreichelt werden dürfen. Passend dazu lesen wir euch            MUSEEN
um 15 und um 16 Uhr jeweils eine schöne Geschichte vor.
Aber nicht nur das! In der gesamten Bibliothek wurden viele bunte
Ostereier versteckt ... In den Eiern befinden sich Buchstaben, die zu-
                                                                            Sonderausstellung im Töpfermuseum
sammengesetzt ein Lösungswort ergeben. Wer es errät, für den gibt
es eine kleine Osterüberraschung. Gesucht werden kann vom 11. –             Neue Sonderausstellung „In gutem Ton“
22. April 2022 und mitmachen dürfen alle zwischen 1 und 100 Jahren.         Arbeiten von Jürgen Raiber 09.04. bis 28.08.2022 –
Eine Spielanleitung liegt ab 11.04. an der Theke der Bibliothek aus.        Einladung zur Vernissage
Voranmeldungen sind grundsätzlich nicht notwendig, die Teilneh-             Eine neue Sonderausstellung wird
merzahl ist jedoch eventuell aufgrund der Corona-Schutz-Verordnung          demnächst im Töpfermuseum
begrenzt. Voraussichtlich gilt                                              zu sehen sein. Unter dem Titel
die 3G-Regel (Teilnahme nur,                                                „In gutem Ton“ sind Arbeiten des
wenn nachweislich geimpft,                                                  Mölbiser Künstlers Jürgen Raiber
genesen oder getestet) sowie                                                zu sehen. Jürgen Raiber stammt
FFP2-Maskenpflicht im Innen-                                                ursprünglich aus Nordhausen und
und Außenbereich. Die Teil-                                                 studierte in Leipzig an der Hoch-
nahme ist kostenlos.                                                        schule für Grafik und Buchkunst.
                                                                            Er war Meisterschüler von Prof.
Neuerwerbungen März 2022 (Auswahl)                                          Werner Tübke. Nach einem Auf-
               Zitat aus „Solange sie tanzen“ von Barbara Lecie-            baustudium für Bildhauerei an der
               jewski:                                                      Kunsthochschule Halle/Saale ent-
               „Wir hatten alles“, erinnerte sich Ada. „Alles, was wir      standen hauptsächlich figürliche
               uns immer gewünscht hatten. Wir hatten uns, und wir          Arbeiten in Ton, Stein, Holz sowie
               hatten zwei wunderbare Kinder. Aber wie das so ist,          Skulpturen bzw. Plastiken für den
                                                                            öffentliche Raum, Museen und                          Mädchenkopf
wenn man alles hat. Man vergisst allmählich, wie es war, als man                                                            Foto: Jürgen Raiber
es noch nicht hatte. Alles wird selbstverständlich, so selbstverständ-      Privatbesitz. Seine Werke findet
lich, dass man sich fragt: War das schon alles? Menschen sind so            man u. a. im Museum für Bildende Künste Leipzig, Dresdner Kupfer-
dumm. Wir waren es auch. Wir hätten jeden einzelnen Tag, den wir            stichkabinette, Ringelnatz Geburtshaus Wurzen, Kulturhaus Böhlen
hatten, feiern können. Und doch haben wir uns das Leben manch-              und Landratsamt Leipziger Land. Er war mit seinen Werken an zahl-
mal gegenseitig so schwer gemacht.“                                         reichen Ausstellungen im In- und Ausland beteiligt.
                                                                            Zur Vernissage wird am Samstag, 09.04.2022, 15.00 Uhr in das
Belletristik
                                                                            Töpfermuseum eingeladen.
- Matt Haig: „Der fürsorgliche Mr. Cave“ (Gegenwartsroman)
                                                                            Die Ausstellung wird bis zum 28.08.2022 zu sehen sein.
- Manuela Inusa: „Blaubeerjahre“ (6. Band der Kalifornischen Träu-
    me)
                                                                            Alle Besucher werden gebeten, sich über die an diesem Tag evtl.
- Jürgen von der Lippe: „Sex ist wie Mehl“ (heitere Geschichten)
                                                                            geltenden Corona-Regeln rechtzeitig zu informieren.
- ulia Quinn: „Bridgerton – der Duke & Ich“ (1. Band zur bekannten
    Netflix-Serie)                                                          Konzerte im Schwind-Pavillon 2022
- Arne Dahl: „Null gleich eins“ (Kriminalroman)
                                                                            Termine:
- Klaus-Peter Wolf: „Ostfriesensturm“ (Kriminalroman)
- Lea Lobrecht: „Im Land der wilden Pfoten“ (ein Fernweh-Roman               Sa., 07.05.2022, 17.00 Uhr   „Trio Belcantissimo“ – Operettenpro-
    aus Australien)                                                                                       gramm
- J. Kenner: „Lovely. Pretty. Sexy – drei heiße Kurzromane“ (Erotik)        Sa., 04.06.2022, 17.00 Uhr    Klarinettenquintett „Quintessenz“
- Quentin Tarantino: „Es war einmal in Hollywood“                           Sa., 02.07.2022, 17.00 Uhr    Anna Falkenau (Fiddle) und Bernd
- Helga Blum: „Ein Helfer kommt selten allein – eine Geschichte für                                       Lütdke (Gesang, Gitarre, Bouzouki,
    Senioren“ (Großdruckschrift)                                                                          Bodhran, Fiddle)
Sachliteratur                                                                                             Von der grünen Insel: ein virtuoser
                                                                                                          Abend irischer Musik
- Ricardo Lange: „Intensiv – wenn der Ausnahmezustand Alltag ist“
                                                                            So., 17.07. 2022, 15.00 Uhr   Ferien-Konzert für Kinder
Kinder- und Jugendbücher
                                                                            Sa., 23.07. 2022, 17.00 Uhr   BACHalaurus Klaviertrio Leipzig
- Daniel Napp: „Anpfiff für Dr. Brumm“ (Kinderbuch ab 5 Jahren)
                                                                            Sa., 10.09. 2022, 17.00 Uhr   „Duo Melange“ Konzert für Flöte und
- Judith Kleinschmidt: „Sofabanditen“ (Kinderroman ab 7 Jahren)
                                                                                                          Marimba
- „Mein Atlas der großen Entdecker und Entdeckerinnen“ (Kinder-
    sachbuch)                                                               Platzreservierungen:
- „Komm, wir gehen raus – 40 Natur-Projekte“                                Tel.: 034344 61547, E-Mail: kohrener-museen@frohburg.de
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