Sparkassen-Finanz gruppe Kundeninformation zu Geschäften in Wertpapieren und weiteren Finanzinstrumenten - sparkasse.de - Sparkasse Ansbach

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Sparkassen-Finanz gruppe Kundeninformation zu Geschäften in Wertpapieren und weiteren Finanzinstrumenten - sparkasse.de - Sparkasse Ansbach
Sparkassen-­Finanz­gruppe

Kundeninformation zu Geschäften in Wertpapieren
und weiteren Finanzinstrumenten

          sparkasse.de
Sparkassen-Finanz gruppe Kundeninformation zu Geschäften in Wertpapieren und weiteren Finanzinstrumenten - sparkasse.de - Sparkasse Ansbach
Die vorliegende Kundeninformation basiert auf den Ergebnissen
des DSGV-Projektes „MiFID-Revision“.
Alle Rechte an den im Projekt erarbeiteten Inhalten liegen
beim Deutschen Sparkassen- und Giroverband e. V.

Alle Angaben wurden sorgfältig ermittelt, für Richtigkeit und Vollständigkeit kann
jedoch keine Gewähr übernommen werden.

© 2021 Deutscher Sparkassen Verlag GmbH, Stuttgart
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Jede Verwertung außerhalb der engen Grenzen des Urheberrechtsgesetzes
ist ohne Zustimmung des Verlages unzulässig und strafbar.
Das gilt insbesondere für Vervielfältigungen, Übersetzungen,
Mikroverfilmungen und die Einspeicherung und Verarbeitung
in elektronischen Systemen.

Lektorat: Michael Müller
Bilder: Getty images

9. Auflage 2021
610 017 232
Sparkassen-Finanz gruppe Kundeninformation zu Geschäften in Wertpapieren und weiteren Finanzinstrumenten - sparkasse.de - Sparkasse Ansbach
Sehr geehrte Kundin, sehr geehrter Kunde,

angesichts unseres Leitmotivs eines redlichen sowie professionellen Handelns im bestmöglichen Kundeninteresse und vor dem
nachfolgend skizzierten rechtlichen Hintergrund soll Ihnen die vorliegende Informationsbroschüre insbesondere einen Überblick
über uns und
   unsere Wertpapierdienstleistungen,
   unseren Umgang mit möglichen Interessenkonflikten,
   unsere Allgemeinen Grundsätze zur Auftragsausführung,
   unsere Preise für Wertpapierdienstleistungen sowie exemplarische Kostenberechnungen,
   über Zuwendungen, die wir von Vertriebspartnern erhalten, und
   über die Bedingungen für Wertpapiergeschäfte sowie die Bedingungen für Wertpapier-Sparpläne geben.

Verschiedene gesetzliche Neuregelungen der jüngeren Vergangenheit, die in das Wertpapierhandelsgesetz (WpHG) eingeführt
worden sind, haben sich die Stärkung des Wettbewerbs zwischen den Wertpapierfirmen und die Verbesserung des Anlegerschutzes
zum Ziel gesetzt. Die genannten Ziele sollen u. a. durch die Erhöhung der Markttransparenz, eine Ausweitung und Standardisierung
der Informationspflichten für Wertpapierfirmen (z. B. durch die Einführung eines Produktinformationsblattes/Basisinformations-
blattes für Privatkunden) sowie die EU-weite Harmonisierung der Aufsichtsregeln für die Erbringung von Wertpapierdienstleistun-
gen erreicht werden.

Das gesetzlich vorgegebene Schutzniveau unterscheidet sich dabei je nach Kundengruppe (Privatkunde, professioneller Kunde,
geeignete Gegenpartei). Im Interesse eines höchstmöglichen Kundenschutzes werden wir Sie, sofern keine abweichende Rege-
lung getroffen wird, in die Kategorie „Privatkunde“ einstufen. Dies hat beispielsweise zur Folge, dass aufgrund der Vorgaben aus
dem WpHG im Rahmen einer Anlageberatung eine Geeignetheitserklärung erstellt wird. Darin werden neben der Begründung der
Empfehlung(en) auch Angaben zu Ihren persönlichen und finanziellen Verhältnissen dokumentiert, um Ihnen eine wohlinformierte
Anlageentscheidung zu ermöglichen. Sofern Sie einen Depotbevollmächtigten beauftragt haben, wird dieser im Beratungsgespräch
mit der gleichen Sorgfalt beraten. Folglich ist ihm ebenfalls eine Geeignetheitserklärung zur Verfügung zu stellen, mit der er u. a.
auch Einblick in Ihre finanziellen Verhältnisse erhält. Eine Geeignetheitserklärung wird demgegenüber nicht erstellt, wenn Sie als
professioneller Kunde oder geeignete Gegenpartei eingestuft sind. Ebenso wird eine Geeignetheitserklärung nicht erstellt, wenn
ein Bevollmächtigter für Sie tätig wird, der seinerseits professioneller Kunde oder geeignete Gegenpartei ist.

Weitergehende Informationen erhalten Sie von Ihrem Berater gerne in einem persönlichen Gespräch.

Mit freundlichen Grüßen

Werner Frieß                  Stefan Fink                    Dieter Mai
Vorstandsvorsitzender         Stv. Vorstandsvorsitzender     Vorstandsmitglied

Sparkasse Ansbach

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Informationen über das Finanzinstitut
und seine Dienstleistungen

Gemäß den Vorgaben aus Art. 47 Absatz 1 der Delegierten          Aufzeichnung von telefonischer und elektronischer
Verordnung (EU) 2017/565 und § 83 Absatz 5 WpHG erteilen         ­Kommunikation
wir Ihnen hiermit folgende Informationen über uns und unsere
Wertpapierdienstleistungen.                                      Telefonische und elektronische Kommunikation, die sich auf
                                                                 die Annahme, Übermittlung oder Ausführung von Aufträgen
                                                                 zu Finanzinstrumenten oder Wertpapierdienstleistungen und
A. Informationen über das Finanzinstitut                        -nebendienstleistungen bezieht, müssen wir aufgrund gesetz-
                                                                 licher Verpflichtung aufzeichnen und für fünf Jahre aufbewah-
Sparkasse Ansbach                                                ren, bei aufsichtsbehördlicher Anordnung im Einzelfall für bis
Anstalt des öffentlichen Rechts                                  zu sieben Jahre. Innerhalb dieses Zeitraums stellen wir Ihnen
Sparkassenplatz 1                                                eine Kopie der Aufzeichnungen auf Wunsch zur Verfügung.
91522 Ansbach                                                    Sofern Sie keine Aufzeichnung wünschen, bitten wir um einen
Telefon: (09 81) 1 89 -0                                         Hinweis. In diesem Fall scheidet eine Kommunikation auf die-
Telefax: (09 81) 1 89 -45 50                                     sem Wege aus. Sollte ein Bevollmächtigter für Sie tätig werden,
E-Mail: kontakt@sparkasse-ansbach.de                             gelten die Vorschriften zur telefonischen und elektronischen
                                                                 Kommunikation für den Bevollmächtigten ebenfalls.
Vermittler
Wir bedienen uns im Zusammenhang mit der Erbringung unse-        Mitteilungen über getätigte Geschäfte
rer Dienstleistungen vertraglich gebundener Vermittler, die im   Sie erhalten über jedes ausgeführte Geschäft von uns eine Ab-
Geltungsbereich der Bundesrepublik Deutschland registriert       rechnung. Einmal jährlich erhalten Sie einen Auszug über den
sind.                                                            Inhalt Ihres Wertpapierdepots.

Bankerlaubnis                                                    Hinweise zur Einlagensicherung
Wir besitzen eine Bankerlaubnis gemäß § 32 Kreditwesen­          Wir gehören dem Sicherungssystem der Sparkassen-Finanz­
gesetz.                                                          gruppe an.

Zuständige Aufsichtsbehörden                                     1. Freiwillige Institutssicherung
Für die Zulassung zuständige Aufsichtsbehörde:                   Primäre Zielsetzung des Sicherungssystems ist es, die angehö-
Europäische Zentralbank, Sonnemannstraße 20,                     renden Institute selbst zu schützen und bei diesen drohende
60314 Frankfurt am Main                                          oder bestehende wirtschaftliche Schwierigkeiten abzuwenden.
(Internet: www.ecb.europa.eu).                                   Auf diese Weise soll ein Einlagensicherungsfall vermieden und
Für den Verbraucherschutz zuständige Aufsichtsbehörde:           die Geschäftsbeziehung zum Kunden dauerhaft und ohne Ein-
Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht, Graurhein­      schränkung fortgeführt werden.
dorfer Straße 108, 53117 Bonn,
und Marie-Curie-Straße 24 – 28, 60439 Frankfurt am Main          2. Gesetzliche Einlagensicherung
(Internet: www.bafin.de).                                        Das institutsbezogene Sicherungssystem der Sparkassen-
                                                                 Finanzgruppe ist als Einlagensicherungssystem nach dem
Kommunikationsmittel und -sprache                                Einlagensicherungsgesetz (EinSiG) amtlich anerkannt. Sollte
Sie können mit uns persönlich, telefonisch, in Textform oder     entgegen Absatz 1 ausnahmsweise die Institutssicherung nicht
elektronisch in deutscher Sprache kommunizieren. Kundenauf-      greifen, hat der Kunde gegen das Sicherungssystem einen An-
träge können in deutscher Sprache persönlich, telefonisch oder   spruch auf Erstattung seiner Einlagen im Sinne des § 2 Absätze
im Online-Brokerage übermittelt werden. Bitte beachten Sie,      3 bis 5 EinSiG bis zu den Obergrenzen des § 8 EinSiG. Nicht
dass für bestimmte Kommunikationswege, z. B. das Online-Bro-     entschädigungsfähig nach § 6 EinSiG sind u. a. Einlagen, die
kerage, gesonderte Vereinbarungen gelten.                        im Zusammenhang mit Geldwäschetransaktionen entstanden
                                                                 sind, sowie Inhaberschuldverschreibungen der Sparkasse und
                                                                 Verbindlichkeiten aus eigenen Akzepten und Solawechseln.

                                                                 Mehr Informationen dazu finden Sie unter www.dsgv.de/siche-
                                                                 rungssystem. Seit dem Bestehen der Sicherungseinrichtungen
                                                                 der Sparkassen-Finanzgruppe hat noch nie ein Kunde eines
                                                                 Mitgliedsinstituts einen Verlust seiner Einlagen erlitten.

4
Informationen über das Finanzinstitut und seine Dienstleistungen

B. Umgang mit Interessenkonflikten                                  D. Information über die Art der Anlageberatung

Wir haben Vorkehrungen getroffen, damit sich mögliche Inte-          Wertpapierfirmen, die Anlageberatung erbringen, sind ver-
ressenkonflikte zwischen uns, unserer Geschäftsleitung, un-          pflichtet, ihre Kunden zu informieren, ob die Anlageberatung
seren Beschäftigten und vertraglich gebundenen Vermittlern           als sogenannte „Unabhängige Honorar-Anlageberatung“ er-
oder anderen Personen, die mit uns direkt oder indirekt durch        bracht wird oder nicht (vgl. § 64 Absatz 1 Nr. 1 WpHG, Art. 52 der
Kontrolle verbunden sind, und Ihnen oder zwischen den Kun-           Delegierten Verordnung (EU) 2017/565).
den untereinander nicht auf die Kundeninteressen auswirken.          Daher informieren wir Sie darüber, dass wir die Anlagebera-
Details dazu finden Sie ab Seite 16.                                 tung – wie schon bislang – nicht als Honorar-Anlageberatung,
                                                                     sondern als provisionsbasierte Anlageberatung erbringen. Das
                                                                     bedeutet, dass wir Ihnen kein gesondertes Entgelt für unsere
C. Informationen über Dienstleistungen                              Beratungsleistungen berechnen. Im Zusammenhang mit der
                                                                     Anlageberatung dürfen wir jedoch Zuwendungen gemäß § 70
Wir betreiben alle banküblichen Geschäfte (insbesondere Kre-         WpHG von unseren Vertriebspartnern erhalten. Wir setzen die
ditgeschäft, Kontoführung, Einlagengeschäft, Wertpapier- und         erhaltenen Zuwendungen zur Aufrechterhaltung und Verbes-
Depotgeschäft, Zahlungsverkehr u. Ä.), soweit die sparkassen­        serung der Qualität der von uns erbrachten Wertpapierdienst-
rechtlichen/landesbankrechtlichen Regelungen keine Ein-              leistungen oder Wertpapiernebendienstleistungen ein. Die
schränkungen vorsehen.                                               Erbringung in Form provisionsbasierter Anlageberatung hat im
                                                                     Übrigen keine Auswirkungen auf die Unabhängigkeit unserer
Anlageberatung                                                       Beratungsdienstleistungen.
Im Rahmen der Anlageberatung sprechen wir Ihnen gegenüber
eine Empfehlung im Hinblick auf bestimmte für Sie geeignete
Finanzinstrumente aus. Wir stützen diese Empfehlung auf eine         E. Einbeziehung von Nachhaltigkeitsrisiken bei der Anlage-
Prüfung Ihrer persönlichen ­Umstände.                                    beratung
Zur Gewährleistung einer qualitativ hochwertigen Anlagebera-
tung, die die Qualität der Dienstleistung für Sie verbessert und     Über die Auswahl der Finanzinstrumente, die wir Ihnen in der
Ihre Kundeninteressen bestmöglich berücksichtigt, beziehen           Anlageberatung als für Sie geeignet empfehlen, beziehen wir
wir eine breite Palette von Produkten verschiedener Emitten-         Nachhaltigkeitsrisiken bei der Anlageberatung ein. Hierfür ko-
ten (Unternehmen der Sparkassen-Finanzgruppe und dritte              operieren wir eng mit unseren Produktpartnern und Research­
Anbieter) in die Auswahl ein. Dabei werden aus der weltweit          partnern (Unternehmen der Sparkassen-Finanzgruppe und
inzwischen unüberschaubaren Anzahl von Produkten unzähli-            dritte Anbieter). Unter einem Nachhaltigkeitsrisiko verstehen
ger Emittenten vorrangig hauseigene Finanzinstrumente und            wir ein Ereignis oder eine Bedingung in den Bereichen Umwelt,
solche von Unternehmen der Sparkassen-Finanzgruppe (insbe-           Soziales oder Unternehmensführung, dessen bzw. deren Ein-
sondere der DekaBank und der regionalen Landesbank) ange-            treten tatsächlich oder potenziell wesentliche negative Aus-
boten. Einzelheiten und Informationen zum jeweiligen Produkt         wirkungen auf den Wert der Investition unserer Kunden haben
stellt Ihnen gern Ihr Berater zur Verfügung. Gleichfalls sind Pro-   könnte.
spekte, die nach dem Wertpapierprospektgesetz veröffentlicht
wurden, sowie gegebenenfalls auch wesentliche Anlegerinfor-          Bei nachhaltigen Finanzinstrumenten, die wir unseren Kundin-
mationen zu Investmentvermögen (Fonds) und Produktinfor-             nen und Kunden mit einer Präferenz für nachhaltige Anlagen
mationsblätter/Basisinformationsblätter auf der Homepage des         empfehlen, beziehen wir Nachhaltigkeitsrisiken wie folgt ein:
Emittenten abrufbar. Wir möchten Sie darauf hinweisen, dass          Zum einen orientieren wir uns an den Vorgaben unserer Pro-
im Falle der Anlageberatung – wie auch bei beratungsfreier           duktanbieter. Diese sind aufgrund regulatorischer Vorgaben
Orderausführung – die Überwachung der Wertentwicklung des            oder Branchenstandards generell verpflichtet, Nachhaltigkeits­
Portfolios und der einzelnen Finanzinstrumente nicht durch           aspekte im Rahmen ihrer Investitionsentscheidungen (bei
uns erfolgt. Das schließt jedoch nicht aus, dass wir – z. B. bei     Investmentfonds) oder über die Auswahl der Basiswerte (bei
einer Fälligkeit – mit Anlageideen auf Sie zukommen.                 Zertifikaten) zu berücksichtigen. Zum anderen berücksich-
                                                                     tigen bestimmte nachhaltige Finanzinstrumente (sog. ESG-­
Beratungsfreies Geschäft                                             Strategieprodukte) sog. Mindestausschlüsse auf Basis eines
Beim beratungsfreien Geschäft treffen Sie Ihre Anlageentschei-       anerkannten Branchenstandards. Dies bedeutet, dass mit dem
dung unabhängig von einer persönlichen Anlageempfehlung              Investmentfonds nicht in bestimmte Unternehmen investiert
unsererseits. Wir holen in diesem Fall nur die erforderlichen        wird, die besonders hohe Nachhaltigkeitsrisiken aufweisen. Bei
Informationen über Ihre Kenntnisse und Erfahrungen ein; dies         Zertifikaten werden diese nicht als Basiswert zugrunde gelegt.
umfasst nicht Informationen zu Ihren Anlagezielen und finan­         Alternativ dazu wählen wir auch Finanzinstrumente für die
ziellen Verhältnissen.                                               Anlageberatung aus, die eine positive Wirkung auf eines oder
                                                                     mehrere der in den Sustainable Development Goals (SDGs) der
Vermögensverwaltung                                                  Vereinten Nationen formulierten Nachhaltigkeitsziele erreichen
Im Rahmen der Vermögensverwaltung wird in Finanz­                    (sog. Impact-Produkte).
instrumente angelegtes Vermögen verwaltet. Dabei trifft der
Vermögensverwalter auch Anlageentscheidungen im eigenen
Ermessen für seine Kunden. Der Vermögensverwalter hält sich
strikt an die mit Ihnen vereinbarte Anlagestrategie.

                                                                                                                                      5
Informationen über das Finanzinstitut und seine Dienstleistungen

Bei Investmentfonds, die wir insbesondere unseren Kundinnen        J. Information zum Steuereinbehalt bei Kapital­erträgen
und Kunden ohne Nachhaltigkeitspräferenz empfehlen, sind               ohne Liquiditätszufluss
die Kapitalverwaltungsgesellschaften aufgrund regulatorischer
Vorgaben verpflichtet, Nachhaltigkeitsrisiken im Rahmen ihrer      Sofern wir den Einbehalt einer Kapitalertragsteuer nicht aus
Investitionsentscheidungen zu berücksichtigen.                     einem Liquiditätszufluss vornehmen können (z. B. im Fall der
                                                                   Vorabpauschale bei Investmentfonds oder bei der Einbuchung
Unsere Strategie zur Einbeziehung von Nachhaltigkeitsrisiken       von Bonusaktien), sind wir gesetzlich ermächtigt, die anfal-
bei der Anlageberatungstätigkeit haben wir auf der Website un-     lende Kapitalertragsteuer einem bei uns geführten Konto des
seres Hauses veröffentlicht.                                       Kunden zu belasten. Die Belastung eines nicht ausgeschöpften
                                                                   Kontokorrentkredits (eingeräumte Kontoüberziehung) ist dabei
                                                                   ausgeschlossen, wenn Sie vor dem Zufluss der Kapitalerträge
F. Information über gesetzliche Regelungen der                    der Inanspruchnahme des Kontokorrentkredits widersprechen.
    ­Bankensanierung und -abwicklung                               Deckt das zur Verfügung stehende Guthaben einschließlich ei-
                                                                   nes zur Verfügung stehenden Kontokorrentkredits den Steuer-
Wir möchten Sie informieren, dass Bankaktien, Schuldver-           betrag nicht oder nicht vollständig ab, sind wir gesetzlich ver-
schreibungen von Banken und Sparkassen sowie andere                pflichtet, den vollen Kapitalertrag dem Finanzamt anzuzeigen.
Forderungen gegen Banken und Sparkassen europaweit be-
sonderen Vorschriften für den Fall der Bestandsgefährdung
dieser Institute unterliegen. Hintergrund sind die gesetzlichen    K. Allgemeine Geschäftsbedingungen/Bedingungen für
Regelungen der Bankensanierung und -abwicklung, die in ei-             Wertpapiergeschäfte/Bedingungen für Wertpapier-
nem Abwicklungsfall zur Anwendung kommen können. Diese                 Sparpläne
Regelungen (z. B. sogenanntes „Bail-in“) können sich für den
Anleger bzw. Vertragspartner im Abwicklungsfall des Instituts      Mit Beginn des Vertragsverhältnisses gelten die Bedingungen
nachteilig auswirken. Nähere Informationen, welche Finanz­         für Wertpapiergeschäfte, die Bedingungen für Wertpapier-
instrumente betroffen sind, erfahren Sie unter: www.bafin.de       Sparpläne sowie die Allgemeinen Geschäftsbedingungen
(unter dem Suchbegriff „Haftungskaskade“).                         ­(siehe ab Seite 19).

G. Kosten und Nebenkosten                                         L. Hinweis auf die Schlichtungsstelle und die Europäische
                                                                       Online-Streitbeilegungsplattform sowie zum
Informationen über Kosten und Nebenkosten entnehmen Sie                Beschwerdemanagement
bitte unserem Preisverzeichnis bzw. den Preisen für das Wert-
papiergeschäft auf den Seiten 7 und 8. Zum besseren Verständ-      Bei Streitigkeiten mit der Sparkasse besteht die Möglichkeit,
nis finden sich auf den darauffolgenden Seiten exemplarische       sich an die Schlichtungsstelle des Deutschen Sparkassen- und
Kostenberechnungen für gängige Geschäftsvorfälle.                  Giroverbandes zu wenden.

                                                                   Für die außergerichtliche Beilegung von Streitigkeiten aus
H. Information über den Zielmarkt des Produkts                    online abgeschlossenen Kauf- oder Dienstleistungsverträgen
                                                                   kann auch die Europäische Online-Streitbeilegungsplattform
Für Wertpapiere und sonstige Finanz­instrumente wird ein Ziel-     unter http://ec.europa.eu/consumers/odr/ genutzt werden.
markt festgelegt. Mit dem Zielmarkt werden die Kundengrup-
pen beschrieben, an die sich das Produkt richtet. Im Rahmen        Näheres dazu finden Sie am Ende der Allgemeinen Geschäfts-
der Beratung bzw. der Ordererteilung informiert Sie der Berater    bedingungen im hinteren Teil der Broschüre.
auf Wunsch gerne über den Zielmarkt des empfohlenen bzw.
von Ihnen gewünschten Produkts. Bei beratungsfreien Orders         Wir haben ferner Regelungen zum Umgang mit Kunden­
werden wir den Zielmarkt nur im Hinblick auf die Zielmarktkri-     beschwerden getroffen und diese in unseren Beschwerde­
terien Kundenkategorie sowie Kenntnisse und Erfahrungen            management-Grundsätzen dargestellt. Die Grundsätze sind auf
prüfen.                                                            der Website unseres Hauses veröffentlicht.

I. Datenschutzrechtlicher Hinweis

Für Wertpapier- und sonstige Finanzdienstleistungen verarbei-
ten wir Ihre hierfür jeweils erforderlichen personenbezogenen
Daten. Zwecke sind die Erfüllung der mit Ihnen geschlossenen
Verträge (z. B. Beratungsverträge, Depotverträge) und die Erfül-
lung uns obliegender rechtlicher Verpflichtungen (z. B. aus dem
Wertpapierhandelsgesetz).

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Preise für Wertpapierdienstleistungen

Transaktionsleistungen
Provisionen bei Börsenabwicklung
An- und Verkauf von Aktien, Investmentanteilen, Optionsscheinen,       1,00 % vom Kurswert
Zertifikaten etc. und bei Ausübung von Bezugsrechten
An- und Verkauf von Renten                                             0,50 % vom Kurswert
Mindestpreise für obige Transaktionen                                  Inländische und ausländische Börsen: 27,50 €/Transaktion
An- und Verkauf von Bezugsrechten/Teilrechten                          1,00 % vom Kurswert; mind. 5,00 €/Transaktion
Limite
Erteilung, Änderung bzw. Streichung                                    preisfrei
Zeichnungen für Neuemissionen ohne Zuteilung                           5,00 €
Direkt-Brokerage per Onlinebanking
Inländische und ausländische Börsen                                    9,50 € zzgl. 0,25 % vom Kurswert
Fremdkosten in- und ausländischer Börsen und sonstiger Handelsplätze   Am jeweiligen Handelsplatz fallen unterschiedliche Gebühren, Kosten oder
                                                                       Steuern an. Je nach Börse und/oder Wertpapierart können insbesondere
                                                                       beim Handelsplatzentgelt (Maklercourtage) unterschiedliche Bemessungs-
                                                                       grundlagen oder auch Pauschalpreise gelten. Genaue Informationen zur
                                                                       Höhe der Fremdkosten für Ihren individuellen Wertpapierauftrag können Sie
                                                                       gerne bei Ihrem Wertpapierberater erfragen.
Umlagegebühr                                                           Sofern der Verkauf in einer anderen Lagerstätte erfolgt, als der
                                                                       ­Kundenbestand verbucht ist, fällt eine Umlagegebühr an. Der Betrag ist
                                                                       lagerstellenabhängig.
Außerbörsliche Abwicklung
An- und Verkauf von Investmentanteilen
organisationseigener Fonds                                             Ausgabepreis bzw. Rücknahmepreis
organisationsfremder Fonds
Kauf                                                                   Ausgabepreis
Verkauf                                                                Rücknahmepreis abzgl. 1,00 % vom Kurswert,
                                                                       mind. 27,50 €/Transaktion
Wertpapiersparplan in ETFs und Zertifikaten                            2,00 € pro Ausführung
Wertpapiersparplan in sonstigen Investmentfonds                        Ausgabepreis

                                                                                                                                                   7
Preise für Wertpapierdienstleistungen

 Depotleistungen
 Servicepauschale                                                            2,00 € pro Depot und Monat
 Depotpreise pro Quartal (inkl. MwSt.)                                       eigene IHS preisfrei
                                                                             4,00 € pro WKN/ISIN und Verwahrart
                                                                             4,00 € bei Leerdepot
 Abrechnung und Belastung                                                    vierteljährlich nachträglich
 Weitere Leistungen (inkl. MwSt.)
 Auslagenersatz für Sonderleistungen                                         5,11 € pro angefangene 15 Minuten Arbeitszeit
 Zweitschriften, Jahresdepotunterlagen                                       7,50 € pro Zweitschrift
 Erstattung ausländischer Quellensteuer                                      35,00 € pro Antrag zzgl. 3,50 € pro Posten
 Vorabbefreiung Quellensteuer                                                35,00 € pro Antrag
 Erstellung und Zusendung von Duplikaten bei abweichenden                    20,00 € incl. MWSt.
 Empfängern
 Depotübertrag                                                               preisfrei

 Für Leistungen, die nicht Gegenstand einer Vereinbarung oder im Preisaushang bzw. im Preis- und Leistungsverzeichnis aufgeführt sind und die im Auftrag
 des Kunden oder in dessen mutmaßlichem Interesse erbracht werden und die, nach den Umständen zu urteilen, nur gegen eine Vergütung zu erwarten
 sind, kann die Sparkasse ein nach Maßgabe der gesetzlichen Bestimmungen angemessenes Entgelt verlangen.

 Der Ersatz von Aufwendungen der Sparkasse richtet sich nach den gesetzlichen Vorschriften.
 Stand: 01.10.2019

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Zum besseren Verständnis der Kosten finden sich nachfolgend
einige exemplarische Kostenberechnungen für gängige Geschäftsvorfälle.
Dabei ist zu berücksichtigen, dass es sich um beispielhafte Kostenberechnungen
handelt.
Die ausgewiesenen Kosten müssen nicht den Kosten entsprechen, die für die von
Ihnen gewünschte Transaktion anfallen.

                                                                                 9
Exemplarischer Kostenausweis
für den Kauf einer Muster-Aktie
Kommissionsgeschäft
I) Auftragsdaten
Produkt:                                                                                                                                        Muster-Aktie
Art des Geschäfts:                                                                                                                                        Kauf­    Kommissionsgeschäft
Anzahl Aktien:                                                                                                                                             100
Kurs Vortag (Schlusskurs):                                                                                                                       100,00 EUR
Kurswert:                                                                                                                                     10.000,00 EUR

II) Aufstellung der Kostenpositionen und Vertriebsvergütungen (Zuwendungen und Margen)
Einstiegskosten (einmalig)
                                                    Dienstleistungskosten1                                                                       100,00 EUR                                    1,00 %
                                                    Produktkosten                                                                                    0,00 EUR                                  0,00 %
                                                    Fremdwährungskosten                                                                              0,00 EUR                                  0,00 %

Laufende Kosten (p. a.)
                                                    Dienstleistungskosten2                                                                         40,00 EUR                                   0,40 %
                                                    Produktkosten                                                                                    0,00 EUR                                  0,00 %
                                                    Fremdwährungskosten                                                                              0,00 EUR                                  0,00 %

Ausstiegskosten
                                                    Dienstleistungskosten1                                                                       100,00 EUR                                    1,00 %
                                                    Produktkosten                                                                                    0,00 EUR                                  0,00 %
                                                    Fremdwährungskosten                                                                              0,00 EUR                                  0,00 %
1
   ei Ausführung über in- oder ausländische Börsen oder sonstige Handelsplätze können Fremdkosten in Form unterschiedlicher Gebühren (z. B. Maklercourtage), Kosten oder Steuern nach Vorgabe
  B
   des Börsen-/Handelsplatzes anfallen.
2
  Die Dienstleistungskosten (Depotentgelt) werden abhängig von der Höhe des Depotbestandes erhoben.

III) Kostenzusammenfassung bei einer angenommenen Haltedauer von 5 Jahren
                                                    Dienstleistungskosten1                                                                       400,00 EUR                              0,80 % p. a.
                                                    Produktkosten                                                                                    0,00 EUR                            0,00 % p. a.
                                                    Fremdwährungskosten                                                                              0,00 EUR                            0,00 % p. a.
                                                    Gesamtkosten                                                                                 400,00 EUR                              0,80 % p. a.
                                                    davon Zuwendung an die Sparkasse                                                                 0,00 EUR                            0,00 % p. a.
Erläuterung:
Bei einer Haltedauer von 5 Jahren fallen 400,00 EUR an Kosten und Gebühren an.
Die Berechnung beruht auf der Annahme, dass das Produkt 5 Jahre gehalten wird. Die tatsächlichen Kosten können z. B. in Abhängigkeit der Haltedauer sowie
der Wertentwicklung des Produkts variieren. Die Zahlen sind Schätzungen und können in der Zukunft anders ausfallen.

IV) Auswirkungen der Kosten auf die Rendite
Die Kosten reduzieren die Rendite der Anlage während der angenommenen Haltedauer wie folgt:
                                                                                                                1. Jahr             2. Jahr            3. Jahr             4. Jahr             5. Jahr
                                                    Einstiegskosten                                             1,00 %             0,00 %              0,00 %              0,00 %              0,00 %
Dienstleistungskosten                               lfd. Kosten p. a.3                                          0,40 %             0,40 %              0,40 %              0,40 %              0,40 %
                                                    Ausstiegskosten                                             0,00 %             0,00 %              0,00 %              0,00 %              1,00 %
                                                    Einstiegskosten                                             0,00 %             0,00 %              0,00 %              0,00 %              0,00 %
Produktkosten                                       lfd. Kosten p. a.                                           0,00 %             0,00 %              0,00 %              0,00 %              0,00 %
                                                    Ausstiegskosten                                             0,00 %             0,00 %              0,00 %              0,00 %              0,00 %
Fremdwährungskosten                                                                                             0,00 %             0,00 %              0,00 %              0,00 %              0,00 %
Gesamtkosten                                                                                                   1,40 %              0,40 %              0,40 %              0,40 %             1,40 %
Erläuterung:
Die obige Tabelle zeigt die Auswirkungen der Kosten auf die Rendite. Hierbei werden sowohl Kosten berücksichtigt, die direkt aus dem Produkt entnommen
werden, als auch Kosten, die von der Sparkasse in Rechnung gestellt werden:
• Im ersten Jahr machen sich vor allem die Einstiegskosten bemerkbar, d. h. die Kosten für den Erwerb des Produkts.
• Im letzten Jahr machen sich vor allem die Ausstiegskosten bemerkbar, d. h. die Kosten für die Veräußerung des Produkts.
• Die laufenden Kosten fallen in jedem Jahr in gleicher Höhe an.
Die Darstellung beschränkt sich auf die Auswirkungen der Kosten und enthält keine Aussage über die Höhe der Rendite, da diese nicht prognostiziert werden
kann.
3
    I n den lfd. Kosten p. a. ist ein jährliches Depotentgelt in Höhe von 40,00 EUR enthalten. Das Depotentgelt wird in Abhängigkeit vom Depotbestand erhoben, d. h. sofern weitere Produkte im Depot
     gebucht sind, kann sich das Depotentgelt erhöhen.

10
Exemplarischer Kostenausweis
für den Kauf einer Muster-Anleihe
Kommissionsgeschäft
I) Auftragsdaten
Produkt:                                                                                                                                      Muster-Anleihe
Art des Geschäfts:                                                                                                                                        Kauf Kommissionsgeschäft
Nominal:                                                                                                                                      10.000,00 EUR
Kurs Vortag (Schlusskurs):                                                                                                                              100 %
Kurswert:                                                                                                                                     10.000,00 EUR

II) Aufstellung der Kostenpositionen und Vertriebsvergütungen (Zuwendungen und Margen)
Einstiegskosten (einmalig)
                                                    Dienstleistungskosten1                                                                         50,00 EUR                                   0,50 %
                                                    Produktkosten2                                                                                   0,00 EUR                                  0,00 %
                                                    Fremdwährungskosten                                                                              0,00 EUR                                  0,00 %

Laufende Kosten (p. a.)
                                                    Dienstleistungskosten3                                                                         40,00 EUR                                   0,40 %
                                                    Produktkosten                                                                                    0,00 EUR                                  0,00 %
                                                    Fremdwährungskosten                                                                              0,00 EUR                                  0,00 %

Ausstiegskosten
                                                    Dienstleistungskosten1                                                                         50,00 EUR                                   0,50 %
                                                    Produktkosten                                                                                    0,00 EUR                                  0,00 %
                                                    Fremdwährungskosten                                                                              0,00 EUR                                  0,00 %
1
   ei Ausführung über in- oder ausländische Börsen oder sonstige Handelsplätze können Fremdkosten in Form unterschiedlicher Gebühren (z. B. Maklercourtage), Kosten oder Steuern nach Vorgabe
  B
    des Börsen-/Handelsplatzes anfallen.
2
  auf den Kurswert
3
   Die Dienstleistungskosten (Depotentgelt) werden abhängig von der Höhe des Depotbestandes erhoben.

III) Kostenzusammenfassung bei einer angenommenen Haltedauer von 5 Jahren
                                                    Dienstleistungskosten1                                                                       300,00 EUR                              0,60 % p. a.
                                                    Produktkosten                                                                                    0,00 EUR                            0,00 % p. a.
                                                    Fremdwährungskosten                                                                              0,00 EUR                            0,00 % p. a.
                                                    Gesamtkosten                                                                                 300,00 EUR                              0,60 % p. a.
                                                    davon Zuwendung an die Sparkasse                                                                 0,00 EUR                            0,00 % p. a.
Erläuterung:
Bei einer Haltedauer von 5 Jahren fallen 300,00 EUR an Kosten und Gebühren an.
Die Berechnung beruht auf der Annahme, dass das Produkt 5 Jahre gehalten wird. Bei Fälligkeit entfallen die Ausstiegskosten. Die tatsächlichen Kosten kön-
nen z. B. in Abhängigkeit der Haltedauer sowie der Wertentwicklung des Produkts variieren. Die Zahlen sind Schätzungen und können in der Zukunft anders
ausfallen.

IV) Auswirkungen der Kosten auf die Rendite
Die Kosten reduzieren die Rendite der Anlage während der angenommenen Haltedauer wie folgt:
                                                                                                                1. Jahr             2. Jahr            3. Jahr             4. Jahr             5. Jahr
                                                    Einstiegskosten                                             0,50 %             0,00 %              0,00 %              0,00 %              0,00 %
Dienstleistungskosten                               lfd. Kosten p. a.4                                          0,40 %             0,40 %              0,40 %              0,40 %              0,40 %
                                                    Ausstiegskosten                                             0,00 %             0,00 %              0,00 %              0,00 %              0,50 %
                                                    Einstiegskosten                                             0,00 %             0,00 %              0,00 %              0,00 %              0,00 %
Produktkosten                                       lfd. Kosten p. a.                                           0,00 %             0,00 %              0,00 %              0,00 %              0,00 %
                                                    Ausstiegskosten                                             0,00 %             0,00 %              0,00 %              0,00 %              0,00 %
Fremdwährungskosten                                                                                             0,00 %             0,00 %              0,00 %              0,00 %              0,00 %
Gesamtkosten                                                                                                   0,90 %              0,40 %              0,40 %              0,40 %             0,90 %
Erläuterung:
Die obige Tabelle zeigt die Auswirkungen der Kosten auf die Rendite. Hierbei werden sowohl Kosten berücksichtigt, die direkt aus dem Produkt entnommen
werden, als auch Kosten, die von der Sparkasse in Rechnung gestellt werden:
• Im ersten Jahr machen sich vor allem die Einstiegskosten bemerkbar, d. h. die Kosten für den Erwerb des Produkts.
• Im letzten Jahr machen sich vor allem die Ausstiegskosten bemerkbar, d. h. die Kosten für die Veräußerung des Produkts.
• Die laufenden Kosten fallen in jedem Jahr in gleicher Höhe an.
Die Darstellung beschränkt sich auf die Auswirkungen der Kosten und enthält keine Aussage über die Höhe der Rendite, da diese nicht prognostiziert werden
kann.
4
    I n den lfd. Kosten p. a. ist ein jährliches Depotentgelt in Höhe von 40,00 EUR enthalten. Das Depotentgelt wird in Abhängigkeit vom Depotbestand erhoben, d. h. sofern weitere Produkte im Depot
     gebucht sind, kann sich das Depotentgelt erhöhen.

                                                                                                                                                                                                    11
Exemplarischer Kostenausweis
für den Verkauf einer Muster-
Aktie1
I) Auftragsdaten
Produkt:                                                                                                                                  Muster-Aktie
Art des Geschäfts:                                                                                                                               Verkauf Kommissionsgeschäft
Anzahl Aktien:                                                                                                                                   200,00
Kurs Vortag (Schlusskurs):                                                                                                                   50,00 EUR
Kurswert:                                                                                                                               10.000,00 EUR

II) Aufstellung der Kostenpositionen
Ausstiegskosten (einmalig bei Verkauf)
                                                  Dienstleistungskosten1,2                                                                  100,00 EUR                                 1,00 %
                                                  Produktkosten                                                                                0,00 EUR                                0,00 %
                                                  Fremdwährungskosten                                                                          0,00 EUR                                0,00 %
1
    Die exemplarische Kostenberechnung bezieht sich auf den Verkauf einer Aktie. Bei anderen Produktgattungen können abweichende Dienstleistungskosten anfallen.

III) Kostenzusammenfassung
                                                  Dienstleistungskosten2                                                                    100,00 EUR                            1,00 % p. a.
                                                  Produktkosten                                                                                0,00 EUR                           0,00 % p. a.
                                                  Fremdwährungskosten                                                                          0,00 EUR                           0,00 % p. a.
                                                  Gesamtkosten                                                                              100,00 EUR                            1,00 % p. a.
2
     ei Ausführung über in- oder ausländische Börsen oder sonstige Handelsplätze können Fremdkosten in Form unterschiedlicher Gebühren (z. B. Maklercourtage), Kosten oder Steuern nach Vorgabe
    B
    des Börsen-/Handelsplatzes anfallen.

12
Exemplarischer Kostenausweis
für den Kauf eines Muster-Fonds
Kommissionsgeschäft
I) Auftragsdaten
Produkt:                                                                                                                                       Muster-Fonds
Art des Geschäfts:                                                                                                                                        Kauf Kommissionsgeschäft
Ausgabeaufschlag (vom Ausgabepreis):                                                                                                                 3,614 %
Abrechnungsbetrag:                                                                                                                            10.000,00 EUR

II) Aufstellung der Kostenpositionen und Vertriebsvergütungen (Zuwendungen und Margen)
Einstiegskosten (einmalig)
                                                    Dienstleistungskosten1                                                                       361,40 EUR                                    3,61 %
                                                    davon Zuwendung an die Sparkasse                                                             361,40 EUR                                    3,61 %
                                                    Produktkosten                                                                                    0,00 EUR                                  0,00 %
                                                    Fremdwährungskosten                                                                              0,00 EUR                                  0,00 %

Laufende Kosten (p. a.)
                                                    Dienstleistungskosten1,2                                                                       82,22 EUR                                   0,82 %
                                                    davon Zuwendung an die Sparkasse                                                               42,22 EUR                                   0,42 %
                                                    Produktkosten1,2                                                                             125,49 EUR                                    1,25 %
                                                    Fremdwährungskosten                                                                              0,00 EUR                                  0,00 %

Ausstiegskosten (Rückgabe an Emittenten)
                                                    Dienstleistungskosten                                                                            0,00 EUR                                  0,00 %
                                                    Produktkosten                                                                                    0,00 EUR                                  0,00 %
                                                    Fremdwährungskosten                                                                              0,00 EUR                                  0,00 %
1
   uf den Abrechnungsbetrag
  a
2
  Die Dienstleistungskosten (Depotentgelt) werden abhängig von der Höhe des Depotbestandes erhoben.

III) Kostenzusammenfassung bei einer angenommenen Haltedauer von 5 Jahren
                                                    Dienstleistungskosten                                                                        772,50 EUR                              1,55 % p. a.
                                                    Produktkosten                                                                                627,45 EUR                              1,25 % p. a.
                                                    Fremdwährungskosten                                                                              0,00 EUR                            0,00 % p. a.
                                                    Gesamtkosten                                                                               1.399,95 EUR                              2,80 % p. a.
                                                    davon Zuwendung an die Sparkasse                                                             572,50 EUR                              1,15 % p. a.
Erläuterung:
Bei einer Haltedauer von 5 Jahren fallen 1.399,95 EUR an Kosten und Gebühren an.
Die Berechnung beruht auf der Annahme, dass das Produkt 5 Jahre gehalten wird. Die tatsächlichen Kosten können z. B. in Abhängigkeit der Haltedauer sowie
der Wertentwicklung des Produkts variieren. Die Zahlen sind Schätzungen und können in der Zukunft anders ausfallen.

IV) Auswirkungen der Kosten auf die Rendite
Die Kosten reduzieren die Rendite der Anlage während der angenommenen Haltedauer wie folgt:
                                                                                                                1. Jahr             2. Jahr            3. Jahr             4. Jahr             5. Jahr
                                                    Einstiegskosten                                             3,61 %             0,00 %              0,00 %              0,00 %              0,00 %
Dienstleistungskosten                               lfd. Kosten p. a.3                                          0,82 %             0,82 %              0,82 %              0,82 %              0,82 %
                                                    Ausstiegskosten                                             0,00 %             0,00 %              0,00 %              0,00 %              0,00 %
                                                    Einstiegskosten                                             0,00 %             0,00 %              0,00 %              0,00 %              0,00 %
Produktkosten                                       lfd. Kosten p. a.                                           1,25 %             1,25 %              1,25 %              1,25 %              1,25 %
                                                    Ausstiegskosten                                             0,00 %             0,00 %              0,00 %              0,00 %              0,00 %
Fremdwährungskosten                                                                                             0,00 %             0,00 %              0,00 %              0,00 %              0,00 %
Gesamtkosten                                                                                                   5,68 %              2,07 %              2,07 %              2,07 %             2,07 %
Erläuterung:
Die obige Tabelle zeigt die Auswirkungen der Kosten auf die Rendite. Hierbei werden sowohl Kosten berücksichtigt, die direkt aus dem Produkt entnommen
werden, als auch Kosten, die von der Sparkasse in Rechnung gestellt werden:
• Im ersten Jahr machen sich vor allem die Einstiegskosten bemerkbar, d. h. die Kosten für den Erwerb des Produkts.
• Die laufenden Kosten fallen in jedem Jahr in gleicher Höhe an.
Die Darstellung beschränkt sich auf die Auswirkungen der Kosten und enthält keine Aussage über die Höhe der Rendite, da diese nicht prognostiziert
werden kann.
3
    I n den lfd. Kosten p. a. ist ein jährliches Depotentgelt in Höhe von 40,00 EUR enthalten. Das Depotentgelt wird in Abhängigkeit vom Depotbestand erhoben, d. h. sofern weitere Produkte im Depot
     gebucht sind, kann sich das Depotentgelt erhöhen.
Hinweis:
Bei diesem Muster-Fonds handelt es sich um einen Aktienfonds.

                                                                                                                                                                                                    13
Exemplarischer Kostenausweis
für den Kauf eines Muster-Zertifikats
Kommissionsgeschäft
I) Auftragsdaten
Produkt:                                                                                                                                   Muster-Zertifikat
Art des Geschäfts:                                                                                                                            Kauf Kommissionsgeschäft Zeichnungsphase
Nominal:                                                                                                                                      10.000,00 EUR
Kurs:                                                                                                                                               100,00 %
Kurswert:                                                                                                                                     10.000,00 EUR

II) Aufstellung der Kostenpositionen und Vertriebsvergütungen (Zuwendungen und Margen)
Einstiegskosten (einmalig)
                                                    Dienstleistungskosten1                                                                       100,00 EUR                                    1,00 %
                                                    davon Zuwendung an die Sparkasse                                                             100,00 EUR                                    1,00 %
                                                    Produktkosten                                                                                  60,00 EUR                                   0,60 %
                                                    Fremdwährungskosten                                                                              0,00 EUR                                  0,00 %

Laufende Kosten (p. a.)
                                                    Dienstleistungskosten2                                                                         40,00 EUR                                   0,40 %
                                                    davon Zuwendung an die Sparkasse                                                                 0,00 EUR                                  0,00 %
                                                    Produktkosten                                                                                    0,00 EUR                                  0,00 %
                                                    Fremdwährungskosten                                                                              0,00 EUR                                  0,00 %

Ausstiegskosten (Rückgabe an Emittenten)
                                                    Dienstleistungskosten                                                                            0,00 EUR                                  0,00 %
                                                    Produktkosten                                                                                    0,00 EUR                                  0,00 %
                                                    Fremdwährungskosten                                                                              0,00 EUR                                  0,00 %
1
   uf den Kurswert
  a
2
  Die Dienstleistungskosten (Depotentgelt) werden abhängig von der Höhe des Depotbestandes erhoben.

III) Kostenzusammenfassung bei einer angenommenen Haltedauer bis Fälligkeit (Laufzeit 2 Jahre)
                                                    Dienstleistungskosten                                                                        180,00 EUR                              0,90 % p. a.
                                                    Produktkosten                                                                                  60,00 EUR                             0,30 % p. a.
                                                    Fremdwährungskosten                                                                              0,00 EUR                            0,00 % p. a.
                                                    Gesamtkosten                                                                                 240,00 EUR                              1,20 % p. a.
                                                    davon Zuwendung an die Sparkasse                                                             100,00 EUR                              0,50 % p. a.
Erläuterung:
Bei einer Haltedauer bis zur Endfälligkeit fallen 240,00 EUR an Kosten und Gebühren an.
Die Berechnung beruht auf der Annahme, dass das Produkt über die gesamte empfohlene Haltedauer gehalten wird. Die tatsächlichen Kosten können z. B. in
Abhängigkeit der Haltedauer sowie der Wertentwicklung des Produkts variieren. Die Zahlen sind Schätzungen und können in der Zukunft anders ausfallen.

IV) Auswirkungen der Kosten auf die Rendite
Die Kosten reduzieren die Rendite der Anlage während der angenommenen Haltedauer wie folgt:
                                                                                                                1. Jahr             2. Jahr
                                                    Einstiegskosten                                             1,00 %             0,00 %
Dienstleistungskosten                               lfd. Kosten p. a.3                                          0,40 %             0,40 %
                                                    Ausstiegskosten                                             0,00 %             0,00 %
                                                    Einstiegskosten                                             0,60 %             0,00 %
Produktkosten                                       lfd. Kosten p. a.                                           0,00 %             0,00 %
                                                    Ausstiegskosten                                             0,00 %             0,00 %
Fremdwährungskosten                                                                                             0,00 %             0,00 %
Gesamtkosten                                                                                                   2,00 %              0,40 %
Erläuterung:
Die obige Tabelle zeigt die Auswirkungen der Kosten auf die Rendite. Hierbei werden sowohl Kosten berücksichtigt, die direkt aus dem Produkt entnommen
werden, als auch Kosten, die von der Sparkasse in Rechnung gestellt werden:
• Im ersten Jahr machen sich vor allem die Einstiegskosten bemerkbar, d. h. die Kosten für den Erwerb des Produkts.
• Die laufenden Kosten fallen in jedem Jahr in gleicher Höhe an.
Die Darstellung beschränkt sich auf die Auswirkungen der Kosten und enthält keine Aussage über die Höhe der Rendite, da diese nicht prognostiziert werden
kann.
3
    I n den lfd. Kosten p. a. ist ein jährliches Depotentgelt in Höhe von 40,00 EUR enthalten. Das Depotentgelt wird in Abhängigkeit vom Depotbestand erhoben, d. h. sofern weitere Produkte im Depot
     gebucht sind, kann sich das Depotentgelt erhöhen.
Hinweis:
Bei diesem Muster-Zertifikat handelt es sich um eine Aktienanleihe mit zweijähriger Laufzeit.

14
Exemplarischer Kostenausweis
für ein Muster-OTC-Derivat
Vermittlungsgeschäft
I) Auftragsdaten
Produkt:                                                                                                          Zinsswap
Art des Geschäfts:                                                                                    Vermittlungsgeschäft
Nominal:                                                                                                   400.000,00 EUR
Prämie (nicht relevant bei Zinsswap):                                                                             0,00 EUR
Wechselkurs (nicht relevant bei Zinsswap):                                                                           --------
Zahlung:                                                                        Die Kosten werden über den anfänglichen negativen Marktwert abgegolten.

II) Aufstellung der Kostenpositionen und Vertriebsvergütungen (Zuwendungen)
Einstiegskosten (einmalig)
                                        Dienstleistungskosten                                                  4.863,78 EUR                        1,22 %
                                        davon Zuwendung an die Sparkasse                                       4.863,78 EUR                        1,22 %
                                        Produktkosten                                                          1.215,95 EUR                        0,30 %
                                        Fremdwährungskosten                                                       0,00 EUR                         0,00 %

Laufende Kosten (p. a.)
                                        Dienstleistungskosten                                                     0,00 EUR                         0,00 %
                                        Produktkosten                                                             0,00 EUR                         0,00 %
                                        Fremdwährungskosten                                                       0,00 EUR                         0,00 %

Ausstiegskosten bei Fälligkeit (einmalig)
                                        Dienstleistungskosten                                                     0,00 EUR                         0,00 %
                                        Produktkosten                                                             0,00 EUR                         0,00 %
                                        Fremdwährungskosten                                                       0,00 EUR                         0,00 %

III) Kostenzusammenfassung bei einer angenommenen Haltedauer von mindestens 5 Jahren
                                        Dienstleistungskosten                                                  4.863,78 EUR                   0,00 % p. a.
                                        Produktkosten                                                          1.215,95 EUR                   0,30 % p. a.
                                        Fremdwährungskosten                                                       0,00 EUR                    0,00 % p. a.
                                        Gesamtkosten                                                           6.079,73 EUR                   0,30 % p. a.
                                        davon Zuwendung an die Sparkasse                                       4.863,78 EUR                   0,24 % p. a.

IV) Auswirkungen der Kosten im Zeitverlauf
Die Kosten verteilen sich während der angenommenen Haltedauer wie folgt:
                                                                                     1. Jahr         2. Jahr        3. Jahr        4. Jahr         5. Jahr
                                        Einstiegskosten                              1,22 %         0,00 %          0,00 %         0,00 %          0,00 %
Dienstleistungskosten                   lfd. Kosten p. a.                            0,00 %         0,00 %          0,00 %         0,00 %          0,00 %
                                        Ausstiegskosten                              0,00 %         0,00 %          0,00 %         0,00 %          0,00 %
                                        Einstiegskosten                              0,30 %         0,00 %          0,00 %         0,00 %          0,00 %
Produktkosten                           lfd. Kosten p. a.                            0,00 %         0,00 %          0,00 %         0,00 %          0,00 %
                                        Ausstiegskosten                              0,00 %         0,00 %          0,00 %         0,00 %          0,00 %
Fremdwährungskosten                                                                  0,00 %         0,00 %          0,00 %         0,00 %          0,00 %
Gesamtkosten                                                                         1,52 %         0,00 %          0,00 %         0,00 %         0,00 %
Erläuterung:
Die Kosten müssen nicht bezahlt werden, jedoch startet der Vertrag mit einem anfänglichen negativen Marktwert. Während der Laufzeit fallen keine weiteren
Kosten an.
Hinweis:
Bei den angegebenen Kosten handelt es sich um eine bestmögliche Schätzung. Die tatsächlichen Kosten können aufgrund von Marktschwankungen abwei-
chen. Wird das Geschäft vor Ende der Laufzeit terminiert (glattgestellt), können weitere Kosten für den Kunden anfallen.

                                                                                                                                                       15
Darstellung möglicher Interessenkonflikte

Damit sich mögliche Interessenkonflikte zwischen uns, unse-           von Dienstleistungen bei Unternehmenskäufen und Unter-
rer Geschäftsleitung, unseren Beschäftigten und vertraglich           nehmenszusammenschlüssen,
gebundenen Vermittlern oder anderen Personen, die mit uns             Devisengeschäfte, die im Zusammenhang mit Wertpapier-
direkt oder indirekt durch Kontrolle verbunden sind, und Ihnen        dienstleistungen stehen,
oder zwischen den Kunden untereinander nicht auf die Kun­             Erstellung, Verbreitung oder Weitergabe von Finanz­
deninteressen auswirken, stellen wir Ihnen in den Abschnitten         analysen/Anlageempfehlungen oder anderen Informationen
I. bis III. mögliche Interessenkonflikte und unter Abschnitt IV.      über Finanz­instrumente oder deren Emittenten, die direkt
die von uns zum Schutz Ihrer Interessen getroffenen Maßnah-           oder indirekt eine Empfehlung für eine bestimmte Anlage-
men dar.                                                              entscheidung enthalten,
                                                                      Dienstleistungen, die in Zusammenhang mit dem Emis-
I. In unserem Haus können Interessenkonflikte auftreten               sionsgeschäft stehen und Dienstleistungen, die sich auf
   zwischen unseren Kunden und unserem Haus, den in unse-             einen Basiswert im Sinne von § 2 Absatz 3 Nr. 2 oder 5 WpHG
   rem Haus beschäftigten oder mit diesen verbundenen rele-           beziehen.
   vanten Personen, inkl. unserer Geschäftsleitung, Personen,
   die durch Kontrolle mit unserem Haus verbunden sind und         II. Insbesondere aber auch aus persönlichen Beziehungen
   anderen Kunden bei folgenden Wertpapierdienstleistungen             relevanter Personen (Geschäftsleiter oder Mitarbeiter oder
   und Wertpapiernebendienstleistungen:                                mit diesen verbundene Personen) unseres Hauses mit Emit-
   Finanzkommissionsgeschäft (Anschaffung oder Veräuße-                tenten von Finanz­instrumenten, z. B. über die Mitwirkung
   rung von Finanz­instrumenten im eigenen Namen für fremde            in Aufsichts-/Verwaltungs- oder Beiräten, bzw. von Emit-
   Rechnung),                                                          tenten von Finanz­instrumenten mit unserem Haus (z. B. als
   Eigenhandel (Anschaffung oder Veräußerung von Finanz­               Kunden unseres Hauses) sowie aus Beziehungen unseres
   instrumenten für eigene Rechnung als Dienstleistung für             Hauses zu Emittenten von Finanz­instrumenten dadurch,
   andere),                                                            dass der jeweilige Emittent Tochterunternehmen unseres
   Eigengeschäft (Anschaffung oder Veräußerung von Finanz­             Hauses ist oder unser Haus an dem jeweiligen Emittenten
   instrumenten für eigene Rechnung jedoch nicht als Dienst-           von Finanz­instrumenten direkt oder indirekt beteiligt ist.
   leistung für andere),                                               Daneben kann es zu Interessenkonflikten kommen, wenn
   Abschlussvermittlung (Anschaffung oder Veräußerung von              unser Haus an Emissionen des jeweiligen Emittenten von
   Finanz­instrumenten in fremdem Namen für fremde Rech-               Finanz­instrumenten mitwirkt, Kredit-/Garantiegeber des
   nung),                                                              jeweiligen Emittenten von Finanz­instrumenten ist, an der
   Anlagevermittlung (Vermittlung von Geschäften über die              Erstellung einer Finanzanalyse/Anlageempfehlung zum
   Anschaffung und die Veräußerung von Finanz­instrumenten             jeweiligen Emittenten von Finanz­instrumenten beteiligt
   oder deren Nachweis),                                               ist, Zahlungen an/von den/dem jeweiligen Emittenten von
   Emissionsgeschäft (Übernahme von Finanz­instrumenten                Finanz­instrumenten erbringt/erhält, mit dem jeweiligen
   für eigenes Risiko zur Platzierung oder die Übernahme               Emittenten von Finanz­instrumenten Kooperationen einge-
   gleichwertiger Garantien),                                          gangen ist oder mit dem jeweiligen Emittenten von Finanz­
   Platzierungsgeschäft (Platzierung von Finanz­instrumenten           instrumenten gemeinsame direkte oder indirekte Tochter-
   ohne feste Übernahmeverpflichtung),                                 unternehmen/Beteiligungen betreibt/hält.
   Finanzportfolioverwaltung (Verwaltung einzelner oder
   mehrerer in Finanz­instrumenten angelegter Vermögen für         III. Es können Interessenkonflikte auch dadurch auftreten, dass
   andere mit Entscheidungsspielraum),                                  a. unserem Haus oder einzelnen relevanten Personen unse-
   Anlageberatung (Abgabe von persönlichen Empfehlungen                    res Hauses Informationen vorliegen, die zum Zeitpunkt
   an Kunden oder deren Beauftragte, die sich auf Geschäfte                eines Kundengeschäfts noch nicht öffentlich bekannt
   mit bestimmten Finanz­instrumenten beziehen, sofern die                 sind,
   Empfehlung auf eine Prüfung der persönlichen Umstände                b. Anreize zur Bevorzugung eines bestimmten Finanz­
   des Anlegers gestützt oder als für ihn geeignet dargestellt             instruments z. B. bei Analyse, Beratung, Empfehlung
   wird und nicht ausschließlich über Informationsverbrei-                 oder Auftragsausführung vorliegen.
   tungskanäle oder für die Öffentlichkeit bekannt gegeben              c. Grundsätze oder Ziele, die den Umsatz, das Volumen
   wird),                                                                  oder den Ertrag der im Rahmen der Anlageberatung
   Depotgeschäft (Verwahrung und Verwaltung von Finanz­                    empfohlenen Geschäfte unmittelbar oder mittelbar be-
   instrumenten für andere und damit verbundene Dienstleis-                treffen (Vertriebsvorgaben), aufgestellt werden.
   tungen),
   Gewährung von Krediten oder Darlehen an andere für die          IV. Zur weitgehenden Vermeidung dieser Interessenkonflikte
   Durchführung von Wertpapierdienstleistungen, sofern das             ist unser Haus Teil einer mehrstufigen Organisation mit
   Unternehmen, das den Kredit oder das Darlehen gewährt,              entsprechender Aufgabenverteilung zwischen Sparkassen,
   an diesen Geschäften beteiligt ist,                                 Landesbanken und Dienstleistern.
   Beratung von Unternehmen über die Kapitalstruktur, die              Wir als Wertpapierfirma selbst wie auch unsere Mitarbeiter
   industrielle Strategie sowie die Beratung und das Angebot           sind entsprechend der gesetzlichen Grundlagen verpflich-

16
Darstellung möglicher Interessenkonflikte

   tet, die unter Ziffer I. genannten Wertpapierdienstleistungen       g. Regelungen über die Annahme von Geschenken und
   und Wertpapiernebendienstleistungen ehrlich, redlich und               sonstigen Vorteilen.
   professionell im Interesse unserer Kunden zu erbringen und          h. Schulung unserer Mitarbeiter.
   Interessenkonflikte soweit möglich zu vermeiden.                    i. Überwachung der Einhaltung der Kundeninteressen bei
   Unabhängig davon haben wir eine Compliance-­Organisation               Ausgestaltung und Umsetzung der Vertriebsvorgaben.
   eingerichtet, die insbesondere folgende Maßnahmen um-               j. Berücksichtigung der Kundeninteressen im Rahmen der
   fassen kann:                                                           Einrichtung, sachgerechten Ausgestaltung und Umset-
   a. Die Einrichtung von Vertraulichkeitsbereichen mit soge-             zung des Vergütungssystems.
       nannten „Chinese Walls“, d. h. virtuelle bzw. tatsächliche      k. Berücksichtigung der Kundeninteressen im Rahmen der
       Barrieren zur Beschränkung des Informationsflusses.                Produktüberwachung.
   b. Alle Mitarbeiter, bei denen im Rahmen ihrer Tätigkeit In-
       teressenkonflikte auftreten können, sind zur Offenlegung     V. Sind Interessenkonflikte in Einzelfällen ausnahmsweise
       aller ihrer Geschäfte in Finanz­instrumenten verpflichtet.      nicht durch die obige Aufgabenteilung oder unsere Compli-
   c. Führung von Beobachtungs- bzw. Sperrlisten, in die               ance-Organisation vermeidbar, werden wir unsere Kunden
       Finanz­instrumente, in denen es zu Interessenkonflik-           entsprechend dieser Policy darauf hinweisen. Wir werden
       ten kommen kann, aufgenommen werden. Geschäfte in               ggf. in diesen Fällen auf eine Beurteilung, Beratung oder
       Finanz­instrumenten aus der Beobachtungsliste bleiben           Empfehlung zum jeweiligen Finanzinstrument verzichten.
       erlaubt, werden aber zentral beobachtet; Geschäfte in
       Finanz­instrumenten aus der Sperrliste sind untersagt.       VI. Auf Wunsch werden wir Ihnen weitere Einzelheiten zu diesen
   d. Führung einer Insiderliste. In diese Liste werden anlass-         möglichen Interessenkonflikten zur Verfügung stellen.
       bezogen alle relevanten Personen unseres Hauses, die
       bestimmungsgemäß Insiderinformationen haben (u. a.
       mit Zeitpunkt und Art der Information), aufgenommen.
   e. Eine laufende Kontrolle aller Geschäfte der in unserem
       Haus tätigen relevanten Personen.
   f. Bei Ausführung von Aufträgen handeln wir entsprechend
       unserer Allgemeinen Grundsätze der Auftragsausfüh-
       rung (siehe ab Seite 30) bzw. der Weisung des Kunden.        Stand: 01/2018

Allgemeine Informationen für Kunden
über Zuwendungen

Für Ihre Vermögensanlage in Wertpapieren und sonstigen Fi-          Zuwendungen in Form von geldwerten Vorteilen (teilweise auch
nanzinstrumenten bieten wir Ihnen eine umfassende Informa-          nur als geringwertiger Vorteil) können wir von Produkt- und
tion und individuelle Beratung an. Insbesondere unterstützen        Dienstleistungsanbietern erhalten. Im Wesentlichen handelt es
wir Sie fachkundig, eine Anlageentscheidung unter Berücksich-       sich dabei um:
tigung Ihrer Kenntnisse und Erfahrungen in Geschäften mit Fi-          Mitarbeiterorientierte Sachleistungen, z. B.
nanzinstrumenten, Ihrer finanziellen Verhältnisse, Anlageziele         –– technische Unterstützungsleistungen,
und Ihrer Risikobereitschaft zu treffen. Auch im Nachgang Ihrer        –– Informationsmaterial zu Produkten und Markt,
Anlageentscheidung unterstützen wir Sie. Auf Wunsch über-              –– allgemeine Vertriebsunterstützung.
prüfen wir mit Ihnen im Rahmen eines Beratungsgesprächs, ob            Mitarbeiterorientierte Dienstleistungen, z. B.
Ihre Finanzinstrumente weiterhin für Sie geeignet sind. Dieser         –– Schulungsmaßnahmen,
Service ist für uns mit einem kostenintensiven personellen und         –– Vorträge, Fachtagungen,
organisatorischen Aufwand verbunden. Zur Deckung dieses                –– Beratungsleistungen.
Aufwandes erhalten wir Vertriebsvergütungen in Form von                Kundenorientierte Sach- und Dienstleistungen, z. B.
Zuwendungen unserer Vertriebspartner oder Margen. Zuwen-               –– Vertriebsmaterial,
dungen können in Form von Geldzahlungen oder sonstigen                 –– Kundenveranstaltungen und -vorträge,
geldwerten Vorteilen gewährt werden. Werden Zuwendungen                –– Give-aways.
in Form von Geldzahlungen erbracht, ist zwischen einmaligen         Dabei stellen wir organisatorisch jeweils sicher, dass diese Zu-
und laufenden Zahlungen zu unterscheiden. Einmalige Zu-             wendungen Ihren Interessen als Kunde nicht entgegenstehen,
wendungen werden an uns von unseren Vertriebspartnern als           sondern dafür eingesetzt werden, die Qualität der von uns
einmalige, umsatzabhängige Vergütung geleistet. Laufende            erbrachten Wertpapierdienstleistungen und Wertpapierneben-
Zuwendungen werden an uns von unseren Vertriebspartnern             dienstleistungen aufrechtzuerhalten und weiter zu verbessern.
als wiederkehrende, bestandsabhängige Vergütung geleistet.          Unabhängig hiervon informieren wir Sie jeweils über die aktu-

                                                                                                                                 17
Allgemeine Informationen für Kunden über Zuwendungen

ellen Vertriebsvergütungen bzgl. empfohlener Finanzinstru-             Laufende Zuwendung: In Ausnahmefällen fallen auch im
mente, die wir von unseren Vertriebspartnern insbesondere              Zusammenhang mit dem Vertrieb von Zertifikaten oder
    beim Vertrieb von Anteilen an Investmentvermögen,                  strukturierten Anleihen laufende Zuwendungen an, solange
    beim Vertrieb von Zertifikaten oder strukturierten Anleihen,       sich die entsprechenden Zertifikate in Ihrem Depot befin-
    beim Vertrieb verzinslicher Wertpapiere oder                       den. Sofern auch bei dem Vertrieb von Zertifikaten oder
    bei Zeichnung von Aktienneuemissionen                              strukturierten Anleihen laufende Zuwendungen gezahlt wer-
erhalten. Darüber hinaus finden Sie nachfolgend allgemeine             den, beträgt die laufende Zuwendung in der Regel zwischen
Informationen zu Zuwendungsleistungen, mit denen wir eine              0,1 und 1,5 % p. a.
größtmögliche Transparenz als Grundlage für Ihre Anlageent-
scheidung schaffen wollen.                                          3. Verzinsliche Wertpapiere
                                                                       Wir erhalten beim Vertrieb verzinslicher Wertpapiere in Ab-
1. Anteile an Investmentvermögen                                       hängigkeit von der Laufzeit des jeweiligen Wertpapiers ein-
   Einmalige Zuwendung: Fondsgesellschaften erheben bei                malige Zuwendungen vom Emittenten oder Vertriebspart-
   der Ausgabe von Fondsanteilen einen Ausgabeaufschlag,               ner, die in der Regel zwischen 0,1 und 3,5 % des Kurswerts
   der uns bis zur Höhe des gesamten Ausgabeaufschlages als            oder des Nominalbetrags/Nennwerts betragen.
   einmalige Zuwendung zufließen kann. Die Höhe des Ausga-
   beaufschlages beträgt in der Regel beispielsweise bei Ren-       4. Aktienneuemissionen
   tenfonds zwischen 0,1 und 5,5 % des Nettoinventarwerts              Bei Zeichnung von Aktienneuemissionen erhalten wir in
   des Anteils und bei Aktienfonds, offenen Immobilienfonds            manchen Fällen vom Emittenten nach Zuteilung eine Vergü-
   und Misch- bzw. Dachfonds zwischen 0,1 und 5,75 % des               tung auf die Gesamtzuteilungssumme (einmalige Zuwen-
   Nettoinventarwerts des Anteils.                                     dung). Die Rahmenbedingungen werden vom Emittenten
   Laufende Zuwendung: Bei Fonds ohne Ausgabeaufschlag                 bzw. dem Emissionskonsortium festgelegt. Ob und in wel-
   wird kein Ausgabeaufschlag erhoben, sondern dem Fonds-              cher Höhe Zuwendungen fließen, teilt Ihnen Ihr Kundenbe-
   vermögen zur Verbesserung der Qualität unserer Dienstleis-          rater mit.
   tungserbringung eine laufende Zuwendung entnommen.
   Diese laufende Zuwendung erhalten wir für den Zeitraum, in       5. Andere Finanzinstrumente
   dem Sie die Fondsanteile in Ihrem Depot verwahren lassen.           Soweit wir Zuwendungen, bezüglich anderer Finanz­
   Teilweise erhalten wir auch bei Fonds mit Ausgabeaufschlag          instrumente erhalten, werden wir Ihnen diese im Einzelfall
   eine laufende Zuwendung, die typischerweise geringer aus-           gesondert mitteilen.
   fällt als bei Fonds ohne Ausgabeaufschlag. Die Höhe der lau-
   fenden Zuwendung beträgt in der Regel beispielsweise bei
   Rentenfonds zwischen 0,1 und 1,2 % p. a., bei Aktienfonds
   zwischen 0,1 und 1,5 % p. a., bei offenen Immobilienfonds
   zwischen 0,1 und 0,6 % p. a. und bei Misch- bzw. Dachfonds
   zwischen 0,1 und 1,7 % p. a.

2. Zertifikate oder strukturierte Anleihen
   Einmalige Zuwendung: Wir erhalten für den Vertrieb von
   Zertifikaten oder strukturierten Anleihen einmalige Zu-
   wendungen vom Emittenten oder Vertriebspartner, deren
   Höhe je nach Produktausgestaltung (Bonus-Zertifikate,
   Express-Zertifikate, Alpha-Zertifikate, Zinsanleihen, Kapital­
   schutzzertifikate usw.) und Laufzeit variiert und in der Regel
   zwischen 0,1 und 5 % des Kurswerts oder des Nominal­
   betrags/Nennwerts beträgt.                                       Stand: 11/2020

18
Bedingungen für Wertpapiergeschäfte
Fassung November 2018

Diese Sonderbedingungen gelten für den Kauf oder Verkauf so-         die Sparkasse geleistet. Die Höhe der einmaligen Vertriebsver-
wie für die Verwahrung von Wertpapieren, und zwar auch dann,         gütung beträgt in der Regel beispielsweise bei Rentenfonds
wenn die Rechte nicht in Urkunden verbrieft sind (nachstehend        zwischen 0,1 und 5,5 % des Nettoinventarwerts des Anteils, bei
„Wertpapiere“).                                                      Aktienfonds, offenen Immobilienfonds und Misch- bzw. Dach-
                                                                     fonds zwischen 0,1 und 5,75 % des Nettoinventarwerts des An-
                                                                     teils, bei Zertifikaten und strukturierten Anleihen zwischen 0,1
Geschäfte in Wertpapieren                                            und 5 % des Nennbetrages und bei verzinslichen Wertpapieren
                                                                     zwischen 0,1 und 3,5 % des Nennbetrages.
1.   Formen des Wertpapiergeschäfts/Verzicht des Kunden             Laufende Vertriebsvergütungen fallen im Zusammenhang
      auf Herausgabe von Vertriebsvergütungen                        mit dem Verkauf von Anteilen an Investmentvermögen und in
1.1 Kommissions-/Festpreisgeschäfte                                 Ausnahmefällen im Zusammenhang mit dem Verkauf von Zer-
Sparkasse und Kunde schließen Wertpapiergeschäfte in Form            tifikaten oder strukturierten Anleihen und verzinslichen Wert-
von Kommissionsgeschäften (1.2) oder Festpreisgeschäften             papieren an. Sie werden von dem Dritten als wiederkehrende,
(1.3) ab.                                                            bestandsabhängige Vergütung an die Sparkasse geleistet. Die
1.2 Kommissionsgeschäfte                                            Höhe der laufenden Vertriebsvergütung beträgt in der Regel
Führt die Sparkasse Aufträge ihres Kunden zum Kauf oder Ver-         beispielsweise bei Rentenfonds zwischen 0,1 und 1,2 % p. a.,
kauf von Wertpapieren als Kommissionärin aus, schließt sie           bei Aktienfonds zwischen 0,1 und 1,5 % p. a., bei offenen Im-
für Rechnung des Kunden mit einem anderen Marktteilnehmer            mobilienfonds zwischen 0,1 und 0,6 % p. a. und bei Misch- bzw.
oder einer Zentralen Gegenpartei ein Kauf- oder Verkaufsge-          Dachfonds zwischen 0,1 und 1,7 % p. a. Sofern auch bei dem
schäft (Ausführungsgeschäft) ab oder sie beauftragt einen            Vertrieb von Zertifikaten oder strukturierten Anleihen und
anderen Kommissionär (Zwischenkommissionär), ein Ausfüh-             ver­zinslichen Wertpapieren laufende Vertriebsvergütungen
rungsgeschäft abzuschließen. Im Rahmen des elektronischen            gezahlt werden, beträgt die laufende Vertriebsvergütung in
Handels an einer Börse kann der Auftrag des Kunden auch              der Regel zwischen 0,1 und 1,5 % p. a. Einzelheiten zu den Ver-
gegen die Sparkasse oder den Zwischenkommissionär unmit-             triebsvergütungen teilt die Sparkasse dem Kunden jeweils vor
telbar ausgeführt werden, wenn die Bedingungen des Börsen-           dem Abschluss eines Wertpapiergeschäfts mit.
handels dies zulassen.                                               Der Kunde erklärt sich damit einverstanden, dass die Sparkasse
1.3 Festpreisgeschäfte                                              die von dem Dritten an sie geleisteten Vertriebsvergütungen
Vereinbaren Sparkasse und Kunde miteinander für das einzelne         behält, vorausgesetzt, dass die Sparkasse die Vertriebsvergü-
Geschäft einen festen oder bestimmbaren Preis (Festpreisge-          tungen nach den Vorschriften des Wertpapierhandelsgesetzes
schäft), so kommt ein Kaufvertrag zustande; dementsprechend          (insbesondere § 70 WpHG) annehmen darf. Insoweit treffen
übernimmt die Sparkasse vom Kunden die Wertpapiere als               der Kunde und die Sparkasse die von der gesetzlichen Rege-
Käuferin, oder sie liefert die Wertpapiere an ihn als Verkäuferin.   lung des Rechts der Geschäftsbesorgung (§§ 675, 667 BGB,
Die Sparkasse berechnet dem Kunden den vereinbarten Preis,           384 HGB) abweichende Vereinbarung, dass ein Anspruch des
bei verzinslichen Schuldverschreibungen zuzüglich aufgelaufe-        Kunden gegen die Sparkasse auf Herausgabe der Vertriebs-
ner Zinsen (Stückzinsen).                                            vergütungen nicht entsteht. Ohne diese Vereinbarung müsste
1.4 Verzicht des Kunden auf Herausgabe von Vertriebs­               die Sparkasse – die Anwendbarkeit des Rechts der Geschäfts-
       vergütungen                                                   besorgung auf alle zwischen der Sparkasse und dem Kunden
Die Sparkasse erhält im Zusammenhang mit Wertpapierge-               geschlossenen Wertpapiergeschäfte unterstellt – die Vertriebs-
schäften, die sie mit Kunden über Anteile an Investmentver-          vergütungen an den Kunden herausgeben.
mögen, Zertifikate oder strukturierte Anleihen, verzinsliche
Wertpapiere und andere Finanz­instrumente abschließt, um-            2.   llgemeine Grundsätze der Auftragsausführung für
                                                                         A
satzabhängige Zahlungen von Dritten (z. B. Kapitalverwaltungs-           Wertpapiergeschäfte
gesellschaften, EU-Verwaltungsgesellschaften, ausländischen          Die Sparkasse führt Wertpapiergeschäfte nach ihren jeweils
Verwaltungsgesellschaften, Zertifikate-/Anleiheemittenten, an-       geltenden Allgemeinen Grundsätzen der Auftrags­ausführung
deren Wertpapierdienstleistungsunternehmen, einschließlich           aus. Diese Grundsätze sind Bestandteil der Sonderbedingun-
Unternehmen der Sparkassen-­Finanz­gruppe), die diese an die         gen. Die Sparkasse ist berechtigt, die Allgemeinen Grundsätze
Sparkasse für den Vertrieb der Wertpapiere leisten („Vertriebs-      der Auftragsausführung entsprechend den aufsichtsrechtlichen
vergütungen“). Vertriebsvergütungen werden als einmalige             Vorgaben zu ändern. Über die Änderungen der Allgemeinen
und als laufende Vertriebsvergütungen gezahlt.                       Grundsätze der Auftragsausführung wird die Sparkasse den
Einmalige Vertriebsvergütungen fallen beim Vertrieb von An-          Kunden jeweils informieren.
teilen an Investmentvermögen, Zertifikaten oder strukturierten
Anleihen und verzinslichen Wertpapieren an. Sie werden von
dem Dritten als einmalige, umsatzabhängige Vergütung an

                                                                                                                                  19
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